Fachtag „Evaluation Kinderschutzgesetz“ am 16.06. in Kassel
Der Evangelische Erziehungsverband e. V. (EREV) lädt Interessierte, die zentrale Bereiche des Kinderschutzes reflektieren wollen am 16.06. zum Fachtag „Evaluation Kinderschutzgesetz“ nach Kassel ein, wo Vorträge unterschiedlicher Referent/innen zum Thema angeboten werden.
Am 01.01.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll zu Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland führen. Ansprechpartner sind Eltern, Kinderärzte, Hebammen, Jugendämter, Familiengerichte und freie Träger. Im Mittelpunkt der Evaluation stehen zentrale Gesichtspunkte des Kinderschutzes wie zum Beispiel frühe Hilfen, „Jugendamt-Hopping“, Hausbesuche und verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
Es umfasst demnach die Regelungsbereiche:
- Stärkung präventiver Maßnahmen
- Herstellung einer größeren Handlungs- und Rechtssicherheit
- Definition verbindlicher Standards
- Kooperation
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag bis zum 31.12.2015 einen Bericht über die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vorzulegen. In diesem Fachtag werden zentrale Bereiche des Kinderschutzes reflektiert und Entwicklungsnotwendigkeiten aufgezeigt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Empfehlungen der AGJ zum Reformprozess SGB VIII
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ verfolgt die derzeitigen bundespolitischen Diskussionen über eine umfassende Novellierung des SGB VIII.
Hervorgehobene Themen sind:
- Kinderrechte
- Weiterentwicklung der Hilfeplanung und Stärkung der Beteiligungsrechte,
- die Große bzw. Inklusive Lösung,
- die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung,
- Änderungen bei der Betriebserlaubnis/Heimaufsicht,
- die Absicherung der Rechte von Pflegekindern in Dauerpflegeverhältnissen sowie
- Änderungen angestoßen durch die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes.
Die AGJ hat sich zu den diversen Einzelthemen/-fragen intensiv ausgetauscht und ist über das AGJ-GESPRÄCH ‚Wie soll das gehen? Zentrale Herausforderungen bei der Umsetzung der „Größen Lösung“‘ auch in den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenhilfe getreten.
In den vorliegenden Empfehlungen werden Forderungen und Vorschläge aus diesem Diskurs gebündelt, mit denen sich die AGJ in dem laufenden Reformprozess SGB VIII positioniert.
zur ausführlichen Stellungnahme der AGJ vom 25.02.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kabinett beschließt Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes
Das Bundeskabinett hat am 16.12.2015 den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Insgesamt zeigt die Evaluierung, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2012 viel für den Schutz von Kindern erreicht wurde. Gleichzeitig wird deutlich, dass weitere Verbesserungen im Kinderschutz notwendig sind.
„Jedes Kind hat ein Recht darauf, gut und sicher aufzuwachsen. Leider sieht die Realität auch in Deutschland manchmal anders aus“, sagte Bundesjugendministerin Manuela Schwesig. „Das Bundeskinderschutzgesetz war ein sehr wichtiger Schritt für die Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. Durch das Gesetz wurden die Rechte von Kindern und Jugendlichen insgesamt gestärkt.“
Evaluationsergebnisse zeigen Wirksamkeit des Kinderschutzes
Folgende Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Kinderschutz in Deutschland grundsätzlich wirksam und verlässlich ist:
- Die Vernetzung der wichtigen Akteure im Kinderschutz funktioniert gut.
- Hausbesuche werden flächendeckend zur Einschätzung von Gefährdungslagen durchgeführt.
- Jugendämter informieren sich gegenseitig verstärkt über Hinweise zu Kindeswohlgefährdungen.
- Aufgrund von einschlägigen Eintragungen im Führungszeugnis werden schätzungsweise jährlich circa 100 Personen von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen.
- Eltern, schwangere Frauen und werdende Väter werden verstärkt über Hilfs- und Beratungsangebote informiert.
- Werdende und junge Eltern werden von den Angeboten der Frühen Hilfen erreicht – zum Beispiel durch den Einsatz von Familienhebammen oder durch Elternbegleiter.
„Mit den Angeboten der Frühen Hilfen finden Familien, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden und sich im Alltag überfordert fühlen, einfach Hilfe. Deshalb werden wir die Kommunen in Zukunft dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich finanziell unterstützen. Kinderschutz darf nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen“, so Manuela Schwesig.
Das Bundesfamilienministerium stärkt mit der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen“ seit 2012 den Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen. Hierfür stellte der Bund 30 Millionen Euro im Jahr 2012, 45 Millionen Euro im Jahr 2013 und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2016 werden die Frühen Hilfen dauerhaft in Höhe von 51 Millionen Euro jährlich durch einen Fonds gefördert.
Für einen umfassenden Kinderschutz ist noch viel zu tun
„Die Evaluationsergebnisse zeigen aber auch, dass an einigen Stellen nachgebessert werden muss. Das Gesetz hat wesentliche Schwachstellen im Kinderschutz beseitigt, für einen umfassenden Kinderschutz gibt es aber noch viel zu tun“, sagte Manuela Schwesig. Verbesserungsbedarf besteht an folgenden Stellen:
- Die Befugnisnorm, die es Berufsgeheimnisträgern erlaubt, das Jugendamt unter bestimmten Bedingungen über Gefährdungen des Wohles eines Kindes zu informieren, muss verständlicher formuliert werden. Damit zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte sie besser anwenden können.
- Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt in Verdachtsfällen Daten übermitteln, wollen auch ein „Feedback“, wie es mit dem Kind weitergeht. Das soll ermöglicht werden.
- Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche müssen weiter gestärkt werden. Daher soll geprüft werden, in welcher Form externe und unabhängige Stellen – Ombudsstellen – geschaffen werden können.
- Es reicht nicht aus, nur die Jugendämter und ihre Einrichtungen, zur Qualitätsentwicklung zu verpflichten – auch die freien Träger werden daher in diese Aufgabe mit eingebunden.
- Pflegekinder und ihre Familien müssen gestärkt werden. Vor allem bei Dauerpflegeverhältnissen gilt es zu prüfen, wie in den gesetzlichen Regelungen mehr Stabilität der Familiensituation sichergestellt werden kann.
- Jugendämtern und Trägern sollte die Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ermöglicht werden, um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern.
- Die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen sollte weiter verbessert werden.
Das Bundeskinderschutzgesetz geht von einem weiten Verständnis von Kinderschutz aus. Notwendige Verbesserungen können sich daher nicht nur auf punktuelle Veränderungen beschränken. Es geht darum, Kinder und Jugendliche insgesamt zu stärken und den Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe zu richten.
Manuela Schwesig kündigte an: „Ich werde mit einer Gesamtreform der Kinder- und Jugendhilfe das Kind und seine Bedürfnisse noch stärker in den Fokus rücken.“ Das Gesetzesvorhaben zur Gesamtreform der Kinder- und Jugendhilfe soll in 2016 auf den Weg gebracht werden. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Leistungssystem weiterzuentwickeln, das Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter einem Dach zusammenführt.
Bericht der Bundesregierung: Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (nicht-barrierefreies PDF)
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 16.12.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD-Fachinfo zum Bundeskinderschutzgesetz: Evaluation – Fragen zur Pflegekinderhilfe
Im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet am 13.08. ein erneutes Gespräch zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetz statt. Dazu läd das Referat „Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe“ den PFAD Bundesverband e.V. als einen der Fachverbände der Kinder-, Jugend- und Familienverbände ein. PFAD positioniert sich erneut für die Sicherung der Kontinuität der Lebensbedingungen von Pflegekindern:
Bundeskinderschutzgesetz: Evaluation – Fragen zur Pflegekinderhilfe
Für die Verbände der Pflege- und Adoptivfamilien ist die Sicherung der Kontinuität der Lebensbedingungen von Pflegekindern als ein Thema des Kinderschutzes zu begreifen.
Mit den Veränderungen in den §§ 37 und 86c sowie der Anwendung des Wunsch und Wahlrechtes auf den Beratungsanspruch von Pflegeeltern die Weichen in die richtige Richtung gestellt wurden. Doch alte eingefahrene Wege erweisen sich als sehr stabil.
Entsprechend der geltenden Zuständigkeitsregelung zu Kindern, die dauerhaft in neuen Familien leben, liegt die „Fallzuständigkeit und Fallverantwortung“ beim kommunalen Fachdienst am Lebensort der Pflegefamilie. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass dies ein Pflegekinderdienst ist. Die Einbindung der Pflegekinderdienste, die das Pflegekind und seine Lebensgeschichte kennen sollten, bleibt nach wie vor ein offenes und problematisches Thema.
Die vorrangige Leistungsverpflichtung der Jugendhilfe am Lebensort des Kindes muss gestärkt werden, um zu verhindern, dass über die Klärung der „Zuständigkeit“ Pflegefamilien solange hingehalten werden, bis ihnen die Luft ausgeht oder sie aufgeben. Insbesondere im Bereich der Verwandtenpflege sowie auch zwischen Jugendhilfe und Behindertenhilfe lässt sich dies häufig beobachten.
Die Jugendhilfe ist eine kommunale Aufgabe, so bleibt die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen das Hauptproblem. Auf der Ebene der einzelnen Länder wie auch auf Bundesebene besteht Handlungsbedarf zur besseren Verteilung der Kosten. Im Bereich der Kindertagespflege war es möglich, dass der Bund sich an Kosten beteiligt. Es sind aktuell Ideen gefragt, den Kommunen gute Arbeit in der Jugendhilfe finanziell zu ermöglichen.
Die extreme Heterogenität des Leistungsprofils zwischen den Bundesländern und auch zwischen den Kommunen der einzelnen Länder lässt daran zweifeln, ob die Mindestmaßstäbe eines Bundesgesetzes wirklich noch gelten.
Fachlich gute Arbeit in der Jugendhilfe braucht personelle und strukturelle Rahmenbedingungen. Sozialpädagogische Fachkräfte können nicht unbegrenzt Fälle übernehmen. Die verpflichtende Einführung einer Fallobergrenze für die sozialpädagogischen Fachkräfte ist überfällig (im Vormundschaftsbereich war es auch möglich)!
→ zur pdf-Version der Fachinfo
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )NRW-Jugendämter führten 2012 fast 28 100 Gefährdungseinschätzungen durch
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2012 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 28 075 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls vorgenommen. Wie Information und Technik Nordrhein- Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wurde in 3 919 Fällen eine akute und in 4 903 Fällen eine latente Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Um eine latente Gefährdung handelt es sich, wenn die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. In 8 672 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. Bei 10 581 Verdachtsfällen zeigte sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf besteht.
Etwa ein Viertel (25,8 Prozent) der Fälle der Kinder mit einer akuten Kindeswohlgefährdung war noch keine 3 Jahre alt. Ein Sechstel (17,0 Prozent) war 3 bis 5, ein Fünftel (19,5 Prozent) 6 bis 9 und mehr als ein Drittel (37,6 Prozent) 10 bis 17 Jahre alt. Am häufigsten (6 169) wurde das Jugendamt von Verwandten, Bekannten oder Nachbarn des Kindes oder Jugendlichen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen; in 5 498 Fällen waren die Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften Initiator für eine Gefährdungseinschätzung.
Auf Grundlage des Anfang 2011 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes wurde für das Berichtsjahr 2012 erstmals eine Erhebung über Gefährdungseinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ist eine Gefährdungseinschätzung vom Jugendamt vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. (IT.NRW)
zu den Ergebnissen für kreisfreie Städte und Kreise
Quelle: Information nd Technik Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kristina Schröder zieht erste Bilanz nach 500 Tagen Bundeskinderschutzgesetz

Kristina Schröder und Birgit Zeller mit Kindern und Jugendamtsmitarbeitern. Foto: BMFSFJ
Rund 500 Tage nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zu einer ersten Bilanz eingeladen. Ziel des Gesetzes ist es, durch Unterstützungsangebote und verlässliche Netzwerkstrukturen den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern.
Bei der Veranstaltung „500 Tage Bundeskinderschutzgesetz – Erfolge und Potentiale“ am 5. Juni diskutierten in Berlin Vertreterinnen und Vertreter aus Ländern, Kommunen, Jugendämtern und der Wissenschaft die Wirkungen des Gesetzes. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Evaluation vorzulegen.
„Kinder brauchen Schutz von Anfang an“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Mit dem Bundeskinderschutzgesetz haben wir die Rahmenbedingungen dafür verbessert, dass Kinder bestmöglich geschützt sind. Wir bauen auf eine enge Zusammenarbeit aller, die für den Kinderschutz in Deutschland verantwortlich sind. Eine ganz besonders wichtige Rolle nehmen dabei die Familienhebammen ein. Sie begleiten Familien im ersten Lebensjahr des Kindes, wenn sich abzeichnet, dass die Eltern überfordert sind und von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen würden. Ich freue mich deshalb besonders, dass inzwischen fast 1600 Familienhebammen fortgebildet wurden.“
Das Bundeskinderschutzgesetz
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es stärkt den nachhaltigen und aktiven Schutz von Kindern in Deutschland. Dabei setzt es gleichermaßen auf Prävention und Intervention. Frühe Hilfen – insbesondere der Ausbau des Einsatzes von Familienhebammen und die Weiterentwicklung verlässlicher Netzwerke – sollen dafür sorgen, dass Familien praktisch und alltagsnah unterstützt werden und Kinder gesund und sicher aufwachsen können.
Für den Zeitraum 2012 bis 2015 stellt das Bundesfamilienministerium insgesamt 177 Millionen Euro für den bundesweiten Ausbau des Familienhebammennetzwerkes zur Verfügung. Mit diesem Geld entstehen vor Ort viele neue Konzepte und Angebote, mit denen junge Familien wirksam unterstützt werden.
