Kinderrechte-Broschüre auch zum Anhören


Das Netzwerk Kinderrechte hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendsender KiKA eine Kinderrechtebroschüre entwickelt und veröffentlicht. Kinder und Jugendliche haben sowohl das Layout als auch die textliche Erstellung aktiv mitgestaltet. Die Broschüre vermittelt in kindgerechter und sehr anschaulicher Weise einen Überblick über die Kinderrechte.
Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt bzw. heruntergeladen werden.
Ab jetzt gibt es die Broschüre auch als Audioversion, die von Jugendlichen eingesprochen wurde:
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Kinderrechte-Portal geht online

Das Kinderrechte-Portal des Netzwerks Kinderrechte ist unter der Webadresse www.kinderrechte-portal.de online gegangen! Auf dem Kinderrechte-Portal finden Lehr- und pädagogische Fachkräfte wertvolle Informationen und Materialien zur Kinderrechtebildung zusammengestellt von den Mitgliedern des Netzwerks Kinderrechte und weiteren Akteur:innen der Kinderrechtebildung.
Kinderrechtebildung
Kinderrechtebildung umfasst viele Themenfelder. Deswegen kann es für pädagogische Fachkräfte schwierig sein, das richtige Material für den entsprechenden Bildungsbereich mit einer passenden Medienart zu finden. Das Kinderrechte-Portal bietet eine wachsende Sammlung an empfehlenswerten Materialien für die Kinderrechtebildung. Es ermöglicht, die vielen Angebote zu sichten, zu filtern und zu sortieren. So finden sich auf dem Kinderrechte-Portal neben der EU Kinderrechtsstrategie, der Europäischen Union und der Kinderrechtebroschüre des netzwerks Kinderrechte auch viele Unterrichtsmaterialien zu den Kinderrechten und Hinweise, wie Fachkräfte und Lehrkräfte die Kinderrechte in den pädagogischen Alltag integrieren können.
Weitere Plattformen
Um pädagogischen Fachkräften eine bestmögliche Orientierung auch über das Kinderrechte-Portal hinaus bereitzustellen, wird zusätzlich auf weitere empfehlenswerte Angebote, Plattformen und Datenbanken hingewiesen. Diese enthalten weitere wertvolle (Unterrichts-)Materialien für pädagogische Fachkräfte, beispielsweise zu den Themen politische Bildung, Jugendbeteiligung, Medienbildung, Antirassismus, Religion und vieles mehr.
Alle wichtigen Infos zu Kinderrechtebildung mit dem Kinderrechte-Portal finden Sie auch in diesem Video:
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Bis zum Jahresende 2022: PFAD Broschüren zu reduzierten Staffelpreisen
Bis Ende 2022 sind unsere PFAD Broschüren wieder zu Sonderkonditionen erhältlich. Damit können Jugendämter, freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamilien-Gruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber*innen günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten.
Zu vergünstigten Staffelpreisen sind folgende Broschüren erhältlich:
Thema ADOPTION:
- Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber
- Adoption, ein lebenslanger Prozess – Kinderrechte in Adoptivfamilien
- Offene Adoption – Eine Ermutigung
- Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern
Thema VOLLZEITPFLEGE:
- Informationen für Pflegeeltern und Pflegeelternbewerber (Neuauflage)
- Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
- Übergänge – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Pflegekinder werden erwachsen
- Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
- Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
- Und dann blieb Leon bei uns – Verwandtenpflege
GRUNDSÄTZLICHES:
- Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
- Pubertät – Pflege- und Adoptivkinder im Umbruch
- PFAD Positionen zum Wohl des Kindes
Ab 10 Stück kosten alle diese Broschüren 0,50 € weniger, ab 50 Stück sind alle Broschüren um 1,00 € reduziert.
Ihr Vorteil: Sie können unterschiedliche Titel mischen!
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Bitte nutzen Sie unser Bestellformular und richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfadbayern.
Unsere Verwaltung wird ihren Rabatt bei der Rechnungstellung berücksichtigen.
PFAD Fachzeitschrift 3/2022: „Geschlechtliche Entwicklung“


Die August-Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift befasst sich mit der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Geschlechtliche Vielfalt ist auch ein Thema für die Kinder- und Jugendhilfe. Vor allem der Beratungsbedarf zu Transidentität bei Kindern und Jugendlichen nimmt zu.
Die neue PFAD Vorsitzende Ulrike Schulz sagt dazu im Editorial: „Auch aus Pflege- und Adoptivfamilien sind mir schon einige Beispiele bekannt. Was früher nur als vorübergehende Phase betrachtet wurde, wird heute zu Recht ernster genommen. Betroffene und ihre Familien sind darauf angewiesen, gut beraten zu werden. Die Jugendhilfe macht sich auf den Weg, sich zu diesem Thema fortzubilden. Um die Aufklärung über geschlechtliche Vielfalt und die Offenheit gegenüber den Betroffenen zu fördern, möchten wir mit diesem Heft einen Beitrag leisten.“
Die Fachartikel informieren Sie über die Varianten der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern. In einem sehr interessanten Interview schildert die Pflegemutter eines bereits erwachsenen trans*Mannes die Herausforderungen in der Begleitung ihres Pflegesohnes und die Schwierigkeiten mit noch uninformierten Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Ergänzt wird das Heftthema durch einen Beitrag zum Kinderrechtsansatz in der Pflegekinderhilfe und Informationen zu einem Präventionsprogramm für Pflege- und Adoptivfamilien. Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, kommentierte Urteile und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.
Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift
Gemeinsames Statement der UN-Komitees zu Rechten von Kindern mit Behinderungen

Die UN-Komitees für die Rechte des Kindes und für die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben eine gemeinsame Position über die Rechte von Kindern mit Behinderungen beschlossen. Es soll die Mitgliedstaaten der UN dabei unterstützen, Gesetze und Maßnahmen zu erarbeiten, die auf den Menschenrechten von Kindern mit Behinderungen basieren.
In den Bereichen Kinderrechts- und Behindertenrechtspolitik sei in den vergangenen Jahren dieser Übergang von einer paternalistischen Schutzpolitik zur Anerkennung von Kindern und Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte geschafft worden. Die gemeinsame Position beider Komitees soll beide Themen zusammenführen, um dieses Ziel auch für Kinder mit Behinderungen zu erreichen.
Ein wichtiges Ziel für die Rechte von Kindern mit Behinderungen ist der Übergang zu Unterbringung in Familien und anderen Lebensgemeinschaften anstelle von Institutionen (Deinstitutionalisierung). Auch der Schutz vor Diskriminierung sei bereits in der Kindheit von Menschen mit Behinderungen ein zentrales Thema, besonders in Bezug auf Bildung.
Joint Statement: The Rights of Children with Disabilities (englisch)
Quelle: AGF EuropaNews April 2022
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Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Vormundschaftsreform am 1.1.2023 hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. einen Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform veröffentlicht.
Der Band richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in den Jugendämtern, Vormundschaftsvereine, ehrenamtliche und berufliche Vormund*innen, aber auch an Verbände und Einrichtungen der Erziehungshilfe, Zusammenschlüsse von Pflegeeltern, kurz an alle, die sich mit der Reform vertraut machen und auf Veränderungen vorbereiten wollen.
Die Reform des Vormundschaftsrechts deckt sich in mehreren Punkten mit den Anliegen des neuen SGB VIII. Kinder und Jugendliche werden nun auch in der Vormundschaft in den Mittelpunkt gerückt und erhalten explizite Rechte gegenüber ihren Vormund*innen. Es wird aber auch die Kooperation zwischen Erziehungspersonen und Sorgeberechtigten gestärkt. Und die ehrenamtliche Wahrnehmung der Vormundschaft soll durch die Jugendämter gefördert und gut begleitet werden.
Der Materialienband enthält:
- eine Übersicht zu den Kernpunkten der Reform
- einen Aufsatz über die gemeinsame Umsetzung von SGB VIII und Vormundschaftsreform in Magdeburg
- ausführliche Hinweise zu Schwerpunkten der Reform: Kinderrechte / Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft / Kooperation und Sorgeteilung mit Erziehungspersonen / § 55 Abs. 5 SGB VIII)
- zwei Auffassungen zur geforderten Aufgabentrennung im Jugendamt (§ 55 SGB VIII n. F.)
- Aufsätze zu Veränderungen für Jugendämter, Vormundschaftsvereine und in der Kooperation mit Familiengerichten (Nachdruck aus der Zeitschrift DAS JUGENDAMT)
- eine Synopse des Bundesforums zu den Änderungen des Vormundschaftsrechts im BGB n.F. sowie die Synopse des DIJuF zu den Änderungen SGB VIII n. F.
Herausgeber*innen des Materialbands sind das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF). Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. ist ein interdisziplinäres Netzwerk, das durch Fachveranstaltungen, die Begleitung von Reformen und unterschiedliche Praxismaterialien und Publikationen zur Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft und Pflegschaft beiträgt. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die unterschiedlichen Formen von Vormundschaften und Pflegschaften, sondern auch die Zusammenarbeit, Kooperation mit und Beteiligung von Hilfen zur Erziehung, Sozialen Diensten, (Pflege-)Eltern und jungen Menschen.
Der Materialienband steht zum Download auf der Website kostenlos zur Verfügung und kann als Printversion für 10 Euro pro Exemplar über info@vormundschaft.net bestellt werden.
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Über 300 Kandidat*innen für die Bundestagswahl wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinder und ihre Rechte einsetzen und als #KinderrechteChampion in den neuen Bundestag ziehen.
