Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut

Zusammenfassung:
- Nach vier Jahren Rückgang erstmals wieder Anstieg der Fallzahlen
- Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen mit +49 % besonders stark
- Gleichzeitig meldeten die Jugendämter auch im zweiten Corona-Jahr weniger Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen (-6 %)
zur ausführlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Nr. 315 vom 27.07.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut )Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28 000 Verfahren

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2021 bei 28 115 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20 632 Berliner und 7 483 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 2 161 Verfahren bzw. 10 Prozent mehr, in Brandenburg 592 Verfahren bzw. 8 Prozent weniger als 2020.
Geht man von der Schwere der Fälle aus, waren in Berlin 20 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 23 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 57 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.
Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 18 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 30 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.
Vernachlässigung ist häufigste Kindeswohlgefährdung
5 967 Fälle (57 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2 706 (26 Prozent) psychische und 1 512 (14 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 364 Fällen (3 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
In über der Hälfte (1 861) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 977 (28 Prozent) Fällen und für körperliche Misshandlungen in 567 (16 Prozent) Fällen angegeben. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 148 Fällen (4 Prozent) vor.
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre
77 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes fünfte Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren häufiger betroffen (Berlin: 54 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Mädchenanteil in Berlin bei 53 Prozent und in Brandenburg bei 55 Prozent.
Hinweise von Justiz und Polizei
Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 31 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 19 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 8 Prozent, Brandenburg: 17 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 8 Prozent und in Brandenburg 11 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 12 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Datenangebot
Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.
Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26.07.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28 000 Verfahren )19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.
2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.
Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021 )9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen
WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).
Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre
Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.
Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten
Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.
Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).
Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung
Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).
Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.
Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).
Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.
Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 21.07.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen )Berlin und Brandenburg: Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020

Im Jahr 2020 führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 26 546 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 18 471 Berliner und 8 075 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.
In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2019 um 8 Prozent und in Brandenburg um 18 Prozent.
Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Berlin
Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 56 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.
53 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 27 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Brandenburg
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Bei je 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute bzw. eine latente Gefährdung vor und in je 31 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf bzw. es wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.
In weit über der Hälfte (2 143) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 595 (15 Prozent) bzw. 1 027 (26 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 161 Fälle (4 Prozent).
Alter der Kinder und Jugendlichen
80 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre. Rund jedes fünfte Kind sogar jünger als 3 Jahre. Dabei waren Jungen etwas häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent), lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt.
Inanspruchnahme von Leistungen
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16–18 SGB VIII wurde für 1 543 Fälle in Berlin und 648 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
686 Berliner und 350 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 254 Fällen in Berlin und 487 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20.07.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Berlin und Brandenburg: Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020 )Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45 400 Kinder in Obhut

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45 400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 %) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4 100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1 100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2 100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.
Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst
Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste (15 %) und Hinweise auf körperliche Misshandlungen der vierthäufigste Grund für eine Inobhutnahme (13 %). An fünfter Stelle standen Beziehungsprobleme (ebenfalls 13 %) und auf Rang 6 psychische Misshandlungen (8 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.
Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet
Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 %), bei beiden Eltern gemeinsam (25 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 %). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.
Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 24.06.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45 400 Kinder in Obhut )3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

In Bayern wurden im Jahr 2020 insgesamt 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2020 der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 417 Fällen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 342 Fälle, was einem Minus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 755) entspricht. Betroffen waren insgesamt 1 766 Jungen und 1 576 Mädchen.
Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 417 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 449 Fälle) war hier ein Rückgang von 2,2 Prozent zu verzeichnen.
2 323 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (70 Prozent), 182 in einer betreuten Wohnform (fünf Prozent) und 837 lebten bei einer geeigneten Person (25 Prozent).
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 23.06.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern )Im Jahr 2020 verfügten bayerische Familiengerichte in 3.077 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

In 1 818 Fällen wurde die Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden
Im Laufe des Jahres 2020 wurden insgesamt 3 077 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 536 Buben und 1 541 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 818 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 in insgesamt 3 077 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 112). In 1 536 Fällen waren Jungen und in 1 541 Fällen Mädchen betroffen.
In 1 818 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 596 Fällen der vollständige und in 1 222 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.
Des Weiteren wurde in 777 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 114 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 368 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Quelle: Bayerischen Landesamts für Statistik vom 21.06.2021
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Die aktuelle KomDat-Doppelausgabe 2020 2+3 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat), beschäftigt sich u.a. mit den Entwicklungen der Inobhutnahmen und Gefährdungseinschätzungen. Interessant ist die Diskussion, warum sich – anders als erwartet – bisher kaum Veränderungen in den Zahlen während der Corona-Pandemie zeigen.
Download Komdat 2020 2+3 (3MB)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für KomDat 2020 2+3 erschienen )Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 mit rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen das zweite Mal in Folge 10 % mehr Fälle festgestellt als im jeweiligen Vorjahr. Eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt nun, dass in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorlagen. Im Jahr 2019 betraf das rund 11 200 Kinder und Jugendliche. Zu den vier Gefährdungsarten zählten dabei – neben psychischen und körperlichen Misshandlungen – noch Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

In 17 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden zwei verschiedene Gefährdungsarten festgestellt, in 3 % waren es drei und in 0,2 % der Fälle lagen sogar alle vier Gefährdungsarten vor. Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt (6 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung). Die zweithäufigste Kombination bildeten 2019 psychische und körperliche Misshandlungen (ebenfalls 6 %). An dritter Stelle stand die Kombination aus Vernachlässigung und körperlicher Misshandlung (4 %).

Gut vier Fünftel (81 %) der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Dabei waren die mehrfach betroffenen Mädchen und Jungen tendenziell etwas älter als der Durchschnitt aller Betroffenen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen überdurchschnittlich gestiegen – und zwar um 15 % (Durchschnitt: +10 %).
Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt der Anteil der Inobhutnahmen und der Anrufungen der Familiengerichte
Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt auch der Anteil der Minderjährigen, die nach der Feststellung der Kindeswohlgefährdung zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während dies in den Fällen mit einer Gefährdungsart auf 14 % der Kinder und Jugendlichen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 %, bei drei Arten 27 % und bei allen vier Arten 40 %.
Noch ausgeprägter war dieser Zusammenhang bei den Anrufungen des Familiengerichts: Familiengerichte werden vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Kinderschutz durch mildere Mittel nicht (wieder) hergestellt werden kann. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass das Familiengericht bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen wurde. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Sonderauswertung zu den mehrfach betroffenen Kindern und Jugendlichen können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Ausführliche Angaben der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Genesis Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und andere Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite. Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem im Indikator 16.2 aufgegriffen.
Hinweis:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 06.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt )Pflegemutter aus Solingen zu Haftstrafe verurteilt

(us) Der Prozess gegen die, wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener angeklagte Pflegemutter aus Solingen endete mit einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Die 52-Jährige hatte im Juni 2017 ein ihr vom Jugendamt anvertrautes Kleinkind derart misshandelt, dass das Mädchen seinen schweren Verletzungen erlag.
Das Gericht kritisierte auch den Umgang der Jugendämter mit dem Fall. Bemängelt wurde, dass der als Pflegemutter ungeeigneten Person überhaupt Pflegekinder vermittelt wurden, dass unter den beteiligten Jugendämtern kein diesbezüglicher Informationsaustausch stattfand und das Pflegeverhältnis trotz mehrerer Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung nicht beendet wurde.
Pressespiegel:
- RP Online vom 04.12.2020: Fast sieben Jahre Haft für Pflegemutter nach Tod von Kleinkind
- Solinger Tageblatt vom 04.12.2020: Tod eines Kleinkinds (2): Frühere Pflegemutter muss ins Gefängnis
- Westdeutsche Zeitung vom 04.12.2020: Pflegemutter aus Solingen muss fast sieben Jahre in Haft
Erleichterung der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung

Berlin: (hib/MWO) Erweiterte Möglichkeiten der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdungen sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor (19/24446). Wie es in der Vorlage heißt, ist die bisherige Ermächtigungsgrundlage defizitär. Ein im Interesse der Kinder und Jugendlichen erforderlicher Informationsaustausch zwischen den Gerichten und den Staatsanwaltschaften einerseits und den Jugendämtern andererseits dürfe jedoch nicht an überhöhten Hürden scheitern. Deshalb soll das Kriterium der erheblichen Gefährdung durch Bezugnahme auf das einfache Kindeswohl ersetzt werden mit dem Ziel einer Prüfung der Gefährdungslage durch das Jugendamt.
Quelle: Heute im Bundestag vom 19.11.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Erleichterung der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung )Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen
WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 % oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 % auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als 8 Jahre. Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei Alleinerziehenden (42 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Nur 4 % von ihnen suchten selbst Hilfe beim Jugendamt, am häufigsten kam aber ein Hinweis von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22 %), Schulen und Kitas (17 %) oder aus dem privaten Umfeld beziehungsweise anonym (15 %).
Vernachlässigung ist am häufigsten, sexuelle Gewalt steigt am stärksten
Die meisten der rund 55 500 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (32 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – dazu zählen beispielsweise Einschüchterungen, Demütigungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In weiteren 27 % der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und bei 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt mit rund 3 000 Fällen am seltensten festgestellt wurden, war hier prozentual ein besonders starker Anstieg zu beobachten: Von 2018 auf 2019 nahmen die Fälle durch sexuelle Gewalt um 22 % zu (+536 Fälle). Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2018 fort. Damals hatte es im Vergleich zu 2017 einen ähnlich deutlichen Anstieg gegeben (+20 % bzw. +409 Fälle).
2019 registrierten die Jugendämter auch mehr betroffene Jungen: Bei ihnen betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr sogar 30 % (+238 Fälle). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass inzwischen auch Jungen häufiger als potenzielle Opfer sexueller Gewalt wahrgenommen werden. Trotz dieser Entwicklung sind Mädchen weiterhin am häufigsten betroffen: Etwa zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, bei denen 2019 eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt festgestellt wurde, waren weiblich.
Erstmals mehr akute als latente Kindeswohlgefährdungen
In rund 28 000 Fällen wurde die Kindeswohlgefährdung 2019 von den Jugendämtern als eindeutig (akut) eingestuft, das waren 12 % mehr als im Vorjahr. In gut 27 500 weiteren Fällen gab es zwar ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden. Diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen sind 2019 ebenfalls angestiegen, allerdings etwas schwächer als die akuten Fälle (+8 %). Infolge dieser Entwicklungen hat erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 die Zahl der akuten die der latenten Kindeswohlgefährdungen überschritten. Die Jugendämter sind in beiden Fällen verpflichtet, der Gefährdung entgegenzuwirken: So schaltete das Jugendamt in 20 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht ein, in 16 % der Fälle nahm es die gefährdeten Kinder zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut.
Bei weiteren rund 59 100 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben (+12 %). Nicht bestätigen konnten die Jugendämter dagegen den Verdacht auf eine Gefährdung in rund 58 400 Fällen (+8 %), hier folgten auch keine weiteren Hilfen.
Hinweis:
Grundlage der Statistik ist das Bundeskinderschutzgesetz von 2012. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.
Weitere Informationen stehen im Tabellenband und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) zur Verfügung.
Quelle: Destatis vom 27.08.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen )Bayern: Mehr als 19 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2019

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2019 insgesamt 19 522 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 793 Fällen eine akute und in 2 854 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 361 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 6 514 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2019 insgesamt 19 522 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet, ein Plus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 10 171 Jungen und 9 351 Mädchen.
2 793 Gefährdungseinschätzungen (14 Prozent) ergaben eine akute, 2 854 (15 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.
Darüber hinaus wurde bei 7 361 Gefährdungseinschätzungen (38 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
Lediglich bei 6 514 Fällen (33 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (4 756) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2 168), 2 103 Fälle wurden anonym und 1 812 durch die Schule angezeigt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 13.07.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: Mehr als 19 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2019 )Bayern: 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder im Jahr 2019

In Bayern wurden im Jahr 2019 insgesamt 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2019 in 1 449 Fällen der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 755 Fälle, was einem Minus von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 944) entspricht.
Betroffen waren insgesamt 1 990 Jungen und 1 765 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 449 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 348 Fälle) war hier ein Anstieg von 7,5 Prozent zu verzeichnen.
Von den 3 755 Maßnahmen wurden 626 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt. 55 Prozent der Betroffenen war zwischen 14 und 18 Jahre alt.
2 703 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (72 Prozent), 151 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 901 lebten bei einer geeigneten Person (24 Prozent).
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten von Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 10.07.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder im Jahr 2019 )2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg

Im vergangenen Jahr führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 23 909 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 17 050 Berliner und 6 859 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2018 um 15 Prozent und in Brandenburg um 14 Prozent, teilt das Amt für Statistk Berlin-Brandenburg mit.
Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
In 54 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fällebestand jedoch Unterstützungsbedarf.
54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Bei 20 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 16 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 31 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.
In weit über der Hälfte (1 773) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 479 (16 Prozent) bzw. 698 (23 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 132 Fälle (4 Prozent).
Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 28 Prozent, BB: 17 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 6 Prozent, BB: 16 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 7 Prozent und in Brandenburg 12 Prozent der Verfahren initiiert.In 23 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 10 Prozent der Berliner und 11 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes vierte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1 301 Fälle in Berlin und 541 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. 654 Berliner und 369 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 173 Fällen in Berlin und 576 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.
Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Quelle: Amt für Statistk Berlin-Brandenburg vom 26.05.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg )KomDat Heft 2/2019 erschienen

Die Inhalte des aktuellen KomDat Heftes 2/2019 beschäftigen sich mit folgenden Themen:
- Anhaltendes Wachstum – Kindertagesbetreuung 2019
- Mehr oder weniger junge Menschen? Ergebnisse der neuen Bevölkerungsvorausberechnung
- Höchste Zunahme von Gefährdungseinschätzungen und Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik
- Inobhutnahmen aus Familien auf neuem Höchststand
- Raus aus der Jugendhilfe – Rückgänge bei jungen Volljährigen mit Fluchterfahrung als Minderjährige
Der Informationsdienst „KomDat Jugendhilfe –Kommentierte Daten der Jugendhilfe“ der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat)liefert Analysen aktueller Entwicklungen in der Jugendhilfe anhand von Erhebungsergebnissen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik und gibt Hinweise und Anregungen zur Erhebung, Auswertung und Nutzung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für KomDat Heft 2/2019 erschienen )Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland

WIESBADEN – Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 6 % weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt, 10 % mehr als 2017. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 trägt das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammen.
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen: die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die minderjährigen Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten. Auch wenn der Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mindestens einem Elternteil in einer der rund 8,0 Millionen Familien zusammenwohnt, ist dies nicht für alle Kinder selbstverständlich.
Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause
Wird ein Kind vorübergehend oder dauerhaft von seiner Familie getrennt, sichert die Kinderrechtskonvention den Betroffenen verschiedene alternative Formen von Betreuung zu. So waren 95 000 Kinder oder Jugendliche im Jahr 2018 in einem Heim untergebracht. Weitere 81 400 Kinder oder Jugendliche lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 % in Verwandten- und 72 % in Fremdpflege.
Können, dürfen oder wollen die Eltern das Kind nicht selbst groß ziehen, besteht – sofern dies dem Kindeswohl dient – die Möglichkeit einer Adoption: Von den rund 3 700 Adoptionen im Jahr 2018 wurde der Großteil, (61 %) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (5 %) handelte es sich um eine internationale Adoption.
Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen
In Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist zudem das Recht jeden Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, der ihn in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung fördert. Nach der EU-weiten Haushaltserhebung EU-SILC (European Survey on Income and Living Conditions) waren in Deutschland im Jahr 2018 mit 17,3 % etwas weniger Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als im Vorjahr (18,0 %) – es konnten sich auch wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten: Während 2017 noch 15,5 % der in Haushalten mit Kindern lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4 % dieser Personen.
Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung
Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland im Rahmen ihres Schutzauftrages bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – das waren 10 % mehr als im Vorjahr.
Verfahren zur Kindeswohlgefährdung
2018 wurden in diesem Zusammenhang auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6 200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen, in 6 000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7 500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8 500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 19.11.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland )Rund 8.300 Verdachtsfälle wegen Gefährdung des Kindeswohls – 70 Prozent mit konkretem Handlungsbedarf

Im Jahr 2018 haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter 8.292 Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung infolge gewichtiger Verdachtsmeldungen abgeschlossen. Laut Statistischem Landesamt Rheinland-Pfalz entspricht dies einem Anstieg um 681 Verfahren bzw. 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Lediglich rund eine von vier angestoßenen Gefährdungseinschätzungen (28 Prozent) wurde ohne weitere Maßnahmen beendet. Folglich ergab sich für 72 Prozent (5.989 Fälle) ein weiterer Handlungsbedarf; dies waren 11,7 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr.
In rund 3.000 Fällen lag eine akute oder latente Gefährdung vor; dies ist ein Anstieg gegenüber 2017 um 21,8 Prozent. Die zuständigen Fachkräfte stellten bei 17 Prozent aller Verdachtsfälle eine akute Kindeswohlgefährdung fest. Weitere 20 Prozent wurden als latente Kindeswohlgefährdung eingestuft. Hier konnte die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Gefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für gut ein Drittel (36 Prozent) der Verfahren kamen die Experten zum Ergebnis, dass – wenngleich keine Gefährdung der Kinder festgestellt wurde – zumindest weiterer Unterstützungsbedarf notwendig war.
In sechs von zehn Fällen (61 Prozent), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, gab es Anzeichen für Vernachlässigung. Anhaltspunkte für psychische bzw. körperliche Misshandlungen konnten bei 35 bzw. 27 Prozent aller Ermittlungen nachgewiesen werden. In rund vier Prozent der Fälle wurden Anzeichen für sexuelle Gewalt festgestellt. Zu beachten ist, dass bei der Meldung zur Art der Kindeswohlgefährdung im Rahmen der amtlichen Statistik Mehrfachnennungen möglich sind.
Auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden mit 28 Prozent anteilig die meisten Verfahren in die Wege geleitet. Danach folgen Verdachtsmeldungen von Bekannten oder Nachbarn sowie anonyme Meldungen mit Anteilen von zwölf Prozent bzw. elf Prozent; weitere acht Prozent der Ermittlungen wurde von Schulen angestoßen.
Mädchen und Jungen waren nahezu gleichermaßen von Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung betroffen. In zwei Dritteln (65 Prozent) der untersuchten Fälle waren die Kinder 9 Jahre oder jünger; nahezu jedes vierte Kind (23 Prozent) hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zum 1. Januar 2012 trat ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt verschiedene Maßnahmen, mit dem Ziel eines deutlich verbesserten Kinderschutzes.
Auf der Grundlage des Kinderschutzgesetzes sind die Jugendämter verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.
Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämtern) jährlich eine Erhebung durchzuführen (§ 98 Absatz 1 und § 99 Absatz 6 SGB VIII). Für die Statistik sind in Rheinland-Pfalz 41 Jugendämter auskunftspflichtig. Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.
Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)
Quelle: www.statistik.rlp.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Rund 8.300 Verdachtsfälle wegen Gefährdung des Kindeswohls – 70 Prozent mit konkretem Handlungsbedarf )Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4 700 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157 300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.
Rein demografisch lässt sich der Anstieg der Kindeswohlgefährdungen nicht erklären: Zwar stieg die Zahl der Minderjährigen von 2017 auf 2018 ebenfalls, aber nur um 0,5 %. Rechnerisch waren damit von 100 000 Kindern und Jugendlichen 372 von einer Kindeswohlgefährdung betroffen. 2017 hatte dieser Wert noch bei 339 gelegen. Damit wurde 2018 auch bereinigt um demografische Veränderungen der höchste Stand in der Zeitreihe erreicht.
Besonders starker Anstieg bei akuten Kindeswohlgefährdungen
Die Jugendämter stuften 2018 rund 24 900 Fälle als „akute“ (eindeutige) Kindeswohlgefährdungen ein, das waren 15 % mehr als 2017. In weiteren rund 25 500 Fällen konnte eine Gefährdung des Kindes nicht sicher ausgeschlossen werden, sodass ein ernsthafter Verdacht blieb. Auch diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen haben zugenommen, wenn auch nicht so stark wie die akuten Fälle (+6 %).
Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20 % beziehungsweise 10 100 aller 50 400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15 % aller Fälle (7 800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.
Bei weiteren rund 53 000 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben, beispielsweise in Form einer Erziehungsberatung oder sozialpädagogischen Familienhilfe (+8 %). In rund 53 900 Fällen wurde der ursprüngliche Verdacht vom Jugendamt nicht bestätigt, sodass weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Unterstützungs- oder Hilfebedarf festgestellt wurde (+11 %).
60 % der Kindeswohlgefährdungen auf Vernachlässigungen zurückzuführen
Die meisten der rund 50 400 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (60 % aller Fälle). In 31 % aller Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen wie beispielsweise Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte festgestellt. In 26 % der Fälle gab es Hinweise auf körperliche Misshandlung und in 5 % der Fälle Hinweise auf sexuelle Gewalt. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Arten der Kindeswohlgefährdung zugleich vorliegen können. Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt relativ selten festgestellt wurden, war die Entwicklung hier auffällig: Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg von 2017 auf 2018 um 20 % auf knapp 2 500. Dabei waren zu zwei Dritteln (67 %) Mädchen betroffen.
Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder eingetreten ist. Bei einem ernsthaften Verdacht sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) festzustellen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten, sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht. Sind die Eltern dazu nicht bereit oder in der Lage, kann der Kinderschutz auch gegen ihren Willen durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.
Quelle: www.destatis.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle )43 375 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2018 in NRW

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478).
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde in 12,9 Prozent der Fälle (5 607) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 6 009 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 14 081 Fällen wurde ein Hilfebedarf festgestellt; in 17 678 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.
37,8 Prozent der Kinder, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren zwischen zehn und 17 Jahren alt. Fast jedes vierte Kind (24,6 Prozent) war jünger als drei Jahre.
Die Jugendämter in NRW wurden in etwa jedem vierten Fall (11 290) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 17,7 Prozent (7 667) der Fälle machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Das Personal von Schulen so ie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 13,2 Prozent (5 746) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung. (IT.NRW)
Quelle: www.it.nrw
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 43 375 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2018 in NRW )Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen in über 4 500 Fällen

