(Online)-Seminare mit Irmela Wiemann 2022 in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Posted on Januar 27, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , , , , |

Folgende für Fachkräfte, Pflege-, Adoptiveltern und Interessierte frei zugängliche Veranstaltungen/Kurse mit der Diplom-Psychologin, Psychologischen Psychotherapeutin, Familientherapeutin und Autorin Irmela Wiemann finden 2022 in Deutschland, Österreich, der Schweiz und ggf. online statt.

Nähere Informationen finden sich unter den Links zu den jeweiligen Veranstaltern bzw. sind unter den angegebenen Kontaktadressen zu erfragen.

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Bayern: Mehr junge Menschen waren 2019 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Posted on Oktober 26, 2020. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Statistik | Schlagwörter: , , , , , , , |

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2019 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2019 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (58,5 Prozent).

Für 73 069 junge Menschen (-0,2 Prozent gegenüber 2018) wurden im Jahr 2019 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 70 580 (-1,1 Prozent) wurden Hilfen 2019 beendet und für 81 179 junge Menschen (+0,1 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 81 179 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 23 748 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 917 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt, in 12 302 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 529 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 12 838 Buben bzw. junge Männer (54,1 Prozent) und 10 910 Mädchen bzw. junge Frauen.

16 796 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (16 075) war hier eine Zunahme von gut vier Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 9 190 (54,7 Prozent) männlich und 7 606 weiblich.

14 246 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (13 782) eine Zunahme von drei Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 10 813 ambulant/teilstationär, 3 284 in einer Einrichtung und 149 bei einer Pflegeperson. 9 893 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,4 Prozent) und 4 353 weiblich.

Zudem wurden am Jahresende 2019 insgesamt 7 329 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2018 mit 8 493 Jugendlichen bedeutet dies einen Rückgang von 13,7 Prozent. Von den 7 329 jungen Menschen waren 62 Prozent Buben bzw. junge Männer.

7 875 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, 2018 waren dies 8 292 (-5,0 Prozent). Von diesen waren 3 942 Buben bzw. junge Männer und 3 933 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.

Über alle Hilfearten hinweg waren 47 493 (58,5 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als Mädchen beziehungsweise junge Frauen (33 686) auf Hilfen und Beratungen angewiesen.

Darüber hinaus wurden 617 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 2 092 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 749 er-hielten Einzelbetreuung nach § 30 und 163 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 564 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 26.10.2020

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Erneut mehr neu begonnene Hilfen zur Erziehung in Berlin und Brandenburg

Posted on September 30, 2020. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , |

Für 34 481 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 18 417 in Brandenburg wurde 2019 eine Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe neu gewährt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist das gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 9,1 Prozent in Berlin und 7,4 Prozent in Brandenburg. Über 47 800 Hilfen (Berlin: 31 804; Brandenburg: 16 025) wurden im Laufe des Jahres beendet und über 56 600 (Berlin: 35 485; Brandenburg: 21 156) Hilfen bestanden am Jahresende fort.

Unter den im Jahr 2019 beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit 36,1 Prozent in Berlin und 37,5 Prozent in Brandenburg den Schwerpunkt.

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 17,0 Prozent in Berlin und 15,7 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 12,8 Prozent und in Brandenburg in 14,7 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden über 7 400 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 4 300 Fälle.

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, zum Teil jedoch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 80 300 junge Menschen in Berlin und über 42 800 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.
Hauptgründe sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Weitere Ergebnisse zur Erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 2 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 30.09.2020

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Sachsen: Über 56 700 Kinder und Jugendliche erhielten 2017 Hilfen zur Erziehung

Posted on März 11, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Sachsen | Schlagwörter: , , , , |

logo2017 nahmen 56.756 Kinder und Jugendliche in Sachsen das Angebot für erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen wahr. Ihnen wurden dafür insgesamt 51207 Hilfen bewilligt.

Mehr als drei Viertel der betroffenen Kinder waren jünger als 15 Jahre. 9.016 Jugendliche waren 15 bis 17 Jahre alt. Sachsenweit haben somit 8 Prozent aller jungen Menschen unter 18 Jahren im Jahr 2017 eine solche Hilfe in Anspruch genommen.

Den Schwerpunkt bei den Hilfen bildeten mit 50 Prozent auch 2017 die Erziehungsberatungen. Es folgen die Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform und die sozialpädagogischen Familienhilfen (15 bzw. 11 Prozent).

Als Hauptgründe für die 51.207 Hilfen 2017 galten Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte (25 Prozent) und eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten (15 Prozent).

Fast die Hälfte der Hilfen wurde von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten angeregt. Bei knapp einem Drittel der Hilfen erfolgte die Anregung durch den Sozialen Dienst und anderen Institutionen (32 Prozent). Bei 8 Prozent kam die Anregung von der Schule oder Kindertageseinrichtung bzw. dem Arzt, der Klinik oder dem Gesundheitsamt.

In der Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen vom 27.02.2019 finden Sie auch eine tabellarische Übersicht über die Altersverteilung der Kinder.

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„Teilhabe für (Pflege) Kinder mit seelischen Behinderungen und kognitiven Einschränkungen. Anspruch auf Leistungen aus der Eingliederungshilfe“ am 26.01. in Halle/Saale

Posted on Dezember 9, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoAm 26.01.2019 lädt PFAD Pflege und Adoptivfamilien Sachsen-Anhalt e.V. zum Seminar „Teilhabe für (Pflege)Kinder mit seelischen Behinderungen und kognitiven Einschränkungen. Anspruch auf Leistungen aus der Eingliederungshilfe.“ mit dem Referenten Rechtsanwalt Benjamin Raabe ein.

Öfter erleben Pflegeeltern, dass die Kinder, die sie als Pflegekinder bei sich aufgenommen haben, Entwicklungsprobleme mitbringen. Spätestens in der Schulzeit werden seelische Behinderungen oder/und leichte kognitive Einschränkungen unübersehbar.

Welche Auswirkungen haben diese Einschränkungen auf die Rahmung des Pflegeverhältnisses, welche (Rechts-)Ansprüche bestehen für diese Kinder.
Anhand von Fallbeispielen werden mögliche Hilfen erarbeitet.

zum Veranstaltungsflyer

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Wohngemeinschaft für junge Erwachsene aus Pflegefamilien in Ulberndorf/Sachsen

Posted on April 27, 2018. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Sachsen | Schlagwörter: , , |

logoDer Artikel „Junges Wohnen in der alten Frankenmühle“ in der Sächsischen Zeitung vom 27.04.2018 berichtet von einem neuen Projekt des Vereins Wegen uns – Dresdner- Pflege- und Adoptivkinder e.V.

