Forschung
„FASD und Familie – Unerzogen, demotiviert, aggressiv und uneinsichtig“ – Vom alltäglichen Kampf um Glück und Normalität“ am 24.06. in Augsburg

Am 24.06.2023 findet in Augsburg eine Fachtagung zum Thema „FASD und Familie – Unerzogen, demotiviert, aggressiv und uneinsichtig“ – Vom alltäglichen Kampf um Glück und Normalität“ statt.
Referenten werden Dr. Reinhold Feldmann und Dr. Gisela Bolbecher sein.
Veranstalter ist der PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.
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PFAD möchte in Kooperation mit dem Forschungsprojekt Empoweryou das große Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien durch die Einführung eines jährlichen Aktionstages würdigen und mit diesem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung DANKE sagen.
Zur Auftaktveranstaltung am 10.06.2023 in Berlin laden wir Adoptiv- und Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet ein. Aufgrund der freundlichen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine kostenfreie Teilnahme möglich.
Es erwarten Sie interessante Vorträge und Diskussionen. Für Jugendliche gibt es einen eigenen spannenden Workshop und für Kinder ab 6 Jahren bieten wir ein erlebnispädagogisches Event an.
Bitte sichern Sie sich frühzeitig ihre Tickets, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!
Hier finden Sie das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.aktionstag-fuer-adoptiv-und-pflegefamilien.de/
WICHTIGE NEWS:
28.04.: Mitgliedsfamilien können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten!
Der Bundesverband fördert die Teilnahme von PFAD Mitgliedsfamilien am Aktionstag mit bis zu 60 EURO pro Person für nachgewiesene Fahrtkosten. Zur Beantragung erhalten Sie beim Aktionstag ein entsprechendes Formular.
Auf Facebook und Instagram begleiten wir die Planung des Aktionstags mit weiteren aktuellen Informationen.
Folgen Sie uns!
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Eine vom Bundesministerium des Innern und für Heimat geförderte Studie „Zwangsadoptionen in der DDR/SBZ in der Zeit von 1945 bis 1989“ ist auf der Suche nach Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die ihre Erfahrungen und Erlebnisse in Bezug auf das Thema teilen wollen. Die Forschenden wollen besser verstehen, wie die Abläufe und Strukturen im Kontext von Zwangsadoptionen gestaltet waren und die Perspektive von Kindern, Eltern und betroffenen Familien beleuchten. Dazu möchten sie persönliche Gespräche führen und sind deshalb auf der Suche nach Betroffenen, die Erfahrungen mit dem Thema Zwangsadoption in der DDR/SBZ gemacht haben. Dies können zum einen Kinder und Eltern sein, die von Zwangsadoption in der DDR/SBZ zwischen 1945 und 1989 betroffen sind, aber auch Adoptiveltern, andere Verwandte oder Personen, die Zeuge/Zeugin von Adoptionsverläufen geworden sind. Wenn Sie Interesse daran haben Ihre Erfahrungen zu teilen, melden Sie sich bitte über das Zeitzeug:innenportal oder die dort angegebenen Kontaktdaten:
https://medbefragung.uniklinikum-leipzig.de/ZADDR/index.php/512616?lang=de&fbclid=IwAR15SqtLZrz2ttl2QTvF_MDo7jD2p3MklO5yB_ymDXX3ay2HcGWJCuIpctk
Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, Ihre Erfahrungen zu teilen. Alle Angaben, die Sie machen sind freiwillig und werden vertraulich behandelt.
Weitere Information zum Projekt finden Sie unter: https://dih-berlin.de/zwangsadoption-in-der-ddr/
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Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft erstellt.
Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expertinnengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormundinnen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken.
Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer ehrenamtlichen Vormundin und eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften.
Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expertinnengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund*innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund*innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.
zur Expertise: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation | Eine Orientierungshilfe für die Praxis (pdf)
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„Gemeinsam stark! Allianz gegen Gewalt und Vernachlässigung“ heißt die Workshopkonferenz des Forschungsnetzwerks Kompetenz gegen Missbrauch am 13.09.2022 in Berlin.
Neben vielen interessanten Vorträgen und Diskussionsrunden wird sich Workshop (WS 2) unter der Leitung von Ulrike Schulz (PFAD Bundesverband) und Sophie Niestroj (EMPOWERYOU Projekt) mit dem Thema „Wertschätzung für Pflege- und Adoptivfamilien“ beschäftigen.
Nach einem kurzen Einblick in den Stand der Forschung des EMPOWERYOU-Projekts, wird mit den Teilnehmenden diskutiert, wie Wertschätzung für Pflege- und Adoptivfamilien auf verschiedenen Ebenen (familiär, politisch, gesellschaftlich, in der Forschung) aussehen kann. Ziel ist die Vernetzung und Planung der Etablierung eines Aktionstages für Pflege- und Adoptivfamilien in den kommenden Jahren.
Die Teilnahme an der gesamten Workshopkonferenz kostet 20 €.
Nähere Informationen und Anmeldung: www.allianz-gegen-gewalt.de
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Zusammenfassung:
- Nach vier Jahren Rückgang erstmals wieder Anstieg der Fallzahlen
- Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen mit +49 % besonders stark
- Gleichzeitig meldeten die Jugendämter auch im zweiten Corona-Jahr weniger Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen (-6 %)
zur ausführlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Nr. 315 vom 27.07.2022
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Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.
2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.
Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022
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Anlässlich des Weltdrogentags am 26. Juni legt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) neue Ergebnisse der Studie „Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends.“ vor. In der Repräsentativbefragung erhebt die BZgA regelmäßig den Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum der 12- bis 25-jährigen Bevölkerung bundesweit. Für den Alkoholsurvey 2021 wurden 7.002 junge Menschen in der Zeit der Coronavirus-Pandemie von April bis Juni 2021 befragt.
Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen:
„Prävention lohnt sich immer! Das zeigen die Zahlen beim Alkohol und beim Tabak eindeutig. Auch beim Thema Cannabis brauchen wir noch wirksamere Prävention und zwar so breitflächig wie möglich. Die kontrollierte Cannabisabgabe an Erwachsene wird es insgesamt leichter machen, offen und ehrlich über dieses Thema zu sprechen. Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen von Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum gehört in jede Schule, in jeden Verein, in jede Familie. Die Zeit der Tabuisierung sollte jetzt endlich vorbei sein!“
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
„Die neuen Daten zum Substanzkonsum junger Menschen zeigen insgesamt positive Entwicklungen. Immer mehr Jugendliche haben noch nie in ihrem Leben geraucht. Der Konsum von Alkohol bei Jugendlichen geht ebenfalls zurück. Doch sehen wir mit großer Sorge den Anstieg beim Cannabiskonsum junger Menschen. Die Hälfte der jungen Erwachsenen hat Erfahrung mit dem Konsum von Cannabis. Je früher Cannabis konsumiert wird, desto riskanter. Der Konsum von Cannabis kann die Entwicklung des Gehirns im Jugendalter beeinträchtigen. Diese gesundheitlichen Risiken dürfen nicht kleingeredet werden. Deshalb sind Präventionsangebote der BZgA speziell für junge Menschen wichtig, um sie frühzeitig über die Wirkweisen zu informieren und für die Risiken von Cannabis zu sensibilisieren.“
Alkoholkonsum
Die neuen BZgA-Studienergebnisse zeigen, dass aktuell 8,7 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol trinken. Im Vergleich zu 21,2 Prozent im Jahr 2004 hat sich der Wert deutlich reduziert und erreicht den niedrigsten Stand seit Beginn der Beobachtung. Auch bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren ist der Anteil, der regelmäßig Alkohol trinkt, gesunken: Lag er im Jahr 2004 bei 43,6 Prozent, sind es aktuell 32,0 Prozent.
Die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens zeigt sich sowohl bei den 12- bis 17-Jährigen als auch bei 18- bis 25-Jährigen zwischen 2019 und 2021 rückläufig. Ein möglicher Grund für diese Entwicklung ist, dass es aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weniger Konsumanlässe gab.
Rauchverhalten
Die Raucherquote liegt stabil auf historisch tiefem Stand: 6,1 Prozent der Jugendlichen und 29,8 Prozent der jungen Erwachsenen gaben im Jahr 2021 an, zu rauchen. Im Jahr 2001 waren es 27,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen und 44,5 Prozent der 18- bis 25-Jährigen.
Cannabiskonsum
Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die schon einmal Cannabis konsumiert haben, ist von 34,8 Prozent im Jahr 2012 auf 50,8 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. Bei den 12- bis 17-Jährigen ist dieser Anteil im Vergleich zu 2019 nahezu unverändert mit 9,3 Prozent im Jahr 2021. Damit liegt er aktuell höher als noch vor zehn Jahren. Im Jahr 2011 gaben in dieser Altersgruppe 6,7 Prozent an, bereits Cannabis konsumiert zu haben.
Die BZgA informiert Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern über die Risiken des Cannabiskonsums auf www.cannabispraevention.de. Das Internetportal www.drugcom.de bietet aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen der Cannabisprävention für junge Menschen sowie für Fachkräfte und schon drogenaffine junge Menschen. Mit einem Online-Selbsttest „Cannabis-Check“ kann der eigene Umgang überprüft werden. Das Online-Verhaltensänderungsprogramm „Quit the shit“ unterstützt individuell und persönlich bei der Konsumreduzierung. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden und hat in verschiedenen Studien seine Wirksamkeit bestätigt.
Das Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung ist unter 0221 89 20 31 von Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und von Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erreichbar – zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz. Es bietet die Möglichkeit zu einer persönlichen Beratung und informiert über Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort.
BZgA-Studiendaten zum Substanzkonsum junger Menschen:
Der BZgA-Alkoholsurvey 2021 wurde im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ durchgeführt und vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) gefördert.
Die BZgA untersucht regelmäßig mit wiederholt durchgeführten Repräsentativbefragungen den Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Für den Alkoholsurvey 2021 wurden 7.002 junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum April bis Juni 2021 befragt.
Der Studienbericht steht zum Download unter: www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/
Ein Faktenblatt mit ausgewählten Ergebnissen des BZgA-Alkoholsurveys 2021 steht zum Download unter:
www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention
Die Onlineangebote der BZgA zur Suchtprävention im Überblick:
- Informationen für Jugendliche zu den Risiken des Tabakkonsums: www.rauch-frei.info
- Informationen für Erwachsene zu den Risiken des Tabakkonsums: www.rauchfrei-info.de
- Präventionsinformationen für Jugendliche unter 16 Jahren: www.null-alkohol-voll-power.de
- Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums für Jugendliche ab 16 Jahren: www.kenn-dein-limit.info
- Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums für Erwachsene: www.kenn-dein-limit.de
- Präventionsinformationen zu Cannabis für Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern: www.cannabispraevention.de
- Präventionsinformationen für Jugendliche auf Instagram: www.instagram.com/machdichschlau.tv
- Präventionsinformationen zu Cannabis und anderen illegalen Substanzen: www.drugcom.de
- Individualisiertes Verhaltensänderungsprogramm „Quit the Shit“: www.quit-the-shit.net
Weitere Informationen unter: www.bundesdrogenbeauftragter.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 23.06.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Suchtmittelkonsum junger Menschen: Alkoholkonsum rückläufig, Raucherquote unverändert niedrig, Cannabiskonsum nimmt zu )Immer mehr Stiefväter und Stiefmütter adoptieren Kinder unter 3 Jahren
WIESBADEN – Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen: Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden.
Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle
Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren
Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.
Quelle: Destatis vom 23.06.2022
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Die Mehrzahl der Kinder in Deutschland wächst mit Geschwistern auf. Im Jahr 2021 lebten von den insgesamt 13,6 Millionen Kindern unter 18 Jahren knapp 10,3 Millionen Kinder mit ihren Geschwistern im selben Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welttags der Geschwister am 10. April mitteilt. Damit wuchsen mehr als drei Viertel der Kinder (75,4 %) mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester auf. Anders als häufig vermutet, ist der Anteil der Kinder, die ohne Geschwister in einer Familie leben, in den letzten 20 Jahren nicht gestiegen: Seit 2001 liegt der Anteil zwischen 24 und 25 Prozent. Dabei wird nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden, außerhalb des Haushalts lebende Geschwister werden hierbei nicht erfasst.

