Versicherungen

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Posted on September 20, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: |

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 veröffentlicht.

Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht.

Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind.

zu den Empfehlungen für 2023

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Broschüre: Durchblick – Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben

Posted on September 1, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: , |

Broschürencover

Die Broschüre von Britta Sievers und Severine Thomas wurde vollständig überarbeitet und erweitert um die Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in Wohngruppen, Pflegefamilien oder anderen stationären Hilfeformen leben und bei denen das Hilfeende bzw. der Auszug absehbar sind.

Die Broschüre kann auch gut von Fachkräften genutzt werden, denn sie bietet in 9 Kapiteln einen systematischen Überblick über wichtige Themenfelder, die in der Übergangsbegleitung eine Rolle spielen. Sie kann dazu beitragen, den jungen Menschen Orientierung im Prozess des Übergangs zu geben. Dazu vermittelt die Broschüre in kurzen Texten eine Vielzahl wichtiger Informationen und gibt zudem Hinweise zu weiterführenden Materialien, Formularen, Links und Apps.

Inhalt:

  • Erwachsen werden in der Wohngruppe / Pflegefamilie (Übergangsvorbereitung, betreute Wohnformen, Hilfe für junge Volljährige)
  • Endlich 18! (Rechtliche Änderungen mit der Volljährigkeit)
  • Wohnen (Infos rund um die Wohnungssuche; Mietvertrag, Umzug etc.)
  • Geld (Umgang mit Geld, eigenes Konto, Leistungsansprüche zur Existenzsicherung)
  • Versicherungen (Kranken- und Haftpflichtversicherung)
  • Schule (Schulabschlüsse, alternative Wege zum Abschluss)
  • Ausbildung / Trainings / Studium (Berufsorientierung, Ausbildungsplatzsuche, Bewerbungen, Studium etc.)
  • Weitere Hilfen (Ombudsstellen, Übersicht über diverse Hilfsangebote)
  • Mein Leben. (Gesundheit, Ernährung, Sexualität, Medien, Beziehungen etc.)

Zu bestellen bei der IGfH: https://igfh.de/publikationen/broschueren-expertisen/durchblick

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PFAD Fachzeitschrift 4/2019: „Pflege und Adoption in der Literatur“

Posted on November 15, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , , , |

Mit „Pflege und Adoption in der Literatur“ beschäftigt sich Ausgabe 4/2019 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe.

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner:
„In dieser Ausgabe nehmen wir Sie mit in die Welt der Literatur. Jeder findet hier anregende, unterhaltsame und informative Bücher, die begeistern, trösten und neue Einsichten vermitteln.
Die Rückmeldungen zu unserer kleinen Umfrage: „Welche Bücher haben Ihnen dabei geholfen, Ihren Kindern das Thema Pflege-/Adoptivkind-Sein nahezubringen oder Ihre Jugendlichen zu motivieren, sich mit diesem Thema zu beschäftigen?“ enthalten eine Menge Anregungen, um passenden Lesestoff zu finden.
Birgit Lattschar stellt die Bewältigung schwieriger Themen mit Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Ein Lebensbuch kann hierbei sehr hilfreich sein.
Das Löwenzahn-Biografieprojekt wird von Corinna Hops vorgestellt. Sie unterstützte ehemalige Pflegekinder dabei, die eigene Biografie aus dem persönlichen Lebensweg zu erstellen.
Rainer Rudloff macht uns aus seiner Erfahrung als Vorleser auf die positive Wirkung von Geschichten für Kinder und Jugendliche aufmerksam. Mit seiner Bücherauswahl gibt er uns Denkanstöße und fördert die Lesebegeisterung bei seinem jungen Publikum.!

zu Inhaltsangabe und Editorial
näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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Wie steht es mit der Alterssicherung von Pflegeeltern? Zwischenergebnis der PFAD-Umfrage

Posted on Juli 2, 2017. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Forschung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Versicherungen | Schlagwörter: |

logoDer PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. hat die ersten Fragebögen seiner Umfrage zur Alterssicherung von Pflegeeltern ausgewertet. Sie kamen von 86 % Pflegemüttern und 14 % Pflegevätern im Alter von 37 bis 64 Jahren, die zwischen einem und 35 Jahren als Pflegeeltern tätig sind.

Das Zwischenergebnis ergab, dass 65 % der Pflegeeltern über den Zuschuss zur Altersvorsorge von ihrem Jugendamt informiert wurden. Den Zuschuss in Anspruch nehmen 66 % der Pflegeeltern. Nur bei 34 % der Pflegeeltern entspricht der Zuschuss den Empfehlungen des Deutschen Vereins in Höhe von 42,53 Euro. 32 % berichten, dass er niedriger liegt. 24 % erhalten den Zuschuss pro Pflegefamilie und nicht wie empfohlen pro Pflegekind. Die Riesterzulage für Pflegekinder wird nur von der Hälfte der Pflegeeltern in Anspruch genommen.

