Kinderschutz

Fachgespräch zum Vormundschaftsrecht im Deutschen Bundestag

Posted on Mai 12, 2023. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages fand am 17.04.2023 ein öffentliches Fachgespräch mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ statt.

Erstes Fazit: Mehr Zeit für die ihnen anvertrauten Kinder, weniger Fälle pro Vormund und eine bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen. Vor allem auf diese Punkte kommt es bei der Umsetzung des kürzlich reformierten Vormundschaftsrechts an, so die Sachverständigen im öffentlichen Fachgespräch. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hatte zu diesen Punkten ein kurzes Informationspapier für die Abgeordneten verfasst.

Neben den geladenen Sachverständigen nahmen 12 für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Abgeordnete, die parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligoez, die Referatsleiterinnen aus dem BMJ, Annette Schnellenbach sowie aus dem BMFSFJ, Dr. Heike Schmid-Obkirchner teil. Thematisch rückte das Fachgespräch die Vormundschaft als Vertretung der Rechte und Interessen einer besonders vulnerablen Gruppe von Kindern im Bundestag zum ersten Mal in dieser Weise in den Fokus.

Das Fachgespräch kann im Bundestagsfernsehen noch abgerufen werden. Eine ausführliche Pressemeldung des Bundestags liegt ebenfalls vor.

Hier finden Sie bei Interesse weitere Beiträge der Sachverständigen:

Quelle: Pressemitteilung des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. vom 12.05.2023

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PFAD unterstützt Schutz von Kindern im Internet

Posted on November 18, 2022. Filed under: International, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18.11. hat sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. einem Offenen Brief an die Europäische Union angeschlossen, mit dem die Zivilgesellschaft und Kinderrechtsorganisationen zum Handeln aufrufen, um das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen.

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PFAD Fachzeitschrift 3/2022: „Geschlechtliche Entwicklung“

Posted on August 10, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die August-Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift befasst sich mit der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Geschlechtliche Vielfalt ist auch ein Thema für die Kinder- und Jugendhilfe. Vor allem der Beratungsbedarf zu Transidentität bei Kindern und Jugendlichen nimmt zu.

Die neue PFAD Vorsitzende Ulrike Schulz sagt dazu im Editorial: „Auch aus Pflege- und Adoptivfamilien sind mir schon einige Beispiele bekannt. Was früher nur als vorübergehende Phase betrachtet wurde, wird heute zu Recht ernster genommen. Betroffene und ihre Familien sind darauf angewiesen, gut beraten zu werden. Die Jugendhilfe macht sich auf den Weg, sich zu diesem Thema fortzubilden. Um die Aufklärung über geschlechtliche Vielfalt und die Offenheit gegenüber den Betroffenen zu fördern, möchten wir mit diesem Heft einen Beitrag leisten.“

Die Fachartikel informieren Sie über die Varianten der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern. In einem sehr interessanten Interview schildert die Pflegemutter eines bereits erwachsenen trans*Mannes die Herausforderungen in der Begleitung ihres Pflegesohnes und die Schwierigkeiten mit noch uninformierten Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Ergänzt wird das Heftthema durch einen Beitrag zum Kinderrechtsansatz in der Pflegekinderhilfe und Informationen zu einem Präventionsprogramm für Pflege- und Adoptivfamilien. Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, kommentierte Urteile und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut

Posted on Juli 27, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

Zusammenfassung:

  • Nach vier Jahren Rückgang erstmals wieder Anstieg der Fallzahlen
  • Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen mit +49 % besonders stark
  • Gleichzeitig meldeten die Jugendämter auch im zweiten Corona-Jahr weniger Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen (-6 %)

zur ausführlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Nr. 315 vom 27.07.2022

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Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28 000 Verfahren

Posted on Juli 26, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2021 bei 28 115 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20 632 Berliner und 7 483 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 2 161 Verfahren bzw. 10 Prozent mehr, in Brandenburg 592 Verfahren bzw. 8 Prozent weniger als 2020.

Geht man von der Schwere der Fälle aus, waren in Berlin 20 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 23 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 57 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 18 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 30 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Kindeswohlgefährdung

5 967 Fälle (57 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2 706 (26 Prozent) psychische und 1 512 (14 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 364 Fällen (3 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

In über der Hälfte (1 861) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 977 (28 Prozent) Fällen und für körperliche Misshandlungen in 567 (16 Prozent) Fällen angegeben. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 148 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre

77 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes fünfte Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren häufiger betroffen (Berlin: 54 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Mädchenanteil in Berlin bei 53 Prozent und in Brandenburg bei 55 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 31 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 19 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 8 Prozent, Brandenburg: 17 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 8 Prozent und in Brandenburg 11 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 12 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Datenangebot

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26.07.2022

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19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021

Posted on Juli 5, 2022. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.

2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022

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Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Inobhutnahmen durch Jugendämter 2021

Posted on Juni 28, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: |

2021 wurden in Sachsen-Anhalt 1 362 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 39 Fälle (-2,8 %) weniger als 2020. 2021 reisten 229 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 60 mehr als im Vorjahr. Damit erhöhten sich die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Personen aus dem Ausland erstmals wieder seit 5 Jahren.

In 836 Fällen (61,4 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 293 Fällen (21,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 128 Fällen an (9,4 %). Die weiteren Fälle wurden von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten oder Verwandten und Nachbarn gemeldet.

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (654), sonstige Probleme (405) oder Vernachlässigung (303). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 323 Maßnahmen (23,7 %) eingeleitet.

53,9 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 565 Jugendliche gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 257 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten 482 Kinder und Jugendliche zu ihren Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 556 Fällen mussten jedoch stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieherinnen und Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2022

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Suchtmittelkonsum junger Menschen: Alkoholkonsum rückläufig, Raucherquote unverändert niedrig, Cannabiskonsum nimmt zu

Posted on Juni 26, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Anlässlich des Weltdrogentags am 26. Juni legt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) neue Ergebnisse der Studie „Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends.“ vor. In der Repräsentativbefragung erhebt die BZgA regelmäßig den Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum der 12- bis 25-jährigen Bevölkerung bundesweit. Für den Alkoholsurvey 2021 wurden 7.002 junge Menschen in der Zeit der Coronavirus-Pandemie von April bis Juni 2021 befragt.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen:

„Prävention lohnt sich immer! Das zeigen die Zahlen beim Alkohol und beim Tabak eindeutig. Auch beim Thema Cannabis brauchen wir noch wirksamere Prävention und zwar so breitflächig wie möglich. Die kontrollierte Cannabisabgabe an Erwachsene wird es insgesamt leichter machen, offen und ehrlich über dieses Thema zu sprechen. Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen von Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum gehört in jede Schule, in jeden Verein, in jede Familie. Die Zeit der Tabuisierung sollte jetzt endlich vorbei sein!“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

„Die neuen Daten zum Substanzkonsum junger Menschen zeigen insgesamt positive Entwicklungen. Immer mehr Jugendliche haben noch nie in ihrem Leben geraucht. Der Konsum von Alkohol bei Jugendlichen geht ebenfalls zurück. Doch sehen wir mit großer Sorge den Anstieg beim Cannabiskonsum junger Menschen. Die Hälfte der jungen Erwachsenen hat Erfahrung mit dem Konsum von Cannabis. Je früher Cannabis konsumiert wird, desto riskanter. Der Konsum von Cannabis kann die Entwicklung des Gehirns im Jugendalter beeinträchtigen. Diese gesundheitlichen Risiken dürfen nicht kleingeredet werden. Deshalb sind Präventionsangebote der BZgA speziell für junge Menschen wichtig, um sie frühzeitig über die Wirkweisen zu informieren und für die Risiken von Cannabis zu sensibilisieren.“

Alkoholkonsum

Die neuen BZgA-Studienergebnisse zeigen, dass aktuell 8,7 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol trinken. Im Vergleich zu 21,2 Prozent im Jahr 2004 hat sich der Wert deutlich reduziert und erreicht den niedrigsten Stand seit Beginn der Beobachtung. Auch bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren ist der Anteil, der regelmäßig Alkohol trinkt, gesunken: Lag er im Jahr 2004 bei 43,6 Prozent, sind es aktuell 32,0 Prozent.

Die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens zeigt sich sowohl bei den 12- bis 17-Jährigen als auch bei 18- bis 25-Jährigen zwischen 2019 und 2021 rückläufig. Ein möglicher Grund für diese Entwicklung ist, dass es aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weniger Konsumanlässe gab.

Rauchverhalten

Die Raucherquote liegt stabil auf historisch tiefem Stand: 6,1 Prozent der Jugendlichen und 29,8 Prozent der jungen Erwachsenen gaben im Jahr 2021 an, zu rauchen. Im Jahr 2001 waren es 27,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen und 44,5 Prozent der 18- bis 25-Jährigen.

Cannabiskonsum

Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die schon einmal Cannabis konsumiert haben, ist von 34,8 Prozent im Jahr 2012 auf 50,8 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. Bei den 12- bis 17-Jährigen ist dieser Anteil im Vergleich zu 2019 nahezu unverändert mit 9,3 Prozent im Jahr 2021. Damit liegt er aktuell höher als noch vor zehn Jahren. Im Jahr 2011 gaben in dieser Altersgruppe 6,7 Prozent an, bereits Cannabis konsumiert zu haben.

