Stellungnahmen

PFAD unterstützt Schutz von Kindern im Internet

Posted on November 18, 2022. Filed under: International, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18.11. hat sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. einem Offenen Brief an die Europäische Union angeschlossen, mit dem die Zivilgesellschaft und Kinderrechtsorganisationen zum Handeln aufrufen, um das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen.

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Kinderrechte für besonders benachteiligte Kinder nur nach Kassenlage fördern? Nein!

Posted on September 26, 2022. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft kämpft mit dieser Pressemitteilung vom 24.09.2022 für seinen Erhalt:

Bundesfamilienministerium kündigt Einstellung der finanziellen Förderung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft an und bedroht damit dessen Arbeit und Existenz!
Mit der Vormundschaft, die an Stelle der elterlichen Sorge tritt, nimmt sich der Staat wie in kaum einem anderen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in die Pflicht, für Kinder Sorge zu tragen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) scheint die besondere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in der Vormundschaft vor dem Hintergrund der Sparwelle in der Kinder- und Jugendhilfe nicht (mehr) wahrzunehmen. Das Ministerium kündigte jetzt an, dass die Bundesmittel für die Arbeit des bundesweit einzigartigen interdisziplinären Netzwerks „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ zur Weiterentwicklung der Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe über den 31.12.2022 hinaus nicht weiter verlängert werden.

In Deutschland leben ca. 100.000 junge Menschen die eine/n Vormund*in haben. Können Eltern die Sorge für ihre Kinder nicht (mehr) ausüben, betraut das Familiengericht Vormund*innen mit dieser Aufgabe. Vormund*innen setzen sich für die ihnen vom Staat anvertrauten jungen Menschen ein, sie handeln an Eltern statt. Sie sind für die Wahrung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen ebenso von elementarer Bedeutung wie für die Sicherstellung des unmittelbaren Kinderschutzes. Die Dringlichkeit, Kinder, die unter staatlicher Verantwortung aufwachsen, zu schützen, zeigt der Fall des kleinen Kevin, der 2006 zu Tode kam oder aktuell auch der Fall Winterhoff, in dem Kinder unverantwortlich jahrelang durch Neuroleptika sediert wurden.

Das Bundesforum leistet seit Jahren eine einzigartige Vernetzungs- und Qualifizierungsarbeit für die Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem haben das BMFSFJ und das Bundesjustizministerium (BMJ) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsrechtsreform die beiden seit Jahrzehnten größten Rechtsreformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Familienrecht erarbeitet, die vom Bundestag beschlossen wurden. Für die qualifizierte Umsetzung dieser Reformen und die Stärkung der Kinderrechte, die damit angestrebt wird, ist eine fachliche Begleitung der Vormundschaft, wie sie das Bundesforum leistet, unverzichtbar.

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft akzeptiert daher die Einstellung der Förderung nicht und setzt sich gemeinsam mit Partner*innen aus Praxis und Fachdiskussion sowie Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen für die Weiterführung der Förderung ein!

Hintergrund:
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft besteht seit 2008 und ist ein multiprofessionelles Netzwerk, in dem Verbände, Organisationen und Einzelpersonen interdisziplinär zusammenarbeiten. Gemeinsam entwickeln sie die Fachdiskussion zur Vormundschaft in Partnerschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe weiter und treiben die Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft voran. Am 8. Oktober 2019 wurde das Netzwerk in einen Verein überführt und eine Koordinierungsstelle mit Sitz in Heidelberg gegründet.

www.vormundschaft.net
Kontakt: Henriette Katzenstein (Vorsitzende), henriette.katzenstein@vormundschaft.net.

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PFAD: Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!

Posted on September 19, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Stellungnahmen |

Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben und z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, steht dank des Heizkostenzuschussgesetzes ein einmaliger Betrag in Höhe von 230 Euro zu.
Dieser soll nicht von den Jugendämtern einbehalten werden, solange sie den Unterhaltsbetrag für die Jugendlichen nicht an die gestiegenen Energiekosten angepasst haben. Deshalb hat PFAD einen kurzen Mustertext verfasst, mit dem die zu diesem Zuschuss berechtigten jungen Menschen ihren Anspruch bei ihrem Jugendamt gelten machen können.

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PFAD unterstützt Vorbeugung und Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder

Posted on Juni 21, 2022. Filed under: International, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der PFAD Bundesverband hat sich einem offenen Brief internationaler, zivilgesellschaftlicher Organisationen an die Europäische Union angeschlossen.

Darin begrüßen wir den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch sowohl online, als auch offline. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Technologie im Einklang mit den Werten der Europäischen Union und den Grundrechten entwickelt und genutzt wird, wobei dem Schutz von Kindern besondere Aufmerksamkeit gilt.

Offener Brief (deutsche Version, pdf)

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PFAD Wahlprüfsteine – Antworten der Parteien

Posted on September 20, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen |

Am 26. September ist Bundestagswahl. Aus diesem Anlass hatte der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. Wahlprüfsteine unter dem Titel „Pflegefamilien – eine unverzichtbare Ressource für die Jugendhilfe“ bereits an die Bundestags-Kandidatinnen und -Kandidaten gerichtet (wir berichteten).

In verkürzter Form (aufgrund technischer Vorgaben der Parteien) hat der Verband sieben konkrete Fragen zu notwendigen Verbesserungen auch die Parteien mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

Auf Homepage www.pfad-bv.de finden Sie eine Zusammenstellung der Antworten.

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Offener Brief der Kinder- und Jugendpsychiater zu schulischen Leistungsanforderungen

Posted on Juli 7, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Schule, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

In einem offenen Brief wenden sich drei Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie an Bundesministerinnen und Kultusminister/-innen, um auf die negativen Effekte der Sars CoV2-19-Pandemie in Bezug auf die schulischen Leistungsanforderungen an Kinder und Jugendliche und die Auswirkungen auf ihre Psyche aufmerksam zu machen.

Priorität dürften jetzt nicht nur Lern- und Leistungsaspekte haben, sondern es müsse auch die hohe Bedeutung des Lebensraumes Schule für die gesunde psychosoziale Entwicklung für Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Offener Brief zu schulischen Leistungsanforderungen vom 05.07.2021

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Aktuelle Statistik zu Kinderarmut: Paritätischer kritisiert Ausgrenzung armer Kinder

Posted on Juni 29, 2021. Filed under: Finanzielles, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Für arme Kinder sind Mangel und Ausgrenzung Alltag, kritisiert der Paritätische.

Als beschämenden Ausdruck tiefer sozialer Ungleichheit bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die am 29.06.2021 vorgestellten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen reiche Familien dreimal mehr für Lebensunterhalt und Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Der Verband weist darauf hin, dass Kinder aus einkommensarmen Familien seit Jahren immer weiter abgehängt werden und von gleichwürdiger sozialer und kultureller Teilhabe ausgeschlossen sind. Neben einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung fordert der Verband flächendeckende Lernmittelfreiheit, die auch notwendige IT-Ausstattung beinhaltet, sowie einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit.

“Es kann nicht angehen, dass Kinderarmut als gegeben hingenommen wird. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt armen Kindern aufgrund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Was es braucht, ist endlich eine beherzte Armutsbeseitigungspolitik”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Arme Familien seien gezwungen, notgedrungen an allem zu sparen, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht. “Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland“, so Schneider.

Corona habe die bestehende Kluft u.a. angesichts fehlender technischer Ausstattung zur digitalen Teilhabe noch einmal schmerzhaft deutlich gemacht und verschärft. “Es fehlt armen Familien schon im normalen Alltag vorne und hinten an Geld, um den Kindern eine unbeschwerte Kindheit und ein Mindestmaß an Teilhabe zu ermöglichen, in der Pandemie hat sich die Not verschärft”, so Schneider.

Laut Statistischem Bundesamt sind die durchschnittlichen Konsumausgaben für ein Kind von 660 Euro (2013) auf 763 Euro (2018) pro Monat gestiegen. Die Ausgaben für Kinder bestehen unter anderem aus der materiellen Grundversorgung wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen. Hierauf entfiel rund die Hälfte der Ausgaben für Kinder. Auf Freizeit, Unterhaltung und Kultur entfielen rund 15 % der Ausgaben. Während die ärmsten zehn Prozent der Familien im Schnitt 424 Euro für ein Kind ausgeben, geben die reichsten zehn Prozent der Familien im Schnitt 1200 Euro pro Kind aus.

Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen vom 29.06.2021

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bip-Workshop: Pflegefamilien „all Inklusiv“ online

Posted on Juni 19, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Rechtliches, Schule, Stellungnahmen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Der Workshop der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip) vom Jugendhilfetag 2021 steht nun auf Youtube zum Nachsehen zur Verfügung.

Thema des Workshops der drei beteiligten Verbände (BbP, AGENDA Pflegefamilien und PFAD) war: Pflegefamilien „all Inklusiv„.

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bip: „Pflegefamilien werden in der Pandemie alleingelassen“

Posted on Mai 18, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen |

Umfrage unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit

In der Corona-Pandemie stehen gerade Pflegefamilien besonderen Herausforderungen gegenüber. An Unterstützung mangelt es allerdings – trotz des staatlichen Auftrags – ganz erheblich, offenbart jetzt eine Umfrage unter Pflegeeltern.

Während 37 Prozent die Begleitung durch den zuständigen Pflegekinderdienst in der Pandemie als „hilfreich“ empfanden, bezeichneten 64 Prozent diese als „wirkungslos“. Die Erreichbarkeit ihrer Sachbearbeiter stuften die Teilnehmer im Mittelfeld ein. An der Online-Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip) beteiligten sich von Mitte März bis Mitte April 2021 insgesamt 784 Pflegeeltern aus dem gesamten Bundesgebiet.