Fachdialog „500 Tage Bundeskinderschutzgesetz“ in Berlin
Bei der Fachveranstaltung „500 Tage Bundeskinderschutzgesetz – Erfolge und Potentiale“ in Berlin präsentieren sechs Jugendämter aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands erfolgreiche Beispiele, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wurde. Die Jugendämter in Deutschland werden das Thema Kinderschutz auch im Rahmen ihrer Aktionswochen im Juni 2013 aufnehmen. Diese stehen unter dem Motto „Das sind uns die Kinder wert!“. In den Aktionswochen werden örtliche und regionale Schwerpunkte der Jugendämter vorgestellt. Hierzu gehören der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Kinderschutz, die Hilfen zur Erziehung und die Vernetzung der Akteure, die für das Wohl der Kinder Verantwortung tragen.
Quelle: Meldung des BMFSFJ vom 05.06.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtag „Pflegekinderhilfe in Deutschland“ am 10.07. in Münster
Die Fachhochschule Münster veranstaltet in Kooperation mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen am 10.07. in Münster einen Fachtag „Pflegekinderhilfe in Deutschland„. Er wird unter der Überschrift „Öffentliche Erziehung im privaten Rahmen – Welche Anforderungen stellen sich an diese besondere Hilfeform?“ stehen.
Bundesweit wird für Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können, als Alternative zur Heimerziehung eine familiäre Betreuungsform in Pflegefamilien gesucht. Die neuen Forschungsergebnisse im Bereich der Pflegekinderhilfe zeigen deutlich, dass die Pflegekinderdienste zwar vielfältig organisiert sind, für nachvollziehbare und transparente Handlungsschritte allerdings noch allgemein gültige Qualitätsstandards entwickelt werden müssen. Auch mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 ist die Praxis aufgefordert, sich weiterzuentwickeln und die neuen gesetzlichen Rahmungen umzusetzen. Insbesondere für die Hauptakteure (Kind, Pflegepersonen, leibliche Eltern, Vormund, Fachkräfte) liegt ein hoher Nutzen in der Qualitätsentwicklung, damit Kernaufgaben der Pflegekinderhilfe wie Vorbereitung und Auswahl, Vermittlung eines Kinder, Beratung, Umgang mit der Herkunftsfamilie und Kinderschutz einen fachlich erweiterten Handlungsrahmen erhalten.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen und die Fachhochschule Münster möchten mit einem gemeinsamen Fachtag die aktuellen Entwicklungen aufgreifen und mit den Fachkräften und Vertretern/ innen der Wissenschaft diskutieren.
Am Vormittag richet sich der erste Blick auf veränderte Familienbilder, die auch Herkunftsfamilien und Pflegefamilien tangieren.
Der zweite Blick geht in Richtung „Professionalisierung der Dienste“. Dabei wird die Anforderung an Pflegefamilien, privat und familiär zu sein und dabei gleichzeitig professionell zu handeln, unter die fachliche Lupe genommen.
Am Nachmittag bieten Foren zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen der Pflegekinderhilfe die Möglichkeit, bereits bestehende
Konzepte bzw. Best Practice Beispiele kennen zu lernen und in den fachlichen Austausch zu gehen.
Anmeldeschluss ist am 24.06.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Beschweren erlaubt! – Erste bundesweite Studie zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Freie Universität Berlin und Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. stellen Ergebnisse der ersten bundesweiten Studie zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor.
Berlin – Die am 4. März 2013 in Berlin von der Verfasserin, Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl vorgestellten Handreichung zeigt mit zehn Empfehlungen wie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgreich implementiert werden können. Empfohlen wird beispielsweise eine Bestandsaufnahme der strukturellen und konzeptionellen Voraussetzungen in der Einrichtung durchzuführen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kinder und Jugendliche in den Entwicklungsprozess einzubinden sowie vielfältige Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.
„Die Studie wie die daraus entwickelte Handreichung geben Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einen praxisnahen Leitfaden an die Hand und erleichtern ihnen damit den ersten Schritt beim Aufbau von Beschwerdestrukturen“, sagte Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt. Hintergrund ist das zum 1.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz, das die Existenz von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis definiert. Diese gesetzliche Regelung wiederum resultiert insbesondere aus den Empfehlungen der Runden Tische zur „Heimerziehung in den 50er/60er Jahren“ und zu „Sexuellem Kindesmissbrauch“. Die Kinder- und Jugendhilfe ist damit aufgefordert, die Entwicklung interner Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche auf breiter Basis zu intensivieren.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich in seinen Empfehlungen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ebenfalls dafür ausgesprochen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren. Er schlägt vor Rechtekataloge partizipativ zu erarbeiten und notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche sich mit ihren Ideen, Wünschen und Vorstellungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können.
Download der Handreichung
Empfehlungen des Deutschen Vereins
Ulrike Urban-Stahl ist Professorin für Sozialpädagogik an der Freien Universität Berlin. In ihrer Forschung geht sie seit vielen Jahren der Frage nach, wie die Sicherung der Rechte junger Menschen und ihrer Familien in der Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Fachzeitschrift 01/2013 erschienen: “Ein Jahr Bundeskinderschutzgesetz”
Dem Thema “Ein Jahr Bundeskinderschutzgesetz” widmet sich die Ausgabe 01/2013 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe.
Darüber hinaus informiert das Heft wieder über aktuelle Entwicklungen aus der Pflege- und Adoptivkinderhilfe, neue Literatur, aus dem PFAD-Verband und den Bundesländern.
Für Abonnenten und PFAD-Mitglied steht die aktuelle Ausgabe ab sofort zum Download zur Verfügung unter www.schulz-kirchner.de/shop.
Die Printausgabe erscheint Mitte Februar.
Die PFAD Redaktion erreichen Sie per Mail unter Margit.Huber@pfad-bv.de.
einige Inhalte:
- Norbert Struck: Die Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes
- Diana Eschelbach: Neuerungen für Pflegefamilien durch das Bundeskinderschutzgesetz
- Danielle Müller: Herausforderung zwischen Partizipation und Budgetverwaltung: Grundgedanken zum Hilfeplanverfahren in der Jugendhilfe
- Martina Kriener: Familienrat – ein Ansatz für mehr Partizipation auch im Pflegekinderwesen?
- Thomas Schwan: Coaching: Ein Thema auch für Pflege- und Adoptiveltern?
- Carmen Thiele:
Seelische Behinderung – eine Frage des Standorts?
-
Carmen Thiele: Regionale Disparitäten der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung
-
Marlene Rupprecht berichtet dem Europarat:
Internationale Adoption: Sicherstellen, dass das Kindeswohl im
Mittelpunkt steht.
Bestandsaufnahme Frühe Hilfen – Kurzbefragung der Jugendämter 2012
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat die Aufgabe, die Praxisentwicklung im Bereich Früher Hilfen zu beobachten. Für diese Bestandsaufnahmen wurden mehrere Teiluntersuchungen – Befragungen von Jugend- und Gesundheitsämtern vorgenommen. Die dritte Teiluntersuchung richtete sich an alle Jugendämter in Deutschland und stellte Fragen zum Stand des Ausbaus Früher Hilfen, zum Einsatz von (Familien-)Hebammen und Kinderkrankenschwestern bzw. Familien-Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Die Auswertung der Antworten liefert eine bundesweit flächendeckende Ausgangsbeschreibung des Feldes kurz vor dem Start der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“, die Teil des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes ist.
zur Bestandsaufnahme Frühe Hilfen. Dritte Teiluntersuchung. Kurzbefragung Jugendämter 2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe
Am 25.09.2012 verabschiedete das Präsidium des Deutschen Vereins „Empfehlungen zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII)„.
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde der Kinderschutz sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention normativ ausdifferenziert und erweitert. Ein Ziel des Gesetzes ist es, mithilfe verschiedener gesetzlicher Neuerungen dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen, die außerhalb der Familie und des unmittelbaren Einflussbereichs der Eltern ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Dritten eingehen und aufbauen. Mit § 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII wurde der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den Blick genommen, in dem Kinder und Jugendliche von neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen beaufsichtigt, betreut, erzogen oder ausgebildet werden oder einen vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben. Damit wurde die Pflicht der Träger der Jugendhilfe, sich erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen, die bislang nur gegenüber beschäftigen oder vermittelten Personen bestand, unter bestimmten Voraussetzungen auf neben- oder ehrenamtlich tätige Personen ausgeweitet.
…
Ziel der nachfolgenden Empfehlungen ist es, die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort bei der Umsetzung der Regelungen in § 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII zu unterstützen. Sie richten sich vor allem an die örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie an die Zusammenschlüsse auf Länder- und Bundesebene.
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Tagungsdokumentation zum Bundeskinderschutzgesetz
Am 24./25.11.2011 fand in Berlin die Fachtagung „Erfolg im zweiten Anlauf?! Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der kommunalen Praxis“ statt.
Die Dokumentation dieser Tagung wurde in der Schriftenreihe „Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe“ als Band 83 veröffentlicht und kann zum Preis von 19 Euro bei der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik bestellt werden.
zur Bestellung
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Dokumentation der Fachtagung „Risiken – Fehler – Krisen. Risikomanagement im Jugendamt als Führungsaufgabe“ erschienen
In der Schriftenreihe „Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe“ erscheint in den nächsten Tagen als Band 85 die Dokumentation der Fachtagung „Risiken – Fehler – Krisen. Risikomanagement im Jugendamt als Führungsaufgabe„, die am 18./19. April 2012 in Berlin stattgefunden hat.
Aus dem Inhalt:
- Eröffnung der Tagung
SIEGFRIED HALLER, Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig - Führen im Risiko: Risikomanagement/Risikosteuerung in Helfersystemen
- Führen im Risiko − Soziale Organisationen unter ständigem Veränderungsdruck
CHRISTEL LÜHMANN, Fachamt Jugend- und Familienhilfe, Hamburg-Wandsbek
ROLAND SCHMITZ, Fachamt Jugend- und Familienhilfe, Hamburg-Nord - Führen im Risiko − Klinisches Risikomanagement
SARAH KLENK,Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin
- Führen im Risiko − Soziale Organisationen unter ständigem Veränderungsdruck
- Was man weiß − was man wissen sollte!
Befunde und Ergebnisse bisheriger Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekte zu Fehleranalysen und zum Risikomanagement im Jugendamt
PROF. DR. CHRISTIAN SCHRAPPER, Fachbereich Erziehungswissenschaften,Universität Koblenz-Landau - Wie verändern die Entwicklungen im Kinderschutz und das Bundeskinderschutzgesetz die Organisation Jugendamt?
PROF. DR. REINHART WOLFF, Bundesmodellprojekt „Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kindesschutz“, Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e.V., Berlin
PROF. DR. KAY BIESEL, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz, Basel - Risikomanagement im Jugendamt – Praxismodelle
- Praxismodell „Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD)“
CAROLIN KRAUSE, Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln - Praxismodell „Kontrollhilfen“
STEFAN MÖLLENEY, Amt für Jugend und Familie − Senioren der Stadt Fulda - Praxismodell „Risikomanagement bei Fallübergang an einen Freien Träger“
ALISA BACH, Jugendamt der Region Hannover - Praxismodell „Die Gefährdungsmeldung nach § 8a SGB VIII als Organisationsherausforderung“
SIEGMUND HAMMEL, Amt für Jugend und Familie des Landkreises Eichstätt - Praxismodell „Fallgeschichten-Workshop“
OLIVER HERWEG, Jugendamt Stuttgart
- Praxismodell „Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD)“
- „Pressemitteilung“: Tagungsresümee aus journalistischer Sicht
CAROLINE FETSCHER, Redakteurin, „Der Tagesspiegel“, Berlin - Literaturhinweise
9. Kinderschutzforum „Aufbruch – Hilfeprozesse gemeinsam neu gestalten!“ am 19.-21.09. in Münster
Alle zwei Jahre laden die Kinderschutz-Zentren Fachleute aus den am Kinderschutz beteiligten Berufsfeldern und andere Interessierte zum Kinderschutzforum ein. Der dreitägige Kongress hat sich als eines der wichtigsten Fachtreffen etabliert, weil hier aktuelle Debatten aufgegriffen, und Impulse zur Weiterentwicklung der Kinderschutzpraxis in den Kommunen gegeben werden.
Thematische Schwerpunkte des 9. Kinderschutzforums 2012 sind:
- Wo stehen wir aktuell im Kinderschutz?
- Welche Veränderungen zieht das Bundeskinderschutzgesetz nach sich?
- Wie gelingt es professionellen Helfern, auch bei schwierigen Fallkonstellationen mit Familien in Kontakt zu kommen und zu bleiben?
- Wie lernt man aus problematischen Fallverläufen?
- Wie gelingen Kooperationen zwischen kinder- und Jugendhilfe und Psychiatrie, Schule und Familiengericht?
