„Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?“ am 28./29.08. und 04.12. in Halle/Saale
Für Pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen der Kinder-und Jugendhilfe, insbesondere Vormünder*innen, Pflegeltern und Verfahrensbeistände referiert Peter Stieler zum Thema „Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?„. Veranstalter dieser Seminarreihe am 28./29.08.2019 und 04.12.2019 in Halle/Saale ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Kindeswille (KIWI) und Kindeswohl (KIWO) – zwei sich gegenseitig bedingende und nicht ausschließende Begriffe. Die fachliche Prüfung des Kindeswohls ist gängige Praxis. Doch wie prüfe ich den Kindeswillen? Und wo genau liegt die Grenze zwischen Subjektstellung des Kindes und der Gefährdung seines Wohles? Der Kindeswille ist ein vielgenutzter Begriff, dessen inhaltliche Würdigung durch Fachkräfte unterschiedlicher, manchmal nur „vermuteter“ Bewertung obliegt. Wann ist der Kindeswille bedeutsam? Wann ist er bedeutsamer als der Wille der Eltern? Woran erkenne ich einen tragfähigen Kindeswillen? Ist ein manipulierter Wille anzuerkennen?
Zu den o.g. Fragen soll die Fortbildung Ihnen Sicherheit und Fachwissen durch folgende Schwerpunkte vermitteln:
- Kinderinteressen und rechtliche Subjektstellung
- rechtliche Bedeutung unterschiedlicher Willensbegriffe
- psychologische Hintergründe und Kriterien des KIWI
- Vorgaben des BVerfG und deren Umsetzung
- Bausteine zur Erkundung des tragfähigen KIWI
- aktuelle Gerichtsbeschlüsse von AG/ OLG/ BVerfG
Sie werden in der Fortbildung folgende Kompetenzen erwerben:
- Grundlagenwissen zur Verankerung der Bedeutsamkeit des KIWI durch Völkerrecht
- Kenntnis der rechtlich/psychologischenBestandteile des KIWI
- Utilisierung der Willenskriterien zur Erarbeitung der Tragfähigkeit des KIWI
- sich daraus ergebende Handlungsnotwendigkeiten in der beruflichen Praxis
nähere Informationen (Seite 149)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?“ am 28./29.08. und 04.12. in Halle/Saale )„Familienrecht“ am 23.02. in Augsburg
Pfad für Kinder Pflege- und Adoptivfamilien in Augsburg und Umgebung e.V. lädt am 23.02.2019 ein zur Fortbildung „Familienrecht„.
Das Pflegekindschaftsrecht gehört zu den seltenen Rechtsgebieten, welches sowohl durch das Familienrecht als auch das Öffentliche Recht geprägt ist. Hierdurch ergeben sich einerseits Schnittstellen, andererseits aber auch Widersprüche. So geht das Familienrecht grundsätzlich davon aus, dass der Verbleib des Kindes in einer Pflegefamilie nur vorübergehender Natur ist, während man im Öffentlichen Recht versucht, auch eine langfristige Perspektive zu entwickeln. Über allem steht das Verfassungsrecht mit seinen Grundrechtsgarantien.
Aufgrund der geschilderten Gemengelage ergeben sich spezifische Problemkonstellationen wie im Umgangsrecht oder bei der elterlichen Sorge, aber auch Besonderheiten im Verfahrensrecht.
Das Seminar dient dazu, Zusammenhänge transparent zu machen und Strukturen zu erkennen, die es den Teilnehmern ermöglicht, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und im Bedarfsfall zu realisieren.
Das Seminar findet von 10-16 Uhr im Haus Tobias in Augsburg statt. Kinderbetreuung ist möglich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Familienrecht“ am 23.02. in Augsburg )Mehr Rechtssicherheit für Kinder vor Familiengerichten – Forderungskatalog der Kinderkommission einstimmig verabschiedet
Die Kinderkommission des Bundestags setzt sich dafür ein, dass Kinder künftig mehr Sicherheit haben, wenn sie von Familiengerichten angehört werden. Richter, Sachverständige und Verfahrensbeistände sollen eine verbindliche und hochwertige Qualifizierung erhalten. „Zu oft, das haben die Expertengespräche der Kinderkommission ergeben, erhalten Kinder nicht die ihnen eigentlich zustehende Unterstützung. Wenn sie zu ihrem Schutz in Obhut genommen werden sollen, wenn es um Unterhaltsregelungen geht oder wenn sie zu Gewalt- und Missbrauchstaten befragt werden: Häufig können sie ihren Willen nicht bekunden oder werden in ihren Äußerungen nicht ernst genommen. Das wollen wir ändern“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann, unter deren Vorsitz die Kinderkommission jetzt ihre Stellungnahme zur Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren (pdf) verabschiedet hat.
„Ich bin meiner Kollegin und den Kollegen aller Fraktionen in der Kinderkommission sehr dankbar für die fruchtbaren Diskussionen und Mitwirkung, so dass wir trotz der Kürze der Zeit eine von allen gemeinsam getragene Stellungnahme erarbeiten konnten. Ich danke auch den Sachverständigen unterschiedlicher Professionen und den betroffenen Kindern und Jugendlichen, die mit ihrer Sachkenntnis und ihren Erfahrungen die Stellungnahme auf eine feste Grundlage gestellt haben“, ergänzt die Abgeordnete.
„Ich bin sicher, wir werden erreichen können, dass Vorfälle von fehlendem Schutz von Kindern und Jugendlichen, über die in den letzten Jahren die Medien berichteten, sich nicht mehr wiederholen. Kinder müssen vor Misshandlung und Missbrauch geschützt werden. Sie müssen aber auch gehört werden, wenn es um sie unmittelbar betreffende Entscheidungen geht, sei es bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts, sei es bei der Herausnahme aus Familien oder aus Einrichtungen der Jugendhilfe. Ich bin froh, dass die Koalition sich vorgenommen hat, hier Klarheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen. Es geht nicht an, dass ausgerechnet in Kindschaftssachen die Qualifizierungsanforderungen sowohl bei Richtern als auch bei Sachverständigen und den die Kinder begleitenden Verfahrensbeiständen sehr niedrig sind. Hier muss dringend nachgebessert werden“, ist Wiesmann überzeugt.
