Pflegefamilie
„FASD und Familie – Unerzogen, demotiviert, aggressiv und uneinsichtig“ – Vom alltäglichen Kampf um Glück und Normalität“ am 24.06. in Augsburg

Am 24.06.2023 findet in Augsburg eine Fachtagung zum Thema „FASD und Familie – Unerzogen, demotiviert, aggressiv und uneinsichtig“ – Vom alltäglichen Kampf um Glück und Normalität“ statt.
Referenten werden Dr. Reinhold Feldmann und Dr. Gisela Bolbecher sein.
Veranstalter ist der PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.
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Für Pflegeeltern, Adoptiveltern und Fachkräfte bieten wir am 09.06.2023 das Online-Seminar „Bindungssicherheit in der Pflege- und Adoptivfamilie – Die erworben-sichere Bindung“ mit Referent Kay-Uwe Fock an.
PFAD Mitglieder ist die Teilnahme wieder kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 26.05.2023.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Onlineseminar: Bindungssicherheit in der Pflege- und Adoptivfamilie – Die erworben-sichere Bindung am 09.06. )Aktionstag für Adoptiv- und Pflegefamilien am 10.06. in Berlin


PFAD möchte in Kooperation mit dem Forschungsprojekt Empoweryou das große Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien durch die Einführung eines jährlichen Aktionstages würdigen und mit diesem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung DANKE sagen.
Zur Auftaktveranstaltung am 10.06.2023 in Berlin laden wir Adoptiv- und Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet ein. Aufgrund der freundlichen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine kostenfreie Teilnahme möglich.
Es erwarten Sie interessante Vorträge und Diskussionen. Für Jugendliche gibt es einen eigenen spannenden Workshop und für Kinder ab 6 Jahren bieten wir ein erlebnispädagogisches Event an.
Bitte sichern Sie sich frühzeitig ihre Tickets, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!
Hier finden Sie das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.aktionstag-fuer-adoptiv-und-pflegefamilien.de/
WICHTIGE NEWS:
28.04.: Mitgliedsfamilien können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten!
Der Bundesverband fördert die Teilnahme von PFAD Mitgliedsfamilien am Aktionstag mit bis zu 60 EURO pro Person für nachgewiesene Fahrtkosten. Zur Beantragung erhalten Sie beim Aktionstag ein entsprechendes Formular.
Auf Facebook und Instagram begleiten wir die Planung des Aktionstags mit weiteren aktuellen Informationen.
Folgen Sie uns!
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Am 13.05.2023 findet in Augsburg ein Fachtag zum Thema „Was muten wir unseren leiblichen Kindern zu?„.
Referent wird Prof. Dr. Jörg Maywald sein.
Veranstalter ist der PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.
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Das Netzwerk Kinderrechte hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendsender KiKA eine Kinderrechtebroschüre entwickelt und veröffentlicht. Kinder und Jugendliche haben sowohl das Layout als auch die textliche Erstellung aktiv mitgestaltet. Die Broschüre vermittelt in kindgerechter und sehr anschaulicher Weise einen Überblick über die Kinderrechte.
Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt bzw. heruntergeladen werden.
Ab jetzt gibt es die Broschüre auch als Audioversion, die von Jugendlichen eingesprochen wurde:
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Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ aktualisiert
Die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ des Bundesforums Vormundschaft, des DIJuF und der IGfH wurde inhaltlich auf den Stand der neuesten Rechtslage gebracht und grafisch neu gestaltet.
Die Broschüre eignet sich dafür, Jugendlichen die Vormundschaft nahe zu bringen. Sie informiert Jugendliche über ihre Rechte, darüber, warum wer eine Vormund:in bekommt sowie über Aufgaben, Befugnisse und Möglichkeiten der Vormund:in. Auch mögliche Konflikte und das Verhältnis zu den Sozialen Diensten sind angesprochen. Eltern und Erziehungspersonen erhalten ebenfalls grundlegende Informationen.
Das 28-seitige Heft wurde vom BMFSFJ gefördert und kann dort bestellt oder heruntergeladen werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dein-vormund-vertritt-dich-95994
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ aktualisiert )IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch:
- Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79).
- Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
- Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).
zum Positionspapier
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In der diesjährigen Online-Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Adoption & Inpflege wendet sich der PFAD Bundesverband am Samstag, den 18.03.2023 von 13:00 bis 17:00 Uhr dem Thema Offenheit und Toleranz in Adoptivfamilien zu.
Mit zwei fachlichen Inputs aus der Forschung und aus der Praxis nähern wir uns dem Thema an. Im Anschluss an die beiden Vorträge ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge.
zum Programm
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Tagung „Offenheit und Toleranz in Adoptivfamilien“ am 18.03. )Artikel „Großer Bedarf an Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg – Die Kinder finden kein Zuhause“

Expert*innen vom Verein Familien für Kinder finden gegenüber dem RBB klare Worte, warum der großer Bedarf an Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg nicht gedeckt wird und dadurch viele familienbedürftigen Kinder dort kein Zuhause finden können.
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Die Berliner CDU-Fraktion stellt den Antrag „Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (I) – für ein Pflegeelterngeld“ an das Berliner Abgeordnetenhaus.
„Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweitung des Elterngeldanspruches auf Pflegeeltern erfolgt ist, soll der Senat zudem auf Landesebene ein Modellprojekt auf den Weg bringen, in dessen Rahmen alle Berliner Pflegeeltern, die ein Pflegekind in unbefristeter Pflege aufnehmen, im ersten Aufnahmejahr eines Kindes eine elterngeldähnliche Sonderleistung erhalten, um auf diese Weise wegfallende Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Erziehung des Kindes auszugleichen. Das Modellprojekt soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen bzw. enden, sobald auf Bundesebene eine entsprechende Anpassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfolgt ist.“
PFAD Fachzeitschrift 1/2023: „Geerbt oder erlernt?“
- Wie kann man die Weitergabe von Traumata über Generationen hinweg stoppen und stattdessen Widerstandskräfte wecken?
- Wie hilft man Kindern ein Entwicklungstrauma durch neue Erfahrungen zu überwinden?
- Welche systemischen und individuellen Einflussfaktoren können bei Adoptionen wirken?
Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, kommentierte Urteile und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!
Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift
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Das Kinderrechte-Portal des Netzwerks Kinderrechte ist unter der Webadresse www.kinderrechte-portal.de online gegangen! Auf dem Kinderrechte-Portal finden Lehr- und pädagogische Fachkräfte wertvolle Informationen und Materialien zur Kinderrechtebildung zusammengestellt von den Mitgliedern des Netzwerks Kinderrechte und weiteren Akteur:innen der Kinderrechtebildung.
Kinderrechtebildung
Kinderrechtebildung umfasst viele Themenfelder. Deswegen kann es für pädagogische Fachkräfte schwierig sein, das richtige Material für den entsprechenden Bildungsbereich mit einer passenden Medienart zu finden. Das Kinderrechte-Portal bietet eine wachsende Sammlung an empfehlenswerten Materialien für die Kinderrechtebildung. Es ermöglicht, die vielen Angebote zu sichten, zu filtern und zu sortieren. So finden sich auf dem Kinderrechte-Portal neben der EU Kinderrechtsstrategie, der Europäischen Union und der Kinderrechtebroschüre des netzwerks Kinderrechte auch viele Unterrichtsmaterialien zu den Kinderrechten und Hinweise, wie Fachkräfte und Lehrkräfte die Kinderrechte in den pädagogischen Alltag integrieren können.
Weitere Plattformen
Um pädagogischen Fachkräften eine bestmögliche Orientierung auch über das Kinderrechte-Portal hinaus bereitzustellen, wird zusätzlich auf weitere empfehlenswerte Angebote, Plattformen und Datenbanken hingewiesen. Diese enthalten weitere wertvolle (Unterrichts-)Materialien für pädagogische Fachkräfte, beispielsweise zu den Themen politische Bildung, Jugendbeteiligung, Medienbildung, Antirassismus, Religion und vieles mehr.
Alle wichtigen Infos zu Kinderrechtebildung mit dem Kinderrechte-Portal finden Sie auch in diesem Video:
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Mutmacher-Kalender 2023