Das Kinderschutzforum moderiert den fachlichen Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft und bietet eine Plattform für innovative Projekte und neue Denkansätze im Kinderschutz.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )112. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 2. – 4. Mai 2012 in Wiesbaden
Im Fokus der Mitgliederversammlung stand die Beratung über die von der BAG Landesjugendämter und der AGJ gemeinsam zu entwickelnden Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz. Weitere Schwerpunktthemen waren:
- Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zentrum frühe Hilfen
- Unterstützung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Fortführung der Jugendamtskampagne
- Umgang mit Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Nähere Informationen zu den Inhalten und den Ergebnissen der Befassungen sind der Pressemitteilung vom 22.05.2012 zu entnehmen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtage „Das neue Bundeskinderschutzgesetz“ in Essen, Hannover und München
Das Institut LüttringHaus bietet in unterschiedlichen Regionen Fachtage „Das neue Bundeskinderschutzgesetz“ mit Prof. Reinhard Wiesner als Referenten an:
- 01.06. Essen
- 05.07. Hannover
- 12.07. München
Vor dem Hintergrund medial aufbereiteter Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung sah sich der Gesetzgeber in den letzten Jahren immer wieder veranlasst, die Rechtsgrundlagen für den Schutz von Kindern weiterzuentwickeln. Noch vor Jahresende ist das neue Bundeskinderschutzgesetz im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet worden und am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Inhaltlich greift das Gesetz neben den Themen aus dem ersten Entwurf, wie die Qualifizierung des Schutzauftrags des Jugendamtes, nicht nur die Diskussion am runden Tisch „Sexueller Missbrauch“ auf, sondern wendet sich auch stärker der Prävention zu. Zu den zahlreichen Änderungen des SGB VIII (Art. 2) zählen insbesondere:
- Rechtsanspruch des Kindes oder Jugendlichen auf Beratung in Not und Konfliktsituationen (§ 8 Abs. 3)
- Qualifizierung des Schutzauftrages (§ 8a)
- Rechtsanspruch auf fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 8b)
- stärkere Fokussierung des Angebotes der allgemeinen Angebote zur Erziehung in der Familie auf frühe Hilfen (§ 16)
- Neugestaltung des Erlaubnisvorbehalts für den Betrieb von Einrichtungen (§ 45)
- Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen bei ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 72a)
- Auftrag zur Weiterentwicklung der Qualität als Teil der Gesamtverantwortung (§§ 79, 79a)
AGJ-Broschüre: SGB VIII auf dem Stand des Bundeskinderschutzgesetzes
Die Arbeitshilfe der AGJ zum SGB VIII enthält den Gesamttext des SGB VIII auf der Grundlage der Änderungen des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG), das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus wurden die Neuregelungen durch das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie zentrale durch das Bundeskinderschutzgesetz geänderte Vorschriften mit den jeweiligen Begründungen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und den Beschlüssen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages aufgenommen.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ bietet mit dieser Publikation der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe gebündelte Informationen zu den durch das Bundeskinderschutzgesetz erfolgten Änderungen, einschließlich des Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens, der fachlichen Hintergründe sowie gesetzgeberischen Motive.
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Hg.):
Sozialgesetzbuch VIII auf dem Stand des Bundeskinderschutzgesetzes,
Berlin 2012, 290 Seiten, 7, – Euro zzgl. Versandkosten, ISBN 978-3-922975-78-6
zum Online-Shop
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Buch-Tipp „Das neue Bundeskinderschutzgesetz“
Heute erscheint im Nomos-Verlag „Das neue Bundeskinderschutzgesetz“ von Dr. Thomas Meysen und Diana Eschelbach:
2012, ca. 223 S., brosch., 27,50 €,
Vorzugspreis für Mitglieder des DIJuF 22,- €
ISBN 978-3-8329-7319-3
Nach jahrelangen Diskussionen und als Reaktion auf skandalträchtige Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle initiiert, gehen die neuen Regelungen, die zum 1.1.2012 in Kraft getreten sind, weit über den Kinderschutz hinaus.
Die juristischen Fragestellungen,
die auf alle mit dem Kinderschutz Befassten zukommen, sind umfänglich:
- Wie können Jugendämter, freie Träger und alle anderen Akteure die geforderten neuen Angebote der Frühen Hilfen für (werdende) Eltern gestalten und wer soll dabei die eingeführte „Bundesinitiative“ Familienhebammen umsetzen?
- Alle Akteure und Institutionen sollen fallübergreifend kooperieren und ihre Zusammenarbeit in Vereinbarungen festhalten. Wie muss die Kooperation organisiert sein, wer sollte mit wem in welchen Arbeitskreisen zusammengeführt werden?
- Das Gesetz definiert eine Datenschutzvorschrift zur Schwelle für die Informationsweitergabe ohne Einverständnis der Beteiligten aus der Familie. Wann greift die Schwelle. Wer kann wie Rechtsschutz erlangen?
- Ärzte, Hebammen und Schulen bekommen, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten, einen Anspruch auf Fachberatung durch spezialisierte Fachkräfte der Jugendhilfe. Wer genau kann sich beraten lassen? Wie lässt sich der Anspruch auf „erfahrene Fachkräfte“ einlösen und gestalten?
- Das SGB VIII fordert jetzt von Jugendämtern und freien Trägern Qualitätsentwicklung. Wie stellt sich der Gesetzgeber Qualitätsentwicklung vor und welche Rolle spielen hierbei fachliche Standards?
- Die Rechte von Kindern in Einrichtungen werden gestärkt, Beteiligungskonzepte und Beschwerdemanagement eingeführt. Was bedeutet das für die Kinder, Jugendlichen und die Einrichtungen?
- Vor Ort sollen Jugendämter festlegen und vorher mit den Vereinen und freien Trägern klären, welche Ehrenamtlichen und Nebenberuflichen ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Welche Hinweise gibt der Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch zur Umsetzung?
- Die Leistungskontinuität in der Pflegekinderhilfe soll verbessert werden. Was erwartet der Gesetzgeber von der Praxis und wie kann das funktionieren im Zusammenspiel zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie, Jugendamt und freien Trägern?
Der Band „Das neue Bundeskinderschutzgesetz“
informiert Jugendämter, freie Träger, Landesjugendämter, Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und andere Heilberufe, Gesundheitsämter, Schulen sowie Anwaltschaft und Gerichte zu einem frühest möglichen Zeitpunkt über die Auswirkungen des Gesetzes. Allen Akteuren wird ein Kompendium an die Hand gegeben, das erste wichtige Hinweise zur Interpretation der neuen Vorschriften und zu ihrer Umsetzung in der Praxis bietet.
Besonders hilfreich
ist die thematisch gegliederte Darstellung und systematische Zusammenstellung der neuen Regelungen mit Gesetzesbegründung und Erläuterungen. Der Band eignet sich so hervorragend als Ergänzung zu den bestehenden und noch nicht aktualisierten SGB VIII-Kommentierungen.
Die Autoren
Thomas Meysen und Diana Eschelbach sind führende Expert/inn/en des Kinder- und Jugendhilferechts und waren eng eingebunden in den Gesetzgebungsprozess. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. ist juristisches Fachinstitut mit ausgewiesener Expertise im Kinderschutz und Jugendhilferecht.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Ländergremium I/2012 in Berlin
Am 14./15. April 2012 treffen sich die Delegierten der PFAD-Mitgliedsorganisationen in Berlin zu ihrem Ländergremium. Thema wird das Bundeskinderschutzgesetz mit seinen Auswirkungen für Pflegekinder und ihre Familien sein. Als Referent konnte Norbert Struck, Jugendhilfereferent im Paritätischen Gesamtverband , gewonnen werden.
Anschließend findet die Mitgliederversammlung des Verbandes statt.
Das Bundeskinderschutzgesetz und das Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts haben neue Regelungen, die die Vollzeitpflege betreffen. Welche Absichten verfolgte der Gesetzgeber damit und wie können dies Intentionen in der Praxis zur Sicherung der Kontinuität der Lebensbedingungen für Pflegekinder und ihre Familien beitragen?
Welche neuen Anforderungen stellt dies an Pflegeeltern und an die Beratung und Begleitung durch die Fachdienste?
Gemeinsam wollen wir erarbeiten, welche Bedingungen vor Ort wichtig sind und welche Aufgaben der Verband dabei übernehmen kann.
Zuerst beschäftigen wir uns mit der aktuellen Situation. In Arbeitsgruppen werden zu einzelnen Schwerpunkten Ideen entwickelt und anschließend im Plenum diskutiert. Die Arbeitsergebnisse werden über die Fachzeitschrift einem breiten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )DIJuF: Synopse zum Bundeskinderschutzgesetz
Das Deutsche Institut für Jugend- und Familienrecht (DIJuF) hat in einer Synopse die Neuerungen dargestellt, die das zum 1. Januar 2012 in Kraft tretende Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) mit der Einführung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und den Änderungen vor allem im SGB VIII bringt:
Die im Bereich der Pflegekinderhilfe beschlossenen Änderungen blieben unangetasstet. Sie werden ausführlich beschrieben in der
PFAD Stellungnahme zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) vom 01.11.2011
Bundesrat stimmte Kinderschutzgesetz zu
Die Länder haben am 16.12.2011 dem neuen Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt. Es kann damit wie vorgesehen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Das Gesetz stärkt den präventiven und intervenierenden Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verändert worden: Zukünftig übernimmt der Bund dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen. Damit kommt er einer Forderung des Bundesrates nach, der sich gegen die ursprünglich vorgesehene Befristung der finanziellen Förderung ausgesprochen und einen Ausgleich für die Länderhaushalte verlangt hatte.
Damit stehen für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen – unter anderem durch die Bundesinitiative Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen – in den kommenden beiden Jahren 30 bzw. 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen. Hierdurch sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden.
Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Drucksache 826/11 (Beschluss)
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 16.12.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesrat stimmt Bundeskinderschutzgesetz nicht zu
Das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz hat heute (Freitag) im Bundesrat keine Mehrheit der Stimmen bekommen. Zudem konnten sich die Länder nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verständigen, so dass das Gesetz blockiert ist. Der Deutsche Bundestag hingegen hatte das Gesetz Ende Oktober ohne Gegenstimme beschlossen und auch in der Fachwelt war das Gesetz einhellig begrüßt worden.
„Es macht mich traurig, dass sich einige Länder aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendigen Verbesserungen im Kinderschutz verweigern. Aber ich bleibe entschlossen, das Kinderschutzgesetz so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Deshalb werde ich noch heute die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung angehen“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute in Berlin. „Fachlich sind sich alle einig, dass wir mit dem Bundeskinderschutzgesetz eine neue Qualität im Kinderschutz erreichen können. Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.“
In den letzten Wochen war die Bundesregierung den Ländern weit entgegen gekommen und hatte in einer Protokollerklärung die dauerhafte Finanzierung der Familienhebammen sowie finanzielle Entlastungen für die Kommunen angeboten. Letztlich hat die Blockadehaltung der SPD-geführten Länder das zügige in Kraft treten des Gesetzes verhindert.
„Die Länder müssen sich jetzt fragen lassen, wie der Kinderschutz in Deutschland ohne dieses Gesetz weiter voran gebracht werden soll“, sagte Bundesfamilienministerin Schröder. „Ein gemeinsames Konzept der Länder zum Kinderschutz ist nicht erkennbar. Das wird die weiteren Gespräche sehr belasten.“
Das vom Bundestag beschlossene Bundeskinderschutzgesetz hätte Prävention und Intervention gleichermaßen vorangebracht. Es steht für bessere Unterstützungsangebote für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit der relevanten Akteure und starke Netzwerke. Von den Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten – alle sollten einbezogen werden, um Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder diese wirksam abzuwenden. Durch die Blockadehaltung einiger Länder können diese Regelungen nun nicht in Kraft treten.
Konkret sah das Gesetz Regelungen zum Schutz von Kindern in folgenden Bereichen vor:
- Frühe Hilfen und Netzwerke für werdende Eltern
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen bzw. zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt. - Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
Das Bundesfamilienministerium wird mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang jährlich 30 Millionen Euro zum Ausbau des Einsatzes von Familienhebammen zur Verfügung zu stellen. - Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, für welche Tätigkeiten dies nötig ist. - Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt
Häufig ist eine Kindesgefährdung für Ärzte oder andere so genannten Berufsgeheimnisträgern als erste erkennbar. Das Gesetz bietet erstmals eine klare Regelung, die einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, andererseits aber auch die Weitergabe wichtiger Informationen an das Jugendamt ermöglicht. - Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – allerdings nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird. - Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung soll sich auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln knüpfen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Quelle: BMFSFJ vom 25.11.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )CDU/CSU: Bundeskinderschutzgesetz darf nicht scheitern – Ablehnung bei oppositionsgeführten Ländern
Die oppositionsregierten Bundesländer haben erklärt, dem neuen Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen. Geplant ist eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:
„Die Entscheidung der oppositionsregierten Länder, dem Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen, ist nicht nachvollziehbar. Die Opposition trägt hier einen Machtkampf auf dem Rücken unserer Kinder aus.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung am 26. September eindeutig bestätigt. Es ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen und Verbänden. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 27. Oktober ohne eine einzige Gegenstimme beschlossen.
Inhaltlich sind die Forderungen der oppositionsregierten Länder völlig sachfremd und von rein finanziellen Erwägungen geleitet. Das Gesetz sieht den Einsatz von Familienhebammen vor, die sogenannte „Risikofamilien“ frühzeitig, also gleich nach der Geburt des Kindes, begleiten. Hierfür stellt der Bund in den nächsten vier Jahren 120 Millionen Euro bereit. Wir wollen uns zudem für eine Unterstützung über diesen Zeitraum hinaus stark machen werden. Das haben wir bereits in einem Entschließungsantrag verdeutlicht.
Ferner sprechen die Länder von mehr Qualitätssicherung – die jedoch nichts kosten darf. Kinderschutz gibt es aber nicht zum Nulltarif. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Gesetz den Kinderschutz in Deutschland wesentlich verbessern können. Jede Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens trifft gerade diejenigen, die wir am meisten schützen müssen, unsere Kinder.“
Quelle: Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 08.11.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Stellungnahme zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Das neue Kinderschutzgesetz hat in 2. und 3. Lesung den Bundestag passiert und geht zur Zustimmung an den Bundesrat. Das Kinderschutzgesetz wurde in der Bundestagsdebatte nach sechsjähriger Vorarbeit grundsätzlich von allen Seiten gelobt, wenngleich eine Reihe von Schwachpunkten enthalten ist. Insbesondere die Nichteinbeziehung des Gesundheitswesens wurde heftig kritisiert.
Für Pflegekinder und ihre Familien wurde im § 37 SGB VIII der Rechtsanspruch der Pflegeperson auf Beratung und Unterstützung dahingehend konkretisiert, dass ortsnah diese Leistung sicherzustellen ist. Damit hat der Gesetzgeber die strikten Kommunalgrenzen – die bisher ausschlaggebend für die Durchführung der Beratung und Begleitung waren – aufgeweicht. Pflegefamilien und ihrem betreuenden Dienst sind die Chancen einer kontinuierlichen Zusammenarbeit, auch über Kommunalgrenzen hinweg eröffnet. Aber auch öffentliche Träger der Pflegekinderhilfe können von der Neufassung des Absatzes 2 im § 37 SGB VIII profitieren. Denn auch sie können ihre Beratungs- und Betreuungsarbeit nun dem kostenpflichtigen Jugendamt in Rechnung stellen.