Die Kampagne #KinderrechteChampion wurde von zehn Kinderrechtsorganisationen gestartet, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Die Kampagne geht auch über den Wahltag hinaus: Bundestagskandidat*innen und Abgeordnete des neuen Bundestages können sich der Aktion anschließen, um sich im neu gewählten Bundestag für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. unterstützt die Kampagne.
„Kinder und Jugendliche, die in Pflege- und Adoptivfamilien leben, bringen vielfältige Belastungen mit. Sie haben emotionale oder körperliche Vernachlässigung erfahren, eine Trennung von ihren leiblichen Eltern erlebt und mussten sich in einer neuen Familie einfinden. Sie dürfen von den Erwachsenen erwarten sich in ihrer besonderen Lebenslage durch den Kinderschutz gut behütet zu fühlen. Daher ist es wichtig, dass Kinderrechte – insbesondere die von jungen Menschen, die in staatlicher Verantwortung aufwachsen – auf der politischen Agenda bleiben“, so PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner.
Alle #KinderrechteChampion wollen in der kommenden Legislaturperiode die Beteiligung von Kindern fördern, Investitionen in Bildung stärken sowie Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen. Fortschritte in diesen Bereichen sind dringend notwendig, um die Kinderrechte in Deutschland und weltweit zu verwirklichen und Kindern eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.
Eine vollständige Liste der mitwirkenden Kandidat*innen und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Website: kinderrechtechampion.de.
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Das Netzwerk Kinderrechte hat einen Kinderrechte-Kompass als Wahlhilfe zur Bundestagswahl 2021 veröffentlicht. Der Kinderrechte-Kompass soll eine Wahlhilfe für kinderrechtlich interessierte Menschen sein und dazu beitragen, die Kinderrechte bekannter zu machen. Denn Kinderrechte spielen auch rund um die Bundestagswahl eine wichtige Rolle! Der Kinderrechte-Kompass vergleicht die sechs im Bundestag vertretenen Parteien anhand von 12 ausgewählten Thesen. Diese Thesen decken verschiedene Themen rund um die Kinderrechte ab und wurden von den angefragten Parteien kontrovers beantwortet. Unter den thematisierten Rechten aus der UN-Kinderrechtskonvention finden sich zum Beispiel das Recht auf Beteiligung, die Rechte geflüchteter Kinder, das Recht auf Bildung, Schutz und Gesundheit und viele mehr.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Wahlkompass zum Thema Kinderrechte online )Kinderrechtsorganisationen fordern Änderungen beim Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Berlin, den 17. Mai 2021// Anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (wir berichteten) ruft das Aktionsbündnis Kinderrechte Bund und Länder dazu auf, tragfähige Lösungen für die bestehenden Kritikpunkte am aktuellen Regierungsentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu finden.
In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss begrüßten die geladenen Vertreter vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland die konstruktive Debatte um den endgültigen Verfassungstext. Gleichzeitig appellierten sie an das Gremium, sich für einen Gesetzentwurf auszusprechen, in dem bestehende Unklarheiten und Defizite bereinigt sind.
„Bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz muss es darum gehen, eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Reine Symbolpolitik bringt uns hier keinen Schritt weiter. Deshalb braucht es einen eigenen Absatz für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Nur so werden wir es schaffen, kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Diese Chance dürfen wir nicht verspielen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Kinderrechte brauchen ein großes Ausrufezeichen im Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche gehört und ihre Belange ernst genommen werden. Die Covid-19-Krise zeigt uns deutlich, dass sie bisher zu häufig hintangestellt werden. Mit der Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz können Bund und Länder klarstellen, dass die Rechte von Kindern in Deutschland umfassend und verbindlich gelten. Dazu braucht es jedoch eine unmissverständliche und prägnante Formulierung, die nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen darf. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte nun rasch überarbeitet werden, um diesen Anforderungen zu entsprechen,“ ergänzt Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Politik und Advocacy, UNICEF Deutschland.
Hintergrund
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) setzt sich für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.
Anfang des Jahres hat sich die Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen auf einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz geeinigt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat den vorliegenden Regierungsentwurf inhaltlich als unzureichend kritisiert und entscheidende Nachbesserungen gefordert. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wird von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.
Ansprechpartner*innen
Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, http://www.dkhw.de
Deutscher Kinderschutzbund, Paula Faul, 030-214809-20, http://www.dksb.de
UNICEF Deutschland, Jenifer Stolz, 030-2758079-18, http://www.unicef.de
Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, http://www.liga-kind.de
Bundestags-Ausschuss diskutiert über Kinderrechte im Grundgesetz

Berlin: (hib/MWO) Um die Aufnahme expliziter Kinderrechte in das Grundgesetz ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung wurde die Zielsetzung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (19/28138) überwiegend begrüßt, gleichzeitig machten die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf eine Reihe ihrer Meinung nach vorhandener Mängel aufmerksam. Neben dem Regierungsentwurf lagen den sieben Experten und einer Expertin Gesetzentwürfe der Fraktionen FDP, Die Linke Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema vor (19/28440, 19/10622, 19/10552).
Florian Becker von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ausdrücklich festgestellt habe, dass diese als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes herangezogen werden kann. Allerdings werde die völkerrechtskonforme Auslegung der Verfassung und des einfachen Rechts der Bedeutung der Kinderrechte bisweilen nicht gerecht. Einzelne besonders wichtige Aspekte der KRK könne man daher auch in den Rang von Verfassungsrecht heben.
Auch nach Ansicht von Philipp Donath von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main werden die Kernprinzipien der KRK in Deutschland nicht in allen Rechtsbereichen umgesetzt. Daher sollten die Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar gemacht werden, die entsprechende Zielsetzung der Bundesregierung sei daher sinnvoll. Der vorgelegte Gesetzentwurf werde dem allerdings nicht gerecht und sei aus völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive teilweise bedenklich. So könnte durch die Aufnahme des ausdrücklichen Kindergrundrechts in das staatliche Wächteramt ein rechtssystematischer Fehler begangen werden.
Gregor Kirchhof vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg verwies auf die Entwurfsbegründung, wonach das „bestehende wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat“ nicht zu verändern und die „Elternverantwortung nicht zu beschränken“ sei. Der Reformvorschlag diene so dem Kindeswohl. Er sei deshalb der beste Gesetzentwurf zu den Kinderrechten, der bisher in den Bundestag eingebracht worden sei. Er erfülle den heiklen verfassungspolitischen Auftrag, die Kinderrechte des Grundgesetzes „besser sichtbar“ zu machen, ohne dabei das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat zu verändern.
Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, begrüßte, dass die Bundesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode in Umsetzung des Koalitionsvertrags einen Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten vorgelegt hat. Auch Krüger kritisierte die gewählte Verortung der Kinderrechte im Regierungsentwurf inmitten des staatlichen Wächteramts und der Elternrechte. Dies sei „misslungen und gefährlich“ und könnte ein argumentativer Anknüpfungspunkt dafür sein, die Kinderrechte in unangemessener und gar nicht beabsichtigter Weise gegen die Eltern zu richten. Insgesamt sei der Regierungsentwurf ungeeignet, die Stellung von Kindern in der Praxis zu verbessern.
Thomas Mayen, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, befürwortete ausdrücklich die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, jedoch nicht in der von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen Formulierung. Diese bleibe deutlich hinter den völkerrechtlich und europarechtlich verbürgten Rechten Minderjähriger zurück. Der Entwurf suggeriere zudem durch die Verwendung des Begriffs der elterlichen „Erstverantwortung“ einen Vorrang der Elternrechte nicht nur gegenüber dem staatlichen Wächteramt, sondern auch gegenüber dem Kindeswohl, was hinter der bestehenden Verfassungsrechtslage zurückbliebe.
Sebastian Sedlmayr vom Deutschen Komitee für UNICEF erklärte, der Regierungsentwurf sei in seinen Grundzügen geeignet, die Kinderrechte zu stärken, sollte aber insgesamt prägnanter und kompakter sein. Unverzichtbar sei eine Formulierung zum Kindeswohl beziehungsweise den Interessen des Kindes, welche nicht hinter die Maßgaben und den Geist der KRK zurückfalle. Die Verortung der Kinderrechte in den Grundrechtsartikeln des Grundgesetzes sollte nochmals eingehend geprüft werden. Offensichtlich sei, dass eine Engführung der Kinderrechte auf das Verhältnis zu den Eltern dem kinderrechtlichen Rahmen nicht gerecht wird. Das Wesen der Kinderrechte gehe über das innerfamiliäre Verhältnis hinaus.
Robert Seegmüller, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, urteilte in seiner Stellungnahme, der Regierungsentwurf sei darum bemüht, lediglich die bisherige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung betreffend der Kinderrechte sichtbar zu machen. Größere inhaltliche Änderungen strebe er nicht an. Die Vorlagen der Fraktionen seien hier substantieller. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die gewählten Formulierungen Ausgangspunkt für einen zukünftigen Verfassungswandel sein können, der das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt aus seiner derzeitigen Balance bringt.
Friederike Wapler vom Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertrat die Meinung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet werden sollte. Er sei der schlechteste Vorschlag von allen. Er löse die selbst gesetzten Regelungsziele nicht ein, werfe mehr Fragen auf, als er beantworte, und bleibe hinter dem Stand der Diskussion zurück. Er scheine das bewährte verfassungsrechtliche Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zwar vordergründig zu bewahren, gefährde es in der Sache aber stärker als jede der alternativ vorgeschlagenen Formulierungen. Es könne durchaus auch eine Lösung sein, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten.
Quelle: Heute im Bundestag vom 17.05.2021
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(pfad/us) Am 11.01.2021 verkündete Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass sich Union und SPD nach jahrelangen Verhandlungen nun auf eine Formulierung für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt hätten (PM des BMJV vom 11.01.2021).
