Fachgespräch zum Vormundschaftsrecht im Deutschen Bundestag

Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages fand am 17.04.2023 ein öffentliches Fachgespräch mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ statt.
Erstes Fazit: Mehr Zeit für die ihnen anvertrauten Kinder, weniger Fälle pro Vormund und eine bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen. Vor allem auf diese Punkte kommt es bei der Umsetzung des kürzlich reformierten Vormundschaftsrechts an, so die Sachverständigen im öffentlichen Fachgespräch. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hatte zu diesen Punkten ein kurzes Informationspapier für die Abgeordneten verfasst.
Neben den geladenen Sachverständigen nahmen 12 für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Abgeordnete, die parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligoez, die Referatsleiterinnen aus dem BMJ, Annette Schnellenbach sowie aus dem BMFSFJ, Dr. Heike Schmid-Obkirchner teil. Thematisch rückte das Fachgespräch die Vormundschaft als Vertretung der Rechte und Interessen einer besonders vulnerablen Gruppe von Kindern im Bundestag zum ersten Mal in dieser Weise in den Fokus.
Das Fachgespräch kann im Bundestagsfernsehen noch abgerufen werden. Eine ausführliche Pressemeldung des Bundestags liegt ebenfalls vor.
Hier finden Sie bei Interesse weitere Beiträge der Sachverständigen:
- Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl – Freie Universität Berlin
- Heike Berger – Sozialdienst katholischer Frauen
- Katharina Lohse – Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
- Judith Pammler-Klein – Amtsgericht Kiel
Quelle: Pressemitteilung des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. vom 12.05.2023
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Fachgespräch zum Vormundschaftsrecht im Deutschen Bundestag )Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ aktualisiert
Die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ des Bundesforums Vormundschaft, des DIJuF und der IGfH wurde inhaltlich auf den Stand der neuesten Rechtslage gebracht und grafisch neu gestaltet.
Die Broschüre eignet sich dafür, Jugendlichen die Vormundschaft nahe zu bringen. Sie informiert Jugendliche über ihre Rechte, darüber, warum wer eine Vormund:in bekommt sowie über Aufgaben, Befugnisse und Möglichkeiten der Vormund:in. Auch mögliche Konflikte und das Verhältnis zu den Sozialen Diensten sind angesprochen. Eltern und Erziehungspersonen erhalten ebenfalls grundlegende Informationen.
Das 28-seitige Heft wurde vom BMFSFJ gefördert und kann dort bestellt oder heruntergeladen werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dein-vormund-vertritt-dich-95994
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ aktualisiert )Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft
Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft erstellt.
Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expertinnengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormundinnen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken.
Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer ehrenamtlichen Vormundin und eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften.
Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expertinnengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund*innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund*innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.
zur Expertise: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation | Eine Orientierungshilfe für die Praxis (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft )Kinderrechte für besonders benachteiligte Kinder nur nach Kassenlage fördern? Nein!

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft kämpft mit dieser Pressemitteilung vom 24.09.2022 für seinen Erhalt:
Bundesfamilienministerium kündigt Einstellung der finanziellen Förderung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft an und bedroht damit dessen Arbeit und Existenz!
Mit der Vormundschaft, die an Stelle der elterlichen Sorge tritt, nimmt sich der Staat wie in kaum einem anderen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in die Pflicht, für Kinder Sorge zu tragen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) scheint die besondere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in der Vormundschaft vor dem Hintergrund der Sparwelle in der Kinder- und Jugendhilfe nicht (mehr) wahrzunehmen. Das Ministerium kündigte jetzt an, dass die Bundesmittel für die Arbeit des bundesweit einzigartigen interdisziplinären Netzwerks „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ zur Weiterentwicklung der Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe über den 31.12.2022 hinaus nicht weiter verlängert werden.
In Deutschland leben ca. 100.000 junge Menschen die eine/n Vormund*in haben. Können Eltern die Sorge für ihre Kinder nicht (mehr) ausüben, betraut das Familiengericht Vormund*innen mit dieser Aufgabe. Vormund*innen setzen sich für die ihnen vom Staat anvertrauten jungen Menschen ein, sie handeln an Eltern statt. Sie sind für die Wahrung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen ebenso von elementarer Bedeutung wie für die Sicherstellung des unmittelbaren Kinderschutzes. Die Dringlichkeit, Kinder, die unter staatlicher Verantwortung aufwachsen, zu schützen, zeigt der Fall des kleinen Kevin, der 2006 zu Tode kam oder aktuell auch der Fall Winterhoff, in dem Kinder unverantwortlich jahrelang durch Neuroleptika sediert wurden.
Das Bundesforum leistet seit Jahren eine einzigartige Vernetzungs- und Qualifizierungsarbeit für die Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem haben das BMFSFJ und das Bundesjustizministerium (BMJ) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsrechtsreform die beiden seit Jahrzehnten größten Rechtsreformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Familienrecht erarbeitet, die vom Bundestag beschlossen wurden. Für die qualifizierte Umsetzung dieser Reformen und die Stärkung der Kinderrechte, die damit angestrebt wird, ist eine fachliche Begleitung der Vormundschaft, wie sie das Bundesforum leistet, unverzichtbar.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft akzeptiert daher die Einstellung der Förderung nicht und setzt sich gemeinsam mit Partner*innen aus Praxis und Fachdiskussion sowie Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen für die Weiterführung der Förderung ein!
Hintergrund:
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft besteht seit 2008 und ist ein multiprofessionelles Netzwerk, in dem Verbände, Organisationen und Einzelpersonen interdisziplinär zusammenarbeiten. Gemeinsam entwickeln sie die Fachdiskussion zur Vormundschaft in Partnerschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe weiter und treiben die Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft voran. Am 8. Oktober 2019 wurde das Netzwerk in einen Verein überführt und eine Koordinierungsstelle mit Sitz in Heidelberg gegründet.
www.vormundschaft.net
Kontakt: Henriette Katzenstein (Vorsitzende), henriette.katzenstein@vormundschaft.net.
PFAD Fachzeitschrift 1/2022: „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“


Das erste Heft dieses Jahrgangs informiert Sie unter dem Titel „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“ über wichtige Aspekte rund um Vormundschaft bei Pflegekindern.
Wir gehen den Fragen nach, wie Fachkräfte zur Übernahme einer Vormundschaft durch Pflegeeltern stehen, wie die jungen Menschen besser in Vormundschaften beteiligt werden können und welche Erfahrungen Pflegeeltern mit der Übernahme der ehrenamtlichen Vormundschaft über ihr Pflegekind machen.
Darüber hinaus veröffentlichen wir die Ergebnisse unserer Umfrage: Wie geht es den Schulkindern?
Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift
Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform erschienen

Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Vormundschaftsreform am 1.1.2023 hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. einen Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform veröffentlicht.
Der Band richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in den Jugendämtern, Vormundschaftsvereine, ehrenamtliche und berufliche Vormund*innen, aber auch an Verbände und Einrichtungen der Erziehungshilfe, Zusammenschlüsse von Pflegeeltern, kurz an alle, die sich mit der Reform vertraut machen und auf Veränderungen vorbereiten wollen.
Die Reform des Vormundschaftsrechts deckt sich in mehreren Punkten mit den Anliegen des neuen SGB VIII. Kinder und Jugendliche werden nun auch in der Vormundschaft in den Mittelpunkt gerückt und erhalten explizite Rechte gegenüber ihren Vormund*innen. Es wird aber auch die Kooperation zwischen Erziehungspersonen und Sorgeberechtigten gestärkt. Und die ehrenamtliche Wahrnehmung der Vormundschaft soll durch die Jugendämter gefördert und gut begleitet werden.
Der Materialienband enthält:
- eine Übersicht zu den Kernpunkten der Reform
- einen Aufsatz über die gemeinsame Umsetzung von SGB VIII und Vormundschaftsreform in Magdeburg
- ausführliche Hinweise zu Schwerpunkten der Reform: Kinderrechte / Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft / Kooperation und Sorgeteilung mit Erziehungspersonen / § 55 Abs. 5 SGB VIII)
- zwei Auffassungen zur geforderten Aufgabentrennung im Jugendamt (§ 55 SGB VIII n. F.)