„Insgesamt sind die Pflegefamilien in der Pandemie alleingelassen worden“, lautet das Fazit von Kerstin Held, Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. und Initiatorin der Umfrage. „Obwohl jede einzelne Familie Dienstleister mit einem Auftrag der öffentlichen Hand ist, werden sie weder ausreichend gesehen noch nennenswert aktiv unterstützt.“ Bundesweit leben weit über 90.000 Kinder in der Obhut von Pflegefamilien.

„Dass die Kinder durch das installierte System ‚Pflegefamilie’ eine ausreichende Betreuung und Versorgung erfahren, ist ein Trugschluss“, sagt Kerstin Held weiter. Sicherlich könnten sich Pflegefamilien bis zu einem gewissen Punkt selbst organisieren, doch bräuchten sie auch die Mittel dafür. „Bis auf das Kindergeld konnten Pflegefamilien keine Eltern- oder Betreuungsgelder abrufen, die vom Staat zur Verfügung gestellt wurden“, so Held. „In einigen Fällen wurden die Kindergeld-Sonderzahlungen bei der Grundleistung für das entsprechende Kind sogar wieder abgezogen.“

Weitere Ergebnisse der Auswertung:

In 96 Prozent aller Fälle erhielten die Familien keine Information zu Teststrategie und Beschaffung von Schnelltests. Sie erhielten keinerlei Coronabeihilfe, Kostenerstattung oder Hilfe zur Beschaffung von Hygieneartikeln und Masken.
17 Prozent der Familien beklagten bedrohliche Versorgungsengpässe bei Medikamenten, Hygienemitteln oder Hilfsmitteln (etwa bei Antiepilepsie-Medikamenten, Desinfektionsmitteln oder Magensonden).
Lediglich 25 Prozent aller befragten Pflegepersonen sind für die Priorisierung der Corona-Impfung erfasst worden. Fast alle Familien bemühten sich um die Erfassung eigenständig. Jede von ihnen musste für die Erfassung argumentieren. Nur eine Familie erhielt eine Bescheinigung des zuständigen Trägers für eine Impfung.
Der Anteil der Kinder in der Notbetreuung liegt bei 30 Prozent. Einigen Familien wurde die Notbetreuung verwehrt, da sie laut Aussagen der Träger selbst als Betreuungssystem mit öffentlichem Auftrag angesehen würden.
In eigenen Pflegefamilien kam es zu Leistungskürzungen durch die Verrechnung von Kindergeld-Sonderzahlungen oder zu massivem Ausfall von Betreuungszeiten. Nur selten konnte z.B. der Schulbegleiter zur Entlastung zuhause umgewidmet werden.

Die gesamten Ergebnisse der Umfrage lassen sich hier nachlesen:
https://bit.ly/3on8KRI

Über die BiP
Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) ist das gemeinsame Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien. Sie setzt sich bundesweit für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien ein.

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PFAD: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz modernisiert Jugendhilfe

Posted on Mai 12, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Wir freuen uns, dass das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz endlich die letzte Hürde genommen hat und der Bundesrat am 07.05.21 zugestimmt hat.
An dieser lange erwarteten und notwendigen Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe wurde insgesamt acht Jahre lang gearbeitet. Die Belange der Pflegekinder waren von Anfang an ein wichtiger, aber auch umstrittener Teil dieser Reform.
PFAD setzte sich die gesamte Zeit über intensiv für notwendige Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe ein. Wir brachten uns engagiert ein im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten“ und maßgeblichen Fachgremien. Wir führten zahlreiche Gespräche mit Fachpolitiker*innen der verschiedenen Fraktionen und sehen, dass wir – zusammen mit anderen Fachorganisationen – viel Gutes erreicht haben.

Drei wichtige Neuerungen für Pflegekinder:

  • Reduzierung der Kostenheranziehung von 75 % auf 25 %
    Künftig dürfen Pflege- und Heimkinder einen Freibetrag von 150 € ihres Einkommens behalten. Von dem Betrag der darüber hinausgeht, müssen sie höchstens 25 % an die Jugendhilfe abgeben. Das selbstverdiente Einkommen verbleibt zum großen Teil bei den Jugendlichen. Wie andere Jugendliche können sie sich von ihrem Verdienst Wünsche erfüllen und für größere Anschaffungen sparen. Wir freuen uns über diese deutliche Verbesserung, setzen uns aber weiter für die komplette Abschaffung der Kostenheranziehung ein.
  • Verankerung einer, die Kontinuität sichernden Möglichkeit im BGB
    Das Familiengericht kann im Einzelfall den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie dauerhaft anordnen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Dies war uns wichtig, damit Kinder, die schon lange in ihrer Pflegefamilie leben, nicht dauerhaft befürchten müssen, ihren Lebensort wechseln zu müssen. Im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden die Beziehungen der Pflegekinder nun stärker berücksichtigt.
  • Rechtsanspruch der Eltern auf Beratung
    Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind, auch ohne dass es ein Rückführungsbestreben gibt. Eltern, denen die Personensorge entzogen wurde, müssen nun besser begleitet und einbezogen werden. Wir halten dies für wichtig zum Wohle des Pflegekindes und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen leiblicher und Pflegefamilie.

Der Bundesrat weist in einer begleitenden Entschließung darauf hin, dass die Länder mit erheblichen Folgekosten durch das Gesetz rechnen müssen, die sie nicht tragen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen – beispielsweise durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Für die Umsetzung des Reformgedankens brauchen Pflegekinder und ihre Familien angemessen finanziell und personell ausgestattete Jugendämter. Ein Kosten-ausgleich auf Bundesebene wäre eine wünschenswerte Absicherung.

PFAD Pressemitteilung vom 12.05.2021

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Offener Brief „Junge Zukunft trotz(t) Corona – Chancenpaket für junge Menschen“ der BAG Landesjugendämter, AGJ und BJK

Posted on April 26, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen |

In einem gemeinsamen offenen Brief haben sich Prof. Dr. Karin Böllert (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ), Lorenz Bahr (BAG Landesjugendämter) und Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Bundesjugendkuratorium) zum geplanten Maßnahmenpaket des Bundes, das pandemiebedingte Nachteile für junge Menschen ausgleichen soll, geäußert.

Sie betonen, dass Kinder und Jugendliche mehr sind als Kita-Kinder und Schüler*innen, und es deswegen ein umfangreiches Maßnahmenpaket für alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen braucht.

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SGB-Reform-VIII darf nicht scheitern

Posted on März 31, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

In einem offenen Brief „Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen!“, haben sich am 28.3.2021 die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert gemeinsam mit DJI-Direktor, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, und dem BJK-Vorsitzendem, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, an die politisch Verantwortlichen gewandt, in dem sie dazu auffordern, die Reform des KJSG nicht scheitern zu lassen.

Sie fordern den Bund, die Fraktionen des Bundestages und die Länder auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, kompromissbereit zu sein und durch die zügige Verabschiedung des KJSG den Reform- und Weiterentwicklungsprozess für mehr Inklusion, Teilhabe und Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

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Appell: Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

Posted on März 26, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Nach jahrelangem Ringen gibt es einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Allerdings ist die gefundene Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte. Gemeinsam mit über 100 Organisationen – darunter auch der PFAD Bundesverband – fordert das Netzwerk Kinderrechte die Bundestagsfraktionen und Bundesländer auf, sich auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

zum Appel „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ vom 26.03.2021

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Gesundheitsausschuss: Experten fordern effektive Alkoholprävention

Posted on März 4, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

Berlin: (hib/PK) Mediziner und Fachverbände warnen vor den Gefahren des Alkohols und fordern eine effektive Präventionsstrategie. Die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden durch Alkoholmissbrauch seien drastisch und müssten gezielt bekämpft werden, erklärten Sachverständige am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

De FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/26118) mehr Schutz für ungeborene Kinder vor Schäden durch Alkoholkonsum der Mütter. Nötig sei ein Konzept zur Prävention des Fetal Alcohol Spektrum Disorder (FASD).

Auch die Grünen-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag (19/24386) für eine Alkoholpräventionsstrategie aus. Geprüft werden sollten Vorschläge unabhängiger Experten etwa zu Werbung und Sponsoring sowie zur Besteuerung und Preisgestaltung bei Alkohol.

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden in Deutschland jedes Jahr etwa 12.650 Kinder mit fetalen Alkoholspektrumstörungen geboren. Diese Kinder hätten verringerte kognitive Fähigkeiten und seien oft verhaltensauffällig. Alkoholkonsum sei an der Entstehung von mehr als 200 Krankheiten beteiligt. Für mehrere Krebsarten erhöhe der Alkoholkonsum das Erkrankungsrisiko deutlich.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bezeichnete Deutschland als Hochkonsumland für Alkohol. So lebten Millionen Kinder und Jugendliche mit missbräuchlich konsumierenden Familienangehörigen. Die Coronakrise verursache gerade hier zusätzliche Probleme.

Besorgt äußerte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) zu dem überdurchschnittlich hohen Alkoholkonsum in Deutschland, der eine Vielzahl alkoholbedingter Schädigungen und Todesfälle zur Folge habe. Nötig seien sogenannte verhältnispräventive Initiativen zur Begrenzung des riskanten Konsums sowie verhaltensbezogene Maßnahmen einschließlich einer frühen Ansprache, Beratung und Versorgung Betroffener.

Der Neurologe Hans-Ludwig Spohr erklärte, FASD sei ein signifikantes gesundheitspolitisches und soziales Problem. Vielen öffentlichen Einrichtungen, vom Jugendamt bis zum Sozialgericht, sei FASD aber nicht bekannt oder sie sprächen dem Syndrom den Krankheitsstatus ab. Er plädierte für eine Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Der Bundesverband der deutschen Spirituosen-Industrie und Importeure (BSI) erklärte, es gebe in Deutschland bereits einen wirksamen und effektiven Mix aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, der Erfolge gebracht habe. Als Beispiele nannte der Verband die Punktnüchternheit im Straßenverkehr, in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei der Einnahme von Medikamenten, am Arbeitsplatz sowie im Bereich Jugendschutz.

