Zahl kindlicher Gewaltopfer 2020 deutlich gestiegen

Posted on Juli 28, 2021. Filed under: Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Gewalttaten gegen Kinder wie Mord, Totschlag, Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich gestiegen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/31589) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31414) hervorgeht, kamen im Jahr 2020 insgesamt 71 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland gewaltsam – etwa durch Mord oder Totschlag- ums Leben. Im Jahr 2019 lag diese Zahl, die die Fälle von „vollendetem Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ umfasst, den Angaben zufolge bei 42 nach 63 im Jahr 2018. Opfer von Tötungsversuchen („versuchter Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“) wurden danach vergangenes Jahr 134 Kinder nach 87 im Jahr 2019 und 98 im Jahr 2018.

Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Kindesmisshandlungen lag im Jahr 2020 laut Vorlage bei 4.542 nach 4.100 im Vorjahr und 4.180 im Jahr 2018. Opfer sexuellen Missbrauchs gemäß den Strafgesetzbuchparagrafen 176 und 176a wurden der Antwort zufolge im vergangenen Jahr 16.686 Kinder nach 15.701 im Jahr 2019 und 14.410 im Jahr 2018.

Quelle: Heute im Bundestag vom 28.07.2021

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9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

Posted on Juli 22, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).

Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre

Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.

Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten

Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).

Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung

Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).

Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.

Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).

Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.

Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 21.07.2021

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Berlin und Brandenburg: Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020

Posted on Juli 20, 2021. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2020 führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 26 546 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 18 471 Berliner und 8 075 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2019 um 8 Prozent und in Brandenburg um 18 Prozent.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Berlin

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 56 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

53 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 27 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Brandenburg

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei je 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute bzw. eine latente Gefährdung vor und in je 31 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf bzw. es wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (2 143) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 595 (15 Prozent) bzw. 1 027 (26 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 161 Fälle (4 Prozent).

Alter der Kinder und Jugendlichen

80 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre. Rund jedes fünfte Kind sogar jünger als 3 Jahre. Dabei waren Jungen etwas häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent), lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt.

Inanspruchnahme von Leistungen

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16–18 SGB VIII wurde für 1 543 Fälle in Berlin und 648 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
686 Berliner und 350 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 254 Fällen in Berlin und 487 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20.07.2021

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Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45 400 Kinder in Obhut

Posted on Juni 26, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45 400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 %) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4 100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1 100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2 100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.

Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst

Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste (15 %) und Hinweise auf körperliche Misshandlungen der vierthäufigste Grund für eine Inobhutnahme (13 %). An fünfter Stelle standen Beziehungsprobleme (ebenfalls 13 %) und auf Rang 6 psychische Misshandlungen (8 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.

Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 %), bei beiden Eltern gemeinsam (25 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 %). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.

Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 24.06.2021

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Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt

Posted on Januar 6, 2021. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 mit rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen das zweite Mal in Folge 10 % mehr Fälle festgestellt als im jeweiligen Vorjahr. Eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt nun, dass in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorlagen. Im Jahr 2019 betraf das rund 11 200 Kinder und Jugendliche. Zu den vier Gefährdungsarten zählten dabei – neben psychischen und körperlichen Misshandlungen – noch Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

In 17 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden zwei verschiedene Gefährdungsarten festgestellt, in 3 % waren es drei und in 0,2 % der Fälle lagen sogar alle vier Gefährdungsarten vor. Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt (6 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung). Die zweithäufigste Kombination bildeten 2019 psychische und körperliche Misshandlungen (ebenfalls 6 %). An dritter Stelle stand die Kombination aus Vernachlässigung und körperlicher Misshandlung (4 %).

Gut vier Fünftel (81 %) der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Dabei waren die mehrfach betroffenen Mädchen und Jungen tendenziell etwas älter als der Durchschnitt aller Betroffenen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen überdurchschnittlich gestiegen – und zwar um 15 % (Durchschnitt: +10 %).

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt der Anteil der Inobhutnahmen und der Anrufungen der Familiengerichte

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt auch der Anteil der Minderjährigen, die nach der Feststellung der Kindeswohlgefährdung zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während dies in den Fällen mit einer Gefährdungsart auf 14 % der Kinder und Jugendlichen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 %, bei drei Arten 27 % und bei allen vier Arten 40 %.

Noch ausgeprägter war dieser Zusammenhang bei den Anrufungen des Familiengerichts: Familiengerichte werden vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Kinderschutz durch mildere Mittel nicht (wieder) hergestellt werden kann. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass das Familiengericht bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen wurde. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart.

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Sonderauswertung zu den mehrfach betroffenen Kindern und Jugendlichen können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Ausführliche Angaben der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Genesis Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und andere Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite. Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem im Indikator 16.2 aufgegriffen.

Hinweis:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 06.01.2021

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Pflegemutter aus Solingen zu Haftstrafe verurteilt

Posted on Dezember 4, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

(us) Der Prozess gegen die, wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener angeklagte Pflegemutter aus Solingen endete mit einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Die 52-Jährige hatte im Juni 2017 ein ihr vom Jugendamt anvertrautes Kleinkind derart misshandelt, dass das Mädchen seinen schweren Verletzungen erlag.

Das Gericht kritisierte auch den Umgang der Jugendämter mit dem Fall. Bemängelt wurde, dass der als Pflegemutter ungeeigneten Person überhaupt Pflegekinder vermittelt wurden, dass unter den beteiligten Jugendämtern kein diesbezüglicher Informationsaustausch stattfand und das Pflegeverhältnis trotz mehrerer Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung nicht beendet wurde.

Pressespiegel:

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PFAD Interview: „Missbrauch an Kindern – Signale erkennen und kompetent handeln“

Posted on November 29, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Anlässlich der Stellungnahme der BIP zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder führte die Redaktion der PFAD Fachzeitschrift ein Online-Interview zum Thema „Missbrauch an Kindern – Signale erkennen und kompetent handeln„. Befragt wurden Elfriede Fischer, die beruflich viele Jahre im Pflegekinder- und Adoptionsdienst tätig war, und Renate Schusch, Traumaberaterin und Expertin für Opferschutz und Krisenbegleitung.

Der Text wurde mit hilfreichen weiterführenden Hinweisen angereichert und kann als informative Handreichung dienen.

zum Interview (erstmals erschienen in: PFAD Fachzeitschrift Jg. 34, Heft 4/2020, S. 25-28)

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Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen

Posted on August 27, 2020. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 % oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 % auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als 8 Jahre. Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei Alleinerziehenden (42 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Nur 4 % von ihnen suchten selbst Hilfe beim Jugendamt, am häufigsten kam aber ein Hinweis von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22 %), Schulen und Kitas (17 %) oder aus dem privaten Umfeld beziehungsweise anonym (15 %).

Vernachlässigung ist am häufigsten, sexuelle Gewalt steigt am stärksten

Die meisten der rund 55 500 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (32 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – dazu zählen beispielsweise Einschüchterungen, Demütigungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In weiteren 27 % der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und bei 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt mit rund 3 000 Fällen am seltensten festgestellt wurden, war hier prozentual ein besonders starker Anstieg zu beobachten: Von 2018 auf 2019 nahmen die Fälle durch sexuelle Gewalt um 22 % zu (+536 Fälle). Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2018 fort. Damals hatte es im Vergleich zu 2017 einen ähnlich deutlichen Anstieg gegeben (+20 % bzw. +409 Fälle).

2019 registrierten die Jugendämter auch mehr betroffene Jungen: Bei ihnen betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr sogar 30 % (+238 Fälle). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass inzwischen auch Jungen häufiger als potenzielle Opfer sexueller Gewalt wahrgenommen werden. Trotz dieser Entwicklung sind Mädchen weiterhin am häufigsten betroffen: Etwa zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, bei denen 2019 eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt festgestellt wurde, waren weiblich.

Erstmals mehr akute als latente Kindeswohlgefährdungen

In rund 28 000 Fällen wurde die Kindeswohlgefährdung 2019 von den Jugendämtern als eindeutig (akut) eingestuft, das waren 12 % mehr als im Vorjahr. In gut 27 500 weiteren Fällen gab es zwar ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden. Diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen sind 2019 ebenfalls angestiegen, allerdings etwas schwächer als die akuten Fälle (+8 %). Infolge dieser Entwicklungen hat erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 die Zahl der akuten die der latenten Kindeswohlgefährdungen überschritten. Die Jugendämter sind in beiden Fällen verpflichtet, der Gefährdung entgegenzuwirken: So schaltete das Jugendamt in 20 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht ein, in 16 % der Fälle nahm es die gefährdeten Kinder zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut.

Bei weiteren rund 59 100 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben (+12 %). Nicht bestätigen konnten die Jugendämter dagegen den Verdacht auf eine Gefährdung in rund 58 400 Fällen (+8 %), hier folgten auch keine weiteren Hilfen.

Hinweis:
Grundlage der Statistik ist das Bundeskinderschutzgesetz von 2012. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Weitere Informationen stehen im Tabellenband und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) zur Verfügung.

Quelle: Destatis vom 27.08.2020

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PFAD Fachzeitschrift 3/2020: „Kinder wahrnehmen und verstehen“

Posted on August 13, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , , , , |

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner im Editorial:
„Ein halbes Jahr bestimmt Corona nun unser Leben. Nach wie vor sind Pflege- und Adoptivfamilien mit den veränderten Bedingungen konfrontiert. (…) Im entschleunigten Alltag konnten Familien (..) die Gelegenheit nutzen, besonders achtsam miteinander umzugehen. Wie viel Einfühlungsvermögen in die Gefühlswelt von Kindern und Jugendlichen erforderlich ist, zeigen die Artikel zu unserem Thema „Kinder wahrnehmen und verstehen“. Die Beiträge der Expert*innen stimmen darin überein, dass wir eine Menge für unsere Pflege- und Adoptivkinder erreichen können, wenn es uns gelingt, ihre Signale richtig einzuordnen, ihre Hilferufe zu verstehen und angemessen auf sie einzugehen.“

Inhaltsangabe und Editorial
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg

Posted on Mai 26, 2020. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Im vergangenen Jahr führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 23 909 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 17 050 Berliner und 6 859 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2018 um 15 Prozent und in Brandenburg um 14 Prozent, teilt das Amt für Statistk Berlin-Brandenburg mit.

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
In 54 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fällebestand jedoch Unterstützungsbedarf.

54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei 20 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 16 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 31 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (1 773) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 479 (16 Prozent) bzw. 698 (23 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 132 Fälle (4 Prozent).

Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 28 Prozent, BB: 17 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 6 Prozent, BB: 16 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 7 Prozent und in Brandenburg 12 Prozent der Verfahren initiiert.In 23 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 10 Prozent der Berliner und 11 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes vierte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1 301 Fälle in Berlin und 541 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. 654 Berliner und 369 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 173 Fällen in Berlin und 576 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.

Quelle: Amt für Statistk Berlin-Brandenburg vom 26.05.2020

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Artikel: „Medizinischer Kinderschutz: Abklärung unter einem Dach“

Posted on Mai 23, 2020. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Eine Studie über fünf regionale Medizinische Kinderschutzambulanzen in Berlin von 2016-18 plädiert für die Sicherung der Finanzierung und den flächendeckenden Ausbau von interdisziplinären Kinderschutzambulanzen als Bindeglied zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Medizin. Sie wird vorgestellt im Artikel „Medizinischer Kinderschutz: Abklärung unter einem Dach“ im Deutschen Ärzteblatt.

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Bilanz 10 Jahre „Missbrauchsskandal“

Posted on Januar 28, 2020. Filed under: Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Heute zog der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, gemeinsam mit Matthias Katsch, Philosoph und Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., der den sogenannten „Missbrauchsskandal“ am Berliner Canisius-Kolleg vor zehn Jahren maßgeblich ins Rollen brachte, und mit Silke Noack, Sozialpädagogin und Leiterin des bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland.

Rörig: „[…] Ich bin immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen wird. Tausende Kinder werden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie. Missbrauchsabbildungen durchfluten mittlerweile in Terrabyte-Dimensionen das Netz. Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzudecken und Kinder endlich besser zu schützen.“ […] „Sexuelle Gewalt kann nur dann wirkungsvoll bekämpft werden, wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte verbünden, um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Kampf anzusagen. Wir brauchen für Deutschland einen Pakt gegen Missbrauch. Einen Pakt für ein gemeinsames großes Ziel: Maximale Reduzierung der Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig. „Dieser Pakt braucht die uneingeschränkte Unterstützung von allen Bürgerinnen und Bürgern, von Bund, Ländern und Kommunen, den politischen Parteien, der Zivilgesellschaft wie Kirchen, Wohlfahrt, Sport, aber auch des Gesundheitswesens oder der Internetwirtschaft, die alle auf dieses Ziel hinarbeiten.“ Der neue Nationale Rat, das von Bundesministerin Dr. Giffey und Rörig im Dezember 2019 einberufene Spitzengremium aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Betroffenen, biete eine starke Plattform für diesen Pakt.

Rörig wiederholte heute seine Forderungen nach

  • einer programmatischen Verantwortung der politischen Parteien,
  • Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen und
  • Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Ich erwarte eine deutlichere Haltung der Politik. Für mich gehören klare Forderungen, Vorgaben und finanzielle Untermauerung in jedes Parteiprogramm und in jeden Koalitionsvertrag, auf Bundes- und auf Länderebene“, so Rörig. […] Um die Erreichung der Ziele messbar zu machen, brauche es zudem eine regelmäßige Prävalenz- und Wirkungsforschung. „Wir müssen noch viel genauer wissen, wie viele Kinder betroffen sind und welche Wirkung Maßnahmen der Prävention konkret entfalten“, so Rörig. Er hoffe sehr, dass im Rahmen des Nationalen Rates bald eine nationale Forschungsstrategie entwickelt werde.

Matthias Katsch, Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., bilanzierte: „Auch zehn Jahre nach der Aufdeckung sexueller Gewalt in zahlreichen Bildungseinrichtungen und einer verstärkten Debatte über Missbrauch von Kindern im Kontext ihrer Familie wird sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch immer nicht als zentrale gesellschaftliche Herausforderung für unser Land angenommen. Beide Kirchen haben in den vergangenen Jahren Aufklärung und Aufarbeitung über den Umgang ihrer Institutionen mit Verbrechen ihrer Mitarbeitenden vielfach verschleppt. Erst jetzt beginnen sie, sich ihrer Verantwortung zu stellen und machen sich an unabhängige und umfassende Aufarbeitungsprozesse. Immer noch werden die Opfer eher stigmatisiert, als dass ihnen notwendige Hilfe und Unterstützung angeboten wird. Das Bewusstsein für die „Normalität“ von sexuellem Kindesmissbrauch in unserer Gesellschaft ist zwar – vor allem durch die Hartnäckigkeit von Betroffenen und ihre neugewonnenen Unterstützer*Innen – gestiegen, aber wir sind institutionell wie als Gesellschaft noch weit davon entfernt, diese Gewaltform in der kommenden Generation zu überwinden.“

Mehr Aufklärung und Sensibilisierung

Abschließend forderte Rörig eine breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Es sei wichtig, dass offen über das Thema gesprochen werde und Alle Bescheid wüssten. Betroffene berichteten immer wieder, wie häufig vor allem das nahe Umfeld versagt habe, weil Mitwissende weggesehen und nicht geholfen hätten. „Taten verhindern heißt auch, Anbahnungsprozesse von Tätern und Täterinnen und Signale von Kindern überhaupt wahrnehmen zu können.“ Leider habe er bis heute keine Gelder, um eine solche Kampagne umzusetzen.

Mit dem neuen Spot „Anrufen hilft!“ möchte Rörig auf das bundesweite Angebot des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ (0800 22 55 530) hinweisen und Menschen aktivieren, dort anzurufen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“: „Es ist wichtig, dass Menschen aufmerksam werden und sich trauen hinzuschauen, damit sexuelle Gewalt an Kindern aufgedeckt und schneller beendet wird. Viele Menschen aus dem Umfeld von Kindern haben ein komisches Gefühl, wissen aber nicht, was sie machen sollen. Wir bieten Menschen Rat und Unterstützung, die einem Kind helfen wollen oder selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind.“ Am Hilfetelefon arbeiten über 20 psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Seit Beginn des Hilfetelefons in 2010 wurden über 43.000 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.

Den Spot „Anrufen hilft!“, bei dem Regisseurin Caroline Link (u. a. „Nirgendwo in Afrika“, „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“) pro bono Regie führte, stellte sie heute persönlich in Berlin vor: „Zu erfahren, wie viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unter sexuellem Missbrauch leiden, hat mich überrascht und schockiert. Wenn es uns mit dem Spot gelingt, Kindern in dieser beklemmenden Lebenssituation zu helfen, wäre ich sehr froh. Kinder sollen Kinder sein dürfen. Ihre körperliche und seelische Unversehrtheit ist mir ein großes Anliegen.“

Der Spot wird ab heute auf zahlreichen TV-Sendern, in Kinos, auf Social Media und auf der gleichnamigen Website zum Spot www.anrufen-hilft.de sichtbar sein. Umgesetzt wurde er von der Claussen + Putz Filmproduktion GmbH und der Agentur ressourcenmangel.

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 28.01.2020

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Studie: Belastende Kindheitserlebnisse haben lebenslange Folgen

Posted on Januar 5, 2020. Filed under: Forschung, Gesundheit, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlicht Ergebnisse einer Studie zu „Prävalenz und Folgen belastender Kindheitserlebnisse in der deutschen Bevölkerung„.

Sie zeigt auf, dass belastende Kindheitserlebnisse häufig sind und deren Anhäufung zu deutlich erhöhten negativen Folgen für die Betroffenen führt. Insgesamt gaben 43,7 % der Befragten mindestens ein belastendes Kindheitserlebnis an, 8,9 % berichteten sogar von vier oder mehr Vorkommnissen.

Am häufigsten wurden elterliche Scheidung/Trennung (19,4 %), Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch in der Familie (16,7 %), emotionale Vernachlässigung (13,4 %) und emotionale Misshandlung (12,5 %) genannt. Die Hochrisikogruppe mit vier oder mehr belastenden Kindheitserlebnissen zeigte ein signifikant erhöhtes Risiko für Depressivität, Ängstlichkeit, körperliche Aggressivität und eingeschränkte Lebenszufriedenheit.

zum Artikel in Dtsch Arztebl Int 2019; 116: 635-42; DOI: 10.3238/arztebl.2019.0635

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Weniger Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise, mehr wegen Kindesmisshandlung

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Hessen, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Jugendämter leiten 2018 rund 52 600 Inobhutnahmen zum Schutz Minderjähriger ein

WIESBADEN – Im Jahr 2018 führten die Jugendämter in Deutschland rund 52 600 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 8 800 Fälle weniger als im Vorjahr (-14 %). Hauptgrund für diese Entwicklung ist der deutliche Rückgang an Inobhutnahmen von unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland um rund 10 300 Fälle (-46 %). Gleichzeitig gab es mehr Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen, insbesondere wegen körperlicher und/oder psychischer Kindesmisshandlung: 2018 wurden deswegen über 1 200 Inobhutnahmen mehr durchgeführt als im Vorjahr (+25 %).

Überforderung der Eltern häufigster Grund für Inobhutnahme

Am häufigsten hatten Jugendämter die vorläufigen Schutzmaßnahmen im Jahr 2018 jedoch wegen Überforderung eines oder beider Elternteile eingeleitet (24 %). Die unbegleitete Einreise aus dem Ausland – im Vorjahr noch der häufigste Anlass für eine Schutzmaßnahme – rückte 2018 an zweite Stelle (16 %). Anzeichen für körperliche und/oder psychische Kindesmisshandlung (8,3 %) waren die dritthäufigste Ursache für eine Inobhutnahme, Anzeichen für Vernachlässigung (8,1 %) die vierthäufigste. Damit standen Kindesmisshandlungen seit Einführung der Statistik 1995 erstmals auf Rang drei der häufigsten Gründe für eine vorläufige Schutzmaßnahme. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme konnten mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

In weit über der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 von sozialen Diensten und Jugendämtern angeregt (57 %). In 18 % der Fälle hatten die Jungen oder Mädchen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 12 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 7 % die Eltern(teile) der Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, etwa von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.

In etwa jedem vierten Fall (24 %) waren die betroffenen Kinder oder Jugendlichen unmittelbar vor der Inobhutnahme von Zuhause (einschließlich Pflegefamilie oder Heim) ausgerissen. Dennoch endeten die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen mit der Rückkehr der Minderjährigen zu ihren Sorgeberechtigten, bisherigen Pflegefamilien oder Heimen (36 %). Erst dahinter folgten Neu-Unterbringungen der Betroffenen in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).

2 100 Inobhutnahmen nach behördlicher Altersfeststellung abgelehnt

Einer neuen Abfrage der Statistik zufolge war im Jahr 2018 in über 2 100 Fällen eine Schutzmaßnahme nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung (§ 42f SGB VIII) abgelehnt worden. Weil die betreffenden Personen als volljährig eingestuft wurden, fließen diese zusätzlichen Fälle nicht in das Gesamtergebnis der Statistik ein.

Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.

Quelle: www.destatis.de

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Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 3 235 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das 232 Verfahren (-6,7 %) weniger als im Vorjahr. Dennoch befanden sich die Verfahren im Vergleich zum Beginn der Erhebung im Jahr 2012 (2 315 Fälle) auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Von den eingeleiteten Verfahren waren 1 641 (50,7 %) Mädchen und 1 594 (49,3 %) Jungen betroffen. Fast jedes 2. Kind (47,3 %) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 853 Kinder jünger als 3 Jahre.

Die Gefährdungen werden von Fachkräften während der zumeist mehreren Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen und deren Familien eingeschätzt. Als Ergebnis der durchgeführten Verfahren wurde bei 14,7 % (475 Fälle) eine akute und bei 11,7 % (378 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei fast 3/4 der Verfahren lag keine Kindeswohlgefährdung vor, aber bei 36,0 % bestand Hilfebedarf.

Bei 60,8 % (594 Fälle) war die Vernachlässigung des Kindes/Jugendlichen der Hauptgrund für die Feststellung einer akuten oder latenten Gefährdungseinschätzung, gefolgt von körperlicher Misshandlung mit 19,7 % (192 Fälle), psychischer Misshandlung mit 14,8 % (145 Fälle) und 4,7 % (46 Fälle) aufgrund sexueller Gewalt. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich.

Am häufigsten machten anonyme Melder das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 20,9 % der Verfahren. Bei 12,5 % der Fälle kamen die Hinweise von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft. Gut jeden 10. Hinweis (10,7 %) erhielten die Jugendämter von Bekannten oder Nachbarn.

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.

Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.

Quelle: statistik-sachsen-anhalt.de

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Kindeswohl: 12 500 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2018 — Ein Drittel der Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung

Posted on August 4, 2019. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie | Schlagwörter: , , |

In Hessen wurden im Jahr 2018 knapp 12 500 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 16 Prozent mehr als im Jahr 2017. Mädchen waren geringfügig häufiger von Gefährdungseinschätzungen betroffen als Jungen.

Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 19 Prozent (2373 Fälle) eine akute und bei 14 Prozent (1724 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 67 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Bei gut der Hälfte der Fälle ohne Kindeswohlgefährdung bestand ein Hilfebedarf. Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betraf Kinder unter 7 Jahren.

Von den 4097 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 52 Prozent (2140 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Gefährdungsart, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 40 Prozent (1626) und den körperlichen Misshandlungen mit 27 Prozent (1091). Anzeichen sexueller Gewalt wurden in 5 Prozent der Fälle (200) festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten körperliche Misshandlungen mit 31 Prozent eine größere Rolle als bei latenten Gefährdungen (20 Prozent). Hingegen spielten die psychischen Misshandlungen bei den latenten Gefährdungseinschätzungen mit 43 Prozent eine größere Rolle als bei den akuten Gefährdungseinschätzungen (37 Prozent).

Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in 39 Prozent der 2373 Fälle im Jahr 2018 in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. In knapp 16 Prozent wurde die bisherige Leistung fortgeführt, in 15 Prozent eine ambulante bzw. teilstationäre Hilfe zur Erziehung eingeleitet. In 6 Prozent erfolgte eine familienersetzende Hilfe zur Erziehung; hierzu zählen beispielsweise die Heimerziehung oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie in Vollzeit. Weitere Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die Erziehungsberatungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, erreichten einen Anteil von 32 Prozent. In 6 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. In der Hälfte der Fälle lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.

Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft (24 Prozent) oder die Bekannte/Nachbarschaft (10 Prozent). Auch die Initiative von Ärztinnen und Ärzten und anonyme Anzeigen (9 bzw. 8 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (11 Prozent) führten zu Gefährdungseinschätzungen. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte wurden in knapp 8 Prozent tätig. In gut 6 Prozent der Fälle wurde der soziale Dienst/Jugendamt tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.

Quelle: statistik-hessen.de
Graphik zur Pressemitteilung

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Neues Beratungsangebot „berta“ für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt startet am 03.05.2019

Posted on Mai 2, 2019. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

logoBerlin, 02.05.2019. Am 3. Mai 2019 startet beim „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ das neue telefonische Angebot „berta“ (Tel. 0800 3050750) – die erste bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt. „berta“ bietet Menschen Entlastung, Beratung und Unterstützung beim Ausstieg aus organisierten sexualisierten und rituellen Gewaltstrukturen und unterstützt darüber hinaus alle, die sich um jemanden sorgen, einen Verdacht haben oder Informationen zum Thema suchen. „berta“ ist Teil des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, dem telefonischen Unterstützungsangebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unter der fachlichen Leitung von N.I.N.A. e. V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen).

Die Fachkräfte von „berta“ sind psychologisch und pädagogisch ausgebildet und verfügen über langjährige persönliche Erfahrungen mit organisierter und ritueller Gewalt. Sie beraten beim Ausstieg und allen damit verbundenen Fragen. Sie geben Informationen und zeigen – wenn gewünscht – weitere Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung auf. Jedes Gespräch bei „berta“ bleibt vertraulich. Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Mit „berta“ wollen wir Betroffene beim schweren Ausstieg aus organisierten sexualisierten und rituellen Gewaltstrukturen unterstützen. Betroffene brauchen nicht nur unsere Ermutigung sich anzuvertrauen. Sie brauchen auch aktive Unterstützung beim Ausstieg, da diese Form der Gewalt häufig in sehr abgeschotteten Strukturen ausgeübt wird und das bestehende Hilfesystem meist nicht greift. Betroffene berichten, dass sie massiv unter Schweigegebote gesetzt, erpresst und verfolgt werden und dass ihnen meist nicht geglaubt wird, wenn sie sich anvertrauen. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit notwendig, bei psychologischen und pädagogischen Fachkräften, aber auch bei Justiz und Politik. Wir brauchen spezifische Hilfen und Ausstiegsangebote für diese Betroffenengruppe und mehr Forschung zu dieser besonderen Gewaltform, die in Gesellschaft, Wissenschaft und in der Fachszene bisher noch wenig anerkannt ist und von vielen nicht für möglich gehalten wird.“

Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ und „berta“: „Für Menschen, die organisierte sexualisierte oder rituelle Gewalt erfahren haben, ist es besonders schwer, Schutz und Unterstützung zu erhalten. Die Existenz ritueller Gewalt wird noch immer – auch von Fachkräften – in Frage gestellt. Das liegt vor allem daran, dass die Berichte der Betroffenen über die erlebte Gewalt und die Bedrohung für viele Menschen das Aushaltbare weit übersteigen. Mit „berta“ bringen wir jetzt erstmals ein bundesweites Unterstützungsangebot auf den Weg, das die besonderen Herausforderungen des Themas aufgreift und betroffenen Menschen begleitend zur Seite steht. Das Besondere ist die unbürokratische professionelle Beratung bei akuten Fragen sowie die Möglichkeit, bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum hinweg von „berta“ telefonisch begleitet zu werden. Die Fachkräfte am Telefon wissen, wie wichtig es ist, den Weg selbst zu bestimmen. Sie sind da, hören zu und begleiten – auch wenn es schwierig wird.“

Definition organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt:
In organisierten und rituellen Gewaltstrukturen wird die systematische Anwendung schwerer sexualisierter Gewalt in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch die Zusammenarbeit mehrerer Täter und Täterinnen bzw. Täternetzwerke ermöglicht. Häufig ist dies mit kommerzieller sexueller Ausbeutung verbunden. Dient eine Ideologie zur Begründung oder Rechtfertigung der Gewalt, wird dies als rituelle Gewalt bezeichnet. In manchen Gewaltstrukturen sind Familien generationenübergreifend eingebunden. Organisierte und rituelle Gewaltstrukturen können eine umfassende Kontrolle und Ausbeutung von Menschen durch Mind-Control-Methoden beinhalten. Die planmäßige wiederholte Anwendung schwerer Gewalt erzwingt spezifische Dissoziationen bzw. eine gezielte Aufspaltung der kindlichen Persönlichkeit und führt dazu, dass Betroffenen, die sich anvertrauen, vielfach nicht geglaubt wird.
Definition des „Fachkreis Sexualisierte Gewalt“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Kinder (BMFSFJ): https://www.bundeskoordinierung.de/de/topic/51.rituelle-und-organisierte-gewalt.html

Berichte und Studien:
Bei der vom UBSKM eingerichteten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs haben sich von 2016 bis 2019 42 Betroffene von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt gemeldet. In einer Studie unter der Leitung des Kommissionsmitglieds Prof. Peer Briken, UKE Hamburg, an der 165 Betroffene teilgenommen haben, konnten die aus der Praxiserfahrung bekannten Themen erhoben und differenziert werden. Es wurde eine hohe Inanspruchnahme des psychosozialen Versorgungs- und Gesundheitssystem deutlich – bei immer noch ausgeprägten Versorgungslücken. Prof. Peer Briken: „Erfahrungen von sexueller Gewalt und Ausbeutung in Verbindung mit organisierter ritueller Gewalt sind bisher gesellschaftlich, traumatherapeutisch und wissenschaftlich wenig anerkannt. Daher geraten auch Professionelle in der Begleitung dieser Klientinnen und Klienten häufig in rechtliche, fachliche und ethische Grauzonen und an Grenzen der kollegialen Unterstützung. Das Hilfetelefon „berta“ bietet jetzt ein wichtiges und dringend notwendiges Angebot zur Beratung und Unterstützung für Betroffene und Professionelle.“
s. auch Bilanzbericht der Kommission, S. 118 ff unter https://www.aufarbeitungskommission.de/bilanzbericht_2019/ sowie Zeitschrift Trauma und Gewalt https://www.traumaundgewalt.de/article/pdf/5b6c4732536f88fd588b4587/tg_2018_03_0244-0261_0244_01

berta – Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
Tel. 0800 3050750 (bundesweit, anonym und kostenfrei)
Sprechzeiten: Dienstag: 16 bis 20 Uhr und Freitag: 9 bis 13 Uhr (außer an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember).
ab 3. Mai 2019 unter www.berta-telefon.de

Weitere Informationen und Hilfeangebote:
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch – Beratung für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und weitere Interessierte
Tel. 0800 2255530 (bundesweit, anonym und kostenfrei)
Hilfeportal Sexueller Missbrauch – Datenbank mit Hilfe- und Beratungsangeboten vor Ort: www.hilfeportal-missbrauch.de
www.beauftragter-missbrauch.de
www.nina-info.de

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 02.05.2019

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Mannheim: Haftstrafe für Pflegeeltern wegen Misshandlung

Posted on März 3, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

logoZu Haftstrafen von drei Jahren und elf Monaten bzw. drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzempfohlenen wurde ein Pflegeelternpaar aus Brühl verurteilt. Die Pflegeeltern bestritten vor Gericht die Vorwürfe.