Die in einem alten Gasthaus am Ortsrand Dippoldiswaldes eingerichtete Wohngemeinschaft „Flügge werden“ wird am 01.05.2018 eröffnet und lädt am 28.04.2018 von 10.00- 14.00 Uhr zum Tag der Offenen Tür.

Die Initiatoren Maika und Ralf Hochberger möchten jungen Leuten mit einer Einschränkung, die bisher in Pflegefamilien lebten, dort aber mit Erreichen des 18. Lebensjahrs ausziehen müssen, den Start ins Leben erleichtern.

nähere Informationen

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„Ansprüche im Rahmen der Eingliederungshilfe versus Jugendhilfeleistungen“ am 04.11. in Westerrönfeld

Posted on Oktober 4, 2017. Filed under: Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches, Schleswig-Holstein, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

logoDer Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien in Schleswig-Holstein e. V. lädt am 04.11. nach Westerrönfeld zu seinem Fachtag 2017 zum Thema „Ansprüche im Rahmen der Eingliederungshilfe versus Jugendhilfeleistungen“ ein. Referentin wird die Rechtsanwältin Anne Mielke aus Heidelberg sein.

nähere Informationen

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„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung“ am 30.03. in Potsdam

Posted on Februar 16, 2017. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Eine Fortbildung zum Thema „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung“ bietet BOJE – Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. am 30.03.2017 an der Fachhochschule Potsdam an. Referieren wird Rechtsanwalt Benjamin Raabe.

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Fachkräfte des Jugendamtes oder Sozialamtes müssen psychologisch/ kinder-psychiatrische Gutachten verstehen und fachlich einordnen, um eigenständig entscheiden zu können, ob eine Teilhabebeeinträchtigung des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft
vorliegt oder zu erwarten ist. Letztere wird häufig verneint und die Hilfe abgelehnt.

In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.

nähere Informationen

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„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung“ am 22.09. in Potsdam

Posted on Juli 24, 2016. Filed under: Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Netzwerke, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird am 11.02. für die BOJE Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. an der Fachhochschule Potsdam für Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit zum Thema „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung“ referieren.

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.

In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt.

Um Anmeldung bis zum 19.09. wird gebeten.

Veranstaltungsflyer

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„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung“ am 11.02 in Potsdam

Posted on Dezember 20, 2015. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird am 11.02. für die BOJE Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. an der Fachhochschule Potsdam für Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit zum Thema „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung“ referieren.

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.

In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt.

Um Anmeldung bis zum 31.01. wird gebeten.

Informationsflyer und Anmeldeformular

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Fachtag „Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg – Erfahrungen und Perspektiven“ am 16.10. in Potsdam

Posted on September 10, 2015. Filed under: Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Boje e.V. lädt am 16.10. zum Fachtag „Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg – Erfahrungen und Perspektiven“ in die Fachhochschule Potsdam ein.

Die Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg  nimmt ihr 3-jährige Bestehen zum Anlass, das Thema Ombudschaft mit interessierten Fachkräften im Land Brandenburg zu diskutieren und über ihre bisher geleistete Arbeit und darin gemachte Erfahrungen zu berichten.

  • Vortrag: „Ombudsstellen als Gehör für die Stimme der AdressatInnen“
    Norbert Struck, Referent Jugendhilfe, DPWV
  • Vortrag: „3 Jahre Ombudschaft im Land Brandenburg – Bilanz und Perspektiven“
    Hella Tripp, BOJE e.V.

In drei Arbeitsgruppen möchte man zu ausgewählten Problemkonstellationen in den fachlichen Austausch treten sowie Schlussfolgerungen für die weitere Fachdiskussion im Land Brandenburg ziehen:

  • AG 1: Ombudschaft für Pflegefamilien und/oder Pflegekinder – (k) ein Thema?
    Moderation: Dr. Carmen Thiele, Fachreferentin des PFAD Bundesverbandes e.V.
  • AG 2: Hilfen für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche – Probleme mit der Realisierung von Rechtsansprüchen aus § 35a SGB VIII
    Moderation: Benjamin Raabe, Rechtsanwalt
  • AG 3: Ombudschaft für Heimkinder – Stand der Diskussion im Land Brandenburg
    Moderation: Joachim Decker, Vors. UA HzE LKJA

Anmelde- und Zahlungsfrist: 10.10., Pflegeeltern erhalten einen Preisnachlass.

Veranstaltungsflyer

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Im Land Brandenburg begannen 2014 für 15 457 junge Menschen Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on August 5, 2015. Filed under: Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurden im Jahr 2014 im Land Brandenburg 15 457 erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche begonnen. Gegenüber 2013 ist das eine Steigerung von 1,4 Prozent. 14 913 (2013: 14 076) Hilfen wurden im Laufe des Jahres beendet und 16 121 (2013: 15 821) Hilfen bestanden am Jahresende fort.

Von den im Jahr 2014 gewährten Hilfen (beendete und bestehende Hilfen) bildeten Erziehungsberatungen mit 39,9 Prozent den Schwerpunkt der Hilfen zur Erziehung. An zweiter Stelle stand die Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform mit 4 415 Fällen bzw. 14,2 Prozent. Eine Hilfe zur Erziehung in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe wurde im Jahr 2014 in 4 572 Fällen bzw. 14,7 Prozent geleistet. Aber auch 3 036 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen wurden in Anspruch genommen.

Die erzieherischen Hilfen sind überwiegend an jungen Menschen orientiert, zum Teil auch an der gesamten Familie. Insgesamt erhielten 35 693 junge Menschen Hilfen zur Erziehung, die durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden.

Hauptgründe für die Hilfegewährung waren eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 05.08.2015

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Für 24.820 junge Menschen in Berlin begannen 2014 Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on August 5, 2015. Filed under: Berlin, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurden im Jahr 2014 in Berlin 24 820 erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche begonnen. Gegenüber 2013 ist das ein leichter Rückgang um 0,6 Prozent. 23 787 (2013: 23 798) Hilfen wurden im Laufe des Jahres beendet und 22 244 (2013: 21 052) Hilfen bestanden am Jahresende fort.