Insgesamt rund 13 800 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2018 in Baden-Württemberg für 13 781 Kinder und Jugendliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen (+12 % gegenüber 2017). Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlichen Umgebung.
Im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem die Anzahl der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung gestiegen (+25 %). In diesen 2 196 Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. 49 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Jungen, 51 % Mädchen.1 In 1 248 Fällen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei 718 Fällen gab es Anzeichen für körperliche und bei 761 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden in 139 Fällen festgestellt, mehr als drei Viertel davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.
Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 339 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4 906 Gefährdungseinschätzungen. Bei 4 340 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (24 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 12 % der Fälle kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 9 % von Schulen und in jeweils 8 % der Fälle von Sozialen Diensten, den Personensorgeberechtigten oder anonymen Meldern. Lediglich in 2 % der Fälle kamen die Hinweise von den Minderjährigen selbst.
Rund 22 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren. 19 % waren im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren. Bei weiteren 23 % waren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. Jedes fünfte betroffene Kind war zwischen 10 und unter 14 Jahren (20 %) und 15 % waren Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren.
1 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
Quelle: www.statistik-bw.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen in über 4 500 Fällen )Jugendämter schalten Familiengericht ein – 1 719 Maßnahmen 2018 in Sachsen eingeleitet

Für Kinder und Jugendliche haben die Jugendämter in Sachsen 2018 in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls insgesamt 1719 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet. Diese waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen. Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten:
- 431 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – z. B. Hilfen zur Erziehung),
- 205 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personen- sorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z. B. das Gebot für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen),
- 59 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z. B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und
- 600 vollständige und 424 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge).
Quelle: www.statistik-sachsen.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Jugendämter schalten Familiengericht ein – 1 719 Maßnahmen 2018 in Sachsen eingeleitet )Mehr Berliner Verfahren zur Kindeswohlgefährdung, weniger in Brandenburg

20 856 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg im Jahr 2018 durch. Davon waren 14 852 Berliner und 6 004 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen.
In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren um 14 Prozent, während sie in Brandenburg um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr sank, teilt das Amt für Statistk Berlin- Brandenburg mit.
Akut gefährdet waren in Berlin 21 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beant- wortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden.
In 26 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 26 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.
54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 4 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 17 Prozent eine latente Gefährdung vor. In je 32 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf bzw. es wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt.
In über der Hälfte (1 589) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendlichen durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 417 (15 Prozent) bzw. 577 (21 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 136 Fälle (5 Prozent).
Quelle: www.statistik-berlin-brandenburg.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Mehr Berliner Verfahren zur Kindeswohlgefährdung, weniger in Brandenburg )Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 3 235 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das 232 Verfahren (-6,7 %) weniger als im Vorjahr. Dennoch befanden sich die Verfahren im Vergleich zum Beginn der Erhebung im Jahr 2012 (2 315 Fälle) auf einem vergleichsweise hohen Niveau.
Von den eingeleiteten Verfahren waren 1 641 (50,7 %) Mädchen und 1 594 (49,3 %) Jungen betroffen. Fast jedes 2. Kind (47,3 %) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 853 Kinder jünger als 3 Jahre.
Die Gefährdungen werden von Fachkräften während der zumeist mehreren Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen und deren Familien eingeschätzt. Als Ergebnis der durchgeführten Verfahren wurde bei 14,7 % (475 Fälle) eine akute und bei 11,7 % (378 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei fast 3/4 der Verfahren lag keine Kindeswohlgefährdung vor, aber bei 36,0 % bestand Hilfebedarf.
Bei 60,8 % (594 Fälle) war die Vernachlässigung des Kindes/Jugendlichen der Hauptgrund für die Feststellung einer akuten oder latenten Gefährdungseinschätzung, gefolgt von körperlicher Misshandlung mit 19,7 % (192 Fälle), psychischer Misshandlung mit 14,8 % (145 Fälle) und 4,7 % (46 Fälle) aufgrund sexueller Gewalt. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich.
Am häufigsten machten anonyme Melder das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 20,9 % der Verfahren. Bei 12,5 % der Fälle kamen die Hinweise von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft. Gut jeden 10. Hinweis (10,7 %) erhielten die Jugendämter von Bekannten oder Nachbarn.
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.
Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.
Quelle: statistik-sachsen-anhalt.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen )Kindeswohl: 12 500 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2018 — Ein Drittel der Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung

In Hessen wurden im Jahr 2018 knapp 12 500 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 16 Prozent mehr als im Jahr 2017. Mädchen waren geringfügig häufiger von Gefährdungseinschätzungen betroffen als Jungen.
Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 19 Prozent (2373 Fälle) eine akute und bei 14 Prozent (1724 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 67 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Bei gut der Hälfte der Fälle ohne Kindeswohlgefährdung bestand ein Hilfebedarf. Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betraf Kinder unter 7 Jahren.
Von den 4097 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 52 Prozent (2140 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Gefährdungsart, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 40 Prozent (1626) und den körperlichen Misshandlungen mit 27 Prozent (1091). Anzeichen sexueller Gewalt wurden in 5 Prozent der Fälle (200) festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten körperliche Misshandlungen mit 31 Prozent eine größere Rolle als bei latenten Gefährdungen (20 Prozent). Hingegen spielten die psychischen Misshandlungen bei den latenten Gefährdungseinschätzungen mit 43 Prozent eine größere Rolle als bei den akuten Gefährdungseinschätzungen (37 Prozent).
Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in 39 Prozent der 2373 Fälle im Jahr 2018 in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. In knapp 16 Prozent wurde die bisherige Leistung fortgeführt, in 15 Prozent eine ambulante bzw. teilstationäre Hilfe zur Erziehung eingeleitet. In 6 Prozent erfolgte eine familienersetzende Hilfe zur Erziehung; hierzu zählen beispielsweise die Heimerziehung oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie in Vollzeit. Weitere Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die Erziehungsberatungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, erreichten einen Anteil von 32 Prozent. In 6 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. In der Hälfte der Fälle lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.
Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft (24 Prozent) oder die Bekannte/Nachbarschaft (10 Prozent). Auch die Initiative von Ärztinnen und Ärzten und anonyme Anzeigen (9 bzw. 8 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (11 Prozent) führten zu Gefährdungseinschätzungen. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte wurden in knapp 8 Prozent tätig. In gut 6 Prozent der Fälle wurde der soziale Dienst/Jugendamt tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.
Quelle: statistik-hessen.de
Graphik zur Pressemitteilung
Mehr als 18 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2018