Die Familienpolitikerin fügt hinzu: „Ich weiß, eine verpflichtende Qualifizierung von Familienrichtern ist aufwändig für die Landeskassen. Aber der langfristige Schaden, wenn unter den jährlich 340.000 Kindschaftsverfahren an deutschen Familiengerichten zu viel schief läuft, ist viel größer. Familiengerichtliche Verfahren sind enorm konfliktbehaftet und gerade für Kinder und Jugendliche oft außerordentlich belastend. Deshalb fordern wir nicht zuletzt mehr Transparenz, damit die Betroffenen verstehen, was und warum das Gericht etwas tut. So können wir erreichen, dass die Rechte der Kinder auch vor Gericht gewahrt werden.“
Quelle: Pressemitteilung von Bettina M. Wiesmann, MdB vom 11.12.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Mehr Rechtssicherheit für Kinder vor Familiengerichten – Forderungskatalog der Kinderkommission einstimmig verabschiedet )„Jugendhilferecht/Familienrecht in Bezug auf Pflege-und Adoptivkinder“ am 03.02. in Halle/Saale
Am 03.02. von 19 bis 21 Uhr referiert Herr Henneike, der Leiter der Abteilung: Leistungen und Dienste zur Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Magdeburg zum Thema: „Jugendhilferecht/Familienrecht in Bezug auf Pflege-und Adoptivkinder“ in den Räumlichkeiten des lebens(t)raum e.V., Marktplatz 10 a in Halle/Saale.
Veranstalter ist der PFAD Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Sachsen-Anhalt e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bayern: Zahl der Sorgerechtsentzüge 2011 um knapp 10 Prozent gestiegen – Rückläufiger Trend bei der Zahl der Anrufungen der Familiengerichte
Im Laufe des Jahres 2011 erfolgten insgesamt 1 701 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren davon 859 Buben und 842 Mädchen betroffen. Daneben fand im Jahr 2011 in 1 735 Fällen eine Anrufung des Gerichts durch das Jugendamt zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge statt und in 1 236 Fällen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1 666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat damit im Falle einer körperlich, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens, dann wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind die Gefahr abzuwenden, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwendung der Gefahr führen.
In Bayern wurden nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung im Laufe des Jahres 2011 für 1 701 Kinder und Jugendliche gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge getroffen. Gezählt wurden dabei alle gerichtlichen Maßnahmen, unabhängig davon, auf wen das Sorgerecht übertragen wurde. Verglichen mit der Vorjahreszahl von 1 551 Fällen entspricht dies einer Zunahme von knapp 10 Prozent. Mit 859 Fällen waren fast genauso viele Buben wie Mädchen (842 Fälle) betroffen.
Außerdem haben die Jugendämter Bayerns im Jahr 2011 in 1 735 Fällen das Gericht zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angerufen. Gegenüber 2010 war hier mit 1 939 Anrufungen ein Rückgang von rund 10 Prozent festzustellen. Davon waren in rund 52 Prozent der Fälle Buben und in rund 48 Prozent Mädchen betroffen. Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann je Fall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen.
Zudem erfolgte die Übertragung des Personensorgerechts in 1 236 Fällen vollständig oder teilweise auf das Jugendamt.
Die Situation in den bayerischen Regierungsbezirken stellte sich wie folgt dar:
Sorgerechtsentzüge in Bayern 2011
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vom 05.06.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Pflegekinder in familiengerichtlichen Verfahren – Rechte und Pflichten von Pflegeeltern“ am 26.11. in Halle/Saale
„Pflegekinder in familiengerichtlichen Verfahren – Rechte und Pflichten von Pflegeeltern“ lautet das Thema der Fortbildung des Fachzentrums für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt mit den Referenten Thomas Krille und Volker Henneicke am 26.11. in Halle/Saale.
Seminar “Psychologische Begutachtung – Pflegekinder in FamG. Verfahren“ am 28.02. in Frankfurt
Am 28.02. veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Frankfurt in Kooperation mit dem Päritätischen Bildungswerk Frankfurt von 10 – 17 Uhr das Seminar “Psychologische Begutachtung – Pflegekinder in FamG. Verfahren“.
Inhalt:
Das Konzept „Permanency Planning“ wird in den USA praktiziert und zielt darauf, möglichst schnell die temporäre Unterbringung von Pflegekindern zu beenden und sie abzusichern. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie, der psychologischen Begutachtung, der Bindungs- und Traumaforschung sowie die Konsequenzen für eine erforderliche Weiterentwicklung.
Referentin ist Frau Dr. Alheidis von Studnitz, psychologische Psychotherapeutin und Gerichtsgutachterin aus Kiel.
zum Anmeldeformular
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )VAMV: Vorschlag der Justizministerin zur Neuregelung der elterlichen Sorge für Alleinerziehende nicht akzeptabel
Mit ihrem so genannten „Kompromissvorschlag“ für die Regierungskoalition begibt sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in eine rechtssystematische Außenseiterposition. Mütter von nichtehelichen Kindern sollen in Zukunft innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt widersprechen, wenn sie die gemeinsame Sorge mit dem Vater des Kindes nicht wollen. Dann müssen sie außerdem begründen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Halten sie die Widerspruchsfrist nicht ein, tritt automatisch die gemeinsame Sorge in Kraft.
„Diese Regelung stünde im Widerspruch zur geltenden Rechtspraxis im Kindschaftsrecht. Bei einer Antragsstellung gegen den Willen der Mutter eine Fristenlösung“ einzuführen, ohne Überprüfung der Argumente der Mutter und des Kindeswohls stünde außerhalb der Rechtssystematik. Die schlichte Versäumnis einer Frist könnte fatale Folgen für Mutter und Kind haben“, so Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und Fachanwältin für Familienrecht.
