Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut

Zusammenfassung:
- Nach vier Jahren Rückgang erstmals wieder Anstieg der Fallzahlen
- Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen mit +49 % besonders stark
- Gleichzeitig meldeten die Jugendämter auch im zweiten Corona-Jahr weniger Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen (-6 %)
zur ausführlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Nr. 315 vom 27.07.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut )Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Inobhutnahmen durch Jugendämter 2021

2021 wurden in Sachsen-Anhalt 1 362 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 39 Fälle (-2,8 %) weniger als 2020. 2021 reisten 229 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 60 mehr als im Vorjahr. Damit erhöhten sich die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Personen aus dem Ausland erstmals wieder seit 5 Jahren.
In 836 Fällen (61,4 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 293 Fällen (21,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 128 Fällen an (9,4 %). Die weiteren Fälle wurden von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten oder Verwandten und Nachbarn gemeldet.
Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (654), sonstige Probleme (405) oder Vernachlässigung (303). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 323 Maßnahmen (23,7 %) eingeleitet.
53,9 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 565 Jugendliche gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 257 Kinder waren jünger als 3 Jahre.
Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten 482 Kinder und Jugendliche zu ihren Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 556 Fällen mussten jedoch stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.
Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieherinnen und Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Inobhutnahmen durch Jugendämter 2021 )Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45 400 Kinder in Obhut

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45 400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 %) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4 100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1 100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2 100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.
Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst
Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste (15 %) und Hinweise auf körperliche Misshandlungen der vierthäufigste Grund für eine Inobhutnahme (13 %). An fünfter Stelle standen Beziehungsprobleme (ebenfalls 13 %) und auf Rang 6 psychische Misshandlungen (8 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.
Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet
Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 %), bei beiden Eltern gemeinsam (25 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 %). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.
Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 24.06.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45 400 Kinder in Obhut )3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

In Bayern wurden im Jahr 2020 insgesamt 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2020 der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 417 Fällen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 342 Fälle, was einem Minus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 755) entspricht. Betroffen waren insgesamt 1 766 Jungen und 1 576 Mädchen.
Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 417 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 449 Fälle) war hier ein Rückgang von 2,2 Prozent zu verzeichnen.
2 323 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (70 Prozent), 182 in einer betreuten Wohnform (fünf Prozent) und 837 lebten bei einer geeigneten Person (25 Prozent).
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 23.06.2021
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Die aktuelle KomDat-Doppelausgabe 2020 2+3 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat), beschäftigt sich u.a. mit den Entwicklungen der Inobhutnahmen und Gefährdungseinschätzungen. Interessant ist die Diskussion, warum sich – anders als erwartet – bisher kaum Veränderungen in den Zahlen während der Corona-Pandemie zeigen.
Download Komdat 2020 2+3 (3MB)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für KomDat 2020 2+3 erschienen )Jugendämter nahmen 2019 rund 49.500 Kinder zu ihrem Schutz in Obhut

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49 500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3 100 Fälle und somit 6 % weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29 % auf gut 8 600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1 % auf rund 40 900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30 % angestiegen – von rund 31 500 Fällen im Jahr 2009.

Fast jedes fünfte Kind suchte selbst Hilfe beim Jugendamt
Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre. Jungen wurden etwas häufiger in Obhut genommen als Mädchen (53 %), lediglich in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. In etwa jedem fünften Fall (19 %) hatten die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Am häufigsten war die Maßnahme aber von sozialen Diensten und dem Jugendamt angeregt worden (55 %), in mehr als jedem zehnten Fall kam ein Hinweis von Polizei oder Ordnungsbehörden (12 %).
Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei den Eltern (25 %), bei einem allein erziehenden Elternteil (24 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). In 23 % aller Fälle waren die Kinder oder Jugendlichen vor der Inobhutnahme von zu Hause – einschließlich Pflegefamilie und Heim – ausgerissen.
Häufigster Grund für eine Inobhutnahme war Überforderung der Eltern
Am häufigsten wurden Kinder 2019 wegen Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (38 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigung waren der dritthäufigste (14 %) und Beziehungsprobleme der vierthäufigste Anlass für eine Inobhutnahme (12 %). An fünfter Stelle standen Hinweise auf körperliche Misshandlungen (12 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Gut die Hälfte der Schutzmaßnahmen konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden. Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte aber ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (38 %). Knapp ein Drittel der Betroffenen bekam dagegen ein neues Zuhause in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).
Methodischer Hinweis:
Die Jugendämter sind nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 42, 42a SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa bei Verwandten, in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden ab dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen erfasst (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Berichtsjahres zunächst vorläufig und später – i.d.R. nach einer Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2019 haben die Jugendämter knapp 4 900 vorläufige und rund 3 800 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt.
Bis einschließlich zum Berichtsjahr 2018 konnten in der Statistik höchstens zwei Anlässe für eine Inobhutnahme angegeben werden. Diese Beschränkung wurde ab dem Berichtsjahr 2019 aufgehoben. Die Angaben für 2019 sind daher nur bedingt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. Das gilt auch für die Angaben zu körperlichen und psychischen Misshandlungen: Während sie bis zum Berichtsjahr 2018 zusammen als ein Anlass erfasst wurden, ist ab 2019 eine separate Erfassung als jeweils eigener Anlass vorgesehen.
Weitere Informationen stehen in der Publikation „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff „Vorläufige Schutzmaßnahmen (22523)“ bereit.
Baden-Württemberg: Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise ist 2019 stark gesunken

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht.
Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im Jahr 2019 in Baden-Württemberg in 4 752 Fällen notwendig (−4 % im Vergleich zum Vorjahr). In 641 Fällen handelte es sich um vorläufige und in 4 111 Fällen um reguläre Inobhutnahmen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere die Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland gesunken (−29 %). In 788 Fällen wurden 2019 unbegleitete Minderjährige in Obhut genommen. In 3 097 Fällen erfolgte die Inobhutnahme aufgrund einer dringenden Kindeswohlgefährdung und in weiteren 867 Fällen haben die Minderjährigen selbst um Obhut gebeten.
Betrachtet man die Inobhutnahmen ohne die Fälle unbegleiteter Einreise als Anlass der Maßnahme ist eine leichte Zunahme der Inobhutnahmen erkennbar (+3 %). In insgesamt 3 964 Fällen (83 %) lagen andere Gründe als die unbegleitete Einreise für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (41 %), Anzeichen von Misshandlung (20 %), Beziehungsprobleme (14 %) oder Anzeichen von Vernachlässigung (14 %).
Von den Kindern und Jugendlichen, die 2019 in Obhut genommen wurden, hatten 43 % das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, 57 % waren im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. In mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich um Jungen (53 %).

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 04.08.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Baden-Württemberg: Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise ist 2019 stark gesunken )Bayern: 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder im Jahr 2019

In Bayern wurden im Jahr 2019 insgesamt 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2019 in 1 449 Fällen der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 755 Fälle, was einem Minus von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 944) entspricht.
Betroffen waren insgesamt 1 990 Jungen und 1 765 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 449 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 348 Fälle) war hier ein Anstieg von 7,5 Prozent zu verzeichnen.
Von den 3 755 Maßnahmen wurden 626 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt. 55 Prozent der Betroffenen war zwischen 14 und 18 Jahre alt.
2 703 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (72 Prozent), 151 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 901 lebten bei einer geeigneten Person (24 Prozent).
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten von Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 10.07.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder im Jahr 2019 )Studie über ungerechtfertigte Inobhutnahmen bei alleinerziehenden Müttern

Eine erschreckende Studie des Soziologe Wolfgang Hammer über ungerechtfertigte Inobhutnahmen bei alleinerziehenden Müttern schildert der FOKUS-Artikel „Jung und alleinerziehend: Jugendamt nimmt Müttern ihre Kinder weg, weil Beziehung zu eng ist“ vom 02.12.2019.
„Das Schlimme ist, dass solche Institutionen geschaffen wurden, um Eltern und Kinder zu unterstützen – und ihr staatliches Wächteramt der Inobhutnahme nur dann auszuüben, wenn es keine Alternative gibt“, sagt Hammer. „Inobhutnahmen aus Angst oder Unsicherheit bewirken aber genau das Gegenteil. Es ist an der Zeit, dass alle Jugendämter wieder zu Orten der Hilfe und Beratung werden, an die Eltern sich vertrauensvoll wenden können.“
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Die Inhalte des aktuellen KomDat Heftes 2/2019 beschäftigen sich mit folgenden Themen:
- Anhaltendes Wachstum – Kindertagesbetreuung 2019
- Mehr oder weniger junge Menschen? Ergebnisse der neuen Bevölkerungsvorausberechnung
- Höchste Zunahme von Gefährdungseinschätzungen und Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik
- Inobhutnahmen aus Familien auf neuem Höchststand
- Raus aus der Jugendhilfe – Rückgänge bei jungen Volljährigen mit Fluchterfahrung als Minderjährige
Der Informationsdienst „KomDat Jugendhilfe –Kommentierte Daten der Jugendhilfe“ der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat)liefert Analysen aktueller Entwicklungen in der Jugendhilfe anhand von Erhebungsergebnissen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik und gibt Hinweise und Anregungen zur Erhebung, Auswertung und Nutzung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für KomDat Heft 2/2019 erschienen )Basisinformationen zu Jungen Volljährigen und Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat eine Publikation mit kurzen Basisinformationen herausgebracht. Hier werden rechtliche Grundlagen dargestellt, Zuständigkeiten aufgezeigt und hilfreiche Tipps im Rahmen der notwendigen Verwaltungsverfahren gegeben. Zu jedem Thema gibt es Verweise auf weiterführende Informationen.
Die Broschüre richtet sich an junge Geflüchtete ebenso wie an Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Basisinformationen zu Jungen Volljährigen und Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge )TV-Tipp „Heimkinder wider Willen – Jugendämter unter Druck?“

