Archive for Juli 2022

Workshopkonferenz des Forschungsnetzwerks Kompetenz gegen Missbrauch am 13.09. in Berlin

Posted on Juli 29, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Gemeinsam stark! Allianz gegen Gewalt und Vernachlässigung“ heißt die Workshopkonferenz des Forschungsnetzwerks Kompetenz gegen Missbrauch am 13.09.2022 in Berlin.

Neben vielen interessanten Vorträgen und Diskussionsrunden wird sich Workshop (WS 2) unter der Leitung von Ulrike Schulz (PFAD Bundesverband) und Sophie Niestroj (EMPOWERYOU Projekt) mit dem Thema „Wertschätzung für Pflege- und Adoptivfamilien“ beschäftigen.

Nach einem kurzen Einblick in den Stand der Forschung des EMPOWERYOU-Projekts, wird mit den Teilnehmenden diskutiert, wie Wertschätzung für Pflege- und Adoptivfamilien auf verschiedenen Ebenen (familiär, politisch, gesellschaftlich, in der Forschung) aussehen kann. Ziel ist die Vernetzung und Planung der Etablierung eines Aktionstages für Pflege- und Adoptivfamilien in den kommenden Jahren.

Die Teilnahme an der gesamten Workshopkonferenz kostet 20 €.

Nähere Informationen und Anmeldung: www.allianz-gegen-gewalt.de

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Fachtag für adoptierte Erwachsene am 10.09. in Willich

Posted on Juli 28, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Der 4. Fachtag Adoption findet am 10.09.2022 von 10-18 Uhr in Willich statt. Für Adoptierte und ihre engen Bezugspersonen (Partner:in, beste/r Freund:in o.ä.) werden drei interessante Vorträge geboten:

  • Linda Dorday: Adoptierte in Beziehung
  • Dr. Karin Issberner: Systemische Aspekte von Adoption
  • Susanne Panter: Herkunftsberatung für Adoptierte

Es geht neben fachlichem Input vor allem um Austausch und persönlichen Kontakt, in den Pausen ebenso wie in den Workshops/Vorträgen.

Anmeldungen und weitere Informationen bei info@linda-dorday.de und karin@issberner-coaching.de

Veranstaltungsflyer

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Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut

Posted on Juli 27, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

Zusammenfassung:

  • Nach vier Jahren Rückgang erstmals wieder Anstieg der Fallzahlen
  • Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen mit +49 % besonders stark
  • Gleichzeitig meldeten die Jugendämter auch im zweiten Corona-Jahr weniger Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen (-6 %)

zur ausführlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Nr. 315 vom 27.07.2022

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Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28 000 Verfahren

Posted on Juli 26, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2021 bei 28 115 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20 632 Berliner und 7 483 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 2 161 Verfahren bzw. 10 Prozent mehr, in Brandenburg 592 Verfahren bzw. 8 Prozent weniger als 2020.

Geht man von der Schwere der Fälle aus, waren in Berlin 20 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 23 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 57 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 18 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 30 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Kindeswohlgefährdung

5 967 Fälle (57 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2 706 (26 Prozent) psychische und 1 512 (14 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 364 Fällen (3 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

In über der Hälfte (1 861) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 977 (28 Prozent) Fällen und für körperliche Misshandlungen in 567 (16 Prozent) Fällen angegeben. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 148 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre

77 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes fünfte Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren häufiger betroffen (Berlin: 54 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Mädchenanteil in Berlin bei 53 Prozent und in Brandenburg bei 55 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 31 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 19 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 8 Prozent, Brandenburg: 17 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 8 Prozent und in Brandenburg 11 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 12 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Datenangebot

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26.07.2022

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Radio-Tipp: „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“

Posted on Juli 25, 2022. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Das Feature „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“ des Deutschlandfunks Kultur vom 25.07.2022 erzählt von erwachsen gewordenen Pflegekindern, von gelungenen und weniger gelungenen Beziehungen, von Traumata, die bis heute nachwirken, von Jugendämtern, die ihre Arbeit nicht machen und anderen, die es tun.

Es gibt einen Einblick in die Frage, wie Pflegebeziehungen gelingen können, welche Rolle eine gute Begleitung von Pflegefamilien und die konstruktive Zusammenarbeit von Pflege- und leiblichen Eltern spielen.

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Neues Portal zu Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe

Posted on Juli 18, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. hat eine neue Internetseite mit Infos und Praxisanregungen über Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe veröffentlicht. Präsentiert werden die Ergebnisse aus dem mehrjährigen Projekt „Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe – Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten„, das durch das BMFSFJ gefördert wurde. Der Fokus liegt dabei auf ehrenamtlichen Einzelvormundschaften sowie Ergänzungspflegschaften. Das Portal versteht sich als kontinuierlich anwachsende Materialien- und Hinweisesammlung.

https://www.vormundschaft-in-der-pflegekinderhilfe.de

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19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021

Posted on Juli 5, 2022. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.

2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022

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