Ende für Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt. Der Gesetzentwurf war zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP leicht geändert worden.
Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.
Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“
Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 09.11.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Ende für Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe )Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe
Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.
Maike Brummelman vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe „des betroffenen Personenkreises“. Um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden, sei es aber geboten. „für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Benachteiligungen abzuschaffen“.
Ähnlich argumentierte Juliane Meinhold vom Paritätischen Gesamtverband. Für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, verbessere sich die Situation deutlich, „weil keine Kostenheranziehung in Bezug auf die Ausbildungsvergütung erfolgt“. Wer aber eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter absolviert oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sei, erhalte keine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung, sondern eine Netto-Unterhaltszahlung. Diese werde als Ausbildungsgeld bezeichnet und zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung herangezogen.
Die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für den Übergang in ein eigenständiges Leben und eine sichere Existenz zu bilden, müsse für alle jungen Menschen und für jede Form von Einkommen gelten, forderte Sebastian Hainski vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit. Es brauche eine Entbürokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe, „sodass benötigte Hilfe auch wirklich bedingungslos und bedürfnisorientiert bei allen jungen Menschen in unserer Gesellschaft ankommt“.
Aus Sicht von Marie Hesse vom Bayerischen Landesjugendamt kann die Abschaffung der Kostenheranziehung durchaus eine Motivation der jungen Menschen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten darstellen. Für die Jugendämter sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Allerdings, so Hesse weiter, sei die Kostenheranziehung geeignet, um junge Menschen darauf vorzubereiten, ihr Einkommen im Hinblick auf Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung einzuteilen. Falle dies künftig weg, müsse von einem zusätzlichen pädagogischen Bedarf ausgegangen werden. Darüber hinaus sehe sie eine Besserstellung junger Menschen in stationären Einrichtungen beziehungsweise Pflegefamilien im Vergleich zu jungen Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und einen Beitrag zur Lebenshaltung abführen müssten.
Josef Koch von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen stimmte dem Gesetzentwurf und seinen Zielsetzungen voll umfänglich zu. Die Heranziehung bestrafe Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein, befand er. Koch verwies zugleich darauf, dass die Hauptgründe für eine Unterbringung Jugendlicher und junger Erwachsener in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie eine Gefährdung des Kindeswohls sowie eine Unterversorgtheit der jungen Menschen sei. Davon zu reden, dass die Unterbringung wie in einem Ferienhaus bei freier Kost und Logis erfolge, sei angesichts der massiven Belastungen und Benachteiligungen dieser jungen Menschen falsch.
Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, sei die Kostenheranziehung eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, befand Laurette Rasch vom Verein Careleaver. Kostenheranziehung in jeder Form widerspräche auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen gelten und diese unterstützen sollen.
Lob für den Gesetzentwurf gab es von der Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler, die zugleich Regelungslücken ansprach. So bleibe die Situation der besonders belasteten jungen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, in einem wesentlichen Aspekt ungeregelt. Diese Personen könnten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Teilhabeleistungen zur beruflichen Eingliederung beanspruchen, so Schindler. Ob und in welcher Höhe das gewährte „Ausbildungsgeld“ angerechnet wird, werde von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedlich bewertet. Die Betroffenen seien so einem Gefühl der behördlichen Willkür ausgesetzt, dass für junge Menschen regelmäßig noch viel schwerer zu ertragen sei, als für lebenserfahrenere Personen.
Michael Wagner, Jugendamtsleiter in Memmingen (Baden-Württemberg), steht der Abschaffung der Kostenheranziehung kritisch gegenüber, „weil es die Verselbständigung der jungen Menschen erschwert“. Erst wenn sie aus der stationären Jugendhilfe hinaus und in die erste eigene Wohnung ziehen, würden sie lernen müssen, dass das verdiente Geld zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes verwendet werden müsse. Auch könne der Anreiz, den Schritt in ein selbstständiges Leben zu wagen, damit reduziert werden, gab er zu bedenken.
Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den erst 2021 im KJSG aufgenommenen Kompromiss, die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem Einkommen von 75 Prozent auf 25 Prozent zu senken, als „gut und sinnvoll“. Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände räumte Freese ein, dass die Haltung in den Kommunen zu dieser Fragestellung nicht einheitlich sei. „Weit überwiegend“ werde aber die Komplettabschaffung abgelehnt. Der nicht zu leugnenden insgesamt schwierigen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der stationären Jugendhilfe oder in Pflegefamilien werde bereits durch die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent ausreichend Rechnung getragen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 10.10.2022
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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt.
Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.
Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“
Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.
Quelle: Heute im Bundestag vom 20.09.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Mehr „Taschengeld“ für Pflegekinder )PFAD Online-Seminar „Aktuelle Reformen – Was ändert sich für Pflegefamilien?“ am 01.07.


Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie mit den beschlossenen Veränderungen im Vormundschaftsrecht werden für Pflegefamilien mehr und bessere Handlungsmöglichkeiten geschaffen.
Über diese neuen Chancen und was diese konkret für Pflegefamilien und Pflegekinder bedeuten, informiert Sie Dr. Carmen Thiele.
Im Seminar werden die Regelungen und ihre Auswirkungen vorgestellt und die neuen Wirkungsmöglichkeiten anhand von Beispielen aus der Praxis aufgezeigt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Online-Seminar „Aktuelle Reformen – Was ändert sich für Pflegefamilien?“ am 01.07. )PFAD möchte Nachbesserungsbedarf beim Ausbildungsgeld


Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
Daher hat der PFAD Bundesverband konkrete Vorschläge erarbeitet, damit auch dieser Teil der Pflegekinder zur Motivation etwas von seiner Arbeitstätigkeit hat.
PFAD Pressemitteilung „Nachbesserungsbedarf bei Ausbildungsgeld“ vom 22.03.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD möchte Nachbesserungsbedarf beim Ausbildungsgeld )Neues Rechtsgutachten zum Thema Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII


Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Kampagne zur #Kostenheranziehung ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht:
Die Kampagne hat zum Ziel, alle Beteiligten über das Verfahren nach § 44 SGB X zu informieren: Bestandkräftig gewordene rechtswidrige Kostenbescheide können auch im Nachhinein korrigiert und zu Unrecht geleistete Kostenbeiträge zurückverlangt werden. Dies gilt auch für abgeschlossene Fälle.
Der Fokus des Rechtsgutachtens liegt auf der Beantwortung praxisrelevanter Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X:
- Hat ein gestellter Überprüfungsantrag unmittelbare Auswirkungen auf aktuelle Zahlungen von Kostenbeiträgen?
- Sind gezahlte Kostenbeiträge, die auf fehlerhafter Berechnung beruhen, vom Jugendamt zurückzuzahlen?
- Für welchen Zeitraum können etwaige Rückzahlungen geltend gemacht werden?
- Gilt ein Anspruch auf Verzinsung für die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Beiträgen?
Die Inhalte des Rechtsgutachtens sollen betroffenen junge Menschen, Ombudspersonen sowie Fachkräften der öffentlichen Träger der Jugendhilfe Orientierung bei der Antragstellung bzw. Bearbeitung solcher Überprüfungsanträge geben.
Das aktuelle Rechtsgutachten wurde von RA Benjamin Raabe erstellt und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Es baut auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ aus Dezember 2019 auf.
Beide Rechtsgutachten können auch gegen Portokosten bestellt werden. Bestellung und Informationen unter: info@ombudschaft-jugendhilfe.de
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Der Careleaver e.V. und das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. laden Careleaver und Carereceiver zu zwei Online-Infoveranstaltungen ein zu den Themen Kostenheranziehung, Steuererklärung, Notfallfonds und Stipendien.
Es gibt noch wenige freie Plätze und die Online-Veranstaltungen sind kostenlos.
Nähere Informationen finden Sie im Veranstaltungsflyer.
KJSG in Kraft getreten – neue Regelung zur Kostenheranziehung ab 10.06.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit offiziell am 10.06.2021 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt gelten also die neuen Bestimmungen zur Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6:
Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen wird auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert. Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird.
Folgendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit innerhalb eines Monats bleibt für den Kostenbeitrag unberücksichtigt:
- Einkommen aus Schülerjobs oder Praktika mit einer Vergütung bis zur Höhe von 150 Euro monatlich,
- Einkommen aus Ferienjobs,
- Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder
- 150 Euro monatlich als Teil einer Ausbildungsvergütung.
PFAD: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz modernisiert Jugendhilfe

