Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 veröffentlicht.
Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht.
Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind.
zu den Empfehlungen für 2023