Gratulation an Kerstin Held!

Wir gratulieren Kerstin Held, der Vorsitzenden unseres Partnerverbandes Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., ganz herzlichen zum gestrigen Gewinn des mit 30.000 € dotierten Leserpreises von BILD der Frau!
Mit ihrem engagierten und sehr persönlichen Einsatz hat sie für die Belange behinderter Pflegekinder und ihrer Familien viel positive öffentliche Aufmerksamkeit bewirken können.
Das ist großartig, Danke dafür, liebe Kerstin!
Ulrike Schulz, Vorsitzende PFAD Bundesverband e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Gratulation an Kerstin Held! )Gemeinsames Statement der UN-Komitees zu Rechten von Kindern mit Behinderungen

Die UN-Komitees für die Rechte des Kindes und für die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben eine gemeinsame Position über die Rechte von Kindern mit Behinderungen beschlossen. Es soll die Mitgliedstaaten der UN dabei unterstützen, Gesetze und Maßnahmen zu erarbeiten, die auf den Menschenrechten von Kindern mit Behinderungen basieren.
In den Bereichen Kinderrechts- und Behindertenrechtspolitik sei in den vergangenen Jahren dieser Übergang von einer paternalistischen Schutzpolitik zur Anerkennung von Kindern und Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte geschafft worden. Die gemeinsame Position beider Komitees soll beide Themen zusammenführen, um dieses Ziel auch für Kinder mit Behinderungen zu erreichen.
Ein wichtiges Ziel für die Rechte von Kindern mit Behinderungen ist der Übergang zu Unterbringung in Familien und anderen Lebensgemeinschaften anstelle von Institutionen (Deinstitutionalisierung). Auch der Schutz vor Diskriminierung sei bereits in der Kindheit von Menschen mit Behinderungen ein zentrales Thema, besonders in Bezug auf Bildung.
Joint Statement: The Rights of Children with Disabilities (englisch)
Quelle: AGF EuropaNews April 2022
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Der unabhängige Verein rehaKIND setzt sich seit über 20 Jahren für optimierte Versorgungs-Strukturen für behinderte Kinder mit Hilfsmittelbedarf ein. Professionelle Versorger, Hersteller, Leistungserbringer, Mediziner und Therapeuten treffen sich bei rehaKIND neutral und transdisziplinär mit den Eltern auf Augenhöhe – zum gegenseitigen Austausch und Nutzen.
Um diese Lotsenfunktion besser wahrnehmen zu können, rückt unsere neue Website www.rehakind.com Familien und deren Wunsch nach Information und Kontaktdaten in den Mittelpunkt. Erfahrungen aus vielen Elternfragen haben zu einem Perspektivwechsel in der Präsentation unseres Netzwerkwissens geführt – aber auch „professionelle“ Experten finden ihre „bewährten“ Fachinformationen unter den neuen Rubriken.
Im Kreis-Symbol auf unserer Startseite findet man Fachleute, Hilfsmittel, Elternhilfe und viele Informationen über Kostenträger und die Hilfsmittelversorgung.
Unter dem Stichwort „Hilfsmittel“ bieten wir einen neutralen, virtuellen Katalog, sortiert nach den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses: ein ständig wachsendes Info-Angebot. Eltern nutzen diesen Bereich, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Den Fachhandel als qualifizierten Ansprechpartner finden Eltern und Interessierte der Branche regional und nach Arbeitsschwerpunkt. Kinder-Versorgungsspezialisten, rehaKIND-Fachberaterin genannt, sind als Qualifikationsmerkmali inzwischen auch in Kostenträgerverträgen (z.B. AOK Bayern) gefordert. Die Zusammenarbeit mit Kliniken, Einrichtungen und SPZs ist wichtig. Im Bereich Therapie/Medizin findet man sowohl regional als auch nach Fachgebieten sortiert Einrichtungen, oder auch Therapeuteninnen, die sich bei rehaKIND besonders qualifiziert haben. Eine gute Vernetzungsmöglichkeit für interdisziplinäre Zusammenarbeit. Eltern hilft die Suchfunktion bei der Wahl der passenden Ansprechpartner.
Im Bereich Selbsthilfe haben Eltern die Möglichkeit sich mit anderen Betroffenen zu vernetzen.
Probleme mit der Kostenübernahme und was macht eigentlich der MDK? Diese Fragen beantworten wir im Bereich Beratung/Recht. Krankenkassen sind im Versorgungsprozess ein zentraler Ansprechpartner – im Dialog und in der Formulierung von Versorgungszielen findet man Lösungen, denn jedes Kind hat einen Anspruch auf ein individuelles Hilfsmittel.
Quelle: Pressemitteilung von rehaKIND vom 18.03.2021
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„Entlastung gehört dazu!“ fordert Ausgabe 4/2019 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe.
PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner:
„Unsere erste Ausgabe in diesem Jahrgang steht unter der Überschrift „Entlastung gehört dazu!“ und passt vielleicht zu Ihren guten Vorsätzen für das neue Jahr. Möglicherweise wollen sie stärker die Balance halten zwischen dem Paarsein, dem Elternsein, Ihrem sozialen Engagement und nicht zuletzt auch dafür sorgen, dass Sie selbst nicht zu kurz kommen.
Unsere Zusammenstellung interessanter Artikel weist auf die Vielfalt möglicher Hilfen hin, die Pflege- und Adoptiveltern brauchen, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden. Nicht alles wird überall angeboten. Setzen Sie sich bei Ihrem Jugendamt oder freien Träger für die passende Entlastung für Ihre Familie ein.Vielen Dank an alle Pflege- und Adoptiveltern, die mit der Teilnahme an unserer Umfrage bereit waren, ihre Erfahrungen mit Entlastungsangeboten an eine breite Leserschaft weiterzugeben. Viele Wünsche sind noch nicht überall realisiert. Sie zeigen auf, was Pflegeeltern brauchen, um Überlastungen vorzubeugen. Ob Hilfe und Entlastung bei der Adoptiv- und Pflegefamilie ankommen, hängt vom Angebot und von der Art des Anbietens ab. Familien wollen selbst entscheiden, welche Unterstützung sie für notwendig erachten und diese dann auch nutzen. Bei der stetigen Suche der Jugendämter nach geeigneten Pflegeeltern liegt es auf der Hand, dass Entlastungen zu den Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe gehören.“
zu Inhaltsangabe und Editorial
näheres zur PFAD Fachzeitschrift
Rheinland: Was ändert sich zum 01.01. für behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien?

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen verändert sich die Zuständigkeit für die Leistung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in einer Pflegefamilie. Die Zuständigkeit wechselt zum 01.01.2020 von der örtlichen Ebene der Stadt oder des Kreises zu den Landschaftsverbänden.
Der LVR übernimmt die laufenden Fälle derzeit von den örtlichen Jugendämtern im Rheinland. Ziel ist ein möglichst reibungsloser Übergang, so dass keine Leistungsunterbrechungen entstehen, daher arbeiten alle Leistungsträger bei der Übergabe der Akten und Unterlagen eng zusammen.
Im Oktober 2019 hat der LVR alle Pflegefamilien angeschrieben und über die Veränderungen informiert. Der LVR übernimmt alle vorliegenden Verträge mit Leistungserbringenden und führt sie zunächst unverändert fort. Die Beratung findet wie bisher auch im häuslichen Umfeld statt. Die Zahlungen des Pflegegelds werden zukünftig vom LVR direkt an die Pflegefamilien überwiesen. Hierfür werden Pflegeeltern gebeten, dem LVR die aktuelle Bankverbindung sowie die Kopie des vollständigen Vertrages und/oder des Bescheids zukommen zu lassen.
Die ab 01.01.2020 geltenden Regelungen zur Trennung der Leistungen der Existenzsicherung von der Fachleistung gelten nicht für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Hier ist also zunächst nichts weiter zu veranlassen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Rheinland: Was ändert sich zum 01.01. für behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien? )BbP: „Pflegekinder mit Behinderung dürfen nicht ein weiteres Mal durchs Raster fallen. Wir brauchen jetzt endlich eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die diesen Namen auch verdient.“


Stellungnahme des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. vom 10.12.2019 zum Abschlussbericht des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten“
In Berlin ist heute der Abschlussbericht des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten“ für eine Reformierung der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht und an Bundesfamilienministerin
Dr. Franziska Giffey überreicht worden (wir berichteten).
Zu den Inhalten sagt die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V., Kerstin Held:
„Wir erfahren derzeit in persönlichen Gesprächen große Wertschätzung aus dem Bundesfamilienministerium für unsere Tätigkeit als Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung. Wir freuen uns über das offene Ohr und das Schulterklopfen sehr. Von einem liebevoll gedeckten Tisch allein werden allerdings unsere Kinder nicht groß und unsere Pflegefamilien nicht satt.