Von den im Jahr 2014 gewährten Hilfen (beendete und bestehende Hilfen) bildeten Erziehungsberatungen mit 49,8 Prozent den Schwerpunkt der Hilfen zur Erziehung. An zweiter Stelle stand die Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform mit 5 820 Fällen bzw. 12,6 Prozent. Eine Hilfe zur Erziehung in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe wurde im Jahr 2014 in 5 197 Fällen bzw. 11,3 Prozent geleistet.

Aber auch 3 766 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen wurden in Anspruch genommen.

Die erzieherischen Hilfen sind überwiegend an jungen Menschen orientiert, zum Teil auch an der gesamten Familie. Insgesamt nutzten 51 733 junge Menschen Hilfen zur Erziehung, die durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden.

Als Hauptgründe für die Hilfegewährung wurden Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte und eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten angegeben.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 05.08.2015

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Überblick über Ansprüche und Unterstützungsleistungen für FASD-Betroffene

Posted on Januar 10, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , , , , , , , , , |

Eine Studie im Rahmen einer Bachelorarbeit an der Rheinischen Fachhochschule Köln in Zusammenarbeit mit der Universitätskinderklinik Münster hat teilweise erheblichen Informationsbedarf in Bezug auf rechtliche und finanzielle Unterstützungsleistungen für FASD Betroffene aufgezeigt.

Um Betroffenen, Familien und Interessierten einen orientierenden Überblick über sozialrechtliche Anspruchsgrundlagen zur Förderung und Unterstützung bei minderjährigen FASD Betroffenen zu geben, wurde ein übersichtliches Informationsblatt entwickelt.

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Mehr als 68 000 junge Menschen erhielten in Bayern Ende 2013 Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Oktober 2, 2014. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , |

Auch 2013 wurden in Bayern wieder eine Vielzahl von Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches SGB – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2013 die häufigste Hilfeart.

Für 67 416 junge Menschen (+1,7 Prozent gegenüber 2012) wurden im Jahr 2013 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 66 344 (+2,8 Prozent gegenüber 2012) wurden Hilfen 2013 beendet und für 68 282 junge Menschen (+2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, erhielten von den 68 282 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerte, 19 340 oder 28 Prozent Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 032 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit den Eltern statt, in 9 166 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 142 Fällen vorrangig mit den jungen Menschen. Betroffen waren 10 481 Buben bzw. junge Männer (54 Prozent) und 8 859 Mädchen bzw. junge Frauen (46 Prozent).

14 060 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (13 546) war hier eine Zunahme von 3,8 Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 7 445 (53 Prozent) männlich und 6 615 (47 Prozent) weiblich.

10 136 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (9 274) eine Zunahme von gut neun Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 7 390 ambulant/teilstationär, 2 677 in einer Einrichtungen und 69 bei einer Pflegeperson. 7 064 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (70 Prozent) und 3 072 (30 Prozent) weiblich.

7 659 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, von diesen waren 3 912 Buben bzw. junge Männer und 3 747 Mädchen beziehungsweise junge Frauen. Gegenüber dem Jahresende 2012 mit 7 503 jungen Menschen war hier eine Zunahme von 2,1 Prozent zu verzeichnen.

Über alle Hilfearten hinweg waren 39 330 (58 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen gegenüber 28 952 Mädchen beziehungsweise junge Frauen (42 Prozent).

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vom 01.10.2014

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PAKT 2014: „Kinder mit besonderen Bedürfnissen“ am 13.09. in Hessisch-Lichtenau

Posted on August 7, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Gesundheit, Hessen, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Der Pflege-Adoptiv-Kinder-Tag (PAKT 2014) des Pflege- und Adoptivfamilien – Landesverband Hessen e.V. widmet sich dem Thema „Kinder mit besonderen Bedürfnissen – Einstufung in Sonderpflegestellen und gemäß § 35a SGB VII – Hilfen und Unterstützung„. Er findet am 13.09. in Hessisch-Lichtenau statt.

Referieren werden A. Fischer-Stier und S. Chebila zum Thema „Kinder mit besonderen Bedürfnissen: Wie gelingt eine einvernehmliche Regelung bezüglich der Einstufung in Sonderpflegeformen“ sowie Antje Nau über „Mehrbedarf aufgrund besonderer Bedürfnisse“.

Veranstaltungsflyer

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Bayern: Knapp 4,5 Milliarden Euro wurden 2012 für Kinder- und Jugendhilfe verausgabt – Rund drei Milliarden Euro flossen in Kindertageseinrichtungen

Posted on Oktober 21, 2013. Filed under: Bayern, Finanzielles, Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , |

2012 wurden in Bayern insgesamt 4 448 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben, das sind knapp acht Prozent mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 325 Millionen Euro verbleiben Nettoausgaben von 4,1 Milliarden Euro, gegenüber 2011 ein Plus von gut acht Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, entfielen von den Bruttoausgaben 3,1 Milliarden Euro auf den Bereich Kindertagesbetreuung, davon 3 025 Millionen für Kindertageseinrichtungen und rund 39 Millionen für Kindertagespflege. Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen beliefen sich auf 917 Millionen Euro und lagen somit um gut drei Prozent höher als im Vorjahr.

In Bayern wurden im Laufe des Jahres 2012 insgesamt 4 448 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt, was gegenüber dem Vorjahr (4 119 Millionen Euro) einer Steigerung von acht Prozent entspricht. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 325 Millionen Euro lagen die Nettoausgaben mit 4 123 Millionen Euro 8,5 Prozent über denen des Vorjahres (3 800 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, wurden von den Nettoausgaben 2 221 Millionen Euro (54 Prozent) für Leistungen öffentlicher Träger und 1 901 Millionen Euro (46 Prozent) als Zuschüsse an freie Träger verausgabt.

Von den Bruttoausgaben waren 3 064 Millionen Euro für Kindertagesbetreuung der größte Posten (+9,3 Prozent im Vergleich zu 2011). Hiervon flossen 3 025 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen (+9,3 Prozent gegenüber 2011) und 39 Millionen dienten der Unterstützung von öffentlich geförderter Kindertagespflege (+7,9 Prozent gegenüber 2011).

Mit 917 Millionen Euro wurden die Bereiche Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen gefördert, was einem Plus von gut drei Prozent gegenüber 2011 bedeutet.