ZDF ZOOM zeigt im Beitrag „Heimkinder wider Willen – Jugendämter unter Druck?“ (28 min) die Auswirkungen schlechter Personalausstattung in Jugendämtern:
Senderinfo:
Nach dramatischen Misshandlungsfällen nehmen Jugendämter häufiger Kinder in Obhut. Teils, ohne dass eine Gefährdung des Kindes vorliegt. Mit traumatisierenden Folgen für Kinder und Eltern.
Bundesweit wurden 2018 40 389 Kinder aus den Familien genommen, so viele wie noch nie. Die Mehrzahl ohne konkreten Verdacht auf Gewaltanwendung. Reagieren die Jugendämter über, als Reaktion auf die dramatischen Fälle der letzten Jahre?
„ZDFzoom“ geht der Frage nach, warum Jugendämter immer häufiger zum äußersten Mittel, der Herausnahme der Kinder aus den Familien, greifen und welche dramatischen Folgen das haben kann.
„ZDFzoom“ Autor Detlef Schwarzer erhielt Einsicht in Hunderte Briefe verzweifelter Eltern, die in teils langwierigen Rechtsstreits um die Rückkehr ihrer Kinder kämpfen. Die Briefe gingen beim familienpolitischen Sprecher der CDU/-CSU-Fraktion ein; Marcus Weinberg sieht großen Handlungsbedarf seitens der Politik: „Viele Eltern fühlen sich in Familiengerichts- oder Jugendamtsverfahren gedemütigt und genötigt. Jedes einzelne Fehlurteil, jedes einzelne unter Fehleinschätzungen leidende Kind ist unser Auftrag, das System zu überprüfen.“
„ZDFzoom“ spricht mit betroffenen Eltern, lotet aus, welche Auswirkungen die Fremdunterbringung der Kinder hat und spricht mit den Beteiligten, die für die Inobhutnahme verantwortlich sind. Nach monatelangen Vorgesprächen erhält der Autor Gelegenheit, in Jugendämtern zu drehen und die Sozialarbeiter bei ihrer schwierigen Arbeit zu begleiten. Die Jugendsozialarbeiter berichten von teils unzumutbaren Arbeitsbedingungen, zu kurzen Einarbeitungszeiten, von bis zu 200 Fällen pro Mitarbeiter. Experten bestätigen, dass ab einer Zahl von 40 Fällen pro Sozialarbeiter eine angemessene Betreuung der Schutzbedürftigen nicht mehr möglich ist.
Besonders überfordert seien junge, unerfahrene Kräfte in den Ämtern. Mit schweren Folgen: Viele Sozialarbeiter sitzen nur noch am Schreibtisch und entscheiden von dort aus, ob Kinder aus Familien genommen werden, ohne die Familienumstände jemals richtig gesehen zu haben. So kann es zu massiven Fehlentscheidungen kommen, bestätigt eine Leiterin im Jugendamt.
Gegenüber „ZDFzoom“ äußern sich die, die täglich mit Erziehungsproblemen, Kindesmisshandlung und Inobhutnahmen zu tun haben, über ihre Ausbildung, die horrende Arbeitsbelastung, über ihre Entscheidungen – und ihre Zweifel.
„ZDFzoom“ konfrontiert die Politiker, die für die schlechte personelle Ausstattung der Jugendämter verantwortlich sind, mit den dramatischen Ergebnissen.
Der Filmbeitrag kann in der ZDF Mediathek angeschaut werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für TV-Tipp „Heimkinder wider Willen – Jugendämter unter Druck?“ )Jugendämter schalten Familiengericht ein – 1 719 Maßnahmen 2018 in Sachsen eingeleitet

Für Kinder und Jugendliche haben die Jugendämter in Sachsen 2018 in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls insgesamt 1719 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet. Diese waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen. Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten:
- 431 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – z. B. Hilfen zur Erziehung),
- 205 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personen- sorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z. B. das Gebot für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen),
- 59 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z. B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und
- 600 vollständige und 424 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge).
Quelle: www.statistik-sachsen.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Jugendämter schalten Familiengericht ein – 1 719 Maßnahmen 2018 in Sachsen eingeleitet )Weniger Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise, mehr wegen Kindesmisshandlung

Jugendämter leiten 2018 rund 52 600 Inobhutnahmen zum Schutz Minderjähriger ein
WIESBADEN – Im Jahr 2018 führten die Jugendämter in Deutschland rund 52 600 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 8 800 Fälle weniger als im Vorjahr (-14 %). Hauptgrund für diese Entwicklung ist der deutliche Rückgang an Inobhutnahmen von unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland um rund 10 300 Fälle (-46 %). Gleichzeitig gab es mehr Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen, insbesondere wegen körperlicher und/oder psychischer Kindesmisshandlung: 2018 wurden deswegen über 1 200 Inobhutnahmen mehr durchgeführt als im Vorjahr (+25 %).
Überforderung der Eltern häufigster Grund für Inobhutnahme
Am häufigsten hatten Jugendämter die vorläufigen Schutzmaßnahmen im Jahr 2018 jedoch wegen Überforderung eines oder beider Elternteile eingeleitet (24 %). Die unbegleitete Einreise aus dem Ausland – im Vorjahr noch der häufigste Anlass für eine Schutzmaßnahme – rückte 2018 an zweite Stelle (16 %). Anzeichen für körperliche und/oder psychische Kindesmisshandlung (8,3 %) waren die dritthäufigste Ursache für eine Inobhutnahme, Anzeichen für Vernachlässigung (8,1 %) die vierthäufigste. Damit standen Kindesmisshandlungen seit Einführung der Statistik 1995 erstmals auf Rang drei der häufigsten Gründe für eine vorläufige Schutzmaßnahme. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme konnten mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.
In weit über der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 von sozialen Diensten und Jugendämtern angeregt (57 %). In 18 % der Fälle hatten die Jungen oder Mädchen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 12 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 7 % die Eltern(teile) der Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, etwa von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.
In etwa jedem vierten Fall (24 %) waren die betroffenen Kinder oder Jugendlichen unmittelbar vor der Inobhutnahme von Zuhause (einschließlich Pflegefamilie oder Heim) ausgerissen. Dennoch endeten die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen mit der Rückkehr der Minderjährigen zu ihren Sorgeberechtigten, bisherigen Pflegefamilien oder Heimen (36 %). Erst dahinter folgten Neu-Unterbringungen der Betroffenen in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).
2 100 Inobhutnahmen nach behördlicher Altersfeststellung abgelehnt
Einer neuen Abfrage der Statistik zufolge war im Jahr 2018 in über 2 100 Fällen eine Schutzmaßnahme nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung (§ 42f SGB VIII) abgelehnt worden. Weil die betreffenden Personen als volljährig eingestuft wurden, fließen diese zusätzlichen Fälle nicht in das Gesamtergebnis der Statistik ein.
Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Quelle: www.destatis.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Weniger Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise, mehr wegen Kindesmisshandlung )Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 2018 – Rückgang um rund ein Viertel

Im Jahr 2018 sind in Schleswig-Holstein 2 554 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen abgeschlossen worden. Das sind 796 Fälle oder 24 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Hauptgrund für die Abnahme ist, dass sich die Zahl der Schutzmaßnahmen für unbegleitet aus dem Ausland eingereiste Minderjährige um 725 oder 56 Prozent auf 580 Fälle verringerte.
36 Prozent dieser Jugendhilfeleistungen in akuten Krisensituationen gingen auf die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils zurück. Zweithäufigster Anlass war die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (23 Prozent). Bei zehn Prozent gab es Anzeichen für Vernachlässigung.
36 Prozent der in Obhut genommenen Minderjährigen befanden sich im Alter von 16 bis unter 18 Jahren, weitere 28 Prozent im Alter von 14 bis unter 16 Jahren. 41 Prozent aller unterstützten Kinder und Jugendlichen hatten einen Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft).
Hinweis: Die Angaben umfassen neben den regulären auch die vorläufigen Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland. Dadurch kommt es insbesondere bei dieser Gruppe zu Doppelzählungen, wenn die betroffenen Personen zunächst in vorläufige und danach noch einmal in reguläre Obhut genommen werden.
Quelle: www.statistik-nord.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 2018 – Rückgang um rund ein Viertel )Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Hamburg 2018 – Rückgang um rund ein Drittel

