Archive for Oktober 2022
Destatis: 210 000 junge Menschen wuchsen 2021 in Heimen oder Pflegefamilien auf
WIESBADEN – Im Jahr 2021 lebten in Deutschland rund 122 700 junge Menschen in einem Heim und rund 87 300 in einer Pflegefamilie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit 210 000 junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe – zumindest vorübergehend – außerhalb der eigenen Familie auf. Das waren 6 700 weniger junge Menschen als im Vorjahr (‑3 %). Damit ist die Fallzahl das vierte Jahr in Folge gesunken.
Insgesamt ging die Zahl der in Heimen oder Pflegefamilien untergebrachten jungen Menschen in den vier Jahren seit 2017 um 29 600 Fälle (-12 %) zurück, nachdem sie ab 2014 stark gestiegen war und 2017 mit 240 000 Fällen ihren Höchststand erreicht hatte. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige die Heime oder Pflegefamilien, in denen sie zeitweise untergebracht waren, nun verstärkt wieder verlassen.
Herkunftsfamilien: Eltern waren in gut jedem zweiten Fall alleinerziehend
In vier von fünf Fällen (80 %) waren die jungen Menschen, die 2021 außerhalb der eigenen Familie betreut wurden, minderjährig. In etwa jedem zweiten Fall waren sie unter 14 Jahren (49 %). Ein Fünftel (20 %) zählte zu den sogenannten „Careleavern“, waren also junge Erwachsene am Übergang in ein selbstständiges Leben. Während jüngere Kinder bis zum Alter von 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien betreut wurden, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Erziehung in einem Heim. Generell wurden etwas mehr Jungen als Mädchen außerhalb der eigenen Familie erzogen (54 %), das traf besonders auf Heime zu (56 %). Dabei endete eine Heimerziehung im Schnitt nach 21 Monaten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie dagegen nach durchschnittlich über vier Jahren (49 Monate).
Mit Blick auf die Herkunftsfamilie waren die Eltern der jungen Menschen in rund jedem zweiten Fall alleinerziehend (51 %). Bei etwa einem Fünftel (19 %) handelte es sich um Elternteile in neuer Partnerschaft und in nur 17 % um zusammenlebende Elternpaare.
In zwei von drei Fällen bezogen die Betroffenen oder ihre Familien Transferleistungen
Auffällig ist, wie häufig sich die Betroffenen beziehungsweise ihre Herkunftsfamilien nahe dem Existenzminimum bewegten: In 140 400 oder 67 % aller Fälle lebten die jungen Menschen selbst oder ihre Herkunftsfamilien vollständig oder teilweise von Transferleistungen. Dazu zählten Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie ein Kinderzuschlag. Besonders belastet waren auch hier offensichtlich wieder Alleinerziehende: In insgesamt 106 900 Fällen waren die Eltern der jungen Menschen, die 2021 in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufwuchsen, alleinerziehend. In 81 300 Fällen bezogen diese alleinerziehenden Elternteile oder die betroffenen jungen Menschen selbst Transferleistungen. Damit lag der Anteil der Transferleistungsbezieher in dieser Personengruppe bei 76 % – deutlich über dem vergleichbaren Anteil von Elternteilen in neuer Partnerschaft (64 %) und zusammenlebenden Elternpaaren (63 %).
Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sogenannte Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen abschaffen. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem vor, dass in Heimen und Pflegefamilien betreute junge Menschen mit einem eigenen Einkommen sich nicht mehr finanziell an ihrer Unterbringung beteiligen müssen. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich am 10. November 2022 über die Reform. Bereits im Juni 2021 war die Kostenbeteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden.
Hauptgründe für neue Unterbringungen: Unversorgtheit und Kindeswohlgefährdung
In gut einem Viertel aller Fälle (26 %) haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einem Heim im Jahr 2021 neu eingeleitet. Häufigster Grund dafür war mit 18 % eine sogenannte Unversorgtheit des jungen Menschen, verursacht etwa durch den Ausfall der Bezugsperson infolge einer Erkrankung oder durch eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland. An zweiter Stelle stand 2021 die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung oder sexuelle Gewalt (17 %). Dritthäufigster Grund für eine Neuunterbringung war 2021 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (14 %). Beispiele dafür sind pädagogische Überforderung, Erziehungsunsicherheit oder unangemessene Verwöhnung.
