Tagespflege

3944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Posted on Juli 11, 2019. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: , , |

Überforderung der Eltern/eines Elternteils stellte dabei mit 1348 Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 den häufigsten Anlass dar.

In Bayern wurden im Jahr 2018 insgesamt 3944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 56 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war 2018 die Überforderung der Eltern/eines Elternteils der häufigste Anlass (1348 Fällen).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3944 Fälle, was einem Minus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr (4421) entspricht.

Betroffen waren insgesamt 2210 Jungen und 1734 Mädchen.

Der häufigste Grund für Schutzmaßnahmen (1348 Fälle) war die Überforderung der Eltern/eines Elternteils.

Der zweithäufigste Anlass (1094 Fälle) war die unbegleitete Einreise Minderjähriger aus dem Ausland. Im Vergleich zum Vorjahr (1653 Fälle) war hier ein Rückgang von 34 Prozent zu verzeichnen.

Von den 3944 Maßnahmen wurden 557 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 3387 Fällen lag eine Gefährdung vor. 59 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.

2917 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (74 Prozent), 173 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 854 lebten bei einer geeigneten Person (22 Prozent).

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
Graphik: Vorläufige Schutzmaßnahmen in den Regierungsbezirken Bayerns 2017 und 2018

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Erstmals weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr, Zahl der betreuten Kinder steigt weiter

Posted on Februar 13, 2016. Filed under: Forschung, Tagespflege, Verschiedenes | Schlagwörter: |

44.107 Personen arbeiteten 2015 in der Kindertagespflege. Seitdem diese Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren ausgebaut wurde, hat die Zahl der dort Tätigen im Vergleich zum Vorjahr erstmals geringfügig abgenommen (-1,7%). Die Anzahl der betreuten Kinder nahm dagegen weiter zu (+1,1%). 2015 kümmerte sich eine Tagespflegeperson im Schnitt um 3,4 Kinder.

Das zeigt www.fachkraeftebarometer.de, ein Angebot der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF), die am DJI angesiedelt ist. Bundesweit erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten zwischen 2006 und 2015 um 45%. Die Anzahl der betreuten Kinder stieg im gleichen Zeitraum um 137% auf knapp 150.000. In Deutschland sind rund 14% der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.

zur WiFF-Pressemitteilung vom 10.02.2016

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Pflegeelternkampagne in Koblenz

Posted on Dezember 6, 2013. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Tagespflege | Schlagwörter: |

Die Rhein-Zeitung berichtet am 05.12.2013 von der neuen Pflegeelternkampagne in Koblenz. Mit dem Slogan „Pflegeeltern – Gut für die Kinder“ wirbt die Stadt für mehr Pflegeeltern, denn „Die Zahl der Kinder, die ihre Ursprungsfamilie verlassen müssen, wächst kontinuierlich.“

nähere Informationen

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AGJ verabschiedet Diskussionspapier zu privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung

Posted on Oktober 21, 2013. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen, Tagespflege | Schlagwörter: , |

PRIVATE ERZIEHUNG IN ÖFFENTLICHER VERANTWORTUNG –
FOLGEN FÜR DIE KOMPETENZANFORDERUNGEN IN DER KINDERTAGESPFLEGE UND DER PFLEGEKINDERHILFE
Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Mit der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII und der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII gibt es zwei Angebotsformen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen haben. Für beide Angebote charakteristisch ist, dass sie ursprünglich als familienanaloge Betreuung im privaten Raum konzipiert und somit staatlichen Regulierungen weitestgehend entzogen waren1. Beide Angebotsformen verändern sich und gewinnen an Bedeutung, sobald sich die Rahmenbedingungen des jeweils institutionellen Pendants verändern. Eine dadurch wachsende Gemeinsamkeit dieser im Prinzip unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass jenseits von Professionalisierungsnotwendigkeiten auf der einen Seite und der privat organisierten Erziehung in familiären Kontexten auf der anderen Seite zunehmende Qualifizierungserfordernisse offensichtlich werden, die Ausdruck der Wahrnehmung von privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung sind.

So hat der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013 dazu geführt, dass vor allem in den Kommunen, in denen der Kitaplatz-Ausbau noch hinter den Erwartungen zurückliegt, Kindertagespflegestellen als kurzfristigere und flexibler zu realisierende Alternativen angesehen werden. Hierdurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an einen frühkindlichen Bildungsort und den bestehenden Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen im Bereich der Kindertagespflege.

Mit der Zunahme der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde u.a. die Forderung erhoben, dass neben der notwendigen Verbesserung der Steuerungsinstrumente und der Einführung von vergleichbaren Qualitätsstandards geprüft werden solle, ob nicht die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine kostengünstigere Alternative zu einer stationären Unterbringung darstellt.

Trotz dieser skizzierten Gemeinsamkeiten unterscheiden sich beide Angebotsformen jedoch erheblich. Dies betrifft beispielsweise die Gründe für die Inanspruchnahme beider Angebotsformen, die Dauer der jeweiligen Betreuungszeiten oder das Selbstverständnis der Pflegepersonen.
Bei der Kindertagespflege steht u.a. der Wunsch oder die Notwendigkeit im Vordergrund, auch mit einem Kleinkind berufstätig sein sowie eine Betreuungsform wählen zu können, die eine größere Familiennähe aufweist. Mit Blick auf die Betreuungszeit werden über 40% der
unter Dreijährigen in der Kindertagespflege nicht länger als 25 Stunden in der Woche von der Tagespflegeperson betreut2 und entgegen dem Selbstverständnis von Pflegefamilien sieht die Tagespflegeperson ihre Aufgabe eher als eine berufliche Tätigkeit an.

Pflegefamilien hingegen nehmen Kinder beispielsweise aus Familien auf, bei denen ein erzieherischer Bedarf festgestellt wurde. In diesem Fall stellen sie eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege dar und sollen dazu beitragen, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern und eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zu ergänzen oder zu ersetzen. Aus der Perspektive der Pflegeeltern geht es gleichzeitig um die Möglichkeit, den Pflegekindern ein neues Zuhause zu geben. Im Gegensatz zur Kindertagespflege leben Pflegekinder im Rahmen der Vollzeitpflege über Tag und Nacht außerhalb der Herkunftsfamilie bei ihren Pflegefamilien und tun dies im Durchschnitt für drei bis vier Jahre.3 Allerdings variiert die Verweildauer der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen erheblich, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls auf kurze bzw. befristete Zeit oder auf Dauer. Laut dem 14. Kinder und Jugendbericht dauerten knapp 44 Prozent der im Jahr 2010 beendeten Vollzeitpflegen gem. § 33 SGB VIII zwei Jahre und länger.4 In Bezug auf das Selbstverständnis begreifen Pflegeeltern ihre Aufgabe eher als eine „Lebensform“ und haben für sich selbst nicht den Anspruch, dass ihre Tätigkeit als eine Erwerbstätigkeit wahrgenommen wird.

Neben der in den letzten Jahren stattgefundenen Sensibilisierung für Kinderschutzthemen und den damit verbundenen Veränderungen der rechtlichen Grundlagen gibt es für beide Angebotsformen jeweils spezifische Anlässe, eine (sukzessive) Verfachlichung oder gar Verberuflichung zu fordern. In der Kindertagespflege stehen insbesondere die Erwartungen an frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung und somit die Umsetzung der Bildungspläne im Vordergrund.
Bei den Pflegefamilien ist der hohe Anteil an gescheiterten Hilfen5 Anlass genug, darüber nachzudenken, ob durch eine stärkere Verfachlichung die Erfolgsquoten gesteigert werden könnten. Doch auch zu bewältigende Herausforderungen, beispielsweise in Bezug auf besonders belastete und/oder ältere Kinder (§ 33, Satz 2 SGB VIII), Veränderungen der kommunalen Praxis im Sinne einer zunehmenden Anerkennung familiärer Betreuungsformen als geeignete Alternative zur Heimunterbringung sowie neue Forschungsergebnisse6 befördern die Sichtweise der Notwendigkeit einer fachlichen Weiterentwicklung.

Ausgehend von der öffentlichen Verantwortung der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sowie der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die Leistungen nach dem SGB VIII will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit diesem Diskussionspapier einen Impuls für eine Fachdebatte im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als private Erziehung in öffentlicher Verantwortung leisten. In den Blick genommen werden soll die im gesellschaftlichen und fachlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der weitergehenden Verfachlichung bzw. Qualifizierung der Pflegekinderhilfe im Hinblick auf die verschiedenen Akteure sowie strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

1. Bedeutung der privaten Erziehung in öffentlicher Verantwortung
Die Definition dessen, was der Sphäre des Privaten zugerechnet wird und damit auch in besonderer Weise geschützt und dem Zugriff anderer entzogenen ist, und dem, was öffentlich verhandelt werden kann und muss, wird gesellschaftlich immer wieder neu bestimmt. In Bezug auf die Erziehung von Kindern kommt es regelmäßig zu Verschiebungen der Grenzen zwischen innerfamilialen Angelegenheiten und dem, was als Aufgabe der Gesellschaft verstanden wird. In den letzten Jahren erfordern der Strukturwandel familiärer Lebensformen und die fortschreitende Institutionalisierung von Kindheit und Jugend eine Neubestimmung dessen, was der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern zuzuordnen ist.

Was dabei unter öffentlicher Verantwortung verstanden wird bzw. werden kann, ist uneinheitlich. Im 11. Kinder- und Jugendbericht wird die öffentliche Verantwortung im Sinne der Verantwortung für die Ermöglichung eines gelingenden Lebens in den Vordergrund gestellt. „Die Lebensbedingungen sind so zu gestalten, dass Eltern und junge Menschen für sich selbst und füreinander Verantwortung tragen können“.7 Öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern beinhaltet also sowohl den Ausbau von Infrastrukturangeboten, die Familien bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen und die die Kinder in ihrer Entwicklung und Bildung fördern, als auch das Versprechen, dass die Angebote, die staatlich gefördert oder rechtlich reguliert werden, qualitative Mindeststandards erfüllen. Damit verbunden sind selbstverständlich auch Maßnahmen zur Sicherstellung von Kinderrechten.

Wie im 14. Kinder- und Jugendbericht ausgeführt ist, kann jedoch aus der Verlagerung von ehemals innerfamilialen Erziehungsaufgaben in den öffentlichen Raum noch nicht auf eine Verstaatlichung von Erziehungsaufgaben geschlossen werden. Vielmehr kommt es zu neuen Formen privater Verantwortungsübernahme im öffentlichen Raum8 und wohl auch zu neuen Formen öffentlicher Verantwortungsübernahme im privaten Raum, insbesondere wenn man an die beiden Angebote Kindertagespflege und Pflegekinderhilfe denkt. Dieses neue Verhältnis von privater und öffentlicher Verantwortungsübernahme führt, so die Jugendberichtskommission, nicht zu einer Verdrängung privater Verantwortung, sondern zu neuen hybriden Formen, die im Ergebnis zu einer größeren privaten und öffentlichen Verantwortungsübernahme führen.

Die staatliche Rolle in den pluralistischen Wohlfahrtsarrangements lässt sich beschreiben als zentrale Planungs- und Steuerungsinstanz und Garant für die Verwirklichung von Rechten und damit eben auch als Qualitätssicherer. Öffentliche Verantwortung besteht somit sowohl gegenüber den Personen, die diese gesetzlich normierten Aufgaben übernehmen, als auch gegenüber den Kindern und Eltern, die diese Angebote in Anspruch nehmen. Eine besondere Herausforderung für die Wahrnehmung der Aufgabe als Qualitätssicherer liegt in der wachsenden Diskrepanz zwischen den geforderten Qualifikationen der handelnden Personen und den inhaltlichen und fachlichen Ansprüchen an ihre Arbeit. Zudem lassen die Sensibilisierung für Kinderschutzfragen und die Erwartungen an die Initiierung von Bildungsprozessen die Anforderungen weiter steigen.

