PFAD Pflegeelternversicherungen

PFAD – Pflegeelternrente

Pflegeeltern können zusätzlich zum Pflegegeld einen monatlichen Zuschuss von 42,53 € zur Altersvorsorge erhalten (Stand 07/2015), wenn sie mindestens den gleichen Betrag selbst aufbringen (§ 39 SGB VIII). Der Deutsche Verein empfiehlt der Jugendhilfe die Bezuschussung von 42,53 € für jedes Pflegekind. Der Gruppenvertrag, dem PFAD angehört, bietet Spitzenkonditionen. Nach Beendigung des Pflegeverhältnisses können die Versicherten den Vertrag problemlos ruhen lassen, minimieren oder weiterführen.

PFAD – Unfallversicherung

Pflegeeltern haben Anspruch auf Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer eigenen Unfallversicherung zusätzlich zum Pflegegeled (§ 39 SGB VIII). Der Deutsche Verein empfiehlt hier eine Leistung pro Pflegeperson von jährlich 155,40 €, der inzwischen viele Jugendämter folgen. Die Leistungen der meisten Jugendämter pendeln sich für diesen Bereich bei 79,60 € jährlich ein. PFAD bietet einen günstigen Gruppenvertrag mit weitgehendem Versicherungsschutz, der viele ungewöhnliche, aber wichtige Risiken mit einschließt.

PFAD – Haftpflichtversicherung

Im Rahmen von privaten Familienhaftpflichtversicherungen sind weder Haftpflichtansprüche des Kindes gegen die Pflegeeltern noch gesetzliche Haftpflichtansprüche der Eltern gegenüber dem Pflegekind versichert.
Wenn ihr Jugendamt sie nicht gegen diese Risiken zusätzlich abgesichert hat, bietet die PFAD – Haftpflichtversicherung einen sehr guten Schutz. Sie steht allen Pflegeeltern offen und kostet für PFAD-Mitglieder einen Jahresbeitrag von nur 25,53 € pro Pflegekind. NICHT-PFAD-Mitglieder zahlen 37,72 € pro Pflegekind. (Stand: 01.07.2013)

PFAD – Rechtsschutzversicherung   —–NEU!—–

Im Rahmen von gängigen Rechtsschutzversicherungen ist insbesondere der Gang zum Familiengericht für Pflegeeltern nach § 1632 Abs. 1 BGB (Herausgabe des Kindes) und § 1632 Abs. 4 BGB (Verbleibensanordnung bei Familienpflege) nicht versichert. Die PFAD-Pflegeeltern-Rechtsschutzversicherung verschafft Ihnen hier – ohne Selbstbeteiligungen – weitgehende finanzielle Sicherheit und macht den schweren Gang zum Familiengericht kalkulierbar.

Ausführliche Informationen auf www.pfad-bv.de oder auf Anfrage in unserer Geschäftsstelle

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