Von besonderer Bedeutsamkeit ist für Pflegefamilien und Träger der Pflegekinderhilfe in öffentlicher und freier Trägerschaft auch die Neuschaffung des Absatz 2a des § 37 SGB VIII.
„Die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall verbundenen Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Bei Hilfen nach § 33 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 zählen dazu auch der vereinbarte Umfang der Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen. Eine Abweichung von den dort getroffenen Feststellungen ist nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs und entsprechender Änderung des Hilfeplans zulässig.“
Erstmalig besteht dadurch die Möglichkeit, die Annexleistungen, auf die seitens der Pflegeperson kein Rechtsanspruch bestand, nun als Anspruch der Pflegeperson (gegenüber dem kostenpflichtigen öffentlichen Träger) gewertet werden kann. Auch können damit Pflegeverhältnisse vor zuständigkeitsbedingten Veränderungen des Hilfeplanes ohne Änderungen im Hilfebedarf besser geschützt werden. Dies ist insofern bedeutsam, da im § 86 c neu formuliert ist, „dass der Hilfeprozess und die im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarten Hilfeziele durch den Zuständigkeitswechsel nicht gefährdet werden“ dürfen.
Durch die über die Neufassung des § 37 SGB VIII abgesicherte Beratung und Begleitung der Pflegefamilie, deren Kontinuität auch durch § 86c gewährleistet ist, hat die Pflegefamilie einen Fachdienst (in öffentlicher oder freier Trägerschaft) als kompetenten Partner in den Hilfeplangesprächen, der das Kind und seine Geschichte kennt und somit dafür Sorge trägt, dass die Lebensgeschichte des Kindes nicht aus dem Blick gerät. Die strukturelle Machtdifferenz zwischen den Hilfedurchführenden (Pflegeeltern) und den fallführenden Sozialarbeiten kann durch die Mitwirkung eines nicht fallführenden Fachdienstes der Pflegekinderhilfe verringert werden. Das Argument, an dem Pflegeeltern oft in den Hilfeplangesprächen gescheitert sind – die mangelnde fachliche Distanz – dürfte bei einem Fachdienst schwieriger werden.
Nicht entschließen konnten sich die Regierungsparteien für einen Wegfall der Sonderzuständigkeit in der Pflegekinderhilfe. Der in den Pflegeverbänden kontrovers diskutierte § 86.6 bleibt in seiner ursprünglichen Form erhalten. Frau Michaela Noll, CDU/CSU forderte für die Fraktionen von CDU/CSU und FDP eine Evaluation der Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes, um zu sehen, was sich bewährt und was verändert werden muss.
PFAD Stellungnahme zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) vom 01.11.2011 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundestag beschließt neues Bundeskinderschutzgesetz
Der Bundestag hat am 27. Oktober das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Das Gesetz wird den Kinderschutz in Deutschland grundlegend neu gestalten. Es verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen und stärkt diejenigen, die sich für das Wohlergehen von Kindern einsetzen.
„Die breite Zustimmung zu meinem Gesetz im Bundestag zeigt, dass wir beim Kinderschutz endlich auf dem richtigen Weg sind“, erklärte Bundesfamilienministerin Schröder. „Das bestätigen uns auch viele Sachverständige. Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir jetzt die Voraussetzungen, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten, um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Damit verhindern wir, dass zukünftig ein Kind leiden muss, weil entscheidende Informationen nicht weiter gegeben wurden.“
Stärkere Zusammenarbeit und Kooperation
Das neue Bundeskinderschutzgesetz setzt verstärkt auf Zusammenarbeit und Kooperation der relevanten Akteure. Das Gesetz berücksichtigt dabei alle Angebote und Leistungen für Familien, Eltern und Kinder und unterstützt alle für den Kinderschutz relevanten Akteure, von der Jugendhilfe über das Gesundheitssystem bis zum Familiengericht. Auch Kinderärzte, Familienhebammen, Jugendämter und Beratungsstellen sollen zukünftig enger zusammenarbeiten. Die Abschottung einzelner Bereiche, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, die in der Vergangenheit immer wieder für Probleme gesorgt hat, wird so überwunden.
Konkret wird das Gesetz den Schutz von Kindern in folgenden Bereichen verbessert:
- Frühe Hilfen und Netzwerke für werdende Eltern
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen bzw. zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt. - Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
Das Bundesfamilienministerium wird mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang jährlich 30 Millionen Euro zum Ausbau des Einsatzes von Familienhebammen zur Verfügung stellen. - Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, für welche Tätigkeiten dies nötig ist. - Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt
Häufig ist eine Kindesgefährdung für Ärzte oder andere so genannte Berufsgeheimnisträger als erste erkennbar. Das Gesetz bietet erstmals eine klare Regelung, die einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, andererseits aber auch die Weitergabe wichtiger Informationen an das Jugendamt ermöglicht. - Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – allerdings nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird. - Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung soll sich auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln knüpfen.
Quelle: BMFSFJ vom 27.10.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kabinett beschließt Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Das Bundeskabinett hat am 27.09. den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen.
„Die schrecklichen Missbrauchsfälle in Institutionen und in Familien zeigen: Wir müssen unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen noch weiter steigern“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Der Aktionsplan 2011 bringt uns ein wichtiges Stück näher an das Ziel, Kindern eine sichere, von Vertrauen und Schutz geprägte Umgebung zu schaffen, in der sie unbeschwert aufwachsen können.“
In diesem Sinne soll mit dem Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung das Engagement nochmals intensiviert werden. Der Aktionsplan 2011 entwickelt wichtige Ansätze zum Schutz von Mädchen und Jungen weiter und führt bereits erprobte Ansätze in einem Gesamtkonzept zusammen. Dabei werden unter anderem Empfehlungen umgesetzt, die in den vergangenen Jahren auf internationaler wie auf nationaler Ebene erarbeitet wurden – insbesondere durch den „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ und die „Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs“, Bundesministerin a. D. Christine Bergmann.
Der Aktionsplan nimmt auf sieben Handlungsfelder Bezug:
- Prävention
- Intervention
- Digitale Kommunikationsnetze
- Handel mit Kindern zum Zweck sexueller Ausbeutung
- Tourismus
- Wissen und Forschung
- Internationale Zusammenarbeit
Ein wichtiger Schwerpunkt sind die Vorhaben zur Vorbeugung und Verhinderung sexueller Gewalt. Hierbei sollen Fachkräfte durch eine bundesweite Fortbildungsoffensive umfassend informiert, Eltern noch weiter sensibilisiert sowie Kinder und Jugendliche gezielt gegen Gefahren gestärkt werden.
Darüber hinaus gilt ein besonderes Augenmerk der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Hier nimmt das im März vom Bundeskabinett beschlossene Bundeskinderschutzgesetz entscheidende Weichenstellungen vor, indem es Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen setzt. Dazu gehört das erweiterte Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Jugendhilfe. Das Bundeskinderschutzgesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten.
Die Inhalte und Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in enger Zusammenarbeit mit Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und unter aktiver Einbindung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll im Rahmen eines Monitoring-Verfahrens kontinuierlich prüfen, inwieweit die gesetzten Ziele realisiert werden. Für Bundesfamilienministerin Schröder betont deshalb: „Die praktische Umsetzung des Aktionsplans ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Nur wenn alle Bevölkerungsgruppen – Eltern, Experten, Medien, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – mithelfen, können Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt wirksam geschützt werden und Betroffene die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.“
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmfsfj.de.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.09.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD setzt sich ein für die ortsnahe Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sprach sich in ihrer Stellungnahme zum Bundeskinderschutzgesetz vom 14.09.2011 gegen die Neufassung des § 37 Absatz 2 und 2a im Entwurf des neuen Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) aus.
Deshalb wandte sich der PFAD Bundesverband am 23.09.2011 noch einmal gezielt mit einer eigenen Stellungnahme an den Ausschuss für Familie, Senioren und Jugend, um für die Sicherstellung der ortsnahen Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien einzutreten:
Der PFAD Bundesverband ist mit weit über 2000 Mitgliedern in sechs Landesverbänden und -gruppen sowie zahlreichen Einzelmitgliedern bundesweit vertreten.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 07.02.2011.
Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien begrüßt die guten Ansätze des Gesetzgebers, die eine Sicherung von Kontinuität der Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege ermöglichen. Im Einzelnen nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Artikel 2 Nr. 9 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie (§ 37 SGB VIII)
Besonders positiv in der Neufassung des § 37 SGB VIII ist der Anspruch von Pflegepersonen auf ortsnahe Beratung und Begleitung. Hier wird mit der Formulierung „ortsnah“ dem fachlichen Ermessen Spielraum gegeben, die Betreuung von Pflegefamilien auch über Kommunalgrenzen hinweg zu realisieren oder einen anderen Fachdienst, auch in freier Trägerschaft, zu beauftragen. Die Verpflichtung zur Hilfekontinuität, die sich aus § 37 Absatz 2a in Verbindung mit § 86c ergibt, befürworten wir.
In der Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände vom 14.09.2011 wird davon ausgegangen, dass die Sicherstellung der ortsnahen Beratung und Unterstützung „einen enormen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand“ (S.4) bedeuten würde. Für die Kommunen, die gegenwärtig „ihre“ Kinder überwiegend in anderen Kommunen unterbringen, kann dies sein. Denn mit der Neufassung des § 37 Absatz 2 Satz 3 wird erstmals in diesem Bereich festgelegt, dass die Beratung und Begleitung der Pflegefamilie, die der öffentliche Träger am Wohnort der Pflegefamilie leistet, nicht kostenlos ist. Öffentliche Träger der Jugendhilfe, die bisher Pflegekinder aus anderen Kommunen in Pflegefamilien in ihrem Zuständigkeitsbereich betreuten, können nun ihre personellen Leistungen (z.B. der Beratung und Betreuung) in Rechnung stellen, so dass für diese die Kosten sinken.
Bisher ist es so, dass mit dem § 86 Absatz 6 die örtliche Zuständigkeit nach 2 Jahren generell an den Wohnort der Pflegefamilie wechselt und der öffentliche Träger der Jugendhilfe am Wohnort der Eltern (Sorgeberechtigten) zur Kostenerstattung nach § 89a der an die Pflegefamilie gezahlten finanziellen Leistungen verpflichtet ist. Unabhängig von dem hohen Verwaltungsaufwand der Kostenerstattung besteht bei der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung das Problem, dass bei einem Zuständigkeitswechsel die neu zuständigen Jugendämter rechtlich in der Lage sind, den Hilfebedarf entsprechend der bei ihnen ortsüblichen Leistungen neu festzulegen. Damit ändern sich die Rahmenbedingungen, unter denen Pflegefamilien ein Kind aufnehmen und sowohl für das Kind wie auch deren Familien ist keine Kontinuitätssicherung gewährleistet. Mit der Neuregelung im § 37 Absatz 2 und 2a in Verbindung mit § 86c ist die Möglichkeit gegeben, eine Kontinuitätssicherung bei gleichzeitiger Einbeziehung der Herkunftsfamilie zu ermöglichen. Diese Regelung aus dem Regierungsentwurf halten wir für unverzichtbar, wenn sowohl die fachliche Qualität in der Vollzeitpflege wie auch ein quantitativer Ausbau dieses (für Kinder besonders wichtigen) Hilfesegments gesichert werden soll.
Für den Kinderschutz und die fachliche Entwicklung in der Vollzeitpflege sind noch weitere Themen zu bearbeiten. Dazu gehört der Ort für die Durchführung des Hilfeplangespräches bzw. für die gerichtliche Überprüfung und die Kontinuität des betreuenden Fachdienstes.
Bei großer räumlicher Distanz von gewöhnlichem Aufenthalt der leiblichen Eltern und Lebensort des Kindes/Jugendlichen in der vollstationären Einrichtung „Pflegefamilie“ fehlen Konkretisierungen, wie die Fachinformation am Lebensort des Kindes/Jugendlichen Eingang in die Hilfeplanfortschreibung findet. Auch in den Kommentierungen von Grube zum bisherigen § 86 Absatz 1 wird auf dieses Problem hingewiesen: „Ist das Kind oder der Jugendliche indes in großer Entfernung von den Eltern stationär oder in einer Pflegestelle untergebracht, kann das nach dieser Vorschrift örtlich zuständige Jugendamt nur unter Schwierigkeiten und unter Einschaltung des Jugendamtes am Ort des Kindes oder Jugendlichen seine Aufgaben wahrnehmen.“ (Grube zu 86 Absatz 1 in Hauck, Hrsg. SGB VIII Erich Schmidt Verlag).
Für die Pflegeperson bleiben folgende Fragen offen:
- Wo findet das Hilfeplangespräch statt? Wer muss fahren? Wer trägt die Reisekosten?
- Welche Rolle hat der die Pflegeperson betreuende Fachdienst bei der Hilfeplanfortschreibung?
- Wenn es Differenzen in der Einschätzung zum Hilfebedarf gibt, wo ist dieses gerichtlich zu überprüfen, am Lebensort des Kindes oder am Ort der Behörde?
- Wer hat in diesen Verfahren Beteiligtenrechte (§ 13 SGB X)?
In die Regelung des § 37 Absatz 2a sollte in die Aufzählung auch die Kontinuität des Betreuungsdienstes aufgenommen werden. Der Wechsel eines Fachdienstes, der nach § 37 Absatz 2 Satz 2 die Beratungsleistung erbringt, darf nicht ohne Mitwirkung der Pflegeperson erfolgen.
Die zusätzlichen Leistungen an das Kind/den Jugendlichen, die bisher gewährt wurden, sowie Entlastungsmöglichkeiten für Pflegepersonen gehören ebenfalls in die Aufzählung des § 37 Absatz 2a.
Die Verpflichtung zur Weitergewährung bis Fallübergabe (§ 86c) halten wir für eine wichtige und richtige Weichenstellung.
Die guten Ansätze des Gesetzgebers für Verbesserungen im Bereich der Vollzeitpflege halten wir für besonders wichtig und möchten Sie um Unterstützung für die neuen Regelungen im § 37 SGB VIII ersuchen.
