Akteneinsicht für Careleaver*innen

Der Careleaver e.V. hat sich des Themas Akteneinsicht für Careleaver*innen angenommen und viele hilfreiche Informationen zusammengestellt:
- Wem gehört meine Akte, wie gehe ich damit um, was muss ich darüber wissen?
- Regelungen in den einzelnen Bundesländern
- Musterantrag zur Akteneinsicht
- Vorschlag zur Einwilligungserklärung vor Verlassen der Jugendhilfe
nähere Informationen: https://www.careleaver.de/fuer-careleaver/hilfreiche-tipps/rechte_regelungen/meine-akte/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=meine-akte_20
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Akteneinsicht für Careleaver*innen )Online-Fachtag: Bildungserfolg für alle! Gute Praxis in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen am 05.12.

Der Careleaver e. V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V., die Universität Hildesheim und die Ev. Stiftung Arnsburg veranstalten gemeinsam einen Fachtag zum Thema Bildung in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen.
Der Online-Fachtag richtet sich an alle Interessierten, die sich mit dem Thema Bildungserfolge für (junge) Menschen, die in Wohngruppen oder Pflegefamilien heranwachsen, beschäftigen wollen. In einem gemeinsamen Austausch möchten wir für das Thema Verbesserung der Bildungschancen in der Kinder- und Jugendhilfe sensibilisieren. Neben einem Fachvortrag wird es Erfahrungsberichte, Workshops und Diskussionsrunden geben.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Fachtag: Bildungserfolg für alle! Gute Praxis in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen am 05.12. )Broschüre: Durchblick – Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben

Die Broschüre von Britta Sievers und Severine Thomas wurde vollständig überarbeitet und erweitert um die Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in Wohngruppen, Pflegefamilien oder anderen stationären Hilfeformen leben und bei denen das Hilfeende bzw. der Auszug absehbar sind.
Die Broschüre kann auch gut von Fachkräften genutzt werden, denn sie bietet in 9 Kapiteln einen systematischen Überblick über wichtige Themenfelder, die in der Übergangsbegleitung eine Rolle spielen. Sie kann dazu beitragen, den jungen Menschen Orientierung im Prozess des Übergangs zu geben. Dazu vermittelt die Broschüre in kurzen Texten eine Vielzahl wichtiger Informationen und gibt zudem Hinweise zu weiterführenden Materialien, Formularen, Links und Apps.
Inhalt:
- Erwachsen werden in der Wohngruppe / Pflegefamilie (Übergangsvorbereitung, betreute Wohnformen, Hilfe für junge Volljährige)
- Endlich 18! (Rechtliche Änderungen mit der Volljährigkeit)
- Wohnen (Infos rund um die Wohnungssuche; Mietvertrag, Umzug etc.)
- Geld (Umgang mit Geld, eigenes Konto, Leistungsansprüche zur Existenzsicherung)
- Versicherungen (Kranken- und Haftpflichtversicherung)
- Schule (Schulabschlüsse, alternative Wege zum Abschluss)
- Ausbildung / Trainings / Studium (Berufsorientierung, Ausbildungsplatzsuche, Bewerbungen, Studium etc.)
- Weitere Hilfen (Ombudsstellen, Übersicht über diverse Hilfsangebote)
- Mein Leben. (Gesundheit, Ernährung, Sexualität, Medien, Beziehungen etc.)
Zu bestellen bei der IGfH: https://igfh.de/publikationen/broschueren-expertisen/durchblick
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Das Feature „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“ des Deutschlandfunks Kultur vom 25.07.2022 erzählt von erwachsen gewordenen Pflegekindern, von gelungenen und weniger gelungenen Beziehungen, von Traumata, die bis heute nachwirken, von Jugendämtern, die ihre Arbeit nicht machen und anderen, die es tun.
Es gibt einen Einblick in die Frage, wie Pflegebeziehungen gelingen können, welche Rolle eine gute Begleitung von Pflegefamilien und die konstruktive Zusammenarbeit von Pflege- und leiblichen Eltern spielen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Radio-Tipp: „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“ )PFAD Fachzeitschrift 1/2022: „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“


Das erste Heft dieses Jahrgangs informiert Sie unter dem Titel „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“ über wichtige Aspekte rund um Vormundschaft bei Pflegekindern.
Wir gehen den Fragen nach, wie Fachkräfte zur Übernahme einer Vormundschaft durch Pflegeeltern stehen, wie die jungen Menschen besser in Vormundschaften beteiligt werden können und welche Erfahrungen Pflegeeltern mit der Übernahme der ehrenamtlichen Vormundschaft über ihr Pflegekind machen.
Darüber hinaus veröffentlichen wir die Ergebnisse unserer Umfrage: Wie geht es den Schulkindern?
Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift
„CLS | Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine Langzeitstudie“: Informationswebsite jetzt online

CLS (Care Leaver Statistics) ist die erste Langzeitstudie in Deutschland zum sogenannten `Leaving Care ́ junger Erwachsener – dem Verlassen einer stationären Kinder- und Jugendhilfe.
Die Langzeitstudie untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen zwischen dem Leben in der Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) oder der Wohngruppe sowie sonstigen betreuten Wohnformen (§ 34 SGB VIII) und dem Erwachsenenleben.
Die neue Website www.cls-studie.de ermöglicht einen schnellen Überblick über die Inhalte und Ziele der Studie und bündelt alle relevanten Informationen zur Erhebung. Zu Studienbeginn im Jahr 2022 werden per Zufallsverfahren ausgewählte stationäre Einrichtungen und Pflegefamilien kontaktiert und 2.000 Jugendliche und junge Erwachsene zur Teilnahme an der CLS-Studie eingeladen. Das CLS-Team richtet sich mit den Informationen daher insbesondere auch an stationäre Einrichtungen, Jugendämter, Pflegekinderdienste, Pflegeeltern und Dachverbände. Ihre Unterstützung ist für die Durchführung der Studie von besonderer Bedeutung, damit möglichst viele junge Menschen die Möglichkeit nutzen, um bei der Studie mitzumachen. Dafür wurde ein Bereich mit „Fragen und Antworten“ eingerichtet. Zum Weiterlesen und Stöbern bieten sich die Materialien zur CLS-Studie und darüber hinaus an. An oberster Stelle steht natürlich die Bereitschaft der jungen Menschen an der CLS-Studie teilzunehmen. Dem Projektverbund sind hierfür die Qualität der Forschung, die Information und der Schutz der Studienteilnehmer*innen sowie eine offene Kommunikation der Ergebnisse wichtig. Die frühzeitige Zugänglichkeit der Informationen über die Website und die Vorstellung des Teams des Forschungsprojektes (auf der Website im Bereich „Über uns“) sind erste Bausteine dafür.
Die CLS-Studie wird durchgeführt von einem Projektverbund, bestehend aus der Universität Hildesheim (Institut für Sozial- und Organisationspädagogik), dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH). Über die Seite kann schnell und einfach mit dem CLS-Team Kontakt aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur CLS-Studie sind auch erhältlich über: info@cls-studie.de
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PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner im Editorial:
Bei der Arbeit am vorliegenden Heft haben wir uns damit befasst, was eine „gute“ Begleitung in die Verselbstständigung für junge Menschen ausmacht, die in Pflege- und Adoptivfamilien oder in Heimerziehung aufgewachsen sind.
Wie muss diese aussehen, damit sie von ihnen selbst als hilfreich und angemessen empfunden wird?
Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift
Careleaver-Song „Potential ist da“

Die Workshop-Reihe “deine Story dein Song” im Sommer 2021 war ein Musikprojekt für zehn Jugendliche und junge Erwachsene aus Hamburger und Bremer Pflegefamilien. Dabei entstand der großartige und tiefsinnige Song „Potential ist da„, bei dem Sound, Texte und Vocals von den jungen Menschen selbst gestaltet wurden.
Der Refrain „Lass die Negativität das Positive nicht zerstören!“ sendet eine wichtige Botschaft!
Kurzexpertise „Care Leaver – Übergang in die Volljährigkeit. Änderungen durch das KJSG“

Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) werden grundlegende rechtliche Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch vorgenommen, die auch die Rechte von Care Leaver:innen und die Übergangsbegleitung von jungen Menschen aus stationären Erziehungshilfen und der Vollzeitpflege ins Erwachsenenleben betreffen.
Die „Fachstelle Leaving Care“ unterstützt und berät Kommunen beim Aufbau und der Weiterentwicklung örtlicher Infrastrukturen des Leaving Care. In ihrem Auftrag wurde die Kurzexpertise „Care Leaver – Übergang in die Volljährigkeit. Änderungen durch das KJSG“ erstellt. Die Expertise leistet einen Beitrag dazu, die konkreten Rechtsfolgen der Kinder- und Jugendhilferechtsreform im Jahr 2021 zu formulieren und abzuschätzen.
zur Expertise (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kurzexpertise „Care Leaver – Übergang in die Volljährigkeit. Änderungen durch das KJSG“ )Online-Fortbildung für Fachkräfte in Jugendämtern oder bei freien Trägern: „Careleaving in der Pflegekinderhilfe“

Aufgrund der großen Nachfrage bietet das Kompetenzzentrum Pflegekinderhilfe die Online-Fortbildung „Careleaving in der Pflegekinderhilfe“ mit 4 erfahrenen Referent*innen ein drittes Mal an – nach Köln und Hamburg nun überregional!
Das Angebot richtet sich an Fachkräfte aus der Pflegekinderhilfe und fokussiert explizit die spezifischen Bedarfe von Pflegekindern (und Pflegeeltern) beim Übergang in die Selbstständigkeit, gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und soll Anreize und Impuls in der fachlichen Begleitung setzen.
Die Plätze sind begrenzt, wir empfehlen eine schnelle Anmeldung.
Termin 20. – 21.9.2021, jew. 10.00-16.30 Uhr (mit Pausen)
zur Anmeldung
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Fortbildung für Fachkräfte in Jugendämtern oder bei freien Trägern: „Careleaving in der Pflegekinderhilfe“ )Online-Infoabende für Careleaver und Carereceiver „Wie läuft das mit dem Geld?“ am 24./25.08.

Der Careleaver e.V. und das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. laden Careleaver und Carereceiver zu zwei Online-Infoveranstaltungen ein zu den Themen Kostenheranziehung, Steuererklärung, Notfallfonds und Stipendien.