Quelle: Heute im Bundestag vom 03.03.2021

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Dialogforum Pflegekinderhilfe zum KJSG

Posted on Januar 20, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen |

Das Dialogforum Pflegekinderhilfe fasst seine zentralen fachlichen Handlungsbedarfe und Empfehlungen zusammen und kommentiert die im Regierungsentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgesehenen Neuerungen, die die Pflegekinderhilfe unmittelbar betreffen.

zur Kommentierung einiger zentraler vorgesehener Regelungen zur Pflegekinderhilfe vom 15.01.2021

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IGfH Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Posted on Januar 18, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen |

Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beschlossen. Gegenüber dem Referatsentwurf vom 5. Oktober 2020 – zu dem die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) – schon ausführlich Stellung genommen hat [Link] – haben sich nur einige wenige substanzielle Änderungen ergeben. Der vorgelegte Regierungsentwurf wird von der IGfH und ihren Mitgliedern im Grundsatz sehr begrüßt und als weiterführender Vorschlag für Änderungen im SGB VIII angesehen.

Die vorliegende Stellungnahme führt die Einschätzungen der IGfH und ihrer Mitglieder zu den einzelnen Änderungen auf und kommentiert die vorgeschlagenen Einzelregelungen.

zur IGFH-Stellungnahme vom 18.01.2021

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SkF: Adoptionshilfe-Gesetz muss endlich kommen

Posted on November 3, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) kritisiert in seiner Pressemitteilung vom 02.11.2020, dass das von den Fachkräften grundsätzlich begrüßte Adoptionshilfe-Gesetz noch immer nicht in Kraft getreten ist. „Es muss nun endlich eine Lösung für den strittigen Einzelpunkt der Beratungspflicht für lesbische Paare, in deren Ehe ein Kind geboren wird, vereinbart werden“, fordert SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.

Der Bundesrat hatte im Juli seine Zustimmung zum vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei der Adoption („Adoptionshilfe-Gesetz“) versagt und auch darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kernpunkt der Nichtzustimmung war die vorgesehene verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption für alle Familien, worunter auch miteinander verheiratete Frauen fallen, in deren Ehe ein Kind geboren wird.

„Das Adoptionshilfe-Gesetz ist ein gutes und wichtiges Gesetz, das die Rechte und Interessen des Kindes, der abgebenden Elternteile/Mütter sowie der Adoptiveltern durch umfängliche Beratung und Begleitung vor, während und nach einer Adoption stärken kann. Auch untersagt es klar die unbegleitete Auslandsadoption“, erläutert Eckert und betont sodann: „Es ist außerordentlich bedauerlich, dass sich die politische Debatte auf die Situation einer Familienform verengt hat, wenngleich die Perspektiven von lesbischen Ehepaaren im Einzelfall auch gleichstellungspolitisch nachvollziehbar ist.“

Eckert stellt abschließend unmissverständlich fest: „Zwar fehlen für die freien Träger angesichts des erheblichen Mehraufwandes, den das Gesetz mit sich bringen wird, nach wie vor finanzielle Förderungsoptionen, aber wir fordern, dass dieses Gesetz endlich in Kraft tritt. Die Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen brauchen Planungssicherheit für die konzeptionelle Verfestigung und Erweiterung ihrer fachlichen Arbeit, um alle an einer Adoption Beteiligten weiterhin qualitativ gut begleiten und beraten zu können.“

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BiP befürwortet Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Posted on September 14, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) würdigt den Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder als einen wichtigen Schritt für den Schutz von Kindern.

In seiner Stellungnahme an das Bundesjustizministerium betont der Zusammenschluss aus

  • PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.,
  • Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und
  • AGENDA Pflegefamilien

vor allem die geplante Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und -richter.

zur Stellungnahme

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PFAD Stellungnahme zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Posted on August 15, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) habt der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 23.06.2020 Stellung genommen.

PFAD begrüßt diese Reform und befürwortet vor allem die stärkere Einbeziehung des Mündels, das Kooperationsgebot mit den Pflegeeltern und anderen Erziehungspersonen und die Vorrangstellung ehrenamtlicher Einzelvormünder.

Die im Gesetz angedachte Legitimierung eigener Erziehungsentscheidungen des Vormundes bzw. Ergänzungspflegers möchte der Verband jedoch von Alltagsentscheidungen, die den Pflegeeltern zustehen, klar abgegrenzt wissen.

Regelmäßige Kontakte des Vormundes zu seinem Mündel hält PFAD für sinnvoll. Diese müssten jedoch nicht immer am Lebensort des Kindes erfolgen, sondern können auch online oder im Freien stattfinden.

zur ausführlichen PFAD Stellungnahme

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BMJV legt Gesetzesentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor

Posted on Juni 30, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Am 23.06.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Im Entwurf ist eine vollumfängliche Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgesehen.

Dabei wird grundsätzlich an der Struktur des Rechts mit den verschiedenen Formen der Vormundschaft, der unabhängigen Stellung der Vormund*innen sowie an deren Rolle und Aufgaben festgehalten.

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft, ein multiprofessionelles Netzwerk zur Qualitätsentwicklung und Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bereich Vormundschaft, dessen Träger zurzeit noch die IGfH ist, hat den neuen Gesetzesentwurf ausgewertet.

Neu sei, so das Bundesforum Vormundschaft,
• dass Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft explizite Rechte gegenüber ihrem Vormund/ihrer Vormundin zuerkannt werden (§ 1788 BGB-E);
• dass die Aufgaben des Familiengerichts bei der Auswahl der Vormundinnen und der Aufsicht über die Vormundschaft deutlicher auf die Interessen und Rechte der Kinder/Jugendlichen ausgerichtet werden sollen (§§ 1778ff, 1793, 1802f BGB-E); • dass die Pflichten und Rechte des Vormunds gegenüber dem Kind/Jugendlichen, die schon bisher in den §§ 1793 Abs. 1a und 1800 BGB verankert sind, etwas deutlicher herausgearbeitet werden (§§ 1790, 1791, 1795 BGB-E); • dass der Entwurf das Verhältnis der Vormundinnen zu den Erziehungspersonen in den Blick nimmt und die Notwendigkeit der Kooperation betont (§§ 1795ff BGB-E);
• dass die Gegenvormundschaft sowie Mitvormundschaft außer bei Ehegatten abgeschafft werden, jedoch neue Möglichkeiten geschaffen werden, Pflegeeltern oder Dritten einen Teil der Sorgepflichten zu übertragen (§§ 1775-1777 BGB-E);
• dass die vermögensrechtlichen Regelungen in das Betreuungsrecht integriert werden und aus dem Vormundschaftsrecht hierauf verwiesen wird (§ 1798 iVm § 1835 Abs. 1 bis 5 sowie §§ 1836, 1837, 1839 bis 1847 BGB-E).
Der Referentenentwurf entspricht im Bereich des Vormundschaftsrechts in seinen Inhalten weitgehend dem schon lange vorliegenden zweiten Diskussionsteilentwurf des BMJV.

Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Justizministeriums (BMJV) vom 23.06.2020

Quelle: IGfH / Bundesforum Vormundschaft

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Stellungnahme des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft zum Gesetzentwurf zur Vormundschaftsreform

Posted on Juni 30, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht, in dem es die mangelnde Förderung der nicht-staatlichen Vormundschaftsformen und die nicht ausreichende Berücksichtigung der Eltern der unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen kritisiert.

Download der Stellungnahme (pdf)

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PFAD kritisiert: Vier Euro Rente sind nicht „angemessen“!

Posted on Mai 20, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Einsatz für belastete und vorgeschädigte Kinder und Jugendliche eröffnet diesen die Chance, in der Geborgenheit und Verlässlichkeit einer anderen Familie aufwachsen zu können. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. setzt sich dafür ein, dass dieser wertvolle Dienst an unserer Gesellschaft durch einen reellen Beitrag zur Rentenversicherung gesichert und gewürdigt wird. Die meisten Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – unterbrechen ihre Berufstätigkeit zeitweise und nicht selten auch für lange Zeit zugunsten der Erziehung betreuungsintensiver Kinder. Deshalb ist die Bereitschaft Pflegefamilie zu werden unmittelbar mit der Altersvorsorge der Pflegeeltern verbunden.

Rente muss Leistung würdigen

Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert.
2005 wurde mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) erstmals eine Alterssicherung für Pflegeeltern eingeführt. § 39 SGB VIII Absatz 4 schreibt seither die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Diese Regelung ermöglicht einen gesetzlichen Rentenanspruch und verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006
(J 3.310 Rei) wurde dies als zu gering kritisiert und angemerkt, dass eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte. Das erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person). Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.

Bereitschaftspflege ohne Rentenanspruch

Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.

Pflegeeltern vor Altersarmut schützen!

80.000 Kinder und Jugendliche haben ihren Lebensort in einer Pflegefamilie. Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.

Lesen Sie dazu auch unsere ausführliche PFAD Fachinformation: Pflegemütter – gesellschaftliches Engagement darf keine Altersarmut zur Folge haben (pdf)

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Radio-Tipp: „Pflegekinder zwischen den Fronten – Kind sucht Obhut“

Posted on April 20, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

Pflegekinder zwischen den Fronten – Kind sucht Obhut“ ist ein umfassend recherchierter Radio-Beitrag, der über Problembereiche im deutschen Pflegekinderwesen berichtet. Neben einer Pflegefamilie kommen dabei auch der Sozialwissenschaftler Prof. Klaus Wolf, die Psychologin Ina Bovenschen sowie der Rechtswissenschaftlers Prof. Ludwig Salgo zu Wort.

Der Audio-Beitrag des Deutschlandfunks vom 12.04.2020 kann nachgelesen und in der ARD-Audiothek auch nachgehört werden (29 min).

