Broschüre „Neue Ansätze für die interkulturelle Pflegekinderhilfe“

Posted on Oktober 29, 2018. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoDie große Zahl an Zugewanderten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 rückte Schwachpunkte der institutionalisierten Pflegekinderhilfe in den Fokus, die auch vorher schon bestanden: Den Mangel an Pflegefamilien mit Migrationshintergrund sowie fehlende interkulturelle Kompetenzen und Öffnung. Das PLANB-Projekt PemM suchte hier nach Lösungen. Jetzt erschien der gedruckte Abschlussbericht „Neue Ansätze für die interkulturelle Pflegekinderhilfe“.

Fast jedes vierte Pflegekind hat einen Migrationshintergrund. Doch diese Quote spiegelt sich längst noch nicht in der Zusammensetzung der Pflegeeltern wieder. Nur sehr wenige Familien mit Migrationsgeschichte und entsprechender Sozialisation interessierten sich bislang für ein Pflegschaftsverhältnis. Zu groß war häufig die Distanz zu dem von außen schwer verständlichen deutschen Pflegekindersystem, das im diametralen Widerspruch zu stehen schien zu den meist (groß-)familiär organisierten tradierten Unterstützungsstrukturen.

Was wird benötigt, um eine kultursensible Pflegekinderhilfe aufzubauen? Wie können gerade diese oft distanzierten Familien erreicht, interkulturell sensibilisiert und professionell geschult werden? Welche Voraussetzungen und Kriterien sollten überprüft und angepasst werden? Welche zusätzlichen Module benötigt die Pflegekinderhilfe, um interkulturelle Schulungskonzepte zu realisieren? In einem Punkt sind sich alle Experten und Praktiker der Kinder- und Jugendhilfe einig: Diese bislang unterrepräsentierten Familien mit Migrationshintergrund bilden ein hohes Potenzial, das die interkulturelle Pflegekinderhilfe enorm bereichern würde.

NRW-weite Bestandsaufnahme

Doch dazu brauchte es nicht weniger als einen Perspektivwechsel im System. Es galt, die vorhandenen Strukturen und Methoden der Pflegekinderhilfe der gesell­schaftlichen Entwicklung anzupassen. Das Projekt „PemM – Pflegeeltern mit Migrationshintergrund“ des interkulturellen Trägers PLANB Ruhr e.V., gefördert von der Aktion Mensch und unterstützt vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW sowie vom LWL-Landesjugendamt Westfalen, untersuchte in den Jahren 2014 bis 2017 genau diese Frage: Wie können Pflegefamilien mit Migrationshintergrund für die Kinder-und Jugendhilfe gewonnen werden

Schwerpunkt der Arbeit war der Informationstransfer über das Pflegefamiliensystem in Deutschland. Am Anfang stand eine NRW-weite Bestandsaufnahme der Migrantenselbstorganisationen und -gemeinden und ihrer Schlüsselpersonen sowie die Erfassung der Pflegekinderdienste in NRW. PLANB informierte die Jugendämter und beteiligte sie – wo gewünscht – an den Infoveranstaltungen in den Gemeinden. In persönlichen Gesprächen mit den Pflegekinderdiensten ging es um die Frage, inwieweit die strengen Auswahlkriterien für Pflegefamilien gelockert und pragmatischer gestaltet werden können, um beispielsweise auch Kandidaten ohne perfekte Deutschkenntnisse oder höhere bis akademische Bildung den Zugang zu ermöglichen.

Alte Standards neu überdacht

Hier rannte das Projekt nicht selten offene Türen ein, denn die vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF), mit denen die Jugendämter seit 2015 konfrontiert wurden, hatten bereits dazu geführt, dass alte Standards neu überdacht und der Gedanke einer Neukonzeptionierung mehr und mehr akzeptiert wurden. Das Projekt PemM kam damit genau zur richtigen Zeit. Viele Träger waren bemüht, eine kultursensible Unterbringung der UMF als Pflegekinder oder in Gastfamilien zu sichern, und hatten bereits von sich aus Kontakt aufgenommen mit dem für seine interkulturelle Kompetenz bekannten Träger, der seit 2011 in der Kinder- und Jugendhilfe arbeitet.

In einer Reihe von Infoveranstaltungen wurden mehr als 30 Migranten-selbstorganisationen in NRW und über 600 Interessierte erreicht. Im Ergebnis konnte eine gestiegene Akzeptanz für eine kultursensible Pflegekinderhilfe festgestellt werden, deren Notwendigkeit in vielen Kommunen angekommen ist. Auch bei den Migrantenselbstorganisationen führte die breite öffentliche Flüchtlingsdebatte zu einem verstärkten Interesse an der Pflegekinderhilfe.

Wichtige Erkenntnisse zur Interkulturalität

Die Ergebnisse von PemM wurden im Mai 2017 im Rahmen eines Bundesfachtags mit mehr als 80 Teilnehmenden aus dem ganzen Bundesgebiet vorgestellt. Die Resultate dieses Fachtags flossen ebenfalls ein in den hundertseitigen Projektbericht mit dem Titel „Neue Ansätze für die interkulturelle Pflegekinderhilfe“. Er präsentiert außerdem die Ergebnis­se und Prognosen einer bundeswei­ten Umfrage unter Fachkräften der Pfle­gekinderhilfe. Unterm Strich brachte das Projekt PemM, wissenschaftlich begleitet von Prof. Dr. Klaus Wolf von der Universität Siegen, wichtige Erkenntnis­se zur Interkulturalität der Pflegekinderhilfe, zu den Zugangswegen, Verfahren, Methoden und Qualifizierungs­bedarfen der Zielgruppe und Fachkräfte.

Die Broschüre „Neue Ansätze für die interkulturelle Pflegekinderhilfe“ (PDF, 4 MB) kann beim LWL-Landesjugendamt Westfalen heruntergeladen werden und ist auch bei PLANB erhältlich.

Quelle: PLANB Ruhr e. V. vom 26.10.2018

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Qualitätsverbesserung von Gutachten im Familienrecht – Fachverbände legen Mindestanforderungen vor

Posted on Oktober 4, 2015. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Am 30.09. haben die psychologischen, juristischen und medizinischen Fachverbände, die Bundesrechtsanwalts- und die Bundespsychotherapeutenkammer wie angekündigt die ‚Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht‘ vorgelegt. Unter fachlicher Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten die Experten in den vergangenen Monaten fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht.

„Die Erfahrungen in anderen Rechtsbereichen zeigen, dass Mindeststandards für die Gutachtenerstellung spürbar zur Qualitätsverbesserung beitragen“, so Dr. Anja Kannegießer, Vorsitzende des Fachgremiums Rechtspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs). „Diese tritt vor allem dann ein, wenn, wie hier, fachübergreifende Anforderungen an die Gutachtenerstattung entwickelt werden“, so die Koordinatorin des Konsensprozesses weiter. Die Mindestanforderungen sollen nun als Standards in der Gutachtenerstellung etabliert werden.