Es gibt noch wenige freie Plätze und die Online-Veranstaltungen sind kostenlos.
Nähere Informationen finden Sie im Veranstaltungsflyer.
Neugründung einer Pflegekinder-Selbsthilfegruppe in und um Leipzig


Die Gruppe „Wir für Uns“ möchte als Peer-to-Peer-Angebot ehemaligen Pflegekindern Austausch und Unterstützung im geschützten Rahmen ermöglichen. Dabei wird allen Belangen, Sorgen, Herausforderungen und Wünschen Raum gegeben, die ehemalige Pflegekinder beschäftigen und mitbringen.
Nicht nur ehemalige Pflegekinder aus dem Großraum Leipzig sind herzlich willkommen, auch Interessent*innen aus anderen Regionen Sachsens, aus Sachsen-Anhalt und Thüringen sind eingeladen. Hauptsächlich werden die Treffen in Leipzig stattfinden.
zum Flyer
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neugründung einer Pflegekinder-Selbsthilfegruppe in und um Leipzig )Social Media-Kampagne #mehr als careleaver will Careleaver sichtbarer machen und stärken

Careleaver, junge Menschen mit stationärer Jugendhilfeerfahrung, werden häufig nicht genug wahrgenommen und wertgeschätzt. Brückensteine Careleaver will das mit einer Social Media-Kampagne ändern. Wer in betreuten Wohnformen oder Pflegefamilien aufgewachsen ist und die Jugendhilfe verlässt, ist dabei oft komplett auf sich allein gestellt. Sogenannte Careleaver erhalten nur unzureichend Unterstützung. Trotzdem ist der Begriff kaum bekannt. Ebenso wenig die Hürden, die sie meistern müssen. Im Mittelpunkt der Aktion „Mehr als Careleaver“ stehen deshalb Careleaver und ihre Erfahrungen. So erzählen beispielsweise Desiree Singh, Jugend-Weltmeisterin im Stabhochsprung und Jeremias Thiel, Autor des Buchs „KEIN Pausenbrot, KEINE Kindheit, KEINE Chance“, was es für sie bedeutet, Careleaver zu sein. Die Kampagne läuft auf Instagram unter dem Hashtag #mehralscareleaver und will für eine größtmögliche Reichweite sorgen.
Careleaver – noch nie gehört?
„Der Begriff Careleaver ist eine Selbstbezeichnung und bietet eine Chance, mit vorherrschenden Stigmata aufzuräumen, ein positives (Selbst)Bewusstsein für die eigene Identität zu unterstützen und die Identifikation der Community zu stärken. Der Begriff soll mit Hilfe unserer Kampagne deshalb in Deutschland bekannter gemacht und positiv besetzt werden“, so Alina Kierek, Sprecherin des Steuerungskreises von Brückensteine Careleaver. „Viele Careleaver sind durch ihre Erfahrungen besonders ausdauernd, anpassungsfähig, selbstständig und resilient – bzw. sie müssen es sein, weil sie früher mehr schaffen müssen als Gleichaltrige und dabei strukturellen Hürden begegnen. Viele von ihnen wissen nicht, dass sie Careleaver und Teil einer Community sind. Das soll sich ändern!“
Jugendliche müssen Teil ihres Einkommens abgeben
Jugendliche in Pflegefamilien oder Einrichtungen müssen bis zu 75 Prozent eines Einkommens als sogenannte „Kostenheranziehung“ an das Jugendamt abgeben: eine beispiellose Ungleichbehandlung gegenüber Gleichaltrigen. Die Kostenheranziehung wirkt demotivierend und geringschätzend. Sie führt dazu, dass Careleaver keine Rücklagen für die Zeit nach dem Auszug ansparen können. Im neuen Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ des BMFSFJ wird eine Absenkung auf 25 Prozent vorgesehen. Ob dies gelingt, ist jedoch ungewiss. Auch eine Heranziehung von 25 Prozent des Einkommens bedeutet eine strukturelle Benachteiligung.
Die Herausforderungen, vor denen Careleaver stehen, sind extrem hoch: Sie müssen viel früher und viel radikaler auf eigenen Beinen stehen – in einer Gesellschaft, die nicht für ihre besondere Situation sensibilisiert ist. In deutschen Bildungsstatistiken tauchen sie nicht gesondert auf. Expert*innen vermuten ähnliche Werte wie in Großbritannien: Hier sind 40 Prozent der Careleaver mit 19-21 Jahren weder in Schule, Ausbildung oder Beschäftigung (verglichen zu 14 Prozent der Gleichaltrigen). Nur 7 Prozent von ihnen studieren.
Bewusstsein für Careleaver schaffen
Die Kampagne „Mehr als Careleaver“ soll dazu beitragen, den Begriff Careleaver bekannter zu machen und positiv zu besetzen. Gleichzeitig soll sie deutlich machen, wie vielfältig Careleaver sind und dass sie mehr sind als dieser Teil ihrer Biografie. Sie richtet sich dabei in erster Linie direkt an Careleaver.
Warum bekannter machen? Viele Careleaver und auch Fachkräfte kennen den Begriff nicht. Dies erschwert es Careleavern, geeignete Unterstützungsangebote zu finden. Ihnen ist mitunter nicht bewusst, dass sie mit ihren Herausforderungen nicht alleine sind und keine Schuld an der schwierigen Situation tragen, in der sie sich befinden.
Warum positiv besetzen? Der öffentliche Diskurs ist überwiegend besetzt mit Begriffen wie „Heimkinder“, die mit Vorurteilen behaftet sind. Careleaver besitzen durch ihre vielfältig gemeisterten Herausforderungen außerordentliche Eigenschaften, die selten im Vordergrund stehen. Cawa Younosi, Personalleiter bei SAP Deutschland und selbst Careleaver: „Gerade Menschen, die tiefe Einschnitte in ihrem Leben hatten, gehen besonders kreativ mit Herausforderungen und Stress um. Widerstände und Hürden motivieren mich weiterhin. Nach vorne schauen und nicht nach hinten, das ist meine Devise.“
Careleaver in Zahlen
Allein im Jahr 2019 gab es laut statistischem Bundesamt 227.000 Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in betreuten Wohnformen und Pflegefamilien (am 31.12.2019 laufende und im Jahr beendete Hilfen zur Vollzeitpflege und Heimerziehung). Das ist der wohl intensivste sozialstaatliche Eingriff in das Leben junger Menschen. Die Mehrheit muss mit 18 Jahren ausziehen. Viele haben zu dem Zeitpunkt keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss. Eine Rückkehr in die Jugendhilfe ist nach aktueller Praxis fast unmöglich. Vermeintlich kleine Hürden (z.B. eine verzögerte BAföG-Genehmigung) stellen für Careleaver daher immense Risiken dar. Im Vergleich: In Deutschland beginnen junge Menschen im Durchschnitt erst mit 19,9 Jahren eine Ausbildung und verlassen mit 23,7 Jahren ihr Elternhaus. 86 Prozent der Studierenden erhalten finanzielle Unterstützung von ihren Eltern.
Bei Interesse an weiteren Materialien zur Kampagne oder für Interviewfragen, sprechen Sie uns gerne an. Ansprechpartnerin: Lea Buck, Programmleitung Brückensteine Careleaver
Tel: +49 176 16 11 35 15 | buck(at)socialimpact(dot)eu
Wie das Ganze aussieht? Schauen Sie selbst rein:
www.mehralscareleaver.de
www.instagram.com/brueckensteine
Quelle: Initiative Brückensteine Careleaver vom 19.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Social Media-Kampagne #mehr als careleaver will Careleaver sichtbarer machen und stärken )Online Careleaving-Seminar für Jugendliche und ihre Pflegeeltern „Bereit für die Zukunft? hat noch Plätze frei!

Das Careleaving-Seminar für Jugendliche und ihre Pflegeeltern „Bereit für die Zukunft?“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder wird am 21.11. – 22.11.2020 digital und kostenfrei angeboten.
zur Einladung
zum Programm
Kontakt per Telefon 030/40985535 oder per Mail an paul.braenzel@kompetenzzentrum-pflegekinder.de
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Mit ihrer Befragung möchten Studierende des Masterstudiengangs Soziale Arbeit in Kooperation mit dem Careleaver e.V. Deutschland herausfinden, wie es jungen Menschen nach Verlassen der stationären Jugendhilfe, sogenannten Careleavern, in Einrichtungen, Wohngruppen und/oder Pflegefamilien ergangen ist. Bislang ist über ihre Lebenssituation nach Verlassen der Jugendhilfe nur wenig bekannt.
Alle, die einen Teil ihres Lebens in Pflegefamilien oder Wohngruppen gelebt haben, sind eingeladen zur Teilnahme an der bundesweiten Onlinebefragung zur Lebenssituation von Careleavern.
zur Onlinebefragung: http://www.forschungsprojekt-careleaver.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Onlinebefragung zur Lebenssituation von Careleavern )Neuer Rechte-Flyer für Careleaver


Die folgenden neun Rechte, die Care Leaver betreffen, werden in dem neuen Rechte-Flyer für Care Leaver (herausgegeben von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen und der Stiftung Universität Hildesheim) verständlich und prägnant erklärt:
- Grundrechte
- Recht auf umfassende Beratung und Hilfe
- Recht auf Beteiligung
- Recht auf Unterstützung und Begleitung – auch nach dem 18. Geburtstag
- Recht auf finanzielle Absicherung
- Recht auf Bildung und Unterstützung während der Ausbildung
- Recht auf transparente Verwaltungsverfahren in Behörden
- Recht auf Beschwerde und Beratung in Rechtsfragen
- Recht auf Befreiung von Ansprüchen anderer dir gegenüber
Der Flyer ist entstanden im Rahmen des Projektes „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“ der IGfH und der Uni Hildesheim und knüpft an die „Handreichung Leaving Care“ (Benjamin Raabe/Severine Thomas) an, in der rechtliche Grundlagen rund um das Thema Leaving Care ausführlich erläutert werden.
Siehe auch www.forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de
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Der Careleaver e.V. und die Uni Hildesheim (Projekt CareHOPe) haben zusammen eine Notfallhilfe für Care Leaver eingerichtet, die zur Zeit in Schwierigkeiten stecken.
