Publikationen

Kinderrechte-Broschüre auch zum Anhören

Posted on März 30, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Das Netzwerk Kinderrechte hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendsender KiKA eine Kinderrechtebroschüre entwickelt und veröffentlicht. Kinder und Jugendliche haben sowohl das Layout als auch die textliche Erstellung aktiv mitgestaltet. Die Broschüre vermittelt in kindgerechter und sehr anschaulicher Weise einen Überblick über die Kinderrechte.

Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt bzw. heruntergeladen werden.

Ab jetzt gibt es die Broschüre auch als Audioversion, die von Jugendlichen eingesprochen wurde:

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Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ aktualisiert

Posted on März 13, 2023. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ des Bundesforums Vormundschaft, des DIJuF und der IGfH wurde inhaltlich auf den Stand der neuesten Rechtslage gebracht und grafisch neu gestaltet.

Die Broschüre eignet sich dafür, Jugendlichen die Vormundschaft nahe zu bringen. Sie informiert Jugendliche über ihre Rechte, darüber, warum wer eine Vormund:in bekommt sowie über Aufgaben, Befugnisse und Möglichkeiten der Vormund:in. Auch mögliche Konflikte und das Verhältnis zu den Sozialen Diensten sind angesprochen. Eltern und Erziehungspersonen erhalten ebenfalls grundlegende Informationen.

Das 28-seitige Heft wurde vom BMFSFJ gefördert und kann dort bestellt oder heruntergeladen werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dein-vormund-vertritt-dich-95994

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IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Posted on März 6, 2023. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch:

  • Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79).
  • Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
  • Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).

zum Positionspapier

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Artikel „Großer Bedarf an Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg – Die Kinder finden kein Zuhause“

Posted on März 5, 2023. Filed under: Berlin, Bewerber, Brandenburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Expert*innen vom Verein Familien für Kinder finden gegenüber dem RBB klare Worte, warum der großer Bedarf an Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg nicht gedeckt wird und dadurch viele familienbedürftigen Kinder dort kein Zuhause finden können.

zum Artikel: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/03/berlin-brandenburg-pflegefamilien-pflegekinder-situation.html?fbclid=IwAR2YlvDZRipU48tTy55HtZN_-564aodkJdPLM45AAPKzcyEo6EioTxpeedI

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Berlin: CDU fordert elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern

Posted on Februar 14, 2023. Filed under: Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Die Berliner CDU-Fraktion stellt den Antrag „Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (I) – für ein Pflegeelterngeld“ an das Berliner Abgeordnetenhaus.

„Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweitung des Elterngeldanspruches auf Pflegeeltern erfolgt ist, soll der Senat zudem auf Landesebene ein Modellprojekt auf den Weg bringen, in dessen Rahmen alle Berliner Pflegeeltern, die ein Pflegekind in unbefristeter Pflege aufnehmen, im ersten Aufnahmejahr eines Kindes eine elterngeldähnliche Sonderleistung erhalten, um auf diese Weise wegfallende Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Erziehung des Kindes auszugleichen. Das Modellprojekt soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen bzw. enden, sobald auf Bundesebene eine entsprechende Anpassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfolgt ist.“

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PFAD Fachzeitschrift 1/2023: „Geerbt oder erlernt?“

Posted on Februar 10, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

Die neue Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift thematisiert das Zusammenspiel von geerbten und erlernten Verhaltensweisen.
Die drei Fachartikel dieser Ausgabe diskutieren Erkenntnisse aus der Epigenetik, d.h. dem Zusammenspiel von Genen und Umwelt:

  • Wie kann man die Weitergabe von Traumata über Generationen hinweg stoppen und stattdessen Widerstandskräfte wecken?
  • Wie hilft man Kindern ein Entwicklungstrauma durch neue Erfahrungen zu überwinden?
  • Welche systemischen und individuellen Einflussfaktoren können bei Adoptionen wirken?

Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, kommentierte Urteile und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe

Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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Kinderrechte-Portal geht online

Posted on Dezember 15, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Das Kinderrechte-Portal des Netzwerks Kinderrechte ist unter der Webadresse www.kinderrechte-portal.de online gegangen! Auf dem Kinderrechte-Portal finden Lehr- und pädagogische Fachkräfte wertvolle Informationen und Materialien zur Kinderrechtebildung zusammengestellt von den Mitgliedern des Netzwerks Kinderrechte und weiteren Akteur:innen der Kinderrechtebildung.

Kinderrechtebildung

Kinderrechtebildung umfasst viele Themenfelder. Deswegen kann es für pädagogische Fachkräfte schwierig sein, das richtige Material für den entsprechenden Bildungsbereich mit einer passenden Medienart zu finden. Das Kinderrechte-Portal bietet eine wachsende Sammlung an empfehlenswerten Materialien für die Kinderrechtebildung. Es ermöglicht, die vielen Angebote zu sichten, zu filtern und zu sortieren. So finden sich auf dem Kinderrechte-Portal neben der EU Kinderrechtsstrategie, der Europäischen Union und der Kinderrechtebroschüre des netzwerks Kinderrechte auch viele Unterrichtsmaterialien zu den Kinderrechten und Hinweise, wie Fachkräfte und Lehrkräfte die Kinderrechte in den pädagogischen Alltag integrieren können.

Weitere Plattformen

Um pädagogischen Fachkräften eine bestmögliche Orientierung auch über das Kinderrechte-Portal hinaus bereitzustellen, wird zusätzlich auf weitere empfehlenswerte Angebote, Plattformen und Datenbanken hingewiesen. Diese enthalten weitere wertvolle (Unterrichts-)Materialien für pädagogische Fachkräfte, beispielsweise zu den Themen politische Bildung, Jugendbeteiligung, Medienbildung, Antirassismus, Religion und vieles mehr.

Alle wichtigen Infos zu Kinderrechtebildung mit dem Kinderrechte-Portal finden Sie auch in diesem Video:

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Mutmacher-Kalender 2023

Posted on Dezember 11, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Der mittlerweile neunte Kalender von Klückskinder zeigt mit zwölf bewegenden und liebevoll illustrierten Geschichten die Vielfalt der Herausforderungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen konnten.

Schließlich haben es Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Kinderdörfern und Pflegefamilien besonders schwer, gute Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse zu erreichen. Wie schon in den vergangenen Jahren umfasst der Kalender das gesamte Spektrum von Menschen mit Jugendhilfehintergrund. Dabei machen die Geschichten vor allem eines: MUT.

Zu bestellen bei www.klueckskinder.de

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LWL und LVR veröffentlichen Empfehlung zur Verwandten- und Netzwerkpflege

Posted on Dezember 1, 2022. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Rheinland-Pfalz | Schlagwörter: , |

Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2022 mit besonderen Pflegefamilien beschäftigt. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat das LWL-Landesjugendamt eine Empfehlung zur Verwanden- und Netzwerkpflege erarbeitet, die viele Fragen rund um diese spezielle Form der Pflegefamilien beantwortet. Der Ausschuss hat die Empfehlung als weiteren wichtigen Baustein in Sachen Kinderschutz einstimmig beschlossen.

Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, werden häufig in ihrem familiären oder familiennahen Umfeld aufgenommen und betreut. Oft kommen Kinder informell bei erwachsenen Geschwistern, Großeltern, Onkel, oder Tanten langfristig unter. Erst wenn ein solches Verwandtenpflegeverhältnis beim Jugendamt als Hilfe zur Erziehung beantragt und gewährt wird, wird daraus eine formelle Verwandtenpflege.

Als Netzwerkpflege werden Pflegeverhältnisse bezeichnet, bei denen ein junger Mensch bei Personen aus dem nahen sozialen Umfeld lebt. Pflegepersonen können zum Beispiel ehemalige Lebensgefährt:innen von Elternteilen, Pat:innen, Freund:innen der Familie, Eltern von Freund:innen des jungen Menschen sowie dessen Lehrer:innen oder Erzieher:innen sein. Im Gegensatz zu der Verwandtenpflege braucht es hier, nach acht Wochen, eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt.

„Anders als man vielleicht denken würde, sind Verwandten- und Netzwerkpflege ein wesentlicher Bestandteil in der Versorgung von jungen Menschen“, so LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers. 28,6 Prozent aller jungen Menschen, die in einer Pflegefamilie wohnen, leben in einem formellen Verwandtenpflegeverhältnis. Zu informellen Pflegeverhältnissen gibt es keine validen Zahlen.

