Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 veröffentlicht.
Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht.
Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind.
zu den Empfehlungen für 2023
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In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, zum einen die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den um 2,5 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da sich der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist leicht gesunken. Im Sinne einer bürokratiearmen Lösung solle für die Unfallversicherung ebenfalls der Pauschalbetrag des Vorjahres beibehalten werden.
Die Empfehlungen bezüglich der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basieren auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden teilweise deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein stufenweise umzusetzen.
Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden von den meisten Bundesländern übernommen. „Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Unterstützung der Pflegefamilien gerecht werden“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-13-21_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2022 )Nordrhein-Westfalen erhöht finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen

(pfad/us) Zum 01.01.2021 erhöhte das Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW das Pflegegeld für Vollzeitpflegestellen und Erziehungsstellen um rund 9 %. Dies betrifft sowohl die nach Alter gestaffelten materiellen Aufwendungen für Kinder, als auch die Pauschale für die Kosten der Erziehung sowie den Satz, den Erziehungsstellen als Erziehungsbeitrag erhalten.
Quelle: Rundschreiben des LVR vom 02.03.2021
Somit liegen die in NRW gezahlten Pauschalen höher als die vom Deutschen Verein ausgesprochenen Empfehlungen für 2021.
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Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 33 SGB VIII bzw. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen.
Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen, die in der Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind, gedeckt werden (vgl. § 39 Abs. 2 und 4 SGB VIII).
Zur Bemessung dieser Beträge hat der Deutsche Verein bislang alljährlich Empfehlungen ausgesprochen. Er überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.
Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.09.2020 [PDF, 160 KB]
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2021 )NRW: Finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen für 2020

(PFAD/us) Nordrhein-Westfalen erhöhte die finanziellen Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen zum 01.01.2020.
Die Beträge für die materiellen Aufwendungen (Pflegegeld) liegen dabei unter den Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2020, die für den Erziehungsbeitrag darüber.
zum Rundschreiben des LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie vom 17.12.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für NRW: Finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen für 2020 )Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020

Das Präsidiums des Deutschen Vereins hat am 11. September 2019 Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020 verabschiedet.
Bezug nehmend auf die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge für das Jahr 2019 sowie auf die im Jahr 2007 veröffentlichten weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege spricht sich der Deutsche Verein für folgende Anpassungen aus:
- Die Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie für materielle Aufwendungen sind den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen.
- Die Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung empfiehlt der Deutsche Verein entsprechend des gesunkenen Mindestversicherungsbeitrages anzupassen.
- Die Erstattungsbeiträge für die Rentenversicherung empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben.
Die Empfehlungen richten sich vor allem an Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an öffentliche Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der finanziellen Unterstützung von Pflegefamilien, auch mit dem Ziel der Förderung ihres Engagements und der Anerkennung ihrer Leistungen für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen sowie für unsere Gesellschaft.
zu den ausführlichen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2020 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020 )Landkreis Vorpommern-Greifswald: Pflegefamilien bekommen ab 2020 mehr Geld
Um die Leistung der im Landkreis Vorpommern-Greifswald tätigen 260 Pflegefamilien besser zu würdigen, beschloss der Kreistag einstimmig neue Richtlinie zur Vollzeitpflege, die ab Januar 2020 gelten sollen. Neben einer deutlichen Erhöhung des Pflegegeldes (mit jährlicher Dynamisierung um 1,5 %), wurden auch Vereinfachungen bei der Beantragung zusätzlicher Leistungen sowie ein Zuschuss von 20 Euro pro Kind für Tagesausflüge verabschiedet.
Im Vergleich zu anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern belegt der Landkreis Vorpommern-Greifswald „derzeit noch den vorletzten Platz. Nur die Hansestadt Rostock behandelt ihre Pflegefamilien noch stiefmütterlicher. Eltern bekommen dort für ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr mit einem „einfachen erzieherischen Pflegebedarf“ pro Monat 568 Euro, in Vorpommern-Greifswald sind es aktuell 584 Euro (und künftig 724 Euro), in der Mecklenburgischen Seenplatte hingegen 753 Euro und in Ludwigslust-Parchim 762 Euro.“
Quelle: Artikel „Vorpommern-Greifswald: Pflegefamilien bekommen ab 2020 mehr Geld“ vom17.04.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Landkreis Vorpommern-Greifswald: Pflegefamilien bekommen ab 2020 mehr Geld )Mehr Geld für Kinder in Pflegefamilien
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2019 die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie für die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen anzuheben. Die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Rentenversicherung sollen unverändert fortgeschrieben werden.
In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, den Erziehungsbeitrag gegenüber dem Vorjahr um die Preissteigerungsrate zu erhöhen. Bei der Berechnung des Betrages für materielle Aufwendungen wurde die im Januar 2018 erschienene Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben von Familien für Kinder zugrunde gelegt. Dies führt in allen Altersgruppen zu einer Steigerung der Pauschalbeträge. Die Erstattungsbeiträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
„Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ermöglichen Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie. Dieses bedeutende gesellschaftliche Engagement muss anerkannt und durch eine entsprechende finanzielle Förderung der Vollzeitpflege unterstützt werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen. Löher legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Die ausführlichen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (PDF, 69 KB) stehen beim Deutschen Verein zur Verfügung.