Ein Vertreter der Stadt Mannheim äußerte: „Wenn Pflegeeltern ihre Grenzen in der Versorgung eines Kindes nicht erkennen und gegenüber dem Jugendamt nicht benennen oder sogar verheimlichen oder plausible, nachvollziehbare Erklärungen wie etwa eine Mageninfektion für einen Gewichtsverlust liefern, ist es äußert schwierig – insbesondere für Nicht-Mediziner -, eine kindeswohlgefährdende Situation zu erkennen.“

Pressespiegel:

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Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeichnen ein trauriges Bild

Posted on Juni 5, 2018. Filed under: Forschung, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , , |

logoAm 05.06.2018 wurden die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 zu kindlichen Gewaltopfern vorgestellt:

Im vergangenen Jahr wurden 143 Kinder getötet. Fast 78 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. In 77 Fällen blieb es bei einem Tötungsversuch. Die Zahlen zu Misshandlungen an Kindern stagnieren seit Jahren auf einem hohen Niveau. 4.208 Kinder waren hiervon betroffen, 43 Prozent von ihnen haben das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Im Bereich sexuelle Gewalt nach den §§ 176, 176a und 176b weist die Statistik einen Rückgang von 3,64 Prozent auf, doch wurden noch immer 13.539 Kinder als Opfer registriert. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fallzahlen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials stiegen im Vergleich zum Vorjahr wieder um 15,06 Prozent an.

zur ausführlichen Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 05.06.2018

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Multimedia-Reportage „Gewalt gegen Kinder – Misshandlung und ihre Folgen“

Posted on Mai 26, 2018. Filed under: Fachkräfte, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: |

logoZum Thema Kindesmisshandlung erstellte der hr-iNFO eine umfassende Recherche. Die Multimedia-Reportage „Gewalt gegen Kinder – Misshandlung und ihre Folgen“ zeigt Schwachstellen beim Kinderschutz in Deutschland auf.

zum Dossier „Wie wir unsere Kinder vor Gewalt schützen Opfer ohne Stimme“

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Kindesmissbrauch in der Familie hat schwerwiegende Folgen – auch für Geschwister

Posted on April 25, 2018. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

logoWird ein Kind in der Familie misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt, ist das Risiko für Geschwister, ebenfalls Opfer zu werden, vier Mal so groß wie in anderen Familien. Das zeigt eine Studie von DJI-Wissenschaftlerin Susanne Witte, die erstmals in Deutschland die Situation von Geschwistern bei Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung in der Familie untersucht hat. Trotz der erhöhten Missbrauchsgefahr und psychischer Beeinträchtigungen bis ins Erwachsenenalter berücksichtigen Kinderschutzverfahren die Belange von Schwestern und Brüdern derzeit nur unzureichend.

„Die Ergebnisse zeigen, dass bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in einer Familie auch die Situation der Geschwister abgeklärt werden muss“, sagt Susanne Witte. Dies sei zeitintensiv und passiere je nach personellen Ressourcen aktuell nur teilweise im Rahmen einer familienbasierten Fallbearbeitung im Jugendamt. Stattdessen wäre es sinnvoll, diese Prüfung in den Leitlinien und Handlungsanweisungen für Kinderschutzverfahren zu verankern. Geschwister seien auch dann einem erhöhten Risiko ausgesetzt, wenn sie nicht im selben Haushalt leben.

Vor allem sexueller Missbrauch sowie emotionale Vernachlässigung, beispielsweise durch Beschimpfungen und Herabwürdigungen, beeinträchtigen die psychische Gesundheit der betroffenen Kinder und deren Geschwister bis ins Erwachsenenalter. Hinzu kommt, dass die Heranwachsenden zusätzlich durch schlechtere Geschwisterbeziehungen belastet sind: In Familien, in denen Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung vorkommen, streiten Geschwister häufiger und haben ein weniger vertrauensvolles Verhältnis zueinander.

Für die Studie wurden mehr als 4.500 Erwachsene anhand des vielfach erprobten „Childhood Trauma Questionnaire“ online zu möglichen Misshandlungs- und Missbrauchserfahrungen befragt sowie zu ihrer Geschwisterbeziehung, zum Verhalten der Eltern und zur aktuellen psychischen Belastung. Bei 870 Teilnehmenden war es möglich, zusätzlich einen Bruder oder eine Schwester zu interviewen. Dadurch konnten erstmals verschiedene Erfahrungen in einer Familie berücksichtigt werden. Da mehr Frauen, mehr Personen jüngeren Alters und mit einem höheren Schulabschluss an der Studie teilgenommen haben, ist sie nicht repräsentativ.

Susanne Witte hat die Forschungsarbeit für ihre Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München durchgeführt. Sie wurde betreut von Sabine Walper, Forschungsdirektorin des DJI und Professorin an der LMU, sowie von Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm.

Die Ergebnisse der Studie sind 2018 unter dem Titel „Geschwister im Kontext von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung“ im Verlag Beltz Juventa erschienen.

Quelle: DJI vom 24.04.2018

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„Besondere Kinder mit besonderen Lern- und Verhaltensschwierigkeiten brauchen auch besondere Pädagogik“ am 06.06. im Zollernalbkreis

Posted on April 6, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

logoDie Pflegeelternschule Baden-Württemberg veranstaltet am 16.06.2018 ein Tagesseminar im Zollernalbkreis. Luise Hepp wird zum Thema „Besondere Kinder mit besonderen Lern- und Verhaltensschwierigkeiten brauchen auch besondere Pädagogik“ referieren.

Schwierigkeiten in der Handlungsplanung, der Aufmerksamkeit, sowie Denk- und Gedächtnisstörungen, Probleme in der Selbstregulation und Selbststeuerung, der Wahrnehmung, Orientierung und Motivation und weiter in der Selbstversorgung und Kommunikation – dies alles gehört zu Kindern, die frühe Verlust- und Trennungserlebnisse, Missbrauch und Misshandlungen durchlebt haben sowie frühe Traumatisierungen erfahren mussten oder deren Gehirnentwicklung bereits in der frühen Schwangerschaftszeit unter Alkohol und Drogen bleibend geprägt wurde.

nähere Informationen

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BVEB-Tagung „Kleinkinder in schwierigen Lebenssituationen“ vom 20.–22.04. in Hannover

Posted on Januar 1, 2018. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

logoUm den interdisziplinären Austausch zu fördern, lädt der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e.V. Fachleute unterschiedlicher Professionen zu seiner Tagung vom 20.–22.04.2018 nach Hannover ein.

Der Schwerpunkt der Tagung „Kleinkinder in schwierigen Lebenssituationen“ ist auf die Altersgruppe der Kinder von 0 bis 6 Jahren ausgerichtet. Thema sind die Auswirkungen schädigenden Verhaltens der Eltern auf die Kinder:

  • seelische Gewalt und Vernachlässigung
  • Entwicklungsprobleme nach Trennung der Eltern
  • Missbrauch von Alkohol, Tabak und Drogen vor und nach der Schwangerschaft
  • Entwicklungsprobleme bei psychisch kranken Eltern
  • Körperliche Gewalt
  • Kindliche Entwicklung und sexueller Missbrauch

Anmeldeschluss ist der 01.03.2018.

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„Sexuelle Gewalt – Folgen und Umgang“ am 06.02. in Augsburg

Posted on Dezember 5, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoAm 06.02.2018 wird die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Birgit Hildebrandt M.A. im Haus Tobias in Augsburg zum Thema „Sexuelle Gewalt – Folgen und Umgang“ referieren. Mitveranstalter ist der Verein PFAD FÜR KINDER Augsburg e.V.

Im Seminar werden die Folgen und Auswirkungen durch sexuelle Gewalt für die betroffenen Kinder und deren (Pflege-/Adoptiv)Familien dargestellt.
Was ist eigentlich sexuelle Gewalt? Wie gehe ich mit betroffenen Kindern um?
Wie wirkt sich das Erlebte auf den Alltag, die Familie, Schule, eigene Sexualität, … aus?
Was ist im Umgang mit Betroffenen zu beachten?

Schriftliche Anmeldung und Vorauszahlung erforderlich.

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2016: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 %

Posted on Oktober 6, 2017. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

logoWIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2016 rund 136 900 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 21 600 eindeutig als Kindeswohl­gefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2015 einen Anstieg um 3,7 %. Bei 24 200 Verfahren (+ 0,1 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 46 600 Fällen (+ 8,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (44 500) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+ 7,8 %).

Die meisten der rund 45 800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (61,1 %). In 28,4 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas seltener (25,7 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel (19,4 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,7 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,7 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,0 %.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 22,1 % der Verfahren. Bei 12,9 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,6 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,4 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe sind unter Publikationen Soziales abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 04.10.2017

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Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen 2016 um 15% angestiegen

Posted on August 24, 2017. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Niedersachsen, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoHANNOVER. Im Jahr 2016 wurden in Niedersachsen insgesamt 10.220 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem prozentualen Anstieg um 15,3% im Vergleich zum Vorjahr (8.862 Verfahren).

Das zuständige Jugendamt hat eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchzuführen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen vorliegen. In Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte wird das Gefährdungsrisiko eingeschätzt. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen gegeben oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern bzw. ein Elternteil – sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht Willens, die Gefährdungssituation für das Kind oder den Jugendlichen abzuwenden.

Bei 1.283 Kindern oder Jugendlichen (12,6%) wurde eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für eine Vernachlässigung (757 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (440 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2015 wurde in 1.035 Fällen (11,7%) eine akute Kindeswohlgefährdung angegeben.

Eine latente Kindeswohlgefährdung betraf 1.375 Kinder bzw. Jugendliche (13,5%) 2016. Dabei wurden in 824 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 382 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2015 lag eine latente Kindeswohlgefährdung in 1.295 Fällen vor (14,6%).

Insgesamt stellten die Jugendämter bei 2.658 Kindern eine Kindeswohlgefährdung bzw. latente Kindeswohlgefährdung fest. Dies entspricht 26,0% aller Gefährdungseinschätzungen 2016. Bei den übrigen 7.562 Kindern (74,0%) konnte keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden. Jedoch wurde in 3.680 Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf sichtbar.