Hinzu kommt, dass Mütter direkt nach der Geburt nicht immer und jederzeit in der Lage sind, sich um formale Angelegenheiten zu kümmern. Sie sind mit ihrem Neugeborenen beschäftigt und müssen sich häufig auf eine völlig neue Lebenssituation einstellen. Sie brauchen eventuell auch erst einmal einen Eindruck davon, wie und ob es mit dem Vater des Kindes, mit dem sie nicht verheiratet sind, möglich ist, wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen, gemeinsam zu treffen. Dazu ist eine regelmäßige und einvernehmliche Kooperation zwischen den Eltern notwendig, die gerade bei getrennt lebenden Paaren nicht automatisch und schon gar nicht innerhalb einer Frist zu bewerkstelligen ist.
„Dass Väter ein Klagerecht haben, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mütter haben wollen, ist selbstverständlich und auch logisch. Darum muss die Rechtsfolge auch von ihrem Handeln vor Gericht abhängen und nicht ohne gerichtliche Prüfung von statten gehen“, kommentiert Edith Schwab. „Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Ob diese Gründe vor Gericht standhalten, unterliegt der richterlichen Überprüfung.“
Der VAMV hat einen Gesetzesvorschlag für den § 1626 a BGB vorgelegt, in dem Kriterien geprüft werden müssen, damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls verantwortungsvoll wahrnehmen können: Das Kind muss eine Bindung zum Vater haben, d.h. er muss zumindest eine ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. Der Barunterhalt für das Kind sollte regelmäßig und in ausreichender Höhe bezahlt werden, damit die existentiell notwendigen Kosten gedeckt sind. Bei jeder Form von Gewaltanwendung gegen die Mutter oder das Kind kommt eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht.
Der VAMV fordert den Gesetzgeber auf, ein Antragsverfahren ohne Ausschlussfristen zur Erlangung der gemeinsamen Sorge einzuführen und damit der Lebensrealität der alleinerziehenden Mütter Genüge zu tun.
Quelle: Pressemeldung des Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 14.01.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtagung „Ein Jahr FamFG – Auswirkungen auf Verfahren zur Kindeswohlgefährdung“
Am 15.11. veranstaltet der Bundesverband für Erziehungshilfen e.V. (AFET) in Kooperation mit dem Deutschen Familiengerichtstag e.V. in Kassel eine Fachtagung unter dem Titel „Ein Jahr FamFG – Auswirkungen auf Verfahren zur Kindeswohlgefährdung„.
Als ReferentInnen sind Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Prof. Maria Kurz-Adam (Jugendamtsleiterin München), Prof. Dr. Helga Oberloskamp, RAG Michael Grabow (Familiengericht Berlin) und Hr. Klaus Guido Ruffing (Jugendamtsleiter Saarpfalzkreis) vorgesehen.
Der Kostenbeitrag ist für AFET-Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Programm und Anmeldeunterlagen
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) legt Materialienband zur Umsetzung des FamFG vor
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) legt mit dem Titel „Das Kind im Mittelpunkt“ einen umfangreichen Materialienband vor, der den Erziehungs- und Familienberatungsstellen und den anderen Akteuren vor Ort Unterstützung und Anregung bei den notwendigen Diskussionen zur Umsetzung des neuen Familienverfahrensrechts bietet.
Das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) hat zum 1. 9. 2009 das bisherige FGG abgelöst. Den sich daraus ergebenden Veränderungen für die Zusammenarbeit von Beratungsstellen, Jugendamt und Familiengericht wird in diesem Buch nachgegangen. Das Inhaltsverzeichnis können sie hier herunterladen.
Der Band „Das Kind im Mittelpunkt – Das FamFG in der Praxis“, 328 Seiten, kann zum Preis von EUR 18,50 (inkl. Versandkosten) bestellt werden bei:
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
Herrnstraße 53, 90763 Fürth
Tel (09 11) 9 77 14-0, Fax (09 11) 74 54 97. E-Mail: bke@bke.de
Mecklenburg-Vorpommern: Familiengerichte entzogen 2009 Eltern seltener das Sorgerecht für ihre Kinder
Die Familiengerichte Mecklenburg-Vorpommerns haben 2009 in 162 Fällen Eltern das Sorgerecht für ihr/e Kind/er vollständig oder teilweise entzogen. Das waren nach Mitteilung des Statistischen Amtes 66 Fälle oder 25 Prozent weniger als 2008.
Eine Einschränkung oder ein Entzug des Personensorgerechts kann nur durch ein Familiengericht erfolgen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.
Von den insgesamt 162 Fällen des gerichtlich angeordneten Entzugs des Sorgerechts waren im vergangenen Jahr 78 Mädchen und 84 Jungen betroffen. In 138 Fällen wurde die elterliche Sorge ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 23 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei den übrigen Fällen ist das Sorgerecht auf Einzelpersonen oder Vereine übertragen worden.
Bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern kamen 2009 auf 10 000 Kinder und Jugendliche 8 Sorgerechtsentziehungen. Im vorangegangenen Jahr waren es dagegen noch 11 je 10 000 Minderjährige gewesen.
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern vom 27.07.2010
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Tagesseminar „Pflegekindschaftsverhältnis im Spannungsfeld zwischen Elternrecht und Kindeswohl“ am 25.09. in Roth
Zum Thema „Pflegekindschaftsverhältnis im Spannungsfeld zwischen Elternrecht und Kindeswohl“ referiert Rechtsanwalt Andreas Woidich am 25.09. im Landratsamt in Roth.
Veranstalter des Tagesseminars ist PFAD FÜR KINDER im Landkreis Roth und Umgebung e.V. Der Verein lädt ausdrücklich auch Mitglieder anderer PFAD-Ortsvereine und -gruppen sowie interessente Familien ein.
