IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch:
- Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79).
- Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
- Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).
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Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern )FDP fordert Elterngeld für Pflegeeltern

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen auch Pflegeeltern in den Genuss vom Elterngeld kommen. In einem Antrag (19/17473) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der in Paragraf 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelte Anspruch auf Pflegeeltern, die ein Pflegekind in Vollzeit aufnehmen, ausgeweitet wird. Das Pflegegeld soll auf das Elterngeld angerechnet werden, so dass die Summe aus beiden Leistungen nie höher als der Elterngeldbetrag vergleichbarer leiblicher Eltern und den Höchstbetrag des Elterngeldes nicht überschreitet. Die Auszahlung des Elterngeldes soll analog zu den Regelungen zum Basiselterngeld und zum Elterngeld Plus auf zwölf beziehungsweise 28 Monate nach Aufnahme des Pflegekindes begrenzt werden.
Die Liberalen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die maximale Höhe des Pflegegeldes gemäß der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge derzeit bei 966 Euro liegt, der Höchstbetrag des Elterngeldes hingegen auf 1.800 Euro. Die Differenz von bis zu mehreren hundert Euro zwischen Pflegegeld und Elterngeld führe dazu, dass sich in einigen Fällen Familien und Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen ein Pflegekind entscheiden, weil sie für die Betreuung eines Pflegekindes die eigene Berufstätigkeit zeitweilig reduzieren oder aussetzen möchten. Der Gesetzgeber sei deshalb aufgefordert, die Benachteiligung von Pflegeeltern gegenüber leiblichen Eltern aufzuheben. Für Kinder, insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, sei ein Aufwachsen in familiären Strukturen besser als in Heimen oder Wohngruppen. Bundesweit mangele es jedoch an Pflegefamilien. Mit der Ausweitung des Elterngeldes würden potenzielle Pflegeeltern unterstützt, ein Pflegekind aufzunehmen und ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder auszusetzen, um mehr Zeit mit dem Pflegekind verbringen zu können.
Quelle: Heute im Bundestag vom 27.03.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für FDP fordert Elterngeld für Pflegeeltern )Region Hannover will Pflegefamilien finanziell besser absichern

Der Pflegekinderdienst der Region Hannover sucht in seinem Zuständigkeitsbereich regelmäßig Pflegeeltern für Kinder, die nicht in ihren Familien aufwachsen können. Doch gestaltet sich die Suche nach geeigneten Paaren oder Familien zunehmend schwieriger: Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sinkt kontinuierlich, während gleichzeitig der Bedarf an Pflegefamilien – besonders für kleine Kinder im Alter von null bis zu sechs Jahren – steigt. Ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der meist voll berufstätigen Interessenten sind die erheblichen finanziellen Einbußen im ersten Jahr der Aufnahme, wenn Pflegeeltern Elternzeit nehmen.
Denn bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld.
Die Region Hannover will daher künftig Pflegeeltern im ersten Jahr der Aufnahme mit elterngeldähnlichen Leistungen unterstützen.
„Grundsätzlich erhalten Pflegepersonen natürlich Pflegegeld für den Lebensunterhalt des Pflegekindes. Doch nehmen sie Elternzeit im ersten Jahr, haben sie bisher keinen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld in dieser Zeit. Das schreckt viele geeignete Paare und Familien ab, da sie mit nur einem Einkommen nicht über die Runden kommen. Diese Hürde wollen wir potenziellen Pflegeeltern nehmen und die gesetzliche Lücke überbrücken“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Denn gerade in dem ersten Jahr ist es wichtig, genug Kraft und Zeit für die Kinder zu haben, die in der Regel bisher in einem instabilem, oft vernachlässigenden Umfeld aufgewachsen sind.“
So sollen alle Vollzeitpflegepersonen, die nach Aufnahme eines Pflegekindes ihre Erwerbstätigkeit in den ersten sechs bis zwölf Monaten vollständig ruhen lassen, künftig 800 Euro monatlich von der Region Hannover erhalten, bis zu einem Jahr lang. „Grundsätzlich ist es für alle Kinder besonders in dem Alter bis zu sechs Jahren für die Entwicklung sehr wichtig, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Wir würden uns wünschen, auf eine große Anzahl unterschiedlichster Familien zurückgreifen zu können, um eine möglichst passende Familie für die jeweiligen Kinder zu finden“, unterstreicht Claudia Weigel, Leiterin des Team Pflegekinder und Adoption der Region Hannover. „Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Pflegepersonen.“ So gab es im Jahr 2017 lediglich vier Bewerberpaare aus den 16 regionsangehörigen Kommunen, in denen die Region Jugendhilfeträgerin ist, in 2018 waren es fünf. Dem gegenüber stehen durchschnittlich 15 Vermittlungsanfragen pro Jahr.