Der mittlerweile neunte Kalender von Klückskinder zeigt mit zwölf bewegenden und liebevoll illustrierten Geschichten die Vielfalt der Herausforderungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen konnten.
Schließlich haben es Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Kinderdörfern und Pflegefamilien besonders schwer, gute Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse zu erreichen. Wie schon in den vergangenen Jahren umfasst der Kalender das gesamte Spektrum von Menschen mit Jugendhilfehintergrund. Dabei machen die Geschichten vor allem eines: MUT.
Zu bestellen bei www.klueckskinder.de
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Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2022 mit besonderen Pflegefamilien beschäftigt. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat das LWL-Landesjugendamt eine Empfehlung zur Verwanden- und Netzwerkpflege erarbeitet, die viele Fragen rund um diese spezielle Form der Pflegefamilien beantwortet. Der Ausschuss hat die Empfehlung als weiteren wichtigen Baustein in Sachen Kinderschutz einstimmig beschlossen.
Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, werden häufig in ihrem familiären oder familiennahen Umfeld aufgenommen und betreut. Oft kommen Kinder informell bei erwachsenen Geschwistern, Großeltern, Onkel, oder Tanten langfristig unter. Erst wenn ein solches Verwandtenpflegeverhältnis beim Jugendamt als Hilfe zur Erziehung beantragt und gewährt wird, wird daraus eine formelle Verwandtenpflege.
Als Netzwerkpflege werden Pflegeverhältnisse bezeichnet, bei denen ein junger Mensch bei Personen aus dem nahen sozialen Umfeld lebt. Pflegepersonen können zum Beispiel ehemalige Lebensgefährt:innen von Elternteilen, Pat:innen, Freund:innen der Familie, Eltern von Freund:innen des jungen Menschen sowie dessen Lehrer:innen oder Erzieher:innen sein. Im Gegensatz zu der Verwandtenpflege braucht es hier, nach acht Wochen, eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt.
„Anders als man vielleicht denken würde, sind Verwandten- und Netzwerkpflege ein wesentlicher Bestandteil in der Versorgung von jungen Menschen“, so LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers. 28,6 Prozent aller jungen Menschen, die in einer Pflegefamilie wohnen, leben in einem formellen Verwandtenpflegeverhältnis. Zu informellen Pflegeverhältnissen gibt es keine validen Zahlen.
Im Gegensatz zur allgemeinen Vollzeitpflege, in der Menschen ein ihnen fremdes Kind aufnehmen, bieten Verwandten- und Netzwerkpflegefamilien einem mit ihnen verwandten oder bekannten jungen Menschen einen dauerhaften Lebensort. „Die Pflegepersonen übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, für die neben Anerkennung und Wertschätzung gleichermaßen fachliche Unterstützung und Begleitung zwingend erforderlich sind“, so Westers weiter.
Dass besondere Konstellationen auch einen besonderen Blick der Fachleute benötigen, versteht sich von selbst. Während in der allgemeinen Vollzeitpflege Bewerber:innen im Vorfeld ausgewählt und vorbereitet werden, ist dies bei der Verwandten- und Netzwerkpflege meistens nicht der Fall, weil das Kind bereits bei ihnen lebt, bevor das Jugendamt dazu kommt.
Wie können Fachkräfte aus Pflegekinderdiensten diese Pflegeverhältnisse optimal unterstützen? Wie können die Pflegepersonen und Kinder unterstützt und begleitet werden? Wie kann der Kinderschutz gewährleistet werden? Zu diesen Fragen haben die beiden Landesjugendämter eine Empfehlung für Pflegekinderdienste entwickelt. Mitgewirkt haben daran Mitarbeiter:innen von Jugendämtern. „Die Veröffentlichung bietet den Fachleuten Orientierung und Handlungssicherheit für einen professionellen Umgang mit der Verwandten- und Netzwerkpflege“, sagt Imke Büttner, Fachberaterin im LWL-Landesjugendamt Westfalen.
Die Empfehlung stellt die besonderen Ressourcen sowie die möglichen Herausforderungen der Verwandten- und Netzwerkpflege dar. So beschreibt sie z. B. fachliche Einschätzungen und Prüffragen zu Altersabständen von Pflegepersonen und Kindern, zu Einbeziehung der Eltern und zu Beteiligung und Schutz der jungen Menschen und untermauert sie mit konkreten Praxisbeispielen.
zu den Empfehlung zur Verwanden- und Netzwerkpflege (pdf)
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Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft erstellt.
Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expertinnengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormundinnen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken.
Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer ehrenamtlichen Vormundin und eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften.
Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expertinnengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund*innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund*innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.
zur Expertise: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation | Eine Orientierungshilfe für die Praxis (pdf)
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Interessent*innen, die ein Pflegekind in ihre Familie aufnehmen möchten, werden auf diese Aufgabe gut vorbereitet. Hierzu gehört neben den Informationsveranstaltungen und einem Vorbereitungsseminar auch eine Qualifizierung für Pflegeeltern.
Im September 2022 sind die ersten Qualifizierungen nach einem neuen Rahmenplan für die Grundqualifikation von Pflegeeltern gestartet. Dieser Rahmenplan wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) entwickelt. Mit ihm werden die Standards zur Grundqualifikation der Vollzeitpflege festgelegt.
Mit dem neuen Rahmenplan wurden auch die finanziellen Mittel für die Grundqualifizierung aufgestockt, sodass Interessierte ohne lange Wartezeit die Qualifizierung beginnen können. Bei vorhandenen Qualifizierungskapazitäten ist der Beginn bereits während des Überprüfungsprozesses möglich. Der Gesamtumfang der Qualifizierung beträgt 100 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, verteilt über einen Gesamtzeitraum von ca. fünfzehn Monaten. Die Vermittlung eines ersten Pflegekindes in eine Pflegefamilie soll nach erfolgreicher Beendigung des Teil 1 (44 UE) der Qualifizierung erfolgen.
Im Auftrag des SFBB werden die Qualifizierungen von drei freien Trägern der Berliner Pflegekinderlandschaft an drei Standorten in Berlin durchgeführt.
Region Süd/West
Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau
Freier Jugendhilfeträger: Familien für Kinder gGmbH
Region Süd/Ost
Neukölln, Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
Freier Jugendhilfeträger: Kinder und Jugendhilfeverbund/KJHV
Region Mitte/Nord
Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Reinickendorf
Freier Jugendhilfeträger: Horizonte gGmbH
Durch diese Regionalisierung ist die Qualifizierung wohnortnah möglich. Die Grundqualifizierung wird mit der erfolgreichen Teilnahme und Zertifizierung im Rahmen eines Colloquiums abgeschlossen.
Die Bezirksjugendämter und freien Träger hoffen, so mehr Menschen zu motivieren, Pflegefamilie zu werden. Der Bedarf ist groß in Berlin. Jedes Jahr werden für ca. 500 Kinder neue Pflegefamilien benötigt.
Interessierte finden weitere Informationen unter:
www.pflegekinder-berlin.de
Quelle: Pressemitteilung der Familien für Kinder gGmbH vom 15.11.2022
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Bis Ende 2022 sind unsere PFAD Broschüren wieder zu Sonderkonditionen erhältlich. Damit können Jugendämter, freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamilien-Gruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber*innen günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten.
Zu vergünstigten Staffelpreisen sind folgende Broschüren erhältlich:
Thema ADOPTION:
- Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber
- Adoption, ein lebenslanger Prozess – Kinderrechte in Adoptivfamilien
- Offene Adoption – Eine Ermutigung
- Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern
Thema VOLLZEITPFLEGE:
- Informationen für Pflegeeltern und Pflegeelternbewerber (Neuauflage)
- Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
- Übergänge – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Pflegekinder werden erwachsen
- Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
- Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
- Und dann blieb Leon bei uns – Verwandtenpflege
GRUNDSÄTZLICHES:
- Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
- Pubertät – Pflege- und Adoptivkinder im Umbruch
- PFAD Positionen zum Wohl des Kindes
Ab 10 Stück kosten alle diese Broschüren 0,50 € weniger, ab 50 Stück sind alle Broschüren um 1,00 € reduziert.
Ihr Vorteil: Sie können unterschiedliche Titel mischen!
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Bitte nutzen Sie unser Bestellformular und richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfadbayern.
Unsere Verwaltung wird ihren Rabatt bei der Rechnungstellung berücksichtigen.
Gratulation an Kerstin Held!