PFAD Stellungnahme zum Bundeskinderschutzgesetz vom 23.09.2011 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stellungnahmen der Experten zum Bundeskinderschutzgesetz
Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages fand am 26.09. eine öffentliche Anhörung zum Bundeskinderschutzgesetz statt (wir berichteten).
Es ist geplant das Gesetz im November im Bundestag in zweiter und dritter Lesung zu verabschieden, der Bundesrat wird im Dezember darüber beschließen. In Kraft treten soll das neue Bundeskinderschutzgesetz bereits ab 2012.
Hier die Links zu den ausführlichen Stellungnahmen der Experten:
- Dipl.-Päd. Barbara Staschek
- Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
- Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
- Prof. Dr. Jörg M. Fegert – Universitätsklinikum Ulm
- Prof. Dr. Ute Thyen – Universität zu Lübeck
- Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
- Dipl.-Päd. Barbara Staschek
- Dr. Maria Kurz-Adam – Stadtjugendamt München
- Dr. Sabine Skutta – DRK-Generalsekretariat
- Prof. Dr. Ludwig Salgo – Universität Frankfurt am Main
- Jutta Decarli – AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.
- Dr. Thomas Meysen – Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.
Stellungnahmen der Experten zum Bundeskinderschutzgesetz
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( 1 so far )Experten: Bundeskinderschutzgesetz ist gut, aber unterfinanziert
Berlin: (hib/AW) Das geplante Bundeskinderschutzgesetz der Bundesregierung wird von Experten überwiegend positiv bewertet, zugleich jedoch als unterfinanziert angesehen. Dies war der einhellige Tenor der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag Nachmittag zu dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/6256). Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch und Verwahrlosung geschützt werden.
Besonders harsche Kritik von Seiten der Experten richtete sich gegen das Gesundheitswesen und gegen das Bundesgesundheitsministerium. Auf der einen Seite werde von der Regierung die Vernetzung aller für den Kinder- und Jugendschutz relevanten Gruppierungen eingefordert, aber auf der Regierungsebene scheitere diese Vernetzung zwischen den Ressorts, bemängelte Jutta Decarli vom Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET). „Das Gesundheitsressort muss mit ins Boot“, forderte auch der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo von der Universität Frankfurt. Ein Kinderschutzgesetz ohne die Beteiligung des Gesundheitswesen bleibe ein Torso. Diese Kritik wurde auch von den anderen Experten geteilt. Zugleich bescheinigten die Sachverständigen Familienministerin Kristina Schröder (CDU), alle Akteure im Kinder- und Jugendschutz in die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes einbezogen zu haben. Insgesamt sei der Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung zu dem in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachten und gescheiterten Entwurf. Übereinstimmend sprachen sich die Experten dafür aus, dass Gesetz und seine Wirkung nach einem Inkrafttreten zu evaluieren.
Der Erfolg des Gesetzes werde mit seiner Finanzierung stehen und fallen, prophezeite Birgit Zeller von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. In vielen Kommunen fehlen nach ihren Angaben die personellen und finanziellen Ressourcen, „um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen“. Die im Gesetzentwurf veranschlagten Kosten für die Landes- und Kommunalhaushalte von jährlich zunächst 90 und später 64 Millionen Euro seien „nicht transparent und nachvollziehbar gerechnet“, kritisierte Zeller. Auch Jörg Freese mahnte im Namen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, dass das Gesetz ohne hinreichende finanzielle Kostenregelung zwischen Bund, Ländern und Kommunen „keinen durchschlagenden Erfolg“ haben werde.
Konkret forderten die Experten eine Verankerung von Leistungen der Familienhebammen, die der Gesunderhaltung dienen, im Sozialgesetzbuch V, sprich im System der gesetzlichen Krankenkassen. Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert vom Universitätsklinikum Ulm und die Kinder- und Jugendärztin Ute Thyen von der Universität Lübeck warnten zugleich davor, die Familienhebammen als eine Art „Wunderwaffe“ anzusehen. Diese stellten zwar eine Berufsgruppe dar, die besonders geeignete Angebote in der frühen Hilfe für Familien machen können, aber sie seien auch nicht die einzigen. Die beiden Ärzte verwiesen auf die ebenso wichtige Rolle von Kinderkrankenschwestern und -pflegern. Zudem sei der Auftrag der Familienhebammen im Gesetzentwurf „nebulös und gleichzeitig mit riesigen Erwartungen verbunden“, bemängelte Fegert. Wenn der Bund in den Jahren 2012 bis 2015 jährlich 30 Millionen Euro für das System der Familienhebammen ausgeben wolle, dann verdiene dieser Bereich „dringend eine Präzisierung“. Die Pädagogin Barbara Staschek verwies auf die guten Erfahrungen in Deutschland mit Familienhebammen seit den 1980er Jahren. Sie warnte allerdings davor zu glauben, „dass auch die Betreuung von Hochrisiko-Familien auf der Basis der Regelversorgung geleistet werden kann“.
Unterschiedlich wurde von den Sachverständigen bewertet, ob für bestimmte Leistungen und Hilfsangebote an Familien und Kinder ein Rechtsanspruch formuliert werden soll. Dies forderten Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, und
Sabine Skutta vom Deutschen Roten Kreuz. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Situation von Migranten, die nicht oder nur schlecht der deutschen Sprache mächtig seien. Für diese Fälle müsste ein Rechtsanspruch auf einen Dolmetscher gewährt werden. Prävention dürfe „nicht an Sprachschranken scheitern“.
Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht forderte eine kontinuierliche Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien. Zusammen mit dem zuständigen Jugendamt könne das sichere Aufwachsen von Kindern so am besten gewährleistet werden. Maria Kurz-Adam vom Stadtjugendamt München sprach sich für eine starke Stellung der Jugendämter aus. Diese stünden schließlich am „Ende einer Verantwortungskette“.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 369 vom 26.09.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Fachinformation zum Bundeskinderschutzgesetz
Am 27.05.2011 nahm der Bundesrat in seiner 883. Sitzung Stellung zum Regierungsentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes. Der Bundesrat begrüßt die generelle Zielsetzung des Regierungsentwurfs für ein Bundeskinderschutzgesetz, insbesondere das ausgewogene Verhältnis zwischen der Stärkung des Schutzauftrags und dem präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Zu den neuen Regelungen in § 37, die die Zusammenarbeit bei den Hilfen außerhalb der eigenen Familie betreffen, wie:
- Anspruch der Pflegefamilie auf Beratung und Unterstützung
- Sicherstellung der ortsnahen Betreuung der Pflegefamilie
- Übernahme der Kosten durch zuständige Jugendamt auch bei Amtshilfe
- Dokumentation der Leistungen an die Pflegefamilie
- Änderung der Leistungsinhalte nur bei Veränderung des Hilfebedarfes
gab es seitens des Bundesrates keine kontroverse Position.
Im Paragraphen zur Zuständigkeit bei Amtsvormundschaft wurde in der Stellungnahme des Bundesrates formuliert, dass eine Änderung der Amtsvormundschaft dem Wohl des Kindes entsprechen muss. Damit ist nicht jeder Aufenthaltswechsel automatisch mit einem Zuständigkeitswechsel der Amtsvormundschaft verbunden.
Am 22.06.2011 wurde von der Bundesregierung zu den kontroversen Positionen Stellung bezogen. Der Fassung der Zuständigkeit bei Amtsvormundschaft durch den Bundesrat wurde in dieser Gegenäußerung nicht widersprochen.
Am 01.07.2011 gab es im Bundestag die erste Lesung des BKiSCHG. Die Kernpunkte der Diskussion betrafen die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen, die Qualitätsentwicklung sowie die Finanzierung. Weiterhin wurden unabhängige Beratungs- und Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche gefordert.
Die aktuellen Veränderungen, die damit die Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege betreffen, bieten gute Möglichkeiten zu einer am Kindeswohl orientierten Kontinuitätssicherung.
Dr. Carmen Thiele, Fachreferentin
PFAD Fachinformation zum Bundeskinderschutzgesetz vom 02.07.2011 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( 1 so far )Regierung bringt Bundeskinderschutzgesetz in den Bundestag ein
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken. Über den entsprechenden Gesetzentwurf (17/6256) berät der Bundestag am Freitag in erster Lesung. Ziel des Gesetzes ist es zum einen, Kinder und Jugendliche besser gegen sexuellen Missbrauch zu schützen. So sollen zukünftig alle in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet werden. Zudem sollen die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zusammen mit den freien Trägern Vereinbarungen über die Tätigkeiten treffen, bei denen die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse auch durch ehrenamtliche Personen notwendig ist. Durch diese Regelung sollen alle einschlägig vorbestraften Personen von der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Menschen mit pädophilen Neigungen gezielt nach Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit suchten. Mit dieser Bestimmung werde auch ersten Ergebnissen des Runden Tisches gegen sexuelle Gewalt Rechnung getragen. Nicht betroffen sind ehrenamtliche Tätigkeiten beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Kirchenchor oder in Sportvereinen außerhalb der Jugendarbeit.
Um die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen abzuwenden, sollen nach dem Willen der Regierung Geheimnisträger notfalls Informationen an die Jugendämter weiterzugeben. Zuvor sollen sie allerdings bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten hinwirken. Zu den Geheimträgern zählen Ärzte, Hebammen und Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, Psychologen, Ehe, Familien-, Erziehungs- und Jugendberater, Berater für Suchtfragen, Mitglieder einer anerkannten Bratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetzes, staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, sowie Lehrer an öffentlichen Schulen. Außerdem soll die Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern verbessert werden, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen.
Einen zweiten Schwerpunkt legt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auf den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. So sollen Eltern sowie werdende Mütter und Väter über das Leistungsangebot von Beratungsstellen im örtlichen Einzugsbereich informiert werden. Die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Information zuständigen Stellen sind zudem befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. In den Bundesländern sollen zudem verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungsträger und Institutionen im Bereich des Kinderschutzes aufgebaut werden. In das Netzwerk sollen unter anderem die Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Gesundheits- und Sozialämter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Schwangerschafts- und Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Familienbildungsstätten und Familiengerichte eingebunden werden. Durch eine zeitlich befristete Bundesinitiative soll außerdem das System von Familienhebammen ausgebaut werden.
Nach Angaben der Regierung entstehen durch das Gesetzesvorhaben in den Jahren 2012 bis 2015 für den Bund jährliche Ausgaben von 30 Millionen Euro. Die Hauptlast der Ausgaben hingegen müssten von den Bundesländern getragen werden. Neben einmaligen Umstellungs- und Aufbaukosten von 25,08 Millionen Euro im Jahr 2012 und 25 Millionen Euro im Jahr 2013 fallen jährliche Mehrkosten von 64,03 Millionen Euro an.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 265 vom 28.06.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesrat stimmt neuem Bundeskinderschutzgesetz zu – Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten
Der Bundesrat hat heute zu dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, vorgelegten neuen Bundeskinderschutzgesetz Stellung genommen. Das Gesetz setzt auf einen umfassenden und aktiven Kinderschutz. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder dem Familiengericht. Der Bundesrat begrüßt diese Zielsetzung und unterstützt die zentralen Regelungsbereiche des Gesetzes. Nur in wenigen Punkten vertreten die Länder eine abweichende Meinung.
„Wir freuen uns über die große Zustimmung der Länder zu vielen wichtigen Aspekten des Bundeskinderschutzgesetzes“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues, in Berlin. „Die Stellungnahme des Bundesrats ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu den von Bundesfamilienministerin Schröder angestoßenen Verbesserungen für den Schutz der Kinder in unserem Land.“
Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:
- Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche wird mit den Trägern vereinbart, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
- Verhinderung des „Jugendamts-Hopping“. Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt alle notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, um das Kind wirksam zu schützen.
- Klarheit für Berufsgeheimnisträger bei der Informationsweitergabe ans Jugendamt. Häufig erkennen Ärzte oder andere Berufsgeheimnisträge die Gefährdung eines Kindes als erste. Hier wird es klare Regelungen geben, die die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, aber auch die Brücke zum Jugendamt schlägt.
- Regelung zum Hausbesuch. Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – allerdings nur dann, wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.
Die Länder stimmten außerdem der zentralen Zielsetzung des Gesetzes zu, den präventiven Schutz von Kindern deutlich zu befördern. Folgende präventive Maßnahmen sind im Gesetzesentwurf vorgesehen:
- Auf- und Ausbau Früher Hilfen sowie verlässlicher Netzwerke für werdende Eltern.
- Einführung von leicht zugänglichen und flächendeckenden Hilfsangeboten für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
- Das Gesetz sieht auch eine Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen vor, die Familien in belastenden Lebenslagen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes begleiten. Das Bundesfamilienministerium wird jährlich und für einen Zeitraum von vier Jahren 30 Millionen Euro ab 2012 zur Verfügung stellen, um den Einsatz von Familienhebammen in Deutschland zu verbessern.
Auch die Länder befürworten eine Ausweitung der Hebammenleistungen im Rahmen des Programms „Frühe Hilfen“. Sie fordern statt der Stärkung der Familienhebammen jedoch die Verlängerung des Behandlungszeitraums der normalen Hebammen von heute zwei auf künftig sechs Monate nach der Geburt. Dem steht bei dem Konzept der Familienhebammen ein doppelt so langer Zeitraum – nämlich zwölf Monate – für die Begleitung der Familien gegenüber. Hier werden Bund und Länder versuchen, eine rasche Einigung zum Wohle der Familien herbeizuführen.
Abgelehnt haben die Länder die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehenen Regelungen zur Einführung verbindlicher fachlicher Standards im Kinderschutz. Das Gesetz sieht hierzu die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe vor. „Die Länder wollen den wichtigen Schritt von verbindlichen fachlichen Standards, die den Kinderschutz in Deutschland einen großen Schritt voranbringen sollen, leider nicht mitgehen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues. „Dabei ist insbesondere bei den Beratungen des Runden Tisches ‚Sexueller Kindesmissbrauch‘ deutlich geworden, dass eine höhere Verbindlichkeit fachlicher Standards im Kinderschutz dringend notwendig ist, um Kinder bestmöglich vor Gefahren zu bewahren. Wir gehen deshalb davon aus, das das SPD-Präsidium auf die SPD-geführten Länder einwirkt, sich nicht länger solchen Standards zu verschließen, wie sie im Entwurf zum Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen sind“, so Dr. Hermann Kues.