Für die Betreuung eines Pflegekindes ganz oder teilweise für einen gewissen Zeitraum zuhause zu bleiben, sehen 89 % der Pflegeeltern als erforderlich an. In 59 % der bisher ausgewerteten Fälle war dies auch der Wunsch des Jugendamtes. 70 % der Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – haben ihre Berufstätigkeit teilweise oder ganz unterbrochen. Ihr erwartbarer Rentenbetrag ist verringert. Geringfügige Beschäftigungen und Teilzeittätigkeiten fangen diesen Nachteil nur sehr begrenzt auf.

Bitte nehmen auch Sie teil an unserer Umfrage! Umso fundierter wird das Endergebnis!

zum Fragebogen

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BZgA warnt vor dem Konsum sogenannter Legal Highs

Posted on Juni 21, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: |

logoKöln, 21.06.2017 An den Folgen des Konsums illegaler Drogen sind im Jahr 2016 nach Angaben des Bundeskriminalamtes zur Rauschgiftkriminalität insgesamt 1.333 Menschen gestorben. Dabei ist die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von als Legal Highs bezeichneten neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) weiter gestiegen: Im Jahr 2015 wurden 39 Todesfälle in Folge des Konsums neuer psychoaktiver Stoffe registriert, 2016 waren es mit 98 Todesfällen mehr als doppelt so viele.
Vor dem Hintergrund der unabsehbaren Risiken dieser Substanzen warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) anlässlich des Internationalen Tages gegen den Missbrauch von Drogen vor dem Konsum der Designerdrogen.

Legal Highs werden irreführend als Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger benannt und wirken in ihren bunten Verpackungen vermeintlich harmlos. Die Zusammensetzung der Inhalte ist nicht ausgewiesen, so können Konsumierende nicht wissen, in welcher Konzentration sie welche synthetischen psychoaktiven Substanzen – geschnupft, geraucht, geschluckt oder gespritzt – zu sich nehmen. In der Regel ahmen die synthetisch hergestellten Stoffe die Wirkung von Amphetamin und Ecstasy oder Cannabis nach.

Bei Legal Highs sind die Konzentrationen psychoaktiver Substanzen zum Teil so hoch, dass der Konsum zu lebensgefährlichen Intoxikationen führen kann. Die Folgen reichen von Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen.

Weiterführende Informationen bietet die BZgA auf dem Internetportal http://www.drugcom.de und informiert ausführlich über Risiken und Wirkung der Legal Highs unter: http://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-l/legal-highs/.

Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung gibt bei Problemen rund um Drogen und Sucht persönliche anonyme Beratung unter der Telefonnummer 0221-892031, in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 10:00 – 22:00 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10:00 – 18:00 Uhr.

Die Drogen & Sucht- Hotline ist erreichbar unter Telefon: 01805-313031 (Mo.-So., 0 – 24 Uhr).

Adressen von Drogenberatungsstellen aus dem ganzen Bundesgebiet finden sich unter: http://www.bzga.de/?id=Seite48

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 21.06.2017

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Erziehungsbeitrag darf nicht von den Krankenversicherungen als Einkommen bestimmt werden – Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg.

Posted on Juli 19, 2016. Filed under: Berlin, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen |

Mit dem Urteil L 1 KR 140/14 vom 11.03.2016 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Ebene OLG) das Urteil des Sozialgerichtes Berlin (S 182 KR 859/13) vom 25.05.2014 aufgehoben. Die beklagte Krankenkasse hatte den Erziehungsbeitrag als Einkommen der Pflegemutter bestimmt und dafür Krankenkassenbeitrag erhoben. Das Sozialgericht hat in erster Instanz diese Vorgehensweise bestätigt. Durch das Landessozialgericht (zweite Instanz) wurde das Urteil des Sozialgerichtes aufgehoben.

In seiner Begründung schreibt das Landessozialgericht unter anderem, dass die Leistungen die Kosten der Erziehung abdecken und entsprechend des § 39 SGB VIII nicht die Pflegeperson der Leistungsberechtigte ist, sondern das Kind bzw. der Personensorgeberechtigte. „Im Übrigen ist das Erziehungsgeld auch im Rahmen des SGB II und SGB XII von der Berücksichtigung als Einnahme zum Lebensunterhalt ausgeschlossen.“

Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Als Teil der Rechtsprechung entfaltet dieses Urteil bundesweite Bedeutung. Damit gibt es erstmalig eine Rechtsquelle, die auch in anderen ähnlichen Verfahren angegeben werden kann.

Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. hat dieses Gerichtsverfahren erst ermöglicht, da er seinem Mitglied einen Prozesskostenzuschuss, aufgrund der allgemeinen Bedeutung, gewährte.

nähere Informationen

Quelle: Familien für Kinder gGmbH vom 19.07.2016

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PFAD-Rechtsschutzversicherung nun auch für Adoptionspflege nach § 1744 BGB

Posted on November 9, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , , , |

Die Firma Heinrich Poppe GmbH bietet in Kooperation mit dem PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. einen speziell auf die Belange von Pflege- und Adoptivfamilien zugeschnittenen Versicherungsschutz in den Bereichen Rente, Unfall und Haftpflicht an, der ständig weiterentwickelt wird.

Seit eineinhalb Jahren ist auch eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern verfügbar. Diese ermöglicht erstmals Risiken nach § 1632 Abs. 1 (Herausgabe des Kindes) und § 1632 Abs. 4 (Verbleibensanordnung bei Familienpflege) sowie Strafrechtsrisiken wie Nötigung und Missbrauch nach § 176 a StGB, § 176 b StGB, § 177 StGB, § 178 StGB abzusichern.

Neu ist, dass gleichartiger Versicherungsschutz auch für Adoptionspflegeeltern nach § 1744 BGB angeboten werden kann. Besser geregelt wurde nun auch der Versicherungsschutz für Beratungen zu § 1632 Abs. 1 und 4. Hier erfolgte vom Versicherer eine Klarstellung und Gewährleistung von Deckung ohne ein gerichtliches Verfahren.

Der Abschluss einer PFAD-Pflegeelternrechtsschutzversicherung gibt zwar keine Gewähr für das Gewinnen von Verfahren, kann Pflegeeltern aber helfen, im Fall der Fälle Einfluss zu nehmen.

nähere Informationen

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Deutscher Verein: Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2016 unverändert

Posted on Oktober 20, 2015. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , , , , |

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen in der jetzigen Höhe beizubehalten. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung sollten 2016 unverändert bleiben.

Berlin – Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig gestiegen, während die Richtwerte im Bereich der Unfall- und Rentenversicherung leicht gesunken sind. Da die jeweiligen Änderungen für sich betrachtet und insgesamt unerheblich sind, hat der Deutsche Verein von einer Anpassung der Pauschalbeträge abgesehen.

„Die Aufnahme von Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen, nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht, was ihre Entwicklungschancen deutlich fördert. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.

⇒ zu den vollständigen Empfehlungen

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 16.10.2015

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„Informationen zur Pflegeversicherung“ am 29.09. in Hamburg

Posted on August 29, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Hamburg, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen, Versicherungen | Schlagwörter: |

Am 29.09. gibt Maike Lohmann in einem Abendseminar von 20 – 22 Uhr bei Freunde der Kinder e.V., dem Hamburger Landesverband von PFAD, den Kurs „Informationen zur Pflegeversicherung“.

Leistungen aus der Pflegeversicherung sind auch für Pflege- und Adoptivkinder interessant. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten der Entlastung für die betroffenen Familien. Für verhaltensauffällige und betreuungsintensive Kinder gilt die „Pflegestufe O“.

Das Seminar bietet Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung, Nutzung und aktuellen Neuerungen des Gesetzes.

nähere Informationen

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„Informationen zur Pflegeversicherung“ am 03.03. in Hamburg

Posted on Februar 3, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Hamburg, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen, Versicherungen | Schlagwörter: |

Am 03.03. gibt Maike Lohmann in einem Abendseminar von 20 – 22 Uhr bei Freunde der Kinder e.V. in Hamburg „Informationen zur Pflegeversicherung“.

Leistungen aus der Pflegeversicherung sind auch für Pflege- und Adoptivkinder interessant. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten der Entlastung für die betroffenen Familien. Für verhaltensauffällige und betreuungsintensive Kinder gilt die „Pflegestufe O“.

Das Seminar bietet Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung, Nutzung und aktuellen Neuerungen des Gesetzes.

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Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2015

Posted on Oktober 12, 2014. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , , , , |

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedete am 30.09.2014 neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015.

Das Gremium empfiehlt den Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie den öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2015 um 0,8 % anzuheben. Auch die Empfehlung für Pauschalbeträge zur gesetzlichen Unfallversicherung wurde angehoben.

nähere Informationen

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NEU! PFAD-Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern

Posted on Februar 6, 2014. Filed under: PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: |

Die jahrelangen Bemühungen des PFAD Bundesverbandes (insbesondere von Peter Able vom PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V.) sind erfolgreich! Als erster Anbieter vermittelt unser Partner, die Firma Heinrich Poppe GmbH, ab sofort eine Spezial-Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern.