Die BZgA informiert Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern über die Risiken des Cannabiskonsums auf www.cannabispraevention.de. Das Internetportal www.drugcom.de bietet aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen der Cannabisprävention für junge Menschen sowie für Fachkräfte und schon drogenaffine junge Menschen. Mit einem Online-Selbsttest „Cannabis-Check“ kann der eigene Umgang überprüft werden. Das Online-Verhaltensänderungsprogramm „Quit the shit“ unterstützt individuell und persönlich bei der Konsumreduzierung. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden und hat in verschiedenen Studien seine Wirksamkeit bestätigt.

Das Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung ist unter 0221 89 20 31 von Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und von Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erreichbar – zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz. Es bietet die Möglichkeit zu einer persönlichen Beratung und informiert über Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort.

BZgA-Studiendaten zum Substanzkonsum junger Menschen:

Der BZgA-Alkoholsurvey 2021 wurde im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ durchgeführt und vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) gefördert.

Die BZgA untersucht regelmäßig mit wiederholt durchgeführten Repräsentativbefragungen den Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Für den Alkoholsurvey 2021 wurden 7.002 junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum April bis Juni 2021 befragt.

Der Studienbericht steht zum Download unter: www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/

Ein Faktenblatt mit ausgewählten Ergebnissen des BZgA-Alkoholsurveys 2021 steht zum Download unter:
www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention

Die Onlineangebote der BZgA zur Suchtprävention im Überblick:

Weitere Informationen unter: www.bundesdrogenbeauftragter.de

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 23.06.2022

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Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt

Posted on Juni 24, 2022. Filed under: Kinderschutz, Politik | Schlagwörter: , |

Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) startet das Familienministerium noch in diesem Jahr eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2270) auf eine Kleine Anfrage (20/1618) der Fraktion Die Linke an.
Ziel der Kampagne ist demnach die Sensibilisierung von Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sollen dazu aktiviert werden, sich mit dem Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt und mit Hilfeangeboten auseinanderzusetzen und bei Verdachtsfällen zu reagieren. Die Kampagne soll von einem Bündnis aus Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen mitgetragen werden. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird wichtiger Partner einer Mobilisierungswelle, die aus bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen besteht. „Gemeinsam zeigen wir, dass Jede und Jeder in der Gesellschaft etwas zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung tun kann“, betont die Regierung.
Ein zentrales Vorhaben ist laut Aussagen der Regierung ferner die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Amt der UBSKM, um damit deren Arbeit verbindlicher zu gestalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll ebenfalls 2022 erarbeitet werden. Diese soll auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber Bundestag und Bundesrat enthalten.

Quelle: Heute im Bundestag vom 24.06.2022

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PFAD unterstützt Vorbeugung und Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder

Posted on Juni 21, 2022. Filed under: International, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der PFAD Bundesverband hat sich einem offenen Brief internationaler, zivilgesellschaftlicher Organisationen an die Europäische Union angeschlossen.

Darin begrüßen wir den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch sowohl online, als auch offline. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Technologie im Einklang mit den Werten der Europäischen Union und den Grundrechten entwickelt und genutzt wird, wobei dem Schutz von Kindern besondere Aufmerksamkeit gilt.

Offener Brief (deutsche Version, pdf)

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Neuerungen im Jugendschutz

Posted on Januar 14, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verändert sich durch die Digitalisierung ständig. Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland musste sich daran anpassen, um Kinder und Jugendliche weiterhin vor Gefahren, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen oder gefährden, zu schützen. Daher wurde im Mai vergangenen Jahres das Jugendschutzgesetz reformiert, mit der Zielsetzung, regulatorische Antworten für einen Kinder- und Jugendmedienschutz im 21. Jahrhundert zu geben.

In der vorliegenden 84-seitigen Broschüre „Was gibt´s neues im Jugendschutzgesetz“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendschutz e.V. (BAJ)
die wichtigsten Änderungen in verständlicher Form zusammengestellt und erläutert. Die neuen Schutzziele Schutz, Teilhabe und Förderung sowie die Regelungen zu Alterskennzeichnungen werden dargestellt. So erhalten Filme und Games bspw. zukünftig die gleiche Alterseinstufung, egal auf welchem Weg sie vertrieben werden. Damit wird Eltern, Fachkräften und Kindern und Jugendlichen eine einheitliche Orientierung geboten.

Der Schutz vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, Grooming und auch Kostenfallen im Netz ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Darüber hinaus werden die Aufgaben der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) dargestellt.

Weitere Änderungen, die den Erziehungsauftrag und das Elternprivileg betreffen werden anhand von Beispielen erläutert. Zudem enthält die Broschüre Übersichten zu den neu im Gesetz berücksichtigten Interaktionsrisiken, den verschiedenen Institutionen im Jugendmedienschutz und abschließend das gesamte Jugendschutzgesetz (JuSchG) im Wortlaut.

Elterninfo Jugendschutz (aktualisierte Neuauflage)

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde das Faltblatt „Elterninfo Jugendschutz“ aktualisiert.
In dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz für Eltern erstellten Faltblatt werden seit dem 01. Mai 2021 geltende ausgewählte Regelungen in verständlicher Form vorgestellt und es wird beispielhaft erläutert, in welchen Fällen Eltern einen Erziehungsauftrag erteilen können. Gleichzeitig werden Eltern aber auch auf ihre Verantwortung hingewiesen, die mit der Übertragung des Erziehungsauftrags verbunden ist.

zur Bestellung

Quelle: Pressemeldungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) vom12.01.2022

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Elternratgeber „Kinder und Videospiele“

Posted on Oktober 13, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online | Schlagwörter: |

Der Elternratgeber „Kinder und Videospiele“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland bietet Eltern Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Jugendschutz, In-App-Käufe, Lootboxen sowie Computerspielsucht.

Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Informationsmaterial steht Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos zur Verfügung, ist online abrufbar und bietet Erziehungsberechtigten eine erste Orientierungshilfe für den Einstieg in die Gaming-Welt.

zum Download

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Bundestagswahl 2021: Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen

Posted on September 13, 2021. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Über 300 Kandidat*innen für die Bundestagswahl wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinder und ihre Rechte einsetzen und als #KinderrechteChampion in den neuen Bundestag ziehen.

Die Kampagne #KinderrechteChampion wurde von zehn Kinderrechtsorganisationen gestartet, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Die Kampagne geht auch über den Wahltag hinaus: Bundestagskandidat*innen und Abgeordnete des neuen Bundestages können sich der Aktion anschließen, um sich im neu gewählten Bundestag für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. unterstützt die Kampagne.

„Kinder und Jugendliche, die in Pflege- und Adoptivfamilien leben, bringen vielfältige Belastungen mit. Sie haben emotionale oder körperliche Vernachlässigung erfahren, eine Trennung von ihren leiblichen Eltern erlebt und mussten sich in einer neuen Familie einfinden. Sie dürfen von den Erwachsenen erwarten sich in ihrer besonderen Lebenslage durch den Kinderschutz gut behütet zu fühlen. Daher ist es wichtig, dass Kinderrechte – insbesondere die von jungen Menschen, die in staatlicher Verantwortung aufwachsen – auf der politischen Agenda bleiben“, so PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner.

Alle #KinderrechteChampion wollen in der kommenden Legislaturperiode die Beteiligung von Kindern fördern, Investitionen in Bildung stärken sowie Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen. Fortschritte in diesen Bereichen sind dringend notwendig, um die Kinderrechte in Deutschland und weltweit zu verwirklichen und Kindern eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.

Eine vollständige Liste der mitwirkenden Kandidat*innen und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Website: kinderrechtechampion.de.

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Bundesweite Kommunikationsplattform für Fachkräfte zum Thema Kinder aus suchtbelasteten Familien gestartet

Posted on September 7, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: |

Fachkräfte aus ganz Deutschland können sich ab sofort auf der Kommunikationsplattform COA.KOM interdisziplinär miteinander vernetzen und austauschen. Die Plattform wurde von NACOA Deutschland e. V., einer Paritätischen Mitgliedsorganisation, im Rahmen eines Bundesprojektes entwickelt. Auf der Plattform können sich Fachkräfte rund um die Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien praxisnah austauschen und gegenseitig unterstützen.

Eigene Veranstaltungen, Gruppenangebote oder Projekte können auf der Plattform veröffentlicht und Fachinformationen abgerufen werden. Ziel ist es, dass sich Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Suchthilfe, dem Gesundheitswesen, der Selbsthilfe vernetzen oder Netzwerke koordinieren. Fachkräfte und interessierte Akteur*innen können sich kostenlos registrieren unter: https://coakom.de.

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Wahlkompass zum Thema Kinderrechte online

Posted on August 28, 2021. Filed under: Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Das Netzwerk Kinderrechte hat einen Kinderrechte-Kompass als Wahlhilfe zur Bundestagswahl 2021 veröffentlicht. Der Kinderrechte-Kompass soll eine Wahlhilfe für kinderrechtlich interessierte Menschen sein und dazu beitragen, die Kinderrechte bekannter zu machen. Denn Kinderrechte spielen auch rund um die Bundestagswahl eine wichtige Rolle! Der Kinderrechte-Kompass vergleicht die sechs im Bundestag vertretenen Parteien anhand von 12 ausgewählten Thesen. Diese Thesen decken verschiedene Themen rund um die Kinderrechte ab und wurden von den angefragten Parteien kontrovers beantwortet. Unter den thematisierten Rechten aus der UN-Kinderrechtskonvention finden sich zum Beispiel das Recht auf Beteiligung, die Rechte geflüchteter Kinder, das Recht auf Bildung, Schutz und Gesundheit und viele mehr.

zum Kinderrechte-Wahlkompass

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Zahl kindlicher Gewaltopfer 2020 deutlich gestiegen

Posted on Juli 28, 2021. Filed under: Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Gewalttaten gegen Kinder wie Mord, Totschlag, Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich gestiegen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/31589) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31414) hervorgeht, kamen im Jahr 2020 insgesamt 71 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland gewaltsam – etwa durch Mord oder Totschlag- ums Leben. Im Jahr 2019 lag diese Zahl, die die Fälle von „vollendetem Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ umfasst, den Angaben zufolge bei 42 nach 63 im Jahr 2018. Opfer von Tötungsversuchen („versuchter Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“) wurden danach vergangenes Jahr 134 Kinder nach 87 im Jahr 2019 und 98 im Jahr 2018.

Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Kindesmisshandlungen lag im Jahr 2020 laut Vorlage bei 4.542 nach 4.100 im Vorjahr und 4.180 im Jahr 2018. Opfer sexuellen Missbrauchs gemäß den Strafgesetzbuchparagrafen 176 und 176a wurden der Antwort zufolge im vergangenen Jahr 16.686 Kinder nach 15.701 im Jahr 2019 und 14.410 im Jahr 2018.

Quelle: Heute im Bundestag vom 28.07.2021

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9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

Posted on Juli 22, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).

Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre

Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.

Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten

Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).

Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung

Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).

Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.

Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).

Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.

Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 21.07.2021

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Berlin und Brandenburg: Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020

Posted on Juli 20, 2021. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2020 führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 26 546 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 18 471 Berliner und 8 075 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2019 um 8 Prozent und in Brandenburg um 18 Prozent.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Berlin

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 56 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

53 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 27 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Brandenburg

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei je 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute bzw. eine latente Gefährdung vor und in je 31 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf bzw. es wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (2 143) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 595 (15 Prozent) bzw. 1 027 (26 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 161 Fälle (4 Prozent).

Alter der Kinder und Jugendlichen

80 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre. Rund jedes fünfte Kind sogar jünger als 3 Jahre. Dabei waren Jungen etwas häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent), lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt.

Inanspruchnahme von Leistungen

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16–18 SGB VIII wurde für 1 543 Fälle in Berlin und 648 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
686 Berliner und 350 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 254 Fällen in Berlin und 487 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20.07.2021

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Dokumentation „Gefangen im Netz“ – ein Film über sexuellen Missbrauch an Kindern im Internet

Posted on Juli 12, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Schule, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Um Cybergrooming von Kindern nachhaltig zu bekämpfen, setzt die Doku „Gefangen im Netz“ des Vereins Innocence in Danger e.V. und VISION KINO auf die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen.

Neben der Dokumentation (ab 16 Jahren) gibt es auch eine verkürzte Version, die Schulklassen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

nähere Informationen

Trailer (Schulversion):


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Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45 400 Kinder in Obhut

Posted on Juni 26, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45 400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 %) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4 100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1 100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2 100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.

Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst

Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste (15 %) und Hinweise auf körperliche Misshandlungen der vierthäufigste Grund für eine Inobhutnahme (13 %). An fünfter Stelle standen Beziehungsprobleme (ebenfalls 13 %) und auf Rang 6 psychische Misshandlungen (8 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.

Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 %), bei beiden Eltern gemeinsam (25 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 %). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.

Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 24.06.2021

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3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Posted on Juni 23, 2021. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

In Bayern wurden im Jahr 2020 insgesamt 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2020 der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 417 Fällen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 342 Fälle, was einem Minus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 755) entspricht. Betroffen waren insgesamt 1 766 Jungen und 1 576 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 417 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 449 Fälle) war hier ein Rückgang von 2,2 Prozent zu verzeichnen.

2 323 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (70 Prozent), 182 in einer betreuten Wohnform (fünf Prozent) und 837 lebten bei einer geeigneten Person (25 Prozent).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 23.06.2021

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bip: „Pflegefamilien werden in der Pandemie alleingelassen“

Posted on Mai 18, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen |

Umfrage unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit

In der Corona-Pandemie stehen gerade Pflegefamilien besonderen Herausforderungen gegenüber. An Unterstützung mangelt es allerdings – trotz des staatlichen Auftrags – ganz erheblich, offenbart jetzt eine Umfrage unter Pflegeeltern.

Während 37 Prozent die Begleitung durch den zuständigen Pflegekinderdienst in der Pandemie als „hilfreich“ empfanden, bezeichneten 64 Prozent diese als „wirkungslos“. Die Erreichbarkeit ihrer Sachbearbeiter stuften die Teilnehmer im Mittelfeld ein. An der Online-Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip) beteiligten sich von Mitte März bis Mitte April 2021 insgesamt 784 Pflegeeltern aus dem gesamten Bundesgebiet.

„Insgesamt sind die Pflegefamilien in der Pandemie alleingelassen worden“, lautet das Fazit von Kerstin Held, Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. und Initiatorin der Umfrage. „Obwohl jede einzelne Familie Dienstleister mit einem Auftrag der öffentlichen Hand ist, werden sie weder ausreichend gesehen noch nennenswert aktiv unterstützt.“ Bundesweit leben weit über 90.000 Kinder in der Obhut von Pflegefamilien.

„Dass die Kinder durch das installierte System ‚Pflegefamilie’ eine ausreichende Betreuung und Versorgung erfahren, ist ein Trugschluss“, sagt Kerstin Held weiter. Sicherlich könnten sich Pflegefamilien bis zu einem gewissen Punkt selbst organisieren, doch bräuchten sie auch die Mittel dafür. „Bis auf das Kindergeld konnten Pflegefamilien keine Eltern- oder Betreuungsgelder abrufen, die vom Staat zur Verfügung gestellt wurden“, so Held. „In einigen Fällen wurden die Kindergeld-Sonderzahlungen bei der Grundleistung für das entsprechende Kind sogar wieder abgezogen.“

Weitere Ergebnisse der Auswertung:

In 96 Prozent aller Fälle erhielten die Familien keine Information zu Teststrategie und Beschaffung von Schnelltests. Sie erhielten keinerlei Coronabeihilfe, Kostenerstattung oder Hilfe zur Beschaffung von Hygieneartikeln und Masken.
17 Prozent der Familien beklagten bedrohliche Versorgungsengpässe bei Medikamenten, Hygienemitteln oder Hilfsmitteln (etwa bei Antiepilepsie-Medikamenten, Desinfektionsmitteln oder Magensonden).
Lediglich 25 Prozent aller befragten Pflegepersonen sind für die Priorisierung der Corona-Impfung erfasst worden. Fast alle Familien bemühten sich um die Erfassung eigenständig. Jede von ihnen musste für die Erfassung argumentieren. Nur eine Familie erhielt eine Bescheinigung des zuständigen Trägers für eine Impfung.
Der Anteil der Kinder in der Notbetreuung liegt bei 30 Prozent. Einigen Familien wurde die Notbetreuung verwehrt, da sie laut Aussagen der Träger selbst als Betreuungssystem mit öffentlichem Auftrag angesehen würden.
In eigenen Pflegefamilien kam es zu Leistungskürzungen durch die Verrechnung von Kindergeld-Sonderzahlungen oder zu massivem Ausfall von Betreuungszeiten. Nur selten konnte z.B. der Schulbegleiter zur Entlastung zuhause umgewidmet werden.

Die gesamten Ergebnisse der Umfrage lassen sich hier nachlesen:
https://bit.ly/3on8KRI

Über die BiP
Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) ist das gemeinsame Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien. Sie setzt sich bundesweit für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien ein.

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Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Posted on Mai 7, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben: Das ist Ziel der Modernisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, dem der Bundesrat am 07.05.2021 abschließend zugestimmt hat.

Welche jungen Leute hat das Gesetz im Blick? Wie wird ihre Situation verbessert?
Ein Überblick in Fragen und Antworten.

Foto: Bundesregierung

Was konkret regelt das modernisierte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz?

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Dabei geht es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen. Deshalb werden vor allem diejenigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes regelt konkret:

  • einen besseren Kinder- und Jugendschutz
  • die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • mehr Prävention vor Ort
  • mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Warum war die Reform des Gesetzes notwendig?

Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken. Dieses umfassende Verständnis liegt dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) zugrunde. Damit diese Gesetzgebung auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen von jungen Menschen gerecht werden kann, musste sie angepasst und weiterentwickelt werden.

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, Gefährdungen des Kindeswohl abzuwehren. Zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen zu betrachten, sondern sie vielmehr als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages.

Wie verbessert das Gesetz den Kinder- und Jugendschutz?

Eine besondere Bedeutung kommt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu. Die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen werden erhöht. Aufsicht und Kontrolle werden verstärkt. Konkret können Heime künftig jederzeit und ohne Anlass kontrolliert werden. 

Sehr wichtig ist auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz. Ziel ist, diese Zusammenarbeit auszubauen und zu verbessern. So wird das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen. Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. So erhalten Kinderärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung.    

Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, wird verbessert.  

Wie werden Kinder und Jugendliche gestärkt, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen?

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert wird. Sie können also drei Viertel eines Nebenverdienstes für sich behalten. Ein Freibetrag von 150 Euro wird von der Kostenbeteiligung ganz ausgenommen. Ebenso Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit. 

Zudem erhalten Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.

Darüber hinaus werden gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern gestärkt, indem die Möglichkeiten des Familiengerichts erweitert werden. Künftig kann der Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme angeordnet werden, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.   

Wie steht es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen?  

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern wird es deutlich leichter, ihre Rechte zu verwirklichen. Dazu sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in einem Stufenverfahren in das Recht der Kinder- und Jugendhilfe überführt und integriert werden. Ziel sind Hilfen aus einer Hand.

