Archive for November 2022
Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft
Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft erstellt.
Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expertinnengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormundinnen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken.
Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer ehrenamtlichen Vormundin und eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften.
Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expertinnengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund*innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund*innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.
zur Expertise: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation | Eine Orientierungshilfe für die Praxis (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft )PFAD unterstützt Schutz von Kindern im Internet
Zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18.11. hat sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. einem Offenen Brief an die Europäische Union angeschlossen, mit dem die Zivilgesellschaft und Kinderrechtsorganisationen zum Handeln aufrufen, um das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD unterstützt Schutz von Kindern im Internet )Berlin: Neue Grundqualifizierung für Pflegeeltern ist gestartet
Interessent*innen, die ein Pflegekind in ihre Familie aufnehmen möchten, werden auf diese Aufgabe gut vorbereitet. Hierzu gehört neben den Informationsveranstaltungen und einem Vorbereitungsseminar auch eine Qualifizierung für Pflegeeltern.
Im September 2022 sind die ersten Qualifizierungen nach einem neuen Rahmenplan für die Grundqualifikation von Pflegeeltern gestartet. Dieser Rahmenplan wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) entwickelt. Mit ihm werden die Standards zur Grundqualifikation der Vollzeitpflege festgelegt.
Mit dem neuen Rahmenplan wurden auch die finanziellen Mittel für die Grundqualifizierung aufgestockt, sodass Interessierte ohne lange Wartezeit die Qualifizierung beginnen können. Bei vorhandenen Qualifizierungskapazitäten ist der Beginn bereits während des Überprüfungsprozesses möglich. Der Gesamtumfang der Qualifizierung beträgt 100 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, verteilt über einen Gesamtzeitraum von ca. fünfzehn Monaten. Die Vermittlung eines ersten Pflegekindes in eine Pflegefamilie soll nach erfolgreicher Beendigung des Teil 1 (44 UE) der Qualifizierung erfolgen.
Im Auftrag des SFBB werden die Qualifizierungen von drei freien Trägern der Berliner Pflegekinderlandschaft an drei Standorten in Berlin durchgeführt.
Region Süd/West
Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau
Freier Jugendhilfeträger: Familien für Kinder gGmbH
Region Süd/Ost
Neukölln, Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
Freier Jugendhilfeträger: Kinder und Jugendhilfeverbund/KJHV
Region Mitte/Nord
Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Reinickendorf
Freier Jugendhilfeträger: Horizonte gGmbH
Durch diese Regionalisierung ist die Qualifizierung wohnortnah möglich. Die Grundqualifizierung wird mit der erfolgreichen Teilnahme und Zertifizierung im Rahmen eines Colloquiums abgeschlossen.
Die Bezirksjugendämter und freien Träger hoffen, so mehr Menschen zu motivieren, Pflegefamilie zu werden. Der Bedarf ist groß in Berlin. Jedes Jahr werden für ca. 500 Kinder neue Pflegefamilien benötigt.
Interessierte finden weitere Informationen unter:
www.pflegekinder-berlin.de
Quelle: Pressemitteilung der Familien für Kinder gGmbH vom 15.11.2022
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Bis Ende 2022 sind unsere PFAD Broschüren wieder zu Sonderkonditionen erhältlich. Damit können Jugendämter, freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamilien-Gruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber*innen günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten.
Zu vergünstigten Staffelpreisen sind folgende Broschüren erhältlich:
Thema ADOPTION:
- Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber
- Adoption, ein lebenslanger Prozess – Kinderrechte in Adoptivfamilien
- Offene Adoption – Eine Ermutigung
- Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern
Thema VOLLZEITPFLEGE:
- Informationen für Pflegeeltern und Pflegeelternbewerber (Neuauflage)
- Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
- Übergänge – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Pflegekinder werden erwachsen
- Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
- Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
- Und dann blieb Leon bei uns – Verwandtenpflege
GRUNDSÄTZLICHES:
- Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
- Pubertät – Pflege- und Adoptivkinder im Umbruch
- PFAD Positionen zum Wohl des Kindes
Ab 10 Stück kosten alle diese Broschüren 0,50 € weniger, ab 50 Stück sind alle Broschüren um 1,00 € reduziert.
Ihr Vorteil: Sie können unterschiedliche Titel mischen!
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Bitte nutzen Sie unser Bestellformular und richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfadbayern.
Unsere Verwaltung wird ihren Rabatt bei der Rechnungstellung berücksichtigen.
Gratulation an Kerstin Held!

Wir gratulieren Kerstin Held, der Vorsitzenden unseres Partnerverbandes Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., ganz herzlichen zum gestrigen Gewinn des mit 30.000 € dotierten Leserpreises von BILD der Frau!
Mit ihrem engagierten und sehr persönlichen Einsatz hat sie für die Belange behinderter Pflegekinder und ihrer Familien viel positive öffentliche Aufmerksamkeit bewirken können.
Das ist großartig, Danke dafür, liebe Kerstin!
Ulrike Schulz, Vorsitzende PFAD Bundesverband e.V.
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Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt. Der Gesetzentwurf war zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP leicht geändert worden.
Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.
Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“
Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 09.11.2022
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