Radio-Tipp: „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“

Posted on Juli 25, 2022. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Das Feature „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“ des Deutschlandfunks Kultur vom 25.07.2022 erzählt von erwachsen gewordenen Pflegekindern, von gelungenen und weniger gelungenen Beziehungen, von Traumata, die bis heute nachwirken, von Jugendämtern, die ihre Arbeit nicht machen und anderen, die es tun.

Es gibt einen Einblick in die Frage, wie Pflegebeziehungen gelingen können, welche Rolle eine gute Begleitung von Pflegefamilien und die konstruktive Zusammenarbeit von Pflege- und leiblichen Eltern spielen.

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Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt

Posted on Januar 6, 2021. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 mit rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen das zweite Mal in Folge 10 % mehr Fälle festgestellt als im jeweiligen Vorjahr. Eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt nun, dass in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorlagen. Im Jahr 2019 betraf das rund 11 200 Kinder und Jugendliche. Zu den vier Gefährdungsarten zählten dabei – neben psychischen und körperlichen Misshandlungen – noch Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

In 17 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden zwei verschiedene Gefährdungsarten festgestellt, in 3 % waren es drei und in 0,2 % der Fälle lagen sogar alle vier Gefährdungsarten vor. Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt (6 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung). Die zweithäufigste Kombination bildeten 2019 psychische und körperliche Misshandlungen (ebenfalls 6 %). An dritter Stelle stand die Kombination aus Vernachlässigung und körperlicher Misshandlung (4 %).

Gut vier Fünftel (81 %) der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Dabei waren die mehrfach betroffenen Mädchen und Jungen tendenziell etwas älter als der Durchschnitt aller Betroffenen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen überdurchschnittlich gestiegen – und zwar um 15 % (Durchschnitt: +10 %).

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt der Anteil der Inobhutnahmen und der Anrufungen der Familiengerichte

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt auch der Anteil der Minderjährigen, die nach der Feststellung der Kindeswohlgefährdung zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während dies in den Fällen mit einer Gefährdungsart auf 14 % der Kinder und Jugendlichen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 %, bei drei Arten 27 % und bei allen vier Arten 40 %.

Noch ausgeprägter war dieser Zusammenhang bei den Anrufungen des Familiengerichts: Familiengerichte werden vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Kinderschutz durch mildere Mittel nicht (wieder) hergestellt werden kann. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass das Familiengericht bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen wurde. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart.

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Sonderauswertung zu den mehrfach betroffenen Kindern und Jugendlichen können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Ausführliche Angaben der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Genesis Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und andere Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite. Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem im Indikator 16.2 aufgegriffen.

Hinweis:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 06.01.2021

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Jugendamtsmonitor: Zahlen und Fakten über Jugendämter

Posted on November 5, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: |

Im 146 Seiten starken Jugendamtsmonitor der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter werden die Leistungen und Aufgaben der 559 Jugendämter, der europaweit größten instititutionalisierten Kinderschutzorganisationen, vorgestellt.

Anhand aktueller Forschungsergebnisse werden Entwicklungstrends für die Jugendämter in Deutschland in verständlicher Form beschrieben. Mit den neuesten Zahlen und anschaulichen Illustrationen werden die Inhalte veranschaulicht.

Der Monitor ist ein „Logbuch der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“ er spiegelt das gesamte Spektrum der Arbeit der Jugendämter wider: von A – wie Adoption bis Z – wie Zuwanderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Er kann hier kostenfrei als PDF heruntergeladen werden.

Gedruckte Exemplare können über den Webshop bestellt werden (Stückelung 10, 50 und 100 Exemplaren).

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Fachtagung „Neue Herausforderungen im pädagogischen Alltag – Chancen und Gefahren der Digitalisierung am 18./19.11 in Hofgeismar“

Posted on September 22, 2019. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Der Evangelische Erziehungsverband e.V veranstaltet am 18. und 19. November 2019 in Hofgeismar die Fachtagung „Neue Herausforderungen im pädagogischen Alltag – Chancen und Gefahren der Digitalisierung“ .

Zielgruppe sind Mitarbeitende in den Erziehungsstellen, Fachberater*innen und Interessierte sowie Fachkräfte der Jugendämter, die ihr Wissen bezüg- lich der Arbeit in Erziehungsstellen aktualisieren und erweitern möchten

Weitere Informationen zum Ablauf im Programm
Anmeldung:
www.erev.de

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5,6 Prozent mehr Sorgerechtsentziehungen im Jahr 2018 in NRW

Posted on August 20, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 wurden 4 572 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 wurden 4 572 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5,6 Prozent mehr Maßnahmen als ein Jahr zuvor (2017: 4 328). Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ordneten die Gerichte in 2 026 Fällen den vollständigen und in 2 546 Fällen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Bei einem teilweisen Entzug wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.

Unter den 2 546 Fällen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge wurde in 1 944 Fällen das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen. Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht.

Im Jahr 2018 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen außerdem 34 818 Sorgeerklärungen; das waren 3,9 Prozent mehr als 2017 (damals: 33 506). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Die elterliche Sorge kann den Eltern – auf Grundlage einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung – ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen werden. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 BGB). (IT.NRW)

Quelle: www.it.nrw

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43 375 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2018 in NRW

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478).

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde in 12,9 Prozent der Fälle (5 607) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 6 009 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 14 081 Fällen wurde ein Hilfebedarf festgestellt; in 17 678 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.

37,8 Prozent der Kinder, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren zwischen zehn und 17 Jahren alt. Fast jedes vierte Kind (24,6 Prozent) war jünger als drei Jahre.

Die Jugendämter in NRW wurden in etwa jedem vierten Fall (11 290) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 17,7 Prozent (7 667) der Fälle machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Das Personal von Schulen so ie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 13,2 Prozent (5 746) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung. (IT.NRW)

Quelle: www.it.nrw

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Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen in über 4 500 Fällen

Posted on August 20, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , , |

Insgesamt rund 13 800 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2018 in Baden-Württemberg für 13 781 Kinder und Jugendliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen (+12 % gegenüber 2017). Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlichen Umgebung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem die Anzahl der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung gestiegen (+25 %). In diesen 2 196 Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. 49 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Jungen, 51 % Mädchen.1 In 1 248 Fällen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei 718 Fällen gab es Anzeichen für körperliche und bei 761 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden in 139 Fällen festgestellt, mehr als drei Viertel davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.

Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 339 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.

Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4 906 Gefährdungseinschätzungen. Bei 4 340 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (24 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 12 % der Fälle kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 9 % von Schulen und in jeweils 8 % der Fälle von Sozialen Diensten, den Personensorgeberechtigten oder anonymen Meldern. Lediglich in 2 % der Fälle kamen die Hinweise von den Minderjährigen selbst.

Rund 22 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren. 19 % waren im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren. Bei weiteren 23 % waren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. Jedes fünfte betroffene Kind war zwischen 10 und unter 14 Jahren (20 %) und 15 % waren Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren.
1 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Quelle: www.statistik-bw.de

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Jugendämter schalten Familiengericht ein – 1 719 Maßnahmen 2018 in Sachsen eingeleitet

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Sachsen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Für Kinder und Jugendliche haben die Jugendämter in Sachsen 2018 in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls insgesamt 1719 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet. Diese waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen. Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten:

  • 431 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – z. B. Hilfen zur Erziehung),
  • 205 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personen- sorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z. B. das Gebot für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen),
  • 59 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z. B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und
  • 600 vollständige und 424 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge).

Quelle: www.statistik-sachsen.de

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17 028 Sorgeerklärungen 2018 bei den Jugendämtern registriert

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Sachsen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2018 wurden bei den sächsischen Jugendämtern 16 904 sogenannte Sorgeerklärungen von Eltern abgegeben bzw. 124 durch Gerichte ersetzt. Nach § 1626a BGB steht Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Des Weiteren übten die sächsischen Jugendämter am Jahresende 2018 insgesamt 3164 Amtsvormundschaften für Minderjährige aus. Wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, aber auch, wenn die Eltern nicht berechtigt sind, weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten des Minderjährigen als Vertreter zu fungieren, kommt es zur Berufung eines Vormundes. Dabei gab es 2853 bestellte Amtsvormund- schaften, insbesondere bei Entzug der elterlichen Sorge, und 311 gesetzliche Amtsvormundschaften bei der Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften für Kinder und Jugendliche betrug 1 288. Insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls sowie nach Scheidung oder bei getrennt lebenden Eltern wird die Personensorge ganz oder teilweise oder auch die Vermögenssorge auf das Jugendamt übertragen.

15 759 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahresende 2018 von den Jugendämtern Beistand – auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Quelle: www.statistik-sachsen.de

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Weniger Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise, mehr wegen Kindesmisshandlung

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Hessen, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Jugendämter leiten 2018 rund 52 600 Inobhutnahmen zum Schutz Minderjähriger ein

WIESBADEN – Im Jahr 2018 führten die Jugendämter in Deutschland rund 52 600 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 8 800 Fälle weniger als im Vorjahr (-14 %). Hauptgrund für diese Entwicklung ist der deutliche Rückgang an Inobhutnahmen von unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland um rund 10 300 Fälle (-46 %). Gleichzeitig gab es mehr Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen, insbesondere wegen körperlicher und/oder psychischer Kindesmisshandlung: 2018 wurden deswegen über 1 200 Inobhutnahmen mehr durchgeführt als im Vorjahr (+25 %).