Die Bundesregierung wird sich noch im Juni zu der Stellungnahme des Bundesrates äußern. Danach wird das Bundeskinderschutzgesetz im Bundestag beraten und abschließend nochmals dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilungen des BMFSFJ vom 27.05.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Abschlussbericht zum Projekt „Neuregelung der Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe“ online
Vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2009 führte das Deutsche Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Praxisforschungsprojekt durch, mit dem Vorschläge für eine Neuregelung der Vorschriften der §§ 86 bis 89 h SGB VIII entwickelt werden sollte.
In diesem Rahmen wurde eine Praxisbefragung mit Fachkräften der Jugendämter, Leistungsberechtigten und Leistungserbringern durchgeführt. Zudem wurde eine bundesweite Vollerhebung durchgeführt, die ein möglichst umfassendes Bild von Art und Umfang der in der Praxis bestehenden Schwierigkeiten sowie von der Verteilung des Arbeitsaufwands und der Kostenlast zeichnen soll.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )BAG Landesjugendämter kommentiert Kabinettsentwurfs zum Bundeskinderschutzgesetz
In einer Pressemeldung vom 14.04.2011 informiert die BAG Landesjugendämter über ihre 110. Arbeitstagung, die vom 23.-25.03. in Chemnitz stattfand. Einen breiten Raum nahm dabei die Vorstellung des „druckfrischen“ Kabinettsentwurfs zum Bundeskinderschutzgesetz ein, der von Dr. Heike Schmid-Obkirchner, der zuständigen Referatsleiterin des BMFSFJ, vorgestellt wurde:
Die Landesjugendamtsleitungen nahmen mit Freude zur Kenntnis, dass viele der Anregungen aus der Stellungnahme der BAG Landesjugendämter Eingang in den neuen Entwurf gefunden hatten. So löst sich der neue Text von der technischen Festlegung von Qualitätsstandards und ersetzt diese durch umfassende Vereinbarungen zur Qualitätsentwicklung, die dem Prozesscharakter fachlichen Handelns Rechnung tragen. Auch wird auf die geplante Änderung im § 42 zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ebenso verzichtet wie auf die umstrittene Regelung zur Betreuung bei Ferienaufenthalten.
Die vorgesehenen Neuregelungen zur örtlichen Zuständigkeit werden vorerst ausgesetzt und sollen noch einmal auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden. Begrüßt wurde, dass die Rolle der Landesjugendämter im Verfahren der Betriebserlaubniserteilung weiter qualifiziert und gestärkt wurde. Ungelöst bleiben allerdings, so wurde kritisch angemerkt, nach wie vor drängende Fragen wie die nach der Beteiligung des Gesundheitssystems oder nach der Finanzierung der neu auf die Jugendhife zukommenden Aufgaben.
Erkennbar ist bereits jetzt, dass das Gesetz bei der Umsetzung vor Ort viele neue Fragen aufwerfen wird. Damit die Fachkräfte nicht überall das Rad neu erfinden müssen, bedarf es vereinheitlichender Empfehlungen, die Leitlinien für die Praxis formulieren. Die BAG Landesjugendämter macht sich hier bereits auf den Weg.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neues Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland umfassend verbessern. So sollen insbesondere junge Eltern mit frühzeitigen Hilfen und Familienhebammen unterstützt werden. Für die Kinder- und Jugendhilfe werden fachliche Standards Pflicht.
„Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat seinen Namen wirklich verdient“, erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Kabinett. „Ich lege ein Gesetz vor, mit dem wir den Kinderschutz gemeinsam deutlich voranbringen. Für mich hat der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung höchste Priorität.“
Mit dem Gesetzentwurf soll es künftig besser möglich sein, Gewalt gegen Kinder vorzubeugen oder bei Handlungsbedarf schneller einzugreifen. Schwerpunkte sind frühe Hilfen für Eltern, Familienhebammen, eine bessere Zusammenarbeit der Jugendämter sowie Kriterien für die Kinder- und Jugendhilfe.
Frühe Hilfen und Familienhebammen
Der Kern des Gesetzentwurfes ist der Ausbau der frühen Hilfen. Mit ihnen soll die elterliche Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindesverbessert werden. Insbesondere junge Eltern werden ermutigt, Hilfen anzunehmen. Dazu sollen in den Regionen Netzwerke eingerichtet werden, die die Familien von Anfang an unterstützen.
Zudem können junge Eltern künftig auch den Rat einer Familienhebamme nutzen. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium ab dem Jahr 2012 über vier Jahre 30 Millionen Euro pro Jahr bereit. Damit können zehn Prozent aller Familien betreut werden. Schröder betonte, dass Gewalt so besser vorgebeugt werden könne.
Jugendämter tauschen Informationen aus
Optimiert wird auch die Zusammenarbeit der Jugendämter. Zieht eine Familie um, übermittelt künftig das bisherige Jugendamt dem neuen Jugendamt alle notwendigen Informationen. Damit soll das so genannte Jugendamts-Hopping unterbunden werden. Mit ihm haben sich in der Vergangenheit auffällig gewordene Familien dem Zugriff des Jugendamts entzogen.
Außerdem sind die Jugendämter künftig verpflichtet, Hausbesuche durchzuführen. So soll die Lebenssituation eines Kindes besser beurteilt werden. Der Besuch erfolgt aber nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und den Schutz des Kindes nicht in Frage stellt.
Erweiterte Führungszeugnisse werden Pflicht
In Zukunft spielt die qualitative Arbeit eines freien Trägers in der Jugendhilfe eine größere Rolle. Sie ist entscheidend für die Förderung und Finanzierung des Trägers. Der Träger wird deshalb verpflichtet, fachliche Standards zu entwickeln, anzuwenden und auszuwerten. Einrichtungen erhalten nur dann eine Betriebserlaubnis, wenn sie ein Konzept zur Einhaltung fachlicher Standards vorlegen.
Wer mit jungen Menschen arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung. Arbeitgeber in der Kinder- und Jugendarbeit sollen sich mehr noch über einschlägige Vorstrafen von Bewerbern und Beschäftigten informieren können.
Hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darin werden auch minderschwere Verurteilungen aufgenommen. Für ehrenamtliche Mitarbeiter müssen die Träger Vereinbarungen schließen. Diese legen fest, welche Tätigkeiten der Ehrenamtliche nur wahrnehmen kann, wenn auch er ein erweitertes Führungszeugniss vorlegt.
Der Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes wurde von Fachleuten aus Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wissenschaft erarbeitet. Er greift Erkenntnisse aus der Arbeit mehrerer Runder Tische auf. Runde Tische fanden statt zu: „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“. Berücksichtigt wurde ebenfalls das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“ des Familienministeriums.
Der Entwurf wird nun in Bundestag und Bundesrat beraten und abgestimmt. Am 1. Januar 2012 soll das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft treten.
Quelle: Regierung online am 15.03.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Diskussion der Pflegefamilienverbände mit dem BMFSFJ und dem DIJuF zum BKiSchG
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lud am 10. Februar 2011 Pflegefamilienverbände zu einer Besprechung nach Berlin ein. Für den PFAD Bundesverband nahmen die Vorsitzende Dagmar Trautner und die Fachreferentin Dr. Carmen Thiele teil. Weiterhin waren vom Aktivverbund Berlin Henrike Hopp und Renate Schusch, von der BAG KIAP Paula Zwernemann und Irm Wills, vom Landesverband PFAD für Kinder Baden-Württemberg Jasmin Heier-Müller und vom Kompetenzzentrum Pflegekinder Heidrun Sauer vertreten. Für das DIJuF nahmen Dr. Thomas Meysen und Diana Eschelbach an diesem Gespräch teil. Das Gespräch fand in einer sehr konstruktiven Atmosphäre statt. Die Verbesserung der Bedingungen für Pflegekinder und ihre Familien war das alle verbindende Anliegen.
Seit langen fordern PFAD und andere Pflegefamilien-Verbände eine bessere gesetzliche Absicherung für Pflegekinder und ihre Familien. Im Oktober veranstaltete das Bundesfamilienministerium zusammen mit PFAD eine Fachtagung mit dem Ziel Vorschläge aus der Praxis zu bündeln, um mit Hilfe bundesgesetzlicher Regelungen mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Pflegekinderhilfe verankern zu können.
In dem, den Verbänden im Dezember 2010 vorgelegten, Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines wirksamen und aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) wurde ein gelungener Versuch unternommen, diesen Forderungen zu entsprechen. In diesem Gesetzesentwurf wird das komplette siebte Kapitel – Zuständigkeiten und Kostenerstattung – überarbeitet. Die für die Pflegekinderhilfe dringend notwendige Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Sicherung von Kontinuität für das Pflegekind und die Pflegefamilie sind im o. g. Gesetzesvorschlag in den Bereich der Zusammenarbeit der Hilfen außerhalb der Familie eingebunden. Damit ist eine Sonderzuständigkeit wie im bisherigen § 86 Absatz 6 nicht mehr notwendig.
Die BAG KIAP vertrat in diesem Gespräch die Auffassung, dass nur die dauerhafte Zuständigkeit am Ort der Pflegefamilie für Pflegekinder Kontinuität sichern würde. In diesem Diskussionsbeitrag wurde eine sehr große inhaltliche Nähe von Zuständigkeit und Parteilichkeit erkennbar. In diesem Kontext sind natürlich Ängste, dass eine Anbindung der Zuständigkeit an die Herkunftsfamilie Parteilichkeit für die Herkunftseltern bedeute und das Kind aus dem Blick geraten würde, nachvollziehbar. Der PFAD Bundesverband sieht in der Fachlichkeit bei der gemeinsamen Erarbeitung des Hilfebedarfes die Priorität – unabhängig von Zuständigkeiten. Die Hilfeplanung ist ein dynamischer Prozess und ein sozialpädagogisches Instrument – orientiert am jeweils aktuellen Hilfebedarf.
PFAD sowie andere Pflegefamilienvereinigungen begrüßten die ins Gesetz aufgenommene Sicherung der Rahmenbedingungen von Pflegeverhältnissen. Erstmalig besteht so die Möglichkeit, dass Pflegeeltern einen gesetzlich fixierten Anspruch auf Einhaltung der dem Hilfebedarf entsprechenden Leistungen an die Pflegefamilie haben.
Gleichzeitig machten sowohl PFAD wie auch das Kompetenzzentrum Pflegekinder und der Aktivverbund / Aktionsbündnis Praxis deutlich, dass weiterer Nachbesserungsbedarf besteht (vgl. beiliegende Stellungnahmen).
Am 21. Februar nahm PFAD nochmals zusammen mit allen anderen Fachverbänden der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie aus dem Gesundheitsbereich an einer Aussprache zum BKiSchG teil.
Da der Gesetzesentwurf nach Rückmeldung der Fachverbände ggf. noch überarbeitet wird und dann innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss, können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens weitere Änderungen ergeben.
Bisher ist geplant, Teile des Bundeskinderschutzgesetzes zu Anfang 2012 bzw. erst 2013 in Kraft zu setzen.
Nähere Informationen zu den Stellungnahmen der Verbände
Quelle: PFAD Fachinformation vom 22.02.2011 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stellungnahmen zum BKiSchG (Bereich Pflegekinderhilfe)
Neben dem PFAD Bundesverband (siehe Meldung: Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes zum Referentenentwurf des BKiSchG) äußern sich auch andere Verbände und Organisationen zu den im Referentenentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes vorgelegten und ab 2013 geplanten gesetzlichen Veränderungen im Bereich Vollzeitpflege.
Vorlage:
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) (Stand: 22.12.2010) - Begründung (Stand: 22.12.2010)
Stellungnahmen:
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Stand: 25.02.2011)
- PFIFF gGmbH Hamburg (Stand 24.02.2011)
- BAG Landesjugendämter (Stand: 22.02.2011)
- Paritätischer Gesamtverband (Stand: 09.02.2011)
- Zentraler Fachdienst für Pflegekinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen der Diakonie Düsseldorf (Stand: 09.02.2011)
- Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (Stand: 08.02.2011)
- Aktionsbündnis Praxis (Stand: 08.02.2011)
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (Stand: 03.02.2011)
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (Stand 01.02.2011)
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes zum Referentenentwurf des BKiSchG
Der PFAD Bundesverband wurde vom Bundesfamilienministerium aufgefordert zum Referentenentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes vom 22.12.2010 Stellung zu nehmen.
Die das Hilfesystem Vollzeitpflege betreffenden Änderungen wurden gemeinsam mit den PFAD Landesverbänden diskutiert und eine gemeinsame Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes erarbeitet.
PFAD Stellungnahme zum Referentenentwurf (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. begrüßt geplante Neuregelung zur örtlichen Zuständigkeit in der Pflegekinderhilfe
In einer Stellungnahme hat sich das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. positiv zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums für ein neues Kinderschutzgesetz geäußert:
„Die geplante Neuregelung zur örtlichen Zuständigkeit im Bereich der Pflegekinderhilfe (Einfügung von § 37 Abs. 2 / Streichung § 86,6 im SGB VIII) wird ausdrücklich begrüßt. Sie entspricht dem vielfach geäußerten Bedarf nach einer verbindlichen Regelung, die den § 86,6 ersetzt.“
zur Stellungnahme des Kompetenz-Zentrums Pflegekinder
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stellungnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände zum BKiSchG
Gemeinsam äußern sich die drei kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Ihre Stellungnahme konzentriert sich auf die Aspekte der Vernetzung mit dem Gesundheitswesen und merkt dazu einiges Kritische an:
Stellungnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )VAMV: Vorschlag der Justizministerin zur Neuregelung der elterlichen Sorge für Alleinerziehende nicht akzeptabel
Mit ihrem so genannten „Kompromissvorschlag“ für die Regierungskoalition begibt sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in eine rechtssystematische Außenseiterposition. Mütter von nichtehelichen Kindern sollen in Zukunft innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt widersprechen, wenn sie die gemeinsame Sorge mit dem Vater des Kindes nicht wollen. Dann müssen sie außerdem begründen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Halten sie die Widerspruchsfrist nicht ein, tritt automatisch die gemeinsame Sorge in Kraft.