Fast 51 Prozent der Bruttoausgaben trugen die Jugendämter und gut 33 Prozent die Gemeinden. Weitere 16 Prozent wurden durch die beiden betroffenen Staatsministerien (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bzw. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) verausgabt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 21.10.2013

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Hessen: Alleinerziehende benötigen häufiger Hilfen zur Erziehung

Posted on August 1, 2013. Filed under: Jugendhilfe | Schlagwörter: , , , , , , |

Im Jahr 2012 wurden in Hessen knapp 62 370 Hilfen zur Erziehung und 5390 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit 1,4 Prozent weniger Hilfen gewährt als ein Jahr zuvor. Eine Ausnahme bildete die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen mit einem Plus von elf Prozent. Von den insgesamt 67 760 Hilfen wurden knapp 33 900 im Berichtsjahr beendet und 33 850 Hilfen dauerten am Jahresende noch an. 33900 Hilfen wurden 2012 neu begonnen.

Mit 48 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“ und der sozialpädagogischen Familienhilfe mit knapp zwölf bzw. elf Prozent. Knapp sieben Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und sechs Prozent auf die sonstigen Hilfen nach § 27 SGB VIII. Die soziale Gruppenarbeit, die Erziehung in einer Tagesgruppe und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung spielen zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen (§ 35 a SGB VIII) nimmt eine Sonderstellung ein und gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung. Sie machten acht Prozent aller Hilfen aus.

37,1 Prozent der Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, lebten von Transferleistungen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen fiel umso höher aus, je „stärker“ der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie notwendig war. So lag zum Beispiel der Anteil bei der Vollzeitpflege bei 80 Prozent, bei der eher „schwächeren“ Erziehungsberatung hingegen bei 17 Prozent.

59,9 Prozent der jungen Menschen lebten bei Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuem Partner, 39 Prozent lebten bei den zusammenlebenden Eltern. Mehr als jede zweite dieser Alleinerziehenden war auf Transferleistungen angewiesen. Dies ist unter anderem mit der zunehmenden Belastung in Form von fehlenden materiellen Ressourcen und fehlender sozialer Unterstützung sowie bestehenden Alltagsproblemen zu erklären. Hinzu kommt, dass die Kinder oft seelisch unter der Trennung der Eltern leiden.

Neben den Hilfen, die sich auf den einzelnen jungen Menschen beziehen, werden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wird die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit 75 400 über der Zahl der gewährten Hilfen (67 760) lag.

Die Hilfen können ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet werden.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 31.07.2013

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Sachsen-Anhalt: Daten der Jugendhilfe 2011

Posted on März 27, 2013. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Sachsen-Anhalt | Schlagwörter: , , , , |

Im Januar 2013 veröffentlichte das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt Angaben zur Jugendhilfe für das Jahr 2011. Sie umfassen Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen für junge Volljährige sowie Auszahlungen und Einzahlungen und sind regional aufgeschlüsselt.

zum Download

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Hubert Hüppe: Behinderte Kinder sollen weiter in Familien aufwachsen können

Posted on Februar 18, 2013. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Kinder mit Behinderung sollen auch künftig in Pflegefamilien betreut werden können, wenn hierdurch vermieden wird, dass sie in einem Heim untergebracht werden. Das Regierungskabinett hat der Verlängerung einer entsprechenden Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch am gestrigen Mittwoch zugestimmt. Nach derzeitiger Gesetzeslage würde die Regelung Ende 2013 auslaufen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt die Entscheidung des Kabinetts. Er erklärt: „Ohne die Regelung würden sich etliche örtliche Sozialämter wieder weigern, die Betreuung in einer Pflegefamilie zu tragen. In der Folge müssten Kinder mit körperlichen und sogenannten „geistigen“ Behinderungen in Heimen aufwachsen, die teilweise noch in der Verantwortung überörtlicher Sozialhilfeträger liegen.“ Auch Jugendämter hatten sich in der Vergangenheit oft geweigert, die Kosten für die Betreuung in der Pflegefamilie zu übernehmen, da sie nur für Pflegefamilien für seelisch behinderte Jugendliche zuständig seien.

Er vertraue darauf, dass Bundestag und Bundesrat die Regelung, wie in der letzten Legislaturperiode, im breiten Konsens beschließen wird, so Hubert Hüppe.

Gleichzeitig verdeutlicht der Beauftragte, dass die Verlängerung der Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch nur eine Zwischenlösung darstellt. „Es kann nicht sein, dass Kindern Leistungen der Jugendhilfe vorenthalten werden, weil sie eine körperliche oder sogenannte ‚geistige‘ Behinderung haben. Die heutige Trennung der Kinder in unterschiedlichen Leistungssystemen führt in der Praxis oft dazu, dass Kinder mit und ohne Behinderung getrennt aufwachsen, etwa im Bereich frühkindlicher Erziehung. Die mit der Lösung der Schnittstellenprobleme zwischen Jugend- und Sozialhilfe befasste Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss deshalb schnellstmöglich Lösungsvorschläge für gemeinsame Hilfen für alle Kinder in der Jugendhilfe vorlegen“, so der Beauftragte. Er verweist hierbei auf die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts, die zu verlängernde Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch bewusst zu befristen.

Hüppe fordert bis zu dieser „Großen Lösung in der Jugendhilfe“, dass die Sozial- und Jugendhilfeträger in der Praxis besser zusammenarbeiten, als es bisher teilweise der Fall war.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 07.02.2013

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PFAD Fachzeitschrift 01/2013 erschienen: “Ein Jahr Bundeskinderschutzgesetz”

Posted on Februar 3, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , , |

Dem Thema “Ein Jahr Bundeskinderschutzgesetz” widmet sich die Ausgabe 01/2013 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe.

Darüber hinaus informiert das Heft wieder über aktuelle Entwicklungen aus der Pflege- und Adoptivkinderhilfe, neue Literatur, aus dem PFAD-Verband und den Bundesländern.

Für Abonnenten und PFAD-Mitglied steht die aktuelle Ausgabe ab sofort zum Download zur Verfügung unter www.schulz-kirchner.de/shop.

Die Printausgabe erscheint Mitte Februar.