Es wird Kinderbetreuung angeboten. Um Anmeldung bis zu 15.08. wird gebeten.
Veranstaltungsflyer: Seite 1 und Seite 2
Plakat zum Vergrößern bitte anklicken
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bayern: Anstieg der Sorgerechtsentzüge und Anrufungen des Familiengerichts durch das Jugendamt in 2009
Verglichen mit 2008 stieg die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge um rund 14 Prozent auf 1 649 Kinder und Jugendliche an. Weiterhin teilt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mit, dass auch die Zahl der Anrufungen der Jugendämter zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge im Vergleich zu 2008 zugenommen hat – und zwar um 11 Prozent.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt, dass bei Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohles des Kindes oder seines Vermögens und wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, das Familiengericht Maßnahmen zu treffen hat, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Im Laufe des Jahres 2009 wurden in Bayern für 1 649 Kinder und Jugendliche gerichtliche Maßnahmen getroffen, die zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge führten. Hierfür sind immer familiengerichtliche Entscheidungen erforderlich.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren im letzten Jahr von einem ganzen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge 850 Buben und 799 Mädchen betroffen. Gezählt wurden hierbei alle gerichtlichen Maßnahmen, unabhängig davon, auf wen das Sorgerecht übertragen wurde. Verglichen mit dem Vorjahr (1 441 Fälle) stieg damit die Zahl um gut 14 Prozent. Die Entwicklung der letzten fünf Jahre ist in folgender Graphik dargestellt.
Darüber hinaus haben die Jugendämter Bayerns 2009 in 1 948 Fällen das Gericht zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angerufen. Gegenüber 2008 mit 1 755 Anrufungen bedeutete dies eine Zunahme von 11 Prozent. Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn es zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Das Familiengericht entscheidet dann je Fall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen.
Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht Kinder- und Jugendhilfe in Bayern, Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen (Bestellnummer: K51013, Preis der Druckausgabe: 11,90 €). Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Gedruckte Ausgaben können beim Vertrieb erworben bzw. dort per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Fax (Fax-Nr. 089 2119-457) oder Post bestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesames für Statistik und Datenverarbeitung vom 14.07.2010
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:
Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.
Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.
Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern.
Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst werden.
Zum Hintergrund:
Ein Vormund wird nicht nur für Waisen, sondern auch bestellt, wenn das Familiengericht den Eltern ihr Sorgerecht z.B. wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der Vormund ist dann an Stelle der Eltern zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.
Eine mögliche Ursache ist der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen Vormund und Mündel. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die Vormundschaft als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120 Kinder betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.
Ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Referentenentwurf sieht deshalb vor:
- Ein ausreichender persönlicher Kontakt des Vormunds mit dem Mündel wird ausdrücklich im Gesetz verankert.
- Die Pflicht des Vormunds, Pflege und Erziehung des Mündels zu beaufsichtigen, wird im Gesetz stärker hervorgehoben.
- Die Frage des persönlichen Kontakts wird in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds gegenüber dem Familiengericht aufgenommen.
- Die Aufsicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds wird ausdrücklich auf die Erfüllung der Kontaktpflichten erstreckt.
- Die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft werden auf 50 Vormundschaften für jeden Vollzeitmitarbeiter begrenzt.
Bei der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg hat die Bundesregierung dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zugestimmt, den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel zu stärken und dazu einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf vor. Momentan haben Länder und Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zusätzlich zu dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ist im zweiten Schritt eine Gesamtreform des Vormundschaftsrechts beabsichtigt. Die Grundkonzeption des Vormundschaftsrechts stammt aus dem 19. Jahrhundert und bedarf daher in vielen Bereichen der Anpassung an die aktuellen Rechts- und Lebensverhältnisse. Ein Gesetzesentwurf soll im Laufe der Legislaturperiode erarbeitet werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 08.01.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )AGJ: Aktualisierung zum SGB VIII
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat die am 1. September 2009 in Kraft getretene FGG-Reform zum Anlass genommen ihr Standardwerk zum SGB VIII in überarbeiteter Fassung herauszugeben.
Sozialgesetzbuch VIII auf dem Stand des Kinderförderungsgesetzes mit Berücksichtigung der FGG-Reform
– Gesamttext und Begründungen –
Am 16. Dezember 2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) in Kraft. Die Änderungen des SGB VIII durch das KiföG nahm die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zum Anlass, ihre erstmals 2005 erschienene Arbeitshilfe zum SGB VIII grundlegend zu überarbeiten. Die nunmehr vorliegende 13. Auflage enthält zudem die Novellierungen des SGB VIII infolge des am 1. September 2009 in Kraft getretenen Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Wie die Vorauflagen enthält auch die aktuelle Bearbeitung den Gesamttext des neuen SGB VIII, um die gesetzlichen Änderungen in ihrem Kontext lesbar zu machen. Mit dieser Neuauflage möchte die AGJ die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe kompakt über die in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen informieren.
Quelle: Presseinformation der AGJ vom 12.10.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Abschlussbericht 2009 der Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB“
Im September 2009 hat die Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB“ (AG) ihren Abschlussbericht veröffentlicht.
Die im Jahre 2006 Arbeitsgruppe hatte bereits Vorschläge, welche den Gerichten ein frühzeitiges Tätigwerden im Fall der Kindeswohlgefährdung ermöglichen und Eltern zur Wahrnehmung elterlicher Verantwortung anhalten sollte, erarbeitet. Diese finden sich in dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wieder.
Insgesamt würdigt und begrüßt die Arbeitsgruppe im nun vorgelegten Abschlussbericht die eingetretenen Verbesserungen im Bereich des Kinderschutzes. Sie sieht aber gleichwohl weiteren Handlungsbedarf in den genannten Bereichen, um eine fortschreitende Stärkung und Verbesserung des Kinderschutzes zu verwirklichen.