zur vollständigen Pressemitteilung vom 08.04.2022
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Mit der Vielfalt in der Pflegekinderhilfe und ihren Rahmenbedingungen wird sich die sehr interessante IGfH Fachtagung am 13.-14.09.2022 in Bonn befassen, bei der PFAD einer der Mitveranstalter sein wird.
Ziel der Tagung ist es, getrennte Fachdiskussionen, Konzepte und Forschungen zusammenzuführen.
Auf der Tagungswebseite finden Sie nähere Informationen zu den Vorträgen und Workshops sowie ein Anmeldeformular: https://igfh.de/vielfalt-ihre-strukturelle-rahmung
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Einen hörenswerten Podcast über den diskriminierenden Umgang mit Kindern deutscher Frauen und schwarzer Besatzungssoldaten in Nachkriegsdeutschland sendete Deutschlandfunk Nova am 11.03.2022. Ein Teil dieser Kinder wurde zur Adoption ins Ausland gegeben. Durch Löschung ihres Namens in ihren Dokumenten wurde ihnen die Suche nach den Eltern in vielen Fällen unmöglich gemacht.
zum Podcast
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Das EMPOWERYOU-Onlineprogramm für Pflege- bzw. Adoptiveltern mit Kindern im Alter zwischen 8 und 13 Jahren steht nach seiner Pilotphase nun allen für ca. ein Jahr zur Verfügung! Es soll Pflege- und Adoptivfamilien stärken und Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, frühere belastende Erfahrungen zu bewältigen und möglichst keine (erneuten) Mobbing- und Gewalterfahrungen zu machen.
Wenn Sie sich registrieren, können Sie die Module mit interessanten Informationen zu verschiedenen Themenbereichen, Videos und Hörspielen ganz einfach in Ihrem Tempo auf dem Computer, Handy oder Tablet durchlaufen. Es sind auch praktische Anregungen und Übungen dabei, die Sie gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern im Alltag ausprobieren können.
Nähere Informationen auf www.empoweryou-programm.de
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Das EMPOWER-YOUTH-Programm wurde für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren konzipiert, die in Pflegefamilien oder Wohngruppen aufgewachsen sind. Es hilft Ihnen dabei, sich für andere stark zu machen und zu lernen, wie man sie in problematischen Situationen unterstützen kann.
Das Online-Programm läuft über 6 Wochen und beinhaltet die Bearbeitung von 6 kurze Modulen, die sich z.B. Risikosituationen im Internet oder im realen Leben oder Mobbing-Situationen drehen.
Am Ende erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat als EMPOWER-YOUTH-Coach und eine Aufwandsentschädigung.
nähere Informationen auf www.empower-youth.de
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CLS (Care Leaver Statistics) ist die erste Langzeitstudie in Deutschland zum sogenannten `Leaving Care ́ junger Erwachsener – dem Verlassen einer stationären Kinder- und Jugendhilfe.
Die Langzeitstudie untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen zwischen dem Leben in der Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) oder der Wohngruppe sowie sonstigen betreuten Wohnformen (§ 34 SGB VIII) und dem Erwachsenenleben.
Die neue Website www.cls-studie.de ermöglicht einen schnellen Überblick über die Inhalte und Ziele der Studie und bündelt alle relevanten Informationen zur Erhebung. Zu Studienbeginn im Jahr 2022 werden per Zufallsverfahren ausgewählte stationäre Einrichtungen und Pflegefamilien kontaktiert und 2.000 Jugendliche und junge Erwachsene zur Teilnahme an der CLS-Studie eingeladen. Das CLS-Team richtet sich mit den Informationen daher insbesondere auch an stationäre Einrichtungen, Jugendämter, Pflegekinderdienste, Pflegeeltern und Dachverbände. Ihre Unterstützung ist für die Durchführung der Studie von besonderer Bedeutung, damit möglichst viele junge Menschen die Möglichkeit nutzen, um bei der Studie mitzumachen. Dafür wurde ein Bereich mit „Fragen und Antworten“ eingerichtet. Zum Weiterlesen und Stöbern bieten sich die Materialien zur CLS-Studie und darüber hinaus an. An oberster Stelle steht natürlich die Bereitschaft der jungen Menschen an der CLS-Studie teilzunehmen. Dem Projektverbund sind hierfür die Qualität der Forschung, die Information und der Schutz der Studienteilnehmer*innen sowie eine offene Kommunikation der Ergebnisse wichtig. Die frühzeitige Zugänglichkeit der Informationen über die Website und die Vorstellung des Teams des Forschungsprojektes (auf der Website im Bereich „Über uns“) sind erste Bausteine dafür.
Die CLS-Studie wird durchgeführt von einem Projektverbund, bestehend aus der Universität Hildesheim (Institut für Sozial- und Organisationspädagogik), dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH). Über die Seite kann schnell und einfach mit dem CLS-Team Kontakt aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur CLS-Studie sind auch erhältlich über: info@cls-studie.de
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Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen hat sich durch die langen Zeiten der Lockdowns und des Homeschoolings verändert.
Immer mehr Studien warnen vor massiven Auswirkungen auf Sozialisation, Bildung, physische und psychische Gesundheit von Heranwachsenden. Was brauchen Pflege- und Adoptivkinder in dieser Situation?
Im Rahmen unseres PFAD Jahresthemas „Schule als sozialer Ort“ bitten wir Sie, uns dazu sechs kurze Fragen zu beantworten.
Herzlichen Dank!
zur Umfrage: https://www.soscisurvey.de/SchulenachCorona/
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WIESBADEN – Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.
Erzieherische Hilfen sind Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Spektrum reicht von Erziehungsberatungen über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf entsprechende Hilfen.
Im Jahr 2020 waren die erzieherischen Hilfen zu 71 % an Minderjährige, zu 11 % an junge Volljährige und zu 18 % an ganze Familien gerichtet, zum Beispiel als sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei dauerte eine abgeschlossene Erziehungshilfe im Schnitt 11 Monate.
Erziehungsberatungen vor Ort fallen von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand
Am häufigsten wurden von ratsuchenden Eltern, Familien oder jungen Menschen Erziehungsberatungen vor Ort in Anspruch genommen – im Jahr 2020 allerdings deutlich seltener als in den Vorjahren: Insgesamt rund 438 500 solcher Beratungen haben Jugendämter, Caritas, Diakonie und andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2020 bei persönlichen oder familiären Problemen und zur Lösung von Erziehungsfragen oder bei Trennung und Scheidung durchgeführt. In 59 % aller Fälle hatten vorrangig die Eltern, in 30 % die gesamte Familie und in weiteren 12 % der Fälle vorrangig die jungen Menschen Hilfe gesucht. Im Schnitt dauerte eine abgeschlossene Beratung 6 Monate.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort um 38 400 Fälle (‑8 %) – und damit von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand – gesunken. Besonders auffällig war der Rückgang bei den Beratungen, die im Corona-Jahr 2020 neu begonnen hatten: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 rund 44 900 weniger Beratungen neu eingeleitet (-14 %). Hintergrund dieser Entwicklung dürften die im Jahresverlauf 2020 beschlossenen coronabedingten Einschränkungen sein, die persönliche Kontakte in den Beratungsstellen und an anderen Orten zeitweise erschwerten oder ganz verhinderten. Verschiedene Beratungsstellen weisen aber darauf hin, dass 2020 verstärkt Unterstützung per Telefon geleistet wurde. Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst.
Trends der Vorjahre setzen sich fort: Mehr Familienhilfen, weniger Heimerziehungen
Die Entwicklung der anderen Erziehungshilfen verlief dagegen unterschiedlich: Während die familienorientierten Hilfen 2020 das vierte Jahr in Folge zunahmen (+3 200 Fälle bzw. +2 %), gingen die anderen Einzelhilfen durchgängig zurück (-18 400 Fälle bzw. -5 %). Dies ist aber nur zum Teil durch die allgemeinen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu erklären. Auch der Rückgang der unbegleitet eingereisten Minderjährigen spielt eine Rolle. Diese verlassen nun schrittweise wieder das System der Kinder- und Jugendhilfe, nachdem sie nach ihrer Einreise verstärkt dort betreut worden waren. So war zum Beispiel die Zahl der Heimerziehungen nach ihrem Höchststand von 148 100 Fällen im Jahr 2017 wie in den beiden Vorjahren auch 2020 weiterhin rückläufig (-9 200 Fälle bzw. -7%). Im Jahr 2020 wurden insgesamt noch rund 126 900 Heimerziehungen durchgeführt.
Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende, vor allem bei Transferleistungsbezug
427 900 oder 44 % aller erzieherischen Hilfen wurden 2020 von alleinerziehenden Müttern oder Vätern in Anspruch genommen. Damit erhielten Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen als zusammenlebende Elternpaare (33 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16 %).
Noch weiter öffnet sich die Schere bei der Gruppe derer, die staatliche Transferleistungen bezogen. Bei 381 700 beziehungsweise 40 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), von Sozialhilfe, von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder einem Kinderzuschlag. In dieser Gruppe waren sogar 57 % alleinerziehend, 22 % lebten als Elternpaar zusammen und 16 % als Elternteil in einer neuen Partnerschaft.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 29.10.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Destatis: 5 % weniger erzieherische Hilfen im Corona-Jahr 2020 )Bayern: Rückblick zeigt: Mehr junge Menschen benötigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2020 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2020 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (57,7 Prozent).
Für 65 747 junge Menschen, 10 Prozent weniger gegenüber 2019, wurden im Jahr 2020 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen. Für 64 818, das entspricht einem Rückgang von 8,2 Prozent wurden Hilfen 2020 beendet und für 81 753 junge Menschen, +0,7 Prozent, dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.
Wie die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik weiter mitteilen, erhielten von den 81 753 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 22 615 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 7 946 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt. Konkret: In 12 230 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 439 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 11 877 Buben bzw. junge Männer, was einem Anteil von 52,5 Prozent entspricht und 10 738 Mädchen bzw. junge Frauen.
18 703 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Der Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtzahl von 16 796 dieser Personengruppe zeigt eine Zunahme von 11,4 Prozent. 54,2 Prozent respektive 10 128 der Hilfeempfänger sind männlich und 8 575 weiblich.
14 739 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier ist gegenüber dem Vorjahr (14 246) eine Zunahme von 3,5 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 11 281 ambulant/teilstationär, 3 296 in einer Einrichtung und 162 bei einer Pflegeperson. 10 253 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,6 Prozent) und 4 486 weiblich.
Insgesamt wurden am Jahresende 2020 7 028 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2019 ist das mit 7 329 Jugendlichen ein Rückgang von 4,1 Prozent. Von den 7 028 jungen Menschen waren 59,8 Prozent Buben bzw. junge Männer.
7 839 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut. 2019 waren es 7 875 Personen, also 0,5 Prozent weniger. Von diesen waren 3 981 Buben bzw. junge Männer und 3 858 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.
Über alle Hilfearten hinweg waren 57,7 Prozent, absolut gesehen 47 133 und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als 34 620 Mädchen beziehungsweise junge Frauen auf Hilfen und Beratungen angewiesen.
Darüber hinaus wurden 475 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 1 943 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 252 erhielten Einzelbetreuung nach § 30 und 180 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 979 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 04.10.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: Rückblick zeigt: Mehr junge Menschen benötigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe )Neue Studie „Lernen und Denken bei Kindern mit FASD“ – Grundschulkinder mit und ohne FASD als Teilnehmende gesucht