Hintergrund
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 20.09.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Mehr Geld für Kinder in Pflegefamilien )Hessen: Leichte Erhöhung der Pflegegeld-Pauschalen
Ab dem 01.07.2018 erhöhen sich durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums die Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege jüngerer Kinder in Hessen geringfügig. Der altersunabhängige Erziehungsbeitrag wird um 3 € auf 240 € angehoben.
Mehr Geld für Pflegeeltern im OSL-Kreis
(us) Nachdem die finanziellen Leistungen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Bereich der Vollzeitpflege zuletzt vor sechs Jahren erhöht wurden, beschloss der Jugendhilfeausschuss in Senftenberg am 24.05.2018 eine neu gefasste Richtlinie, die Vollzeit- und Bereitschaftspflegeeltern rückwirkend zum 01.01.2018 mehr Geld zusagt:
„Die Erhöhung des Pflegegeldes soll auch eine zusätzliche Würdigung der Arbeit der Pflegeeltern und eine Stärkung des Pflegekinderwesens darstellen. Dank der neuen Ausrichtung an den Vorgaben des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge wird das Pflegegeld nun regelmäßig automatisch an entsprechende Preisentwicklungen angepasst. Dies geschieht zum Vorteil der beteiligten Familien und letztendlich der Kinder“, sagt Jugendamtsleiterin Manina Miltz-Kulowatz.
nähere Informationen gibt der Artikel „Mehr Geld für Pflegeeltern im OSL-Kreis“ auf LR-online vom 25.05.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Mehr Geld für Pflegeeltern im OSL-Kreis )BVerwG: Keine Anrechnung von Pflegeversicherungsgeld auf das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. informiert am 10.01.2017 über ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
Erstmals haben jetzt Bundesrichter entschieden: Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (nach SGB XI) darf nicht auf das Pflegegeld der Jugendhilfe für die Pflege und Erziehung von Pflegekindern (nach SGB VIII) angerechnet werden. Mit dieser abschließenden Grundsatzentscheidung schiebt das Bundesverwaltungsgericht einer inzwischen weitverbreiteten Praxis vieler Jugendämter einen Riegel vor und bringt betroffenen Pflegefamilien endlich Rechtssicherheit.
In der Begründung ihres Urteils vom 24. November 2017 (Az. BVerwG 5 C 15.16) schreiben die obersten Verwaltungsrichter, dass eine solche Kürzung von Leistungen nicht durch das Gesetz gedeckt ist: „Eine Anrechnung des Pflegeversicherungsgeldes mindert das den Klägern zustehende Pflegegeld und bedarf deshalb einer gesetzlichen Grundlage. An dieser fehlt es.“ Beide Leistungen, so die Richter weiter, dienen grundsätzlich unterschiedlichen Zwecken und sind nebeneinander zu gewähren.
Pflegefamilien, in denen bislang eine entsprechende Verrechnung oder Heranziehung stattgefunden hat, wird geraten, unverzüglich eine Überprüfung der grundlegenden Bescheide zu verlangen und damit auch rückwirkend ein ggf. zu Unrecht abgezogenes Pflegegeld der Pflegeversicherung (bzw. der Opferentschädigung) zu erhalten.
Erstritten wurde das Urteil von der Rechtsanwältin Gila Schindler, KASU – Kanzlei für soziale Unternehmen, Heidelberg/Berlin.
Hier finden Sie einen Auszug des Urteils als PDF [144 KB].
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Landkreis Harz gewährt rückwirkende Pflegegelderhöhung
Der Pflegeelternverein in Halberstadt (Landkreis Harz) hat im Kreistag die rückwirkende Zahlung erhöhter Pauschalen für Pflegeeltern durchgesetzt: „Das bedeutet, dass die Pflegeeltern im Landkreis Harz jetzt rückwirkend zum 1. September eine monatliche Aufwandsentschädigung von 237 statt bisher 207 Euro bekommen.“ Desweiteren wünschen sich die Pflegeeltern mehr Personal für den Pflegekinderdienst.
Darüber berichtet der Artikel „Pflegeeltern im Landkreis Höhere Pauschale, aber nicht mehr Personal“ in der Miteldeutschen Zeitung vom 11.11.2017.
Im April passte Sachsen-Anhalt die Vollzeitpflegesätze zwar auf das vom Deutschen Verein empfohlene Niveau an, schaffte jedoch auch eine Übergangsregelung, die es den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht, die neuen Vorgaben erst ab 2018 umzusetzen. (wir berichteten)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018
Am 12.09.2017 verabschiedete das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018.
1. Einleitung
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.
2. Hinweise zur Bemessung der Pauschalbeträge in Bezug auf die Kosten für den Sachaufwand
In den „Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)“ aus dem Jahr 2007 hat der Deutsche Verein die grundlegenden Prinzipien der Berechnung dargestellt. Datengrundlage ist eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) durch eine Expertengruppe des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben für Kinder.
Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 12.09.2017 [PDF, 110 KB]
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Thüringen: Mehr Geld für Pflegeeltern?“
In Sachen Geld für Pflegefamilien bildet Thüringen das bundesweite Schlusslicht. Mit dem hohen Bedarf an Pflegefamilien und der notwendigen Anhebung des Pflegegeldes in diesem Bundesland beschäftigt sich der Artikel „Thüringen: Mehr Geld für Pflegeeltern?“ auf mdr.de vom 01.08.2017.