Die PFAD Redaktion erreichen Sie per Mail unter Margit.Huber@pfad-bv.de.

einige Inhalte:

  • Norbert Struck: Die Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes
  • Diana Eschelbach: Neuerungen für Pflegefamilien durch das Bundeskinderschutzgesetz
  • Danielle Müller: Herausforderung zwischen Partizipation und Budgetverwaltung: Grundgedanken zum Hilfeplanverfahren in der Jugendhilfe
  • Martina Kriener: Familienrat – ein Ansatz für mehr Partizipation auch im Pflegekinderwesen?
  • Thomas Schwan: Coaching: Ein Thema auch für Pflege- und Adoptiveltern?
  • Carmen Thiele:

    Seelische Behinderung – eine Frage des Standorts?

  • Carmen Thiele: Regionale Disparitäten der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung

  • Marlene Rupprecht berichtet dem Europarat:

    Internationale Adoption: Sicherstellen, dass das Kindeswohl im

    Mittelpunkt steht.

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2011 wurden erstmals in Bayern mehr als 4 Milliarden Euro im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt

Posted on Oktober 18, 2012. Filed under: Bayern, Finanzielles, Forschung, Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Im Jahr 2011 wurden in Bayern insgesamt über 4,1 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Bei Einnahmen in Höhe von 319 Millionen Euro verblieben rund 3,8 Milliarden Euro an Nettoausgaben. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung entfielen gut zwei Drittel (2,8 Milliarden Euro) allein auf die Kindertagesbetreuung. Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige sowie vorläufige Schutzmaßnahmen beliefen sich auf 888 Millionen Euro.

In Bayern wurden im Jahr 2011 für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 4 119 Millionen Euro (gut 4,1 Milliarden Euro) ausgegeben, was gegenüber dem Vorjahr mit 3 834 Millionen Euro einer Steigerung von 7,4 Prozent entspricht. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 319 Millionen Euro lagen die Nettoausgaben mit 3 800 Millionen Euro 7,7 Prozent über denen des Vorjahres (3 530 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, wurden von den Nettoausgaben 2 076 Millionen Euro (55 Prozent) für Leistungen öffentlicher Träger und 1 724 Millionen Euro (45 Prozent) für Zuschüsse an freie Träger verausgabt. Von den Bruttoausgaben war die größte Position mit fast 2 804 Millionen Euro die Kindertagesbetreuung (+ 9,8 Prozent gegenüber 2010). Hiervon flossen 2 767 Millionen Euro in die Tageseinrichtungen für Kinder (+ 9,8 Prozent im Vergleich zu 2010) und mehr als 36 Millionen Euro dienten der Unterstützung der Kindertagespflege (+ 9,7 Prozent gegenüber 2010).

Mit rund 888 Millionen Euro wurden die Bereiche Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige sowie vorläufige Schutzmaßnahmen gefördert, was einem Plus von 3,9 Prozent gegenüber 2010 entspricht. Dabei wurden mehr als 25 Millionen Euro für Einrichtungen und gut 862 Millionen Euro für Einzel- und Gruppenhilfen dieser Hilfeart verausgabt. Von den Einzel- und Gruppenhilfen wurden fast 590 Millionen Euro für Hilfe zur Erziehung ausgegeben, gut 178 Millionen Euro als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, rund 74 Millionen Euro für Hilfen für junge Volljährige sowie knapp 21 Millionen Euro für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen.

zur Tabelle Ausgaben/Auszahlungen und Einnahmen/Einzahlungen für die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2011 nach Regierungsbezirken

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung vom 18.10.2012

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Zahl junger Men­schen in Erzie­hungs­hilfe im Jahr 2011 kon­stant

Posted on September 18, 2012. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , , , |

WIESBADEN – Im Jahr 2011 begann für rund 519 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erziehe­rische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nur rund 500 erzieherische Hilfen mehr als im Jahr 2010 (+ 0,1 %). Gegenüber 2008 stieg die Zahl der neu begonnen Hilfen um rund 17 600 oder 3,5 %.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte 2011 mit 66 % die Erziehungsberatung – knapp 311 000 junge Menschen nahmen sie in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1 % zurück. Rund 53 200 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 3,8 % mehr als im Jahr 2010. Mit diesen Hilfen wurden etwa 100 000 Kinder und Jugendliche erreicht. Gut jedes fünfte Kind (21 %), das zusammen mit seiner Familie eine Erziehungshilfe begann, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.

Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für knapp 51 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2010. Die Hälfte der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Mehr als drei Viertel (77 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebte ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Hilfen des Staates wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Weitere Ergebnisse zu diesem Thema stehen im Bereich Publikationen, Suchbegriff: „Erzieherische Hilfe“.

Quelle: Statistisches Bundesamt vom 12.09.2012

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Sachsen: Rund 22 000 erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen in 2011 begonnen

Posted on September 5, 2012. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Sachsen | Schlagwörter: , , , , |

21 708 erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen begannen im Freistaat Sachsen in 2011. 91 Prozent dieser Hilfen bezogen sich ausschließlich auf den einzelnen jungen Menschen, die anderen waren familienorientiert.

Den Schwerpunkt bei den begonnenen erzieherischen Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen bildeten im Jahr 2011 die Erziehungsberatungen. Ihr Anteil betrug 71 Prozent. Die nächstgrößten Anteile unter den neu gewährten erzieherischen Unterstützungen hatten die sozialpädagogischen Familienhilfen mit 8 Prozent und die Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform mit 6 Prozent.

Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten regten in 53 Prozent der Fälle die Hilfen an, gefolgt von den Sozialen Diensten und anderen Institutionen (z. B. Jugendamt – 22 Prozent) sowie Schule/Kindertageseinrichtung und Arzt oder Klinik bzw. Gesundheitsamt (je 6 Prozent). Als häufigste Gründe (bis 3 möglich) für die Hilfen galten Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern (z. B. psychische Erkrankung, Suchtverhalten, geistige oder seelische Behinderung – 26 Prozent) und eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten (z. B. Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung – 17 Prozent).

Insgesamt nahmen 23 726 junge Menschen, 12 807 männliche und 10 919 weibliche, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch. 19 088 junge Menschen waren zu Hilfebeginn bis unter 14 Jahre alt. Diese Hilfen können junge Menschen beanspruchen, die das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Quelle: Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen vom 04.09.2012 (mit Tabelle)

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Thüringen: Erneut mehr als 21 000 geleistete Hilfen zur Erziehung

Posted on August 31, 2012. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Thüringen | Schlagwörter: , , , , , |

Im Jahr 2011 wurden in Thüringen 21 238 Hilfen zur Erziehung und 803 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe geleistet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden von den insgesamt 22 041 Hilfen 11 953 Hilfen (54,2 Prozent) im Laufe des Jahres beendet und 10 088 (45,8 Prozent) dauerten am 31.12.2011 noch an. Im Jahr 2010 wurden von den insgesamt gewährten 21 775 Hilfen 11 964 bzw. 54,9 Prozent im Laufe des Jahres beendet und 9 811 Hilfen bzw. 45,1 Prozent über das Jahresende hinaus geleistet.