Die Inklusion wird als Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe verankert. In Kitas ist grundsätzlich eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen vorgesehen. Beteiligte Leistungsträger müssen enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Eltern von Kindern mit Behinderungen werden ab 2024 durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, der ihnen stets als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe  können einen entsprechenden Lotsen aber bereits vor dem 1. Januar 2024 einsetzen. Ziel ist eine verbindlichere Beratung.                 

Wie werden die Beteiligungsrechte von Betroffenen gestärkt?

Eine wichtige Neuerung: Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus werden Ombudsstellen gesetzlich verankert, um die Beteiligung junger Menschen und ihrer Eltern zu stärken. Insbesondere werden die Rechte von Pflegekindern gestärkt. Das Jugendamt wird verpflichtet, Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten. Eltern sind an der sogenannten Hilfeplanung für ihre Kinder zu beteiligen, wenn dadurch der Hilfeprozess nicht in Frage gestellt wird. Hier sind vor allem der Willen und die Bedürfnisse des jeweiligen jungen Menschen sowie des Sorgeberechtigten zu berücksichtigen.    

Darüber hinaus wird das Jugendamt zur umfassenden Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bei einer Inobhutnahme verpflichtet.

Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 07.05.2021

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Neue Regelungen für Kinder- und Jugendmedienschutz

Posted on Mai 7, 2021. Filed under: Kinderschutz, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes treten zum 01.05.2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft.

Das Gesetz packt mit moderner und zukunftsoffener Regulierung die zentralen Herausforderungen für ein gutes Aufwachsen mit Medien von Kindern und Jugendlichen an. Langjährige Forderungen der Fachwelt, Einigungen zwischen Bund und Ländern, der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode sowie Forderungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen werden damit umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes: Bisher ging es vor allem um den Schutz vor der Konfrontation mit Inhalten und es gab Unterschiede zwischen den Regelungen on- und offline. Aber das entspricht nicht mehr der Realität, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing waren noch nicht geregelt.

Kinder und Jugendliche sind einen großen Teil des Tages online – häufig schon im Grundschulalter mit dem eigenen Smartphone und ohne elterliche Begleitung. Das ist wichtig für die digitale Teilhabe, birgt aber eben auch neue Gefahren. Kinder und Jugendliche sollen gut und unbeschwert aufwachsen. Dazu gehört, dass sie sich in altersgerechten Interaktionsräumen bewegen können. Ganz bewusst haben wir die neuen Regelungen deshalb auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht und haben uns weniger an Verbreitungswegen und Mediensparten orientiert.“

Das Gesetz hat mehrere neue Regelungsansätze, die den Dreiklang aus Schutz, Orientierung und Durchsetzung umfassen und die Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz regeln.

Die neuen Regelungssätze im Überblick:

  1. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen

Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Vorsorge kann beispielsweise in sicheren Voreinstellungen, leicht erreichbaren Melde- und Hilfesystemen oder Systemen zur Altersverifikation getroffen werden. Die konkret erforderlichen Vorsorgemaßnahmen können mit Blick auf Eigenheiten und Nutzungsanwendungsbestimmungen eines Angebots variieren. Die gesetzliche Regelung lässt den notwendigen Spielraum sowohl für eine passgenaue Anwendung als auch für die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen.

  1. Modernisierung von Alterskennzeichen

Die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst: Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind. Interaktionsrisiken finden Eingang in die Altersbewertung, wenn und soweit sie die Alterseignung des Mediums wesentlich prägen. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung u.a. sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen. Durch eine Einbeziehung in das Alterskennzeichen selbst werden zum Beispiel Eltern auf einen Blick befähigt, eine Entscheidung zu treffen.

  1. Konsequente Rechtsdurchsetzung

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

  1. Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. Ebenso wird sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure vernetzen, die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorantreiben und Orientierung ermöglichen. Für die Erfüllung dieser neuen Aufgabe wird die Behörde sukzessive auch personell ausgestattet; schon für 2021 sind 37 zusätzliche Stellen vorgesehen. Bei der Bundeszentrale wird ein Beirat eingerichtet, der nicht nur konsequent die Interessen von Kindern und Jugendlichen einbringt, sondern in dem Kinder und Jugendliche auch – erstmals bei einer Behörde – selbst vertreten sind.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 30.04.2021

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Neue Online-Plattform für Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt

Posted on April 20, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Podcast / Online, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Auf der Online-Plattform „Fortbildungsnetz sG“ können Fachkräfte ihre Kompetenzen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt stärken© BMFSFJ

Um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen, brauchen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit entsprechendes Wissen. Eine neue Online-Plattform bündelt ab sofort Informationen zu aktuellen Fortbildungsangeboten.

Damit pädagogische Fachkräfte künftig einfacher und schneller passende Fortbildungsangebote zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen finden und buchen können, ist am 12. April die Online-Plattform „Fortbildungsnetz sG“ gestartet. Das Bundesjugendministerium fördert das Projekt im Rahmen der „Trau dich!“-Initiative gegen sexuellen Kindesmissbrauch.

Online-Plattform erleichtert den Zugang

Als erste bundesweite Online-Datenbank bietet das Fortbildungsnetz pädagogischen Fachkräften eine Übersicht über Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die Möglichkeit, diese zu buchen. So können Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, ihre Kompetenzen für den Kinder- und Jugendschutz stärken. Die Plattform erhöht Reichweite und Sichtbarkeit von Angeboten und bietet eine nachhaltige Struktur für die Qualifizierung von Fachkräften.

Fachlich gesicherte Fortbildungen anbieten

Die Datenbank wurde von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (DGfPI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) aufgebaut. Seit September 2020 konnten Anbieterinnen und Anbieter ihre Fortbildungen für die Datenbank anmelden. Alle Fortbildungsangebote erfüllen die Qualitätskriterien der DGfPI, denn nur qualitativ hochwertige Fortbildungen sind wirksam für den Kinderschutz. Die Datenbank umfasst bereits Angebote von 80 Anbieterinnen und Anbietern und wird stetig erweitert. Das neue „Fortbildungsnetz sG“ ist ein wichtiger Baustein, um pädagogische Fachkräfte zu qualifizieren und Kinder wirksam zu schützen.

Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen

Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass dieses Recht umgesetzt wird. Im Jahr 2019 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik rund 15.000 gemeldete Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Das bedeutet, dass jeden Tag etwa 40 Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Um sexualisierte Gewalt zu verhindern, müssen Erwachsene sensibilisiert sein und wissen, wie sie Kindern helfen können. Gerade Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollten sich weiterbilden können, um qualifizierte Ansprechpersonen zu werden. Fortbildungen sind dabei ein zentraler Bestandteil – auch um Schutzkonzepte in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.

Quelle: BMFSFJ vom 12.04.2021

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Appell: Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

Posted on März 26, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Nach jahrelangem Ringen gibt es einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Allerdings ist die gefundene Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte. Gemeinsam mit über 100 Organisationen – darunter auch der PFAD Bundesverband – fordert das Netzwerk Kinderrechte die Bundestagsfraktionen und Bundesländer auf, sich auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

zum Appel „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ vom 26.03.2021

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Gesundheitsausschuss: Experten fordern effektive Alkoholprävention

Posted on März 4, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

Berlin: (hib/PK) Mediziner und Fachverbände warnen vor den Gefahren des Alkohols und fordern eine effektive Präventionsstrategie. Die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden durch Alkoholmissbrauch seien drastisch und müssten gezielt bekämpft werden, erklärten Sachverständige am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

De FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/26118) mehr Schutz für ungeborene Kinder vor Schäden durch Alkoholkonsum der Mütter. Nötig sei ein Konzept zur Prävention des Fetal Alcohol Spektrum Disorder (FASD).

Auch die Grünen-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag (19/24386) für eine Alkoholpräventionsstrategie aus. Geprüft werden sollten Vorschläge unabhängiger Experten etwa zu Werbung und Sponsoring sowie zur Besteuerung und Preisgestaltung bei Alkohol.

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden in Deutschland jedes Jahr etwa 12.650 Kinder mit fetalen Alkoholspektrumstörungen geboren. Diese Kinder hätten verringerte kognitive Fähigkeiten und seien oft verhaltensauffällig. Alkoholkonsum sei an der Entstehung von mehr als 200 Krankheiten beteiligt. Für mehrere Krebsarten erhöhe der Alkoholkonsum das Erkrankungsrisiko deutlich.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bezeichnete Deutschland als Hochkonsumland für Alkohol. So lebten Millionen Kinder und Jugendliche mit missbräuchlich konsumierenden Familienangehörigen. Die Coronakrise verursache gerade hier zusätzliche Probleme.

Besorgt äußerte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) zu dem überdurchschnittlich hohen Alkoholkonsum in Deutschland, der eine Vielzahl alkoholbedingter Schädigungen und Todesfälle zur Folge habe. Nötig seien sogenannte verhältnispräventive Initiativen zur Begrenzung des riskanten Konsums sowie verhaltensbezogene Maßnahmen einschließlich einer frühen Ansprache, Beratung und Versorgung Betroffener.

Der Neurologe Hans-Ludwig Spohr erklärte, FASD sei ein signifikantes gesundheitspolitisches und soziales Problem. Vielen öffentlichen Einrichtungen, vom Jugendamt bis zum Sozialgericht, sei FASD aber nicht bekannt oder sie sprächen dem Syndrom den Krankheitsstatus ab. Er plädierte für eine Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Der Bundesverband der deutschen Spirituosen-Industrie und Importeure (BSI) erklärte, es gebe in Deutschland bereits einen wirksamen und effektiven Mix aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, der Erfolge gebracht habe. Als Beispiele nannte der Verband die Punktnüchternheit im Straßenverkehr, in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei der Einnahme von Medikamenten, am Arbeitsplatz sowie im Bereich Jugendschutz.