Im Gegensatz zur allgemeinen Vollzeitpflege, in der Menschen ein ihnen fremdes Kind aufnehmen, bieten Verwandten- und Netzwerkpflegefamilien einem mit ihnen verwandten oder bekannten jungen Menschen einen dauerhaften Lebensort. „Die Pflegepersonen übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, für die neben Anerkennung und Wertschätzung gleichermaßen fachliche Unterstützung und Begleitung zwingend erforderlich sind“, so Westers weiter.

Dass besondere Konstellationen auch einen besonderen Blick der Fachleute benötigen, versteht sich von selbst. Während in der allgemeinen Vollzeitpflege Bewerber:innen im Vorfeld ausgewählt und vorbereitet werden, ist dies bei der Verwandten- und Netzwerkpflege meistens nicht der Fall, weil das Kind bereits bei ihnen lebt, bevor das Jugendamt dazu kommt.

Wie können Fachkräfte aus Pflegekinderdiensten diese Pflegeverhältnisse optimal unterstützen? Wie können die Pflegepersonen und Kinder unterstützt und begleitet werden? Wie kann der Kinderschutz gewährleistet werden? Zu diesen Fragen haben die beiden Landesjugendämter eine Empfehlung für Pflegekinderdienste entwickelt. Mitgewirkt haben daran Mitarbeiter:innen von Jugendämtern. „Die Veröffentlichung bietet den Fachleuten Orientierung und Handlungssicherheit für einen professionellen Umgang mit der Verwandten- und Netzwerkpflege“, sagt Imke Büttner, Fachberaterin im LWL-Landesjugendamt Westfalen.

Die Empfehlung stellt die besonderen Ressourcen sowie die möglichen Herausforderungen der Verwandten- und Netzwerkpflege dar. So beschreibt sie z. B. fachliche Einschätzungen und Prüffragen zu Altersabständen von Pflegepersonen und Kindern, zu Einbeziehung der Eltern und zu Beteiligung und Schutz der jungen Menschen und untermauert sie mit konkreten Praxisbeispielen.

zu den Empfehlung zur Verwanden- und Netzwerkpflege (pdf)

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Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft

Posted on November 30, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft erstellt.

Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expertinnengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormundinnen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken.

Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer ehrenamtlichen Vormundin und eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften.

Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expertinnengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund*innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund*innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.

zur Expertise: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation | Eine Orientierungshilfe für die Praxis (pdf)

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PFAD unterstützt Schutz von Kindern im Internet

Posted on November 18, 2022. Filed under: International, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18.11. hat sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. einem Offenen Brief an die Europäische Union angeschlossen, mit dem die Zivilgesellschaft und Kinderrechtsorganisationen zum Handeln aufrufen, um das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen.

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Bis zum Jahresende 2022: PFAD Broschüren zu reduzierten Staffelpreisen

Posted on November 15, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , |

Bis Ende 2022 sind unsere PFAD Broschüren wieder zu Sonderkonditionen erhältlich. Damit können Jugendämter, freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamilien-Gruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber*innen günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten.

Zu vergünstigten Staffelpreisen sind folgende Broschüren erhältlich:

Thema ADOPTION:

  • Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber
  • Adoption, ein lebenslanger Prozess – Kinderrechte in Adoptivfamilien
  • Offene Adoption – Eine Ermutigung
  • Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern

Thema VOLLZEITPFLEGE:

  • Informationen für Pflegeeltern und Pflegeelternbewerber (Neuauflage)
  • Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
  • Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
  • Übergänge – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
  • Pflegekinder werden erwachsen
  • Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
  • Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
  • Und dann blieb Leon bei uns – Verwandtenpflege

GRUNDSÄTZLICHES:

  • Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
  • Pubertät – Pflege- und Adoptivkinder im Umbruch
  • PFAD Positionen zum Wohl des Kindes

Ab 10 Stück kosten alle diese Broschüren 0,50 € weniger, ab 50 Stück sind alle Broschüren um 1,00 € reduziert.

Ihr Vorteil: Sie können unterschiedliche Titel mischen!

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.

Bitte nutzen Sie unser Bestellformular und richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfadbayern.
Unsere Verwaltung wird ihren Rabatt bei der Rechnungstellung berücksichtigen.

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Destatis: 210 000 junge Menschen wuchsen 2021 in Heimen oder Pflegefamilien auf

Posted on Oktober 28, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

WIESBADEN – Im Jahr 2021 lebten in Deutschland rund 122 700 junge Menschen in einem Heim und rund 87 300 in einer Pflegefamilie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit 210 000 junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe – zumindest vorübergehend – außerhalb der eigenen Familie auf. Das waren 6 700 weniger junge Menschen als im Vorjahr (‑3 %). Damit ist die Fallzahl das vierte Jahr in Folge gesunken.

Insgesamt ging die Zahl der in Heimen oder Pflegefamilien untergebrachten jungen Menschen in den vier Jahren seit 2017 um 29 600 Fälle (-12 %) zurück, nachdem sie ab 2014 stark gestiegen war und 2017 mit 240 000 Fällen ihren Höchststand erreicht hatte. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige die Heime oder Pflegefamilien, in denen sie zeitweise untergebracht waren, nun verstärkt wieder verlassen.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in gut jedem zweiten Fall alleinerziehend

In vier von fünf Fällen (80 %) waren die jungen Menschen, die 2021 außerhalb der eigenen Familie betreut wurden, minderjährig. In etwa jedem zweiten Fall waren sie unter 14 Jahren (49 %). Ein Fünftel (20 %) zählte zu den sogenannten „Careleavern“, waren also junge Erwachsene am Übergang in ein selbstständiges Leben. Während jüngere Kinder bis zum Alter von 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien betreut wurden, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Erziehung in einem Heim. Generell wurden etwas mehr Jungen als Mädchen außerhalb der eigenen Familie erzogen (54 %), das traf besonders auf Heime zu (56 %). Dabei endete eine Heimerziehung im Schnitt nach 21 Monaten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie dagegen nach durchschnittlich über vier Jahren (49 Monate).

Mit Blick auf die Herkunftsfamilie waren die Eltern der jungen Menschen in rund jedem zweiten Fall alleinerziehend (51 %). Bei etwa einem Fünftel (19 %) handelte es sich um Elternteile in neuer Partnerschaft und in nur 17 % um zusammenlebende Elternpaare.

In zwei von drei Fällen bezogen die Betroffenen oder ihre Familien Transferleistungen

Auffällig ist, wie häufig sich die Betroffenen beziehungsweise ihre Herkunftsfamilien nahe dem Existenzminimum bewegten: In 140 400 oder 67 % aller Fälle lebten die jungen Menschen selbst oder ihre Herkunftsfamilien vollständig oder teilweise von Transferleistungen. Dazu zählten Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie ein Kinderzuschlag. Besonders belastet waren auch hier offensichtlich wieder Alleinerziehende: In insgesamt 106 900 Fällen waren die Eltern der jungen Menschen, die 2021 in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufwuchsen, alleinerziehend. In 81 300 Fällen bezogen diese alleinerziehenden Elternteile oder die betroffenen jungen Menschen selbst Transferleistungen. Damit lag der Anteil der Transferleistungsbezieher in dieser Personengruppe bei 76 % – deutlich über dem vergleichbaren Anteil von Elternteilen in neuer Partnerschaft (64 %) und zusammenlebenden Elternpaaren (63 %).

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sogenannte Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen abschaffen. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem vor, dass in Heimen und Pflegefamilien betreute junge Menschen mit einem eigenen Einkommen sich nicht mehr finanziell an ihrer Unterbringung beteiligen müssen. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich am 10. November 2022 über die Reform. Bereits im Juni 2021 war die Kostenbeteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden.

Hauptgründe für neue Unterbringungen: Unversorgtheit und Kindeswohlgefährdung

In gut einem Viertel aller Fälle (26 %) haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einem Heim im Jahr 2021 neu eingeleitet. Häufigster Grund dafür war mit 18 % eine sogenannte Unversorgtheit des jungen Menschen, verursacht etwa durch den Ausfall der Bezugsperson infolge einer Erkrankung oder durch eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland. An zweiter Stelle stand 2021 die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung oder sexuelle Gewalt (17 %). Dritthäufigster Grund für eine Neuunterbringung war 2021 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (14 %). Beispiele dafür sind pädagogische Überforderung, Erziehungsunsicherheit oder unangemessene Verwöhnung.