NRW erhöht Pflegegeld
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen erhöht die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII ab 01.01.2017 um ca. 2,9 %. Die Erstattung der Kosten der Erziehung wurde in allen Altersgruppen um 7 € auf 248 € angehoben.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen erhalten Vollzeitpflegeeltern somit mehr Pflegegeld als der Deutsche Verein empfiehlt.
Quelle: Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 23.12.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2017
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2017, die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen für den Sachaufwand in der unteren Altersgruppe anzuheben. Für die oberen Altersgruppen sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen empfiehlt er, die Sätze des Vorjahres fortzuschreiben. Zudem sollten die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung 2017 erhöht werden.
Berlin – Berechnungsgrundlage für die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist die aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder aus dem Jahr 2014. Die bereits seit 2007 verwendete Berechnungsweise wurde grundsätzlich beibehalten. Das führt bei Pflegekindern unter sechs Jahren zu einer Erhöhung der Pauschalen für den Sachaufwand. Beim Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung wird eine Anpassung entsprechend den Beiträgen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für Pflichtversicherte empfohlen. Die Beiträge für die Alterssicherung bleiben unverändert.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen. Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-24-16-vollzeitpflege.pdf
„Die Aufnahme von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein vom 05.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )DV-Gutachten zur Anrechnung von Kindergeld bei körperlich bzw. geistig behinderten Pflegekindern
Gegenstand eines Gutachtens des Deutschen Vereins vom 20.01.2016 ist die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Kindergeld, das die Pflegepersonen beziehen, auf die Unterhaltsleistungen für das Pflegekind (das Pflegegeld) anzurechnen ist, wenn ein körperlich bzw. geistig behindertes Kind im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 19 Abs. 3, 53, 54 Abs. 3 SGB XII in einer Pflegefamilie betreut wird.
NRW erhöht Pflegegeld
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen hat mit Erlass vom 10.12.2015 die materiellen Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen zum 01.01.2016 erhöht.
Kreis Bad Kreuznach erhöht Beihilfen für Pflegefamilien
Am 18.12. berichtet die Allgemeine Zeitung von einem Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses Bad Kreuznach, nach dem die Empfehlungen für die Bezuschussung von einmaligen Beihilfen im Rahmen der Vollzeitpflege ab dem 01.01.2016 erweitert bzw. aufgestockt werden.
zum Artikel
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutscher Verein: Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2016 unverändert
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen in der jetzigen Höhe beizubehalten. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung sollten 2016 unverändert bleiben.
Berlin – Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig gestiegen, während die Richtwerte im Bereich der Unfall- und Rentenversicherung leicht gesunken sind. Da die jeweiligen Änderungen für sich betrachtet und insgesamt unerheblich sind, hat der Deutsche Verein von einer Anpassung der Pauschalbeträge abgesehen.
„Die Aufnahme von Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen, nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht, was ihre Entwicklungschancen deutlich fördert. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.
⇒ zu den vollständigen Empfehlungen
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 16.10.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Landkreis Spree-Neiße erhöht Kostenbeitrag für die Pflege und Erziehung
Im Landkreis Spree-Neiße soll das Erziehungsgeld für Pflegekinder ab 2016 von monatlich 220 Euro auf 237 Euro erhöht werden. Darüber berichtet die Lausutzer Rundschau am 20.07.2015 im Artikel „Entscheidung über mehr Geld für Pflegefamilien vertagt“.
Ab Juli gelten in Bremen neue Pflegesätze
(ede) Zu Beginn des Monats Juli werden die Pflegesätze in Bremen turnusgemäß an die Preisentwicklung angepasst. Das geht aus der „Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeit- und der Übergangspflege“ hervor, wie sie auch im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht wird.
Die leicht erhöhten Leistungen für den Lebensunterhalt eines Pflegekindes orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Im Schnitt handelt es sich um eine Erhöhung um durchschnittlich 0,8 Prozent. Die bremische Sozialdeputation hatte die geplante Anpassung bereits im April 2015 zur Kenntnis genommen.
Pflegefamilien in Bremen, deren Pflegekind in allgemeiner Vollzeitpflege betreut wird, erhalten danach künftig
monatlich insgesamt zwischen 775 und 983 Euro inklusive Sachaufwand – je nach Alter des Kindes. In der heilpädagogischen Vollzeitpflege sind die Sätze leicht auf zwischen 1.067 und 1.330 Euro gestiegen. Auch die Pauschalen für die verschiedenen Fallgruppen der sonderpädagogischen Vollzeitpflege, der Übergangspflege und der Patenschaften wurden angepasst.
Angehoben wurden zudem die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung je Pflegeelternteil und die Leistungen
für die Alterssicherung, entsprechend der Steigerung des Mindestbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Quelle: PiB-Post 2015/06
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt
Mit Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen zumindest mittelbar aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für die unmittelbare Förderung der Erziehung der Pflegepersonen geleistet werden.
Im Streitfall hatte die als Erzieherin tätige Klägerin in ihren Haushalt bis zu zwei fremde Pflegekinder aufgenommen und dafür ein Tageshonorar zuzüglich einer Sachkostenpauschale aufgrund einer Honorarvereinbarung mit einer Firma erhalten, die im Bereich der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die zuständige Stadtverwaltung die Unterbringung von Jugendlichen in Heimen, Einrichtungen sowie in Familienhaushalten organisiert und für jeden zu betreuenden Jugendlichen bestimmte Beträge aus öffentlichen Haushaltsmitteln erhält.
Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als steuerbare Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Klägerin als Erzieherin zu. Die Klägerin war dagegen der Auffassung, die Einnahmen seien als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Die Klage vor dem Finanzgericht blieb erfolglos.
Der BFH ist der Auffassung der Klägerin gefolgt und hat die Steuerfreiheit der bezogenen Leistungen für die Aufnahme der Pflegekinder bejaht. Die Zahlungen sind als Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG, die zur unmittelbaren Förderung der Erziehung (von Jugendlichen) bewilligt wurden, anzusehen.
Nach der Rechtsprechung des BFH sind an Pflegeeltern geleistete Erziehungsgelder –in Abgrenzung zur (erwerbsmäßigen) Betreuung sog. Kostkinder– regelmäßig dazu bestimmt, zu Gunsten der in den Haushalt der Pflegeeltern dauerhaft aufgenommenen und wie leibliche Kinder betreuten Kinder und Jugendlichen „die Erziehung unmittelbar zu fördern“. Die im Streitfall gewährten Leistungen waren auch i.S. des § 3 Nr. 11 EStG uneigennützig. Denn mit der Zahlung der Pflegegelder war keine vollständige Ersetzung des sachlichen und zeitlichen Aufwands der Pflegeeltern beabsichtigt. Die Zahlungen ähneln damit Zahlungen, die leiblichen Eltern für die Erziehung ihrer Kinder ebenfalls steuerfrei erhalten.
Auch wenn die Leistungen im Streitfall über Dritte gezahlt werden, handelt es sich um öffentliche Mittel, d.h. aus einem öffentlichen Haushalt stammende und danach verausgabte Mittel, da über die Mittel nur nach Maßgabe haushaltsrechtlicher Vorschriften verfügt werden kann und ihre Verwendung im Einzelnen einer gesetzlich geregelten Kontrolle unterliegt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 27.05.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neues Konzept für Pflegeeltern im Landkreis Eichsfeld
Die Thüringer Allgemeine berichtet im Artikel „Neues Konzept für Pflegeeltern im Landkreis Eichsfeld“ vom 23.03.2015 von Plänen im Rahmen einer Neukonzeptionierung des Fachdienstes auch die finanziellen Leistungen für Pflegefamilien transparenter zu machen.
Der örtliche Pflegeelternverein wünscht sich eine Anhebung der finanziellen Leistungen. So sollten beispielsweise die Rentenzuschüsse des Jugendamtes für jedes Pflegekind gezahlt werden ansatt nur einmal pro Familie.
Weiterer Kritikpunkt – auch einzelner Politiker – ist das allgemein niedrige Niveau der finanziellen Leistungen für Pflegefamilien in ganz Thüringen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Pflegegeld für Großmutter zweier Enkelkinder
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Großeltern gegenüber dem Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege von Enkelkindern auch dann haben können, wenn sie das Jugendamt nicht ernsthaft vor die Alternative stellen, für ihre Entlohnung zu sorgen oder auf ihre Betreuungsdienste zu verzichten.
Quelle: juris Newsletter Familien- und Erbrecht vom 23.12.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Eichsfelder Pflegeeltern wollen für mehr Geld demonstrieren
Der Pflegeelternverein Eichsfeld-Nordthüringen möchte erreichen, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Höhe der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (wir berichteten) auch im Eichsfeldkreis umgesetzt werden. Ferner fordern sie in Entscheidungsprozesse, die die Pflegekinderhilfe des Landkreises betreffen, mit einbezogen zu werden.
Darüber berichtet die Thüringen Allgemeine im Artikel „Eichsfelder Pflegeeltern wollen für mehr Geld demonstrieren“ vom 24.10.2014.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2015
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedete am 30.09.2014 neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015.
Das Gremium empfiehlt den Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie den öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2015 um 0,8 % anzuheben. Auch die Empfehlung für Pauschalbeträge zur gesetzlichen Unfallversicherung wurde angehoben.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Dokumentation „Pflegeelternrechte im Umbruch“
Mit seiner neuen Publikation „Pflegeelternrechte im Umbruch“ (Dok 32) macht der PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. die interessanten Inhalte und wichtigen Ergebnisse seiner Fachtagung 2013 allen Interessierten zugänglich:
Wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, so bringt es häufig schwerwiegende Belastungen mit. Die an einer Inpflegegabe beteiligten Fachkräfte und Behörden stellen sich in dieser Situation gerne vor, dass das Kind in der Pflegefamilie künftig alles erhalten wird, was es benötigt. Wunden sollen heilen und eine positive Entwicklung des Kindes in körperlicher, geistiger und seelischer Hinsicht soll fortgesetzt werden oder beginnen können.
Oft scheint in Vergessenheit zu geraten, dass auch Pflegeeltern nicht über unendliche Ressourcen verfügen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass Pflegeeltern für eine in der Regel sehr überschaubare finanzielle Anerkennung eine allumfassende Hilfe einschließlich Therapie, Pflege und zusätzlicher Betreuung leisten müssen. Benötigt das Kind entsprechende zusätzliche Hilfen, so finden Pflegeeltern sich leicht in der Rolle von Bittstellern bei Behörden wieder. Ihnen begegnet häufig Unverständnis, ihr Begehren wird als maßlos entwertet und allzu leicht werden berechtigte Wünsche nach adäquaten Sozialleistungen ohne Begründung abgelehnt.