„Diese Regelung stünde im Widerspruch zur geltenden Rechtspraxis im Kindschaftsrecht. Bei einer Antragsstellung gegen den Willen der Mutter eine Fristenlösung“ einzuführen, ohne Überprüfung der Argumente der Mutter und des Kindeswohls stünde außerhalb der Rechtssystematik. Die schlichte Versäumnis einer Frist könnte fatale Folgen für Mutter und Kind haben“, so Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und Fachanwältin für Familienrecht.
Hinzu kommt, dass Mütter direkt nach der Geburt nicht immer und jederzeit in der Lage sind, sich um formale Angelegenheiten zu kümmern. Sie sind mit ihrem Neugeborenen beschäftigt und müssen sich häufig auf eine völlig neue Lebenssituation einstellen. Sie brauchen eventuell auch erst einmal einen Eindruck davon, wie und ob es mit dem Vater des Kindes, mit dem sie nicht verheiratet sind, möglich ist, wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen, gemeinsam zu treffen. Dazu ist eine regelmäßige und einvernehmliche Kooperation zwischen den Eltern notwendig, die gerade bei getrennt lebenden Paaren nicht automatisch und schon gar nicht innerhalb einer Frist zu bewerkstelligen ist.
„Dass Väter ein Klagerecht haben, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mütter haben wollen, ist selbstverständlich und auch logisch. Darum muss die Rechtsfolge auch von ihrem Handeln vor Gericht abhängen und nicht ohne gerichtliche Prüfung von statten gehen“, kommentiert Edith Schwab. „Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Ob diese Gründe vor Gericht standhalten, unterliegt der richterlichen Überprüfung.“
Der VAMV hat einen Gesetzesvorschlag für den § 1626 a BGB vorgelegt, in dem Kriterien geprüft werden müssen, damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls verantwortungsvoll wahrnehmen können: Das Kind muss eine Bindung zum Vater haben, d.h. er muss zumindest eine ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. Der Barunterhalt für das Kind sollte regelmäßig und in ausreichender Höhe bezahlt werden, damit die existentiell notwendigen Kosten gedeckt sind. Bei jeder Form von Gewaltanwendung gegen die Mutter oder das Kind kommt eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht.
Der VAMV fordert den Gesetzgeber auf, ein Antragsverfahren ohne Ausschlussfristen zur Erlangung der gemeinsamen Sorge einzuführen und damit der Lebensrealität der alleinerziehenden Mütter Genüge zu tun.
Quelle: Pressemeldung des Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 14.01.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bringt neues Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg
Die Bundesregierung wird den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, heute den Bundesministerien ein neues Bundeskinderschutzgesetz zur Abstimmung vorgelegt. Es soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Das Gesetz baut auf zwei Säulen – Prävention und Intervention – und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder engagieren: Angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
„Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat seinen Namen wirklich verdient“, erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Im Januar habe ich die ersten Gespräche mit den Fachleuten aus Ländern, Kommunen, den Verbänden und der Wissenschaft geführt. Jetzt – weniger als ein Jahr später – lege ich ein Gesetz vor, mit dem wir den Kinderschutz gemeinsam deutlich voranbringen. Für mich hat der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung höchste Priorität.“
Das Gesetz basiert auf Erkenntnissen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ des Bundesfamilienministeriums. Darüber hinaus greift es Erfahrungen aus der Arbeit an den Runden Tischen Heimkinder und Sexueller Kindesmissbrauch auf. Wesentliche Verbesserungen im Vergleich zur Situation heute sind:
- In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen entwickelt und regelmäßig überprüft. An die Umsetzung dieser Standards ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft.
- Der Einsatz von Familienhebammen wird gestärkt. Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium dafür jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird innerhalb von vier Jahren der Einsatz von Familienhebammen durch insgesamt 120 Millionen Euro deutlich verbessert.
- Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
- Der Hausbesuch zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes wird Pflicht. Allerdings nur dann, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.
- „Jugendamts-Hopping“ wird erschwert oder verhindert. Das Gesetz stellt sicher, dass bei Umzug der Familie das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen.
- Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder Psychologen) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden. Zugleich werden damit unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Das schützt die enge Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt gleichzeitig die Brücke zum Jugendamt.
- Das Bundeskinderschutzgesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – werden in einem Netzwerk Frühe Hilfen zusammengeführt.
Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz finden Sie auch unter www.bmfsfj.de.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesfamilienministerin gibt den Startschuss für ein umfassendes Kinderschutzgesetz
Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu wird die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das Prävention und Intervention gleichermaßen stärkt. Auf Einladung von Kristina Köhler treffen sich am 27. Januar 2010 gut 50 Kinderschutz-Experten und -Expertinnen aus Ländern, Kommunen und von Fachorganisationen zu einem ersten Fachgespräch, um die Rahmenbedingungen für das neue Kinderschutzgesetz abzustecken.
„Der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung hat für mich höchste Priorität“, sagt Bundesfamilienministerin Kristina Köhler. „Ich werde ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in einem umfassenden Sinne voranbringt. Das Fachgespräch ist der Auftakt für einen intensiven Austausch mit allen relevanten Akteuren. Nur gemeinsam können wir die Gesetzeslücken schließen, die unseren Kindern unendliches Leid zufügen und zum Tode führen können“, so Köhler weiter.
Das neue Kinderschutzgesetz fußt auf den zwei Säulen: Prävention und Intervention.
Prävention ist der beste Weg, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. In den letzten Jahren haben Bund, Länder und Kommunen gerade im präventiven Bereich wichtige Schritte für einen aktiven Kinderschutz unternommen. Hierzu zählen vor allem das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“, die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen und die vielfältigen Anstrengungen und Programme in Ländern und Kommunen. Jetzt gilt es, die Nachhaltigkeit dieser Anstrengungen bundesweit zu sichern. Schwerpunkte der Säule „Prävention“ sind:
- Ein neuer Leistungstatbestand „Frühe Hilfen“ soll flächendeckend niederschwellige Unterstützungsangebote für Familien in belastenden Lebenslagen sicherstellen.
- Wir werden niederschwellige und frühe Hilfsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen schaffen, noch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Dazu zählt auch eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen für Hebammen und Familienhebammen.
- Wir werden die Zusammenarbeit im Kinderschutz für alle damit befassten Berufsgruppen und Institutionen stärken und die Grundlagen für verbindliche Netzwerke schaffen.
- Alle kinder- und jugendnah Beschäftigten müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das über alle einschlägigen Straftaten auch im Bagatellbereich informiert.
Auch die beste Prävention macht die Intervention nicht überflüssig – so wie auch bei bestem Brandschutz nicht auf die Feuerwehr verzichtet werden kann. Schwerpunkte der Säule „Intervention“ sind:
- Eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger. Sie soll die von Ärzten wiederholt geforderte Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern erhöhen.
- Wir werden den staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung qualifizieren. Durch klare Vorgaben zu Handlungsbefugnissen und -pflichten werden wir mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die mit dem Kinderschutz befassten Professionen schaffen. So sorgen wir dafür, dass die Verantwortung, die auf ihren Schultern lastet, nicht zu groß wird.
- Mit einer Verpflichtung des bisher zuständigen Jugendamtes zur Übermittlung notwendiger Informationen an das Jugendamt am neuen Wohnort der Familie werden wir dem sog. „Jugendamts-Hopping“ wirksam begegnen. Denn manche Eltern, die das Wohl ihres Kindes nicht im Blick haben, versuchen sich dem Zugang des Jugendamtes durch Wohnortswechsel zu entziehen.
Bundesfamilienministerin Kristina Köhler will das neue Gesetz mit allem Nachdruck, aber auch mit der gebotenen Gründlichkeit, Sorgfalt und Umsicht in intensivem Austausch mit Ländern, Kommunen und der Fachwelt auf den Weg bringen. „Die SPD hat dem Kinderschutz mit ihrer Blockadehaltung in der vergangenen Legislaturperiode keinen guten Dienst erwiesen. Mit der Expertenrunde nehmen wir jetzt den Gesprächsfaden wieder auf. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, aber auch den Kinderschutz-Experten möchte ich einen Entwicklungsprozess in Gang setzen, an dessen Ende ein Gesetz steht, das uns hilft, die vorhandenen Lücken beim Kinderschutz zu schließen“, so Kristina Köhler.
Weitere Informationen zum Thema Kinderschutz finden Sie auch im Internet unter www.bmfsfj.de
Quelle: Pressemitteilungen des BMFSFJ von 26.01.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Paritätischer mahnt zur Besonnenheit beim Kinderschutz
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kinderschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Der Verband begrüßt die Vorschläge von Justizministerin Zypries zur Reform des Vormundschaftsrechtes als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes, warnt jedoch davor, sich in Einzelmaßnahmen zu verrennen.
Die Entlastung der Amtsvormünder und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien überfällig. „Ein Amtsvormund, der für 120 Kinder und Jugendliche zuständig ist, kann seine Aufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Hier brauchen wir zwingend eine Entlastung“, so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Geprüft werden müsse, wie sichergestellt werden kann, dass Vertrauen und Bindung zwischen Vormund und Mündel aufgebaut werden können. „Es ist nicht mit der gesetzlichen Vorgabe eines geänderten Betreuungsschlüssels und der verstärkten Mobilisierung Ehrenamtlicher allein getan. Es müssen auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, so Merk.
„Die Politik muss nach der Bundestagswahl unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen, welche weiteren bundesgesetzlichen Regelungen zur besseren Prävention notwendig sind“, fordert die Verbandsvorsitzende. „Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft.“
Quelle: Pressemeldung des Paritätischen vom 02.09.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Die Linke: Verheerende Kinderrechte-Bilanz der Regierung
Anlässlich der „Europäischen Konferenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt« am 30. Juni 2009 erklärte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch großspurig: »Kinderrechte müssen überall gelten – auch im Internet«. Doch einen Tag später war das seitens der Koalitionsfraktionen schon wieder vergessen. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lehnten sie abermals ab, sich mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und der Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention zu befassen. »Nach Ansicht der Bundesregierung sollen Kinderrechte offenbar überall gelten – nur nicht in Deutschland“, erklärt deshalb Jörn Wunderlich. Für den familienpolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE steht fest: »Die Kinderrechte-Bilanz der großen Koalition ist beschämend. Die Union will keine Kinderrechte, die SPD hat ihr Gewissen verkauft und lässt die Kinder im Stich.«
»Für wohlfeile Versprechen lässt sich die Bundesfamilienministerin immer gern feiern. Wenn es aber um die koordinierte Umsetzung durch Bund, Länder und Kommunen geht, sitzt Ursula von der Leyen bereits in der nächsten Talkshow«, ergänzt Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion. Auch sie verweist auf die miserable Bilanz der Regierung: »Kinderarmut und Sozialabbau haben das Recht auf Bildung und Gesundheit eklatant verletzt. Der Entwurf eines Kinderschutzgesetzes musste wegen massiver fachlicher Mängel von der Koalition zurückgezogen werden. Er enthielt nur Kontrollverschärfungen, aber keine Verbesserungen im alltäglichen Kinderschutz der Jugendämter. Mit ihren Internet-Sperren gegen Kinderpornografie bekämpft die Regierung nicht die Kindesmisshandlung, sondern nur den Rechtsstaat. Seit Hartz IV und Agenda 2010 steigt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die ins Heim kommen, weil das Kindeswohl nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Kita-Ausbau verläuft schleppend, der Qualitätsaspekt der Kinderbetreuung wird dabei völlig vernachlässigt. Die berechtigten Streiks der Erzieherinnen und Erziehern sind die logische Folge.« Derweil meint von der Leyen mit den Ursachen dafür nichts zu tun zu haben.
Quelle: Pressemitteilung der Linken vom 01.07.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderschutzgesetz – Unüberbrückbare Differenzen zwischen Union und SPD
Die SPD und die Union geben sich gegenseitig die Schuld dafür, dass ein weiteres wichtiges Reformvorhaben, das Kinderschutzgesetz, in letzter Minute geplatzt ist. Ursprünglich sollte das Gesetz noch diesen Sommer in Kraft treten.
Mit dem Kinderschutzgesetz ist ein weiteres wichtiges Reformvorhaben der Großen Koalition in letzter Minute geplatzt. Union und SPD gaben einander am Montag gegenseitig die Schuld dafür. Die Sozialdemokraten sprachen von unüberbrückbaren Differenzen. CDU und CSU hielten der SPD hingegen eine „wahltaktisch begründete Blockadehaltung“ vor. Das Gesetz sollte Kinder besser vor Misshandlung schützen und eigentlich noch diesen Sommer in Kraft treten.
Die neuen Melde- und Kontrollregelungen „à la von der Leyen“ seien Ausdruck einer Kontrollwut und würden dem Kinderschutz nicht weiter helfen, erklärten SPD-Vizefraktionsvorsitzende Christel Humme und die familienpolitische Sprecherin Caren Marks. Ein Gesetz noch diese Woche im Bundestag zu verabschieden, wäre ein „gesetzgeberischer Blindflug“, meinten sie. Sie gestanden allerdings zu, dass die zuletzt gemeinsam erarbeiteten Änderungsvorschläge in die richtige Richtung gingen. Erstmals seien auch vorbeugende Ansätze einbezogen worden. „Aber die für uns alles entscheidende Frage, ob die diskutierten Regelungen den Kinderschutz vor Ort tatsächlich effektiver machen, konnte nicht abschließend beantwortet werden.“
Die CDU/CSU äußerte sich empört darüber, „dass das unbestritten notwendige Kinderschutzgesetz der wahltaktisch begründeten Blockadehaltung der SPD zum Opfer fällt“, wie Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen erklärte. „Es bestand parteiübergreifend Einigung, dass die bedrückenden Fälle von Verwahrlosung und Vernachlässigung von Kindern entschiedener politischer und gesetzlicher Konsequenzen bedürfen.“ Es sei unverantwortlich und zynisch, Kinder im Stich zu lassen, die dringend staatlichen Schutzes bedürften.