Im Jahr 2018 haben die Behörden in Hamburg Inobhutnahmen für 1 506 Kinder und Jugendliche vollzogen. Im Vergleich zum Vorjahr errechnet sich ein Rückgang dieser Hilfe in akuten Krisensituationen um 708 Fälle oder 32 Prozent, so das Statistikamt Nord. Hauptgrund für die Abnahme ist, dass sich die Zahl der Schutzmaßnahmen für unbegleitet aus dem Ausland eingereiste Minderjährige um 437 oder 49 Prozent auf 460 Fälle verringerte.
Dennoch war der häufigste Anlass für eine Inobhutnahme auch im Jahr 2018 die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (31 Prozent aller Fälle). Auf die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils gingen 25 Prozent der Hilfen zurück. Anzeichen für körperliche/psychische Misshandlung gab es bei 13 Prozent und Anzeichen für Vernachlässigung bei zwölf Prozent. Auf Beziehungsprobleme waren zehn Prozent der Inobhutnahmen zurückzuführen.
Von den unterstützten Minderjährigen waren 41 Prozent 16- bis unter 18 Jahre alt und weitere 23 Prozent 14- bis unter 16 Jahre alt. Ein Migrationshintergrund, d.h. mindestens ein Elternteil ist ausländischer Herkunft, lag bei 73 Prozent der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen vor.
Hinweis: Die Angaben umfassen neben den regulären auch die vorläufigen Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland. Dadurch kommt es insbesondere bei dieser Gruppe zu Doppelzählungen, wenn die betroffenen Personen zunächst in vorläufige und danach noch einmal in reguläre Obhut genommen werden.
Quelle: www.statistik-nord.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Hamburg 2018 – Rückgang um rund ein Drittel )Sachsen Anhalt: Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2018

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, wurden im Jahr 2018 insgesamt 1 489 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Das waren 223 (+17,6 %) Fälle mehr als im Jahr zuvor.
In 894 Fällen (60,0 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 350 Fällen (23,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 113 Fällen an (7,6 %).
Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren sonstige Probleme (485), Überforderung der Eltern/eines Elternteils (480) oder Vernachlässigung (309). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 349 Maßnahmen (23,4 %) eingeleitet. Da die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Flüchtlinge aus dem Ausland das 2. Jahr in Folge sanken, wurden nur 251 Kinder und Jugendliche aufgrund einer Einreise ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland in Obhut genommen. Das waren 129 weniger als im Vorjahr.
55,4 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. Knapp 42,0 % gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 302 Kinder waren jünger als 3 Jahre.
Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Quelle: statistik-sachsen-anhalt.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Sachsen Anhalt: Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2018 )Neues Konzept „Pflege plus“ in Nürnberg – Infoveranstaltung am 18.07.