Für eine wissenschaftliche Studie der Uni Ulm in Kooperation mit dem Fachzentrum für Pflegekinder mit FASD Köln über das Lernen und Denken bei Kindern mit FASD werden gesucht:
- Kinder mit einer FASD Diagnose und
- Kinder ohne eine FASD Diagnose (als Kontrollgruppe),
die ab September 2021 die 3. oder 4. Klasse der Grundschule besuchen.
Nähere Informationen: https://fasd-fz-koeln.de/infos-service/aktuelles
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neue Studie „Lernen und Denken bei Kindern mit FASD“ – Grundschulkinder mit und ohne FASD als Teilnehmende gesucht )Umfrage zum Verständnis von Ombudschaft aus der Perspektive von Adressatinnen

Jamie Uffelmann vom Landesheimrat Hessen und Robin Loh vom Careleaver e. V. möchten für ein Buch einen Beitrag schreiben zum Verständnis von Ombudschaft aus der Perspektive von Adressat*innen.
Zur Vorbereitung führen sie eine kurze Umfrage durch, die sich insbesondere an junge Menschen und ihre Familien bzw. Pflegefamilien (Adressat*innen), aber auch an Fachkräfte richtet, die an Ombudsstellen vermitteln.
Bei Fragen kann man sich bei robin.loh@careleaver.de melden.
zur Umfrage
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Umfrage zum Verständnis von Ombudschaft aus der Perspektive von Adressatinnen )PFAD Online-Seminar „Selbst-Sicher-Sein – Besuchskontakte als Entwicklungsaufgabe für (Pflege)Kinder und Erwachsene“ am 25.09.


