

Wir gratulieren Kerstin Held, der Vorsitzenden unseres Partnerverbandes Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., ganz herzlichen zum gestrigen Gewinn des mit 30.000 € dotierten Leserpreises von BILD der Frau!
Mit ihrem engagierten und sehr persönlichen Einsatz hat sie für die Belange behinderter Pflegekinder und ihrer Familien viel positive öffentliche Aufmerksamkeit bewirken können.
Das ist großartig, Danke dafür, liebe Kerstin!
Ulrike Schulz, Vorsitzende PFAD Bundesverband e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Gratulation an Kerstin Held! )2020 waren in Sachsen-Anhalt 2 923 junge Menschen in Vollzeitpflege untergebracht.
Der kontinuierliche Anstieg seit 2011 setzte sich weiter fort. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, hat sich die Anzahl der Unterbringungen in Pflegefamilien seit 2011 um 89 % (2011: 1 544) und zum Vorjahr um 2 % (2019: 2 875) erhöht. Insgesamt lebten 2 699 junge Menschen in einer allgemeinen Vollzeitpflege (92 %). Davon wurden 2/3 in einer fremden Pflegefamilie aufgenommen, bei jedem 3. Fall übernahmen Verwandte die Pflegschaft. 8 % der jungen Menschen befanden sich aufgrund von Entwicklungsbeeinträchtigungen in einer Sonderpflege. Diese wurde in 7 % der Fälle von Verwandten übernommen und zu 93 % von fremden Pflegefamilien getragen.
Die meisten Kinder in Pflegefamilien waren im Alter von 9 bis unter 12 Jahren (18 %), gefolgt von den Altersgruppen 6 bis unter 9 Jahre und 12 bis unter 15 Jahre mit jeweils 17 %. Damit war jedes 2. Kind in Vollzeitpflege 6 bis unter 15 Jahre alt. 52 % waren männlich und 48 % weiblich. Der Anteil an jungen Menschen mit einer ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils lag bei 7 %.
Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen lebten in Familien mit einem Elternteil. Bei jedem 5. Vermittlungsfall lebte ein Elternteil in neuer Partnerschaft und jede bzw. jeder 6. Heranwachsende stammte aus einem Haushalt, in der beide Elternteile zusammenlebten. 7 % der Kinder und Jugendlichen hatten eine unbekannte Herkunftsfamilie, bei 2 % waren die Eltern bereits verstorben. Transferleistungen bezogen 86 % der Herkunftsfamilien, darunter war der Anteil der Alleinerziehenden mit 60 % am höchsten.
Als Hauptgrund für die Aufnahme in eine Vollzeitpflege wurde in rund 1/4 der Fälle die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten angegeben. Weitere häufig genannte Gründe waren unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen in der Herkunftsfamilie (18 %) sowie die Gefährdung des Kindeswohls (18 %).
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bietet jungen Menschen unter 27 Jahren, die nicht bei ihren Eltern verbleiben können, die Möglichkeit in einer Pflegefamilie zu leben. Der Aufenthalt kann zeitlich befristet sein – bis beispielsweise eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie geschaffen wurde – oder auf Dauer ausgelegt sein.
Zudem wird in allgemeine Vollzeitpflege und Sonderpflege (bei entwicklungsbeeinträchtigten Kindern) unterschieden. Die Pflege kann jeweils durch Fremde oder Verwandte geleistet werden. Einbezogen wurden alle Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege, die 2020 beendet wurden und jene, die am 31.12.2020 noch bestanden.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt sind im Statistischen Bericht „Jugendhilfe: Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Auszahlungen und Einzahlungen Jahr 2020“ verfügbar.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 06.12.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege 2020 auf neuem Höchststand )Der unabhängige Verein rehaKIND setzt sich seit über 20 Jahren für optimierte Versorgungs-Strukturen für behinderte Kinder mit Hilfsmittelbedarf ein. Professionelle Versorger, Hersteller, Leistungserbringer, Mediziner und Therapeuten treffen sich bei rehaKIND neutral und transdisziplinär mit den Eltern auf Augenhöhe – zum gegenseitigen Austausch und Nutzen.
Um diese Lotsenfunktion besser wahrnehmen zu können, rückt unsere neue Website www.rehakind.com Familien und deren Wunsch nach Information und Kontaktdaten in den Mittelpunkt. Erfahrungen aus vielen Elternfragen haben zu einem Perspektivwechsel in der Präsentation unseres Netzwerkwissens geführt – aber auch „professionelle“ Experten finden ihre „bewährten“ Fachinformationen unter den neuen Rubriken.
Im Kreis-Symbol auf unserer Startseite findet man Fachleute, Hilfsmittel, Elternhilfe und viele Informationen über Kostenträger und die Hilfsmittelversorgung.
Unter dem Stichwort „Hilfsmittel“ bieten wir einen neutralen, virtuellen Katalog, sortiert nach den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses: ein ständig wachsendes Info-Angebot. Eltern nutzen diesen Bereich, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Den Fachhandel als qualifizierten Ansprechpartner finden Eltern und Interessierte der Branche regional und nach Arbeitsschwerpunkt. Kinder-Versorgungsspezialisten, rehaKIND-Fachberaterin genannt, sind als Qualifikationsmerkmali inzwischen auch in Kostenträgerverträgen (z.B. AOK Bayern) gefordert. Die Zusammenarbeit mit Kliniken, Einrichtungen und SPZs ist wichtig. Im Bereich Therapie/Medizin findet man sowohl regional als auch nach Fachgebieten sortiert Einrichtungen, oder auch Therapeuteninnen, die sich bei rehaKIND besonders qualifiziert haben. Eine gute Vernetzungsmöglichkeit für interdisziplinäre Zusammenarbeit. Eltern hilft die Suchfunktion bei der Wahl der passenden Ansprechpartner.
Im Bereich Selbsthilfe haben Eltern die Möglichkeit sich mit anderen Betroffenen zu vernetzen.
Probleme mit der Kostenübernahme und was macht eigentlich der MDK? Diese Fragen beantworten wir im Bereich Beratung/Recht. Krankenkassen sind im Versorgungsprozess ein zentraler Ansprechpartner – im Dialog und in der Formulierung von Versorgungszielen findet man Lösungen, denn jedes Kind hat einen Anspruch auf ein individuelles Hilfsmittel.
Quelle: Pressemitteilung von rehaKIND vom 18.03.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neue rehaKIND Website: Lotse für Eltern und Experten )Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen verändert sich die Zuständigkeit für die Leistung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in einer Pflegefamilie. Die Zuständigkeit wechselt zum 01.01.2020 von der örtlichen Ebene der Stadt oder des Kreises zu den Landschaftsverbänden.
Der LVR übernimmt die laufenden Fälle derzeit von den örtlichen Jugendämtern im Rheinland. Ziel ist ein möglichst reibungsloser Übergang, so dass keine Leistungsunterbrechungen entstehen, daher arbeiten alle Leistungsträger bei der Übergabe der Akten und Unterlagen eng zusammen.
Im Oktober 2019 hat der LVR alle Pflegefamilien angeschrieben und über die Veränderungen informiert. Der LVR übernimmt alle vorliegenden Verträge mit Leistungserbringenden und führt sie zunächst unverändert fort. Die Beratung findet wie bisher auch im häuslichen Umfeld statt. Die Zahlungen des Pflegegelds werden zukünftig vom LVR direkt an die Pflegefamilien überwiesen. Hierfür werden Pflegeeltern gebeten, dem LVR die aktuelle Bankverbindung sowie die Kopie des vollständigen Vertrages und/oder des Bescheids zukommen zu lassen.