Mit knapp zwei Drittel (13 412 Hilfen bzw. 60,9 Prozent) bildeten im Jahr 2011 Erziehungsberatungen den Schwerpunkt bei den Hilfen insgesamt. An zweiter Stelle stand mit 2 243 Fällen die Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform mit einem Anteil von 10,2 Prozent und 7,3 Prozent bzw. 1 619 Hilfen entfielen auf die Vollzeitpflege. In weiteren 1 452 Fällen bzw. 6,6 Prozent erfolgte die Hilfe zur Erziehung in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe.

Von den 21 238 gewährten erzieherischen Hilfen waren 9 531 Familien mit einem allein erziehenden Elternteil (44,9 Prozent) betroffen. Fast die Hälfte aller Familien mit diesen Hilfen (44,8 Prozent) lebte teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII).

Viele der erzieherischen Hilfen beziehen sich ausschließlich auf den jungen Menschen, andere wiederum sind familienorientiert. Insgesamt lebten 23 425 junge Menschen in Familien, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch nahmen (2010: 23 329 junge Menschen). Mehr als ein Viertel von ihnen (6 268 Kinder bzw. 26,8 Prozent) waren noch keine sechs Jahre alt. Weitere 8 814 Kinder bzw. 37,6 Prozent waren im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren, 6 953 Kinder und Jugendliche bzw. 29,7 Prozent waren im Alter zwischen 12 und 18 Jahren und 1 390 bzw. 5,9 Prozent waren junge Volljährige, welche 18, aber noch nicht 27 Jahre alt sind.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik vom 31.08.2012 (mit Tabelle)

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Baden-Württemberg: Rund 112 000 Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Posted on August 23, 2012. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , |

Im Jahr 2011 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg 111 656 erzieherische Hilfen ambulant, teilstationär und stationär durchgeführt (beendete und am Jahresende andauernde Hilfen). Dies sind 311 mehr als im Vorjahr.

Können junge Menschen unter 27 Jahren ihre Probleme nicht alleine oder mit Hilfe ihrer Familie bewältigen, bietet die Kinder- und Jugendhilfe ein breites Spektrum erzieherischer Hilfen in und außerhalb der Familien an. 85 603 Hilfen wurden in ambulanter und teilstationärer Form, d.h. unter Verbleib in der Familie in Anspruch genommen. In stationärer Form, d. h. außerhalb der Familie, wurden 17 146 Hilfen gewährt. 7 298 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und 1 609 ergänzende bzw. sonstige (flexible) erzieherische Hilfen rundeten das breitgefächerte Spektrum der Hilfen ab.

Erziehungsberatungen für Eltern, Eltern und Kind oder für den jungen Menschen alleine, Sozialpädagogische Familienhilfen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung und Erziehung in Tagesgruppen sind ambulante und teilstationäre Hilfeangebote. Sie machten 77 Prozent aller Hilfen im Jahr 2011 aus. Vollzeitpflege, Heimerziehung oder andere betreute Wohnformen sind stationäre Hilfeformen und gehören zusammen mit der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung zu den Hilfen außerhalb des Elternhauses. 15 Prozent entfielen im Jahr 2011 auf diese Hilfeangebote.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 22.08.2012

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Hessen: Alleinerziehende benötigen häufiger Hilfen zur Erziehung

Posted on August 4, 2012. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , , , |

Im Jahr 2011 wurden in Hessen knapp 64 000 Hilfen zur Erziehung und knapp 4900 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit knapp zwei Prozent mehr Hilfen gewährt als ein Jahr zuvor. Von den insgesamt 68 800 Hilfen wurden knapp 34 600 im Berichtsjahr beendet und 34 200 Hilfen dauerten am Jahresende noch an.

Mit 48 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“ und der sozialpädagogischen Familienhilfe mit knapp zwölf bzw. elf Prozent. Knapp sieben Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und sechs Prozent auf die sonstigen Hilfen nach § 27 SGB VIII. Die soziale Gruppenarbeit, die Erziehung in einer Tagesgruppe und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung spielen zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen (§ 35 a SGB VIII) nimmt eine Sonderstellung ein und gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung. Sie machten sieben Prozent aller Hilfen aus.

38 Prozent der Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, lebten von Transferleistungen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen fiel umso höher aus, je „stärker“ der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie notwendig war. So lag zum Beispiel der Anteil bei der Vollzeitpflege bei 79 Prozent, bei der eher „schwächeren“ Erziehungsberatung hingegen bei 17 Prozent.

43 Prozent aller Hilfen wurden an Alleinerziehende gewährt; bei zusammenlebenden Eltern waren es 37 Prozent. Mehr als jede zweite dieser Alleinerziehenden war auf Transferleistungen angewiesen. Dies ist unter anderem mit der zunehmenden Belastung in Form von fehlenden materiellen Ressourcen und fehlender sozialer Unterstützung sowie bestehenden Alltagsproblemen zu erklären. Hinzu kommt, dass die Kinder oft seelisch unter der Trennung der Eltern leiden.

Neben den Hilfen, die sich auf den einzelnen jungen Menschen beziehen, werden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wird die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit 76 800 über der Zahl der gewährten Hilfen (68 800) lag.

Die Hilfen können ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet werden.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 01.08.2012

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Gutachten: Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII

Posted on Juli 31, 2012. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , |

Dem Gutachten 01/12 des Deutschen Vereins vom 11.06.2012 liegt die Frage zugrunde, ob der Jugendhilfeträger gemäß §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII oder der Sozialhilfeträger gemäß § 53 ff. SGB XII zuständig ist, wenn ein sowohl seelisch, als auch körperlich und geistig behindertes Kind in einer Pflegefamilie dauerhaft untergebracht ist.