Gemeinsame Mitteilung der Universität Hildesheim und des Careleaver e.V. vom 23.03.2020
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Zielsetzung der Fachtagung „Care Leaver an Hochschulen“ am 13./14.02.2020 in Hildesheim ist der überregionale Austausch über die Perspektiven für gelingende Übergänge von jungen Menschen aus der stationären Erziehungshilfe in ein Studium bzw. an Hochschulen. Die Tagung richtet sich somit an verschiedene Akteur*innen im Kontext der Hochschulen, Studienberatungen, Stiftungen, Studentenwerke etc.
Der Fachtag wird in enger Zusammenarbeit mit Care Leaverinnen und Care Leavern aus Deutschland organisiert, durchgeführt und inhaltlich ausgestaltet. Ziel ist es, weiter für die Thematik „Care Leaver an Hochschulen“ zu sensibilisieren, Wissen zu vermitteln und gemeinsam in den Austausch zu kommen. Vorträge, Workshops und Arbeitsgruppen bieten dazu Gelegenheit.
Die Fachtagung wird im Rahmen des Projekts CareHOPe – Care Leaver an Hochschulen durchgeführt und gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie der Stiftung Universität Hildesheim.
Anmeldung und Fragen bitte bis zum 31.12.2019 per Mail an carehope@uni-hildesheim.de
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Übergänge aus der Heimerziehung oder aus Pflegefamilien ins Erwachsenenleben sind mit einer sehr einschneidenden Veränderung der Lebenssituation junger Menschen verbunden. Sobald die Fremdunterbringung nicht mehr besteht, ordnen sich auch die Rechtsverhältnisse für Care Leaver komplett neu. Die „Handreichung Leaving Care – Rechte im Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben“ von Benjamin Raabe und Severine Thomas richtet sich an Care Leaver, Fachkräfte, Pflegeeltern und andere im Übergang beteiligte Akteure. Sie bündelt die Rechte auf Betreuungsleistungen und finanzielle Unterstützung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, im Übergang sowie in nachgehenden Sozialleistungssystemen, die nach dem Verlassen der stationären Erziehungshilfen in Anspruch genommen werden können.
Die Broschüre steht zum Download zur Verfügung oder kann als Druckversion kostenlos abgegeben und versandt werden.
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Am 26.09.2018 fand ein Expertinnengespräch unter dem Titel „Care Leaver im Übergang zwischen Jugendhilfe und Jobcenter. Ein Blick auf gelingende Kooperationen“ an der Universität Hildesheim statt. Mehr als 50 Fach- und Führungskräfte aus Jugendämtern, Jobcentern sowie von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und aus Fachverbänden aus ganz Deutschland haben über unterschiedliche kommunale Modelle zur Unterstützung von jungen Menschen im Übergang in Ausbildung und Arbeit bzw. zu ihrer sozialen Integration auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben diskutiert.
Die Veranstaltung war Teil des Projekts „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“, das gemeinsam von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.
Viele Care Leaver beziehen nach dem Ende stationärer Erziehungshilfen (Unterbringung in Wohngruppen, Pflegefamilien etc.) Leistungen aus dem SGB II; das Jobcenter wird daher für ihren Lebensunterhalt, für Mietkosten oder ergänzend zu anderen Sozialleistungen für sie zuständig. Die Übergänge von Care Leavern sind in diesen als auch in anderen Rechtskreisen (SGB VIII/SGB III/BAföG etc.) häufig von unklaren Zuständigkeiten oder Existenzlücken in der Leistungsgewährung gekennzeichnet, wodurch ebenso biographische Belastungen verschärft werden. Die Lebens- und Ausbildungssituation ist vor diesem Hintergrund für diese jungen Menschen besonders prekär. Deutlich wird, dass gute kommunale Kooperationen Risiken der sozialen Existenzsicherung, aber auch der Einmündung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, abmildern können. An dieser Stelle setzt die neu erschienene und umfangreiche Dokumentation zum Expertinnentag an und liefert zahlreiche Impulse für eine gute Gestaltung von Übergängen zwischen Jugendhilfe-, Ausbildungssystem und Jobcenter.
zum Download
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Das am 29.08.2019 mit Unterstützung der Drosos Stiftung eröffnete Careleaver-Zentrum Dresden ist ein neu entstehender Ort für junge Menschen, die in der Jugendhilfe in Heimen, Wohngruppen oder bei Pflegefamilien leben oder gelebt haben. Vergleichbare Orte wie ein Careleaver-Zentrum gab es bisher in Deutschland noch nicht.
Der Kinder- und Jugendhilfe Rechtsverein e.V. (KJRV) baute das erste Careleaver-Zentrum nun in Dresden auf, wo junge Menschen im Übergang aus den Hilfen zu Erziehung und Careleaver Informationen erhalten, Unterstützung bekommen, Begleitung erfahren und sich treffen können mit anderen Careleavern.
Ein Careleaver- Zentrum soll eine Anlaufstellen für junge Menschen sein, die die öffentliche „Hilfe zur Erziehung“ verlassen haben oder sie in naher Zukunft verlassen werden und weiterhin einen nicht gedeckten (Hilfe-)Bedarf haben. In Careleaver-Zentren sollen Begegnungs-, Unterstützungs- und Hilfeangebote an einem Ort konzentriert werden, die Careleaver dabei unterstützen, selbständig in ein selbstbestimmtes Leben starten zu können.
Mit diesem Hilfsangebot antworten die Beteiligten konstruktiv auf unzureichende öffentliche Hilfsangebote für die Gruppe der über 18jährigen, um zu erreichen, dass Hilfen zukünftig regelhaft über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Erreichen von selbstbestimmter Lebensführung gewährt werden.
Übrigens: Die Careleaver haben eine Spendenkampagne gestartet für die weitere Einrichtung des Careleaver-Zentrums (Küche, Sofas, Spiele und Dekoration).
Zur Webseite des Careleaver-Zentrums
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Der Ortsverein PFAD für Kinder im Hochtaunuskreis e.V. lädt am Samstag, den 26.10.2019, zum Fachseminar nach Friedberg/Hessen ein. Über die „Rechte Jugendlicher und junger Volljähriger in der Jugendhilfe“ wird Andreas Prinz referieren.
Am Nachmittag werden weitere Themen behandelt: Careleaver, Kostenheranziehung, Jugendberufshilfe, Bafög, Wohngeld, Kindergeldübertrag u.a.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Rechte Jugendlicher und junger Volljähriger in der Jugendhilfe“ am 26.10. in Friedberg/Hessen )„Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11. in Berlin
Das Seminar des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) „Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11.2019 in Berlin wird sich mit dem schwierigen Übergang in die Volljährigkeit und den dann veränderten Rahmenbedingungen beschäftigen. Neben Inputs verschiedener Experten, sind ein Erlebnisteil und verschiedene Workshops geplant.
Fachtagung „Schritte in ein selbstbestimmtes Leben – Unterstützungsmöglichkeiten für Careleaver aus Heimen, Wohngruppen und Pflegefamilien“ am 25.09. in Dresden
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sichert allen jungen Menschen das Recht zu, auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben Förderung und Unterstützung zu erhalten. Die Hilfen zur Erziehung bilden einen Rahmen, in dem dieser Anspruch in Einrichtungen und Pflegefamilien mit Leben gefüllt wird. Diese Unterstützung endet aber häufig mit dem 18. Geburtstag. Wir wissen aber aus vielen Studien, dass die Careleaver mit großen Herausforderungen in dieses Leben starten: Sie fühlen sich nicht ausreichend unterstützt, um tatsächlich selbstbestimmt leben zu können.
Was braucht es, damit junge Menschen aus der Jugendhilfe in ein selbstbestimmtes Leben starten können? Diese Frage steht im Zentrum der Fachtagung des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV) zum Thema „Careleaver„. Aus der Perspektive derjenigen, die in Hilfen zur Erziehung leben oder lebten heraus, sollen gute Ansätze, Notwendigkeiten und Änderungsbedarfe formulieren werden.
Nach einem Auftaktvortrag von Prof. Dr. Lothar Böhnisch „Zwischen Selbstbestimmung und Lebensbewältigung. Welche Ansprüche haben junge Menschen an die öffentliche Erziehungshilfe?“ werden folgende Themen in Workshops aufgegriffen:
- Welche Bedeutungen haben Selbstorganisationen und Careleaver-Initiativen?
- Was können Einrichtungen tun?
- Übergänge für Pflegekinder
- Rechte für Careleaver
- Kommunale Handlungsmöglichkeiten
- 100 Schritte-Abreißkalender.
Programm und weitere Infos: www.fachtagung.jugendhilferechtsverein.de
zur Anmeldung
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Durch das Projekt Careleaver-Kompetenznetz (2015-2018) wurde die Broschüre „Nach der Jugendhilfe auf eigenen Beinen stehen!Tipps und Tricks für Deinen Start ins selbstständige Leben“ für CareleaverInnen und Fachkräfte herausgebracht. Sie richtet sich auch an junge Menschen, die in Pflegefamilien aufwachsen.
Die 96-seitige Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden.
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Mit Careleaver Weltweit 6-12 Monate ins Ausland
Das Projekt Careleaver weltweit ermöglicht Careleavern* einen gleichberechtigten Zugang zu Freiwilligendiensten im Ausland. Das Projekt baut ein System auf, das die notwendige Unterstützung bietet, die Freiwillige aus geregelten Familienverhältnissen durch ihre Eltern oder andere Familienmitglieder erfahren.
Careleaver zwischen 17 und 28 Jahren, die an dem Projekt teilnehmen, haben die Möglichkeit über die vom Bund geförderten Programme IJFD und weltwärts 6-12 Monate ins Ausland zu gehen. Von Careleaver weltweit erhalten Sie darüber hinaus organisatorische und finanzielle Unterstützung sowie emotionalen Support bereits vor der Ausreise und bis weit nach der Rückkehr.
Careleaver Weltweit ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Brückensteine Careleaver Deutschland“, das von der Drosos Stiftung entwickelt und finanziell gefördert wird. Operativ durchgeführt wird das Projekt durch die Gemeinnützige Gesellschaft EmMi Luebeskind.