Wir gratulieren Kerstin Held, der Vorsitzenden unseres Partnerverbandes Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., ganz herzlichen zum gestrigen Gewinn des mit 30.000 € dotierten Leserpreises von BILD der Frau!
Mit ihrem engagierten und sehr persönlichen Einsatz hat sie für die Belange behinderter Pflegekinder und ihrer Familien viel positive öffentliche Aufmerksamkeit bewirken können.
Das ist großartig, Danke dafür, liebe Kerstin!
Ulrike Schulz, Vorsitzende PFAD Bundesverband e.V.
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Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt. Der Gesetzentwurf war zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP leicht geändert worden.
Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.
Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“
Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 09.11.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Ende für Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe )Destatis: 210 000 junge Menschen wuchsen 2021 in Heimen oder Pflegefamilien auf
WIESBADEN – Im Jahr 2021 lebten in Deutschland rund 122 700 junge Menschen in einem Heim und rund 87 300 in einer Pflegefamilie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit 210 000 junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe – zumindest vorübergehend – außerhalb der eigenen Familie auf. Das waren 6 700 weniger junge Menschen als im Vorjahr (‑3 %). Damit ist die Fallzahl das vierte Jahr in Folge gesunken.
Insgesamt ging die Zahl der in Heimen oder Pflegefamilien untergebrachten jungen Menschen in den vier Jahren seit 2017 um 29 600 Fälle (-12 %) zurück, nachdem sie ab 2014 stark gestiegen war und 2017 mit 240 000 Fällen ihren Höchststand erreicht hatte. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige die Heime oder Pflegefamilien, in denen sie zeitweise untergebracht waren, nun verstärkt wieder verlassen.
Herkunftsfamilien: Eltern waren in gut jedem zweiten Fall alleinerziehend
In vier von fünf Fällen (80 %) waren die jungen Menschen, die 2021 außerhalb der eigenen Familie betreut wurden, minderjährig. In etwa jedem zweiten Fall waren sie unter 14 Jahren (49 %). Ein Fünftel (20 %) zählte zu den sogenannten „Careleavern“, waren also junge Erwachsene am Übergang in ein selbstständiges Leben. Während jüngere Kinder bis zum Alter von 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien betreut wurden, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Erziehung in einem Heim. Generell wurden etwas mehr Jungen als Mädchen außerhalb der eigenen Familie erzogen (54 %), das traf besonders auf Heime zu (56 %). Dabei endete eine Heimerziehung im Schnitt nach 21 Monaten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie dagegen nach durchschnittlich über vier Jahren (49 Monate).
Mit Blick auf die Herkunftsfamilie waren die Eltern der jungen Menschen in rund jedem zweiten Fall alleinerziehend (51 %). Bei etwa einem Fünftel (19 %) handelte es sich um Elternteile in neuer Partnerschaft und in nur 17 % um zusammenlebende Elternpaare.
In zwei von drei Fällen bezogen die Betroffenen oder ihre Familien Transferleistungen
Auffällig ist, wie häufig sich die Betroffenen beziehungsweise ihre Herkunftsfamilien nahe dem Existenzminimum bewegten: In 140 400 oder 67 % aller Fälle lebten die jungen Menschen selbst oder ihre Herkunftsfamilien vollständig oder teilweise von Transferleistungen. Dazu zählten Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie ein Kinderzuschlag. Besonders belastet waren auch hier offensichtlich wieder Alleinerziehende: In insgesamt 106 900 Fällen waren die Eltern der jungen Menschen, die 2021 in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufwuchsen, alleinerziehend. In 81 300 Fällen bezogen diese alleinerziehenden Elternteile oder die betroffenen jungen Menschen selbst Transferleistungen. Damit lag der Anteil der Transferleistungsbezieher in dieser Personengruppe bei 76 % – deutlich über dem vergleichbaren Anteil von Elternteilen in neuer Partnerschaft (64 %) und zusammenlebenden Elternpaaren (63 %).
Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sogenannte Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen abschaffen. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem vor, dass in Heimen und Pflegefamilien betreute junge Menschen mit einem eigenen Einkommen sich nicht mehr finanziell an ihrer Unterbringung beteiligen müssen. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich am 10. November 2022 über die Reform. Bereits im Juni 2021 war die Kostenbeteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden.
Hauptgründe für neue Unterbringungen: Unversorgtheit und Kindeswohlgefährdung
In gut einem Viertel aller Fälle (26 %) haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einem Heim im Jahr 2021 neu eingeleitet. Häufigster Grund dafür war mit 18 % eine sogenannte Unversorgtheit des jungen Menschen, verursacht etwa durch den Ausfall der Bezugsperson infolge einer Erkrankung oder durch eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland. An zweiter Stelle stand 2021 die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung oder sexuelle Gewalt (17 %). Dritthäufigster Grund für eine Neuunterbringung war 2021 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (14 %). Beispiele dafür sind pädagogische Überforderung, Erziehungsunsicherheit oder unangemessene Verwöhnung.
Methodische Hinweise:
Die Erziehung in einem Heim (einschließlich betreuter Wohnformen) nach § 34 SGB VIII oder in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Voraussetzung ist nach § 27 SGB VIII, dass eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Unter bestimmten Bedingungen haben nach § 41 SGB VIII auch junge Volljährige bis höchstens zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen. In der Pressemitteilung werden – unabhängig vom Alter der Betroffenen – alle Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII berücksichtigt, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu Heimerziehungen (§ 34 SGB VIII) und zur Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) und in der Publikation „Erzieherische Hilfe“ verfügbar. Dort befinden sich ebenfalls ausführliche Angaben:
- zu Erziehungsberatungen (§ 28 SGB VIII),
- zur Sozialen Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
- zu Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern (§ 30 SGB VIII),
- zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
- zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII),
- zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
- zur Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII).
Weiterführende Ergebnisse zu Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung können auch der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ entnommen werden.
Quelle: Destatis vom 27.10.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Destatis: 210 000 junge Menschen wuchsen 2021 in Heimen oder Pflegefamilien auf )Jugendhilfe in Hamburg 2021: Fünf Prozent weniger Pflegekinder
Am Jahresende 2021 befanden sich in Hamburg 990 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Pflegeeltern in Vollzeitpflege. Das sind 5,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.
27 Prozent der Pflegekinder waren jünger als sechs Jahre, 28 Prozent sechs bis unter zwölf und 35 Prozent zwölf bis unter 18 Jahre alt. Zehn Prozent waren volljährig.
44 Prozent der jungen Menschen hatten einen Migrationshintergrund.
Die Vollzeitpflege in einer anderen Familie ist häufig längerfristig angelegt. So lebten am Jahresende 2021 die jungen Menschen im Durchschnitt schon vier Jahre (48 Monate) in einer Pflegefamilie.
Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.
Quelle: Statistikamt Nord vom 26.10.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Jugendhilfe in Hamburg 2021: Fünf Prozent weniger Pflegekinder )Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Zahl der Pflegekinder geringfügig zurückgegangen
3 210 junge Menschen waren Ende 2021 in Schleswig-Holstein bei Pflegeeltern in Vollzeitbetreuung untergebracht. Das sind geringfügig weniger (0,7 Prozent) als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.
Von den Pflegekindern waren 21 Prozent jünger als sechs Jahre. Der Anteil der Sechs- bis unter Zwölfjährigen belief sich auf 37 Prozent, genau wie der Anteil der Zwölf- bis unter 18‑Jährigen. Volljährig waren fünf Prozent.
17 Prozent der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen hatten einen Migrationshintergrund.
Im Durchschnitt befanden sich die Betroffenen am Jahresende 2021 bereits gut fünfeinhalb Jahre (67 Monate) in einer Pflegefamilie.
Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.
Quelle: Statistikamt Nord vom 26.10.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Zahl der Pflegekinder geringfügig zurückgegangen )Ein Jahr PFAD Beratungstelefon!

