Archive for Juni 2022

PFAD veröffentlicht Festschrift zu Ehren von Dagmar Trautner

Posted on Juni 29, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

Cover der PFAD Festschrift zu Ehren von Dagmar Trautner

Über 40 Jahre sehr aktiv, stets ehrenamtlich und in verantwortungsvollen Positionen in einem Verband mitzuarbeiten und ihn schließlich 15 Jahre lang kompetent und klug zu leiten, das ist eine Lebensleistung, die unbedingt gewürdigt werden muss!

Dagmar Trautner hat sich seit der Aufnahme ihres ersten Pflegekindes und noch lange, nachdem ihre Kinder schon erwachsen waren, weiter für das Wohl von Pflege- und Adoptivkindern eingesetzt. Sie hat den PFAD Verband modernisiert und kontinuierlich weiter auf- und ausgebaut. Deshalb ist PFAD als Fachverband und Interessenvertretung der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien ein starkes Netzwerk und eine feste fachpolitische Größe, die gehört wird und sich kontinuierlich für die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe und Adoptionspraxis einsetzt.

Wir möchten unsere langjährige Vorsitzende Dagmar Trautner mit dieser Festschrift ehren und haben deshalb eine Auswahl der lesenswertesten Artikel der letzten Jahre aus der PFAD Fachzeitschrift zusammengestellt. Die Texte zeigen die große Spannbreite der Themen, mit denen sich PFAD befasst und geben einen guten Einblick in die Praxis der Vollzeitpflege und Adoption.

Sie können die 275-seitige Festschrift zum Preis von 25 € inklusive Versand bestellen bei info@pfad-bv.de

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Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Inobhutnahmen durch Jugendämter 2021

Posted on Juni 28, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: |

2021 wurden in Sachsen-Anhalt 1 362 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 39 Fälle (-2,8 %) weniger als 2020. 2021 reisten 229 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 60 mehr als im Vorjahr. Damit erhöhten sich die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Personen aus dem Ausland erstmals wieder seit 5 Jahren.

In 836 Fällen (61,4 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 293 Fällen (21,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 128 Fällen an (9,4 %). Die weiteren Fälle wurden von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten oder Verwandten und Nachbarn gemeldet.

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (654), sonstige Probleme (405) oder Vernachlässigung (303). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 323 Maßnahmen (23,7 %) eingeleitet.

53,9 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 565 Jugendliche gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 257 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten 482 Kinder und Jugendliche zu ihren Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 556 Fällen mussten jedoch stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieherinnen und Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2022

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Suchtmittelkonsum junger Menschen: Alkoholkonsum rückläufig, Raucherquote unverändert niedrig, Cannabiskonsum nimmt zu

Posted on Juni 26, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Anlässlich des Weltdrogentags am 26. Juni legt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) neue Ergebnisse der Studie „Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends.“ vor. In der Repräsentativbefragung erhebt die BZgA regelmäßig den Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum der 12- bis 25-jährigen Bevölkerung bundesweit. Für den Alkoholsurvey 2021 wurden 7.002 junge Menschen in der Zeit der Coronavirus-Pandemie von April bis Juni 2021 befragt.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen:

„Prävention lohnt sich immer! Das zeigen die Zahlen beim Alkohol und beim Tabak eindeutig. Auch beim Thema Cannabis brauchen wir noch wirksamere Prävention und zwar so breitflächig wie möglich. Die kontrollierte Cannabisabgabe an Erwachsene wird es insgesamt leichter machen, offen und ehrlich über dieses Thema zu sprechen. Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen von Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum gehört in jede Schule, in jeden Verein, in jede Familie. Die Zeit der Tabuisierung sollte jetzt endlich vorbei sein!“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

„Die neuen Daten zum Substanzkonsum junger Menschen zeigen insgesamt positive Entwicklungen. Immer mehr Jugendliche haben noch nie in ihrem Leben geraucht. Der Konsum von Alkohol bei Jugendlichen geht ebenfalls zurück. Doch sehen wir mit großer Sorge den Anstieg beim Cannabiskonsum junger Menschen. Die Hälfte der jungen Erwachsenen hat Erfahrung mit dem Konsum von Cannabis. Je früher Cannabis konsumiert wird, desto riskanter. Der Konsum von Cannabis kann die Entwicklung des Gehirns im Jugendalter beeinträchtigen. Diese gesundheitlichen Risiken dürfen nicht kleingeredet werden. Deshalb sind Präventionsangebote der BZgA speziell für junge Menschen wichtig, um sie frühzeitig über die Wirkweisen zu informieren und für die Risiken von Cannabis zu sensibilisieren.“

Alkoholkonsum

Die neuen BZgA-Studienergebnisse zeigen, dass aktuell 8,7 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol trinken. Im Vergleich zu 21,2 Prozent im Jahr 2004 hat sich der Wert deutlich reduziert und erreicht den niedrigsten Stand seit Beginn der Beobachtung. Auch bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren ist der Anteil, der regelmäßig Alkohol trinkt, gesunken: Lag er im Jahr 2004 bei 43,6 Prozent, sind es aktuell 32,0 Prozent.

Die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens zeigt sich sowohl bei den 12- bis 17-Jährigen als auch bei 18- bis 25-Jährigen zwischen 2019 und 2021 rückläufig. Ein möglicher Grund für diese Entwicklung ist, dass es aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weniger Konsumanlässe gab.