Diese hier nur angedeuteten Entwicklungen bleiben für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe nicht ohne Konsequenzen. Denn eigentlich findet die Erziehung von Kindern bei Tagespflegepersonen und Pflegeeltern im privaten Raum statt, also in der Sphäre, die dem staatlichen Zugriff weitestgehend entzogen ist. Aufgrund der Zuordnung dieser Erziehungssettings zum privaten Raum – so könnte man argumentieren – entzöge er sich der öffentlichen Verantwortung und damit auch der öffentlichen Einmischung in der Form von Erlaubnisverfahren und der Definition von Mindeststandards. Da es sich bei den beiden Angebotsformen allerdings um gesetzlich normierte Leistungen handelt, die damit den Eltern und den Kindern auch die Einhaltung von fachlichen Standards versprechen und hierüber erst das Vertrauen in die Angebote generieren, ist eine strikte Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre nicht mehr möglich.

Dies hat zur Folge, dass neue Formen der öffentlichen Verantwortungsübernahme gefunden werden müssen. Diese können zum Beispiel in der Setzung umfangreicherer Qualitätsanforderungen sowie höherer Anforderungen für die Qualitätssicherung im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe bestehen, in der Bereithaltung von ausreichenden Kapazitäten professioneller Unterstützung und Beratung sowie in der Etablierung von geregelten oder niedrigschwelligen Beschwerdeverfahren für die Adressatinnen und Adressaten der Angebote. Diese Entwicklungen sprechen sehr dafür, eine Verfachlichungs-, wenn nicht gar Verberuflichungsdebatte, in Bezug auf verschiedene Teilsegmente der Kindertagespflege und der Pflegekinderhilfe zu führen.
Andererseits bedeutet diese deutliche Ausweitung der öffentlichen Verantwortung für das, was hinter den ehemals „verschlossenen Türen“ dieser Angebote geschieht, im Umkehrschluss nicht automatisch, dass nun jedes von Eltern gewählte Arrangement der Beteiligung Dritter bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder (z.B. durch Großeltern, Babysittende, Nachbarn) staatlicher Aufsicht unterliegt.

2. Professionalisierung, Verberuflichung und Verfachlichung
Mit Blick auf die im (fach-) öffentlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der Qualifizierung der Pflegekinderhilfe bezieht sich das vorliegende Diskussionspapier auf folgende definitorische Überlegungen:

Professionalisierung ist ein Begriff, der trotz aller definitorischen Differenzen entweder den Erwerb und die Anwendung professioneller Kompetenz auf höchstem Niveau oder aber sogar die Professionswerdung spezifischer sozialer Dienstleistungen im Prozess der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und Statuszuschreibung meint.

Verberuflichung bedeutet, dass die Aufgabenerfüllung bei der Arbeitsperson einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialen Bereich voraussetzt, dass die Qualität der Aufgabenerfüllung über Kammern o.dgl. gesichert wird sowie, dass die beruflich tätigen Personen eine regelmäßige und ausbildungsadäquate Entlohnung erhalten.

Verfachlichung beginnt dort, wo Personen Aufgaben im sozialen Bereich in bezahlter Tätigkeit erfüllen und dafür in unterschiedlicher Form unterhalb einer Berufsausbildung (Anlernung, Weiterbildung…) qualifiziert sein müssen.

Vor dem Hintergrund dieser definitorischen Schablone ergeben sich für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als einerseits private Erziehungssettings und als andererseits gesetzlich normierte, öffentlicher Verantwortung unterliegende Leistungen entsprechende Klärungsbedarfe.
So wird der Begriff der Professionalisierung in dem hier verstandenen Sinne beispielsweise vorschnell auf den Bereich der Kindertagespflege angewendet, in dem es zunächst eher um Verfachlichung als Beschreibung und Kontrolle des Erwerbs sowie der Anwendung eines definierten Sets von Kompetenzen in entlohnten Tätigkeiten gehen muss.

3. Die Kindertagespflege
Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren einen starken Bedeutungszuwachs erfahren. Mit der rechtlichen Gleichstellung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren (§ 24 SGB VIII) durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) aus dem Jahr 2005 und aufgrund der Einigung zwischen Bund und Ländern, bis zum 01. August 2013 ein bedarfsgerechtes und qualitätsorientiertes Angebot für unter Dreijährige zu schaffen, hat die Bedeutung der Kindertagespflege in den Kommunen und Kreisen kontinuierlich zugenommen. Bereits bei den Berechnungen der durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) entstehenden Ausbaukosten ist davon ausgegangen worden, dass etwa ein Drittel der benötigten Betreuungsplätze durch die Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden kann. So wundert es nicht, dass sich sowohl die Anzahl der Betreuungsplätze als auch die Anzahl der Tagespflegepersonen dynamisch entwickelt hat, auch wenn bis heute der politisch anvisierte Anteil von 30%9 bezogen auf die neu geschaffenen Plätze noch nicht flächendeckend erreicht ist. Unterstützt wurde diese Dynamik beispielsweise durch das im Oktober 2008 gestartete Aktionsprogramm „Kindertagespflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Ziel, mehr Tagespflegepersonen zu gewinnen, die Qualität der Betreuung zu steigern und das „Berufsbild“ insgesamt aufzuwerten.10

Zudem trägt die Kindertagespflege dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach einer Betreuungsform Rechnung, die ihren Vorstellungen von Erziehung möglichst nahe kommt. Bei kleinen Kindern ist dies häufig eine Form, die als besonders familiennah wahrgenommen wird, d.h. überschaubare Gruppen mit bestimmten Tagesabläufen und Räumlichkeiten ähnlich wie zu Hause, sodass sich kleine Kinder in einer gewohnten Lebenssituation wiederfinden und allmählich neue Bindungen außerhalb der Familie aufbauen können. Inwiefern die Annahme der Familienähnlichkeit vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausdifferenzierung und Formenvielfalt der Betreuungssettings noch zutrifft, wird allerdings auch unter den Akteuren im Bereich der Kindertagespflege kritisch diskutiert.11
Zwar ist die Kindertagespflege vorrangig als Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren gedacht, doch steht sie auch älteren Kindern offen, beispielsweise um Randzeiten abzudecken, wenn die Betreuungszeit in der besuchten Einrichtung nicht ausreicht (kitaergänzende Randzeiten), wodurch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt werden kann.

Es hat sich eine Vielzahl unterschiedlicher Angebotsformen in der Kindertagespflege herausgebildet. Grundsätzlich gilt für alle – in Abgrenzung zur Kindertagesstätte – der nichtinstitutionelle Charakter.
Der überwiegende Teil der Tagespflegepersonen betreut die Kinder in der eigenen Wohnung. Daneben gibt es inzwischen eine große Vielfalt an Betreuungsformen in der Kindertagespflege: Kinder werden im Haushalt ihrer Eltern, in anderen geeigneten Räumen oder ergänzend in bestehenden Kindertagesstätten und Familienzentren betreut. Kinder werden aber zunehmend auch in Betrieben (in der Regel in Großtagespflege) und hier zum Teil durch festangestellte Tagespflegepersonen betreut. Tagespflegepersonen arbeiten beispielsweise in Zweier- oder Dreierteams zusammen und versorgen gemeinsam bis zu zehn Kinder gleichzeitig in angemieteten Räumen. Allerdings variieren die landesrechtlichen Regelungen für die unterschiedlichen Formen der Kindertagesbetreuung zum Teil erheblich.12

Die Großtagespflege als einrichtungsähnliches Setting, in dem zwei oder mehrere Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen, entwickelt sich sowohl im ländlichen Raum als auch in Großstädten dynamisch. Allerdings gibt es auch hier erhebliche Unterschiede – sowohl zwischen als auch innerhalb der Bundesländer. In einzelnen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird zum Beispiel der Ausbau der Großtagespflege gezielt gefördert. In Sachsen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein hingegen hat die Großtagespflege keine große Bedeutung.

Die Vorteile der Großtagespflege liegen aus der Perspektive der Kindertagespflegeperson in einer klaren Trennung von Betreuungstätigkeit und Privatsphäre sowie in der Möglichkeit des kollegialen Austausches. Auch finanziell gibt eine Großtagespflege größere Sicherheit, da viele Kosten gemeinsam getragen werden können. Für Eltern steht u.a. die Verlässlichkeit des Angebotes, d.h. die Vertretung im Notfall im Vordergrund. Für kleinere Firmen und mittelständische Betriebe erscheint die Großtagespflege als Alternative, betriebliche Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen und so die Familienfreundlichkeit als Arbeitgeber erhöhen zu können, wenn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen eine betriebliche Kindertagesstätte nicht auslasten würde.

Neben den aufgeführten Vorteilen gibt es im Zuge der zunehmenden Ausdifferenzierung der Kindertagespflege auch Anlass für eine kritische Sichtweise in Bezug auf die Großtagespflege. Zwar können die Bundesländer bestimmen, dass eine Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt und insgesamt nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe in einer Kindertagesstätte. Dennoch werden aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf die institutionalisierte Kindertagesbetreuung, der Gefahr der Dequalifizierung des gesamten Feldes der Kindertagesbetreuung sowie des Risikos einer Förderung der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen auch kritische Stimmen im Hinblick auf die Gefahr einer „Kita-Light-Version“ laut. Zudem geht mit der Institutionalisierung der Kindertagespflege der Verlust an Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeiten einher.

Anforderungen an die Qualität(ssicherung)
Wenn sich die Kindertagepflege von der ursprünglichen Form der Betreuung von einzelnen zusätzlichen Kindern neben den eigenen Kindern im privaten Haushalt hin zu einer gewerblichen Betreuung mit den gleichen fachlichen Ansprüchen wie an die Kindertagesstätten im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages entwickelt, müssen sich auch die fachlichen Anforderungen dieser Entwicklung anpassen. Als mögliche Stellschrauben der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind hier sowohl die Qualifizierung der Pflegepersonen und der Fachberatung als auch strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen.13

Die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern bedarf im Unterschied zu den anderen Formen der Kindertagespflege keiner Pflegeerlaubnis.14 Bei den erlaubnispflichtigen Betreuungsformen in der Kindertagespflege müssen unterschiedliche Voraussetzungen seitens der Tagespflegepersonen erfüllt sein. Dabei wird die Feststellung der persönlichen Eignung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII von den örtlichen Jugendämtern vorgenommen. Neben einem anerkannten Qualifizierungslehrgang (beispielsweise entlang des DJI-Curriculums mit einem Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden), dem Verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten und den persönlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise pädagogische Kompetenz und Kooperationsbereitschaft im Hinblick auf die Eltern, sind auch spezielle auf die Tätigkeit ausgerichtete fachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählen u.a. die Bereitschaft zu jährlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die aktive Auseinandersetzung mit Fachfragen. Darüber hinaus sind allerdings auch organisatorische Kompetenzen erforderlich, beispielsweise im Hinblick auf Rechtsrahmen, Selbständigkeit, Jugendhilfeträger und Vertragsbeziehungen mit den Eltern sowie das erfolgreiche Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses am Klein(st)kind.

Mit Blick auf die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege erscheint es sinnvoll, für die unterschiedlichen Angebotsformen in der Kindertagespflege – zumindest für die Großtagespflege und die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern eines Kindes (als Extrempole) – jeweils spezifische Kompetenzanforderungen an Tagespflegepersonen zu stellen und spezifische Qualifizierungsangebote vorzuhalten. Vor dem Hintergrund der formal-rechtlichen Gleichstellung mit der institutionellen Betreuung ist es zudem erwägenswert, über eine bundesrechtliche Normierung des Nachweises eines pädagogischen Konzeptes für die Kindertagespflege nachzudenken. Gestützt wird diese Überlegung zudem durch einen unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom August 2013, laut dem Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes auf Tagespflegepersonen verwiesen werden können und somit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung erfülle.15 Perspektivisch in Erwägung zu ziehen ist zudem die Schaffung ländereinheitlicher Bildungsstandards als Orientierung für frühpädagogische Fachkräfte. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, ein fachlich tragbares Vertretungssystem zu installieren, um Verlässlichkeit der Kindertagespflege i.S.v. Betreuungskontinuität sicherzustellen.