Seit einem Jahr gibt es das Beratungstelefon des PFAD Bundesverbandes. Der neue Service wird gut angenommen – hauptsächlich von Pflegeeltern.
Rund ein Viertel der Anrufer möchten nur eine kurze Auskunft. Fast zwei Drittel der Anliegen werden in einem längeren Telefonat beraten. Ungefähr 15 % der vorgebrachten Fälle erfordern eine ausführliche, manchmal auch wiederholte Begleitung.
In manchen Fällen wäre es wünschenswert, die Anrufer hätten sich schon früher gemeldet. Nicht erst, wenn die Situation schon festgefahren oder eskaliert ist. Bitte holen Sie sich frühzeitig Beratung – bei PFAD oder anderen Fachstellen. Sie bleiben anonym und erhalten eine unabhängige und lösungsorientierte fachliche Einschätzung.
Beratungserfahrene Pflegeeltern wissen, wovon Sie sprechen. Wir hören zu und helfen Ihnen gerne weiter!
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Ein Jahr PFAD Beratungstelefon! )Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe
Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.
Maike Brummelman vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe „des betroffenen Personenkreises“. Um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden, sei es aber geboten. „für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Benachteiligungen abzuschaffen“.
Ähnlich argumentierte Juliane Meinhold vom Paritätischen Gesamtverband. Für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, verbessere sich die Situation deutlich, „weil keine Kostenheranziehung in Bezug auf die Ausbildungsvergütung erfolgt“. Wer aber eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter absolviert oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sei, erhalte keine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung, sondern eine Netto-Unterhaltszahlung. Diese werde als Ausbildungsgeld bezeichnet und zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung herangezogen.
Die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für den Übergang in ein eigenständiges Leben und eine sichere Existenz zu bilden, müsse für alle jungen Menschen und für jede Form von Einkommen gelten, forderte Sebastian Hainski vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit. Es brauche eine Entbürokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe, „sodass benötigte Hilfe auch wirklich bedingungslos und bedürfnisorientiert bei allen jungen Menschen in unserer Gesellschaft ankommt“.
Aus Sicht von Marie Hesse vom Bayerischen Landesjugendamt kann die Abschaffung der Kostenheranziehung durchaus eine Motivation der jungen Menschen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten darstellen. Für die Jugendämter sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Allerdings, so Hesse weiter, sei die Kostenheranziehung geeignet, um junge Menschen darauf vorzubereiten, ihr Einkommen im Hinblick auf Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung einzuteilen. Falle dies künftig weg, müsse von einem zusätzlichen pädagogischen Bedarf ausgegangen werden. Darüber hinaus sehe sie eine Besserstellung junger Menschen in stationären Einrichtungen beziehungsweise Pflegefamilien im Vergleich zu jungen Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und einen Beitrag zur Lebenshaltung abführen müssten.
Josef Koch von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen stimmte dem Gesetzentwurf und seinen Zielsetzungen voll umfänglich zu. Die Heranziehung bestrafe Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein, befand er. Koch verwies zugleich darauf, dass die Hauptgründe für eine Unterbringung Jugendlicher und junger Erwachsener in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie eine Gefährdung des Kindeswohls sowie eine Unterversorgtheit der jungen Menschen sei. Davon zu reden, dass die Unterbringung wie in einem Ferienhaus bei freier Kost und Logis erfolge, sei angesichts der massiven Belastungen und Benachteiligungen dieser jungen Menschen falsch.
Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, sei die Kostenheranziehung eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, befand Laurette Rasch vom Verein Careleaver. Kostenheranziehung in jeder Form widerspräche auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen gelten und diese unterstützen sollen.
Lob für den Gesetzentwurf gab es von der Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler, die zugleich Regelungslücken ansprach. So bleibe die Situation der besonders belasteten jungen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, in einem wesentlichen Aspekt ungeregelt. Diese Personen könnten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Teilhabeleistungen zur beruflichen Eingliederung beanspruchen, so Schindler. Ob und in welcher Höhe das gewährte „Ausbildungsgeld“ angerechnet wird, werde von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedlich bewertet. Die Betroffenen seien so einem Gefühl der behördlichen Willkür ausgesetzt, dass für junge Menschen regelmäßig noch viel schwerer zu ertragen sei, als für lebenserfahrenere Personen.
Michael Wagner, Jugendamtsleiter in Memmingen (Baden-Württemberg), steht der Abschaffung der Kostenheranziehung kritisch gegenüber, „weil es die Verselbständigung der jungen Menschen erschwert“. Erst wenn sie aus der stationären Jugendhilfe hinaus und in die erste eigene Wohnung ziehen, würden sie lernen müssen, dass das verdiente Geld zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes verwendet werden müsse. Auch könne der Anreiz, den Schritt in ein selbstständiges Leben zu wagen, damit reduziert werden, gab er zu bedenken.
Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den erst 2021 im KJSG aufgenommenen Kompromiss, die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem Einkommen von 75 Prozent auf 25 Prozent zu senken, als „gut und sinnvoll“. Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände räumte Freese ein, dass die Haltung in den Kommunen zu dieser Fragestellung nicht einheitlich sei. „Weit überwiegend“ werde aber die Komplettabschaffung abgelehnt. Der nicht zu leugnenden insgesamt schwierigen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der stationären Jugendhilfe oder in Pflegefamilien werde bereits durch die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent ausreichend Rechnung getragen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 10.10.2022
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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26.09.22 eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Pflegekinder in Berlin“ beantwortet. Darin geht es hauptsächlich um die Entwicklung des Bedarfs an Pflegestellen in den unterschiedlichen Formen der Vollzeitpflege:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13203.pdf
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Berlin: Anfrage „Pflegekinder in Berlin“ )PFAD Online-Seminar „Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen mit Bindungstrauma“ am 21.10.


Aufgrund des großen Interesses am Onlineseminar mit Kay-Uwe Fock, bietet der PFAD Bundesverband das Thema am 21.10.2022 von 18 – 21.30 Uhr noch ein weiteres Mal an.
Es sind noch einige Plätze frei.
Einladungsflyer vom ersten Termin: https://www.pfad-bv.de/dokumente/Flyer20/2022-03-25_OS1_Bindungstrauma.pdf
Für den neuen Termin gilt:
Anmeldeschluss ist der 09.10.2022. Nur bis zu diesem Tag sind Absagen noch kostenfrei möglich.
Die Zahlung der Teilnahmegebühr soll bis eine Woche vor Workshopbeginn erfolgen.
Für PFAD Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei möglich.
Kinderrechte für besonders benachteiligte Kinder nur nach Kassenlage fördern? Nein!