Wir freuen uns, dass das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz endlich die letzte Hürde genommen hat und der Bundesrat am 07.05.21 zugestimmt hat.
An dieser lange erwarteten und notwendigen Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe wurde insgesamt acht Jahre lang gearbeitet. Die Belange der Pflegekinder waren von Anfang an ein wichtiger, aber auch umstrittener Teil dieser Reform.
PFAD setzte sich die gesamte Zeit über intensiv für notwendige Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe ein. Wir brachten uns engagiert ein im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten“ und maßgeblichen Fachgremien. Wir führten zahlreiche Gespräche mit Fachpolitiker*innen der verschiedenen Fraktionen und sehen, dass wir – zusammen mit anderen Fachorganisationen – viel Gutes erreicht haben.
Drei wichtige Neuerungen für Pflegekinder:
- Reduzierung der Kostenheranziehung von 75 % auf 25 %
Künftig dürfen Pflege- und Heimkinder einen Freibetrag von 150 € ihres Einkommens behalten. Von dem Betrag der darüber hinausgeht, müssen sie höchstens 25 % an die Jugendhilfe abgeben. Das selbstverdiente Einkommen verbleibt zum großen Teil bei den Jugendlichen. Wie andere Jugendliche können sie sich von ihrem Verdienst Wünsche erfüllen und für größere Anschaffungen sparen. Wir freuen uns über diese deutliche Verbesserung, setzen uns aber weiter für die komplette Abschaffung der Kostenheranziehung ein. - Verankerung einer, die Kontinuität sichernden Möglichkeit im BGB
Das Familiengericht kann im Einzelfall den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie dauerhaft anordnen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Dies war uns wichtig, damit Kinder, die schon lange in ihrer Pflegefamilie leben, nicht dauerhaft befürchten müssen, ihren Lebensort wechseln zu müssen. Im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden die Beziehungen der Pflegekinder nun stärker berücksichtigt. - Rechtsanspruch der Eltern auf Beratung
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind, auch ohne dass es ein Rückführungsbestreben gibt. Eltern, denen die Personensorge entzogen wurde, müssen nun besser begleitet und einbezogen werden. Wir halten dies für wichtig zum Wohle des Pflegekindes und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen leiblicher und Pflegefamilie.
Der Bundesrat weist in einer begleitenden Entschließung darauf hin, dass die Länder mit erheblichen Folgekosten durch das Gesetz rechnen müssen, die sie nicht tragen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen – beispielsweise durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.
Für die Umsetzung des Reformgedankens brauchen Pflegekinder und ihre Familien angemessen finanziell und personell ausgestattete Jugendämter. Ein Kosten-ausgleich auf Bundesebene wäre eine wünschenswerte Absicherung.
PFAD Pressemitteilung vom 12.05.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz modernisiert Jugendhilfe )FDP fordert Kostenbeitrag von Pflegekindern abzuschaffen

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen Pflegekinder in vollstationärer Betreuung keinen eigenen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen. In einem Antrag (19/26158) fordert sie die Bundesregierung auf, den entsprechenden Paragrafen 94 Absatz 5 im Achten Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen. Nach der aktuellen Gesetzeslage müsse junge Menschen in einer vollstationären Betreuung bei einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung 75 Prozent ihres Nettoeinkommens aus einer Ausbildung oder einem Nebenjob für die Kosten ihrer Betreuung an das Jugendamt zahlen.
Nach Ansicht der FDP reicht die von der Bundesregierung im Entwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geplante Senkung des Kostenbeitrags auf höchstens 25 Prozent des Nettoeinkommens nicht aus. Für viele Kinder und Jugendliche, die einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen müssen, gehe nach wie vor der Anreiz zur Selbstständigkeit verloren. Umgekehrt bringe eine Senkung des Kostenbeitrags bei gleichem bürokratischem Verwaltungsaufwand für die Jugendämter keinen finanziellen Vorteil mehr.
Quelle: Heute im Bundestag vom 28.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für FDP fordert Kostenbeitrag von Pflegekindern abzuschaffen )Social Media-Kampagne #mehr als careleaver will Careleaver sichtbarer machen und stärken

Careleaver, junge Menschen mit stationärer Jugendhilfeerfahrung, werden häufig nicht genug wahrgenommen und wertgeschätzt. Brückensteine Careleaver will das mit einer Social Media-Kampagne ändern. Wer in betreuten Wohnformen oder Pflegefamilien aufgewachsen ist und die Jugendhilfe verlässt, ist dabei oft komplett auf sich allein gestellt. Sogenannte Careleaver erhalten nur unzureichend Unterstützung. Trotzdem ist der Begriff kaum bekannt. Ebenso wenig die Hürden, die sie meistern müssen. Im Mittelpunkt der Aktion „Mehr als Careleaver“ stehen deshalb Careleaver und ihre Erfahrungen. So erzählen beispielsweise Desiree Singh, Jugend-Weltmeisterin im Stabhochsprung und Jeremias Thiel, Autor des Buchs „KEIN Pausenbrot, KEINE Kindheit, KEINE Chance“, was es für sie bedeutet, Careleaver zu sein. Die Kampagne läuft auf Instagram unter dem Hashtag #mehralscareleaver und will für eine größtmögliche Reichweite sorgen.
Careleaver – noch nie gehört?
„Der Begriff Careleaver ist eine Selbstbezeichnung und bietet eine Chance, mit vorherrschenden Stigmata aufzuräumen, ein positives (Selbst)Bewusstsein für die eigene Identität zu unterstützen und die Identifikation der Community zu stärken. Der Begriff soll mit Hilfe unserer Kampagne deshalb in Deutschland bekannter gemacht und positiv besetzt werden“, so Alina Kierek, Sprecherin des Steuerungskreises von Brückensteine Careleaver. „Viele Careleaver sind durch ihre Erfahrungen besonders ausdauernd, anpassungsfähig, selbstständig und resilient – bzw. sie müssen es sein, weil sie früher mehr schaffen müssen als Gleichaltrige und dabei strukturellen Hürden begegnen. Viele von ihnen wissen nicht, dass sie Careleaver und Teil einer Community sind. Das soll sich ändern!“
Jugendliche müssen Teil ihres Einkommens abgeben
Jugendliche in Pflegefamilien oder Einrichtungen müssen bis zu 75 Prozent eines Einkommens als sogenannte „Kostenheranziehung“ an das Jugendamt abgeben: eine beispiellose Ungleichbehandlung gegenüber Gleichaltrigen. Die Kostenheranziehung wirkt demotivierend und geringschätzend. Sie führt dazu, dass Careleaver keine Rücklagen für die Zeit nach dem Auszug ansparen können. Im neuen Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ des BMFSFJ wird eine Absenkung auf 25 Prozent vorgesehen. Ob dies gelingt, ist jedoch ungewiss. Auch eine Heranziehung von 25 Prozent des Einkommens bedeutet eine strukturelle Benachteiligung.
Die Herausforderungen, vor denen Careleaver stehen, sind extrem hoch: Sie müssen viel früher und viel radikaler auf eigenen Beinen stehen – in einer Gesellschaft, die nicht für ihre besondere Situation sensibilisiert ist. In deutschen Bildungsstatistiken tauchen sie nicht gesondert auf. Expert*innen vermuten ähnliche Werte wie in Großbritannien: Hier sind 40 Prozent der Careleaver mit 19-21 Jahren weder in Schule, Ausbildung oder Beschäftigung (verglichen zu 14 Prozent der Gleichaltrigen). Nur 7 Prozent von ihnen studieren.
Bewusstsein für Careleaver schaffen
Die Kampagne „Mehr als Careleaver“ soll dazu beitragen, den Begriff Careleaver bekannter zu machen und positiv zu besetzen. Gleichzeitig soll sie deutlich machen, wie vielfältig Careleaver sind und dass sie mehr sind als dieser Teil ihrer Biografie. Sie richtet sich dabei in erster Linie direkt an Careleaver.
Warum bekannter machen? Viele Careleaver und auch Fachkräfte kennen den Begriff nicht. Dies erschwert es Careleavern, geeignete Unterstützungsangebote zu finden. Ihnen ist mitunter nicht bewusst, dass sie mit ihren Herausforderungen nicht alleine sind und keine Schuld an der schwierigen Situation tragen, in der sie sich befinden.
Warum positiv besetzen? Der öffentliche Diskurs ist überwiegend besetzt mit Begriffen wie „Heimkinder“, die mit Vorurteilen behaftet sind. Careleaver besitzen durch ihre vielfältig gemeisterten Herausforderungen außerordentliche Eigenschaften, die selten im Vordergrund stehen. Cawa Younosi, Personalleiter bei SAP Deutschland und selbst Careleaver: „Gerade Menschen, die tiefe Einschnitte in ihrem Leben hatten, gehen besonders kreativ mit Herausforderungen und Stress um. Widerstände und Hürden motivieren mich weiterhin. Nach vorne schauen und nicht nach hinten, das ist meine Devise.“
Careleaver in Zahlen
Allein im Jahr 2019 gab es laut statistischem Bundesamt 227.000 Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in betreuten Wohnformen und Pflegefamilien (am 31.12.2019 laufende und im Jahr beendete Hilfen zur Vollzeitpflege und Heimerziehung). Das ist der wohl intensivste sozialstaatliche Eingriff in das Leben junger Menschen. Die Mehrheit muss mit 18 Jahren ausziehen. Viele haben zu dem Zeitpunkt keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss. Eine Rückkehr in die Jugendhilfe ist nach aktueller Praxis fast unmöglich. Vermeintlich kleine Hürden (z.B. eine verzögerte BAföG-Genehmigung) stellen für Careleaver daher immense Risiken dar. Im Vergleich: In Deutschland beginnen junge Menschen im Durchschnitt erst mit 19,9 Jahren eine Ausbildung und verlassen mit 23,7 Jahren ihr Elternhaus. 86 Prozent der Studierenden erhalten finanzielle Unterstützung von ihren Eltern.
Bei Interesse an weiteren Materialien zur Kampagne oder für Interviewfragen, sprechen Sie uns gerne an. Ansprechpartnerin: Lea Buck, Programmleitung Brückensteine Careleaver
Tel: +49 176 16 11 35 15 | buck(at)socialimpact(dot)eu
Wie das Ganze aussieht? Schauen Sie selbst rein:
www.mehralscareleaver.de
www.instagram.com/brueckensteine
Quelle: Initiative Brückensteine Careleaver vom 19.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Social Media-Kampagne #mehr als careleaver will Careleaver sichtbarer machen und stärken )Bundesverwaltungsgericht bestätigt Maßgeblichkeit des Vorjahreseinkommens für die Kostenheranziehung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag, 11.12.2020, geurteilt, dass für junge Menschen der § 93 SGB VIII und damit das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres maßgeblich ist für die Kostenheranziehung.
Hiermit wurden die vorinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichtes Dresden und des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, sowie das untenstehende Urteil aus Berlin höchstrichterlich bestätigt.
Im vorliegenden Klagefall arbeitete die in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe lebende Klägerin in einer Werkstatt für Behinderte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen und dargelegt, dass der Kostenbeitragsbescheid rechtswidrig ist, weil bei der Berechnung des Einkommens nicht die gesetzliche Regelung angewendet wurde , wonach das durchschnittliche Monatseinkommen maßgeblich ist, das die kostenbeitragspflichtige Person in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung vorangeht.
Das Gericht entschied zudem, dass der öffentliche Träger zu Unrecht nicht von dem ihm gesetzlich eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat. Nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB VIII kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Die Voraussetzung für diese Ermessensausübung war im vorliegenden Fall erfüllt. Sowohl die Hilfe für junge Volljährige als auch die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen dienen in erster Linie der Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und der Förderung einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung.
zur Pressemitteilung des Gerichts: https://www.bverwg.de/de/pm/2020/74
Die schriftliche Abfassung des Urteils mit ausführlicher Begründung liegt noch nicht vor .
OVG Bautzen, 3 A 751/18 – Urteil vom 09. Mai 2019
Quelle: Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bundesverwaltungsgericht bestätigt Maßgeblichkeit des Vorjahreseinkommens für die Kostenheranziehung )Tipp zum Ausbildungsbeginn: Achten Sie auf korrekte Kostenheranziehungsbescheide