Lesen Sie in unserer neuen Dokumentation den Fachvortrag „Pflegekinder und ihre Pflegeeltern – rechtlos, oder?“ von RAin Gila Schindler mit einem fundierten Überblick der rechtlichen Möglichkeiten für eine angemessene Anerkennung der Vollzeitpflege und der wichtigsten Sozialleistungs- und weiteren Ansprüchen sowie die Berichte der Arbeitskreise:
- AK 1 Zuständigkeitswechsel der Jugendämter oder von Jugendamt zum Bezirk und Kontinuität der Hilfe zur Erziehung
- AK 2 Erbrechtliche Absicherung von Pflegekinder / Elternunterhalt
- AK 3 Rückführung / Herausgabeverlangen
- AK 4 Sorgerecht / Elterliche Sorge bei Familienpflege / Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft
Die Dokumentation umfasst 72 Seiten (mit umfangreichem Gesetzesteil) und kostet € 10,00 plus Versand.
zum Bestellformular
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )NRW erhöht Pflegegeld
Laut Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport werden ab 01.01.2014 in Nordrhein-Westfalen die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII folgendermaßen erhöht:
Quelle: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bad Tölz: „Es gibt mehr Geld für Pflegeeltern“
Im Landkreis Bad Tölz wird der Erziehungsbeitrag für Vollzeit-Pflegeeltern pro Kind von 251 auf 300 Euro angehoben. Darüber berichtet der Artikel „Es gibt mehr Geld für Pflegeeltern“ in Merkur online vom 04.12.2013
Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2014
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legte am 11.09.2013 neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 vor.
Das Gremium empfiehlt, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2014 um 1,7 % anzuheben. Auch die Empfehlung für Pauschalbeträge zu Unfallversicherung und Alterssicherung wurden geringfügig angehoben.
Die Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge richten sich vor allem an die Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an die öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stadt Essen wirbt um Pflege-Eltern
Im Artikel „Stadt wirbt um Pflege-Eltern“ der WAZ vom 08.12.2013 wird davon berichtet, dass Essen plant seine Bereitschaftspflegeeltern künftig besser zu honorieren. Die Sätze sollen an diejenigen der Nachbarkommunen angepasst werden, um Abwanderungen von Pflegefamilien zu stoppen.
Kreis Warendorf erhöht Tagessatz für Bereitschaftspflege
Die Westfälischen Nachrichten berichten im Artikel „Kurz- und Bereitschaftspflege – Pflege-Eltern bekommen mehr Geld“ vom 21.11.2012 vom Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf, den Tagessatz für Kurz- und Bereitschaftspflegeeltern von 39 Euro auf 52,73 Euro zu erhöhen. Anlass war der Verlust einiger Bereitschaftspflegeeltern und ihre Abwerbung durch freie Träger, die diese Tätigkeit besser honorieren.
Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2013
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legte am 25.09.2012 neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2013 vor.
Das Gremium empfiehlt, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2013 um 1,8 % anzuheben. Auch die Empfehlung für Pauschalbeträge zur Unfallversicherung wurde geringfügig angehoben. Die erstattungsfähige Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Alterssicherung bleibt gleich.
Die Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge richten sich vor allem an die Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an die öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Landesverband Sachsen-Anhalt fordert landesweit gleiche Pflegegelder
Mit einer Stellungnahme fordert der Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern in Sachsen-Anhalt e.V. die Beibehaltung landesweit verbindlicher Vorgaben für die Kommunen zur Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege.
Pflegegelderhöhung in Hessen
Mit Erlass des Hessischen Sozialministeriums vom 21.05.2012 wurde das Pflegegeld ab 01. Juli 2012 erhöht.
Die laufenden Leistungen zum Unterhalt (§39 SGB VIII) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege (§33 SGB VIII) (Pflegegelderlass) betragen künftig:
- für Pflegekinder von 0-5 Jahren 487 €
- für Pflegekinder von 6-11 Jahren 564 €
- für Pflegekinder ab 12 Jahren 648 €
Der Anteil der Kosten der Erziehung steigt von 222 € auf 227 €.
zum Erlass
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Erhöhung des Pflegegeldes in Nordrhein-Westfalen
Zum 01.05.2012 erhöht das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen das Pflegegeld. Der Anteil der Kosten der Erziehung steigt von 219 € auf 223 €. Die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder werden gemäß der üblichen Altersstaffelung wie folgt angehoben:
- für Pflegekinder von 0-7 Jahren von 458 € auf 467 €
- für Pflegekinder von 7-14 Jahren von 525 € auf 535 €
- für Pflegekinder von 14-18 Jahren von 638 € auf 651 €
Damit bleibt die Höhe des Pflegegeldes in Nordrhein-Westfalen unter den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2012.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Urteil: Pflegegeld für die Großeltern eines Kindes
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 01.03.2012 im Urteil BVerwG 5 C 12.11 entschieden, dass Großeltern gegenüber dem Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege ihres Enkels auch dann haben können, wenn sie gemeinsam mit diesem und dessen Mutter in einem Haushalt leben.