Beim PFAD Online-Seminar „Selbst-Sicher-Sein – Besuchskontakte als Entwicklungsaufgabe für (Pflege)Kinder und Erwachsene“ am 25.09.2021 werden Dr. Christina Rothdeutsch-Granzer und Dr. Carmen Hofer-Temmel aus Graz referieren. Sie haben gemeinsam zu Besuchskontakten in Pflegefamilien geforscht und werden Anregungen für eine prozessorientierte Besuchsgestaltung geben.
Die Teilnahme an diesem Online-Seminar, das im Rahmen des Fachteils des PFAD Ländergremiums II/2021 stattfinden wird, steht auch Gästen offen. Anmeldungen sind noch möglich bis zum 10.09.2021.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Online-Seminar „Selbst-Sicher-Sein – Besuchskontakte als Entwicklungsaufgabe für (Pflege)Kinder und Erwachsene“ am 25.09. )9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen
WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).
Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre
Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.
Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten
Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.
Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).
Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung
Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).
Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.
Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).
Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.
Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 21.07.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen )Destatis: Immer mehr Adoptionen von Säuglingen und Kleinkindern

WIESBADEN – Im Jahr 2020 war mit 48 % fast jedes zweite aller 3 774 Adoptivkinder im Säuglings- oder Kleinkindalter, also unter 3 Jahre alt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist der Anteil der unter 3-jährigen Adoptivkinder im Vergleich zum Vorjahr erneut um zwei Prozentpunkte gestiegen. Damit hält der Trend zu mehr Adoptionen von Säuglingen und Kleinkindern an: Zehn Jahre zuvor hatte mit 32 % erst etwa jedes dritte Adoptivkind zu dieser Altersgruppe gezählt. Die Gesamtzahl der Adoptionen ist seitdem von 4 021 Fällen um 6 % zurückgegangen (-247 Fälle).
Wandel vollzieht sich vor allem in Stieffamilien
Hintergrund der Entwicklung ist vor allem ein Wandel in Stieffamilien. Stiefväter und Stiefmütter, also die neuen (Ehe-)Partnerinnen oder (Ehe-)Partner der leiblichen Elternteile, adoptieren inzwischen deutlich häufiger als früher auch bereits Säuglinge oder Kleinkinder: Während 2010 lediglich 203 Adoptivkinder im Alter von unter 3 Jahren durch einen Stiefelternteil adoptiert wurden, traf dies 2020 auf 933 Kinder dieser Altersgruppe zu. Dadurch stieg unter den adoptierten Säuglingen und Kleinkindern der Anteil der Stiefkindadoptionen stark an: Innerhalb von zehn Jahren hat er sich von 16 % auf 51 % mehr als verdreifacht.
Auffällig war dabei die Entwicklung bei den Säuglingen von unter einem Jahr: 2020 wurden 489 Säuglinge im Rahmen einer Stiefkindadoption angenommen, das waren fast 13-mal so viele wie zehn Jahre zuvor (2010: 38 Säuglinge). Infolgedessen hat sich binnen zehn Jahren auch unter den adoptierten Säuglingen der Anteil der Stiefkindadoptionen von 51 % auf 86 % erhöht.
Als Ergebnis dieser Entwicklungen ist die Bedeutung der Stiefkindadoptionen über alle Altersgruppen erneut gewachsen: Während sie im Jahr 2010 noch gut die Hälfte aller Adoptionen stellten (54 %), waren es 2020 fast zwei Drittel (65 %). Gegenüber 2019 ist dieser Anteil um zwei Prozentpunkte gestiegen.
Internationale Adoptionen gehen weiter zurück
Internationale Adoptionen sind dagegen weiter rückläufig und spielen zahlenmäßig nur noch eine geringe Rolle beim Adoptionsgeschehen: Von 2010 bis 2020 sank die Zahl der Kinder, die im Zusammenhang mit einer Adoption nach Deutschland geholt wurden, um 75 % auf 116. Dabei stammten 47 von ihnen aus Asien, 25 aus Europa, 25 aus Amerika und 19 aus Afrika oder der übrigen Welt.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 05.07.2021 (inklusive Graphiken)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Destatis: Immer mehr Adoptionen von Säuglingen und Kleinkindern )Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45 400 Kinder in Obhut

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45 400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 %) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4 100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1 100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2 100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.
Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst
Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste (15 %) und Hinweise auf körperliche Misshandlungen der vierthäufigste Grund für eine Inobhutnahme (13 %). An fünfter Stelle standen Beziehungsprobleme (ebenfalls 13 %) und auf Rang 6 psychische Misshandlungen (8 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.
Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet
Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 %), bei beiden Eltern gemeinsam (25 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 %). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.
Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 24.06.2021
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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die umfassende Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod beziehungsweise Kindesentzug in der DDR ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an die Bundesregierung zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
Nach Ansicht der Petenten ist die Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod in der DDR „bis heute nicht umfassend und vollständig erfolgt“. Die betroffenen leiblichen Eltern würden noch immer nach Antworten suchen, schreiben die Petenten. Sie fordern unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es ermöglichten, eine neutralen und rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Aufklärung zu betreiben. Dazu bedürfe es der Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle mit umfassenden Ermittlungsrechten.
Außerdem müssten die Aufbewahrungsfristen aller relevanten Informationen auf mindestens einhundert Jahre verlängert werden. Die Digitalisierung sowie die zentrale Aufbewahrung dieser Dokumente müssten bei einer zentralen noch festzulegenden Stelle erfolgen, fordern die Petenten. Sie plädieren außerdem für die Einrichtung und Ausstattung eines Fonds „Aufklärung Säuglingstod und Zwangsadoption DDR“ zur Sicherstellung der Finanzierung aller im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung entstehenden Aufwendungen und Kosten. In der Petition wird des Weiteren die Einrichtung und Finanzierung von regional zuständigen hauptamtlichen Familienbetreuungscentern zur umfassenden Betreuung Betroffener insbesondere zur Unterstützung und Begleitung beim Wiederherstellen familiärer Beziehungen zwischen adoptierten Kindern und leiblichen Eltern sowie den Adoptions-Eltern gefordert.
Zu dem Thema habe der Petitionsausschuss schon im Juni 2018 eine Expertenanhörung durchgeführt, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Dabei sei unter anderem herausgearbeitet worden, dass Aktenbestände aus verschiedenen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Zur Sicherung des Aktenbestands habe sich der Petitionsausschuss an die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer und an den Regierenden Bürgermeister von Berlin gewendet und gebeten, sich für den Erhalt der in ihrem Land vorhandenen entsprechenden Aktenbestände einzusetzen.
Bereits im Januar 2017 habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) mit einer Machbarkeitsstudie zu „Dimensionen und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren, 1966-1990“ beauftragt, heißt es weiter. Diese sei im Februar 2018 abgeschlossen worden. Der Bundestag habe schließlich im Juni 2019 die Anfertigung einer Hauptstudie und die Einleitung mehrerer Maßnahmen zur Aufarbeitung von politisch motivierten Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR gefordert (19/11091). „Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Aufforderung an und begrüßt die Anfertigung der auf der Vorstudie aufbauenden Hauptstudie zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR“, schreiben die Abgeordneten.
Quelle: Heute im Bundestag vom 23.06.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR )Im Jahr 2020 wurden in Bayern 551 Minderjährige adoptiert

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 insgesamt 551 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (628 Adoptionen) eine Abnahme von 12,3 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 274 männlich und 277 weiblich. In 74 Prozent der Fälle adoptierte ein Stiefelternteil die Minderjährigen.
Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 551 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2019 mit 628 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Minus von 12,3 Prozent.
In 486 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit, 65 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.
Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 238 Adoptionen die größte Gruppe.
76 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (405) oder von anderen Verwandten (15 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 131 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 22.06.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Im Jahr 2020 wurden in Bayern 551 Minderjährige adoptiert )Im Jahr 2020 verfügten bayerische Familiengerichte in 3.077 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