Im Moment beginnen viele jugendliche Pflegekinder ihre Ausbildung. Bis zur geplanten Reform des SGB VIII, durch die die Kostenheranziehung junger Menschen in den Hilfen zur Erziehung auf 25 % gesenkt werden soll, müssen Pflegekinder jedoch weiterhin 75 % ihres Einkommens (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) an die Jugendhilfe zurückzahlen.
PFAD macht darauf aufmerksam, dass manche Jugendämter immer noch falsche Bescheide ausstellen, weil sie nicht berücksichtigen, dass die Berechnungsgrundlage für die Kostenheranziehung bereits seit 2013 nach KJVVG Art.1 9c das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres sein muss.
Erhalten Ihre Pflegekinder rechtswidrige Heranziehungsbescheide, können Sie sich auf bereits erfolgte Rechtsprechung berufen und Widerspruch einlegen.
Sehr hilfreich ist dabei die Broschüre des Bundesnetzwerks Ombudschaften „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe– FAQ –„, die Sie kostenlos downloaden können: https://vormundschaft.net/assets/uploads/2020/05/Kostenheranziehung_FAQ.pdf
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Tipp zum Ausbildungsbeginn: Achten Sie auf korrekte Kostenheranziehungsbescheide )Hilfe gegen rechtswidrige Bescheide im Rahmen der Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII


Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat ein umfangreiches Paket an Informations- und Praxismaterialien zum Thema Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII veröffentlicht.
Junge Menschen, die vollstationäre Jugendhilfeleistungen erhalten, müssen einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abgeben. Bei der Berechnung des Kostenbeitrags ist gemäß § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres ausschlaggebend. Dies haben verschiedene Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Sachsen bestätigt. Gemäß § 94 Abs. 6 haben die jungen Menschen 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die „dem Zweck der Leistung“ dient, kann jedoch ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von einer Heranziehung abgesehen werden. Dies ist in Satz 2 geregelt.
Bei den unabhängigen Ombudsstellen des Bundesnetzwerks brandeten wiederholt Beschwerdefälle an, die rechtswidrige Kostenbescheide zum Inhalt hatten.
Die Infobroschüre „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ“ sowie die dazugehörigen Praxismaterialien (Brief-Vorlagen, Ausfüllhilfen, Kostenbeitragsrechner) stellen eine leicht verständliche Handreichung für junge Menschen und Fachkräfte dar, um rechtswidrige Kostenbescheide zu erkennen und – ggf. auch nach Ablauf der Widerspruchs- und Klagefrist – dagegen vorzugehen. Die Informationen basieren auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ (Autor: RA Benjamin Raabe).
Das Rechtsgutachten, die Infobroschüre und alle weiteren Materialien sind hier kostenlos per Download erhältlich oder können gegen Portokosten bestellt werden bei info@ombudschaft-jugendhilfe.de.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Hilfe gegen rechtswidrige Bescheide im Rahmen der Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII )Votum für Abschaffung des Kostenbeitrags
Berlin: (hib/AW) Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen.
Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.
Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei für soziale Unternehmen, Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.
Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen „deutliche“ Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben. Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur „vorsichtig erfolgen“. Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.
Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 10.03.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Votum für Abschaffung des Kostenbeitrags )Neue Koordinierungsstelle des Careleaver e.V.

Seit dem 15. Februar gibt es eine Koordinierungsstelle des Careleaver e.V. in Freiburg. Careleaver, (pädagogische) Fachkräfte, Institutionen und Interessierte können sich mit Fragen rund um das Thema Leaving Care an die Koordinierungsstelle wenden, beispielsweise zur Kostenheranziehung oder Übergangsplanung.
Der Verein existiert bereits seit 2014. Als Selbstorganisation setzt er sich für die Belange von Careleavern ein. Durch die Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnten zudem drei hauptamtliche Mitarbeiter*innen eingestellt werden, die den Verein beim Erreichen seiner Ziele – Sensibilisierung für die Situation der Careleaver, Anstoßen von Veränderungen auf politischer Ebene und die Vernetzung und den Austausch von Careleavern – tatkräftig unterstützen.
Wer sind Careleaver?
Careleaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung (Wohngruppen, Pflegefamilien etc.) verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden.
Wer ist der Careleaver e.V.?
Der Careleaver e.V. entstand 2014 aus dem Careleaver-Netzwerk. Er ist die einzige bundesweite Interessenvertretung von (jungen) Menschen, die in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe aufgewachsen sind, und sich für ihre Rechte und Belange einsetzen
Quelle: Mitteilung des Careleaver e.V. vom 15.02.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neue Koordinierungsstelle des Careleaver e.V. )Linke will Kostenbeitrag im SGB VIII streichen

Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien nicht mehr an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vor. Ebenso soll bei jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung deren eigenes Vermögen nicht länger herangezogen werden. Die derzeit bestehenden Regelungen erschwere es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden. So müssten junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien gemäß Paragraf 94 SGB VIII bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen. Dies mindere den Anreiz, eine Berufsausbildung auf- oder einen Schülerjob anzunehmen. Zudem führten die Regelungen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern.
Die Linksfraktion verweist zudem darauf, dass der Paragraf 94 SGB VIII in den Bundesländern insbesondere bezüglich der Öffnungsklausel, auf Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, nicht einheitlich umgesetzt werde. Dies sei angesichts des Verfassungsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfassungsrechtlich problematisch.
Quelle: Heute im Bundestag vom 14.02.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Linke will Kostenbeitrag im SGB VIII streichen )Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder wurde zurückgezogen!