Die ab 01.01.2020 geltenden Regelungen zur Trennung der Leistungen der Existenzsicherung von der Fachleistung gelten nicht für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Hier ist also zunächst nichts weiter zu veranlassen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Rheinland: Was ändert sich zum 01.01. für behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien? )30 Jahre alt wird am 20.11.2019 die UN-Kinderrechtskonvention, in der erstmals die Rechte von Kindern festgelegt wurden. Seit 30 Jahren sollten diese Rechte besonders geachtet und geschützt werden, und doch gibt es – auch in Deutschland – viel zu tun.
„Für Kinder, die an lebensverkürzenden Krankheiten leiden, muss noch viel mehr getan werden!“, sagt Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz. Der Dachverband der deutschen Kinderhospize setzt sich vehement dafür ein, dass die besonderen Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter junger Patienten nicht nur gesellschaftlich, sondern auch politisch gesondert beachtet und geregelt werden.
„Es kann nicht sein, dass ein unheilbar krankes Kind nicht aus einer Klinik entlassen werden kann, weil die Eltern keinen Pflegedienst finden können, der eine Betreuung zuhause übernimmt“ – ein Beispiel, dem Sabine Kraft häufig begegnet. Nicht nur beim Pflegekräftemangel fordert der Bundesverband Kinderhospiz von der Politik schnellere und wirksamere Lösungen, die die Rechte junger Patienten ernst nehmen und schützen. „Wir erfahren fast täglich von Beispielen, bei denen betroffene Familien mit Kostenträgern darum kämpfen müssen, die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen“, berichtet Sabine Kraft. Ob es um die umstrittene Neuregelung der außerklinischen Intensivpflege geht oder um eine Kostenübernahme für den Aufenthalt in einem stationären Kinderhospiz – für solche Kämpfe fehlt den Eltern eigentlich die Zeit und Kraft. „Das Recht auf angemessene palliative Versorgung muss auch bei uns in Deutschland oft erstritten werden“, sagt Kraft: „Das geht so nicht!“
Auch im internationalen Vergleich sieht Sabine Kraft noch enormen Entwicklungsbedarf: „Es muss endlich weltweit selbstverständlich werden, lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche und ihre Familien angemessen zu versorgen“. Sabine Kraft ist auch Vorstandsmitglied des internationalen Netzwerkes für Kinder-Palliativversorgung ICPCN und weiß, dass die Realität eine andere ist: „Derzeit können wir noch nicht einmal davon sprechen, dass sterbende Kinder keine Schmerzen erleiden müssen.“
Nicht nur politisch, auch gesellschaftlich fordert der Bundesverband Kinderhospiz anlässlich des Tages der Kinderrechte ein Umdenken: „Mit Verdrängung und Berührungsängsten ist keinem geholfen. Wir müssen schwierige Themen angehen und zulassen, auch in unseren Köpfen“, fordert Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Kinderhospiz vom 20.11.219
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bundesverband Kinderhospiz fordert bessere Bedingungen für schwerstkranke Kinder )Das Seminar des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) „Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11.2019 in Berlin wird sich mit dem schwierigen Übergang in die Volljährigkeit und den dann veränderten Rahmenbedingungen beschäftigen. Neben Inputs verschiedener Experten, sind ein Erlebnisteil und verschiedene Workshops geplant.
Im Rahmen des Dialogforums Pflegekinderhilfe wurden mit einer Vielzahl von Akteur*innen aus der Pflegekinderhilfe in 2019 Papiere zu zentralen Fragestellungen und Handlungsbedarfen für die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe veröffentlicht. Eines bezieht sich auf die Situation von Pflegekindern mit Behinderung.
Auch für junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, die kurz- oder längerfristig nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, muss die Option der Unterbringung in einer Pflegefamilie bestehen. Dazu bedarf es neben einer transparenten und eindeutigen Zuständigkeit in der Sozialgesetzgebung und weiteren rechtlichen Vorgaben auch einer Reihe von fachlichen Entwicklungen.
Das Papier, verfasst und erstellt von Diana Eschelbach, bündelt die Erkenntnisse und Themenfelds „Pflegekinder mit Behinderung“, die aus Fachgesprächen, Expertisen und Expert*innenrunden hervorgingen, und legt einen Überblick der bestehenden Handlungsbedarfe dar.
Erklärtes Ziel einer Weiterentwicklung auch der Pflegekinderhilfe ist die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – auch diejenigen mit Teilhabebedarf:
zu Pflegekinder mit Behinderung – Fachliche Positionen des Dialogforums Pflegekinderhilfe (2019)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Fachliche Positionen des Dialogforums Pflegekinderhilfe zu Pflegekindern mit Behinderungen )ACHTUNG: VERSCHOBEN AUF 08.05.2020
Der Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. lädt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend- und Sozialämtern, Sozialen Diensten und freien Trägern, potenzielle Pflegefamilien und Interessierte zu seiner Fachtagung „Die bundesweite Vermittlung von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien“ am 20.05. nach Hannover ein.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. möchte im Rahmen dieses Fachtages über seine bundesweite Vermittlungshilfetätigkeit aufklären und Möglichkeiten erörtern.
Foto: David Ausserhöfer
Am 05.12.2018 wurde der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. in Berlin mit dem Deutschen Engagementpreis 2018 in der Kategorie „Grenzen überwinden“ auszeichnet.
„Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen, macht unser Land lebenswerter und stärker. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Engagement sichtbar machen und würdigen. Mit dem Deutschen Engagementpreis ehren wir diejenigen, die sich besonders vorbildlich für andere einsetzen – freiwillig und unentgeltlich. Ihr Engagement macht unsere Gesellschaft besser. Im Kleinen wie im Großen“, sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bei der Eröffnung der festlichen Preisverleihung im Tipi am Kanzleramt vor rund 500 Gästen.
„Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. ist in seiner Art und Arbeitsweise bundesweit einzigartig und leistet seit mehr als drei Jahrzehnten Pionierarbeit“, heißt es in der Würdigung. „Ziel des Verbands ist es, für die Kinder ein liebevolles und ihren Bedürfnissen gerechtes Familienumfeld zu finden.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Deutscher Engagementpreis 2018 für den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. )Für eine Masterarbeit an der Technischen Universität Dortmund werden Pflegeeltern gesucht, die in einer anonymen Online-Umfrage Auskunft geben, warum sie ein Pflegekind mit Behinderung aufgenommen haben.
Die Umfrage läuft bis 04.11.2018.
zur Umfrage
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Teilnehmer für Studie zum Thema „Motivation zur Inpflegenahme eines Kindes mit Behinderung“ gesucht )Die Fachtagung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. „Fachberater in der Sonderpflege – Beruf oder Berufung“ findet am 13. September 2018 in Bonn statt.
Mit dieser Tagung soll versucht werden Methoden aus der Unternehmensberatung und Sichtweisen aus der Sozialpädagogik zu kombinieren. Dazu wurden mit der Unternehmensberaterin Anke Tielker und dem Sozialpädagogen Dirk Schäfer zwei Referenten gewonnen, die über ihren Tellerrand hinausblicken und neue Perspektiven eröffnen können.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Fachtagung „Fachberater in der Sonderpflege – Beruf oder Berufung“ am 13.09. in Bonn )Die Studentinnen der Heilpädagogik Alina Ott und Laura Goldschmit bitten Pflegeeltern behinderter Kinder aus ganz Deutschland und Luxemburg sich noch bis zum 31.07.2018 für ein ca. 20-minütiges Interview zur Verfügung zu stellen.