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft kämpft mit dieser Pressemitteilung vom 24.09.2022 für seinen Erhalt:
Bundesfamilienministerium kündigt Einstellung der finanziellen Förderung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft an und bedroht damit dessen Arbeit und Existenz!
Mit der Vormundschaft, die an Stelle der elterlichen Sorge tritt, nimmt sich der Staat wie in kaum einem anderen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in die Pflicht, für Kinder Sorge zu tragen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) scheint die besondere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in der Vormundschaft vor dem Hintergrund der Sparwelle in der Kinder- und Jugendhilfe nicht (mehr) wahrzunehmen. Das Ministerium kündigte jetzt an, dass die Bundesmittel für die Arbeit des bundesweit einzigartigen interdisziplinären Netzwerks „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ zur Weiterentwicklung der Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe über den 31.12.2022 hinaus nicht weiter verlängert werden.
In Deutschland leben ca. 100.000 junge Menschen die eine/n Vormund*in haben. Können Eltern die Sorge für ihre Kinder nicht (mehr) ausüben, betraut das Familiengericht Vormund*innen mit dieser Aufgabe. Vormund*innen setzen sich für die ihnen vom Staat anvertrauten jungen Menschen ein, sie handeln an Eltern statt. Sie sind für die Wahrung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen ebenso von elementarer Bedeutung wie für die Sicherstellung des unmittelbaren Kinderschutzes. Die Dringlichkeit, Kinder, die unter staatlicher Verantwortung aufwachsen, zu schützen, zeigt der Fall des kleinen Kevin, der 2006 zu Tode kam oder aktuell auch der Fall Winterhoff, in dem Kinder unverantwortlich jahrelang durch Neuroleptika sediert wurden.
Das Bundesforum leistet seit Jahren eine einzigartige Vernetzungs- und Qualifizierungsarbeit für die Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem haben das BMFSFJ und das Bundesjustizministerium (BMJ) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsrechtsreform die beiden seit Jahrzehnten größten Rechtsreformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Familienrecht erarbeitet, die vom Bundestag beschlossen wurden. Für die qualifizierte Umsetzung dieser Reformen und die Stärkung der Kinderrechte, die damit angestrebt wird, ist eine fachliche Begleitung der Vormundschaft, wie sie das Bundesforum leistet, unverzichtbar.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft akzeptiert daher die Einstellung der Förderung nicht und setzt sich gemeinsam mit Partner*innen aus Praxis und Fachdiskussion sowie Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen für die Weiterführung der Förderung ein!
Hintergrund:
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft besteht seit 2008 und ist ein multiprofessionelles Netzwerk, in dem Verbände, Organisationen und Einzelpersonen interdisziplinär zusammenarbeiten. Gemeinsam entwickeln sie die Fachdiskussion zur Vormundschaft in Partnerschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe weiter und treiben die Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft voran. Am 8. Oktober 2019 wurde das Netzwerk in einen Verein überführt und eine Koordinierungsstelle mit Sitz in Heidelberg gegründet.
www.vormundschaft.net
Kontakt: Henriette Katzenstein (Vorsitzende), henriette.katzenstein@vormundschaft.net.
Akteneinsicht für Careleaver*innen

Der Careleaver e.V. hat sich des Themas Akteneinsicht für Careleaver*innen angenommen und viele hilfreiche Informationen zusammengestellt:
- Wem gehört meine Akte, wie gehe ich damit um, was muss ich darüber wissen?
- Regelungen in den einzelnen Bundesländern
- Musterantrag zur Akteneinsicht
- Vorschlag zur Einwilligungserklärung vor Verlassen der Jugendhilfe
nähere Informationen: https://www.careleaver.de/fuer-careleaver/hilfreiche-tipps/rechte_regelungen/meine-akte/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=meine-akte_20
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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt.
Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.
Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“
Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.
Quelle: Heute im Bundestag vom 20.09.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Mehr „Taschengeld“ für Pflegekinder )Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 veröffentlicht.
Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht.
Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind.
zu den Empfehlungen für 2023
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023 )PFAD: Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!


Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben und z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, steht dank des Heizkostenzuschussgesetzes ein einmaliger Betrag in Höhe von 230 Euro zu.
Dieser soll nicht von den Jugendämtern einbehalten werden, solange sie den Unterhaltsbetrag für die Jugendlichen nicht an die gestiegenen Energiekosten angepasst haben. Deshalb hat PFAD einen kurzen Mustertext verfasst, mit dem die zu diesem Zuschuss berechtigten jungen Menschen ihren Anspruch bei ihrem Jugendamt gelten machen können.
- Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes vom 12.09.2022:
https://www.pfad-bv.de/dokumente/2022-09-12_SN_Heizkostenzuschuss.pdf - Für den Fall, dass die wirtschaftliche Jugendhilfe daraufhin nicht tätig wird, haben wir einen Musterbrief für einen Widerspruch formuliert, den Sie nutzen können:
https://www.pfad-bv.de/dokumente/2022-09-20_Widerspruch_Heizkostenzuschussweiterleitung.docx
PFAD Online-Seminar „Ehrenamtliche Vormundschaften für Pflegekinder – Was bringt das neue Vormundschaftsrecht?“ am 07.10.


Am 23.09.2022 von 18-21.30 Uhr bietet der PFAD Bundesverband ein Online-Seminar für Pflegeeltern und Fachkräfte der Jugendhilfe mit Dr. Miriam Fritsche an.
Das zum 01.01.2023 in Kraft tretende Vormundschaftsrecht rückt mit seinen umfassenden Neuerungen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Vormundschaften in den Vordergrund. Es zielt u.a. auf eine stärkere Orientierung am Kind/Jugendlichen im Auswahlverfahren sowie eine Förderung ehrenamtlicher, durch Einzelpersonen geführter Vormundschaften durch die Betonung der Vorrangstellung des Ehrenamts und die Einführung neuer Vorschriften für die Zusammenarbeit im Hilfesystem. Auch für die konkrete Amtsführung gibt es wichtige Änderungen für Vormund*innen.
wird zentrale Neuerungen des Vormundschaftsrechts vorstellen, dabei insbesondere erwartbare Änderungen für ehrenamtliche Vormundschaften für Pflegekinder thematisieren und den Blick für das mitunter anspruchsvolle Zusammenwirken von Einzelpersonen und Institutionen schärfen.
Die angestrebte Stärkung des Ehrenamts ist zudem ein guter Anlass, um bisherige Befunde zu Vormundschaften durch Pflegeeltern zu betrachten.
Wanderausstellung im Landkreis München ab 19.09. zeigt Engagement von Pflegeeltern


Um auf die Bedeutsamkeit von Pflegefamilien aufmerksam zu machen und engagierten Pflegeeltern aus dem Landkreis München den Rücken zu stärken hat der Landkreis gemeinsam mit dem Verein Freunde der Kinder e. V. (der PFAD Landesverband in Hamburg, die Red.) und dem Referat für Kinder, Jugend und Familien des Landratsamts München die Wanderausstellung zum Thema Pflegefamilien ins Landratsamt München geholt.
In Pflegefamilien finden Kinder, die zum Teil aus schwierigen Lebenssituationen kommen, in denen sie vernachlässigt wurden oder sogar Missbrauch und Gewalt erlebt haben, zeitweise oder dauerhaft Schutz, Halt und Unterstützung in ihrer Entwicklung.
Mit der Ausarbeitung dieser Wanderausstellung soll die Arbeit von Pflegeeltern und deren Herausforderungen aufgezeigt werden. Bereits im Jahr 2012 hat der Verein, der sich an Pflegeeltern und Adoptivkinder richtet und ihnen Beratung und Unterstützung anbietet, mit der Gestaltung der Ausstellung begonnen. Sie richtet sich an alle, die sich für dieses Thema interessieren und gewährt einen Einblick in den Alltag von Pflegefamilien aus dem Landkreis München und in das, was Pflegeeltern alles leisten. Sie zeigt auch, warum Vollzeit- und Bereitschaftspflege eine unverzichtbare Ressource innerhalb der Jugendpflege sind.
Am Montag, 19. September 2022, um 14 Uhr, findet im Landratsamt München am Mariahilfplatz die offizielle Eröffnung der Wanderausstellung statt.
Die Wanderausstellung kann bis 04. Oktober im Hauptgebäude, 1. OG bewundert werden.
Weitere Informationen zu der Wanderausstellung der Freunde der Kinder e. V. gibt es unter: www.freunde-der-kinder.de
Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts München vom 06.09.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Wanderausstellung im Landkreis München ab 19.09. zeigt Engagement von Pflegeeltern )Vielfalt in Pflegeverhältnissen in Deutschland – Bundestagung am 13.-14. September 2022 in Bonn