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen vom 24.08.2017

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Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Depression ist eine der häufigsten Folgeerkrankungen von sexueller Gewalt in der Kindheit!“

Posted on April 6, 2017. Filed under: Forschung, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , , |

Anlässlich des Weltgesundheitstages 2017 zum Thema „Depression – Let´s talk!“ wurden dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, bisher unveröffentlichte Ergebnisse einer Repräsentativbefragung der deutschen Bevölkerung des Zentrums für Traumaforschung (ZTF)  der Universität Ulm* mit dem Childhood Trauma Questionnaire (CTQ) und dem Depressionsmodul des Gesundheitsfragebogens für Patienten (PHQ-9) zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse zeigen signifikante Zusammenhänge zwischen belastenden Kindheitsereignissen und Depressionen. Bei Betroffenen von sexueller Gewalt in der Kindheit fanden sich  viermal häufiger deutlich erhöhte Depressionswerte. Bereits am 16.03.2017 wurden erste Ergebnisse dieser Studie in Berlin vorgestellt (wir berichteten), die deutlich machten, dass die Fallzahlen bei sexueller Gewalt nicht rückläufig sind und sexueller Kindesmissbrauch zahlreiche Spätfolgen nach sich zieht.

Rörig: „Kommunikation ist ein wichtiger Teil der Prävention! Ich hoffe sehr, dass der Weltgesundheitstag unter dem Motto „Depression – Let´s talk“ dazu beitragen kann, den Umgang mit von Depression Betroffenen in unserer Gesellschaft offener zu gestalten und hierbei auch den Kontext sexueller Gewalt mitzudenken. Das Ausmaß der sexuellen Gewalt und der gesundheitlichen Folgen für Betroffene und die Gesellschaft ist enorm. Die Ergebnisse aus Ulm zeigen, dass sich hinter der sogenannten Volkskrankheit Depression, die jährlich mehrere Millionen Menschen trifft, auch tausende Einzelschicksale von Betroffenen verbergen, die sexuelle Gewalt als Kinder oder Jugendliche erlitten haben.“

Rörig begrüßt die erfolgte Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie, das dürfe aber nicht darüber hinweg täuschen, dass es bei der Versorgung von Betroffenen nach wie vor viele Defizite gebe. Der großen Zahl Betroffener stünden nur wenige auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Therapieangebote zur Verfügung.  Therapeutische Angebote für Betroffene von sexueller Gewalt müssten dringend weiter ausgebaut und auf die spezifischen Bedürfnisse von Betroffenen ausgerichtet werden. Rörig fordert mehr Kassensitze für Psychologische Psychotherapeut_innen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten, eine flexible Gestaltung der Therapien, alternative Therapieformen wie Tanz- oder Kunsttherapien sowie spezifische Angebote für komplex traumatisierte Betroffene, wie es auch von Betroffenen immer wieder gefordert werde.

Rörig verweist dabei auch auf das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Höhere Therapiekontingente und alternative Therapieformen sollten Betroffenen endlich auch im Rahmen des OEG gewährt werden, dessen Reform seit Jahren gefordert wird. Ein neuer Gesetzentwurf müsse jetzt unmittelbar nach Beginn der neuen Legislaturperiode eingebracht werden. Bis zum Inkrafttreten eines reformierten OEG müsse das sog. Ergänzende Hilfesystem (EHS) für Betroffene im institutionellen Bereich und auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) für im familiären Bereich Betroffene weitergeführt werden. Sollte die Reform hinter den Erwartungen bei den Verbesserungen für Betroffene zurückbleiben, so sei über eine Fortführung des EHS und des FSM auch nach einer Reform des OEG nachzudenken.

Rörig: „Die Haltung der Politik der 19. Legislaturperiode wird ein deutlicher Seismograph dafür sein, ob der Kampf gegen sexuelle Gewalt ernst genommen wird und es uns endlich gelingt, Missbrauch einzudämmen und Betroffenen zeitnah und passgenau zu helfen.“

Hilfe und Informationen für Betroffene, Angehörige, Ärzte- und Therapeutenschaft und weitere Interessierte zum Thema sexueller Kindesmissbrauch:
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
Hilfeportal Sexueller Missbrauch: www.hilfeportal-missbrauch.de

* Zentrum für Traumaforschung (ZTF) Ulm  www.uni-ulm.de/med/zentrum-fuer-traumaforschung-ulm/ , Sprecher für den Bereich Psychotrauma Prof. Dr. Jörg M. Fegert

Quelle:Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 06.04.2017

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Studie zu Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch und den Folgen – Keine Entwarnung bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen

Posted on April 6, 2017. Filed under: Forschung, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Anlässlich des Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Ulm fand am 13.03.2017 eine Pressekonferenz zum Thema „Kindesmissbrauch und die Spätfolgen“ statt bei der eine Studie zu Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch und den Folgen vorgestellt wurde.

Das Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin an der Klinik für Kinder- und Jungendpsychiatrie und Psychotherapie der Universitätsklinik Ulm hat für die Deutsche Traumastiftung eine repräsentative Studie zur Häufigkeit von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch durchgeführt.

Die erstmals in der Pressekonferenz vorgestellten Daten, die mit einem standardisierten, weltweit eingesetzten Fragebogen erhoben wurden, zeigen, dass es keinen Grund zur Entwarnung bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen gibt. Eine vergleichbare Studie hatte es zuletzt 2011, kurz nach dem sogenannten „Missbrauchsskandal“, durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen gegeben.

Informationsmaterial zur Pressekonferenz „Kindesmissbrauch und Spätfolgen“

Quelle: Zentrum für Traumaforschung Ulm

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Hamburg: Jugendhilfeinspektion übt Kritik im Fall Deljo

Posted on Januar 20, 2017. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Die Jugendhilfeinspektion Hamburg hat in ihrem Prüfbericht zum Fall des Ende 2015 durch Schütteln lebensgefährlich verletzten Babys Kritik am Betreuungskonzept des Jugendamtes geäußert: „Das Bemühen um eine gelingende Zusammenarbeit mit der Familie wird als nicht ausreichend eingeschätzt.“ Das damals neuneinhalb Monate alte Kind war nach einem Aufenthalt in Bereitschaftspflege wieder zu seinen Eltern gegeben worden.

Die Welt berichtet im Artikel „Misshandeltes Baby – Harsche Kritik an Betreuern“ vom 18.01.2017, dass als Reaktion auf den Bericht nun alle Kinder unter sechs Jahren, die im Zusammenhang mit Gewaltanwendung in Obhut genommen wurden, vor ihrer Rückkehr in ihre Familie in der Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) untersucht werden sollen.

Zur Information durch die Staatsanwaltschaften Hamburg siehe auch Artikel „Prüfbericht zu Deljo offenbart Behördenfehler“ vom 18.01.2017 auf Focus.de

Der Pflegeelternrat Hamburg hatte im Januar 2016 zu diesem und ähnlichen Fällen Stellung genommen (wir berichteten).

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Daten und Fakten zu Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern in Deutschland

Posted on Juli 26, 2016. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund hat die Inhalte und Zahlen zu Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern in Deutschland auf www.fruehehilfen.de aktualisiert.

Eine systematische, umfassende empirische Dauerbeobachtung zum Ausmaß von Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern gibt es in Deutschland bislang nicht. Einige Anhaltspunkte hierzu liefern jedoch verschiedene Studien und amtliche Statistiken, die Fälle von Kindstötungen, Misshandlungen und Vernachlässigungen sowie Eingriffe in die elterliche Sorge dokumentieren, aber auch das Agieren der Kinder- und Jugendhilfe bei Erziehungsschwierigkeiten, familiären Krisen sowie konkreten Kindeswohlgefährdungen in den Blick nehmen.

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Roman „Stärke und Mut“ von Frank Bergmann

Posted on Mai 4, 2016. Filed under: Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Kölnische Rundschau berichtet am 03.05.2016 im Artikel „Schicksal als misshandeltes Pflegekind im Roman verarbeitet“ vom neuen Roman „Stärke und Mut“ von Frank Bergmann.

Verlagsinfo:
Als Baby einer ledigen Mutter Anfang der sechziger Jahre ins Kinderheim gegeben, weiß Michael nicht, was Eltern sind. Er hat eine alles andere als behütete Kindheit. Im Alter von fünf Jahren wird er von Inge und Joachim als Pflegekind aufgenommen. Glücklich endlich eine Familie zu haben, ahnt Michael nicht, dass er vor einem Martyrium steht. Überfordert mit dem Heimkind und wütend auf ihr eigenes Versagen als Mutter, richtet Inge all ihre Wut gegen Michael. Sie misshandelt ihn körperlich und psychisch. Während ihre Übergriffe immer heftiger werden, entwickelt Michael eigene Strategien, um seine Würde zu schützen, zu überleben und zu leben. Erst spät beginnt er, die Beweggründe seiner leiblichen Eltern zu hinterfragen, zu verstehen und die schicksalhafte Verbindung zu ihnen zu erkennen.

Vor dem Hintergrund der düsteren und emotional kalten Zeit des späten Nachkriegsdeutschland der sechziger Jahre, ist dieses Buch das spannend und lebendig erzählte Psychogramm eines jungen Mannes, seiner Eltern und der Suche nach Geborgenheit und Selbstbestimmung.

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Misshandlungs-Prozess gegen Schwelmer Pflegeltern eingestellt

Posted on April 14, 2016. Filed under: Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Von der Einstellung eines stark polarisierenden Verfahrens vor dem Hagener Landgericht berichtet der Artikel „Misshandlungs-Prozess gegen Pflegeltern eingestellt“ aus der WAZ vom 14.04.2016. Über ein halbes Jahr wurden an den 50 Zeugen und diverse Sachverständige angehört, die deutlich in zwei Lager gespalten waren.

Der Vorsitzende Richter erklärte: „Es war aus Sicht der Kammer ein ausgesprochen komplexes Verfahren, das die Juristen hier an den Rand ihrer Fähigkeiten gebracht hat.“

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Rörig: „Rund 1 Million Kinder sind in Deutschland von sexueller Gewalt betroffen.“

Posted on Februar 22, 2016. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat heute in Berlin die Expertise „Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch – Internationale Einordnung, Bewertung der Kenntnislage in Deutschland, Beschreibung des Entwicklungsbedarfs“ sowie den Forderungskatalog „Forschung zu sexuellem Missbrauch – Vom Tabu zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“ vorgestellt, in dem mehr Investment in Forschung, Vernetzung mit der Praxis, Partizipation von Betroffenen sowie Nutzen von Forschungswissen für Aus-, Fort- und Weiterbildung gefordert wird.

Bisher fehlt es in Deutschland an validen Zahlen zur Häufigkeit von sexuellem Missbrauch oder zur Differenzierung nach Geschlecht. Ein Vergleich der vorliegenden Hell- und Dunkelfeldstudien ist aufgrund unterschiedlicher Definitionen und Studiendesigns kaum möglich, Entwicklungen und Tendenzen, ob Missbrauch zu- oder abnimmt und welche Faktoren hier möglicherweise eine Rolle spielen, sind so kaum zu benennen.