Mit Blick auf eine (nachhaltige) Qualitätssicherung ist insbesondere die Rolle der Fachberatung zu betrachten. Die Jugendämter bzw. in einigen Bundesländern die Anstellungsträger von Tagespflegepersonen müssen die Arbeit der Tageseltern durch eine regelmäßige intensive fachliche Beratung und Begleitung unterstützen, was spezifischer Kompetenzen und Ressourcen bedarf. Ein Angebot an spezifischen Fortbildungen für die Fachkräfte der Fachberatungen ist demnach ebenfalls erforderlich. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, das Eignungsprüfungsverfahren in eine, in den Landesgesetzen bzw. Kommunalsatzungen verankerte Richtlinie zu überführen, sodass die Struktur der Fachberatung bundesweit homogen und vergleichbar ist.16

Vielerorts sind mittlerweile regionale Arbeitsgruppen der Tagespflegepersonen entstanden, die im Rahmen kollegialer Beratung ihre fachliche Arbeit reflektieren. In einigen Kommunen gibt es Bestrebungen, dass auch in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Tageseltern vertreten sein sollen. Letztlich ist die Umsetzung des § 79a SGB VIII (Bundeskinderschutzgesetz) von Bedeutung, der die öffentlichen Träger ausdrücklich dazu auffordert, die Qualität der Jugendhilfeangebote zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist perspektivisch darüber nachzudenken, für die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern das Erfordernis einer Pflegeerlaubnis wiedereinzuführen.17

4. Die Pflegekinderhilfe
Die Pflegekinderhilfe in Deutschland hat sich ebenfalls in den letzten Jahrzehnten ausdifferenziert und fachlich weiterentwickelt. Allerdings ist die Ausdifferenzierung nach bedürfnisgerechten Pflegeformen zwischen einzelnen Kommunen sehr uneinheitlich und teilweise unzureichend ausgeprägt.18 Im Gegensatz zur Kindertagespflege meint der Begriff der Pflegekinderhilfe bzw. Vollzeitpflege die Unterbringung, Erziehung und Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einem familiären Setting über Tag und Nacht außerhalb der Ursprungsfamilie. Im Rahmen der Vollzeitpflege lassen sich zumeist folgende Angebotsformen unterscheiden:
Legt man das Unterscheidungskriterium der Dauer zugrunde, lassen sich die kurze (bzw. befristete) Vollzeitpflege und die Dauerpflege unterscheiden. Während die Dauerpflege ein auf Kontinuität angelegtes Pflegeverhältnis darstellt, kann die befristete Vollzeitpflege nach Kurzzeitpflege19 (bei der bei einem befristeten Ausfall der Herkunftsfamilie die Erziehung des Kindes übernommen wird) oder Bereitschaftspflege20 im Rahmen einer Inobhutnahme (d.h. die Aufnahme von Kindern in Krisen- oder Notsituationen) differenziert werden. Darüber hinaus gibt es Pflegefamilien, die Kinder mit Behinderungen21 aufnehmen sowie die Verwandtenpflege, bei der Kinder und Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt bei Verwandten – überwiegend bei Großeltern, aber auch bei Onkeln und Tanten, Geschwistern, Neffen und Nichten – oder bei Lehrern und anderen familienfremden Personen – haben und dort aufwachsen.

Nach Schätzungen von Blandow und Küfner22 leben im Jahr 2011 rund 70.000 Kinder und Jugendliche bei Verwandten. In Bezug auf die Verwandtenpflege wird zwischen Pflegeverhältnissen formeller, halbformeller und informeller Natur unterschieden. Die Zahl der formellen Verwandtenpflegeverhältnisse auf der Grundlage des § 33 SGB VIII lag laut Kinder- und Jugendhilfestatistik im Jahr 2010 bei 16.181 andauernden und beendeten Hilfen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die meisten Verwandtenpflegeverhältnisse informeller bzw. halbformeller Natur sind, d.h. Familien ohne Bezug zum Jugendhilfesystem bzw. mit Bezug wirtschaftlicher Leistungen beim Sozialamt oder Jugendamt. Die Besonderheit der Verwandtenpflege wird erst seit einer von Blandow und Walter im Jahr 2004 durchgeführten Bestandsaufnahme in der Fachwelt diskutiert.23 Obgleich die Verwandtenpflege in der Vergangenheit seitens der professionellen Sozialen Arbeit eher mit Skepsis betrachtet wurde und als ‚Hilfe zur Erziehung‘ durch viele Jugendämter lange Zeit generell nicht gewährt wurde, ist mittlerweile eine Öffnung der Kommunen und öffentlichen Träger gegenüber der Verwandtenpflege zu beobachten.

Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII, die sich gem. Satz 2 um „besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche“ kümmern, sind besonders darauf ausgerichtet, schwierigere und ältere Kinder und Jugendliche, die beispielsweise ein hohes Abbruchsrisiko aufweisen, intensiv pädagogisch und/oder therapeutisch zu betreuen.24 Nach der amtlichen Statistik stellen diese und andere besondere Pflegeformen einen Anteil von rund zwölf Prozent an allen Pflegekinderhilfen dar.25 Gerade bei diesen professionalisierten Angeboten der Vollzeitpflege stellt sich allerdings häufig die Schwierigkeit der Abgrenzung zu familienähnlichen Formen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII.

Folgen für die Kompetenzanforderungen
Rechtlich ist die Pflegekinderhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung verortet. Die aufgeführten Pflegeverhältnisse bedürfen keiner Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII, wenn sie im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe (Pflegefamilien, die Kinder mit Behinderungen aufnehmen) aufgrund einer Vermittlung und somit Überprüfung durch das Jugendamt zustande kommen. Darüber hinaus gibt es private Pflegearrangements (Verwandtenpflege), bei der sich Pflegepersonen aus dem Verwandtenkreis oder sozialen Nahraum des Kindes annehmen, ohne Leistungen des Jugendamtes beziehen zu wollen. Wenn diese Pflegepersonen nicht mit dem Kind verwandt oder verschwägert sind, Vormund oder Pfleger für das Kind sind und die Unterbringung in ihrem Haushalt acht Wochen überschreiten wird, bedürfen diese Pflegearrangements in der Regel einer Pflegeerlaubnis.

Die Entscheidung, welche Form der Hilfe geeignet ist, wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach §§ 36 ff. SGB VIII bestimmt. Dennoch ist die Eignung von Personen und Familien, die ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen wollen, nicht an bestimmte berufliche Vorerfahrungen geknüpft, sondern verweist eher auf Grundhaltungen, wie z.B. „ein besonderes Interesse an Kindern und Jugendlichen, Offenheit für die Herkunftseltern, Perspektiven anderer einnehmen können, Reflexionsfähigkeit, Humor, Commitment26 und die Fähigkeit zur flexiblen Problemlösung“27. Relevant sind die nach einer Metaanalyse von Oosterman et al.28 als bedeutendste Schutzfaktoren benannten Fähigkeiten der Kooperationskompetenz sowie des Erziehungs- und Fürsorgeverhaltens. Im Hinblick auf die Einschätzung der Geeignetheit von Pflegeeltern handelt es sich somit im Einzelfall immer um eine Abwägung unterschiedlicher familiärer und individueller Ressourcen. Darüber hinaus qualifizieren sich die Pflegeeltern mit zunehmender Erfahrung und entsprechender fachlicher Begleitung, weswegen die Frage der Eignung nicht als statisch, sondern vielmehr als prozesshaft zu betrachten ist.29 Allerdings ist in dem Zusammenhang über spezifische Pflegeelternschulungen als Voraussetzung und Vorbereitung auf die neue Rolle nachzudenken. Im Rahmen privater Pflegeverhältnisse, die keiner Pflegeerlaubnis bedürfen, wird die Eignung der Pflegepersonen nicht überprüft. Obgleich diese Pflegearrangements nicht der Kontrolle des Jugendamtes unterliegen, gilt die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes durch die Familiengerichte und das Jugendamt auf Grundlage des § 8a SGB VIII, wonach bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls einzugreifen ist.30

Die Zuständigkeit für die Arbeit im Bereich der Pflegekinderhilfe und somit die Verantwortung für fachliche und strukturelle Anforderungen im Hinblick auf Pflegefamilien liegt beim Jugendamt. Ungefähr drei Viertel aller Jugendämter haben einen Fachdienst, den Pflegekinderdienst (PKD), gebildet. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist meist für die Arbeit mit der Herkunftsfamilie und das Hilfeplanverfahren zuständig, der PKD für die Arbeit mit dem Pflegekind und der Pflegefamilie. In bestimmten Fällen liegt die Alleinzuständigkeit beim PKD oder die gemeinsame Verantwortung für den Hilfeplan bei beiden Akteuren. Circa 8 % der Jugendämter haben die fachliche Begleitung der Pflegeverhältnisse an freie Träger delegiert.

Eine im Sinne der Qualitätsdebatte in der Kinder- und Jugendhilfe anzustrebende Verberuflichung der Pflegekinderhilfe insgesamt – auch hier ist die Umsetzung des § 79a SGB VIII im Sinne der Gewährleistung der Qualitätsentwicklung und -sicherung durch die öffentlichen Träger von Bedeutung – sowie die damit anzunehmende Ausweitung öffentlicher Verantwortung steht konträr zu der Privatsphäre familienähnlicher Betreuungsformen. Die Aufgabenerfüllung im familiären Bereich stellt grundsätzlich keinen Beruf dar (Kapitel 2). Vielmehr geht es um eine Verberuflichungsdebatte im Hinblick auf die besonderen Formen der Vollzeitpflege, die vor allem für schwierige und ältere Kinder bzw. Jugendliche gedacht sind (Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII), sowie hinsichtlich der beratenden und begleitenden Fachdienste.

Die genannten Erziehungsstellen sind besonders darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche mit einem hohen Abbruchsrisiko aufzunehmen und intensiv pädagogisch und/oder therapeutisch zu betreuen. Im Hinblick auf diese besonderen Pflegeverhältnisse reichen die oben genannten Grundhaltungen und Fähigkeiten nicht mehr aus. Beispielsweise werden in einigen Bundesländern Erziehungsstellen als professionelle Form der Vollzeitpflege betrachtet, bei denen in der Regel ein Elternteil sozialpädagogische Fachkraft ist, die Pflegefamilie eine intensivere Begleitung erfährt und die Pflegestelle ein vom TVöD abgeleitetes Honorar erhält.31 Hier ist darüber nachzudenken, die formal ausgewiesene pädagogische Qualifikation als Voraussetzung festzuschreiben und spezifische Weiterbildungsmaßnahmen vorzuhalten. In Bezug auf die professionalisierte Fachberatung muss es insbesondere um die Qualität der Hilfeplanung, um Verfahren der Vorbereitung und Herausnahme eines Kindes aus der Familie, um die vorbereitende Einbeziehung der Herkunftsfamilie sowie die vorbereitenden Kontaktgespräche zwischen der potenziellen Pflegefamilie und der Ursprungsfamilie gehen.32 Hier sind vergleichbare Standards für die Unterstützung von Pflegefamilien erforderlich, wobei sowohl die Jugendämter als auch die in der Pflegekinderhilfe tätigen freien Träger zu vergleichbaren Ausstattungsstandards verpflichtet werden, beispielsweise über eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, wie sie im Neuen Manifest zur Pflegekinderhilfe vorgeschlagen wurde.