Im Rahmen einer gängigen Privat-Rechtsschutzversicherung bei einem führenden deutschen Rechtsschutzanbieter sind nun auch die brisanten Themen § 1632.1 BGB (Herausgabe des Kindes) und § 1632.4 BGB (Verbleibensanordnung bei Familienpflege) gegen Aufpreis versicherbar. Bis dato war dies auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht einzudecken. Dieser Versicherungsschutz kann naturgemäss nur für künftige Fälle geboten werden und es werden auch Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Die Kosten bewegen sich im marktüblichen Bereich.

Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, ist das kein Problem. Sie können bis zum Ablauf Ihres derzeitigen zu kündigenden Vertrages trotzdem den neuen PFAD-Rechtsschutz im Rahmen einer Differenzdeckung erhalten; bis zum Ende Ihres Vorvertrages berechnet die PFAD-Rechtsschutzversicherung nur einen kleinen Teil der Prämie für die Normalrisiken.

Die Tragweite dieser Versicherungsmöglichkeit für Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII ist weitreichend und noch nicht absehbar, verschafft diese doch den Pflegeeltern weitgehende finanzielle Sicherheit und macht den schweren Gang zum Familiengericht kalkulierbar.

Der PFAD Bundesverband freut sich, einen weiteren Baustein zur Rechtssicherheit von Pflegeeltern vorstellen zu können. Im Fall der Fälle muss es schnell gehen. Diese Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen hier Sicherheit.

Nähere Angaben und Ihr Versicherungsangebot erhalten Sie über die Homepage des PFAD Bundesverbandes.

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Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2014

Posted on September 23, 2013. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , , , , |

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legte am 11.09.2013 neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 vor.

Das Gremium empfiehlt, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2014 um 1,7 % anzuheben. Auch die Empfehlung für Pauschalbeträge zu Unfallversicherung und Alterssicherung wurden geringfügig angehoben.

Die Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge richten sich vor allem an die Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an die öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind.

nähere Informationen

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PFAD-Haftpflichtversicherung für Pflegeeltern

Posted on Juli 1, 2013. Filed under: PFAD Verband, Pflegefamilie, Versicherungen | Schlagwörter: |

Im Rahmen von privaten Familienhaftpflichtversicherungen sind weder Haftpflichtansprüche des Pflegekindes gegen die Pflegeeltern noch gesetzliche Haftpflichtansprüche der Eltern gegenüber dem Pflegekind versichert.

Für Pflegeeltern, deren Jugendamt sie nicht gegen diese Risiken zusätzlich abgesichert hat, bietet der PFAD Bundesverband eine spezielle PFAD-Haftpflichtversicherung an. Sie steht allen Pflegeeltern offen.

Ab 01.07.2013 betragen die Kosten der PFAD-Haftpflichtversicherung für PFAD-Mitglieder jährlich nur 25,53 € pro Pflegekind. NICHT-PFAD-Mitglieder zahlen 37,72 € pro Pflegekind.

nähere Informationen

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Abschaffung von Risikozuschlägen für Adoptivkinder in der Krankenversicherung

Posted on September 23, 2012. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Finanzielles, Publikationen, Rechtliches, Versicherungen |

Financial Times Deutschland berichtet im Artikel „Adoptiveltern sparen Beiträge“ vom 21.09.2012 davon, dass einige Krankenversicherer von der bisher gängigen Praxis abweichen wollen, für Adoptivkinder (mit Vorerkrankungen) als Risikozuschlag doppelte Beiträge zu verlangen.

Die Tarife sollen denen leiblicher Kinder abgepasst und diese Diskriminierung beendet werden.

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Anmeldefrist zur gesetzlichen Unfallversicherung für Bereitschaftspflegestellen in der BGW

Posted on Dezember 14, 2010. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , |

Bezüglich der am 31.12.2010 endenden Anmeldefrist zur gesetzlichen Unfallversicherung für Bereitschaftspflegestellen in der BGW hat der PFAD Bundesverband eine Fachinformation erstellt.

Auch wenn viele Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegestellen noch nicht geklärt sind, empfehlen wir den Bereitschaftspflegen sich zur Überprüfung der Versicherungspflicht bis 31.12.2010 bei der BGW anzumelden.