- Aufsätze zu Veränderungen für Jugendämter, Vormundschaftsvereine und in der Kooperation mit Familiengerichten (Nachdruck aus der Zeitschrift DAS JUGENDAMT)
- eine Synopse des Bundesforums zu den Änderungen des Vormundschaftsrechts im BGB n.F. sowie die Synopse des DIJuF zu den Änderungen SGB VIII n. F.
Herausgeber*innen des Materialbands sind das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF). Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. ist ein interdisziplinäres Netzwerk, das durch Fachveranstaltungen, die Begleitung von Reformen und unterschiedliche Praxismaterialien und Publikationen zur Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft und Pflegschaft beiträgt. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die unterschiedlichen Formen von Vormundschaften und Pflegschaften, sondern auch die Zusammenarbeit, Kooperation mit und Beteiligung von Hilfen zur Erziehung, Sozialen Diensten, (Pflege-)Eltern und jungen Menschen.
Der Materialienband steht zum Download auf der Website kostenlos zur Verfügung und kann als Printversion für 10 Euro pro Exemplar über info@vormundschaft.net bestellt werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform erschienen )Online-Seminar „Gemeinsame Verantwortung – Pflegeeltern und Vormund“ am 15.10.


Henriette Katzenstein, Vorsitzende des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft, wird am 15.10.2021 für das PFAD Online-Seminar „Gemeinsame Verantwortung – Pflegeeltern und Vormund“ referieren.
Dabei wird sie interessante Ergebnisse aus einem Kooperations-Workshop von Bundesforum und PFAD vorstellen, die von Pflegeeltern, Vormündern und Careleavern gemeinsam erarbeitet wurden.
Anmeldungen sind möglich bis zum 10.10.2021.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Seminar „Gemeinsame Verantwortung – Pflegeeltern und Vormund“ am 15.10. )Video „Dein Vormund ist an deiner Seite!“

Gemeinsam mit Vormund*innen und jungen Menschen hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft ein Video erstellt, um Jugendlichen die Bedeutung einer Vormundschaft näher zu bringen.
In dem Video Dein Vormund ist an deiner Seite! zeigen die beteiligten jungen Menschen und Fachkräfte, welche besonderen Erlebnisse sie mit ihren Vormundschaften verbinden und wie diese gestaltet sein sollten. Deutlich wird, dass insbesondere für die jungen Menschen Zeit mit demder eigenen Vormund*in wichtig ist und Beziehung Voraussetzung für Vertrauen ist.
Das Video kann nicht alle Erfahrungen und Bedeutsamkeiten einer Vormundschaft darstellen, bietet aber einen beispielhaften Einblick, was junge Menschen und Fachkräfte sich unter einer gelingenden Vormundschaft vorstellen. Es kann beispielsweise beim ersten Kontakt mit dem jungen Menschen gezeigt werden, um ins Gespräch zu kommen oder aber auch anderen Fachkräften gezeigt werden, um die Kontaktgestaltung mit den jungen Menschen neu zu denken.
Quelle: Infobrief des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft vom 10.07.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Video „Dein Vormund ist an deiner Seite!“ )Online-Tagung „Vormund und Kind/Jugendliche*r: Beziehung und Beteiligung“ am 09.12.

Die Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts Vormundschaft im Wandel findet in Form einer Online-Tagung unter dem Titel „Vormund und Kind/Jugendliche*r: Beziehung und Beteiligung“ am 09.12.2020 von 11-16.15 Uhr statt.
Veranstalter sind Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft, Sozialdienst katholischer Frauen sowie Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Tagung „Vormund und Kind/Jugendliche*r: Beziehung und Beteiligung“ am 09.12. )Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt:
„Stärkung der Personensorge und selbstbestimmtes Handeln – das sind die Leitlinien der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
Wir stärken die Stellung der Kinder dadurch, dass die Erziehungsverantwortung des Vormunds und die Pflichten zur Personensorge hervorgehoben werden. Auch die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, werden gestärkt.
Im Betreuungsrecht gewährleisten wir ein hohes Maß an Selbstbestimmung und eine bestmögliche Qualität der rechtlichen Betreuung. Wir stellen klar, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes und selbstbestimmtes Handeln darstellt. Eine Vertretung des Betreuten soll nur stattfinden, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Wir stellen die Wünsche der Betreuten in das Zentrum des Betreuungsrechts. Um eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen sich berufliche Betreuerinnen und Betreuer künftig registrieren lassen und ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen.
Darüber hinaus wird ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge eingeführt, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht wahrnehmen kann. Damit bauen wir bürokratische Hürden ab.“
Das vom BMJV vorgelegte Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor.
Das Reformpaket umfasst u. a. folgende Vorschläge:
- Das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht werden insgesamt modernisiert und neu strukturiert. Die Vorschriften des geltenden Vormundschaftsrechts zur Vermögenssorge, zu Aufsicht des Gerichts sowie zum Aufwendungsersatz und zur Vergütung werden ins Betreuungsrecht eingeordnet und – soweit erforderlich – an das Betreuungsrecht angepasst.
- Im Vormundschaftsrecht soll der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen und die Personensorge gestärkt werden.
- Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden.
- Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zu einem Gesamtsystem zusammengefügt, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind, nur ehrenamtliche Vormünder sind vorrangig zu bestellen.
- Im Betreuungsrecht sind die Änderungen zentral darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken.
- Es wird klarer geregelt, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist.
- Der Vorrang der Wünsche des Betreuten wird als zentraler Maßstab des Betreuungsrechts normiert, der gleichermaßen für das Betreuerhandeln, die Eignung des Betreuers und die Wahrnehmung der gerichtlichen Aufsicht gilt.
- Die betroffene Person soll zudem in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden werden, insbesondere in die gerichtliche Entscheidung über das Ob und das Wie der Betreuerbestellung, in die Auswahl des konkreten Betreuers, aber auch in dessen Kontrolle durch das Betreuungsgericht.
- Zur Verbesserung des Informations- und Kenntnisniveaus bei ehrenamtlichen Betreuern wird die Möglichkeit einer engen Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein im Wege einer Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung neu eingeführt.
- Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der beruflichen Betreuung soll ein formales Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer eingeführt werden.
- Der Entwurf sieht verschiedene Maßnahmen zur effektiveren Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Vorfeld der Betreuung, insbesondere an der Schnittstelle zum Sozialrecht, vor.
- Die Verwaltung des Vermögens durch Betreuer und Vormünder soll modernisiert werden und künftig grundsätzlich bargeldlos erfolgen.
- Schließlich sollen sich Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge kraft Gesetzes für die Dauer von drei Monaten gegenseitig vertreten können, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann.
Der Regierungsentwurf wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 23.09.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen )PFAD Stellungnahme zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) habt der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 23.06.2020 Stellung genommen.
PFAD begrüßt diese Reform und befürwortet vor allem die stärkere Einbeziehung des Mündels, das Kooperationsgebot mit den Pflegeeltern und anderen Erziehungspersonen und die Vorrangstellung ehrenamtlicher Einzelvormünder.
Die im Gesetz angedachte Legitimierung eigener Erziehungsentscheidungen des Vormundes bzw. Ergänzungspflegers möchte der Verband jedoch von Alltagsentscheidungen, die den Pflegeeltern zustehen, klar abgegrenzt wissen.
Regelmäßige Kontakte des Vormundes zu seinem Mündel hält PFAD für sinnvoll. Diese müssten jedoch nicht immer am Lebensort des Kindes erfolgen, sondern können auch online oder im Freien stattfinden.
zur ausführlichen PFAD Stellungnahme
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD Stellungnahme zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts )Website „Vormundschaft erklärt für Kinder und Jugendliche“ wurde aktualisiert

Im Bereich der Website Vormundschaft erklärt finden sich viele hilfreiche Informationen zur Vormundschaft für verschiedene Zielgruppen, etwa Fachkräfte der Erziehungshilfen und (Pflege-)Eltern, Familienrichterinnen und Rechtspflegerinnen.