Weiterhin sind die Pflegekinder in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen, was die Art und Form der Hilfe, die Wahl der Pflegefamilie sowie Umgangskontakte und Verbleibsentscheidungen betrifft, wobei sich an dem Alter, Entwicklungsstand und der konkreten Situation des Kindes bei der Inpflegegabe zu orientieren ist.33

Die Kompetenzanforderungen haben auch deswegen zugenommen, weil Herkunftsfamilien bzw. teilweise Pflegekinder und auch die Pflegekinderhilfe mehr Wert auf den gegenseitigen Kontakterhalt und dessen Sicherung legen. Hierbei bedürfen die Herkunftsfamilien der Unterstützung durch das Jugendamt, was die Vorbereitung eines Pflegeverhältnisses, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer neuen Situation als Eltern ohne Kind nach der Inpflegegabe ihres Kindes sowie die Gestaltung der Umgangskontakte betrifft.34

5. Fazit und Ausblick
Die Verantwortung für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als Angebotsformen privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung ist durch die skizzierten Veränderungen, insbesondere durch die gestiegenen fachlichen Anforderungen in der frühen Bildung, der Sprachförderung und Integration, den neuen Aufgaben im Kinderschutz sowie jenen zur Qualitätssicherung deutlich gestiegen. Dies hat zur Folge, dass neue Formen der öffentlichen Verantwortungsübernahme gefunden werden müssen, und dies führt außerdem zu der Frage, wie die Verantwortungsebenen Bund, Länder und Kommunen diesen höheren Anforderungen unter Berücksichtigung der Spezifika ehemals innerfamilialer Erziehungssettings gerecht werden können. Ein möglicher Weg ist die strukturelle und fachliche Weiterentwicklung der beiden Leistungen Kindertagespflege und Pflegekinderhilfe.

Kindertagespflege
In der Kindertagespflege beförderten die rechtlichen Normierungen im SGB VIII seit dem Jahr 1990 sowie die zunehmende Ausdifferenzierung der Angebotsformen eine Entwicklung, die über eine Verfachlichung der Kindertagespflege, insbesondere im Hinblick auf die Großtagespflege, bereits hinaus weist. Perspektivisch sollte eine Verberuflichung des gesamten Feldes der Kindertagespflege angestrebt werden, um neben der rechtlichen Gleichstellung bzw. Gleichrangigkeit der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren zu einer tatsächlichen Gleichwertigkeit beider Angebotsformen zu gelangen. Eine Verberuflichung der Kindertagespflege – zumindest der Großtagespflege mit dem Ziel der Vermeidung der beschriebenen Gefahr einer „Kita-Light-Version“ (Kapitel 3) – macht es einerseits erforderlich, die Anforderungen an die fachliche und persönliche Eignung von Tagespflegepersonen klar und in Bezug auf die jeweilige Angebotsform zu definieren und spezifische Qualifizierungsangebote vorzuhalten sowie andererseits ein qualifiziertes und angebotsspezifisches Begleitsystem von Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung sollte mittelfristig angestrebt werden, die Eignungsprüfung zu standardisieren, höhere und angebotsspezifische Standards für die Qualifizierung in der Kindertagespflege zu setzen und mit einem verpflichtenden Praxisteil zu verbinden. Weiterhin sollte die Einführung verpflichtender Fortbildungen für Tagespflegepersonen befördert werden. Darüber hinaus gilt es, (finanzierte) Vertretungsmodelle sowie eine damit verbundene Verlässlichkeit des Betreuungsangebots zu gewährleisten. Das Praxisbegleitsystem muss dem besonderen Charakter der verschiedenen Angebotsformen in der Kindertagespflege entsprechend gestaltet bzw. weiterentwickelt werden, wozu ein spezifisches Fortbildungsangebot für die Fachkräfte der Fachberatungen vorgehalten werden muss. Das Praxisbegleitsystem muss sich selbst profilieren und den Tagespflegepersonen eine fachlich versierte und partnerschaftliche Beratung und Unterstützung bieten.
Perspektivisch sollten mit Blick auf eine Verberuflichung des Feldes der Kindertagespflege allerdings auch Strategien zur langfristigen Attraktivitätssteigerung der Beschäftigungsbedingungen mitgedacht werden, wie z.B. die Förderung von Festanstellungsmodellen zur längerfristigen Bindung und Reduzierung der Fluktuation der Tagespflegepersonen, eine leistungsorientierte Vergütung (z.B. die Vergütung von Sonderzeiten wie kitaergänzende Betreuungszeiten und Übernachtungs- und Eingewöhnungszeiten), wie sie vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 2a SGB VIII explizit gefordert ist, sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Verstetigung des Tätigkeitsfeldes35. Perspektivisch wäre auch über die Entwicklung eines Berufsprofils36 nachzudenken, das als Grundlage für die Entwicklung eines kollektiven Selbstverständnisses der Tagespflegepersonen dienen und zu einer gesellschaftlichen Wertschätzung und Wahrnehmung der Kindertagespflege als eine gleichwertige Alternative oder Ergänzung zur institutionellen Betreuung führen könnte. Eine bundesrechtliche Normierung des Nachweises eines pädagogischen Konzeptes für die Kindertagespflege sowie die Schaffung ländereinheitlicher Bildungsstandards wären in dem Zusammenhang ebenfalls langfristig mitzudenken.

Pflegekinderhilfe
Die Arbeit von und mit Pflegefamilien begründet sich auf rechtlichen Grundlagen, die sich seit Beginn der 1980er Jahre wesentlich verändert haben. Die unterschiedliche gesetzliche Normierung hinsichtlich der notwendigen Erteilung einer Erlaubnis und die fehlende Verbindlichkeit hinsichtlich der Qualifizierungsanforderungen sind dringend zu thematisieren. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, eine entsprechende Weiterentwicklung voranzubringen.

Die Entscheidung, ein Kind in einer Pflegefamilie aufwachsen zu lassen, bedarf eines fachlichen Gesamtkonzeptes, beginnend bei der Gewinnung von Pflegeeltern, die Pflegeelternschulung als Voraussetzung und Vorbereitung auf die neue Rolle bis hin zur ständigen fachlichen Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilie. Darüber hinaus gilt es, einen verbindlichen, in Krisensituationen schnellen und reibungslosen Zugang zu laufender Beratung zu gewährleisten sowie geregelte oder niedrigschwellige Beschwerdeverfahren für die Adressatinnen und Adressaten zu etablieren. Hierfür bedarf es einer entsprechend qualifizierten, möglichst multiprofessionellen Personalausstattung im Jugendamt bzw. in der beauftragten Institution. Darüber hinaus sind regelmäßige und zugleich verpflichtende Qualifikationen von Pflegeeltern genauso erforderlich wie die ausreichende Bereitstellung finanzieller Ressourcen für Fortbildungen und Supervision, angeleitete und pädagogisch betreute Gruppenangebote, fachpraktische Reflexionsgruppen und andere Austauschmöglichkeiten sowie konkrete entlastende Hilfen in Krisensituationen. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Pflegekinder bei sie betreffenden Entscheidungen unter Berücksichtigung ihres Alters zwingend erforderlich und der Arbeit mit der Herkunftsfamilie eine größere Bedeutung beizumessen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Pflegeeltern heute überwiegend Kinder aus Familien mit komplexen Belastungssituationen aufnehmen. Sie haben in ihrer Arbeit mit den – meist emotional vorbelasteten – Kindern alltägliche und spezifische Herausforderungen zu bewältigen, müssen sich für eine Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie öffnen und bei möglicherweise auftretenden Widersprüchen entsprechende Bewältigungsstrategien entwickeln. Die Qualifikation und Unterstützung, die diese Pflegeeltern heute brauchen, um den mittlerweile sehr umfangreichen Herausforderungen entsprechen zu können, spricht daher zumindest für eine Verfachlichung der Pflegekinderhilfe, wenn nicht gar für eine Verberuflichung hinsichtlich der besonderen Formen der Pflegekinderhilfe sowie in Bezug auf die professionelle Unterstützung und Beratung.

Bezüglich der qualitativen Weiterentwicklung der strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ist perspektivisch zudem eine Überwindung der Konkurrenzen zwischen professionalisierten Angeboten der Vollzeitpflege (Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen gem. § 33 SGB VIII) und den familienähnlichen Formen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII anzustreben im Sinne einer Ressourcenbündelung, beispielsweise mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit, die Gewinnung von Familien oder die Ausgestaltung von Pflegeelternseminaren37. Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen und teilweise unzureichenden Ausdifferenzierung der Pflegekinderhilfe nach bedürfnisgerechten Pflegeformen zwischen einzelnen Kommunen erscheint es überdies sinnvoll, Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Angebotsformen vorzunehmen, die insbesondere die Eignungs- und Zuweisungskriterien betreffen.

Zusammengenommen könnte die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen dazu beitragen, dass angesichts veränderter und wachsender Herausforderungen sowohl eine qualifiziertere Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung für die Erziehung im privaten Raum als auch eine qualifiziertere Wahrnehmung der privaten Erziehung in öffentlicher Verantwortung gewährleistet werden kann.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 25. September 2013

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1 Allerdings wird im 14. Kinder- und Jugendbericht ausgeführt, dass die private Sphäre und damit auch die Rechte und Pflichten der Individuen schon immer durch rechtliche und politische Regulierungen normiert war, vgl. Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 65.
2 Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (2012).
3 Berechnung auf der Basis der amtlichen Statistik von van Santen, vorgestellt auf der Tagung The 3rd European Conference for Social Work Research – ECSWR 2013 Jyväskylä, 21 March 2013.
4 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
5 Van Santen, E. (2010): Pflegekind auf Zeit, DJI-Bulletin 3/2010 Heft 91, S. 21-23.
6 Verschiedene wissenschaftliche, regional orientierte Studien haben deutlich gemacht, dass die Pflegekinderhilfe in Deutschland äußerst vielfältig organisiert und ausdifferenziert ist und ein Mangel an allgemein akzeptierten Qualitätsstandards besteht.
7 Deutscher Bundestag (2002): 11. Kinder-und Jugendbericht, S. 59.
8 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 66.
9 In 2013 werden 15,5 % der unter dreijährigen Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut (in Westdeutschland 17,2 % (mit Berlin) bzw. 18 % (ohne Berlin) und in Ostdeutschland 10,6 % (mit Berlin) bzw. 10,9 % (ohne Berlin), vgl. Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1.3.2013, Wiesbaden 2013.
10 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=120556.html (Zugriff: 20.09.2013).
11 Kerl-Wienecke, A.; Schoyerer, G.; Schuhegger, L. (im Erscheinen): Kompetenzprofil Kindertagespflege in den ersten drei Lebensjahren, Cornelsen.
12 Beispielsweise dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als neun Kinder in der Großtagespflege betreut werden. In manchen Ländern gibt es überhaupt keine Großtagespflege. In anderen gibt es auch (bzw. noch) Großtagespflegestellen mit drei oder mehr Tagespflegepersonen und mehr als zehn Kindern.
13 http://www.dji.de/bibs/649_Heitkoetter_Ausdifferenzierung_Qualitaet_KTP_21_06_2011endg.pdf (Zugriff: 20.09.2013).
14 http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1184&&Jump1=LINKS&Jump2=10000 (Zugriff: 20.09.2013).
15 http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/24_130814/index.php (Zugriff: 20.09.2013).
16 Hinke-Ruhnau, J. (2010): Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege, S. 114.
17 http://www.dji.de/bibs/649_HandreichungKTPimHHderElternRAinBurkert-Eulitz.pdf (Zugriff: 20.09.2013).
18 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 21.
19 Szylowizki, A. (2006): Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern. In: Schone, R.; Wagenblass, S. (Hg.): Kinder psychisch kranker Eltern zwischen Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie. Weinheim & München, S. 103–117. 2. Aufl.
20 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hg.) (2002): Bereitschaftspflege – Familiäre Bereitschaftsbetreuung. In: Deutscher Bundestag (2013), S. 346.
21 Schönecker, L. (2011): Pflegekinder mit Behinderung. In: Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München, S. 806–813.
22 Blandow, J.; Küfner, M. (2011): „Anders als die anderen …“. Die Großeltern- und Verwandtenpflege. In: Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch
Pflegekinderhilfe. München, S. 743–767.
23 Blandow, J. (2004): Pflegekinder und ihre Familien. Geschichte, Situation und Perspektiven des Pflegekinderwesens. Weinheim & München; Walter, M. (2004): Bestandsaufnahme und strukturelle Analyse der Verwandtenpflege in der Bundesrepublik Deutschland. Bremen.
24 Münder, J.; Meysen, T.; Trenczek T. (Hg.) (2013): Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. Auflage, S. 365.
25 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
26 Der Terminus “Commitment” ist ein aus dem englischen Raum stammendes Konzept, das mit Begriffen wie bspw. nachhaltige Zuwendung, Zu-jemandem-Stehen, Verpflichtungsgefühl, Engagement gleichzusetzen ist.
27 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe, München, S. 410.
28 Oosterman, M.; Schuengel, C.; Bullens, RAR and Doreleijers TAH (2007): Disruptions in foster care: a review and meta-analysis, Children and Youth Services Review 29, pp 53-76.
29 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe, München, S. 410f.
30 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München, S. 55.
31 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
32 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 34.
33 Ebd., S. 40.
34 Ebd., S. 43.
35 Sell, S.; Kukula, N. (2012): Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege. Von der aktuellen Praxis zu einem zukunftsfähigen Modell? Herausgegeben vom Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (ibus). Koblenz, S. 20.
36 Kammer, J. (2013): Professionalisierung in der Kindertagespflege, Masterarbeit, Fachhochschule Köln.
37 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 37.