Der PFAD Bundesverband hat dieses Thema nicht aus den Augen verloren und wird auch, vor allem was die Leistungen im Schadensfall betrifft, die gesetzliche Unfallversicherung kritisch begleiten.

zur ausführlichen PFAD-Fachinformation vom 14.12.2010 (pdf)

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Private Pflegeeltern-Unfallversicherung

Posted on November 21, 2010. Filed under: PFAD Verband, Pflegefamilie, Versicherungen | Schlagwörter: |

Da es offenbar Unregelmässigkeiten mit einem Versicherungsberater, gehäuft im Bundesland Hessen, aber auch in anderen Bundesländern gegeben hat, möchte der PFAD Bundesverband e.V. darauf hinweisen:

  • Für das Bestehen einer Unfallversicherung und die Gewährung von Zuschüssen durch das Jugendamt ist der Besitz einer  eigenständigen Versicherungspolice des Versicherers unter Angabe des Namens des Versicherungsnehmers und die Nennung der Versicherungskonditionen unbedingt notwendig.
  • Eine alleinige Bestätigung eines Versicherungsberaters, -agenten oder -maklers ist nicht ausreichend, denn im etwaigen Leistungsfall hat der Versicherte nichts in Händen, was ihn zu einer Leistung berechtigt.

Der von PFAD propagierte Versicherungsschutz für Pflegeeltern über die Fa. Poppe Hamburg, stellt seinen Versicherten eigene Policen und Bestätigungen zur Verfügung und läuft seit vielen Jahren problemlos.

Nähere Informationen zu den PFAD Pflegeelternversicherungen

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DIJuF äußert sich erneut zur Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien

Posted on Mai 5, 2010. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , |

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) verfasste am 20.04.2010 eine neue Stellungnahme in Sachen Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Bereits Mitte letzten Jahres hatte das Institut sich in einer ausführlichen Stellungnahme vom 19.06.2009 dazu geäußert (wir berichteten).

Der jetzige Kommentar kam aufgrund einer Anfrage durch ein Jugendamt zustande. Das anfragende Jugendamt wandte sich an das DIJuF bezüglich einer rechtlichen Einschätzung der Verbindlichkeit des Vermerks von BMFSFJ, BMAS und BMF zur Unfallversicherungspflicht für Pflegeeltern nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII vom 17.12.09 und der Frage der Möglichkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) rückwirkend Nachzahlungen seit 2005 einzufordern.

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PFAD-Fachinformation zur gesetzlichen Unfallversicherungspflicht von Pflegeeltern

Posted on März 11, 2010. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen, Versicherungen | Schlagwörter: , |

Über die im letzten Jahr wieder in die Diskussion gekommene Versicherungspflicht für Pflegeeltern ist nun eine Entscheidung getroffen worden. Mit einem an Landesjugendämter und Jugendämter gerichteten Schreiben vom 09.03.2010, teilt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Klarstellung der drei mit der Bewertung der Unfallversicherungspflicht für Pflegepersonen beauftragten Bundesministerien (BMFSFJ, BMAS, BMF) mit. Nähere Ausführungen zur Rechtsauffassung der ministeriellen Arbeitsgruppe sind aus einem Schreiben vom 17.12.2009 ersichtlich, das uns freundlicherweise von der BGW zur Veröffentlichung überlassen wurde.

Darin wird dargelegt, dass Pflegefamilien, die in Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII weniger als 6 Pflegekinder betreuen, eine „innerfamiliäre Tätigkeit“ leisten. Für sie bleiben Pflegegeld und anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse steuerfrei. Sie unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht und haben daher auch keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Für Pflegepersonen, die mehr als 6 Kinder in Vollzeitpflege betreuen gilt jedoch § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Sie gelten als freiberuflich in der Wohlfahrtspflege tätig. In diesen Fällen wird steuerrechtlich eine Erwerbstätigkeit vermutet, weshalb das hier ausbezahlte Pflegegeld steuerpflichtig ist und eine Versicherungspflicht bei der BGW vorliegt.

Besonders in der Diskussion war in diesem Zusammenhang die schwierige Einschätzung der sogenannten Bereitschaftspflege. Für sie wurde nun auch eine selbständige Tätigkeit angenommen, die unter § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII fällt und damit einer Unfallversicherungspflicht unterliegt.

Die Bereitschaftspflege wird hier ausschließlich als „familienorientierte Form der Krisenintervention im Rahmen der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII“ gesehen, die „per se und in jedem Fall lediglich als eine vorläufige Unterbringung von kurzer Dauer ausgestaltet ist“. Der Zeitpunkt der Beendigung von Bereitschaftspflege wird als klar in § 42 Abs. 4 SGB VIII geregelt angesehen. Sie endet also mit der Rückführung des Kindes/Jugendlichen oder mit der Entscheidung über die Gewährung einer Anschlusshilfe. Diese kann im Einzelfall auch eine Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII in derselben Pflegefamilie sein. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die Pflegeeltern dann aber keine Sozialversicherungspflicht mehr. Da für die Bereitschaftspflege hier von einem einheitlichen Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Jugendhilfe und der Pflegeperson ausgegangen wird, ist nun die Tatsache ob Platzhaltekosten für Bereitschaftszeiten gezahlt werden, nicht mehr ausschlaggebend für die Beurteilung des Vorliegens eines versicherungspflichtigen Bereitschaftspflegeverhältnisses.