Im Rahmen der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Familiengerichten und den Jugendämtern sollte nach ihrer Auffassung der Fokus bei der Erweiterung des interdisziplinären Wissens auf beiden Seiten sowie einer engeren Zusammenarbeit liegen. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit könne beispielsweise durch die Erhöhung der Teilnehmerzahlen bei Fortbildungen und interdisziplinären Arbeitkreisen erreicht werden.
Weiterer Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe war der Schutz des Wohls des ungeborenen Kindes. Die hier bestehende Gefährdungslage sei von § 1666 BGB nicht erfasst. Im Abschlussbericht wird eine Erweiterung der Hilfsangebote im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen vorgeschlagen. Es solle ein Hilfsangebot ins SGB VIII aufgenommen werden, welches sich explizit an schwangere Frauen und werdende Eltern richtet.
Im Rahmen der Qualitätssicherung in Vormundschafts- und Pflegschaftssachen wird insbesondere auf die Überlastung der Fachkräfte hingewiesen, die häufig zwischen 60 und 120 Kinder und Jugendliche vertreten würden. Die AG empfiehlt eine Obergrenze von 50 Kindern und Jugendlichen, um eine konzentrierte Ausführung der Aufgaben zu ermöglichen. Zudem bedürfe es der Konkretisierung der Personensorgepflicht, der gesetzlichen Verpflichtung zu regelmäßigem persönlichen Kontakt, einer verstärkten Beteiligung des Kindes und der Stärkung des Einzelvormunds.
Um bei Pflegekindern das Auftreten von Kindeswohlgefährdungen zu verringern, hält die AG die Stärkung der Stabilität des Pflegeverhältnisses für erforderlich.
Der komplette Abschlussbericht der AG ist auf der Webseite des Bundesjustizministeriums unter http://www.bmj.de/ag-kindeswohl abrufbar.
Quelle: LVR Newsletter „Rechtsfragen der Jugendhilfe“ vom 29.09.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )VAMV: Leitfaden zur Umsetzung des neuen familienrechtlichen Verfahrens in der Beratungspraxis
Mit dem neuen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen bestimmte Verfahren in Kindschaftssachen zügiger durchgeführt und die Stellung des Kindes, seine Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte und die Berücksichtigung seines Wohls gestärkt werden.
Unter www.vamv.de steht der neue Leitfaden des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) gibt Leitfaden zur Umsetzung des neuen familienrechtlichen Verfahrens in der Beratungspraxis heraus jetzt zum kostenlosen Download bereit. Darin informiert der VAMV zu den wichtigsten Neuerungen des FamFG.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf den häufigsten Beratungsfällen kindschaftsrechtlicher Art und dort insbesondere auf der Regelung des Umgangs. Vor allem Berater/innen und Eltern will der VAMV Argumente an die Hand geben, die in das Verfahren eingebracht werden können, um Richter/innen und sachverständige Gutachter/innen zu Entscheidungen zu bewegen, die der Vielfalt der Situationen getrennter Eltern und vor allem der Situation der Einelternfamilien gerecht werden.
PFAD weist darauf hin, dass die Umstände und Erfordernisse von Pflege- und Adoptivkindern nicht dieselben sind wie die von Scheidungskindern!
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neuauflage „Das neue Familienverfahrensrecht verstehen“
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist grundlegend reformiert. Seit dem 1. September gilt das neue FamFG. Es bündelt und modernisiert Bestimmungen, die bisher in verschiedenen Vorschriften geregelt waren.
Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes erscheint die handliche Walhalla-Rechtshilfe „Das neue Familienverfahrensrecht FamFG – FGG“ in aktualisierter Neuauflage. Top-aktuell berücksichtigt die Arbeitshilfe bereits vollständig die neuen Reformgesetze und Berichtigungen zum FamFG, das Versorgungsausgleichsstrukturgesetz und die Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sowie das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz.
Das praktische Taschenbuch stellt Buch 1 (Allgemeiner Teil), Buch 2 (Verfahren in Familiensachen) und Buch 3 (Verfahren in Betreuungs-, Unterbringungs- und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen) den bisherigen FGG- und ZPO-Vorschriften synoptisch gegenüber und gibt so einen genauen Überblick über Neu und Alt. Die Änderungen der ZPO, der Hausratsverordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes sind eingearbeitet.
Zusätzlich fasst Reinhold Spanl die wichtigsten Neuerungen zusammen. Als Referent und Dozent schult er seit Jahren Betreuer und ist daher sowohl ausgewiesener Kenner der Materie als auch erfahren mit den praktischen Konsequenzen der Gesetzeslage.
Mit „Das neue Familienverfahrensrecht FamFG – FGG“ erhalten ehrenamtliche und Berufsbetreuer, Mitarbeiter in Jugendämtern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Richter, Rechtspfleger, Notare sowie Rechtsanwälte eine übersichtliche und fundierte Arbeitshilfe an die Hand. Zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis bietet sie schnelle und umfassende Orientierung gerade in der Umstellungsphase.
2., aktualisierte Auflage (erscheint am 22. September 2009) ca. 288 Seiten, Paperback ca. 9,95 EUR ISBN 978-3-8029-7509-7 WALHALLA Fachverlag, Regensburg, 2009
Autoreninformation
Reinhold Spanl ist hauptamtlicher Dozent an Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege. Als Referent schult er bundesweit ehrenamtliche und Berufsbetreuer. Erfolgreicher Fachautor.
Quelle: Pressemitteilung des Walhalla-Verlags vom 08.09.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Regeln für Verfahren vor Gericht: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen
Zu dem Themenschwerpunkt „Neue Regeln für Verfahren vor Gericht“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen.