Folgender Wortlaut für den zweiten Absatz von Artikel 6 der Verfassung wurde als Kompromiss gefunden:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Die Union konnte sich mit der Formulierung, dass das Wohl des Kindes nicht „vorrangig“ sondern nur „angemessen“ zu berücksichtigen sei, gegenüber der SPD durchsetzen. Die Politiker von CDU und CSU befürchten andernfalls zu starke Eingriffe des Staates in die Familien.
Die Grundgesetzänderung soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden und braucht Zweidrittelmehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
Kritiker bemängeln, dass der jetzt vorliegende Kompromiss hinter der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und bereits geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibe. Aktive Beteiligungsrechte für Kinder würden nicht berücksichtigt. Dieser Vorschlag bedeute keinerlei Fortschritt für die Kinderrechte in Deutschland.
Pressespiegel:
- Tagesschau vom 11.01.2021: Kinderrechte kommen ins Grundgesetz
- Der Spiegel vom 11.01.2021: Union und SPD finden Kompromiss bei Kinderrechten
- Die Zeit vom 11.01.2021: Koalition für Grundgesetzänderung zu Kinderrechten
Bis zum Jahresende werden alle PFAD Broschüren zu reduzierten Staffelpreisen angeboten

Ab sofort bis zum Jahresende sind unsere PFAD Broschüren wieder zu Sonderkonditionen erhältlich. Damit können Jugendämter, Freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamilien-Gruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber*innen günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten.
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Thema ADOPTION:
- Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber
- Adoption, ein lebenslanger Prozess – Kinderrechte in Adoptivfamilien
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- Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern
Thema VOLLZEITPFLEGE:
- Informationen für Pflegeeltern und Pflegeelternbewerber (Neuauflage)
- Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
- Übergänge – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Pflegekinder werden erwachsen
- Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
- Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
- Ehrenamtliche Vormundschaft und Pflegschaft insbesondere für Pflegekinder
- Und dann blieb Leon bei uns – Verwandtenpflege
GRUNDSÄTZLICHES:
- Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
- Pubertät – Pflege- und Adoptivkinder im Umbruch
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Ihr Vorteil: Sie können unterschiedliche Titel mischen!
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Bitte nutzen Sie unser Bestellformular und richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfad-bv.de. Unsere Verwaltung wird ihren Rabatt bei der Rechnungstellung berücksichtigen.
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Die folgenden neun Rechte, die Care Leaver betreffen, werden in dem neuen Rechte-Flyer für Care Leaver (herausgegeben von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen und der Stiftung Universität Hildesheim) verständlich und prägnant erklärt:
- Grundrechte
- Recht auf umfassende Beratung und Hilfe
- Recht auf Beteiligung
- Recht auf Unterstützung und Begleitung – auch nach dem 18. Geburtstag
- Recht auf finanzielle Absicherung
- Recht auf Bildung und Unterstützung während der Ausbildung
- Recht auf transparente Verwaltungsverfahren in Behörden
- Recht auf Beschwerde und Beratung in Rechtsfragen
- Recht auf Befreiung von Ansprüchen anderer dir gegenüber
Der Flyer ist entstanden im Rahmen des Projektes „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“ der IGfH und der Uni Hildesheim und knüpft an die „Handreichung Leaving Care“ (Benjamin Raabe/Severine Thomas) an, in der rechtliche Grundlagen rund um das Thema Leaving Care ausführlich erläutert werden.
Siehe auch www.forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de
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Ein Positionspapier des Verbundprojekts FosterCare befasst sich mit dem Thema „Kinderrechte in der Vollzeitpflege – Reformbedarf zur Verwirklichung von Schutzkonzepten in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe„.
Die konkreten Empfehlungen sind:
- Es ist z.B. in § 37 SGB VIII festzuhalten, dass es die Verantwortung der Jugendämter ist, Schutzkonzepte für die Infrastruktur der Pflegekinderhilfe zu entwickeln. Indem die Pflegekinderhilfe explizit in § 79a SGB VIII aufgenommen wird, ist dafür Sorge zu tragen, dass Schutzkonzepte im Rahmen der Qualitätsentwicklung fortgeschrieben und evaluiert werden.
- In §§ 33; 44; 45 SGB VIII ist festzuhalten, dass die Pflegefamilien in den Kontext der Schutzkonzepte eingebunden sind – mindestens Beschwerdeverfahren für die jungen Menschen in der Infrastruktur vorhanden sein müssen – und die Pflegeltern in den Auswahlverfahren entsprechend informiert und qualifiziert werden müssen. Zudem ist den Pflegeltern ein Beratungsrecht in § 8b SGB VIII einzuräumen.
- In § 27 SGB VIII ist jungen Menschen bei einer Fremdplatzierung ein eigenständiges Interessenvertretungsrecht einzuräumen und abzusichern. In § 36 ist festzuhalten, dass die jungen Menschen in Hilfeplangesprächen über ihre Rechte regelmäßig und altersgerecht informiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass die jungen Menschen Beschwerdeverfahren und – soweit vorhanden – Ombudsstellen kennen oder/ und ihnen eine kontinuierliche Ansprechperson zur Verfügung gestellt wird, die von den jungen Menschen ausgewählt werden kann. Weiterhin ist es für die junge Menschen, die in Pflegefamilien aufwachsen, grundlegend, dass z.B. in § 37 Abs. 2 SGB VIII festgeschrieben wird, dass sie Unterstützung in der Organisation von kollektiven Formen der Selbstvertretung erhalten müssen.
- Schließlich wäre es insgesamt für die Stärkung der Kinderrechte – auch über die Pflegekinderhilfe hinaus – ein wichtiges Signal, wenn § 1 Abs. 3 SGB VIII nicht als „soll“, sondern als uneingeschränkte Verpflichtung formuliert wäre, die nicht primär auf Institutionen beschränkt ist.
Das Verbundprojekt „FosterCare“ wird an der Stiftung Universität Hildesheim, dem Universitätsklinikum Ulm – Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie sowie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut umgesetzt. Es wird in der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ aus Mitteln des BMBF gefördert.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Positionspapier zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe )Die Rechte von Kindern in Strafverfahren


Das Projekt “Child-Friendly JT” hat sechs Flyer entworfen mit Informationen zu den Rechten von Kindern, die in Strafverfahren verdächtigt oder beschuldigt werden. Die Flyer gehen vor allem auf Kinderrechte in Bezug zu Festnahme, Gerichtsverfahren und Untersuchungshaft ein. Sie sind in insgesamt 27 Sprachen erhältlich und stehen zum kostenlosen Download hier zur Verfügung.
Link zum Download der deutschen Versionen (zip Datei)
Diese beinhalten:
3 Flyer für Jugendliche: Kennst du deine Rechte?
- Wenn du verhaftet wurdest
- Wenn du vor Gericht musst
- Wenn du in Untersuchungshaft genommen wurdest
3 Flyer für Eltern: Kennen Sie die Rechte Ihres Kindes?
- Wenn Ihr Kind verhaftet wurde
- Wenn Ihr Kind vor Gericht muss
- Wenn Ihr Kind in Untersuchungshaft genommen wurde
National Coalition zum Referentenentwurf: Kinderrechte ins Grundgesetz

Anlässlich der nun eingeleiteten Ressortabstimmung des von Bundesjustizministerin Christine Lamprecht vorgelegten Entwurfs zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erklären Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher, und Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention:
„Jetzt wird es ernst! Wir begrüßen, dass nach jahrelangen Diskussionen und mehrmaligen Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankert werden sollen. Ausdrücklich zu begrüßen ist auch, dass der Entwurf, der vorsieht, einen neuen Absatz 1a in Artikel 6 einzufügen, ein „Recht auf Achtung, Schutz und Förderung“ der Grundrechte von Kindern benennt, einschließlich des „Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft„. Leider bleibt die Formulierung „das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen“ deutlich hinter Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention zurück, der eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorsieht.
In diesem Punkt waren Formulierungsvorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe deutlich weiter reichend. Eindeutig zu kurz kommen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in dem Entwurf. Es bleibt bei einem Anspruch auf rechtliches Gehör. Verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, die eine Beteiligung im Alltag erfahrbar macht, müssen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden.“
Die National Coalition fordert in ihrem kürzlich veröffentlichten Ergänzenden Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, Schutz, Förderung und Beteiligung, in der deutschen Verfassung zu verankern, damit ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Kinderrechten entsteht. Es muss sichergestellt werden, dass die Kinderrechte subjektiv einklagbare Rechtsansprüche begründen und sowohl den Vorrang des Kindeswohls als auch die Beteiligungsrechte, ein kindspezifisches Recht auf Entwicklung und den Schutz- und Förderauftrag beinhalten.
Quelle: National Coalition vom 26.11.2019
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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht legte am 26.11.2019 ein 14-seitiges Papier vor, dass Kinderrechten den Einzug ins Grundgesetz ebnen soll. Kinder sollen dem Referentenentwurf nach einen Anspruch auf „Förderung ihrer Rechte“ erhalten.
Darin wird vorgeschlagen diesen neuen Absatz 1a in den Artikel 6 GG einzufügen:
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderrechte ins Grundgesetz: Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor )„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Kinderkommission zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.
Gerade zum 30. Jahrestag der Konvention ist es für die Kinderkommission noch einmal besonders wichtig, den mit dem Übereinkommen verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.
Der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Johannes Huber, MdB, erklärt hierzu:
„Kinder haben das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Hier haben wir auch in Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf.