Es sind noch wenige Plätze frei für einen Freiwilligendienst im Ausland ab Herbst 2019 mit dem Careleaver Weltweit Projekt. Interessierte Careleaver finden Informationen unter www.careleaver-weltweit.de, bei Facebook oder bei Instagram. Via Mail an info@careleaver-weltweit.de oder mobil unter +49 (0) 176 7312 2079 auch via WhatsApp, Telegram und Signal.
zum Informationsflyer Careleaver Weltweit Flyer
*Careleaver ist die Selbstbezeichnung für junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – z.B. in Wohngruppen oder Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden.
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Zwei Heimträger aus Baden-Württemberg (Martin-Bonhoeffer-Häuser Tübingen und Albert-Schweitzer-Kinderdorf Waldenburg) haben im engen Austausch mit Care Leavern Konzeptbausteine für ein Übergangsmanagement erarbeitet. Diese sind in der Broschüre „Leaving Care – Wege in die Selbstständigkeit begleiten“ beschrieben und sollen Impulse für andere Jugendhilfeeinrichtungen bieten, die eigene Arbeit am Übergang zu reflektieren, zu verändern und zu erweitern.
Ergänzend wurden hilfreiche Materialien entwickelt zu den Themen:
- Einverständniserklärung Kontaktdatenspeicherung
- Leitfaden Nachsorgetelefonate
- Lebens- und Dokumentenordner
- Ziele auf dem Weg zum Erwachsenwerden
- Checkliste Ehemaligenfest WG
Quelle: www.careleaver-bw.de/aktuelles
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In der Reihe SWR2 Leben wurde am 05.04.2019 der Beitrag „Aus dem Nest geschubst – Warum Kinder in der Jugendhilfe schneller erwachsen werden müssen“ gesendet. Er kann online nachgehört werden (22:15 min).
Leon ist 15, als er unter strengen Auflagen probeweise in ein Appartement zieht. Fünfmal in der Woche kontrolliert ein Betreuer, ob er regelmäßig zur Schule geht, die Wohnung sauber hält und die Nachbarn sich nicht beschweren. Dass er anfangs oft schon um den 20. herum kein Geld mehr hat und sich dann nur noch von Nudeln ernährt oder gar nichts isst, verschweigt der Junge lieber, denn er will sich keine Blöße geben. Junge Menschen, die im Heim oder bei Pflegefamilien groß geworden sind, müssen oft schon mit 18 oder noch früher ihren Alltag und ihre Finanzen alleine regeln. Denn je früher man geht, desto weniger kostet man.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Radio-Tipp: „Aus dem Nest geschubst – Warum Kinder in der Jugendhilfe schneller erwachsen werden müssen“ )PFAD Bundesverband plädiert für Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern
Eine Fallgeschichte verdeutlicht, weshalb sich viele Pflegekinder, die einen Großteil ihres Verdienstes wieder an die Jugendhilfe abgeben müssen, demotiviert und ungerecht behandelt fühlen:
Familie Meier hat zwei Söhne.
Tom wurde im Alter von zwei Jahren adoptiert, hat einen guten Hauptschulabschluss und macht eine Ausbildung zum Mechatroniker.
Mark kam mit sechs Jahren als Pflegesohn in die Familie. Er hat nur mit viel Unterstützung seinen Hauptschulabschluss geschafft. Mark möchte Gärtner werden, die Berufsschule schafft er leider nicht. Nach langem Suchen wird eine kleine Gärtnerei gefunden, in der er Arbeit findet.
Beide Jugendliche bekommen 800 Euro als Lohn. Tom gibt 200 Euro an die Eltern ab und weitere 200 Euro spart er an für Führerschein und eine eigene Wohnung.
Dies würde Mark auch gerne tun. Da seine leiblichen Eltern jedoch nicht für ihn sorgen konnten, bekommt er Jugendhilfe. Das Jugendamt bezahlt seinen Lebensunterhalt und seinen Pflegeeltern einen kleinen Betrag für die Erziehung.
Deshalb wird Mark „zu den Kosten herangezogen“ und muss 75 % seines Gehalts an das Amt abgeben. Mark versteht das nicht, schließlich ist er doch nicht schuld an der Lebenssituation seiner leiblichen Eltern. Für 200 Euro ist er nicht bereit, sich abzurackern.
Pflegekinder sind zu einem hohen Prozentsatz gefährdet, später auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein. Der Auftrag der Jugendhilfe ist, junge Menschen dabei zu unterstützen, selbstständig leben zu können. In diesem Sinn entspricht jede Form des Geldverdienens von Pflegekindern und besonders eine Ausbildung dem „Ziel und Zweck der Leistung“ Vollzeitpflege.
Arbeit und daraus erzielter Lohn vermitteln den jungen Menschen das wichtige Gefühl von Selbstwirksamkeit, Selbständigkeit und Erfahrung. Deshalb sollte diese gefördert und nicht dadurch gefährdet werden, dass sich die Jugendlichen Gedanken darum machen müssen, ob es sich finanziell für sie überhaupt lohnt.
Bisher regelt § 94 Abs. 6 SGB VIII die Kostenbeteiligung junger Menschen in Pflegefamilien und Heimerziehung. Danach haben sie von ihrem Einkommen (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) 75 % an die Jugendhilfe zurückzuzahlen. Eine in diesem Paragraphen eingeräumte Kann-Bestimmung, wonach die Jugendhilfe im Einzelfall auch einen geringeren oder gar keinen Kostenbeitrag erheben könnte, wird nach Kenntnis des PFAD Bundesverbandes in der Praxis kaum angewandt.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung, wie ein Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands jedoch nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Deshalb spricht sich der PFAD Bundesverband dafür aus, die Kostenbeteiligung junger Menschen abzuschaffen.
PFAD Pressemitteilung vom 11.04.2019 als pdf
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Bundesverband plädiert für Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern )„Übergänge für junge Volljährige gut begleiten – auch an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen“ am 18.-19.06. in Frankfurt am Main
Die IGfH bietet für Fachkräfte öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sowie angrenzender Leistungssysteme SGB II, III, XIII und Eingliederungshilfe vom 18.-19.06.2019 in Frankfurt am Main unter der Leitung von Britta Sievers und Benjamin Raabe ein Seminar an zum Thema „Übergänge für junge Volljährige gut begleiten – auch an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen„.
Junge Menschen aus Wohngruppen, Pflegefamilien und Heimerziehung stehen beim Auszug bzw. dem Hilfeende vor vielfältigen Herausforderungen. Sie müssen neben dem Ankommen in der eigenen Wohnung, den Übergang in Ausbildung und Arbeit und ihre Existenzsicherung bewältigen und sind dabei weitgehend auf sich allein gestellt. Hierauf fühlen sich viele Care Leaver nicht angemessen vorbereitet. Viele beziehen nach dem Hilfeende auch weiter öffentliche Leistungen; dieser Übergang aus den Erziehungshilfen verläuft jedoch selten reibungslos.
Zentrales Anliegen der Fortbildung ist die Erarbeitung von Ansatzpunkten einer guten Begleitung junger Menschen im Übergang aus den Erziehungshilfen in ihr Erwachsenenleben. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Hilfeplanung im Übergang sowie der Begleitung des Übergangs in andere Leistungssysteme.
Inhalte der Fortbildung sind:
- Der Übergang aus Sicht der Adressat_innen / Vorstellung des Careleaver Deutschland e.V.
- Von der Hilfe- zur Übergangsplanung: Wie können die Bedarfe im Übergang besser in der Hilfeplanung berücksichtigt werden?
- Erleichterung des Übergangs in andere Sozialleistungssysteme bei Hilfeende: rechtliche Aspekte und Vorstellung von Beispielen guter Praxis des Übergangs an den Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern.
- Austausch über Handlungsansätze und Bedarfe der Fachkräfte in der Arbeit mit Care Leavern.
„Verlässliche Übergangsstrukturen für Care Leaver“ am 18.03. in Berlin
Der Fachtag „Verlässliche Übergangsstrukturen für Care Leaver“ des Projekts „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“ wird am 18.03.2019 in Berlin von der IGfH und der Universität Hildesheim ausgerichtet.
Die Lebenssituation sogenannter Care Leaver – junger Menschen, die in der Vollzeitpflege oder Heimerziehung aufgewachsen sind – wird seit einigen Jahren verstärkt öffentlich diskutiert. Obwohl deren besondere Herausforderungen im Übergang in ein eigenverantwortliches Leben wahrgenommen werden, haben sich die Rahmenbedingungen beim Verlassen der stationären Hilfen bisher nur punktuell verbessert.
Der Fachtag widmet sich daher der Frage nach notwendigen kommunalen Infrastrukturen sowie rechtlichen Voraussetzungen, um Care Leaver bestmöglich auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben zu unterstützen.
Care Leaver und Interessierte aus Fachpraxis und Wissenschaft sind eingeladen, kommunale Bedingungen und notwendige bundeseinheitliche Regelungen für den Übergang aus stationären Erziehungshilfen zu diskutieren.
Die Teilnahme ist für Care Leaver kostenlos. Eine Unterstützung bei den Reise- und Unterkunftskosten ist möglich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Verlässliche Übergangsstrukturen für Care Leaver“ am 18.03. in Berlin )Aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben Projekt „Care Leaver –Wege in die Selbstständigkeit“
Stuttgart 25.09.2018 Der Übergang in das junge Erwachsenenleben ist für den weiteren Lebensweg von Jugendlichen entscheidend. Häufig werden jedoch diejenigen abgehängt, die in Heimen oder Pflegefamilien aufgewachsen sind, sogenannte Care Leaver. Mit Eintritt der Volljährigkeit und spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres haben sie keinen Rechtsanspruch mehr auf solche Jugendhilfeangebote. Sie sind ganz auf sich allein gestellt, was den Weg in die Selbständigkeit erheblich erschwert. Im Projekt „Care Leaver – Wege in die Selbstständigkeit“ der Martin-Bonhoeffer-Häuser in Tübingen und des Albert-Schweitzer-Kinderdorfs in Waldenburg wurde zusammen mit Care Leavern Konzepte für ein Übergangsmanagement von der Jugendhilfe in die Selbständigkeit erarbeitet, diskutiert und erprobt. Das Projekt läuft drei Jahre (2016 –Januar 2019) und wird von Aktion Mensch gefördert.