In 1 818 Fällen wurde die Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden
Im Laufe des Jahres 2020 wurden insgesamt 3 077 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 536 Buben und 1 541 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 818 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 in insgesamt 3 077 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 112). In 1 536 Fällen waren Jungen und in 1 541 Fällen Mädchen betroffen.
In 1 818 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 596 Fällen der vollständige und in 1 222 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.
Des Weiteren wurde in 777 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 114 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 368 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Quelle: Bayerischen Landesamts für Statistik vom 21.06.2021
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Bedeutung, Umfang und historische Dimension von politisch motivierten Adoptionen im Unrechtssystem der SED-Diktatur sind trotz der gravierenden Auswirkungen auf die Betroffenen kaum erforscht. Die Bundesregierung will durch die Förderung eines unabhängigen Forschungsprojekts zu diesem Thema ihre Aufarbeitung von staatlichem Unrecht in der DDR fortsetzen und den hierzu ergangenen Beschluss des Deutschen Bundestages umsetzen.
Das Forschungsvorhaben soll unter anderem
- die Bedeutung, den Umfang und die historische Dimension der politisch motivierten Adoptionsverfahren erforschen;
- die Umstände der Zwangsadoption aufarbeiten;
- die verschiedenen Definitionen des Begriffs der Zwangsadoption noch einmal diskutieren und anhand neuer Quellen überprüfen;
- den Zusammenhang zwischen politischer Haft, Ausreise oder anderweitiger politisch motivierter Repression gegen die leiblichen Eltern und dem Adoptionsverfahren herstellen;
- den repressiven Anteil in den Adoptionsverfahren herausarbeiten und
- dessen Auswirkung auf die Verarbeitung der Trennung bei der Würdigung der Betroffenen von Zwangsadoptionen für eine spätere politische Aufarbeitung beleuchten.
Die Auswahl der Forschungseinrichtung erfolgt durch das BMI nach beratender Hinzuziehung eines Gremiums bestehend aus den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, dem Opferverband UOKG, der Bundesstiftung Aufarbeitung. Im Sinne der Opfer ist eine unabhängige Forschung das zentrale Anliegen.
Für mögliche Opfer von politisch motivierten Adoptionen ist beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zusätzlich auf Bundesebene eine Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle als erste Anlaufstelle eingerichtet worden.
Quelle: Bundesministerium des Innern vom 21.06.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für BMI startet Förderaufruf zu einem externen Forschungsprojekt zur Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen )bip: „Pflegefamilien werden in der Pandemie alleingelassen“
Umfrage unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit
In der Corona-Pandemie stehen gerade Pflegefamilien besonderen Herausforderungen gegenüber. An Unterstützung mangelt es allerdings – trotz des staatlichen Auftrags – ganz erheblich, offenbart jetzt eine Umfrage unter Pflegeeltern.
Während 37 Prozent die Begleitung durch den zuständigen Pflegekinderdienst in der Pandemie als „hilfreich“ empfanden, bezeichneten 64 Prozent diese als „wirkungslos“. Die Erreichbarkeit ihrer Sachbearbeiter stuften die Teilnehmer im Mittelfeld ein. An der Online-Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip) beteiligten sich von Mitte März bis Mitte April 2021 insgesamt 784 Pflegeeltern aus dem gesamten Bundesgebiet.
„Insgesamt sind die Pflegefamilien in der Pandemie alleingelassen worden“, lautet das Fazit von Kerstin Held, Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. und Initiatorin der Umfrage. „Obwohl jede einzelne Familie Dienstleister mit einem Auftrag der öffentlichen Hand ist, werden sie weder ausreichend gesehen noch nennenswert aktiv unterstützt.“ Bundesweit leben weit über 90.000 Kinder in der Obhut von Pflegefamilien.
„Dass die Kinder durch das installierte System ‚Pflegefamilie’ eine ausreichende Betreuung und Versorgung erfahren, ist ein Trugschluss“, sagt Kerstin Held weiter. Sicherlich könnten sich Pflegefamilien bis zu einem gewissen Punkt selbst organisieren, doch bräuchten sie auch die Mittel dafür. „Bis auf das Kindergeld konnten Pflegefamilien keine Eltern- oder Betreuungsgelder abrufen, die vom Staat zur Verfügung gestellt wurden“, so Held. „In einigen Fällen wurden die Kindergeld-Sonderzahlungen bei der Grundleistung für das entsprechende Kind sogar wieder abgezogen.“
Weitere Ergebnisse der Auswertung:
In 96 Prozent aller Fälle erhielten die Familien keine Information zu Teststrategie und Beschaffung von Schnelltests. Sie erhielten keinerlei Coronabeihilfe, Kostenerstattung oder Hilfe zur Beschaffung von Hygieneartikeln und Masken.
17 Prozent der Familien beklagten bedrohliche Versorgungsengpässe bei Medikamenten, Hygienemitteln oder Hilfsmitteln (etwa bei Antiepilepsie-Medikamenten, Desinfektionsmitteln oder Magensonden).
Lediglich 25 Prozent aller befragten Pflegepersonen sind für die Priorisierung der Corona-Impfung erfasst worden. Fast alle Familien bemühten sich um die Erfassung eigenständig. Jede von ihnen musste für die Erfassung argumentieren. Nur eine Familie erhielt eine Bescheinigung des zuständigen Trägers für eine Impfung.
Der Anteil der Kinder in der Notbetreuung liegt bei 30 Prozent. Einigen Familien wurde die Notbetreuung verwehrt, da sie laut Aussagen der Träger selbst als Betreuungssystem mit öffentlichem Auftrag angesehen würden.
In eigenen Pflegefamilien kam es zu Leistungskürzungen durch die Verrechnung von Kindergeld-Sonderzahlungen oder zu massivem Ausfall von Betreuungszeiten. Nur selten konnte z.B. der Schulbegleiter zur Entlastung zuhause umgewidmet werden.
Die gesamten Ergebnisse der Umfrage lassen sich hier nachlesen:
https://bit.ly/3on8KRI
Über die BiP
Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) ist das gemeinsame Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien. Sie setzt sich bundesweit für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien ein.
Forschungsprojekt sucht Pflegeeltern für Gruppengespräche

Eine Master-Studentin der Hochschule Darmstadt möchte die besondere Situation von Pflegeeltern erforschen, die sich dadurch hervorhebt, dass das Privatleben nicht von der Leistungserbringung zu trennen ist.
Um das subjektive Erleben dieser Lebenssituation als Pflegeeltern zu ermitteln, möchte sie online Gruppengespräche mit betroffenen Pflegeeltern führen.
Interessierte können sich per Mail melden bei Lena Bechthold, lena-bechthold-pflegeeltern-forschung@gmx.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Forschungsprojekt sucht Pflegeeltern für Gruppengespräche )Gesundheitsausschuss: Experten fordern effektive Alkoholprävention