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Forschungsverbund EMPOWERYOU äußert sich zu den Auswirkung der Corona-Epidemie auf Pflegefamilien

Posted on April 6, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen |

Die Corona-Epidemie ist aktuell das vorherrschende Thema in allen Medien. Täglich erreichen uns hunderte Schlagzeilen mit den verschiedensten Informationen. Mit der Flut an Neuigkeiten sind sogar wir Erwachsenen überfordert. Unser Alltag hat sich massiv verändert und gewohnte Strukturen brechen auseinander. Besonders Familien sind durch die aktuelle Situation außergewöhnlich belastet. Die Schließung von Kindergärten, Schulen und jeglichen Freizeitangeboten für Kinder stellen die Familien vor große Herausforderungen. Hinzu kommen für die Eltern zusätzliche Aufgaben, wie z.B. im Home-Schooling. Die Kinder müssen in dieser unsicheren Situation ihren Alltag umstellen und auf gewohnte Dinge verzichten. In dieser Ausnahmesituation sind Überforderung und Stress in Familien gewissermaßen normal.

Dem Team des Forschungsprojektes EMPOWERYOU, in dessen Fokus die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Fremdunterbringung steht, ist es in der aktuellen Situation ein wichtiges Anliegen, noch einmal gesondert auf die spezifischen Schwierigkeiten hinzuweisen, mit denen sich Pflegefamilien im Augenblick konfrontiert sehen.

Die aktuelle Lage trifft Pflegefamilien im Allgemeinen und vor allem die, die Kinder betreuen, die auf Grund ihrer belastenden Biografien besonderer Fürsorge bedürfen, noch einmal in besonderem Ausmaß. Nicht nur, dass die Unterstützung durch externe Betreuungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sportvereine, Musikschulen oder ähnliches wegfällt, die Pflegefamilien müssen noch weitere Herausforderungen meistern. Der Kontakt zu den leiblichen Eltern ist nicht ohne Weiteres möglich, auch Besuche der Vormundin/des Vormundes können nicht stattfinden. Jugendämter mussten ihre Kapazitäten reduzieren, Hilfeplangespräche wurden auf ungewisse Zeit verschoben und auch therapeutische Maßnahmen können nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang stattfinden. Klare Regelungen oder Vorgaben, wie mit der veränderten Situation umzugehen ist, gibt es jedoch noch nicht, was eine große Unsicherheit für die Pflegeeltern bedeutet. Der Wegfall dieser gewohnten, alltäglichen Strukturen ist für die Pflegekinder in höchstem Maße verunsichernd und kann Gefühle von Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein hervorrufen. In ihren Biografien wurden viele Pflegekinder mit Situationen konfrontiert, die möglicherweise zu einem ähnlichen emotionalen Erleben geführt haben. Dazu können unter anderem Viktimisierungserfahrungen gehören, das heißt zum Beispiel Erfahrungen von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung. Kinder, die in ihrer Biografie solche Erfahrungen gemacht haben, werden auch in ihrem späteren Leben häufiger erneut reviktimisiert als Kinder, die diese frühen Erfahrungen nicht gemacht haben. Das bedeutet, dass im Augenblick Pflegekinder, die in ihrem Leben solche Viktimisierungserfahrungen gemacht haben, besonders unterstützt werden müssen.

Es ist unbedingt notwendig, dass der Kinderschutz auch in Zeiten der Corona-Epidemie nicht in den Hintergrund gerät. Pflegefamilien dürfen in der aktuellen Situation nicht allein gelassen werden. Das Team des Forschungsprojektes EMPOWERYOU begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Kinder- und Jugendhilfe nun vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Meldung vom 31.03.2020 als „systemrelevant“ eingeschätzt wurde (wir berichteten). Nun ist es wichtig, dass die entsprechenden Maßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt werden und Kinder und Eltern in dieser Ausnahmesituation bestmöglich betreut und unterstützt werden.

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Appell aus der Wissenschaft: Mehr Kinderschutz in der Corona-Pandemie

Posted on März 30, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

Wissenschaftler*innen aus ganz Deutschland, die im Kontext Kinderschutz forschen, haben einen Zwischenruf veröffentlicht.

Er richtet sich an Politiker*innen im Bund und in den Ländern und will auf die derzeit bedenkliche Entwicklung der Jugendhilfe aufmerksam machen. Gefordert wird, dass der Schutzauftrag der Jugendhilfe auch in der Krise weiter ausgeführt wird.

Appell aus der Wissenschaft: Mehr Kinderschutz in der Corona-Pandemie

Interview mit Initiatorin Prof. Dr. Maud Zitelmann: „Kinderschutz in der Corona-Krise – Große Sorge über die Situation gefährdeter Kinder“

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Votum für Abschaffung des Kostenbeitrags

Posted on März 10, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/AW) Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen.

Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.

Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei für soziale Unternehmen, Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.

Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen „deutliche“ Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben. Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur „vorsichtig erfolgen“. Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.
Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 10.03.2020

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Care Leavers Network: Empfehlungen an europäische Staaten

Posted on Februar 29, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Das Care Leavers Network ist das erste europäische Netzwerk von und für Menschen, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie aufgewachsen sind.

In einem aktuellen Projekt haben 178 Mitglieder des Netzwerks aus sieben europäischen Ländern politische Empfehlungen für die Situation von Kindern in Pflegeeinrichtungen und Pflege- oder Adoptivfamilien gesammelt.

Dazu zählen die konsequente Umsetzung der Kinderrechte für betroffene Kinder, die Förderung von Chancengleichheit in der Bildung und kostenlose rechtliche Unterstützung sowie medizinische Versorgung.

Um diese und weitere Forderungen umzusetzen, wird die Bedeutung politischer Leitlinien für den Umgang mit Kindern in dieser Situation unterstrichen.

10 Empfehlungen des Care Leavers Networks an europäische Staaten (englisch)

Quelle: AGF EuropaNews – Februar 2020

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Linke will Kostenbeitrag im SGB VIII streichen

Posted on Februar 16, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien nicht mehr an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vor. Ebenso soll bei jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung deren eigenes Vermögen nicht länger herangezogen werden. Die derzeit bestehenden Regelungen erschwere es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden. So müssten junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien gemäß Paragraf 94 SGB VIII bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen. Dies mindere den Anreiz, eine Berufsausbildung auf- oder einen Schülerjob anzunehmen. Zudem führten die Regelungen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern.

Die Linksfraktion verweist zudem darauf, dass der Paragraf 94 SGB VIII in den Bundesländern insbesondere bezüglich der Öffnungsklausel, auf Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, nicht einheitlich umgesetzt werde. Dies sei angesichts des Verfassungsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfassungsrechtlich problematisch.

Quelle: Heute im Bundestag vom 14.02.2020

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Ein neues Jahrzehnt – neue Chancen für alle Kinder und Jugendlichen

Posted on Februar 13, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Stellungnahmen |

Bei unserem Neujahrsempfang am 10.02.2020 in Berlin suchten wir das Gespräch mit eingeladenen Expertinnen und Experten aus Politik, Jugendhilfe, Justiz und Forschung über das anstehende neue Jahrzehnt und die neuen Chancen, die es für alle Kinder und Jugendlichen bringen soll.

Durch das Unwetter und die damit verbundene schlechte Verkehrssituation bekamen wir leider einige kurzfristige Absagen, doch tat das dem interessanten und regen Austausch zwischen den anwesenden Gästen und dem PFAD Bundesverband keinen Abbruch.

Wir stellten vor, was unseren Verband in 2019 bewegt und beschäftigt hat und welche Ziele wir im aktuellen Prozess der SGB VIII- und Adoptionsrechtsreform verfolgen. Aus ihrer Praxis brachten die Gäste weitere wichtige Diskussionspunkte ein.

Näheres zum Vortragstext über unsere Zukunftsvisionen für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe und weitere Fotoimpressionen finden Sie auf unserer Website.

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Positionspapier zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe

Posted on Februar 6, 2020. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Ein Positionspapier des Verbundprojekts FosterCare befasst sich mit dem Thema Kinderrechte in der Vollzeitpflege – Reformbedarf zur Verwirklichung von Schutzkonzepten in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe.

Die konkreten Empfehlungen sind:

  • Es ist z.B. in § 37 SGB VIII festzuhalten, dass es die Verantwortung der Jugendämter ist, Schutzkonzepte für die Infrastruktur der Pflegekinderhilfe zu entwickeln. Indem die Pflegekinderhilfe explizit in § 79a SGB VIII aufgenommen wird, ist dafür Sorge zu tragen, dass Schutzkonzepte im Rahmen der Qualitätsentwicklung fortgeschrieben und evaluiert werden.
  • In §§ 33; 44; 45 SGB VIII ist festzuhalten, dass die Pflegefamilien in den Kontext der Schutzkonzepte eingebunden sind – mindestens Beschwerdeverfahren für die jungen Menschen in der Infrastruktur vorhanden sein müssen – und die Pflegeltern in den Auswahlverfahren entsprechend informiert und qualifiziert werden müssen. Zudem ist den Pflegeltern ein Beratungsrecht in § 8b SGB VIII einzuräumen.
  • In § 27 SGB VIII ist jungen Menschen bei einer Fremdplatzierung ein eigenständiges Interessenvertretungsrecht einzuräumen und abzusichern. In § 36 ist festzuhalten, dass die jungen Menschen in Hilfeplangesprächen über ihre Rechte regelmäßig und altersgerecht informiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass die jungen Menschen Beschwerdeverfahren und – soweit vorhanden – Ombudsstellen kennen oder/ und ihnen eine kontinuierliche Ansprechperson zur Verfügung gestellt wird, die von den jungen Menschen ausgewählt werden kann. Weiterhin ist es für die junge Menschen, die in Pflegefamilien aufwachsen, grundlegend, dass z.B. in § 37 Abs. 2 SGB VIII festgeschrieben wird, dass sie Unterstützung in der Organisation von kollektiven Formen der Selbstvertretung erhalten müssen.
  • Schließlich wäre es insgesamt für die Stärkung der Kinderrechte – auch über die Pflegekinderhilfe hinaus – ein wichtiges Signal, wenn § 1 Abs. 3 SGB VIII nicht als „soll“, sondern als uneingeschränkte Verpflichtung formuliert wäre, die nicht primär auf Institutionen beschränkt ist.