Überforderung der Eltern häufigster Grund für Inobhutnahme

Am häufigsten hatten Jugendämter die vorläufigen Schutzmaßnahmen im Jahr 2018 jedoch wegen Überforderung eines oder beider Elternteile eingeleitet (24 %). Die unbegleitete Einreise aus dem Ausland – im Vorjahr noch der häufigste Anlass für eine Schutzmaßnahme – rückte 2018 an zweite Stelle (16 %). Anzeichen für körperliche und/oder psychische Kindesmisshandlung (8,3 %) waren die dritthäufigste Ursache für eine Inobhutnahme, Anzeichen für Vernachlässigung (8,1 %) die vierthäufigste. Damit standen Kindesmisshandlungen seit Einführung der Statistik 1995 erstmals auf Rang drei der häufigsten Gründe für eine vorläufige Schutzmaßnahme. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme konnten mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

In weit über der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 von sozialen Diensten und Jugendämtern angeregt (57 %). In 18 % der Fälle hatten die Jungen oder Mädchen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 12 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 7 % die Eltern(teile) der Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, etwa von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.

In etwa jedem vierten Fall (24 %) waren die betroffenen Kinder oder Jugendlichen unmittelbar vor der Inobhutnahme von Zuhause (einschließlich Pflegefamilie oder Heim) ausgerissen. Dennoch endeten die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen mit der Rückkehr der Minderjährigen zu ihren Sorgeberechtigten, bisherigen Pflegefamilien oder Heimen (36 %). Erst dahinter folgten Neu-Unterbringungen der Betroffenen in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).

2 100 Inobhutnahmen nach behördlicher Altersfeststellung abgelehnt

Einer neuen Abfrage der Statistik zufolge war im Jahr 2018 in über 2 100 Fällen eine Schutzmaßnahme nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung (§ 42f SGB VIII) abgelehnt worden. Weil die betreffenden Personen als volljährig eingestuft wurden, fließen diese zusätzlichen Fälle nicht in das Gesamtergebnis der Statistik ein.

Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.

Quelle: www.destatis.de

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Mehr Berliner Verfahren zur Kindeswohlgefährdung, weniger in Brandenburg

Posted on August 8, 2019. Filed under: Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , |

20 856 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg im Jahr 2018 durch. Davon waren 14 852 Berliner und 6 004 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen.
In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren um 14 Prozent, während sie in Brandenburg um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr sank, teilt das Amt für Statistk Berlin- Brandenburg mit.

Akut gefährdet waren in Berlin 21 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.

In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beant- wortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden.

In 26 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 26 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 4 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 17 Prozent eine latente Gefährdung vor. In je 32 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf bzw. es wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt.

In über der Hälfte (1 589) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendlichen durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 417 (15 Prozent) bzw. 577 (21 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 136 Fälle (5 Prozent).

Quelle: www.statistik-berlin-brandenburg.de

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Baden-Württemberg: Zahl der bestellten Amtsvormundschaften erneut um fast ein Drittel gesunken

Posted on August 8, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , |

Rund 3 600 Kinder und Jugendliche unter bestellter Amtsvormundschaft

Beim Tod beider Eltern, aber auch bei einem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge, einer anonymen Geburt oder bei der Einreise eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings kann das Familiengericht das Jugendamt als Vormund einsetzen (bestellte Amtsvormundschaft). Dies betraf nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2018 insgesamt 3 624 Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg, davon 1 145 Mädchen und 2 479 Jungen.1 Damit ist die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften gegenüber 2017 (5 340) um 32 % gesunken. Dies ist insbesondere auf die rückläufige Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer zurückzuführen. Die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften für junge Menschen mit ausländischer Nationalität hat sich mit 1 754 im Vergleich zum Vorjahr (3 468) fast halbiert.

Eine gesetzliche Amtsvormundschaft bestand 2018 für 290 Kinder und Jugendliche (−21 % gegenüber 2017). Dabei wird die Vormundschaft ohne richterliche Anordnung vom zuständigen Jugendamt übernommen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden vorliegen. Gesetzlicher Amtsvormund ist das Jugendamt zum Beispiel bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist, sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens.

Schließlich befanden sich 2 487 Kinder und Jugendliche unter bestellter Amtspflegschaft (+7 % gegenüber 2017). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn vom Familiengericht ein teilweiser Entzug des Sorgerechts angeordnet wurde und das Jugendamt die Pflegschaft für diejenigen Teilbereiche übernimmt, die der Familienrichter entzogen hat.

Quelle: www.statistik-bw.de

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Sorgerecht in Hamburg 2018 – Zahl der Sorgerechtsübertragungen rückläufig

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Hamburg, Rechtliches, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 haben die Familiengerichte in Hamburg für 468 Kinder und Jugendliche die voll­ständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind 21 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Im mittelfristigen Vergleich zu 2013 stieg die Zahl dagegen um 21 Prozent.

In 41 Prozent der Fälle wurde eine vollständige und in 59 Prozent eine teilweise Sorgerechts­übertragung angeordnet.

42 Prozent aller betroffenen Minderjährigen waren jünger als sechs Jahre und 37 Prozent sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der 14- bis unter 18-Jährigen belief sich auf 21 Prozent.

Hinweise:
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen der bzw. des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewen­det werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt oder auf eine Dritte bzw. einen Dritten übertragen werden.

Quelle: www.statistik-nord.de

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Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 3 235 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das 232 Verfahren (-6,7 %) weniger als im Vorjahr. Dennoch befanden sich die Verfahren im Vergleich zum Beginn der Erhebung im Jahr 2012 (2 315 Fälle) auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Von den eingeleiteten Verfahren waren 1 641 (50,7 %) Mädchen und 1 594 (49,3 %) Jungen betroffen. Fast jedes 2. Kind (47,3 %) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 853 Kinder jünger als 3 Jahre.

Die Gefährdungen werden von Fachkräften während der zumeist mehreren Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen und deren Familien eingeschätzt. Als Ergebnis der durchgeführten Verfahren wurde bei 14,7 % (475 Fälle) eine akute und bei 11,7 % (378 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei fast 3/4 der Verfahren lag keine Kindeswohlgefährdung vor, aber bei 36,0 % bestand Hilfebedarf.

Bei 60,8 % (594 Fälle) war die Vernachlässigung des Kindes/Jugendlichen der Hauptgrund für die Feststellung einer akuten oder latenten Gefährdungseinschätzung, gefolgt von körperlicher Misshandlung mit 19,7 % (192 Fälle), psychischer Misshandlung mit 14,8 % (145 Fälle) und 4,7 % (46 Fälle) aufgrund sexueller Gewalt. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich.

Am häufigsten machten anonyme Melder das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 20,9 % der Verfahren. Bei 12,5 % der Fälle kamen die Hinweise von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft. Gut jeden 10. Hinweis (10,7 %) erhielten die Jugendämter von Bekannten oder Nachbarn.

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.

Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.

Quelle: statistik-sachsen-anhalt.de

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Sachsen Anhalt: Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2018

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: , , |

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, wurden im Jahr 2018 insgesamt 1 489 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Das waren 223 (+17,6 %) Fälle mehr als im Jahr zuvor.

In 894 Fällen (60,0 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 350 Fällen (23,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 113 Fällen an (7,6 %).

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren sonstige Probleme (485), Überforderung der Eltern/eines Elternteils (480) oder Vernachlässigung (309). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 349 Maßnahmen (23,4 %) eingeleitet. Da die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Flüchtlinge aus dem Ausland das 2. Jahr in Folge sanken, wurden nur 251 Kinder und Jugendliche aufgrund einer Einreise ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland in Obhut genommen. Das waren 129 weniger als im Vorjahr.

55,4 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. Knapp 42,0 % gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 302 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Quelle: statistik-sachsen-anhalt.de

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Elterliche Sorge 2018 öfter entzogen

Posted on August 4, 2019. Filed under: Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2018 ordneten hessische Familiengerichte 1012 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 109 Maßnahmen oder 12 Prozent mehr als im Jahr 2017. Erfasst werden hier nur die Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.

Amtsvormundschaft

Zum Jahresende 2018 lebten in Hessen insgesamt 3221 Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter (2017: 3901). Das waren 17 Prozent weniger als 2017. Bei 278 dieser Kinder (2017: 305) lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. Bei 2943 Kindern und Jugendlichen (2017: 3596) übertrug das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt und entzog den Eltern das Sorgerecht (bestellte Amtsvormundschaft). 48 Prozent der Fälle waren nicht deutsche Kinder und Jugendliche, ein Jahr zuvor waren das 57 Prozent.

Amtspflegschaft

Am 31.12.2018 waren 2 130 Kinder und Jugendliche (2017: 2290) in bestellter Amtspflegschaft, 7 Prozent weniger als im Jahr 2017. Bei der Amtspflegschaft werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen. Die Pflegschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft im Wesentlichen dadurch, dass die Pflegerin oder der Pfleger nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. In der jugendamtlichen Praxis betreffen die Aufgaben relativ häufig die Themen „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ (z. B. Anträge stellen, Behördengänge) oder „Gesundheitsfürsorge“.