Bei knapp einem Drittel der Fälle wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2018 insgesamt 18784 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 3121 Fällen eine akute und in 2974 eine latente Kindeswohlgefährdung vor.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 3121 Fällen eine akute und in 2974 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 6760 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 5929 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik betrafen von den insgesamt 18784 gemeldeten Kindeswohlgefährdungen 9665 Jungen und 9119 Mädchen.
3121 Gefährdungseinschätzungen (17 Prozent) ergaben eine akute, 2974 (16 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.
Darüber hinaus wurde bei 6760 Gefährdungseinschätzungen (36 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
Lediglich bei 5 929 Fällen (31 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (3981) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2308 Meldungen), 1856 Fälle wurden anonym und 1853 durch die Schule angezeigt.
Quelle: statistik.sachsen-anhalt.de
Vollständige Pressemitteilung
3944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Überforderung der Eltern/eines Elternteils stellte dabei mit 1348 Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 den häufigsten Anlass dar.
In Bayern wurden im Jahr 2018 insgesamt 3944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 56 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war 2018 die Überforderung der Eltern/eines Elternteils der häufigste Anlass (1348 Fällen).
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3944 Fälle, was einem Minus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr (4421) entspricht.
Betroffen waren insgesamt 2210 Jungen und 1734 Mädchen.
Der häufigste Grund für Schutzmaßnahmen (1348 Fälle) war die Überforderung der Eltern/eines Elternteils.
Der zweithäufigste Anlass (1094 Fälle) war die unbegleitete Einreise Minderjähriger aus dem Ausland. Im Vergleich zum Vorjahr (1653 Fälle) war hier ein Rückgang von 34 Prozent zu verzeichnen.
Von den 3944 Maßnahmen wurden 557 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 3387 Fällen lag eine Gefährdung vor. 59 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.
2917 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (74 Prozent), 173 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 854 lebten bei einer geeigneten Person (22 Prozent).
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
Graphik: Vorläufige Schutzmaßnahmen in den Regierungsbezirken Bayerns 2017 und 2018
Im Jahr 2018 verfügten bayerische Familiengerichte in 2.824 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls
Im Laufe des Jahres 2018 wurden insgesamt 2 824 gerichtliche Maßnahmen eines
Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des
Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 405 Buben und 1 419 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 636 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2018 in insgesamt 2 824 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 466). In 1 405 Fällen waren Jungen und in 1 419 Fällen Mädchen betroffen.
In 1 636 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 545 Fällen der vollständige und in 1 091 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.
Des Weiteren wurde in 682 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 145 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 361 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 25.06.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Im Jahr 2018 verfügten bayerische Familiengerichte in 2.824 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls )„Sozialpädagogisches, psychologisches und rechtliches Handeln bei traumatisierten Kindern erziehungsunfähiger und schwer erziehungseingeschränkter Eltern“ am 24./25.06. in Magdeburg
Die Psychologin Dr. Martina Cappenberg und der Jurist Prof. Dr. Ludwig Salgo werden am 24./25.06. in Magdeburg vor Fachkräften zum Thema „Sozialpädagogisches, psychologisches und rechtliches Handeln bei traumatisierten Kindern erziehungsunfähiger und schwer erziehungseingeschränkter Eltern“ referieren. Veranstalter ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Ziel der Fortbildung ist es, eine kindzentrierte Sichtweise zu fördern, um im Interesse der Kinder eine sichere und förderliche Perspektive zu entwickeln.
Die Fortbildung widmet sich den Fragestellungen:
- Was sind kindliche traumatische Erfahrungen (Bindungsschäden, chronische Vernachlässigung und Verwahrlosung, seelische und körperliche Gewalt)?
- Wie stellt man schwere Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit und Erziehungsunfähigkeit fest?
- Wann sind familiale Hilfen (SPFH) und wann ist eine (dauerhafte) Fremdunterbringung eines Kindes erforderlich?
- Wie wirken sich Besuchskontakte mit leiblichen Eltern bei dauerhaft fremd untergebrachten traumatisierten Kindern aus?
- Welche Entwicklungschancen haben traumatisierte Kinder?
- Welche Hilfen benötigen fremd untergebrachte traumatisierte Kinder?
- Wie wirken sich Erziehungsunfähigkeit, Einschränkung der Erziehungsfähigkeit auf die Kinder aus? Folgen/Kindeswohlgefährdung
- Umgang mit Gutachten/Begutachtung bei traumatisierten Kindern
nähere Informationen (Seite 146)
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Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2017 in Baden-Württemberg für 12 298 Kinder und Jugendliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Dies entsprach einem Anstieg um 1 % gegenüber dem Vorjahr. Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Es verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck vom betroffenen Kind oder Jugendlichen und seiner persönlichen Umgebung.
Obwohl die Anzahl der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, wurde mit 1 751 Fällen seltener eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt (–4 %). In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. 51 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Jungen, 49 % waren Mädchen. Bei 1 045 jungen Menschen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei weiteren 620 Kindern und Jugendlichen gab es Anzeichen für körperliche und bei 563 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden bei 99 Kindern und Jugendlichen festgestellt, knapp 70 % davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.
Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 173 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4 533 Gefährdungseinschätzungen. Bei 3 841 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (22 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 12 % kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 9 % von Schulen und in jeweils 8 % der Fälle von Sozialen Diensten und anonymen Meldern.
Rund 23 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren. Jedes fünfte Kind war im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren (20 %). Bei weiteren 23 % waren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. 19 % der betroffenen Kinder war zwischen 10 und unter 14 Jahren, 15 % zwischen 14 und unter 18 Jahren alt.
Schaubild 1: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg 2017 nach dem Ergebnis des Verfahrens
Schaubild 2: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg 2017 nach Alter und Geschlecht der betroffenen Kinder und Jugendlichen
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 28.11.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Baden-Württemberg: Rund 12 300 Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen )Niedersachsen: Fast 11.000 Gefährdungseinschätzungen bei Kindern und Jugendlichen 2017
HANNOVER. Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2017 insgesamt 10.987 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohles, sogenannte Gefährdungseinschätzungen, durchgeführt. Wie das Landesamt für Statistik mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von 7,5% gegenüber dem Vorjahr (2016: 10.220 Verfahren). Insgesamt waren im Jahr 2017 mit 53,2% (5.846) der Verfahren mehr Jungen als Mädchen (46,8%, 5.141 Verfahren) betroffen.
1.517 (13,8%) Verfahren wurden als „akute Kindeswohlgefährdung“ bewertet. Die Zahl dieser Verfahren stieg um 18,2% gegenüber 2016 (1.283 Verfahren, 12,6%). Als häufigster Grund wurde in 872 Fällen Vernachlässigung angegeben. Anzeichen für körperliche Misshandlungen gab es in 481 Fällen, Anzeichen für psychische Misshandlungen in 466 Fällen und Anzeichen für sexueller Gewalt in 91 Fällen.
In 1.473 Verfahren (13,4%) konnte im Jahr 2017 eine Gefährdung des Kindes oder des Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden, es lag eine „latente Kindeswohlgefährdung“ vor. Die beiden häufigsten Gründe dafür waren Anzeichen für Vernachlässigung (893 Fälle) und Hinweise auf psychische Misshandlungen (399 Fälle).
Bei 4.079 Verfahren (37,1%) wurde keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt. In 3.918 Fällen (35,7%) haben die Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber weitergehenden Hilfebedarf in den Familien angeordnet.
In den Fällen, in denen eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde, waren beinahe ein Viertel der Kinder (2.547 Kinder) noch keine drei Jahre alt, von ihnen hatten 941 Kinder (8,6%) das erste Lebensjahr noch nicht vollendet. 2.047 Kinder (18,6%) im Kindergartenalter von drei bis fünf Jahren waren betroffen ebenso 2.599 Kinder (23,7%) im Grundschulalter zwischen sechs und neun Jahren. Ein Fünftel der Kinder (2.233 Kinder) gehörte zur Altersgruppe 10 bis 13 Jahre, 14,2% waren Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
In Niedersachsen gab es damit im Jahr 2017 durchschnittlich 14 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdungssituation von Kindern und Jugendlichen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In der Stadt Oldenburg wurden mit 32 Fällen je 10.000 Einwohner/-innen die meisten Verfahren innerhalb Niedersachsens registriert, gefolgt von dem Landkreis Osterholz mit 27 Verfahren je 10.000 Einwohner/-innen. Die wenigsten Verfahren zur Einschätzungen von Kindeswohlgefährdungen mit jeweils 2 Verfahren je 10.000 Einwohner/-innen wurden in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden durchgeführt.