Die gute Nachricht aus Berlin: Am 17.10.2019 stand mit dem Gesetz zur Änderung von SGB IX und SGB XII ein Änderungsantrag auf der Tagesordnung des Bundestages, mit dem ursprünglich eine Verschärfung der Kostenheranziehung im SGB VIII für Heim- und Pflegekinder geplant war. Als Basis für die Berechnung sollte nicht mehr das Einkommen des Vorjahres herangezogen werden, sondern vom aktuellen Einkommen des Jugendlichen ausgegangen werden.
Diese Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
Es wurde angekündigt, dass es eine Einigung zwischen SPD und CDU/CSU gäbe, unabhängig vom Dialogprozess nun eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, welche die 75 % Kostenheranziehung auf 25 % absenkt und eventuell Freibeträge vorsieht.
Der PFAD Bundesverband tritt weiterhin dafür ein, Pflege- und Heimkinder von der Kostenheranziehung zu befreien. Die Oppositions-Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke, FDP und AfD plädieren ebenfalls für die Abschaffung der Kostenheranziehung.
Wir werden die Entwicklung verfolgen und uns weiter in die Diskussion einbringen.
Allen betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen empfehlen wir, die korrekte Berechnung ihres Bescheids auf Kostenheranziehung zu prüfen und auf die Anwendung des Vorjahreseinkommens zu bestehen.
Mitteilung des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 18.10.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder wurde zurückgezogen! )Grüne und Linke: Kostenbeteiligung von Heim- und Pflegekindern endlich abschaffen

Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder und Familienpolitik (Bündnis 90/Die Grünen), und Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher (Die Linke), erklären zum gemeinsamen Änderungsantrag von Linken und Grünen zur Streichung der Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern:
Kinder in Pflegefamilien und in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe müssen, wenn sie einen Ferienjob oder eine bezahlte Ausbildung annehmen, drei Viertel ihres Einkommens ans Jugendamt zahlen. Das demotiviert und ist absolut kontraproduktiv.
Vorbei am eigentlichen SGB-VIII-Reformprozess will die Koalition nun auch an den Regelungen zur Kostenheranziehung Veränderungen vornehmen.
Dabei ist die Abschaffung der Kostenbeteiligung längst überfällig. Keiner der Jugendlichen hat sich seine Lebenssituation ausgesucht. Sie sind am allerwenigsten für die Lage verantwortlich zu machen, in der sie sich befinden. Gerade sie verfügen in der Regel nur über geringe finanzielle Mittel und über ein familiäres Netzwerk, das bei den Schritten ins Erwachsenenleben unterstützt.
Wer bei dieser schwierigen Ausgangslage 75 Prozent des Einkommens abgeben muss, kann nichts ansparen. Anschaffungen wie ein Kühlschrank, den Führerschein oder auch die Kaution für die erste Wohnung werden so zu riesigen finanziellen Herausforderungen.
Diesen jungen Menschen mit einer Beteiligung an den Kosten ihrer Unterbringung weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen auf dem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben, ist absolut nicht hinnehmbar.
Wir legen als Linke und Grüne Opposition im Bundestag darum einen Änderungsantrag vor, der die Kostenheranziehung bei Heim- und Pflegekindern streicht. Dieser wurde auf den gestrigen Fraktionssitzungen beschlossen und wird am Donnerstag im Parlament diskutiert.
Quelle: Pressemitteilung von Buendnis 90/Die Gruenen im Bundestag vom 16.10.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Grüne und Linke: Kostenbeteiligung von Heim- und Pflegekindern endlich abschaffen )SPD will Heim- und Pflegekinder spürbar entlasten

Der familienpolitischer Sprecher der SPD Sönke Rix sowie die zuständige Berichterstatterin Ulrike Bahr teilen per Pressemitteilung vom 26.09.2019 mit:
Die SPD-Bundestagsfraktion will deutlichere Verbesserungen für junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien bei der Kostenheranziehung erreichen. Einen Vorschlag dazu werden wir in die laufenden parlamentarischen Beratungen eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Neunten und des Zwölften Sozialgesetzbuches einbringen.
„Bislang müssen Jugendliche und junge Erwachsene mit eigenem Einkommen 75 Prozent als Kostenbeteiligung an den Jugendhilfeträger abführen. Diese Quote wollen wir auf 25 Prozent reduzieren und Freibeträge für Einkommen aus Ausbildung, Schülerjobs, Praktika und Ferienjobs einführen. Damit werden Schritte in die Selbstständigkeit für junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien erleichtert. Gerade diese Jugendlichen können kaum auf finanzielle familiäre Unterstützung zählen. Mit der deutlich reduzierten Kostenbeteiligung haben sie künftig die Chance, zum Beispiel für den Führerschein oder einen neuen Computer zu sparen.
Mit der Neuregelung können wir jetzt schon eine aktuelle zentrale Forderung der Expertinnen und Experten aus dem von Bundesjugendministerin Giffey (SPD) initiierten Beteiligungsprozess zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen. Viele weitere gute Empfehlungen und Hinweise auf http://www.mitreden-mitgestalten.de wollen wir im Rahmen einer umfassenden Reform des Achten Sozialgesetzbuches im kommenden Jahr berücksichtigen.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für SPD will Heim- und Pflegekinder spürbar entlasten )Diskussion „#Gerechtigkeit für Heim- und Pflegekinder“ am 02.10. in Mainz

Die IG Metall Jugend Mainz-Worms lädt zum Thema #Gerechtigkeit für Heim- und Pflegekinder am 02.10.2019 um 17 Uhr ins DGB Haus-Mainz, Kaiserstr. 26-30 ein.
Im Rahmen eines Diskussions-Forums wollen sie zusammen mit betroffenen Azubis und PolitikerInnen diskutieren und Perspektiven entwickeln.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Diskussion „#Gerechtigkeit für Heim- und Pflegekinder“ am 02.10. in Mainz )„Rechte Jugendlicher und junger Volljähriger in der Jugendhilfe“ am 26.10. in Friedberg/Hessen

Der Ortsverein PFAD für Kinder im Hochtaunuskreis e.V. lädt am Samstag, den 26.10.2019, zum Fachseminar nach Friedberg/Hessen ein. Über die „Rechte Jugendlicher und junger Volljähriger in der Jugendhilfe“ wird Andreas Prinz referieren.
Am Nachmittag werden weitere Themen behandelt: Careleaver, Kostenheranziehung, Jugendberufshilfe, Bafög, Wohngeld, Kindergeldübertrag u.a.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Rechte Jugendlicher und junger Volljähriger in der Jugendhilfe“ am 26.10. in Friedberg/Hessen )RLP: Anhörung im Landtag – Kostenbeiträge für Heim- und Pflegekinder gehören abgeschafft


Der Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des rheinland-pfälzischen Landtags hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung des Kostenbeitrags für Heim- und Pflegekinder beschäftigt. Ausschussmitglied Markus Stein erklärt hierzu:
„Bei der Anhörung wurde deutlich, dass wir mit der klaren Forderung, den Kostenbeitrag für Heim- und Pflegekinder abzuschaffen, auf dem richtigen Weg sind. Junge Menschen, die ohnehin schon einen erschwerten Start ins Leben haben, müssen bei ihrem Übergang ins Erwachsenenleben bestmöglich unterstützt werden. Hierzu zählt der Start in die Berufstätigkeit durch Ferienjobs oder die Ausbildung. Wenn aber den jungen Menschen – wie bei der derzeitigen Rechtslage – vom ersten, selbst verdienten Geld am Ende fast nichts übrigbleibt, weil sie bis zu 75 Prozent ihres Nettoeinkommens an das Jugendamt abführen müssen, ist dies in jeder Hinsicht ungerecht. Es darf nicht länger so sein, dass die Zukunftschancen eines jungen Menschen von der familiären Situation abhängen. Daher sollte die im SGB VIII geregelte Heranziehung des verdienten Geldes ersatzlos gestrichen werden.“
Stein sagt weiter: „In der Anhörung wurde deutlich, dass die überwiegende Mehrzahl der Anzuhörenden aus Verwaltung und Verbänden unsere Ansicht teilt: Der geltende Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent sei für die jungen Menschen überhaupt nicht nachvollziehbar und wirke demotivierend.“ Stein betont: „Für junge Menschen ist es wichtig zu erleben, wie es ist, auf eigenen Füßen zu stehen. Dafür müssen sie ihr verdientes Geld behalten dürfen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenverantwortlichen Leben.“
Quelle: Pressemitteilung der SPD Landtagsfraktion RLP vom 28.08.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für RLP: Anhörung im Landtag – Kostenbeiträge für Heim- und Pflegekinder gehören abgeschafft )Kostenheranziehung bei Heimkindern

Birgit Lambertz, stellvertretende Vorsitzende von SOS-Kinderdorf, plädiert im Interview Kostenheranziehung bei Heimkindern: „Dieser Kostenbeitrag sollte fair sein“ vom 12.08.2019 mit dem Deutschlandfunk für eine Jugendhilfe, die regelhaft über das 18. Lebensjahr hinaus geht und dass die jungen Menschen bei Bedarf auch nach Beendigung der Jugendhilfe noch Unterstützung bekommen können. Die momentane Regelung zur Kostenheranziehung hält sie für „extrem demotivierend“.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kostenheranziehung bei Heimkindern )PFAD: Kostenheranziehung von Pflegekindern – Verschlechterung statt Verbesserung