Zwei durch die Erziehungsbüro Rheinland gGmbH betreute Erziehungsstellen-Elternpaare mit behinderten Pflegekindern erzählen in einem Video (19.40 min) aus ihrem Alltag: Vom Kämpfen und Kümmern“:
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )
Die aktuelle Ausgabe des GEO Magazins 1/2018 enthält einen ausführlichen und gut gelungenen Artikel über Kerstin Held, die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V.:
FRAU HELD, MUTTER
Seit 17 Jahren nimmt Kerstin Held Pflegekinder mit Behinderung auf. Sie schenkt jenen eine Familie, die sonst in Heimen leben müssten. Warum tut sie das?
Der Artikel ist nachzulesen im Pressespiegel des BbP.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Das Hamburger Abendblatt berichtet am 13.11.2017 im Artikel „Eltern kämpfen darum, behinderte Tochter zu Hause zu haben“ vom Fall der zweijährigen Shaimaa, die vom Jugendamt „überfallartig“ in eine stationäre Einrichtung gebracht wurde, obwohl ihre Bereitschaftspflegefamilie bereit war, sie in Dauerpflege in Kooperation mit ihren Eltern weiter zu betreuen.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. veröffentlicht dazu am 13.11.2017 eine Stellungnahme:
„Dass eine Jugendschutzbehörde mit Polizeigewalt, aber ohne richterlichen Beschluss, ohne Gefahr im Verzug, ohne Absprachen mit Beteiligten, ohne Hilfeplanung und noch dazu mitten in einem laufenden Gerichtsverfahren um das Sorgerecht den Lebensmittelpunkt eines in Obhut genommenen Kindes um rund 100 Kilometer verlegt, ist absolut inakzeptabel. Selbst ein schwerstmehrfachbehindertes, intensivpflichtiges Kind baut lebenswichtige Bindungen zu seinen Bezugspersonen auf und ist kein Spielball, der beliebig von Ort zu Ort geworfen werden kann. Es hat zudem ein Recht auf Kontakt zu seinen leiblichen Eltern, solange dies kein Gericht verbietet.
Darüber hinaus ist das Kind in diesem Fall ohne Not aus einem funktionierenden System aus Bereitschaftspflegefamilie, Pflegedienst und freiem Träger, das von den leiblichen Eltern unterstützt wurde, herausgerissen worden. Auch ein behindertes Kind hat nach der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 auch in Deutschland gilt, das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Eine Pflegefamilie ist – zumal wenn sie von den leiblichen Eltern unterstützt wird – für den Bindungsaufbau eine bessere Alternative als eine stationäre Einrichtung.“
Waltraud Timmermann,
Stellvertretende Vorsitzende Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und hat bundesweit derzeit 530 Mitgliedschaften, darunter fast 500 Familien mit über 1.000 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Am 20./21.01.2018 bietet der Bundesverband behinderter Pflegekinder in Ovelgönne einen Erste-Hilfe-Kurs am besonderen Kind an.
In 16 Unterrichtsstunden vermittelt Torsten Renken, Dozent für präklinische Notfallmedizin, neben der Grundlage der Ersten Hilfe auch spezielle Inhalte. Das Kind mit Behinderung oder chronischer Erkrankung steht thematisch im Mittelpunkt.
Spezielle Themen wie Absaugung, PEG/Tracheostoma-Notfallmanagement und Epilepsie gehören dazu. Ein Training am automatisierten externen Defibrillator (AED, auch Laiendefibrillator oder kurz Laiendefi) wird ebenfalls durchgeführt.
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung, die zwei Jahre gültig ist. Ein nachgewiesener Erste-Hilfe Kurs wie dieser, ist Voraussetzung, um in die BbP-Bewerberkartei aufgenommen zu werden. Der Kurs ist außerdem nach dem Tagesmuttergesetz anerkannt.
Aufgrund der großen Nachfrage wird voraussichtlich im Februar 2018 ein zweiter Termin angeboten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. eine Stellungnahme zu den „Rechten von Kindern mit Behinderung, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können“ erarbeitet, die in der nächsten Woche an Politiker und Politikerinnen gehen wird, um damit im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen auf das wichtige Thema aufmerksam zu machen.
zur Stellungnahme vom 11.10.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Der PFAD Bundesverband kritisiert, dass die Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufwachsen, am Veto der CDU/CSU gescheitert sind. Der Heim- und Pflegekinder betreffende Part ist fast vollständig aus dem Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) auf Wunsch der Union herausgenommen worden, obwohl die Expertinnen und Experten der Jugendhilfe im Vorfeld gerade die vorgesehenen Reformen für die Pflegekinderhilfe auf breiter Ebene befürworteten.
Kontinuität und Stabilität bleiben nun weiterhin vielen Pflegekindern verwehrt. Als „Zaungast“ dürfen sie zwar intaktes, fürsorgliches Familienleben in der Pflegefamilie kennenlernen, doch ihre Perspektive soll offen bleiben. Auch nach Jahren sollen Eltern ihre Kinder – auch gegen ihren Willen – aus dem neuen Zuhause herausreißen dürfen mit der oftmals vagen Option, ob ihnen die fürsorgliche Elternschaft und ein erneutes Zusammenwachsen überhaupt gelingen.
Dass eine baldige Rückführung in ein wieder sicheres und förderliches Umfeld das erklärte Ziel von Fremdunterbringungen sein muss, ist unstrittig. Doch Rückführung um jeden Preis ist kein Qualitätsmerkmal der Pflegekinderhilfe! In manchen Fällen ist es leider nicht möglich, Eltern trotz vieler Hilfsangebote durch die Jugendhilfe zu befähigen, ihre elterlichen Aufgaben gut genug zu erfüllen. Manche dieser Eltern fordern trotzdem wiederholt die Herausgabe ihres Kindes und sorgen so dafür, dass die betroffenen Kinder nicht zur Ruhe kommen können. Für diese Fälle sollte das Gesetz die Möglichkeit eröffnen, dass das Familiengericht den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie anordnen kann.
Ca. 57.000 Pflegefamilien in Deutschland setzen sich für Kinder und Jugendliche ein. Trösten sie in den ersten Wochen und Monaten ohne ihre Mutter und/oder ihren Vater. Sie erleichtern ihnen das Eingewöhnen in die fremde Familie. Schutz, Geborgenheit und Verlässlichkeit in die Pflegefamilie lassen das Kind wieder Vertrauen fassen. Es kann neue Beziehungen aufbauen und mit Unterstützung seiner Pflegeeltern und der Fachkräfte auch weiterhin Kontakte zu seiner leiblichen Familie pflegen.
Das KJSG sah erstmals einen Rechtsanspruch der leiblichen Eltern auf Beratung und Begleitung vor, welchen vor allem die Pflegefamilienverbände einfordern. Denn bis jetzt werden die Eltern in der Regel alleine gelassen, sobald ihr Kind untergebracht ist. Sie benötigen jedoch gerade dann intensive Hilfen, wenn eine Rückführung so bald als möglich stattfinden soll. Gibt es jedoch keine Perspektive für eine Rückführung, so benötigen sie Begleitung, um eine neue positive Rolle im Leben ihres fremduntergebrachten Kindes zu finden und mit der Pflegefamilie konstruktiv zusammenarbeiten zu können.
Die Reform des Pflegekinderwesens war der ehemaligen SPD-Familienministerin Manuela Schwesig ein wichtiges Anliegen. Sie hat begriffen, wie schwer es für Kinder ist, mit einer unklaren Perspektive zwischen zwei Familien aufzuwachsen. Doch die CDU/CSU ist strikt gegen die rechtlichen Verbesserungen und vermutet die Rechte der Herkunftseltern in Gefahr.