⇒ zu den Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht

Quelle: Pressemitteilung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. vom 30.09.2015

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BAGLJÄ verabschiedet bundesweite Empfehlungen für die Hilfeplanung

Posted on Juni 10, 2015. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ) verabschiedete bei ihrer 118. Arbeitssitzung vom 6. bis 8. Mai 2015 in Kiel bundesweite Empfehlungen für die Hilfeplanung:

Familien haben einen Anspruch darauf, in den Jugendämtern bundesweit eine fachlich vergleichbare Beratungspraxis in der Hilfeplanung vorzufinden. Erstmals seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren gibt es nun für diesen Kernprozess in der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit gültige Maßstäbe. Mit den Empfehlungen „Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“ legt die BAG Landesjugendämter ein umfassendes Werk vor, das den Fachkräften in den Jugendämtern Orientierung für ihre Praxis gibt und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die gleichmäßige Umsetzung auf kommunaler Ebene leistet. Fachlich gute Hilfeplanung ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Hilfen, mit denen heute pro Jahr fast eine Million junge Menschen erreicht und in ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Die wirksame Ausgestaltung dieser Hilfen ist damit ein Wirtschafts- und ein Zukunftsfaktor zugleich für unsere Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung der BAGLJÄ vom 08.06.2015

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Aktionsbündnis für Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. gegründet

Posted on März 27, 2015. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , , , |

Am 26. Februar 2015 hat sich der Verein „Aktionsbündnis für Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V.“ gegründet. In der diesbezüglichen Presseerklärung werden die Hintergründe und die Ziele des Vereins ausführlich erläutert. Ziel des Vereins sei es, die Interessen von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien und die Interessen ihrer Pflegefamilien zu vertreten und eine entsprechende Lobby zu bilden, da auch annähernd 6 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland das hierdurch verankerte Recht von Kindern mit Behinderungen auf ein Aufwachsen in Familie nur unzureichend verwirklicht sei.

Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Form der Familienpflege bedürfe einer umfassenden gesetzlichen Qualifizierung. Dahingehend sei das Ziel der sogenannten „Großen Lösung“ erstrebenswert – hiermit würden alle Kinder und Jugendlichen in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen und die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen wären in diesem Leistungsgesetz festzuschreiben.
Aber unabhängig davon, ob die entsprechenden Reglungen im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) oder im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) oder einem neuen Leistungsrecht festgeschrieben werden, hält der neu gegründete Verein verlässliche gesetzliche oder anderweitige Regelungen bzw. Standards in insbesondere folgenden Punkten für unerlässlich: Dies betrifft die Finanzierung der Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien, die Ausstattung und die unterstützenden Leistungen für Pflegefamilien mit behinderten Kindern, die Beratung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern sowie die Qualität und Ausstattung von Fachdiensten für Pflegekinder mit Behinderung.

Auf der Homepage des Vereins Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V.  finden sich weitergehende Informationen zum Thema.

Quelle: IGfH

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BbP fordert Berücksichtigung behinderter Pflegekinder im neuen Bundesteilhabegesetz

Posted on März 23, 2015. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , , , |

Auch der Bundesverband behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. setzt sich mit einer eigenen Stellungnahme für die Berücksichtigung behinderter Pflegekinder im neuen Bundesteilhabegesetz ein.

⇒ Stellungnahme vom 13.02.2015

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Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien – Berücksichtigung im Bundesteilhabegesetz

Posted on März 23, 2015. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , , , |

Das 2014 gegründete Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien wendete sich am 16.02. mit folgender Stellungnahme an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz:

Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien setzt sich für die Belange von Kindern mit Behinderungen ein, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Wir verfolgen mit unserem Engagement die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, demnach auch Kinder mit Behinderungen die Chance erhalten sollen in einer Familie aufzuwachsen.

Mit dem Anspruch auf Familienpflege nach § 54 Abs. 3 SGB XII wurde in Deutschland dieses Recht zwar gesetzlich abgesichert. Unsere Erfahrungen mit der Praxis der Sozialhilfeträger zeigen jedoch, dass sich die Umsetzung des Rechts häufig erheblichen Hürden gegenüber sieht:

Es fehlen Standards für die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts behinderter Kinder in Pflegefamilien. Eine analoge Anwendung der Vorgaben der Kinder- und Jugendhilfe greift häufig zu kurz, da weder der behinderungsbedingte Mehrbedarf der Kinder noch die Kosten der Teilhabeleistungen der Pflegeeltern dort beschrieben werden. Die Ausstattung der Pflegestelle ist nicht sichergestellt und muss immer wieder von Fall zu Fall entschieden werden. Die Fortsetzung des Pflegeverhältnisses über die Volljährigkeit hinaus ist nicht geregelt und damit nicht abgesichert. Die Begleitung der Pflegefamilien durch professionelle Fachdienste, die die Arbeit der Pflegeeltern qualifizieren, supervidieren und mit Rahmenleistungen unterstützen, findet keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Dieser Mangel an Standards in der Eingliederungshilfe in Form der Familienpflege für behinderte Kinder lässt Pflegepersonen von der Aufgabe Abstand nehmen, weil ihnen hier die erforderliche Verlässlichkeit der zuständigen Behörden fehlt. So machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Kinder trotz interessierter Pflegefamilien nicht vermittelt werden können, weil die Rahmenbedingungen für die Familie zu unsicher sind und Familien zu Recht die Gefahr der Überforderung sehen. Trotz möglicher Alternativen werden Kinder mit Behinderungen in solchen Situationen in einem Heim untergebracht und ihr Anspruch auf ein familiäres Aufwachsen ist vereitelt.

Zur Umsetzung des Anspruchs von Kindern mit Behinderungen auf ein familiäres Aufwachsen sind aus unserer Sicht daher weitere bundesweite Regelungen notwendig, mit denen die notwendigen Standards gesetzt werden. Vorrangig wäre dabei das Ziel der sogenannte „Großen Lösung“ zu verfolgen, mit der alle Kinder und Jugendlichen in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen und in diesem Leistungsgesetz die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen festzuschreiben wären.

Ob aber nun im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) oder im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) oder einem neuen Leistungsrecht hält das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien die Berücksichtigung folgender Punkte im Rahmen der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes für absolut notwendig:

  • Normierung von Standards zur Finanzierung der Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien
  • Normierung von Standards zur Ausstattung und der unterstützenden Leistungen für Pflegefamilien mit behinderten Kindern
  • Normierung von Standards zur Beratung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern
  • Normierung von Qualitätsstandards und Ausstattung von Fachdiensten für Pflegekinder mit Behinderungen
    (nähere Ausführungen zu den einzelnen Punkten)

Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien steht zur Beratung gerne bereit.

Gila Schindler, Frauke Zottmann-Neumeister und Peter Kreuels für das
Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien

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„Mindeststandards von Babyklappen – Handlungsbedarfe, Herausforderungen und Wege der Umsetzung“ am 18./19.02. in Berlin

Posted on Dezember 13, 2013. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Der Deutsche Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. organisiert für den 18./19.02. in Berlin eine Veranstaltung zum Thema „Mindeststandards von Babyklappen – Handlungsbedarfe, Herausforderungen und Wege der Umsetzung“ (F 2229/14).

Zu dieser Fachveranstaltung sind Fach- und Leitungskräfte der Träger von Babyklappen, Jugendämter, Schwangeren(konflikt)beratungsstellen, Adoptionsvermittlungsstellen und Krankenhäuser, Vertreter/innen der Verbände, Kommunen und Länder sowie interessierte Expert/innen auf dem Gebiet der anonymen Kindesabgabe eingeladen.

Ab Mai 2014 wird es für Schwangere in Notsituationen das Angebot der vertraulichen Geburt geben. Mit der Gesetzesevaluation wird auch der Regelungsbedarf von Angeboten der anonymen Kindesabgabe geprüft. Die Umsetzung bundeseinheitlicher und trägerübergreifender Mindeststandards von Babyklappen trägt bereits jetzt dazu bei, den Schutz von Mutter und Kind so weit, wie es im Rahmen dieses Angebots möglich ist, zu gewährleisten und das staatliche Wächteramt sicherzustellen. Der Deutsche Verein hat im Juni 2013 Empfehlungen verabschiedet, die Anforderungen an solche Mindeststandards formulieren. Mit dieser Fachveranstaltung lädt er die verantwortlichen Akteure der kommunalen Ebene, aber auch Vertreter/innen der Länder dazu ein, sich über dringende Handlungsbedarfe und Wege einer zügigen Umsetzung der Mindeststandards auszutauschen.