Beistandschaft

Für Sorgeberechtigte, z. B. Alleinerziehende, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Beistand (Unterstützung) für bestimmte Angelegenheiten zu bestellen. Für rund 26 493 Kinder und Jugendliche gab es im Jahr 2018 sogenannte Beistandschaften, knapp 5 Prozent weniger als 2017 (27 947). Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, z. B. bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Den Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.

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4181 Kinder und Jugendliche von hessischen Jugendämtern 2018 in Obhut genommen — Weniger Inobhutnahmen als 2017

Posted on August 4, 2019. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz | Schlagwörter: , , , |

Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2018 insgesamt 4181 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 310 Personen oder 7 Prozent weniger als 2017. Bei den Schutzmaßnahmen handelte es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl der Kinder oder Jugendlichen.

Die vorläufigen Schutzmaßnahmen unterteilen sich in 2 Gruppen: die vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII und die regulären Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII. Unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland werden zunächst nach § 42a SGB VIII durch ein Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Danach werden sie (sofern minderjährig) regulär nach § 42 SGB VIII durch das selbe oder ein anderes Jugendamt in Obhut genommen. Dieses Verfahren führt zu einer Doppelzählung. Die vorläufigen Inobhutnahmen machten einen Anteil von 17 Prozent und die regulären Inobhutnahmen 83 Prozent der gesamten Inobhutnahmen aus. Die vorläufigen Inobhutnahmen verringerten sich um 298 Maßnahmen bzw. 29 Prozent. Die regulären Inobhutnahmen blieben gegenüber dem Vorjahr konstant.

Anlässe für Schutzmaßnahmen

Die Anlässe aller Schutzmaßnahmen waren: unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (28 Prozent), „Überforderung der Eltern oder eines Elternteils“ (35 Prozent), Vernachlässigung und Anzeichen für Misshandlungen (13 bzw. 15 Prozent), Beziehungsprobleme der Eltern, zwischen den Eltern und dem Kind oder im Verhältnis zur sozialen Umwelt (7 Prozent), Integrationsprobleme im Heim oder in der Pflegefamilie (5 Prozent). Sonstige Probleme und andere Gründe wurden in 31 Prozent der Fälle angegeben. Mehrfachnennungen waren möglich.

Geschlecht und Alter der Betroffenen

57 Prozent der in Obhut genommenen jungen Menschen waren männlich. Bei den Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreisen betrug der Anteil der männlichen Kinder und Jugendlichen 84 Prozent.

59 Prozent der Betroffenen waren älter als 14 Jahre, 2017 waren es noch 64 Prozent. Im Jahr 2015 kamen 79 Prozent aus dieser Altersgruppe. Diese Veränderungen waren auch eine Folge des Rückgangs an unbegleiteten Einreisen.

Unterbringung während und nach der Schutzmaßnahme

Die Unterbringung erfolgte in 77 Prozent der Fälle in einer Einrichtung (2017: 70 Prozent), in 19 Prozent (2017: 26 Prozent) bei einer geeigneten Person und in 4 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.

38 Prozent der in Obhut genommenen jungen Menschen kehrten nach der Maßnahme zu der bzw. dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim zurück. 28 Prozent der Betroffenen wurden außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht. 4 Prozent der jungen Menschen erhielten eine sonstige stationäre Hilfe und 6 Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. Für 13 Prozent der Inobhutnahmen erfolgte keine anschließende Hilfe und bei weiteren 12 Prozent wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen. In 5 Prozent erfolgte eine Übernahme der vorläufigen Inobhutnahme für unbegleitete Minderjährige in eine reguläre Inobhutnahme durch das selbe Jugendamt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Quelle: statistik-hessen.de
Graphik zur Pressemitteilung

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Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2018

Posted on Juli 11, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Rechtliches, Sachsen | Schlagwörter: , |

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, wurden im Jahr 2018 insgesamt 1 489 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Das waren 223 (+17,6 %) Fälle mehr als im Jahr zuvor.

In 894 Fällen (60,0 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 350 Fällen (23,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 113 Fällen an (7,6 %).

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren sonstige Probleme (485), Überforderung der Eltern/eines Elternteils (480) oder Vernachlässigung (309). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 349 Maßnahmen (23,4 %) eingeleitet. Da die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Flüchtlinge aus dem Ausland das 2. Jahr in Folge sanken, wurden nur 251 Kinder und Jugendliche aufgrund einer Einreise ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland in Obhut genommen. Das waren 129 weniger als im Vorjahr.

55,4 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. Knapp 42,0 % gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 302 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Quelle: statistik.sachsen-anhalt.de
Vollständige Pressemitteilung

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Artikel über Pflegekinderdienst in Herne

Posted on Oktober 15, 2017. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

logoIm Artikel „Viel Beziehungsarbeit“ vom 13.10.2017 berichtet das Stadtmagazin von Herne im Rahmen der Kampagne „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ von der Arbeit der Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie.

„…14 Mitarbeiter der städtischen Stelle betreuen 230 Pflegefamilien. Die Altersspanne der Kinder: von der Geburt bis zur Volljährigkeit. „Wir begleiten die Familien und sind Ansprechpartner“, sagt Kwasnitza. Drei Erzieher kümmern sich darum, das Kinder den Kontakt zur Herkunftsfamilie bereit gestellt wird – „begleitete Umgänge“ heißt das im Behördendeutsch.

35 bis 40 Fälle allein betreut Anna Kwasnitza. „Den Überblick verliere ich nicht“, unterstreicht die studierte Sozialarbeiterin. „Meine Tätigkeit ist aber geprägt von viel Beziehungsarbeit und ist sehr, sehr vielschichtig. Die Kinder bringen einen Rucksack mit unterschiedlichen Erfahrungen mit. Dann ist es schön zu sehen, wie positiv sie sich zumeist bei den Pflegefamilien entwickeln.“ Da wirkt ein Lob wohltuend. „Ja, tatsächlich gibt es Herkunftseltern, die den Pflegeeltern sagen: ‚Ihr macht es richtig gut‘….“

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Aktionswochen für Jugendämter 2015

Posted on September 4, 2015. Filed under: Jugendhilfe, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Auftakt: „Groß werden mit dem Jugendamt“ am 29.09.2015 in Münster
Im Oktober 2015 wird die BAG Landesjugendämter gemeinsam mit vielen Jugendämtern erneut die Aktionswochen „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“ veranstalten.
Dieses Jahr haben sich die Veranstalter zwei Schwerpunkte vorgenommen, weshalb sich der Auftakt in eine Fachveranstaltung und in eine Ideenbörse unterteilt:

a) Fachveranstaltung: „25 Jahre SGB VIII – Groß werden mit dem Jugendamt“
Dieser Schwerpunkt befasst sich mit der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Das Motto richtet den Blick auf die Entwicklung des SGB VIII, auf die Entwicklung von Jugendämtern und auf den Werdegang von Erwachsenen, die als Kind oder Jugendliche erfolgreich in der Jugendhilfe betreut wurden.

b) Ideenbörse: „Junge Flüchtlinge – Gut ankommen mit dem Jugendamt“
Dieser Schwerpunkt wurde aus aktuellem Anlass und parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ins Programm aufgenommen. Durch die Präsentation guter Integrationsbeispiele aus den Kommunen sowie mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit sollen die Medien auf die Leistungen der Jugendämter für junge Flüchtlinge aufmerksam und zur Berichterstattung angeregt werden. Hierbei soll es sowohl um die begleiteten als auch um die unbegleiteten Flüchtlinge gehen. Bei der Versorgung dieser jungen Menschen erbringen die Jugendämter fast geräuschlos beeindruckende Leistungen, die eine breite öffentliche Würdigung verdienen.

Zielgruppe des Auftakts sind die politisch Verantwortlichen, Leitungs- und Fachkräfte der kommunalen Jugendämter, von freien Trägern oder aus anderen Handlungsfeldern. Den Einladungsflyer finden Sie hier [81 KB] . Eine Anmeldung ist online möglich. Anmeldeschluss ist der 11. September.

Mehr zu den Aktionswochen 2015 erfahren Sie unter www.unterstuetzung-die-ankommt-de.

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2. Praxisforum Ehrenamtliche Vormünder am 12.03. in Köln

Posted on Januar 12, 2015. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Die gesetzlichen Regelungen im Vormundschaftsrecht haben einiges bewegt: Monatliche Besuchskontakte, eine Fallzahlobergrenze, die Verpflichtung zur persönlichen Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels durch den Vormund. Hierdurch haben sich die strukturellen und personellen Bedingungen der Aufgabenwahrnehmung in Jugendämtern und bei freien Trägern verändert.

Im Praxisforum Ehrenamtliche Vormünder, welches die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter im Jahr 2015 zum zweiten Mal durchführen werden, erhalten die Jugendämter auf drei Arbeitssitzungen Möglichkeiten, mit fachlicher Begleitung, durch Input und praktisches Coaching vor Ort, diese noch nicht genutzte Ressource für Ihre Aufgabenwahrnehmung zu erschließen. Es sollen regionale fachliche Konzepte zur Gewinnung, Schulung und Mitarbeit von ehrenamtlichen Vormündern erarbeitet werden.

Die Veranstaltung richtet sich an die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen, die neben der vorhandenen Amtsvormundschaft auch ehrenamtliche Einzelvormünder mit der Führung von Vormundschaften durch das Familiengericht bestellen lassen wollen. Weitere Teilnehmende werden die Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner sein.