Sind ihre Einwände nur von Unkenntnis der Situation von Pflegekindern geprägt oder doch schon zu einem Positionierungs-Faktor im Wahlkampf geworden? Wenigstens wenn es um die Schwächsten im Lande geht, sollten Rivalitäten und Profilierung der Parteien außen vor bleiben.
Die beschlossene Fassung des KJSG im Bereich der Pflegekinderhilfe ist nur eine Absichtserklärung, die kostenarm und sicher wenig wirksam sein wird. Damit können wir nicht zufrieden sein. In der kommenden Legislaturperiode muss das Thema umgehend wieder aufgenommen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung für leibliche Eltern als Basis für die Kontinuitätssicherung von Kindern sowie die Ausgestaltung der Hilfen für behinderte Pflegekinder gehören zwingend in den nächsten Entwurf für eine inklusive Jugendhilfe.
PFAD wird nicht Nachlassen und sich weiterhin für rechtliche Verbesserungen für Pflegekinder und ihre Familien einsetzen.
Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 30.06.2017 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Die Nordwest Zeitung berichtet im Artikel „Pflegefamilien – Ihnen geht es um das Recht auf Rechte“ von den Forderungen des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. nach einer gesetzlichen „Ersten Hilfe“ für Pflegefamilien und deren Pflegekinder mit Behinderung.
Die Vorsitzende Kerstin Held bemängelt: „In aktuellen Gesetzesentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl bereits seit Jahren dringender Handlungsbedarf besteht.“
Am 20.06. findet unter dem Slogan „Wie behindert ist das denn?“ eine Demonstration für die Rechte der behinderten und chronisch kranken Pflegekinder statt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Am 10./11.06.2017 wird das PFAD Ländergremium in Berlin tagen und sich dabei besonders mit dem Thema „Jugendhilfe – Pflegekinderhilfe
Was sollen, können gesetzliche Veränderungen bewirken?“ auseinandersetzen.
Seit der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vom Dezember 2015 sollen Teile der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich neu geregelt werden. Mit dem Koalitionsvertrag ist die Forderung gestellt, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu gestalten. Bisher gibt es wenig Konsens; weder innerhalb der Jugendhilfe noch im Austausch mit anderen Rechtssystemen.
Bis jetzt ist nicht klar, ob und welche Veränderungen in dieser Legislaturperiode noch möglich sind. Speziell mit dem Fokus auf behinderte Kinder in Pflegefamilien ist es wichtig, sich die Themenbereiche, die wir als aktualisierungsbedürftig sehen, genauer anzuschauen. Als Referentin und kompetente Gesprächspartnerin konnten wir Kerstin Held Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) gewinnen.
Welche Veränderungen brauchen Pflegekinder und welche Aufgaben ergeben sich für die Selbsthilfeorganisationen vor Ort?
Die Delegierten der Landesverbände erörtern die daraus resultierenden Verbandsaufgaben auf allen Verbandsebenen.
Im Anschluss findet die Mitgliederversammlung des Verbandes statt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )In aktuellen Gesetzentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht.
Papenburg (khe/kf) – In Deutschland leben über 84.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Pflegefamilien sind eine der erfolgreichsten und kostengünstigsten Hilfen zur Erziehung im Sozialsystem.
Seit mehr als drei Jahrzehnten setzen sich der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., zahlreiche Selbsthilfeorganisationen sowie freie und öffentliche Jugendhilfeträger für die gesetzliche Verankerung dringend notwendiger Verbesserungen der Rechte von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien ein. Bislang vergeblich!
Wir Pflegeeltern fordern gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien!
Wir sind nicht bereit, die seit Langem bestehenden Missstände noch länger hinzunehmen.
Das Pflegekinderwesen als Hilfeangebot für Kinder mit besonderem Bedarf hat zukünftig nur unter der Voraussetzung Bestand, dass gesetzlich geregelte Standards geschaffen werden.
Um Politik und Öffentlichkeit auf diese Missstände hinzuweisen und um Abänderung zu schaffen, findet am Dienstag, 20. Juni 2017, um 14 Uhr eine Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin unter der Federführung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. statt.
Alle Pflegefamilien in Deutschland mit Kindern mit Beeinträchtigungen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder schweren Traumatisierungen sind aufgerufen, teilzunehmen und ihre Forderungen zum Ausdruck zu bringen. Unterstützt wird diese Aktion von zahlreichen Selbsthilfeorganisationen, freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern sowie Fachhochschulen, Instituten und Universitäten, die bereits ihre Teilnahme zugesagt haben.
Kerstin Held,
Vorsitzende Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit rund 800 Mitglieder mit über 600 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UNKinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen.
Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Wenn ein Kind mit Behinderung, das nicht in seiner Herkunftsfamilie aufwachsen kann, den Weg in eine Pflegefamilie findet, werden hohe Anforderungen an die Begleitung und Beratung des Pflegeverhältnisses gestellt. Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. wird häufig von öffentlichen und freien Trägern zu Hilfe gerufen.
Diese Hilferufe sollen im Rahmen der Tagung „Fachberater in der Sonderpflege für Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien“ am 07.09. in Köln erläutert, Erfolgsgeschichten erzählt und lösungsorientiert gemeinsam gearbeitet werden. Referieren werden Kerstin Held und Dirk Schäfer.
Eingeladen sind Berater der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger und Eingliederungshilfe, sowie Fachdienste und solche, die es werden wollen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )In einem Interview mit finanzen.de fordert Gerhard Schindler vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. mehr Unterstützung für Pflegeeltern. Der Verband fordert gemeinsam mit dem Runden Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände seit langem Regeln, die bundesweit verbindlich gelten.
Die Erziehungsbüro Rheinland gGmbH veranstaltet zusammen mit der Forschungsgruppe Pflegekinder der Uni Siegen und weiteren Kooperationspartnern am 13./14.02.2017 in Köln die Fachtagung „Zugänge ermöglichen – Exklusion vermeiden, Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche mit Behinderung„.
Auch für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, soll die Option der Unterbringung in einer Pflegefamilie bestehen. Das Recht auf Familie für alle Kinder und Jugendlichen muss aber erst noch verwirklicht werden.
Die bundesweite Fachtagung richtet sich an alle Fachkräfte öffentlicher und freier Träger (Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe u.a.), die sich damit befassen, wie Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Familien unterstützt werden können. Es sollen Wege der professionellen Begleitung und Unterstützung in der Pflegekinderhilfe aufgezeigt werden, durch die eine Ausgrenzung ganzer Gruppen von Kindern und Jugendlichen verhindert und unnötige Abbrüche von Pflegeverhältnissen vermieden werden können. Praxisnah aufbereitete Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt sowie ermutigende Praxisbeispiele werden vorgestellt und diskutiert, um als Anregungen zur Entwicklung einer inklusive(re)n Pflegekinderhilfe zu dienen.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Über die Aufnahme eines kleinen, an Spina bifida erkrankten Mädchens in eine Pflegefamilie berichten die Husumer Nachrichten im Artikel „Sarah bedeutet für mich pures Glück“ vom 04.01.2017.
Die Fachtagung „Zugänge ermöglichen – Exklusion vermeiden – Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ findet am 13./14.02.2017 in Köln statt und bildet den Abschluss des Projekts „Vermeidung von Exklusionsprozessen in der Pflegekinderhilfe“ der Forschungsgruppe zur Pflegekinderhilfe an der Uni Siegen.