Berlin: (hib/PK) Mediziner und Fachverbände warnen vor den Gefahren des Alkohols und fordern eine effektive Präventionsstrategie. Die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden durch Alkoholmissbrauch seien drastisch und müssten gezielt bekämpft werden, erklärten Sachverständige am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.
De FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/26118) mehr Schutz für ungeborene Kinder vor Schäden durch Alkoholkonsum der Mütter. Nötig sei ein Konzept zur Prävention des Fetal Alcohol Spektrum Disorder (FASD).
Auch die Grünen-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag (19/24386) für eine Alkoholpräventionsstrategie aus. Geprüft werden sollten Vorschläge unabhängiger Experten etwa zu Werbung und Sponsoring sowie zur Besteuerung und Preisgestaltung bei Alkohol.
Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden in Deutschland jedes Jahr etwa 12.650 Kinder mit fetalen Alkoholspektrumstörungen geboren. Diese Kinder hätten verringerte kognitive Fähigkeiten und seien oft verhaltensauffällig. Alkoholkonsum sei an der Entstehung von mehr als 200 Krankheiten beteiligt. Für mehrere Krebsarten erhöhe der Alkoholkonsum das Erkrankungsrisiko deutlich.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bezeichnete Deutschland als Hochkonsumland für Alkohol. So lebten Millionen Kinder und Jugendliche mit missbräuchlich konsumierenden Familienangehörigen. Die Coronakrise verursache gerade hier zusätzliche Probleme.
Besorgt äußerte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) zu dem überdurchschnittlich hohen Alkoholkonsum in Deutschland, der eine Vielzahl alkoholbedingter Schädigungen und Todesfälle zur Folge habe. Nötig seien sogenannte verhältnispräventive Initiativen zur Begrenzung des riskanten Konsums sowie verhaltensbezogene Maßnahmen einschließlich einer frühen Ansprache, Beratung und Versorgung Betroffener.
Der Neurologe Hans-Ludwig Spohr erklärte, FASD sei ein signifikantes gesundheitspolitisches und soziales Problem. Vielen öffentlichen Einrichtungen, vom Jugendamt bis zum Sozialgericht, sei FASD aber nicht bekannt oder sie sprächen dem Syndrom den Krankheitsstatus ab. Er plädierte für eine Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Der Bundesverband der deutschen Spirituosen-Industrie und Importeure (BSI) erklärte, es gebe in Deutschland bereits einen wirksamen und effektiven Mix aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, der Erfolge gebracht habe. Als Beispiele nannte der Verband die Punktnüchternheit im Straßenverkehr, in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei der Einnahme von Medikamenten, am Arbeitsplatz sowie im Bereich Jugendschutz.
Quelle: Heute im Bundestag vom 03.03.2021
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Das Forschungsprojekt »EMPOWERYOU« hat das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Pflege- oder Adoptivfamilien oder in Jugendhilfeeinrichtungen aufwachsen, zu stärken. Insbesondere möchten wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei unterstützen, frühere belastende Erfahrungen zu bewältigen und nicht (erneut) Mobbing oder Gewalt zu erleben.
Weitere Informationen zu unserem Projekt bekommen Sie in unseren kurzen Erklärvideos www.youtube.com/channel/UC3LB3kCmKHEWIq0FvateMyw oder auf unserer Homepage www.empower-you.info
In den letzten Wochen und Monaten konnten wir bereits einige biologische Familien sowie auch Pflege- und Adoptivfamilien für eine Teilnahme an der Online-Umfrage und der Smartphone-Befragung gewinnen. Die Online-Umfrage sowie die Smartphone-Befragung wurden von mehreren Familien bereits bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen. Wir suchen jedoch weiterhin Familien, die Lust haben, das Projekt EMPOWERYOU zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung von Kindern in Fremdunterbringung zu leisten! Bei Interesse an einer Teilnahme oder bei Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail (empoweryou@uni-bielefeld.de) oder telefonisch bei uns (0521/106-4500).
Unser Programm „EMPOWER YOUTH“ für (ehemalige) Jugendliche in Fremdunterbringung ist online! Für die Pilotphase werden aktuell Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren gesucht. Mehr Infos finden Sie auf der Programmwebseite: www.empower-youth.de
Auch das EMPOWERYOU Online-Programm für Pflege- und Adoptiveltern wird im Herbst von den ersten Familien getestet. Bald können deutschlandweit Pflege- und Adoptivfamilien mit Kindern im Alter zwischen 8 und 13 Jahren an dem kostenlosen Programm teilnehmen. Zusammen mit Ihnen möchten wir herausfinden, ob das Programm Sie im Umgang mit den Bedürfnissen Ihres Kindes unterstützt und ob es Ihnen dabei hilft, Ihr Kind vor Mobbing- und Gewalterfahrungen zu schützen.
Das sagen unsere Teilnehmer*innen:
„Ja das denke ich schon, dass wir da in einem halben Jahr nochmal mitmachen, das hat uns viel Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind
„Die Studie hat uns Spaß gemacht, auch unser Sohn hat die Fragen gerne beantwortet. Wir haben es uns dafür dann abends immer schön gemütlich gemacht und die Fragen beantwortet“, teilnehmende Mutter
„Der Teil mit dem Smartphone war echt cool und hat Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind
„Durch die Fragen haben sich in unserer Familie noch weitere tolle Gespräche ergeben“, teilnehmende Mutter
„Es ist wichtig, dass solche Themen angesprochen werden, deswegen unterstützen wir die Studie gerne“, teilnehmende Mutter
Ihr EMPOWERYOU-Team
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Die Antirassismusaktivistin Elisabeth Bonin (https://self-made.blog/), selbst eine Schwarze Adoptierte, bittet Betroffene an ihrer Online-Umfrage zu Transracial Familienkonstellationen teilzunehmen. Ziel der Studie ist es, herauszufiltern, welche Herausforderungen und Probleme in den oben genannten Familienkonstellationen mit welcher Häufigkeit auftreten und was getan werden kann, um diese für Eltern und Kinder zu erleichtern bzw. vorzubeugen. Die Studien können noch bis zum 28.02.2021 bearbeitet werden.
Dabei gibt es je einen passenden Umfragebogen für
- Transracial Adoptierte in Weißen Familien (ab 16 Jahren) https://www.surveymonkey.de/r/NSH5YBC
- leibliche Bi_PoC* in Weißen Familien (ab 16 Jahren) https://www.surveymonkey.de/r/NRWQZ2B
- Weiße Elternteile eines leiblichen Bi_PoC* https://www.surveymonkey.de/r/NRTGPV8
- Weiße Elternteile von Transracial Adoptierten https://www.surveymonkey.de/r/NRCTW93
Elternteile eines leiblichen und eines adoptierten nicht-Weißen Kindes können die beiden entsprechenden Umfragebogen ausfüllen.
*Das Kürzel Bi_PoC (Black, indigenous People_and People of Color) meint Nicht-Weiße Personen.
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Die aktuelle KomDat-Doppelausgabe 2020 2+3 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat), beschäftigt sich u.a. mit den Entwicklungen der Inobhutnahmen und Gefährdungseinschätzungen. Interessant ist die Diskussion, warum sich – anders als erwartet – bisher kaum Veränderungen in den Zahlen während der Corona-Pandemie zeigen.
Download Komdat 2020 2+3 (3MB)
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Berlin: (hib/PK) Studien zeigen, dass die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen Sorgen und Ängste verstärkt. Psychische Auffälligkeiten haben demnach stark zugenommen, wie aus der Antwort (19/25228) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24280) der FDP-Fraktion hervorgeht.
In der Repräsentativstudie „Corona und Psyche“ zur psychischen Gesundheit, Lebensqualität und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen haben den Angaben zufolge 66 Prozent der 11- bis 17-Jährigen eine geminderte Lebensqualität angegeben. Bei 31 Prozent der Kinder lagen psychische Auffälligkeiten vor.
Viele Kinder und Jugendliche machen sich Sorgen wegen der Auswirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft, die Schule oder die wirtschaftliche Lage, auch sorgen sie sich vor Ansteckung.
Quelle: Heute im Bundestag vom 04.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Sorgen und Ängste von Kindern in der Pandemie )Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 mit rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen das zweite Mal in Folge 10 % mehr Fälle festgestellt als im jeweiligen Vorjahr. Eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt nun, dass in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorlagen. Im Jahr 2019 betraf das rund 11 200 Kinder und Jugendliche. Zu den vier Gefährdungsarten zählten dabei – neben psychischen und körperlichen Misshandlungen – noch Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

In 17 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden zwei verschiedene Gefährdungsarten festgestellt, in 3 % waren es drei und in 0,2 % der Fälle lagen sogar alle vier Gefährdungsarten vor. Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt (6 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung). Die zweithäufigste Kombination bildeten 2019 psychische und körperliche Misshandlungen (ebenfalls 6 %). An dritter Stelle stand die Kombination aus Vernachlässigung und körperlicher Misshandlung (4 %).

Gut vier Fünftel (81 %) der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Dabei waren die mehrfach betroffenen Mädchen und Jungen tendenziell etwas älter als der Durchschnitt aller Betroffenen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen überdurchschnittlich gestiegen – und zwar um 15 % (Durchschnitt: +10 %).
Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt der Anteil der Inobhutnahmen und der Anrufungen der Familiengerichte
Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt auch der Anteil der Minderjährigen, die nach der Feststellung der Kindeswohlgefährdung zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während dies in den Fällen mit einer Gefährdungsart auf 14 % der Kinder und Jugendlichen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 %, bei drei Arten 27 % und bei allen vier Arten 40 %.
Noch ausgeprägter war dieser Zusammenhang bei den Anrufungen des Familiengerichts: Familiengerichte werden vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Kinderschutz durch mildere Mittel nicht (wieder) hergestellt werden kann. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass das Familiengericht bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen wurde. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Sonderauswertung zu den mehrfach betroffenen Kindern und Jugendlichen können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Ausführliche Angaben der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Genesis Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und andere Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite. Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem im Indikator 16.2 aufgegriffen.
Hinweis:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 06.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt )Hamburg: Zahl der Pflegekinder in 2019 leicht rückläufig

Am Jahresende 2019 waren in Hamburg 1 105 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Pflegeeltern in Vollzeitpflege untergebracht. Das sind 2,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.
Knapp die Hälfte (49 Prozent) der jungen Menschen hatte einen Migrationshintergrund. Bei 58 Prozent der Betroffenen lebte die Herkunftsfamilie bzw. der junge Volljährige selbst von Transferleistungen („Hartz IV“, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag).
26 Prozent der Pflegekinder waren jünger als sechs Jahre, 30 Prozent sechs bis unter zwölf und 35 Prozent zwölf bis unter 18 Jahre alt. Zehn Prozent waren volljährig.
Die Vollzeitpflege in einer anderen Familie ist häufig längerfristig angelegt. Am Jahresende 2019 lebten die jungen Menschen im Durchschnitt schon dreidreiviertel Jahre (45 Monate) in einer Pflegefamilie.
Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.
Quelle: Statistikamt Nord vom 17.12.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Hamburg: Zahl der Pflegekinder in 2019 leicht rückläufig )Schleswig-Holstein: Mehr Pflegekinder in 2019

In Schleswig-Holstein waren Ende 2019 im Rahmen der Jugendhilfe 3 259 junge Menschen bei Pflegeeltern in Vollzeitbetreuung untergebracht. Das sind 2,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.
17 Prozent der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen hatten einen Migrationshintergrund. Bei 84 Prozent der Unterstützten lebte die Herkunftsfamilie bzw. der junge Volljährige selbst von Transferleistungen („Hartz IV“, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag).
Von den Pflegekindern waren 21 Prozent jünger als sechs Jahre. Der Anteil der Sechs- bis unter Zwölfjährigen belief sich auf 37 Prozent, der der Zwölf- bis unter 18‑Jährigen ebenfalls auf 37 Prozent. Volljährig waren fünf Prozent.
Im Durchschnitt befanden sich die Betroffenen am Jahresende 2019 bereits fünfeinhalb Jahre (66 Monate) in einer Pflegefamilie.
Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.
Quelle: Statistikamt Nord vom 17.12.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Schleswig-Holstein: Mehr Pflegekinder in 2019 )Online-Umfrage zu Erfahrungen von Pflegefamilien mit schulunterstützenden Leistung

Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) möchte Pflegeeltern zu ihren Erfahrungen mit schulunterstützenden Leistung befragen.
Die Teilnahme an der Online-Befragung dauert nur wenige Minuten.
Danke an alle, die mitmachen!!! https://www.soscisurvey.de/BIP_1/
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Umfrage zu Erfahrungen von Pflegefamilien mit schulunterstützenden Leistung )Erzieherische Hilfen erreichen mit 1,02 Millionen Fällen im Jahr 2019 neuen Höchststand
WIESBADEN – Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13 500 Fälle mehr (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182 000 Fälle (+22 %).