Das Verbundprojekt „FosterCare“ wird an der Stiftung Universität Hildesheim, dem Universitätsklinikum Ulm – Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie sowie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut umgesetzt. Es wird in der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ aus Mitteln des BMBF gefördert.

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Kritik an Lösung zur Stiefkindadoption

Posted on Januar 30, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/MWO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Paare geht aus der Sicht von Sachverständigen nicht weit genug. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 29.01.2020 erklärte beispielsweise die Familienrechtsexpertin Nina Dethloff von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zwar würde der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beanstandete Verstoß beseitigt, vor allem bleibe aber unverheirateten Partnern nach wie vor die gemeinschaftliche Adoption verwehrt.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf (19/15618) erreichen, dass die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umgesetzt werden (1 BvR 673 /17). Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Willen der FDP-Fraktion, die einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt hat (19/15772), sollen nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Auch müsse es Ehegatten ermöglicht werden, als Einzelperson zu adoptieren.

Dethloff bemängelte wie auch andere Sachverständige den Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft. Dieser sei unglücklich gewählt, da er bereits im Unterhaltsrecht verwendet werde, wo ihm eine andere Bedeutung zukomme. Vorzugswürdig wäre die Verwendung eines anderen, neuen Begriffs, wie etwa der faktischen Lebensgemeinschaft, erklärte Dethloff. Sie forderte den Gesetzgeber auf, mit der Beseitigung gravierender Ungleichbehandlungen von Kindern, die in nichtehelichen Familien aufwachsen, nicht zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht den nächsten Verstoß feststellt.

Anne Sanders von der Universität Bielefeld unterstützte die von der FDP vorgeschlagene große Lösung und meinte, der Begriff „verfestigte Lebensgemeinschaft“ solle ersetzt werden durch „stabile eheähnliche Lebensgemeinschaft“. Sie befürworte eine Regelung, sagte Sanders, nach der Ehepaare und Lebensgefährten entweder gemeinsam oder gar nicht adoptieren können. Andernfalls werde es zu einer Ungleichbehandlung von Ehegatten gegenüber Lebensgefährten kommen. Sollte der Gesetzgeber an der im Entwurf vorgeschlagenen kleinen Lösung festhalten, würde sie kleinere Änderungen anregen. Dazu zähle auch eine Ausnahmeregelung für eine Adoption in einer stabilen eheähnlichen Lebensgemeinschaft, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

Die Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dafür aus, wünschenswerte Adoptionen nicht an rechtlichen Hürden scheitern zu lassen. So sollte die Adoption für elternlose Kinder ermöglicht werden, und zwar auch in Fällen, in denen die Eltern nicht verheiratet sind, und auch dann, wenn sie zwar verheiratet sind, aber nur einer der beiden Eheleute das Kind adoptieren will. Adoption schaffe Eltern-Kind-Bindungen und verfestige sie durch rechtliche Familienbeziehungen, sagte Sünderhauf.

Katharina Hilbig-Lugani vom Deutscher Juristinnenbund (djb) bemängelte, dass der Entwurf nur eine Regelung zur Stiefkindadoption enthalte und den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption eröffne. Kritisch sehe sie auch die Anhebung der Mindestdauer einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf vier Jahre für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Der Entwurf zeige, so Hilbig-Lugani, dass eine Insellösung nur wenige Probleme löst, aber viele Probleme provoziert. Im Bereich des Adoptions- und Abstammungsrechts bedürfe es daher bald einer großen Lösung, die auch andere Expertinnen anmahnten.

Für überzeugend hält dagegen Ursula Hennel vom Sozialdienst katholischer Frauen den Entwurf. Hennel, die aus der Sicht einer Praktikerin sprach, erklärte, es sei richtig, dass sich die Vorlage auf die Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Partner beschränkt. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass bei einer gleichzeitigen Öffnung der Fremdadoption für nichteheliche Paare adoptionsspezifische Qualitätskriterien und Erfahrungen gegenüber dem Beweggrund der Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Familien aus dem Fokus gerieten.

Gernot Kintzel, Richter am Oberlandesgericht Bamberg, erklärte, mit dem Gesetzentwurf werde dem Beschluss des BVerfG grundsätzlich in geeigneter Weise nachgekommen. Insbesondere bei der Terminologie – wie bei dem Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft – bestehe jedoch noch Verbesserungsbedarf. Maßgeblich für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wem eine Adoption eröffnet werden sollte, müsse das Kindeswohl sein, betonte Kitzel in seiner Stellungnahme. Gleichbehandlungsgesichtspunkte der Adoptivbewerber hätten hinter Belangen des Kindeswohls zurückzutreten. Weitergehende Regelungen wie von der FDP gefordert seien nicht angezeigt.

Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, begrüßte ebenfalls das Ziel des Gesetzentwurfes, Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen, aber stabilen Partnerschaften zuzulassen. Die vom BVerfG geforderte Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen spiegele im Hinblick auf Stabilität und Kindeswohl die gesellschaftliche Realität wider und sei daher überfällig. Gleichzeitig sprach sie sich für eine umfassende Reform des Abstammungs- und Sorgerechts auch für weitere Familienkonstellationen aus.

Constanze Körner vom Berlin Verein Lesben-Leben-Familie sagte, es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass sich ein verändertes, vielfältigeres Familienbild Schritt für Schritt in den Gesetzen durchsetze und Familie längst nicht mehr zwingend an die Ehe gebunden sein müsse. Jedoch sei für lesbische Mütterfamilien noch immer die Stiefkindadoption in der Ehe beziehungsweise der Eingetragenen Lebenspartnerschaft nach der Geburt der einzige Weg, um rechtlich Eltern ihres in die lesbische Beziehung hineingeborenen Kindes zu werden. Dringend notwendig sei daher die Abschaffung der Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Ursprungsfamilien sowie grundsätzlich eine Reform des Abstammungsrechts.

Quelle: Heute im Bundestag vom 29.01.2020

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Bilanz 10 Jahre „Missbrauchsskandal“

Posted on Januar 28, 2020. Filed under: Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Heute zog der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, gemeinsam mit Matthias Katsch, Philosoph und Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., der den sogenannten „Missbrauchsskandal“ am Berliner Canisius-Kolleg vor zehn Jahren maßgeblich ins Rollen brachte, und mit Silke Noack, Sozialpädagogin und Leiterin des bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland.

Rörig: „[…] Ich bin immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen wird. Tausende Kinder werden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie. Missbrauchsabbildungen durchfluten mittlerweile in Terrabyte-Dimensionen das Netz. Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzudecken und Kinder endlich besser zu schützen.“ […] „Sexuelle Gewalt kann nur dann wirkungsvoll bekämpft werden, wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte verbünden, um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Kampf anzusagen. Wir brauchen für Deutschland einen Pakt gegen Missbrauch. Einen Pakt für ein gemeinsames großes Ziel: Maximale Reduzierung der Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig. „Dieser Pakt braucht die uneingeschränkte Unterstützung von allen Bürgerinnen und Bürgern, von Bund, Ländern und Kommunen, den politischen Parteien, der Zivilgesellschaft wie Kirchen, Wohlfahrt, Sport, aber auch des Gesundheitswesens oder der Internetwirtschaft, die alle auf dieses Ziel hinarbeiten.“ Der neue Nationale Rat, das von Bundesministerin Dr. Giffey und Rörig im Dezember 2019 einberufene Spitzengremium aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Betroffenen, biete eine starke Plattform für diesen Pakt.

Rörig wiederholte heute seine Forderungen nach

  • einer programmatischen Verantwortung der politischen Parteien,
  • Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen und
  • Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Ich erwarte eine deutlichere Haltung der Politik. Für mich gehören klare Forderungen, Vorgaben und finanzielle Untermauerung in jedes Parteiprogramm und in jeden Koalitionsvertrag, auf Bundes- und auf Länderebene“, so Rörig. […] Um die Erreichung der Ziele messbar zu machen, brauche es zudem eine regelmäßige Prävalenz- und Wirkungsforschung. „Wir müssen noch viel genauer wissen, wie viele Kinder betroffen sind und welche Wirkung Maßnahmen der Prävention konkret entfalten“, so Rörig. Er hoffe sehr, dass im Rahmen des Nationalen Rates bald eine nationale Forschungsstrategie entwickelt werde.

Matthias Katsch, Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., bilanzierte: „Auch zehn Jahre nach der Aufdeckung sexueller Gewalt in zahlreichen Bildungseinrichtungen und einer verstärkten Debatte über Missbrauch von Kindern im Kontext ihrer Familie wird sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch immer nicht als zentrale gesellschaftliche Herausforderung für unser Land angenommen. Beide Kirchen haben in den vergangenen Jahren Aufklärung und Aufarbeitung über den Umgang ihrer Institutionen mit Verbrechen ihrer Mitarbeitenden vielfach verschleppt. Erst jetzt beginnen sie, sich ihrer Verantwortung zu stellen und machen sich an unabhängige und umfassende Aufarbeitungsprozesse. Immer noch werden die Opfer eher stigmatisiert, als dass ihnen notwendige Hilfe und Unterstützung angeboten wird. Das Bewusstsein für die „Normalität“ von sexuellem Kindesmissbrauch in unserer Gesellschaft ist zwar – vor allem durch die Hartnäckigkeit von Betroffenen und ihre neugewonnenen Unterstützer*Innen – gestiegen, aber wir sind institutionell wie als Gesellschaft noch weit davon entfernt, diese Gewaltform in der kommenden Generation zu überwinden.“

Mehr Aufklärung und Sensibilisierung

Abschließend forderte Rörig eine breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Es sei wichtig, dass offen über das Thema gesprochen werde und Alle Bescheid wüssten. Betroffene berichteten immer wieder, wie häufig vor allem das nahe Umfeld versagt habe, weil Mitwissende weggesehen und nicht geholfen hätten. „Taten verhindern heißt auch, Anbahnungsprozesse von Tätern und Täterinnen und Signale von Kindern überhaupt wahrnehmen zu können.“ Leider habe er bis heute keine Gelder, um eine solche Kampagne umzusetzen.