Der heute vorgestellte Abschlussbericht des Dialogprozesses ist leider noch nicht einmal ein Etappenziel. Pflegekinder mit Behinderung und ihre Bedürfnisse sind in der öffentlichen Vorstellung noch nicht einmal genannt worden. Obwohl wir als Bundesverband in den Dialogprozess einbezogen waren und vielfach die Nöte und Notwendigkeiten unserer Kinder und Familien geschildert haben, spiegelt der Abschlussbericht in keinster Weise den dringenden Handlungsbedarf wider.
Pflegekinder mit Behinderung dürfen nicht ein weiteres Mal durchs Raster fallen! Wir brauchen jetzt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die diesen Namen auch verdient.
Auch wenn Ministerin Giffey heute starke Worte für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe fand, so war in den Beiträgen im Plenum wenig davon zu hören und zu sehen. Einmal mehr wurde für uns deutlich, dass die mit dem Dialogprozess beauftragten Institute nicht nur „inklusionsfremd“ sind, sondern auch noch Zahlen präsentierten, die alles andere als repräsentativ sind. So wurde in den Interviews, die die bundesweite Situation wiedergeben sollen, gerade einmal ein einziger Careleaver mit Behinderung berücksichtigt. Von 16 interviewten Eltern haben nur vier mit dem Thema Behinderung zu tun. Ob es sich um Pflegekinder und Pflegeeltern handelt, lassen die Zahlen nicht erkennen. An anderer Stelle ist von drei Interviews mit Pflegeeltern die Rede. In wieweit Pflegekinder mit Behinderung dabei eine Rolle spielen, lässt sich ebenfalls nicht erkennen.
Die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung der Erkenntnisse sind wenig bis gar nicht an einer inklusiven Lösung orientiert. Obwohl wir als Bundesverband bereits bei der Auftaktkonferenz unsere Kooperation angeboten haben, sind die Ressourcen nicht genutzt worden, die zur Verfügung gestanden hätten. Es wäre ein Vielfaches an qualifizierten Interviews möglich gewesen.
Wir können nur hoffen, dass der Referentenentwurf für das anstehende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eine andere Sprache sprechen wird und die Inklusion, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland vor zehn Jahren bekannt hat, endlich auch in geltendes Recht umgesetzt wird.“
Über den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit mehr als 550 Familien mit über 1.000 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
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30 Jahre alt wird am 20.11.2019 die UN-Kinderrechtskonvention, in der erstmals die Rechte von Kindern festgelegt wurden. Seit 30 Jahren sollten diese Rechte besonders geachtet und geschützt werden, und doch gibt es – auch in Deutschland – viel zu tun.
„Für Kinder, die an lebensverkürzenden Krankheiten leiden, muss noch viel mehr getan werden!“, sagt Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz. Der Dachverband der deutschen Kinderhospize setzt sich vehement dafür ein, dass die besonderen Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter junger Patienten nicht nur gesellschaftlich, sondern auch politisch gesondert beachtet und geregelt werden.
„Es kann nicht sein, dass ein unheilbar krankes Kind nicht aus einer Klinik entlassen werden kann, weil die Eltern keinen Pflegedienst finden können, der eine Betreuung zuhause übernimmt“ – ein Beispiel, dem Sabine Kraft häufig begegnet. Nicht nur beim Pflegekräftemangel fordert der Bundesverband Kinderhospiz von der Politik schnellere und wirksamere Lösungen, die die Rechte junger Patienten ernst nehmen und schützen. „Wir erfahren fast täglich von Beispielen, bei denen betroffene Familien mit Kostenträgern darum kämpfen müssen, die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen“, berichtet Sabine Kraft. Ob es um die umstrittene Neuregelung der außerklinischen Intensivpflege geht oder um eine Kostenübernahme für den Aufenthalt in einem stationären Kinderhospiz – für solche Kämpfe fehlt den Eltern eigentlich die Zeit und Kraft. „Das Recht auf angemessene palliative Versorgung muss auch bei uns in Deutschland oft erstritten werden“, sagt Kraft: „Das geht so nicht!“
Auch im internationalen Vergleich sieht Sabine Kraft noch enormen Entwicklungsbedarf: „Es muss endlich weltweit selbstverständlich werden, lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche und ihre Familien angemessen zu versorgen“. Sabine Kraft ist auch Vorstandsmitglied des internationalen Netzwerkes für Kinder-Palliativversorgung ICPCN und weiß, dass die Realität eine andere ist: „Derzeit können wir noch nicht einmal davon sprechen, dass sterbende Kinder keine Schmerzen erleiden müssen.“
Nicht nur politisch, auch gesellschaftlich fordert der Bundesverband Kinderhospiz anlässlich des Tages der Kinderrechte ein Umdenken: „Mit Verdrängung und Berührungsängsten ist keinem geholfen. Wir müssen schwierige Themen angehen und zulassen, auch in unseren Köpfen“, fordert Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Kinderhospiz vom 20.11.219
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Elementar wichtig – Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt
In der Broschüre des LVR-Landesjugendamts „Elementar wichtig – Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt“ geht es um Fördermöglichkeiten und die Aufklärung über Familien mit behinderten Kindern zustehende Leistungen.
Ziel ist es, Kindern mit Behinderung und ihren Eltern zu ermöglichen, umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform. Die Broschüre ist in fünf Sprachen erschienen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) strukturiert die Eingliederungshilfe völlig neu. Damit ist das BTHG ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit (drohender) Behinderung eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Für den Landschaftsverband Rheinland (LVR) bringt das BTHG zusätzliche Aufgaben mit sich: So wird der LVR ab Januar 2020 unter anderem einheitlich für die in Einrichtungen erbrachte Eingliederungshilfe im Elementarbereich, also für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt, zuständig. In diesem Kontext wird er erstmals auch Kostenträger für interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung Frühförderung) in interdisziplinären Frühförderstellen sowie solitäre heilpädagogische Leistungen in weiteren Einrichtungen (etwa Frühförderstellen).
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Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien e.V. erstellte einen Videoclip, der die schwierige Thematik der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Jugend- und Behindertenhilfe aus Sicht einer betroffenen Pflegefamilie schildert.
Am Fall von Luca wird geschildert, wie er nun als junger Erwachsener „Zu Gast im eigenen Zuhause“ sein muss.
Aktion Mensch bringt neuen Ratgeber für Eltern von Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung heraus


Wenn erst mal alles anders ist“ heißt der neue Ratgeber der Aktion Mensch, der sich gezielt an (werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung wendet. Die Broschüre bündelt hilfreiche Sachinformationen, Tipps von Experten sowie Erfahrungen von Familien, die diese Situation bereits gemeistert haben. Ein zugehöriges Webangebot auf www.familienratgeber.de/elterninfo bietet weitere Hilfsmittel und Materialien zum Download und Bestellen an.
Viele Eltern fühlen sich überfordert und hilflos, wenn sie erfahren, dass sich ihr Kind anders entwickelt als die meisten anderen. Das will die Broschüre ändern. Auf 48 Seiten finden Eltern hier Antworten auf Fragen, die sie in dieser Zeit beschäftigen: Wo finde ich medizinische Anlaufstellen zu Diagnose und Therapie, finanzielle Unterstützung oder Selbsthilfegruppen? Was ist Frühförderung und welche Nachteilsausgleiche gibt es für Familien? Neben praktischen Hilfestellungen enthält der Ratgeber auch wichtige Adressen von Beratungsstellen, gibt Tipps zur Bewältigung des Alltags sowie Informationen, wie Eltern zu ihrem Recht kommen.
Ein vergleichbares Informationsangebot für Eltern von Kindern in dieser speziellen Situation gibt es momentan nicht. Mit der Broschüre „Wenn erstmal alles anders ist“ schließt die Aktion Mensch diese Lücke: Sie ist das Produkt vieler Gespräche und Workshops mit Beratern, Verbandsexperten und Familien.
Die Broschüre ist kostenlos über den Familienratgeber der Aktion Mensch zu beziehen und auch als barrierefreies Download erhältlich. Ergänzt wird der Ratgeber durch zusätzliche Online-Angebote. Alle Informationen und Materialien auf www.familienratgeber.de/elterninfo
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Zusammen mit sehr vielen anderen Organisationen hat sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. dem Appell: Exklusion beenden – Kinder‐ und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien! angeschlossen.
Gefordert wird, ein inklusives SGB VIII nun endlich gesetzlich umzusetzen und damit Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung aus dem SGB XII in das SGB VIII zu inkludieren.
Der Zeitpunkt des Appells ist dabei nicht zufällig. Am 17./18. September 2019 wird im Rahmen des Dialogprozesses des BMFSFJ „Mitreden-Mitgestalten: die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ unter der Überschrift „Mehr Inklusion, wirksames Hilfesystem, weniger Schnittstellen“ mit über 70 Beteiligten aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe u.a. Bereichen erneut über die Option einer inklusiven Lösung des SGB VIII diskutiert. Ein Gesetzesentwurf wird – wie vom BMFSFJ angekündigt – Anfang 2020 erwartet.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Exklusion beenden: Kinder und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien! )„Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11. in Berlin
Das Seminar des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) „Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11.2019 in Berlin wird sich mit dem schwierigen Übergang in die Volljährigkeit und den dann veränderten Rahmenbedingungen beschäftigen. Neben Inputs verschiedener Experten, sind ein Erlebnisteil und verschiedene Workshops geplant.
Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. lädt zur Fachtagung vom 27.11.19 bis zum 28.11.19 in Berlin ein.
Thema ist die der Volljährigkeit von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien. Mit verschiedenen Methoden und Perspektiven sollen alle Facetten der jungen Erwachsenen und ihrer Familien beleuchten und sollen jedem ermöglichen, mit einem persönlichen Fazit nach Hause zu gehen.
Einladung/Anmeldung
Weitere Informationen auf der website des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V.
Fachgruppe Inklusive Pflegekinderhilfe gegründet
Unter der Federführung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. hat sich am 22.05.2019 die „Fachgruppe Inklusive Pflegekinderhilfe mit Schwerpunkt Pflegekinder mit Behinderung und deren Familien“ gegründet. Zur ersten Arbeitssitzung waren 14 der künftig 16 Mitglieder der Gruppe in den Räumen der Pflegekinder in Bremen (PiB) gGmbH zusammengekommen.
„Ziel der Gruppe ist es, die Kompetenz von Menschen unterschiedlicher Fachrichtungen zu bündeln und Schritt für Schritt fachliche Empfehlungen zu Kernthemen der inklusiven Pflegekinderhilfe zu erarbeiten“, sagte die BbP-Vorsitzende Kerstin Held. Der Satz „Jedes Kind hat das Recht auf eine Familie“ solle dabei als Motto über dem Selbstverständnis der Gruppe stehen.
Zunächst sind halbjährliche Treffen geplant, aus denen jeweils konkrete Empfehlungsschreiben hervorgehen sollen. In der Fachgruppe vertreten sind die Bereiche Selbsthilfe, Medizin und Pflege, Pädagogik, Behindertenhilfe, Eingliederung und Teilhabe, öffentliche und freie Träger, Forschung, Recht, Aus- und Fortbildung sowie Rehabilitation.
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In der aktuellen Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift der Pflege- und Adoptivkinderhilfe 2/2019 „Erwartungen an Inklusion“ haben wir für Sie einige interessante Artikel rund um dieses wichtige Thema zusammengestellt.
Die PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner betont in ihrem Editorial: „Aber Geld allein wird nicht ausreichen. Die Haltung und die Bereitschaft der Gesellschaft,
Inklusion zuzulassen, gehören ebenso dazu. Pflege- und Adoptivfamilien mit ihrem Einsatz für benachteiligte Kinder sind ein gutes Beispiel für gelingende Inklusion.“
Inhaltsverzeichnis:
- Margit Huber: Inklusion auf Raten – Debatten um ein Menschenrecht
- Ute Schimmler: Inklusiver Unterricht: Die Schule an die Kinder anpassen
- Ursula Laumann: Wie berufliche Integration gelingen kann
- Margit Huber: Inklusion mit vereinten Kräften: Ein Dorf setzt Maßstäbe für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Handicap
- Bereitschaftspflege
- Tabea Pioch: „Ich kann daran ja doch nichts ändern!“ Petition für schnellere Entscheidungen für das Kindeswohl
- Daten zur Bereitschaftspflege
- Rezensionen
- Recht
- Umgangshäufigkeit bei Fremdunterbringung eines Kleinstkindes nach Sorgerechtsentzug
- Keine Herausgabe gegen den Willen der Kinder
- Kein Umgang gegen den Willen des Kindes
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Namensänderung vorliegen?
- Aus dem Bundesverband
- PFAD Bundesverband plädiert für Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern
- Dialogforum Pflegekinderhilfe
- Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe
- Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor
- Verstärkung für den PFAD Bundesverband
- Aus den Ländern
- Bayern
- Hamburg
- Fulda
- Rheinland-Pfalz
- Termine und Mitmach-Aktionen 2019
nähere Informationen zur PFAD Fachzeitschrift
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Am Dienstag, den 07.05.2019 veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) eine Fortbildung zu dem Thema „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung„.
Immer wieder gibt es Streit und Unklarheiten, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem SGB VIII und SGB XII.
Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird nach einer theoretischen Einführung an Hand von Fallbeispielen u.a. das Verfahren im Jugendamt erörtern, Vor- und Nachteile der Zugehörigkeit zum § 35 a SGB VIII und die Auswirkungen des BTHG auf die Jugendhilfe darstellen und mit Ihnen diskutieren.
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Im Rahmen des Dialogforums Pflegekinderhilfe wurden mit einer Vielzahl von Akteur*innen aus der Pflegekinderhilfe in 2019 Papiere zu zentralen Fragestellungen und Handlungsbedarfen für die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe veröffentlicht. Eines bezieht sich auf die Situation von Pflegekindern mit Behinderung.
Auch für junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, die kurz- oder längerfristig nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, muss die Option der Unterbringung in einer Pflegefamilie bestehen. Dazu bedarf es neben einer transparenten und eindeutigen Zuständigkeit in der Sozialgesetzgebung und weiteren rechtlichen Vorgaben auch einer Reihe von fachlichen Entwicklungen.
Das Papier, verfasst und erstellt von Diana Eschelbach, bündelt die Erkenntnisse und Themenfelds „Pflegekinder mit Behinderung“, die aus Fachgesprächen, Expertisen und Expert*innenrunden hervorgingen, und legt einen Überblick der bestehenden Handlungsbedarfe dar.
Erklärtes Ziel einer Weiterentwicklung auch der Pflegekinderhilfe ist die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – auch diejenigen mit Teilhabebedarf:
- Übergänge in andere Sozialleistungs- oder sonstige Unterstützungssysteme müssen in Kooperation mit den jeweiligen Trägern vorbereitet und begleitet werden.
- Die Bedeutung der leiblichen Eltern muss anerkannt und sie müssen angemessen am Hilfeprozess beteiligt werden.
- Pflegekinder mit Behinderungen haben einen Anspruch auf individuelle Leistungen in Bezug auf Pflege, Erziehung, Teilhabe, Bildung und Erwachsenwerden, der festgeschrieben und in der Praxis umgesetzt werden muss.
- Pflegeverhältnisse müssen finanziell ausreichend ausgestattet sein, um die Bedarfe der Pflegekinder zu decken; Pflegepersonen brauchen eine soziale Absicherung, gerade wenn sie Pflegekinder mit Behinderungen betreuen.
- Pflegeeltern müssen qualifiziert beraten und unterstützt werden, auch durch die Gewährung zusätzlicher Hilfen, und darüber hinaus Entlastungsangebote wahrnehmen können.
- Es braucht qualifizierte Fachdienste, die Pflegeeltern gut vorbereiten und beraten sowie Pflegeverhältnisse professionell begleiten können.
zu Pflegekinder mit Behinderung – Fachliche Positionen des Dialogforums Pflegekinderhilfe (2019)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Fachliche Positionen des Dialogforums Pflegekinderhilfe zu Pflegekindern mit Behinderungen )Fachtagung „Die bundesweite Vermittlung von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien“ am 20.05. in Hannover
ACHTUNG: VERSCHOBEN AUF 08.05.2020
Der Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. lädt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend- und Sozialämtern, Sozialen Diensten und freien Trägern, potenzielle Pflegefamilien und Interessierte zu seiner Fachtagung „Die bundesweite Vermittlung von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien“ am 20.05. nach Hannover ein.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. möchte im Rahmen dieses Fachtages über seine bundesweite Vermittlungshilfetätigkeit aufklären und Möglichkeiten erörtern.
- Wie funktioniert die Vermittlungshilfe und welche Verfahrensweise wird angewandt?
- Wer sind die Entscheider und was muss für eine Bewerbung für ein Kind erbracht werden?
- Warum ist eine gewisse Ausführlichkeit gefordert und funktioniert die Kommunikation im laufenden Vermittlungsprozess?
Bundesregierung: Kinderschutz wird gezielt gefördert
Berlin: (hib/PK) Der Kinder- und Jugendschutz wird nach Angaben der Bundesregierung auf vielfältige Weise gefördert. So sei im Oktober 2017 die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ errichtet worden, die Familien psychosoziale Unterstützung gewähre. Der Bund stelle für diese Aufgabe dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung, heißt es in der Antwort (19/8237) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7998) der AfD-Fraktion.
Auch Vorkehrungen gegen das Schütteltrauma gehörten zu den Vorhaben im Bereich Frühe Hilfen. Daneben sei die Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Daher werde die Initiative „Trau Dich“ bis 2022 fortgeführt.
2017 wurde den Angaben zufolge auch das bundesweite Modellprojekt „Beraten und Stärken“ bis 2020 verlängert. Ziel des Projektes sei die nachhaltige Verbesserung des Schutzes von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen.
Kinder und Jugendliche sollen außerdem an die kompetente Nutzung digitaler Medien herangeführt werden. Neben dem Schutz vor ungeeigneten Inhalten und Kontaktrisiken geht es dabei auch um die Sensibilisierung aller Altersgruppen.