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die rechtliche Stellung der Pflegekinder und von Eltern im Kinder- und Jugendhilferecht gestärkt. Es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, damit „Herkunfts“- und Pflegefamilien besser zusammenarbeiten. Auf einer Tagung in Bonn diskutieren über 200 Fachkräfte, wie diese wichtigen Ziele erreicht werden können und nutzen aktuelle Forschungsergebnisse dafür. Auch Pflegekinder, Pflegeeltern und Eltern, deren Leben unmittelbar von diesen Fragen beeinflusst wird, beteiligen sich.
Am 13.-14.9.2022 organisiert die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen mit Kooperationspartnerinnen aus Praxis und Forschung in Bonn-Bad Godesberg die bundesweite Fachtagung „Vielfalt und ihre strukturelle Rahmung“ zum Leben in Pflegefamilien. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie es den Fachkräften und Sozialen Diensten in Deutschland gelingen kann, die Vielfalt des familialen Lebens auch in der Pflegekinderhilfe abzubilden. Was wissen wir z.B. über das Leben in Pflegefamilien mit Migrationserfahrung, mit älteren Kindern, Kindern mit Behinderungen, gleichgeschlechtlichen Paaren, geflüchteten Jugendlichen? Wie können Jugendämter sehr verschiedenartige Pflegefamilien als zivilgesellschaftliche Ressource wertschätzen und finden? Nur so können für die Kinder, für die eine Pflegefamilie genau die richtige Antwort auf ihre Nöte und schwierige Lebenssituation ist, geeignete Pflegefamilien gefunden werden.
Auf der Tagung werden bisher getrennt geführte Fachdiskussionen, Konzepte und Forschungen zusammen betrachtet, um jeweils Anregungen für die anderen Felder fruchtbar zu machen. Das erfolgt in vielfältigen, praxisbezogenen Workshops, in denen interessante Erfahrungen von Beteiligung, gelungener Hilfeplanung, Selbstvertretung, wirksamen Schutzkonzepten und Inklusionserfolgen berichtet werden. Auf diese Weise sollen praktische Zugänge zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Deutschland freigelegt werden.
Bundesministerin Lisa Paus wird eine Videogrußbotschaft an die Tagungsteilnehmerinnen richten und die Journalistin und Autorin Anne Waak eröffnet die Tagung mit einem Plädoyer für die Vielfalt der familialen Lebensformen „Wir nennen es Familie – Mehr als Vater, Mutter, Kind“. Prof. Dr. Klaus Wolf (Universität Siegen) stellt einige Wegweiser im unübersichtlichen Feld der Vielfalt von Pflegeverhältnissen aus Forschungssicht vor.
Den Abschluss der Tagung bildet ein – von Katrin Behrens (Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.) moderiertes – lebendiges Gespräch von Adressatinnen der Pflegekinderhilfe mit Fachvertreterinnen.
Ausrichterinnen: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen, Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V., PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien sowie Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Nähere Informationen:
https://igfh.de/vielfalt-ihre-strukturelle-rahmung
Ansprechpartnerinnen:
Josef Koch (josef.koch@igfh.de) und Stefan Wedermann (stefan.wedermann@igfh.de) sowie für organisatorische Fragen Sabine Isenmann (sabine.isenmann@igfh.de)
Quelle: Pressemitteilung der IGfH vom 06.09.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Vielfalt in Pflegeverhältnissen in Deutschland – Bundestagung am 13.-14. September 2022 in Bonn )Online-Fachtag: Bildungserfolg für alle! Gute Praxis in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen am 05.12.

Der Careleaver e. V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V., die Universität Hildesheim und die Ev. Stiftung Arnsburg veranstalten gemeinsam einen Fachtag zum Thema Bildung in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen.
Der Online-Fachtag richtet sich an alle Interessierten, die sich mit dem Thema Bildungserfolge für (junge) Menschen, die in Wohngruppen oder Pflegefamilien heranwachsen, beschäftigen wollen. In einem gemeinsamen Austausch möchten wir für das Thema Verbesserung der Bildungschancen in der Kinder- und Jugendhilfe sensibilisieren. Neben einem Fachvortrag wird es Erfahrungsberichte, Workshops und Diskussionsrunden geben.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Fachtag: Bildungserfolg für alle! Gute Praxis in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen am 05.12. )Broschüre: Durchblick – Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben

Die Broschüre von Britta Sievers und Severine Thomas wurde vollständig überarbeitet und erweitert um die Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in Wohngruppen, Pflegefamilien oder anderen stationären Hilfeformen leben und bei denen das Hilfeende bzw. der Auszug absehbar sind.
Die Broschüre kann auch gut von Fachkräften genutzt werden, denn sie bietet in 9 Kapiteln einen systematischen Überblick über wichtige Themenfelder, die in der Übergangsbegleitung eine Rolle spielen. Sie kann dazu beitragen, den jungen Menschen Orientierung im Prozess des Übergangs zu geben. Dazu vermittelt die Broschüre in kurzen Texten eine Vielzahl wichtiger Informationen und gibt zudem Hinweise zu weiterführenden Materialien, Formularen, Links und Apps.
Inhalt:
- Erwachsen werden in der Wohngruppe / Pflegefamilie (Übergangsvorbereitung, betreute Wohnformen, Hilfe für junge Volljährige)
- Endlich 18! (Rechtliche Änderungen mit der Volljährigkeit)
- Wohnen (Infos rund um die Wohnungssuche; Mietvertrag, Umzug etc.)
- Geld (Umgang mit Geld, eigenes Konto, Leistungsansprüche zur Existenzsicherung)
- Versicherungen (Kranken- und Haftpflichtversicherung)
- Schule (Schulabschlüsse, alternative Wege zum Abschluss)
- Ausbildung / Trainings / Studium (Berufsorientierung, Ausbildungsplatzsuche, Bewerbungen, Studium etc.)
- Weitere Hilfen (Ombudsstellen, Übersicht über diverse Hilfsangebote)
- Mein Leben. (Gesundheit, Ernährung, Sexualität, Medien, Beziehungen etc.)
Zu bestellen bei der IGfH: https://igfh.de/publikationen/broschueren-expertisen/durchblick
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Broschüre: Durchblick – Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben )PFAD Fachzeitschrift 3/2022: „Geschlechtliche Entwicklung“


Die August-Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift befasst sich mit der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Geschlechtliche Vielfalt ist auch ein Thema für die Kinder- und Jugendhilfe. Vor allem der Beratungsbedarf zu Transidentität bei Kindern und Jugendlichen nimmt zu.
Die neue PFAD Vorsitzende Ulrike Schulz sagt dazu im Editorial: „Auch aus Pflege- und Adoptivfamilien sind mir schon einige Beispiele bekannt. Was früher nur als vorübergehende Phase betrachtet wurde, wird heute zu Recht ernster genommen. Betroffene und ihre Familien sind darauf angewiesen, gut beraten zu werden. Die Jugendhilfe macht sich auf den Weg, sich zu diesem Thema fortzubilden. Um die Aufklärung über geschlechtliche Vielfalt und die Offenheit gegenüber den Betroffenen zu fördern, möchten wir mit diesem Heft einen Beitrag leisten.“
Die Fachartikel informieren Sie über die Varianten der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern. In einem sehr interessanten Interview schildert die Pflegemutter eines bereits erwachsenen trans*Mannes die Herausforderungen in der Begleitung ihres Pflegesohnes und die Schwierigkeiten mit noch uninformierten Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Ergänzt wird das Heftthema durch einen Beitrag zum Kinderrechtsansatz in der Pflegekinderhilfe und Informationen zu einem Präventionsprogramm für Pflege- und Adoptivfamilien. Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, kommentierte Urteile und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.
Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift
Workshopkonferenz des Forschungsnetzwerks Kompetenz gegen Missbrauch am 13.09. in Berlin


„Gemeinsam stark! Allianz gegen Gewalt und Vernachlässigung“ heißt die Workshopkonferenz des Forschungsnetzwerks Kompetenz gegen Missbrauch am 13.09.2022 in Berlin.
Neben vielen interessanten Vorträgen und Diskussionsrunden wird sich Workshop (WS 2) unter der Leitung von Ulrike Schulz (PFAD Bundesverband) und Sophie Niestroj (EMPOWERYOU Projekt) mit dem Thema „Wertschätzung für Pflege- und Adoptivfamilien“ beschäftigen.
Nach einem kurzen Einblick in den Stand der Forschung des EMPOWERYOU-Projekts, wird mit den Teilnehmenden diskutiert, wie Wertschätzung für Pflege- und Adoptivfamilien auf verschiedenen Ebenen (familiär, politisch, gesellschaftlich, in der Forschung) aussehen kann. Ziel ist die Vernetzung und Planung der Etablierung eines Aktionstages für Pflege- und Adoptivfamilien in den kommenden Jahren.
Die Teilnahme an der gesamten Workshopkonferenz kostet 20 €.
Nähere Informationen und Anmeldung: www.allianz-gegen-gewalt.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Workshopkonferenz des Forschungsnetzwerks Kompetenz gegen Missbrauch am 13.09. in Berlin )Radio-Tipp: „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“