Das Praxisforum beginnt am 12. März 2015 mit einer Auftaktveranstaltung. Die Veranstaltungen finden in der Zentralverwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland im Horion-Haus, Hermann-Pünder-Str. 1 in Köln-Deutz statt.

Anmeldeschluss ist der 12.02.2015.

nähere Informationen

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Broschüre „Eltern bleiben – trotz alledem“

Posted on Februar 10, 2014. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Broschüre „Eltern bleiben – trotz alledem“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder beantwortet die Fragen, die Eltern rund um eine Inpflegenahme haben: Welche Rechte haben sie? Bleiben Sie Eltern? Können Sie die Durchführung von Besuchskontakten einfordern? Kann ihr Kind verkraften, sowohl Eltern als auch Pflegeeltern zu haben? Die Publikation wurde zusammengestellt als Broschüre für Jugendämter.

Aus dem Inhalt:

  • Was heißt eigentlich Vollzeitpflege?
  • Zwei Familien – Wie kann das gehen?
  • Mein Kind lebt bei Verwandten
  • Das Hilfeplangespräch – Den Alltag planen und gestalten
  • Besuchskontakte – Ein Thema, das alle bewegt
  • Im Kontakt bleiben – Auch wenn Besuche nicht möglich sind
  • Die eigene Familiengeschichte – Biografiearbeit
  • Schwierige Themen ansprechen
  • So viele Menschen – Wer macht eigentlich was?
  • Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen

Preis: 4,00 € plus Porto. Eine Mengenstaffel wird angeboten.

zur Bestellung

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Praxisforum „Ehrenamtliche Vormünder … eine ungenutzte Ressource“ ab 15.01. in Köln

Posted on November 15, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Der „ungenutzten Ressource“ ehrenamtliche Vormünder widmet sich ein Praxisforum der beiden Landesjugendämter in NRW.

Es bietet den teilnehmenden Jugendämtern an vier Arbeitssitzungen (15.01., 20.02., 03.04., 04.11.) Möglichkeiten, mit fachlicher Begleitung, durch Input und praktisches Coaching vor Ort, diese bislang noch nicht genutzte Ressource für Ihre Aufgabenwahrnehmung zu erschließen. Erarbeitet werden regionale fachliche Konzepte zur Gewinnung, Schulung und Mitarbeit von ehrenamtlichen Vormündern, bei denen personelle Ressourcen, weitere örtliche Bedingungen und Möglichkeiten der fachlichen Kooperation mit freien Trägern einbezogen werden.

nähere Informationen

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Bestandsaufnahme Frühe Hilfen – Kurzbefragung der Jugendämter 2012

Posted on Dezember 7, 2012. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat die Aufgabe, die Praxisentwicklung im Bereich Früher Hilfen zu beobachten. Für diese Bestandsaufnahmen wurden mehrere Teiluntersuchungen – Befragungen von Jugend- und Gesundheitsämtern vorgenommen. Die dritte Teiluntersuchung richtete sich an alle Jugendämter in Deutschland und stellte Fragen zum Stand des Ausbaus Früher Hilfen, zum Einsatz von (Familien-)Hebammen und Kinderkrankenschwestern bzw. Familien-Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Die Auswertung der Antworten liefert eine bundesweit flächendeckende Ausgangsbeschreibung des Feldes kurz vor dem Start der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“, die Teil des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes ist.

zur Bestandsaufnahme Frühe Hilfen. Dritte Teiluntersuchung. Kurzbefragung Jugendämter 2012

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Dokumentation der Fachtagung „Risiken – Fehler – Krisen. Risikomanagement im Jugendamt als Führungsaufgabe“ erschienen

Posted on August 17, 2012. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , , |

In der Schriftenreihe „Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe“ erscheint in den nächsten Tagen als Band 85 die Dokumentation der Fachtagung „Risiken – Fehler – Krisen. Risikomanagement im Jugendamt als Führungsaufgabe„, die am 18./19. April 2012 in Berlin stattgefunden hat.

Aus dem Inhalt:

  • Eröffnung der Tagung
    SIEGFRIED HALLER, Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig
  • Führen im Risiko: Risikomanagement/Risikosteuerung in Helfersystemen
    • Führen im Risiko − Soziale Organisationen unter ständigem Veränderungsdruck
      CHRISTEL LÜHMANN, Fachamt Jugend- und Familienhilfe, Hamburg-Wandsbek
      ROLAND SCHMITZ, Fachamt Jugend- und Familienhilfe, Hamburg-Nord
    • Führen im Risiko − Klinisches Risikomanagement
      SARAH KLENK,Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin
  • Was man weiß − was man wissen sollte!
    Befunde und Ergebnisse bisheriger Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekte zu Fehleranalysen und zum Risikomanagement im Jugendamt
    PROF. DR. CHRISTIAN SCHRAPPER, Fachbereich Erziehungswissenschaften,Universität Koblenz-Landau
  • Wie verändern die Entwicklungen im Kinderschutz und das Bundeskinderschutzgesetz die Organisation Jugendamt?
    PROF. DR. REINHART WOLFF, Bundesmodellprojekt „Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kindesschutz“, Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e.V., Berlin
    PROF. DR. KAY BIESEL, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz, Basel
  • Risikomanagement im Jugendamt – Praxismodelle
    • Praxismodell „Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD)“
      CAROLIN KRAUSE, Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln
    • Praxismodell „Kontrollhilfen“
      STEFAN MÖLLENEY, Amt für Jugend und Familie − Senioren der Stadt Fulda
    • Praxismodell „Risikomanagement bei Fallübergang an einen Freien Träger“
      ALISA BACH, Jugendamt der Region Hannover
    • Praxismodell „Die Gefährdungsmeldung nach § 8a SGB VIII als Organisationsherausforderung“
      SIEGMUND HAMMEL, Amt für Jugend und Familie des Landkreises Eichstätt
    • Praxismodell „Fallgeschichten-Workshop“
      OLIVER HERWEG, Jugendamt Stuttgart
  • „Pressemitteilung“: Tagungsresümee aus journalistischer Sicht
    CAROLINE FETSCHER, Redakteurin, „Der Tagesspiegel“, Berlin
  • Literaturhinweise

nähere Informationen

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1.131 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011 in Niedersachsen

Posted on August 2, 2012. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Niedersachsen, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Hannover. Um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, haben die Gerichte im Jahr 2011 in Niedersachsen 1 131 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts angeordnet. Das waren nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) 89 Fälle bzw. 9 % mehr als 2010.

In 821 Fällen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 127 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Jahr zuvor hatte es 800 Übertragungen auf das Jugendamt gegeben, mit 144 Fällen, die sich ausschließlich auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschränkten. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Insgesamt lebten zum Jahresende 2011 4 036 Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder bestellter Vormundschaft der Jugendämter, was einem Rückgang von 2 % gegenüber dem Jahr 2010 (4 106) entspricht. Für 579 Fälle (2010: 761) lag eine gesetzliche Vormundschaft vor, die dann eintritt, wenn ein Kind von einer minderjährigen ledigen Mutter geboren wird. 3 457 Kinder und Jugendliche standen unter einer bestellten Amtsvormundschaft (2010: 3 345), die durch den Entzug der elterlichen Sorge eintritt. Die Amtsvormundschaft erstreckt sich über die gesamte elterliche Sorge.

Eine vom Jugendamt ausgeübte bestellte Amtspflegschaft, die nur die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten der elterlichen Sorge umfasst, lag für 3 394 Kinder und Jugendliche vor (2010: 3 602). 70 460 Minderjährige lebten außerdem im Jahr 2011 (2010: 72 336) mit Beistandschaften. Die Beistandschaft unterstützt einen alleinsorgeberechtigten Elternteil auf dessen Antrag beim Jugendamt bei der Ausübung der elterlichen Sorge.

Für 1 754 Kinder und Jugendliche bestand am Jahresende 2011 eine Pflegeerlaubnis für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege in einer Pflegestelle. Die Betreuung erfolgte fast ausschließlich in Vollzeitpflege.

Während des Jahres 2011 wurden insgesamt 12 823 Sorgeerklärungen von den Jugendämtern in Niedersachsen bearbeitet. Das waren gegenüber dem Vorjahr 607 Sorgeerklärungen bzw. 5 % mehr. Eine Sorgeerklärung ist eine Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern eines Kindes, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.

Weitere ausführliche Angaben zu den Themen„Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Sorgerecht 2011″ enthält der Statistische Bericht K I 3 „Jugendhilfe 2011″, der kostenfrei am Ende des Jahres 2012 im Internet zur Verfügung stehen wird.

Quelle: Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen vom 02.08.2012

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Artikel „Manager des Elends“ über die Arbeit Hamburger Jugendamtsmitarbeiter

Posted on Juli 5, 2012. Filed under: Fachkräfte, Hamburg, Jugendhilfe, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Für den am 05.07.2012 erschienenen Spiegel-Artikel „Manager des Elends“ interviewte Julia Jüttner fünf Sozialarbeiter aus dem Hamburger Jugendamt über die Entwicklungen und den enormen Druck in ihrer Arbeit mit Problemfamilien.

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Jugendämter ziehen positive Bilanz der ersten bundesweiten Aktionswochen

Posted on Juni 16, 2011. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: |

Unter dem Motto „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“ informierten rund 400 Jugendämter in ganz Deutschland mit etwa 1.000 Aktionen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über ihre Leistungen und Angebote.