Quelle: Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen vom 14.11.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Niedersachsen: Fast 11.000 Gefährdungseinschätzungen bei Kindern und Jugendlichen 2017 )„Kindeswohlgefährdung – und was dann? Der Hilfeplanungsprozess zwischen Herausnahme und Perspektivklärung“ am 16.10. in Stuttgart
In Kooperation mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg führt Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte Baden-Württemberg e.V. (vormals: Pflegeelternschule Baden-Württemberg) am 16.10.2018 in Stuttgart den Fachtag: „Kinderrechte – Kinderschutz“ zum Thema „Kindeswohlgefährdung – und was dann? Der Hilfeplanungsprozess zwischen Herausnahme und Perspektivklärung“ durch.
Der Fachtag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe, Pflege- und Adoptiveltern sowie an Rechtsanwälte, Gutachter, Verfahrensbeistände, Rechtspfleger und Richter und fragt nach den Voraussetzungen und Bedingungen einer guten Zusammenarbeit der handelnden Akteure bei Kindeswohlgefährdung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Kindeswohlgefährdung – und was dann? Der Hilfeplanungsprozess zwischen Herausnahme und Perspektivklärung“ am 16.10. in Stuttgart )Jugendämter haben 2017 häufiger geprüft, aber weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt
WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2017 rund 143 300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls (Gefährdungseinschätzungen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz steigender Zahl der Verfahren wurden 2017 etwas weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt als 2016 (-0,1 %), nämlich gut 45 700 Fälle.
Von allen durchgeführten Verfahren bewerteten die Jugendämter rund 21 700 im Jahr 2017 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber dem Vorjahr einen leichten Anstieg um 0,6 %. Bei knapp 24 100 Verfahren (-0,6 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Die Jugendämter sind verpflichtet, bei akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen – zunächst mit Unterstützung und Hilfeangeboten – einzugreifen. Sind die Eltern nicht in der Lage oder bereit zu kooperieren, entscheidet das Familiengericht. In rund 48 900 weiteren Fällen (+5,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (48 600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+9,1 %).
Die meisten der rund 45 700 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (60,8 %). In 29,6 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen festgestellt wie beispielsweise Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte. Etwas seltener (26,0 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,5 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.
Die Gefährdungseinschätzungen wurden ungefähr gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren besonders betroffen: Fast jedes vierte Kind (23,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel (19,2 %) der Verfahren betroffen. In 22,6 % der Fälle waren es Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre). Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen wieder ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 19,3 % an den Verfahren, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren einen Anteil von 15,7 %.
Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 23,4 % der Verfahren. Bei 13,5 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,2 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,6 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 13.09.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Jugendämter haben 2017 häufiger geprüft, aber weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt )Fachtag „Kindeswohlgefährdung – und was dann? Der Hilfeplanungsprozess zwischen Herausnahme und Perspektivklärung“ am 16.10. in Stuttgart
In Kooperation mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg führt die Pflegeelternschule Baden-Württemberg am 16.10.2018 in Stuttgart den Fachtag: „Kinderrechte – Kinderschutz“ zum Thema „Kindeswohlgefährdung – und was dann? Der Hilfeplanungsprozess zwischen Herausnahme und Perspektivklärung“ durch.
Der Fachtag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe, Pflege- und Adoptiveltern sowie an Rechtsanwälte, Gutachter, Verfahrensbeistände, Rechtspfleger und Richter und fragt nach den Voraussetzungen und Bedingungen einer guten Zusammenarbeit der handelnden Akteure bei Kindeswohlgefährdung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kindeswohlgefährdung: 10 800 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2017
In Hessen wurden im Jahr 2017 knapp 10.800 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 9 Prozent mehr als im Jahr 2016.
Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 19 Prozent (2005 Fälle) eine akute und bei 14 Prozent (1551 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 67 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Bei gut der Hälfte der Fälle ohne Kindeswohlgefährdung bestand ein Hilfebedarf. Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betrafen Kinder unter 7 Jahren.
Von den 3556 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 52 Prozent (1832 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Gefährdungsart, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 40 Prozent (1419) und den körperlichen Misshandlungen mit 29 Prozent (1022). Anzeichen sexueller Gewalt wurden in 4 Prozent der Fälle (141) festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten körperliche Misshandlungen mit 34 Prozent eine größere Rolle als bei latenten Gefährdungen (22 Prozent). Hingegen spielten die psychischen Misshandlungen bei den latenten Gefährdungseinschätzungen mit 45 Prozent eine größere Rolle als bei den akuten Gefährdungseinschätzungen (36 Prozent).
In den 2005 Fällen der akuten Kindeswohlgefährdung waren Mädchen geringfügig häufiger betroffen als Jungen.
Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in 40 Prozent der 2005 Fälle im Jahr 2017 in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. In knapp 17 Prozent wurde die bisherige Leistung fortgeführt, in 15 Prozent eine ambulante bzw. teilstationäre Hilfe zur Erziehung eingeleitet. In 6 Prozent erfolgte eine familienersetzende Hilfe zur Erziehung; hierzu zählen beispielsweise die Heimerziehung oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie in Vollzeit. Weitere Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die Erziehungsberatungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, erreichten einen Anteil von 30 Prozent. In 8 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. In der Hälfte der Fälle lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.
Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft (25 Prozent) oder die Nachbarschaft (10 Prozent). Auch die Initiative von Ärzten und anonymen Anzeigen (7 bzw. 9 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (10 Prozent) führten zu Gefährdungseinschätzungen. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte wurden in 8 Prozent tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 12.07.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindeswohlgefährdung: 10 800 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2017 )Fast 16 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2017
Bei knapp einem Drittel der Fälle wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2017 insgesamt 15.753 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2.315 Fällen eine akute und in 2.646 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 5.819 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4.973 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
2.315 Gefährdungseinschätzungen (15 Prozent) ergaben eine akute, 2.646 (17 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.
Darüber hinaus wurde bei 5.819 Gefährdungseinschätzungen (37 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
Lediglich bei 4.973 Fällen (31 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2017 insgesamt 15.753 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet, ein Plus von 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 8.073 Jungen und 7.680 Mädchen.
Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (3 295) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2.027 Meldungen), 1.570 Fälle wurden anonym und 1.468 durch die Schule angezeigt.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 03.07.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Fast 16 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2017 )Bayern: 2017 verfügten Familiengerichte in 3.466 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls
Im Laufe des Jahres 2017 wurden insgesamt 3.466 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1.760 Buben und 1.706 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1.816 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2017 in insgesamt 3.466 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3.644). In 1.760 Fällen waren Jungen und in 1.706 Fällen Mädchen betroffen.
In 1.816 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 618 Fällen der vollständige und in 1.198 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.
Des Weiteren wurde in 923 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 234 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 493 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 20.06.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: 2017 verfügten Familiengerichte in 3.466 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls )Kindesmissbrauch in der Familie hat schwerwiegende Folgen – auch für Geschwister