Mit dem neuen Spot „Anrufen hilft!“ möchte Rörig auf das bundesweite Angebot des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ (0800 22 55 530) hinweisen und Menschen aktivieren, dort anzurufen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“: „Es ist wichtig, dass Menschen aufmerksam werden und sich trauen hinzuschauen, damit sexuelle Gewalt an Kindern aufgedeckt und schneller beendet wird. Viele Menschen aus dem Umfeld von Kindern haben ein komisches Gefühl, wissen aber nicht, was sie machen sollen. Wir bieten Menschen Rat und Unterstützung, die einem Kind helfen wollen oder selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind.“ Am Hilfetelefon arbeiten über 20 psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Seit Beginn des Hilfetelefons in 2010 wurden über 43.000 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.

Den Spot „Anrufen hilft!“, bei dem Regisseurin Caroline Link (u. a. „Nirgendwo in Afrika“, „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“) pro bono Regie führte, stellte sie heute persönlich in Berlin vor: „Zu erfahren, wie viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unter sexuellem Missbrauch leiden, hat mich überrascht und schockiert. Wenn es uns mit dem Spot gelingt, Kindern in dieser beklemmenden Lebenssituation zu helfen, wäre ich sehr froh. Kinder sollen Kinder sein dürfen. Ihre körperliche und seelische Unversehrtheit ist mir ein großes Anliegen.“

Der Spot wird ab heute auf zahlreichen TV-Sendern, in Kinos, auf Social Media und auf der gleichnamigen Website zum Spot www.anrufen-hilft.de sichtbar sein. Umgesetzt wurde er von der Claussen + Putz Filmproduktion GmbH und der Agentur ressourcenmangel.

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 28.01.2020

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Jugend-Check : Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Posted on Dezember 22, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Kinder-/Jugendinfos, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Der Jugend-Check ist ein Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung und mehr Jugendgerechtigkeit. DasKompetenzzentrum Jugend-Check überprüft Gesetzentwürfe auf mögliche Auswirkungen auf die Lebenslagen junger Menschen zwischen 12 und 27 Jahren.

Der Check vom 18.12.2019 beschäftigt sich mit Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien anlässlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien.

nähere Informationen

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BbP: „Pflegekinder mit Behinderung dürfen nicht ein weiteres Mal durchs Raster fallen. Wir brauchen jetzt endlich eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die diesen Namen auch verdient.“

Posted on Dezember 18, 2019. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Logo des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V.

Stellungnahme des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. vom 10.12.2019 zum Abschlussbericht des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten“

In Berlin ist heute der Abschlussbericht des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten“ für eine Reformierung der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht und an Bundesfamilienministerin
Dr. Franziska Giffey überreicht worden (wir berichteten).

Zu den Inhalten sagt die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V., Kerstin Held:

„Wir erfahren derzeit in persönlichen Gesprächen große Wertschätzung aus dem Bundesfamilienministerium für unsere Tätigkeit als Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung. Wir freuen uns über das offene Ohr und das Schulterklopfen sehr. Von einem liebevoll gedeckten Tisch allein werden allerdings unsere Kinder nicht groß und unsere Pflegefamilien nicht satt.

Der heute vorgestellte Abschlussbericht des Dialogprozesses ist leider noch nicht einmal ein Etappenziel. Pflegekinder mit Behinderung und ihre Bedürfnisse sind in der öffentlichen Vorstellung noch nicht einmal genannt worden. Obwohl wir als Bundesverband in den Dialogprozess einbezogen waren und vielfach die Nöte und Notwendigkeiten unserer Kinder und Familien geschildert haben, spiegelt der Abschlussbericht in keinster Weise den dringenden Handlungsbedarf wider.

Pflegekinder mit Behinderung dürfen nicht ein weiteres Mal durchs Raster fallen! Wir brauchen jetzt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die diesen Namen auch verdient.

Auch wenn Ministerin Giffey heute starke Worte für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe fand, so war in den Beiträgen im Plenum wenig davon zu hören und zu sehen. Einmal mehr wurde für uns deutlich, dass die mit dem Dialogprozess beauftragten Institute nicht nur „inklusionsfremd“ sind, sondern auch noch Zahlen präsentierten, die alles andere als repräsentativ sind. So wurde in den Interviews, die die bundesweite Situation wiedergeben sollen, gerade einmal ein einziger Careleaver mit Behinderung berücksichtigt. Von 16 interviewten Eltern haben nur vier mit dem Thema Behinderung zu tun. Ob es sich um Pflegekinder und Pflegeeltern handelt, lassen die Zahlen nicht erkennen. An anderer Stelle ist von drei Interviews mit Pflegeeltern die Rede. In wieweit Pflegekinder mit Behinderung dabei eine Rolle spielen, lässt sich ebenfalls nicht erkennen.

Die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung der Erkenntnisse sind wenig bis gar nicht an einer inklusiven Lösung orientiert. Obwohl wir als Bundesverband bereits bei der Auftaktkonferenz unsere Kooperation angeboten haben, sind die Ressourcen nicht genutzt worden, die zur Verfügung gestanden hätten. Es wäre ein Vielfaches an qualifizierten Interviews möglich gewesen.

Wir können nur hoffen, dass der Referentenentwurf für das anstehende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eine andere Sprache sprechen wird und die Inklusion, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland vor zehn Jahren bekannt hat, endlich auch in geltendes Recht umgesetzt wird.“

Über den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit mehr als 550 Familien mit über 1.000 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.

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Deutscher Verein zum Gesetzentwurf Stiefkindadoption

Posted on Dezember 11, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Das Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedete am 04.12.2019 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien.

Mit dem Entwurf soll nichtehelichen Stieffamilien, die in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ eheähnlich zusammenleben bzw. mit einem gemeinsamen Kind im Haushalt leben, die Adoption von Stiefkindern ermöglicht werden. Der Deutsche Verein begrüßt den Entwurf als eine Anpassung an die Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland und betrachtet die im Entwurf vorgegebenen Regelbeispiele einer verfestigten Lebensgemeinschaft als angemessen. Der Deutsche Verein regt an, die ebenfalls in diesem Entwurf vorgenommenen Änderungen des Kollisionsrechtes zur Adoption in Fällen mit Auslandsbezug zu überdenken, da die geplanten Anknüpfungsregeln den Auslandsbezug weitgehend außer Acht lassen.

zur ausführlichen Stellungnahme

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FDP will Neuregelung der Adoption

Posted on Dezember 11, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe sollen nach dem Willen der FDP bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgelegt (19/15772). Daneben solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Einzeladoption auch für einen Ehepartner zulässig wird.

Die gemeinsame Adoptionsmöglichkeit für Paare an das Kriterium des Bestehens einer Ehe anzuknüpfen, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Es sei im Sinne der betroffenen Kinder geboten, Paaren in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu ermöglichen, wie Ehegatten gemeinsam zu adoptieren. Dies betreffe über Stiefkindadoptionen hinaus auch die gemeinsame Adoption fremder Kinder. Ferner sei es auch Ehegatten zu ermöglichen, als Einzelperson zu adoptieren.

Der Antrag steht am 12. Dezember 2019 zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt (19/15618), auf der Tagesordnung des Bundestages. Beide Vorlagen sollen anschließend zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

Quelle: Heute im Bundestag vom 11.12.2019

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Positionierung des Bundesnetzwerks Ombudschaft zur gesetzlichen Verankerung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Dezember 3, 2019. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in einem Positionspapier zur gesetzlichen Verankerung von Ombudschaft im Kontext des SGB VIII Reformprozesses geäußert.

Das Bundesnetzwerk begrüßt die breite fachliche Zustimmung und Anerkennung der Relevanz von Ombudsstellen als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, wie sie aktuell im Rahmen des Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten“ deutlich wird.

Basierend auf fachlichen Grundlagen und Prämissen der ombudschaftlichen Praxis stellt das Bundesnetzwerk seine Positionen, Forderungen und konkreten Formulierungsvorschläge bezüglich einer gesetzlichen Implementierung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Es spricht sich u.a. für einen individuellen Rechtsanspruch auf ombudschaftliche Beratung im Kontext von hilfeplan(analog)gesteuerten Leistungen aus und plädiert für eine strukturelle Anbindung von Ombudsstellen auf Landesebene. Zudem äußert sich das Bundesnetzwerk mit Blick auf eine adressaten- und bedarfsgerechte Jugendhilfe zu weiteren im Kontext einer SGB VIII-Reform diskutierten Themen wie Leaving Care, Pflegekinderwesen, Kostenheranziehung und Inklusion.