Quelle: AGJ vom 18.09.2013

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Neue Webseite für Berliner Pflegeeltern, Tagesmütter und Tagesväter

Posted on Juli 18, 2012. Filed under: Berlin, Bewerber, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Tagespflege |

Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. hat eine neue Webseite ins Netz gestellt. Hier finden Sie Top-News und Wissenswertes im Detail für Berliner Pflegeeltern und Tagesmütter:

Mit dieser neuen Seite will der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. Pflegeeltern und Tagesmütter in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen und mehr Menschen dafür interessieren, ein Pflegekind aufzunehmen bzw. Kinder in der Tagespflege zu betreuen. Jährlich suchen ca. 500 Berliner Kinder ein neues Zuhause und es werden immer neue Pflegefamilien benötigt. Auch in der Kindertagespflege gibt es mehr suchende Eltern als freie Plätze.

www.arbeitskreis-pflegekinder.de

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitskreises zur Förderung von Pflegekindern e.V. vom 17.07.2012

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BMFSFJ-Konferenz „Kindertagespflege: Familiennah und gut betreut“

Posted on April 28, 2012. Filed under: Netzwerke, Politik, Tagespflege, Veranstaltungen, Verschiedenes |

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für den 23.04. rund 360 Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis und Wissenschaft zur Bundeskonferenz  „Kindertagespflege: Familiennah und gut betreut“ eingeladen. Diskutiert werden aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven der Kindertagespflege.

„Kindertagespflege ist eine besonders familiennahe Betreuungsform, die optimale Rahmenbedingungen für eine individuelle Förderung der Kinder bietet“, sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Josef Hecken, anlässlich der Eröffnung der Konferenz in Berlin. „Tagesmütter und -väter können flexibel auf die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern eingehen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb ist die Kindertagespflege ein wesentlicher Bestandteil des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung.“
Auf der Bundeskonferenz stellt das Bundesfamilienministerium Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Aktionsprogramm Kindertagespflege vor. Expertinnen und Experten präsentieren Ergebnisse der entwicklungspsychologischen Forschung, empirische Erkenntnisse und Beispiele aus der Praxis. Die Bundeskonferenz ist zugleich der Startschuss für das neue Programm zur Festanstellung von Tagespflegepersonen, mit dem Zuschüsse zu den Personalausgaben gewährt werden sollen. Ab dem 1. August 2012 bis längstens 31. Dezember 2014 werden acht Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln über das Bundesfamilienministerium zur Verfügung gestellt.

Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege unterstützt das Bundesfamilienministerium seit 2008 den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagespflege. An bundesweit 160 Standorten wurden Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung, Vermittlung, Fachberatung und Vernetzung von Tagespflegepersonen auf- und ausgebaut. Anlässlich der Bundeskonferenz werden die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt. Daneben fördert das Aktionsprogramm die flächendeckende Grundqualifizierung im Umfang von 160 Stunden und die tätigkeitsbegleitende Weiterbildung von Tagespflegepersonen und bietet umfassende Information und Beratung zu Fragen rund um das Thema Kindertagespflege an.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.4.2012

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Bundestagspetition: Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege

Posted on Januar 31, 2012. Filed under: Politik, Rechtliches, Tagespflege, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Eine Tagesmutter hat beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Tagespflegepersonen welche einzeln und im häuslichen Umfeld Kinder betreuen, nicht als Lebensmittelunternehmer/-innen gelten.

Wenn bis zum 24.02.2012 diese Petition von 50.000 Unterstützern unterzeichnet wird, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung damit befassen.

Weitere Informationen mit der Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen, finden sie hier:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=22092

Hintergrundinformationen und einen Pressespiegel zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege finden Sie auf der Seite www.familien-fuer-kinder.de.

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Fachkräfte-Seminar „Sandspieltherapie: Seelenbilder zum Anfassen“ am 18.02. in Vlotho

Posted on Januar 21, 2011. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Tagespflege | Schlagwörter: , |

Für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bietet der Jugendhof Vlotho am 18.02. das Seminar „Sandspieltherapie: Seelenbilder zum Anfassen. Einführung in die Praxis mit Kindern“ an.

Das Therapeutische Sandspiel ist eine weltweit verbreitete, tiefenpsychologische Diagnostik- und Therapiemethode für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Spontan und ohne thematische Vorgabe entstehen dabei aus Sand, Wasser und einer großen Auswahl an Figuren kreative Bilder. Empfindungen, konflikthafte Erfahrungen, Probleme und Ängste werden so darstellbar. Auch Themen, die häufig nicht verbalisiert werden können, lassen sich auf diese Weise symbolisch in Szene setzen.

Das Therapeutische Sandspiel arbeitet non-verbal und wird zur Behandlung frühkindlicher Störungen und tief liegender traumatischer Verletzungen eingesetzt.

Als Teilnehmende(r) an dieser Veranstaltung erhalten Sie einen guten Einblick in die Möglichkeiten der Sandspiel-Therapie und lernen, im freien Prozess gestaltete Sandbilder als Ausdruck der Seele zu verstehen. Sie verfeinern Ihr Verständnis für unbewusste Konflikte von Kindern und Jugendlichen.

Das Seminar findet in der Praxis von Dr. Thomas Knappstein in Schwerte statt.

Informationsflyer

Anmeldung

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PFAD Ortsverein Stuttgart gründet „digitale Außenniederlassungen“

Posted on November 3, 2010. Filed under: Baden-Württemberg, PFAD Verband, Pflegefamilie, Tagespflege, Verschiedenes |

Der PFAD-Ortsverein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. ist seit Ende Oktober mit News zu Veranstaltungen und aktuellen Meldungen nun auch auf Facebook® und Twitter zu finden:

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BLJA äußert sich zur Bewerbung von Sektenmitgliedern als Tages- oder Vollzeitpflegeeltern

Posted on März 9, 2010. Filed under: Bayern, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen, Tagespflege | Schlagwörter: |

Das Bayerische Landesjugendamt veröffentlichte in seinem Mitteilungsblatt 1/2010 eine ausführliche Abhandlung über die Frage „Sind Mitglieder „sogenannter Sekten und Psychogruppen“ geeignet als Tages- oder Vollzeitpflegepersonen?“.

Ausschnitt aus der Zusammenfassung:

Unabhängig davon um welche Sekte oder konfliktträchtige Gruppe es sich im Einzelfall handelt, so viel sollte am Ende dieser Darstellung klar geworden sein, es darf nie um die Begutachtung oder Bewertung einer Weltanschauung eines religiösen Bekenntnisses oder eines persönlichen Glaubens gehen. Entscheidend ist immer nur und ausschließlich die Beurteilung spezifischer Erziehungsvorstellungen und Methoden und deren Auswirkungen auf die Eignung der potentiellen Betreuungsperson. Die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Sekte, Psychogruppe oder sonstigen konfliktträchtigen Gruppierung ist allein noch kein ausreichender Grund, die Eignung einer Person in Frage zu stellen. Sie ist jedoch ein ernst zu nehmendes Indiz dafür, dass ein „extremer Erziehungsstil“ oder andere problematische Merkmale vorliegen könnten. Daher ist jeweils konkret und individuell im Einzelfall zu prüfen, ob eine fehlende Eignung bzw. negative Auswirkungen zu befürchten ist und damit eine Vollzeit- bzw. Tagespflegeerlaubnis versagt werden muss.

Quelle: Artikel aus Mitteilungsblatt 1/2010 des Bayer. LJA vom 03.03.10

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Ursula von der Leyen: „Wir brauchen mehr gut qualifizierte Tagesmütter – und zwar überall in Deutschland“

Posted on Juni 16, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Tagespflege, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Start der Bewerbungsphase für Gütesiegel – Aktionsprogramm des Bundesfamilienministeriums stellt Weichen für einheitliche Mindeststandards

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend baut seine Unterstützung für Länder und Kommunen aus, um die Kindertagespflege in Deutschland qualitativ zu verbessern. Seit 1. Juni können sich Bildungsträger bei den Landesjugendämtern um das neue gemeinsame Gütesiegel des Bundesfamilienministeriums, der beteiligten Länder und der Bundesagentur für Arbeit bewerben. Das Gütesiegel soll in Zukunft eine flächendeckende Mindestqualifizierung von Tagesmüttern und -vätern in Deutschland sicherstellen. Das Bundesfamilienministerium stellt für das Projekt insgesamt neun Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an der Finanzierung. Neben der Bundesagentur unterstützen fast alle Bundesländer – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen – die Einführung des Gütesiegels.

„Tagesmütter und -väter müssen heute vieles sein: Geduldige Erziehende, Spielkameraden, einfühlsame Seelentröster und verlässliche Vertrauensperson – für die Kinder genauso wie für die Eltern“, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. „Die Kindheit ist eine prägende und deswegen unendlich wertvolle Zeit. Deswegen brauchen wir topmotivierte, gut ausgebildete und umfangreich qualifizierte Menschen in der Tagespflege. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege und dem Gütesiegel schaffen wir dafür die richtigen Rahmenbedingungen“, so Ursula von der Leyen.

Das Gütesiegel ist der zweite Baustein des Aktionsprogramms Kindertagespflege. Mit diesem Programm hilft der Bund  örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe dabei, ihre Angebote zu professionalisieren. Bisher setzen die Jugendämter, die für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig sind, oft sehr unterschiedliche Qualifikationen voraus: Die Anforderungen reichen vom Einführungskurs mit wenigen Stunden bis hin zu einer mehrwöchigen Ausbildung. Mit dem Gütesiegel soll es künftig einen fachlich anerkannten Standard geben. Es soll außerdem dazu beitragen, die Kooperation der Akteure vor Ort zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die rund 30.000 Tagespflegekräfte, die zusätzlich gewonnen werden müssen, um eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen, gut vorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen können.

Details zur finanziellen Förderung:
Liegen die Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 46 SGB III) vor und akzeptiert der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedingungen des Gütesiegels, ist es grundsätzlich möglich, dass die Bundesagentur und das Bundesfamilienministerium die Kosten der Qualifizierung übernehmen. Die Höhe der Förderung durch die Bundesagentur richtet sich nach dem Umfang der Qualifizierung der notwendig ist, damit die Tagespflegeperson vermittelbar ist. Dies richtet sich nach Landesrecht bzw. nach den Vorgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Ist danach ein Umfang bis zu 160 Stunden vorgesehen, kann diese grundsätzlich durch eine Maßnahme der Bundesagentur gefördert werden. Die Differenz der bis zu den 160 Stunden fehlende Stundenzahl kann mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hierfür stehen bis zu neun Millionen Euro bereit.