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Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat den Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ auf den neuesten Stand gebracht. Die 76-seitige Broschüre berücksichtigt jetzt den aktuellen Rechtsstand von Januar 2019 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Ein besonderes Augenmerk wird bereits jetzt auf wichtige Änderungen gerichtet, die sich durch das BTHG zum 01.01.2020 ergeben werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Leistungen der Eingliederungshilfe deutlich angehoben und bei den stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel.
Die Broschüre steht auf der Seite des bvkm zum Download bereit oder kann für 1.- € bestellt werden.
Quelle: bvkm + Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
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Foto: David Ausserhöfer
Am 05.12.2018 wurde der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. in Berlin mit dem Deutschen Engagementpreis 2018 in der Kategorie „Grenzen überwinden“ auszeichnet.
„Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen, macht unser Land lebenswerter und stärker. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Engagement sichtbar machen und würdigen. Mit dem Deutschen Engagementpreis ehren wir diejenigen, die sich besonders vorbildlich für andere einsetzen – freiwillig und unentgeltlich. Ihr Engagement macht unsere Gesellschaft besser. Im Kleinen wie im Großen“, sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bei der Eröffnung der festlichen Preisverleihung im Tipi am Kanzleramt vor rund 500 Gästen.
„Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. ist in seiner Art und Arbeitsweise bundesweit einzigartig und leistet seit mehr als drei Jahrzehnten Pionierarbeit“, heißt es in der Würdigung. „Ziel des Verbands ist es, für die Kinder ein liebevolles und ihren Bedürfnissen gerechtes Familienumfeld zu finden.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Deutscher Engagementpreis 2018 für den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. )Pflegeeltern von Erwachsenen mit Behinderung für Telefoninterviews gesucht
Zwei Studentinnen untersuchen im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Medical School Berlin die Wohnsituation von volljährigen Pflegekindern mit Behinderungen, die bei Pflegeeltern aufgewachsen sind und heute noch rechtlich betreut werden.
Hierzu möchten sie Pflegeeltern einen Fragebogen zusenden und anschließend mit ihnen ein Telefoninterview von ca. 10-15 min Länge führen.
Die in den Interviews freiwillig erhobenen Daten werden anonymisiert und vertraulich für die Forschungsarbeit genutzt.
Kontakt:
Stephanie Allgaier: 0176-21232217
Svenja Bergmeier: tonks.124@gmail.com
AFET-Praxishilfe „Wesentliche Änderungen des BTHG ab 2018 und mögliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe“
Mit der Veröffentlichung der Praxishilfe „Wesentliche Änderungen des BTHG ab 2018 und mögliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe“ möchte der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. die wesentlichen Veränderungen aufzeigen, die die Gesetzesänderungen beim Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Kinder- und Jugendhilfe mit sich bringen.
Sie soll einen klärenden Überblick über die wesentliche Auswirkungen des BTHG für die Kinder-und Jugendhilfe geben und auf die Auswirkungen von Gesetzesänderungen hinweisen.
Dieser Anspruch wird in einem Vergleich der rechtlichen Grundlagen des alten SGB IX und dem seit 01. Januar 2018 gültigen BTHG eingelöst. In zwei Teilen grenzt Simone Patrin „Weiterhin gültige Regelungen des SGB VIII – auch mit BTHG“ von wesentlichen Neuerungen des SGB IX ab und zeigt damit, was gleich bleibt und wo sich wesentlichen Änderungen und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe ergeben, die abschließend noch einmal komprimiert und zusammengefasst dargestellt werden.
Die Praxishilfe versteht sich somit als Nachschlagewerk, das parallel zu den Gesetzestexten gelesen und zu deren Erläuterung hinzugezogen werden kann.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für AFET-Praxishilfe „Wesentliche Änderungen des BTHG ab 2018 und mögliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe“ )Teilnehmer für Studie zum Thema „Motivation zur Inpflegenahme eines Kindes mit Behinderung“ gesucht
Für eine Masterarbeit an der Technischen Universität Dortmund werden Pflegeeltern gesucht, die in einer anonymen Online-Umfrage Auskunft geben, warum sie ein Pflegekind mit Behinderung aufgenommen haben.
Die Umfrage läuft bis 04.11.2018.
zur Umfrage
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Teilnehmer für Studie zum Thema „Motivation zur Inpflegenahme eines Kindes mit Behinderung“ gesucht )„Inklusive Hilfen – Chancen und Anforderungen für die Praxis der Erziehungshilfe“ am 14.11. in Frankfurt am Main
Der Evangelische Erziehungsverband und der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen möchten mit der Kooperationsfachtagung „Inklusive Hilfen – Chancen und Anforderungen für die Praxis der Erziehungshilfe“ am 14.11. in Frankfurt am Main an die aktuelle Fachdiskussion anknüpfen und den Fachdialog zur Gestaltung des Weges einer inklusiven Kinder und Jugendhilfe stärken.
Chancengleiche Zugänge und Teilhabe aller Menschen – unabhängig von bspw. Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft oder Behinderung – an allen gesellschaftlichen Bereichen zeichnet das Bild einer inklusiven Gesellschaft. Das (politische) Bestreben einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe verfolgt ein ähnliches Ziel: Die Kinder- und Jugendhilfe wird zuständig für alle Kinder und Jugendliche, mit oder ohne Behinderung und ihre Hilfeleistungen sind „barrierefrei“ auch für junge Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen erreichbar, um Entwicklung und Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche in der Gesellschaft zu rmöglichen.
Auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein Meilenstein, der für die Kinder- und Jugendhilfe einen Lernprozess auslöst. Die aktuellen Schnittstellenprobleme zwischen BTHG und SGB VIII müssen gelöst und Antworten auf konkrete Praxisfragen in der Umsetzung für die öffentlichen und freien Träger gefunden werden. Vor diesem Hintergrund nimmt die Fachtagung die aktuellen und zukünftigen Regelungsbedarfe des BTHG in den Blick. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage nach der Weiterentwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und welche Erfordernisse für ein inklusives SBG VIII angegangen werden müssen.
Im zweiten Teil der Fachtagung geht es um die Praxis: Die Foren geben Einblicke in konkrete Beispiele inklusiver Praxis in den Erziehungshilfen und beschäftigen sich mit Errungenschaften, Stolpersteinen und Veränderungsbedarfen.
Anmeldung bitte bis zum 29.10.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Inklusive Hilfen – Chancen und Anforderungen für die Praxis der Erziehungshilfe“ am 14.11. in Frankfurt am Main )Fachtagung „Fachberater in der Sonderpflege – Beruf oder Berufung“ am 13.09. in Bonn
Die Fachtagung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. „Fachberater in der Sonderpflege – Beruf oder Berufung“ findet am 13. September 2018 in Bonn statt.
Mit dieser Tagung soll versucht werden Methoden aus der Unternehmensberatung und Sichtweisen aus der Sozialpädagogik zu kombinieren. Dazu wurden mit der Unternehmensberaterin Anke Tielker und dem Sozialpädagogen Dirk Schäfer zwei Referenten gewonnen, die über ihren Tellerrand hinausblicken und neue Perspektiven eröffnen können.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Fachtagung „Fachberater in der Sonderpflege – Beruf oder Berufung“ am 13.09. in Bonn )Pflegeeltern behinderter Kinder für Forschungsinterviews gesucht
Die Studentinnen der Heilpädagogik Alina Ott und Laura Goldschmit bitten Pflegeeltern behinderter Kinder aus ganz Deutschland und Luxemburg sich noch bis zum 31.07.2018 für ein ca. 20-minütiges Interview zur Verfügung zu stellen.
Neuauflage: „Recht auf Teilhabe“
Der Wegweiser der Lebenshilfe „Recht auf Teilhabe“ zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung wurde völlig neu überarbeitet.
Das Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Es berücksichtigt damit unter anderem die ersten Stufen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Rechtsänderungen durch die vergangenen Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf die noch kommenden wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz.
Um den Leserinnen und Lesern den Einstieg in den „Dschungel“ des Sozial-Rechts zu erleichtern, werden eingangs die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen anhand von Schaubildern dargestellt. Die einzelnen Kapitel enthalten zusätzlich Tipps und (Rechen-)Beispiele. Ein Schlagwort- und Abkürzungsverzeichnis rundet das Buch ab.
Der 330 Seiten umfassende Lebenshilfe-Ratgeber (ISB-Nummer: 978-3-88617-560-4) kann für 19,50 Euro plus Versand über hauke.strack@Lebenshilfe.de oder Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neuauflage: „Recht auf Teilhabe“ )Dokumentation der Tagung der Erziehungshilfefachverbände „Alles neu und anders?
Alle Präsentationen der sehr gut besuchten gemeinsamen Veranstaltung der Fachverbände für Erziehungshilfe „Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Kinder- und Jugendhilfe“ am 16. Mai 2018 in Frankfurt stehen ab sofort auf den Seiten der IGfH und der anderen Verbände zur Verfügung. Mit Beiträgen von Angela Smessaert, Lydia Schönecker, Dr. Thomas Meysen, Tilmann Fuchs, Prof. Dr. Wolfgang Schröer.