Methodische Hinweise:

Die Erziehung in einem Heim (einschließlich betreuter Wohnformen) nach § 34 SGB VIII oder in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Voraussetzung ist nach § 27 SGB VIII, dass eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Unter bestimmten Bedingungen haben nach § 41 SGB VIII auch junge Volljährige bis höchstens zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen. In der Pressemitteilung werden – unabhängig vom Alter der Betroffenen – alle Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII berücksichtigt, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Heimerziehungen (§ 34 SGB VIII) und zur Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) und in der Publikation „Erzieherische Hilfe“ verfügbar. Dort befinden sich ebenfalls ausführliche Angaben:

  • zu Erziehungsberatungen (§ 28 SGB VIII),
  • zur Sozialen Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
  • zu Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern (§ 30 SGB VIII),
  • zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
  • zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII),
  • zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
  • zur Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII).

Weiterführende Ergebnisse zu Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung können auch der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ entnommen werden.

Quelle: Destatis vom 27.10.2022

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Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Posted on Oktober 11, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.

Maike Brummelman vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe „des betroffenen Personenkreises“. Um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden, sei es aber geboten. „für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Benachteiligungen abzuschaffen“.

Ähnlich argumentierte Juliane Meinhold vom Paritätischen Gesamtverband. Für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, verbessere sich die Situation deutlich, „weil keine Kostenheranziehung in Bezug auf die Ausbildungsvergütung erfolgt“. Wer aber eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter absolviert oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sei, erhalte keine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung, sondern eine Netto-Unterhaltszahlung. Diese werde als Ausbildungsgeld bezeichnet und zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung herangezogen.

Die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für den Übergang in ein eigenständiges Leben und eine sichere Existenz zu bilden, müsse für alle jungen Menschen und für jede Form von Einkommen gelten, forderte Sebastian Hainski vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit. Es brauche eine Entbürokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe, „sodass benötigte Hilfe auch wirklich bedingungslos und bedürfnisorientiert bei allen jungen Menschen in unserer Gesellschaft ankommt“.

Aus Sicht von Marie Hesse vom Bayerischen Landesjugendamt kann die Abschaffung der Kostenheranziehung durchaus eine Motivation der jungen Menschen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten darstellen. Für die Jugendämter sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Allerdings, so Hesse weiter, sei die Kostenheranziehung geeignet, um junge Menschen darauf vorzubereiten, ihr Einkommen im Hinblick auf Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung einzuteilen. Falle dies künftig weg, müsse von einem zusätzlichen pädagogischen Bedarf ausgegangen werden. Darüber hinaus sehe sie eine Besserstellung junger Menschen in stationären Einrichtungen beziehungsweise Pflegefamilien im Vergleich zu jungen Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und einen Beitrag zur Lebenshaltung abführen müssten.

Josef Koch von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen stimmte dem Gesetzentwurf und seinen Zielsetzungen voll umfänglich zu. Die Heranziehung bestrafe Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein, befand er. Koch verwies zugleich darauf, dass die Hauptgründe für eine Unterbringung Jugendlicher und junger Erwachsener in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie eine Gefährdung des Kindeswohls sowie eine Unterversorgtheit der jungen Menschen sei. Davon zu reden, dass die Unterbringung wie in einem Ferienhaus bei freier Kost und Logis erfolge, sei angesichts der massiven Belastungen und Benachteiligungen dieser jungen Menschen falsch.

Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, sei die Kostenheranziehung eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, befand Laurette Rasch vom Verein Careleaver. Kostenheranziehung in jeder Form widerspräche auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen gelten und diese unterstützen sollen.

Lob für den Gesetzentwurf gab es von der Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler, die zugleich Regelungslücken ansprach. So bleibe die Situation der besonders belasteten jungen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, in einem wesentlichen Aspekt ungeregelt. Diese Personen könnten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Teilhabeleistungen zur beruflichen Eingliederung beanspruchen, so Schindler. Ob und in welcher Höhe das gewährte „Ausbildungsgeld“ angerechnet wird, werde von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedlich bewertet. Die Betroffenen seien so einem Gefühl der behördlichen Willkür ausgesetzt, dass für junge Menschen regelmäßig noch viel schwerer zu ertragen sei, als für lebenserfahrenere Personen.

Michael Wagner, Jugendamtsleiter in Memmingen (Baden-Württemberg), steht der Abschaffung der Kostenheranziehung kritisch gegenüber, „weil es die Verselbständigung der jungen Menschen erschwert“. Erst wenn sie aus der stationären Jugendhilfe hinaus und in die erste eigene Wohnung ziehen, würden sie lernen müssen, dass das verdiente Geld zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes verwendet werden müsse. Auch könne der Anreiz, den Schritt in ein selbstständiges Leben zu wagen, damit reduziert werden, gab er zu bedenken.

Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den erst 2021 im KJSG aufgenommenen Kompromiss, die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem Einkommen von 75 Prozent auf 25 Prozent zu senken, als „gut und sinnvoll“. Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände räumte Freese ein, dass die Haltung in den Kommunen zu dieser Fragestellung nicht einheitlich sei. „Weit überwiegend“ werde aber die Komplettabschaffung abgelehnt. Der nicht zu leugnenden insgesamt schwierigen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der stationären Jugendhilfe oder in Pflegefamilien werde bereits durch die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent ausreichend Rechnung getragen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 10.10.2022

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Posted on September 20, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: |

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 veröffentlicht.

Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht.

Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind.

zu den Empfehlungen für 2023

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Broschüre: Durchblick – Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben

Posted on September 1, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: , |

Broschürencover

Die Broschüre von Britta Sievers und Severine Thomas wurde vollständig überarbeitet und erweitert um die Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in Wohngruppen, Pflegefamilien oder anderen stationären Hilfeformen leben und bei denen das Hilfeende bzw. der Auszug absehbar sind.

Die Broschüre kann auch gut von Fachkräften genutzt werden, denn sie bietet in 9 Kapiteln einen systematischen Überblick über wichtige Themenfelder, die in der Übergangsbegleitung eine Rolle spielen. Sie kann dazu beitragen, den jungen Menschen Orientierung im Prozess des Übergangs zu geben. Dazu vermittelt die Broschüre in kurzen Texten eine Vielzahl wichtiger Informationen und gibt zudem Hinweise zu weiterführenden Materialien, Formularen, Links und Apps.

Inhalt:

  • Erwachsen werden in der Wohngruppe / Pflegefamilie (Übergangsvorbereitung, betreute Wohnformen, Hilfe für junge Volljährige)
  • Endlich 18! (Rechtliche Änderungen mit der Volljährigkeit)
  • Wohnen (Infos rund um die Wohnungssuche; Mietvertrag, Umzug etc.)
  • Geld (Umgang mit Geld, eigenes Konto, Leistungsansprüche zur Existenzsicherung)
  • Versicherungen (Kranken- und Haftpflichtversicherung)
  • Schule (Schulabschlüsse, alternative Wege zum Abschluss)
  • Ausbildung / Trainings / Studium (Berufsorientierung, Ausbildungsplatzsuche, Bewerbungen, Studium etc.)
  • Weitere Hilfen (Ombudsstellen, Übersicht über diverse Hilfsangebote)
  • Mein Leben. (Gesundheit, Ernährung, Sexualität, Medien, Beziehungen etc.)

Zu bestellen bei der IGfH: https://igfh.de/publikationen/broschueren-expertisen/durchblick

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PFAD Fachzeitschrift 3/2022: „Geschlechtliche Entwicklung“

Posted on August 10, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die August-Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift befasst sich mit der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Geschlechtliche Vielfalt ist auch ein Thema für die Kinder- und Jugendhilfe. Vor allem der Beratungsbedarf zu Transidentität bei Kindern und Jugendlichen nimmt zu.