Diese Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist der erste Schritt zur Umsetzung der Verabredung von Bund und Ländern auf dem Bildungsgipfel hin zu gemeinsamen Eckpunkten für Qualitätsanforderungen in der Kindertagespflege. Ab 2010 werden Fortbildungsmodule angeboten, die sich zu spezifischen Themen an die Tagesmütter und -väter richten, die nur einen punktuellen Fortbildungsbedarf haben, und deswegen nicht mehr 160 Stunden Mindestqualifizierung absolvieren müssen.

In einem weiteren Schritt im Rahmen des Aktionsprogramms erhöht der Bund seine finanzielle Unterstützung für Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Rund ein Viertel von ihnen wird in diesen Tagen Modellstandort und in den kommenden zwei bis drei Jahren mit jeweils 100 000 Euro gefördert. Mit dem Geld sollen die Träger in die Lage versetzt werden, ihr Kindertagespflegeangebot neu auszurichten: Angefangen bei Vertretungssystemen, über eine bessere Vernetzung der Tagesmütter und -väter bis hin zu Modellen, in denen Kindertagespflege über ein Anstellungsverhältnis des Jugendamtes organisiert ist.

Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege und zum Bewerbungsverfahren – insbesondere eine aktuelle Liste der Länder, die sich an dem Gütesiegelverfahren beteiligen – finden Sie unter www.esf-regiestelle.eu.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 02.06.09

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Zahl der Tagesmütter und betreuten Kinder gestiegen

Posted on April 15, 2009. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Politik, Tagespflege | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/SKE) Im Jahr 2008 wurden mehr als 86.000 Kinder von öffentlich geförderten Tagesmüttern und -vätern betreut. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12483) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12205) hervor. Demzufolge stieg die Zahl der betreuten Kinder seit 2006 um über 26.000 (2006: 59.829). Durchschnittlich betreute ein vom Jugendamt oder der Gemeinde bezahlter Tagespfleger im Jahr 2008 2,4 Kinder. 2006 waren es 2,1 Kinder. Die Zahl der Tagesmütter und -väter stieg von 30.427 im Jahr 2006 auf 36.383 im Jahr 2008.

Die durchschnittlichen Einnahmen einer öffentlich vermittelten Tagesmutter werden nach Angaben der Regierung statistisch nicht erfasst. Das Honorar variiere je nach Bundesland und Jugendamt. Eine Abfrage bei den Bundesländern habe ergeben, dass die Zusammensetzung und Höhe der Bezahlung in der Regel nicht landesrechtlich geregelt sei, sondern durch Empfehlungen der Landesjugendämter, des Landesjugendhilfeausschusses oder der kommunalen Spitzenverbände. Lediglich die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg hätten landesweite Regelungen eingeführt.

Quelle: heute im Bundestag Nr. 107 vom 15.04.09

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Erweitertes Führungszeugnis beim Umgang mit Kindern vorlegen

Posted on März 26, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/BOB) Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat oder zu tun haben wird, soll künftig verpflichtet werden, dem Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Aus diesem Grund, muss das Bundeszentralregister geändert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/12427) vor. Sie weist darauf hin, dass Verurteilungen zu niedrigen Strafen und bestimmte Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden, bei denen keine negative Bewährungsprognose bestehe, nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen würden. Das Bundeszentralregister müsse aber in die Lage versetzt werden, bei bestimmten Taten, insbesondere bei Sexualdelikten, Auskunft zu erteilen.

Der Bundesrat moniert, dass die Regierung einerseits den Kreis der Personen, denen ein erweitertes Führungszeugnis erteilte würde, beschränken wolle, aber diesen Personenkreis nicht exakt abgrenzen könne. Dies führe zu Auslegungsschwierigkeiten und möglichen Schutzlücken. Die Länderkammer ist weiterhin der Überzeugung, dass der Entwurf der Regierung zu starkes Gewicht auf das Interesse an der Resozialisierung des Verurteilten lege. Dies gehe zu Lasten desjenigen, der im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes bei der Besetzung einer Stelle tätig werden will. Er halte deswegen an seinem Gesetzentwurf fest. Die Regierung teilt die Kritik der Länderkammer nicht.

Quelle: heute im bundestag Nr. 095 vom 26.03.09

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Saarländische Landesregierung sagt finanzielle Unterstützung für Tagesmütter und Tagesväter zu

Posted on März 24, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Saarland, Tagespflege | Schlagwörter: |

Saarland – Das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur wird sich zukünftig finanziell an der Förderung von Tagesmüttern und –vätern beteiligen. Die Aufgaben, die Tagesmütter und –väter im Bereich der Betreuung und Bildung von Kindern, insbesondere im Alter von 0 bis 3 Jahren übernehmen, werden für die Eltern dieser Kinder immer wichtiger.

Die Landesregierung hat zur Gewährleistung von Qualitätsstandards in diesem Bereich bereits durch entsprechende Regelungen in das Saarländische Betreuungs- und Bildungsgesetz aufgenommen und wird hier in Kürze auch eine Konkretisierung durch den Erlass einer Ausführungsverordnung herbeiführen. Es ist daher nur folgerichtig und im erst kürzlich in Kraft getretenen Kinderfördergesetzes (KiföG) auch vorgesehen, dass dieser Personenkreis eine leistungsgerechte Vergütung erhält.

Laut KiföG ist für diese leistungsgerechte Vergütung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit das jeweilige Jugendamt zuständig. Die Landesregierung hat nun am 19.03.2009 in einer Besprechung mit den Jugendämtern die finanzielle Unterstützung durch das Land angekündigt.

„Das Land ist bereit, hier in die Finanzierung mit einzusteigen, um so die Anpassung des Tagespflegegeldes an die Bedürfnisse der Tagesmütter und –väter zu beschleunigen und deren Existenz zu sichern“, so Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerin für Bildung, Familie, Frauen und Jugend. Geplant ist ein Landeszuschuss pro ganztägig betreutem Kind (Alter 0 bis 3 Jahren) in Höhe von 100 € bzw. entsprechend gestaffelte Zuschüsse für eine Betreuung für 15, 20 und 30 Stunden pro Woche. Somit erhalten Tagesmütter und –väter beispielsweise im Regionalverband künftig statt 361 Euro durch eine Aufstockung von Land und Jugendamt monatlich 500 Euro für die Ganztagsbetreuung eines Kindes.

Pressemitteilung des Saarländischen Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vom 24.03.09

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Bericht zum Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung

Posted on März 17, 2009. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Tagespflege, Thüringen | Schlagwörter: |

Der jährlich vorzulegende Bericht zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) enthält die aktuellen Zahlen zur Kinderbetreuung, spezifiziert nach Bundesländern und Alter der Kinder. Er zeigt, dass es mehr Angebote für unter Dreijährige gibt, allerdings immer noch nicht genug. Nach wie vor ist der Unterschied groß zwischen den alten und neuen Bundesländern: die alten Bundesländer (ohne Berlin) erreichen eine Versorgungsquote von 12,2 Prozent, die neuen Bundesländer von 42,2 Prozent.

Kindertagesbetreuung – Stand des Ausbaus für das Berichtsjahr 2008 (Stand: März 2009)

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BMFSFJ: Gütesiegel für mehr Qualität in der Kindertagespflege

Posted on März 12, 2009. Filed under: Forschung, Politik, Tagespflege | Schlagwörter: |

Um die Ausbildung von Tagesmüttern in Deutschland zu vereinheitlichen und einen fachlich anerkannten Mindeststandart zu gewährleisten, wollen Bundesregierung, Bundesländer und die Bundesagentur für Arbeit ein gemeinsames Gütesiegel für die Ausbildungsträger einführen. So soll gewährleistet werden, dass die rund 30.000 Tagesmütter und -väter, die zusätzlich gewonnen werden müssen um in Deutschland eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen, gut vorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen können.

zum BMFSFJ-Magazin Nr. 9/12.03.09

Qualifikation von Tagespflegepersonen in Deutschland 2008

(Vergrößern durch Anklicken der Graphik)

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Internetportal zur Kindertagesbetreuung online

Posted on Februar 3, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Publikationen, Tagespflege | Schlagwörter: |

Ab sofort ist das neue Internet-Portal rund um das Thema Kindertagesbetreuung unter der Adresse www.vorteil-kinderbetreuung.de abrufbar.

Informationen, Adressen und lokale Angebote zum Thema Kinderbetreuung können recherchiert werden.

Auf der Internetseite werden die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung in Deutschland präsentiert und Entscheidungshilfen für Eltern angeboten, welche Betreuungsform passend für ihr Kind ist. Das Serviceportal lotst alle Hilfe- und Ratsuchenden – ob Eltern, Erzieherinnen und Erzieher oder auch Jugendämter und Unternehmen – zu den örtlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern für Kinderbetreuung in Einrichtungen und in der Tagespflege.

Quelle: Meldung der BMFSFJ Internetredaktion vom 03.02.09

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Erweitertes Führungszeugnis: Bundesregierung setzt Beschluss des Kindergipfels um

Posted on Januar 24, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: |

Das Bundeskabinett hat am 21.01.09 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen künftig so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht.

Diese Regelung gilt auch für Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege.

Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz vom 21.01.09

Gesetzentwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters

Siehe auch unsere Meldungen:

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Fachzeitschrift „Pflegekinder“ 02/2008

Posted on Januar 19, 2009. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Tagespflege | Schlagwörter: , |

Zum Jahresende 2008 erschien die Winterausgabe des Heftes „Pflegekinder“ der Familien für Kinder gGmbH Berlin. Sie steht als pdf zum Download bereit (936 kB).

Inhaltsübersicht:

Schwerpunkt Kindertagespflege

  • Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) beschlossen
  • Einnahmen aus der Tagespflegetätigkeit sind ab dem 1.1.2009 einkommensteuerpflichtig – Was ist zu tun?
  • Impulse für die Kindertagespflege in Berlin
  • Forderungskatalog der Berliner Tagesmütter an den Berliner Senat
  • Aktionsprogramm Kindertagespflege
  • Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege – Positionspapier der Deutschen Liga für das Kind

Schwerpunkt Vollzeitpflege

  • Erziehungshilfen – mehr als Netz und doppelter Boden. Gemeinsam Perspektiven schaffen. Marburger Erklärung der IGfH
  • Doppelt fremd – Pflegekinder aus anderen Kulturkreisen
  • Pflegekinder kommen zu Wort: Der Übergang von der Herkunftsfamilie in die Pflegefamilie
  • Das Dilemma der sozialen Ungleichheit zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie
  • Warum arbeitet ein Pflegekinderdienst mit den leiblichen Eltern?
  • Pflegekinder nicht ins Hintertreffen geraten lassen – Gerechtigkeit durch Bildung und Teilhabe
  • Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege – Empfehlungen des Deutschen Vereins
  • Eindrücke vom Pflegefamilientag 2008
  • Pflegekinder-Service Marzahn-Hellersdorf
  • Weblog „Aktuelles rund um Pflege- und Adoptivkinder“
  • Musik als Medium für Pflegekinder und -familien Weihnachtskonzert 2009 – „Gospel meets Classic“
    Anmeldung zur aktiven Konzertteilnahme

Literaturhinweise

  • „Die Zusammenarbeit von Pflegefamilie und Herkunftsfamilie in dauerhaften Pflegeverhältnissen“
  • „Ehrenamtliche Vormundschaft und Pflegschaft insbesondere für Pflegekinder“
  • Analysen der Rechtsprechung

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Broschüre zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen

Posted on Januar 19, 2009. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Publikationen, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: |

Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ab 2009 finden Interessierte in der neuen Broschüre „Was bleibt?!“, die der Paritätische und der Deutsche Verein herausgebracht haben. Sie kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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Destatis: 30% der betreuten Kinder von 3 bis 5 Jahren in Ganztagsbetreuung

Posted on Januar 9, 2009. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Politik, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Tagespflege, Thüringen | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Die Eltern von rund 580 000 Kindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren haben nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2008 Angebote der ganztägigen Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege in Anspruch genommen. Damit wird in Deutschland fast jedes dritte (30%) der insgesamt fast zwei Millionen Kinder dieser Altersgruppe in Tagesbetreuung ganztags betreut.

vollständige Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 09.01.09

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Niedersachsen: Veränderungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege

Posted on Januar 9, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Niedersachsen, Publikationen, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: |

Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit will die Kindertagespflege u.a. durch Verbesserung der Rahmenbedingungen und jährliche Steigerung der Bezahlung der Tagesmütter und –väter fördern.