Zum Hintergrund: Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde eine der großen sozialpolitischen Reformen der letzten Legislaturperiode umgesetzt. Das BTHG hat ab dem 1.01.2018 schon Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendämter. Ist die Kinder- und Jugendhilfe mit Hilfebedarfen aufgrund von Behinderungen konfrontiert, agiert sie nun zwingend als Rehabilitationsträger (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX) mit der Konsequenz der Anwendung eigener Verfahrensregelungen (fristgebundene Bedarfsfeststellung, Einsatz von spezifischen Instrumenten zur Bedarfsfeststellung und Dokumentationsverfahren etc.). Dabei scheinen etliche Fragen noch ungeklärt zu sein, z.B. welche Folgen hat es, wenn die Kinder- und Jugendhilfe von einer Familie mit einem behinderten Kind nicht ausschließlich wegen des behinderungsbedingten Hilfebedarfs nachgefragt wird?
Zum anderen weisen die Behindertenverbände darauf hin, dass zukünftig im Zuge einer inklusionsorientierten SGB VIII-Reform, das im BTHG vorgesehene Teilhabeverfahren (nach SGB IX, Teil 1) auch anschlussfähig und kompatibel sein muss mit dem Hilfeplanverfahren des SGB VIII. Hier werden deutliche Veränderungen im SGB VIII gefordert. Wie ist dies zu bewerten? Welche Folgen und (unbeabsichtigten) Nebenfolgen sind zu bedenken? Welche neuen und alten Fragen stellen sich bei der Festlegung von Altersgrenzen und für die Übergangsplanung aus der Jugendhilfe in ein anderes Sozialleistungssystem (z.B. die Eingliederungshilfe nach SGB IX)? Wie gehen die Kommunen, die freien Träger und Fachverbände damit um, dass sich – genereller gesprochen – die Fachdebatten stark auf die Neugestaltung der rechtsanspruchsgesicherten Individualleistungen konzentrieren und weniger auf die Weiterentwicklung einer teilhabegerechteren Infrastruktur?
Solche und andere Fragen wurden auf der ersten großen bundesweiten Tagung zu diesen Themenkreisen diskutiert. Die Präsentationen finden Sie hier.
Quelle: IGfH
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Wohngemeinschaft für junge Erwachsene aus Pflegefamilien in Ulberndorf/Sachsen
Der Artikel „Junges Wohnen in der alten Frankenmühle“ in der Sächsischen Zeitung vom 27.04.2018 berichtet von einem neuen Projekt des Vereins Wegen uns – Dresdner- Pflege- und Adoptivkinder e.V.
Die in einem alten Gasthaus am Ortsrand Dippoldiswaldes eingerichtete Wohngemeinschaft „Flügge werden“ wird am 01.05.2018 eröffnet und lädt am 28.04.2018 von 10.00- 14.00 Uhr zum Tag der Offenen Tür.
Die Initiatoren Maika und Ralf Hochberger möchten jungen Leuten mit einer Einschränkung, die bisher in Pflegefamilien lebten, dort aber mit Erreichen des 18. Lebensjahrs ausziehen müssen, den Start ins Leben erleichtern.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fall Chris in Hamburg
Anläßlich der eskalierenden Auseinandersetzung zwischen Pflegeeltern und einem Amtsvormund bezüglich der Auswahl der Einrichtung für die Unterbringung eines 17-jährigen behinderten Pflegekindes aus Hamburg, meldet sich Edda Jacobs, Vorsitzende des Hamburger PFAD Landesverbandes Freunde der Kinder e.V. im Artikel „Fall „Chris“: Strafanzeige gegen Amtsvormund“ im Hamburger Abendblatt vom 09.04.2018 zu Wort:
„Es ist für uns völlig unverständlich, dass der Amtsvormund eine so lebenswichtige Entscheidung über den zukünftigen Lebensort seines Mündels gegen den eindeutig geäußerten Wunsch des jungen Menschen treffen kann.“ Auch in der Wahl der Einrichtung sollte der Wunsch des Jugendlichen unbedingt Gehör finden. „Schließlich muss der junge Mann einen großen Teil seines Lebens dort zukünftig verbringen.“
Aus Besuchen bei Familie Krusch wisse sie, dass die Pflegeeltern alle Fördermöglichkeiten für Chris umgesetzt haben und stets das Wohl des Kindes vor Augen hatten. „Es ist fatal, dass auch in diesem Fall die Pflegeeltern offensichtlich wieder einmal nicht als Experten für ,ihr Kind‘ gelten“, sagt Edda Jacobs. Und dass durch den Wechsel des Amtsvormunds bisherige Entscheidungen und die Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern überhaupt infrage gestellt würden. „Wie kann es sein, dass man glaubt, jemand, der Chris einmal im Monat für eine Stunde besucht, könne ihn besser kennen als das Ehepaar Krusch, das ihn schon viele Jahre rund um die Uhr begleitet hat?“
Aus ihrer Sicht ist es notwendig, dass zwischen Pflegeeltern und Amtsvormund eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit erfolgt. „Oder noch besser, dass Pflegeeltern bei langjährigen Pflegeverhältnissen, wie auch vom Gesetzgeber vorgesehen, die Vormundschaft übertragen wird.“
- Siehe auch den Artikel vom 19.03.2018: „Streit mit Jugendamt – Wie ein Hamburger Paar um sein behindertes Pflegekind kämpft“
Neuer Ratgeber zum Bundesteilhabegesetz: „Behinderung und Teilhabe. Alle Leistungen und Rechte“
Ende 2016 hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Es soll mehr Unterstützungsmöglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen schaffen. Die wesentlichen Änderungen des Behindertenrechts traten zu Beginn des Jahres 2018 in Kraft.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale Bundesverband leistet Orientierungshilfe und liefert behinderten Menschen die Informationen, die sie brauchen, um ihre Rechte gegenüber Behörden und am Arbeitsplatz wahrzunehmen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Video „Vom Kämpfen und Kümmern“ über den Alltag mit behinderten Pflegekindern
Zwei durch die Erziehungsbüro Rheinland gGmbH betreute Erziehungsstellen-Elternpaare mit behinderten Pflegekindern erzählen in einem Video (19.40 min) aus ihrem Alltag: Vom Kämpfen und Kümmern“:
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Kerstin Held im GEO-Portrait
Die aktuelle Ausgabe des GEO Magazins 1/2018 enthält einen ausführlichen und gut gelungenen Artikel über Kerstin Held, die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V.:
FRAU HELD, MUTTER
Seit 17 Jahren nimmt Kerstin Held Pflegekinder mit Behinderung auf. Sie schenkt jenen eine Familie, die sonst in Heimen leben müssten. Warum tut sie das?
Der Artikel ist nachzulesen im Pressespiegel des BbP.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Auch schwerstbehinderte Kinder haben ein Recht auf Familie: Der Fall Shaimaa in Hamburg
Das Hamburger Abendblatt berichtet am 13.11.2017 im Artikel „Eltern kämpfen darum, behinderte Tochter zu Hause zu haben“ vom Fall der zweijährigen Shaimaa, die vom Jugendamt „überfallartig“ in eine stationäre Einrichtung gebracht wurde, obwohl ihre Bereitschaftspflegefamilie bereit war, sie in Dauerpflege in Kooperation mit ihren Eltern weiter zu betreuen.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. veröffentlicht dazu am 13.11.2017 eine Stellungnahme:
„Dass eine Jugendschutzbehörde mit Polizeigewalt, aber ohne richterlichen Beschluss, ohne Gefahr im Verzug, ohne Absprachen mit Beteiligten, ohne Hilfeplanung und noch dazu mitten in einem laufenden Gerichtsverfahren um das Sorgerecht den Lebensmittelpunkt eines in Obhut genommenen Kindes um rund 100 Kilometer verlegt, ist absolut inakzeptabel. Selbst ein schwerstmehrfachbehindertes, intensivpflichtiges Kind baut lebenswichtige Bindungen zu seinen Bezugspersonen auf und ist kein Spielball, der beliebig von Ort zu Ort geworfen werden kann. Es hat zudem ein Recht auf Kontakt zu seinen leiblichen Eltern, solange dies kein Gericht verbietet.
Darüber hinaus ist das Kind in diesem Fall ohne Not aus einem funktionierenden System aus Bereitschaftspflegefamilie, Pflegedienst und freiem Träger, das von den leiblichen Eltern unterstützt wurde, herausgerissen worden. Auch ein behindertes Kind hat nach der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 auch in Deutschland gilt, das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Eine Pflegefamilie ist – zumal wenn sie von den leiblichen Eltern unterstützt wird – für den Bindungsaufbau eine bessere Alternative als eine stationäre Einrichtung.“
Waltraud Timmermann,
Stellvertretende Vorsitzende Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und hat bundesweit derzeit 530 Mitgliedschaften, darunter fast 500 Familien mit über 1.000 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Erste-Hilfe-Kurs am besonderen Kind am 20./21.01. in Ovelgönne
Am 20./21.01.2018 bietet der Bundesverband behinderter Pflegekinder in Ovelgönne einen Erste-Hilfe-Kurs am besonderen Kind an.