Quelle: Meldung der Region Hannover
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Region Hannover will Pflegefamilien finanziell besser absichern )Landkreis Northeim: Zusatzbetrag für Pflegefamilien bewährt sich

Seit dem 1. Januar 2019 zahlt der Landkreis Northeim zusätzlich zum Pflegegeld einen Zusatzbetrag in Höhe von 800 Euro an Familien, die Pflegekinder aufnehmen – und das Modellprojekt ist gut angelaufen.
Sieben Familien bekommen den Zusatzbetrag bereits und haben dank der Finanzhilfe mehr Spielraum, sich um die Bedürfnisse ihres Pflegekindes zu kümmern.
Insbesondere jüngere Kinder bis zum Grundschulalter sollten vorrangig im Kreis einer Pflegefamilie statt in einem Heim untergebracht werden. Leider finden sich immer weniger Paare, Familien oder Einzelpersonen, die sich dieser Herausforderung stellen wollen. Kinder, die in Vollzeitpflege untergebracht werden müssen, sind oft geprägt von vielfach erlebten Beziehungsabbrüchen und daraus resultierenden Bindungs-, Entwicklungs- oder Belastungsstörungen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass berufstätige Pflegepersonen Elternzeit in Anspruch nehmen, um dem Kind im ersten Jahr nach der Aufnahme ein sicheres Bindungsangebot machen zu können. Den Pflegepersonen steht diese Elternzeit zu, ein Anspruch auf Elterngeld besteht jedoch nicht. Das stellt die Pflegefamilien oft vor finanzielle Probleme. Entsprechend lässt sich beobachten, dass Pflegepersonen sich gegen das Lebensmodell Pflegefamilie entscheiden, da der Verzicht auf ein Jahresgehalt allein durch das Pflegegeld nicht ausgeglichen werden kann.
„Es ist bewundernswert, dass es Familien gibt, die Kinder aufnehmen und ihnen ein liebevolles neues Zuhause schenken. Durch diese Entscheidung dürfen Pflegefamilien nicht ins Ungleichgewicht geraten“, betont Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. Um die Bereitschaft, Pflegekinder aufzunehmen, zu erhöhen und gleichzeitig mögliche finanzielle Einkommenseinbußen abzufedern, zahlt der Landkreis Northeim seit dem 1. Januar 2019 den sogenannten elterngeldanalogen Zusatzbetrag. Dieser beträgt monatlich 800 Euro für das erste Jahr der Unterbringung. Dadurch soll ein Pflegeelternteil die Möglichkeit haben, im ersten Jahr der Pflegezeit ganz für das neu aufgenommene Pflegekind da zu sein und insbesondere Zeit dafür haben, dem Kind ein Gefühl von emotionaler Sicherheit zu vermitteln. Getestet wird das Modell vorerst für zwei Jahre.