Das Unterkapitel für Kinder und Jugendliche informiert sie über die Vormundschaft und ihre Rechte. Es wurde kürzlich aktualisiert. Kinder und Jugendliche finden hier Informationen zur ombudschaftlichen Beratung und zu landesweiten Interessenvertretungen, in denen sie sich engagieren können.
Über die Website gelangen sie auch zu neuen Videos und Apps (z. B. FosterCare und Miniila App) und Unterstützungsangebote für Jugendliche ab 16 Jahren (z. B. Careleaver-Notfallfonds).
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Website „Vormundschaft erklärt für Kinder und Jugendliche“ wurde aktualisiert )BMJV legt Gesetzesentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor

Am 23.06.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Im Entwurf ist eine vollumfängliche Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgesehen.
Dabei wird grundsätzlich an der Struktur des Rechts mit den verschiedenen Formen der Vormundschaft, der unabhängigen Stellung der Vormund*innen sowie an deren Rolle und Aufgaben festgehalten.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft, ein multiprofessionelles Netzwerk zur Qualitätsentwicklung und Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bereich Vormundschaft, dessen Träger zurzeit noch die IGfH ist, hat den neuen Gesetzesentwurf ausgewertet.
Neu sei, so das Bundesforum Vormundschaft,
• dass Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft explizite Rechte gegenüber ihrem Vormund/ihrer Vormundin zuerkannt werden (§ 1788 BGB-E);
• dass die Aufgaben des Familiengerichts bei der Auswahl der Vormundinnen und der Aufsicht über die Vormundschaft deutlicher auf die Interessen und Rechte der Kinder/Jugendlichen ausgerichtet werden sollen (§§ 1778ff, 1793, 1802f BGB-E); • dass die Pflichten und Rechte des Vormunds gegenüber dem Kind/Jugendlichen, die schon bisher in den §§ 1793 Abs. 1a und 1800 BGB verankert sind, etwas deutlicher herausgearbeitet werden (§§ 1790, 1791, 1795 BGB-E); • dass der Entwurf das Verhältnis der Vormundinnen zu den Erziehungspersonen in den Blick nimmt und die Notwendigkeit der Kooperation betont (§§ 1795ff BGB-E);
• dass die Gegenvormundschaft sowie Mitvormundschaft außer bei Ehegatten abgeschafft werden, jedoch neue Möglichkeiten geschaffen werden, Pflegeeltern oder Dritten einen Teil der Sorgepflichten zu übertragen (§§ 1775-1777 BGB-E);
• dass die vermögensrechtlichen Regelungen in das Betreuungsrecht integriert werden und aus dem Vormundschaftsrecht hierauf verwiesen wird (§ 1798 iVm § 1835 Abs. 1 bis 5 sowie §§ 1836, 1837, 1839 bis 1847 BGB-E).
Der Referentenentwurf entspricht im Bereich des Vormundschaftsrechts in seinen Inhalten weitgehend dem schon lange vorliegenden zweiten Diskussionsteilentwurf des BMJV.
Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Justizministeriums (BMJV) vom 23.06.2020
Quelle: IGfH / Bundesforum Vormundschaft
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für BMJV legt Gesetzesentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor )Stellungnahme des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft zum Gesetzentwurf zur Vormundschaftsreform

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht, in dem es die mangelnde Förderung der nicht-staatlichen Vormundschaftsformen und die nicht ausreichende Berücksichtigung der Eltern der unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen kritisiert.
Download der Stellungnahme (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Stellungnahme des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft zum Gesetzentwurf zur Vormundschaftsreform )Vormundschaft in Zeiten der Corona-Krise: Hinweise aus der Praxis für die Praxis


Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft pflegt eine ständig aktualisierte FAQ-Seite zum Thema: Vormundschaft in Zeiten der Corona-Krise.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Vormundschaft in Zeiten der Corona-Krise: Hinweise aus der Praxis für die Praxis )Internetseite des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft online: Starke Vormundschaft: Partner in der Kinder- und Jugendhilfe!

Die Tätigkeit der Vormundinnen hat sich in den Jahren seit der „kleinen“ Vormundschaftsreform deutlich weiter entwickelt und ist häufig sehr bedeutsam für die Entwicklung der betroffenen Kinder. Der im Oktober 2019 gegründete, interdisziplinär aufgestellte Verein „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ will mit der neuen Internetseite https://vormundschaft.net Kenntnisse zur Tätigkeit der Vormundinnen, die Diskussion zu Schnittstellen und Kooperation, Fragen der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zwischen vielen Helferinnen in die Fläche tragen:
- Das Bundesforum ist die Rubrik für fachpolitische Stellungnahmen und Publikationen des Bundesforums sowie Informationen zum Verein und seiner Koordinierungsstelle.
- Die Rubrik Vormundschaft erklärt beantwortet Fragen zur Vormundschaft, – jeweils zugeschnitten auf Fragen von Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und auf den Informationsbedarf von Pflegeeltern und Fachkräften der Hilfen zur Erziehung, Sozialen Diensten und Familiengerichten.
- Unter Fachinformationen werden eine Fülle von Materialien für Vormundinnen und Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Familiengerichten zur Verfügung gestellt. Dort sind auch Texte eingestellt, die sich direkt an Kinder und Jugendliche, Eltern, Pflegeeltern oder Erzieher*innen richten. Ein Glossar erklärt verständlich einige Fachbegriffe und soll Schritt für Schritt erweitert werden.
- Aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Fachveranstaltungen sind selbstverständlich ebenfalls verfügbar.
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. – Interdisziplinärer Verein gegründet

Nach über 10 Jahren informeller Netzwerkarbeit wurde der Verein „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.“ am 08.10.2019 in Frankfurt aus der Taufe gehoben. Gemeinsames Ziel der Gründungsmitglieder ist eine starke Vormundschaft, die an der Seite der Kinder und Jugendlichen steht, ihre Interessen im Blick hat und nachdrücklich vertritt.
Für etwa 100.000 Kinder in Deutschland können deren Eltern nicht oder nicht alleine sorgen: Sie bekommen einen Vormund/eine Vormundin oder einen Ergänzungspflegerin. Er oder sie übernimmt elterliche Funktionen, ist verantwortlich für angemessene Erziehungsbedingungen und Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Die 17 Gründungsmitglieder des Vereins sind interdisziplinär zusammengesetzt: ehrenamtliche, Berufs-, Vereins- und Amtsvormundschaft, Hilfen zur Erziehung, Pflegekinderhilfe und Pflegeeltern, Familiengericht, Wissenschaft und Fachdiskussion sind vertreten. Vormundinnen sind nicht „einsame Bestimmerinnen“ – sie arbeiten in enger Kooperation mit Betroffenen und Fachkräften. Daher diskutiert und arbeitet das „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ von Beginn an multiperspektivisch.
Das Bundesforum und seine Koordinierungsstelle in Heidelberg engagieren sich fachpolitisch und begleiten sowohl die Vormundschaftsreform als auch die SGB VIII-Reform kontinuierlich durch Diskussion und Stellungnahmen. Das Bundesforum organisiert deutschlandweite Tagungen – zuletzt im Mai 2019 in Bonn, sorgt für bundesweite Vernetzung, plant ein umfangreiches Handbuch, hat Forschungsprojekte und Expertisen zum Bereich Vormundschaft angestoßen und begleitet diese, nimmt an internationalen Treffen teil, organisiert Fortbildungen und empfiehlt Referent*innen. Ab Januar 2020 wird es eine eigene Website geben.
Die Vereinsgründung und Koordinierungsstelle des Bundesforums wird gefördert vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ). Projektträger ist aktuell die IGfH – der neue Verein soll die Trägerschaft baldmöglichst übernehmen.