Die neue PFAD Vorsitzende Ulrike Schulz sagt dazu im Editorial: „Auch aus Pflege- und Adoptivfamilien sind mir schon einige Beispiele bekannt. Was früher nur als vorübergehende Phase betrachtet wurde, wird heute zu Recht ernster genommen. Betroffene und ihre Familien sind darauf angewiesen, gut beraten zu werden. Die Jugendhilfe macht sich auf den Weg, sich zu diesem Thema fortzubilden. Um die Aufklärung über geschlechtliche Vielfalt und die Offenheit gegenüber den Betroffenen zu fördern, möchten wir mit diesem Heft einen Beitrag leisten.“

Die Fachartikel informieren Sie über die Varianten der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern. In einem sehr interessanten Interview schildert die Pflegemutter eines bereits erwachsenen trans*Mannes die Herausforderungen in der Begleitung ihres Pflegesohnes und die Schwierigkeiten mit noch uninformierten Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Ergänzt wird das Heftthema durch einen Beitrag zum Kinderrechtsansatz in der Pflegekinderhilfe und Informationen zu einem Präventionsprogramm für Pflege- und Adoptivfamilien. Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, kommentierte Urteile und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
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Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut

Posted on Juli 27, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

Zusammenfassung:

  • Nach vier Jahren Rückgang erstmals wieder Anstieg der Fallzahlen
  • Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen mit +49 % besonders stark
  • Gleichzeitig meldeten die Jugendämter auch im zweiten Corona-Jahr weniger Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen (-6 %)

zur ausführlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Nr. 315 vom 27.07.2022

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Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28 000 Verfahren

Posted on Juli 26, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2021 bei 28 115 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20 632 Berliner und 7 483 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 2 161 Verfahren bzw. 10 Prozent mehr, in Brandenburg 592 Verfahren bzw. 8 Prozent weniger als 2020.

Geht man von der Schwere der Fälle aus, waren in Berlin 20 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 23 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 57 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 18 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 30 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Kindeswohlgefährdung

5 967 Fälle (57 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2 706 (26 Prozent) psychische und 1 512 (14 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 364 Fällen (3 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

In über der Hälfte (1 861) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 977 (28 Prozent) Fällen und für körperliche Misshandlungen in 567 (16 Prozent) Fällen angegeben. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 148 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre

77 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes fünfte Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren häufiger betroffen (Berlin: 54 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Mädchenanteil in Berlin bei 53 Prozent und in Brandenburg bei 55 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 31 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 19 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 8 Prozent, Brandenburg: 17 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 8 Prozent und in Brandenburg 11 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 12 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Datenangebot

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26.07.2022

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Radio-Tipp: „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“

Posted on Juli 25, 2022. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Das Feature „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“ des Deutschlandfunks Kultur vom 25.07.2022 erzählt von erwachsen gewordenen Pflegekindern, von gelungenen und weniger gelungenen Beziehungen, von Traumata, die bis heute nachwirken, von Jugendämtern, die ihre Arbeit nicht machen und anderen, die es tun.

Es gibt einen Einblick in die Frage, wie Pflegebeziehungen gelingen können, welche Rolle eine gute Begleitung von Pflegefamilien und die konstruktive Zusammenarbeit von Pflege- und leiblichen Eltern spielen.

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Neues Portal zu Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe

Posted on Juli 18, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. hat eine neue Internetseite mit Infos und Praxisanregungen über Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe veröffentlicht. Präsentiert werden die Ergebnisse aus dem mehrjährigen Projekt „Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe – Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten„, das durch das BMFSFJ gefördert wurde. Der Fokus liegt dabei auf ehrenamtlichen Einzelvormundschaften sowie Ergänzungspflegschaften. Das Portal versteht sich als kontinuierlich anwachsende Materialien- und Hinweisesammlung.

https://www.vormundschaft-in-der-pflegekinderhilfe.de

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19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021

Posted on Juli 5, 2022. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.

2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022

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PFAD veröffentlicht Festschrift zu Ehren von Dagmar Trautner

Posted on Juni 29, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

Cover der PFAD Festschrift zu Ehren von Dagmar Trautner

Über 40 Jahre sehr aktiv, stets ehrenamtlich und in verantwortungsvollen Positionen in einem Verband mitzuarbeiten und ihn schließlich 15 Jahre lang kompetent und klug zu leiten, das ist eine Lebensleistung, die unbedingt gewürdigt werden muss!

Dagmar Trautner hat sich seit der Aufnahme ihres ersten Pflegekindes und noch lange, nachdem ihre Kinder schon erwachsen waren, weiter für das Wohl von Pflege- und Adoptivkindern eingesetzt. Sie hat den PFAD Verband modernisiert und kontinuierlich weiter auf- und ausgebaut. Deshalb ist PFAD als Fachverband und Interessenvertretung der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien ein starkes Netzwerk und eine feste fachpolitische Größe, die gehört wird und sich kontinuierlich für die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe und Adoptionspraxis einsetzt.

Wir möchten unsere langjährige Vorsitzende Dagmar Trautner mit dieser Festschrift ehren und haben deshalb eine Auswahl der lesenswertesten Artikel der letzten Jahre aus der PFAD Fachzeitschrift zusammengestellt. Die Texte zeigen die große Spannbreite der Themen, mit denen sich PFAD befasst und geben einen guten Einblick in die Praxis der Vollzeitpflege und Adoption.

Sie können die 275-seitige Festschrift zum Preis von 25 € inklusive Versand bestellen bei info@pfad-bv.de

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Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Inobhutnahmen durch Jugendämter 2021

Posted on Juni 28, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: |

2021 wurden in Sachsen-Anhalt 1 362 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 39 Fälle (-2,8 %) weniger als 2020. 2021 reisten 229 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 60 mehr als im Vorjahr. Damit erhöhten sich die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Personen aus dem Ausland erstmals wieder seit 5 Jahren.

In 836 Fällen (61,4 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 293 Fällen (21,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 128 Fällen an (9,4 %). Die weiteren Fälle wurden von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten oder Verwandten und Nachbarn gemeldet.

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (654), sonstige Probleme (405) oder Vernachlässigung (303). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 323 Maßnahmen (23,7 %) eingeleitet.

53,9 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 565 Jugendliche gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 257 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten 482 Kinder und Jugendliche zu ihren Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 556 Fällen mussten jedoch stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieherinnen und Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2022

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Immer mehr Stiefväter und Stiefmütter adoptieren Kinder unter 3 Jahren

Posted on Juni 23, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

WIESBADEN – Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen: Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden.

Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle

Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.

Quelle: Destatis vom 23.06.2022

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Schweiz unterstützt erstmals Herkunftssuchen von Adoptierten aus Sri Lanka

Posted on Mai 22, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, International, Netzwerke, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Bern, 16.05.2022 – Bund und Kantone beteiligen sich im Rahmen eines Pilotprojekts an der Unterstützung von adoptierten Personen aus Sri Lanka bei der Herkunftssuche. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Regierungsrat Fredy Fässler, Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie Sarah Ineichen, Präsidentin „Back to the Roots“ (BttR), haben am 16. Mai 2022 in Bern eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Back to the Roots“ unterstützt adoptierte Personen aus Sri Lanka, welche in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren in der Schweiz adoptiert wurden, bei der Herkunftssuche. Das Angebot umfasst insbesondere die Informationen über Möglichkeiten der Herkunftssuche sowie über Verfahren und Zuständigkeiten der Behörden. Zudem werden die adoptierten Personen bei Auskunftsbegehren, Aktensuche und -einsicht in der Schweiz und in Sri Lanka sowie bei der Personensuche und der Kontaktaufnahme in Sri Lanka unterstützt. Das Angebot von „Back to the Roots“ ergänzt die Leistungen der zuständigen kantonalen Behörden und kann von adoptierten Personen aus Sri Lanka freiwillig in Anspruch genommen werden.

Bund und Kantone haben entschieden, „Back to the Roots“ bei diesen Tätigkeiten finanziell zu unterstützen. Das dreijährige Pilotprojekt im Rahmen der Migrationspartnerschaft der Schweiz mit Sri Lanka läuft rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Die Unterstützung durch Bund und Kantone richtet sich nach dem effektiven Aufwand und kommt damit direkt den adoptierten Personen zu Gute. Pro Jahr stehen maximal 250’000 Franken zur Verfügung. Die Kantone unterstützen dabei insbesondere das Angebot von „Back to the Roots“ im Inland, während das EJPD gewisse Tätigkeiten im Ausland finanziert.

Verfehlungen der Behörden

In Erfüllung des Postulats 17.4181 „Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert“ hatte der Bundesrat die Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka untersuchen lassen. Sein am 11. Dezember 2020 veröffentlichter Bericht zeigt, dass es die damaligen Behörden von Bund und Kantonen trotz früher und eindeutiger Hinweise auf illegale Adoptionsvermittlungen in Sri Lanka unterlassen hatten, angemessene Massnahmen gegen die Missstände zu ergreifen.