Quelle: Heute im Bundestag vom 03.03.2021

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Neues aus dem EMPOWERYOU-Projekt

Posted on Januar 18, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: |

Das Forschungsprojekt »EMPOWERYOU« hat das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Pflege- oder Adoptivfamilien oder in Jugendhilfeeinrichtungen aufwachsen, zu stärken. Insbesondere möchten wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei unterstützen, frühere belastende Erfahrungen zu bewältigen und nicht (erneut) Mobbing oder Gewalt zu erleben.
Weitere Informationen zu unserem Projekt bekommen Sie in unseren kurzen Erklärvideos www.youtube.com/channel/UC3LB3kCmKHEWIq0FvateMyw oder auf unserer Homepage www.empower-you.info

In den letzten Wochen und Monaten konnten wir bereits einige biologische Familien sowie auch Pflege- und Adoptivfamilien für eine Teilnahme an der Online-Umfrage und der Smartphone-Befragung gewinnen. Die Online-Umfrage sowie die Smartphone-Befragung wurden von mehreren Familien bereits bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen. Wir suchen jedoch weiterhin Familien, die Lust haben, das Projekt EMPOWERYOU zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung von Kindern in Fremdunterbringung zu leisten! Bei Interesse an einer Teilnahme oder bei Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail (empoweryou@uni-bielefeld.de) oder telefonisch bei uns (0521/106-4500).

Unser Programm „EMPOWER YOUTH“ für (ehemalige) Jugendliche in Fremdunterbringung ist online! Für die Pilotphase werden aktuell Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren gesucht. Mehr Infos finden Sie auf der Programmwebseite: www.empower-youth.de

Auch das EMPOWERYOU Online-Programm für Pflege- und Adoptiveltern wird im Herbst von den ersten Familien getestet. Bald können deutschlandweit Pflege- und Adoptivfamilien mit Kindern im Alter zwischen 8 und 13 Jahren an dem kostenlosen Programm teilnehmen. Zusammen mit Ihnen möchten wir herausfinden, ob das Programm Sie im Umgang mit den Bedürfnissen Ihres Kindes unterstützt und ob es Ihnen dabei hilft, Ihr Kind vor Mobbing- und Gewalterfahrungen zu schützen.

Das sagen unsere Teilnehmer*innen:

„Ja das denke ich schon, dass wir da in einem halben Jahr nochmal mitmachen, das hat uns viel Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind

„Die Studie hat uns Spaß gemacht, auch unser Sohn hat die Fragen gerne beantwortet. Wir haben es uns dafür dann abends immer schön gemütlich gemacht und die Fragen beantwortet“, teilnehmende Mutter

„Der Teil mit dem Smartphone war echt cool und hat Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind

„Durch die Fragen haben sich in unserer Familie noch weitere tolle Gespräche ergeben“, teilnehmende Mutter

„Es ist wichtig, dass solche Themen angesprochen werden, deswegen unterstützen wir die Studie gerne“, teilnehmende Mutter

Ihr EMPOWERYOU-Team

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Sorgen und Ängste von Kindern in der Pandemie

Posted on Januar 8, 2021. Filed under: Forschung, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Politik, Publikationen |

Berlin: (hib/PK) Studien zeigen, dass die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen Sorgen und Ängste verstärkt. Psychische Auffälligkeiten haben demnach stark zugenommen, wie aus der Antwort (19/25228) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24280) der FDP-Fraktion hervorgeht.
In der Repräsentativstudie „Corona und Psyche“ zur psychischen Gesundheit, Lebensqualität und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen haben den Angaben zufolge 66 Prozent der 11- bis 17-Jährigen eine geminderte Lebensqualität angegeben. Bei 31 Prozent der Kinder lagen psychische Auffälligkeiten vor.
Viele Kinder und Jugendliche machen sich Sorgen wegen der Auswirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft, die Schule oder die wirtschaftliche Lage, auch sorgen sie sich vor Ansteckung.

Quelle: Heute im Bundestag vom 04.01.2021

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Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt

Posted on Januar 6, 2021. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 mit rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen das zweite Mal in Folge 10 % mehr Fälle festgestellt als im jeweiligen Vorjahr. Eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt nun, dass in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorlagen. Im Jahr 2019 betraf das rund 11 200 Kinder und Jugendliche. Zu den vier Gefährdungsarten zählten dabei – neben psychischen und körperlichen Misshandlungen – noch Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

In 17 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden zwei verschiedene Gefährdungsarten festgestellt, in 3 % waren es drei und in 0,2 % der Fälle lagen sogar alle vier Gefährdungsarten vor. Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt (6 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung). Die zweithäufigste Kombination bildeten 2019 psychische und körperliche Misshandlungen (ebenfalls 6 %). An dritter Stelle stand die Kombination aus Vernachlässigung und körperlicher Misshandlung (4 %).

Gut vier Fünftel (81 %) der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Dabei waren die mehrfach betroffenen Mädchen und Jungen tendenziell etwas älter als der Durchschnitt aller Betroffenen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen überdurchschnittlich gestiegen – und zwar um 15 % (Durchschnitt: +10 %).

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt der Anteil der Inobhutnahmen und der Anrufungen der Familiengerichte

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt auch der Anteil der Minderjährigen, die nach der Feststellung der Kindeswohlgefährdung zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während dies in den Fällen mit einer Gefährdungsart auf 14 % der Kinder und Jugendlichen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 %, bei drei Arten 27 % und bei allen vier Arten 40 %.

Noch ausgeprägter war dieser Zusammenhang bei den Anrufungen des Familiengerichts: Familiengerichte werden vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Kinderschutz durch mildere Mittel nicht (wieder) hergestellt werden kann. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass das Familiengericht bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen wurde. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart.

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Sonderauswertung zu den mehrfach betroffenen Kindern und Jugendlichen können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Ausführliche Angaben der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Genesis Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und andere Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite. Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem im Indikator 16.2 aufgegriffen.

Hinweis:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 06.01.2021

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FLIMMO-Weihnachtsspecial: Film-Highlights für Kinder und die ganze Familie

Posted on Dezember 17, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

In Zeiten von Corona wird Weihnachten in vielen Familien anders gefeiert werden als sonst. Was aber gleich bleibt, ist das große und unüberschaubare Angebot im TV und auf Streaming-Plattformen rund um die Feiertage. Und das wird dieses Jahr womöglich stärker genutzt als in den Jahren davor. Umso wichtiger ist es, geeignete Filme und Serien für Kinder auszuwählen und den Bildschirm auch mal abzuschalten.

Um Eltern dabei zu unterstützen hat FLIMMO in einem Online-Special Sehenswertes im Fernsehen und auf Streaming-Portalen zusammengestellt. Ob Weihnachtsklassiker, Märchenfilme oder Animationshits: Für jede Altersgruppe und die ganze Familie ist etwas dabei. Tipps für Angebote auf YouTube mit Bastelanleitungen oder Liedern gibt es noch dazu. Weil aber vor allem im TV-Programm nicht alles für Kinder in Frage kommt, weist FLIMMO auch darauf hin, was sie lieber nicht sehen sollten.

Damit ein sinnvoller Medienkonsum über die Feiertage gelingt, hat FLIMMO außerdem eine Reihe von Tipps zusammengestellt. Da große Weihnachtsfeiern und gegenseitige Besuche dieses Jahr ausfallen, gibt es beispielsweise viele kreative Vorschläge für digitale Treffen mit Familie und Freunden.

Weitere Tipps zur Medienerziehung und zahlreiche Ideen für eine Freizeitgestaltung auch jenseits des Bildschirms finden Eltern unter www.flimmo.de/weihnachten

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Pflegemutter aus Solingen zu Haftstrafe verurteilt

Posted on Dezember 4, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

(us) Der Prozess gegen die, wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener angeklagte Pflegemutter aus Solingen endete mit einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Die 52-Jährige hatte im Juni 2017 ein ihr vom Jugendamt anvertrautes Kleinkind derart misshandelt, dass das Mädchen seinen schweren Verletzungen erlag.

Das Gericht kritisierte auch den Umgang der Jugendämter mit dem Fall. Bemängelt wurde, dass der als Pflegemutter ungeeigneten Person überhaupt Pflegekinder vermittelt wurden, dass unter den beteiligten Jugendämtern kein diesbezüglicher Informationsaustausch stattfand und das Pflegeverhältnis trotz mehrerer Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung nicht beendet wurde.

Pressespiegel:

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KJSG soll Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen stärken

Posted on Dezember 2, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz reformiert die Kinder- und Jugendhilfe. Damit sollen Teilhabe und Chancen junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf verbessert werden. Das Kabinett beschloss nun einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das Achte Sozialgesetzbuch – das Kinder- und Jugendhilfegesetz – reformiert. Ziel des Gesetzes ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Zu diesen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland gehören:

  • 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Umständen aufwachsen und darauf angewiesen sind, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, so dass das Jugendamt bei der Erziehung unterstützt;
  • 360.000 Kinder und Jugendliche, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die circa 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern in der sogenannten „Eingliederungshilfe“;
  • 31.000 junge Menschen, die vor allem nach ihrem 18. Geburtstag als sogenannte „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden;
  • diejenigen der etwa drei bis vier Millionen Kinder und Jugendlichen in einer Familie mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, die unter den Folgen dieser Erkrankungen leiden.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey:

„Mit der Beschlussfassung heute im Kabinett bringen wir eines unserer Flaggschiff-Projekte im Kinder- und Jugendbereich auf den Weg. Eine moderne Kinder- und Jugendhilfe ist für diejenigen jungen Menschen da, die in einem schwierigen Umfeld aufwachsen, belastenden Situationen ausgesetzt sind oder drohen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Das sind über eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland. Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ermöglichen wir jetzt wichtige Verbesserungen für sie.