„Der Gesetzgeber geht in der Regel davon aus, dass spätestens mit Erreichen des 21. Lebensjahres ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben möglich ist. Aber die Praxis zeigt ein ganz anderes Bild“, erklärt Dr. Matthias Hamberger, Vorstand und Leiter der Martin-Bonhoeffer-Häuser in Tübingen. „Gerade in dieser Lebensphase sind Jugendliche stark damit beschäftigt und gefordert, ihre Identität zu entwickeln und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Dazu brauchen sie Rückhalt und Bestärkung. Und wer soll ihnen diese geben, wenn sie Jugendhilfehilfeeinrichtung oder Pflegefamilie verlassen müssen und ihnen damit wichtige Bezugspersonen nicht mehr beiseite stehen können“, so Dr. Hamberger weiter. Deshalb müsse die Öffentliche Fürsorge beziehungsweise Jugendhilfe solange zuständig bleiben, bis sinnvolle Übergänge in die Selbstständigkeit gelingen.
“Der Übergang vom Zuhause einer Ergänzungs- oder Ersatzfamilie in die Selbstständigkeit ist für diese jungen Menschen eine neue Herausforderung, die erst einmal bewältigt werden muss“, betont Heinrich Schüz, Vorstand Pädagogik beim Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Waldenburg. „Zur Unterstützung braucht es Lotsen und Brückenbauer aus der Jugendhilfe mit Gestaltungsmöglichkeiten sowie finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für kreative heranwachsenden- und erwachsenenpädagogische Hilfen“, so Schüz weiter.
„Es kann nicht sein, dass von diesen jungen Erwachsenen ungleich mehr erwartet wird, als von der Gruppe Gleichaltriger, die zu diesem Zeitpunkt oft noch zuhause lebt. Sie haben in der Regel massive Einschnitte in ihrem Leben erfahren, Beziehungsabbrüche erlebt und verfügen häufig über keine tragfähigen familiären und sozialen Netzwerke. Der Gesetzgeber muss Verantwortung übernehmen und Care Leaver auf die gleiche Stufe mit allen jungen Erwachsenen stellen. Das bedeutet Stärkung der Rechtsansprüche junger Volljähriger sowie Heraufsetzung der Altersgrenze auf mindestens 24 Jahre, die Sicherung von Bildungs- und Berufschancen, die Entwicklung sozialer Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie die Stärkung der Selbstorganisation von Care Leavern“, fordert Barbara Meier, Bereichsleiterin Jugend und Bildung beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg.
Hintergrundinformationen:
Care Leaver
Care Leaver sind junge Menschen oder Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in Einrichtungen der Jugendhilfe (=Care) verbracht haben. Die Gründe dafür sind sehr verschieden und auch die Einrichtungsformen unterscheiden sich: Heim, Jugendwohngruppe, Pflegefamilie oder Erziehungsstelle, Kinderdorffamilie oder andere betreute Wohnformen. Immer aber waren oder sind diese Orte für die Jugendlichen bedeutsam und mit wichtigen Erfahrungen verbunden. Für manche war es ein zweites Zuhause, verbunden mit viel Unterstützung, für andere nur eine Lebensstation unter mehreren. In der Regel verlassen die Jugendlichen die Hilfe zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr (=Leaver). Dabei ist der Übergang in ein selbstständiges Leben für die Jugendlichen nicht immer einfach und zum Teil mit großen Hürden verbunden. Im Gegensatz zu Kindern und Jugendlichen, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, können Care Leaver oft nicht auf stabile private Netzwerke und ausreichende materielle Ressourcen zurückgreifen. Häufig haben sie eine brüchige Biographie im Gepäck.
Projekt „Care Leaver –Wege in die Selbstständigkeit“
Ziel des Projektes „Care Leaver –Wege in die Selbstständigkeit“ war es ein breiteres und geschärftes Bewusstsein bei freien und öffentlichen Trägern zu bewirken, was die Lebenslagen von Care Leavern betrifft. Aus den Projekterfahrungen ergeben sich folgende konkrete Forderungen an Politik und Verwaltung:
Bildung ist auch für Care Leaver die wichtigste Grundlage und deren Kapital für ihre Zukunft. Trotzdem erfahren sie im Bereich der Bildungsförderung extreme Benachteiligungen. Regional gibt es sehr große Unterschiede, welche Bildungswege unterstützt und finanziert werden.
Daher: Förderung darf keine „Glückssache“ sein!
Finanziell unabhängig zu sein ist für die meisten junge Menschen im Übergang aus der Jugendhilfe unmöglich. Oftmals steht ihnen durch belastete Familienverhältnisse kein familiärer Rückhalt zur Verfügung und in der Zeit der Jugendhilfe konnten keine finanziellen Rücklagen gebildet werden (u. a. Stichwort: 75% Kostenbeteiligung). Die Einstellung der stationären Erziehungshilfe führt oftmals zu existentiellen Lücken, bevor andere Sozialleistungsträger greifen. Der Lebensunterhalt muss aus mehreren Finanzquellen gedeckt werden, sprich mehrfache Antragstellung, manche Behörden erklären sich als unzuständig und somit ist die Gefahr für eine Verschuldung der Care Leaver durch Ungewissheit und Unzuständigkeit groß. Daher muss Jugendhilfe bis zur Klärung zuständig bleiben.
Also: Finanzielle Sicherheit im Übergang schaffen!
Jugendliche sind stark damit beschäftigt und gefordert, ihre Identität zu entwickeln und in der Gesellschaft einen Platz zu finden. Dazu ist wichtig, positive Erfahrungen gemacht zu haben und einen Platz in der Gesellschaft zu finden. Sie brauchen Bestärkung und Rückhalt! Wer soll dies ihnen geben, wenn sie die Jugendhilfe verlassen haben und ihnen wichtige Bezugspersonen nicht mehr beiseite stehen?
Daher: Öffentliche Fürsorge muss verantwortlich bleiben und für sinnvolle Übergänge sorgen!
Weitere Informationen unter: www.careleaver-bw.de.
Quelle: DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg vom 25.09.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben Projekt „Care Leaver –Wege in die Selbstständigkeit“ )Projektkoordinator*in für Projekt zum Thema LEAVING CARE gesucht
Die Familien für Kinder gGmbH sucht zum 01.12.2018 für die Dauer von drei Jahren in Berlin eine/einen Sozialpädagog*in als Projektkoordinator*in für ein Projekt zum Thema LEAVING CARE.
Bewerber*innen, die selbst Careleaver*innen sind, sind besonders herzlich eingeladen sich zu bewerben.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Projektkoordinator*in für Projekt zum Thema LEAVING CARE gesucht )Förderprogramm „Careleaver weltweit“ für Careleaver zwischen 17 und 28 Jahren
Die Drosos Stiftung (Zürich) und die Stiftung EmMi Luebeskind suchen Careleaver zwischen 17 und 28 Jahren, die ab Herbst 2019 für 3 bis 12 Monate an einem vollfinanzierten sozialen Freiwilligendienst in Europa oder dem Rest der Welt mit intensiver Vor- und Nachbetreuung teilnehmen möchten.
Da man sich auf so etwas gedanklich und planerisch vorbereiten muss, möchten die Stiftungen bereits heute eine Einladung zur Interessenbekundung an interessierte Careleaver herausgeben, die ggf. im Herbst 2019 für 3 bis 12 Monate ins Ausland gehen möchten, um sich dort sozial zu engagieren. Das Projekt ist vorerst für mindestens drei Jahre geplant und jedes Jahr soll eine neue Gruppe Careleaver bei ihrem Auslandsaufenthalt in einem sozialen Projekt begleitet werden.
Careleaver können in einer E-Mail, unter dem Stichwort „Programm weltweit“, ihr grundsätzliches Interesse anmelden: info@careleaver-weltweit.de. Diese Interessensbekundung ist erstmal völlig unverbindlich und stellt keine Bewerbung im klassischen Sinne dar!
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Förderprogramm „Careleaver weltweit“ für Careleaver zwischen 17 und 28 Jahren )Stipendienprogramm für Careleaver – Bewerbungen noch bis 30.09. möglich
Seit längerem bereits entwickelt die Drosos Stiftung das Förderprogramm „Brückensteine Careleaver Deutschland“. Eines der Projekt im Verbund wird das „Careleaver gehen weltwärts“ Projekt in Kooperation mit der Stiftung EmMi Luebeskind sein.
Bis zum 30. September 2018 können sich Careleaver zwischen 17 und 28 Jahren bei der EMmi Luebeskind-Stiftung für das Stipendienprogramm CareLeaverCare bewerben, das sie dabei unterstützt, über den staatlich finanzierten entwicklungspolitischen Jugendfreiwilligendienst Weltwärts mit einer Entsendeorganisation 6 bis 12 Monate im Ausland zu verbringen und sich dort sozial zu engagieren.
Das Programm hilft bei der Beratung zum passenden Ort und zur passenden Organisation im Ausland. Es leistet Unterstützung bei organisatorischen Vorbereitungen (Pass, Visum, Kindergeld, Versicherung, Impfungen, Unterbringung der eigenen Möbel), bei der Finanzierung, beim Erlernen einer Fremdsprache sowie mit finanzieller Starthilfe und Wohnungssuche nach der Rückkehr.
Mentor_innen aus der Careleaver-Community bieten Unterstützung an. Die Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums sind Erfahrungen in der Jugendhilfe, Interesse an anderen Kulturen, die Motivation, sich sozial zu engagieren, Grundkenntnisse in einer Fremdsprache, die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland, die psychische und physische gesundheitliche Eignung sowie ein Schulabschluss.
Careleaver können ihr grundsätzliches Interesse anmelden unter dem Stichwort „Programm weltwärts“ an info@careleaver-weltweit.de. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2018.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Stipendienprogramm für Careleaver – Bewerbungen noch bis 30.09. möglich )PFAD kritisiert Empfehlungen der BAG LJÄ zur Kostenheranziehung junger Menschen
Die Empfehlung der BAG LJÄ zur Kostenheranziehung junger Menschen widerspricht teilweise geltendem Recht.
Die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter von 04.05.2018 widerspricht in Punkt 8.9.1 Einkommenszeitraum (S. 34) geltendem Recht. Seit 03.12.2013 gilt mit dem KJVVG eine eindeutige Klarstellung zum anzusetzenden Einkommenszeitraum. In mehreren Urteilen, wie
- Urteil des OVG Cottbus VG K 568/16 vom 03.02.2017
- Urteil des VG Berlin VG 18 K 443.14 vom 05.03.2015
sowie im Rechtsgutachten (DIJuF SN_2017_0557 Kr vom 22.08.2017) und Rechtskommentar Hauck, Erich Schmidt Verlag (Stähr zu § 94 III Nr.8 RN 29) wird eindeutig klargestellt, dass der zu Grunde zu legende Einkommenszeitraum sich aus § 93 Absatz 4 SGB VIII ergibt. Demzufolge ist diese Vorschrift auch bei der Kostenheranziehung für junge Menschen und Leistungsberechtigte (§ 94 Absatz 6, SGB VIII) anzuwenden.