Das Feature „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“ des Deutschlandfunks Kultur vom 25.07.2022 erzählt von erwachsen gewordenen Pflegekindern, von gelungenen und weniger gelungenen Beziehungen, von Traumata, die bis heute nachwirken, von Jugendämtern, die ihre Arbeit nicht machen und anderen, die es tun.
Es gibt einen Einblick in die Frage, wie Pflegebeziehungen gelingen können, welche Rolle eine gute Begleitung von Pflegefamilien und die konstruktive Zusammenarbeit von Pflege- und leiblichen Eltern spielen.
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Das Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. hat eine neue Internetseite mit Infos und Praxisanregungen über Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe veröffentlicht. Präsentiert werden die Ergebnisse aus dem mehrjährigen Projekt „Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe – Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten„, das durch das BMFSFJ gefördert wurde. Der Fokus liegt dabei auf ehrenamtlichen Einzelvormundschaften sowie Ergänzungspflegschaften. Das Portal versteht sich als kontinuierlich anwachsende Materialien- und Hinweisesammlung.
https://www.vormundschaft-in-der-pflegekinderhilfe.de
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Über 40 Jahre sehr aktiv, stets ehrenamtlich und in verantwortungsvollen Positionen in einem Verband mitzuarbeiten und ihn schließlich 15 Jahre lang kompetent und klug zu leiten, das ist eine Lebensleistung, die unbedingt gewürdigt werden muss!
Dagmar Trautner hat sich seit der Aufnahme ihres ersten Pflegekindes und noch lange, nachdem ihre Kinder schon erwachsen waren, weiter für das Wohl von Pflege- und Adoptivkindern eingesetzt. Sie hat den PFAD Verband modernisiert und kontinuierlich weiter auf- und ausgebaut. Deshalb ist PFAD als Fachverband und Interessenvertretung der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien ein starkes Netzwerk und eine feste fachpolitische Größe, die gehört wird und sich kontinuierlich für die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe und Adoptionspraxis einsetzt.
Wir möchten unsere langjährige Vorsitzende Dagmar Trautner mit dieser Festschrift ehren und haben deshalb eine Auswahl der lesenswertesten Artikel der letzten Jahre aus der PFAD Fachzeitschrift zusammengestellt. Die Texte zeigen die große Spannbreite der Themen, mit denen sich PFAD befasst und geben einen guten Einblick in die Praxis der Vollzeitpflege und Adoption.
Sie können die 275-seitige Festschrift zum Preis von 25 € inklusive Versand bestellen bei info@pfad-bv.de
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Anlässlich des Weltdrogentags am 26. Juni legt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) neue Ergebnisse der Studie „Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends.“ vor. In der Repräsentativbefragung erhebt die BZgA regelmäßig den Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum der 12- bis 25-jährigen Bevölkerung bundesweit. Für den Alkoholsurvey 2021 wurden 7.002 junge Menschen in der Zeit der Coronavirus-Pandemie von April bis Juni 2021 befragt.
Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen:
„Prävention lohnt sich immer! Das zeigen die Zahlen beim Alkohol und beim Tabak eindeutig. Auch beim Thema Cannabis brauchen wir noch wirksamere Prävention und zwar so breitflächig wie möglich. Die kontrollierte Cannabisabgabe an Erwachsene wird es insgesamt leichter machen, offen und ehrlich über dieses Thema zu sprechen. Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen von Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum gehört in jede Schule, in jeden Verein, in jede Familie. Die Zeit der Tabuisierung sollte jetzt endlich vorbei sein!“
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
„Die neuen Daten zum Substanzkonsum junger Menschen zeigen insgesamt positive Entwicklungen. Immer mehr Jugendliche haben noch nie in ihrem Leben geraucht. Der Konsum von Alkohol bei Jugendlichen geht ebenfalls zurück. Doch sehen wir mit großer Sorge den Anstieg beim Cannabiskonsum junger Menschen. Die Hälfte der jungen Erwachsenen hat Erfahrung mit dem Konsum von Cannabis. Je früher Cannabis konsumiert wird, desto riskanter. Der Konsum von Cannabis kann die Entwicklung des Gehirns im Jugendalter beeinträchtigen. Diese gesundheitlichen Risiken dürfen nicht kleingeredet werden. Deshalb sind Präventionsangebote der BZgA speziell für junge Menschen wichtig, um sie frühzeitig über die Wirkweisen zu informieren und für die Risiken von Cannabis zu sensibilisieren.“
Alkoholkonsum
Die neuen BZgA-Studienergebnisse zeigen, dass aktuell 8,7 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol trinken. Im Vergleich zu 21,2 Prozent im Jahr 2004 hat sich der Wert deutlich reduziert und erreicht den niedrigsten Stand seit Beginn der Beobachtung. Auch bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren ist der Anteil, der regelmäßig Alkohol trinkt, gesunken: Lag er im Jahr 2004 bei 43,6 Prozent, sind es aktuell 32,0 Prozent.
Die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens zeigt sich sowohl bei den 12- bis 17-Jährigen als auch bei 18- bis 25-Jährigen zwischen 2019 und 2021 rückläufig. Ein möglicher Grund für diese Entwicklung ist, dass es aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weniger Konsumanlässe gab.
Rauchverhalten
Die Raucherquote liegt stabil auf historisch tiefem Stand: 6,1 Prozent der Jugendlichen und 29,8 Prozent der jungen Erwachsenen gaben im Jahr 2021 an, zu rauchen. Im Jahr 2001 waren es 27,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen und 44,5 Prozent der 18- bis 25-Jährigen.
Cannabiskonsum
Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die schon einmal Cannabis konsumiert haben, ist von 34,8 Prozent im Jahr 2012 auf 50,8 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. Bei den 12- bis 17-Jährigen ist dieser Anteil im Vergleich zu 2019 nahezu unverändert mit 9,3 Prozent im Jahr 2021. Damit liegt er aktuell höher als noch vor zehn Jahren. Im Jahr 2011 gaben in dieser Altersgruppe 6,7 Prozent an, bereits Cannabis konsumiert zu haben.
Die BZgA informiert Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern über die Risiken des Cannabiskonsums auf www.cannabispraevention.de. Das Internetportal www.drugcom.de bietet aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen der Cannabisprävention für junge Menschen sowie für Fachkräfte und schon drogenaffine junge Menschen. Mit einem Online-Selbsttest „Cannabis-Check“ kann der eigene Umgang überprüft werden. Das Online-Verhaltensänderungsprogramm „Quit the shit“ unterstützt individuell und persönlich bei der Konsumreduzierung. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden und hat in verschiedenen Studien seine Wirksamkeit bestätigt.
Das Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung ist unter 0221 89 20 31 von Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und von Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erreichbar – zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz. Es bietet die Möglichkeit zu einer persönlichen Beratung und informiert über Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort.
BZgA-Studiendaten zum Substanzkonsum junger Menschen:
Der BZgA-Alkoholsurvey 2021 wurde im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ durchgeführt und vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) gefördert.
Die BZgA untersucht regelmäßig mit wiederholt durchgeführten Repräsentativbefragungen den Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Für den Alkoholsurvey 2021 wurden 7.002 junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum April bis Juni 2021 befragt.
Der Studienbericht steht zum Download unter: www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/
Ein Faktenblatt mit ausgewählten Ergebnissen des BZgA-Alkoholsurveys 2021 steht zum Download unter:
www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention
Die Onlineangebote der BZgA zur Suchtprävention im Überblick:
- Informationen für Jugendliche zu den Risiken des Tabakkonsums: www.rauch-frei.info
- Informationen für Erwachsene zu den Risiken des Tabakkonsums: www.rauchfrei-info.de
- Präventionsinformationen für Jugendliche unter 16 Jahren: www.null-alkohol-voll-power.de
- Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums für Jugendliche ab 16 Jahren: www.kenn-dein-limit.info
- Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums für Erwachsene: www.kenn-dein-limit.de
- Präventionsinformationen zu Cannabis für Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern: www.cannabispraevention.de
- Präventionsinformationen für Jugendliche auf Instagram: www.instagram.com/machdichschlau.tv
- Präventionsinformationen zu Cannabis und anderen illegalen Substanzen: www.drugcom.de
- Individualisiertes Verhaltensänderungsprogramm „Quit the Shit“: www.quit-the-shit.net
Weitere Informationen unter: www.bundesdrogenbeauftragter.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 23.06.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Suchtmittelkonsum junger Menschen: Alkoholkonsum rückläufig, Raucherquote unverändert niedrig, Cannabiskonsum nimmt zu )Gemeinsames Statement der UN-Komitees zu Rechten von Kindern mit Behinderungen