Wichtige Ergebnisse: Mädchen sind weitaus häufiger betroffenen als Jungen. Die meisten Kinder erleiden neben sexueller Gewalt auch weitere Gewaltformen.

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Pflegeelternrat Hamburg fordert weiter reichende Maßnahmen für einen besseren Schutz der Kinder

Posted on Januar 14, 2016. Filed under: Fachkräfte, Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Der Pflegeelternrat Hamburg richtet sich am 14.01.2016 mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit. Nach einem neuen aktuellen Fall eines Schütteltraumas / Schädelbruchs bei einem Baby, das unter Aufsicht des Jugendamtes stand (siehe Artikel „Misshandeltes Baby Deljo: Vier Geschwister aus der Familie genommen“ in der Schleswig-Holsteinischen Zeitung vom 14.01.2016) fordert das Gremium weiter reichende Maßnahmen für einen besseren Schutz der Kinder.

Der Pflegeelternrat Hamburg wurde 2013 als Interessenvertretung für Pflegefamilien unter dem Dach von Freunde der Kinder e.V. gegründet und erweitert damit das umfangreiche Angebot des Vereins zur Beratung und Information von Pflege- und Adoptivfamilien. Er vertritt die Interessen der Pflegefamilien in Hamburg und im Umland, die Hamburger Pflegekinder aufgenommen haben, gegenüber Politik, Fachbehörden, Allgemeinem Sozialen Dienst (ASD), Pflegekinderdienst (PKD) und Vormündern. Weitere Informationen, aktuelle Berichte und Kontakte finden sich unter: www.pflegeelternrat.de

zur Presseerklärung des Pflegeelternrats Hamburg vom 14.01.2016

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Hamburger Pflegeelternrat zum Tode von Taylor

Posted on Januar 5, 2016. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Zum Tode des einjährigen Taylor, der im Dezember an schweren Hirnschäden – mutmaßlich aufgrund eines Schütteltraumas – verstarb, äußert sich Karen Dabels vom Pflegeelternrat Hamburg in einem Beitrag des Senders Hamburg 1 im Beitrag „Taylor- zu Tode misshandeltes Kind“ vom 05.01.

Der kleine Junge war vom Jugendamt des Bezirks Altona in seinem ersten Lebensjahr wegen Kindeswohlgefährdung für einige Zeit bei einer Pflegefamilie untergebracht und wurde im Oktober wieder zurück zu seiner Mutter und deren Lebensgefährten gegeben.

Der Hamburger Pflegeelternrat äußerte sich auch in seiner Pressemitteilung vom 21.12. zu diesem erneuten Tod eines Kleinkindes unter der Obhut eines Hamburger Jugendamtes.

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Kino-Tipp: „FREISTATT“ – …wenn Du nicht artig bist kommst Du ins Heim

Posted on November 20, 2015. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz | Schlagwörter: , , |

Die Heimerziehung der 50er und 60er Jahre thematisiert der preisgekrönte Film „FREISTATT“  von Marc Brummund, der ab 24. November in die Kinos kommt.

Kurzinhalt: Sommer 1968. Der Wind der Veränderung ist in den norddeutschen Kleinstädten allerhöchstens als Brise zu spüren. Mit selbstverständlicher Aufmüpfigkeit begegnet der 14-jährige Wolfgang seinem Alltag, seiner Mutter und vor allem seinem Stiefvater. Als er von seiner Familie in die abgelegene kirchliche Fürsorgenanstalt FREISTATT abgeschoben wird, findet er sich in einer Welt wieder, der er nur mit noch unbändigerem Freiheitsdrang begegnen kann: Verschlossene Türen, vergitterte Fenster, militärischer Drill während der als Erziehung verbrämten täglichen Arbeitseinsätze in den Mooren der Umgebung. Doch für Wolfgang ist eins klar: Seine Sehnsucht nach Freiheit wird er so schnell nicht im Moor begraben.

Spezielle Aufführungen:

  • Samstag, 21.11.2015, 18.05h: Filmpalette in Jever in Anwesenheit von Marc Brummond
  • Sonntag, 22.11.2015, 15.00h: Filmpalast in Sulingen. Vorführung mit anschließender Autogrammstunde mit Marc Brummond und Wolfgang Rosenkötter zum DVD-Start
  • Dienstag, 01.12.2015, von 9 Uhr: Hochschulöffentliche Veranstaltung im Audimax der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin. Nach der Aufführung des Spielfilms findet eine Podiumsdiskussion mit dem Zeitzeugen Wolfgang Rosenkötter, dem Spiegel-Redakteur Peter Wensierski (Autor des Buches „Schläge im Namen des Herrn“), dem Leiter der Jugendhilfe „Bethel im Norden“ Herrn Rüdiger Scholz, dem Schauspieler Langston Uibel (im Film Anton) und dem 1. Vorsitzenden der IGFH, Dr. Hans-Ullrich Krause statt. Moderation: Prof. Dr. Regina Rätz

zur Film-Homepage

Trailer:

 

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Gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen – Techniker Krankenkasse und Ministerium stellen neuen Leitfaden für Ärzte und Zahnärzte vor

Posted on März 2, 2015. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Sachsen-Anhalt | Schlagwörter: , |

Mit dem Titel „Stoppt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ haben die Techniker Krankenkasse und das Ministerium für Arbeit und Soziales am Mittwoch in Magdeburg einen neuen Leitfaden zur Früherkennung von Vernachlässigung und Misshandlung vorgestellt. Die dritte Auflage des erstmals im Jahr 1999 erschienenen und jetzt komplett überarbeiteten Ratgebers wendet sich nicht nur an Ärztinnen und Ärzte, sondern zusätzlich jetzt auch an Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Der in Zusammenarbeit mit der Allianz für Kinder des Landes Sachsen-Anhalt und mit Unterstützung des Ministeriums für Inneres und Sport, der Ärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie des Gesundheitsamtes Magdeburg erstellte Leitfaden soll Medizinerinnen und Mediziner dabei unterstützen, Symptome von Gewalt und Vernachlässigung schnell zweifelsfrei zu identifizieren. Zugleich enthält die Broschüre rechtliche Hinweise und Tipps, was und vor allem mit welchen Kooperationspartnern zu tun ist, wenn es einen begründeten Verdacht der Kindesmisshandlung gibt.

Sozialminister Norbert Bischoff dankte der Techniker Krankenkasse für die Kooperation beim Thema Kinderschutz. Zugleich hob er das Landesengagement in diesem Themenfeld hervor. So hat das Land seit 2005 gut 1.500 Kinderschutzfachkräfte qualifiziert, die in den Jugendämtern sowie bei Trägern der Jugendhilfe wie etwa in Kindertagesstätten tätig werden. Zugleich hat das Sozialministerium den Aufbau Lokaler Netzwerke für Kinderschutz forciert und fachlich unterstützt. Bischoff erinnerte zugleich daran, dass Sachsen-Anhalt mit dem Aufbau eines Netzes von Familienhebammen 2006 bundesweit zu den Vorreitern gehört habe. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 war die Steuerung in kommunale Hände zu geben. Aktuell sind 41 Fachkräfte tätig. Bischoff sagte: „Der Staat und die gesamte Gesellschaft – also jeder Bürger und jede Bürgerin von Sachsen-Anhalt  – sind gefordert, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Niemand darf wegsehen oder weghören, wenn Kindern und Jugendlichen Unrecht geschieht.“

Wie Jens Hennicke, Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt anlässlich der Vorstellung des Leitfadens unterstrich, ist dieser ein wesentlicher Bestandteil des Engagements der Kasse zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit in Sachsen-Anhalt. „Rund jeder siebente TK-Versicherte im Bundesland ist noch keine 15 Jahre alt. Daher liegt uns die Gesundheit von Heranwachsenden besonders am Herzen. Aus diesem Grund haben wir beispielsweise in Kooperation mit dem Kultusministerium im Schuljahr 2011/2012 die Initiative ‚Mobbingfreie Schule-Gemeinsam Klasse sein!‘ auf den Weg gebracht und unterstützen bereits seit mehreren Jahren gesundheitsfördernde Projekte an Kindergärten und Schulen. Der jetzt aktualisierte Leitfaden soll dazu beitragen, die auch bei Fachleuten bestehenden Informationsdefizite abzubauen, um dann im Bedarfsfall sachgerecht reagieren zu können“, so Hennicke der eine „große Diskrepanz“ zwischen Gesetzeslage, die ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern garantiert, und der Lebenswirklichkeit sieht. Beispiele aus den letzten Tagen und Wochen belegen erneut, dass Ohrfeigen und Schläge nur eine Form der Gewalt sind. Nicht selten müssen Jungen und Mädchen auch seelische Verletzungen in Form von beleidigenden Beschimpfungen, Demütigungen, Missachtung und Vernachlässigung erdulden.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt weist für das Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Fallzahlen bei Misshandlungen sowie dem sexuellen Missbrauch von Kindern und bei der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht auf. Demnach wurden 533 Fälle von sexuellem Missbrauch sowie 171 Misshandlungsdelikte registriert. Im Jahr 2013 waren es 450 Fälle von sexuellem Missbrauch sowie 155 Fälle von Misshandlung. Die Aufklärungsquote ist in beiden Kriminalitätsbereichen hoch. Sie liegt bei knapp 90 Prozent im Bereich sexueller Missbrauch sowie gut 97 Prozent bei Kindesmisshandlung. Wegen verletzter Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde 2014 in 103 Fällen ermittelt, lediglich zwei Vorwürfe konnten letztlich nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden.

Mit den Folgen von körperlicher und sexueller Misshandlung sowie psychischer Gewalt und Vernachlässigung sieht sich Professor Doktor Rüdiger Lessig, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Halle, in seiner täglichen Arbeit konfrontiert. Der Mediziner, der die Erstellung des Leitfadens fachlich unterstützt hat, verwies darauf, dass rechtsmedizinische Untersuchungen in Fällen von Kindeswohlgefährdung dazu beitragen können, dass erforderliche Dokumentationen für anschließende Strafverfahren zur Verfügung stehen. Lessig: „Dies kann im Einzelfall nicht nur zur Überführung eines Tatverdächtigen, sondern auch zur Entlastung von Beschuldigten beitragen, die diesem Vorwurf ausgesetzt sind. Die Informationen über die zulässigen und notwendigen Abläufe sind für die klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, aber auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, sehr wichtig und hilfreich. Daher begrüße ich die Aktualisierung des Leitfadens ausdrücklich!“

Der Leitfaden wird mit einer Startauflage von zunächst 4.500  Exemplaren erscheinen. Er ist zugleich im Internet auf den Seiten der TK unter www.tk.de/lv-sachsenanhalt sowie auf der Startseite des Sozialministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de zu finden.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt vom 25.02.2015

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Hamburg: Yagmurs Eltern verurteilt

Posted on November 25, 2014. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Der Prozess gegen die Eltern der im August 2013 in Hamburg verstorbenen dreijährigen Yagmur ist beendet. Nach der Rückführung des Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie verstarb es an den Folgen zahlreicher Misshandlungen.