Die genannten Urteile sowie Rechtsgutachten und Rechtskommentar beziehen sich auf die Begründung des Gesetzesentwurfes (BT-Drs. 17/13023, S. 10 f., 14f.) Aus diesem geht hervor, dass um den Unsicherheiten der Praxis – also der Jugendämter – bei der Einkommensberechnung zu begegnen, dem § 93 der neue Absatz 4 hinzugefügt wurde. Dieser dient der Klarstellung, welcher Zeitraum für die Berechnung des Einkommens zu betrachten ist (VG K 568/16 ; VG 18 K 443.14, Stähr):
„Aus einem Jahreseinkommen ist das durchschnittliche Monatseinkommen zu ermitteln. … Grundsätzlich wird das durchschnittliche Monatseinkommen des Kalenderjahres berechnet, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe vorangeht.“ (BT-Dr. 17/13023 S. 14/15)
Die Auffassung der BAG LJÄ, dass „§ 94 Absatz 6 SGB VIII eine eigenständige Vorschrift zur Berechnung des Kostenbeitrags des untergebrachten Personenkreises“ sei, gibt keine Basis, rechtswidrig das aktuelle monatliche Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage anzusetzen. Denn: „§ 94 Abs. 6 SGB VIII bestimmt keine ausdrückliche Ausnahme von dem allgemein gesetzlich bestimmten Einkommensbegriff in § 93 Abs. 4 SGB VIII.“ (VG 18 K 443.14)
Wir wissen, dass viele Kommunen finanzielle Probleme haben. Dass aber ausgerechnet junge Menschen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Pflegefamilien leben, die Kassen der Kommunen füllen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Auf Bundesebene wird aktuell intensiv diskutiert, wie Kinderarmut zu verhindern ist (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19038.pdf#P.3700 S.3700-3717). Eine berufliche Ausbildung bildet eine wesentliche Grundlage, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Junge Menschen, die nicht die Unterstützung ihrer biologischen Familien haben, brauchen umso mehr die Hilfe und Anerkennung durch die Behörden, um nicht das Armutsrisiko ihrer biologischen Familien fortzuführen.
Quelle: PFAD Bundesverband vom 18.06.2018
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Wohngemeinschaft für junge Erwachsene aus Pflegefamilien in Ulberndorf/Sachsen
Der Artikel „Junges Wohnen in der alten Frankenmühle“ in der Sächsischen Zeitung vom 27.04.2018 berichtet von einem neuen Projekt des Vereins Wegen uns – Dresdner- Pflege- und Adoptivkinder e.V.
Die in einem alten Gasthaus am Ortsrand Dippoldiswaldes eingerichtete Wohngemeinschaft „Flügge werden“ wird am 01.05.2018 eröffnet und lädt am 28.04.2018 von 10.00- 14.00 Uhr zum Tag der Offenen Tür.
Die Initiatoren Maika und Ralf Hochberger möchten jungen Leuten mit einer Einschränkung, die bisher in Pflegefamilien lebten, dort aber mit Erreichen des 18. Lebensjahrs ausziehen müssen, den Start ins Leben erleichtern.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kostenfreie Careleaver-Seminarreihe im Juni/August 2018 in Dresden
Careleaver befinden sich in einer besonderen Lebenssituation. Entweder stehen sie vor dem Auszug aus einer Jugendhilfeeinrichtung, z. B. einer Wohngruppe oder sie sind bereits ausgezogen. Alle vereint, dass sie über einen längeren Zeitraum in der Jugendhilfe gelebt haben.
Careleaver müssen sich mit besonderen Problemen auseinandersetzen. Steht ein Auszug an, kann das Ängste hervorrufen. Wer wird mich begleiten, an wen werde ich mich bei allen meinen alltäglichen Fragen wenden können? Und es ist schwer, mit Freunden darüber zu reden. Nach dem Auszug sind viele auf sich alleine gestellt, manche fühlen sich dann sehr einsam. Einen Weg zurück in die Jugendhilfe gibt es nicht.
Und wie soll es weitergehen? Wo kann ich das Geld herbekommen, das ich zum Leben brauche? Was soll ich tun, wenn ich nicht gleich Geld bekomme? Muss ich wirklich Kontakt zu meinen Eltern aufnehmen oder halten? Wer hilft mir bei der Wohnungssuche und welcher Beruf ist für mich der richtige?
Es gibt so viele mögliche Fragen, mit denen sich ein Careleaver auseinandersetzen muss!
Fühlst du dich angesprochen? Stehst du kurz vor dem Auszug aus der Wohngruppe? Bist du schon ausgezogen und wünschst dir Kontakt zu anderen ehemaligen Heimbewohnern/Pflegekindern.
Wir, der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. in Dresden, laden dich zu einer Seminarreihe ein.
3 Wochenenden wollen wir mit Dir gemeinsam verbringen:
- 01.-03. Juni 2018 –> Wer bin ich? Mein Leben mit der Jugendhilfe
- 22.-24. Juni 2018 –> Wo will ich hin? Mein Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
- 17.-19. August 2018 –> Was kann ich tun? Mein Leben nach der Jugendhilfe
Für alle ab 16 Jahren
Anmeldung online: https://doo.net/veranstaltung/21543/buchung
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Careleaver-Regionalgruppe im Rhein-Main-Gebiet
Am 17. März 2018 trafen sich sechs Careleaver und Careleaverinnen aus dem Rhein-Main-Gebiet und gründeten eine neue Regionalgruppe des bundesweiten Vereins Careleaver e.V.
Ziel ist die Vernetzung mit anderen jungen Menschen, deren Jugendhilfemaßnahme bald endet oder schon vorbei ist. Bei regelmäßigen Treffen im Rhein-Main-Gebiet kann in entspannter Atmosphäre über aktuelle Themen gesprochen werden und so Unterstützung erfahren werden. Außerdem sollen die Einrichtungen und Träger der Umgebung besucht werden, um den oft sehr abrupten Übergang von der Jugendhilfe in die Selbständigkeit zu thematisieren und auf den Verein als Anlaufstelle für Jugendliche in dieser Situation aufmerksam zu machen.
Die Regionalgruppe freut sich über neue Gesichter! Falls Du also Lust hast, melde Dich doch einfach unter info@careleaver.de.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen!“ am 07.03. in Berlin
Am 07.03.2018 von 09-15 Uhr veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) eine Fortbildung zum Thema „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII – Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? – Stationäre Hilfen – § 41 SGB VIII – oder § 67 SGB XII?“
Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird anhand von Fallbeispielen auf die rechtlichen Grundlagen für die Hilfen für junge Volljährige in der Jugendhilfe eingehen.
- Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe?
- Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es?
- Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung/ Bedarf?
- Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das Jobcenter oder das Sozialamt?
- Wann werden ambulante und stationäre Hilfen SGB VIII und wann Eingliederungshilfe gewährt?.
Die Anmeldung ist bis zum 28.02.2017 möglich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kostenlose Seminarreihe für Care Leaver im August und September 2017 in Dresden
Care Leaver befinden sich in einer besonderen Lebenssituation. Entweder stehen sie vor dem Auszug aus einer Jugendhilfeeinrichtung, z.B. einer Wohngruppe, oder sie sind bereits ausgezogen. Alle vereint, dass sie über einen längeren Zeitraum in der Jugendhilfe gelebt haben. Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein in Dresden lädt die jungen Menschen (ab 16 Jahre) an drei Wochenenden zu Seminaren ein, in denen mit den jungen Menschen Probleme und Herausforderungen, die sich aus dem Übergang aus der Jugendhilfe in die Selbständigkeit ergeben, beteiligungsorientiert bearbeiten werden.
Fragestellungen werden u.a. folgende sein:
- Wer zahlt, wenn die Jugendhilfe beendet ist?
- Welche Hilfen sind noch möglich?
- Wo bekomme ich ganz praktische Unterstützung, wenn die Jugendhilfe beendet ist?
- Wie kann ich den Kontakt zu meinen Freund_innen in der Einrichtung gestalten?
- Welchen Platz können Jugendliche in den Einrichtungen nach dem Hilfeende noch beanspruchen?
- Was kann ich tun, um nicht zu vereinsamen?
- Wie haben andere Jugendliche den Übergang geschafft?
- Welche Rechte habe ich gegenüber dem Jugendamt, wenn meine Hilfe beendet ist?
- Kann ich zurück in meine WG, wenn meine Selbständigkeit nicht gelingt?
Die Seminare finden an drei Wochenenden im CVJM Jugendschiff in Dresden statt:
- Am 11.-13. August 2017 mit dem Schwerpunkt „Wer bin ich? Mein Leben mit der Jugendhilfe“,
- am 25.-27. August 2017 zum Thema „Wo will ich hin? Mein Weg in ein selbstbestimmtes Leben“ und
- am 08.-10. September 2017 zur Fragestellung „Was kann ich tun? Mein Leben nach der Jugendhilfe“.
Unterkunft, Verpflegung und Seminar sind für die jungen Menschen kostenlos.
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Telefonische Expertensprechstunde „FASD und volljährig – wie geht es weiter?“ am 26.06.
ExpertInnen des Fachzentrums für Pflegekinder mit FASD Köln stehen an bestimmten Terminen für Fragen aus verschiedenen Themenbereichen rund um FASD telefonisch zur Verfügung. In der nächsten Expertensprechstunde geht es um das Thema „FASD und volljährig – wie geht es weiter?“.
Die meisten jungen Erwachsenen mit FASD sind auch nach ihrem 18. Geburtstag nicht in der Lage, ein selbständiges Leben zu führen. Weiterer Unterstützungsbedarf ist erforderlich. Welche Möglichkeiten bestehen für Betroffene hinsichtlich Wohnen und Arbeiten, welcher Rahmen ist geeignet und wie können Übergänge gestaltet werden?