Methodische Hinweise:
Die Erziehung in einem Heim (einschließlich betreuter Wohnformen) nach § 34 SGB VIII oder in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Voraussetzung ist nach § 27 SGB VIII, dass eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Unter bestimmten Bedingungen haben nach § 41 SGB VIII auch junge Volljährige bis höchstens zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen. In der Pressemitteilung werden – unabhängig vom Alter der Betroffenen – alle Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII berücksichtigt, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu Heimerziehungen (§ 34 SGB VIII) und zur Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) und in der Publikation „Erzieherische Hilfe“ verfügbar. Dort befinden sich ebenfalls ausführliche Angaben:
- zu Erziehungsberatungen (§ 28 SGB VIII),
- zur Sozialen Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
- zu Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern (§ 30 SGB VIII),
- zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
- zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII),
- zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
- zur Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII).
Weiterführende Ergebnisse zu Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung können auch der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ entnommen werden.
Quelle: Destatis vom 27.10.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Destatis: 210 000 junge Menschen wuchsen 2021 in Heimen oder Pflegefamilien auf )Jugendhilfe in Hamburg 2021: Fünf Prozent weniger Pflegekinder
Am Jahresende 2021 befanden sich in Hamburg 990 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Pflegeeltern in Vollzeitpflege. Das sind 5,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.
27 Prozent der Pflegekinder waren jünger als sechs Jahre, 28 Prozent sechs bis unter zwölf und 35 Prozent zwölf bis unter 18 Jahre alt. Zehn Prozent waren volljährig.
44 Prozent der jungen Menschen hatten einen Migrationshintergrund.
Die Vollzeitpflege in einer anderen Familie ist häufig längerfristig angelegt. So lebten am Jahresende 2021 die jungen Menschen im Durchschnitt schon vier Jahre (48 Monate) in einer Pflegefamilie.
Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.
Quelle: Statistikamt Nord vom 26.10.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Jugendhilfe in Hamburg 2021: Fünf Prozent weniger Pflegekinder )Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Zahl der Pflegekinder geringfügig zurückgegangen
3 210 junge Menschen waren Ende 2021 in Schleswig-Holstein bei Pflegeeltern in Vollzeitbetreuung untergebracht. Das sind geringfügig weniger (0,7 Prozent) als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.
Von den Pflegekindern waren 21 Prozent jünger als sechs Jahre. Der Anteil der Sechs- bis unter Zwölfjährigen belief sich auf 37 Prozent, genau wie der Anteil der Zwölf- bis unter 18‑Jährigen. Volljährig waren fünf Prozent.
17 Prozent der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen hatten einen Migrationshintergrund.
Im Durchschnitt befanden sich die Betroffenen am Jahresende 2021 bereits gut fünfeinhalb Jahre (67 Monate) in einer Pflegefamilie.
Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.
Quelle: Statistikamt Nord vom 26.10.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Zahl der Pflegekinder geringfügig zurückgegangen )Ein Jahr PFAD Beratungstelefon!

Seit einem Jahr gibt es das Beratungstelefon des PFAD Bundesverbandes. Der neue Service wird gut angenommen – hauptsächlich von Pflegeeltern.
Rund ein Viertel der Anrufer möchten nur eine kurze Auskunft. Fast zwei Drittel der Anliegen werden in einem längeren Telefonat beraten. Ungefähr 15 % der vorgebrachten Fälle erfordern eine ausführliche, manchmal auch wiederholte Begleitung.
In manchen Fällen wäre es wünschenswert, die Anrufer hätten sich schon früher gemeldet. Nicht erst, wenn die Situation schon festgefahren oder eskaliert ist. Bitte holen Sie sich frühzeitig Beratung – bei PFAD oder anderen Fachstellen. Sie bleiben anonym und erhalten eine unabhängige und lösungsorientierte fachliche Einschätzung.
Beratungserfahrene Pflegeeltern wissen, wovon Sie sprechen. Wir hören zu und helfen Ihnen gerne weiter!
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Ein Jahr PFAD Beratungstelefon! )Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe
Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.
Maike Brummelman vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe „des betroffenen Personenkreises“. Um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden, sei es aber geboten. „für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Benachteiligungen abzuschaffen“.
Ähnlich argumentierte Juliane Meinhold vom Paritätischen Gesamtverband. Für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, verbessere sich die Situation deutlich, „weil keine Kostenheranziehung in Bezug auf die Ausbildungsvergütung erfolgt“. Wer aber eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter absolviert oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sei, erhalte keine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung, sondern eine Netto-Unterhaltszahlung. Diese werde als Ausbildungsgeld bezeichnet und zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung herangezogen.
Die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für den Übergang in ein eigenständiges Leben und eine sichere Existenz zu bilden, müsse für alle jungen Menschen und für jede Form von Einkommen gelten, forderte Sebastian Hainski vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit. Es brauche eine Entbürokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe, „sodass benötigte Hilfe auch wirklich bedingungslos und bedürfnisorientiert bei allen jungen Menschen in unserer Gesellschaft ankommt“.