Daneben hat das Ministerium einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege ab 01. Januar 2009 zusammengestellt.

Presseinformation vom 23.12.08

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Erstattungen für Beiträge zu Unfallversicherung, Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerfrei

Posted on Dezember 22, 2008. Filed under: Erziehungsstellen, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Tagespflege |

Durch das Kinderförderungsgesetz vom 10. Dezember 2008 wurde § 3 Nr. 9 EStG neu gefasst.

Danach sind die vom Träger der Jugendhilfe geleisteten Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII (Bereitschaftspflege) und die Erstattungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftigen Erstattungen zur Alterssicherung und zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 SGB VIII (Kindertagespflege) steuerfrei.

Die in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. November 2007 und vom 17. Dezember 2007 diesbezüglich vertretenen und auf der bisherigen Rechtslage beruhenden Aussagen sind überholt und werden aufgehoben.

Quelle: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.12.08

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Artikel: „Berlin gibt acht Millionen Euro mehr für Tagesmütter“

Posted on Dezember 22, 2008. Filed under: Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Politik, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: |

Die Berliner Morgenpost berichtet von der Unsicherheit der Berliner Tagespflegepersonen über die Bezahlung ihrer Tätigkeit ab dem nächsten Jahr.

Zwar hat Berlin nun beschlossen durch Landeszuwendung die ab 1.1.09 fälligen Einkommenssteuerzahlungen von Tagespflegepersonen auszugleichen, jedoch herrscht weiter Ratlosigkeit über die künftigen Arbeitsbedingungen. Deshalb wandte man sich bereits an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Viele Tagesmütter denken auch ans Aufhören.

Petra Schrödel vom Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern, der dem PFAD Bundesverband angehört, kritisiert die verspätete Reaktion des Landes.

Artikel in Berliner Morgenpost von Florentine Anders am 18.12.08

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Berlin: Neue AV zur Finanzierung der Kindertagespflege

Posted on Dezember 22, 2008. Filed under: Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: |

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat neue Ausführungsvorschriften zur Finanzierung der Kindertagespflege in Berlin (AV-FinKTP) fertiggestellt. In dieser AV wird die Höhe der Geldleistungen für Tagespflegepersonen festgelegt. Die AV tritt zum 1.1.2009 in Kraft.

Die Ausführungsvorschriften und ein offener Brief des Jugendsenators Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner an die Berliner Tagespflegeeltern können Sie auf der Internetseite www.familien-fuer-kinder.de unter Aktuelles einsehen.

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Wenn die Erschöpfung den Alltag bestimmt

Posted on Dezember 22, 2008. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, International, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Tagespflege | Schlagwörter: |

Der Begriff des Burn-Outs ist in aller Munde, wird aber als Symptom häufig Menschen zugeschrieben, die in hochbezahlten, aber stressigen Management-Jobs tätig sind. Völlig übersehen wird in solchen Zuschreibungen, dass das Burn-Out-Syndrom sehr häufig  Personen betrifft, die in helfenden Berufen tätig sind, deren Arbeit oft schlecht oder gar nicht bezahlt ist und gesellschaftlich leider nicht hoch bewertet wird. Eltern, Tagesmütter und Pflegeeltern sind demnach sehr gefährdet an einem Burn-Out-Syndrom zu erkranken…

zum Artikel „Wenn die Erschöpfung den Alltag bestimmt“

Quelle: Eltern für Kinder Österreich

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Broschüre: Kindertagespflege – eine neue berufliche Perspektive

Posted on Dezember 20, 2008. Filed under: Publikationen, Tagespflege | Schlagwörter: |

Unter dem Titel „Kindertagespflege – eine neue berufliche Perspektive“ hat das Bundesfamilienministerium eine Broschüre herausgebracht, die eine Einstiegshilfe für Menschen, die sich eine berufliche Zukunft in der Kindertagespflege vorstellen können, bietet. Sie steht zum Download zur Verfügung oder kann bestellt werden.

nähere Informationen

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KomDat Heft 3/2008 erschienen

Posted on Dezember 19, 2008. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Stellungnahmen, Tagespflege | Schlagwörter: , , , , , , |

Der Informationsdienst der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) bringt regelmäßig Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe heraus. KomDat wird gefördert durch das BMFSFJ und MGFFI NW.

Inhalt Heft 03/2008:

Die UNICEF hat in diesen Tagen eine Studie über die Kinderbetreuung in OECD-Staaten vorgelegt (www.unicefirc.org). Wieder einmal landet Deutschland im Mittelfeld. Auch wenn die Datengrundlage angesichts der anhaltenden Veränderungen schon etwas überholt erscheint, so stellt die Studie immerhin zentrale Fragen: Wie hoch sind die öffentlichen Investitionen in die Kindertagesbetreuung? Wie steht es mit dem Personaleinsatz in den Kindertageseinrichtungen?

Die Analysen im vorliegenden Heft greifen diese Fragen auf und bilanzieren die jüngsten Entwicklungen.

Ein weiteres Ereignis gibt Anlass zur Bilanzierung. In diesen Tagen hat das BMFSFJ den Referentenentwurf für ein „Bundeskinderschutzgesetz“ vorgelegt. Als Beitrag zur empirischen Fundierung der damit verbundenen Diskussion wurde das aktuelle Datenmaterial zur Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern sowie zu den Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe in Sachen Kinderschutz zusammengetragen.

Download KomDat Heft 3/2008

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PFAD Stellungnahme zur Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses

Posted on Dezember 17, 2008. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen, Tagespflege | Schlagwörter: |

PFAD wurde um Stellungnahme gebeten zum Referatsentwurf des Bundesjustizministeriums für eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes.

Bei dem Entwurf geht es um die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für „kinder- und jugendnah Beschäftigte“, dessen Eintragungen an die Erfordernisse des § 72 a SGB VIII angepaßt wurden.

PFAD befürwortet die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses im Sinne des Kinderschutzes auch für Pflegeeltern und Tagespflegepersonen

Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes e.V. vom 15.12.08

Siehe auch unsere Meldung vom 27.11.08
Mehr Kinder- und Jugendschutz durch erweitertes Führungszeugnis

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Mehr Kinder- und Jugendschutz durch erweitertes Führungszeugnis

Posted on November 27, 2008. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: |

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein erweitertes Führungszeugnis eingeführt wird. Künftig sollen Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

„Kinder und Jugendliche müssen ganz besonders vor Straftaten – insbesondere vor Sexualdelikten – geschützt werden. Aus der kriminologischen Forschung wissen wir, dass solche Taten oft traumatisierende und lang anhaltende Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Kinder haben. Deshalb muss alles getan werden, um solche Taten zu verhüten.

Häufig suchen sich Täter mit pädophilen Neigungen gezielt Arbeits- und Beschäftigungsfelder im Umfeld von Kindern. Künftig wird daher allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die relevanten Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Denn nicht selten sind Täter, die wegen Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch straffällig werden, bereits zuvor wegen anderer Sexualstraftaten wie beispielsweise dem Herunterladen von Kinderpornographie zu geringeren Strafen verurteilt worden. Mit dem erweiterten Führungszeugnis stellen wir sicher, dass sich potenzielle Arbeitgeber über sämtliche Vorverurteilungen wegen Sexualdelikten informieren können und gewarnt sind. So können sie verhindern, dass Bewerber mit einschlägigen Vorstrafen im kinder- und jugendnahen Bereich als Erzieher in Kindergärten, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

vollständige Pressemitteilung des BMJ vom 26.11.08

Kommentar:
Dies wird sich nach § 72a SGB VIII auch auf
Pflegepersonen in der Kindertages- und Vollzeitpflege erstrecken.

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Im März 2008 förderten Jugendämter 86 000 Kinder in Tagespflege

Posted on November 26, 2008. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Politik, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Tagespflege, Thüringen | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Im März 2008 haben in Deutschland die Eltern von rund 86 000 Kindern das Angebot der öffentlich geförderten Kindertagespflege als Ergänzung zur eigenen Kindererziehung und Betreuung in Anspruch genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg somit die Zahl der betreuten Kinder gegenüber dem Vorjahr um 13 000 beziehungsweise 18% an.

51 000 der rund 86 000 in Kindertagespflege betreuten Kinder (59%) waren jünger als drei Jahre. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 8 300 beziehungsweise 20% erhöht. In Schleswig-Holstein hat sich die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege beinahe verdoppelt (+ 91%), auch Niedersachsen (+ 72%) und Rheinland-Pfalz (+ 65%) verzeichnen hohe Zuwachsraten.

Betreut wurden die 86 000 Kinder im März 2008 von rund 36 400 Tagesmüttern oder Tagesvätern, 3 250 mehr als im Jahr zuvor (+ 10%). In Westdeutschland (ohne Berlin) stieg die Zahl der Tagespflegepersonen um 11% an. In vier Ländern (Baden-Württem­berg, Bremen, Hamburg, Hessen) waren weniger Tagesmütter und Tagesväter aktiv als ein Jahr zuvor, obwohl die Zahl der Kinder in Tagespflege auch dort anstieg. In Ostdeutschland (ohne Berlin) betreuten 6% mehr Tagesmütter oder Tagesväter Kinder in Kindertagespflege, wobei auch hier zwei Länder (Mecklenburg-Vorpommern,  Sachsen-Anhalt) einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr aufweisen.

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Förderung von Kindern in Tagespflege stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 39 Millionen Euro auf nun 199 Millionen Euro; dies entspricht einem Anstieg von 24%.

Die Statistik zählt nur die Tagespflegeverhältnisse, die mit öffentlichen Mitteln durch die Jugendämter gefördert werden. Darüber hinaus bestehende Tagespflegeverhältnisse auf rein privater Basis, bei denen kein Jugendamt in die Vermittlung oder Förderung eingeschaltet war, werden nicht erfasst.

Umfassende Daten zur Situation der Kindertagesbetreuung in Deutschland, insbesondere zur Statistik über die Kinder in Kindertageseinrichtungen, werden voraussichtlich Ende Dezember 2008 vorliegen.

Detaillierte Daten finden Sie im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 445 des Statistischen Bundesamtes vom 25.11.2008

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Steuerliche Änderungen in der Kindertagespflege ab 2009

Posted on Oktober 31, 2008. Filed under: Finanzielles, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: |

Das Bundesministerium der Finanzen informiert über wichtige steuerliche Änderungen im Bereich der Kindertagespflege.

Ab dem 01. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen ihre Einkünfte aus der Tagespflegetätigkeit versteuern.

Neben Antworten auf einzelne Fragen finden Sie hier ein Rechenbeispiel.

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Artikel: Die ersten Tage bei einer Tagesmutter

Posted on Oktober 19, 2008. Filed under: International, Publikationen, Tagespflege | Schlagwörter: , |

Der Wechsel aus dem vertrauten Umfeld der Familie in die unbekannte Umgebung zur Tagesmutter stellt gerade für ein Kind in frühem Alter eine große Herausforderung dar. Es muss sich an eine neue Umgebung gewöhnen.

Mit dieser Eingewöhnungsphasen beschäftigt sich der Artikel von Pädadogin Katharina Marek-Baudisch für Eltern für Kinder Österreich.