Wie die jüngsten Vorfälle in Lügde zeigen, sind die Strukturen für das Erkennen von Missbrauch und für die Durchführung ordnungsgemäßer Ermittlungen mangelhaft.
Es ist unser gemeinsames Anliegen, dieses Thema zu beleuchten und das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen für jedes Kind zu stärken.
Darüber hinaus wollen wir uns aber auch dafür einsetzen, dass die Prävention verbessert und Kinder in ihren Rechten gestärkt werden. Die Bemühungen mehrerer Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Kinderrechte gemäß den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention stärker im Grundgesetz zu verankern, begrüßt die Kinderkommission daher grundsätzlich.“
Quelle: Pressemitteilung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderkommission zum Internationalen Tag der Kinderrechte )Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland

WIESBADEN – Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 6 % weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt, 10 % mehr als 2017. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 trägt das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammen.
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen: die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die minderjährigen Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten. Auch wenn der Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mindestens einem Elternteil in einer der rund 8,0 Millionen Familien zusammenwohnt, ist dies nicht für alle Kinder selbstverständlich.
Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause
Wird ein Kind vorübergehend oder dauerhaft von seiner Familie getrennt, sichert die Kinderrechtskonvention den Betroffenen verschiedene alternative Formen von Betreuung zu. So waren 95 000 Kinder oder Jugendliche im Jahr 2018 in einem Heim untergebracht. Weitere 81 400 Kinder oder Jugendliche lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 % in Verwandten- und 72 % in Fremdpflege.
Können, dürfen oder wollen die Eltern das Kind nicht selbst groß ziehen, besteht – sofern dies dem Kindeswohl dient – die Möglichkeit einer Adoption: Von den rund 3 700 Adoptionen im Jahr 2018 wurde der Großteil, (61 %) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (5 %) handelte es sich um eine internationale Adoption.
Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen
In Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist zudem das Recht jeden Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, der ihn in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung fördert. Nach der EU-weiten Haushaltserhebung EU-SILC (European Survey on Income and Living Conditions) waren in Deutschland im Jahr 2018 mit 17,3 % etwas weniger Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als im Vorjahr (18,0 %) – es konnten sich auch wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten: Während 2017 noch 15,5 % der in Haushalten mit Kindern lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4 % dieser Personen.
Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung
Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland im Rahmen ihres Schutzauftrages bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – das waren 10 % mehr als im Vorjahr.
Verfahren zur Kindeswohlgefährdung
2018 wurden in diesem Zusammenhang auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6 200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen, in 6 000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7 500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8 500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 19.11.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland )Abschlussbericht „Kinderrechte ins GG“ vorgelegt

Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
„Der Koalitionsvertrag enthält einen klaren Auftrag, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das setzen wir jetzt um. Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe werde ich noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Aufnahmen von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetzvorlegen. Hierdurch senden wir ein ganz wichtiges Signal aus, denn das Grundgesetz ist die Basis der Werteordnung unserer Gesellschaft. Wir wollen damit verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte für uns haben. Mein Ziel ist es dabei, eine ausgewogene Regelung vorzulegen, diesich harmonisch in das Grundgesetz einfügt. Dabei geht es nicht darum, Elternrechte und die Elternverantwortung zu beeinträchtigen. Wir müssen eine Lösung finden, die die nötigen 2/3-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erreichen kann.“
Die Arbeitsgruppe hat sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst:
- Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts,
- Verankerung des Kindeswohlprinzips,
- Beteiligungsrechte des Kindes,
- Ergänzendes Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen.
In ihrem Bericht gibt die Arbeitsgruppe der Politik mehrere Varianten an die Hand, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Die Arbeitsgruppe spricht sich für Artikel 6 Grundgesetz als Standort für die Kinderrechte aus. Hier sind schon heute das Eltern- undFamiliengrundrecht geregelt, mit denen die Kinderrechte in einem engen Zusammenhang stehen.
Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie hier: www.bmjv.de/kinderrechteGG
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25.10.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Abschlussbericht „Kinderrechte ins GG“ vorgelegt )Bis zum Jahresende: PFAD Broschüren zu Sonderkonditionen


Bis zum Jahresende 2019 gewährt der PFAD Bundesverband e.V. für sechs seiner Broschüren Mengenrabatt, damit Jugendämter, Freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamiliengruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten können.
Im Angebot sind folgende Broschüren:
- Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern
- Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
- Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
- Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
- Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
Bei einer Gesamtbestellung (Sie können mischen!) ab 25 Stück sparen Sie pro Heft 0,50 Euro, ab 50 Stück räumen wir einen Rabatt von 1,00 Euro pro Heft ein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Weitere Publikationen, sowie das Bestellformular finden Sie hier.
Bitte richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfad-bv.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bis zum Jahresende: PFAD Broschüren zu Sonderkonditionen )Dokumentation der 4. Gedenkveranstaltung für Yagmur veröffentlicht


Unter dem Titel „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ hat die Yagmur Gedächtnis Stiftung eine ausführliche Dokumentation der 4. Gedenkveranstaltung für Yagmur am 18.12.2018 in Hamburg veröfentlicht.
Sie enthält unter anderem die Vorträge von
- Sabine Schröder-Lezius: Begrüßung und Einführung
- Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit: „Auswirkungen von grundgesetzlich verankerten individuellen Kinderrechten auf das Kindeswohl und den Kinderschutz“
- Prof. Dr. Ludwig Salgo: „Das Kind im Mittelpunkt familienrechtlicher und sozialbehördlicher Verfahren“
- Daniel Oetzel, MdHB, FDP, stellv. Vorsitzender der Enquete-Kommission: „Wie verändern die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte erweitern“ das Kinderleben in Hamburg?“
Das Recht des Kindes auf Privatsphäre: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen
Ab sofort ist zum Thema „Das Recht des Kindes auf Privatsphäre“ die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält u.a. folgende Artikel:
- Kinder. Bilder. Rechte, Wie Kinderrechte in der digitalen Welt durch die Eltern alltäglich und ungewollt beeinträchtigt werden (Nadia Kutscher);
- „Ich sehe was, was du auch siehst“, Wie wir die Privatsphäre von Kindern im Netz neu denken sollten und was Kinder möglicherweise dabei stärkt – ein kinderrechtlicher Impuls (Ingrid Stapf);
- Das Recht des Kindes auf Privatsphäre in einer digitalisierten Lebenswelt (Jutta Croll);
- Das Recht des Kindes auf Privatsphäre im Zeitalter der Digitalisierung (Katrin Lack);
- Kinderinfluencer im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Privatsphäre und Vermarktung in der Öffentlichkeit (Bettina Goerdeler und Anna Grebe);
- Privatsphäre und IT-Sicherheit im vernetzten Kinderzimmer (Susanne Kießling und Dominik Merli);
- Interview mit Isabell Götz: „Erforderlich ist ein konsequenter Dialog mit dem Kind, der im Übrigen auch dazu führen kann, dass die Eltern etwas dazulernen“;
- Interview mit Thomas Mörsberger: „Kinder davon abzuhalten, Dummheiten zu machen, ist ohnehin schwierig genug“
und folgende Praxisartikel:
- Wer seine eigenen Grenzen nicht kennt, wird leicht grenzenlos. Wie das Recht auf Privatsphäre Kindern und Jugendlichen und dem Gemeinwesen dient (Barbara Leitner);
- Kinderrechte in der digitalen Welt. Gestaltungsrahmen einer Kinderrechtsorganisation im Spannungsfeld von Kindesinteressen, Elternverantwortung und staatlichem Handeln (Daniela Tews);
- Fotos von Kindern in Kitas: Foto- und Filmaufnahmen im Kita-Alltag und damit verbundene rechtliche Herausforderungen (Anna Müller-Kabisch).
Das Heft kann zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder über die Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de
Quelle: Information der Deutschen Liga vom 28.05.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Das Recht des Kindes auf Privatsphäre: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen )„Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?“ am 28./29.08. und 04.12. in Halle/Saale
Für Pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen der Kinder-und Jugendhilfe, insbesondere Vormünder*innen, Pflegeltern und Verfahrensbeistände referiert Peter Stieler zum Thema „Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?„. Veranstalter dieser Seminarreihe am 28./29.08.2019 und 04.12.2019 in Halle/Saale ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Kindeswille (KIWI) und Kindeswohl (KIWO) – zwei sich gegenseitig bedingende und nicht ausschließende Begriffe. Die fachliche Prüfung des Kindeswohls ist gängige Praxis. Doch wie prüfe ich den Kindeswillen? Und wo genau liegt die Grenze zwischen Subjektstellung des Kindes und der Gefährdung seines Wohles? Der Kindeswille ist ein vielgenutzter Begriff, dessen inhaltliche Würdigung durch Fachkräfte unterschiedlicher, manchmal nur „vermuteter“ Bewertung obliegt. Wann ist der Kindeswille bedeutsam? Wann ist er bedeutsamer als der Wille der Eltern? Woran erkenne ich einen tragfähigen Kindeswillen? Ist ein manipulierter Wille anzuerkennen?