Über diese und weitere Fragen informiert und berät in der nächsten Sprechstunde Andreas Francke, Fachbereichsleiter im Stift Tilbeck, Havixbeck, einer Einrichtung auch für junge Menschen mit FASD.
- am Montag, 26. Juni 2017
- von 10 – 12 Uhr
- Telefon: 02507 – 981 333
Careleaver Kompetenznetz nimmt Stellung zum KJSG
Stellungnahme des Careleaver Kompetenznetzes zum Regierungsentwurf für das „Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)“ vom 12. April 2017:
Das Careleaver Kompetenznetz bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme. Im Sinne von jungen Menschen, die in den Hilfen zur Erziehung leben und gelebt haben, möchten wir für Careleaver Stellung zu einem Gesetz beziehen, auf das wir große Hoffnung für eine Stärkung der Rechte der jungen Erwachsenen in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt haben.
- Zur Kostenheranziehung (§§ 90 bis 94):
Die Reduzierung der Kostenheranziehung von bisher 75 % auf 50 % sowie die Einführung der Freibeträge begrüßen wir sehr. Darüber hinaus fordern wir, dass Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten völlig anrechnungsfrei bleiben, um junge Menschen zu motivieren, sich sozial, kulturell, politisch oder ökologisch zu engagieren (z.B. „Taschengeld“ beim FSJ: maximal 372 Euro für Vollzeittätigkeit). Wer für so wenig Geld, so viel arbeitet, sollte die Chance haben, für höhere Ausgaben, z.B. für einen Führerschein, einen Auslandsaufenthalt, die erste eigene Wohnung o.ä., Beträge ansparen zu können. Wir fordern, dass im begründeten Einzelfall die Möglichkeit der vollständigen Befreiung von der Kostenheranziehung im Rahmen von Ermessensentscheidungen ermöglicht wird. - Zur Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41):
Es ist für uns mit großer Enttäuschung verbunden, dass der Rechtsanspruch auf die Fortsetzungshilfe im Regierungsentwurf nicht mehr explizit benannt wird bzw. dass auch eine explizite Rückkehroption im § 41, wie in einem Vorentwurf noch enthalten, nicht mehr angedacht ist. Zudem haben wir mit Entsetzen den Vorschlag von einigen Fachausschüssen des Bundesrates aufgenommen, den § 41 als Kann-Leistung zu gewähren. Wir finden es skandalös, dass jungen Menschen ein wichtiger Teil der möglichen Unterstützung entzogen werden soll und gehen davon aus, dass es damit noch schwerer gemacht werden soll, Jugendhilfeansprüche nach Volljährigkeit durchzusetzen.
Im Gegenteil: Wir erachten es als wichtig und unverzichtbar, dass die Situation der Carleaver verbessert und gerade der § 41 gestärkt werden. Es ist häufig so, dass die Jugendhilfe mit dem 18. Geburtstag oder in den Monaten danach endet. Die Kinder- und Jugendhilfe entzieht sich so aus ihrer Verantwortung, junge Menschen ausreichend auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Im Elternhaus Aufwachsende werden in Deutschland in vielfältiger Weise und ca. bis Mitte zwanzig unterstützt. Warum wird von Volljährigen in der Jugendhilfe so viel eher erwartet, allein klarzukommen? Hier besteht ein struktureller Nachteil für Careleaver. Wir hätten uns von der Bundesregierung ein deutlicheres Zeichen gewünscht, welches angesichts der aktuellen – teilweise gesetzeswidrigen – Gewährungspraxis bitter nötig gewesen wäre.
Wir fordern, dass nochmals über eine Stärkung der Rechte von jungen Erwachsenen debattiert wird und dass der Zugang zur Hilfe für erstantragstellende junge Volljährige erleichtert statt erschwert wird. Junge Volljährige beantragen nicht ohne Grund eine Hilfe für junge Volljährige.
Wir fordern für alle jungen Volljährigen, die dies nach ihrer eigenen Einschätzung be-nötigen, individuelle und bedarfsgerechte Hilfen. Junge Volljährige sind ganz unterschiedliche Individuen, sie bilden keine homogene Gruppe: Sie leben auf der Straße, befinden sich in der Ausbildung, in einer Klinik, wollen das Abitur schaffen, suchen eine Praktikumsstelle, haben eine Behinderung, haben (keine) Freunde, (k)ein gutes Verhältnis zur Familie, sind Waisen u.v.m.
§ 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang:
Wir begrüßen, dass der § 36b nochmals überarbeitet wurde und dass nicht mehr explizit auf das 17. Lebensjahr und einen Übergang hingearbeitet wird. Eine Muss-Regelung würden wir für noch sinnvoller halten. Um einen lückenlosen Übergang zu ermöglichen, ist es von großer Wichtigkeit, dass die Sozialleistungsträger sich zum Wohl des jungen Menschen vor dem Übergang abstimmen. Dabei ist es wichtig, dass die Verantwortung der Jugendhilfeträger trägt. Es muss sichergestellt sein, dass die Verantwortung sich nicht gegenseitig zugeschoben wird, und dass der junge Mensch die Hilfe erhält, die geeignet und notwendig ist. Junge Menschen dürfen in keine Zuständigkeits- und Finanzierungslücke fallen.
Für die Übergangsplanung ist entscheidend, dass sie rechtzeitig eingeleitet wird, z.B. 6 Monate vor dem Übergang. Entscheidend ist jedoch nicht ein bestimmtes Alter. Die Übergangsplanung sollte unterstützend wirken und die Jugendlichen und jungen Menschen, an ihre individuelle Lebenssituation angepasst, absichern. Die Übergangsplanung sollte nicht den Druck erhöhen, in einem bestimmten Alter etwas Bestimmtes erreicht haben zu müssen. Die geplanten Neuregelungen können nur hilfreich sein, wenn damit erreicht wird, dass unterschiedliche Sozialleistungs‐ und Rehabilitationsträger zukünftig früher und besser zusammenarbeiten, um Finanzierungslücken nach dem Jugendhilfeende zu vermeiden.
Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die lückenlose Übergänge ohne finanzielle Notlagen ermöglichen. Übergänge sind anstrengend genug, da sollten junge Menschen nicht auch noch Angst vor „Finanzierungs‐ und Zuständigkeitslöchern“ im System haben müssen.
Daher muss dringend konkret geregelt werden, wer in Vorleistung tritt, wenn z.B. die Jugendhilfe endet und das beantragte Bafög (Kindergeld, Wohngeld etc.) erst Wochen oder Monate später erwartet wird. Der Übergang darf nur durchgeführt werden, wenn der Unterhalt nachweislich gesichert ist. Wir hoffen, dass dies mit der aktuellen Gesetzesänderung leichter umsetzbar ist.
Sollten Übergänge weiterhin so schlecht umgesetzt werden, wie in der bisherigen Praxis, wird ein guter Start von jungen Menschen auch zukünftig oftmals nicht gewährleistet sein.
Psychosoziale Krisen und z.B. Wohnungslosigkeit können die fatale Folge sein. Im Careleaver Kompetenznetz wissen wir von vielen jungen Menschen, dass sie zum Jugendhilfeende nicht erfolgreich in eigenen Wohnraum verselbstständigt wurden. Sie leben in ungesicherten Wohnverhältnissen (z.B. von Sofa zu Sofa ziehend oder haben immer wieder neue Untermietverträge).
Wir wissen auch, dass sich die existenzielle Unsicherheit hinsichtlich des Wohnens und des Lebensunterhaltes oft negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit und andere Lebensbereiche (z.B. Schule, Ausbildung, Studium oder die Pflege von Beziehungen) auswirkt. Die genannten Forderungen beziehen sich nicht nur auf die Übergänge junger Menschen aus dem heimstationären Bereich, sondern auch auf die Übergänge aus der Vollzeitpflege heraus. Es kann nicht sein, dass von den (ehemaligen) Pflegeeltern erwartet wird, die vielfältigen Herausforderungen des Übergangs in die sogenannte Verselbstständigung „privat zu lösen“. - Zu den Ombudsstellen (§ 9a):
Die Initiative zur bundesweiten Schaffung von Ombudsstellen erachten wir als unerlässlich. Notwendig finden wir eine Regelung, die die Länder verpflichtet, mindestens auf Landesebene eine Ombudsstelle mit dauerhaft gesicherter Finanzierung einzurichten. Im Careleaver Kompetenznetz nutzen wir den Austausch mit Ombudsstellen. Wir verweisen auch Ratsuchende (Careleaver, Pflegeeltern, sozialpädagogische Fachkräfte) dort hin, wenn es darum geht, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen. - Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 Abs. 3):
Wir begrüßen, dass Kinder und Jugendliche zukünftig einen uneingeschränkten Beratungsanspruch auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten erhalten sollen und dass dafür nicht erst eine Not‐ und Konfliktlage vorhanden sein muss. - Zu den ergänzenden Bestimmungen zur Hilfeplanung bei stationären Leistungen (§ 36a) insbesondere für Pflegefamilien sowie zu § 37 (Beratung und Unterstützung der Pflegeperson, örtliche Prüfung) und § 37a (§ 37a Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei stationären Leistungen):
Die auch von uns miterarbeiteten Empfehlungen im Rahmen des Dialogforums Pflegekinderwesen zur Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sind zum großen Teil in die §§ 36a, 37 und 37a eingeflossen. Die ergänzenden Bestimmungen zur Hilfeplanung können wir unterstützen. Vor allem die geplante festgeschriebene Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Herkunftsfamilien und Pflegefamilien finden wir wichtig. Ebenso finden wir es sehr wichtig, dass sowohl die Beratung und Unterstützung von Herkunftseltern und Pflegeeltern verbessert werden. Dies ist für ein Gelingen der Hilfen unerlässlich. Außerdem ermöglichen die Schaffung von Kontinuität und eine Perspektivklärung es den jungen Menschen, Sicherheit für ein Aufwachsen und den Übergang in die Selbstständigkeit zu erlangen. Es muss aber bei der Umsetzung des Hilfeplanverfahrens darauf geachtet werden, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Hilfeplanverfahren verstärkt wird. - Zum Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss (§ 71):
Die Stärkung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen von jungen Menschen und ihren Familien, die Leistungen der Kinder‐ und Jugendhilfe erhalten, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Wir wissen aus Erfahrung, dass im Zuge dieser Zusammenschlüsse die Beteiligung gestärkt wird und dass sie maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, aber auch junge Erwachsene und deren (Pflege‐) Familien, ihre Rechte kennen und sie einfordern können.