In seiner Fachinformation vom 05.08.2019 (pdf) nimmt der PFAD Bundesverband e.V. Stellung zu den Auswirkungen eines neuen Gesetzesentwurfes auf die Kostenheranziehung junger Menschen in den erzieherischen Hilfen:
Zeitlicher Vorlauf
Mit dem KJVVG wurde ab Dezember 2013 gesetzlich festgelegt, dass für die Berechnung der Kostenheranziehung junger Menschen in den Hilfen zur Erziehung das Einkommen des der Leistung vorangegangenen Kalenderjahres anzusetzen ist.
In vielen Jugendämtern wurde diese gesetzliche Regelung nicht umgesetzt, was zu mehreren Klagen vor Verwaltungsgerichten führte. Nachdem ein öffentlicher Träger der Jugendhilfe in Berufung gegangen war, gab es die Rechtsprechung durch das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. In diesem Urteil (3 A 751/18) wurde bestätigt, dass auch bei der Kostenheranziehung junger Menschen, die in Pflegefamilien oder der Heimerziehung leben, das Einkommen des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres anzusetzen ist.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
Der Referentenentwurf für dieses Gesetz kam im April dieses Jahres. Im Artikel 8 steht in Nr. 4: Nach § 94 Absatz 6 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird.“ Außer PFAD haben sich die Verbände der Erziehungshilfen, der Paritätische Gesamtverband und andere kritisch zu dieser Veränderung im SGB VIII geäußert. Doch keine dieser Kritiken führte zu einer Abänderung.
Folgen
Dies bedeutet für viele junge Menschen, den vollen Abzug von 75 % ab dem ersten Tag der Ausbildung. Eine erhebliche Demotivierung beim Start in die Arbeitswelt!
In dieser aktuellen Rechtslage ist für alle Betroffenen der jetzige Satz 2 aus § 94 Absatz 6 SGB VIII besonders wichtig: „Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient.“
Wir gehen davon aus, dass eine Ausbildung prinzipiell dem Zweck der Leistung dient. Denn Ziel der Jugendhilfe ist es, junge Menschen bei der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen (vgl. § 1 SGB VIII). Eine Ausbildung schafft eine wesentliche Voraussetzung dazu.
Wir fordern, dass die im Koalitionsvertrag geforderte Stärkung und Unterstützung fremduntergebrachter Kinder und Jugendlicher (Z.819-828) zu einer Abschaffung des Kostenbeitrages für junge Menschen führt.
Radio-Tipp: „Ein Euro für mich, drei fürs Jugendamt“

Der Deutschlandfunk sendete am 04.08.2029 einen ausführlichen und hörenswerten Radiobeitrag zur Kostenheranziehung „Heim- und Pflegekinder: Ein Euro für mich, drei fürs Jugendamt„.
Jugendliche, die im Heim oder in einer Pflegefamilie leben, müssen bis zu drei Viertel ihres Einkommens an das Jugendamt abgeben. Viele Betroffene finden das unfair, kommen finanziell kaum auf die Beine. Und Kritiker sagen: Es entmutigt die jungen Berufstätigen, arbeiten zu gehen.
zum Beitrag (schriftlich und audio)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Radio-Tipp: „Ein Euro für mich, drei fürs Jugendamt“ )Mittagsmagazin thematisiert Benachteiligung junger Menschen in HzE durch Kostenheranziehung

Ein Beitrag des ARD Mittagsmagazins vom 03.07.2019 unterstützt die Forderung des PFAD Bundesverbandes nach Abschaffung der Kostenheranziehung bei Jugendlichen in Pflegefamilien und Heimerziehung.
zum TV-Beitrag (5:28 min)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Mittagsmagazin thematisiert Benachteiligung junger Menschen in HzE durch Kostenheranziehung )FDP will Heranziehung von Pflegekindern als Leistungsberechtigte durch einen Kostenbeitrag abschaffen