Diese Versäumnisse der Behörden prägen das Leben der damals adoptierten Personen bis heute. Der Bundesrat und die KKJPD sprachen ihr Bedauern aus, dass Bund und Kantone ihre Verantwortung gegenüber den Kindern nicht wahrgenommen hatten. Sie erklärten sich auch bereit, die adoptierten Personen bei der Herkunftssuche noch stärker zu unterstützten.

Weitere Untersuchungen

Als Grundlage für den Postulatsbericht vom 11. Dezember 2020 hatte der Bundesrat die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) mit einer Untersuchung beauftragt. Mit der Kenntnisnahme des Postulatsberichts veranlasste er eine ergänzende Forschungsarbeit der ZHAW zu Adoptionen aus zehn weiteren Herkunftsländern. Diese Bestandesaufnahme soll zeigen, ob es Hinweise auf systematische Unregelmässigkeiten gibt. Die Resultate werden voraussichtlich noch vor Jahresende veröffentlicht.

Zusätzlich untersucht eine Expertengruppe im Auftrag des EJPD das heutige System im Bereich der internationalen Adoptionen, um allfällig verbleibende Schwachstellen der Organisation, der Zuständigkeiten und der Verfahren zu erkennen. Sollte die Analyse Mängel aufzeigen, will der Bundesrat dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorschlagen.

Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartments vom 16.05.2022

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BAG LJÄ überarbeitete „Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“

Posted on Mai 20, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen |

Das Adoptionshilfegesetz, das im April 2021 in Kraft getreten ist, stellt die umfassendste Reform im Bereich Adoption seit dem Jahr 2002 dar und beinhaltet umfangreiche Änderungen insbesondere im Adoptionsvermittlungsgesetz, im Adoptionswirkungsgesetz
sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die AG Adoption der BAG Landesjugendämter hat ihre Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung in der 9. Fassung unter anderem unter den Überschriften „Bessere Beratung und Unterstützung vor, während und nach der Adoption“ sowie „Unterstützung eines offenen Umgangs mit Adoptionen“ überarbeitet.

Eine Änderung im § 9d des Adoptionsvermittlungsgesetzes ermöglicht es nun, dass auch Daten der Adoptionsvermittlungsstellen für die Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR genutzt werden dürfen. Mit dem Ziel die Adoptionsvermittlungsstellen im Bundesgebiet bei der einheitlichen und datenschutzkonformen Umsetzung dieser Gesetzesänderung zu unterstützen, hat die BAG Landesjugendämter eine entsprechende Arbeitshilfe beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 19.05.2022

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PFAD Fachzeitschrift 2/2022: „Kinder mit besonderen Verhaltensweisen“

Posted on Mai 14, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: , , , |

Die Mai-Ausgabe unserer Fachzeitschrift befasst sich mit besonderen Verhaltensweisen bei Kindern.

Unsere Fachartikel thematisieren psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Pflege- und Adoptivfamilien, benennen Gründe für besondere Verhaltensweisen und geben Tipps für hilfreiche Interventionen.

Zur Unterstützung traumatisierter Kinder in Schule und Kindergarten stellen wir Ihnen eine Broschüre für Lehr- und Erziehungskräfte vor.

Für junge Menschen in Fremdunterbringung informieren wir über ein digitales Präventionsprogramm mit dem sie sich für andere stark machen können, indem sie EMPOWER YOUTH Coach werden.

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
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Destatis: In Deutschland leben drei Viertel der Kinder mit ihren Geschwistern zusammen

Posted on April 11, 2022. Filed under: Forschung, Kinder-/Jugendinfos, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Mehrzahl der Kinder in Deutschland wächst mit Geschwistern auf. Im Jahr 2021 lebten von den insgesamt 13,6 Millionen Kindern unter 18 Jahren knapp 10,3 Millionen Kinder mit ihren Geschwistern im selben Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welttags der Geschwister am 10. April mitteilt. Damit wuchsen mehr als drei Viertel der Kinder (75,4 %) mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester auf. Anders als häufig vermutet, ist der Anteil der Kinder, die ohne Geschwister in einer Familie leben, in den letzten 20 Jahren nicht gestiegen: Seit 2001 liegt der Anteil zwischen 24 und 25 Prozent. Dabei wird nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden, außerhalb des Haushalts lebende Geschwister werden hierbei nicht erfasst.

zur vollständigen Pressemitteilung vom 08.04.2022

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Kinderarmut in Deutschland

Posted on April 7, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/CHE) Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.

Quelle: Heute im Bundestag vom 06.04.2022

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DLF Nova: Podcast über „Kinder der Befreiung“

Posted on März 13, 2022. Filed under: Forschung, Podcast / Online, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Einen hörenswerten Podcast über den diskriminierenden Umgang mit Kindern deutscher Frauen und schwarzer Besatzungssoldaten in Nachkriegsdeutschland sendete Deutschlandfunk Nova am 11.03.2022. Ein Teil dieser Kinder wurde zur Adoption ins Ausland gegeben. Durch Löschung ihres Namens in ihren Dokumenten wurde ihnen die Suche nach den Eltern in vielen Fällen unmöglich gemacht.

zum Podcast

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PFAD Fachzeitschrift 1/2022: „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“

Posted on Februar 15, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: , , , , |

Das erste Heft dieses Jahrgangs informiert Sie unter dem Titel „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“ über wichtige Aspekte rund um Vormundschaft bei Pflegekindern.

Wir gehen den Fragen nach, wie Fachkräfte zur Übernahme einer Vormundschaft durch Pflegeeltern stehen, wie die jungen Menschen besser in Vormundschaften beteiligt werden können und welche Erfahrungen Pflegeeltern mit der Übernahme der ehrenamtlichen Vormundschaft über ihr Pflegekind machen.

Darüber hinaus veröffentlichen wir die Ergebnisse unserer Umfrage: Wie geht es den Schulkindern?

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
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Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform erschienen

Posted on Februar 8, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , |

Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Vormundschaftsreform am 1.1.2023 hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. einen Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform veröffentlicht.

Der Band richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in den Jugendämtern, Vormundschaftsvereine, ehrenamtliche und berufliche Vormund*innen, aber auch an Verbände und Einrichtungen der Erziehungshilfe, Zusammenschlüsse von Pflegeeltern, kurz an alle, die sich mit der Reform vertraut machen und auf Veränderungen vorbereiten wollen.

Die Reform des Vormundschaftsrechts deckt sich in mehreren Punkten mit den Anliegen des neuen SGB VIII. Kinder und Jugendliche werden nun auch in der Vormundschaft in den Mittelpunkt gerückt und erhalten explizite Rechte gegenüber ihren Vormund*innen. Es wird aber auch die Kooperation zwischen Erziehungspersonen und Sorgeberechtigten gestärkt. Und die ehrenamtliche Wahrnehmung der Vormundschaft soll durch die Jugendämter gefördert und gut begleitet werden.

Der Materialienband enthält:

  • eine Übersicht zu den Kernpunkten der Reform
  • einen Aufsatz über die gemeinsame Umsetzung von SGB VIII und Vormundschaftsreform in Magdeburg
  • ausführliche Hinweise zu Schwerpunkten der Reform: Kinderrechte / Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft / Kooperation und Sorgeteilung mit Erziehungspersonen / § 55 Abs. 5 SGB VIII)
  • zwei Auffassungen zur geforderten Aufgabentrennung im Jugendamt (§ 55 SGB VIII n. F.)
  • Aufsätze zu Veränderungen für Jugendämter, Vormundschaftsvereine und in der Kooperation mit Familiengerichten (Nachdruck aus der Zeitschrift DAS JUGENDAMT)
  • eine Synopse des Bundesforums zu den Änderungen des Vormundschaftsrechts im BGB n.F. sowie die Synopse des DIJuF zu den Änderungen SGB VIII n. F.

Herausgeber*innen des Materialbands sind das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF). Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. ist ein interdisziplinäres Netzwerk, das durch Fachveranstaltungen, die Begleitung von Reformen und unterschiedliche Praxismaterialien und Publikationen zur Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft und Pflegschaft beiträgt. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die unterschiedlichen Formen von Vormundschaften und Pflegschaften, sondern auch die Zusammenarbeit, Kooperation mit und Beteiligung von Hilfen zur Erziehung, Sozialen Diensten, (Pflege-)Eltern und jungen Menschen.

Der Materialienband steht zum Download auf der Website kostenlos zur Verfügung und kann als Printversion für 10 Euro pro Exemplar über info@vormundschaft.net bestellt werden.