Anmeldeschluss ist der 03.01.
Bitte beachten Sie, dass eine getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich ist.

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Fachtag „Pflegekinderhilfe in Deutschland“ am 10.07. in Münster

Posted on Juni 1, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Die Fachhochschule Münster veranstaltet in Kooperation mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen am 10.07. in Münster einen Fachtag „Pflegekinderhilfe in Deutschland„. Er wird unter der Überschrift „Öffentliche Erziehung im privaten Rahmen – Welche Anforderungen stellen sich an diese besondere Hilfeform?“ stehen.

Bundesweit wird für Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können, als Alternative zur Heimerziehung eine familiäre Betreuungsform in Pflegefamilien gesucht. Die neuen Forschungsergebnisse im Bereich der Pflegekinderhilfe zeigen deutlich, dass die Pflegekinderdienste zwar vielfältig organisiert sind, für nachvollziehbare und transparente Handlungsschritte allerdings noch allgemein gültige Qualitätsstandards entwickelt werden müssen. Auch mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 ist die Praxis aufgefordert, sich weiterzuentwickeln und die neuen gesetzlichen Rahmungen umzusetzen. Insbesondere für die Hauptakteure (Kind, Pflegepersonen, leibliche Eltern, Vormund, Fachkräfte) liegt ein hoher Nutzen in der Qualitätsentwicklung, damit Kernaufgaben der Pflegekinderhilfe wie Vorbereitung und Auswahl, Vermittlung eines Kinder, Beratung, Umgang mit der Herkunftsfamilie und Kinderschutz einen fachlich erweiterten Handlungsrahmen erhalten.

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen und die Fachhochschule Münster möchten mit einem gemeinsamen Fachtag die aktuellen Entwicklungen aufgreifen und mit den Fachkräften und Vertretern/ innen der Wissenschaft diskutieren.

Am Vormittag richet sich der erste Blick auf veränderte Familienbilder, die auch Herkunftsfamilien und Pflegefamilien tangieren.

Der zweite Blick geht in Richtung „Professionalisierung der Dienste“. Dabei wird die Anforderung an Pflegefamilien, privat und familiär zu sein und dabei gleichzeitig professionell zu handeln, unter die fachliche Lupe genommen.

Am Nachmittag bieten Foren zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen der Pflegekinderhilfe die Möglichkeit, bereits bestehende
Konzepte bzw. Best Practice Beispiele kennen zu lernen und in den fachlichen Austausch zu gehen.

Anmeldeschluss ist am 24.06.

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„Bereitschaftspflegefamilien – Entwicklung und Konkretisierung von Standards“ am 27.02. in Frankfurt/Main

Posted on Januar 16, 2013. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes veranstaltet am 27.02. in Frankfurt/Main in Kooperation mit dem Paritätischen Bildungswerk Frankfurt ein Seminar zum Thema „Bereitschaftspflegefamilien – Entwicklung und Konkretisierung von Standards“.

Referenten werden Prof. Dr. Maud Zitelmann, Hildegard Niestroj und Astrid Grenerth, sein.

Das Seminar entfällt!

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AFET diskutierte Problembereiche in der Pflegekinderhilfe

Posted on Januar 15, 2013. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Auf seiner Fachbeiratssitzung im Oktober 2012 befasste sich der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. mit der Thematik „Pflegekinderhilfe – das Ende der stiefmütterlichen Behandlung„. Als externer Fachmann war Prof. Dr. Wolf von der „Forschungsgruppe Pflegekinder“ der Universität Siegen eingeladen.

In einem ausführlichen Bericht wurden zahlreiche Facetten der aktuellen Debatten zusammengetragen und dabei Probleme konstatiert bei Pflegefamilien, Pflegekindern, Herkunftsfamilien, auf der Organisationsebene und der Ebene der fachlichen Qualitäts-Standards.

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Standards für „junge“ Kinder in den Angeboten der stationären Erziehungshilfe

Posted on November 30, 2012. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

https://i0.wp.com/www.pfad-bv.de/dokumente/Logo.gifEine gemeinsame Stellungnahme der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe formuliert Rahmenbedingungen und fachliche Grundlagen für die Unterbringung junger Kinder in den stationären Erziehungshilfen.

Mit dieser Positionierung erwartet die beiden Landesjugendämter, dass auch bereits bestehende Angebote für junge Kinder eine Veränderungsperspektive entwickeln, neue Angebote an diesem Maßstab gemessen werden und dieser fachliche Standard verbindlich wird.

zum Download

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Tagungsdokumentation „‚Lotsen im Übergang‘ – Rahmenbedingungen und Standards bei der Gestaltung von Übergängen für Pflegekinder“

Posted on November 9, 2012. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Am 14./15.06.2012 fand in Berlin die Fachtagung „‚Lotsen im Übergang‘ – Rahmenbedingungen und Standards bei der Gestaltung von Übergängen für Pflegekinder“ statt.

Die Dokumentation dieser Tagung wird in der Schriftenreihe “Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe” als Band 86 veröffentlicht und kann zum Preis von 19 Euro bei der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik bestellt werden.

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Schweizer Bundesrat will Pflegekinder besser schützen

Posted on Oktober 11, 2012. Filed under: International, Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Bern. Die Vermittlung von Pflegekindern sowie die Begleitung der Pflegefamilien unterstehen künftig einer Melde- und Aufsichtspflicht. Mit dieser Neuerung will der Bundesrat Missbräuche bei der Platzierung und Betreuung von Minderjährigen verhindern. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Revision der Pflegekinderverordnung (PAVO) verabschiedet. Auf die ursprünglich vorgesehene umfassende Bewilligungspflicht bei der so genannten Tagesbetreuung verzichtet der Bundesrat hingegen.

Die Vermittlung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege ist heute nicht geregelt. Die Änderung der PAVO beseitigt diesen Mangel, indem sie eine Melde- und Aufsichtspflicht einführt. Davon erfasst werden die Vermittlung von Plätzen in Pflegefamilien im In- und Ausland sowie weitere Angebote wie die begleitende Unterstützung von Pflegefamilien, deren Aus- und Weiterbildung oder die Beratung und Therapie von Pflegekindern. Eine zentrale kantonale Behörde nimmt die Meldungen entgegen und beaufsichtigt die Anbieter dieser Dienstleistungen. Stellt die Behörde schwerwiegende Mängel fest, kann sie die Tätigkeit des Anbieters untersagen, bis er die Mängel beseitigt hat. Um den Kantonen genügend Zeit für die Einsetzung der neuen Behörde einzuräumen, wird diese Änderung per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.

Neu gelten zudem für ausländische Betreuungsangebote gewisse Grundvoraussetzungen. Pflegeplätze im Ausland müssen behördlich bewilligt und beaufsichtigt werden. Es muss weiter gewährleistet sein, dass im Ausland platzierte Minderjährige nicht sich selbst überlassen werden, sondern dass sie sich jederzeit an eine Kontakt- bzw. Vertrauensperson in der Schweiz wenden können.

Die Revision der PAVO dehnt ferner den Schutz von fremdplatzierten Kindern in der Familienpflege bis zu deren Mündigkeit aus. Nach geltendem Recht muss eine Bewilligung einholen, wer ein schulpflichtiges Kind oder ein Kind unter 15 Jahren in seine Familie aufnehmen will. Damit ist künftig die Platzierung in einer Pflegefamilie wie die Vollzeitbetreuung in Heimen bis zum Erreichen des 18. Altersjahres bewilligungspflichtig. Schliesslich sieht die Revision vor, dass für die entgeltliche Betreuung von Minderjährigen in einer Pflegefamilie neu bereits für eine Dauer von mehr als einem Monat (statt wie bisher erst nach drei Monaten) eine Bewilligung erforderlich ist. Die unentgeltliche Betreuung von weniger als drei Monaten bleibt wie heute bewilligungsfrei. Dieser Teil der Revision tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Quelle: Medienmitteilungen des Schweizer Bundesrates vom 10.10.2012

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Landesverband Sachsen-Anhalt fordert landesweit gleiche Pflegegelder

Posted on September 14, 2012. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Sachsen-Anhalt | Schlagwörter: , |

Mit einer Stellungnahme fordert der Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern in Sachsen-Anhalt e.V. die Beibehaltung landesweit verbindlicher Vorgaben für die Kommunen zur Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege.

Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Kinderförderungsgesetzes zu Artikel 3, § 20 Vollzeitpflege – Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson – (Landtagsfassung vom 12.7.2012) 

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Radio-Tipp: Forscher ermitteln Qualitätsstandards für die Pflegekinderhilfe

Posted on April 16, 2012. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

Zum Thema „Qualitätsstandards für die Pflegekinderhilfe“ interviewte Deutschlandradio Prof. Klaus Wolf von der Forschungsgruppe Pflegekinder der Uni Siegen und den Leiter des Pflegekinderdienstes in Düsseldorf, Andreas Sahnen.

Die Sendung wurde am 12.04.2012 ausgestrahlt und steht im Internet noch zur Verfügung:

als Textbericht und Audio-Datei (14. 42 min)

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„Lotsen im Übergang – Rahmenbedingungen und Standards bei der Gestaltung von Übergängen bei Pflegekindern“ am 14./15.06. in Berlin

Posted on April 14, 2012. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , , , , , |

Zur Fachtagung „Lotsen im Übergang“ – Rahmenbedingungen und Standards bei der Gestaltung von Übergängen bei Pflegekindern lädt die Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik am 14.-15.06. nach Berlin ein.

Anliegen dieser Tagung ist es, die Gestaltung der verschiedenen Übergänge bei Pflegekindern zu diskutieren und dabei insbesondere auch die Rolle der „Lotsen im Übergang“, der damit befassten Fachkräfte aus der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in den Blick zu nehmen. Eine Inobhutnahme und Unterbringung eines Kindes bei Pflegeeltern ist oft ein emotional hoch besetzter Prozess für alle Beteiligten. Je besser aber die erste Übergangszeit gelingt, desto besser gestaltet sich in der Regel auch der sich anschließende Prozess. Maßgabe bei allem sollte immer sein, die Belastungen für die Kinder so gering wie möglich zu halten, sie soweit es geht über die neue Situation aufzuklären und Vertrauenspersonen einzubeziehen. In der Realität gestaltet sich dies oft schwierig. Welche Rahmenbedingungen und fachliche Standards braucht die Praxis hierfür?

Darüber, wie man für diese Kinder stabile Brücken bauen kann, soll im Rahmen der Tagung ein intensiver fachlicher Austausch stattfinden.

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PFAD Nordfriesland zur Schaffung von Standards in der Pflegekinderhilfe in Schleswig-Holstein

Posted on April 12, 2012. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Schleswig-Holstein, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Im Schleswig-Holsteinischen Landtag gibt es mit der Drucksache 17/2259 den Antrag „Einheitliche Standards bei der Auswahl, Schulung und Prüfung von Pflegeeltern“ für das Land Schleswig-Holstein zu entwickeln. In diesem Kontext ist auch der Ortsverein PFAD Nordfriesland aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. In der Stellungnahme des PFAD Nordfriesland wird die strukturelle Ausstattung der Pflegekinderdienste als ein wichtiger Faktor für den Kinderschutz eingeschlossen:

Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung hat dazu geführt, dass die Pflegekinderhilfe sich innerhalb von Schleswig Holstein sehr unterschiedlich entwickelt hat. Deshalb begrüßt PFAD Nordfriesland die Initiative einheitlicher Standards für die Pflegekinderhilfe. Die Formulierung „einheitliche Standards für die Auswahl, Prüfung und Schulung von Pflegeeltern“ greift unseres Erachtens zu kurz, da dieses die strukturellen Voraussetzungen, wie Qualifikation der Mitarbeiter der sozialen Dienste und deren zeitliche Ressourcen (Personalstärke) nicht mit betrachtet. „Es braucht einheitliche Regeln, die verhindern, dass die Überlastung eines Sozialarbeiters lebensgefährdend für ein Kind wird. Das hat mit Kontrolle nichts zu tun, sondern mit Begleitung, mit Beratung, mit Austausch.“ formuliert dies die Vorsitzende des PFAD Bundesverbandes Frau Dagmar Trautner.

Um Pflegekinder in ihrer Lebenssituation umfassend zu schützen, braucht die Pflegekinderhilfe:

  • gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Anzahl. Dabei sind Fallzahlen von ca. 30 Pflegekinder bei sogenannten „normalen“ Dauerpflegestellen eine wichtige Orientierung.
  • Pflegefamilien, die Kinder mit einer zerrissenen Lebensgeschichte oder stark vernachlässigte Kinder in ihrer Familie aufnehmen (Sonderpflegestellen nach § 33 Satz 2) brauchen eine engere Begleitung, da sollte eine Fachkraft für nicht mehr als 20 Kinder zuständig sein.
  • Brüche im Lebenslauf von Kindern können weitgehend vermieden werden, wenn in der Hilfeplanung offen und ehrlich miteinander gearbeitet wird. „Kontinuitätssichernde Planung“ bedeutet dementsprechend für jeden Einzelfall fachlich fundierte Entscheidungen als Teamarbeit in den Hilfeplangesprächen zu treffen, und die Kinder sowie die Herkunftsfamilie wie auch die Pflegefamilie bei der „Verarbeitung“ dieser zu unterstützen. Nach einer Rückkehr eines Pflegekindes in seine neue Herkunftsfamilie braucht diese über einen längeren Zeitraum eine sozialpädagogische Unterstützung (SPFH), um die neue Familienbildung erfolgreich bewältigen zu können.
  • Supervision und interdisziplinäre Fallgespräche auf der Ebene der sozialpädagogischen Fachkräfte (in den Jugendämtern sowie bei freien Trägern) als Regelangebot an die Mitarbeiter(innen) in den sozialen Diensten.
  • Vorbereitung von Pflegefamilien unter Einbeziehung erfahrener Pflegefamilien
  • an Pflegefamilien regelmäßige Angebote zur Supervision oder/und Reflektion des Familienalltages
  • Angebote der Entlastung (Wochenenden oder Ferienfreizeiten) an die Pflegefamilien
  • Gruppenangebote an die Pflegekinder.
  • Zusammenarbeit der öffentlichen oder/und freien Träger der Pflegekinderhilfe mit dem am Ort tätigen Pflegefamilienverein (oder Gruppe) sowie materielle Unterstützung für die Selbsthilfe in der Pflegekinderhilfe.

Eine arbeitsfähige Selbsthilfeorganisation vor Ort ist ein wichtiger Garant für Kinderschutz.

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Interview mit Dagmar Trautner in der Süddeutschen

Posted on Februar 7, 2012. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Die PFAD Bundesvorsitzende Dagmar Trautner äußerte sich im Interview mit Journalistin Charlotte Frank anläßlich des „Fall Chantal“ in Hamburg.

Der Artikel „Es herrscht ein gefährliches Chaos – Chantal und die Folgen: Die Vorsitzende des Pflegefamilienverbands fordert Standards für die Betreuung“ erschien am 02.02. in der Süddeutschen Zeitung.