Artikel: Die ersten Tage bei einer Tagesmutter

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Start des Aktionsprogramm Kindertagespflege des BMFSFJ

Posted on Oktober 15, 2008. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Tagespflege | Schlagwörter: |

Am 15. Oktober 2008 startet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm „Kindertagespflege“.

Damit verbunden sind drei Ziele: Mehr Menschen für den Beruf der Tagespflege zu interessieren, die Qualität der Tagespflege deutlich zu steigern und das Berufsbild insgesamt aufzuwerten.

Pressemeldung des BMFSFJ vom 14.10.08: Ursula von der Leyen: „Mehr Qualität in der Tagespflege ist nächster logischer Schritt beim Ausbau der Kinderbetreuung“

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Deutsche Liga für das Kind stellt Eckpunktepapier für „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ vor

Posted on Oktober 13, 2008. Filed under: Netzwerke, Stellungnahmen, Tagespflege | Schlagwörter: |

Der Erfolg des von der Bundesregierung beschlossenen Ausbauprogramms der Tagesbetreuung für Kinder zwischen null und drei Jahren hängt entscheidend von der Qualität ab.
Im Rahmen ihrer Jahrestagung „Frühe Kommunikation und Beziehung“ hat die Deutsche Liga für das Kind am 10. Oktober in Leipzig ein von Wissenschaftler(inne)n und Praktiker(inne)n unterschiedlicher Disziplinen erarbeitetes Eckpunktepapier „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ vorgestellt. Ziel der darin formulierten Mindeststandards ist es, Politik, Fachkräfte, Eltern und die Öffentlichkeit mit gesichertem Wissen zu versorgen, um dringend notwendige Qualitätsverbesserungen umzusetzen.

„Die Sorge, dass frühe Tagesbetreuung Kindern generell schadet, ist aus wissenschaftlicher Perspektive unbegründet. Im Gegenteil, gerade Kinder, die von ihren Eltern nicht ausreichend gefördert werden, profitieren deutlich von einer guten Tagesbetreuung“, sagte Prof. Franz Resch, Kinder- und Jugendpsychiater und Präsident der Deutschen Liga für das Kind, am Freitag in Leipzig. „Diese Förderung wirkt sich auch positiv auf den späteren Schulerfolg aus. Insofern trägt ein hoher Qualitätsstandard dazu bei, Begabungen zu fördern und die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Krippen und Kindertagespflegestellen allerdings, die Mindestanforderungen an Qualität nicht genügen, können für die dort betreuten Kinder ein erhebliches Entwicklungsrisiko darstellen.“

Die Deutsche Liga für das Kind setzt sich mit Nachdruck für eine konzertierte Aktion zur Steigerung der Qualität in Krippen und in der Kindertagespflege ein. Notwendig sind vor allem eine am Kindeswohl orientierte Bemessung des Erzieher(innen)-Kind-Schlüssels und der Gruppengröße sowie die Verbesserung der Ausbildung des pädagogischen Personals. Dies ist mit erheblichen Investitionen verbunden, zumal in Deutschland ein deutlicher Nachholbedarf besteht. Der politische Wille bei Bund, Ländern und Gemeinden ist dafür ebenso wichtig wie die fachliche Entschlossenheit bei Trägern, Fachverbänden und den Fachkräften bzw. Tagespflegepersonen vor Ort. Nicht zuletzt kommt es darauf an, dass die Eltern sich für eine bestmögliche Qualität früher Tagesbetreuung stark machen.

Eine solche gemeinsame Aktion muss sich an wissenschaftlich fundierten und fachlich anerkannten Qualitätsstandards orientieren. Die von der Deutschen Liga für das Kind vorgelegten „Eckpunkte guter Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ bieten hierfür eine Grundlage. Ziel ist es, zu einer Länder und Träger übergreifenden Verständigung über Mindestanforderungen für die Qualität in Krippen und Kindertagspflegestellen zu kommen, die nicht unterschritten werden dürfen. Auf mittlere Sicht ist darüber hinaus die Einführung eines unabhängigen Gütesiegels anzustreben, das Eltern die Sicherheit bietet, sich auf die Qualität einer Einrichtung oder einer Kindertagespflegestelle verlassen zu können.

An der Ausarbeitung des interdisziplinären Eckpunktepapiers waren Wissenschaftler(innen) und Praktiker(innen) aus den Bereichen Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Entwicklungspsychologie und Psychoanalyse, Pädagogik, Soziologie und Recht beteiligt.

Das Eckpunktepapier kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 1,- Euro pro Exemplar (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.

Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin

Tel.: 030 – 28 59 99 70, Fax: 030 – 28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de

Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 10.10.2008

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Nationaler Bildungsbericht 2008: Geld und Personal sind in der Bildung Mangelware

Posted on Oktober 8, 2008. Filed under: Fachkräfte, Politik, Publikationen, Schule, Stellungnahmen, Tagespflege | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/ske) Andere Strukturen in der beruflichen Weiterbildung, frühe und auf den Einzelnen angepasste Förderung für Migranten und mehr gut ausgebildete Pädagogen – das sind drei der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre, die im Nationalen Bildungsbericht 2008 (16/10206) benannt werden. Mehr Betreuungsangebote für unter 3-Jährige, einen Abbau der so genannten Warteschleifen im Übergang von Schule und Beruf, eine höhere Anzahl von Studenten und Studienplätzen sowie die Motivierung von Erwachsenen, sich selbst weiterzubilden, sind laut Bericht ebenfalls notwendig.

Für den Ausbau von Angeboten für unter 3-Jährige müssten viele tausend neue Tagespfleger und Pädagogen ausgebildet werden, so die Experten. Bis zum Jahr 2013 müssten jährlich rund 70.000 Plätze für Kleinkinder neu geschaffen werden, um die politisch angestrebte Versorgungsquote von 35 Prozent zu erreichen. Benötigt würden bis 2013 etwa 50.000 zusätzliche Fachkräfte in Kindertagesstätten und mehr als 30.000 zusätzliche Tagesmütter und -väter. Es sei daher wichtig, auch die entsprechende Ausbildung und Forschung an Hochschulen zu stärken. Aber auch an den Schulen fehle geeignetes Personal. „Im Sekundarbereich I sind 60 Prozent aller Lehrer 50 Jahre und älter“, heißt es. In den nächsten 15 Jahren gingen voraussichtlich rund die Hälfte der derzeitigen Lehrkräfte in Rente. Hier seien Konzepte gegen den Personalmangel nötig.

heute im Bundestag 276/2008 vom 08.10.2008

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Bundesregierung beschließt Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Posted on September 26, 2008. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Politik, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: , |

In 2./3. Lesung stimmte der Bundestag heute dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

2013 wird es bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege. Zum ersten Mal hat dann jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf diese frühe Förderung.

Pressemitteilung des BMFSFJ vom 26.09.08

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Bund gibt bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro für Kinderbetreuung

Posted on September 8, 2008. Filed under: Politik, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: , |

Bis zum Jahre 2010 sollen bundesweit für etwa 21 Prozent der unter dreijährigen Kinder Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 soll es dann einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, geben.

Dies geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Bundesregierung hervor.

hib – heute im Bundestag Nr. 243 vom 08.09.08

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Tagespflegepersonen starten bundesweite Unterschriftenaktion

Posted on September 3, 2008. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Stellungnahmen, Tagespflege | Schlagwörter: |

Ab Januar 2009 wird die Steuerpflicht und somit auch die damit verbundene Sozialabgabenpflicht für alle Tagesmütter in Deutschland eingeführt. Die alten Sonderegelungen, die es Tagespflegepersonen bisher ermöglicht haben einerseits, ein normales Einkommen erzielen zu können, sowie Eltern bezahlbare Betreuungskosten gewährleisten konnten, fallen weg. Mit den Neuregelungen werden den Tagespflegepersonen Nettoverluste von bis zu 50% entstehen. Deshalb haben sich die Tagespflegepersonen in Deutschland zusammengeschlossen und starten jetzt eine bundesweite Unterschriftenaktion.

Die Tagespflegepersonen kämpfen darum, dass die Stundensätze aus öffentlicher Hand so angehoben werden, dass ihnen kein finanzieller Verlust entsteht, und Elternbeiträge weiterhin stabil bleiben können. Eine Existenz als freiberufliche Tagespflegeperson ist ansonsten ab 2009 vielerorts nicht mehr möglich. Viele werden ihren Beruf aufgeben müssen. Andere wiederum werden ihre Betreuungsplätze so weit reduzieren, dass sie nicht unter die Steuer- und Sozialversicherungspflicht fallen. Der Ausbau der Kindertagespflege ist somit massiv gefährdet.

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, haben sich Tagespflegepersonen bundesweit zusammengeschlossen und bereits eine Petition beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Zudem startet nun eine bundesweite Unterschriftenaktion, die auch das freie Wahlrecht der Eltern bei der Form der Kinderbetreuung thematisiert, welches vorrausetzt, dass Kindertagspflege in der Praxis mit öffentlichen Einrichtungen gleichgestellt wird.

Für die Zukunft der Kindertagespflege wünschen wir uns eine rege Beteiligung aller, die den Ausbau der Kleinkindbetreuung unterstützen möchten.

Bundesweite Unterschriftenaktion:
Die Aktion geht bis 31.Okt. Die Unterschriften können an die auf dem Unterschriftenflyer angegebenen Faxnummer der Laufstallredaktion gesendet werden.

Oder auf dem Postweg an:
Verlag interna, Auguststr.1, 53229 Bonn

Unterschriftenflyer ausdrucken

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Film „Ein Leben beginnt… Babys Entwicklung verstehen und fördern“ ab sofort erhältlich

Posted on Januar 13, 2008. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Netzwerke, Publikationen, Tagespflege | Schlagwörter: , , |

Der von der Ehlerding Stiftung und der Deutschen Liga für das Kind in Kooperation mit der Kroschke Stiftung für Kinder in Auftrag gegebene und im November 2007 in Hamburg erstmals der Öffentlichkeit präsentierte Informations- und Lehrfilm „Ein Leben beginnt… Babys Entwicklung verstehen und fördern“ ist ab sofort erhältlich.

Der Film zeigt die Entwicklung von Kindern in den ersten zwei Lebensjahren. Im Mittelpunkt steht der für das ganze Leben so wichtige Aufbau sicherer Bindungen zwischen Kind und Eltern. An anschaulichen Beispielen wird dargestellt, was Babys brauchen und wie Eltern ihre Signale verstehen können.

Der erste Teil des Films zeigt den Bindungsaufbau in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt des Babys und die Entwicklung des Kindes bis zum zweiten Lebensjahr. Ein zweiter Teil behandelt die ganz normalen Krisen im ersten Lebensjahr u.a. im Hinblick auf auftretende Probleme beim Schlafen, Stillen oder im Falle lang andauernden Schreiens. Der dritte Teil dokumentiert die Gespräche mit Müttern und Vätern.

Der Film richtet sich an Eltern sowie an Fachkräfte aus dem Bereich der frühen Kindheit. Autorin und Regisseurin ist die Hamburger Filmemacherin Heike Mundzeck (Kamera: Holger Braack). Drehorte waren u.a. Hamburg, Berlin und Potsdam. Auftraggeber des Films sind die Ehlerding Stiftung und die Deutsche Liga für das Kind, in Kooperation mit der Kroschke Stiftung für Kinder. Zahlreiche weitere Förderer haben zur Realisierung des Films beigetragen.

Die DVD „Ein Leben beginnt… Babys Entwicklung verstehen und fördern“ (92 Minuten mit einzeln ansteuerbaren Kapiteln plus 60 Minuten Interviews mit Müttern und Vätern) kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 9,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden (bei Abnahme ab fünf Exemplaren 8,- Euro pro Stück, ab zehn Exemplaren 7,- Euro pro Stück, ab 50 Exemplaren 6,- Euro pro Stück, jeweils zzgl. Versandkosten).

Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin Tel.: 030 – 28 59 99 70, Fax: 030 – 28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de

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