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Neuerungen im Jugendschutz

Posted on Januar 14, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verändert sich durch die Digitalisierung ständig. Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland musste sich daran anpassen, um Kinder und Jugendliche weiterhin vor Gefahren, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen oder gefährden, zu schützen. Daher wurde im Mai vergangenen Jahres das Jugendschutzgesetz reformiert, mit der Zielsetzung, regulatorische Antworten für einen Kinder- und Jugendmedienschutz im 21. Jahrhundert zu geben.

In der vorliegenden 84-seitigen Broschüre „Was gibt´s neues im Jugendschutzgesetz“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendschutz e.V. (BAJ)
die wichtigsten Änderungen in verständlicher Form zusammengestellt und erläutert. Die neuen Schutzziele Schutz, Teilhabe und Förderung sowie die Regelungen zu Alterskennzeichnungen werden dargestellt. So erhalten Filme und Games bspw. zukünftig die gleiche Alterseinstufung, egal auf welchem Weg sie vertrieben werden. Damit wird Eltern, Fachkräften und Kindern und Jugendlichen eine einheitliche Orientierung geboten.

Der Schutz vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, Grooming und auch Kostenfallen im Netz ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Darüber hinaus werden die Aufgaben der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) dargestellt.

Weitere Änderungen, die den Erziehungsauftrag und das Elternprivileg betreffen werden anhand von Beispielen erläutert. Zudem enthält die Broschüre Übersichten zu den neu im Gesetz berücksichtigten Interaktionsrisiken, den verschiedenen Institutionen im Jugendmedienschutz und abschließend das gesamte Jugendschutzgesetz (JuSchG) im Wortlaut.

Elterninfo Jugendschutz (aktualisierte Neuauflage)

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde das Faltblatt „Elterninfo Jugendschutz“ aktualisiert.
In dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz für Eltern erstellten Faltblatt werden seit dem 01. Mai 2021 geltende ausgewählte Regelungen in verständlicher Form vorgestellt und es wird beispielhaft erläutert, in welchen Fällen Eltern einen Erziehungsauftrag erteilen können. Gleichzeitig werden Eltern aber auch auf ihre Verantwortung hingewiesen, die mit der Übertragung des Erziehungsauftrags verbunden ist.

zur Bestellung

Quelle: Pressemeldungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) vom12.01.2022

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Digitaler Queerer Erst-Beratungs-Koffer für die Hilfen zur Erziehung

Posted on Dezember 19, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Podcast / Online, Publikationen |

Mit der digitalen Plattform „Queerer Erst-Beratungs-Koffer“ wurde ein Unterstützungstool für Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe in den Hilfen zur Erziehung geschaffen, um queere Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen bestmöglich unterstützen zu können.

Die Website bietet niedrigschwellig und strukturiert Basisinformationen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.

Initiiert wurde das Projekt vom Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB), der Brandenburger Fachstelle für geschlechtliche & sexuelle Vielfalt des Landesverbands AndersARTiG e.V. und QUEERFORMAT, der Fachstelle Queere Bildung des Landes Berlin.

Infofilm:

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BR-Dokumentation „Pflegeeltern dringend gesucht“

Posted on Dezember 15, 2021. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Der Bayerische Rundfunkzeigte am 15.12.2021 erstmals die sehr gelungene Dokumentation „Pflegeeltern dringend gesucht“. Der 44 min lange Beitrag kann in der BR-Mediathek angesehen werden: https://www.br.de/mediathek/video/dokthema-politische-dokumentation-pflegeeltern-dringend-gesucht-av:61b353e97d36cd0007793bc0.

Senderinfo: Überforderung, Missbrauch, Vernachlässigung. Die Ursachen für Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt sind vielfältig. Seit Jahren steigt die Zahl der Kinder, die ein neues Zuhause brauchen. Doch in Deutschland gibt es viel zu wenig Pflegefamilien. Warum ist das so? Und wie können mehr Familien für diese wichtige Aufgabe gewonnen werden?

Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn Kinder nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können oder wollen: Pflegeeltern. Sie bieten den Kindern ein neues Zuhause, Geborgenheit und die Zuneigung, die sie von ihren leiblichen Eltern oft nicht bekommen haben. Gisela und Alexander sind solche Pflegeeltern. Seit vielen Jahren nehmen sie immer wieder Pflegekinder auf, derzeit sind es drei Mädchen und zwei Jungen, die bei ihnen in einem kleinen Ort im Allgäu leben. Gleichzeitig kämpft die Familie dafür, dass sich mehr Paare aktiv für Pflegekinder entscheiden und die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern besser werden. Denn die Zahl der Pflegekinder, die eine neues Zuhause bräuchten, steigt seit Jahren. Vera Mayer vom Regensburger Jugendamt kennt das Problem. Die erfahrende Sozialarbeiterin sucht händeringend Pflegefamilien für Kinder, die wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen werden. Vera Mayer sieht sich als Anwältin der Kinder, geht sogar noch in ihrer Freizeit Plakate kleben, um auf die Misere aufmerksam zu machen. Ein Filmteam begleitet Vera Mayer bei ihrem Einsatz für die Kinder und die Pflegefamilie durch die Höhen und Tiefen ihres Alltags. Gezeigt wird, dass Pflegekinder ein Gewinn für die ganze Familie sein können, wie es bei Gisela und Alexander der Fall ist. Klar wird aber auch, dass längst nicht jede und jeder diese Aufgabe meistern kann.

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Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege 2020 auf neuem Höchststand

Posted on Dezember 8, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: , , |

2020 waren in Sachsen-Anhalt 2 923 junge Menschen in Vollzeitpflege untergebracht.

Der kontinuierliche Anstieg seit 2011 setzte sich weiter fort. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, hat sich die Anzahl der Unterbringungen in Pflegefamilien seit 2011 um 89 % (2011: 1 544) und zum Vorjahr um 2 % (2019: 2 875) erhöht. Insgesamt lebten 2 699 junge Menschen in einer allgemeinen Vollzeitpflege (92 %). Davon wurden 2/3 in einer fremden Pflegefamilie aufgenommen, bei jedem 3. Fall übernahmen Verwandte die Pflegschaft. 8 % der jungen Menschen befanden sich aufgrund von Entwicklungsbeeinträchtigungen in einer Sonderpflege. Diese wurde in 7 % der Fälle von Verwandten übernommen und zu 93 % von fremden Pflegefamilien getragen.

Die meisten Kinder in Pflegefamilien waren im Alter von 9 bis unter 12 Jahren (18 %), gefolgt von den Altersgruppen 6 bis unter 9 Jahre und 12 bis unter 15 Jahre mit jeweils 17 %. Damit war jedes 2. Kind in Vollzeitpflege 6 bis unter 15 Jahre alt. 52 % waren männlich und 48 % weiblich. Der Anteil an jungen Menschen mit einer ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils lag bei 7 %.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen lebten in Familien mit einem Elternteil. Bei jedem 5. Vermittlungsfall lebte ein Elternteil in neuer Partnerschaft und jede bzw. jeder 6. Heranwachsende stammte aus einem Haushalt, in der beide Elternteile zusammenlebten. 7 % der Kinder und Jugendlichen hatten eine unbekannte Herkunftsfamilie, bei 2 % waren die Eltern bereits verstorben. Transferleistungen bezogen 86 % der Herkunftsfamilien, darunter war der Anteil der Alleinerziehenden mit 60 % am höchsten.

Als Hauptgrund für die Aufnahme in eine Vollzeitpflege wurde in rund 1/4 der Fälle die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten angegeben. Weitere häufig genannte Gründe waren unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen in der Herkunftsfamilie (18 %) sowie die Gefährdung des Kindeswohls (18 %).

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bietet jungen Menschen unter 27 Jahren, die nicht bei ihren Eltern verbleiben können, die Möglichkeit in einer Pflegefamilie zu leben. Der Aufenthalt kann zeitlich befristet sein – bis beispielsweise eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie geschaffen wurde – oder auf Dauer ausgelegt sein.

Zudem wird in allgemeine Vollzeitpflege und Sonderpflege (bei entwicklungsbeeinträchtigten Kindern) unterschieden. Die Pflege kann jeweils durch Fremde oder Verwandte geleistet werden. Einbezogen wurden alle Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege, die 2020 beendet wurden und jene, die am 31.12.2020 noch bestanden.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt sind im Statistischen Bericht „Jugendhilfe: Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Auszahlungen und Einzahlungen Jahr 2020“ verfügbar.