Diese positive Bilanz zog die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter zum Abschluss der erstmaligen gemeinsamen Aktionswochen. „Wir haben unser Ziel erreicht: Die Jugendämter in Deutschland sind gemeinsam aktiv geworden, um ihre Leistungen bekannter zu machen. Zwei Drittel der Jugendämter haben sich an den Aktionswochen beteiligt. Das ist ein tolles Ergebnis. Es zeigt, dass die Aktionswochen einen Nerv getroffen haben. Hier wollen wir auch in Zukunft anknüpfen und weiterhin dafür sorgen, dass die Arbeit der Jugendämter stärker als das wahrgenommen wird, was sie ist: ein unverzichtbarer Bestandteil für den Zusammenhalt der Gesellschaft“, so Birgit Zeller, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter. Die Erfahrungen und der Schwung der Aktionswochen sollen genutzt werden – darin sind sich die Jugendämter einig. Zum Abschluss der Kampagne diskutierte der Beirat der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter mit Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendämtern auf dem 14. Kinder- und Jugendhilfetag, wie es weitergehen könnte. Gemeinsame bundesweite Aktionen soll es wieder geben, um die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die wichtige Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.

Vom 3. Mai bis zum 8. Juni 2011 sorgten die Jugendämter unter dem Motto „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“ gemeinsam für mehr Transparenz und informierten über die wirkungsvolle Arbeit der Expertinnen und Experten in den Jugendämtern. Bei Kindern, Jugendlichen und Eltern stießen die Aktionswochen auf großes Interesse. Sie nutzten die Informationsangebote vor Ort, besuchten Vortragsreihen und Familienfeste und erhielten so einen Einblick in den Arbeitsalltag der Jugendamtsmitarbeitenden.

Die Aktionswochen wurden von der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter gemeinsam mit den Jugendämtern in den Städten und Landkreisen organisiert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die kommunalen Spitzenverbände unterstützten die Kampagne.

Weitere Informationen: www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Quelle: Pressemitteilung von neues handeln GmbH vom 15.6.2011

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Hilgers: „Jugendämter – Weg von der Behörde, hin zum Dienstleister“

Posted on Mai 4, 2011. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: |

„Zu früh, zu spät, untätig oder überlastet: Jugendämter stehen oft in der Kritik. Im Interview mit tagesschau.de erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, warum Jugendämter versagen und wann sie erfolgreich arbeiten. Hilgers verlangt einen Paradigmenwechsel: Weg von der Behörde, hin zum Dienstleistungsunternehmen.“

zum Interview

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Bundesfamilienministerin Schröder startet Aktionswochen der Jugendämter

Posted on Mai 3, 2011. Filed under: Jugendhilfe, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

380 Jugendämter stellen bundesweit Angebote und Leistungen vor

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, eröffnet gemeinsam mit Birgit Zeller, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, und mehr als 100 Jugendamtsleiterinnen und -leitern die bundesweiten Aktionswochen „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“. Vom 3. Mai bis zum 8. Juni 2011 laden rund 380 Jugendämter in Deutschland Bürgerinnen und Bürger ein, sich über ihre Leistungen und Angebote zu informieren.

„Die Arbeit der Jugendämter ist unverzichtbar. Mit ihrem täglichen Einsatz tragen  sie maßgeblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei“, erklärt Bundesfamilienministerin Schröder. „Ob Kinder, Jugendliche oder Eltern – sie alle finden bei den Jugendämtern qualifizierte Leistungs- und Beratungsangebote. So tragen die Ämter entscheidend dazu bei, dass Eltern auch in schwierigen Phasen der Erziehung professionell begleitet werden.“

In den Aktionswochen informieren die Jugendämter mit einem Tag der offenen Tür, einem Familienfest oder einer Vortragsreihe Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ihre Leistungen und Aufgaben. Wie wenig die Angebote der Jugendämter bekannt sind, zeigt eine aktuelle repräsentative Forsa-Umfrage: So wissen 37 Prozent der mehr als 1.000 Befragten (Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern) nicht, welche Leistungen die Jugendämter anbieten. Viele Bürgerinnen und Bürger verbinden mit dem Jugendamt vor allem das Thema Kinderschutz. Dass die Expertinnen und Experten aber für viele weitere Fragen rund um die Erziehung kompetente Ansprechpartner sind und Kindern, Jugendlichen und Familien in den verschiedenen Lebensphasen engagiert zur Seite stehen, darüber möchten die Jugendämter in den Aktionswochen aufklären.

„Mehr als 35.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich jeden Tag in den Jugendämtern engagiert für das Wohlergehen von Familien, Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Aktionswochen sollen zeigen, wie konkret und professionell wir Menschen unterstützen. Wir laden deshalb alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich über die Arbeit der Jugendämter zu informieren und die zahlreichen Angebote zu nutzen“, so Birgit Zeller, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.

Die Aktionswochen werden von der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter gemeinsam mit den Jugendämtern in den Städten und Landkreisen organisiert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Kampagne. Den Abschluss bildet ein Treffen am 8. Juni 2011 auf dem 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Stuttgart auf dem die Aktionswochen ausgewertet und weitere Schritte erörtert werden.

Weitere Informationen: www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Quelle: BMFSFJ Internetredaktion vom 03.05.2011

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Bundesweite Kampagne: „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“

Posted on März 23, 2011. Filed under: Jugendhilfe, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Unter dem Motto „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“ laden die Jugendämter in Deutschland Bürgerinnen und Bürger ein, sich über die Aufgaben und Angebote der rund 600 Jugendämter in Deutschland zu informieren. In den Aktionswochen vom 3. Mai bis zum 8. Juni 2011 beteiligen sich Jugendämter bundesweit mit vielfältigen Aktionen und Veranstaltungen an der Kampagne. Ob mit einem Tag der offenen Tür, einem Familienfest oder einer Vortragsreihe – das Ziel der Jugendämter ist es, ihre Kompetenzen und Leistungen in der Öffentlichkeit vorzustellen und Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Dialog einzuladen. Am 3. Mai findet der Auftakt in Berlin statt mit Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder: „Die Arbeit der Jugendämter ist unverzichtbar, damit alle Eltern und Kinder die Chance haben, sicher, gesund und glücklich zusammenzuleben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Kinder, Jugendliche und Eltern in schwierigen Situationen mit qualifizierten Leistungs- und Beratungsangeboten in den unterschiedlichen Lebensphasen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass möglichst alle Eltern in die Lage versetzt werden, die alltäglichen Herausforderungen der Erziehung meistern zu können.“

Engagiert und professionell
„Die Arbeit der Jugendämter hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Als an der Lebenswelt der jungen Menschen und Familien orientierte Dienstleister sind die Jugendämter heute nicht nur Unterstützer der Familien und Förderer von Kindern und Jugendlichen, sondern vor allem auch Koordinatoren eines Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung. Vor Ort sind sie im Zusammenspiel mit den frei-gemeinnützigen Trägern zuständig für die Schaffung von Befähigungschancen und Verwirklichungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Bildung, Integration und Teilhabe sind hierbei Schlüsselkategorien, die von Jugendämtern alltäglich mit Leben gefüllt werden müssen. Um diese schwierigen und risikobelasteten Aufgaben sachgerecht und kompetent erledigen zu können, müssen Jugendämter nicht nur hohe fachliche Standards erfüllen, sondern auch kontinuierlich ihr Eigenwissen gezielt erweitern“, so Prof. Dr. Rauschenbach, Leiter des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München.

Von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung, den Schutz des Kindeswohls und die Förderung von Jugendlichen bis hin zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt: Die rund 600 Jugendämter in Deutschland sind in vielfältiger Weise für die Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Eltern verantwortlich.

Dabei setzt das Jugendamt auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. „Mehr als 35.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich jeden Tag in den Jugendämtern professionell und engagiert für das Wohlergehen von Familien, Kindern und Jugendlichen ein. Die Fachkräfte in den Jugendämtern sind Profis für alle Fragen rund um die Erziehung. Viele Leistungen der Jugendämter sind in der Öffentlichkeit aber wenig bekannt. Unsere Aktionswochen laden Eltern, Kinder und Jugendliche dazu ein, die Arbeit der Jugendämter kennen zu lernen und die zahlreichen Angebote zu nutzen“, berichtet Birgit Zeller, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG Landesjugendämter).

Die Kampagne wird von der BAG Landesjugendämter gemeinsam mit den Jugendämtern in den Städten und Landkreisen umgesetzt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Kampagne. Zum Abschluss kommen die Akteure am 8. Juni 2011 im Rahmen des 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetags in Stuttgart zusammen.

Weitere Informationen zur Kampagne gibt es unter: www.unterstuetzung-die-ankommt.de.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG Landesjugendämter) ist der Zusammenschluss der 17 deutschen Landesjugendämter, die in der Jugendhilfe überörtliche Aufgaben wahrnehmen. Die BAG nimmt Stellung zu aktuellen Gesetzentwürfen und entwickelt Empfehlungen und Arbeitshilfen für die Fachpraxis, die zu einer bundesweit einheitlichen Handhabung der gesetzlichen Vorgaben in der Kinder- und Jugendhilfe beitragen. Detaillierte Informationen gibt es auf der Homepage der BAG Landesjugendämter.