Das Positionspapier kann hier abgerufen werden: Positionspapier BNW Ombudschaft

Kurz und bündig: Forderungen des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe auf einen Blick

  • individueller Rechtsanspruch auf ombudschaftliche Beratung für junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten in Konflikten mit Leistungsgewährung oder Leistungserbringung im Kontext der Hilfen zur Erziehung (HzE) und angrenzender Bereiche
  • Anspruch auf ombudschaftliche Beratung durch externe Ombuds-bzw. Beschwerdestellen, die nicht an leistungsgewährende oder -erbringende Träger der Kinder- und Jugendhilfe angebunden sind
  • Strukturelle Anbindung der Ombudsstellen auf Landesebene: Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von externen ombudschaftlichen Beratungsstellen durch den überörtlichen Träger
  • Gewährleistung von externen Beschwerdemöglichkeiten durch Einrichtungsträger – Ombudsstellen als geeignete externe Beschwerdestellen
  • Möglichkeit des öffentlichen Trägers, darüber hinaus Ombudsstellen für Bereiche jenseits der Hilfen zur Erziehung zu errichten
  • Sicherstellung des tatsächlichen Zugangs zu ombudschaftlicher Beratung von jungen Menschen und ihren Familien
  • Überprüfung und Erweiterung des geltenden Akteneinsichts- und Archivrechts
  • Stärkung von Selbstvertretungsorganisationen
  • Rechtsanspruch „Leaving Care“ und Hilfen für junge Volljährige
  • Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen
  • Pflegekinderwesen: Ausbalancierung der Anliegen junger Menschen, ihrer Herkunfts-und Pflegefamilien
  • Gegenseitige Ergänzung individueller und infrastruktureller Angebote in der Kinder-und Jugendhilfe
  • keine Ungleichbehandlung junger Geflüchteter
  • „Inklusive Lösung“ für alle Minderjährigen und junge Volljährigen nach den Maßgaben des SGB VIII
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Bundesverband Kinderhospiz fordert bessere Bedingungen für schwerstkranke Kinder

Posted on November 21, 2019. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

30 Jahre alt wird am 20.11.2019 die UN-Kinderrechtskonvention, in der erstmals die Rechte von Kindern festgelegt wurden. Seit 30 Jahren sollten diese Rechte besonders geachtet und geschützt werden, und doch gibt es – auch in Deutschland – viel zu tun.

„Für Kinder, die an lebensverkürzenden Krankheiten leiden, muss noch viel mehr getan werden!“, sagt Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz. Der Dachverband der deutschen Kinderhospize setzt sich vehement dafür ein, dass die besonderen Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter junger Patienten nicht nur gesellschaftlich, sondern auch politisch gesondert beachtet und geregelt werden.

„Es kann nicht sein, dass ein unheilbar krankes Kind nicht aus einer Klinik entlassen werden kann, weil die Eltern keinen Pflegedienst finden können, der eine Betreuung zuhause übernimmt“ – ein Beispiel, dem Sabine Kraft häufig begegnet. Nicht nur beim Pflegekräftemangel fordert der Bundesverband Kinderhospiz von der Politik schnellere und wirksamere Lösungen, die die Rechte junger Patienten ernst nehmen und schützen. „Wir erfahren fast täglich von Beispielen, bei denen betroffene Familien mit Kostenträgern darum kämpfen müssen, die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen“, berichtet Sabine Kraft. Ob es um die umstrittene Neuregelung der außerklinischen Intensivpflege geht oder um eine Kostenübernahme für den Aufenthalt in einem stationären Kinderhospiz – für solche Kämpfe fehlt den Eltern eigentlich die Zeit und Kraft. „Das Recht auf angemessene palliative Versorgung muss auch bei uns in Deutschland oft erstritten werden“, sagt Kraft: „Das geht so nicht!“

Auch im internationalen Vergleich sieht Sabine Kraft noch enormen Entwicklungsbedarf: „Es muss endlich weltweit selbstverständlich werden, lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche und ihre Familien angemessen zu versorgen“. Sabine Kraft ist auch Vorstandsmitglied des internationalen Netzwerkes für Kinder-Palliativversorgung ICPCN und weiß, dass die Realität eine andere ist: „Derzeit können wir noch nicht einmal davon sprechen, dass sterbende Kinder keine Schmerzen erleiden müssen.“

Nicht nur politisch, auch gesellschaftlich fordert der Bundesverband Kinderhospiz anlässlich des Tages der Kinderrechte ein Umdenken: „Mit Verdrängung und Berührungsängsten ist keinem geholfen. Wir müssen schwierige Themen angehen und zulassen, auch in unseren Köpfen“, fordert Kraft.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Kinderhospiz vom 20.11.219

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RLP: Anhörung im Landtag – Kostenbeiträge für Heim- und Pflegekinder gehören abgeschafft

Posted on August 29, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

MdL Markus Stein (SPD)

Der Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des rheinland-pfälzischen Landtags hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung des Kostenbeitrags für Heim- und Pflegekinder beschäftigt. Ausschussmitglied Markus Stein erklärt hierzu:

„Bei der Anhörung wurde deutlich, dass wir mit der klaren Forderung, den Kostenbeitrag für Heim- und Pflegekinder abzuschaffen, auf dem richtigen Weg sind. Junge Menschen, die ohnehin schon einen erschwerten Start ins Leben haben, müssen bei ihrem Übergang ins Erwachsenenleben bestmöglich unterstützt werden. Hierzu zählt der Start in die Berufstätigkeit durch Ferienjobs oder die Ausbildung. Wenn aber den jungen Menschen – wie bei der derzeitigen Rechtslage – vom ersten, selbst verdienten Geld am Ende fast nichts übrigbleibt, weil sie bis zu 75 Prozent ihres Nettoeinkommens an das Jugendamt abführen müssen, ist dies in jeder Hinsicht ungerecht. Es darf nicht länger so sein, dass die Zukunftschancen eines jungen Menschen von der familiären Situation abhängen. Daher sollte die im SGB VIII geregelte Heranziehung des verdienten Geldes ersatzlos gestrichen werden.“

Stein sagt weiter: „In der Anhörung wurde deutlich, dass die überwiegende Mehrzahl der Anzuhörenden aus Verwaltung und Verbänden unsere Ansicht teilt: Der geltende Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent sei für die jungen Menschen überhaupt nicht nachvollziehbar und wirke demotivierend.“ Stein betont: „Für junge Menschen ist es wichtig zu erleben, wie es ist, auf eigenen Füßen zu stehen. Dafür müssen sie ihr verdientes Geld behalten dürfen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenverantwortlichen Leben.“

Quelle: Pressemitteilung der SPD Landtagsfraktion RLP vom 28.08.2019

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Exklusion beenden: Kinder und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!

Posted on August 27, 2019. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Zusammen mit sehr vielen anderen Organisationen hat sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. dem Appell: Exklusion beenden – Kinder‐ und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien! angeschlossen.

Gefordert wird, ein inklusives SGB VIII nun endlich gesetzlich umzusetzen und damit Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung aus dem SGB XII in das SGB VIII zu inkludieren.

Der Zeitpunkt des Appells ist dabei nicht zufällig. Am 17./18. September 2019 wird im Rahmen des Dialogprozesses des BMFSFJ „Mitreden-Mitgestalten: die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ unter der Überschrift „Mehr Inklusion, wirksames Hilfesystem, weniger Schnittstellen“ mit über 70 Beteiligten aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe u.a. Bereichen erneut über die Option einer inklusiven Lösung des SGB VIII diskutiert. Ein Gesetzesentwurf wird – wie vom BMFSFJ angekündigt – Anfang 2020 erwartet.

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PFAD: Kostenheranziehung von Pflegekindern – Verschlechterung statt Verbesserung

Posted on August 5, 2019. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

In seiner Fachinformation vom 05.08.2019 (pdf) nimmt der PFAD Bundesverband e.V. Stellung zu den Auswirkungen eines neuen Gesetzesentwurfes auf die Kostenheranziehung junger Menschen in den erzieherischen Hilfen:

Zeitlicher Vorlauf
Mit dem KJVVG wurde ab Dezember 2013 gesetzlich festgelegt, dass für die Berechnung der Kostenheranziehung junger Menschen in den Hilfen zur Erziehung das Einkommen des der Leistung vorangegangenen Kalenderjahres anzusetzen ist.
In vielen Jugendämtern wurde diese gesetzliche Regelung nicht umgesetzt, was zu mehreren Klagen vor Verwaltungsgerichten führte. Nachdem ein öffentlicher Träger der Jugendhilfe in Berufung gegangen war, gab es die Rechtsprechung durch das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. In diesem Urteil (3 A 751/18) wurde bestätigt, dass auch bei der Kostenheranziehung junger Menschen, die in Pflegefamilien oder der Heimerziehung leben, das Einkommen des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres anzusetzen ist.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
Der Referentenentwurf für dieses Gesetz kam im April dieses Jahres. Im Artikel 8 steht in Nr. 4: Nach § 94 Absatz 6 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird.“ Außer PFAD haben sich die Verbände der Erziehungshilfen, der Paritätische Gesamtverband und andere kritisch zu dieser Veränderung im SGB VIII geäußert. Doch keine dieser Kritiken führte zu einer Abänderung.

Folgen
Dies bedeutet für viele junge Menschen, den vollen Abzug von 75 % ab dem ersten Tag der Ausbildung. Eine erhebliche Demotivierung beim Start in die Arbeitswelt!
In dieser aktuellen Rechtslage ist für alle Betroffenen der jetzige Satz 2 aus § 94 Absatz 6 SGB VIII besonders wichtig: „Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient.“
Wir gehen davon aus, dass eine Ausbildung prinzipiell dem Zweck der Leistung dient. Denn Ziel der Jugendhilfe ist es, junge Menschen bei der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen (vgl. § 1 SGB VIII). Eine Ausbildung schafft eine wesentliche Voraussetzung dazu.
Wir fordern, dass die im Koalitionsvertrag geforderte Stärkung und Unterstützung fremduntergebrachter Kinder und Jugendlicher (Z.819-828) zu einer Abschaffung des Kostenbeitrages für junge Menschen führt.