In 16 Unterrichtsstunden vermittelt Torsten Renken, Dozent für präklinische Notfallmedizin, neben der Grundlage der Ersten Hilfe auch spezielle Inhalte. Das Kind mit Behinderung oder chronischer Erkrankung steht thematisch im Mittelpunkt.
Spezielle Themen wie Absaugung, PEG/Tracheostoma-Notfallmanagement und Epilepsie gehören dazu. Ein Training am automatisierten externen Defibrillator (AED, auch Laiendefibrillator oder kurz Laiendefi) wird ebenfalls durchgeführt.
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung, die zwei Jahre gültig ist. Ein nachgewiesener Erste-Hilfe Kurs wie dieser, ist Voraussetzung, um in die BbP-Bewerberkartei aufgenommen zu werden. Der Kurs ist außerdem nach dem Tagesmuttergesetz anerkannt.
Aufgrund der großen Nachfrage wird voraussichtlich im Februar 2018 ein zweiter Termin angeboten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Pflegegradrechner für Kinder
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. informiert:
Erstmals gibt es jetzt einen Online-Pflegegradrechner, der auch die Kriterien für Kinder berücksichtigt. Damit lässt sich schnell und komfortabel abfragen, zu welchem Ergebnis das neue Begutachtungsverfahren zur Einstufung in die Pflegegrade der Pflegeversicherung führen kann. Für Privatpersonen lässt sich der Pflegegradrechner kostenlos nutzen. Das Alter des Kindes kann dabei exakt eingegeben werden, das Programm stellt daraufhin die jeweiligen Bewertungskriterien ein.
Zum Pflegegradrechner für Kinder geht es hier.
Nach dem neuen Begutachtungsverfahren gelten für Kinder einige Besonderheiten. Diese richten sich nach dem Alter:
Ab 11 Jahren gelten für Kinder die gleichen Maßstäbe wie für Erwachsene (was auch bisher schon so war: Ab dem 11. Lebensjahr wurden auch bisher keine Minuten mehr für natürlichen altersbedingten Hilfebedarf abgezogen).
Bis zu einem Lebensalter von 19 Monaten werden nur in 3 Modulen Bewertungen vorgenommen, außerdem erhält das Kind grundsätzlich einen Pflegegrad, der um 1 höher liegt als die errechnete Bewertung.
Ab dem 19. Lebensmonat bis zum 11. Geburtstag gelten diejenigen Kriterien, die in den Richtlinien des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Kapitel Kinder beschrieben sind. Diese sind zum Teil sehr umfangreich und nicht immer ganz leicht verständlich formuliert. Dennoch kann es sich lohnen, diese nachzulesen, um einen Eindruck davon bekommen, was bei einer Begutachtung herauskommen könnte.
Hier geht es zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Das Kapitel zur Begutachtung von Kindern beginnt auf Seite 108 und geht bis Seite 159.
Quelle: Bundesverband behinderter Pflegekinder vom 25.10.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Behinderung, Schwerbehinderung, persönliches Budget“ am 18.11. in Ravensburg
Im Seminar der Pflegeelternschule Baden-Württemberg „Behinderung, Schwerbehinderung, persönliches Budget“ mit Simone Werz besprechen die TeilnehmerInnen die Unterschiede zwischen Behinderung und Schwerbehinderung, die Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises sowie die damit verbundenen rechtlichen Vergünstigungen.
Was ist zu beachten, wenn das Kind einen Ausbildungsplatz benötigt, welche Schritte sind mit einem Behindertenausweis beim Übergang ins Erwachsenenleben zu beachten und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es hier für die gesamte Familie?
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Die Rechte von Kindern mit Behinderung, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. eine Stellungnahme zu den „Rechten von Kindern mit Behinderung, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können“ erarbeitet, die in der nächsten Woche an Politiker und Politikerinnen gehen wird, um damit im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen auf das wichtige Thema aufmerksam zu machen.
zur Stellungnahme vom 11.10.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )InterviewpartnerInnen gesucht für Zulassungsarbeit „Die Situation lieblicher Eltern von Pflegekindern mit einer Behinderung“
Eine Studentin der Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg sucht für ihre Abschlussarbeit für das Lehramt Sonderpädagogik zum Thema „Die Situation lieblicher Eltern von Pflegekindern mit einer Behinderung“ leibliche Eltern von Pflegekindern mit einer Entwicklungsverzögerung, die sich zu einem Interview bereit erklären.
Hierzu benötigt sie sechs Interviewpartner, die bereit sind über ihre Situation zu sprechen. Dabei wird es um die Kinder gehen und die Gründe für ihren Aufenthalt in einer Pflegefamilie, die Häufigkeit der Besuche dieser, das Verhältnis zu den Pflegeeltern und auch die Unterstützungsangebote und Verbesserungswünsche nach der Abgabe der Kinder. Die gestellten Fragen müssen nicht alle beantwortet werden, wenn dies nicht erwünscht ist.
Gerne ist Frau Lohrmann auch zu einem Telefonat bereit und bei weiteren Fragen auch per Mail erreichbar.
Kontakt:
Elena Lohrmann
Telefon: 015232757780
E-Mail: elenalohrmann@yahoo.de
Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
Das heute im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern tritt am 01.10.2017 in Kraft.
Das Gesetz soll den Schutz von Kindern verbessern, die sich in psychiatrischen Kliniken oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Behindertenhilfe aufhalten. Es führt mit § 1631b Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein familiengerichtliches Genehmigungserfordernis für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern ein, die sich in einer der genannten Kliniken oder Einrichtungen befinden. Freiheitsentziehende Maßnahmen – wie zum Beispiel Bettgitter, Fixierungen oder sedierende Arzneimittel – können im Einzelfall zum Schutz des Kindes vor einer Selbstgefährdung oder zum Schutz von Dritten erforderlich sein. Bislang konnten und mussten die Eltern über die Anwendung solcher Maßnahmen an ihrem Kind allein entscheiden.
Weitere Informationen zum Inhalt des Gesetzes finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter folgendem Link.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD: Umsonst gehofft – Pflegekindern bleibt Stabilität in der Pflegefamilie verwehrt
Der PFAD Bundesverband kritisiert, dass die Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufwachsen, am Veto der CDU/CSU gescheitert sind. Der Heim- und Pflegekinder betreffende Part ist fast vollständig aus dem Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) auf Wunsch der Union herausgenommen worden, obwohl die Expertinnen und Experten der Jugendhilfe im Vorfeld gerade die vorgesehenen Reformen für die Pflegekinderhilfe auf breiter Ebene befürworteten.
Kontinuität und Stabilität bleiben nun weiterhin vielen Pflegekindern verwehrt. Als „Zaungast“ dürfen sie zwar intaktes, fürsorgliches Familienleben in der Pflegefamilie kennenlernen, doch ihre Perspektive soll offen bleiben. Auch nach Jahren sollen Eltern ihre Kinder – auch gegen ihren Willen – aus dem neuen Zuhause herausreißen dürfen mit der oftmals vagen Option, ob ihnen die fürsorgliche Elternschaft und ein erneutes Zusammenwachsen überhaupt gelingen.
Dass eine baldige Rückführung in ein wieder sicheres und förderliches Umfeld das erklärte Ziel von Fremdunterbringungen sein muss, ist unstrittig. Doch Rückführung um jeden Preis ist kein Qualitätsmerkmal der Pflegekinderhilfe! In manchen Fällen ist es leider nicht möglich, Eltern trotz vieler Hilfsangebote durch die Jugendhilfe zu befähigen, ihre elterlichen Aufgaben gut genug zu erfüllen. Manche dieser Eltern fordern trotzdem wiederholt die Herausgabe ihres Kindes und sorgen so dafür, dass die betroffenen Kinder nicht zur Ruhe kommen können. Für diese Fälle sollte das Gesetz die Möglichkeit eröffnen, dass das Familiengericht den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie anordnen kann.
Ca. 57.000 Pflegefamilien in Deutschland setzen sich für Kinder und Jugendliche ein. Trösten sie in den ersten Wochen und Monaten ohne ihre Mutter und/oder ihren Vater. Sie erleichtern ihnen das Eingewöhnen in die fremde Familie. Schutz, Geborgenheit und Verlässlichkeit in die Pflegefamilie lassen das Kind wieder Vertrauen fassen. Es kann neue Beziehungen aufbauen und mit Unterstützung seiner Pflegeeltern und der Fachkräfte auch weiterhin Kontakte zu seiner leiblichen Familie pflegen.
Das KJSG sah erstmals einen Rechtsanspruch der leiblichen Eltern auf Beratung und Begleitung vor, welchen vor allem die Pflegefamilienverbände einfordern. Denn bis jetzt werden die Eltern in der Regel alleine gelassen, sobald ihr Kind untergebracht ist. Sie benötigen jedoch gerade dann intensive Hilfen, wenn eine Rückführung so bald als möglich stattfinden soll. Gibt es jedoch keine Perspektive für eine Rückführung, so benötigen sie Begleitung, um eine neue positive Rolle im Leben ihres fremduntergebrachten Kindes zu finden und mit der Pflegefamilie konstruktiv zusammenarbeiten zu können.