Gründungsmitglieder sind:
- Berufsverband der Verfahrensbeistände, Berufsvormünder und Ergänzungspfleger für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB)
- Bund Deutscher Rechtspfleger e.V. (BDR)
- Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF)
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
- Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration (BASFI)
- Institut für Soziale Arbeit e.V. (ISA)
- Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS)
- Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGfH)
- Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.
- Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
- Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
- Verband der Katholischen Jugendfürsorge e.V. (VKJF)
- Henriette Katzenstein, Kinder- und Jugendhilfe Weiter Denken (KJWD)
- Prof. Dr. Karsten Laudien, Evangelische Hochschule Berlin (EHB)
Kontakt:
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Koordinierungsstelle
Poststr. 46, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 60 39 78 Mobil: 0163 677 1333 info@vormundschaft.net
Quelle: Pressemitteilung vom 14.10.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. – Interdisziplinärer Verein gegründet )Im Jahr 2018 verfügten bayerische Familiengerichte in 2.824 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls
Im Laufe des Jahres 2018 wurden insgesamt 2 824 gerichtliche Maßnahmen eines
Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des
Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 405 Buben und 1 419 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 636 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2018 in insgesamt 2 824 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 466). In 1 405 Fällen waren Jungen und in 1 419 Fällen Mädchen betroffen.
In 1 636 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 545 Fällen der vollständige und in 1 091 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.
Des Weiteren wurde in 682 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 145 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 361 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 25.06.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Im Jahr 2018 verfügten bayerische Familiengerichte in 2.824 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls )„Können Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind übernehmen?“ am 30.04. in Hamburg
Sebastian Gabel wird am 30.04.2019 in Hamburg bei einer Veranstaltung der Hamburger Pflegeelternschule zum Thema „Können Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind übernehmen?“ referieren.
Für etliche Pflegeeltern dürfte es Normalität sein, dass das Sorgerecht für ihr Pflegekind beim Jugendamt liegt, obwohl das Pflegekind bereits seit vielen Jahren in der Pflegefamilie lebt und die Pflege auch auf Dauer angelegt ist. In der Praxis stellt sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder die Frage: „Kann das Sorgerecht auch durch die Pflegeeltern übernommen werden?“
An diesem Abend gehen die Teilnehmenden gemeinsam dieser Frage nach und prüfen die Voraussetzungen der Übernahme und wägen die Vor- und Nachteile miteinander ab.
Darüber hinaus können weitere Aspekte erörtert werden:
• Unterscheidung von Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft
• Rechtliche Einordnung einer Vormundschaft
• Zusammenwirken von Jugendamt und leibliche Eltern: Rechte und Pflichten
• Zusammenwirken von Vormund und Pflegeeltern: Was tun wenn es schwierig wird?
„Vormundschaft und Pflegekinderhilfe – wie passt das eigentlich zusammen?“ am 05.-06.06. in Hannover
Für Fachkräfte der Pflegekinderdienste bei freien und öffentlichen Trägern sowie Vormünder/Pfleger_innen veranstaltet die IGfH am 05./06.06.2019 in Hannover unter der Leitung von Henriette Katzenstein die Fortbildung „Vormundschaft und Pflegekinderhilfe – wie passt das eigentlich zusammen? Zu Kooperation, Konflikt und der Frage der Vormundschaft von Pflegeeltern„.
Manchmal läuft es richtig gut: Pflegeeltern und Kind fühlen sich durch die Vormund_in unterstützt; Fachdienst und Vormund_in arbeiten zusammen und das Kind profitiert! Im Kleinen bewahrheitet sich dann, „dass ein ganzes Dorf gebraucht wird, um ein Kind zu erziehen“. Zuweilen herrscht aber eher das Gefühl vor, dass „viele Köche den Brei verderben“. Unstimmigkeiten können auftreten, wenn die Auffassungen des Vormunds, der Pflegeeltern und des Fachdiensts auseinandergehen: Der Fachdienst hält bspw. eine private Schule für notwendig, der Vormund ist anderer Meinung oder will das Schulgeld im eigenen Amt lieber nicht beantragen. Oder die Pflegeeltern möchten für ein seelisch behindertes Kind eine Pflegestufe erreichen – der Vormund sieht das als Stigmatisierung des Kindes.
Konfliktpotenzial und häufig Skepsis auf Seiten der Professionellen bringt auch der Wunsch der Pflegeeltern mit sich, die Vormundschaft zu übernehmen. Schwierig wird es schließlich, wenn der Fachdienst kaum Ressourcen hat und der Vormund/Pfleger_in zur „Lückenbüßer_in“ wird: Dann ist es nicht leicht, die Wünsche der Pflegeeltern nach Beratung und Unterstützung abzulehnen – zumal das Kind immer mitbetroffen ist.
In der Fortbildung werden Konfliktpotenziale diskutiert und Lösungswege gemeinsam erarbeitet. Ein Ausblick auf das geplante Vormundschaftsrecht rundet die Fortbildung ab.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft statt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Vormundschaft und Pflegekinderhilfe – wie passt das eigentlich zusammen?“ am 05.-06.06. in Hannover )Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft 2019 am 27.-29.05. in Bonn
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft – ein bundesweiter Zusammenschluss von Institutionen und Einzelpersonen – veranstaltet in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Fachtagung „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft 2019“.
Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Starke Vormundschaft – Starke Kinder“
Anerkannte Experten und Expertinnen werden mit Erfahrenen aus der Praxis zentrale Themen vorstellen und diskutieren:
- Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, auch im Spannungsfeld mit vormundschaftlicher Verantwortung
- entkoppelte Jugendliche, die sich jeder Hilfe entziehen und die Frage, wie ein Vormund oder eine Vormundin sowie ein Pfleger oder eine Pflegerin in solchen Fällen handeln kann und
- das Hineinwachsen in die Selbständigkeit sowie die Möglichkeiten der vormundschaftsführenden Person, dies von Anfang an und vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres zu unterstützen.
Nicht fehlen darf auf der Tagung selbstverständlich der zweite Diskussionsteilentwurf für die Vormundschaftsreform. Nach diesem Entwurf sollen Kinder und Jugendliche unter Vormundschaft eigene Rechte bekommen – ein Novum. Auch bei der Entwicklung vieler anderer Vorschriften stand die Frage im Vordergrund, wie ein gesetzlicher Rahmen für die Vormundschaft und Pflegschaft geschaffen werden kann, der den betroffenen Kindern und Jugendlichen zugutekommt.
Workshops, Arbeitsgruppen und ein plenarer Praxisworkshop ergänzen das Vortragsprogramm.
Anmeldeschluss ist der 29.03.2019.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft 2019 am 27.-29.05. in Bonn )Hessen: Elterliche Sorge 2016 häufiger entzogen — Mehr Amtsvormundschaften, weniger Amtspflegschaften und Beistandschaften
Im Jahr 2016 ordneten hessische Familiengerichte 1114 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 201 Maßnahmen oder 12 Prozent mehr als im Jahr 2015. Erfasst werden hier nur die Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.
Amtsvormundschaft
Zum Jahresende 2016 lebten in Hessen insgesamt 5342 (2015: 4579) Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter. Das waren 17 Prozent mehr als 2015. Bei 321 Kindern (2015: 288) lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. Bei 5021 Kindern und Jugendlichen (2015: 4291) übertrug das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt und entzog den Eltern das Sorgerecht (bestellte Amtsvormundschaft). Zwei Drittel davon waren nicht deutsche Kinder- und Jugendliche.
Amtspflegschaft
Am 31.12.2016 waren 2755 Kinder und Jugendliche (2015: 4161) in bestellter Amtspflegschaft, ein Drittel weniger als 2015. Bei der Amtspflegschaft werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen. Die Pflegschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft im Wesentlichen dadurch, dass die Pflegerin oder der Pfleger nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. In der jugendamtlichen Praxis betreffen die Aufgaben relativ häufig die Themen „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ (z. B. Anträge stellen, Behördengänge) oder „Gesundheitsfürsorge“.