Auch für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, soll die Option der Unterbringung in einer Pflegefamilie bestehen. Das Recht auf Familie für alle Kinder und Jugendlichen muss aber erst noch verwirklicht werden.
Das Forschungsprojekt hat sich mit den Fragen beschäftigt
Die bundesweite Fachtagung richtet sich an alle Fachkräfte öffentlicher und freier Träger (Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe u.a.), die sich damit befassen, wie Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Familien unterstützt werden können.
Es sollen Wege der professionellen Begleitung und Unterstützung in der Pflegekinderhilfe aufgezeigt werden, durch die eine Ausgrenzung ganzer Gruppen von Kindern und Jugendlichen verhindert und unnötige Abbrüche von Pflegeverhältnissen
vermieden werden können.
Praxisnah aufbereitete Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt sowie ermutigende Praxisbeispiele werden vorgestellt und diskutiert, um als Anregungen zur Entwicklung einer inklusive(re)n Pflegekinderhilfe zu dienen.
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. setzt sich für einheitliche Qualitätskriterien zur Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien ein und führte im September in Köln einen Fachtag (wir berichteten) in Kooperation mit der Uni Siegen durch.
Dort stellten Dirk Schäfer, Nicole Weißelberg und Kathrin Weygandt von der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen aktuelle Ergebnisse des Praxisforschungsprojektes „Vermeidung von Exklusionsprozessen in der Pflegekinderhilfe“ vor.
Im Zentrum standen dabei gemeinsam mit Fachkräften erarbeitete Qualitätskriterien zur Begleitung und Betreuung von Pflegefamilien und Erziehungsstellen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderen Auffälligkeiten betreuen. Grundlage der vorgestellten Erkenntnisse waren ausführliche prozessbegleitende Interviews, die von der Forschungsgruppe mit den zuständigen Fachberater_innen, Pflegeeltern sowie in einzelnen Fällen weiteren wichtigen Akteuren durchgeführt wurden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass familiale Betreuungsverhältnisse insbesondere dann erfolgversprechend für Kinder und Pflegefamilien sind, wenn eine intensive Begleitung und Unterstützung durch die zuständigen Träger erfolgt. Diese lässt sich in zwei Bereiche unterteilen, die nachfolgend vorgestellt werden.
Qualitätskriterien auf der Strukturebene:
Qualitätskriterien auf der Prozessebene:
Verfasser: Dirk Schäfer, dirk.schaefer@uni-siegen.de
Quelle: Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. vom 05.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Das Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt bietet auch 2016 wieder einen Qualifizierungskurs für Sozialpädagogische Pflegeeltern mit insgesamt 6 Seminare an. Der Beginn der Fortbildungsreihe ist am 14.02.2016 in Gardelegen, das Abschlusskolloquium wird im November 2016 stattfinden.
Anmeldungen sind möglich bei Heidi Bachmann heidi.bachmann@fzpsa.de, Tel.: 0171/ 3346308
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Worauf es ankommt! Erfolgreiche Kooperation von Sozialhilfe und Jugendhilfe für Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien“ ist der Fachtag von LWL und LVR am 18.02. in Düsseldorf betitelt.
Vorträge:
Ferner finden eine Podiumsdiskussion und fünf Workshops zu folgenden Themen statt:
Der Pflege-Adoptiv-Kinder-Tag PAKT 2015 des Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien in Hessen findet am 10.10. in Friedberg/Hessen zum Thema „Kinder mit besonderen Bedürfnissen“ – Einstufung in Sonderpflegestellen und gemäß § 35a SGB VIII – Hilfen und Unterstützung statt.
Eine Anmeldung ist bis zum 01.10. möglich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Der Schwarzwälder Bote berichtet im Artikel „Grundsatz: ambulant vor stationär“ vom 27.05.2015 von der Initiative des Zollernalbkreises in Baden-Württemberg, die Eingliederungshilfe für in Pflegefamilien untergebrachte Kinder und Jugendliche mit Behinderung – zunächst befristet bis Ende 2018 – vollständig zu übernehmen.
Herbstein (ges) – Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) hat sein Logo erneuert. Beim diesjährigen Familientreffen in Herbstein (Hessen) stellte die Vorsitzende Kerstin Held das neu gestaltete Emblem erstmals öffentlich vor. Der überarbeitete Schriftzug soll nun deutlicher auf das Anliegen, behinderte Kinder in Pflegefamilien zu vermitteln, verweisen. Außerdem besetzte die Mitgliederversammlung den freigewordenen Posten des Schriftführers. Einstimmig gewählt wurde Sabine Schubert aus Hagen im Bremischen, Kreis Cuxhaven. Die 35-jährige Bürokauffrau betreut zusammen mit ihrem Mann zwei Pflegekinder mit Behinderung.
„Unser neues Logo stellt die Abkürzung BbP als stilisierte Pflegefamilie dar“, erklärt Kerstin Held: Die beiden Großbuchstaben rahmen als beschützende Eltern ein Kind im Rollstuhl ein. „Das Kind steht im Mittelpunkt – genau wie bei der Arbeit unseres Bundesverbands“, führt die Vorsitzende weiter aus. Das neue Emblem ersetzt das bisherige Logo, das vor Jahrzehnten als handgestrickte Notlösung entstanden war. Besonders der darin enthaltene Pfeil nach oben hatte immer wieder für Irritationen gesorgt: Besucher der Geschäftsstelle in Papenburg etwa gingen regelmäßig in den zweiten Stock hoch, obwohl die Räume im ersten liegen.
Beim Familientreffen des Bundesverbands behinderter Pflegekinder trafen sich dieses Jahr so viele Teilnehmer wie schon lange nicht mehr: 24 Familien mit insgesamt 109 Personen kamen über Pfingsten drei Tage lang im Kolpingdorf Herbstein im hessischen Vogelsbergkreis zusammen. Für die 51 Kinder darunter gab es ein eigenes Spiel- und Betreuungsprogramm, darunter den Mitmachzirkus San Pedro Piccolino aus Werl. Neben dem persönlichen Austausch untereinander steht beim Familientreffen regelmäßig auch eine fachliche Fortbildung auf dem Programm. Dieses Jahr referierte Henrike Hopp, Diplom-Sozialarbeiterin und Mitbegründerin des Portals „Moses Online“, über Vormundschaftsrecht.
Nach wie vor sucht der Bundesverband in ganz Deutschland Pflegeeltern, die Kinder mit unterschiedlichsten Behinderungen oder Beeinträchtigungen aufnehmen. Damit die Vorstellungen einer Pflegefamilie und der Pflegebedarf eines Kindes möglichst genau übereinstimmen, hat der BbP einen ausführlichen Bewerberbogen entwickelt. Er kann auch über die Internetseite des Bundesverbands heruntergeladen werden.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit fast 800 Mitglieder mit über 600 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Quelle: Pressemitteilung des BbP vom 27.05.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Über Pfingsten 2015 (22.-25.05.) lädt der Bundesverband behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. seine Mitglieder wieder zum jährlichen Familientreffen ins Kolping-Feriendorf Herbstein ein.
Am 26. Februar 2015 hat sich der Verein „Aktionsbündnis für Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V.“ gegründet. In der diesbezüglichen Presseerklärung werden die Hintergründe und die Ziele des Vereins ausführlich erläutert. Ziel des Vereins sei es, die Interessen von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien und die Interessen ihrer Pflegefamilien zu vertreten und eine entsprechende Lobby zu bilden, da auch annähernd 6 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland das hierdurch verankerte Recht von Kindern mit Behinderungen auf ein Aufwachsen in Familie nur unzureichend verwirklicht sei.
Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Form der Familienpflege bedürfe einer umfassenden gesetzlichen Qualifizierung. Dahingehend sei das Ziel der sogenannten „Großen Lösung“ erstrebenswert – hiermit würden alle Kinder und Jugendlichen in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen und die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen wären in diesem Leistungsgesetz festzuschreiben.
Aber unabhängig davon, ob die entsprechenden Reglungen im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) oder im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) oder einem neuen Leistungsrecht festgeschrieben werden, hält der neu gegründete Verein verlässliche gesetzliche oder anderweitige Regelungen bzw. Standards in insbesondere folgenden Punkten für unerlässlich: Dies betrifft die Finanzierung der Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien, die Ausstattung und die unterstützenden Leistungen für Pflegefamilien mit behinderten Kindern, die Beratung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern sowie die Qualität und Ausstattung von Fachdiensten für Pflegekinder mit Behinderung.
Auf der Homepage des Vereins Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. finden sich weitergehende Informationen zum Thema.
Quelle: IGfH
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Auch der Bundesverband behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. setzt sich mit einer eigenen Stellungnahme für die Berücksichtigung behinderter Pflegekinder im neuen Bundesteilhabegesetz ein.
⇒ Stellungnahme vom 13.02.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Das 2014 gegründete Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien wendete sich am 16.02. mit folgender Stellungnahme an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz:
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien setzt sich für die Belange von Kindern mit Behinderungen ein, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Wir verfolgen mit unserem Engagement die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, demnach auch Kinder mit Behinderungen die Chance erhalten sollen in einer Familie aufzuwachsen.
Mit dem Anspruch auf Familienpflege nach § 54 Abs. 3 SGB XII wurde in Deutschland dieses Recht zwar gesetzlich abgesichert. Unsere Erfahrungen mit der Praxis der Sozialhilfeträger zeigen jedoch, dass sich die Umsetzung des Rechts häufig erheblichen Hürden gegenüber sieht:
Es fehlen Standards für die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts behinderter Kinder in Pflegefamilien. Eine analoge Anwendung der Vorgaben der Kinder- und Jugendhilfe greift häufig zu kurz, da weder der behinderungsbedingte Mehrbedarf der Kinder noch die Kosten der Teilhabeleistungen der Pflegeeltern dort beschrieben werden. Die Ausstattung der Pflegestelle ist nicht sichergestellt und muss immer wieder von Fall zu Fall entschieden werden. Die Fortsetzung des Pflegeverhältnisses über die Volljährigkeit hinaus ist nicht geregelt und damit nicht abgesichert. Die Begleitung der Pflegefamilien durch professionelle Fachdienste, die die Arbeit der Pflegeeltern qualifizieren, supervidieren und mit Rahmenleistungen unterstützen, findet keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.
Dieser Mangel an Standards in der Eingliederungshilfe in Form der Familienpflege für behinderte Kinder lässt Pflegepersonen von der Aufgabe Abstand nehmen, weil ihnen hier die erforderliche Verlässlichkeit der zuständigen Behörden fehlt. So machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Kinder trotz interessierter Pflegefamilien nicht vermittelt werden können, weil die Rahmenbedingungen für die Familie zu unsicher sind und Familien zu Recht die Gefahr der Überforderung sehen. Trotz möglicher Alternativen werden Kinder mit Behinderungen in solchen Situationen in einem Heim untergebracht und ihr Anspruch auf ein familiäres Aufwachsen ist vereitelt.
Zur Umsetzung des Anspruchs von Kindern mit Behinderungen auf ein familiäres Aufwachsen sind aus unserer Sicht daher weitere bundesweite Regelungen notwendig, mit denen die notwendigen Standards gesetzt werden. Vorrangig wäre dabei das Ziel der sogenannte „Großen Lösung“ zu verfolgen, mit der alle Kinder und Jugendlichen in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen und in diesem Leistungsgesetz die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen festzuschreiben wären.
Ob aber nun im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) oder im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) oder einem neuen Leistungsrecht hält das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien die Berücksichtigung folgender Punkte im Rahmen der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes für absolut notwendig:
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien steht zur Beratung gerne bereit.
Gila Schindler, Frauke Zottmann-Neumeister und Peter Kreuels für das
Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. verkündet, dass das Jugendamt Halle/Saale sich in dem von ihnen kritisierten Fall (wir berichteten) umentschieden hat: Der fünf Monate alte Säugling mit schwerer Behinderung kommt nun doch in die Pflegefamilie, die der Bundesverband behinderter Pflegekinder über den Fachpflegedienst PFIFF gGmbH aus Hamburg vermittelt hat. Die neue Familie hat den Jungen bereits in Empfang genommen.
Der Verband hat einen Pressespiegel mit Artikeln zu diesem Fall zusammengestellt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Für einen schwerstbehinderten, fünf Monate alten Säugling hat das Jugendamt Halle/Saale entschieden, dass er in einem Heim statt in einer Pflegefamilie aufwachsen soll.
Die bereits angebahnte Vermittlung durch den sehr engagierten Pflegekinderdienst des betreffenden Jugendamtes in eine Familie wurde kurzfristig wenige Tage vor der Übergabe durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) abgesagt. Über die Vermittlungshilfe des Bundesverbands behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) und des Fachdienstes für Pflegekinder PFIFF Hamburg gGmbH war bereits eine Pflegestelle gefunden und zugesagt worden.
⇒ gemeinsame Pressemitteilung von BbP und PFIFF vom 17.11.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )
Im Artikel „In Sonderpflegefamilien die alten Muster durchbrechen“ aus der Mainpost vom 28.10.2014 wird die Situation der Sonderpflegestellen in Würzburg beschrieben.
Vor zehn Jahren wurde das Konzept in Würzburg etabliert. Derzeit steigt der Bedarf und neue Pflegeeltern mit pädagogischer Vorbildung werden gesucht.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Prof. Dr. Klaus Wolf und RAin Dr. Gila Schindler referieren für Führungskräfte und Fachkräfte der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (ASD, Jugendamt, Sozialamt, Einrichtungen der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe) zum Thema „Pflegekinder mit Assistenzbedarf – Kindern mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen ein Leben in einer Familie ermöglichen„. Die Fortbildung findet am 30.10. in Dortmund statt. Veranstalter ist das LWL-Landesjugendamt Westfalen.
Für ein Kind, das aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei seinen Eltern/in seiner Familie leben kann, bietet eine Pflegefamilie einen sicheren Ort, um aufzuwachsen. In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass jedes Kind das Recht auf eine Familie hat, folglich auch ein Kind mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung. Die Praxis zeigt einerseits, dass aufgrund der Initiative von Privatpersonen und Verbänden, einzelner öffentlicher Träger der Jugendhilfe und Sozialhilfe sowie den engagierten Pflegefamilien sehr wohl die Möglichkeit besteht, für ein Kind mit Behinderung eine passende Pflegefamilie zu finden. Andererseits führt die häufig unklare Kostenzuständigkeit wegen der Zuordnung nach SGB VIII oder SGB XII zu langwierigen Prozessen, unter denen in den meisten Fällen die Pflegefamilien leiden oder es im extremsten Fall nicht zu einer Vermittlung in eine Pflegefamilie kommt. Die Abgrenzung zwischen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe löst häufig die zeitaufwändige und für das jeweilige Kind teilweise sehr anstrengende und überfordernde mehrfache Diagnostik aus, um entsprechend des Ergebnisses eine Zuordnung vornehmen zu können. Dabei steht nicht das Kind im Vordergrund mit dem Recht und Anspruch auf ein inklusives Aufwachsen. Im Rahmen dieser Fachtagung soll das Thema „Pflegekinder mit Assistenzbedarf“ aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden. Zwei Eingangsvorträge zu den besonderen Bedarfen eines Kindes mit Assistenzbedarf und seiner Pflegefamilie sowie zu den rechtlichen Aspekten werden den Fachtag eröffnen. In anschließenden Workshops zu Schwerpunktthemen können sich die Teilnehmenden sowohl über gelingende Beispiele aus der Praxis informieren bzw. Kooperationsmodelle kennen lernen.
nähere Informationen
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Der Pflege-Adoptiv-Kinder-Tag (PAKT 2014) des Pflege- und Adoptivfamilien – Landesverband Hessen e.V. widmet sich dem Thema „Kinder mit besonderen Bedürfnissen – Einstufung in Sonderpflegestellen und gemäß § 35a SGB VII – Hilfen und Unterstützung„. Er findet am 13.09. in Hessisch-Lichtenau statt.