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Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII

Posted on März 3, 2012. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Gesundheit, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches, Schule, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Ein Gutachten von Dorette Nickel und Dr. Petra Mund für den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. nimmt Stellung zur Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist:

1.    Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gegenüber dem Leistungsberechtigten verpflichtet, Eingliederungshilfe ggf. in der konkreten Form der Finanzierung eines Tagesinternats zu leisten, wenn nach Lage des Einzelfalls eine bedarfsdeckende Hilfe im öffentlichen Schulwesen nicht zu erhalten ist.

2.    Ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtzeitig von dem Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt worden, ist er zur Erstattung der Kosten einer durch den Leistungsberechtigten selbst beschafften Hilfe dann verpflichtet, wenn er nicht in angemessener Zeit tätig geworden ist und die Bedarfsdeckung – insbesondere wegen des drohenden Verlusts eines Schuljahres – keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat.

3.    Hat der Leistungsberechtigte ausnahmsweise einen Leistungsanspruch gegen die Schule, so kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe diesen gemäß § 95 SGB VIII auf sich überleiten und für die Zukunft gegenüber den zuständigen Schulbehörden geltend machen.

zum Rechtsgutachten vom 22.01.2012

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AGJ-Positionspapier: Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen

Posted on Dezember 1, 2011. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Das deutsche Sozialleistungssystem folgt bislang einem trennenden Ansatz zum Umgang mit jungen Menschen und ihren Familien. Haben junge Menschen keine oder eine (drohende) seelische Behinderung, ist die Kinder- und Jugendhilfe ihr Referenzsystem, haben sie eine geistige und/oder körperliche Behinderung, ist die Sozialhilfe nach SGB XII vorrangig zuständig. In der Praxis führt diese Spaltung zu unzähligen Zuständigkeitsstreitigkeiten, die sich nicht selten zu Lasten der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien im Hinblick auf die Gewährung oder Ablehnung notwendiger Leistungen auswirken.

Mit dem vorliegenden Positionspapier „Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen“ spricht sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ daher für eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aus und erläutert darin Auswirkungen einer Gesamtzuständigkeit für die Adressatinnen und Adressaten, Jugendämter, Sozialämter sowie für die Träger der Behindertenhilfe und gibt einen Ausblick auf die Herausforderungen für Praxis, Gesetzgeber und Politik.

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In Thüringen wurden im Jahr 2010 mehr als 21 000 Hilfen zur Erziehung geleistet, 23 329 junge Menschen waren betroffen

Posted on August 10, 2011. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Thüringen | Schlagwörter: , , , , , |

Im Jahr 2010 wurden in Thüringen von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe 21 046 Hilfen zur Erziehung und 729 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen geleistet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden von den insgesamt 21 775 Hilfen 11 964 Hilfen (54,9 Prozent) im Laufe des Jahres beendet und 9 811 (45,1 Prozent) dauerten am 31. Dezember 2010 noch an. Im Jahr 2009 wurden von den insgesamt gewährten 21 545 Hilfen 12 253 bzw. 56,9 Prozent im Laufe des Jahres beendet und 9 292 Hilfen bzw. 43,1 Prozent über das Jahresende hinaus geleistet.

Mit fast zwei Drittel (13 377 Hilfen bzw. 61,4 Prozent) bildeten im Jahr 2010 Erziehungsberatungen den Schwerpunkt bei den Hilfen zur Erziehung. An zweiter Stelle stand mit 2 161 Fällen die Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform mit einem Anteil von 9,9 Prozent und 7,1 Prozent bzw. 1 542 Hilfen entfielen auf die Vollzeitpflege. In weiteren 1 392 Fällen bzw. 6,4 Prozent erfolgte die Hilfe zur Erziehung in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe.

Von den 21 046 erzieherischen Hilfen waren 9 436 junge Menschen (44,8 Prozent) von allein erziehenden Elternteilen betroffen. Fast die Hälfte der Familien mit diesen Hilfen (45,8 Prozent) bezog Transferleistungen.

Viele der erzieherischen Hilfen beziehen sich ausschließlich auf den jungen Menschen, andere wiederum sind familienorientiert. Insgesamt lebten 23 329 junge Menschen in Familien, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch nahmen.

Mehr als ein Viertel von ihnen (6 077 Kinder bzw. 26,0 Prozent) waren noch keine 6 Jahre alt. Weitere 8 709 Kinder bzw. 37,3 Prozent waren im Alter zwischen 6 und 12 Jahren, 6 799 Kinder und Jugendliche bzw. 29,1 Prozent waren im Alter zwischen 12 und 18 Jahren und 1 744 bzw. 7,5 Prozent waren junge Volljährige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik vom 04.08.2011

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„Pädagogische Arbeit mit seelisch verletzten Kindern“ am 11.05. in Saarbrücken

Posted on März 17, 2011. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Saarland, Schule, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Im Rahmen des Fortbildungsprogramms des Landesjugendamtes wird für Lehrer/innen und Fachkräfte stationärer Einrichtungen, sowie Fachkräfte der Jugendämter am 11.05. in der Kath. Familienbildungsstätte in Saarbrücken die Fortbildung „Pädagogische Arbeit mit seelisch verletzten Kindern“ mit Referentin Irmela Wiemann angeboten.

Anmeldeschluss ist der 13.04.

nähere Informationen (Seite 72)

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Knapp 3,5 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe 2009 in Bayern

Posted on November 16, 2010. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Politik | Schlagwörter: , , , , |

Größter Posten war mit mehr als 2,2 Milliarden Euro die Kindertagesbetreuung

Im Jahr 2009 wurden in Bayern insgesamt rund 3 483 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen (304 Millionen Euro) lagen die Nettoausgaben bei 3 178 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, lagen die Bruttoausgaben für Kindertagesbetreuung bei 2 249 Millionen Euro und stellten somit rund zwei Drittel der Ausgaben. Der zweitwichtigste Posten waren Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen mit zusammen 809 Millionen Euro und somit rund einem Viertel der gesamten Bruttoausgaben.

Die Bruttoausgaben für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe betrugen im Jahr 2009 in Bayern insgesamt 3 483 Millionen Euro. Verglichen mit dem Vorjahr (3 082 Millionen Euro) entspricht dies einem Plus von 13 Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, lagen die Nettoausgaben nach Verrechnung der Einnahmen bei insgesamt 3 178 Millionen Euro, von denen 1 820 Millionen (57 Prozent) für Leistungen öffentlicher Träger und 1 358 Millionen (43 Prozent) als Zuschüsse an freie Träger verausgabt wurden.