Das Heft enthält Beiträge u. a. von Siegfried Willutzki („Das Verfahren in Kindschaftssachen. Struktur und grundlegende Neuerungen“), Manuela Stötzel („Aus „Verfahrenspfleger“ wird „Verfahrensbeistand“: Was ist neu?“), Anne Loschky („Beratung von Familien im Auftrag Dritter. Gerichtlich angeordnete Beratungen gemäß § 156 FamFG“) sowie ein Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Weiterhin enthält das Heft folgende Praxisbeiträge: „Konstruktiv, lösungsorientiert, innovativ: Zusammenwirken im Familienkonflikt e.V. und „Was darf ich sagen? Wer hört mir zu? Wer steht an meiner Seite? Die Interessenvertretung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren – Fälle aus der Praxis“.
Im Rahmen der Initiative der Deutschen Liga für das Kind „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ ist außerdem dokumentiert: „Orientierungen für Eltern: Die beste Betreuung für mein Kind. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihr Kind in eine Krippe, Kita oder Kindertagespflegestelle geben“.
Das Heft kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 4,50 Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden (bei Abnahme ab zehn Heften 4,- Euro pro Stück, ab hundert Heften 3,- Euro pro Stück).
Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 28 59 99 70, Fax: 030 – 28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de
Wichtige Änderungen im Familienrecht ab 01.09.
Die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird am 1. September 2009 in Kraft treten. Sie fasst das gerichtliche Verfahren in Familiensachen und in den Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen – erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung übersichtlich zusammen.
Die durch Ehe und Familie sachlich verbundenen Streitigkeiten werden künftig beim so genannten Großen Familiengericht gebündelt. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst, seine Aufgaben vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen. Überdies wird der Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren ausgebaut, indem beispielsweise die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der betroffenen Kinder weiter gestärkt werden. Mehr unter: www.bmj.de/270608famfg
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586) wurde bis zum Inkrafttreten mehrfach geändert.
Textfassung des FamFG mit Stand vom 01.09.2009
Quelle: Ausschnitt der Pressemitteilung des BMJ vom 28.08.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Wenn Eltern Täter sind“
Ein Gedankenspiel: Sie werden überfallen und zusammengeschlagen. Würde Sie jemand zwingen, danach mit dem Täter in Kontakt zu treten? Solche Fragen stellt der Kinderpsychiater Karl-Heinz Brisch, der die Abteilung Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie an der Kinderklinik der Ludwig-Maximilians-Universität in München leitet, manchem Richter. Denn: Was Erwachsenen niemand zumutet, wird von Kindern oft verlangt. Sie werden misshandelt, vernachlässigt, dauerhaft geschädigt und müssen sich ihren Tätern trotzdem immer wieder aussetzen – wenn die Täter ihre Eltern sind.
Eigentlich hatte Matthias noch Glück im Unglück. Als er mit dreieinhalb nicht mehr regelmäßig in den Kindergarten kam, schritt das Jugendamt ein. Da war die Alkoholerkrankung seiner Mutter längst bekannt. Ein Jahr später ist Matthias viereinhalb und hat ein neues Zuhause bei Pflegeeltern gefunden. Ist jetzt alles in Ordnung? Es gibt Momente, in denen es der Pflegemutter die Sprache verschlägt. Zum Beispiel, als sie Matthias und seinen Geschwistern Süßigkeiten bringt und ausdrücklich sagt: „Für euch alle.“ Und alle greifen zu. Nur Matthias schaut misstrauisch: „Mama, ist das auch für mich?“ Seine Pflegemutter fühlt sich verletzt: Denken die anderen jetzt, Matthias werde benachteiligt?
In solchen Situationen ist es schwierig, richtig zu reagieren, sagt die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Annette Schaal-Beyermann aus Lörrach. Da hilft nur, sich immer wieder neu klar zu machen: Ein Kind hat, bis es endlich aus seiner Ursprungsfamilie herausgenommen wird, vieles hinter sich, was es niemals hätte erleben dürfen. Es hatte keine Chance, Urvertrauen aufzubauen. Statt sich gekränkt zu fühlen, sollten Pflegeeltern stellvertretend für das Kind denken, „dolmetschen“, was hinter den Reaktionen steckt. Und zum Beispiel Matthias’ Ängste ernstnehmen und ihm sagen: „Das wäre ja gemein, wenn du nichts bekommen würdest, natürlich ist das auch für dich.“ Solche Herausforderungen müssen Pflegeeltern nicht einmal bestehen, sondern immer wieder neu. Nur dann kann langsam Heilung einsetzen.
Doch was ist, wenn Kinder immer wieder mit denen konfrontiert werden, die an ihren tiefen seelischen Verletzungen schuld sind? Es gibt extreme Beispiele. Wie das zweijährige Mädchen, dessen Eltern zum fünften Mal „eine Chance“ bekommen. Ihr Kind wird ihnen zurückgegeben – obwohl es viermal nicht geklappt hat und das Mädchen in der Zwischenzeit bei drei Pflegefamilien war. Kinderpsychologen beklagen seit einiger Zeit, was die Psychoanalytikerin und Jura-Professorin Gisela Zenz einen „Rückfall in den Biologismus“ nennt: Der alte Glaube, dass Kinder am besten bei ihren leiblichen Eltern aufgehoben seien, hat wieder Hochkonjunktur.
Das passt zum Sparwillen allerorten. Ab und zu eine sozialpädagogische Familienhilfe vorbeizuschicken ist deutlich billiger als die Probleme an der Wurzel anzugehen. Gisela Zenz vermutet zudem, dass Verantwortliche mit der Macht von Gesetzen Beziehungen gestalten wollen – unbewusst identifiziert mit den leiblichen Eltern. Die aber seien in der Regel schwer belastete, unglückliche Menschen, die vor Gericht alles bereuen und beteuern.
Grund genug, ihnen ein hilfloses Kind anzuvertrauen? Auf keinen Fall, warnen Gisela Zenz und Karl-Heinz Brisch. Abgesehen von wenigen Fällen, in denen sich Mütter und Väter in einer langen, gründlichen Psychotherapie mit sich auseinandergesetzt und wirklich verändert hätten. Ansonsten, sagt Gisela Zenz, „tut man dem Kind Unrecht und auch den Eltern keinen Gefallen“ – weil sie nicht anders können, als ihr eigenes Scheitern immer wieder zu wiederholen.