Wird ein Kind in der Familie misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt, ist das Risiko für Geschwister, ebenfalls Opfer zu werden, vier Mal so groß wie in anderen Familien. Das zeigt eine Studie von DJI-Wissenschaftlerin Susanne Witte, die erstmals in Deutschland die Situation von Geschwistern bei Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung in der Familie untersucht hat. Trotz der erhöhten Missbrauchsgefahr und psychischer Beeinträchtigungen bis ins Erwachsenenalter berücksichtigen Kinderschutzverfahren die Belange von Schwestern und Brüdern derzeit nur unzureichend.
„Die Ergebnisse zeigen, dass bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in einer Familie auch die Situation der Geschwister abgeklärt werden muss“, sagt Susanne Witte. Dies sei zeitintensiv und passiere je nach personellen Ressourcen aktuell nur teilweise im Rahmen einer familienbasierten Fallbearbeitung im Jugendamt. Stattdessen wäre es sinnvoll, diese Prüfung in den Leitlinien und Handlungsanweisungen für Kinderschutzverfahren zu verankern. Geschwister seien auch dann einem erhöhten Risiko ausgesetzt, wenn sie nicht im selben Haushalt leben.
Vor allem sexueller Missbrauch sowie emotionale Vernachlässigung, beispielsweise durch Beschimpfungen und Herabwürdigungen, beeinträchtigen die psychische Gesundheit der betroffenen Kinder und deren Geschwister bis ins Erwachsenenalter. Hinzu kommt, dass die Heranwachsenden zusätzlich durch schlechtere Geschwisterbeziehungen belastet sind: In Familien, in denen Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung vorkommen, streiten Geschwister häufiger und haben ein weniger vertrauensvolles Verhältnis zueinander.
Für die Studie wurden mehr als 4.500 Erwachsene anhand des vielfach erprobten „Childhood Trauma Questionnaire“ online zu möglichen Misshandlungs- und Missbrauchserfahrungen befragt sowie zu ihrer Geschwisterbeziehung, zum Verhalten der Eltern und zur aktuellen psychischen Belastung. Bei 870 Teilnehmenden war es möglich, zusätzlich einen Bruder oder eine Schwester zu interviewen. Dadurch konnten erstmals verschiedene Erfahrungen in einer Familie berücksichtigt werden. Da mehr Frauen, mehr Personen jüngeren Alters und mit einem höheren Schulabschluss an der Studie teilgenommen haben, ist sie nicht repräsentativ.
Susanne Witte hat die Forschungsarbeit für ihre Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München durchgeführt. Sie wurde betreut von Sabine Walper, Forschungsdirektorin des DJI und Professorin an der LMU, sowie von Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm.
Die Ergebnisse der Studie sind 2018 unter dem Titel „Geschwister im Kontext von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung“ im Verlag Beltz Juventa erschienen.
Quelle: DJI vom 24.04.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )KomDat 2017 Nr. 2 & 3 erschienen
Die zweite KomDat Ausgabe 2017 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik wurde als Doppelheft Nr. 2 & 3 veröffentlicht. Mit 28 Seiten ist das aktuelle Heft umfangreicher als gewöhnlich und behandelt unterschiedliche Themen, u.a.
- Knapp 45.800 Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2016 – jedes dritte 8a-Verfahren durch Jugendämter bestätigt Gefährdungsverdacht
- Ab 18 nicht mehr zuständig? Volljährigkeit als folgenreiche Schwelle bei den erzieherischen Hilfen
Das Heft steht hier kostenlos zur Verfügung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2016: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 %
WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2016 rund 136 900 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 21 600 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2015 einen Anstieg um 3,7 %. Bei 24 200 Verfahren (+ 0,1 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 46 600 Fällen (+ 8,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (44 500) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+ 7,8 %).
Die meisten der rund 45 800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (61,1 %). In 28,4 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas seltener (25,7 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel (19,4 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,7 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,7 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,0 %.
Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 22,1 % der Verfahren. Bei 12,9 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,6 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,4 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).
Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe sind unter Publikationen Soziales abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 04.10.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Jugendämter schalten Familiengericht ein – 1 841 Maßnahmen in Sachsen 2016 eingeleitet
Für Kinder und Jugendliche haben die Jugendämter in Sachsen 2016 in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls insgesamt 1841 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet. Diese waren u.a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen. Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten:
- 462 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – z.B. Hilfen zur Erziehung),
- 194 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z.B. das Gebot für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen),
- 90 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z.B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und
- 711 vollständige und 384 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge)
Quelle: Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen vom 04.10.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kindeswohlgefährdung: 9900 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2016 — Die Hälfte der betroffenen Kinder unter 7 Jahren
Im Jahr 2016 wurden in Hessen knapp 9900 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 11 Prozent mehr als im Jahr 2015.
Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 16 Prozent (1566 Fälle) eine akute und bei 14 Prozent (1364 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 70 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Bei der Hälfte der Fälle ohne Kindeswohlgefährdung bestand ein Hilfebedarf. Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betrafen Kinder unter 7 Jahren.
Von den 2930 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 52 Prozent (1538 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Art, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 36 Prozent (1051) und den körperlichen Misshandlungen mit 30 Prozent (892). Anzeichen sexueller Gewalt wurden in 5 Prozent der Fälle (156) festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten körperliche Misshandlungen mit 36 Prozent eine größere Rolle als bei latenten Gefährdungen (25 Prozent).
In den 1566 Fällen der akuten Kindeswohlgefährdung waren Mädchen geringfügig häufiger betroffen als Jungen.
Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in 44 Prozent der 1566 Fälle im Jahr 2016 in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. Weitere Hilfsmaßnahmen waren in 34 Prozent der Fälle die Einschaltung des Familiengerichts, in 26 Prozent eine erstmalige Gewährung von Hilfe zur Erziehung und in 17 Prozent die Fortführung der bisherigen Hilfe. In knapp 21 Prozent der Fälle wurde eine andere Hilfe eingeleitet und in gut 8 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. In 48 Prozent der Fälle lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.
Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht und die Staatsanwaltschaft (22 Prozent) oder die Nachbarschaft (11 Prozent). Auch die Initiative von Ärzten und anonymen Anzeigen (jeweils 10 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (9 Prozent) führten zu einer Gefährdungseinschätzung. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte wurden in 7 Prozent tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 01.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen 2016 um 15% angestiegen
HANNOVER. Im Jahr 2016 wurden in Niedersachsen insgesamt 10.220 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem prozentualen Anstieg um 15,3% im Vergleich zum Vorjahr (8.862 Verfahren).
Das zuständige Jugendamt hat eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchzuführen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen vorliegen. In Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte wird das Gefährdungsrisiko eingeschätzt. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen gegeben oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern bzw. ein Elternteil – sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht Willens, die Gefährdungssituation für das Kind oder den Jugendlichen abzuwenden.
Bei 1.283 Kindern oder Jugendlichen (12,6%) wurde eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für eine Vernachlässigung (757 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (440 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2015 wurde in 1.035 Fällen (11,7%) eine akute Kindeswohlgefährdung angegeben.
Eine latente Kindeswohlgefährdung betraf 1.375 Kinder bzw. Jugendliche (13,5%) 2016. Dabei wurden in 824 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 382 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2015 lag eine latente Kindeswohlgefährdung in 1.295 Fällen vor (14,6%).
Insgesamt stellten die Jugendämter bei 2.658 Kindern eine Kindeswohlgefährdung bzw. latente Kindeswohlgefährdung fest. Dies entspricht 26,0% aller Gefährdungseinschätzungen 2016. Bei den übrigen 7.562 Kindern (74,0%) konnte keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden. Jedoch wurde in 3.680 Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf sichtbar.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen vom 24.08.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Sachsen-Anhalt: Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2016 um 3,3 Prozent gestiegen
Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) haben die Jugendämter im Jahr 2016 insgesamt 2 557 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das waren 82 Verfahren (3,3 %) mehr als im Jahr zuvor.