Zeit Online berichtet in einem Artikel vom 25.11.2014, dass die Mutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und der Vater eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen bekam.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft will seinen Abschlussbericht zum Fall Yagmur am 18.12. vorlegen.

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8.500 Inobhutnahmen aufgrund von Vernachlässigung oder Misshandlung in 2013

Posted on November 22, 2014. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

WIESBADEN – Im Jahr 2013 haben die Jugendämter bundesweit in 8 510 Fällen Kinder und Jugendliche aufgrund von Vernachlässigung oder Anzeichen für Misshandlung in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Kinderrechte am 20. November 2014 weiter mitteilt, waren die unter 6-Jährigen mit 40 % (2 600 Fälle) und die 6- bis 11-Jährigen mit 39 % oder 2 060 Fällen aller Inobhutnahmen der jeweiligen Altersgruppe besonders stark betroffen. Dabei konnten für jeden jungen Menschen bis zu zwei Anlässe der Inobhutnahme angegeben werden.

Nach Artikel 19 der Konvention über die Rechte der Kinder sind die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Kinder vor jeglicher Form von Gewaltanwendung, Misshandlung oder Verwahrlosung zu schützen.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 18.11.2014

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Fall Yagmur: Behörde übernimmt Verantwortung

Posted on September 17, 2014. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

NDR.de berichtet am 15.09.2014 im Artikel „Fall Yagmur: Behörde übernimmt Verantwortung“, dass Sozialstaatsrat Jan Pörksen (SPD) am Montag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft stellvertretend für die Hamburger Sozialbehörde die politische Verantwortung für den gewaltsamen Tod der dreijährigen Yagmur Ende letzten Jahres übernommen hat (wir berichteten).

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Fall Yagmur: Familienrichterin: „Hinterher ist man immer schlauer“

Posted on Mai 10, 2014. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Die SHZ berichtet im Artikel „Familienrichterin: „Hinterher ist man immer schlauer“ vom 06.05.2014 von der dritte Zeugenanhörung im Untersuchungsausschuss zum tragischen Tod der kleinen Yagmur in Hamburg.

Die zuständige Familienrichterin bedauerte in ihrer Befragung, dass sie nicht ausreichend nachgehakt habe bei Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Rechtsmedizin.

 

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„Auswirkung von Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch“ am 29.03. in Köln

Posted on Februar 8, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

In Zusammenarbeit mit Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V. veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 29.03. in Köln das Seminar „Auswirkung von Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch“ mit Dr. Adelheidis von Studnitz.

Entstehung einer Traumatisierung sowie Auswirkungen eines Traumas in der Entwicklung eines Kindes erläutert die Referentin ebenso, wie die notwendigen Bindungen im sozialen Umfeld, wie z.B. die Vermeidung von Triggern. Entwicklungschancen von Pflegekindern und Hilfen für das traumatisierte Pflegekind in der Schule und in der Pflegefamilie werden anhand praxisnaher Erkenntnisse geschildert und diskutiert.

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Buch-Tipp: „Deutschland misshandelt seine Kinder“

Posted on Februar 3, 2014. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Hinter dem provokanten Titel „Deutschland misshandelt seine Kinder“ verbirgt sich das Buch zweier Rechtsmediziner, die „keine Kinderleichen mehr ertragen wollen“ und deshalb auf die anhaltend hohe Zahl von Kindern aufmerksam machen, die in Deutschland durch Misshandlungen sterben.

„Laut offizieller Polizeistatistik sterben in Deutschland jede Woche drei Kinder an den Folgen ihrer Misshandlung. Rund siebzig Kinder werden so massiv malträtiert, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Die Dunkelziffer ist hoch.“ (Bei diesen Zahlen wurden Fälle sexuellen Missbrauchs noch gar nicht mit eingerechnet.)

Die Streitschrift des Direktors des Instituts für Rechtsmedizin an der Charité in Berlin Michael Tsokos und seiner Kollegin Saskia Guddat klagt ein „kollektives Verleugnen“ und das „Versagen des Systems“ an.

Das Buch beschreibt viele reale Fallgeschichten und will Handlungsanleitung und Leitfaden für Menschen sein, die einem misshandelten Kind begegnen und helfen wollen.

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Hamburger Pflegeelternrat: „Stellungnahme zum Tod der kleinen Yagmur“

Posted on Januar 17, 2014. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Der Pflegeelternrat bei Freunde der Kinder, dem PFAD Landesverband Hamburg, äußert sich zum Tod der 3-jährigen Yagmur.

Das Mädchen lebte seit seiner Geburt bei einer Pflegemutter und war im August 2013 zu seinen leiblichen Eltern zurückgeführt worden. Dort war sie am 18. Dezember an einem Leberriss innerlich verblutet. Es besteht dringender Tatverdacht wegen Misshandlung gegen den Vater. Beide Eltern befinden sich in Haft.

zur Stellungnahme des Hamburger Pflegeelternrates „Zum Tod der kleinen Yagmur“ vom 16.01.2014

 

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Artikel über Studien zu den Auswirkungen früher Stress- und Gewalterfahrungen

Posted on Juni 30, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Gesundheit, International, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Der Artikel „Adoption – Schwere Geburt“ auf Zeit-online vom 30.06.2013 fasst einige internationale Studien über die vielfältigen Spuren, die Stress im frühen Kindesalter hinterlassen kann, zusammen.

Ungewollt auf die Welt zu kommen ist eine extreme Belastung für das Kind. Bereits der Stress in der Schwangerschaft kann den Fötus schädigen. Mit den vielfältigen Folgen haben Adoptiveltern oft lange zu kämpfen. In den vergangenen Jahren haben Forscher herausgefunden, welche psychischen und biologischen Auswirkungen Gewalt im frühen Kindesalter hat.

zum Artikel

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Artikel „Todesfall Anna – zwei Jahre danach: Von Tätern und Bauernopfern“

Posted on Juli 23, 2012. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Der WDR-Artikel „Todesfall Anna – zwei Jahre danach: Von Tätern und Bauernopfern“ vom 22.07.2012 fasst die Ereignisse nach dem Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna im Juli 2010 zusammen und berichtet vom aktuellen Stand des Begutachtungsprozesses der Jugendhilfe. Das Gutachten soll  im September dem Jugendhilfeausschuss in Bad Honnef vorgestellt werden.

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Forschungsprojekt „Von Generation zu Generation – Den Teufelskreis der Traumatisierung verstehen und durchbrechen“

Posted on Juli 18, 2012. Filed under: Forschung, Kinderschutz | Schlagwörter: , , , |

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat am 05.07.2012 mit dem Universitätsklinikum Heidelberg, dem Universitätsklinikum der Rheinisch-Westfaelische Technische Hochschule (RWTH) Aachen und der Otto-Guericke-Universität Magdeburg das gemeinsame Projekt „Von Generation zu Generation: Den Teufelskreis der Traumatisierung verstehen und durchbrechen“ vorgestellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMFB) fördert dieses Forschungsvorhaben als Teil des Forschungsnetzes „Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt im Kindes- und Jugendalter“.

Dr. Helge Braun, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, sagte: „Ziel des BMBF-Forschungsnetzes ist es, die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammenzubringen, um die Ursachen von Gewalt gegen Kinder zu erforschen und ihr wirksam begegnen zu können. Das Projekt ‚Von Generation zu Generation‘ hilft, die Ursachen für Gewaltanwendung innerhalb von Familien besser zu verstehen und zu einem Therapieansatz zu kommen. Es trägt damit zum Schutz der Kinder und zu einer Kultur des Hinschauens bei.“

Mütter, die in ihrer Kindheit oder Jugend selbst Opfer von Missbrauch und Vernachlässigung durch enge Bezugspersonen wurden, leiden ein Leben lang unter den Folgen. Häufig geben sie diese Missbrauchserfahrungen an ihre eigenen Kinder weiter. „Die Übertragung von Gewalt in die nächste Generation beobachten wir leider häufig in der Klinik“, sagte Prof. Felix Bermpohl von der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwigs Krankenhaus. Auch andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen bestätigen diese Beobachtung. In vielen Fällen ist die elterliche Fürsorgefähigkeit beeinträchtigt. Den betroffenen Müttern gelingt es nicht, die Gefühle ihrer Kinder einzuordnen und angemessen zu reagieren.

Im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojekts wird nun versucht, die Ursachen dieses Kreislaufs von Misshandlung und Traumatisierung besser zu verstehen. Um erfolgreich Prävention zu betreiben, ist ein besseres Verständnis der Mutter-Kind-Beziehung nötig. Die beteiligten Forschungszentren konzentrieren sich auf verschiedene Risikogruppen von Müttern. Dazu gehören Mütter mit schwer belasteten Lebenserfahrungen, depressiven Störungen oder jugendliche Mütter. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit von Programmen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Mutter-Kind-Interaktionen mit Ansätzen verglichen, die sich vorrangig nur auf die Mutter oder das Kind konzentrieren. In einem weiteren Forschungszentrum wird mithilfe eines Tiermodells unter kontrollierbaren Bedingungen überprüft, welche epigenetischen und hirnfunktionellen Mechanismen bei der familiären Übertragung einer dysfunktionalen Mutter-Kind-Bindung eine Rolle spielen.

„Wir erhoffen uns Antworten auf die Frage, wie wir das Leben noch ungeborener Kinder oder junger Säuglinge von traumatisierten Eltern besser vor den oft lebenslangen Folgen schützen können“, sagte Prof. Annette Grüters-Kieslich, Dekanin der Charité – Universitätsmedizin Berlin. „Aktivitäten zum Kinderschutz sind der Charité ein besonderes Anliegen, deshalb freuen wir uns, Teil des heute vorgestellten Verbundprojekts zu sein“, ergänzte sie. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Berlin, Heidelberg, Aachen und Magdeburg erhoffen sich Erkenntnisse, die eine Datengrundlage schaffen, den Teufelskreis der Traumatisierung besser zu verstehen, um so letztendlich Kindesmissbrauch zu verhindern und den Betroffenen wirkungsvoll zu helfen.