Beistandschaft
Für Sorgeberechtigte, z. B. Alleinerziehende, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Beistand (Unterstützung) für bestimmte Angelegenheiten zu bestellen. Für 28 760 Kinder und Jugendliche gab es im Jahr 2016 sogenannte Beistandschaften, rund 4 Prozent weniger als 2015 (29 944). Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, z. B. bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Den Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 06.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )NRW: Praxisforum 2016 „Ehrenamtliche Vormünder, Pfleger – eine ungenutzte Ressource“ in Köln
Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe führen vor dem Hintergrund des anhaltenden Flüchtlingszustroms ein 3. Praxisforum „Ehrenamtliche Einzelvormünder-eine ungenutzte Ressource“ durch. Termine sind der 7. April, der 9. Juni und der 1. September 2016 im LVR-Landesjugendamt Rheinland in Köln.
Die neuen fachlichen Herausforderungen haben bereits vielerorts zu neuen Kooperationen von Fachdiensten und -stellen sowie zu neuen Überlegungen zur Aufgabenwahrnehmung geführt. Da sich in vielen Städten und Gemeinden Bürgerinnen und Bürger engagieren wollen, gehören hierzu auch Überlegungen zu deren Einbeziehung als ehrenamtliche Vormünder, Pfleger, Paten oder Gasteltern für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen erfordert jedoch Konzepte, Zeit und personelle Ressourcen: Einerseits für deren Gewinnung und Schulung und auch für deren weitere Begleitung und Beratung.
Die Teilnahmegebühr je Institution beläuft sich auf 190 Euro inklusive Verpflegung. Für jede weitere Person wird eine Verpflegungspauschale von 30 Euro erhoben.
Eine Anmeldung ist nur für das gesamte Projekt möglich. Anmeldeschluss: 18.03.2016.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Runder Tisch der Pflege- und Adoptivfamilienverbände äußert sich zur Vormundschaft für Pflegekinder
Der Runde Tisch der Pflege- und Adoptivfamilienverbände beschäftigte sich bei seinem letzten Treffen mit dem Ende 2014 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Zusammenhang mit einer geplanten zweiten Reformstufe für die Vormundschaft veröffentlichten Eckpunktepapier für die weitere Reform des Vormundschaftsrechts (pdf, Stand: 13.10.2014).
Die Verbände erarbeiteten dazu ein gemeinsames Papier, um die Position von Pflegefamilien in die Diskussion der Expertengruppe einzubringen, die die Reform vorbereitet.
⇒ Positionspapier „Vormundschaft für Pflegekinder – Erfordernisse aus der Perspektive der Pflegefamilienverbände“ (pdf, Stand: April 2015)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2. Praxisforum Ehrenamtliche Vormünder am 12.03. in Köln
Die gesetzlichen Regelungen im Vormundschaftsrecht haben einiges bewegt: Monatliche Besuchskontakte, eine Fallzahlobergrenze, die Verpflichtung zur persönlichen Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels durch den Vormund. Hierdurch haben sich die strukturellen und personellen Bedingungen der Aufgabenwahrnehmung in Jugendämtern und bei freien Trägern verändert.
Im Praxisforum Ehrenamtliche Vormünder, welches die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter im Jahr 2015 zum zweiten Mal durchführen werden, erhalten die Jugendämter auf drei Arbeitssitzungen Möglichkeiten, mit fachlicher Begleitung, durch Input und praktisches Coaching vor Ort, diese noch nicht genutzte Ressource für Ihre Aufgabenwahrnehmung zu erschließen. Es sollen regionale fachliche Konzepte zur Gewinnung, Schulung und Mitarbeit von ehrenamtlichen Vormündern erarbeitet werden.
Die Veranstaltung richtet sich an die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen, die neben der vorhandenen Amtsvormundschaft auch ehrenamtliche Einzelvormünder mit der Führung von Vormundschaften durch das Familiengericht bestellen lassen wollen. Weitere Teilnehmende werden die Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner sein.
Das Praxisforum beginnt am 12. März 2015 mit einer Auftaktveranstaltung. Die Veranstaltungen finden in der Zentralverwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland im Horion-Haus, Hermann-Pünder-Str. 1 in Köln-Deutz statt.
Anmeldeschluss ist der 12.02.2015.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Materialien zum Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft 2014
Die umfangreichen Materialien zum Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft, das vom 10.–12.09. in Hamburg unter dem Titel „Von der Sorge zur Verantwortung – Vormundschaft auf dem richtigen Weg!?“ stattfand, stehen auf der Seite des Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) zur Verfügung.
Darunter findet sich auch der von Dr. Carmen Thiele, PFAD Bundesfachverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V., Berlin und Irmgard Hader (KrJA Biberach) angebotene Workshop „Der Vormund in der Pflegefamilie zwischen Ansprüchen und Ablehnung“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Umfrage: Was denkt der Mündel von seinem Vormund?
Das DIH (Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung) und der BVVT (Bundesverband Vormundschaftstag e.V.) führen mit einer Studierendengruppe der EHB (Projekttag Vormundschaft) eine Studie durch. Es geht darum, das Verhältnis von Vormund und Mündel zu untersuchen. Seit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes vom Juli 2011/12 wird in der Fachöffentlichkeit die Frage diskutiert, wie die dort niedergeschriebene Neubestimmung des Vormund-Mündel-Verhältnisses in der Praxis ausgefüllt oder umgesetzt werden kann.
Das Projekt findet breite Unterstützung. Das Bundesforum Vormundschaft/Pflegschaft des DIJuF hat den Fragebogen auf seiner Homepage veröffentlicht, der Bundesverband unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BUMF) weist in seinem Newsletter darauf hin, der AWO-Vormundschaftsverein, der Betreuungsverein der Caritas, die Berliner Stadtvormünder und eine Fülle von Jugendämtern und Vormundschaftsvereinen habe Ihre Hilfe zugesagt.
Das Ziel der Studie besteht darin, die Qualität dieses Verhältnisses zu erfragen. Dabei wollen wir die Erfahrungen und Erlebnisse der Mündel zugrunde legen.
In einem ersten Schritt wird eine bundesweit angelegte Fragebogen-Aktion durchgeführt. Anschließend sollen die erhobenen Daten durch Interviews exemplarisch veranschaulicht werden.
⇒ zum Fragebogen
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Amtsvormundschaft endet, Einzelvormundschaft beginnt“ am 20.09. in Frankfurt/Main
Das Forum Einzelvormundschaft des IVA Instituts will Einzelvormünder/-pfleger für Pflege- oder Heimkinder oder solche, die dies werden wollen, ansprechen. Es bietet Raum zum Austausch über ihre besonderen Themen und Fragestellungen und Möglichkeiten zur Qualifizierung und Fortbildung.
Bei einer Veranstaltung am 20.09. wird Henriette Katzenstein vom Deutschen Institut für Jugendhilfe- und Familienrecht(DIJuF) zum Thema „Amtsvormundschaft endet, Einzelvormundschaft beginnt“ referieren. Sie wird folgende Gesichtspunkte behandeln:
- Für und Wider der Einzelvormundschaft
- Übergang von der Amtsvormundschaft zur Einzelvormundschaft
- Rechte des Mündels?
- Pflichten und Rechte des ehrenamtlichen Vormunds?
- Beratung durch das Jugendamt?
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft: „Von der Sorge zur Verantwortung – Vormundschaft auf dem richtigen Weg!?“ am 10.-12. 09. Hamburg
Die in vierjährigem Turnus stattfindende bundesweite Fachtagung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft will dieses Jahr die pädagogischen Herausforderungen, die eine – geteilte und gemeinsame – Verantwortung für Kinder und Jugendliche mit sich bringt, in den Blick nehmen.