In dem entschiedenen Fall war die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt 15 Jahre alt und daher nicht selbst erziehungsfähig. Das Amtsgericht übertrug den Großeltern, den Klägern, die Vormundschaft für das Kind. Die Mutter und ihr Kind lebten von Anfang an bei den Großeltern. Diese beantragten bei dem beklagten Jugendamt u.a. die Übernahme der Kosten für den Unterhalt des Enkels. Die nach Ablehnung des Antrags erhobene Klage hatte beim Verwaltungsgericht Erfolg. Auf die Berufung wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab. Ein Anspruch auf Pflegegeld setze voraus, dass die Vollzeitpflege räumlich getrennt von den Eltern stattfinde. Dies sei hier nicht der Fall.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und der Klage auf Übernahme der im Rahmen der Pflege erbrachten Aufwendungen stattgegeben. Die Pflege durch Großeltern oder andere nahe Verwandte entspricht regelmäßig dem Wohl des Kindes, wenn die Eltern nicht zur Erziehung in der Lage sind. Daher hat der Gesetzgeber (§ 27 Abs. 2a und § 33 des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch – SGB VIII -*) unter bestimmten Bedingungen die Vollzeitpflege durch unterhaltspflichtige Verwandte zugelassen und dafür auch ein Pflegegeld vorgesehen (§ 39 SGB VIII). Soweit diese Bestimmungen voraussetzen, dass die Vollzeitpflege „außerhalb des Elternhauses“ und in einer „anderen Familie“ als der „Herkunftsfamilie“ erfolgt, ist eine räumliche Trennung von Pflegefamilie und den leiblichen Eltern des Kindes nicht erforderlich. Dies folgt insbesondere aus dem Zweck der Vollzeitpflege. Dieser besteht darin, die Erziehungsbedingungen des Kindes durch Einschaltung von Pflegeeltern und unter Berücksichtigung persönlicher Bindungen zu verbessern. Kann dem in einer bestimmten Pflegefamilie Rechnung getragen werden, steht der Übernahme der Aufwendungen für die Pflege nicht entgegen, dass die Eltern in demselben Haushalt leben.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.03.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Berlin: Neue Ausführungsvorschrift zum Pflegegeld
Für Berlin sind am 01.01.2012 neue Ausführungsvorschrift zum Pflegegeld in der Vollzeitpflege in Kraft getreten. Mit der neuen Ausführungsvorschrift zum Vollzeitpflege-Pflegegeld werden die finanziellen Leistungen für Pflegefamilien aus der AV-Pflege vom 21.06.2004 herausgelöst und in einer eigenen AV gesondert geregelt. Die in der AV-Pflege getroffenen fachlichen Regelungen sind weiterhin gültig.
Die Pauschalen zum Lebensunterhalt für die Vollzeitpflege ohne erweiterten Förderbedarf werden ab dem 01.01.2012 für die Altersstufe 1 um 69 Euro und für die Altersstufe 2 um 58 Euro erhöht.
Die Pauschalen wurden in Berlin seit 2004 nicht mehr geändert und inzwischen lagen die Pauschalen zum Lebensunterhalt für Pflegekinder ohne erweiterten Förderbedarf in der Altersgruppe 1 und 2 deutlich unter dem notwendigen Bedarf und den Referenzwerten im Bundesgebiet, sowie unter den Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV). Eine Erhöhung der Pauschalen zum Lebensunterhalt für diese beiden Altersgruppen war deshalb dringend geboten.
AV-Vollzeitpflege-Pflegegeld vom 06.01.2012 (PDF)
Quelle: Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Wenn Pflegekinder erwachsen werden“
Der Artikel „Wenn Pflegekinder erwachsen werden“ von Annette Kuhn vom 06.01.2012 in der Berliner Morgenpost thematisiert an einem Beispiel das Problem der oft ungenügenden Finanzierung erwachsener Pflegekinder durch die Behörden.
Ergänzt wird der Artikel durch eine Information über „Zahlen und Hilfe„
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Uckermark: Mehr Geld für Pflegeeltern
Die Märkische Oderzeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 11.12.2011, dass das Pflegegeld ab Januar für die Pflegefamilien der Uckermark nach 15 Jahren endlich an die Empfehlungen des Deutschen Vereins und die Sätze der Mehrzahl der brandenburgischen Landkreise angepasst werden.
zum Artikel „Mehr Geld für Pflegeeltern“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Prenzlau: Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Anhebung des Pflegegeldes
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Uckermark hat am Dienstag nach jahrelangen Bemühungen und Forderungen zur Anhebung des Pflegegeldes für Pflegeeltern im Kreis einstimmig eine Vorlage zur Erhöhung des Pflegegeldes für Pflegeeltern im Landkreis Uckermark verabschiedet.
„Mit der Neufassung der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen zum Unterhalt und zur Krankenhilfe gemäß §§ 39 und 40 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) der Kinder oder Jugendlichen, die außerhalb des Elternhauses untergebracht sind, werden die Leistungen für Pflegeltern deutlich angehoben. Je nach Alter und Pflegeaufwanddes jeweiligen Kindes werden die monatlichen Kostenerstattungen ab dem 1. Januar 2012 zwischen 112 und 212 Euro pro Kind und Monat steigen“, erklärte Ausschussvorsitzender Henryk Wichmann. Dadurch würden dem Landkreis Uckermark zunächst Mehrausgaben von 202.392 Euro im Jahr entstehen.