Die Reform des Pflegekinderwesens war der ehemaligen SPD-Familienministerin Manuela Schwesig ein wichtiges Anliegen. Sie hat begriffen, wie schwer es für Kinder ist, mit einer unklaren Perspektive zwischen zwei Familien aufzuwachsen. Doch die CDU/CSU ist strikt gegen die rechtlichen Verbesserungen und vermutet die Rechte der Herkunftseltern in Gefahr.
Sind ihre Einwände nur von Unkenntnis der Situation von Pflegekindern geprägt oder doch schon zu einem Positionierungs-Faktor im Wahlkampf geworden? Wenigstens wenn es um die Schwächsten im Lande geht, sollten Rivalitäten und Profilierung der Parteien außen vor bleiben.
Die beschlossene Fassung des KJSG im Bereich der Pflegekinderhilfe ist nur eine Absichtserklärung, die kostenarm und sicher wenig wirksam sein wird. Damit können wir nicht zufrieden sein. In der kommenden Legislaturperiode muss das Thema umgehend wieder aufgenommen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung für leibliche Eltern als Basis für die Kontinuitätssicherung von Kindern sowie die Ausgestaltung der Hilfen für behinderte Pflegekinder gehören zwingend in den nächsten Entwurf für eine inklusive Jugendhilfe.
PFAD wird nicht Nachlassen und sich weiterhin für rechtliche Verbesserungen für Pflegekinder und ihre Familien einsetzen.
Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 30.06.2017 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Fachberater in der Sonderpflege für Kinder mit Behinderung in Pflegefamilie“ am 07.09. in Köln
Wenn ein Kind mit Behinderung, das nicht in seiner Herkunftsfamilie aufwachsen kann, den Weg in eine Pflegefamilie findet, werden hohe Anforderungen an die Begleitung und Beratung des Pflegeverhältnisses gestellt. Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. wird häufig von öffentlichen und freien Trägern zu Hilfe gerufen. Diese Hilferufe möchten wir im Rahmen dieser Tagung erläutern, Erfolgsgeschichten erzählen und lösungsorientiert gemeinsam arbeiten.
Zielgruppe sind Berater der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger und Eingliederungshilfe, sowie Fachdienste und solche, die es werden wollen. Als Referenten fungieren Dirk Schäfer und Kerstin Held.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Pflegefamilien – Ihnen geht es um das Recht auf Rechte“
Die Nordwest Zeitung berichtet im Artikel „Pflegefamilien – Ihnen geht es um das Recht auf Rechte“ von den Forderungen des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. nach einer gesetzlichen „Ersten Hilfe“ für Pflegefamilien und deren Pflegekinder mit Behinderung.
Die Vorsitzende Kerstin Held bemängelt: „In aktuellen Gesetzesentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl bereits seit Jahren dringender Handlungsbedarf besteht.“
Am 20.06. findet unter dem Slogan „Wie behindert ist das denn?“ eine Demonstration für die Rechte der behinderten und chronisch kranken Pflegekinder statt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hubert Hüppe, MdB (CDU) fordert einheitliches Verfahren bei Vergabe von Behindertenausweisen für Menschen mit Fetalem Alkoholsyndrom
Berlin. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Menschen mit der Diagnose Fetales Alkoholsyndrom beim Bewertungsverfahren zur Einstufung des Behindertengrads unterschiedlich behandelt werden. „Das grundlegende Problem liegt darin, dass das Fetale Alkoholsyndrom nicht als eigene Kategorie in der Versorgungsmedizin-Verordnung aufgeführt ist. Das führt dazu, dass keine einheitliche Begutachtung stattfindet, sondern die körperlichen und geistigen Funktionsstörungen einzeln bewertet werden“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe. Die fehlende Anerkennung der Behinderung führt zu fehlenden Hilfeleistungen im Alltag der Betroffenen.
Mütterlicher Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ist eine häufige Ursache für angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, hirnorganische Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und extreme Verhaltensauffälligkeiten. Alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen werden unter dem Begriff FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) zusammengefasst. FASD kann sich in seiner Ausprägung sehr unterschiedlich darstellen, was die Diagnostik oft erschwert. Liegt die Diagnose vor, so ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob aufgrund dieser Schädigung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. „Es ist nicht leicht, mit der Diagnose umzugehen und zu leben. Besonders schlimm ist es aber, wenn trotz dieser Diagnose keine Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden können, weil Ämter die Anträge auf einen Behindertenausweis zu gering einstufen oder gar ablehnen. Das gilt sowohl für Menschen, die bereits im Kindesalter diagnostiziert werden, als auch für Erwachsene, die dann beispielsweise auf Hilfeleistungen in der Arbeitswelt angewiesen sind. Betroffene Kinder und Erwachsene mit vergleichbaren Diagnosen sollten auch vergleichbare Einstufungen beim Behinderungsgrad zugesprochen werden“, so Hüppe.
Mit der formalen Anerkennung einer (Schwer)behinderung und gegebenenfalls der Festsetzung von Merkzeichen sind sogenannte Nachteilsausgleiche verbunden. Wie bei anderen Behinderungen auch wird zur Feststellung des Grads der Behinderung auf die Versorgungsmedizin-Verordnung zurückgegriffen. Die Fetale Alkoholspektrum-Störung ist dort jedoch nicht benannt. Jede einzelne Beeinträchtigung muss daher unter den unterschiedlichen Kategorien eingeordnet und nach der Schwere der Beeinträchtigung beurteilt werden.
Nachdem sich einige Betroffene oder deren Angehörige mit ihren persönlichen Erfahrungen beim Antragsverfahren auf einen Behindertenausweis an Hüppe gewandt hatten, schrieb dieser sowohl an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, als auch an die Bundessozialministerin Andrea Nahles, um auf die Problematik hinzuweisen.
„Wichtig wäre, dass die Fetale Alkoholspektrum-Störung in der Verordnung benannt wird, um die Transparenz der Einstufung des Behindertengrads zu erhöhen und mehr Vergleichbarkeit zu schaffen. Außerdem wäre es wichtig, bei den Entscheidern mit einer entsprechenden Sensibilisierungskampagne auf das Problem aufmerksam zu machen, denn viele Betroffene berichteten mir, dass ihnen kaum Verständnis entgegengebracht wird, weil viele Entscheider nur wenig über die tatsächlichen Folgen der Behinderung wissen“, so Hüppe abschließend.
Mehr Informationen zur Diagnostik, Beratungsmöglichkeiten und dem Leben mit FASD finden Sie unter www.fasd-deutschland.de.
Quelle: Pressemitteilung von MdB Hubert Hüppe am 09.05.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Ländergremium I/2017 am 10./11.06. in Berlin
Am 10./11.06.2017 wird das PFAD Ländergremium in Berlin tagen und sich dabei besonders mit dem Thema „Jugendhilfe – Pflegekinderhilfe
Was sollen, können gesetzliche Veränderungen bewirken?“ auseinandersetzen.
Seit der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vom Dezember 2015 sollen Teile der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich neu geregelt werden. Mit dem Koalitionsvertrag ist die Forderung gestellt, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu gestalten. Bisher gibt es wenig Konsens; weder innerhalb der Jugendhilfe noch im Austausch mit anderen Rechtssystemen.
Bis jetzt ist nicht klar, ob und welche Veränderungen in dieser Legislaturperiode noch möglich sind. Speziell mit dem Fokus auf behinderte Kinder in Pflegefamilien ist es wichtig, sich die Themenbereiche, die wir als aktualisierungsbedürftig sehen, genauer anzuschauen. Als Referentin und kompetente Gesprächspartnerin konnten wir Kerstin Held Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) gewinnen.
Welche Veränderungen brauchen Pflegekinder und welche Aufgaben ergeben sich für die Selbsthilfeorganisationen vor Ort?
Die Delegierten der Landesverbände erörtern die daraus resultierenden Verbandsaufgaben auf allen Verbandsebenen.
Im Anschluss findet die Mitgliederversammlung des Verbandes statt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Fachzeitschrift 2/2017: „Umgänge in besonderen Situationen“
„Umgänge in besonderen Situationen“ sind das Hauptthema der Ausgabe 2/2017 der PFAD Fachzeitschrift.
Einige Inhalte:
- Irmela Wiemann: Belastung oder Chance? Kontakte von Pflegekindern zu ihrer Herkunftsfamilie
- Klaus Roggenthin: Kinder inhaftierter Eltern – Vom Verschiebebahnhof aufs Präventionsgleis
- Bettina Neumayr: Kinder suchtkranker Eltern – Kooperation mit der Jugendhilfe, Gestaltung von Rückführungen und Umgangskontakten
- Ursula Pforr: Umgangssituationen mit geistig behinderten Herkunftseltern
- Pflegeeltern schildern Umgänge in besonderen Situationen
- Tagungsbericht: Die Kunst von Menschen, mit FASD zu leben.