Im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft sind 15 Organisationen und Einzelpersonen vertreten, die sich langjährig mit der Vormundschaft befassen. Zielgruppe der Fachtagung sind alle Professionen, die mit Vormundschaft und Pflegschaft befasst sind: Amts- und Vereinsvormünder/innen und -pfleger/innen, ehrenamtliche und Berufsvormünder/innen, Rechtspfleger/innen, Soziale Dienste, Pflegekinderdienste, Wissenschaftler/innen und Student/innen.
Die Tagung beschäftigt sich mit Fragen wie: Was tun, wenn Jugendliche besonders „schwierig“ erscheinen, niemand die Verantwortung für den jungen Menschen übernehmen will und zwischen den professionellen Beteiligten Uneinigkeit herrscht? Wie weit geht die Fachaufsicht der Rechtspfleger/ innen und (wie) kann sie überhaupt sinnvoll ausgeübt werden? Wie kann es gelingen, Kinder und Jugendliche angemessen zu beteiligen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen? Wie kooperiert man überhaupt sinnvoll und effektiv mit Sozialen Diensten, Pflegekinderdiensten und anderen professionellen Helfer/inne/n?
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge 2013
Im Jahr 2013 erfolgten in Hessen 1330 Maßnahmen des Familiengerichts, davon 713 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, gab es im Vorjahr eine Untererfassung bei den Maßnahmen. Ein Vergleich der aktuellen Werte mit dem Jahr 2012 ist daher nur eingeschränkt möglich.
Zum Jahresende 2013 lebten 2432 Kinder und Jugendliche in Hessen unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter, rund ein Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei 287 Kindern lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. 2145 Kinder und Jugendliche hatten eine durch Vormundschafts- oder Familiengericht bestellte Amtsvormundschaft (Entzug des Sorgerechts).
Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften betrug 2421 (2012: 2413). Dabei werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen.
Für knapp 33 500 Kinder gab es im Jahr 2013 Beistandschaften, gut acht Prozent weniger als 2012. Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Dem Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.
Eine Pflegeerlaubnis (nach § 44 SGB VIII) für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege wurde im Laufe des Jahres 2013 für 328 Kinder und Jugendliche erteilt. Fast alle waren in Vollzeitpflege untergebracht.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 24.06.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bayern: 3 743 Maßnahmen eines Familiengerichts aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2013
Im Laufe des Jahres 2013 wurden insgesamt 3 743 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren 1 923 Buben und 1 820 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 2 055 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1 666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden. Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2013 in insgesamt 3 743 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. In 1 923 Fällen waren Jungen und in 1 820 Fällen Mädchen betroffen.
In 2 055 Fällen wurde der vollständige (791) oder teilweise (1 264) Entzug der elterlichen Sorge entschieden, das heißt die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs.3 Nr. 6 BGB) übertragen. Des Weiteren wurde in 963 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 264 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 461 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 06.06.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Pflegeeltern als Vormünder, Aufgaben – Herausforderungen – Risiken – Chancen“ am 27.03. in Berlin
Seit dem 29. Juni 2011 gibt es ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Damit sind die Aufgaben der Vormünder enorm gewachsen. Dies führt u.a. dazu, dass vermehrt Pflegeeltern angefragt werden, ob sie die Vormundschaft ihres Pflegekindes übernehmen wollen. Den Pflegeeltern fehlen jedoch häufig Informationen, um gut für Ihr Pflegekind und Ihre Familie entscheiden zu können.
Dieses Seminar informiert über:
- die Rechtsgrundlagen der Vormundschaft,
- die Aufgaben und die Verantwortung des Vormundes mit Blick auf die Veränderungen im Gesetz,
- das Selbstverständnis und die Stellung des Vormundes.
- Außerdem werden wir uns mit den verschiedenen Rollen in der Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten und Kooperationspartnern, sowie über den Umgang mit Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten im Hilfekontext beschäftigen.
Es soll eine Diskussion angeregt werden, in der praktische Fragen zur Sprache kommen, wie bspw. „Was spricht für und was spricht gegen Pflegeeltern als Vormund?“
Die TeilnehmerInnen können Beispiele aus der Praxis zu diesem Seminar der Familien für Kinder gGmbH mitbringen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Praxisforum „Ehrenamtliche Vormünder … eine ungenutzte Ressource“ ab 15.01. in Köln
Der „ungenutzten Ressource“ ehrenamtliche Vormünder widmet sich ein Praxisforum der beiden Landesjugendämter in NRW.
Es bietet den teilnehmenden Jugendämtern an vier Arbeitssitzungen (15.01., 20.02., 03.04., 04.11.) Möglichkeiten, mit fachlicher Begleitung, durch Input und praktisches Coaching vor Ort, diese bislang noch nicht genutzte Ressource für Ihre Aufgabenwahrnehmung zu erschließen. Erarbeitet werden regionale fachliche Konzepte zur Gewinnung, Schulung und Mitarbeit von ehrenamtlichen Vormündern, bei denen personelle Ressourcen, weitere örtliche Bedingungen und Möglichkeiten der fachlichen Kooperation mit freien Trägern einbezogen werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Fachzeitschrift 04/2013: “Komplizierte Wege ins Erwachsenenleben”
Mit dem Thema “Komplizierte Wege ins Erwachsenenleben” beschäftigt sich Ausgabe 04/2013 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe.
Aus dem Vorwort der PFAD Bundesvorsitzenden, Dagmar Trautner:
„Mit Unterstützung durch die Jugendhilfe konnten Pflegekinder bei ihren Pflegeeltern Entwicklungsrückstände aufholen, neue tragfähige Bindungen entwickeln und emotionale Sicherheit erleben. In der Schlussphase der Hilfe zur Erziehung wird bereits Erreichtes oft durch fehlendes Einfühlungsvermögen in die Lebenswelt des Jugendlichen und das Beenden individueller Hilfen aufs Spiel gesetzt. Schwer zu motivierende Jugendliche lassen sich mit dem Argument der mangelnden Mitwirkungsbereitschaft problemlos aus dem Jugendhilfesystem ausgliedern. Unser Fachtag in Frankfurt und die Beiträge dieser Zeitschrift zeigen deutlich, wie wichtig es ist, auch komplizierte Wege ins Erwachsenenleben ausreichend und lange genug zu begleiten. Die finanziellen Aufwendungen für qualifiziertes Personal und eine über das 18. Lebensjahr hinausgehende Leistung der Jugendhilfe sind für unsere Gesellschaft gut angelegt.“
Über das Schwerpunktthema dieser Ausgabe hinaus informiert das Heft wieder über aktuelle Entwicklungen aus der Pflege- und Adoptivkinderhilfe, neue Literatur, aus dem PFAD-Verband und den Bundesländern.
einige Inhalte:
- Zusammenfassung der Vorträge und Diskussionsergebnisse des PFAD Fachtags am 24. September in Frankfurt am Main
- Severine Thomas: Hilfe am Ende? Erwachsenwerden in stationären Erziehungshilfen .
- Carmen Thiele: Zwischen Vulkanen und Eisbergen – Wege und notwendige Irrwege von Pflege- und Adoptivkindern zum „Erwachsenwerden“
- PFAD Umfrage: Es bleibt durch das ganze Leben – Wie haben Sie die Verselbstständigung Ihres Pflege- bzw. Adoptivkindes erlebt?
- Margit Huber: Vergeben und verzeihen – Schritte auf dem Weg zur emotionalen Reife
- Stefan Betzoldt: Familiengericht und Vormund/Pfleger – Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes
Für Abonnenten und PFAD-Mitglieder steht die aktuelle Ausgabe ab sofort zum Download zur Verfügung unter www.schulz-kirchner.de/shop.
Die Printausgabe wird Mitte November ausgeliefert.
Die PFAD Redaktion erreichen Sie per Mail unter Margit.Huber@pfad-bv.de.
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Fachtag Vormundschaften am 27.11. in Münster
Am 27.11. veranstaltet die Fachhochschule Münster zusammen mit dem LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho und dem LWL-Landesjugendamt Westfalen einen „Fachtag Vormundschaften“ in Münster.