Es gibt auch Fälle, in denen sich psychologisch ungeschulte Richter vollends täuschen lassen. Wenn sie sehen, wie ein Kind auf den Vater zuläuft und der es liebevoll in die Arme nimmt. Dieser Vater soll ein Täter sein? Unmöglich. Da beginnt für Kinderpsychologen die mühsame Arbeit, zu erklären, dass ein Kind natürlich eine Bindung zu den Eltern hat. Sie kann aber pathogen sein, also krankmachend. Und dann muss sie schleunigst enden. Pathologische Eltern-Kind-Beziehungen sind in der Regel nicht auf den ersten Blick erkennbar, betont Karl-Heinz Brisch: Diese Kinder wünschen sich genauso Kontakt zu ihren Eltern wie alle anderen Kinder, sie lieben sie ja. Doch bei ihnen muss dieser Wunsch ganz anders bewertet werden: Denn nur wenn der Kontakt in dieser Form unterbrochen wird, kann das Kind neue, heilsame Bindungen eingehen – sonst bleibt es in seiner es schädigenden Fixierung gefangen. Das kann auch dann passieren, wenn ein Kind trotz Pflegefamilie immer wieder mit den leiblichen Eltern zu tun hat, was unter anderem Angst und Alpträume auslöst.
Mühsam ist es, jedes Mal von Neuem gegen verbreitete Mythen anzukämpfen. Gegen die Behauptung, Kinder würden einiges aushalten und es sei für sie weniger schlimm, körperliche oder emotionale Gewalt nur ansehen zu müssen, statt selbst geschlagen oder seelisch misshandelt zu werden. Denn das stimmt nicht, sagt Karl-Heinz Brisch: Ein Kind, das erlebt, wie der Vater die Mutter schlägt, hat genauso viel Angst und Schmerz, als wenn es selbst geschlagen würde. Auch die – dauerhaften – Folgen sind dieselben: psychische Traumatisierung, die sich zum Beispiel in Erstarrung, Ohnmacht oder der Abspaltung von Gefühlen zeigt.
Und es sind längst nicht nur die öffentlichkeitswirksamen Skandalfälle, die Kinder massiv schädigen: Auch Vernachlässigung hat dramatische Auswirkungen auf die Entwicklung des Gehirns. Das alles sei bei den Gerichten nicht wirklich angekommen, bilanziert Karl-Heinz Brisch: „Die warten viel zu lang.“
Das war einmal anders und kann sich auch wieder ändern, hofft Gisela Zenz: In den 1970ern und 1980ern hatten Kinderpsychologen großen Einfluss auf Gerichte und Behörden. Den könnten sie wieder zurückerobern, wenn sie sich deutlicher zu Wort melden würden.
Quelle: Artikel in Badische Zeitung vom 14.07.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue aktuelle Arbeitshilfe zum Familienverfahrensrecht
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Am 1. September tritt die neue Verfahrensordnung zum Familien- und Betreuungsrecht in Kraft. Es bündelt und modernisiert Bestimmungen, die bisher in verschiedenen Vorschriften geregelt waren.
Die top-aktuelle Rechtshilfe „Das neue Familienverfahrensrecht FamFG – FGG“ aus dem Walhalla Fachverlag gibt einen schnellen und umfassenden Überblick über die neuen und alten Vorschriften. Zusätzlich fasst Reinhold Spanl die wichtigsten Neuerungen zusammen. Als Referent und Dozent schult er seit Jahren Betreuer und ist daher sowohl fundierter Kenner der Materie als auch erfahren mit den praktischen Konsequenzen der Gesetzeslage.
Das handliche Taschenbuch stellt Buch 1 (Allgemeiner Teil), Buch 2 (Verfahren in Familiensachen) und Buch 3 (Verfahren in Betreuungs-, Unterbringungs- und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen) den bisherigen FGG- und ZPO-Vorschriften synoptisch gegenüber. Die Änderungen der ZPO, der Hausratsverordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes sind eingearbeitet.
Wichtig: Die aktuellen Berichtigungen zum FamFG, das Versorgungsausgleichsstrukturgesetz und die Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sind bereits vollständig berücksichtigt.
Mit „Das neue Familienverfahrensrecht FamFG – FGG“ erhalten ehrenamtliche und Berufsbetreuer, Mitarbeiter in Jugendämtern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Richter, Rechtspfleger, Notare sowie Rechtsanwälte eine übersichtliche und fundierte Arbeitshilfe an die Hand – passend für jede Tasche und jeden Geldbeutel.
Quelle: Pressemitteilung des Walhalla-Verlags vom 12.06.09
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Sie finden den Artikel unter “Neueste Einträge”.
Fortbildungsreihe in Niedersachsen -„Zusammenarbeit der Professionen im familiengerichtlichen Verfahren“ startet
Das niedersächsische Sozial- und Justizministerium engagieren sich in Sachen Kinderschutz durch eine Fortbildungsreihe für Fachleute aus Jugendämtern und Justiz im familiengerichtlichen Verfahren, die Mitte Januar mit den ersten Veranstaltungen beginnt.
Presseinformation des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 13.01.09
Siehe dazu auch unsere Meldung vom 30.05.08
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Buchtipp: Lexikon Kinder- und Jugendhilferecht von A-Z
In der Reihe Soziale Arbeit in Studium und Praxis hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) das Lexikon „Kinder- und Jugendhilferecht von A-Z“ herausgegeben.
Das Buch dient als Kompass für den schnellen Zugang zu allen wesentlichen Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe und bietet allen Interessierten eine rasche Orientierungshilfe innerhalb des Kinder- und Jugendhilferechts. Berücksichtigt werden
- die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe,
- die damit verbundenen Finanzierungs-, Verfahrens- und datenschutzrechtlichen Fragen sowie
- die Schnittstellen zum Jugendstraf-, Familien-, Vormundschafts-, Adoptionsrechts-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht.