Rauchverhalten

Die Raucherquote liegt stabil auf historisch tiefem Stand: 6,1 Prozent der Jugendlichen und 29,8 Prozent der jungen Erwachsenen gaben im Jahr 2021 an, zu rauchen. Im Jahr 2001 waren es 27,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen und 44,5 Prozent der 18- bis 25-Jährigen.

Cannabiskonsum

Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die schon einmal Cannabis konsumiert haben, ist von 34,8 Prozent im Jahr 2012 auf 50,8 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. Bei den 12- bis 17-Jährigen ist dieser Anteil im Vergleich zu 2019 nahezu unverändert mit 9,3 Prozent im Jahr 2021. Damit liegt er aktuell höher als noch vor zehn Jahren. Im Jahr 2011 gaben in dieser Altersgruppe 6,7 Prozent an, bereits Cannabis konsumiert zu haben.

Die BZgA informiert Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern über die Risiken des Cannabiskonsums auf www.cannabispraevention.de. Das Internetportal www.drugcom.de bietet aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen der Cannabisprävention für junge Menschen sowie für Fachkräfte und schon drogenaffine junge Menschen. Mit einem Online-Selbsttest „Cannabis-Check“ kann der eigene Umgang überprüft werden. Das Online-Verhaltensänderungsprogramm „Quit the shit“ unterstützt individuell und persönlich bei der Konsumreduzierung. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden und hat in verschiedenen Studien seine Wirksamkeit bestätigt.

Das Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung ist unter 0221 89 20 31 von Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und von Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erreichbar – zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz. Es bietet die Möglichkeit zu einer persönlichen Beratung und informiert über Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort.

BZgA-Studiendaten zum Substanzkonsum junger Menschen:

Der BZgA-Alkoholsurvey 2021 wurde im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ durchgeführt und vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) gefördert.

Die BZgA untersucht regelmäßig mit wiederholt durchgeführten Repräsentativbefragungen den Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Für den Alkoholsurvey 2021 wurden 7.002 junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum April bis Juni 2021 befragt.

Der Studienbericht steht zum Download unter: www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/

Ein Faktenblatt mit ausgewählten Ergebnissen des BZgA-Alkoholsurveys 2021 steht zum Download unter:
www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention

Die Onlineangebote der BZgA zur Suchtprävention im Überblick:

Weitere Informationen unter: www.bundesdrogenbeauftragter.de

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 23.06.2022

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Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt

Posted on Juni 24, 2022. Filed under: Kinderschutz, Politik | Schlagwörter: , |

Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) startet das Familienministerium noch in diesem Jahr eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2270) auf eine Kleine Anfrage (20/1618) der Fraktion Die Linke an.
Ziel der Kampagne ist demnach die Sensibilisierung von Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sollen dazu aktiviert werden, sich mit dem Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt und mit Hilfeangeboten auseinanderzusetzen und bei Verdachtsfällen zu reagieren. Die Kampagne soll von einem Bündnis aus Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen mitgetragen werden. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird wichtiger Partner einer Mobilisierungswelle, die aus bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen besteht. „Gemeinsam zeigen wir, dass Jede und Jeder in der Gesellschaft etwas zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung tun kann“, betont die Regierung.
Ein zentrales Vorhaben ist laut Aussagen der Regierung ferner die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Amt der UBSKM, um damit deren Arbeit verbindlicher zu gestalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll ebenfalls 2022 erarbeitet werden. Diese soll auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber Bundestag und Bundesrat enthalten.

Quelle: Heute im Bundestag vom 24.06.2022

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Immer mehr Stiefväter und Stiefmütter adoptieren Kinder unter 3 Jahren

Posted on Juni 23, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

WIESBADEN – Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen: Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden.

Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle

Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.

Quelle: Destatis vom 23.06.2022

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PFAD unterstützt Vorbeugung und Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder

Posted on Juni 21, 2022. Filed under: International, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der PFAD Bundesverband hat sich einem offenen Brief internationaler, zivilgesellschaftlicher Organisationen an die Europäische Union angeschlossen.

Darin begrüßen wir den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch sowohl online, als auch offline. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Technologie im Einklang mit den Werten der Europäischen Union und den Grundrechten entwickelt und genutzt wird, wobei dem Schutz von Kindern besondere Aufmerksamkeit gilt.

Offener Brief (deutsche Version, pdf)

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Gemeinsames Statement der UN-Komitees zu Rechten von Kindern mit Behinderungen

Posted on Juni 3, 2022. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, International, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik | Schlagwörter: , |

Die UN-Komitees für die Rechte des Kindes und für die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben eine gemeinsame Position über die Rechte von Kindern mit Behinderungen beschlossen. Es soll die Mitgliedstaaten der UN dabei unterstützen, Gesetze und Maßnahmen zu erarbeiten, die auf den Menschenrechten von Kindern mit Behinderungen basieren.

In den Bereichen Kinderrechts- und Behindertenrechtspolitik sei in den vergangenen Jahren dieser Übergang von einer paternalistischen Schutzpolitik zur Anerkennung von Kindern und Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte geschafft worden. Die gemeinsame Position beider Komitees soll beide Themen zusammenführen, um dieses Ziel auch für Kinder mit Behinderungen zu erreichen.

Ein wichtiges Ziel für die Rechte von Kindern mit Behinderungen ist der Übergang zu Unterbringung in Familien und anderen Lebensgemeinschaften anstelle von Institutionen (Deinstitutionalisierung). Auch der Schutz vor Diskriminierung sei bereits in der Kindheit von Menschen mit Behinderungen ein zentrales Thema, besonders in Bezug auf Bildung.

Joint Statement: The Rights of Children with Disabilities (englisch)

Quelle: AGF EuropaNews April 2022

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