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PFAD Pressemitteilung „Anfälligkeit eines Hilfesystems – zum Methadontod einer Elfjährigen“

Posted on Februar 6, 2012. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Am 16. Januar kam das Mädchen Chantal durch den Drogenersatzstoff Methadon ums Leben. Bei der anschließenden Aufklärung der Lebenssituation des elfjährigen Kindes kam Erschreckendes zutage. Die Pflegefamilie, in der sie seit zwei Jahren lebte, war selbst suchtbelastet und mit vielfachen eigenen Problemen konfrontiert. Die Überprüfung der Arbeitsweise des zuständigen Jugendamtes und des mit der Begleitung der Familie beauftragten freien Trägers ergab eklatante Mängel. Erste personelle Konsequenzen wurden gezogen, die Amtsleitung ist ihrer Aufgabe enthoben und eine lückenlose Aufklärung versprochen.

Fast 54.000 Kinder und Jugendliche lebten zum 31.12.2010 in Deutschland in Pflegefamilien. Sie erleben hier die Geborgenheit einer Familie, individuelle Förderung und engagierte Pflegeeltern, die sich mit Nachdruck für sie einsetzen. Erziehungswissenschaftler und Entwicklungspsychologen bestätigen, dass für viele Kinder das Aufwachsen in einer Pflegefamilie am besten ist.

Allerdings sind die Rahmenbedingungen für die Pflegekinderhilfe in Deutschland so unterschiedlich, das es Pflegeeltern nicht leicht gemacht wird, den hohen Anforderungen an sie gerecht zu werden. Der Handlungsbedarf in der Pflegekinderhilfe ist in den letzten Jahren durch den Abschluss der Studie des Deutschen Jugendinstitutes, durch die Forschungsarbeiten der Uni Siegen und durch das neue Manifest zur Pflegekinderhilfe deutlich belegt worden. Einige Verbesserungen enthält das ab 01.01.2012 geltende neue Kinderschutzgesetz.

Durch den tragischen Tod von Chantal ist die Pflegekinderhilfe in den Blickwinkel der Öffentlichkeit geraten und ihre Wirksamkeit teilweise infrage gestellt. Der Ruf nach mehr Kontrolle ist verständlich, aber doch eher Ausdruck eines ersten Aktionismus der Politik. Drogentests für alle Pflegeeltern können nicht die Antwort auf die Ereignisse in Hamburg sein.

Vielmehr sind eine fachlich kompetente und zeitlich dem Fall angepasste Vorbereitung, Betreuung und Fortbildung für Pflegeeltern immens wichtig. Eine Fachkraft darf nicht mehr als 30 Pflegefamilien betreuen.

Pflegefamilien werden dringend gebraucht. Sie sind eine wertvolle Ressource für die Gesellschaft. Die finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendhilfe ist entscheidend für die Qualität der Arbeit.

Es ist Aufgabe der Politik die Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Dagmar Trautner, Vorsitzende

PFAD Pressemitteilung vom 06.02.2012 (pdf)

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Fachtagung „Was hat das mit uns zu tun?“ am 15.-16.03. in Berlin

Posted on Januar 17, 2012. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , , , |

Mit der Fachtagung „Was hat das mit uns zu tun? Umsetzung der Schlussfolgerungen aus den Runden Tischen zu „Heimerziehung“ und „Sexueller Missbrauch“ in die Jugendhilfepraxis“ wendet sich die Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik am 15.-16.03.2012 in Berlin an leitende Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe.

Programm:

  • Zentrale Erkenntnisse aus dem Runden Tisch Heimerziehung
    Rainer Kröger
  • Zentrale Erkenntnisse aus dem Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“
    Prof. Dr. Mechthild Wolff
  • Und was hat das mit uns zu tun? Forderungen an die (Jugendhilfe)Praxis
    Prof. Dr. Christian Schrapper
  • Arbeitsgruppen
    „Und was hat das mit uns zu tun? Konsequenzen und Aufgaben für die Jugendhilfepraxis“

    • Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe – Schutzkonzepte: mehr als Papier? Nur eine Aufgabe freier Träger?
      Prof. Dr. Mechthild Wolff
    • Ombudschaft als eine Form des Beschwerdemanagements – Ombudschaften: Organisationsversagen oder Beitrag zur Rollenklarheit?
      Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl
    • Die insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft – Unterstützung und Beratung auch über das eigene System hinaus?
      Dr. Sigrid A. Bathke
    • Partizipation von Kindern und Jugendlichen – Partizipation: Eine Leerstelle im HIlfeprozess?
      Jörg Freese
    • Mindeststandards in der Heimerziehung – Mindeststandards: Wer hat sinnvollerweise die Definitionsmacht?
      Hans Meyer
    • Verantwortung von Leitung und zur Kontrolle/Selbstkontrolle von Leitung in komplizierten Entscheidungsprozessen –
      Wie werden Vorwürfe gegen Mitarbeiter/innen professionell und transparent untersucht?
      Dr. Hans-Ullrich Krause
  • Und was hat das mit uns zu tun? Konsequenzen und Aufgaben für die Jugendhilfepraxis – Antworten auf die Leitfragen der Arbeitsgruppen
  • Macht und Ohnmacht der Abhängigkeitsbeziehungen – Wie viel Nähe verträgt eine professionelle Beziehung?
    Marie-Luise Conen
  • Präventionsbausteine: Konsequenzen und Aufgaben für die Jugendhilfepraxis – Diskussion und Erfahrungsaustausch in Foren
    • Klientenbeziehungen im ASD
      Benedikt Hörter
    • Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen
      Bernd Priebe
    • Nähe und Distanz in Erziehungssituationen in der Jugendhilfe
      Dr. Hans-Ullrich Krause
  • Podiumsdiskussion: Brauchen wir einen Ethik-Kodex? oder: Wie man die Praxis zukünftig gestalten sollte.
    Vorstellung der „National Care Standards“ in Schottland
    Norbert Struck, Benedikt Hörter, Dr. Hans-Ullrich Krause, Bernd Priebe

Anmeldeschluss ist der 05.03.

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„Bereitschaftspflegefamilien- Familien auf Zeit: Anforderungen – Standards – offene Fragen“ am 28.02. in Frankfurt/Main

Posted on Dezember 28, 2011. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Am 28.02. hält die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Kooperation mit dem Paritätischen Bildungswerk Frankfurt das Tagesseminar „Bereitschaftspflegefamilien- Familien auf Zeit: Anforderungen – Standards – offene Fragen“ in Frankfurt am Main ab. Prof. Dr. Maud Zitelmann von der Fachhochschule Frankfurt a.M. wird referieren.

Die Zahl der Kinder, die in Obhut genommen werden, steigt stetig. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Traumaforschung werden bindungstheoretische sowie rechtlich Aspekte beleuchtet und ausgewertet, so dass Standards für die Bereitschaftspflege entwickelt werden können.

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Kritik an der Pflegekinderhilfe in der Schweiz

Posted on November 25, 2011. Filed under: International, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Der Artikel „Pflegeplatzierung von Kindern – Das ist Kinderhandel“ im Beobachter vom 24.11.2011 beschäftigt sich ausgiebig mit der dringend nötigen Professionalisierung des Pflegekinderbereichs in der Schweiz und den dort fehlenden Standards für private Platzierungsorganisationen.

Siehe auch unsere Meldung Schweiz: Fehlende Standards freier Träger vom 18.11.2011.

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Schweiz: Fehlende Standards freier Träger

Posted on November 18, 2011. Filed under: International, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Der NZZ-online Artikel „Kein Netz für Pflegekinder – Es fehlen gesetzliche Grundlagen für private Placierungs-Organisationen“ vom 17.11.2011 beschäftigt sich mit fehlenden Qualitätsstandards für private Organisationen in der Schweiz, die im Auftrag von Kommunen Kinder zu Pflegefamilien vermitteln.