Zur Beitragshöhe teilt die BGW mit, dass die aktuelle Mindestversicherungssumme pro Vollzeitpflegeperson voraussichtlich jährlich 133,55 € für die alten Bundesländer und 112,46 € für die neuen Bundesländer betragen wird. Die Beitragspflicht liegt laut § 150 Abs. 1 Satz 2 SGB VII bei den Pflegeeltern selbst. Eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit. Alternativ können auch Jugendämter ihre betroffenen Pflegepersonen bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sie müssen diese über ihre Unfallversicherungspflicht informieren. Aufgrund der bisher bestehenden Rechtsunsicherheit erlässt die BGW dem betroffenen Personenkreis die Beiträge bis zum 31.12.2009, falls die Anmeldung bis zum 31.12.2010 erfolgt. Der Versicherungsschutz würde dann rückwirkend ab dem 01.01.2010 gelten.

Als Umfang der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden z.B. Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Verletztengeld, Rentenleistungen und Leistungen im Todesfall genannt.

PFAD begrüßt die lange erwartete Klarstellung über die gesetzliche Unfallversicherungspflicht für Pflegeeltern, sieht jedoch nach wie vor Schwierigkeiten in der Praxis und weiteren Klärungsbedarf, so zum Beispiel bei der Schadensfeststellung im privaten Bereich. Auch weiterhin ungeklärt bleibt die Frage, welche Risiken denn nun genau mit dieser Versicherung abgedeckt werden und wie sich diese von den „normalen“ Alltagsrisiken einer Familie abgrenzen lassen und viele Detailfragen mehr. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass eine Kostenübernahme durch die Jugendämter erfolgt. Bis zum 31.12.2010, dem Ablauf der Anmeldefrist bei der BGW, bleibt noch viel Zeit, um offene Fragen zu klären. Der PFAD Bundesverband wird sich in Zusammenarbeit mit seinen Landesverbänden bis dahin für eine weitere Klärung, insbesondere eine Verdeutlichung des Konzepts der Bereitschaftspflege, einsetzen.

pdf-Version der PFAD-Fachinformation vom 11.03.2010

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Keine gesetzliche Unfallversicherungspflicht 2009 für Bereitschaftspflegeeltern bei der BGW

Posted on Dezember 7, 2009. Filed under: Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: |

Im April 2009 informierte die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), dass es für Bereitschaftspflegeeltern und für Pflegeeltern mit mehr als sechs Pflegekindern eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht gäbe. In diesem Zusammenhang wurden die Jugendämter aufgefordert diese Pflegeeltern zu versichern bzw. die Pflegeeltern über ihre Versicherungspflicht zu informieren.

Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, wurde mitgeteilt, dass nur die Pflegeeltern, die ihrer Anmeldepflicht bis 31.12.2009 nachkommen, den Vorteil keiner rückwirkend geltenden Erhebung von Versicherungsbeiträgen für 2005 bis 2008 bekommen können.

Der PFAD Bundesverband hat sich unmittelbar nach der Veröffentlichung dieses Schreibens mit der BGW in Verbindung gesetzt. Auch andere Verbände haben hierzu Position bezogen.

Mit Datum vom 4.12.2009 teilt die BGW mit, dass der Sachverhalt noch zwischen den Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erörtert wird. Von einer Meldung kann daher derzeit abgesehen werden.
Dieser noch klärungsbedürftige Sachverhalt enthält u.a. die Fragen woran man eine Bereitschaftspflegefamilie erkennt (denn überall gelten andere Bestimmungen), welche Risiken mit dieser Versicherung abgesichert werden und welche rausfallen, da sie zu den „normalen Risiken“ des Alltags/Haushaltes gehören.