Wichmann weiter: „Ich freue mich, dass es uns im Jugendhilfeaussuss gelungen ist, unseren Landrat und die gesamte Verwaltungsspitze von der Notwendigkeit der Anpassung der Vergütung für unsere Pflegeeltern zu überzeugen. Seit 15 Jahren wurden die Sätze nicht mehr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angeglichen und eine Anpassung des Pfelegegeldes war somit mehr als überfällig.“ Ein weiterer Aspekt sei der Rückgang der Bewerbungen als Pflegefamilien in den zurückliegenden Jahren. Das Fehlen geeigneter Pflegestellen habe dazu geführt, dass Kinder in kostenintensive stationäre Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden müssten. Das letzte Wort hat nun der Kreistag.
Quelle: Artikel in Blickpunkt vom 17.11.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2012
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legte am 10. 10.2011 die in der Sitzung des Präsidiums des Deutschen Vereins am 27. September 2011 verabschiedeten Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2012 vor.
Bezug nehmend auf die im Jahr 2007 erfolgten weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) empfiehlt der Deutsche Verein für das Jahr 2012 die monatlichen Pauschalbeträge hinsichtlich der materiellen Aufwendungen und der Kosten der Erziehung um 2,2 % fortzuschreiben und wie in der Anlage ersichtlich festzusetzen.
Die Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge richten sich vor allem an die Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an die öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Pflegegeld für in Pflegefamilien fremd untergebrachte Kinder in Mecklenburg-Vorpommern
(pfad/schulz) Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beantwortet in der Drucksache 05-4003 vom 04.01.2011 die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Mantei zum Thema „Pflegegeld für in Pflegefamilien fremd untergebrachte Kinder in Mecklenburg-Vorpommern„.
Darin erkundigt sich der CDU-Abgeordnete nach den unterschiedlichen Höhen des monatlichen Pflegegeldes in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städte des Bundeslandes, sowie die Entwicklungen der letzten 10 Jahre in Vollzeitpflege und Heimerziehung.
Die beträchtlichen Unterschiede sowohl beim Sachaufwand wie auch bei den Kosten der Pflege und Erziehung begründet die Landesregierung mit der Zuständigkeit der einzelnen kommunalen Jugendhilfeausschüsse.
Bereits seit 2004 liegt eine Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses für eine einheitliche Anwendungsgrundlage zur Finanzierung der Vollzeitpflege vor. Doch scheiterte auch eine 2010 durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit angeregte landesweite Vereinheitlichung der Grundbeträge für die Vollzeitpflege auf der Grundlage einer freiwilligen einheitlichen Selbstbindung der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Landesregierung sieht im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß § 82 SGB VIII weiteren Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Landesempfehlungen zur fachlichen und finanziellen Weiterentwicklung der Leistungen im Bereich der Hilfe zur Erziehung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Frankfurt/Oder: Pflegeeltern erhalten mehr Geld
(moz) Wer in Frankfurt Kinder oder Jugendliche in Pflege nimmt, soll dafür künftig mehr Geld erhalten. Das kündigt Sozialbeigeordneter Jens-Marcel Ullrich (SPD) in einem Interview mit dem Stadtboten an, das am Dienstag veröffentlicht wird.
Seit mehreren Jahren wird in der Stadt über dieses Thema gestritten, denn Frankfurt zahlt im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten sowie Landkreisen das geringste Pflegegeld und liegt auch deutlich unter den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Bereits 2007 wurde deshalb von den Stadtverordneten beschlossen, die Pflegegeldrichtlinie jährlich fortzuschreiben und die Empfehlungen des Vereins dabei zu berücksichtigen, was aber bislang nicht passiert ist.
Jetzt sollen die Beträge auf die empfohlenen Werte angehoben werden. Jens-Marcel Ullrich hofft, dass auf diese Weise auch mehr Pflegeeltern gewonnen werden können. Das würde letztlich zu einer Kostensenkung beitragen. Denn für die Unterbringung von Kindern in Heimen müssen pro Monat durchschnittlich pro Platz 3260 Euro aufgewandt werden. Das durchschnittliche Pflegegeld für Familien beträgt dagegen monatlich 721 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen.
Quelle: Märkische Oderzeitung vom 19.01.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Beratung in wirtschaftlichen Fragen“ für Pflegeeltern am 25.11. in Bremen
Ein Seminar zur „Beratung in wirtschaftlichen Fragen“ bietet die Pflegekinder in Bremen gGmbH am Donnerstag, den 25.11. von 19 bis 21.15 Uhr unter der Leitung von Dipl. Sozialarbeiterin Rosi Herbold.
Ob es um die Möbel fürs Kinderzimmer geht oder um neue Kleidung, um die Anschaffung eines Fahrrads oder um therapeutische Maßnahmen – Pflegeeltern erhalten für ihre Hilfe zur Erziehung ein Pflegegeld, mit dem bestimmte Leistungen für das Pflegekind abgedeckt werden.
Aber vielleicht haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen? Welche zusätzlichen Mittel und Sonderleistungen werden finanziert und wie kann man sie – gut begründet – beantragen?