Ergänzend fordern wir dazu auf, auch die Selbstorganisationen, die Zusammenkünfte und die Netzwerke von Careleavern zu unterstützen und anzuhören. - Allgemein:
Die Bildungsbenachteiligung für Kinder und Jugendliche in erzieherischen Hilfen könnte eingedämmt werden, wenn Nachhilfe gewährt würde, auch wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe noch nicht gefährdet ist.
In die Zukunft investieren statt sparen: Jugendämter müssen personell und fachlich deutlich besser ausgestattet werden, um eine gute Arbeit machen und ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können.
Ein inklusives Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz sollte weiterhin das Ziel sein.
Außerdem fordern wir dazu auf, keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für unbegleitet minderjährige Geflüchtete und geflüchtete junge Volljährige aufzubauen, sondern auf Integration statt Exklusion zu setzen.
Quelle: Careleaver Kompetenznetz vom 06.06.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Doku: „Wenn Pflegekinder erwachsen werden“
Die WDR Dokumentation „Menschen hautnah: Wenn Pflegekinder erwachsen werden“ zeigt, wie drei ehemalige Pflegekinder einer Pflegefamilie als junge Erwachsene um Schule, Jobs, Wohnungen kämpfen und darum, ein glückliches Leben führen zu können. Dabei bleibt ihre ehemalige Pflegefamilie eine wichtige Anlaufstation.
Der Film stellt die Fragen: Können aus den Kindern, die hungern mussten und geschlagen wurden, glückliche Erwachsene werden, die ihr Leben im Griff haben? Kann eine Pflegefamilie die ersten schlimmen Jahre vergessen machen?Wie stark ist der Drang, die Fehler der Herkunftseltern zu wiederholen?
Die Dokumentation von Liz Wieskerstrauch kann online angesehen werden: http://www1.wdr.de/fernsehen/menschen-hautnah/sendungen/wenn-pflegekinder-erwachsen-werden-100.html
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DV-Gutachten zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen
Der Deutsche Verein äußert sich in seinem Gutachten vom 04.04.2017 zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen:
- Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII soll einem jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenständigen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Als Hilfeleistung kommt insbesondere auch eine weitere Unterstützung durch die Pflegepersonen in Betracht, bei denen der junge Mensch bereits bis zur Volljährigkeit gelebt hat.
- Dass der junge Mensch eine gute Schulbildung hat, spricht nicht gegen eine Hilfegewährung. Im Gegenteil kann die Hilfe in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen erforderlich sein, um den jungen Menschen beim Erreichen seiner weiteren Ausbildungsziele – etwa der Aufnahme eines Studiums – zu unterstützen, solange Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine eigenständige Lebensführung ihn nach seinem aktuellen Entwicklungsstand überfordern würde.
Quelle: Deutscher Verein vom 04.04.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Pflegefamilie und dann? Careleaver im Übergang“ am 19.06. in Berlin
Das Careleaver Kompetenznetz veranstaltet gemeinsam mit dem Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. und unterstützt durch die IGfH/Dialogforum Pflegekinderhilfe am 19.06.2017 in Berlin die Fachtagung „Pflegefamilie und dann? Careleaver im Übergang“.
Bisher wurde das Thema Leaving Care, der Übergang aus stationären Hilfen in Deutschland, vor allem mit dem Fokus auf die stationäre Heimerziehung bearbeitet. Mit dieser Tagung möchten die Veranstalter den Blick auf die Vollzeitpflege ausweiten.
In Pflegefamilien wird die formale Beendigung der Hilfe zur Erziehung in der Regel wenig thematisiert. Man fühlt sich „als Familie“ und für viele Pflegeeltern ist es selbstverständlich, ihre Pflegekinder auch weiter zu unterstützen. Für die jungen Menschen im Übergang bleibt dabei allerdings oft unklar, in welcher Weise der Kontakt nach dem Hilfeende oder Auszug weitergeführt wird. Welche materielle, lebenspraktische und emotionale Unterstützung kann von den oft als Eltern erlebten (aber
juristisch nicht unterhaltsverpflichteten) Pflegeeltern noch erwartet werden? Denn auch die Pflegekinderdienste gehen häufig davon aus, dass ein Unterstützungsbedarf nach dem Hilfeende von den „ehemaligen“ Pflegeeltern aufgefangen wird, obwohl gemäß § 41 SG VIII Hilfen des Jugendamtes bis zum Alter von 27 Jahren möglich wären.
Immer die Careleaver selbst im Blick soll aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der Tagungsbeteiligten versucht werden, Lösungsvorschläge für eine Verbesserung der Situation von Pflegekindern im Übergang zu finden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bildungsworkshop des Careleaver e.V. vom 02.-05. Juni in Tübingen
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und der Careleaver e.V. laden Care Receiver (Jugendliche ab 16 Jahren) und Careleaver (Erwachsene, die die Jugendhilfe bereits verlassen haben) vom 02.-05. Juni 2017 nach Tübingen ein zu einem Bildungsworkshop: „Bildungshunger und Wissensdurst sind keine Dickmacher!„.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten werden übernommen.
Die Anmeldefrist geht bis zum 02. April 2017.
EmMi Luebeskind-Fachtagung „Der Kinder- und Jugendhilfe entwachsen“ am 28.04. in Berlin
Die Gemeinnützige Gesellschaft EmMi Luebeskind lädt am 28.04.2017 zur Fachtagung „Der Kinder- und Jugendhilfe entwachsen“ ins Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach Berlin ein. Im Zentrum der Veranstaltung stehen die Zielgruppen Pflegekinder im Erwachsenenalter und Care Leaver.
Unter dem Titel „Eine gute Entwicklung von Pflegekindern im Erwachsenenalter“ präsentieren Prof. Dr. Klaus Wolf und Dr. Daniela Reimer – Mitglieder der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen – zentrale Ergebnisse und Erkenntnisse einer Langzeitstudie und stellen diese zur Diskussion. Im Mittelpunkt der Studie steht die Untersuchung der Entwicklung von (ehemaligen) Pflegekindern im Erwachsenenalter in Bezug auf die eigene Entwicklung der jungen Erwachsenen, die Entwicklung der Beziehung mit der Pflegefamilie und zu den Mitgliedern der Herkunftsfamilie.
Im Anschluss widmet sich unter dem Titel „Endlich oder leider volljährig?“ Christian Wolter – Vorsitzender des Careleaver e.V – den Alltags-Erkenntnissen von jungen Care Leavern.
Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Friedrich Loock, Stifter und Vorstand der Gemeinnützige Gesellschaft EmMi Luebeskind. Die Eröffnungsrede hält Staatssekretärin Caren Marks.
Im Mai letzten Jahres hatte die IGfH mit dem Careleaver Verein und der Uni Hildesheim ein Care Leaver Hearing mit Verbänden und Politiker_innen sowie Caren Marks ausgerichtet, welches politisch-fachliche Forderungen bündelte.
Die Fachtagung findet von 11 bis 14 Uhr statt. Die Veranstaltung ist öffentlich und der Eintritt frei. Aufgrund der begrenzten Platzzahl ist eine Anmeldung erforderlich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Hilfen für junge Volljährige – junge Menschen im Übergang unterstützen! Verselbständigung – wie soll das gehen ohne Wohnung?“ am 20.03. in Berlin
Am 20.03.2017 von 13:00 bis 17:30 Uhr veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) gemeinsam mit dem Careleaver Kompetenznetz eine Fortbildung zu dem Thema: „Hilfen für junge Volljährige – junge Menschen im Übergang unterstützen! Verselbständigung – wie soll das gehen ohne Wohnung?“. ReferentInnen sind RA Benjamin Raabe, Anna Seidel und Astrid Staudinger, sowie Frieder Moritz.
Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird auf die rechtlichen Grundlagen beim Übergang in eigenen Wohnraum eingehen und Rechtsansprüche und deren Durchsetzung gegenüber verschiedenen Behörden anhand von Fallbeispielen benennen und mit Ihnen diskutieren.
Das Careleaver Kompetenznetz widmet sich ganz praxisnah den unterschiedlichen Herausforderungen von Careleavern beim Übergang aus der Jugendhilfe in die Verselbstständigung. Welche Hürden müssen für einen gelingenden Übergang genommen werden (z.B. das Suchen von bezahlbarem Wohnraum in einer Stadt wie Berlin)? Wie können sozialpädagogische Fachkräfte die jungen Menschen optimal begleiten und unterstützen? Der Fokus liegt dabei auf der Wahrnehmung und den Bedürfnissen der Betroffenen: Was erleben sie als hilfreich? Was als hinderlich?
Frieder Moritz berichtet aus seiner langjährigen Erfahrung als Geschäftsführer einer Jugendhilfeeinrichtung von den Schwierigkeiten bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und die pädagogischen Unterstützungsanforderungen bei Beendigung der Jugendhilfe.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Careleaver Fortbildung für Pflegeeltern und Pflegekinder am 11.03. in Berlin
Die Familien für Kinder gGmbH bietet am 11.03.2017 in Berlin ein Seminar zum Thema „Careleaver – Der Weg in die Selbstständigkeit“ an.
Das „Starter-Seminar“ richtet sich an Pflegeeltern und Jugendliche, in deren Pflegefamilie der Übergang in die Selbstständigkeit bevorsteht. Im Seminar soll es um rechtliche, pädagogische und lebenspraktische Fragen gehen. Wie bekommen junge Menschen auch über das 18. Lebensjahr hinaus noch „Hilfe für junge Volljährige“, wenn sie das individuell benötigen?
Was ist der richtige Zeitpunkt für den Übergang? Was müssen junge Menschen an Wissen und Fähigkeiten mitbringen, um fit für das selbstständige Leben zu sein? Welche Schritte sind zu gehen? Wie können die Pflegeeltern diesen Übergang gut unterstützen und begleiten? Was wollen die jungen Menschen eigentlich, und wurde das in der Hilfeplanung ausreichend berücksichtigt? Wie kann man sich gut auf die Hilfeplangespräche vorbereiten?
Wenn Sie spezielle Fragen haben, können sie diese vor dem Seminar zuzuschicken, damit sich die ReferentInnen darauf vorbereiten können: info@careleaver-kompetenznetz.de
Anmeldeschluss ist der 04.03.
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