Wir haben fünf große Regelungsziele: Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen. Kinder und Jugendliche werden mit ihren Eltern künftig aktiv einbezogen. Und junge Menschen sollen Kinder- und Jugendhilfen aus einer Hand bekommen, die perspektivisch auch nicht mehr zwischen Kindern mit und ohne Behinderung unterscheidet. Denn: Jedes Kind ist erst einmal ein Kind. Und die Kinder- und Jugendhilfe sollte der erste Ansprechpartner für alle sein.

Viele Fachleute, Praktikerinnen und Praktiker und Betroffene haben sich an der Entwicklung dieses zukunftsfähigen Gesetzes beteiligt und warten jetzt auf die Umsetzung. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen spürbar erleichtern wird. Diese Reform stellt das Wohl der Kinder und deren Entwicklungsperspektiven an die allererste Stelle.“

Die fünf Regelungsbereiche des Gesetzes

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz

Das Gesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden über Einrichtungen und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Die Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen wird zur Pflicht. Die Anforderungen und Kontrollen bei Auslandsmaßnahmen werden verschärft.

Das Gesetz verbessert auch die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und weiteren wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz, wie Ärztinnen und Ärzten. Wenn sie dem Jugendamt einen Verdachtsfall melden, erhalten sie künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht. Außerdem werden sie verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie trotz Schweigepflicht einen Verdachtsfall melden dürfen – nämlich dann, wenn sie es bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung für erforderlich halten, dass das Jugendamt tätig wird.

  1. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen

Junge Menschen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe oder in Pflegefamilien aufwachsen, werden zu mehr Eigenverantwortung motiviert und auf dem Weg in ein selbständiges Leben besser begleitet. Wenn sie etwa einen Ferienjob oder ähnliches haben, müssen sie künftig einen deutlich geringeren Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abgeben: Statt jetzt 75 Prozent nur noch maximal 25 Prozent ihres Einkommens.

Junge Volljährige beziehungsweise sogenannte „Careleaver“, das heißt junge Menschen, die nach dem 18. Geburtstag eine Einrichtung oder eine Pflegefamilie verlassen, erhalten verbindlichere Unterstützung. Sie können in ihre Einrichtung zurückkehren, sollte etwas im Leben schiefgehen.

Für das Kind und seine Entwicklung ist das Erleben emotionaler Sicherheit, fester Bindung und Zugehörigkeit von ganz entscheidender Bedeutung. Das Gesetz sieht deshalb Regelungen zum besseren Schutz der Bindungen von Pflegekindern vor. Es geht dabei um die Bindungen des Pflegekindes zu seinen Eltern und Pflegeeltern; aber auch Geschwisterbeziehungen müssen künftig stärker berücksichtigt werden. Leibliche Eltern und Pflegeeltern werden gleichermaßen gestärkt, um sicherzustellen, dass das Kind und seine Bedürfnisse immer und unter allen Umständen Vorrang haben. Eltern erhalten einen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Pflegeeltern werden besser begleitet und auch ihre Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern wird verbindlicher gefördert.

  1. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

Das Gesetz stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Für den Umsetzungsprozess ist ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, der stufenweise geschieht:

  • Sofort mit Verkündung des Gesetzes soll es für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern leichter werden, ihre Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Dazu sollen sie umfassend über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch anderer Systeme beraten werden. Kinder mit und ohne Behinderungen werden künftig grundsätzlich gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut.
  • Ab 2024 werden Eltern zudem durch eine Verfahrenslotsin oder einen Verfahrenslotsen unterstützt. Das heißt, sie erhalten eine verlässliche Ansprechperson, die sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet.
  • 2028 soll die Kinder- und Jugendhilfe dann für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig werden (sogenannte „Inklusive Lösung“), wenn dies zuvor (bis 2027) ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt.
  1. Mehr Prävention vor Ort

Eltern mit einer Sucht- oder einer psychischen Erkrankung fällt es oft schwer, Hilfe für sich und ihre Kinder zu holen. Andere Eltern haben Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung. Das führt dazu, dass viele gute Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gerade bei diesen Familien nicht oder nicht rechtzeitig ankommen. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Eltern in einer kurzfristigen Notsituation Hilfe im Alltag erhalten können – zum Beispiel, wenn sie so krank sind, dass sie ihr Kind nicht versorgen und betreuen können: Unterstützung erhalten sie bei einer Erziehungsberatungsstelle – ohne Antrag beim Jugendamt. Von dort wird den Familien eine Fachkraft oder eine ehrenamtliche Patin beziehungsweise ein ehrenamtlicher Pate zur Seite gestellt. Diese Person kann das Kind beispielsweise zur Schule bringen, Essen zubereiten und bei den Hausaufgaben betreuen.

  1. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Hierzu werden unabhängige Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Beratungsanspruch – auch ohne ihre Eltern. Organisierte Formen der Selbstvertretung werden gestärkt. Für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegekinder muss es bei Beschwerden verbindlich eine externe Ansprechperson geben.

Quelle: BMFSFJ vom 02.12.2020

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PFAD Interview: „Missbrauch an Kindern – Signale erkennen und kompetent handeln“

Posted on November 29, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Anlässlich der Stellungnahme der BIP zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder führte die Redaktion der PFAD Fachzeitschrift ein Online-Interview zum Thema „Missbrauch an Kindern – Signale erkennen und kompetent handeln„. Befragt wurden Elfriede Fischer, die beruflich viele Jahre im Pflegekinder- und Adoptionsdienst tätig war, und Renate Schusch, Traumaberaterin und Expertin für Opferschutz und Krisenbegleitung.

Der Text wurde mit hilfreichen weiterführenden Hinweisen angereichert und kann als informative Handreichung dienen.

zum Interview (erstmals erschienen in: PFAD Fachzeitschrift Jg. 34, Heft 4/2020, S. 25-28)

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Erleichterung der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung

Posted on November 20, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/MWO) Erweiterte Möglichkeiten der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdungen sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor (19/24446). Wie es in der Vorlage heißt, ist die bisherige Ermächtigungsgrundlage defizitär. Ein im Interesse der Kinder und Jugendlichen erforderlicher Informationsaustausch zwischen den Gerichten und den Staatsanwaltschaften einerseits und den Jugendämtern andererseits dürfe jedoch nicht an überhöhten Hürden scheitern. Deshalb soll das Kriterium der erheblichen Gefährdung durch Bezugnahme auf das einfache Kindeswohl ersetzt werden mit dem Ziel einer Prüfung der Gefährdungslage durch das Jugendamt.

Quelle: Heute im Bundestag vom 19.11.2020

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Kindgerechte Medien-Tipps für den Lockdown

Posted on November 11, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Pflegefamilie, Podcast / Online, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Der „Pädagogische Medienpreis“ dient als Auszeichnung für die Hersteller sowie als Orientierungshilfe für Eltern, die ihren Kindern qualitativ hochwertige Angebote an die Hand geben möchten. Im Jahr 2020 wurde der Medienpreis an 15 Apps, Games und Online-Angebote vergeben.

Kindgerechte Medien-Tipps für den Lockdown

Deutschland befindet sich seit 02.11. in einem „Lockdown light“, was bedeutet, dass auch Kinder und Jugendliche wieder mehr Zeit zuhause verbringen können. Anders als im Frühjahr lädt die Natur derzeit nicht zu ausgedehnten Radtouren oder Spaziergängen ein, so dass den Medien als Freizeitbeschäftigung wohl eine noch größere Bedeutung zukommen wird. Umso mehr sind Eltern gefordert, ihren Kindern altersgemäße Angebote zur Verfügung zu stellen. Für sie stellt der „Pädagogische Medienpreis 2020“ eine gute Orientierungshilfe dar. Der Preis wurde am 03.11. an Produkte verliehen, die die Kinder, Jugendlichen und Expert*innen in der Medienpreis-Jury gleichermaßen überzeugt haben.

Die Preisträger 2020 im Überblick

Angebote für Kinder

  • Anton (Solocode GmbH), Webportal und App für Android & iOS
  • Die drei ??? – Fluch des Flaschenteufels (USM), Spiel für Android, iOS, Windows & Mac
  • Elli online (SWR – Planet Schule), Online-Spiel
  • fragFinn (fragFinn e.V.), Webportal und App für Android & iOS
  • Osmo Genius (Tangible Play, Inc.), App für iOS
  • Pode (Henchman & Goon), Spiel für Steam, Switch & PS4

Angebote für Jugendliche

  • Among us (Innersloth), Spiel für Steam, Android & iOS
  • Deru – the art of cooperation (ink kit studios), Spiel für Steam, Switch & Xbox One
  • Merchant of the Skies (Coldwild Games), Spiel für Steam, Switch & Xbox One
  • Ori and the Will of the Wisps (Moon Studios, Xbox Games Studios), Spiel für Xbox & Steam
  • Song of bloom (Philipp Stollenmayer, kamibox), App für iOS
  • Through the Darkest of Times (Handy Games, Paintbucket Games), Spiel für Steam
  • Unrailed (Indoor Astronaut, Daedalic Entertainment), Spiel für Steam, Switch, PS 4 & Xbox One

Sonderpreise

  • Bad News (Drog & Wissenschaft im Dialog gGmbH), Online-Spiel
  • KryptoKids (ComputerProjekt Köln e.V. & Gluon Studios GmbH), App für iOS

Quelle: SIN-Studio im Netz e.V.