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Broschüre „Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbstätige“
(pfad/schulz) Für Menschen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld beziehen und viele andere Menschen mit geringen Einkommen hat der PARITÄTISCHE Gesamtverband in Zusammenarbeit mit dem H.C.Beck Verlag eine Broschüre herausgegeben, die in leicht verständlicher Form alle Fragen rund um das Arbeitslosengeld II beantwortet.
Bei allen Anspruchsberechigten werden zwar grundsätzlich alle Einnahmen als Einkommen auf das ALG 2 angerechnet. Jedoch gilt dies nicht für den Bezug von Pflegegeld nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB 8). Der Anteil, der für den erzieherischen Aufwand des ersten und zweiten Pflegekinds vorgesehen ist, verbleibt ganz bei den Pflegeeltern. Bei einem 3. Pflegekind werden 25 % dieses Anteils nicht angerechnet. (Seite 34)
Die Broschüre wurde 2009 in 3. Auflage herausgegeben. Sie ist im Buchhandel für 3,90 € erhältlich und steht als Download zur Verfügung:
Broschüre „Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbstätige“ (pdf 559 kb)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Finanzielle Veränderungen für Pflegefamilien ab 1. Januar 2010
Kindergeld
Mit dem im Dezember beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz möchte die Bundesregierung insbesondere Familien unterstützen. So soll es zum 1. Januar 2010 pro Kind 20 € mehr Kindergeld geben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind eine monatliche Steigerung von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Da das Kindergeld jedoch auf das Pflegegeld angerechnet wird, wirkt sich die Kindergelderhöhung mindernd auf das Pflegegeld aus. Ist das Pflegekind das älteste kindergeldberechtigte Kind, so kommen 92 € statt bisher 82 € zum Abzug. Ist das Pflegekind nicht das älteste kindergeldberechtigte Kind der Familie, dann werden 46 € statt wie bisher 41 € angerechnet.
- Für Pflegefamilien ergibt sich also eine geringere Kindergelderhöhung von effektiv nur 10 bzw. 15 €.
Kinderfreibetrag
Die ebenfalls im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehene Erhöhung des Kinderfreibetrages von derzeit 6024 € auf 7008 € für jedes Kind bewirkt eine Erhöhung des Unterhaltsbetrages nach § 1612 BGB. Dieser ist eine Grundlage für die Berechnung des monatlichen Pauschalbetrages für Pflegefamilien (Pflegegeld).
- Hierdurch ergeben sich indirekt Anhebungen des Pflegegeldes, die jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind und deshalb hier nicht allgemeingültig aufgeführt werden können. Über die konkreten Veränderungen der finanziellen Rahmenbedingungen informiert Sie Ihr betreuendes Jugendamt.
- Vom höheren Freibetrag profitieren direkt vor allem besserverdienende Familien ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von mehr als 63.391 Euro. Für sie ist der Steuervorteil durch den Freibetrag höher als das Kindergeld. Es ist geplant, dass das Finanzamt künftig zum Jahresende eine sogenannte „Günstigerprüfung“ vornimmt, um festzustellen, ob das Kindergeld oder der Freibetrag einer Familie mehr einbringt.
Pflegegeld
Aufgrund der letzten Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Bereich der Vollzeitpflege sind für das Jahr 2010 keine weiteren Pflegegelderhöhungen vorgesehen. Das Gremium schlug vor, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwands sowie die Kosten der Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für 2010 in der bisherigen Höhe beizubehalten.
- Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte hielt der Deutsche Verein eine Anhebung der pauschalen Leistungen für Vollzeitpflege für unnötig.
Alterssicherung
Der Deutsche Verein plädierte jedoch für die Anpassung des Erstattungsbeitrag zur Alterssicherung von Pflegeeltern entsprechend den Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Als Beitrag zur Alterssicherung ist pro Pflegekind in allen Altersstufen für einen Elternteil mindestens der hälftige Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 40,– € monatlich zu erstatten.
PFAD Bundesverband e.V. (u.schulz)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutscher Verein empfiehlt keine Pflegegelderhöhung für 2010
Der Deutsche Verein empfiehlt für den Bereich der Vollzeitpflege im Jahr 2010, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwands sowie die Kosten der Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen in der bisherigen Höhe beizubehalten.
Der Erstattungsbeitrag zur Alterssicherung von Pflegeeltern ist entsprechend den Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Sachsen: Anhebung der monatlichen Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege
(pfad/schulz) Seit 2001 wurden in Sachsen – in Anbetracht der angespannten Haushalte der Kommunen – die vom Deutschen Verein empfohlenen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege erst mit dreijährigem Verzug übernommen. Nun hat sich der Landesjugendhilfeausschuss mittelfristig für eine Angleichung an die Empfehlungen des Deutschen Vereins ausgesprochen. Ab 2012 sollen sie ohne zeitlichen Verzug auch für Sachsen gelten.
Der tatsächlich gestiegene Unterhaltsbedarf von Kindern und Jugendlichen rechtfertigt die mit der angemessenen Anhebung der Pflegesätze entstehenden höheren Kosten für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (für 2010: durchschnittlich 30 € pro Monat und Kind). Mit dieser Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegeeltern in Sachsen sollen mehr geeignete Pflegepersonen in die Lage versetzen werden, diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen zu können.
gesamtes Protokoll zur 21. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses Sachsen
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