Beteiligte Verbundpartner und ihre Projekte
Sprecher: R. Brunner
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Zentrum für Psychosoziale Medizin
Universitätsklinikum Heidelberg

  •  Depressive Reaktion auf traumatische Erfahrungen und ihre Auswirkungen auf die Mutter-Kind-Interaktion
    A. Heinz, F. Bermpohl, K. Bödeker, U. Lehmkuhl
    Psychiatrische Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus
    Berlin School of Mind and Brain
    Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Charité ‐ Universitätsmedizin Berlin
  • Behaviorale und neuronale Auswirkungen mütterlicher Misshandlungserfahrungen in der eigenen Kindheit auf die Mutter-Kind-Interaktion
    Teilprojekt A: E. Möhler, C. Reck, F. Resch
    Teilprojekt B: S. Herpertz, C. Reck, K. Bertsch, E. Möhler
    Klinik für Allgemeine Psychiatrie
    Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
    Zentrum für Psychosoziale Medizin
    Universitätsklinikum Heidelberg
  • Behandlungseffekte und neurobiologische Mechanismen eines standardisierten Mutter-Kind-Interventionsprogramms bei adoleszenten Müttern
    B. Herpertz-Dahlmann, K. Konrad
    Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes‐ und Jugendalters
    Universitätsklinikum der RWTH Aachen
  • Epigenetische Mechanismen von trans-generationalen neuronalen und synaptischen Veränderungen in präfronto-limbisch-hypothalamischen Schaltkreisen nach perinatalen Stresserfahrungen
    J. Bock, K. Braun
    Institut für Biologie, Fakultät für Naturwissenschaften, Otto-Guericke-Universität Magdeburg
    Center for Behavioral Brain Sciences

Kontakt:
Prof. Felix Bermpohl
Felix.Bermpohl@charite.de
Psychiatrische Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus
Berlin School of Mind and Brain
t: +49 30 2311 2949

Quelle: Pressemitteilung der Charité vom 12.07.2012

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Tagungsdokumentation zu den Runden Tischen „Heimerziehung“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“ erschienen

Posted on Juli 17, 2012. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , |

In der Schriftenreihe „Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe“ der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik ist als Band 84 die Dokumentation der Fachtagung „‚Was hat das mit uns zu tun?‘ Umsetzung der Schlussfolgerungen aus den Runden Tischen „Heimerziehung“ und ‚Sexueller Kindesmissbrauch‘ in die Jugendhilfepraxis„, die am 15./16. April 2012 in Berlin stattgefunden hat, erschienen.

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Bericht zur Heimerziehung in der DDR vorgestellt

Posted on März 26, 2012. Filed under: Brandenburg, Finanzielles, Gesundheit, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Politik, Rechtliches, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Schlagwörter: , , |

Zwang und Gewalt gehörten für viele Säuglinge, Kinder und Jugendliche in den Heimen der DDR zum Alltag. Dies ist das Ergebnis des Berichts „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“, den der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues, gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren, Dr. Christoph Bergner, und den zuständigen Ministerinnen und Ministern aus den ostdeutschen Ländern heute in Berlin vorgestellt hat.

„Das Leid der Betroffenen der Heimerziehung, ob in Ost oder West, berührt alle“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues. „Nachdem wir den Fonds Heimerziehung West eingerichtet haben (wir berichteten), ist es mir auch ein persönliches Anliegen, dass wir nun denjenigen helfen, die unter der Heimerziehung in der DDR gelitten haben. Der heute vorgestellte Bericht ist ein erster Schritt zur Aufarbeitung dieses Kapitels in der Geschichte der DDR. Der nächste wichtige Schritt ist die Einrichtung des Fonds ‚Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990‘ zum 1. Juli dieses Jahres. Damit können wir das Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber beide Fonds können den Betroffenen helfen, die Folgen dessen, was sie in den Heimen erlebt und durchlitten haben, zu mildern oder zu überwinden“, so der Dr. Hermann Kues.

Expertisen als Grundlage des Berichtes

Grundlage des Berichts sind die Ergebnisse von drei Expertisen zur Heimerziehung in der DDR, die sich mit den Themenfeldern Rechtsfragen, Erziehungsvorstellungen und Bewältigung von Traumatisierungen beschäftigten. In die Erstellung des Berichtes haben Bund und Länder Betroffene der DDR-Heimerziehung einbezogen. Diese haben ihre Erfahrungen und Forderungen in einem eigenen Berichtsteil dargelegt.
Auf der Grundlage des Berichts „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ kommen die Bundesregierung und die ostdeutschen Länder zu folgenden Einschätzungen:

  • Zwang und Gewalt waren für viele Säuglinge, Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen eine alltägliche Erfahrung
  • In Spezialheimen der Jugendhilfe wurde den Betroffenen Bildung verweigert, wurden sie zur Arbeit gezwungen und es wurden allgemein die Menschenrechte verletzt
  • Die Erlebnisse in den Heimen haben zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentialen der Betroffenen geführt, die über den Heimaufenthalt hinaus bis heute nachwirken
  • Viele Betroffene leiden an den Spätfolgen, an schlechten beruflichen Chancen, an Stigmatisierungen und psychischen Traumatisierungen

Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990“

Bund und ostdeutsche Länder wollen daher den Betroffenen Hilfen bei der Bewältigung von Folgen der Heimerziehung in der DDR und deren Aufarbeitung anbieten. Dazu soll ein Hilfesystem nach dem Vorbild des Fonds Heimerziehung West geschaffen werden.
Der Bund und die ostdeutschen Länder werden für den geplanten Fonds insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit sollen unter anderem Anlauf- und Beratungsstellen in den ostdeutschen Ländern eingerichtet werden, die den Betroffenen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte, bei der Suche nach ihren Akten und beim Zugang zu Hilfeleistungen und Rentenersatzleistungen aus dem Fonds helfen. Ein kostenloses Infotelefon gibt den Betroffenen zudem Auskunft über die zuständigen Informationsstellen in den Ländern (Tel. 0800 / 100 49 00).
Den Bericht und die Expertisen sowie allgemeine Informationen zum Fonds Heimerziehung West und Kontaktdaten der Informationsstellen in den ostdeutschen Ländern und Berlin werden auf der Internetseite des Fonds zur Verfügung gestellt.

Quelle: BMFSFJ vom 26.03.2012

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forsa-Umfrageergebnisse zur Gewalt in der Erziehung

Posted on März 19, 2012. Filed under: Forschung, Kinderschutz, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Obwohl sich alle Fachleute einig sind, dass Schläge ein Kind demütigen, es klein halten und gleichzeitig die Autorität der Eltern untergraben, gibt es nach wie vor Gewalt in der Erziehung – allerdings weniger als noch vor fünf Jahren. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle forsa-Umfrage unter 1.003 Eltern im Vergleich zu einer Vorstudie aus dem Jahre 2006/07. Vier von zehn Eltern bestrafen ihr Kind mit einem „Klaps auf den Po“, zehn Prozent geben eine „Ohrfeige“ und lediglich vier Prozent versohlen den Hintern. Vor fünf Jahren gaben 46 Prozent den „Klaps auf dem Po“ an, elf Prozent die Ohrfeige und sechs Prozent das „Hinternversohlen“. Aktuell bekommen Jungen die Hand eher zu spüren als Mädchen: 39 Prozent der Eltern von Mädchen geben einen Klaps auf den Po im Vergleich zu 45 Prozent der Eltern von Jungs. Jungen bekommen doppelt so häufig den Hintern versohlt wie Mädchen (Jungseltern sechs Prozent, Mädcheneltern nur drei Prozent). Sind ausschließlich Töchter in der Familie, geben nur 31 Prozent einen Klaps, und lediglich ein Prozent gibt an, den Hintern zu versohlen.

Je mehr Kinder die Befragten haben, desto häufiger rutscht die Hand aus: Eltern von mindestens drei Kindern ohrfeigen mehr als doppelt so häufig wie Eltern von Einzelkindern. Spitzenreiter ist auch hier der Klaps auf den Po: Rund die Hälfte aller Eltern mit mindestens drei Kindern gibt einen Klaps auf den Po, während dies nur 34 Prozent der Einzelkind-Eltern angeben.

Im Westen gibt es häufiger den Klaps, im Osten tendenziell häufiger eine Ohrfeige: 42 Prozent der westdeutschen Eltern geben einen Klaps, aber nur neun Prozent eine Ohrfeige, im Osten 32 bzw. 14 Prozent.

Nach Klaps oder Ohrfeige haben 75 Prozent der Mütter und Väter ein schlechtes Gewissen, vor fünf Jahren waren es 71 Prozent. Westdeutsche Mütter und Väter plagen sich häufiger damit (77 Prozent) als ostdeutsche (64 Prozent).

Als Anlässe für die Bestrafung gibt über die Hälfte der Befragten an, dass die Kinder „unverschämt“ waren. Mit jeweils 40 Prozent werden das „Nicht-Gehorchen“ und aggressives Verhalten den Eltern gegenüber genannt. Vor fünf Jahren war „Ungehorsam“ noch am häufigsten als Auslöser genannt worden (56 Prozent).

17 Prozent der strafenden Befragten glauben, dass Strafen „eigentlich gar keine Wirkung“ haben. Und 37 Prozent sagen: Die Wirkung hat nur „ein paar Stunden“ oder „ein paar Tage“ angehalten. Lediglich ein Drittel ist der Meinung ihre körperlichen Strafen hätten „ein paar Wochen“ oder „ein paar Monate“ angehalten. Im Osten wird die Wirksamkeit ein wenig höher eingeschätzt als im Westen.

Laut werden (93 Prozent) und Verbote aussprechen (85 Prozent) sind die häufigsten körperlosen Bestrafungen bei unerwünschtem Verhalten. Mit großem Abstand folgen „eine Auszeit verordnen“ (47 Prozent), „auf den Tisch hauen“ (43 Prozent), „das Kind kräftig anfassen/ festhalten“ (38 Prozent) sowie „ignorieren“ (26 Prozent) und „niederbrüllen“ (19 Prozent). Frauen werden häufiger laut und verordnen eine Auszeit, während Männer häufiger handgreiflich werden. Eltern, die mit dem Alltag unzufrieden sind, neigen deutlich häufiger zu Handgreiflichkeiten, Ignorieren und Niederbrüllen.

komplette Studienergebnisse

Zur Studie:
Repräsentative Befragung von 1.003 deutschsprachigen Personen ab 18 Jahren mit mindestens einem eigenen Kind bis 14 Jahren im Haushalt. Befragungszeitraum: 10. bis 24. November 2011, Institut: forsa

Quelle: ots-Originaltext: Gruner+Jahr, ELTERN vom 13.03.2012

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