Aus Sicht von Marie Hesse vom Bayerischen Landesjugendamt kann die Abschaffung der Kostenheranziehung durchaus eine Motivation der jungen Menschen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten darstellen. Für die Jugendämter sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Allerdings, so Hesse weiter, sei die Kostenheranziehung geeignet, um junge Menschen darauf vorzubereiten, ihr Einkommen im Hinblick auf Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung einzuteilen. Falle dies künftig weg, müsse von einem zusätzlichen pädagogischen Bedarf ausgegangen werden. Darüber hinaus sehe sie eine Besserstellung junger Menschen in stationären Einrichtungen beziehungsweise Pflegefamilien im Vergleich zu jungen Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und einen Beitrag zur Lebenshaltung abführen müssten.
Josef Koch von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen stimmte dem Gesetzentwurf und seinen Zielsetzungen voll umfänglich zu. Die Heranziehung bestrafe Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein, befand er. Koch verwies zugleich darauf, dass die Hauptgründe für eine Unterbringung Jugendlicher und junger Erwachsener in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie eine Gefährdung des Kindeswohls sowie eine Unterversorgtheit der jungen Menschen sei. Davon zu reden, dass die Unterbringung wie in einem Ferienhaus bei freier Kost und Logis erfolge, sei angesichts der massiven Belastungen und Benachteiligungen dieser jungen Menschen falsch.
Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, sei die Kostenheranziehung eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, befand Laurette Rasch vom Verein Careleaver. Kostenheranziehung in jeder Form widerspräche auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen gelten und diese unterstützen sollen.
Lob für den Gesetzentwurf gab es von der Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler, die zugleich Regelungslücken ansprach. So bleibe die Situation der besonders belasteten jungen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, in einem wesentlichen Aspekt ungeregelt. Diese Personen könnten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Teilhabeleistungen zur beruflichen Eingliederung beanspruchen, so Schindler. Ob und in welcher Höhe das gewährte „Ausbildungsgeld“ angerechnet wird, werde von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedlich bewertet. Die Betroffenen seien so einem Gefühl der behördlichen Willkür ausgesetzt, dass für junge Menschen regelmäßig noch viel schwerer zu ertragen sei, als für lebenserfahrenere Personen.
Michael Wagner, Jugendamtsleiter in Memmingen (Baden-Württemberg), steht der Abschaffung der Kostenheranziehung kritisch gegenüber, „weil es die Verselbständigung der jungen Menschen erschwert“. Erst wenn sie aus der stationären Jugendhilfe hinaus und in die erste eigene Wohnung ziehen, würden sie lernen müssen, dass das verdiente Geld zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes verwendet werden müsse. Auch könne der Anreiz, den Schritt in ein selbstständiges Leben zu wagen, damit reduziert werden, gab er zu bedenken.
Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den erst 2021 im KJSG aufgenommenen Kompromiss, die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem Einkommen von 75 Prozent auf 25 Prozent zu senken, als „gut und sinnvoll“. Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände räumte Freese ein, dass die Haltung in den Kommunen zu dieser Fragestellung nicht einheitlich sei. „Weit überwiegend“ werde aber die Komplettabschaffung abgelehnt. Der nicht zu leugnenden insgesamt schwierigen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der stationären Jugendhilfe oder in Pflegefamilien werde bereits durch die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent ausreichend Rechnung getragen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 10.10.2022
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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26.09.22 eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Pflegekinder in Berlin“ beantwortet. Darin geht es hauptsächlich um die Entwicklung des Bedarfs an Pflegestellen in den unterschiedlichen Formen der Vollzeitpflege:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13203.pdf
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Berlin: Anfrage „Pflegekinder in Berlin“ )PFAD Online-Seminar „Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen mit Bindungstrauma“ am 21.10.


Aufgrund des großen Interesses am Onlineseminar mit Kay-Uwe Fock, bietet der PFAD Bundesverband das Thema am 21.10.2022 von 18 – 21.30 Uhr noch ein weiteres Mal an.
Es sind noch einige Plätze frei.
Einladungsflyer vom ersten Termin: https://www.pfad-bv.de/dokumente/Flyer20/2022-03-25_OS1_Bindungstrauma.pdf
Für den neuen Termin gilt:
Anmeldeschluss ist der 09.10.2022. Nur bis zu diesem Tag sind Absagen noch kostenfrei möglich.
Die Zahlung der Teilnahmegebühr soll bis eine Woche vor Workshopbeginn erfolgen.
Für PFAD Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei möglich.