Referieren werden A. Fischer-Stier und S. Chebila zum Thema „Kinder mit besonderen Bedürfnissen: Wie gelingt eine einvernehmliche Regelung bezüglich der Einstufung in Sonderpflegeformen“ sowie Antje Nau über „Mehrbedarf aufgrund besonderer Bedürfnisse“.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Dem Thema „Beratung von Pflegeeltern eines Pflegekindes mit Behinderung“ widmet sich eine Fortbildung des LWL-Landesjugendamt Westfalen am 13.08. in Haltern. Dipl.-Psychologin Susanne Lambeck informiert Fachkräfte des ASD und der Hilfen zur Erziehung.
Die Mitteilung der Diagnose, ihr Pflegekind ist behindert, verändert die Lebensperspektiven einer Pflegefamilie grundlegend und unumkehrbar.
Ausgehend von den Bedürfnissen der Teilnehmer/innen soll neben der Wissensvermittlung genügend Raum für Fragen und zum Erfahrungsaustausch bleiben.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Foto: BbP/Heike Nordmann
Julia wurde im Jahr 2004 mit dem seltenen Undine-Syndrom geboren und hat dadurch keinen natürlichen Atemreflex. Die leiblichen Eltern konnten ihre kleine Tochter nicht selbst versorgen und wünschten sich für Julia sehr früh eine Adoptiv- oder Pflegefamilie. Mehrere Vermittlungsversuche scheiterten. Das nur wenige Monate alte Mädchen wurde vorläufig in einer Klinik untergebracht, um die Eltern zu entlasten. Von hier aus sollten sich zeitnah Pflegeeltern für Julia finden.
Doch durch unterschiedliche Kostenträger (Krankenkasse und Sozialamt) wurde die Akte Julia von Ort zu Ort gereicht und von Zuständigkeit zu Zuständigkeit gegeben. Das Jugendamt vor Ort war zu keinem Zeitpunkt involviert, da die Eltern selbst Inhaber der elterlichen Sorge waren. So geriet das Vermittlungsvorhaben in den Hintergrund, und der Klinikalltag wurde für Julia immer selbstverständlicher.
Mit ihrer Einschulung griff ein Sozialarbeiter des Sozialamts den Vermittlungsauftrag erneut auf. Zunächst wurde die Hoffnung getragen, dass jemand von Klinikpersonal das Kind bei sich aufnimmt. Anschluss und Beständigkeit waren hier die letzte Hoffnung für Julia, um sie nicht in eine ganz fremde Welt entlassen zu müssen. Julias Zuhause war nach so vielen Jahren eine Klinik, und alle Menschen, die sich um sie kümmerten, trugen weiß. Die Bemühung, das Mädchen an eine ihr vertraute Person zu vermitteln, scheiterte jedoch.
Im Frühjahr 2013 wurde dann der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. um Vermittlungshilfe gebeten. Der Verband erstellte ein Profil, was Julias Familie so alles mitbringen muss, um ein Kind mit Kanüle in der Luftröhre und Beatmungspflicht versorgen zu können. Unter seinen registrierten Bewerbern suchte der Bundesverband nach einer Pflegefamilie, die sich vorstellen konnte, Julia ein liebevolles Zuhause zu geben.
Nach weiteren sechs Monaten des Wartens wurde Julias Traum wahr: „Ich wünsche mir, dass einmal eine Mama da ist, wenn ich aus der Schule komme.“ Seit November 2013 steht Julias Beatmungsgerät jetzt auf einem kleinen Tisch neben dem Sofa ihrer Pflegefamilie, und sie kann mit dem Hund auf dem Schoß ihren Lieblingsfilm sehen.
Als die erste Nacht in Julias neuem Zuhause anbrach und die Nachtschwester des ambulanten Pflegedienstes der Gutenachtgeschichte der Pflegemutter zuhörte, fragte Julia: „Du, Schwester, wann ziehst du dich um?“ Da antwortete die Nachtschwester: „Julia, du bist jetzt in einem Zuhause, da läuft das anders. Da tragen nicht alle weiß.“
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit fast 800 Mitglieder mit über 600 Pflegekindern. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
* Zum Schutz des Kindes und aller Beteiligten haben wir den Namen geändert und auf Ortsangaben verzichtet. Der Bundesverband behinderter Pflegekinder versichert, dass sich diese Geschichte im genannten Zeitraum in Deutschland abgespielt hat.
Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Kirchstraße 29, 26871 Papenburg
Heike Nordmann / Rita Leser
Telefon: 04961 665241
Telefax: 04961 666621
Internet: http://bbpflegekinder.de
E-Mail: info@bbpflegekinder.de
Quelle: Pressemittilung des Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. vom 25.11.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Am 09. und 10.11. findet in Ovelgönne ein Erste-Hilfe-Kurs am besonderen Kind statt. Diese Schulung und Qualifizierung ist gedacht für Pflegeeltern, die ein Kind mit erhöhtem Bedarf haben oder eines aufnehmen möchten.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist anerkannt nach dem Tagesbetreuungsgesetz und ist speziell für die Erste Hilfe am Kind mit Behinderung und erhöhtem Pflege- und Hilfebedarf konzipiert. Der Kurs wird gefördert vom AOK Bundesverband und ist für Mitglieder des Bundesverbands behinderter Pflegekinder e.V. kostenlos.
Während des Kurses in der Seevilla Marian ist Kinderbetreuung möglich.
In diesem Kurs sind nur noch wenige Plätze frei.
Anmeldungen bitte direkt an:
Geschäftsstelle des Bundesverbands behinderter Pflegekinder e.V.
Kirchstraße 29, 26871 Papenburg
Telefon: 04961-665241, E-Mail: info@bbpflegekinder.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Seit Ende September steht der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. mit dieser neuen Präsenz im Internet. Sie ist nicht nur neu gestaltet, sondern auch inhaltlich komplett überarbeitet.
Damit soll die Seite einen Beitrag dazu leisten, über den Verband und seine Ziele zu informieren – und zeigen, dass auch Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Pflegefamilien finden können, in denen sie behütet und geborgen aufwachsen, sofern das bei ihren leiblichen Eltern nicht geht.
Quelle: BbP vom 24.09.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Am 29.09. um 16.30 Uhr wiederholt der WDR die Dokumentation “Nils, unser behindertes Pflegekind” von Martin Pfahl und Patrick Waldmann.
Maria und Paul stehen mitten im Leben und haben vier gesunde Kinder großgezogen. Noch fühlen sie sich mit ihren 50 Jahren nicht alt genug, um an die Rente zu denken. Sie haben sich deshalb etwas Besonderes vorgenommen: Sie möchten ein behindertes Kind zur Pflege in ihre Familie aufnehmen.