Mit dem neuen Konzept „Pflege plus“ will das Jugendamt Nürnberg inobhutgenommenen Kleinkindern, die ohnehin in der Regel schon viel durchgemacht haben, unnötige Wechsel ersparen.
Darüber und über die Hintergründe, weshalb die Herausnahmen so stark angestiegen sind und deshalb Pflegefamilien fehlen, berichtet der Artikel „Jugendamt muss immer häufiger Kinder aus Familien holen“ vom 10.07.2019 auf nordbayern.de.
Das Jugendamt in Nürnberg informiert am Donnerstag, 18. Juli, ab 19 Uhr im Kinder- und Jugendhilfezentrum in der Reutersbrunnenstraße 34, 90429 Nürnberg alle Interessierten über das Konzept „Pflege plus“. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neues Konzept „Pflege plus“ in Nürnberg – Infoveranstaltung am 18.07. )Bundestagung Inobhutnahme „Aus der Praxis für die Praxis“ am 19./20.09. in Erkner
Die Zahl der Inobhutnahmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und bleibt nach den aktuellen Zahlen des AKJ Stat (2/2018) – auch ohne unbegleitete minderjährige Geflüchtete – stabil. Auch die vielfältigen Anforderungen an Mitarbeiter_innen im Rahmen der Inobhutnahme haben stetig zugenommen, so stieg auch die Zahl der jungen Menschen in der Inobhutnahme, die aus einer anderen Jugendhilfeeinrichtung verwiesen wurden. Seit einigen Jahren wächst die Anzahl von Kleinkindern und Säuglingen in der Inobhutnahme, was die Einrichtungen vor neue Herausforderungen stellt. Gleichzeitig nehmen die Anforderungen an die Mitarbeiter_innen auch vor dem Hintergrund angrenzender Fachdiskussionen, wie u. a. zu Elternpartizipation, Inklusion und der Übergangsgestaltung zu.
Die IGfH-Fachgruppe Inobhutnahme nimmt die pädagogischen und rechtlichen Aspekte sowie Alltagsfragen an die bundesweit sehr unterschiedlichen Inobhutnahmesettings im Rahmen der Bundestagung in den Blick. Notlagen, Gefährdungen von Minderjährigen sowie pädagogische Herausforderungen stellen für alle Beteiligten anspruchsvolle Aufgaben in einem besonderen Spannungsfeld dar. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen und Organisationsformen der Leistungen nach den §§ 42, 42a SGB VIII, stehen der fachliche Austausch und die gemeinsame Entwicklung anderer Perspektiven und neuer Ideen für die sozialpädagogische Praxis im Vordergrund.
Die Bundestagung Inobhutnahme „Aus der Praxis für die Praxis“ am 19./20.09.2019 in Erkner richtet sich an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie weitere Fachleute aus Praxis und Wissenschaft.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bundestagung Inobhutnahme „Aus der Praxis für die Praxis“ am 19./20.09. in Erkner )Kleine Anfragen der FDP zu Inobhutnahmen und Bereitschaftspflege
Die FDP-Bundestagsfraktion hat zwei interessante sog. Kleine Anfragen an die Bundesregierung gerichtet:
1. Kleine Anfrage zu Entwicklung von Inobhutnahmen (14.12.2018)
Hier einige Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung vom 28.12.2018:
Frage 14: Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen Kinder und Jugendlichen, die nach der Inobhutnahme an die Eltern auf deren Wunsch herausgegeben werden?
Zusammenfassung: Der statistische Durchschnitt beträgt 44 %. Interessant ist, dass diese Zahlen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. In Hamburg sind es nur 27 %, in Berlin 30 %, und in Bayern und Mecklenburg sogar 46 %. Eine Erklärung für diese Unterschiede wird nicht genannt. Bei den unter 3-Jährigen war der Anteil mit 41 % etwas geringer, während er bei den 3- bis unter 6-Jährigen mit 50 % etwas höher lag. Am geringsten war der Anteil der Zurückkehrenden mit 35 % bei der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen.
Frage 12: Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung über den Zeitraum seit 2005 die durchschnittliche Verweildauer in Einrichtungen der Inobhutnahme (…) verändert (…)?
Zusammenfassung: Die durchschnittliche Dauer von Inobhutnahmen ohne solche aufgrund einer unbegleiteten Einreise ist zwischen 2010 und 2016 bundesweit von durchschnittlich 24,8 Tagen auf durchschnittlich 35,7 Tage gestiegen, wobei der Durchschnittswert stark durch Einzelfälle mit besonders langer Dauer beeinflusst wird. Eine weitere zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Dauer von Inobhutnahmen mit dem Alter der betroffenen Minderjährigen zusammenhängt: Je jünger, desto länger dauern im Durchschnitt die Inobhutnahmen.
2. Kleine Anfrage zu Unterstützende Maßnahmen für Bereitschaftspflegefamilien und Kinder in Bereitschaftspflegeverhältnissen bzw. Inobhutnahmen (12.11.2018)
Hier einige Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung vom 27.11.2018:
Frage 7: Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass ihr genügend wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse sowie belastbare Zahlen zur Verfügung stehen, um die Situation in Fällen von Inobhutnahme und Bereitschaftspflege angemessen zu beurteilen?
Ausschnitt: Familiäre Bereitschaftspflege verortet sich rechtlich sowohl im Kontext des § 33 SGB VIII als auch des § 42 SGB VIII. Eine eindeutige Zuordnung ist nicht möglich bzw. wird von Jugendämtern unterschiedlich vorgenommen. Eine wichtige Datengrundlage für die Hilfen zur Erziehung und die Inobhutnahmen ist die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik. Über diese stehen jedoch nur wenige belastbare Daten zur familiären Bereitschaftsbetreuung zur Verfügung. Denn zum einen erfasst die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zwar Angaben zu der Zahl der Vollzeitpflegehilfen, doch liegen für die Hilfen zur Erziehung keine Angaben über die Zahl der Maßnahmen zur Bereitschaftspflege vor. Dies sieht das Erhebungsinstrument als Merkmalsausprägung nicht vor.
Frage 10: Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, um den Verbleib von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien bzw. Inobhutnahme-Einrichtungen kurz zu halten?
Zusammenfassung: Mit dem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und anderer Gesetze wurden wichtige Änderungen vorgenommen. Und in den letzten Jahren wurden die Personalressourcen der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) massiv ausgebaut. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Ursachen für nicht dem Kindeswohl entsprechende Verzögerungen im Rahmen von Inobhutnahmen und Anschlussunterbringungen vielfältig.
Baden-Württemberg: Gut 7 600 junge Menschen von Jugendämtern in Obhut genommen
In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.
Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2017 in Baden-Württemberg für 7 683 Kinder und Jugendliche notwendig. In 2 527 Fällen handelte es sich um vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise und in 5 156 Fällen um reguläre Inobhutnahmen (siehe Methodische Hinweise).
Betrachtet man das Gesamtergebnis aus vorläufigen und regulären Inobhutnahmen, waren 2017 in insgesamt 3 607 Fällen (47 %) unbegleitete Einreisen ein Anlass für die Inobhutnahme. In 53 % der Fälle lagen andere Gründe für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (23 %), Anzeichen von Misshandlung (7 %), Beziehungsprobleme (7 %) oder Vernachlässigung (6 %). Die Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreise aus dem Ausland wurden in 94 % der Fälle bei Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren durchgeführt. Bei den Kindern im Alter unter 14 Jahren leiteten die Jugendämter am häufigsten (47 %) eine vorläufige Schutzmaßnahme wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein.
Die Hälfte der Inobhutnahmen (50 %) wurde durch soziale Dienste oder die Jugendämter veranlasst. In 27 % aller Fälle machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 14 % die Kinder und Jugendlichen selbst und in weiteren 6 % die Eltern(teile) der Betroffenen.
Bei jedem vierten Kind und Jugendlichen endete 2017 die Inobhutnahme ohne anschließende Hilfe. Bei den Kindern unter 14 Jahren endete die Maßnahme hingegen am häufigsten (43 %) mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten und lediglich 9 % erhielten keine anschließende Hilfe.
weitere Schaubilder siehe Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 08.11.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Baden-Württemberg: Gut 7 600 junge Menschen von Jugendämtern in Obhut genommen )KJug 4-2018: »Vernachlässigung« der Vernachlässigung
38.891 Kinder und Jugendliche sind im vergangenen Jahr regulär in Obhut genommen worden. D.h. Jugendämter, konkret Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes, haben diese Kinder und Jugendlichen »in Schutz« genommen, u.a. vor Vernachlässigung, Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch.
Wenngleich die Anzahl der betroffenen Kinder (und Jugendlichen) groß ist, kommt der Vernachlässigung in der öffentlichen Diskussion eine eher marginale Aufmerksamkeit zu. Im allgemeinen Bewusstsein und der öffentlichen Diskussion stehen eher Fälle sexualisierter Gewalt oder spektakuläre Einzelfälle.
Kindeswohlgefährdungen haben nicht nur physische Folgen, ebenso gravierend sind die psychischen Folgen für das weitere Leben von Mädchen und Jungen. Wie vielfältig die Gefährdungen im Rahmen von Vernachlässigung sind und wie der rechtliche Rahmen in Deutschland aussieht, wird von den Autorinnen und Autoren der Ausgabe 4-2018 ebenso in den Blick genommen, wie die konkrete Praxis in Jugendämtern im Umgang mit betroffenen Familien.
Aus dem Inhalt:
- Dr. Heinz Kindler: Kindesvernachlässigung als Kinderschutzthema
- Dr. Thomas Mühlmann: Vernachlässigung ist die häufigste von Jugendämtern festgestellte Gefährdungsform
- Dr. Thomas Meysen: Vernachlässigung im Fokus des Kinderschutzes in Deutschland
- Monika Stark-Murgia, Wulfhild Reich: Kindesvernachlässigung – Möglichkeiten eines Jugendamtes am Beispiel des Jugendamts der Landeshauptstadt Stuttgart
- Jun.-Prof. Dr. Martin Wazlawik, Matthias Koch: Multiprofessionelle Hilfeplanung – Herausforderungen und Perspektiven für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe
- Fehime Oezmen, Nava Zarabian, Ingrid Hofmann: Islamismus im Netz
- Anna Freytag: »Nur Empfehlung oder doch schon Werbung?« – Eine empirische Untersuchung der Wahrnehmung von Produktplatzierungen auf Instagram bei Jugendlichen
- Sigmar Roll: Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz im Realitätscheck
- Anja Puneßen: WhatsApp & Co. erst ab 16 Jahren?
- Lamya Kaddor: Islamfeindlichkeit im Jugendalter
Die Ausgabe 4-2018 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »›Vernachlässigung‹ der Vernachlässigung« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) beim Herausgeber bestellt werden: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: kjug@bag-jugendschutz.de, Online: www.kjug-zeitschrift.de
Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz vom 16.10.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für KJug 4-2018: »Vernachlässigung« der Vernachlässigung )61.400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017
WIESBADEN – Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Deutschland rund 61.400 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Inobhutnahmen überwiegend von sozialen Diensten und Jugendämtern (58 %) angeregt. In 17% aller Fälle hatten Kinder und Jugendliche selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 14 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 6 % die Eltern(teile) der betroffenen Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.
Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Rund 20.300 (33 %) aller im Jahr 2017 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen waren noch im Kindesalter (unter 14 Jahre). Am häufigsten (49 %) leiteten die Jugendämter bei diesen Kindern die vorläufigen Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein. Auch der Schutz vor Vernachlässigungen (21 %) und Misshandlungen (14 %) spielte in dieser Altersgruppe eine wichtige Rolle. Neben den Kindern wurden im Jahr 2017 gut 41.000 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) in Obhut genommen. Im Jugendalter wurde der Großteil der Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland durchgeführt (51 %). Von Bedeutung waren bei den Jugendlichen auch Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (18 %) und allgemeine Beziehungsprobleme (8 %). Gut jedes zehnte betroffene Kind (11 %) und knapp jeder dritte betroffene Jugendliche (30 %) war vor der Inobhutnahme aufgrund der Problemsituation von Zuhause (einschließlich Heim, Pflegefamilien und anderen betreuten Wohnformen) ausgerissen.
Die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (43 %) oder einer erzieherischen Hilfe in einem Heim beziehungsweise einer Pflegefamilie (32 %). Die Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (19 %): Hier mündeten die Inobhutnahmen am häufigsten in einer erzieherischen Hilfe in einem Heim, einer Pflegefamilie oder einer betreuten Wohnform (26 %). Auch sonstige stationäre Hilfen, beispielsweise in einer Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus, wurden im Jugendalter verstärkt im Anschluss an eine Inobhutnahme in Anspruch genommen (20 %). Jede zweite vorläufige Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden, sowohl bei den Kindern (50 %), als auch bei den Jugendlichen (49 %).
Infolge einer Gesetzesänderung zum Umgang mit unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind die aktuellen Ergebnisse der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt mit den bisherigen Ergebnissen vergleichbar: Im Jahr 2017 wurden erstmals – zusätzlich zu den bisher durch die Statistik abgedeckten regulären Inobhutnahmen (gemäß § 42 SGB VIII) – weitere rund 11.100 so genannte vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42a SGB VIII) erfasst. Zusammen mit den rund 11.400 regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII), fließen sie ab 2017 vollständig in das Gesamtergebnis mit ein. Dadurch gab es im Berichtsjahr 2017 rund 22.500 Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise (37 %).
Trotz dieser Erweiterung lag die Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise deutlich unter der Zahl von 2016. Damals waren gut 44.900 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise gemeldet worden. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben aus den Jahren 2015 und 2016 in ihrer Aussagekraft eingeschränkt sein können. Die Ergebnisse basieren auf Verwaltungsdaten, die nach Abschluss der jeweiligen Inobhutnahme durch das zuständige Personal in den Jugendämtern erfasst werden. Aufgrund der starken Belastung der Jugendämter in den Jahre 2015 und 2016 durch das hohe Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind Erfassungsprobleme nicht auszuschließen.
Die durch die Gesetzesänderung entstandenen Neuerungen in der Statistik werden im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Kinder- und Jugendhilfe erläutert.
Detaillierte Daten zur Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen können über die Tabelle Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (22523-0001) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 22.08.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 61.400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017 )Deutlich weniger Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg eingeleitet
19.651 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg im Jahr 2017 durch. Davon waren 13.014 Berliner und 6.637 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. Das waren in Berlin 16 Prozent und in Brandenburg 14 Prozent weniger als im Vorjahr, teilt das Amt für Statistk Berlin-Brandenburg mit.
Eine akute Gefährdung wurde in Berlin bei 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. In 27 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 27 Prozent der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 18 Prozent körperliche und 25 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, zeigte sich im Land Brandenburg ein anderes Bild: Hier führte nur jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Bei 18 Prozent der Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 17 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 31 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf. In 34 Prozent der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt.
In fast der Hälfte (1.630) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendliche durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 476 bzw. 612 Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 110 Fälle.
Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 28 Prozent, BB: 17 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 7 Prozent, BB: 17 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 10 Prozent und in Brandenburg 13 Prozent der Verfahren initiiert. In 19 Prozent der Berliner und in 11 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 9 Prozent der Berliner und 10 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes sechste und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1 398 Fälle in Berlin und 613 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung, sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. 621 Berliner und 374 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 890 Fällen in Berlin und
444 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.
Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistk Berlin-Brandenburg vom 03.07.2018
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Im Jahr 2017 wurden in Thüringen 1.751 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von vorläufigen und regulären Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 888 Maßnahmen bzw. 33,6 Prozent weniger als im Jahr 2016. Von diesen Inobhutnahmen entfielen 236 auf die vorläufige Inobhutnahme eines ausländischen Kindes oder Jugendlichen, dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wurde.
Mit 631 Maßnahmen war der häufigste Grund für eine Inobhutnahme Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (2016: 773 Kinder und Jugendliche). Der zweithäufigste Grund für die Veranlassung einer Maßnahme zum Schutz der Kinder und Jugendlichen stellte mit 527 Fällen die vorläufige oder reguläre Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger (2016: 1.271 Kinder und Jugendliche) dar. Weitere Schwerpunkte lagen mit 216 Inobhutnahmen bei der Vernachlässigung der Betroffenen sowie mit 156 Fällen bei Anzeichen für eine Misshandlung.
Während in den Jahren vor 2015 der Anteil von Mädchen und Jungen in etwa ausgewogen war, betrafen seit 2015 rund zwei Drittel der Inobhutnahmen Jungen (2017: 1099 Jungen). Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 56,3 Prozent besonders betroffen (986 Kinder und Jugendliche).
Bei zwei Drittel der Maßnahmen (1.157 Fälle bzw. 66,1 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten veranlasst, in weiteren 221 Fällen durch das Kind bzw. den Jugendlichen selbst. Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in über drei Viertel der Fälle (1.471 Maßnahmen bzw. 84,0 Prozent) in einer Einrichtung.
Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten die Kinder und Jugendlichen in 506 Fällen (27,3 Prozent) zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 726 Fällen (39,1 Prozent) mussten jedoch erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.
Bitte beachten:
Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden.
Weitere Informationen zum Thema Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesamtes für Statistik.
Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Landesamt für Statistik vom 02.07.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Thüringen: Weniger Inobhutnahmen im Jahr 2017 )Hessen: 4.500 Kinder und Jugendliche von hessischen Jugendämtern 2017 in Obhut genommen — Weniger Inobhutnahmen als 2016
Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2017 insgesamt 4491 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 690 Personen oder 13 Prozent weniger als 2016. Bei diesen Schutzmaßnahmen handelte es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder der Jugendlichen. 66 Prozent des Rückgangs der vorläufigen Schutzmaßnahmen waren durch den Rückgang der unbegleiteten Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland begründet. Eine solche Einreise führt grundsätzlich zur Inobhutnahme. Im Jahr 2017 gab es 1587 unbegleitete Einreisen. Das waren 458 Personen oder 22 Prozent weniger als im Jahr 2016 (2045 Personen; 2015: 4568 Personen). Ohne Berücksichtigung der unbegleiteten Einreisen im Jahr 2017 ergibt sich ein Rückgang der vorläufigen Schutzmaßnahmen von 7 Prozent
Anlässe für Schutzmaßnahmen
Die häufigsten Anlässe für Schutzmaßnahmen waren unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (35 Prozent) und die „Überforderung der Eltern oder eines Elternteils“ (31 Prozent). Vernachlässigung und Anzeichen für Misshandlungen machten je 11 Prozent, Beziehungsprobleme der Eltern, zwischen den Eltern und dem Kind oder im Verhältnis zur sozialen Umwelt 7 Prozent und Integrationsprobleme 5 Prozent aus. Sonstige Probleme wurden in 25 Prozent der Fälle angegeben. Andere Gründe blieben mit jeweils weniger als 3 Prozent unbedeutend. Mehrfachnennungen waren möglich.
Geschlecht und Alter der Betroffenen
60 Prozent der in Obhut genommenen jungen Menschen waren männlich. Ohne Berücksichtigung der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland betrug der Anteil der Jungen an den Inobhutnahmen 47 Prozent.
64 Prozent der Betroffenen waren älter als 14 Jahre, 2016 waren es noch 66 Prozent. Im Jahr 2015 kamen 79 Prozent aus dieser Altersgruppe. Diese Abnahmen waren auch eine Folge des Rückgangs an unbegleiteten Einreisen.
Unterbringung während und nach der Schutzmaßnahme
Die Unterbringung erfolgte meist in einer Einrichtung (70 Prozent). 26 Prozent wurden bei einer geeigneten Person untergebracht und 4 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.
In 33 Prozent der Inobhutnahmen kehrte der junge Mensch nach der Maßnahme zu der bzw. dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim zurück. Bei 21 Prozent wurden die Betroffenen außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht; 18 Prozent der jungen Menschen erhielten eine sonstige stationäre Hilfe und 6 Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. In 16 Prozent der Inobhutnahmen erfolgte keine anschließende Hilfe und bei weiteren 14 Prozent wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen. Mehrfachnennungen waren möglich.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 26.06.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Hessen: 4.500 Kinder und Jugendliche von hessischen Jugendämtern 2017 in Obhut genommen — Weniger Inobhutnahmen als 2016 )4.421 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern – Unbegleitete Einreise aus dem Ausland bleibt trotz Rückgang häufigster Anlass