Bei der Planung des Projekts wurde von zehn Pflegeverhältnissen ausgegangen, die den Zusatzbetrag erhalten. Seit der Einführung wurden sieben Kinder in Vollzeitpflege untergebracht, deren Pflegefamilien alle den elterngeldanalogen Zusatzbetrag erhalten – für Landrätin Astrid Klinkert-Kittel eine erfreuliche Entwicklung: „Der elterngeldanaloge Zusatzbetrag ist ein tolles Instrument zur Unterstützung von Pflegefamilien.“
Derzeit leben im Landkreis Northeim rund 200 junge Menschen in Pflegefamilien. Im Lauf des vergangenen Jahres wurden 20 neue Vollzeitpflegen eingerichtet. Betreut und unterstützt werden Pflegefamilien vom Pflegekinderdienst des Landkreises Northeim. Zur Unterstützung der Pflegefamilien bietet er unter anderem Fortbildungen und Supervisionen an. Zu den weiteren Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören die passgenaue Vermittlung von Pflegekindern, die Begleitung von Besuchskontakten, Werbung und Akquise von interessierten Bewerbern und Bewerberinnen sowie die Überprüfung ihrer Eignung und Qualifizierung. Familien, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, können sich gern bei den Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes unter der E-Mail-Adresse pflegekinderdienst@landkreis-northeim.de melden.
Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Northeim vom 16.10.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Landkreis Northeim: Zusatzbetrag für Pflegefamilien bewährt sich )Region Hannover zahlt Ausgleich für Pausieren der Erwerbstätigkeit nach Aufnahme eines Pflegekindes

Burgwedel-aktuell.de berichtet im Artikel „Neu: mehr finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern“ vom 05.09.2019, dass künftig auch in der Region Hannover alle Vollzeitpflegepersonen, die nach Aufnahme eines Pflegekindes ihre Erwerbstätigkeit in den ersten sechs bis zwölf Monaten vollständig ruhen lassen, bis zu einem Jahr lang 800 Euro monatlich als Ausgleich erhalten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Region Hannover zahlt Ausgleich für Pausieren der Erwerbstätigkeit nach Aufnahme eines Pflegekindes )Landkreis Northeim: Vorreiter für elterngeldanaloge Leistungen für Pflegefamilien
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Northeim hat am 18.10.2018 eine zweijährige Testphase (2019-20) beschlossen, in der Pflegeeltern, die sich in Elternzeit befinden, für die Dauer von einem Jahr einen elterngeldanalogen Zusatzbeitrag von 800 Euro monatlich erhalten, um Einkommensverluste bei Aufgabe einer Erwerbstätigkeit abzumildern.
Der Kreisausschuss muss diesem Vorschlag noch zustimmen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Landkreis Northeim: Vorreiter für elterngeldanaloge Leistungen für Pflegefamilien )Broschüre: „Neue Familienzeit – Informationen zu Leistungen für Familien“
Die neue kostenlose Broschüre des Bundesfamilienministeriums „Die neue Familienzeit – Informationen zu Leistungen für Familien“ informiert über die aktuellen Leistungen und Angebote für Familien auf einen Blick. Themenschwerpunkte sind die Familienleistungen (Familienpaket), ElterngeldPlus, Familienpflegezeit sowie frühe Bildung für Kleinkinder – denn: Familien brauchen Zeit, finanzielle Sicherheit und gute Kinderbetreuung.
PFAD Ländergremium I/2015: „Von Elternzeit bis Rente – Soziale Absicherung für Pflege- und Adoptiveltern“
Die Delegierten der Landesverbände und -gruppen des PFAD Verbandes beschäftigen sich auf ihrem ersten Ländergremium 2015 am letzten Mai-Wochenende in Rosenheim mit dem Thema „Von Elternzeit bis Rente – Soziale Absicherung für Pflege- und Adoptiveltern„.
Familien stehen eine Vielzahl an staatlichen Leistungen zur Verfügung, die auch oft Pflege- und Adoptiveltern in Anspruch nehmen können. Wie ist es, wenn sich Sozialleistungen für die Familie und Leistungen für das Kind überschneiden? Was ist von Pflege- und Adoptiveltern zu beachten? Das Rentenrecht kennt als Zeitpunkt der Familiengründung die Geburt. In Adoptiv- und Pflegefamilien erfolgt die Familiengründung oft erst jenseits des ersten Lebensjahres eines Kindes. Was bedeutet dies für die Anerkennung von Lebenszeit ohne sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit in der Rente? Was ist der Unterschied von Erziehungszeit und Anerkennungszeit? Welche Bedeutung hat Elternzeit für die Alterssicherung?