Zu den o.g. Fragen soll die Fortbildung Ihnen Sicherheit und Fachwissen durch folgende Schwerpunkte vermitteln:
- Kinderinteressen und rechtliche Subjektstellung
- rechtliche Bedeutung unterschiedlicher Willensbegriffe
- psychologische Hintergründe und Kriterien des KIWI
- Vorgaben des BVerfG und deren Umsetzung
- Bausteine zur Erkundung des tragfähigen KIWI
- aktuelle Gerichtsbeschlüsse von AG/ OLG/ BVerfG
Sie werden in der Fortbildung folgende Kompetenzen erwerben:
- Grundlagenwissen zur Verankerung der Bedeutsamkeit des KIWI durch Völkerrecht
- Kenntnis der rechtlich/psychologischenBestandteile des KIWI
- Utilisierung der Willenskriterien zur Erarbeitung der Tragfähigkeit des KIWI
- sich daraus ergebende Handlungsnotwendigkeiten in der beruflichen Praxis
nähere Informationen (Seite 149)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?“ am 28./29.08. und 04.12. in Halle/Saale )PFAD fordert: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit die Rechte von Pflege- und Adoptivkindern besser geachtet werden.“
Die UN-Kinderrechtskonvention wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Aus diesem Anlass fordert der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zusammen mit vielen anderen Organisationen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.
PFAD unterstützt daher auch die Aktionen zum 22. Mai, an dem die beteiligten Organisationen in den Sozialen Medien noch einmal gemeinschaftlich und mit ihrer eigenen Begründung auf das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hinweisen: #kigg19 #KinderrechteinsGrundgesetz
Neues PIXI-Buch zum Kinderrecht auf Privatsphäre
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das neue PIXI-Buch „Stopp, PRIVAT!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf Privatsphäre„. Es ist nach den Kinderrechte-PIXI-Büchern zu den Themen
- Mitbestimmung von Kindern,
- Schutz von Kindern vor Gewalt,
- Kinderarmut sowie
- Kinderrecht auf beide Eltern
das fünfte Kinderrechte-PIXI des Deutschen Kinderhilfswerkes und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Es ist wichtig, dass alle Kinder von Anfang an ihre Rechte kennen. Mit den Kinderrechte-Pixis hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen wunderbaren Weg in die Kitas und in die Kinderzimmer gefunden! Als Bundeskinderministerin will ich, gemeinsam mit vielen Partnern, dafür sorgen, dass die Kinderrechte noch mehr an Bedeutung gewinnen. Deshalb wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Für uns ist klar: Wir brauchen eine Gesellschaft, in der Kinder stark sind und ein ausgeprägtes Bewusstsein für ihre Rechte und für unsere Demokratie entwickeln können“.
„Leider sind die Kinderrechte auch fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gilt natürlich auch für Kinder. Das müssen wir Erwachsene respektieren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich als unsichtbarer roter Faden durch die Geschichten zieht. Inklusion ist gelebter Alltag in der Kita, in der die PIXI-Reihe spielt. Über das Begleitmaterial „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 5„, das zusammen mit dem PIXI-Buch bestellt werden kann, erhalten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen Leitfaden, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kita-Kindern thematisieren können. Das Material stellt diesmal zwei Praxisübungen vor, mithilfe derer die Themen „Recht auf Privatsphäre“ und „Gebärdensprache“ erarbeitet werden können.
Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 15.04.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neues PIXI-Buch zum Kinderrecht auf Privatsphäre )Kindgerechter Staatenbericht

© DKHW
Am 4. April 2019 hat die Bundesregierung offiziell den 5. und 6. Staatenbericht zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eingereicht. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks hat zudem eine kindgerechte Version des Staatenberichts veröffentlicht. Die Broschüre „Die Rechte von Kindern in Deutschland – Ein Bericht an die Vereinten Nationen“ ist eine Zusammenfassung ausgewählter Inhalte des Berichtes in kind- und jugendgerechter Sprache.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindgerechter Staatenbericht )„Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände“
Einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe liefern PFAD Bundesverband, Bundesverband behinderter Pflegekinder und AGENDAPflegefamilien mit ihrem gemeinsamen Papier „Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände“ (pdf) vom 22.10.2018.
Darin verdeutlichen die Pflegefamilienverbände, wie die Rechte und Interessen von Pflegekindern gesichert werden können und sollen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände“ )Bis zum Jahresende: PFAD Broschüren zu Sonderkonditionen
Aufgrund zahlreicher Nachfragen von Jugendämtern und Freien Trägern, die ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten wollen, bietet der PFAD Bundesverband e.V. für seine fünf aktuellsten Broschüren bis zum Jahresende 2018 Mengenrabatte an:
- Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern
- Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
- Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
- Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien (überarbeitete Auflage, ohne Abbildung)
Bei einer Gesamtbestellung (Sie können mischen!)
- ab 25 Stück werden nur 2,50 Euro,
- ab 50 Stück 2,00 Euro pro Heft berechnet.
- Unter 25 Stück kosten die Broschüren je Exemplar 3,00 Euro.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Bitte richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfad-bv.de
Weitere Publikationen des PFAD Bundesverbandes e.V. finden Sie hier.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bis zum Jahresende: PFAD Broschüren zu Sonderkonditionen )kinderrechte.digital
Am 20. November 2017 war der Internationale Tag der Kinderrechte, die UN-Kinderrechtskonvention feierte ihren 28. Geburtstag. Seit der Verabschiedung der Kinderrechte hat sich die Welt verändert, Internet, Apps und Onlinespiele sind für Kinder heute eine Selbstverständlichkeit. Sie bringen neue Möglichkeiten des Spielens und Lernens und können die Rechte von Kindern stärken, aber sie bergen auch Gefahren.
Wer Kinderrechte heute verstehen und verwirklichen will, muss die Chancen und Risiken der Digitalisierung mitdenken und sich auf die digitalisierte Lebenswelt von Kindern einlassen. Jedes Kind hat das Recht auf Zugang zu digitalen Medien, auf Bildung mit digitalen Medien und die Vermittlung von Medienkompetenz. Das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit wird ganz klar durch das Internet gestärkt, aber dabei muss auch der Schutz vor neuen Formen und Phänomenen der Diskriminierung, beispielsweise Cyber-Mobbing oder Hate Speech, gewährleistet sein. Die Kinderrechtskonvention garantiert das Recht auf Freizeit, Spiel und Teilhabe, aber bisher sind digitale Spielplätze für Kinder (noch) keine Selbstverständlichkeit. Die Privatsphäre von Kindern ist durch das Internet verletzlicher geworden, Gewalt und Missbrauch finden auch online statt. Deshalb muss das digitale Umfeld Schutzmechanismen bereitstellen, die das Alter und die Fähigkeit der Kinder berücksichtigen.
Am Weltkindertag 2017 ist es Zeit, die Kinderrechte in der digitalen Welt zu stärken. Denn für Kinder stellt das Internet die Welt nicht auf den Kopf, sondern macht sie größer, bunter und vielfältiger.
Weitere Informationen unter www.kinderrechte.digital.
Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Digitale Chancen vom 20.11.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Gutachten untersuchen Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland
In Deutschland gibt es erheblich Defizite bei der Umsetzung der Kernprinzipien der VN-Kinderechtskonvention. Das ist das Ergebnis zweier Gutachten, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entstanden sind. Die Ergebnisse sprechen für eine Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz.
Seit der Ratifikation der VN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland im Jahre 1992 wird die Aufnahme spezifischer Kindergrundrechte ins Grundgesetz diskutiert. Die vorliegenden Gutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Friederike Wapler analysieren die gegenwärtige Umsetzungspraxis von Gesetzgeber und Rechtsprechung in allen Rechtsgebieten mit kinderrechtlichem Bezug. Bewertet werden zudem gegenwärtig bestehende Regelungsvorschläge zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass Kernprinzipien der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Dazu gehören das Kindeswohlprinzip nach Artikel 3 Absatz 1 und das Beteiligungsrecht nach Artikel 12. Daher sehen die Gutachten eine explizite Verankerung dieser Prinzipien im Grundgesetz als verfassungspolitisch sinnvoll an.
Erhebliche Defizite bei der Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention
Das Gutachten zur Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland wertet in allen Rechtsgebieten mit direktem oder indirektem kinderrechtlichen Bezug Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und juristische Fachliteratur systematisch aus auf Versäumnisse des Gesetzgebers sowie unterbliebene und fehlerhafte Anwendung bestehender Kernprinzipien der Kinderrechtskonvention (KRK) im Einzelfall insbesondere durch die Rechtsprechung. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass trotz positiver Entwicklungen in einigen Rechtsgebieten immer noch erhebliche Anwendungs- und Umsetzungsdefizite hinsichtlich des Kindeswohlprinzips nach Artikel 3 KRK und des Beteiligungsrechts des Kindes nach Artikel 12 KRK bestehen
Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz
Das Gutachten zu Kinderrechten ins Grundgesetz sieht es daher als verfassungspolitisch sinnvoll an, das Kindeswohlprinzip und das Beteiligungsrecht explizit im Grundgesetz zu verankern. Prüfgegenstand war der Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Artikel 6 Absatz 5 GG, den das Bundesland Nordrhein-Westfalen am 22. März 2017 in den Bundesrat eingebracht hat. Das Gutachten sieht in der vorgeschlagenen Formulierung eine mit der Verfassung kompatible, adäquate Umsetzung der Kernprinzipien der VN-Kinderrechtskonvention.
Geltung der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Spätestens seit der Rücknahme des zunächst erklärten Vorbehalts zur VN-Kinderrechtskonvention im Jahre 2010 besteht kein Zweifel mehr an der vollumfänglichen Geltung der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Sie hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und liegt damit zwar unterhalb des Grundgesetzes, ist aber wegen des Gebots der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes zur Auslegung der Grundrechte heranzuziehen. Deutschland ist als Vertragsstaat nach Artikel 4 KRK verpflichtet, die Rechte der VN-Kinderrechtskonvention umzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.11.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen – die Zeit dafür ist überfällig!