In Bayern wurden im Jahr 2017 insgesamt 4.421 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 62 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2017 der häufigste Anlass die unbegleitete Einreise aus dem Ausland in 1.653 Fällen.
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 4.421 Fälle, was einem Minus von 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr (6.730) entspricht. Betroffen waren insgesamt 2.723 Jungen und 1.698 Mädchen.
Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1.653 Fälle) war der Anlass die unbegleitete Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland. Gegenüber dem Vorjahr (3.869 Fälle) war hier ein Rückgang von 57 Prozent zu verzeichnen. Der zweithäufigste Anlass (1.361 Fälle) war eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils.
Von den 4.421 Maßnahmen wurden 519 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 3.902 Fällen lag eine Gefährdung vor. 64 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.
3.145 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (71 Prozent), 238 in einer betreuten Wohnform (5 Prozent) und 1.038 lebten bei einer geeigneten Person (24 Prozent).
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 26.06.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 4.421 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern – Unbegleitete Einreise aus dem Ausland bleibt trotz Rückgang häufigster Anlass )EGMR zur Rechtmäßigkeit der Inobhutnahme von Kindern der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ im Jahre 2013
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zwei Verfahren entschieden, dass der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ angesichts der Gefahr körperlicher Züchtigungen zulässig ist.
5200 Kinder und Jugendliche von hessischen Jugendämtern 2016 in Obhut genommen
Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2016 insgesamt 5178 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 1878 Personen oder 27 Prozent weniger als 2015. Bei diesen Schutzmaßnahmen handelte es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen nahm deutlich ab, weil die Zahl der unbegleiteten Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland gegenüber 2015 um 55 Prozent zurückging. Insgesamt reisten 2045 Kinder und Jugendliche im Jahr 2016 unbegleitet ein. Im Jahr 2015 lag diese Zahl bei 4568. Ohne die unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen die vorläufigen Schutzmaßnahmen gegenüber 2015 um 26 Prozent.
64 Prozent der in Obhut genommenen jungen Menschen waren männlich. Ohne Berücksichtigung der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland betrug der Anteil der Jungen an den Inobhutnahmen 49 Prozent.
Anlässe für Schutzmaßnahmen
Die häufigsten Anlässe für Schutzmaßnahmen waren unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (39 Prozent) und die „Überforderung der Eltern oder eines Elternteils“ (27 Prozent). Vernachlässigung und Anzeichen für Misshandlungen machten 9 bzw. 10, Beziehungsprobleme 6 und Integrationsprobleme 5 Prozent aus. Sonstige Probleme wurden in 22 Prozent der Fälle angegeben. Andere Gründe blieben mit jeweils weniger als 3 Prozent unbedeutend. Mehrfachnennungen waren möglich.
Wen betrafen die Schutzmaßnahmen?
Zwei Drittel der Betroffenen waren älter als 14 Jahre. Im Jahr 2015 kamen 8 von 10 aus dieser Altersgruppe. Diese Abnahme war eine Folge des Rückgangs an unbegleiteten Einreisen.
Die Unterbringung erfolgte meist in einer Einrichtung (66 Prozent). 25 Prozent wurden bei einer geeigneten Person untergebracht und 9 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.
In 29 Prozent der Inobhutnahmen kehrte der junge Mensch nach der Maßnahme zu der bzw. dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim zurück. In 23 Prozent wurden die Betroffenen außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht; in 19 Prozent erhielten sie eine sonstige stationäre Hilfe und 8 Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. In 14 Prozent der Inobhutnahmen erfolgte keine anschließende Hilfe und in weiteren 14 Prozent wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen. Mehrfachnennungen waren möglich.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 28.08.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2016: 84 200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
WIESBADEN – Im Jahr 2016 führten die Jugendämter in Deutschland 84 200 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch (Inobhutnahmen). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 6 600 Inobhutnahmen mehr als 2015 (+ 8,5 %). Auch wenn das Plus deutlich geringer als im Vorjahr ausfiel (2015 zu 2014: + 61,6 %), hat sich damit die Zahl vorläufiger Schutzmaßnahmen seit 2013 fast verdoppelt (2013: 42 100 Inobhutnahmen). Hauptgrund für das anhaltend hohe Niveau der Inobhutnahmen sind unbegleitete Einreisen aus dem Ausland: 2016 wurden aus diesem Anlass 44 900 Schutzmaßnahmen durchgeführt, 2 600 mehr als 2015 (+ 6,2 %).
Die deutschen Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, zum Beispiel in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie.
21 700 Kinder, die im Jahr 2016 eine vorläufige Schutzmaßnahme durchliefen, waren jünger als 14 Jahre alt. In dieser Altersgruppe wurden die Kinder am häufigsten wegen Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (45 %) und zum Schutz vor Vernachlässigung (19 %) in Obhut genommen. Auch die unbegleitete Einreise (15 %) und der Schutz vor Misshandlung (13 %) spielten hier eine größere Rolle. Bei den 62 500 Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren stand dagegen mit Abstand die unbegleitete Einreise aus dem Ausland im Vordergrund (67 %). Weitere Anlässe von Bedeutung waren in diesem Alter die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (12 %) und Beziehungsprobleme (6 %). Auch bei der Dauer der vorläufigen Schutzmaßnahmen gab es altersspezifische Unterschiede: Während bei den unter 14-Jährigen 46 % der Inobhutnahmen nach spätestens zwei Wochen beendet werden konnten, traf dies nur auf 34 % der 14‑ bis 17-Jährigen zu.
Die meisten Inobhutnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (41 %) oder der Einleitung einer erzieherischen Hilfe außerhalb des Elternhauses, also in einer Pflegefamilie oder einem Heim (28 %). Die Jugendlichen von 14 bis 17 Jahre kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (13 %): Hier leitete das Jugendamt am häufigsten eine erzieherische Hilfe in einer Pflegefamilie, einem Heim beziehungsweise einer betreuten Wohnform ein (26 %) oder vermittelte den Jugendlichen eine sonstige stationäre Hilfe, zum Beispiel einen Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus (24 %).
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 23.08.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Niedersachsen: Über die Hälfte der Inobhutnahmen 2016 zum Schutz von unbegleitet eingereisten Minderjährigen
HANNOVER. Im Jahr 2016 wurden 8.347 vorläufige Schutzmaßnahmen von niedersächsischen Jugendämtern vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) weiter mitteilt, waren darunter 4.365 Schutzmaßnahmen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland veranlasst wurden. In über der Hälfte der Fälle (52,3%) fand die Schutzmaßnahme somit aufgrund der unbegleiteten Einreise statt.
Bei einer vorläufigen Schutzmaßnahme nimmt das zuständige Jugendamt die Kinder oder Jugendlichen kurzzeitig in Obhut, wenn eine dringende Gefahr besteht oder die bzw. der Betroffene darum bittet. Ebenso werden Minderjährige grundsätzlich in Obhut genommen, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und bei denen sich weder personensorgeberechtigte Personen noch Erziehungsberechtigte hier aufhalten.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Inobhutnahmen 2016 um 42,9% an. Im Jahr 2015 wurden 5.842 Minderjährige in Schutz genommen, darunter 2.534 Kinder und Jugendliche (43,4%) aufgrund einer unbegleiteten Einreise. Bereits 2015 ergab sich ein prozentualer Anstieg von 50,4% im Vergleich zu 2014. Vor der großen Flüchtlingsbewegung wurden 2014 insgesamt 3.885 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, davon waren 354 unbegleitete Minderjährige (9,1%).
Unabhängig von der Zahl der unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind die Schutzmaßnahmen von 2015 auf 2016 ebenfalls gestiegen (+20,4%). Wurden im Jahr 2015 insgesamt 3.308 Minderjährige aus anderen Gründen als einer unbegleiteten Einreise unter den Schutz des Jugendamtes gestellt, betraf dies 3.982 Kinder und Jugendliche im Jahr 2016. Als Gründe meldeten die zuständigen Jugendämter vor allem die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils, sonstige Probleme, Beziehungsprobleme oder Vernachlässigung. In der Statistik können bis zu zwei Gründe pro Fall angegeben werden.
Quelle: Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen vom 07.08.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mecklenburg-Vorpommern: Unbegleitete Einreise minderjähriger Flüchtlinge war 2016 Hauptgrund für steigende Zahl der Inobhutnahmen
Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2016 insgesamt 1 759 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren rund 500 Minderjährige (+ 38 Prozent) mehr als 2015. Wie das Statistische Amt weiter mitteilt, ist der Zuwachs bei den Inobhutnahmen hauptsächlich auf die gestiegene Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen.
Im vergangenen Jahr kamen 815 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern und wurden hier von den Jugendämtern in Obhut genommen. Das waren 363 minderjährige Flüchtlinge oder 80 Prozent mehr als 2015. Der überwiegende Teil der unbegleitet minderjährigen Geflüchteten war männlich (91 Prozent) und bei der Ankunft 16 bzw. 17 Jahre alt (63 Prozent).
Weitere 944 Kinder und Jugendliche (+ 125 Minderjährige), die in einer akuten Krisen- und Gefährdungssituation Hilfe benötigten, wurden auf Veranlassung des zuständigen Jugendamtes zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend an einem sicheren Ort untergebracht. Hauptursachen, die zur Inobhutnahme dieser Minderjährigen führten, waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, Beziehungsprobleme der Minderjährigen mit den Eltern oder dem sozialen Umfeld, gefolgt von psychischer und/oder körperlicher Vernachlässigung.
Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern vom 27.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2016 verfügten bayerische Familiengerichte in 3 644 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls
Im Laufe des Jahres 2016 wurden insgesamt 3 644 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 884 Buben und 1 760 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 2 063 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1 666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2016 in insgesamt 3 644 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Plus von rund elf Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 287). In 1 884 Fällen waren Jungen und in 1 760 Fällen Mädchen betroffen.
In 2 063 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 782 Fällen der vollständige und in 1 281 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.
Des Weiteren wurde in 943 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 210 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorge-berechtigten ersetzt und in 428 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 06.06.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen 2015 erheblich ansteigen
Im Jahr 2015 hat die Zahl der Minderjährigen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden, erheblich zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen 2015 rund 42.300 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person über die Grenze nach Deutschland, das waren fast 30.700 Minderjährige oder 263 % mehr als im Vorjahr. Rund 38.700 dieser jungen Menschen (91 %) waren männlich, dagegen reisten nur etwa 3.600 Mädchen unbegleitet nach Deutschland ein.
Von den 42.300 eingereisten unbegleiteten Minderjährigen haben im Jahr 2015 laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach derzeitigem Stand rund 22.300 (53 %) einen Asylantrag gestellt.
Insgesamt haben im Jahr 2015 die Jugendämter in Deutschland gut 77.600 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren knapp 29.600 Minderjährige beziehungsweise 62 % mehr als im Vorjahr.
Die Inobhutnahmen aufgrund von Überforderung der Eltern, Schul- und Ausbildungsproblemen oder Suchtproblemen des Kindes/Jugendlichen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.100 Fälle beziehungsweise 3 % zurückgegangen.
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 02.08.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Baden-Württemberg: Jugendämter nehmen fast 8 400 junge Menschen in Obhut
In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden dann vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.
Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2015 in Baden‑Württemberg für 8 367 Kinder und Jugendliche notwendig (2014: 4 601 Kinder). Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 82 Prozent oder 3 766 Kinder. Damit hat sich der seit 2005 ansteigende Trend im Jahr 2015 deutlich verstärkt. Der Zuwachs bei den Inobhutnahmen 2015 resultiert mit einem Anteil von 98 Prozent fast vollständig aus den unbegleiteten Einreisen minderjähriger Kinder und Jugendlicher aus dem Ausland.
Eine solche unbegleitete Einreise war 2015 in 4 912 Fällen (59 Prozent aller Inobhutnahmen) der Anlass für die Inobhutnahme. Damit hat sich die Zahl der Schutzmaßnahmen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland notwendig wurden, im Vergleich zum Vorjahr (2014: 1 227) vervierfacht. In 41 Prozent der Fälle lagen andere Gründe für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie z. B. Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (19 Prozent aller Maßnahmen), Beziehungsprobleme (7 Prozent), Anzeichen von Misshandlung (6 Prozent) und von Vernachlässigung (5 Prozent).
In der Geschlechter- und Altersverteilung zeigen sich große Unterschiede zwischen den jungen Menschen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden und den Kindern und Jugendlichen, bei denen der Anlass der Inobhutnahme ein anderer war. 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die ohne Begleitung aus dem Ausland kamen, waren männlich und zwischen 14 und 18 Jahren alt. Bei jungen Menschen, die aufgrund anderer Anlässe in Obhut genommen wurden, lag dagegen der Anteil der Mädchen bei 55 Prozent und der Anteil der Jüngsten (unter 12 Jahre) bei knapp einem Drittel.
In 4 050 Fällen (48 Prozent) wurden die Inobhutnahmen durch soziale Dienste oder die Jugendämter veranlasst. Die Polizei hat bei einem Viertel der betroffenen Kinder und Jugendlichen (2 074 Fälle) zuerst auf die Problemsituation aufmerksam gemacht. Auf eigenen Wunsch wurden 1 126 junge Menschen unter den Schutz des Jugendamts gestellt.
Gut vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen wurden vorübergehend in einer Einrichtung (6 314) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform (576) untergebracht, knapp ein Fünftel (1 477) fand Schutz bei einer geeigneten Person.
Die Zahl der Inobhutnahmen in den Stadt- und Landkreisen weist große Unterschiede auf. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die Kreise in sehr unterschiedlichem Ausmaß von Schutzmaßnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise von Minderjährigen betroffen waren. Während in sechs Landkreisen weniger als 20 Kinder oder Jugendliche, die ohne Begleitung aus dem Ausland kamen, in Obhut genommen werden mussten, waren in den Stadtkreisen Karlsruhe 982, Stuttgart 713 und Freiburg 370 solcher Fälle zu verzeichnen, so dass sich 42 Prozent der Inobhutnahmen aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland auf die genannten 3 Stadtkreise konzentrierten.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 14.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Sachsen: Zahl der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2015 gestiegen
Für 4 104 Kinder und Jugendliche (2 615 Jungen und 1 489 Mädchen) wurden im Jahr 2015 in Sachsen vorläufige Schutzmaßnahmen durchgeführt, rein rechnerisch 11 pro Tag. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das 1 304 mehr als 2014.
Dabei sind allein die vorläufigen Schutzmaßnahmen auf Grund von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland von 140 auf 1 360 gestiegen. Knapp ein Drittel aller Maßnahmen betraf die Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen.
Für Jugendliche im Alter von 14 bis unter 16 Jahren wurden in 25 Prozent der Fälle Schutzmaßnahmen ergriffen. 14 Prozent der Schutzmaßnahmen geschahen auf eigenen Wunsch des Kindes/Jugendlichen, 74 Prozent veranlassten in Folge dringender Gefahr die sozialen Dienste der Jugendämter sowie Polizei und Ordnungsbehörden.
In 5 Prozent der Fälle wurde die Schutzmaßnahme auf Anregung der Eltern bzw. eines Elternteils ausgelöst. Die Unterbringung erfolgte zu 83 Prozent in Einrichtungen.
Als häufigste Gründe gelten vor allem Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils und unbegleitete Einreise aus dem Ausland. Für 21 Prozent der Kinder und Jugendlichen endete die Schutzmaßnahme innerhalb von zwei Tagen, für weitere 37 Prozent innerhalb der darauf-folgenden 12 Tage. 1 721 Kinder und Jugendliche wurden 15 Tage und länger in Schutz genommen.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 13.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Inobhutnahmen in Sachsen-Anhalt 2015 gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen
Im Jahr 2015 wurden in Sachsen-Anhalt 1 433 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen, das waren 47,4 Prozent (461) mehr als im Vorjahr.
Der Zuwachs bei den Inobhutnahmen im Jahr 2015 resultierte zu 76,4 Prozent aus den unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland. Insgesamt reisten 374 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 352 mehr als ein Jahr zuvor. 355 dieser jungen Menschen waren männlich (94,9 Prozent) und 19 weiblich.
Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z.B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim, oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.
In 679 Fällen (47,4 Prozent) wurden die Maßnahmen von den sozialen Diensten bzw. den Jugendämtern ergriffen. Weitere 257 Fälle (17,9 Prozent) wurden von der Polizei bzw. einer Ordnungsbehörde angeregt und in 226 Fällen (15,8 Prozent) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst.
Aufgrund einer Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII wurden 395 Maßnahmen (27,6 Prozent) eingeleitet.
Die meisten jungen Menschen gaben Überforderung der Eltern/eines Elternteils (32,9 Prozent), Beziehungsprobleme (13,6 Prozent) und Vernachlässigung (13,0 Prozent) als Anlass an.
Eine Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung erfolgte bei 76,2 Prozent (1 092) der Fälle. In 9,6 Prozent der Fälle dauerte die Inobhutnahme nur einen Tag an, in 41,2 Prozent länger als 15 Tage.
Mit einem Anteil von 59,5 Prozent waren mehr männliche Kinder und Jugendliche von den Inobhutnahmen betroffen. Über die Hälfte (54,4 Prozent) der jungen Menschen waren in der Altersgruppe der 14 bis unter 18 Jährigen und 11,3 Prozent waren jünger als 3 Jahre.
39,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen kehrten nach der Maßnahme in ihr gewohntes Lebensumfeld zurück (Personensorgeberechtigte, Pflegefamilie oder Heim). Für 32,0 Prozent der jungen Menschen mussten erzieherische Maßnahmen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden und für 13,7 Prozent der jungen Menschen endete die Maßnahme ohne anschließende Hilfe.
Bei den Hauptgründen für die Maßnahme und für die Beendigungsgründe waren Mehrfachnennungen möglich.
Weitere Daten sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes verfügbar.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 04.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel: „Ehepaar kämpft gegen das Jugendamt um Pflegesohn“
Der Artikel „Ehepaar kämpft gegen das Jugendamt um Pflegesohn“ auf nordbayern.de vom 18.06.2016 berichtet über die Herausnahme eines Grundschülers nach über sechs Jahren aus seiner Pflegefamilie in Herzogenaurach. Nachdem der Junge vom Jugendamt danach zuerst in eine andere Pflegefamilie gebracht wurde, ist er nun in einer Wohngruppe untergebracht. Die ehemaligen Pflegeeltern versuchen mit juristischen Mitteln und fachanwaltlicher Unterstützung die Rückkehr des Kindes in ihre Familie zu erreichen.
Tagungsdokumentation „SOS – Sieht die Inobhutnahme noch Land?“
In der Schriftenreihe „Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe“ ist als Band 102 die Dokumentation der Tagung „SOS – Sieht die Inobhutnahme noch Land“ erschienen, die am 5./6. November 2015 in Berlin stattgefunden hatte. Die Broschüre kann zum Preis von 19,- Euro bestellen werden bei:
Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe
Zimmerstr. 13-15, 10969 Berlin
Tel.: 030/39001-136; Fax: -146
E-Mail: agfj@difu.de
Artikel „In fremden Händen“
Im Artikel „In fremden Händen“ der Süddeutschen Zeitung (Heft 50/2015) werden sechs authentische Fälle von Fremdplatzierungen vorgestellt, bei denen Kritik am Vorgehen von Jugendämtern und Gerichten geübt werden kann. ExpertInnen nehmen Stellung zu im Kinderschutz möglichen unberechtigten Interventionen der Jugendhilfe, rechtswidriger Praxis, unguten Dynamiken im Behördenhandeln und dem Schaden, den Kinder und ihre Familien durch ungerechtfertigte Inobhutnahmen erleiden.
Arbeitshilfe zur Umverteilung von UMF
Aufgrund der großen Nachfrage gibt der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. einen ersten Überblick über das neue Verfahren zur vorläufigen Inobhutnahme und der bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, welches ab 1. November 2015 startet.
⇒ zur Arbeitshilfe Umverteilung