Die UN-Komitees für die Rechte des Kindes und für die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben eine gemeinsame Position über die Rechte von Kindern mit Behinderungen beschlossen. Es soll die Mitgliedstaaten der UN dabei unterstützen, Gesetze und Maßnahmen zu erarbeiten, die auf den Menschenrechten von Kindern mit Behinderungen basieren.
In den Bereichen Kinderrechts- und Behindertenrechtspolitik sei in den vergangenen Jahren dieser Übergang von einer paternalistischen Schutzpolitik zur Anerkennung von Kindern und Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte geschafft worden. Die gemeinsame Position beider Komitees soll beide Themen zusammenführen, um dieses Ziel auch für Kinder mit Behinderungen zu erreichen.
Ein wichtiges Ziel für die Rechte von Kindern mit Behinderungen ist der Übergang zu Unterbringung in Familien und anderen Lebensgemeinschaften anstelle von Institutionen (Deinstitutionalisierung). Auch der Schutz vor Diskriminierung sei bereits in der Kindheit von Menschen mit Behinderungen ein zentrales Thema, besonders in Bezug auf Bildung.
Joint Statement: The Rights of Children with Disabilities (englisch)
Quelle: AGF EuropaNews April 2022
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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie mit den beschlossenen Veränderungen im Vormundschaftsrecht werden für Pflegefamilien mehr und bessere Handlungsmöglichkeiten geschaffen.
Über diese neuen Chancen und was diese konkret für Pflegefamilien und Pflegekinder bedeuten, informiert Sie Dr. Carmen Thiele.
Im Seminar werden die Regelungen und ihre Auswirkungen vorgestellt und die neuen Wirkungsmöglichkeiten anhand von Beispielen aus der Praxis aufgezeigt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Online-Seminar „Aktuelle Reformen – Was ändert sich für Pflegefamilien?“ am 01.07. )PFAD Fachzeitschrift 2/2022: „Kinder mit besonderen Verhaltensweisen“

Die Mai-Ausgabe unserer Fachzeitschrift befasst sich mit besonderen Verhaltensweisen bei Kindern.
Unsere Fachartikel thematisieren psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Pflege- und Adoptivfamilien, benennen Gründe für besondere Verhaltensweisen und geben Tipps für hilfreiche Interventionen.
Zur Unterstützung traumatisierter Kinder in Schule und Kindergarten stellen wir Ihnen eine Broschüre für Lehr- und Erziehungskräfte vor.
Für junge Menschen in Fremdunterbringung informieren wir über ein digitales Präventionsprogramm mit dem sie sich für andere stark machen können, indem sie EMPOWER YOUTH Coach werden.
Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift
„Fetales Alkoholsyndrom im Kindes- und Erwachsenenalter“ am 25.06. in Berlin
Der PFAD Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. veranstaltet am 25.06.2022 ab 10 Uhr im Hotel Estrel Berlin eine Fachtagung mit Prof. Spohr zum Thema „Fetales Alkoholsyndrom im Kindes- und Erwachsenenalter„.
Anmeldungen bitte an info@pfad-bb.de.
Seminar „ADHS – Täglich eine neue Herausforderung“ am 14.05. in Künzell

PFAD für Kinder Fulda e.V. lädt am Samstag, den 14. Mai 2022 zum Tagesseminar „ADHS – Täglich eine neue Herausforderung – Wie gehe ich damit um… Was kann ich tun…“ mit Referentin Maria Bierschenk nach Künzell ein.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Flyer.
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Mit der Vielfalt in der Pflegekinderhilfe und ihren Rahmenbedingungen wird sich die sehr interessante IGfH Fachtagung am 13.-14.09.2022 in Bonn befassen, bei der PFAD einer der Mitveranstalter sein wird.
Ziel der Tagung ist es, getrennte Fachdiskussionen, Konzepte und Forschungen zusammenzuführen.
Auf der Tagungswebseite finden Sie nähere Informationen zu den Vorträgen und Workshops sowie ein Anmeldeformular: https://igfh.de/vielfalt-ihre-strukturelle-rahmung
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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
Daher hat der PFAD Bundesverband konkrete Vorschläge erarbeitet, damit auch dieser Teil der Pflegekinder zur Motivation etwas von seiner Arbeitstätigkeit hat.
PFAD Pressemitteilung „Nachbesserungsbedarf bei Ausbildungsgeld“ vom 22.03.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD möchte Nachbesserungsbedarf beim Ausbildungsgeld )PFAD: Hilfsbereitschaft für geflüchtete Kinder aus der Ukraine – aber wirksam


Über 150.000 Flüchtlinge aus der Ukraine sind bis jetzt in Deutschland angekommen. Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen – und auch bleiben. Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung ist groß. Ein Teil der Geflüchteten sind unbegleitete Kinder und Jugendliche.
Als unbegleitet gelten dabei alle Minderjährigen, deren Einreise nicht in Begleitung eines*einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungs-berechtigten erfolgt. Entscheidet man sich für die Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings ist hier zwingend das Jugendamt einzubeziehen. Das Jugendamt ist zur vorläufigen Inobhutnahme von ausländischen Kindern, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, verpflichtet. Begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen und Hilfen aus der öffentlichen Jugendhilfe. Das gilt auch für Verwandte, die sie aufnehmen.
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bietet sich insbesondere an, wenn nahe Verwandte, Bekannte oder Freund*innen bereit und geeignet sind, die jungen Menschen aufzunehmen. Dabei kann es sich sowohl um Pflegepersonen handeln, die bereits in Deutschland leben und den jungen Menschen aufnehmen können, als auch um Personen, die gemeinsam mit dem jungen Menschen geflüchtet sind.
Viele der Kinder und Jugendlichen haben lebensbedrohliche Erfahrungen gemacht und brauchen neben dem liebevollen Familienanschluss möglicherweise auch psychologische Hilfe. Pflegeeltern haben für diese herausfordernde Aufgabe Anspruch auf die fachliche Begleitung des Jugendamtes oder eines freien Trägers der Jugendhilfe.
Regionale Pflegeelternverbände können bei der Aufnahme und Alltagsgestaltung eines fremden Kindes in die eigene Familie unterstützen. Klären sie vor der Aufnahme wichtige Punkte ab: Ausländerstatus, Sorgerechtsinhaber, Krankenversicherung, finanzieller Rahmen, Kontakte zur leiblichen Familie.
Weitere wichtige Informationen gibt es über folgende Links:
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF):
- Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland (11.03.2022) Link
Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (b-umf):
- Bestehende jugendhilferechtliche Strukturen gelten auch für ukrainische Jugendliche! Link
- Aufnahme und Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine – Berücksichtigung der besonderen Bedarfe junger Menschen Link
- Kostenlose E-Learning Kurse bei der Augeo Foundation zur traumasensiblen Unterstützung für geflüchtete Kinder und Jugendliche Link
PFAD Pressemitteilung als pdf
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