Berlin, 17. November 2017: Anlässlich des 28. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2017 fordert die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention die Kinderrechte endlich in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Abgeordneten des Bundestages und die Bundesregierung sollten die wiederholten Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst nehmen. Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, bildet ein wichtiges Fundament für eine gute und generationengerechte Politik.
Die National Coalition begrüßt die Ankündigung des Landes Brandenburg, sich über den Bundesrat für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einzusetzen.
„Zwar hat das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt, dass Kinder Grundrechtsträger sind und die Wahrung ihrer grundlegenden Rechte sowohl vom Staat als auch von den Eltern erwarten können. Im Wortlaut des Grundgesetzes aber tauchen Kinder nur als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition.
Die National Coalition hat in einem Schreiben die an den Sondierungsgesprächen beteiligten Politikerinnen und Politiker aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz fester Bestandteil des Koalitionsvertrags wird. Die Zeit dafür ist überfällig.
Die Bemühungen scheinen jetzt Früchte zu tragen. Die Jamaika-Sondierer kündigten an, dass sie die Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz ausdrücklich in den Koalitionsvertrag aufnehmen wollen. Nun kommt es auf die Formulierung an: „Besonders wichtig ist die Verankerung des Kindeswohlvorrangs in der Verfassung. Damit wäre klar, dass bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen die besten Interessen des Kindes vorrangig berücksichtigt werden müssen. Auch die Rechte auf Förderung und angemessene Beteiligung sollten in das Grundgesetz aufgenommen werden“, so Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition.
Die Auswirkungen auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen wären groß. Wenn Kinderrechte Bestandteil der Verfassung werden, dann würden bei Entscheidungen in Politik, Justiz und Verwaltung die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher angehört und berücksichtigt. Dies ist bei ungerecht verteilten Bildungschancen, der steigenden Kinderarmut und mangelnder Gesundheitsfürsorge weit mehr als nur ein wichtiges politisches Signal. Auch im Ausländer- und Asylrecht spielt das Kindeswohl immer noch nicht eine vorrangige Rolle. Kinder und Jugendliche, die nach ihrer Flucht dringend Unterstützung und Hilfe benötigen, haben nicht das gleiche Recht auf gesundheitliche Versorgung wie Kinder mit einem deutschen Pass. Auch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte Personen unter 18 Jahren ist mit der Kinderrechtskonvention nicht vereinbar.
Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC) – ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 120 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.
Weiterführende Links:
Bundestag Drucksache 234/17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6))
Hamburger Appell und Hintergrundpapier zu Kinderrechten ins Grundgesetz
KONTAKT: Prof. Dr. Jörg Maywald (Sprecher): Tel. 0178-533 90 65; Luise Pfütze (Sprecherin) Tel.: 0176-1260 61 15; Kirsten Schweder, Geschäftsstelle: Tel. 0163-68 63 480, Email: info@netzwerk-kinderrechte.de, Webseite: www.netzwerk-kinderrechte.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )terre des hommes befragt Parteien in Sachen Kinderrechte
Nimmt man die Wahlprogramme der Parteien zum Maßstab, könnte die nächste Legislaturperiode zumindest kleine Fortschritte bei der Verwirklichung der Kinderrechte bringen. Das ist das Ergebnis einer Befragung der Parteizentralen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Linken, der FDP und der AFD im Vorfeld der Wahlen durch terre des hommes. Gefragt wurde nach den Plänen zur Umsetzung von Kinderrechten und UN-Nachhaltigkeitszielen, aber auch konkret zur Ausbeutung von Kindern in Deutschland, zum Umgang mit Flüchtlingskindern sowie zu Waffenexporten und der Rekrutierung von Minderjährigen in die Bundeswehr. Die AFD hat auf die Fragen nicht reagiert.
Der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz scheint nichts mehr im Wege zu stehen, denn CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke wollen sich dafür einsetzen. Nur die FDP sieht keine Notwendigkeit. Bei der Verschärfung der Waffenexportpolitik, für die sich terre des hommes derzeit mit der Kampagne »Stoppt Waffenexporte« einsetzt, sehen SPD, Grüne, Linke und FDP in unterschiedlicher Schärfe Handlungsbedarf. Chancen zeichnen sich für die terre des hommes Forderung ab, die Rekrutierung von Minderjährigen in die Bundeswehr zu beenden. SPD, Grüne und Linke wollen sich dafür einsetzen. Große Unterschiede zwischen den Parteien zeigen sich bei Fragen zum Umgang mit Fluchtursachen. Während CDU/CSU und FDP auf die Einbeziehung der Privatwirtschaft und die Schaffung von Entwicklungspartnerschaften zur Stärkung der Herkunftsländer der Flüchtlinge setzen, verweisen SPD, Grüne und Linke auch auf die internationale Wirtschafts-, Friedens- und Umweltpolitik und benennen faire Handelspolitik, Klimaschutz und zivile Konfliktprävention als wichtige Aspekte zur Bekämpfung von Fluchtursachen.
»Es gibt mit einer neuen Regierung eine reale Chance, die Verwirklichung von Kinderrechten voranzubringen«, erklärte Jörg Angerstein, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Voraussetzung ist allerdings, dass die Parteien nach der Wahl ihre Pläne und Versprechungen auch wirklich angehen und umsetzen und Kinderrechte nicht als Dispositionsmasse bei Koalitionsverhandlungen geopfert werden. Und natürlich reicht es nicht, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, sondern damit verbindet sich der Auftrag, bestehende Gesetze und Verordnungen auf ihre Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention zu überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.«
Quelle: Pressemitteilung von terre des hommes vom 11.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Jubiläumstagung der Deutschen Liga für das Kind „Kinder schützen, fördern, beteiligen“ am 13./14.10. in Berlin
Unter dem Titel „Kinder schützen, fördern, beteiligen. Was ist erreicht, was bleibt zu tun“ veranstaltet die Deutsche Liga für das Kind ihre diesjährige öffentliche Jahrestagung – zugleich Jubiläumstagung anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Liga – am 13./14. Oktober 2017 im Abgeordnetenhaus von Berlin.
Gemäß UN-Kinderrechtskonvention genießt jedes Kind umfassende Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Auch im deutschen Recht wurde die Position von Kindern in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Anlässlich 40 Jahren Deutsche Liga für das Kind zieht diese Tagung eine Zwischenbilanz. Wie hat sich die Stellung des Kindes in Familie und Gesellschaft verändert? Auf welche Weise kommen Kinder in den unterschiedlichen Lebensbereichen tatsächlich zu ihrem Recht? Wie können Fachkräfte ihr Handeln an den Rechten der Kinder orientieren? Welche rechtlichen und gesellschaftlichen Reformen stehen noch aus? Was muss die Politik tun?
Themen und Referent(inn)en u.a.:
- Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit: „40 Jahre Deutsche Liga – eine Bilanz“;
- Prof’in Dr. Jutta Allmendinger Ph.D.: „Der lange Arm der frühen Kindheit. Soziale Lage und Bildung“;
- Prof‘in Dr. Annedore Prengel: „Pädagogik der Vielfalt und die Ethik pädagogischer Beziehungen“;
- Dr. Axel Adrian: „Besteht eine Rechtspflicht zur Einführung eines Wahlrechts von Geburt an?“;
- Dr. Nicole Strüber: „Stellt die frühe Kindheit die Weichen? Die Entwicklung des kindlichen Gehirns in den ersten Lebensjahren“;
- Prof‘in Dr. Ute Thyen: „Frühe Hilfen und Kinderschutz“;
- Prof. Dr. Lothar Krappmann: „Die Zukunft der Kinderrechte“;
- Podiumsdiskussion zum Thema: „Schutz – Förderung – Beteiligung, Kinderrechtliche Herausforderungen für die Zukunft“ mit Studierenden des Masterstudiengangs Childhood Studies and Children´s Rights an der FH Potsdam,
- Dr. Thomas Fischbach (Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte),
- Ingeborg Rakete-Dombek (Fachanwältin für Familienrecht und Vizepräsidentin der Deutschen Liga für das Kind),
- Prof’in Dr. Sabine Walper (Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind);
- Moderation: Prof. Dr. Jörg Maywald.
Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und für Kinder tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende, Auszubildende und alle am Thema interessierte.
zur Online-Anmeldung
Teilnahmegebühr: 80,- Euro für die Teilnahme an beiden Tagen, Studierende und Auszubildende 50,- Euro.
Tagungsort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchner Str. 5, 10117 Berlin-Mitte
Das Tagungsprogramm ist erhältlich über die Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de
Quelle: Mitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 29.06.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD 3/2017: „Die Rechte der Kinder in Vollzeitpflege und Adoption verwirklichen“
Ausgabe 3/2017 der PFAD Fachzeitschrift dreht sich um das Thema „Die Rechte der Kinder in Vollzeitpflege und Adoption verwirklichen„.
Einige Inhalte:
- Ulrike Schulz: Die Rechte von Pflegekindern
- Rainer Kemper: Die Beteiligten im Blick – Abwägung der Rechte und Interessen der Kinder, ihrer Eltern und ihrer Adoptiveltern bei der Adoption
- Birgit Lattschar: „… und dann haben die mich zu der Familie gebracht.“ Das Recht von Kindern auf einen guten Übergang und seine Verwirklichung
- 17. Jahrestagung BAG ADOPTION UND INPFLEGE: „Die Rechte der Pflege- und Adoptivkinder“
- 5 Jahre Zusammenarbeit „Runder Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände“
- 30 Jahre PFAD FÜR KINDER in Bayern
- Umsonst gehofft – Pflegekindern bleibt Stabilität in der Pflegefamilie verwehrt
- Tagungsbericht: Behinderte Kinder in Pflegefamilien
Darüber hinaus bietet das Heft wieder Informationen zu aktuellen Entwicklungen, Neuigkeiten aus der Arbeit des PFAD Verbandes, Rezensionen und Leseranfragen.
nähere Informationen zur PFAD Fachzeitschrift
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtagung „Kinderrechte – Kinderschutz“ am 17.10. in Stuttgart
Am 17.10.2017 findet in Stuttgart der Fachtag 2017 der Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V. statt. Thema ist: „Kinderrechte – Kinderschutz: Die Anerkennung der Lebenswirklichkeit des Kindes und ihre Relevanz für Jugendhilfe, Pädagogik und Justiz„.