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 06.12.2021

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Landkreis Unterallgäu führt „Auszeitfamilien“ zur Entlastung von Pflegefamilien ein

Posted on Dezember 3, 2021. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Das Landratsamt Unterallgäu teilt in seiner Pressemeldung vom 03.03.2021 mit:

Auszeit für Pflegefamilien:
Familien, die ein fremdes Kind bei sich aufgenommen haben, stehen oft vor Herausforderungen. Denn Pflegekinder sind häufig traumatisiert, leiden an psychischen Erkrankungen oder bringen Probleme aus der Herkunftsfamilie mit. Wird die Belastung der Pflegefamilien zu groß, können sie ihr Pflegekind künftig vorrübergehend in eine Auszeitfamilie geben, beschloss der Jugendhilfeausschuss. Bis zu vier Wochen und bei Bedarf auch länger wird das Kind dann dort versorgt, bevor es zurück in die Pflegefamilie kommt. Aktuell leben im Unterallgäu 75 Kinder und junge Erwachsene bei einer Pflegefamilie.

Quelle: https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung-detail-ansicht/immer-mehr-kinder-und-jugendliche-brauchen-hilfe
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PFAD Fachzeitschrift 4/2021: „Gute Begleitung für junge Erwachsene“

Posted on November 14, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner im Editorial:
Bei der Arbeit am vorliegenden Heft haben wir uns damit befasst, was eine „gute“ Begleitung in die Verselbstständigung für junge Menschen ausmacht, die in Pflege- und Adoptivfamilien oder in Heimerziehung aufgewachsen sind.

Wie muss diese aussehen, damit sie von ihnen selbst als hilfreich und angemessen empfunden wird?

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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Destatis: 5 % weniger erzieherische Hilfen im Corona-Jahr 2020

Posted on Oktober 30, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

Erzieherische Hilfen sind Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Spektrum reicht von Erziehungsberatungen über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf entsprechende Hilfen.

Im Jahr 2020 waren die erzieherischen Hilfen zu 71 % an Minderjährige, zu 11 % an junge Volljährige und zu 18 % an ganze Familien gerichtet, zum Beispiel als sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei dauerte eine abgeschlossene Erziehungshilfe im Schnitt 11 Monate.

Erziehungsberatungen vor Ort fallen von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand

Am häufigsten wurden von ratsuchenden Eltern, Familien oder jungen Menschen Erziehungsberatungen vor Ort in Anspruch genommen – im Jahr 2020 allerdings deutlich seltener als in den Vorjahren: Insgesamt rund 438 500 solcher Beratungen haben Jugendämter, Caritas, Diakonie und andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2020 bei persönlichen oder familiären Problemen und zur Lösung von Erziehungsfragen oder bei Trennung und Scheidung durchgeführt. In 59 % aller Fälle hatten vorrangig die Eltern, in 30 % die gesamte Familie und in weiteren 12 % der Fälle vorrangig die jungen Menschen Hilfe gesucht. Im Schnitt dauerte eine abgeschlossene Beratung 6 Monate.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort um 38 400 Fälle (‑8 %) – und damit von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand – gesunken. Besonders auffällig war der Rückgang bei den Beratungen, die im Corona-Jahr 2020 neu begonnen hatten: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 rund 44 900 weniger Beratungen neu eingeleitet (-14 %). Hintergrund dieser Entwicklung dürften die im Jahresverlauf 2020 beschlossenen coronabedingten Einschränkungen sein, die persönliche Kontakte in den Beratungsstellen und an anderen Orten zeitweise erschwerten oder ganz verhinderten. Verschiedene Beratungsstellen weisen aber darauf hin, dass 2020 verstärkt Unterstützung per Telefon geleistet wurde. Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst.

Trends der Vorjahre setzen sich fort: Mehr Familienhilfen, weniger Heimerziehungen

Die Entwicklung der anderen Erziehungshilfen verlief dagegen unterschiedlich: Während die familienorientierten Hilfen 2020 das vierte Jahr in Folge zunahmen (+3 200 Fälle bzw. +2 %), gingen die anderen Einzelhilfen durchgängig zurück (-18 400 Fälle bzw. -5 %). Dies ist aber nur zum Teil durch die allgemeinen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu erklären. Auch der Rückgang der unbegleitet eingereisten Minderjährigen spielt eine Rolle. Diese verlassen nun schrittweise wieder das System der Kinder- und Jugendhilfe, nachdem sie nach ihrer Einreise verstärkt dort betreut worden waren. So war zum Beispiel die Zahl der Heimerziehungen nach ihrem Höchststand von 148 100 Fällen im Jahr 2017 wie in den beiden Vorjahren auch 2020 weiterhin rückläufig (-9 200 Fälle bzw. -7%). Im Jahr 2020 wurden insgesamt noch rund 126 900 Heimerziehungen durchgeführt.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende, vor allem bei Transferleistungsbezug

427 900 oder 44 % aller erzieherischen Hilfen wurden 2020 von alleinerziehenden Müttern oder Vätern in Anspruch genommen. Damit erhielten Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen als zusammenlebende Elternpaare (33 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16 %).

Noch weiter öffnet sich die Schere bei der Gruppe derer, die staatliche Transferleistungen bezogen. Bei 381 700 beziehungsweise 40 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), von Sozialhilfe, von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder einem Kinderzuschlag. In dieser Gruppe waren sogar 57 % alleinerziehend, 22 % lebten als Elternpaar zusammen und 16 % als Elternteil in einer neuen Partnerschaft.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 29.10.2021

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Infos zum Übergang von der Schule in die Berufsausbildung

Posted on Oktober 26, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes |

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Flyer veröffentlicht, der Angebote und Kontaktpersonen zum Berufseinstieg vorstellt.

Der Flyer informiert über die kostenlose Berufsberatung der Agentur für Arbeit und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten auf Grundlage des SGB III wie Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 51 SGB III.

Download Flyer „Übergang von der Schule in die Berufsausbildung“

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Careleaver-Song „Potential ist da“

Posted on Oktober 14, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Die Workshop-Reihe “deine Story dein Song” im Sommer 2021 war ein Musikprojekt für zehn Jugendliche und junge Erwachsene aus Hamburger und Bremer Pflegefamilien. Dabei entstand der großartige und tiefsinnige Song „Potential ist da„, bei dem Sound, Texte und Vocals von den jungen Menschen selbst gestaltet wurden.

Der Refrain „Lass die Negativität das Positive nicht zerstören!“ sendet eine wichtige Botschaft!

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Bayern: Rückblick zeigt: Mehr junge Menschen benötigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Oktober 4, 2021. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , |

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2020 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2020 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (57,7 Prozent).

Für 65 747 junge Menschen, 10 Prozent weniger gegenüber 2019, wurden im Jahr 2020 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen. Für 64 818, das entspricht einem Rückgang von 8,2 Prozent wurden Hilfen 2020 beendet und für 81 753 junge Menschen, +0,7 Prozent, dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik weiter mitteilen, erhielten von den 81 753 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 22 615 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 7 946 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt. Konkret: In 12 230 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 439 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 11 877 Buben bzw. junge Männer, was einem Anteil von 52,5 Prozent entspricht und 10 738 Mädchen bzw. junge Frauen.

18 703 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Der Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtzahl von 16 796 dieser Personengruppe zeigt eine Zunahme von 11,4 Prozent. 54,2 Prozent respektive 10 128 der Hilfeempfänger sind männlich und 8 575 weiblich.

14 739 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier ist gegenüber dem Vorjahr (14 246) eine Zunahme von 3,5 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 11 281 ambulant/teilstationär, 3 296 in einer Einrichtung und 162 bei einer Pflegeperson. 10 253 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,6 Prozent) und 4 486 weiblich.

Insgesamt wurden am Jahresende 2020 7 028 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2019 ist das mit 7 329 Jugendlichen ein Rückgang von 4,1 Prozent. Von den 7 028 jungen Menschen waren 59,8 Prozent Buben bzw. junge Männer.

7 839 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut. 2019 waren es 7 875 Personen, also 0,5 Prozent weniger. Von diesen waren 3 981 Buben bzw. junge Männer und 3 858 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.

Über alle Hilfearten hinweg waren 57,7 Prozent, absolut gesehen 47 133 und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als 34 620 Mädchen beziehungsweise junge Frauen auf Hilfen und Beratungen angewiesen.