Die Fachtagung Vormundschaften möchte sich mit den Entwicklungen seit Inkrafttreten der Vormundschaftsrechtsänderung befassen, aktuelle Fragen der Fachpraxis aufgreifen und vorausschauend Vorschläge für die Gestaltung der 2. Stufe einer Vormundschaftsrechtsänderung erarbeiten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtagung “Pflegeelternrechte im Umbruch” am 12.10. in Herrieden
Die Fachtagung des PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. beschäftigt sich heuer mit dem Thema “Pflegeelternrechte im Umbruch“. Sie findet am 12.10. in Herrieden im Landkreis Ansbach statt.
Als Hauptreferentin konnte Frau RAin Gila Schindler zum Thema “Pflegekinder und ihre Pflegeeltern – rechtlos, oder?” gewonnen werden. Am Nachmittag finden weitere Arbeitkreise statt:
- Zuständigkeitswechsel der Jugendämter oder von Jugendamt zum Bezirk und Kontinuität der Hilfe zur Erziehung
Leitung: Gila Schindler, Rechtsanwältin aus Heidelberg - Erbrechtliche Absicherung von Pflegekindern / Elternunterhalt
Leitung: Karin Meyer-Weber, Rechtsanwältin aus Ansbach - Rückführung / Herausgabeverlangen
Leitung: Gerd Schneider, Rechtsanwalt aus Metzingen - Sorgerecht / Elterliche Sorge bei Familienpflege / Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft
Leitung: Melanie Weeger, Rechtsanwältin aus Ansbach
Für Kinder bis 14 Jahren kann eine Betreuung angeboten werden.
Die Anmeldung ist möglich bis zum 25.09.
Veranstaltungsflyer und Anmeldeformular
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge in 2012
Im Jahr 2012 erfolgten in Hessen 641 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, gab es allerdings eine Untererfassung, die einen Vergleich mit dem Vorjahr nur eingeschränkt möglich macht. Damals waren es 730 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge.
Zum Jahresende 2012 lebten 2405 Kinder und Jugendliche in Hessen unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter, rund fünf Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In 310 Fällen lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. 2095 Kinder und Jugendliche hatten eine durch Vormundschafts- oder Familiengericht bestellte Amtsvormundschaft (Entzug des Sorgerechts).
Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften betrug 2413 (plus ein Prozent). Dabei werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen.
Für knapp 36 600 Kinder gab es im Jahr 2012 Beistandschaften, zwei Prozent weniger als 2011. Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Dem Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.
Eine Pflegeerlaubnis (nach § 44 SGB VIII) für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege wurde im Laufe des Jahres 2012 für 292 Kinder und Jugendliche erteilt. Fast alle waren in Vollzeitpflege untergebracht.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 23.07.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bayern: 5.509 Maßnahmen des Familiengerichts aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohl
Im Laufe des Jahres 2012 wurden insgesamt 5 509 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren davon 2 742 Buben und 2 767 Mädchen betroffen. Hiervon wurde in 2 249 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten vorgenommen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1 666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden. Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2012 in insgesamt 5 509 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten.
Von den insgesamt 5 509 Fällen waren Jungen (2 742) in nahezu gleichem Maße betroffen wie Mädchen (2 767).
In 2 249 Fällen wurde der vollständige (707) oder teilweise (1 542) Entzug der elterlichen Sorge entschieden, das heißt die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs.3 Nr. 6 BGB) übertragen. Des Weiteren wurde in 1 622 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 822 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 816 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vom 09.07.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtagung „Pflegeelternrechte im Umbruch“ am 12.10. in Herrieden
Die Fachtagung des PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. beschäftigt sich heuer mit dem Thema „Pflegeelternrechte im Umbruch„. Sie findet am 12.10. in Herrieden im Landkreis Ansbach statt.
Als Hauptreferentin konnte Frau RAin Gila Schindler zum Thema „Pflegekinder und ihre Pflegeeltern – rechtlos, oder?“ gewonnen werden. Am Nachmittag finden weitere Arbeitkreise statt:
- Zuständigkeitswechsel der Jugendämter oder von Jugendamt zum Bezirk und Kontinuität der Hilfe zur Erziehung
Leitung: Gila Schindler, Rechtsanwältin aus Heidelberg - Erbrechtliche Absicherung von Pflegekindern / Elternunterhalt
Leitung: Karin Meyer-Weber, Rechtsanwältin aus Ansbach - Rückführung / Herausgabeverlangen
Leitung: Gerd Schneider, Rechtsanwalt aus Metzingen - Sorgerecht / Elterliche Sorge bei Familienpflege / Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft
Leitung: Melanie Weeger, Rechtsanwältin aus Ansbach
Für Kinder bis 14 Jahren kann eine Betreuung angeboten werden.
Die Anmeldung ist möglich bis zum 25.09.
Veranstaltungsflyer und Anmeldeformular
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Vertretung von Pflegekindern“ am 26.06. in Hannover und am 16.07. in Potsdam
Die BAG Verfahrensbeistandschaft/ Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V. veranstaltet für Verfahrenbeistände, Vormünder, Ergänzungspfleger sowie Personen, die zu dieser Arbeit professionell Bezug haben (z. B. RichterInnen/ JugendamtsmitarbeiterInnen) zwei Tagesfortbildungen zum Thema: Vertretung von Pflegekindern.
Dr. Martina Cappenberg und Prof. Dr. Ludwig Salgo werden dafür am 26.06. in Hannover und am 16.07. in Potsdam referieren.
In den Gerichtsverfahren, in denen Verfahrensbeistände bestellt sind, geht es um die Fragestellungen: Elterliche Sorge, Rückführung oder Umgang. Dabei vertreten Verfahrensbeistände Kinder, die in Bereitschaftspflege oder Dauerpflege sind. Ergänzungspfleger oder Vormünder sind eingesetzt, wenn die elterliche Sorge oder Teile davon vorläufig oder in der Hauptsache entzogen sind, und die weitere Perspektive für die Kinder geklärt bzw. gesichert werden muss.
Es geht um bisherige Biografien, Besonderheiten, Bedarf an Beziehungen und Bindungen sowie die notwendigen Entwicklungsbelange dieser Kinder, deren Bedürfnisse sich gegenüber Kindern in Trennungs- und Scheidungsverfahren unterscheiden. Besonderes Augenmerk soll auch auf die Folgen langer Aufenthalte der Kinder in der Bereitschaftspflege gelegt werden. Auch soll auf die Relevanz der Herkunftsfamilien für die Kinder eingegangen werden.
Die Veranstaltung soll Workshop-Charakter haben, d.h. es werden Erkenntnisse und Fakten vermittelt, es besteht aber auch Gelegenheit zum Austausch und Diskussion in Kleingruppen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )
Forum Einzelvormundschaft und -pflegschaft am 15.06. in Frankfurt/Main
Am 15.06. bietet das Institut für Vollzeitpflege und Adoption e.V. mit dem Forum Einzelvormundschaft und -pflegschaft ein Seminarangebot zur Vorbereitung und Fortbildung von (ehrenamtlich tätigen) Vormunden für Pflegekinder in Frankfurt/Main an.
Moderatorin Isabel-Theres Spanke wird Raum zum Austausch über die besonderen Themen und Fragestellungen und Möglichkeiten zur Qualifizierung und Fortbildung geben.
Anmeldeschluss ist der 02.05.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PAN-Seminare im April in Düsseldorf
PAN Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V. bietet Ende April in seiner Geschäftsstelle in Düsseldorf zwei interessante Seminare an:
- 20.04.0213
„Was traumatisierte Kinder uns über Leid, Liebe und Heilung lehren können“ mit Referentin Sylvia Brand - 27.04.2013
„Recht“- Teil 1 „Basiswissen rund ums Pflegekind“ mit Fachanwältin Claudia Marquardt
- Teil 2 „Erbrecht – rund ums Pflegekind“ mit Rechtsanwalt Wolfgang Bröcker
Forum Einzelvormundschaft und -pflegschaft am 15.06. in Frankfurt/Main
Das Forum Einzelvormundschaft und -pflegschaft des IVA-Instituts will Einzelvormünder/-pfleger für Pflegekinder oder solche, die dies werden wollen, ansprechen.