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Bundestag beschließt neues Bundeskinderschutzgesetz

Posted on Oktober 28, 2011. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , , , , |

Der Bundestag hat am 27. Oktober das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Das Gesetz wird den Kinderschutz in Deutschland grundlegend neu gestalten. Es verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen und stärkt diejenigen, die sich für das Wohlergehen von Kindern einsetzen.

„Die breite Zustimmung zu meinem Gesetz im Bundestag zeigt, dass wir beim Kinderschutz endlich auf dem richtigen Weg sind“, erklärte Bundesfamilienministerin Schröder. „Das bestätigen uns auch viele Sachverständige. Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir jetzt die Voraussetzungen, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten, um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Damit verhindern wir, dass zukünftig ein Kind leiden muss, weil entscheidende Informationen nicht weiter gegeben wurden.“

Stärkere Zusammenarbeit und Kooperation

Das neue Bundeskinderschutzgesetz setzt verstärkt auf Zusammenarbeit und Kooperation der relevanten Akteure. Das Gesetz berücksichtigt dabei alle Angebote und Leistungen für Familien, Eltern und Kinder und unterstützt alle für den Kinderschutz relevanten Akteure, von der Jugendhilfe über das Gesundheitssystem bis zum Familiengericht. Auch Kinderärzte, Familienhebammen, Jugendämter und Beratungsstellen sollen zukünftig enger zusammenarbeiten. Die Abschottung einzelner Bereiche, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, die in der Vergangenheit immer wieder für Probleme gesorgt hat, wird so überwunden.

Konkret wird das Gesetz den Schutz von Kindern in folgenden Bereichen verbessert:

  • Frühe Hilfen und Netzwerke für werdende Eltern
    Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen bzw. zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
  • Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
    Das Bundesfamilienministerium wird mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang jährlich 30 Millionen Euro zum Ausbau des Einsatzes von Familienhebammen zur Verfügung stellen.
  • Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
    Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, für welche Tätigkeiten dies nötig ist.
  • Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt
    Häufig ist eine Kindesgefährdung für Ärzte oder andere so genannte Berufsgeheimnisträger als erste erkennbar. Das Gesetz bietet erstmals eine klare Regelung, die einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, andererseits aber auch die Weitergabe wichtiger Informationen an das Jugendamt ermöglicht.
  • Regelung zum Hausbesuch
    Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – allerdings nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird.
  • Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
    Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung soll sich auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln knüpfen.

Quelle: BMFSFJ vom 27.10.2011

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Abschlussbericht zum „Leuchtturm-Projekt PflegeKinderDienst“

Posted on Juli 18, 2011. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Der Abschlussbericht zum Leuchtturmprojekt PflegeKinderDienst von Judith Pierlings liegt vor.

In der Broschüre werden die zentralen Projektergebnisse dargestellt und daraus Standards für die Arbeit im Pflegekinderdienst abgeleitet. Überdies werden Entstehung, Aufbau und Hintergrund des Modellprojektes erläutert.

Der Bericht kann als Printversion für 10 € per E-Mail bestellt werden bei hendrika.breyer@lvr.de oder auf der Homepage der Forschungsgruppe Pflegekinder der Uni Siegen heruntergeladen werden.

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LVR stellt Ergebnisse des Leuchtturmprojekts Pflegekinderdienst vor – Ziel: Qualitätsstandards für die Pflegekinderdienste entwickeln

Posted on Juli 13, 2011. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Köln. 12. Juli 2011. Über 8.000 Kinder und Jugendliche im Rheinland leben nicht bei ihren biologischen Eltern, sondern in einer Pflegefamilie. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Todesfälle in der Herkunftsfamilie, Krankheit oder ungünstige soziale Verhältnisse. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat in Köln nun die Ergebnisse des „Leuchtturmprojekts Pflegekinderdienst“ vorgestellt.

Das Fazit aus dem Leuchtturmprojekt: Verantwortliche aus dem Jugendamt müssen nicht nur interessierte, authentische, qualifizierte Fachkräfte sein, sondern sie müssen auch über ausreichende Zeitressourcen verfügen. Ein vertrauensvolles Verhältnis lässt sich nur über einen längeren Zeitraum und durch viele positive Erfahrungen miteinander entwickeln, zum Beispiel in regelmäßigen Vier-Augen-Gesprächen. Eine kontinuierliche und umfassende Betreuung durch ein und dieselbe Fachkraft stellt eine wichtige Ressource für das Aufwachsen eines Pflegekindes dar. Die Empfehlung der Studie lautet, entsprechende organisatorische und personelle Rahmenbedingungen vorzuhalten, die dies ermöglichen.

Foto: Döring/LVR

Eine Forschungsgruppe der Universität Siegen unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Wolf hat im Rahmen des Projekts gemeinsam mit Experten des LVR-Landesjugendamtes und kommunalen Pflegekinderdiensten Qualitätsstandards für das Pflegekinderwesen entwickelt. Über zwei Jahre haben die Forscherinnen und Forscher dazu Interviews mit ehemaligen Pflegekindern geführt. Ausgewertet wurden die Aussagen von über 100 Menschen, die im Rahmen verschiedener Projekte befragt wurden und in Pflegefamilien gelebt haben. In Zusammenarbeit mit den Jugendämtern der Städte Düsseldorf, Bornheim, Duisburg und Kamp-Lintfort wurden die Berichte analysiert. Das Ergebnis sind Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Fachberatungen in den Jugendämtern.

„Die Arbeit der kommunalen Pflegekinderdienste ist sowohl im Rheinland als auch bundesweit sehr unterschiedlich ausgestaltet. Was auf der einen Seite eine größere Flexibilität verspricht, führt auf der anderen Seite zu Problemen bei der Einführung einheitlicher Standards. Das Leuchtturmprojekt definiert fundierte Qualitätsstandards und trägt so dazu bei, dass eine für das Kind bestmögliche Betreuung realisiert werden kann“, sagt LVR-Jugenddezernent Reinhard Elzer.Die Studie beleuchtet die zentralen Problemfelder in einem Pflegeverhältnis aus der Sicht des Pflegekindes. „Unsere Ergebnisse sollen Fachkräfte dazu anhalten noch genauer und empathischer hinzuschauen, was dem Wohl des Kindes dient. Im Rahmen der Untersuchung haben wir deshalb die Bedingungen und die Begleitung der Unterbringung eines Pflegekindes immer auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet“, erläutert Prof. Dr. Klaus Wolf.

Es kristallisierten sich in den Befragungen acht zentrale Themen heraus, die für Pflegekinder eine herausgehobene Stellung einnehmen. Diese sind eng miteinander verknüpft und gleichermaßen für eine erfolgreiche Umsetzung relevant. Die Themen sind: zwischen zwei Familien (Herkunfts- und Pflegefamilie), Herkunft und Biografie, Besuchskontakte, Verwandtenpflege, Pflegekinder und ihre Geschwister, Beendigung von Pflegeverhältnissen und Nachbetreuung, Familienbilder von Pflegekindern und die Wahrnehmung von Pflegekinderdiensten durch Pflegekinder.

Die Arbeit der Fachkräfte in den Jugendämtern wird von Pflegekindern mitunter sehr unterschiedlich wahrgenommen: „Ich hatte vier, fünf Sozialarbeiter und das war ganz übel. Du hattest dich gerade an den einen gewöhnt und hattest Vertrauen zu dem und konntest dem auch mal was erzählen und hattest das Gefühl, dass er auch ein bisschen Interesse hat und nicht nur an seinem Job hängt. Und an dem Geld. Und dann kam halt der Nächste“, berichtete ein ehemaliges Pflegekind im Interview mit den Forschern. Aber auch positive Erfahrungen mit den Pflegekinderdiensten wurden geäußert: „Der Herr Merten war von Anfang an dabei. Der hat mich so gesagt durch das Leben gejagt. Im positiven Sinn. Der hat mir doch sehr geholfen bei vielen Dingen“, sagte ein weiterer Gesprächspartner.