Im Mittelpunkt des Fachtages stehen die konkrete Lebenswirklichkeit des Kindes und die Frage, wie diese Lebenswirklichkeit von den handelnden Akteuren wahrgenommen und interpretiert wird. Ausgehend von konkreten Praxisbeispielen werden folgende Themenfelder beleuchtet und im Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnah erörtert und diskutiert:
- Wie wird das Leid des Kindes von den Beteiligten wahrgenommen, wenn feststeht, dass es in seiner Herkunftsfamilie vernachlässigt oder misshandelt wird?
- Stehen tatsächlich die Bedürfnisse des Kindes im Zentrum der Entscheidungen der handelnden Akteure?
- Was ist bei der Erarbeitung der Perspektiven für ein Kind zu beachten?
- Werden neu entstandene Bindungen zwischen Kind und Pflegeeltern ausreichend geschützt?
- Was bedeutet Beteiligung des Kindes und Berücksichtigung des Kindeswillen?
- Wie steht es um die Kinderrechte in Deutschland und wie gestaltet sich deren praktische Umsetzung?
- Wie arbeiten die Akteure im System zusammen?
Erstmals werden mit diesem interdisziplinär angelegten Fachtag neben Pflegeeltern und Fachkräften der Jugendhilfe auch gezielt Rechtsanwälte, Richterschaft, Verfahrensbeistände und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger angesprochen und danach gefragt, wie die Akteure im System zusammenwirken.
Anmeldeschluss ist der 01.10.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Brief an Abgeordnete: „KJSG – Akzeptanz der BGB-Änderung“
Am Mittwoch soll der Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ins Bundeskabinett eingebracht werden.
Der PFAD Bundesverband, die AGENDAPflegefamilien sowie der Bundesverband behinderter Pflegekinder wenden sich deshalb noch einmal direkt an die Regierungsmitglieder und weitere Bundestagsabgeordnete mit der Bitte, die Rechte von Pflegekindern auf den Schutz eines stabilen kontinuierlichen Lebensortes auch im BGB zu verankern.
Brief „KJSG – Akzeptanz der BGB-Änderung“ vom 10.04.2017
Am 22.03.2017 hatten sie bereits ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben (wir berichteten).
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Familienministerium: Festakt zum 25 jährigen Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention
196 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention – ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert – bis heute unterzeichnet. Damit ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag. Bereits vor 25 Jahren hat Deutschland sich vor der Staatengemeinschaft zu Kinderrechten bekannt. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland in den letzten 25 Jahren zu diskutieren und zu würdigen, veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April einen politischen Festakt.
„Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Festrede.
Auf dem Podium diskutierte Ministerin Schwesig mit ihren Gästen: Bundesjustizminister Heiko Maas, der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Prof. Dr. Beate Rudolf und dem Sprecher der National Coalition Prof. Dr. Jörg Maywald. Thema waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wo es um ihre Rechte geht. Einigkeit besteht darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.
„Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind“, betonte Schwesig. Sie begrüßte ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der UN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das „Kindeswohlprinzip“ und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“.
An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.
Weiter Informationen unter: www.25-jahre-kinderrechte.de und www.bmfsfj.de/kinderrechte
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 04.04.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Wettbewerb „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes
Ab sofort können sich Schulklassen und außerschulische Gruppen für das Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes bewerben. Bei diesem Wettbewerb sind Kinder und Jugendliche aufgerufen, kreative Ideen zu entwickeln, wie die Kinderrechte in ihrem Alltag bei Kindern und Erwachsenen bekannter gemacht und umgesetzt werden können. Möglich sind beispielsweise Videos, Fotostorys, gemalte Bilder, geschriebene Geschichten, Comics oder Hörspiele. Die Dokumentationen der durchgeführten Aktionen können bis zum 17. Juli 2017 als eingereicht werden. Eine Jury aus Kindern und Erwachsenen des Deutschen Kinderhilfswerkes wählt die drei kreativsten Einsendungen aus. Die Gewinner werden zum Weltkindertagsfest im September dieses Jahres nach Berlin eingeladen, um dort die Aktionen der Öffentlichkeit zu präsentieren.
„Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land feststellen, dass wir von einer vollständigen Umsetzung der in der Konvention festgeschriebenen Kinderrechte noch weit entfernt sind. Ein Fünftel der Kinder hat noch nichts über die Kinderrechtskonvention gehört oder gelesen. Und fast zwei Drittel der Kinder kennen Kinderrechte nur vom Namen her und wissen über Einzelheiten nicht so gut Bescheid. Das möchten wir mit diesem Wettbewerb ändern“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zum Start der Bewerbungsphase.
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen.
Weitere Infos zum Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes finden sich unter: www.kindersache.de/wettbewerb. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 08.03.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Enquetekommission für Kinderschutz und Kinderrechte in Hamburg
Ende Dezember 2016 hat eine Enquetekommission zur Stärkung von Kinderschutz und Kinderrechten in Hamburg ihre Arbeit aufgenommen. Zu ihren Zielen gehören – laut Website der Kommission – die Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure.
Zum Vorsitzenden wählte die Kommission Prof. Dr. Christian Schrapper (Universität Koblenz Landau), als Stellvertreterin Sabine Boeddinghaus (Fraktionschefin der Linken) für 2017 sowie Daniel Oetzel (FDP) für 2018. Der Kommission gehören neben neun Abgeordneten der Bürgerschaft neun externe Sachverständige an. Die Sachverständigen sind Henriette Katzenstein, Prof. Dr. Fabian Kessl, Dr. Heinz Kindler, Prof. Dr. Thomas Möbius, Prof. Dr. Ludwig Salgo, Prof. Dr. Christian Schrapper (Vorsitz), Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl und Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner.
Bis Ende Oktober 2018 soll die Kommission konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Kinder- und Jugendhilfesystems in Hamburg formulieren. Diese wurde vor dem Hintergrund mehrerer Fälle von Kindesmisshandlungen in jüngster Vergangenheit gegründet.
Quelle: IGfH
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Willkommensbroschüre für UMF neu aufgelegt
In Zusammenarbeit mit Jugendliche ohne Grenzen hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) die vielfach nachgefragte Willkommensbroschüre neu aufgelegt. Jugendliche aus ganz Deutschland haben daran mitgearbeitet.
- Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun?
- Was passiert alles in der ersten Zeit?
- Wer kümmert sich um mich?
- Und vor allem: Welche Rechte habe ich?
Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre in jugendgerechter Sprache. Die in 2016 überbearbeitete Willkommensbroschüre ist zurzeit nur auf Deutsch erhältlich. Weitere Sprachen folgen im April 2017.
Die Broschüre steht als Download kostenlos zur Verfügung:
Willkommen in Deutschland – Ein Wegbegleiter für unbegleitete Minderjährige [Deutsch]
Printversion: 2,50 Euro zzgl. Versand
Bestellungen (max. 50 Exemplare pro Einrichtung) an: info@b-umf.de
Menschenrechtsinstitut: Kinder als Träger von Menschenrechten im Grundgesetz stärken
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Zentrale Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention sollten im Grundgesetz aufgenommen werden, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November.
„Kinder haben Rechte, und dieses Verständnis sollte auch die deutsche Verfassung klar zum Ausdruck bringen. Im Grundgesetz kommen Kinder lediglich als Objekte elterlicher Verantwortung vor. Dabei sind sie eigenständige Rechtssubjekte, wie auch der UN-Ausschuss für die Recht des Kindes immer wieder betont.
Was es bedeutet, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, wird oft nicht verstanden. Behörden und Gerichte müssen die Menschenrechte des betroffenen Kindes zum zentralen Maßstab ihrer Entscheidung machen und die betroffenen Kinder angemessen anhören. Dennoch spielt die UN-Kinderrechtskonvention trotz ihres rechtsverbindlichen Charakters in der Rechtspraxis keine wesentliche Rolle. Deshalb ist es geboten, die wesentlichen Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufzunehmen. Auf diese Weise würden die Kinderrechte die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte präzisieren, damit sie auch für Kinder ausreichend beachtet werden.
Zentrale Inhalte einer Grundgesetzänderung müssen die eigene Rechtsträgerschaft von Kindern sein, insbesondere das Recht des Kindes auf Gehör in allen Angelegenheiten, die es betreffen. Außerdem sind der Maßstab des Kindeswohls, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des (kindlichen) Alters, das Recht auf Entwicklung und das Recht auf Schutz vor Gewalt im Grundgesetz zu verankern. Als Orientierung für eine solche Grundgesetzänderung kann Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dienen. Eine solche Verfassungsänderung würde Kinder als Träger eigener Rechte ernst nehmen. Dies würde dazu beitragen, die Rechtsprechung und Rechtswirklichkeit für Kinder grundsätzlich zu verbessern.“
Die Bundesländer Bayern und Brandenburg haben sich jüngst dafür ausgesprochen, Kinderrechte ausdrücklich in das Grundgesetz aufzunehmen.