Quelle: Pressemitteilung der BAG Landesjugendämter vom März 2011

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Dokumentation der Fachtagung „Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen“

Posted on Februar 10, 2011. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland veröffentlichte die Dokumentation der Fachtagung „Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen„, die vom 02. bis 03.09.2010 in Hennef stattfand.

Im Rahmen der Überarbeitung der Arbeitshilfe „Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen“ befasste sich die Tagung mit den zentralen Fragen des „Jugendhilferechtlichen Dreiecks“. Die Ergebnisse der Überarbeitung werden in Form einer Arbeitshilfe zusammengefasst.

Sie finden hier als Dokumentation folgende Vorträge:

Quelle: LVR-Dezernat Jugend – Landesjugendamt

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Seminar “Pflegeeltern und Jugendamt – Möglichkeiten der Kooperation“ am 07.02. in Dresden

Posted on Januar 1, 2011. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Sachsen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Am 07.02. veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Dresden in Kooperation mit der Pflegeelternberatung der Stadtmission Dresden von 10 – 17 Uhr das Seminar “Pflegeeltern und Jugendamt – Möglichkeiten der Kooperation“.

Referent ist Herr Heinzjürgen Ertmer, Dipl.- Sozialarbeiter aus Herten.

zum Anmeldeformular

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Landkreis Aurich begrenzt Bereitschaftspflege auf drei Monate

Posted on Dezember 20, 2010. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

(pfad/schulz) Die Ostfriesischen Nachrichten berichten von Plänen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Aurich zum Bau eines Inobhutnahme-Hauses, um die zu langen Verweilzeiten von Kindern in Bereitschaftspflege zu verkürzen.

„Der Landkreis hat auf diesen pädagogisch bedenklichen Zustand nach einer intensiven Diskussion mit den sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen des Familiären Bereitschaftsdienstes mit einer Dienstanweisung reagiert, nach der ein Kind höchstens drei Monate in einer Bereitschaftspflegefamilien leben soll.“

zum Artikel „Aurich: Landkreis baut Inobhutnahme-Haus“ in Ostfriesische Nachrichten vom 20.12.2010

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Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bringt neues Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg

Posted on Dezember 14, 2010. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Bundesregierung wird den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, heute den Bundesministerien ein neues Bundeskinderschutzgesetz zur Abstimmung vorgelegt. Es soll  am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Das Gesetz baut auf zwei Säulen – Prävention und Intervention – und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder engagieren: Angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

„Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat seinen Namen wirklich verdient“, erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Im Januar habe ich die ersten Gespräche mit den Fachleuten aus Ländern, Kommunen, den Verbänden und der Wissenschaft geführt. Jetzt – weniger als ein Jahr später – lege ich ein Gesetz vor, mit dem wir den Kinderschutz gemeinsam deutlich voranbringen. Für mich hat der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung höchste Priorität.“

Das Gesetz basiert auf Erkenntnissen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ des Bundesfamilienministeriums. Darüber hinaus greift es Erfahrungen aus der Arbeit an den Runden Tischen Heimkinder und Sexueller Kindesmissbrauch auf. Wesentliche Verbesserungen im Vergleich zur Situation heute sind:

  • In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen entwickelt und regelmäßig überprüft. An die Umsetzung dieser Standards ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft.
  • Der Einsatz von Familienhebammen wird gestärkt. Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium dafür jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird innerhalb von vier Jahren der Einsatz von Familienhebammen durch insgesamt 120 Millionen Euro deutlich verbessert.
  • Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
  • Der Hausbesuch zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes wird Pflicht. Allerdings nur dann, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.
  • „Jugendamts-Hopping“ wird erschwert oder verhindert. Das Gesetz stellt sicher, dass bei Umzug der Familie das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen.
  • Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder Psychologen) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden. Zugleich werden damit unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Das schützt die enge Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt gleichzeitig die Brücke zum Jugendamt.
  • Das Bundeskinderschutzgesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – werden in einem Netzwerk Frühe Hilfen zusammengeführt.

Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz finden Sie auch unter www.bmfsfj.de.

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Gießen baut Pflegekinderhilfe aus

Posted on Dezember 13, 2010. Filed under: Fachkräfte, Hessen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Der Gießener Anzeiger berichtet, dass der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gießen die Erhöhung der Kapazität im Pflegekinderdienst von derzeit 1,5 auf 2,8 Stellen beschlossen hat.

In engerer Zusammenarbeit mit dem Landkreis wird ein Ausbau der Familienpflege angestrebt, um „den Anforderungen bei der Betreuung von Pflegefamilien und den von ihnen aufgenommenen Pflegekindern fach- und sachgerecht nachkommen zu können“.

Die Jugendhilfeplanerin verdeutlichte, „dass, wenn alleine neun Kinder statt wie zurzeit in stationären Einrichtungen dann in Pflegefamilien untergebracht werden könnten, enorme Geldmittel einspart würden“. Noch dazu sei „eine Pflegefamilie für die Kinder besser als eine stationäre Einrichtung“, betonte ein Vertreter des Pflegekinderdienstes.

Quelle: Artikel „In fast 15 Jahren keine einzige Sitzung verpasst“ vom 11.12.2010

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Kampagne „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“

Posted on Dezember 11, 2010. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Der zweite Newsletter zur Kampagne „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“ wurde veröffentlicht.

Der Newsletter enthält aktuelle Informationen zur Kampagne, zu ersten Planungen von Jugendämtern vor Ort sowie den bundesweit 22 Workshops zur örtlichen Ausgestaltung und zur professionellen Medienarbeit.

Weiterhin ist der Mitgliederbereich der Internetseite www.unterstuetzung-die-ankommt.de eröffnet worden.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

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Bericht von der Qualifizierung der Pflegekinderdienste in Rheinland-Pfalz

Posted on November 13, 2010. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz | Schlagwörter: |

Von September 2009 bis August 2010 haben sich 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Pflegekinderdiensten (PKD) verschiedener Jugendämter in Rheinland-Pfalz mit den sie betreffenden zentralen Fragen beschäftigt. Diese Qualifizierung scheint in ihrer Form einzigartig zu sein – die vielen Nachfragen aus anderen Bundesländern und dem benachbarten Ausland belegen einen hohen Bedarf und ein enormes Interesse.

Entstanden ist die Qualifizierung als Konsequenz aus einer Studie des Instituts für sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism), die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen (MASGFF) in Auftrag gegeben wurde. An sechs Seminartagen im Laufe eines Jahres arbeiten die Teilnehmenden an Themen in den Bereichen

  • Sicherheit bei der Auswahl der Pflegefamilien
  • Übergänge gestalten – „matching“
  • Arbeit mit allen Beteiligten.

Die Qualifizierung wird gerahmt von einer Einführungs- und einer Abschlussveranstaltung, zu der auch Vertreterinnen und Vertreter der Leitungsebene der beteiligten Ämter bzw. Träger eingeladen sind. Der Abschluss des ersten Qualifizierungsdurchgangs, der am 16. August in Mainz beendet wurde, macht viel Mut für die weitere Arbeit. Nicht nur bei den Teilnehmenden selbst sind neue Ideen und konzeptionelle sowie strukturelle Vorstellungen entstanden, auch die Leitungsebene war mit den Ergebnissen und Erkenntnissen der Qualifizierung sehr zufrieden. In einigen Ämtern wurden bereits Veränderungen, die aus der Weiterbildung kamen, umgesetzt.

Nun hat mit der Einführungsveranstaltung am 1. September 2010 der zweite Durchgang begonnen, dieses Mal in Ludwigshafen. Ein knappes Jahr wird nun wieder inhaltlich gearbeitet, bis sich die Beteiligten im August 2011 zum Abschluss treffen werden.

Anlässlich der Eröffnung des zweiten Durchgangs konnten schon einige Erfahrungen und Erkenntnisse der ersten Veranstaltung in die Einführungspräsentation aufgenommen werden, die sicherlich eine Bereicherung und Weiterentwicklung des Konzeptes bedeuten. Dies waren unter anderem die positive Bewertung der Teilnahme der Leitungskräfte zu Beginn und zum Ende der Maßnahme, die Sicherstellung des Transfers der Inhalte in die einzelnen Institutionen, die Möglichkeit der Teilnahme „kompletter Pflegekinderdienste“, aber auch die Erfahrung, dass die Themenschwerpunkte nicht vollständig bearbeitet und auf keinen Fall um weitere umfassende Aufgabenbereiche, wie z.B. die Verwandtenpflege, erweitert werden können.

In den Auftaktveranstaltungen beider Durchgänge wurde bei der Auswertung deutlich, dass die Erwartungen der teilnehmenden und der Leitungskräfte trotz ihrer jeweils unterschiedlichen Perspektiven einen hohe Deckungsgleichheit aufweisen.

Spannend wird nun zu beobachten sein, ob im zweiten Durchgang ähnliche Erkenntnisse, Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem gemeinsamen Arbeitsprozess entstehen und dokumentiert werden. Nach und nach ergibt sich damit eine Einschätzung, wie das Pflegekinderwesen in Rheinland-Pfalz weiter optimiert werden kann und welche weiteren Angebote hierfür notwendig sind.