Maria hat als Kinderkrankenpflegerin auch beruflich Erfahrung mit der Pflege von behinderten Kindern. Und doch wird es für sie eine große Herausforderung werden, sich eventuell für den Rest ihres Lebens an ein behindertes Pflegekind zu binden. Viele Fragen müssen sich Maria und Paul stellen: Wird sich ein Kind finden und wenn ja, wie stark wird die Behinderung sein? Werden sie stark genug sein, um den notwendigen Pflegeaufwand zu leisten? Wie wird das Kind darauf reagieren, plötzlich in einer neuen Familie zu leben? Nach einem halben Jahr wird ein Kind gefunden. Als der sechsjährige Nils in das Leben von Maria und Paul tritt, verändert sich nicht nur deren Leben radikal. Nils ist in einem Pflegeheim groß geworden und wird künstlich beatmet, da seine Lunge bei der Geburt beschädigt wurde. Er braucht rund um die Uhr Pflege, da immer etwas passieren kann: Sei es ein zu geringer Sauerstoffgehalt oder ein Infekt, der durch den Schnitt an seiner Luftröhre entstehen kann. Die Filmemacher durften die Familie eineinhalb Jahre lang begleiten. Von der ersten Idee, ein behindertes Kind zur Pflege aufzunehmen, bis zum ersten gemeinsamen Urlaub mit Nils an der Nordsee. Auch für die beiden Autoren eine spannende Zeit, bei der sie nie wussten, wie sich die Situation entwickeln würde.
Quelle: WDR
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Die Weiterbildung der Gemeinnützigen Gesellschaft für systemische Sozialpädagogik vermittelt das systemische Konzept der familiären Fremderziehung von Enamaria Weber-Boch „Mit zwei Familien leben„. Für 2013 sind zwei Kurse geplant, im Großraum Stuttgart (Beginn im September) und im Raum Ostwestfalen/Lippe (Beginn im Oktober).
Inhalte der 5 Wochenendseminare:
Mit dieser Weiterbildung werden differenzierte Kenntnisse im Bereich der systemischen Fremderziehung vermitteln. Sie wendet sich an Pflegeelternberater/innen, Einrichtungsleiter/innen und soziale Betreuungskräfte, wie z.B. Pflegeeltern, Erziehungsstelleneltern, Sonderpflegeeltern und Heimeltern.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )
FULDA. Nicht mit guten Vorsätzen, sondern mit einem großen Wunsch ist Edwin Schütze in das neue Jahr gestartet. „Wir brauchen in Stadt und Landkreis Fulda locker vier bis fünf Pflegefamilien, die sich um Kinder kümmern möchten, die einen besonderen Hilfe- und Förderbedarf haben“, erklärt Schütze. „Mein Wunsch ist es, in diesem Jahr neue Pflegestellen zu schaffen oder erfahrene Pflegeeltern für die Betreuung dieser besonderen Kinder zu begeistern“, so der Diplom Sozialpädagoge.
Edwin Schütze arbeitet beim städtischen Jugendamt und ist beim gemeinsamen Pflegekinderdienst der Jugendämter von Landkreis und Stadt Fulda der Ansprechpartner für den Bereich Bereitschaftspflege und Sonderpädagogische Pflegestellen. „Es ist eine Aufgabe der Jugendämter, adäquate Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen, die eine große Entwicklungsbeeinträchtigung haben und aufgrund von Vernachlässigung, akuter Mangelsituationen, häuslicher Gewalt oder eskalierender familiärer Konflikte nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können“, erläutert der 54-Jährige.
Doch diese so genannten Sonderpädagogischen Pflegestellen sind so rar, dass sich die nordhessischen Jugendämter zusammengeschlossen und ein eigenes Konzept gestrickt haben. Zwei Städte und sieben Landkreise arbeiten deshalb beim Thema Pflegestellen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche schon seit geraumer Zeit Hand in Hand.
In Stadt und Landkreis Fulda gibt es laut Schütze bis dato nur fünf Sonderpädagogische Pflegestellen, die vom Pflegekinderdienst betreut werden. Ein Grund für die geringe Anzahl: die Anforderungen an die pflegenden Personen sind sehr hoch. „Diese Kinder bringen eine Menge mit“, weiß Schütze. „Sie haben im Elternhaus Unsicherheit, Trennungen, Verluste oder Gewaltsituationen erlebt. Sie sind oft stark in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und geprägt von den Erfahrungen, die sie in ihrem kurzen Leben schon machen mussten.“
Für Schütze ist es nachvollziehbar, dass bei diesen Rahmenbedingungen viele Menschen Respekt vor den zahlreichen Aufgaben und der großen Verantwortung haben. „Wer diese Kinder dauerhaft in Pflege nehmen möchte, der muss mit beiden Beinen fest auf dem Boden stehen, sehr belastbar sein und eine stabile Persönlichkeit und vor allem den Wunsch haben, diese Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und zu unterstützen“, fasst Schütze die Anforderungen an potenzielle Pflegepersonen zusammen. Bei sonderpädagogischen Pflege-stellen kommt hinzu, dass die Jugendämter eine pädagogische Ausbildung oder langjährige Erfahrungen mit Pflegekindern von den Personen erwarten. Das Jugendamt bietet den Pflegeeltern die regelmäßige Fortbildung und Supervision, eine individuelle, ortsnahe Begleitung und natürlich auch eine finanzielle Entschädigung während der Tätigkeit an.
Für Edwin Schütze ist das Jahr 2012 mit einem Erfolgserlebnis zu Ende gegangen. „Wir haben eine Familie gefunden, die sich dauerhaft um ein stark entwicklungsverzögertes drei-jähriges Mädchen kümmert. Das Ehepaar sagte zu mir: ‚Auch wenn wir ein wenig unsicher sind, was da auf uns zukommt, wir machen uns auf den Weg und geben dem Mädchen das Bestmögliche, was wir ihm bieten können – Herzenswärme, Nestwärme, Sicherheit und Förderung. Und wenn sie irgendwann wieder in ihre Familie zurückkehren kann, dann wissen wir, wir haben das Bestmögliche für das Kind getan.’“ Bleibt zu hoffen, dass Edwin Schütze diese oder ähnliche Worte auch in 2013 einige Male hören wird.
Info
Wer sich näher über das Thema informieren möchte, kann sich an Edwin Schütze wenden. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer (0661)102-3133 oder per E-Mail edwin.schuetze@fulda.de.
Quelle: Landkreis Fulda vom 23.01.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Auch Kinder mit Behinderung haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Darauf hat der 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung unmissverständlich hingewiesen. Um mehr Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien vermitteln zu können, baut die PFIFF gGmbH in Hamburg zur Zeit einen Fachdienst für Pflegekinder mit Behinderung auf. Dessen Grundzüge lehnen sich an das Konzept „Familie statt Heim. Pflegefamilien für chronisch kranke und behinderte Kinder“ der Diakonie Düsseldorf an und übernehmen die dortigen Standardanforderungen wie z.B.:
Anfragekriterien:
Was wir bieten:
Zugang zu diesem Angebot:
Über Einzelfallvereinbarung.
Weiterführende Informationen:
Das ausführliche Konzept und die Entgelt- und Leistungsvereinbarung zu diesem Angebot sowie die Profile freier Familien können Fachkräfte demnächst in einem für sie reservierten Bereich aufrufen.
Quelle: PFIFF gGmbH vom 10.04.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Ein Service des PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
Liked it here?
Why not try sites on the blogroll...