Weitere Informationen: Position Nr. 7: „Kinderrechte ins Grundgesetz: Kinder als Träger von Menschenrechten stärken“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16.11.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hamburger Appell zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
DIE ZEIT IST REIF….
Mit dem Hamburger Appell fordert die National Coalition Deutschland, als ein starkes Netzwerk von rund 115 Mitgliedsorganisationen (darunter der PFAD Bundesverband, die Red.), die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen, die Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag, dazu auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen und sich in ihren Wahlprogrammen klar zu den Kinderrechten zu positionieren. Es ist an der Zeit, dass die Kinderrechte nicht weiterhin ein Schattendasein führen.
HAMBURGER APPELL ZUR VERANKERUNG DER KINDERRECHTE IM GRUNDGESETZ
Kinder haben Rechte. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen im öffentlichen Leben sowie in Politik, Justiz und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört.
Das Bundesverfassungsgericht hat längst anerkannt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Dennoch werden Kinder im Grundgesetz nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte genannt. Sie tauchen dort lediglich als Gegenstand elterlicher Verantwortung auf. Damit wird unsere Verfassung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen nicht gerecht und fällt hinter die EU-Grundrechtecharta und die Verfassungen zahlreicher Staaten zurück, in denen die Kinderrechte bereits verankert sind.
Kinderrechte im Grundgesetz sind ein wichtiges Fundament, auf dem gute Politik gedeihen kann. Dadurch wird die elterliche Erziehungsaufgabe unterstützt und die Berücksichtigung von Kinderinteressen in Gesellschaft und Politik wird gefördert.
Wir fordern anlässlich des 27. Jahrestags der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2016 die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag auf:
Setzen Sie sich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein!
– Damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen
– Damit Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden
– Damit die Förderung und der Schutz für Kinder verbessert werden
– Damit Kinder gehört werden und sich beteiligen können, wenn es um ihre Belange geht
zum Hamburger Appell und dem dazugehörigen Hintergrundpapier
Quelle: National Coaltion Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Broschüren zu Sonderkonditionen
Die Nachfragen von Jugendämtern und Freien Trägern, die ihre Pflege- und Adoptiveltern mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten wollen, haben den PFAD Bundesverband e.V. veranlasst, für seine aktuellsten vier Broschüren bis zum Jahresende 2016 gestaffelte Preise anzubieten:
- Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern
- Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
- Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
Bei einer Gesamtbestellung (Sie können mischen!) ab 25 Stück werden nur 2,50 Euro, ab 50 Stück 2 Euro pro Heft berechnet. Unter 25 Stück kosten die Broschüren wie bisher je Exemplar 3 Euro.
Zuzüglich Versandkosten zu bestellen bei: info@pfad-bv.de
Weitere Publikationen des PFAD Bundesverbandes e.V. finden Sie hier.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Pflege- und Adoptivfamilien und deren Rechte“ am 19.11. in Fulda-Edelzell
Der Pflege-Adoptiv-Kinder-Tag PAKT 2016 des Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien Hessen e.V. findet am 19.11. in Fulda-Edelzell statt und behandelt das Thema „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Pflege- und Adoptivfamilien und deren Rechte„. Referieren werden Petra Hering, Ines Kurek-Bender und Isabel-Theres Spanke.
Beteiligung und Begleitung dieser Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheit ist gesetzlich geregelt. Kinder und Jugendliche sollten diese Möglichkeiten nutzen. Das gelingt aber nur, wenn sie auch über die notwendigen Informationen verfügen und fachlich gut begleitet werden.
Um Anmeldung bis zum 12.11. wird gebeten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtag „Die Rechte von Pflegekindern“ am 08.10. in Rosenheim
PFAD FÜR KINDER Rosenheim e.V. lädt am 08.10. zum Fachtag „Die Rechte von Pflegekindern“ ein.
Pflegekinder erfahren in ihrem Leben viel Fremdbestimmung. Umso wichtiger ist es für ihre Entwicklung zu wissen, dass sie eigene Rechte haben und sie auch kennen. Ihre Meinung ist wichtig und wird respektiert. Mit der Information von Pflegekindern über ihre rechtliche Stellung und deren Berücksichtigung stärken die begleitenden Erwachsenen ihr Vertrauen in die Welt sowie ihr Sicherheits-, Selbstwert- und Verantwortungsgefühl und fördern ihre Entwicklung zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Die Tagung informiert über Entwicklung und Inhalte der Kinderrechte und deren Anwendung im Bereich der Vollzeitpflege. Die Referentin beantwortet gerne Ihre Fragen.
Referentin Ulrike Schulz ist Fachkraft für Jugendinformation, Pflegemutter und engagiert sich seit über 25 Jahren in Zusammenschlüssen von Pflege- und Adoptiveltern. Nach langjähriger Mitarbeit im PFAD FÜR KINDER, Landesverband Bayern ist sie seit 2007 im Vorstand des PFAD-Bundesverbandes tätig.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtag „Die Rechte von Pflegekindern“ am 08.10. in Rosenheim
PFAD FÜR KINDER Rosenheim e.V. lädt am 08.10. zum Fachtag „Die Rechte von Pflegekindern“ ein.
Pflegekinder erfahren in ihrem Leben viel Fremdbestimmung. Umso wichtiger ist es für ihre Entwicklung zu wissen, dass sie eigene Rechte haben und sie auch kennen. Ihre Meinung ist wichtig und wird respektiert. Mit der Information von Pflegekindern über ihre rechtliche Stellung und deren Berücksichtigung stärken die begleitenden Erwachsenen ihr Vertrauen in die Welt sowie ihr Sicherheits-, Selbstwert- und Verantwortungsgefühl und fördern ihre Entwicklung zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Die Tagung informiert über Entwicklung und Inhalte der Kinderrechte und deren Anwendung im Bereich der Vollzeitpflege. Die Referentin beantwortet gerne Ihre Fragen.
Referentin Ulrike Schulz ist Fachkraft für Jugendinformation, Pflegemutter und engagiert sich seit über 25 Jahren in Zusammenschlüssen von Pflege- und Adoptiveltern. Nach langjähriger Mitarbeit im PFAD FÜR KINDER, Landesverband Bayern ist sie seit 2007 im Vorstand des PFAD-Bundesverbandes tätig.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderrechte-Kongress am 22./23.09. in Dresden
Das Spannungsverhältnis von Kinderrechten, Elternrechten und öffentlicher Verantwortung ist das Thema des diesjährigen Kinderrechte-Kongress-Dresden, der am 22./23.09. unter dem Titel „Wirklichkeit trifft Anspruch” stattfindet.
Kinderrechte betonen eigenständige Ansprüche und das unmittelbare Recht der jungen Menschen. Eltern haben ein natürliches Recht, in ihrer Verantwortung als erste Erwachsene für ihre Kinder respektiert und vor Übergriffen auch staatlicher Gewalt geschützt zu werden. Kinder wiederum haben ein natürliches Recht auf Eltern, die sie gut versorgen und erziehen können, wenn nötig mit Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft. Kinder- und Elternrechte können somit nur umgesetzt werden, wenn eine aktive staatliche Gemeinschaft ihre öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen aller Kinder ebenso grundgesetzlich behauptet wie praktisch wirkungsvoll gestaltet.
Das Themenfeld wird in verschiedenen Facetten diskutiert sowie in zahlreichen Fachforen und Arbeitsgruppen hinsichtlich diverser Praxisfelder der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Vollzeitpflege, ASD, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, Inobhutnahme, umF, Erziehungsstellen oder Ombudschaft bearbeitet.
Diese und weitere Themen werden auf dem Kinderrechte-Kongress in Hauptvorträgen sowie in Fachforen und in Arbeitsgruppen diskutiert. Veranstalter_innen sind die TU Dresden, die Hochschule Mittweida, der Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden, der Deutsche Kinderschutzbund-Landesverband Sachsen und Outlaw.die Stiftung.
Anmeldeschluss ist der 18.09.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V. gegründet
Die im März gegründete Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V. ist ein gemeinsames Projekt von Caritas und Diakonie in Hessen.
Die Ombudsstelle will auf die Wahrung von Kinder- und Jugendrechten achten und ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Sie will die Beteiligungsrechte fördern, damit Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag positive Erfahrungen im Umgang mit ihren Rechten machen können. Sie ist Anlaufpunkt sowie Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen in Hessen, die Fragen und Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) haben.
Die MitarbeiterInnen beraten und unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Eltern bei Verständnisschwierigkeiten und rechtlichen Problemen mit Jugendämtern sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Empfehlungen der AGJ zum Reformprozess SGB VIII
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ verfolgt die derzeitigen bundespolitischen Diskussionen über eine umfassende Novellierung des SGB VIII.
Hervorgehobene Themen sind:
- Kinderrechte
- Weiterentwicklung der Hilfeplanung und Stärkung der Beteiligungsrechte,
- die Große bzw. Inklusive Lösung,
- die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung,
- Änderungen bei der Betriebserlaubnis/Heimaufsicht,
- die Absicherung der Rechte von Pflegekindern in Dauerpflegeverhältnissen sowie
- Änderungen angestoßen durch die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes.
Die AGJ hat sich zu den diversen Einzelthemen/-fragen intensiv ausgetauscht und ist über das AGJ-GESPRÄCH ‚Wie soll das gehen? Zentrale Herausforderungen bei der Umsetzung der „Größen Lösung“‘ auch in den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenhilfe getreten.
In den vorliegenden Empfehlungen werden Forderungen und Vorschläge aus diesem Diskurs gebündelt, mit denen sich die AGJ in dem laufenden Reformprozess SGB VIII positioniert.
zur ausführlichen Stellungnahme der AGJ vom 25.02.2016
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