Quelle: Newsletter des Landesjugendamts Rheinland-Pfalz „Landesjugendamt info“ Ausgabe 5/2010

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Geplante, bundesweite Imagekampagne „Jugendamt – Unterstützung, die ankommt“

Posted on November 13, 2010. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke | Schlagwörter: |

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter plant gemeinsam mit Jugendämtern eine bundesweite Imagekampagne, die Leistungen der Jugendämter für eine breite Öffentlichkeit sichtbar macht. Zudem soll dem eher negativen Image der Jugendämter positive Bilder entgegengesetzt werden.

Unter dem Motto „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ wird im Frühjahr des kommenden Jahres die Öffentlichkeit mit vielfältigen Aktivitäten über die Kompetenzen und das Leistungsspektrum der Jugendämter informiert. Im Zentrum stehen die vielen positiven Unterstützungsangebote, die mit Hilfe des Jugendamtes Realität werden. Denn ob frühkindliche Förderung, Schutz von Kindern vor Missbrauch und Vernachlässigung oder Elternberatung: Jugendämter übernehmen wichtige Aufgaben und leisten so einen herausragenden gesellschaftlichen Beitrag.

Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützte Kampagne wird bundesweit stattfinden. Ab Dezember 2010 ist die Kampagne im Internet unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de zu finden.

Quelle: Newsletter des Landschaftsverbandes Rheinland

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Mehr persönlichen Kontakt des Vormunds zu seinem Mündel im Gesetz verankern

Posted on November 9, 2010. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Bundesregierung will die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich verankern, um so dessen Pflege und Erziehung wirksamer gewährleisten zu können.

Diesem Ziel diene auch die ausdrückliche Klarstellung, dass die Aufsichtspflicht des Familiengerichts über die Tätigkeit des Vormunds dessen persönlichen Kontakt zu dem Mündel umfasst, schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/3617). Im Regelfall sei dieser einmal monatlich erforderlich. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls könnten jedoch auch kürzere oder längere Besuchsabstände erforderlich sein. Mangelnder persönlicher Kontakt soll der Vorlage zufolge ausdrücklich als Grund für die Entlassung eines Betreuers benannt werden. Der Entwurf sieht zudem vor, die Fallzahlen auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter zu begrenzen.

Die Regierung führt zur Begründung an, in der Vergangenheit hätten Fälle von Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigungen mit Todesfolge gezeigt, dass auch der bestellte Vormund die betroffenen Kinder nicht vor den aus ihren tatsächlichen Lebensverhältnissen herrührenden Gefährdungen geschützt habe. Aufschlussreich seien hierzu insbesondere die umfangreichen Untersuchungen der Begleitumstände im Fall des 2006 zu Tode gekommenen Kleinkindes Kevin in Bremen gewesen.

Quelle: heute im bundestag vom 9.11.2010

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Prozess gegen Kevins Amtsvormund eingestellt

Posted on September 2, 2010. Filed under: Bremen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

(pfad/schulz) Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen den ehemaligen Amtsvormund des 2006 von seinem Ziehvater getöteten kleinen Kevin aus Bremen wurde eingestellt gegen die Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro und die Übernahme der Prozesskosten.

Der Anwalt des Angeklagten sprach von einem „Systemversagen“ und machte aufmerksam auf die „unverantwortlichen Bedingungen, unter denen die Amtsvormünder arbeiten mussten“. Bereits nach sieben Verhandlungstagen wurde deutlich, dass der Angeklagte nicht allein verantwortlich gemacht werden kann. Die Richterin sprach vom „Versagen der Politik“, würdigte die „persönliche Verantwortung und tiefe Betroffenheit“ des Angeklagten und bedankte sich bei ihm, dass er „für das gesamte Amt hier saß“.

Der ursprünglich mitangeklagte, für Kevin zuständige Case-Manager entzog sich aus gesundheitlichen Gründen einer gerichtlichen Untersuchung. Nun wurde er vom Amtsarzt wieder für arbeitsfähig erklärt. Er wird wieder für das Bremer Amt für soziale Dienste arbeiten, allerdings nicht mehr in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

Pressespiegel:

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Mehr „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ durch Brandenburger Jugendämter im Jahr 2009

Posted on September 1, 2010. Filed under: Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2009 haben die Jugendämter des Landes Brandenburg 1.458 Kinder und Jugendliche vorläufig unter Schutz gestellt, darunter 1.435 in Obhut genommen. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, waren das 148 junge Menschen bzw. 11,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

806 Jugendliche ab 14 Jahren wurden 2009 in Obhut genommen, d. h. über die Hälfte aller Inobhutnahmen erfolgte in dieser Altersgruppe. 629 waren Kinder unter 14 Jahren, darunter 115 Kinder unter 3 Jahre alt. Dies sind 25 Kinder unter 3 Jahren mehr als im Jahr 2008. 57,9 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Mädchen.

Bei fast drei Viertel der Fälle erfolgte die behördliche Maßnahme auf Grund von Hinweisen Anderer, z. B. Polizei, Jugendamt, Eltern, Lehrer, Ärzte, etc. Nur in knapp einem Viertel der Fälle ging die Initiative durch betroffene Kinder oder Jugendliche selbst aus. Diese Hilfeleistung auf eigenen Wunsch wurde besonders von den Mädchen in Anspruch genommen (63,5 Prozent) und hier zum überwiegenden
Teil von der Altersgruppe 14 bis 18 Jahre (78,6 Prozent).

Anlässe einer Maßnahme waren u. a. Überforderung der Eltern/eines Elternteils (556 Fälle), Beziehungsprobleme (483 Fälle), Vernachlässigung (141 Fälle), Anzeichen für Misshandlung (98 Fälle) sowie Delinquenz des Kindes/Straftat des Jugendlichen und Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie (93 bzw. 92 Fälle). Suchtprobleme spielten in 40 Fällen eine eher untergeordnete Rolle und Anzeichen
für sexuellen Missbrauch wurden 17-mal angeführt.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 30.08.2010

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Mehr „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ durch Berliner Jugendämter im Jahr 2009

Posted on September 1, 2010. Filed under: Berlin, Forschung, Jugendhilfe | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2009 haben die Jugendämter in Berlin 1 336 Kinder und Jugendliche vorläufig unter Schutz gestellt, darunter 1 326 in Obhut genommen. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, waren das 71 junge Menschen bzw. 5,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. 874 Jugendliche ab 14 Jahren wurden 2009 in Obhut genommen, d. h. über zwei Drittel aller Inobhutnahmen erfolgten in dieser Altersgruppe. 452 waren Kinder unter 14 Jahren, darunter 109 Kinder unter 3 Jahre alt. Dies sind 6 Kinder unter 3 Jahren weniger als im Jahr 2008.

Bei drei Viertel der Fälle erfolgte die behördliche Maßnahme auf Grund von Hinweisen Anderer, z. B. Polizei, Jugendamt, Eltern, Lehrer, Ärzte, etc. In einem Viertel der Fälle ging die Initiative durch betroffene Kinder oder Jugendliche selbst aus und dort zum überwiegenden Teil von den Mädchen (57,7 Prozent) besonders der Altersgruppe 14 bis 18 Jahre (84,2 Prozent).

Anlässe einer Maßnahme waren u. a. Überforderung der Eltern/eines Elternteils (498 Fälle), Delinquenz des Kindes/Straftat des Jugendlichen (224 Fälle), Beziehungsprobleme (207 Fälle), Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie (197 Fälle), Vernachlässigung (170 Fälle), Anzeichen für Misshandlung (160 Fälle) und unbegleitete Einreise aus dem Ausland (104 Fälle). Suchtprobleme spielten in 66 Fällen eine eher untergeordnete Rolle und Anzeichen für sexuellen Missbrauch wurden 22-mal angeführt.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 30.08.2010

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Vormundschaftsrecht

Posted on August 27, 2010. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Das Kabinett hat am 25.08. den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es insbesondere, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken, um zukünftig Fällen von Missbrauch und Verwahrlosung besser begegnen zu können.

Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin sieht im Wesentlichen vor:

  • der Vormund soll in der Regel einmal im Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen
  • der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten
  • die Aufsichtspflichten des Gerichtes werden ausgeweitet
  • die Berichtspflichten gegenüber dem Gericht werden ausgeweitet
  • das Jugendamt soll den Mündel vor Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter bei der Amtsvormundschaft anhören
  • ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen – und nicht mehr wie bislang bis zu 120 Kinder
  • unzureichende persönliche Kontakte werden als Grund für die Entlassung des Betreuers im Betreuungsrecht ausdrücklich genannt

Der letzte Punkt soll insbesondere verhindern, dass wegen der zum 1. Juli 2005 eingeführten pauschalen Vergütung der Berufsbetreuer der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem zu stark eingeschränkt wird, wie die Evaluation des Betreuungsrecht es nahelegt.

Die Bundesjustizministerin ist der Überzeugung, dass die Umsetzung des Gesetzesvorhabens zu einer spürbaren Verbesserung des persönlichen Kontaktes zwischen Vormund und Mündel führen wird, die unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen sich durch ihre stärkere Beteiligung ernster genommen fühlen und Kindern wie dem kleinen Kevin ein besserer Schutz gewährt werden kann.

zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (pdf)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz vom 25.08.210

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„Biografiearbeit – Chancen und Nutzen“ am 09.10. in Heidenheim

Posted on August 24, 2010. Filed under: Baden-Württemberg, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

In Kooperation mit dem Ortsverein PFAD FÜR KINDER Heidenheim veranstaltet die Pflegeelternschule Baden-Württemberg am 09.10. in Heidenheim das Seminar „Biografiearbeit – Chancen und Nutzen“ mit Frau Paula Zwernemann.