Erzieherische Hilfen sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf vergleichbare Hilfen.
Knapp jede zweite erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung
Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unterscheidet bei den erzieherischen Hilfen zehn verschiedene Hilfearten: Davon wurden 2019 am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47 %). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13 %) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 %). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 %) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7 %). Gut ein Drittel (35 %) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65 %) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72 % der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16 % an gesamte Familien und in weiteren 12 % an junge Erwachsene.


Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende und bei Transferleistungsbezug
435 000 (43 %) aller erzieherischen Hilfen wurden 2019 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (346 000 beziehungsweise 34 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (164 000 beziehungsweise 16 %).
Erzieherische Hilfen wurden auch häufig bei Bezug von staatlichen Transferleistungen in Anspruch genommen: Bei 39 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages. Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25 %) weit unter dem Durchschnitt (39 %) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 51 % nicht nur weit überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.
Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)“ zur Verfügung. Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite.
Quelle: Destatis vom 16.11.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Erzieherische Hilfen erreichen mit 1,02 Millionen Fällen im Jahr 2019 neuen Höchststand )Bayern: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 erstmals auf über 8 Mrd. Euro gestiegen

2019 lagen die Ausgaben für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bei insgesamt 8 015 Millionen Euro. Nach Abzug der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben von 7 548 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war die Kindertagesbetreuung mit Ausgaben in Höhe von 5 963 Millionen Euro der größte Posten, davon entfielen 5 861 Millionen Euro auf Kindertageseinrichtungen und rund 102 Millionen Euro auf die Kindertagespflege.
Im Laufe des Jahres 2019 fielen in Bayern für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt Ausgaben in Höhe von 8 015 Millionen Euro an. Gegenüber dem Vorjahr (7 329 Millionen Euro) entspricht das einer Steigung von 9,4 Prozent. Die Nettoausgaben nach Abzug der Einnahmen lagen bei 7 548 Millionen Euro und damit 11,0 Prozent über dem Vorjahresniveau (6 795 Millionen Euro).
Von den Bruttoausgaben waren Aufwendungen für Kindertagesbetreuung mit 5 963 Millionen Euro der größte Posten. Die Ausgaben hierfür lagen 12,7 Prozent über denen des Vorjahres (5 290 Millionen Euro). Zweitgrößter Posten waren Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen. Diese lagen mit 1 355 Millionen Euro geringfügig unter dem Vorjahresniveau (1 357 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden von den Bruttoausgaben 4 394 Millionen Euro für Leistungen öffentlicher Träger und 3 620 Millionen Euro als Zuschuss an freie Träger verausgabt.
Mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben entfielen auf Oberbayern (4 659 Millionen Euro), in den weiteren Regierungsbezirken wurden zwischen 353 Millionen Euro in Oberfranken und 916 Millionen Euro in Mittelfranken ausgegeben.
Die Nettoausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen lagen 2019 bei 1 941 Millionen Euro, für Einrichtungen wurden 5 607 Millionen Euro ausgegeben. Damit wurden knapp 73 Prozent der Ausgaben für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt. Seit 2004 sind die Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen um 144 Prozent gestiegen, die Ausgaben für Einrichtungen wurden fast verachtfacht.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 10.11.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 erstmals auf über 8 Mrd. Euro gestiegen )Forschungsprojekt EMPOWERYOU sucht Familien, die an Umfrage teilnehmen

Das Forschungsprojekt EMPOWERYOU ist auf der Suche nach biologischen, Adoptiv- und Pflegefamilien mit Kindern im Alter von 8 bis 21 Jahren.
An der Online-Umfrage können Sie und Ihr Kind ganz bequem von zuhause aus teilnehmen. Die Teilnahme an der Studie wird vergütet!
Melden Sie sich zur Teilnahme an unter empoweryou@uni-bielefeld.de oder 0521-106 4500.
Weitere Informationen auf: www.empower-you.info
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Forschungsprojekt EMPOWERYOU sucht Familien, die an Umfrage teilnehmen )Bayern: Mehr junge Menschen waren 2019 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2019 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2019 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (58,5 Prozent).
Für 73 069 junge Menschen (-0,2 Prozent gegenüber 2018) wurden im Jahr 2019 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 70 580 (-1,1 Prozent) wurden Hilfen 2019 beendet und für 81 179 junge Menschen (+0,1 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 81 179 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 23 748 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 917 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt, in 12 302 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 529 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 12 838 Buben bzw. junge Männer (54,1 Prozent) und 10 910 Mädchen bzw. junge Frauen.
16 796 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (16 075) war hier eine Zunahme von gut vier Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 9 190 (54,7 Prozent) männlich und 7 606 weiblich.
14 246 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (13 782) eine Zunahme von drei Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 10 813 ambulant/teilstationär, 3 284 in einer Einrichtung und 149 bei einer Pflegeperson. 9 893 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,4 Prozent) und 4 353 weiblich.
Zudem wurden am Jahresende 2019 insgesamt 7 329 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2018 mit 8 493 Jugendlichen bedeutet dies einen Rückgang von 13,7 Prozent. Von den 7 329 jungen Menschen waren 62 Prozent Buben bzw. junge Männer.
7 875 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, 2018 waren dies 8 292 (-5,0 Prozent). Von diesen waren 3 942 Buben bzw. junge Männer und 3 933 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.
Über alle Hilfearten hinweg waren 47 493 (58,5 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als Mädchen beziehungsweise junge Frauen (33 686) auf Hilfen und Beratungen angewiesen.
Darüber hinaus wurden 617 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 2 092 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 749 er-hielten Einzelbetreuung nach § 30 und 163 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 564 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 26.10.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: Mehr junge Menschen waren 2019 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen )Onlinebefragung zur Lebenssituation von Careleavern

Mit ihrer Befragung möchten Studierende des Masterstudiengangs Soziale Arbeit in Kooperation mit dem Careleaver e.V. Deutschland herausfinden, wie es jungen Menschen nach Verlassen der stationären Jugendhilfe, sogenannten Careleavern, in Einrichtungen, Wohngruppen und/oder Pflegefamilien ergangen ist. Bislang ist über ihre Lebenssituation nach Verlassen der Jugendhilfe nur wenig bekannt.
Alle, die einen Teil ihres Lebens in Pflegefamilien oder Wohngruppen gelebt haben, sind eingeladen zur Teilnahme an der bundesweiten Onlinebefragung zur Lebenssituation von Careleavern.
zur Onlinebefragung: http://www.forschungsprojekt-careleaver.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Onlinebefragung zur Lebenssituation von Careleavern )Studie zu Bildungswegen und Bildungschancen von stationär betreuten Kindern und Jugendlichen

Die Bildungschancen junger Menschen hängen stark von strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen ab. Kinder und Jugendliche, die stationär betreut werden, kommen häufig aus sozioökonomisch nicht-privilegierten Herkunftsfamilien mit einem eher niedrigen Bildungsniveau. Den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg haben für Deutschland verschiedene Studien belegt und auch die Forschungsergebnisse beim SOS-Kinderdorfverein bestätigen diesen Befund. „Aus unseren Erhebungen wissen wir, dass ein Zusammenhang zwischen dem Schulabschluss der Eltern und dem Bildungserfolg der Kinder besteht“, so Dr. Veronika Salzburger, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Sozialpädagogischen Institut (SPI) des SOS-Kinderdorfvereins. „Konkret lässt sich nachweisen: Bei einem niedrigen Bildungsniveau im Elternhaus steigt auch für die Kinder die Wahrscheinlichkeit, eine niedrigere Schulform, insbesondere die Förderschule, zu besuchen.“ Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund sind besonders häufig von mehreren der genannten Risikolagen betroffen. Es ist davon auszugehen, dass dies auch auf überdurchschnittlich viele Herkunftsfamilien von jungen Menschen in Einrichtungen des SOS-Kinderdorfvereins zutrifft.
Auf der Basis der Daten aus der SOS-Längsschnittstudie hat sich das SPI auch angeschaut, welchen Einfluss die Dauer der Betreuung und das Aufnahmealter auf den Bildungserfolg haben. Es wird deutlich: wenn die Kinder vor Schulbeginn in die stationäre Erziehungshilfe kommen, nivelliert sich dieser Transmissionseffekt. Das heißt, bei früherer Aufnahme und längerer Verweildauer sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder eine Förderschule besuchen. Kinder und Jugendliche können mit höherer Wahrscheinlichkeit Bildungschancen für sich nutzen, wenn sie von einer ihnen wichtigen Bezugsperson kontinuierlich begleitet, motiviert und unterstützt werden.
Weitere Erkenntnisse aus der Forschung bei SOS Kinderdorf finden Sie hier.
Quelle: ForE-Online 09-2020
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Für 34 481 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 18 417 in Brandenburg wurde 2019 eine Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe neu gewährt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist das gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 9,1 Prozent in Berlin und 7,4 Prozent in Brandenburg. Über 47 800 Hilfen (Berlin: 31 804; Brandenburg: 16 025) wurden im Laufe des Jahres beendet und über 56 600 (Berlin: 35 485; Brandenburg: 21 156) Hilfen bestanden am Jahresende fort.
Unter den im Jahr 2019 beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit 36,1 Prozent in Berlin und 37,5 Prozent in Brandenburg den Schwerpunkt.
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 17,0 Prozent in Berlin und 15,7 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 12,8 Prozent und in Brandenburg in 14,7 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden über 7 400 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 4 300 Fälle.
Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, zum Teil jedoch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 80 300 junge Menschen in Berlin und über 42 800 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.
Hauptgründe sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.
Weitere Ergebnisse zur Erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 2 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 30.09.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Erneut mehr neu begonnene Hilfen zur Erziehung in Berlin und Brandenburg )Jugendämter nahmen 2019 rund 49.500 Kinder zu ihrem Schutz in Obhut

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49 500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3 100 Fälle und somit 6 % weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29 % auf gut 8 600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1 % auf rund 40 900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30 % angestiegen – von rund 31 500 Fällen im Jahr 2009.