In ihrem Antrag (Drucksache 19/10241) vom 15.05.2019 fordert die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, „die in § 94 Absatz 6 SGB VIII geregelte Heranziehung junger Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens ersatzlos zu streichen.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für FDP will Heranziehung von Pflegekindern als Leistungsberechtigte durch einen Kostenbeitrag abschaffen )Rheinland-Pfalz: Regierung will Kostenbeiträge für Pflegekinder abschaffen
Die Welt berichtet im Artikel „Regierung will Kostenbeiträge für Pflegekinder abschaffen“ vom 16.05.2019, dass Heim- und Pflegekinder nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Landesregierung nicht mehr für ihre Unterbringung zahlen sollen, wenn sie arbeiten oder eine Ausbildung machen.
PFAD Fachzeitschrift 2/2019: „Erwartungen an Inklusion“
In der aktuellen Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift der Pflege- und Adoptivkinderhilfe 2/2019 „Erwartungen an Inklusion“ haben wir für Sie einige interessante Artikel rund um dieses wichtige Thema zusammengestellt.
Die PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner betont in ihrem Editorial: „Aber Geld allein wird nicht ausreichen. Die Haltung und die Bereitschaft der Gesellschaft,
Inklusion zuzulassen, gehören ebenso dazu. Pflege- und Adoptivfamilien mit ihrem Einsatz für benachteiligte Kinder sind ein gutes Beispiel für gelingende Inklusion.“
Inhaltsverzeichnis:
- Margit Huber: Inklusion auf Raten – Debatten um ein Menschenrecht
- Ute Schimmler: Inklusiver Unterricht: Die Schule an die Kinder anpassen
- Ursula Laumann: Wie berufliche Integration gelingen kann
- Margit Huber: Inklusion mit vereinten Kräften: Ein Dorf setzt Maßstäbe für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Handicap
- Bereitschaftspflege
- Tabea Pioch: „Ich kann daran ja doch nichts ändern!“ Petition für schnellere Entscheidungen für das Kindeswohl
- Daten zur Bereitschaftspflege
- Rezensionen
- Recht
- Umgangshäufigkeit bei Fremdunterbringung eines Kleinstkindes nach Sorgerechtsentzug
- Keine Herausgabe gegen den Willen der Kinder
- Kein Umgang gegen den Willen des Kindes
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Namensänderung vorliegen?
- Aus dem Bundesverband
- PFAD Bundesverband plädiert für Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern
- Dialogforum Pflegekinderhilfe
- Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe
- Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor
- Verstärkung für den PFAD Bundesverband
- Aus den Ländern
- Bayern
- Hamburg
- Fulda
- Rheinland-Pfalz
- Termine und Mitmach-Aktionen 2019
nähere Informationen zur PFAD Fachzeitschrift
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Fachzeitschrift 2/2019: „Erwartungen an Inklusion“ )PFAD Bundesverband plädiert für Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern
Eine Fallgeschichte verdeutlicht, weshalb sich viele Pflegekinder, die einen Großteil ihres Verdienstes wieder an die Jugendhilfe abgeben müssen, demotiviert und ungerecht behandelt fühlen:
Familie Meier hat zwei Söhne.
Tom wurde im Alter von zwei Jahren adoptiert, hat einen guten Hauptschulabschluss und macht eine Ausbildung zum Mechatroniker.
Mark kam mit sechs Jahren als Pflegesohn in die Familie. Er hat nur mit viel Unterstützung seinen Hauptschulabschluss geschafft. Mark möchte Gärtner werden, die Berufsschule schafft er leider nicht. Nach langem Suchen wird eine kleine Gärtnerei gefunden, in der er Arbeit findet.
Beide Jugendliche bekommen 800 Euro als Lohn. Tom gibt 200 Euro an die Eltern ab und weitere 200 Euro spart er an für Führerschein und eine eigene Wohnung.
Dies würde Mark auch gerne tun. Da seine leiblichen Eltern jedoch nicht für ihn sorgen konnten, bekommt er Jugendhilfe. Das Jugendamt bezahlt seinen Lebensunterhalt und seinen Pflegeeltern einen kleinen Betrag für die Erziehung.
Deshalb wird Mark „zu den Kosten herangezogen“ und muss 75 % seines Gehalts an das Amt abgeben. Mark versteht das nicht, schließlich ist er doch nicht schuld an der Lebenssituation seiner leiblichen Eltern. Für 200 Euro ist er nicht bereit, sich abzurackern.
Pflegekinder sind zu einem hohen Prozentsatz gefährdet, später auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein. Der Auftrag der Jugendhilfe ist, junge Menschen dabei zu unterstützen, selbstständig leben zu können. In diesem Sinn entspricht jede Form des Geldverdienens von Pflegekindern und besonders eine Ausbildung dem „Ziel und Zweck der Leistung“ Vollzeitpflege.
Arbeit und daraus erzielter Lohn vermitteln den jungen Menschen das wichtige Gefühl von Selbstwirksamkeit, Selbständigkeit und Erfahrung. Deshalb sollte diese gefördert und nicht dadurch gefährdet werden, dass sich die Jugendlichen Gedanken darum machen müssen, ob es sich finanziell für sie überhaupt lohnt.
Bisher regelt § 94 Abs. 6 SGB VIII die Kostenbeteiligung junger Menschen in Pflegefamilien und Heimerziehung. Danach haben sie von ihrem Einkommen (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) 75 % an die Jugendhilfe zurückzuzahlen. Eine in diesem Paragraphen eingeräumte Kann-Bestimmung, wonach die Jugendhilfe im Einzelfall auch einen geringeren oder gar keinen Kostenbeitrag erheben könnte, wird nach Kenntnis des PFAD Bundesverbandes in der Praxis kaum angewandt.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung, wie ein Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands jedoch nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Deshalb spricht sich der PFAD Bundesverband dafür aus, die Kostenbeteiligung junger Menschen abzuschaffen.
PFAD Pressemitteilung vom 11.04.2019 als pdf
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Bundesverband plädiert für Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern )SWR berichtet: „Schwerer Start in eigenständiges Leben“
Die SWR-Fernsehsendung Landesschau Rheinland-Pfalz berichtet am 25.03.2019 zum Thema Kostenheranziehung von Pflegekindern von einem konkreten Fall:
„Christoph Ries ist bei einer Pflegefamilie im rheinhessischen Ockenheim aufgewachsen. Seine Pflegeeltern haben dafür Geld vom Staat bekommen. Während seiner Ausbildung zum Maler musste Christoph als Ausgleich drei Viertel seines Gehaltes an das Jugendamt abtreten.“
zum Videobeitrag (3:43 min).
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für SWR berichtet: „Schwerer Start in eigenständiges Leben“ )Kleine Anfrage der FDP zur Heranziehung von Pflegekindern als Leistungsberechtigte durch einen Kostenbeitrag
Die FDP-Bundestagsfraktion richtete am 04.01.2019 eine sog. Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Heranziehung von Pflegekindern als Leistungsberechtigte durch einen Kostenbeitrag“.
In der Antwort der Bundesregierung vom 21.01.2019 wird in Aussicht gestellt, dass beim derzeitigen Prozess der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferecht auf der Basis des KJSG auch über einen angemessenenen Umfang der Kostenbeteiligung junger Menschen in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Heimerziehung diskutiert werden wird:
„Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob die Ausnahmeregelungen zur Kostenheranziehung im geltenden Recht dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe hinreichend Rechnung tragen. Es ist auch Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und sie zu einem eigenständigen, selbstverantwortlichen Leben zu erziehen und zu motivieren. Mit der Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen Tätigkeiten, wie z. B. Zeitungsaustragen oder eines Ferienjobs, lernen junge Menschen, Eigenverantwortung für sich und die eigene Zukunft zu übernehmen. Die Kostenheranziehung soll der Motivation junger Menschen, eine solche Tätigkeit zu beginnen, nicht entgegenstehen.“
Im Artikel „FDP kritisiert, dass jobbende Pflegekinder einen Teil ihres Gehalts abführen müssen“ im Handelsblatt vom 19.02.2019 fordert FDP-Fraktionsvize Katja Suding die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kleine Anfrage der FDP zur Heranziehung von Pflegekindern als Leistungsberechtigte durch einen Kostenbeitrag )SZ zur Kostenheranziehung von Pflegekindern
Im Artikel „Pflegekinder: 2,75 Euro Stundenlohn“ vom 08.12.2018 beschäftigt sich nun auch die Süddeutsche Zeitung mit dem Problem der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Artikel: „Ärger und Klage in Rheinland-Pfalz: Pflegekinder müssen hohe Abgaben zahlen“
Die Allgemeine Zeitung greift in ihrem Artikel „Ärger und Klage in Rheinland-Pfalz: Pflegekinder müssen hohe Abgaben zahlen“ das Thema Kostenheranziehung von Pflegekinder auf und schildert die Situation in Rheinland-Pfalz.
Interessant sind die von der Zeitung recherchierten Zahlen darüber, wie viel die Einnahmen durch das Einkommen von Pflegekindern einzelnen Kommunen einbringen, und die Schilderung, dass in solchen Fällen der Klageweg lohnend sein kann.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Artikel: „Ärger und Klage in Rheinland-Pfalz: Pflegekinder müssen hohe Abgaben zahlen“ )SPIEGEL-Artikel: „Der Staat langt zu“
Der SPIEGEL greift in seinem Artikel „Einkommen von Pflegekindern – Der Staat langt zu“ vom 01.11.2018 die vielfach kritisierte Regelung auf, wonach Pflegekinder aus 75 % ihres Einkommens von der Jugendhilfe zu ihrem eigenen Unterhalt herangezogen werden.
Der PFAD Bundesverband e.V. kritisiert zusätzlich, dass einige Jugendämter den Betrag falsch berechnen oder auch rechtswidrig den Pflegeeltern vom Unterhalt für das Kind abziehen.
siehe auch PFAD Fachinfo: Ausbildungsvergütung von Pflegekindern
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für SPIEGEL-Artikel: „Der Staat langt zu“ )Frontal 21: „Pflegekinder müssen zahlen“
Das ZDF Magazin Frontal 21 griff in seiner Sendung vom 23.10. das Thema Kostenheranziehung von Pflegekindern auf.