Die Neuerscheinung gibt mit insgesamt über 450 Stichwörtern in alphabetischer Reihenfolge schnelle Auskunft zu allen Grundsatzfragen und aktuellen Entwicklungen auf den Fachgebieten der Kinder- und Jugendhilfe.
Herausgegeben wird das Werk von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), dem Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Bearbeiter des Lexikons sind über 70 Autoren aus allen Zweigen der kinder- und jugendhilferechtlichen Praxis.
Ein Nachschlagewerk für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, für Studierende in den Fachbereichen für Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und Erziehungswissenschaft und für alle Interessierten, die in kurzer Zeit einen Einstieg in das Kinder- und Jugendhilferecht und benachbarte Rechtsgebiete suchen.
weitere Informationen beim Verlag
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Fachartikel: „Verbleibensanordnung versus Entziehung der elterlichen Sorge bei Dauerpflege“
In der September-Ausgabe der Zeitschrift Forum Familienrecht der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein beschäftigt sich Prof. Dr. Barbara Veit, Georg-August-Universität Göttingen, auf den Seiten 20-27 mit dem Thema „Verbleibensanordnung versus Entziehung der elterlichen Sorge bei Dauerpflege“.
Download der Zeitschrift Forum Familienrecht Ausgabe 9/2008
Weg frei für neues Verfahren in Familiensachen
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Heute hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesrat passiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz im Juni 2008 beschlossen.
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit dem neuen Recht werden die Möglichkeiten verbessert, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.
Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht – werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren geklärt. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. Das Gesetz berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Sie erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren….
Die Reform wird am 1. September 2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.
Vollständige Pressemitteilung des BMJ vom 19.09.08
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( 2 so far )Siegener Erklärung zur Kontinuität in der Biographie von Pflegekindern
Auf Einladung des von Prof. Klaus Wolf geleiteten Forschungsbereichs Pflegekinderwesen fand am 21.8.2008 im Artur-Woll-Haus der Universität Siegen ein Fachtag zum Thema „Was brauchen Pflegekinder? Kontinuität!“ statt. Um verbindliche Standards im Pflegekinderwesen zu entwickeln, brauche es einen Theorie-Praxis-Dialog, so Prof. Wolf. Beitrag und Möglichkeit der Universität dazu sei es, von den Ergebnissen der Forschung ausgehend Vorschläge zu entwickeln und einzubringen.
Zwei wissenschaftliche Referate bildeten dann auch den Schwerpunkt des ersten Teils der Veranstaltung. Prof. Wolf thematisierte die Bedeutung von Kontinuität oder Diskontinuität für die Entwicklung von Pflegekindern und stellte eine Liste von Qualitätsmerkmalen sozialer Arbeit auf.
Unter dem Aspekt der Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Recht erörterte Prof. Ludwig Salgo die Frage von „Kontinuität sichernder Planung und Entscheidungen der Familiengerichte“.
Praxisorientiert waren die Workshops zu den Themen „Erleben von Pflegekindern“, „Kooperation von Jugendhilfe und Justiz“ und „Sachverständigengutachten“ im zweiten Teil der Tagung.
Abschließend wurde vor dem Plenum der Text der „Siegener Erklärung zur Kontinuität in der Biografie von Pflegekindern“ veröffentlicht – gedacht als eine erste Stellungnahme aus dem Forschungsprojekts „Aufwachsen in Pflegefamilien“, der weitere folgen sollen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Uni Siegen – 21. August 08: Was brauchen Pflegekinder? Kontinuität!
Am 21. August 2008 findet an der Universität Siegen ein Fachtag zum Pflegekinderwesen statt. Er steht unter dem Motto: Was brauchen Pflegekinder? Kontinuität!
Was brauchen Pflegekinder um sich gut entwickeln zu können? In einer Reihe von Fachveranstaltungen werden Antworten auf diese Frage vorgestellt. Die Antwort dieses Fachtages lautet: Kontinuität. Ein Schwerpunkt ist die Frage wie Soziale Dienste und Justiz zusammenarbeiten müssen, um die Voraussetzungen für eine die Kontinuität sichernde Planung zu schaffen. Prof. Dr. Salgo (Universität Frankfurt) wird Vorschläge hierfür machen. In Workshops können die Themen vertieft werden. Der Fachtag richtet sich sowohl an MitarbeiterInnen aus Sozialen Diensten (z. B. Pflegekinderdienste, ASD) und der Justiz als auch an Pflegeeltern und ehemalige Pflegekinder.
Nähere Informationen und Programmüberblick
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD-Stellungnahme: Zwangsweiser Umgang dient nicht dem Kindeswohl
Anknüpfend an ein am 1. April 08 vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichtes Urteil, wonach ein Vater nicht zum Umgang mit seinem Sohn gezwungen werden kann, fordert der PFAD Bundesverband e.V. dasselbe Recht auch für Pflegekinder, die aufgrund traumatischer Erfahrungen keine Besuchskontakte mit ihren Herkunftseltern wünschen.
- Stellungnahme des PFAD BV vom 02.04.08:
Zwangsweiser Umgang dient nicht dem Kindeswohl - Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.04.08:
Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils - Stellungnahme des VAMV vom 01.04.08:
Bundesverfassungsgericht setzt Signal für die Zukunft: Hände weg von Zwangsmitteln im Familienrecht - Meldung auf Sozialarbeitsnetz.de
Reform des Verfahrens in Familiensachen geplant
In einer öffentlichen Anhörung wurde heute in Berlin der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Verfahrens in Familiensachen mit ExpertInnen des Rechtsausschusses diskutiert.
Meldung: heute im bundestag Nr. 41 vom 13.02.08
Weitere Infos in der Pressemitteilung von Sozialarbeitsnetz.de
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