In den Empfehlungen des Deutschen Vereins gibt es die Möglichkeit, dass sich die öffentliche Jugendhilfe an den Kosten zur Alterssicherung beteiligt. Was ist dabei zu beachten? Die Delegierten der Landesverbände erörtern die daraus resultierenden Verbandsaufgaben auf allen Verbandsebenen.
Urteil: Anspruch auf Elterngeld in erster Instanz abgewiesen
Das Westfalen-Blatt berichtet am 30.03.2011 im Artikel „Pflegevater verliert vor Gericht: Anspruch auf Elterngeld in erster Instanz abgewiesen“ von der gerichtlichen Niederlage des einem Gütersloher Pflegevaters, der um die Gewährung von Elterngeld für Pflegeeltern streitet (wir berichteten).
Der zweifache Pflegevater „strebt ein Grundsatzurteil gegen die seiner Ansicht nach ungleiche Behandlung von Pflegekindern, Adoptivkindern und leiblichen Kindern an.„
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Pflegevater ohne Pflegegeld“
Westfalen-Blatt berichtet am 23.03.2011 im Artikel „Pflegevater ohne Pflegegeld“ von einem Gütersloher Pflegevater, der aktuell beim Sozialgericht um die Gewährung von Elterngeld streitet.
Elterngeld, das Eltern nach der Geburt eines Kindes bekommen, so sie in ihrem Beruf eine Pause einlegen, steht Pflegeeltern bislang nicht zu.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Familien-Wegweiser: Hilfen für Familien mit geringem Einkommen
Das Service-Portal „Familien-Wegweiser“ informiert ab sofort über Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit geringem oder ohne Einkommen. Das aktuelle Top-Thema bündelt entsprechende Leistungen für verschiedene Lebenssituation sowie eine Auswahl von Ämtern und Ansprechpartnern vor Ort.
Mit der Erhöhung des Kindergeldes, der Kinderfreibeträge und des Unterhaltsvorschusses ist es gelungen, Familien gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besser zu unterstützen. Das Serviceportal „Familien-Wegweiser“ des Bundesfamilienministeriums hilft Müttern, Vätern und allen anderen Interessierten dabei, aktuelle Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Blick zu behalten.
ine besondere Serviceleistung bietet der Familien-Wegweiser in der Rubrik „Familie regional“: Über eine Postleitzahlensuche können Ansprechpartner zu zentralen Leistungen wie dem Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss direkt gefunden werden.
Quelle: BMFSFJ
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert in der neuen Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ anhand von konkreten Fragestellungen auf 93 Seiten ausführlich die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Anhand von zahlreichen Beispielen wird das Gesagte veranschaulicht. Daneben werden in der Publikation sämtliche Elterngeldstellen aufgeführt.
Außerdem ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit mit abgedruckt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis ermöglicht das schnelle Auffinden von Antworten zu einem konkreten Bereich. Die Broschüre kann herunter geladen (pdf, 1,5 MB) oder bestellt werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Auch Großeltern können Elternzeit nehmen
Um die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken, will die Bundesregierung dass in bestimmten Fällen künftig auch Großeltern das Recht auf Elternzeit bekommen, um ihre Enkel betreuen zu können. Außerdem soll die Mindestbezugsdauer für das Elterngeld geändert werden.
Meldung aus „Heute im Bundestag“ Nr.236 vom 25.08.08
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Petition: Anspruch auf Elterngeld für Pflegeeltern
Frau Lydia Paulsen aus Schwerin hat beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eine Petition eingereicht, die von Unterstützern noch bis zum 30. Juli 08 im Internet mit unterzeichnet werden kann.
Frau Paulsen plädiert auf eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) dahingehend, dass Pflegeeltern, die ein Kind dauerhaft und in Vollzeitpflege in ihrem Haushalt aufgenommen haben, denselben Anspruch auf Elterngeld erlangen, wie die bisher nach § 1 BEEG Berechtigten.
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