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Kinderarmut: Paritätische Studie belegt wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland

Posted on August 4, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rechtliches, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stellungnahmen, Thüringen | Schlagwörter: , , , |

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes

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PFAD befürwortet Adoptionen auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Posted on Juli 8, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoIn seiner Stellungnahme vom 26.06.2019 zum Diskussionspapier des BMJuV zum Urteil des BVerfG vom 26.03.2019 (1 BvR 673/17) begrüßt der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., dass mit diesem Urteil die Frage der Notwendigkeit der Ehe für eine Adoption unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls neu bewertet werden kann.

Der Verband plädiert dafür, dass die Adoption von Stiefkindern und fremden Kinder unter bestimmten Umständen auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften ermöglicht werden soll.

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BAG Landesjugendämter veröffentlicht Handlungsempfehlung zum Bundesteilhabegesetz

Posted on Juni 29, 2019. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoDie Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat Anfang Juni 2019 ihre Handlungsempfehlung „Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz“ veröffentlicht. Für die Träger der Jugendhilfe ist das ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der zweiten Reformstufe des BTHG.

Eine gute Übersicht über die Inhalte der Handlungsempfehlung gibt das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. auf https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/service/aktuelles/handlungsempfehlung-bag-landesjugendaemter/

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PFAD fordert: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit die Rechte von Pflege- und Adoptivkindern besser geachtet werden.“

Posted on Mai 22, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoDie UN-Kinderrechtskonvention wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Aus diesem Anlass fordert der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zusammen mit vielen anderen Organisationen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

PFAD unterstützt daher auch die Aktionen zum 22. Mai, an dem die beteiligten Organisationen in den Sozialen Medien noch einmal gemeinschaftlich und mit ihrer eigenen Begründung auf das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hinweisen: #kigg19 #KinderrechteinsGrundgesetz

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Verbände fordern inklusives Kinder- und Jugendhilferecht für ALLE Kinder

Posted on Mai 17, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoIn einem Zwischenruf an die Politik fordern Erziehungsfachverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderung ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht für ALLE Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung.

Denn ohne die Zusammenführung der Leistungen und ohne die Zusammenführung der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung mit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wird eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe nicht gelingen.

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Deutscher Juristinnenbund befürwortet stärkere Öffnung des Adoptionsrechts

Posted on Mai 7, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoIn einer viel beachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag darauf erkannt – BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17 –, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist (wir berichteten).

Im Einzelnen hat das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder darin gesehen, dass faktische Lebensgefährten nicht das Kind ihrer Partner adoptieren können, ohne dass die rechtlichen Bindungen des Kindes zum leiblichen Elternteil (=Partner) erlöschen. Eine Adoption des „faktischen Stiefkinds“ ist also anders als bei Ehegatten nicht oder nur unter Verlust der verwandtschaftlichen Bindung zum leiblichen Elternteil möglich. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte in seiner Stellungnahme vom 15. März 2018 im Verfahren vor allem einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen und sieht sich nun höchstrichterlich bestätigt. „Mit Rücksicht auf geänderte Lebensmodelle und Lebenszuschnitte ist es Zeit für eine Änderung auch des Adoptionsrechts,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der Gesetzgeber ist gehalten, bis Ende März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. Das könnte, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der u.a. für das Familienrecht zuständigen Kommission im djb, allerdings wieder nur eine „kleine Lösung“ werden, da „der Gesetzgeber in der Regel lediglich das umsetzt, was das Bundesverfassungsgericht anmahnt.“

Einen Entwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Diskussionsteilentwurf auf den Weg gebracht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. „Es wäre eine gute Gelegenheit, auch das Adoptionsrecht den gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen“, so Brigitte Meyer-Wehage ergänzend. Ob die faktische Lebensgemeinschaft verfestigt sein und dies an der Dauer des Zusammenlebens mit dem Partner oder der Partnerin anknüpfen sollte, wird im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren sein.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 06.05.2019

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LSVD zum Regenbogenfamilientag: Familienvielfalt rechtlich anerkennen und Freizügigkeit in Europa absichern – Entwurf für Reform zum Abstammungsrecht wird Familienvielfalt nicht gerecht

Posted on Mai 5, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

logoAnlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Families: United We Stand“ am Sonntag, den 05. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben-und Schwulenverbandes (LSVD): Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht dient dem Kindeswohl und stärkt Familien. Der Lesben-und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen.

Der LSVD begrüßt, dass mit dem Entwurf von Justizministerin Barley eine Reform des Abstammungsrechts angegangen wird. Die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung beiden Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Vor dem Hintergrund der Europawahlen (www.lsvd.de/europa) fordert der LSVD, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. Eingetragene Partnerschaften oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare werden bislang in der Regel in den EU-Ländern nicht anerkannt, die diese Rechtsformen selbst nicht im nationalen Recht verankert haben. Das ist ein großes Problem für die Freizügigkeit innerhalb der EU. Die betroffenen Paare und Familien erleiden bei einem etwaigen Umzug gravierende Rechtsverluste. Ähnliches gilt für transgeschlechtliche Eltern.

Hintergrund:
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Neben verheirateten heterosexuellen Paaren mit Kind(ern) nimmt auch der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern-und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien zu. Kinder, Mütter und Väter erleben somit Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Familienformen und biologische, rechtliche und soziale Elternschaft fallen dabei zunehmend auseinander. Diesen Sorge-und Verantwortungsgemeinschaften steht allerdings ein Rechtssystem gegenüber, dass Vielfalt nicht angemessen berücksichtigt.

Der Lesben-und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Quelle: Pressemitteilung des LSVD vom 03.05.2019

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Die Linke: „Zahl der Pflegekinder auf Höchststand“

Posted on April 30, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

logoIn ihrer Pressemitteilung „Zahl der Pflegekinder auf Höchststand“ vom 30.04.2019 äußert sich die Bundestagsfraktion der Linken zur Beantwortung ihrer Kleinen Anfrage „Situation des Pflegekinderwesens“ durch die Bundesregierung (siehe Bundestags-Drucksache 19/8992):

„Noch nie waren so viele Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht wie derzeit. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Waren es 2008 noch ca. 60000 Kinder und Jugendliche, ist die Zahl der Pflegekinder bis zum Jahr 2017 auf über 81000 angestiegen. Die meisten von ihnen kommen aus armen und Ein-Elternfamilien. „Kinderarmut bedeutet strukturelle Kindeswohlgefährdung – das zeigen die Zahlen deutlich.“ kommentiert Fragesteller Nobert Müller. „Die Verantwortung tragen dafür nicht die Eltern, sondern eine Sozialpolitik, die Arme systematisch ausgrenzt und benachteiligt.“ Eigentlicher Charakter einer Vollzeitpflege ist eine vorübergehende Betreuung der Kinder mit dem Ziel die Herkunftsfamilie nächstmöglich wieder zu vereinen. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von mittlerweile 30 Monaten in der Pflegefamilie, scheint die Zielsetzung jedoch bedroht. Die Pflegefamilien scheinen sich als Alternative zur stationären Heimerziehung immer größerer Beliebtheit zu erfreuen. Dort sind es noch knapp 100.000 Kinder und Jugendliche, wobei sich die Zahlen mit dem Rückgang der Geflüchtetenzahlen im Abwärtstrend befinden. Beide Formen der Fremdunterbringung haben Vor-und Nachteile: Während die Vollzeitpflege mit quasi familienanalogen Strukturen aufwartet, sind es in der stationären Jugendhilfe pädagogische Fachkräfte, die sich um das Wohl des Kindes kümmern. Abhängig von den Bedürfnissen des einzelnen Kindes ist die eine oder andere Form geeignet. „Meine Sorge ist, dass dank klammer Kassen diese Entscheidung ökonomisch und nicht pädagogisch begründet wird.“, ordnet Müller diesen Trend ein. Tatsächlich sind die Kosten der Heimerziehung um ein vielfaches höher als jene für Pflegefamilien. Auch das geht aus der Anfrage hervor.

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AWO: „Viele Fremdunterbringungen von Kindern könnten deutlich verkürzt werden“

Posted on April 30, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen |

logoDie Zahl der in Pflegefamilien lebenden Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist auf ein Rekordhoch gestiegen. „Kinder und Jugendlichen aus der Familie zu nehmen, ist zum Schutz des Kindes in vielen Fällen leider dringend notwendig. Damit ist die Aufgabe des Staates aber nicht erfüllt. Vielmehr müssen die Eltern unterstützt und beraten werden, damit sie möglichst bald wieder in der Lage sind, ihren Betreuungsaufgaben nachkommen zu können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wenn man den Eltern der betroffenen Kinder so schnell wie möglich parallele Hilfsangebote anbietet, könnte die Unterbringung bei Pflegefamilien oder in Heimen deutlich verkürzt werden.“

Die AWO fordert auch im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die leiblichen Eltern besser zu unterstützen und die Unterbringung in Pflegefamilien und Heimgruppen bspw. durch mehr Supervision und Beratung zu professionalisieren. „Grundsätzlich wird deutlich mehr pädagogisches Fachpersonal benötigt, sowohl für die Unterstützung der leiblichen Eltern als auch für die Pflegefamilien“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Dabei müssen die Bindungen der Kinder oder Jugendlichen zu ihren Eltern und den Pflegefamilien im Mittelpunkt der Bemühungen stehen.

Ein sogenannter Hilfeplan entscheidet, ob ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Pflegefamilie oder in einer Heimgruppe untergebracht wird und welche Möglichkeiten zur Rückkehr bestehen. Die AWO fordert, dass der Hilfeplan in der Praxis noch stärker zusammen mit den Eltern erarbeitet wird.

Zur Statistik: Waren es im Jahr 2008 rund 60.000 Unterbringungen bei Pflegeeltern, so betrug im Jahr 2017 die Anzahl schon 81.000 und darüber hinaus fast 100.000 in der Heimerziehung.

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverbandes vom 30.04.2019

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