Quelle: LVR vom 12.07.2011

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Landesverband PFAD Baden-Württemberg e.V. fordert verbindliche Kriterien

Posted on Dezember 9, 2010. Filed under: Baden-Württemberg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

(pfad/us) PFLEGE-Kinderland Baden-Württemberg?!“ fragt der PFAD Landesverband Baden-Württemberg e.V. in Anspielung auf den bekannten Slogan des Bundeslandes.

Der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien möchte politisch Verantwortliche im Hinblick auf die Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg auf seine Forderungen aufmerksam machen.  Mit Nachdruck werden eine breite Qualitätsoffensive und kontrollierbare Standards in der Vollzeitpflege eingefordert. Insbesondere werden verlangt:

  • einheitliche verpflichtende Qualifizierungen von Pflegeeltern
  • einheitliche verpflichtende Qualifizierungen von Fachkräften im Pflegekinderwesen
  • Standardisierung finanzieller Leistungen

Folgendes Schreiben kann von Unterstützern ausgedruckt und an Politiker vor Ort weitergeben werden:

Forderungen PFAD Baden-Württemberg

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Qualitätsstandards für Vormünder

Posted on Oktober 28, 2010. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Nach einer fast dreijährigen Arbeitsphase hat der Überregionale Arbeitskreis der Amtsvormünder in NRW mit den „Qualitätsstandards für Vormünder“ eine umfassende Sammlung von Arbeits- und Orientierungshilfen für das Arbeitsfeld „Vormundschaften“ in Jugendämtern und Vereinen vorgelegt.

Die Sammelmappe erscheint zu dem Zeitpunkt der Einbringung der Reformvorschriften für den Vormundschafts- und Betreuungsbereich in Bundestag und Bundesrat. Beginnend mit dem „Leistungsprofil für den Amtsvormund„, über den „Entlassungsantrag nach § 87c Abs. 3 SGB VIII“ bis hin zu einer Arbeits- und Orientierungshilfe „Aufgabenentmischung„, die eine Hilfe bei der Trennung der Arbeit des Vormundes von anderen Jugendamtstätigkeiten sein soll, bietet die Mappe Unterstützung für alle Vormünder und ihre Vorgesetzten.

Die Qualitätsstandards können für  5 Euro über das LVR- Bestellsystem unter http://www.lvr.de oder bei Frau Breyer, henrike.breyer@lvr.de , bestellt werden.

Quelle: LVR: Newsletter „Rechtsfragen der Jugendhilfe“ vom 26.10.2010

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BAGLJÄ veröffentlichte neue „Fachliche Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“

Posted on Februar 19, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat die auf ihrer 107. Arbeitstagung im November in Hamburg beschlossenen „Fachlichen Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“ veröffentlicht.

Dieser anerkannte Standard des Vollzugs des  Adoptionsvermittlungsrechts wurde in einer 6. Fassung neu beschlossen und nimmt die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, insbesondere das FamFG, auf.

Empfehlung der BAGLJÄ zur Adoptionsvermittlung (pdf, 457.2 KB)

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„Leuchtturmprojekt PflegeKinderDienst“ will einheitliche Standards für die Betreuung von Pflegekindern schaffen

Posted on Juli 17, 2009. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik | Schlagwörter: , , , , |

Landschaftsverband Rheinland (LVR), Uni Siegen und Jugendamt Düsseldorf möchten die Arbeit von Pflegekinderdiensten verbessern / Modellprojekt in Bornheim, Duisburg, Düsseldorf und Kamp-Lintfort gestartet / Einsatz für einheitliche Rahmenbedingungen im Pflegekinderwesen

Köln. 7. Juli 2009. Immer mehr Kinder haben nicht das Glück, von ihren biologischen Eltern umsorgt und erzogen zu werden. Gründe dafür können Krankheiten, Todesfälle oder ungünstige soziale Umstände im Elternhaus sein. Viele dieser Kinder werden in Pflegefamilien vermittelt. Eine Pflegefamilie ermöglicht es Kindern, Vertrauen zu fassen, Geborgenheit und die Zuneigung von Eltern zu erfahren. So lernen sie, was es heißt, verlässliche Bindungen einzugehen. Doch bei den Kriterien, nach denen Pflegefamilien vorbereitet, begleitet und unterstützt werden, bestehen je nach Kommune wesentliche Unterschiede. Dies führt mitunter sowohl für die Kinder und Pflegefamilien als auch für die Vermittlungsdienste zu schwierigen Situationen.

Deshalb haben der LVR (Landschaftsverband Rheinland), die Universität Siegen und das Jugendamt der Stadt Düsseldorf das „Leuchtturmprojekt PflegeKinderDienst“ aufgelegt. Ziel ist es, im ganzen Rheinland verbindliche Standards bei der Betreuung von Pflegefamilien einzuführen und die Professionalität im Pflegekinderwesen zu steigern.

„Nur durch verbindliche Standards und Rahmenbedingungen bei der Vermittlung von Pflegeverhältnissen sind überall im Rheinland gleichwertige Voraussetzungen für die Versorgung für Pflegekinder sicher zu stellen“, sagt Michael Mertens, LVR-Schul- und Jugenddezernent, zur Intention des Projektes. „Deshalb unterstützt der LVR als Träger des Landesjugendamtes dieses Projekt aktiv“, so Mertens weiter.

Prof. Klaus Wolf von der Universität Siegen leitet die Forschungsgruppe: „Im Mittelpunkt steht das Anliegen, den Kindern, die einen schwierigen Start ins Leben hatten, eine gute Entwicklung zu ermöglichen und dazu auch die Pflege- und Herkunftsfamilien wirksam zu unterstützen. Umso wichtiger ist die Entwicklung von gut begründeten Qualitätskriterien, die als Orientierungshilfe für die Fachkräfte dienen können.“

Das zweijährige Projekt untersucht exemplarisch die Pflegekinderdienste der Städte Bornheim, Duisburg, Düsseldorf und Kamp-Lintfort. Zunächst werden biografische Interviews mit über 50 (ehemaligen) Pflegekindern aus diesen Regionen geführt. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Aus der Analyse und Aufbereitung der Interviews leitet die Forschungsgruppe gemeinsam mit den Mitarbeitern der Pflegekinderdienste der vier Städte fachliche Standards ab, um die Arbeit der Vermittlungsdienste zu professionalisieren. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Pflegekindern, der Universität Siegen und den Fachkräften in den Pflegekinderdiensten ist unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen des Projektes.

Erste konzeptionelle Leitlinien für die Arbeit der Pflegekinderdienste hat der LVR in einer Rahmenkonzeption zur Verfügung gestellt. (wir berichteten)

Quelle: Meldung auf INFO SOZIAL vom 09.07.09

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Forderung des Sozialausschusses Baden-Württemberg: Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens verbessern

Posted on Juli 2, 2009. Filed under: Baden-Württemberg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Stuttgart. Die Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Baden-Württemberg sollen verbessert werden. Diese Forderung hat der Sozialausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 25. Juni 2009, anlässlich der Beratung eines Antrags der Fraktion Grüne (wir berichteten) erhoben. Beispielsweise könnten die Standards für die Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern vereinheitlicht werden. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, begrüßen es die Ausschussmitglieder, dass die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie an Bedeutung gewinnt. Die Zahl junger Menschen, die in einer Pflegefamilie untergebracht sind, hat im Südwesten seit 2005 zugenommen.

Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden hat sich die Zahl der Kinder, die zum Jahresende in einer Pflegefamilie leben, zwischen 2005 und 2007 um 2,4 Prozent erhöht. 2008 sei ein im Vergleich zum Vorjahr deutlicher Anstieg um 6,0 Prozent zu verzeichnen gewesen. Dieser Zunahme bei der Vollzeitpflege stehe jedoch ein Mangel an Pflegeeltern gegenüber, von dem insbesondere die Stadtjugendämter betroffen seien.

Für die Aus- und Fortbildung von Pflegeeltern setzten die Jugendämter im Land auf umfangreiche Materialien, Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen für Pflegestellenbewerber sowie Fortbildungsangebote für erfahrene Pflegeeltern, so Lösch. Allerdings sei die Vorgehensweise der Jugendämter hierbei sehr unterschiedlich. So reiche der Umfang der obligatorischen Vorbereitungsseminare für potenzielle Pflegeeltern von mehreren Stunden, wie zum Beispiel im Landkreis Göppingen, über mehrere Abende, wie zum Beispiel im Ostalbkreis, bis hin zu verpflichtenden Vorbereitungsseminaren für beide Elternteile, wie zum Beispiel im Landkreis Tuttlingen. Dazu hätten die Abgeordneten festgestellt, dass eine Vereinheitlichung der Standards für die Qualifizierungskonzepte anzustreben wäre, resümierte die Ausschussvorsitzende.

In Baden-Württemberg haben laut Lösch 39 der 48 Jugendämter einen speziellen Pflegekinderfachdienst, der in den einzelnen Ämtern jedoch unterschiedlich bezeichnet wird und auch sehr verschiedenartige Aufgaben wahrnimmt. Nach dem Kompetenzumfang könnten auf Grundlage einer Erhebung aus dem Jahr 2006 grundsätzlich drei Typen dieser Pflegekinderfachdienste identifiziert werden. Bei 23 Prozent der Dienste ende die Zuständigkeit beim Zustandekommen des Pflegeverhältnisses, während 40 Prozent darüber hinaus auch Pflegekinder und Pflegefamilie betreuten. 37 Prozent der Dienste hätten schließlich eine umfassende Zuständigkeit und seien auch für die Beratung der Herkunftsfamilie verantwortlich. Aus Sicht der Ausschussvorsitzenden ist es wünschenswert, dass nicht nur 37 Prozent, sondern alle Pflegekinderfachdienste eine umfassende Zuständigkeit haben.

Quelle: Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 26.06.09

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Ursula von der Leyen: „Wir brauchen mehr gut qualifizierte Tagesmütter – und zwar überall in Deutschland“

Posted on Juni 16, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Tagespflege, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Start der Bewerbungsphase für Gütesiegel – Aktionsprogramm des Bundesfamilienministeriums stellt Weichen für einheitliche Mindeststandards

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend baut seine Unterstützung für Länder und Kommunen aus, um die Kindertagespflege in Deutschland qualitativ zu verbessern. Seit 1. Juni können sich Bildungsträger bei den Landesjugendämtern um das neue gemeinsame Gütesiegel des Bundesfamilienministeriums, der beteiligten Länder und der Bundesagentur für Arbeit bewerben. Das Gütesiegel soll in Zukunft eine flächendeckende Mindestqualifizierung von Tagesmüttern und -vätern in Deutschland sicherstellen. Das Bundesfamilienministerium stellt für das Projekt insgesamt neun Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an der Finanzierung. Neben der Bundesagentur unterstützen fast alle Bundesländer – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen – die Einführung des Gütesiegels.

„Tagesmütter und -väter müssen heute vieles sein: Geduldige Erziehende, Spielkameraden, einfühlsame Seelentröster und verlässliche Vertrauensperson – für die Kinder genauso wie für die Eltern“, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. „Die Kindheit ist eine prägende und deswegen unendlich wertvolle Zeit. Deswegen brauchen wir topmotivierte, gut ausgebildete und umfangreich qualifizierte Menschen in der Tagespflege. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege und dem Gütesiegel schaffen wir dafür die richtigen Rahmenbedingungen“, so Ursula von der Leyen.

Das Gütesiegel ist der zweite Baustein des Aktionsprogramms Kindertagespflege. Mit diesem Programm hilft der Bund  örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe dabei, ihre Angebote zu professionalisieren. Bisher setzen die Jugendämter, die für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig sind, oft sehr unterschiedliche Qualifikationen voraus: Die Anforderungen reichen vom Einführungskurs mit wenigen Stunden bis hin zu einer mehrwöchigen Ausbildung. Mit dem Gütesiegel soll es künftig einen fachlich anerkannten Standard geben. Es soll außerdem dazu beitragen, die Kooperation der Akteure vor Ort zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die rund 30.000 Tagespflegekräfte, die zusätzlich gewonnen werden müssen, um eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen, gut vorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen können.

Details zur finanziellen Förderung:
Liegen die Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 46 SGB III) vor und akzeptiert der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedingungen des Gütesiegels, ist es grundsätzlich möglich, dass die Bundesagentur und das Bundesfamilienministerium die Kosten der Qualifizierung übernehmen. Die Höhe der Förderung durch die Bundesagentur richtet sich nach dem Umfang der Qualifizierung der notwendig ist, damit die Tagespflegeperson vermittelbar ist. Dies richtet sich nach Landesrecht bzw. nach den Vorgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Ist danach ein Umfang bis zu 160 Stunden vorgesehen, kann diese grundsätzlich durch eine Maßnahme der Bundesagentur gefördert werden. Die Differenz der bis zu den 160 Stunden fehlende Stundenzahl kann mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hierfür stehen bis zu neun Millionen Euro bereit.

Diese Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist der erste Schritt zur Umsetzung der Verabredung von Bund und Ländern auf dem Bildungsgipfel hin zu gemeinsamen Eckpunkten für Qualitätsanforderungen in der Kindertagespflege. Ab 2010 werden Fortbildungsmodule angeboten, die sich zu spezifischen Themen an die Tagesmütter und -väter richten, die nur einen punktuellen Fortbildungsbedarf haben, und deswegen nicht mehr 160 Stunden Mindestqualifizierung absolvieren müssen.

In einem weiteren Schritt im Rahmen des Aktionsprogramms erhöht der Bund seine finanzielle Unterstützung für Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Rund ein Viertel von ihnen wird in diesen Tagen Modellstandort und in den kommenden zwei bis drei Jahren mit jeweils 100 000 Euro gefördert. Mit dem Geld sollen die Träger in die Lage versetzt werden, ihr Kindertagespflegeangebot neu auszurichten: Angefangen bei Vertretungssystemen, über eine bessere Vernetzung der Tagesmütter und -väter bis hin zu Modellen, in denen Kindertagespflege über ein Anstellungsverhältnis des Jugendamtes organisiert ist.

Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege und zum Bewerbungsverfahren – insbesondere eine aktuelle Liste der Länder, die sich an dem Gütesiegelverfahren beteiligen – finden Sie unter www.esf-regiestelle.eu.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 02.06.09

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Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Mai 29, 2009. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände hat mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Kinderschutzgesetzes „Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls“ veröffentlicht.

Die Verbände lehnen die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung der Jugendämter bei einer Gefährdung des Kindeswohls in der Regel Hausbesuche vorzunehmen ab, da das notwendige Vertrauen zwischen der Jugendhilfe und den betroffenen Familien beschädigt würde.

Die Empfehlungen konzentrieren sich auf den Bereich der Hilfen durch Intervention. Sie beschreiben Verfahrensstandards mit dem Ziel, bei Verdachtsfällen das Kindeswohl in bestmöglicher Weise zu sichern. Die Empfehlungen stehen unter anderem auf den Seiten des Deutschen Städtetags als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung.

Quelle: LVR: Newsletter „Rechtsfragen der Jugendhilfe“ vom 28.05.09

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