Der Beitrag (7 min) „Pflegekinder müssen zahlen – Eigenes Einkommen wird angerechnet“ kann in der ZDF-Mediathek angesehen werden: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/pflegekinder-muessen-zahlen-100.html
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Frontal 21: „Pflegekinder müssen zahlen“ )PFAD Fachinfo: Ausbildungsvergütung von Pflegekindern
Anläßlich des Schul- und Ausbildungsbeginns informiert PFAD über die Rechtslage zum Thema Ausbildungsvergütung von Pflegekindern:
Jetzt im Herbst beginnt für viele Pflegekinder ein neuer Lebensabschnitt – eine berufliche oder schulische Ausbildung. Mit Ausbildungsbeginn stellt sich regelmäßig die Frage nach der Ausbildungsvergütung und was davon den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die noch in der Jugendhilfe sind, übrigbleibt.
Manche Leistungen – wie das BAföG bei einer schulischen Ausbildung oder die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit – dienen dem gleichen Zweck wie das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII, dem Unterhalt. Deshalb müssen diese an das Jugendamt abgeführt werden, sodass dem jungen Menschen kein zusätzliches Geld zur Verfügung steht.
Bei einer beruflichen Ausbildung jedoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Lehrlingsentgelt zu zahlen. Dies nehmen einige Jugendämter zum Anlass, Jugendliche zu ihren Unterhaltskosten heranzuziehen, ihnen also von ihrem Lehrlingsentgelt etwas abzufordern.
So schreibt z. B. ein Jugendamt: „Das Ausbildungseinkommen der/des Jugendlichen muss in Höhe von 75 % für den eigenen Unterhalt eingesetzt werden.“ Aber dies ist rechtlich nicht korrekt!
Seit 2013 gilt mit dem KJVVG eine eindeutige Klarstellung zum anzusetzenden Einkommenszeitraum bei einer Kostenheranziehung. § 93 Absatz 4 SGB VIII regelt eindeutig, dass als zu Grunde zu legendes Einkommen das durchschnittliche Jahreseinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres anzusetzen ist – und nicht das aktuelle Einkommen.
In mehreren Urteilen, wie
- Urteil des OVG Cottbus VG K 568/16 vom 3.2.2017
- Urteil des VG Berlin VG 18 K 443.14 vom 05.03.2015
sowie in Rechtsgutachten
- DIJuF Rechtsgutachten SN_2017_0557 Kr vom 22.08.2017 und
- Rechtskommentar Hauck, Erich Schmidt Verlag (Stähr zu § 94 III Nr.8 RN 29)
wird dies klar bestätigt und die oft noch gängige Praxis der wirtschaftlichen Jugendhilfe infrage gestellt.
Siehe auch die PFAD Stellungnahme vom 18.06.2018: PFAD kritisiert Empfehlungen der BAG LJÄ zur Kostenheranziehung junger Menschen.
Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes e.V. vom 03.09.2018 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Fachinfo: Ausbildungsvergütung von Pflegekindern )PFAD kritisiert Empfehlungen der BAG LJÄ zur Kostenheranziehung junger Menschen
Die Empfehlung der BAG LJÄ zur Kostenheranziehung junger Menschen widerspricht teilweise geltendem Recht.
Die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter von 04.05.2018 widerspricht in Punkt 8.9.1 Einkommenszeitraum (S. 34) geltendem Recht. Seit 03.12.2013 gilt mit dem KJVVG eine eindeutige Klarstellung zum anzusetzenden Einkommenszeitraum. In mehreren Urteilen, wie
- Urteil des OVG Cottbus VG K 568/16 vom 03.02.2017
- Urteil des VG Berlin VG 18 K 443.14 vom 05.03.2015
sowie im Rechtsgutachten (DIJuF SN_2017_0557 Kr vom 22.08.2017) und Rechtskommentar Hauck, Erich Schmidt Verlag (Stähr zu § 94 III Nr.8 RN 29) wird eindeutig klargestellt, dass der zu Grunde zu legende Einkommenszeitraum sich aus § 93 Absatz 4 SGB VIII ergibt. Demzufolge ist diese Vorschrift auch bei der Kostenheranziehung für junge Menschen und Leistungsberechtigte (§ 94 Absatz 6, SGB VIII) anzuwenden.
Die genannten Urteile sowie Rechtsgutachten und Rechtskommentar beziehen sich auf die Begründung des Gesetzesentwurfes (BT-Drs. 17/13023, S. 10 f., 14f.) Aus diesem geht hervor, dass um den Unsicherheiten der Praxis – also der Jugendämter – bei der Einkommensberechnung zu begegnen, dem § 93 der neue Absatz 4 hinzugefügt wurde. Dieser dient der Klarstellung, welcher Zeitraum für die Berechnung des Einkommens zu betrachten ist (VG K 568/16 ; VG 18 K 443.14, Stähr):
„Aus einem Jahreseinkommen ist das durchschnittliche Monatseinkommen zu ermitteln. … Grundsätzlich wird das durchschnittliche Monatseinkommen des Kalenderjahres berechnet, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe vorangeht.“ (BT-Dr. 17/13023 S. 14/15)
Die Auffassung der BAG LJÄ, dass „§ 94 Absatz 6 SGB VIII eine eigenständige Vorschrift zur Berechnung des Kostenbeitrags des untergebrachten Personenkreises“ sei, gibt keine Basis, rechtswidrig das aktuelle monatliche Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage anzusetzen. Denn: „§ 94 Abs. 6 SGB VIII bestimmt keine ausdrückliche Ausnahme von dem allgemein gesetzlich bestimmten Einkommensbegriff in § 93 Abs. 4 SGB VIII.“ (VG 18 K 443.14)
Wir wissen, dass viele Kommunen finanzielle Probleme haben. Dass aber ausgerechnet junge Menschen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Pflegefamilien leben, die Kassen der Kommunen füllen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Auf Bundesebene wird aktuell intensiv diskutiert, wie Kinderarmut zu verhindern ist (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19038.pdf#P.3700 S.3700-3717). Eine berufliche Ausbildung bildet eine wesentliche Grundlage, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Junge Menschen, die nicht die Unterstützung ihrer biologischen Familien haben, brauchen umso mehr die Hilfe und Anerkennung durch die Behörden, um nicht das Armutsrisiko ihrer biologischen Familien fortzuführen.
Quelle: PFAD Bundesverband vom 18.06.2018
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Careleaver Kompetenznetz nimmt Stellung zum KJSG
Stellungnahme des Careleaver Kompetenznetzes zum Regierungsentwurf für das „Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)“ vom 12. April 2017:
Das Careleaver Kompetenznetz bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme. Im Sinne von jungen Menschen, die in den Hilfen zur Erziehung leben und gelebt haben, möchten wir für Careleaver Stellung zu einem Gesetz beziehen, auf das wir große Hoffnung für eine Stärkung der Rechte der jungen Erwachsenen in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt haben.
- Zur Kostenheranziehung (§§ 90 bis 94):
Die Reduzierung der Kostenheranziehung von bisher 75 % auf 50 % sowie die Einführung der Freibeträge begrüßen wir sehr. Darüber hinaus fordern wir, dass Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten völlig anrechnungsfrei bleiben, um junge Menschen zu motivieren, sich sozial, kulturell, politisch oder ökologisch zu engagieren (z.B. „Taschengeld“ beim FSJ: maximal 372 Euro für Vollzeittätigkeit). Wer für so wenig Geld, so viel arbeitet, sollte die Chance haben, für höhere Ausgaben, z.B. für einen Führerschein, einen Auslandsaufenthalt, die erste eigene Wohnung o.ä., Beträge ansparen zu können. Wir fordern, dass im begründeten Einzelfall die Möglichkeit der vollständigen Befreiung von der Kostenheranziehung im Rahmen von Ermessensentscheidungen ermöglicht wird. - Zur Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41):
Es ist für uns mit großer Enttäuschung verbunden, dass der Rechtsanspruch auf die Fortsetzungshilfe im Regierungsentwurf nicht mehr explizit benannt wird bzw. dass auch eine explizite Rückkehroption im § 41, wie in einem Vorentwurf noch enthalten, nicht mehr angedacht ist. Zudem haben wir mit Entsetzen den Vorschlag von einigen Fachausschüssen des Bundesrates aufgenommen, den § 41 als Kann-Leistung zu gewähren. Wir finden es skandalös, dass jungen Menschen ein wichtiger Teil der möglichen Unterstützung entzogen werden soll und gehen davon aus, dass es damit noch schwerer gemacht werden soll, Jugendhilfeansprüche nach Volljährigkeit durchzusetzen.
Im Gegenteil: Wir erachten es als wichtig und unverzichtbar, dass die Situation der Carleaver verbessert und gerade der § 41 gestärkt werden. Es ist häufig so, dass die Jugendhilfe mit dem 18. Geburtstag oder in den Monaten danach endet. Die Kinder- und Jugendhilfe entzieht sich so aus ihrer Verantwortung, junge Menschen ausreichend auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Im Elternhaus Aufwachsende werden in Deutschland in vielfältiger Weise und ca. bis Mitte zwanzig unterstützt. Warum wird von Volljährigen in der Jugendhilfe so viel eher erwartet, allein klarzukommen? Hier besteht ein struktureller Nachteil für Careleaver. Wir hätten uns von der Bundesregierung ein deutlicheres Zeichen gewünscht, welches angesichts der aktuellen – teilweise gesetzeswidrigen – Gewährungspraxis bitter nötig gewesen wäre.
Wir fordern, dass nochmals über eine Stärkung der Rechte von jungen Erwachsenen debattiert wird und dass der Zugang zur Hilfe für erstantragstellende junge Volljährige erleichtert statt erschwert wird. Junge Volljährige beantragen nicht ohne Grund eine Hilfe für junge Volljährige.
Wir fordern für alle jungen Volljährigen, die dies nach ihrer eigenen Einschätzung be-nötigen, individuelle und bedarfsgerechte Hilfen. Junge Volljährige sind ganz unterschiedliche Individuen, sie bilden keine homogene Gruppe: Sie leben auf der Straße, befinden sich in der Ausbildung, in einer Klinik, wollen das Abitur schaffen, suchen eine Praktikumsstelle, haben eine Behinderung, haben (keine) Freunde, (k)ein gutes Verhältnis zur Familie, sind Waisen u.v.m.
§ 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang:
Wir begrüßen, dass der § 36b nochmals überarbeitet wurde und dass nicht mehr explizit auf das 17. Lebensjahr und einen Übergang hingearbeitet wird. Eine Muss-Regelung würden wir für noch sinnvoller halten. Um einen lückenlosen Übergang zu ermöglichen, ist es von großer Wichtigkeit, dass die Sozialleistungsträger sich zum Wohl des jungen Menschen vor dem Übergang abstimmen. Dabei ist es wichtig, dass die Verantwortung der Jugendhilfeträger trägt. Es muss sichergestellt sein, dass die Verantwortung sich nicht gegenseitig zugeschoben wird, und dass der junge Mensch die Hilfe erhält, die geeignet und notwendig ist. Junge Menschen dürfen in keine Zuständigkeits- und Finanzierungslücke fallen.