Fast jedes fünfte Kind suchte selbst Hilfe beim Jugendamt
Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre. Jungen wurden etwas häufiger in Obhut genommen als Mädchen (53 %), lediglich in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. In etwa jedem fünften Fall (19 %) hatten die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Am häufigsten war die Maßnahme aber von sozialen Diensten und dem Jugendamt angeregt worden (55 %), in mehr als jedem zehnten Fall kam ein Hinweis von Polizei oder Ordnungsbehörden (12 %).
Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei den Eltern (25 %), bei einem allein erziehenden Elternteil (24 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). In 23 % aller Fälle waren die Kinder oder Jugendlichen vor der Inobhutnahme von zu Hause – einschließlich Pflegefamilie und Heim – ausgerissen.
Häufigster Grund für eine Inobhutnahme war Überforderung der Eltern
Am häufigsten wurden Kinder 2019 wegen Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (38 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigung waren der dritthäufigste (14 %) und Beziehungsprobleme der vierthäufigste Anlass für eine Inobhutnahme (12 %). An fünfter Stelle standen Hinweise auf körperliche Misshandlungen (12 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Gut die Hälfte der Schutzmaßnahmen konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden. Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte aber ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (38 %). Knapp ein Drittel der Betroffenen bekam dagegen ein neues Zuhause in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).
Methodischer Hinweis:
Die Jugendämter sind nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 42, 42a SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa bei Verwandten, in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden ab dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen erfasst (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Berichtsjahres zunächst vorläufig und später – i.d.R. nach einer Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2019 haben die Jugendämter knapp 4 900 vorläufige und rund 3 800 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt.
Bis einschließlich zum Berichtsjahr 2018 konnten in der Statistik höchstens zwei Anlässe für eine Inobhutnahme angegeben werden. Diese Beschränkung wurde ab dem Berichtsjahr 2019 aufgehoben. Die Angaben für 2019 sind daher nur bedingt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. Das gilt auch für die Angaben zu körperlichen und psychischen Misshandlungen: Während sie bis zum Berichtsjahr 2018 zusammen als ein Anlass erfasst wurden, ist ab 2019 eine separate Erfassung als jeweils eigener Anlass vorgesehen.
Weitere Informationen stehen in der Publikation „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff „Vorläufige Schutzmaßnahmen (22523)“ bereit.
Expertise „Qualifizierung in der Pflegekinderhilfe“

Christian Erzberger und Alexandra Szylowicki erstellten für das Dialogforum Pflegekinderhilfe eine Expertise zum Thema „Qualifizierung in der Pflegekinderhilfe“ (pdf).
Anders als in anderen Formen der Hilfen zur Erziehung, bezieht sich das Thema Qualifizierung nicht nur auf die Fachkräfte in den Pflegekinderdiensten, sondern auch auf die Pflegeeltern, Eltern, den Allgemeinen Sozialdienst, die Familiengerichte, Vormundschaft und weitere an der Durchführung der Hilfe beteiligte Personen und Institutionen. Schon dadurch wird deutlich, dass Qualifizierung für die Beteiligten eine sehr unterschiedliche Bedeutung besitzt und einer individuellen Ausformung bedarf.
Je nach Zielgruppe haben daher die Qualitätsdimensionen „Theorie“ (Wissen), „Alltagshandeln und Methodik“ (Können) und „Reflexionsfähigkeit“ (Haltungen) einen unterschiedlichen Stellenwert. Das Papier greift diese Differenzierung auf und zeigt, welche Qualifizierungsarten bzw. Qualifizierungs-Ausformungen für die einzelnen Zielgruppen in der Pflegekinderhilfe von Bedeutung sind.
Insgesamt macht die Expertise auch deutlich, dass in dem Vorgang der Qualifizierung ein Schlüsselprozess für die Qualität der Pflegekinderhilfe insgesamt gesehen werden muss und dass dies eine Daueraufgabe im Bereich der Weiterentwicklung dieses Bereichs ist.
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Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Expertise „Qualifizierung in der Pflegekinderhilfe“ )Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen
WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 % oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 % auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als 8 Jahre. Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei Alleinerziehenden (42 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Nur 4 % von ihnen suchten selbst Hilfe beim Jugendamt, am häufigsten kam aber ein Hinweis von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22 %), Schulen und Kitas (17 %) oder aus dem privaten Umfeld beziehungsweise anonym (15 %).
Vernachlässigung ist am häufigsten, sexuelle Gewalt steigt am stärksten
Die meisten der rund 55 500 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (32 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – dazu zählen beispielsweise Einschüchterungen, Demütigungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In weiteren 27 % der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und bei 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt mit rund 3 000 Fällen am seltensten festgestellt wurden, war hier prozentual ein besonders starker Anstieg zu beobachten: Von 2018 auf 2019 nahmen die Fälle durch sexuelle Gewalt um 22 % zu (+536 Fälle). Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2018 fort. Damals hatte es im Vergleich zu 2017 einen ähnlich deutlichen Anstieg gegeben (+20 % bzw. +409 Fälle).
2019 registrierten die Jugendämter auch mehr betroffene Jungen: Bei ihnen betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr sogar 30 % (+238 Fälle). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass inzwischen auch Jungen häufiger als potenzielle Opfer sexueller Gewalt wahrgenommen werden. Trotz dieser Entwicklung sind Mädchen weiterhin am häufigsten betroffen: Etwa zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, bei denen 2019 eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt festgestellt wurde, waren weiblich.
Erstmals mehr akute als latente Kindeswohlgefährdungen
In rund 28 000 Fällen wurde die Kindeswohlgefährdung 2019 von den Jugendämtern als eindeutig (akut) eingestuft, das waren 12 % mehr als im Vorjahr. In gut 27 500 weiteren Fällen gab es zwar ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden. Diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen sind 2019 ebenfalls angestiegen, allerdings etwas schwächer als die akuten Fälle (+8 %). Infolge dieser Entwicklungen hat erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 die Zahl der akuten die der latenten Kindeswohlgefährdungen überschritten. Die Jugendämter sind in beiden Fällen verpflichtet, der Gefährdung entgegenzuwirken: So schaltete das Jugendamt in 20 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht ein, in 16 % der Fälle nahm es die gefährdeten Kinder zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut.
Bei weiteren rund 59 100 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben (+12 %). Nicht bestätigen konnten die Jugendämter dagegen den Verdacht auf eine Gefährdung in rund 58 400 Fällen (+8 %), hier folgten auch keine weiteren Hilfen.
Hinweis:
Grundlage der Statistik ist das Bundeskinderschutzgesetz von 2012. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.
Weitere Informationen stehen im Tabellenband und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) zur Verfügung.
Quelle: Destatis vom 27.08.2020
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In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht.
Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im Jahr 2019 in Baden-Württemberg in 4 752 Fällen notwendig (−4 % im Vergleich zum Vorjahr). In 641 Fällen handelte es sich um vorläufige und in 4 111 Fällen um reguläre Inobhutnahmen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere die Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland gesunken (−29 %). In 788 Fällen wurden 2019 unbegleitete Minderjährige in Obhut genommen. In 3 097 Fällen erfolgte die Inobhutnahme aufgrund einer dringenden Kindeswohlgefährdung und in weiteren 867 Fällen haben die Minderjährigen selbst um Obhut gebeten.
Betrachtet man die Inobhutnahmen ohne die Fälle unbegleiteter Einreise als Anlass der Maßnahme ist eine leichte Zunahme der Inobhutnahmen erkennbar (+3 %). In insgesamt 3 964 Fällen (83 %) lagen andere Gründe als die unbegleitete Einreise für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (41 %), Anzeichen von Misshandlung (20 %), Beziehungsprobleme (14 %) oder Anzeichen von Vernachlässigung (14 %).
Von den Kindern und Jugendlichen, die 2019 in Obhut genommen wurden, hatten 43 % das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, 57 % waren im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. In mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich um Jungen (53 %).

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 04.08.2020
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