Damit ist ein weiteres wichtiges Reformvorhaben der Großen Koalition geplatzt. Erst vergangene Woche war das CCS-Gesetz zur unterirdischen Speicherung des Klimakillers Kohlendioxid gescheitert.
Dem Entwurf zum geplanten Kinderschutzgesetz zufolge hätten Jugendämter künftig persönlich ein Kind in Augenschein nehmen müssen, wenn es Hinweise auf eine Gefährdung gab. Darüber hinaus sollte die Schweigepflicht von Ärzten gelockert werden, wenn Anzeichen für Misshandlungen oder Unterernährung auftreten.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits im Januar verabschiedet. Nach dem Willen des Bundesfamilienministeriums sollte das Gesetz noch im Sommer in Kraft treten. Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Anfang des Monats eine schnelle Einigung innerhalb von vier Wochen noch für möglich gehalten, weil nach Kritik von Experten ein Kompromiss formuliert worden sei, der Jugendämter nicht grundsätzlich zu einem Hausbesuch verpflichte, sondern nur, wenn es fachlich geboten ist. (gxs/AP)
Quelle: Artikel in Focus vom 29.06.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stellungnahmen der Parteien zum Scheitern des Kinderschutzgesetzes
Pressemitteilungen der Bundestagsfraktionen vom 29.06.09:
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Kinderschutz: SPD und Fachwelt setzen sich gegen „Schlagzeilen-Politik“ durch
Zur aktuellen Diskussion über den bestmöglichen Kinderschutz erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks:
Die Fachlichkeit hat gesiegt. Viel zu lange ist die massive Kritik der Wissenschaft und der Fachorganisationen ungehört geblieben. Die SPD und die Fachwelt setzen sich gegen politischen Aktionismus und „Schlagzeilen-Politik“ durch.
Endlich reagiert auch die Bundesfamilienministerin auf diese Kritik und rückt von ihrem Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetz ab.
Derzeitige Verhandlungen mit dem Koalitionspartner geben Anlass zu Optimismus. Es ist aber bedauerlich, dass die CDU/CSU erst so spät in konstruktive Gespräche eingestiegen ist. Jetzt muss sie sich unter größtem Zeitdruck mit der Fachkritik auseinandersetzen.
Die Bundesfamilienministerin hatte mit ihrem Entwurf eines Kinderschutzgesetzes einseitig auf Intervention gesetzt. Prävention ist aber das beste Mittel, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. In erster Linie brauchen Familien Beratung, Unterstützung und Hilfe. Erst wenn diese Instrumente versagen, muss der Staat eingreifen.
Folgende Punkte hat die SPD bislang in Verhandlungen beim Koalitionspartner durchgesetzt:
- Das Bundeskinderschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient hatte, kommt nicht. Ein unausgewogenes Gesetz, das nur auf Kontrolle und Eingriff in die Familie setzt, wäre an der Kinderschutzpraxis völlig vorbei gegangen.
- Die Forderung der SPD, im Kinder- und Jugendhilferecht Qualitätsstandards einzuführen und präventive Ansätze zu stärken, wird aufgegriffen. Diese Legislaturperiode soll noch für entsprechende punktuelle Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz genutzt werden.
- Die SPD hat durchgesetzt, dass die Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen verbessert wird. Beispielsweise ist denkbar, verschiedene Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Heil- und Beratungsberufe besser bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu beraten. Nur das Zusammenspiel aller Fachkräfte dient dem Schutz jedes einzelnen Kindes.
- Für die SPD bleibt es ohne „Wenn und Aber“ wichtig, neue Vorschläge eng mit den Kinderschutzexpertinnen und -experten abzustimmen. Wir sagen zum wiederholten Mal: Nur durchdachte Regelungen nützen dem Kinderschutz.
- In einem Antrag, der mit den gesetzlichen Änderungen verabschiedet werden soll, sollen umfassendere Schritte für einen besseren Kinderschutz aufgeführt werden. Es soll Aufgabe des neuen Bundestages sein, mit allen Fachorganisationen und den Praktikern vor Ort weitere sinnvolle Schritte auf den Weg zu bringen.
Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 18.06.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel: Sorgerecht – Dem Entsetzen folgen Taten
Familiengerichte und Jugendämter greifen nach Erkenntnissen der Süddeutschen Zeitung härter durch – immer häufiger wird Eltern das Sorgerecht entzogen.
Deutsche Jugendämter und Familiengerichte greifen immer häufiger in Familien ein. Eine Umfrage der Süddeutschen Zeitung bei mehreren statistischen Landesämtern zeigt, dass im Jahr 2008 deutlich mehr Kinder aus ihren Familien herausgeholt wurden als im Vorjahr. In den meisten Bundesländern lag die Steigerung weit über zehn Prozent; in Hessen gab es 2008 sogar ein Drittel mehr Sorgerechts-Entzüge als 2007. Betrachtet man die vergangenen fünf Jahre, zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg: Inzwischen holen Jugendämter etwa fünfzig Prozent mehr Kinder aus ihren Familien heraus als im Jahr 2003.
Noch hat das Statistische Bundesamt die Gesamtzahlen für das Jahr 2008 nicht veröffentlicht, weil einzelne Länder bisher keine Daten geliefert haben. Betrachtet man die Ergebnisse aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, zeigt sich – wie in den Vorjahren – ein deutlicher Trend: In diesen Ländern beantragten Jugendämter in 8700 Fällen, dass Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wurde. Im Vorjahr hatte die Vergleichszahl bei 7800 gelegen; das entspricht einem Anstieg von zwölf Prozent.
Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen. So sind Jugendämter – auch nach dem Entsetzen über einzelne Kindstötungen – vorsichtiger geworden. Sie achteten inzwischen stärker auf Bedürfnisse und Gefährdungen der Kinder, sagte die Chefin des Münchner Jugendamts, Maria Kurz-Adam, vor einigen Tagen: „Der Kinderschutz musste stärker ins Alltagshandeln der Jugendämter hineingeholt werden – das ist eindeutig gelungen.“
Erleichtert wurde dies durch die Erweiterung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die seit Anfang 2005 gilt. Das Gesetz verpflichtet Jugendämter seitdem explizit, ihren „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ wahrzunehmen. Sie müssen die Risiken für einzelne Kinder abschätzen und mit anderen Institutionen – etwa Kindergärten – kooperieren, um diese Kinder zu schützen. „Die Reform hat enorm viele positive Anstöße gegeben“, sagt Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht. Das lange wenig beachtete Thema Kinderschutz sei in vielen Kommunen wesentlich wichtiger geworden.
Politisch bedeutsam sind die Daten, weil Familienpolitiker der großen Koalition seit einigen Wochen über ein neues Kinderschutzgesetz streiten. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Jugendämter dazu anhalten, Hausbesuche zu machen, wenn sie von einer möglichen Gefährdung eines Kindes erfahren. Die SPD lehnt dies im Einklang mit vielen Experten ab, weil dies meist Standard sei und im Einzelfall Kinder gefährden könne. Auch beklagen Mitarbeiter von Jugendämtern, die Gesetzesinitiative von der Leyens unterstelle, dass die Behörden in Einzelfällen zu wenig zum Schutz gefährdeter Kinder unternähmen, obwohl sie in Wirklichkeit inzwischen mehr Kinder aus den Familien herausführten.
Quelle: Artikel von Felix Berth in Süddeutsche Zeitung vom 15.06.2009
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Offener Brief an Bundesministerin von der Leyen zum Entwurf eines Kinderschutzgesetzes
Offener Brief vom 3.6.2009 von AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V., AWO Bundesverband e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst/Kommunaler Sozialer Dienst e.V. (BAG ASD/KSD), Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V., Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Die Kinderschutzzentren – Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren, Evangelischer Erziehungsverband – Bundesverband evangelischer Einrichtungen und Dienste e.V. (EREV), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit (GEW) und Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen e.V. (IGfH) an Bundesministerin von der Leyen:
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. von der Leyen,
die neun Unterzeichnenden möchten mit diesem offenen Brief ihrer Bestürzung darüber Ausdruck geben, dass das Bundesfamilienministerium die ausführlich belegten Einwände von Fachorganisationen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, der Kommunalen Spitzenverbände und von Fachressorts von Länderministerien zum geplanten Kinderschutzgesetz weitgehend ignoriert. Die Fachwelt wird stattdessen mit der Formulierung vor den Kopf gestoßen, gegen den Gesetzentwurf würden „begründete fachliche Einwände nicht erhoben“. Nach dieser Abwertung fachlicher Argumente wurden jetzt jedoch im Sog des Wahlkampfs politische „Kompromisse“ angekündigt. Wie über die Medien zu erfahren ist, sollen auf die Schnelle vorgelegte Änderungsvorschläge den Entwurf politisch retten. Über die Unzulänglichkeit des Gesetzentwurfs insgesamt helfen sie nicht hinweg.
Nach übereinstimmender Meinung der unterzeichnenden Organisationen gehören die „Inaugenscheinnahme“ oder die Hausbesuche zu einem pflichtgemäßen Handeln jedes Jugendamtes. Mit Hinweis auf Lea-Sophie und Kevin wird der vorliegende Entwurf aber geradezu als ultima ratio für die Verhinderung weiterer dramatischer Misshandlungsfälle angepriesen. Hier werden tragische Einzelfälle instrumentalisiert, um ein fachlich unausgereiftes Gesetz durchzusetzen: „Alle Experten“ seien „sich einig, dass Hausbesuche Leben retten können“. Das stimmt, ist aber aus dem Zusammenhang gerissen.
Tatsächlich wurde in der Bundestagsanhörung, wie zuvor in vielen Stellungnahmen dargelegt, dass Hausbesuche in einem Fall hilfreich sind, in anderen Fällen zum Hilfeabbruch führen können; in einem Fall machen sie deutlich, dass eine Herausnahme nötig ist, in anderen Fällen hilft der Hausbesuch nicht, um eine Gefährdung für das Kind besser abzuklären.
Die Kernproblematik des Kinderschutzes ist nicht das sofortige „Drin-Gewesensein“, sondern das „kontinuierliche Dranbleiben“, das „Nicht-müde-werden“, immer wieder neu und kritisch einzuschätzen. Notwendige Voraussetzung dafür ist der Zugang, der vertrauensvolle Kontakt zu Kind und Eltern, seltener die „Inaugenscheinnahme“, die immer nur Erkenntnisse im „Hier und Heute“ liefert und keine Schlüsse auf das „Morgen“ zulässt. Ein Kinderschutzgesetz muss auf die Unterstützung der stetigen und hartnäckigen Arbeit der Jugendhilfe abzielen. Die Gefahr, viele namenlose Kinder nach den ordnungspolitischen Verpflichtungen dieses Gesetzentwurfs nicht mehr zu erreichen, weil sich Eltern aus Angst abschotten, ist zu groß und mit keinem Argument bisher entkräftet.
Unerwähnt bleibt in den Verlautbarungen des Ministeriums auch die einhellige Kritik der Fachwelt an Art. 1, § 2 und § 3, die eine Vielfalt von unerfahrenen Personen im Kinderschutz zum Tätigwerden verpflichten wollen.
Anlass zur Sorge gibt schließlich, dass vereinzelte Stimmen, wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter in seiner Stellungnahme sich der wortgewaltigen, aber oberflächlichen Polemik gegen jegliche Kritik am Gesetzentwurf anschließen. Unabhängig davon, ob sie durch Sorgen und Empörung oder durch politische Erwägungen motiviert sein mögen, eine verbesserte Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen den Akteuren, aber auch zwischen Politik und Fachwelt hat jedenfalls die Rückkehr zu einem sachlichen Austausch zur Voraussetzung.
Seit Beginn der Erarbeitung eines Kinderschutzgesetzes vermissen wir das Bemühen, sich ernsthaft mit den Argumenten derjenigen auseinander zu setzen, die tagtäglich in der unmittelbaren Verantwortung und vor der Aufgabe stehen, den Zugang zu belasteten Kindern und deren Eltern herzustellen. Der Gesetzentwurf ist von Misstrauen gegenüber der Jugendhilfe geprägt und setzt zu einseitig auf Kontrollpflichten und erleichterte Informationsübermittlung. Weder die Sicherung der Finanzierung, der Prävention, noch die strukturellen Bedingungen der Arbeit und Kooperation der Jugendhilfe sind im Gesetzentwurf verankert worden.
Die unterzeichnenden Fachorganisationen und Verbände erwarten von Ihnen, dass Sie ein Gesetz zum Kinderschutz in Ruhe reifen lassen. Hierfür ist auch weiter die Beteiligung von denen erforderlich, die das Gesetz umsetzen müssen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zusammenspiel von Kinderschutzarbeit und Recht einbringen können. Wir sehen die Gefahr, dass aus Wahlkampfgründen ein fachlich ungenügendes Gesetz, das dem Kinderschutz mehr schadet als nutzt, im Schnellverfahren verabschiedet werden soll.
Seit 2005 haben alle Fachorganisationen und Verbände der Jugendhilfe an umfangreichen gesetzlichen und untergesetzlichen Neuregelungen und Maßnahmen für einen verbesserten Kinderschutz konstruktiv mitgewirkt und sind dabei diese umzusetzen. Mit allen Kräften werden wir das auch weiter tun! Verschiedene Ansatzpunkte, insbesondere beim Ausbau der Prävention und bei der Vernetzung der Systeme, gilt es fachlich zu diskutieren und ggf. auch gesetzlich zu befördern. Wir dürfen die Chance nicht verstreichen lassen, diese Aspekte in einem Kinderschutzgesetz mit zu berücksichtigen. Nur dann verdient es auch seinen Namen!
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