Für die Übergangsplanung ist entscheidend, dass sie rechtzeitig eingeleitet wird, z.B. 6 Monate vor dem Übergang. Entscheidend ist jedoch nicht ein bestimmtes Alter. Die Übergangsplanung sollte unterstützend wirken und die Jugendlichen und jungen Menschen, an ihre individuelle Lebenssituation angepasst, absichern. Die Übergangsplanung sollte nicht den Druck erhöhen, in einem bestimmten Alter etwas Bestimmtes erreicht haben zu müssen. Die geplanten Neuregelungen können nur hilfreich sein, wenn damit erreicht wird, dass unterschiedliche Sozialleistungs‐ und Rehabilitationsträger zukünftig früher und besser zusammenarbeiten, um Finanzierungslücken nach dem Jugendhilfeende zu vermeiden.
Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die lückenlose Übergänge ohne finanzielle Notlagen ermöglichen. Übergänge sind anstrengend genug, da sollten junge Menschen nicht auch noch Angst vor „Finanzierungs‐ und Zuständigkeitslöchern“ im System haben müssen.
Daher muss dringend konkret geregelt werden, wer in Vorleistung tritt, wenn z.B. die Jugendhilfe endet und das beantragte Bafög (Kindergeld, Wohngeld etc.) erst Wochen oder Monate später erwartet wird. Der Übergang darf nur durchgeführt werden, wenn der Unterhalt nachweislich gesichert ist. Wir hoffen, dass dies mit der aktuellen Gesetzesänderung leichter umsetzbar ist.
Sollten Übergänge weiterhin so schlecht umgesetzt werden, wie in der bisherigen Praxis, wird ein guter Start von jungen Menschen auch zukünftig oftmals nicht gewährleistet sein.
Psychosoziale Krisen und z.B. Wohnungslosigkeit können die fatale Folge sein. Im Careleaver Kompetenznetz wissen wir von vielen jungen Menschen, dass sie zum Jugendhilfeende nicht erfolgreich in eigenen Wohnraum verselbstständigt wurden. Sie leben in ungesicherten Wohnverhältnissen (z.B. von Sofa zu Sofa ziehend oder haben immer wieder neue Untermietverträge).
Wir wissen auch, dass sich die existenzielle Unsicherheit hinsichtlich des Wohnens und des Lebensunterhaltes oft negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit und andere Lebensbereiche (z.B. Schule, Ausbildung, Studium oder die Pflege von Beziehungen) auswirkt. Die genannten Forderungen beziehen sich nicht nur auf die Übergänge junger Menschen aus dem heimstationären Bereich, sondern auch auf die Übergänge aus der Vollzeitpflege heraus. Es kann nicht sein, dass von den (ehemaligen) Pflegeeltern erwartet wird, die vielfältigen Herausforderungen des Übergangs in die sogenannte Verselbstständigung „privat zu lösen“. - Zu den Ombudsstellen (§ 9a):
Die Initiative zur bundesweiten Schaffung von Ombudsstellen erachten wir als unerlässlich. Notwendig finden wir eine Regelung, die die Länder verpflichtet, mindestens auf Landesebene eine Ombudsstelle mit dauerhaft gesicherter Finanzierung einzurichten. Im Careleaver Kompetenznetz nutzen wir den Austausch mit Ombudsstellen. Wir verweisen auch Ratsuchende (Careleaver, Pflegeeltern, sozialpädagogische Fachkräfte) dort hin, wenn es darum geht, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen. - Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 Abs. 3):
Wir begrüßen, dass Kinder und Jugendliche zukünftig einen uneingeschränkten Beratungsanspruch auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten erhalten sollen und dass dafür nicht erst eine Not‐ und Konfliktlage vorhanden sein muss. - Zu den ergänzenden Bestimmungen zur Hilfeplanung bei stationären Leistungen (§ 36a) insbesondere für Pflegefamilien sowie zu § 37 (Beratung und Unterstützung der Pflegeperson, örtliche Prüfung) und § 37a (§ 37a Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei stationären Leistungen):
Die auch von uns miterarbeiteten Empfehlungen im Rahmen des Dialogforums Pflegekinderwesen zur Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sind zum großen Teil in die §§ 36a, 37 und 37a eingeflossen. Die ergänzenden Bestimmungen zur Hilfeplanung können wir unterstützen. Vor allem die geplante festgeschriebene Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Herkunftsfamilien und Pflegefamilien finden wir wichtig. Ebenso finden wir es sehr wichtig, dass sowohl die Beratung und Unterstützung von Herkunftseltern und Pflegeeltern verbessert werden. Dies ist für ein Gelingen der Hilfen unerlässlich. Außerdem ermöglichen die Schaffung von Kontinuität und eine Perspektivklärung es den jungen Menschen, Sicherheit für ein Aufwachsen und den Übergang in die Selbstständigkeit zu erlangen. Es muss aber bei der Umsetzung des Hilfeplanverfahrens darauf geachtet werden, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Hilfeplanverfahren verstärkt wird. - Zum Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss (§ 71):
Die Stärkung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen von jungen Menschen und ihren Familien, die Leistungen der Kinder‐ und Jugendhilfe erhalten, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Wir wissen aus Erfahrung, dass im Zuge dieser Zusammenschlüsse die Beteiligung gestärkt wird und dass sie maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, aber auch junge Erwachsene und deren (Pflege‐) Familien, ihre Rechte kennen und sie einfordern können.
Ergänzend fordern wir dazu auf, auch die Selbstorganisationen, die Zusammenkünfte und die Netzwerke von Careleavern zu unterstützen und anzuhören. - Allgemein:
Die Bildungsbenachteiligung für Kinder und Jugendliche in erzieherischen Hilfen könnte eingedämmt werden, wenn Nachhilfe gewährt würde, auch wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe noch nicht gefährdet ist.
In die Zukunft investieren statt sparen: Jugendämter müssen personell und fachlich deutlich besser ausgestattet werden, um eine gute Arbeit machen und ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können.
Ein inklusives Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz sollte weiterhin das Ziel sein.
Außerdem fordern wir dazu auf, keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für unbegleitet minderjährige Geflüchtete und geflüchtete junge Volljährige aufzubauen, sondern auf Integration statt Exklusion zu setzen.
Quelle: Careleaver Kompetenznetz vom 06.06.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Careleaver‐Positionen zur SGB‐VIII‐Reform
Das Careleaver Kompetenznetz hat zur geplanten SGB-VIII-Reform gemeinsam mit Careleavern im Rahmen von Netzwerktreffen ein Positionspapier erarbeitet. Als Diskussionsgrundlage dienten der Entwurfstext vom 23.08.16, die Begründung, sowie einige der zahlreichen Stellungnahmen. Auf Grund der Fülle und Komplexität des Materials konzentrieren sie sich auf die für Careleaver relevantesten Aspekte und Fragen.
zum Positionspapier Careleaver‐Positionen zur SGB‐VIII‐Reform
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )So schützen Careleaver ihr Arbeitseinkommen vor der anteiligen Kostenheranziehung
Das Careleaver Kompetenznetz hat einen Flyer herausgebracht, der sich mit einem Berliner Urteil zur Kostenheranziehung befasst, welches Jugendliche und junge Menschen mit eigenem Einkommen stärkt.
Im Careleaver Projekt stellen sie immer wieder fest, dass die meisten Careleaver (und auch Pflegeeltern und soz.päd. Fachkräfte) gar nicht wissen, dass es die Möglichkeit gibt, beim Jugendamt einen Antrag auf Befreiung bzw. Reduzierung zu stellen. Viele stationär untergebrachte junge Menschen mit eigenem Arbeitseinkommen leisten somit den größten Teil ihres Einkommens an das Jugendamt, statt für die Mietkaution oder den Führerschein sparen zu können.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Ländergremium I/2014 in Berlin
Unter dem Titel „Hilfe zur Erziehung selber finanzieren?“ werden sich die Delegierten der Mitgliedsorganisationen im PFAD Bundesverband e.V. bei ihrem Ländergremium I/2014 zusammen mit Referentin Gila Schindler am 05./06.04. in Berlin mit dem Thema Kostenheranziehung für junge Menschen, die in Pflegefamilien leben, beschäftigen.
„Das Jugendamt nimmt mir den größten Teil von meinem mickrigen Lehrlingsgehalt weg?! Das sehe ich nicht ein!“ Pflegeeltern, die mit derart empörten Fragen konfrontiert sind, fällt es schwer, die Kostenheranziehung ihrer Pflegekinder einfach hinzunehmen. Setzt so etwas nicht die positive Wirkung bisheriger Investitionen in die Erziehung ihrer Kinder aufs Spiel?
Welche Regeln gelten zur Kostenheranziehung junger Menschen, die in Hilfe zur Erziehung leben? Was ist die Intention des Gesetzgebers? Welchen Interpretationsspielraum bietet das Gesetz und wie setzt man diesen ein? Welche Alternativen gibt es sonst? Im ersten Ländergremium 2014 wollen wir uns im Gespräch mit RA Gila Schindler Klarheit über diese Thematik verschaffen. Wir werden Aufgaben des Verbandes zur Verbesserung der Situation von jungen Menschen, die in Pflegefamilien aufwachsen, herausarbeiten. Das Thema Hilfen zur Erziehung, finanzielle Leistungen für Jugendliche und junge Erwachsene und Lehrlingsvergütung wollen wir unter dem Motto: „Was wurde erreicht? Was muss verbessert werden?“ aufgreifen und PFAD-Forderungen formulieren.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Urteil: Berücksichtigung des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts bei Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe
Das BVerwG hat entschieden, dass die Heranziehung eines Vaters zum Kostenbeitrag für seine beiden in Jugendhilfeeinrichtungen untergebrachten Kinder rechtswidrig ist, soweit ihm weniger von seinem Einkommen verbleibt, als er nach dem Unterhaltsrecht für sich behalten dürfte.
näheres zum Fall: Meldung auf juris – Das Rechtsportal vom 19.08.2010
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