Von den eingeleiteten Verfahren waren 1 250 Jungen (48,9 %) und 1 307 Mädchen (51,1 %) betroffen, dabei erstmalig mehr Mädchen als Jungen.
Von allen Fällen bewerteten die Jugendämter 391 Fälle (15,3 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 324 Fällen (12,7 %) handelte es sich um eine latente Kindeswohlgefährdung, das heißt, eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. Die Fachkräfte der Jugendämter stellten bei 890 Verfahren (34,8 %) keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand hier ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf lagen in 952 Fällen (37,2 %) vor.
Während gegenüber dem Vorjahr die Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen um 4,2 Prozent und die Zahl latenter Kindeswohlgefährdungen um 15,6 Prozent gesunken ist, stiegen die Fälle ohne Kindeswohlgefährdung, aber mit Hilfebedarf um 11,5 Prozent und die ohne Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf um 7,6 Prozent an.
62,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 20,5 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für eine körperliche und in weiteren 15,2 Prozent Anzeichen für eine psychische Misshandlung festgestellt. Anzeichen für sexuelle Gewalt gab es in 2,2 Prozent der Fälle. Mehrfachnennungen waren möglich.
Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls besonders betroffen. Fast jedes 3. Kind (27,2 % bzw. 696) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 323 Kinder noch kein Jahr alt.
Drei- bis unter Sechsjährige waren von gut einem Fünftel (21,1 % bzw. 539) der Verfahren betroffen. Kinder im Alter zwischen 6 und unter 9 Jahren waren zu 18,1 Prozent (462) beteiligt und Kinder zwischen 9 und unter 12 Jahren mit 15,0 Prozent (383). Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab. Zwölf- bis unter Fünfzehnjährige hatten einen Anteil von 10,4 Prozent (266) und Kinder, die 15 Jahre und älter waren 8,2 Prozent (211).
Eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls wurden im Jahr 2016 am häufigsten anonyme Melder (18,3 %), Bekannte oder Nachbarn (13,1 %) und die Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (10,0 %) den Jugendämtern gemeldet.
Hinweise
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 31.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mecklenburg-Vorpommern: Unbegleitete Einreise minderjähriger Flüchtlinge war 2016 Hauptgrund für steigende Zahl der Inobhutnahmen
Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2016 insgesamt 1 759 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren rund 500 Minderjährige (+ 38 Prozent) mehr als 2015. Wie das Statistische Amt weiter mitteilt, ist der Zuwachs bei den Inobhutnahmen hauptsächlich auf die gestiegene Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen.
Im vergangenen Jahr kamen 815 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern und wurden hier von den Jugendämtern in Obhut genommen. Das waren 363 minderjährige Flüchtlinge oder 80 Prozent mehr als 2015. Der überwiegende Teil der unbegleitet minderjährigen Geflüchteten war männlich (91 Prozent) und bei der Ankunft 16 bzw. 17 Jahre alt (63 Prozent).
Weitere 944 Kinder und Jugendliche (+ 125 Minderjährige), die in einer akuten Krisen- und Gefährdungssituation Hilfe benötigten, wurden auf Veranlassung des zuständigen Jugendamtes zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend an einem sicheren Ort untergebracht. Hauptursachen, die zur Inobhutnahme dieser Minderjährigen führten, waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, Beziehungsprobleme der Minderjährigen mit den Eltern oder dem sozialen Umfeld, gefolgt von psychischer und/oder körperlicher Vernachlässigung.
Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern vom 27.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2016 gab es in NRW 9,4 Prozent mehr Gefährdungseinschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung als 2015
Im Jahr 2016 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 35 011 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,4 Prozent mehr als im Jahr 2015 (32 015). Wie Information und Technik als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, wurde in etwa jedem achten Fall (4 331) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 5 288 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet und eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden. In 11 483 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. In 13 909 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.
Mehr als die Hälfte der Kinder (57,8 Prozent) mit akuter Kindeswohlgefährdung wies Anzeichen für eine Vernachlässigung auf, knapp ein Drittel (33,5 Prozent) hatte Anzeichen für körperliche Misshandlung.
Die Jugendämter in NRW wurden bei rund jedem fünften (6 280) Fall von Verwandten, Bekannten oder Nachbarn des Kindes oder Jugendlichen, in 8 294 Fällen durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen (4 572) war in 13,1 Prozent der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung.
Nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) des Anfang 2011 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes ist eine Gefährdungseinschätzung vom Jugendamt vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. (IT.NRW)
Quelle: Information und Technik vom 24.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Insgesamt mehr als 23 000 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg
Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten 2016 über 23.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 15.444 Berliner und 7.696 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. Nach Informationen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg war da
s gegenüber dem Vorjahr in Berlin eine Steigerung von 7 Prozent und in Brandenburg von 6 Prozent.
Eine akute Gefährdung wurde in Berlin bei 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 28 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden.
In 27 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf.
In 21 Prozent der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
52 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 19 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Während in Berlin jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, zeigte sich im Land Brandenburg ein anderes Bild: Hier führte nur jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Bei 16 Prozent der Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 16 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf. In 35 Prozent (2 659) der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt.Fast zwei Drittel (1.833) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendliche durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 467 bzw. 611 Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 85 Fälle.
Häufig informierten Verwandte, Bekannte und Nachbarn das Jugendamt (BE: 11 Prozent, BB: 14 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 7 Prozent, BB: 16 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden in Berlin 26 Prozent und in Brandenburg 17 Prozent der Verfahren initiiert. In 18 Prozent der Berliner und in 10 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 9 Prozent der Berliner und 10 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes fünfte und in Brandenburg für jedes vierte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 2 134 Fälle in Berlin und 612 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 782 Berliner und 498 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 894 Fällen in Berlin und 655 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.
Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 04.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Knapp 15 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2016 – Bei einem Drittel der Fälle wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt
Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2016 insgesamt 14 755 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 198 Fällen eine akute und in 2 783 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 5 386 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4 388 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
2 198 Gefährdungseinschätzungen (15 Prozent) ergaben eine akute, 2 783 (19 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.
Darüber hinaus wurde bei 5 386 Gefährdungseinschätzungen (36 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
Lediglich bei 4 388 Fällen (30 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2016 insgesamt 14 755 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 7 430 Jungen und 7 325 Mädchen.
Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (2 732) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (1 853 Meldungen).
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 03.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hamburg: Jugendhilfeinspektion übt Kritik im Fall Deljo
Die Jugendhilfeinspektion Hamburg hat in ihrem Prüfbericht zum Fall des Ende 2015 durch Schütteln lebensgefährlich verletzten Babys Kritik am Betreuungskonzept des Jugendamtes geäußert: „Das Bemühen um eine gelingende Zusammenarbeit mit der Familie wird als nicht ausreichend eingeschätzt.“ Das damals neuneinhalb Monate alte Kind war nach einem Aufenthalt in Bereitschaftspflege wieder zu seinen Eltern gegeben worden.
Die Welt berichtet im Artikel „Misshandeltes Baby – Harsche Kritik an Betreuern“ vom 18.01.2017, dass als Reaktion auf den Bericht nun alle Kinder unter sechs Jahren, die im Zusammenhang mit Gewaltanwendung in Obhut genommen wurden, vor ihrer Rückkehr in ihre Familie in der Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) untersucht werden sollen.
Zur Information durch die Staatsanwaltschaften Hamburg siehe auch Artikel „Prüfbericht zu Deljo offenbart Behördenfehler“ vom 18.01.2017 auf Focus.de
Der Pflegeelternrat Hamburg hatte im Januar 2016 zu diesem und ähnlichen Fällen Stellung genommen (wir berichteten).
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