Darüber hinaus wurden 475 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 1 943 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 252 erhielten Einzelbetreuung nach § 30 und 180 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 979 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 04.10.2021

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Kurzexpertise „Care Leaver – Übergang in die Volljährigkeit. Änderungen durch das KJSG“

Posted on Oktober 4, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) werden grundlegende rechtliche Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch vorgenommen, die auch die Rechte von Care Leaver:innen und die Übergangsbegleitung von jungen Menschen aus stationären Erziehungshilfen und der Vollzeitpflege ins Erwachsenenleben betreffen.

Die „Fachstelle Leaving Care“ unterstützt und berät Kommunen beim Aufbau und der Weiterentwicklung örtlicher Infrastrukturen des Leaving Care. In ihrem Auftrag wurde die Kurzexpertise „Care Leaver – Übergang in die Volljährigkeit. Änderungen durch das KJSG“ erstellt. Die Expertise leistet einen Beitrag dazu, die konkreten Rechtsfolgen der Kinder- und Jugendhilferechtsreform im Jahr 2021 zu formulieren und abzuschätzen.

zur Expertise (pdf)

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2022

Posted on Oktober 1, 2021. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, zum einen die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den um 2,5 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da sich der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist leicht gesunken. Im Sinne einer bürokratiearmen Lösung solle für die Unfallversicherung ebenfalls der Pauschalbetrag des Vorjahres beibehalten werden.

Die Empfehlungen bezüglich der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basieren auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden teilweise deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein stufenweise umzusetzen.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden von den meisten Bundesländern übernommen. „Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Unterstützung der Pflegefamilien gerecht werden“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-13-21_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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PFAD Wahlprüfsteine – Antworten der Parteien

Posted on September 20, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen |

Am 26. September ist Bundestagswahl. Aus diesem Anlass hatte der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. Wahlprüfsteine unter dem Titel „Pflegefamilien – eine unverzichtbare Ressource für die Jugendhilfe“ bereits an die Bundestags-Kandidatinnen und -Kandidaten gerichtet (wir berichteten).

In verkürzter Form (aufgrund technischer Vorgaben der Parteien) hat der Verband sieben konkrete Fragen zu notwendigen Verbesserungen auch die Parteien mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

Auf Homepage www.pfad-bv.de finden Sie eine Zusammenstellung der Antworten.

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Bundestagswahl 2021: Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen

Posted on September 13, 2021. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Über 300 Kandidat*innen für die Bundestagswahl wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinder und ihre Rechte einsetzen und als #KinderrechteChampion in den neuen Bundestag ziehen.

Die Kampagne #KinderrechteChampion wurde von zehn Kinderrechtsorganisationen gestartet, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Die Kampagne geht auch über den Wahltag hinaus: Bundestagskandidat*innen und Abgeordnete des neuen Bundestages können sich der Aktion anschließen, um sich im neu gewählten Bundestag für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. unterstützt die Kampagne.

„Kinder und Jugendliche, die in Pflege- und Adoptivfamilien leben, bringen vielfältige Belastungen mit. Sie haben emotionale oder körperliche Vernachlässigung erfahren, eine Trennung von ihren leiblichen Eltern erlebt und mussten sich in einer neuen Familie einfinden. Sie dürfen von den Erwachsenen erwarten sich in ihrer besonderen Lebenslage durch den Kinderschutz gut behütet zu fühlen. Daher ist es wichtig, dass Kinderrechte – insbesondere die von jungen Menschen, die in staatlicher Verantwortung aufwachsen – auf der politischen Agenda bleiben“, so PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner.

Alle #KinderrechteChampion wollen in der kommenden Legislaturperiode die Beteiligung von Kindern fördern, Investitionen in Bildung stärken sowie Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen. Fortschritte in diesen Bereichen sind dringend notwendig, um die Kinderrechte in Deutschland und weltweit zu verwirklichen und Kindern eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.

Eine vollständige Liste der mitwirkenden Kandidat*innen und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Website: kinderrechtechampion.de.

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Ganztagsförderungsgesetz kommt – Die Arbeit an der Qualität des Ganztags für Grundschulkinder muss beginnen

Posted on September 10, 2021. Filed under: Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Schule, Verschiedenes |

Berlin, 10. September 2021 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats der Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde. Jetzt muss mit der Arbeit an der Qualität des Angebots begonnen werden, die im Gesetz zu wenig Beachtung gefunden hat.

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss und dem Beschluss im Bundestag in dieser Woche hat heute auch der Bundesrat das Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet. „Damit ist ein wichtiger Schritt absolviert, um diesen notwendigen Baustein einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsmöglichkeit flächendeckend für alle Familien in Deutschland aufzubauen. Dieser ist dringend nötig, da viel zu oft mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule immer noch die ganztägige Betreuungssicherheit bedroht ist“, so Sidonie Fernau, Vorsitzende der AGF.

Die Familienorganisationen sind erleichtert, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung gefunden wurde in der sich Bundesregierung und Länder bei der Finanzierung insbesondere der laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung entgegen gekommen sind.

„Damit das Ziel des Gesetzes, für mehr Bildungsgerechtigkeit im Grundschulalter durch Ganztagsbetreuung und -förderung zu sorgen, auch erfüllt werden kann, braucht es nun klare Vorgaben für die Qualität des Angebots“, so AGF-Geschäftsführer Sven Iversen. „Die Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes muss deshalb der Auftakt eines Prozesses sein, der die Qualität der Ganztagsangebote, die Aus- und Fortbildung sowie die Gewinnung von pädagogischen Fachkräften für diesen Bereich ins Zentrum stellt.“

Die AGF hatte sich in dieser Legislaturperiode für die Einführung des Anspruchs auf Ganztagsförderung eingesetzt und Anforderungen an die Qualität der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung der AGF vom 10.09.2021

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Neues Rechtsgutachten zum Thema Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII

Posted on September 8, 2021. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Kampagne zur #Kostenheranziehung ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht:

„Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – ein Rechtsgutachten zum Thema Wiederaufnahme des Verfahrens und Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Kostenbescheids“

Die Kampagne hat zum Ziel, alle Beteiligten über das Verfahren nach § 44 SGB X zu informieren: Bestandkräftig gewordene rechtswidrige Kostenbescheide können auch im Nachhinein korrigiert und zu Unrecht geleistete Kostenbeiträge zurückverlangt werden. Dies gilt auch für abgeschlossene Fälle.

Der Fokus des Rechtsgutachtens liegt auf der Beantwortung praxisrelevanter Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X:

  • Hat ein gestellter Überprüfungsantrag unmittelbare Auswirkungen auf aktuelle Zahlungen von Kostenbeiträgen?
  • Sind gezahlte Kostenbeiträge, die auf fehlerhafter Berechnung beruhen, vom Jugendamt zurückzuzahlen?
  • Für welchen Zeitraum können etwaige Rückzahlungen geltend gemacht werden?
  • Gilt ein Anspruch auf Verzinsung für die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Beiträgen?

Die Inhalte des Rechtsgutachtens sollen betroffenen junge Menschen, Ombudspersonen sowie Fachkräften der öffentlichen Träger der Jugendhilfe Orientierung bei der Antragstellung bzw. Bearbeitung solcher Überprüfungsanträge geben.

Das aktuelle Rechtsgutachten wurde von RA Benjamin Raabe erstellt und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Es baut auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ aus Dezember 2019 auf.

Beide Rechtsgutachten können auch gegen Portokosten bestellt werden. Bestellung und Informationen unter: info@ombudschaft-jugendhilfe.de

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Bundesweite Kommunikationsplattform für Fachkräfte zum Thema Kinder aus suchtbelasteten Familien gestartet

Posted on September 7, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: |

Fachkräfte aus ganz Deutschland können sich ab sofort auf der Kommunikationsplattform COA.KOM interdisziplinär miteinander vernetzen und austauschen. Die Plattform wurde von NACOA Deutschland e. V., einer Paritätischen Mitgliedsorganisation, im Rahmen eines Bundesprojektes entwickelt. Auf der Plattform können sich Fachkräfte rund um die Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien praxisnah austauschen und gegenseitig unterstützen.

Eigene Veranstaltungen, Gruppenangebote oder Projekte können auf der Plattform veröffentlicht und Fachinformationen abgerufen werden. Ziel ist es, dass sich Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Suchthilfe, dem Gesundheitswesen, der Selbsthilfe vernetzen oder Netzwerke koordinieren. Fachkräfte und interessierte Akteur*innen können sich kostenlos registrieren unter: https://coakom.de.

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