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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Posted on November 5, 2020. Filed under: Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:

„Immer wieder erleben wir, dass Kindern durch erschütternde sexualisierte Gewalttaten unermessliches Leid zugefügt wird. Um diese Gräueltaten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen, haben wir ein umfassendes Paket beschlossen. Dazu gehören deutlich schärfere Strafen, effektivere Strafverfolgung und Verbesserungen bei der Prävention auch durch Qualifikationsanforderungen in der Justiz.

Täter fürchten nichts mehr als entdeckt zu werden. Den Verfolgungsdruck müssen wir deshalb massiv erhöhen. Das schreckliche Unrecht dieser Taten muss auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen. Künftig muss sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen sein. Gleiches gilt für die abscheulichen Bilder und Videos, mit denen diese Taten zu Geld gemacht werden. Wer mit der Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, soll künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können.

Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Um sicherzustellen, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden können, legen wir konkrete Qualifikationsanforderungen in der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit fest.“

Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte:

Verschärfungen und Erweiterungen des Strafgesetzbuchs (StGB):

  • „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“: Die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollen mit diesem Begriff gesetzlich neu bezeichnet werden, um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben.
  • Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bisher als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht).
  • Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen zum Verbrechen hochgestuft werden. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht der Entwurf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Besitz und Besitzverschaffung sollen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden (bisher bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre).
  • Taten mit oder vor Dritten: Die §§ 174 bis 174c StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Abhängigkeitsverhältnissen) sollen um Handlungen mit oder vor Dritten erweitert werden.
  • Strafbarkeit von kindlichen Sexpuppen: Der Gesetzentwurf sieht die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Damit soll zugleich der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Der Strafrahmen für Herstellung und Verbreitung soll bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen; für Erwerb und Besitz bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Verjährung: Bei dem Straftatbestand der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.

Prävention und Qualifizierung der Justiz:

  • Der Gesetzentwurf sieht die Einführung besonderer Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und Familienrichter sowie die Verankerung von Eignungsvoraussetzungen für Verfahrensbeistände vor. Vergleichbares soll für Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte geregelt werden, die in Jugendschutzsachen in der Lage sein müssen, mit den kindlichen Opferzeugen verständig und einfühlsam umzugehen.
  • Mit der Änderung der Kindesanhörung soll sichergestellt werden, dass das Familiengericht in Kindschaftsverfahren das Kind regelmäßig – unabhängig von seinem Alter – anhört und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind verschafft.
  • Um Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, sollen die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse ganz erheblich verlängert werden: bei besonders kinderschutzrelevanten Verurteilungen auf 20 Jahre zuzüglich der Dauer der Freiheitsstrafe.

Effektive Strafverfolgung:

  • Beschleunigungsgebot: In der Strafprozessordnung soll ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen verankert werden.
  • Die Anordnung von Untersuchungshaft soll unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein.
  • Telekommunikationsüberwachung soll künftig auch bei Ermittlungen wegen des Sichverschaffens oder Besitzes von Kinderpornografie möglich sein.
  • Onlinedurchsuchung und Verkehrsdatenerhebung: Auch in den Fällen des Grundtatbestandes der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte soll künftig eine Onlinedurchsuchung und eine Verkehrsdatenerhebung von auf Vorrat gespeicherten Daten angeordnet werden können.

Quelle: BMJV vom 21.10.2020

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Jugendamtsmonitor: Zahlen und Fakten über Jugendämter

Posted on November 5, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: |

Im 146 Seiten starken Jugendamtsmonitor der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter werden die Leistungen und Aufgaben der 559 Jugendämter, der europaweit größten instititutionalisierten Kinderschutzorganisationen, vorgestellt.

Anhand aktueller Forschungsergebnisse werden Entwicklungstrends für die Jugendämter in Deutschland in verständlicher Form beschrieben. Mit den neuesten Zahlen und anschaulichen Illustrationen werden die Inhalte veranschaulicht.

Der Monitor ist ein „Logbuch der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“ er spiegelt das gesamte Spektrum der Arbeit der Jugendämter wider: von A – wie Adoption bis Z – wie Zuwanderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Er kann hier kostenfrei als PDF heruntergeladen werden.

Gedruckte Exemplare können über den Webshop bestellt werden (Stückelung 10, 50 und 100 Exemplaren).

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PFAD Fachzeitschrift 4/2020: „Schutzraum Pflege- und Adoptivfamilie“

Posted on November 2, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

PFAD Heft 4/2020 „Schutzraum Pflege- und Adoptivfamilie“ ist online erschienen und wird ab Mitte des Monats in den Briefkästen unserer Mitglieder und Abonnent*innen liegen.

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner im Editorial:

Gerne würde ich meine einleitenden Worte ohne einen Hinweis auf Corona und die Pandemie beginnen. Während ich das schreibe, verkündigt die Bundesregierung gerade starke Einschränkungen für den November 2020. Wiederum ist die Begegnung mit Menschen stark reduziert. Sport und Freizeitmöglichkeiten entfallen. Zu Hause bleiben im Kreis der Familie wird die nächste Zeit bestimmen – verbunden mit allen Belastungen, die auf Familien einwirken, wie wir es aus dem ersten Lockdown kennen. Auch Kindergärten und Schulen können krankheitsbedingt und wegen Quarantänezeiten von Kindern und Pädagog*innen keine beständige Betreuungssituation bieten.
Die Familie bleibt der Mittelpunkt. Einen sicheren Ort des Aufwachsens in einer Pflege- und Adoptivfamilie wünschen wir allen uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Dafür setzt sich der PFAD Verband seit seiner Gründung ein.

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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Stellungnahme der Pflegefamilienverbände zum KJSG-Referentenentwurf

Posted on Oktober 26, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Endlich liegt der lang erwartete „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“ vor. Diese Reform des SGB VIII und weiterer Gesetze bietet u.a. ausdrücklich einen verbesserten Kinderschutz, die Stärkung von Pflegekindern sowie die Schaffung von Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen. Wir verbinden damit hohe Erwartungen an Verbesserungen für Pflegekinder und ihre Familien.

Als Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) nimmt der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zusammen mit dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien Stellung dazu.

zur Stellungnahme vom 26.10.2020

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Tagungsband „FASD – Träumen erlaubt?!“ erschienen

Posted on Oktober 25, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: , , , , |

Das Motto der 21. FASD-Fachtagung 2019 lautete „FASD – Träumen erlaubt?!„.

Nicht nur die Bezugspersonen träumen von einer sicheren Perspektive und einem individuellen Unterstützungssystem für Menschen mit FASD – die Menschen mit FASD selbst haben Träume! Auch sie erhoffen sich eine gute Zukunft, in der ihre Wünsche und Bedürfnisse entsprechend beachtet und respektiert werden!

Nun erschien der Tagungsband im Schulz-Kirchner Verlag.

Themen der Fachtagung waren: Erwachsenen-Diagnostik, Trauma, Therapien (u.a. Video-Training, Frühe Hilfen, Sexualität), Leben mit FASD (u.a. Schule, Exekutivfunktionen, Elternschaft mit FASD, Transition), Justiz (u.a. Kinderschutz, Strafrecht).

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Sicherheit im Medienalltag – Onlinetipps für Groß und Klein

Posted on Oktober 8, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Broschüre „Sicherheit im Medienalltag – Onlinetipps für Groß und Klein“, herausgegeben von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, zeigt die von den vernetzten Medien ausgehenden Risiken auf.

Der Medienalltag birgt vielerlei Gefahren, durch die Kinder und Jugendliche sowohl zum Opfer als auch zum Täter werden können. Die Broschüre befasst sich unter anderem mit Problemen, die in Verbindung mit sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten auftreten wie Cybermobbing oder Cybergrooming (sexuelle Belästigung im Netz). Zudem wird aufgezeigt, wo Betrug im Netz droht oder welche Gefahr von PC-Spielen und Internetseiten mit jugendgefährdenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten ausgeht.

Die Broschüre gibt auch Eltern Tipps an die Hand, wie sie ihren Kindern zu einem sicherheitsbewussten Umgang mit den Medien zu verhelfen können und wie sie im Falle einer Gefahrenverwirklichung richtig reagieren.
Schließlich werden die Gefahren auch strafrechtlich eingeordnet.

zur Broschüre „Sicherheit im Medienalltag – Onlinetipps für Groß und Klein

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Jugendämter nahmen 2019 rund 49.500 Kinder zu ihrem Schutz in Obhut

Posted on September 17, 2020. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49 500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3 100 Fälle und somit 6 % weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29 % auf gut 8 600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1 % auf rund 40 900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30 % angestiegen – von rund 31 500 Fällen im Jahr 2009.

Fast jedes fünfte Kind suchte selbst Hilfe beim Jugendamt

Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre. Jungen wurden etwas häufiger in Obhut genommen als Mädchen (53 %), lediglich in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. In etwa jedem fünften Fall (19 %) hatten die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Am häufigsten war die Maßnahme aber von sozialen Diensten und dem Jugendamt angeregt worden (55 %), in mehr als jedem zehnten Fall kam ein Hinweis von Polizei oder Ordnungsbehörden (12 %).