Dr. Carmen Thiele, Fachreferentin

PFAD Fachinformation vom 07.12.09 (pdf)

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DIJuF nimmt Stellung zur Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien

Posted on Juni 29, 2009. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , |

In seiner Stellungnahme zum Thema „Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien nach § 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII?“ zieht das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) folgendes Fazit:

„Für die überwiegende Mehrzahl der Bereitschaftspflegepersonen lässt sich eine Unfallversicherungspflicht bereits mangels Vorliegens einer selbstständigen Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII nicht begründen. Allenfalls wird im Einzelfall bei Zahlung von sehr hohen Bereitschaftspflegegeldern eine Erwerbstätigkeit angenommen werden können. Doch selbst in einem solchen Fall erscheint aufgrund der Untrennbarkeit von unversicherten und versicherten Tätigkeiten die Annahme einer gesetzlichen Unfallversicherungspflicht rechtlich fragwürdig.“

Volltext der Stellungnahme vom 19.06.09

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Hamburg: Neue Pflegegeldpauschalen seit 01.04.2009

Posted on April 15, 2009. Filed under: Finanzielles, Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , , |

Seit 1.4.2009 werden in Hamburg die Zuschüsse zur Alterssicherung (auf Antrag) nicht mehr je Pflegestelle sondern je Kind übernommen – und zwar in Höhe von 39 Euro; das entspricht der Hälfte des Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Außerdem können ab sofort Beiträge zur Unfallversicherung für beide Pflegeeltern übernommen werden, wenn entsprechende Aufwendungen nachgewiesen werden.

Quelle: PFIFF gGmbH Hamburg

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Kassen verweigern Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher

Posted on Februar 19, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Brandenburg, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie, Politik, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Stellungnahmen, Versicherungen | Schlagwörter: , |

Der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP) weist darauf hin, dass in einigen Regionen Deutschlands die eigentlich gesetzlich geforderte sozialpsychiatrische Versorgung von seelisch kranken Kindern und Jugendlichen weiterhin blockiert und verweigert wird. Aufgrund der fehlenden Sozialpsychiatrievereinbarung beginnen die Praxen in den betroffenen Regionen jetzt damit, ihre langjährigen hochqualifizierten therapeutischen Mitarbeiter zu kündigen. Die sozialpsychiatrischen Strukturen in den betroffenen Regionen werden damit langfristig beschädigt oder gar zerstört.

Die Handlungsunfähigkeit des Spitzenverbandes der Krankenkassen führt seinen Auftrag zur Versorgungsgerechtigkeit ad absurdum und droht etwa 50.000 seelisch kranke Kinder zukünftig unbehandelt zu lassen! Dies betrifft derzeit Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Zum Teil werden gar keine sozialpsychiatrischen Leistungen bezahlt, zum Teil nur die Diagnostik und keine Therapie. Das ist ein umso skandalöserer Zustand, als die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds gerade für Patienten mit psychischen Störungen wie z. B. Psychosen, ADHS oder Anorexie erhebliche Zusatzsummen erhalten.

„Kassieren und keine Leistung bieten – soll das der neue Wettbewerb der Krankenkassen sein?“, fragt Dr. Maik Herberhold, Vorsitzender des BKJPP. „Sozialpsychiatrie ist keine Wettbewerbsmedizin, sondern Basisversorgung und muss allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von der Krankenkasse ihrer Eltern zur Verfügung stehen!“

Quelle: Pressemitteilung der Geschäftsstelle des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) e. V. vom 16.2.2009

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Schadensersatzanspruch wegen Nicht-Information über Zuschüsse zur Altersvorsorge für Pflegepersonen

Posted on Januar 19, 2009. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: |

Pflegepersonen, die durch ihr Jugendamt nicht auf den Erstattungsanspruch hinsichtlich des Zuschusses zur Altersvorsorge, der seit 1.10.2005 gesetzlich geregelt ist, hingewiesen wurden und die daher keinen Rentenversicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt vorweisen können, haben gemäß dieser Expertise Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des monatlich gezahlten, in dem jeweiligen Jugendamt üblichen, Zuschusses.

Begründung:

„Für die Umsetzung der Neuregelung des § 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII hat der Gesetzgeber den Jugendämtern viele offene Fragen mit auf den Weg gegeben, die einen längeren Klärungsprozess nach sich gezogen und gerechtfertigt haben. Gleichwohl durfte diese Unsicherheit nicht zulasten der Pflegeeltern gehen und hätte – gerade auch aufgrund der besonderen Nähebeziehung und Verantwortung des Pflegekinderdienstes für „seine“ Pflegeeltern – zumindest in einer zeitnahen Information über den nunmehr bestehenden, wenn auch in seinen Modalitäten noch konkret zu klärenden Erstattungsanspruch bedurft. Aus dieser Pflichtverletzung können Pflegeeltern deshalb für die entgangenen Rentenanwartschaften in der Höhe des im Jugendamt festgelegten Betrags Schadensersatz gemäß § 839 Abs. 1 S. 2 BGB i. V. mit Art. 34 GG verlangen.“

Quelle: DIJuF-Rechtsgutachten, Heft 11-2008, S. 529–533

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Gesetzentwurf: Weniger Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vereinsvorstände