- Matthias Westerholt: Zum Verhältnis von Pflegeversicherung und Jugendhilfe
- Axel Neb: Einige Tipps und Tricks für Ihre bestehenden Versicherungspolicen
- PFAD beim 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag
- PFAD äußert sich zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
- Zwischenergebnis der PFAD Umfrage zur Alterssicherung von Pflegeeltern
- PFAD in der Presse
- PFAD wirbt für eine breite Zustimmung zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)
Darüber hinaus bietet das Heft wieder Informationen zu aktuellen Entwicklungen, Neuigkeiten aus der Arbeit des PFAD Verbandes, Rezensionen und Leseranfragen.
nähere Informationen zur PFAD Fachzeitschrift
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Demonstration von Pflegefamilien für die Rechte behinderter Kinder am Dienstag, 20. Juni 2017 in Berlin
In aktuellen Gesetzentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht.
Papenburg (khe/kf) – In Deutschland leben über 84.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Pflegefamilien sind eine der erfolgreichsten und kostengünstigsten Hilfen zur Erziehung im Sozialsystem.
Seit mehr als drei Jahrzehnten setzen sich der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., zahlreiche Selbsthilfeorganisationen sowie freie und öffentliche Jugendhilfeträger für die gesetzliche Verankerung dringend notwendiger Verbesserungen der Rechte von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien ein. Bislang vergeblich!
- Die Bundesregierung missachtet permanent die Forderungen der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2009, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt sind mit Kindern ohne Behinderungen. Nach bisherigem Recht haben sie noch immer keinen Anspruch auf bedarfsgerechte Leistungen aus der Jugendhilfe.
- Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von April 2017 werden Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien nicht berücksichtig.
- Im Dezember 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Pflegefamilien finden hierin nur unzureichend Beachtung, da die entsprechenden AGs sich auf die Reformergebnisse des SGB VIII verlassen haben.
- Bisher richtet sich die Zuständigkeit des jeweiligen Trägers nach der Art der Behinderung. Bei Kindern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist die Sozialhilfe zuständig, bei Kindern mit einer seelischen Behinderung die Jugendhilfe. Allerdings richtet sich bei seelisch behinderten Kindern die Zuständigkeit nach dem Intelligenzquotienten eines Kindes. Liegt dieser über 70, ist die Jugendhilfe zuständig. Bei einem IQ von 69 und darunter liegt die Zuständigkeit beim Sozialhilfeträger. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen unser Grundgesetz und gegen die Forderungen der UN-BRK, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht.
Wir Pflegeeltern fordern gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien!
Wir sind nicht bereit, die seit Langem bestehenden Missstände noch länger hinzunehmen.
- Es fehlen gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien. Dringend notwendig sind bundesweit verbindliche Standards zur Finanzierung und Ausstattung, zu unterstützenden Leistungen sowie zur Beratung und Begleitung von Pflegefamilien.
- Es werden bundesweit spezielle Fachdienste zur Vermittlung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern benötigt.
- Kinder mit Behinderungen oder sonstigen Beeinträchtigungen benötigen Pflegegeld gemäß ihrem individuellen Bedarf, einen Mehrbedarf für heilpädagogisches Beschäftigungs- und Spielmaterial, Pflegehilfsmittel, Therapien und medizinische Behandlungen, Fahrtkosten, Kleiderverschleiß, Beschädigung der Wohnungseinrichtung, Ferienmaßnahmen etc.
- Es darf nicht zu Lasten der Pflegefamilie gehen, für einen behinderungsbedingten Wohnungsumbau oder für die Anschaffung eines behindertengerechten Pkws aufzukommen, den sie ohne das Kind nicht benötigen würden. Diese Kosten müssen bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderungen garantiert werden.
- Für die Unterbringung von Kindern mit besonderem Bedarf besteht der Anspruch, dass Pflegefamilien über eine pädagogische, pflegerische oder medizinische berufliche Qualifikation verfügen. Ihr Entgelt pro Stunde beträgt allerdings lediglich € 1,13. Ein Mindestlohn für pädagogische Arbeit sollte eingeführt werden, handelt es sich bei der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien doch um eine Form der öffentlichen Erziehung.
- Pflegepersonen, die nicht durch Ehepartner familienversichert sind, müssen selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen. Krankenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen sollten selbstverständlich vom Kostenträger der Unterbringung übernommen werden.
- Pflegefamilien sind bei der Pflege und Betreuung ihres Kindes auf eine intensive, fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung auf Augenhöhe angewiesen anstatt auf halbjährliche Kontrollbesuche durch nicht qualifizierte Berater.
- Falls ein Pflegekind verstirbt, sollten die Kosten einer Trauerfeier und Beisetzung übernommen werden. Dies ist bisher völlig ungeregelt.
- Bisher endet die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie, wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht. In Ausnahmefällen wird diese bis zum 21. Lebensjahr verlängert. Kostenträger erwarten, dass Pflegeeltern aufgrund ihrer emotionalen Beziehung zum Kind bzw. Jugendlichen diesen bis zur Verselbstständigung ohne finanzielle Unterstützung, Beratung und Begleitung in ihrer Familie betreuen. Es kann nicht angehen, dass wenn Kinder in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht sind, der gleiche Pflegesatz auch nach Erreichung der Volljährigkeit weitergeleistet wird, nicht aber dann, wenn sie in einer Pflegefamilie leben.
- Es besteht in vielen Jugendamtsbereichen keine Haftpflichtversicherung für Schäden, die das Kind innerhalb der Pflegefamilie verursacht. Wenn Pflegekinder etwa die Wohnungseinrichtung demolieren oder das Haus abbrennen, müssen Pflegeeltern häufig selbst für entstandene Schäden aufkommen. Hier besteht dringend Regelungsbedarf. Solange es hier keine klare Absicherung gibt, ist jeder Familie von der Aufnahme eines Kindes mit Verhaltensstörungen abzuraten.
- Während Mitarbeitern in Behinderteneinrichtungen selbstverständlich eine geregelte Freizeit und Urlaub zustehen, haben Pflegeeltern hierauf keinen Anspruch. Sie sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr im Einsatz. Pflegeeltern benötigen dringend Entlastung in der Pflege ihrer Kinder, etwa freie Wochenenden und Urlaube.
- Pflegepersonen erhalten ebenfalls keine angemessene Alterssicherung. Derzeit wird ein monatlicher Beitrag in Höhe von 39 € übernommen. Dieser reicht nach dreißigjähriger Tätigkeit als Pflegemutter gerade zu einer Rente in Höhe der Grundsicherung. Wenn Pflegepersonen nicht anderweitig abgesichert sind, droht ihnen die Altersarmut. Eine angemessene Alterssicherung für eine hochqualifizierte Leistung sollte selbstverständlich sein.
- Laut Statistischem Bundesamt lebten 2013 mehr als 11.000 Kinder mit Behinderungen unter 18 Jahren dauerhaft in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Da diese Kinder bisher keinen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben, sondern in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers fallen, haben sie kaum die Chance, in eine Pflegefamilie zu wechseln. Sie verbleiben bis an ihr Lebensende in einer Heimeinrichtung.
Das Pflegekinderwesen als Hilfeangebot für Kinder mit besonderem Bedarf hat zukünftig nur unter der Voraussetzung Bestand, dass gesetzlich geregelte Standards geschaffen werden.
Um Politik und Öffentlichkeit auf diese Missstände hinzuweisen und um Abänderung zu schaffen, findet am Dienstag, 20. Juni 2017, um 14 Uhr eine Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin unter der Federführung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. statt.
Alle Pflegefamilien in Deutschland mit Kindern mit Beeinträchtigungen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder schweren Traumatisierungen sind aufgerufen, teilzunehmen und ihre Forderungen zum Ausdruck zu bringen. Unterstützt wird diese Aktion von zahlreichen Selbsthilfeorganisationen, freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern sowie Fachhochschulen, Instituten und Universitäten, die bereits ihre Teilnahme zugesagt haben.
Kerstin Held,
Vorsitzende Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit rund 800 Mitglieder mit über 600 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UNKinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen.
Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
PFAD Ländergremium I/2017: „Behinderte Kinder in Pflegefamilien – was bringt das inklusive Kinder- und Jugendhilferecht?“
Das Ländergremium I/2017 des PFAD Bundesverbandes wird am 10. und 11.06.2017 in Berlin abgehalten. Diesmal beschäftigten sich die Delegierten der PFAD Landesverbände und -gruppen mit dem Thema „Behinderte Kinder in Pflegefamilien – was bringt das inklusive Kinder- und Jugendhilferecht?„. Als Expertin wurde Kerstin Held vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. eingeladen. Im Anschluss findet die Mitgliederversammlung des Verbandes statt.
Umfrage „Wohnen mit FASD“
Auch weiterhin läuft die Umfrage „Wie und wo wohnen (junge) Erwachsene mit FASD?“ von FASD Deutschland e.V. (wir berichteten).
Ein ausführlicher Fragebogen wurde erarbeitet, der für Jugendliche ab 14 Jahren und junge Erwachsene mit FASD ausgefüllt werden soll. Mit den erfassten anonymen Daten kann der Verein die Politik besser auf bestehende Probleme aufmerksam machen.
zum Fragebogen
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