Am Samstag, den 15.06. bietet es ihnen in Frankfurt/Main Raum zum Austausch über ihre besonderen Themen und Fragestellungen und Möglichkeiten zur Qualifizierung und Fortbildung.
Anmeldeschluss ist der 02.05.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Neuregelungen des Vormundschaftsrechts erschienen
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat im September dieses Jahres Empfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen des Vormundschaftsrechts verabschiedet.
Nachdem bereits im vergangenen Jahr einige neue Vorschriften durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten sind, gelten seit Juli dieses Jahres nunmehr weitere Neuregelungen, die es umzusetzen gilt.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sind als Hilfestellung für die Praxis zu verstehen, um Sicherheit bei einer Auslegung und Anwendung des Rechts zu gewinnen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. Sie richten sich in erster Linie an die unmittelbar im Bereich der Vormundschaft und Pflegschaft tätigen Personen einschließlich ihrer Vorgesetzten und geben dabei Impulse für die Fortentwicklung der Vormundschaft und Pflegschaft in allen ihren Formen – sei es als Amts- oder Vereinsvormundschaft oder vom Einzelvormund geführt, beruflich oder ehrenamtlich, gesetzlich oder bestellt. Darüber hinaus sind die Empfehlungen aber auch hilfreich für weitere Akteure, insbesondere Mitarbeiter/innen der Sozialen Dienste sowie Pflegeeltern und Heimerzieher/innen, die sich Klarheit über die Aufgaben und die Rolle des Vormunds in ihrem Zusammenwirken mit diesem verschaffen möchten. Durch den aufgezeigten Weiterentwicklungsbedarf wird zudem der Gesetzgeber angesprochen, die begonnene Modernisierung des Vormundschaftsrechts im Interesse des Mündels fortzuführen.
Die Empfehlungen sind als Broschüre im Eigenverlag des Deutschen Vereins erschienen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Vormundschaft für UMF richtet sich nach Heimatrecht
Das OLG Bremen (Beschluss vom 24.5.2012, Az 4 UF 43/12) hat festgestellt, dass nach Art. 24 EGBGB die Entstehung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dem Recht des Staates unterliegen, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört.
Dies ist für junge Menschen z.B. aus Algerien, Guinea, Liberia, Tunesien und der Elfenbeinküste relevant, da dann die Vormundschaft bis zum 19. bzw. 21. Lebensjahr geführt werden muss.
Quelle: Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 24.09.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )12.700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011
WIESBADEN – Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (– 0,4 %). In rund 9 600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Rechtsgrundlage für den Sorgerechtsentzug ist Paragraf 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in rund 1 900 Fällen (20 %) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Bereich Publikationen unter dem Suchbegriff „Sorgerecht 2011“ verfügbar.
Quelle: Destatis vom 18.07.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Sachsen: Gemeinsam abgegebene Sorgeerklärungen 2011
14 843 Sorgeerklärungen bearbeiteten die Jugendämter in Sachsen im Laufe des Jahres 2011. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung steht die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Zum Entzug der elterlichen Sorge registrierten die Jugendämter im Laufe des Jahres 2011 insgesamt 832 Anrufungen des Gerichts. Für 492 Kinder und Jugendliche wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen.
Wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, aber auch, wenn die Eltern nicht berechtigt sind, weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten des Minderjährigen als Vertreter zu fungieren, kommt es zur Berufung eines Vormundes. Am Jahresende 2011 übten die sächsischen Jugendämter insgesamt 1 940 Vormundschaften für Minderjährige aus.
Wie das Statistische Landesamt weiter berichtet, betrug die Zahl der bestellten Amtspflegschaften für Kinder und Jugendliche zum gleichen Zeitpunkt 1 202. Insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls sowie nach Scheidung oder bei Getrenntleben der Eltern wird die Personensorge ganz oder teilweise oder auch die Vermögenssorge auf das Jugendamt übertragen.
15 047 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand. Er wird auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen geleistet.
Quelle: Medieninformation des Statistischen Landesamtes Sachsen vom 13.06.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge in 2011
Im Jahr 2011 erfolgten in Hessen 730 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies rund fünf Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Für 488 dieser Kinder und Jugendlichen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, knapp elf Prozent weniger als 2010.
Zum Jahresende 2011 lebten 2531 Kinder und Jugendliche in Hessen unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter, knapp ein Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In 303 Fällen lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. 2228 Kinder und Jugendliche hatten eine durch Vormundschafts- oder Familiengericht bestellte Amtsvormundschaft (Entzug des Sorgerechts).
Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften betrug 2386 (minus 2,6 Prozent). Dabei werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen.
Für knapp 37 500 Kinder gab es im Jahr 2011 Beistandschaften, knapp vier Prozent weniger als 2010. Die Beistandschaft hilft Alleinsorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Dem Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.
Eine Pflegeerlaubnis (nach § 44 SGB VIII) für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege wurde im Laufe des Jahres 2011 für 272 Kinder und Jugendliche erteilt. Fast alle waren in Vollzeitpflege untergebracht.
Für 8196 Kinder und Jugendliche wurde eine Sorgeerklärung abgegeben, sechs Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Dabei handelt es sich um die rechtswirksame, begründete gemeinsame Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 12.06.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2. NRW Vormundschaftstag vom 04.-06.06. in Köln
Vom 04. bis 06.06.2012 findet in Köln der 2. Nordrhein-westfälische Vormundschaftstag statt.
Seit der ersten Veranstaltung Jahr 2008 hat sich viel bewegt. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes gelten verschiedene neue Bestimmungen bereits seit dem Sommer des Jahres 2011, ab dem 05.07.2012 werden weitere gesetzliche Vorschriften der Reform in Kraft treten. Die neuen Regelungen, unter anderem die Besuchspflichten, Fallzahlbegrenzung, Anhörung und die erweiterte Aufsichtspflicht des Familiengerichts, werden die Arbeit der Vormünder verändern und neue Anforderungen an die Jugendämter, freie Träger, ehrenamtliche, Berufsvormünder und die Familiengerichte stellen. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen zum wirksamen Schutz von Kindern wird während der dreitägigen Veranstaltung in den Blick genommen.
Der erste Tag wird sich schwerpunktmäßig dem Thema »Zusammenarbeit Vormundschaft und Justiz« widmen, am zweiten Tag steht »Der Vormund im Kontext der Hilfen zur Erziehung« auf der Tagesordnung und der dritte Tag wird den unterschiedlichen Akteuren Raum geben, »Einzel-, Berufs- und Vereinsvormundschaften«. Den Abschluss der Tagung bildet ein Ausblick auf die angestrebte große Reform der Vormundschaft.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Ausbildung zum ehrenamtlichen Einzelvormund für Pflegekinder in Baden-Württemberg
Eine Ausbildung zum ehrenamtlichen Einzelvormund für Pflegekinder bieten BAG KiAP, LAG KiAP Baden-Württemberg und LV PFAD Baden-Württemberg e.V. gemeinsam als Pilotprojekt in Dunningen/Seedorf an. Der zeitliche Umfang beträgt eine Informationsveranstaltung am 17.03. sowie vier Tagesseminare am 05.05., 23.06., 20.10. und 10.11.
Die Ausbildung zum ehrenamtlichen Vormund richtet sich an Pflegeeltern, Personen aus dem Lebensumfeld des Kindes und fachkundige Personen. Neben der Ausbildung sind der Kontakt zu Jugendämtern und Familiengericht sowie die Begleitung der Vormünder vor Ort die Ziele des Projekts.
Nähere Informationen unter: 07441 / 87850 oder kiaplandkreisfds@web.de
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