Betrachtet man die Bruttoausgaben näher, ist festzustellen, dass die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung mit 2 249 Millionen Euro den größten Part ausmachten, wovon 2 223 Millionen Euro und somit fast 99 Prozent für Kindertageseinrichtungen und 26 Millionen Euro für Kindertagespflege eingesetzt wurden. Von den 2 223 Millionen Euro Ausgaben für Kindertageseinrichtungen wurden 82 Millionen Euro für Einzel- und Gruppenhilfen verausgabt und 2 141 Millionen Euro für Einrichtungen – davon 964 Millionen Euro für Einrichtungen öffentlicher Träger und 1 177 Millionen Euro für Einrichtungen freier Träger.

Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen betrugen insgesamt 809 Millionen Euro, wovon 23 Millionen Euro für Einrichtungen und 786 Millionen Euro für Einzel- und Gruppenhilfen dieser Hilfearten verausgabt wurden. Hiervon flossen 543 Millionen Euro in Hilfen zur Erziehung, 156 Millionen Euro in Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, 73 Millionen Euro in Hilfen für junge Volljährige sowie 14 Millionen Euro in vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Quelle: Pressemitteilung 247/2010/54/K des Byerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung vom 16.11.2010

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Baden-Württemberg: Hilfen für 6 308 junge Menschen wegen seelischer Behinderung

Posted on November 10, 2010. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Gesundheit, Jugendhilfe | Schlagwörter: , |

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten in Baden-Württemberg 6 308 junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung im Jahr 2009 eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB (Sozialgesetzbuch) VIII. Das waren 12 Prozent (674) mehr wie noch 2008 und 26 Prozent (1 311) mehr als 2007, dem Jahr, in dem diese Hilfeart zum ersten Mal erhoben wurde. Drei Viertel dieser jungen Menschen waren Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter von 6 bis 15 Jahren, fast 10 Prozent 18 Jahre und älter; 70 Prozent waren Jungen und junge Männer.

Junge Menschen, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenständigen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Seelisch behindert bedeutet, dass die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht. Hierzu muss eine ärztliche bzw. psychotherapeutische Stellungnahme eingeholt werden. Eingliederungshilfen setzen neben einer (drohenden) seelischen Behinderung zusätzlich voraus, dass ein soziales Integrationsrisiko prognostiziert wird, das die Entwicklung des jungen Menschen, seine Eingliederung in die Gesellschaft und sein Heranwachsen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nicht unerheblich beeinträchtigen wird.

Bei 58 Prozent der 6 308 betroffenen jungen Menschen lebten die Eltern zusammen, bei fast 30 Prozent lebte ein Elternteil allein. Ein Fünftel der betroffenen Familien erhielt finanzielle staatliche Unterstützung, sogenannte Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bzw. Sozialhilfe (SGB XII). 23 Prozent der Hilfeempfänger hatten mindestens einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. Die Eingliederungshilfe wird – je nach Bedarf im Einzelfall – in ambulanter Form, in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, durch geeignete Pflegepersonen sowie in Einrichtungen über Tag und Nacht geleistet. Dabei ist eine gemeinsame Betreuung seelisch behinderter und nichtbehinderter Kinder nach Möglichkeit vorzuziehen. Knapp drei Viertel der Hilfen wurden ambulant, z.B. in Praxen von Ärzten, Psychologen oder Therapeuten bzw. teilstationär, z.B. in Kindertageseinrichtungen, durchgeführt. 9 von 10 Hilfen wurden im Jahr 2009 von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. Nach einer Dauer von durchschnittlich 22 Monaten wurden 1 760 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII im Jahr 2009 beendet.

Quelle: Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 14.10.2010

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Neue Ausgabe KomDat Jugendhilfe erschienen

Posted on Juli 5, 2010. Filed under: Forschung, Gesundheit, Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , |

Die neueste Ausgabe von KomDat Jugendhilfe, der Kommentierten Daten der Kinder- und Jugendhilfe des Informationsdienstes der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat), arbeitet Schwerpunkte der Fachtagung „20 Jahre Kinder- und Jugendhilfe im Spiegel ihrer Statistik “ von Anfang Mai 2010 auf.

Nach einem kurzen Rückblick auf die letzten 20 Jahre Kinder- und Jugendhilfestatistik bilanziert die Ausgabe den Wissensstand über Methoden und Inhalte zum Thema „Prognose“. In den Fokus genommen wird die Jugendhilfe auf dem Weg zur Inklusion und zur „Großen Lösung“. Gefragt wird schließlich nach dem Auftrag der Erziehungsberatung zwischen Dienstleistungsorientierung und staatlichem Wächteramt.

KomDat Jugendhilfe Heft Nr. 1/10 vom Juni 2010

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Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe weiter stark gefragt

Posted on Oktober 22, 2009. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Im Jahr 2008 hat für mehr als eine halbe Million Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben damit rund 3% der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu in Anspruch genommen. Eine Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung haben 16 000 junge Menschen begonnen.

Unter den erzieherischen Hilfen wurde im Jahr 2008 am häufigsten Erziehungsberatung mit 307 000 begonnenen Hilfen in Anspruch genommen. Dies entspricht gut zwei Dritteln aller begonnenen erzieherischen Hilfen. Familienorientierte Hilfen, darunter die Sozialpädagogische Familienhilfe, haben in 51 000 Familien begonnen. Mit diesen Hilfen wurden 99 000 Kinder und Jugendliche und damit durchschnittlich zwei Kinder pro Familie erreicht.

An dritter Stelle folgen die stationären Hilfen mit 47 000 im Jahr 2008 begonnenen Hilfen. Somit war für etwa jeden zehnten jungen Menschen die erzieherische Hilfe mit einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses verbunden. Zu den stationären Hilfen zählen Vollzeitpflege in einer anderen Familie, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen.

Bei nahezu einem Viertel aller neu gewährten Hilfen zur Erziehung und damit als häufigster Hauptgrund für die Hilfegewährung wurde die Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte genannt. Bei 15% der begonnenen Hilfen wurde als Hauptgrund die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern beziehungsweise der Personensorgeberechtigten angegeben.

Quelle: Pressemitteilung Nr.401 von Destatis vom 22.10.09

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In der Pressemitteilung finden Sie auch eine Graphik über: Begonnene Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung in Deutschland 2008 nach Hilfeart

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