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei den Eltern (25 %), bei einem allein erziehenden Elternteil (24 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). In 23 % aller Fälle waren die Kinder oder Jugendlichen vor der Inobhutnahme von zu Hause – einschließlich Pflegefamilie und Heim – ausgerissen.

Häufigster Grund für eine Inobhutnahme war Überforderung der Eltern

Am häufigsten wurden Kinder 2019 wegen Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (38 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigung waren der dritthäufigste (14 %) und Beziehungsprobleme der vierthäufigste Anlass für eine Inobhutnahme (12 %). An fünfter Stelle standen Hinweise auf körperliche Misshandlungen (12 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Gut die Hälfte der Schutzmaßnahmen konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden. Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte aber ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (38 %). Knapp ein Drittel der Betroffenen bekam dagegen ein neues Zuhause in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).

Methodischer Hinweis:
Die Jugendämter sind nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 42, 42a SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa bei Verwandten, in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden ab dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen erfasst (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Berichtsjahres zunächst vorläufig und später – i.d.R. nach einer Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2019 haben die Jugendämter knapp 4 900 vorläufige und rund 3 800 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt.

Bis einschließlich zum Berichtsjahr 2018 konnten in der Statistik höchstens zwei Anlässe für eine Inobhutnahme angegeben werden. Diese Beschränkung wurde ab dem Berichtsjahr 2019 aufgehoben. Die Angaben für 2019 sind daher nur bedingt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. Das gilt auch für die Angaben zu körperlichen und psychischen Misshandlungen: Während sie bis zum Berichtsjahr 2018 zusammen als ein Anlass erfasst wurden, ist ab 2019 eine separate Erfassung als jeweils eigener Anlass vorgesehen.

Weitere Informationen stehen in der Publikation „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff „Vorläufige Schutzmaßnahmen (22523)“ bereit.

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BiP befürwortet Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Posted on September 14, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) würdigt den Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder als einen wichtigen Schritt für den Schutz von Kindern.

In seiner Stellungnahme an das Bundesjustizministerium betont der Zusammenschluss aus

  • PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.,
  • Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und
  • AGENDA Pflegefamilien

vor allem die geplante Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und -richter.

zur Stellungnahme

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Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen

Posted on August 27, 2020. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 % oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 % auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als 8 Jahre. Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei Alleinerziehenden (42 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Nur 4 % von ihnen suchten selbst Hilfe beim Jugendamt, am häufigsten kam aber ein Hinweis von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22 %), Schulen und Kitas (17 %) oder aus dem privaten Umfeld beziehungsweise anonym (15 %).

Vernachlässigung ist am häufigsten, sexuelle Gewalt steigt am stärksten

Die meisten der rund 55 500 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (32 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – dazu zählen beispielsweise Einschüchterungen, Demütigungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In weiteren 27 % der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und bei 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt mit rund 3 000 Fällen am seltensten festgestellt wurden, war hier prozentual ein besonders starker Anstieg zu beobachten: Von 2018 auf 2019 nahmen die Fälle durch sexuelle Gewalt um 22 % zu (+536 Fälle). Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2018 fort. Damals hatte es im Vergleich zu 2017 einen ähnlich deutlichen Anstieg gegeben (+20 % bzw. +409 Fälle).

2019 registrierten die Jugendämter auch mehr betroffene Jungen: Bei ihnen betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr sogar 30 % (+238 Fälle). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass inzwischen auch Jungen häufiger als potenzielle Opfer sexueller Gewalt wahrgenommen werden. Trotz dieser Entwicklung sind Mädchen weiterhin am häufigsten betroffen: Etwa zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, bei denen 2019 eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt festgestellt wurde, waren weiblich.

Erstmals mehr akute als latente Kindeswohlgefährdungen

In rund 28 000 Fällen wurde die Kindeswohlgefährdung 2019 von den Jugendämtern als eindeutig (akut) eingestuft, das waren 12 % mehr als im Vorjahr. In gut 27 500 weiteren Fällen gab es zwar ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden. Diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen sind 2019 ebenfalls angestiegen, allerdings etwas schwächer als die akuten Fälle (+8 %). Infolge dieser Entwicklungen hat erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 die Zahl der akuten die der latenten Kindeswohlgefährdungen überschritten. Die Jugendämter sind in beiden Fällen verpflichtet, der Gefährdung entgegenzuwirken: So schaltete das Jugendamt in 20 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht ein, in 16 % der Fälle nahm es die gefährdeten Kinder zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut.

Bei weiteren rund 59 100 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben (+12 %). Nicht bestätigen konnten die Jugendämter dagegen den Verdacht auf eine Gefährdung in rund 58 400 Fällen (+8 %), hier folgten auch keine weiteren Hilfen.

Hinweis:
Grundlage der Statistik ist das Bundeskinderschutzgesetz von 2012. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Weitere Informationen stehen im Tabellenband und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) zur Verfügung.

Quelle: Destatis vom 27.08.2020

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Baden-Württemberg: Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise ist 2019 stark gesunken

Posted on August 5, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht.

Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im Jahr 2019 in Baden-Württemberg in 4 752 Fällen notwendig (−4 % im Vergleich zum Vorjahr). In 641 Fällen handelte es sich um vorläufige und in 4 111 Fällen um reguläre Inobhutnahmen.

Im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere die Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland gesunken (−29 %). In 788 Fällen wurden 2019 unbegleitete Minderjährige in Obhut genommen. In 3 097 Fällen erfolgte die Inobhutnahme aufgrund einer dringenden Kindeswohlgefährdung und in weiteren 867 Fällen haben die Minderjährigen selbst um Obhut gebeten.

Betrachtet man die Inobhutnahmen ohne die Fälle unbegleiteter Einreise als Anlass der Maßnahme ist eine leichte Zunahme der Inobhutnahmen erkennbar (+3 %). In insgesamt 3 964 Fällen (83 %) lagen andere Gründe als die unbegleitete Einreise für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (41 %), Anzeichen von Misshandlung (20 %), Beziehungsprobleme (14 %) oder Anzeichen von Vernachlässigung (14 %).

Von den Kindern und Jugendlichen, die 2019 in Obhut genommen wurden, hatten 43 % das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, 57 % waren im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. In mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich um Jungen (53 %).

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 04.08.2020

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Warum Alkohol in der Schwangerschaft so gefährlich ist

Posted on Juli 17, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online | Schlagwörter: , , , |

Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. hat ein Erklärvideo speziell für junge Frauen, Schwangere und ihre Partner*innen produzieren lassen.

Das Video steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Es erklärt, warum schon geringe Mengen Alkohol in der Schwangerschaft und Stillzeit gefährlich sind und welche Konsequenzen das mit sich zieht. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen hat die Filmentwicklung im Rahmen der Selbsthilfeförderung unterstützt.

Alle Organisationen im Bereich der Suchtprävention, Suchthilfe und Selbsthilfe wie auch medizinische Einrichtungen und Arztpraxen, sind eingeladen, sich die Videos herunterzuladen, in ihrem Bereich zu verbreiten und in ihrer täglichen Arbeit (bspw. auf Monitoren in Wartebereichen) einzusetzen.

https://www.hls-online.org/mediathek/erklaervideo/alkohol-1/90-sekunden-erklaervideo-warum-ist-alkohol-in-der-schwangerschaft-gefaehrlich/

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Bayern: Mehr als 19 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2019

Posted on Juli 13, 2020. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2019 insgesamt 19 522 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 793 Fällen eine akute und in 2 854 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 361 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 6 514 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2019 insgesamt 19 522 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet, ein Plus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 10 171 Jungen und 9 351 Mädchen.

2 793 Gefährdungseinschätzungen (14 Prozent) ergaben eine akute, 2 854 (15 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 361 Gefährdungseinschätzungen (38 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

Lediglich bei 6 514 Fällen (33 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (4 756) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2 168), 2 103 Fälle wurden anonym und 1 812 durch die Schule angezeigt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 13.07.2020

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Neue Kentler-Studie: Senatorin Scheeres und Universität Hildesheim stellen Abschlussbericht vor

Posted on Juni 15, 2020. Filed under: Berlin, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Der am 15.06.2020 vorgelegte Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler belegt Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung in öffentlicher Verantwortung.

Auf Initiative Kentlers wurden in Berlin ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre bewußt Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern eingerichtet.

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Sandra Scheeres übernahm für das Land Berlin die Verantwortung für das Leid, das den Betroffenen angetan wurde und kündigte ihnen eine finanzielle Entschädigung an.

zur Pressemitteilung des Landes Berlin vom 15.06.2020

zum Abschlussbericht der Studie

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2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg

Posted on Mai 26, 2020. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Im vergangenen Jahr führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 23 909 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 17 050 Berliner und 6 859 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2018 um 15 Prozent und in Brandenburg um 14 Prozent, teilt das Amt für Statistk Berlin-Brandenburg mit.

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
In 54 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fällebestand jedoch Unterstützungsbedarf.

54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei 20 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 16 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 31 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (1 773) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 479 (16 Prozent) bzw. 698 (23 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 132 Fälle (4 Prozent).

Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 28 Prozent, BB: 17 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 6 Prozent, BB: 16 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 7 Prozent und in Brandenburg 12 Prozent der Verfahren initiiert.In 23 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 10 Prozent der Berliner und 11 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes vierte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1 301 Fälle in Berlin und 541 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. 654 Berliner und 369 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 173 Fällen in Berlin und 576 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.

Quelle: Amt für Statistk Berlin-Brandenburg vom 26.05.2020

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