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen 2014 stark ansteigen
WIESBADEN – Im Jahr 2014 hat die Zahl der Minderjährigen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden, stark zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen 2014 rund 11 600 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person über die Grenze nach Deutschland, das waren 5 000 Minderjährige oder 77 % mehr als im Jahr 2013 und sechsmal mehr als im Jahr 2009. Rund 10 500 dieser jungen Menschen (90 %) waren männlich, dagegen reisten nur etwa 1 100 Mädchen unbegleitet nach Deutschland ein. Von den 11 600 eingereisten unbegleiteten Minderjährigen haben im Jahr 2014 laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 4 400 (38 %) einen Asylantrag gestellt.
Insgesamt haben im Jahr 2014 die Jugendämter in Deutschland knapp 48 100 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 5 900 Minderjährige (+ 14 %) mehr als 2013. Der Zuwachs bei den Inobhutnahmen im Jahr 2014 resultierte mit einem Anteil von 85 % ganz überwiegend aus den unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland.
Weitere Informationen finden Sie in der Publikation des BAMF „Das Bundesamt in Zahlen 2014: Asyl, Migration und Integration“ und unter
Thematische Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes im Bereich Soziales.
Quelle: Pressemeldung des Statistischen Bundesamtes vom 16.09.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Steigende Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger aufgrund einer unbegleiteten Einreise nach Deutschland hat sich den Jahren 2010 bis einschließlich 2013 mehr als verdoppelt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5564) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2999) hervor. Danach stieg diese Zahl der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zufolge von 2.822 im Jahr 2010 über 3.482 im Jahr 2011 und 4.767 im Jahr 2012 auf 6.584 im Jahr 2013.
In den 6.584 Fällen des Jahres 2013 waren den Angaben zufolge 726 der Betroffenen weiblich und 5.858 männlich. Insgesamt waren von ihnen laut Vorlage 377 jünger als 14 Jahre, 1.647 im Alter von 14 bis unter 16 Jahre und 4.560 im Alter von 16 bis unter 18 Jahre.
Die Feststellungen der Bundespolizei von allein reisenden ausländischen Personen, bei denen nur Personen bis zum 16. Lebensjahr erfasst wurden, stiegen der Antwort zufolge von 282 Betroffenen im Jahr 2010 über 365 im Jahr 2011, 403 im Jahr 2012 und 443 im Jahr 2013 auf 1.087 im Jahr 2014. Als Hauptherkunftsländer werden dabei für das vergangene Jahr Afghanistan mit 536 Fällen vor Eritrea mit 171 und Somalia mit 91 ausgewiesen, gefolgt von Syrien mit 73 und Marokko mit 66 Fällen.
Wie die Bundesregierung in der Antwort darlegt, gehören ausländische Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen, „zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt“. Sie hätten nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen, sei für die Bundesregierung „ein Anliegen von höchster Priorität, dem sie sich angesichts der kontinuierlichen Zunahme unbegleitet nach Deutschland einreisender ausländischer Minderjähriger mit der gebotenen Dringlichkeit“ zuwendet.
„Unter den Menschen, die zu uns kommen, sind auch immer mehr ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Personensorgeberechtigte nach Deutschland einreisen und hier weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen“, schreibt die Bundesregierung. Daher bringe sie den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher auf den Weg. Damit verfolge sie das Ziel, den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, „weiterhin bestmöglich gerecht zu werden“.
Mit dem Gesetz soll laut Vorlage durch Regelung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen bundesweit ein „gutes Aufwachsen“ gesichert werden. Dabei gelte das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch sollten auch die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen verbundenen Belastungen, die derzeit größtenteils eine relativ geringe Anzahl von Kommunen zu schultern hätten, gerechter verteilt werden.
Ziel sei insbesondere eine den besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen von unbegleiteten Minderjährigen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung durch eine landes- und bundesweite Aufnahmepflicht, erläutert die Regierung. So solle beispielsweise eine Verteilung nicht möglich sein, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Übergangsphasen sowie Verwaltungsabläufe sollten dem kindlichen Zeitempfinden und der spezifischen Belastungssituation von unbegleiteten Minderjährigen soweit wie möglich Rechnung tragen. Minderjährige sollten auch immer persönlich von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden, wenn sie in die Obhut eines anderen Jugendamts übergeben werden sollen.
Das Gesetz soll den Angaben zufolge „gewährleisten, dass in allen Ländern unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche ihrem Wohl und ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend untergebracht, versorgt und betreut werden“.
Quelle: Heute im Bundestag vom 06.08.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Vorläufige Inobhutnahmezahlen von unbegleiteten Minderjährigen 2014
Der Bundesfachverband UMF erhebt jährlich die Inobhutnahmezahlen bei Jugendämtern auf kommunaler und auf Landesebene. Eine vorläufige Auswertung der Erhebung zu Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen im Jahr 2014 liegt nun vor. Demnach ist die Zahl gegenüber den Vorjahren um etwa 45% auf 10.321 gestiegen.
zur Auswertung der Inobhutnahmezahlen 2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )4 675 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern
Im Jahr 2014 wurden in Bayern insgesamt 4 675 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen – in mehr als 60 Prozent der Fälle waren männliche Minderjährige betroffen. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war 2014 der häufigste Anlass die unbegleitete Einreise aus dem Ausland mit 1 986 Fällen.
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden im Jahr 2014 insgesamt 4 675 Minderjährige in Schutz genommen, was gegenüber dem Vorjahr (2 841) einem Plus von fast 65 Prozent entspricht. Betroffen waren 2 904 Jungen (62 Prozent) und 1 771 Mädchen (38 Prozent).
Auffällig ist die hohe Zahl von Schutzmaßnahmen für 1 986 unbegleitete Minderjährigen aus dem Ausland – im Vorjahr waren es 349 Minderjährige, was einem Plus von rund 470 Prozent entspricht. Hiervon waren 1 741 männliche Kinder und Jugendliche (88 Prozent) und 245 weibliche (12 Prozent).
Zweithäufigster Anlass (968 Fälle) war die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Hier war gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 10 Prozent zu verzeichnen.
2 976 (64 Prozent) der Kinder und Jugendlichen wurden während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht, 1 041 (22 Prozent) bei einer geeigneten Person und 658 (14 Prozent) lebten in einer betreuten Wohnform.
Von den 4 675 Schutzmaßnahmen erfolgten 583 auf eigenen Wunsch des/der Minderjährigen und 4 092 aufgrund einer Gefährdung.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 10.06.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Inobhutnahmen in Sachsen steigen an
Die Leipziger Volkszeitung befragte die sächsischen Kommunen zur Entwicklung der Inobhutnahmen. Als bedenklich wurde v.a. der Anstieg der Herausnahmen von Kleinkindern aufgrund des Crystal-Missbrauchs ihrer Eltern gesehen.
8.500 Inobhutnahmen aufgrund von Vernachlässigung oder Misshandlung in 2013
WIESBADEN – Im Jahr 2013 haben die Jugendämter bundesweit in 8 510 Fällen Kinder und Jugendliche aufgrund von Vernachlässigung oder Anzeichen für Misshandlung in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Kinderrechte am 20. November 2014 weiter mitteilt, waren die unter 6-Jährigen mit 40 % (2 600 Fälle) und die 6- bis 11-Jährigen mit 39 % oder 2 060 Fällen aller Inobhutnahmen der jeweiligen Altersgruppe besonders stark betroffen. Dabei konnten für jeden jungen Menschen bis zu zwei Anlässe der Inobhutnahme angegeben werden.
Nach Artikel 19 der Konvention über die Rechte der Kinder sind die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Kinder vor jeglicher Form von Gewaltanwendung, Misshandlung oder Verwahrlosung zu schützen.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 18.11.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Frankfurt/Main: Zahl der Inobhutnahmen von UMF hat sich seit 2007 fast versiebenfacht
Im Artikel „Jugendamt Frankfurt – Stadt rettet mehr Kinder aus Familien“ in der Frankfurter Neuen Presse vom 16.09.2014 wird der starke Anstieg der Inobhutnahmen darauf zurückgeführt, dass immer mehr minderjährige Flüchtlinge aus Krisengebieten nach Frankfurt kommen und die Bürger beim Verdacht auf Vernachlässigung und Missbrauch schneller zum Telefon greifen als früher.
594 Inobhutnahmen im Jahr 2013 im Saarland
Im Jahr 2013 haben die saarländischen Jugendämter 594 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren 126 Minderjährige (- 17,5 %) weniger als 2012. Wie das Statistische Amt Saarland weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren insgesamt jedoch stark zugenommen. Gegenüber 2008 (345 Inobhutnahmen) stieg sie um fast 74 Prozent. Die bisher höchste Anzahl (720) wurde 2012 registriert.
Der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen war mit einem Anteil von 38 Prozent die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils. Weitere wichtige Anlässe sind die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (26 %) und die Vernachlässigung
(8 %).
Im Laufe des Jahres 2013 kamen 157 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person über die Grenze ins Saarland, deutlich mehr als im Jahr 2008 (4 Minderjährige), aber rund 30 Prozent weniger als 2012. Fast alle waren männlich.
Quelle: Statistisches Amt Saarland – Presse- und Informationsdienst vom 01.08.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mit 42 100 Inobhutnahmen neuer Höchststand im Jahr 2013
WIESBADEN – Im Jahr 2013 haben die Jugendämter in Deutschland 42 100 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1 900 Minderjährige (+ 5 %) mehr als 2012. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2008 (32 300 Inobhutnahmen) stieg sie um 31 %.
Der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen war mit einem Anteil von 40 % (16 900 Kinder und Jugendliche) die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils.
Erneut stark zugenommen hat die Zahl der Minderjährigen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2013 rund 6 600 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person über die Grenze nach Deutschland, sechsmal mehr als im Jahr 2008 (1 100 Minderjährige). Rund 5 900 dieser jungen Menschen (89 %) waren männlich, dagegen reisten nur etwa 700 Mädchen unbegleitet nach Deutschland ein. Knapp 4 600 (69 %) der Minderjährigen waren 16 oder 17 Jahre alt.
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation be-finden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erziehern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 25.07.2014
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