Das Wort „Biografiearbeit“ ist zum Modewort geworden, es werden unterschiedliche Konzepte von Jugendamtsmitarbeitern erprobt.

Es stellen sich  Fragen  wie:“ Wer übernimmt diese Aufgabe?  Darf diese delegiert werden? Kann und darf Biografiearbeit „verordnet“ werden?“ Auch Fragen des Datenschutzes treten auf. Kinder und Jugendliche, die in Pflege- oder Adoptivfamilien leben, haben sich mit Brüchen in ihrer Biografie auseinander zu setzen. Die Frage: „Warum wurde ich weggegeben?“ ist eine zentrale Frage, die oft aufgrund eines fehlverstandenen Datenschutzes nicht realitätsgetreu beantwortet werden kann. Was können Pflegeeltern tun, um eine realitätsgetreue Lebensgeschichte  Ihres Kindes zu erarbeiten? Was ist Aufgabe des Jugendamtes, um die Geschichte des Kindes wirklichkeitsgetreu wiederzugeben?

nähere Informationen

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Bremer Kevin-Prozess vor Einstellung?

Posted on August 9, 2010. Filed under: Bremen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

(pfad/schulz) Radio Bremen berichtete am 04.08. vom Angebot des Bremer Landgerichs an den angeklagten Amtsvormund des getöteten Kevin, den Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter Auflagen einzustellen.

zum Artikel „Anklage und Verteidigung überlegen – Bremer Prozess um toten Kevin vor Einstellung“

zum Filmbeitrag Zweiter Kevin-Prozess vor dem Aus? (6:17 min)

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Untersuchung zu den Schwierigkeiten von Fachkräften beim In-Kontakt-Kommen mit Familien

Posted on August 6, 2010. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke | Schlagwörter: , |

Schwierigkeiten beim In-Kontakt-Kommen zu Familien – Aussagen von fallverantwortlichen Fachkräften aus den Hilfen zur Erziehung

In einer Untersuchung der Kinderschutz-Zentren wurden 223 fallverantwortliche Fachkräfte aus den Hilfen zur Erziehung danach befragt, was ihnen die größten Schwierigkeiten macht, mit Familien in Kontakt zu kommen.

Circa jede fünfte Fachkraft spricht an, dass Eltern Angst vor der Herausnahme der Kinder aus der Familie haben und damit vor dem Jugendamt als Institution (Rangplatz 1). Von den genannten 19,5% der Fachkräfte erwähnen 6,5% die bestehenden Vorurteile und Vorbehalte gegenüber dem Jugendamt. Dieses wird von Eltern zum Teil als „Eingriffsverwaltung“ bzw. reine Kontrollinstitution wahrgenommen. Eine Person vermutet, dass die Medien hier einen nicht unbedeutenden Einfluss haben, indem sie ein kontraproduktives Bild vom Jugendamt vermitteln. Aber auch Helfer(innen) von freien Trägern können dazu beitragen, dass Eltern ein einseitig negatives Bild vom Jugendamt aufbauen. So wird beispielsweise das Einbeziehen des Jugendamtes von einigen Mitarbeiter(inne)n als eine Art Drohkulisse aufgebaut und in einzelnen Fällen als Druckmittel gegenüber den Familien genutzt.

Einige befragte Fachkräfte verweisen aber auch auf die negativen Erfahrungen mit Jugendämtern, die Eltern in ihrer Biografie gesammelt haben. Vor diesem Hintergrund ist es zu wünschen, dass sich alle Fachkräfte in Jugendämtern und Jugendhilfeeinrichtungen dafür einsetzen, Familien ein realistisches Bild von der Jugendhilfe zu vermitteln. Es ist insbesondere einem negativen Image des Jugendamtes entgegenzuwirken, denn ein solches Image verhindert das In-Kontakt-Kommen mit den Familien und ist damit kontraproduktiv für den Kinderschutz.

zu den weiteren Ergebnissen der Untersuchung

Quelle: Meldung der Kinderschutzzentren vom 04.08.2010

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Heinz Hilgers plädiert für mehr Überlastanzeigen durch JugendamtsmitarbeiterInnen

Posted on Juli 30, 2010. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

(pfad/schulz) Der General-Anzeiger Bonn berichtet am 27.07. im Artikel „Etliche Hinweise auf Arbeitsüberlastung in den Jugendämtern“ von Sylvia Binner und Ulrich Lüke über die Arbeitsbelastung von JugendamtsmitarbeiterInnen:

„Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers warnt im Gespräch mit dem GA vor einer voreiligen Generalisierung zur Frage, ob Jugendämter überlastet seien. Eindeutig sei aber, dass die Fallzahlen stark stiegen.“…

„Hilgers: „Es gibt einen Trend zum Sparen am falschen Ende.“ Der Kinderschutzbundpräsident meint damit, dass bei den einfachen, präventiven Hilfen zu sehr gespart werde, was am Ende dazu führe, dass es zu mehr Heim-Einweisungen und Pflegefamilien-Fällen komme. Die aber seien komplizierter, arbeitsintensiver und teurer.“…

„Als Richtwert für einen Pflegekinder-Dienst empfiehlt der Kinderschutzbund maximal 60 Kinder pro Mitarbeiter (20 Dauerpflegeplätze, 40 Tagespflegeplätze).“

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SPD: Aus Fall Kevin lernen – Amtsvormundschaft auf höchstens 40 Fälle beschränken

Posted on Juli 8, 2010. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/BOB/HIL) Eine Begrenzung der Amtsvormundschaft auf 40 Fälle pro Person hält die SPD-Fraktion für notwendig. In einem Antrag (17/2411) erinnert sie an den Fall Kevin, der im Jahr 2006 zu Tode kam. Der zuständige Amtsvormund in Bremen habe zu diesem Zeitpunkt 200 Mündel (im Bürgerlichen Gesetzbuch verwandter Begriff für minderjährige Personen, die unter Vormundschaft steht) betreut. Er habe wegen des fehlenden persönlichen Kontakt keine Kenntnis von den katastrophalen Verhältnissen gehabt, in denen Kevin gelebt habe. Zudem müsse die Begrenzung der Zahl der Fälle für alle Formen der Vormundschaft gelten, nicht nur für die Amtsvormundschaft. Damit die Neuregelung in der Praxis umgesetzt werden könne und ”keine bloße Absichtserklärung“ bleibe, müssten zudem ”erhebliche finanzielle Ressourcen“ bereitgestellt werden. Die Zahl der qualifizierten Jugendamtsmitarbeiter müsse in diesem Bereich ”erheblich erhöht“ werden, fordern die Sozialdemokraten.

Zu der angekündigten Reform des Vormundschaftsrechts sei – ähnlich wie im Betreuungsrecht – ein gesetzliches Leitbild für die Tätigkeit des Vormunds geschaffen werden. Die Entwicklung und das Wohl des Mündels sollten stärker in den Vordergrund der Amtsführung des Vormunds gerückt werden. Es solle explizit geregelt werden, dass der Vormund bei seiner Tätigkeit das Wohl und den Willen des Minderjährigen zu beachten habe. Die Interessen des Mündels sollten zudem bei Anordnung und Führung der Vormundschaft stärker berücksichtigt werden. Dies gelte für die Auswahl der Vormunds ebenso für die Führung der Vormundschaft. Das Mündel sollte je nach Stand seiner Entwicklung bei der Entscheidung der ihn betreffenden Angelegenheit durch den Vormund beteiligt sein.

Die Sozialdemokraten fordern außerdem eine Beschwerdeinstanz, an die sich das Mündel wenden kann. Zu prüfen sei auch, in welchem Umfang Pflegeeltern für die Übernahme der Vormundschaft geeignet sind und wie dies durch gesetzliche Regelungen unterstützt werden kann. Der Antrag ist Thema der Bundestagssitzung am Donnerstag.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 241 vom 07.07.2010

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TV-Tipp „Mutter gegen Jugendamt – Nadine kämpft um ihre Kinder“ am 24.06.

Posted on Juni 20, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Am 24.06 um 22.30 Uhr sendet das WDR-Fernsehen in der Reihe Menschen hautnah erneut die Dokumentation „Mutter gegen Jugendamt – Nadine kämpft um ihre Kinder“.

Der Film begleitet den Sorgerechtsstreit zwischen der 19-jährigen Mutter und dem Jugendamt über sechs Monate: in der Zeit vor dem Prozess, am Tag der Urteilsverkündung und zwei Monate später. Die Autorin Katrin Wegner zeigt darin den verzweifelten Versuch einer Mutter, Erklärungen für das Geschehene zu finden, ihre Hoffnung auf eine zweite Chance und die Position des Jugendamtes, zum Wohle des Kindes zu handeln. Auf der einen Seite steht Nadine S., die ihre Kinder liebt und sie selbst erziehen will. Auf der anderen Seite das Jugendamt, dass die Kinder vor dem gewalttätigen Vater und der scheinbar überforderten Mutter schützen will.

nähere Informationen zur Sendung

Die Sendung kann auch als Podcast online angesehen werden.

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