Posted on August 21, 2008. Filed under: PFAD Verband, Politik, Versicherungen | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/CHE) Besondere zivilrechtliche Haftungsbegrenzungen für Vereinsvorstände belasten Vereine und deren Mitglieder erheblich und sind deshalb nicht im Sinne einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Zu dieser Feststellung kommt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates (16/10120). Mit diesem strebt die Länderkammer an, die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen zu begrenzen. Zur Begründung führt sie die nach bisher geltender Rechtslage „erheblichen Haftungsrisiken“ an, die mit einer Übernahme einer solchen Leitungsfunktion verbunden seien, und die einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements deshalb im Wege stünden. Bisher werden Vorstandsmitgliedern, unabhängig von der Ehrenamtlichkeit ihrer Tätigkeit, umfangreiche Überwachungspflichten in Bezug auf andere Vorstandsmitglieder vor allem bei der Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und hinsichtlich der Erfüllung steuerlicher Pflichten auferlegt.

Um das externe Haftungsrisiko eines ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieds zu begrenzen sieht der Gesetzentwurf vor, im Rahmen der Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern „an die Aufgabenverteilung innerhalb des Vereinsvorstandes anzuknüpfen“. Danach würde eine entsprechende Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds ausscheiden, wenn dieses nach der schriftlichen Ressortverteilung für den jeweiligen Bereich nicht verantwortlich ist. Die bisher in diesem Zusammenhang bestehenden umfassenden Überwachungspflichten würden damit künftig entfallen, argumentiert der Bundesrat.

Mit dem Gesetz soll aber auch das interne Haftungsrisiko begrenzt werden. Ein ehrenamtlich tätiges Vorstandsmitglied haftet demnach dem Verein für Schäden haften, die in der Wahrnehmung von Vorstandspflichten verursacht wurden, nur wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Außerdem wird dem Vorstandsmitglied gegenüber dem Verein ein Freistellungsanspruch für die Fälle eingeräumt, in denen es einem Dritten wegen eines „lediglich einfach fahrlässigen Verhaltens“ zum Schadenersatz verpflichtet wäre.

Diesen Weg sieht die Bundesregierung als nicht geeignet an, um das Haftungsrisiko zu begrenzen, denn zur Entlastung der Vorstandsmitglieder müssten die Vereine und Vereinsmitglieder ein höheres Schadenrisiko tragen: „Verursacht ein Vorstandsmitglied erhebliche Schäden, können Haftungsbegrenzung und der Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen aufgrund einfach fahrlässiger Schädigung Dritter zur Zahlungsunfähigkeit auch gesunder Vereine führen“, schreibt die Regierung. Anstatt Haftungsrisiken einfach vom Vorstandsmitglied auf den Verein und seine Mitglieder zu verlagern, sollte das Risiko durch eine „angemessene Versicherung auf Kosten des Vereins“ abgedeckt werden.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 234 vom 21.08.08

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PFAD Pflegeelternversicherungen

Posted on Januar 1, 2008. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen |

Seit Anfang 2008 bietet der PFAD Bundesverband für alle Pflegeeltern – unabhängig von einer Mitgliedschaft – maßgeschneiderten Versicherungsschutz in den Bereichen Alterssicherung, Unfall und Haftpflicht. Es konnten Rahmenverträge mit einem erfahrenen Anbieter geschlossen werden.

Bei Renten- und Unfallversicherung werden alle Bedingungen für die Zuschüsse der den Pflegeeltern seit Oktober 2005 zustehenden Beträge durch die Jugendämter nach § 39 SGB VIII erfüllt. Leider nehmen bisher nur sehr wenige Pflegeeltern diese lang erkämpften Leistungen der Jugendhilfe für die Absicherung von Pflegeeltern in Anspruch.

Die neue Haftpflichtversicherung speziell für Pflegeeltern bietet Schutz bei Ansprüchen der Pflegekinder gegenüber den Pflegeeltern und umgekehrt und sogar bei Ansprüchen der (Pflege-) Kinder untereinander. Jugendämter sind oft nicht darüber im Bilde, dass solche Schadensfälle nicht von der privaten Familienhaftpflicht der Pflegeeltern abgedeckt werden. Die Kommunen hätten die Möglichkeit, die Pflegefamilien durch Gruppenverträge selbst abzusichern. Bitte fragen Sie nach, ob entsprechende Verträge existieren. PFAD sieht zuerst die Jugendhilfeträger in der Pflicht, Pflegefamilien gegen diese Risiken abzusichern. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet die PFAD-Haftpflicht einen guten Schutz.

Nähere Informationen auf unserer Homepage www.pfad-bv.de, in unserer Geschäftsstelle oder bei unserem Kooperationspartner auf www.pflegeelternrente.de

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