Adoptionen in Hamburg 2021: Adoptionen überwiegend durch Stiefvater bzw. -mutter
Im Jahr 2021 wurden in Hamburg 90 Minderjährige adoptiert. Das sind drei mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. 63 Adoptionen (oder 70 Prozent) erfolgten durch den Stiefvater bzw. die Stiefmutter. Von den adoptierten Minderjährigen waren 64 jünger als drei Jahre.
Am Jahresende 2021 befanden sich zudem 30 Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege, in der sich das Kind in der neuen Familie eingewöhnt. Das ist ein Rückgang um 16 gegenüber dem Vorjahr.
Quelle: Statistikamt Nord vom 02.08.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Adoptionen in Hamburg 2021: Adoptionen überwiegend durch Stiefvater bzw. -mutter )Immer mehr Stiefväter und Stiefmütter adoptieren Kinder unter 3 Jahren
WIESBADEN – Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen: Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden.
Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle
Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren
Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.
Quelle: Destatis vom 23.06.2022
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Immer mehr Stiefväter und Stiefmütter adoptieren Kinder unter 3 Jahren )Im Jahr 2020 wurden in Bayern 551 Minderjährige adoptiert

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 insgesamt 551 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (628 Adoptionen) eine Abnahme von 12,3 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 274 männlich und 277 weiblich. In 74 Prozent der Fälle adoptierte ein Stiefelternteil die Minderjährigen.
Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 551 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2019 mit 628 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Minus von 12,3 Prozent.
In 486 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit, 65 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.
Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 238 Adoptionen die größte Gruppe.
76 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (405) oder von anderen Verwandten (15 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 131 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 22.06.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Im Jahr 2020 wurden in Bayern 551 Minderjährige adoptiert )Baden-Württemberg: Weiter sinkender Trend bei Adoptionen

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden im Jahr 2019 von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Baden-Württemberg 475 Adoptionen vorgenommen (237 Jungen und 238 Mädchen), damit wurde ein neues Rekordtief erreicht (-2 % im Vergleich zum Vorjahr).
Rund 42 % der adoptierten Minderjährigen hatten das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht. 23 % waren zum Zeitpunkt der Adoption zwischen 3 und unter 9 Jahren und weitere 35 % waren im Alter von 9 bis unter 18 Jahren. Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 391 (82 %) der adoptierten Minderjährigen. Von den 84 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten die meisten aus europäischen (56 %) oder asiatischen (32 %) Ländern.
70 % der Adoptionen von den Adoptionsvermittlungsstellen in Baden-Württemberg erfolgten 2019 durch die Partnerin oder den Partner des leiblichen Elternteils (312) oder durch eine, mit dem Adoptivkind verwandte Person (20).
Ende 2019 waren 596 Bewerbungen bei den Adoptionsvermittlungsstellen vorgemerkt, die ein Kinder adoptieren wollten. Dem gegenüber standen 46 zur Adoption vorgemerkte Minderjährige.


Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 04.08.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Baden-Württemberg: Weiter sinkender Trend bei Adoptionen )Bundestag billigt Stiefkindadoption für unverheiratete Paare

(PFAD/us) Am 13.02.2020 billigte der Bundestag die Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien. Mit dem Gesetz wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das 2019 den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt hatte (wir berichteten).
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Damit ist klar: Auch bei unverheirateten Paaren, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben, soll der Stiefelternteil das Kind seines Partners oder seiner Partnerin adoptieren können. Kinder haben damit zwei rechtliche Elternteile in der Familie, in der sie tatsächlich leben, unabhängig davon, ob die Elternteile miteinander verheiratet sind oder nicht.“
Unter einer „verfestigten“ Partnerschaft versteht man, dass das entsprechende Paar seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat. Auch wenn einer der Partner noch mit einer anderen Person verheiratet ist, ist die Stiefkindadoption in Ausnahmefällen möglich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bundestag billigt Stiefkindadoption für unverheiratete Paare )Kritik an Lösung zur Stiefkindadoption
Berlin: (hib/MWO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Paare geht aus der Sicht von Sachverständigen nicht weit genug. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 29.01.2020 erklärte beispielsweise die Familienrechtsexpertin Nina Dethloff von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zwar würde der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beanstandete Verstoß beseitigt, vor allem bleibe aber unverheirateten Partnern nach wie vor die gemeinschaftliche Adoption verwehrt.
Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf (19/15618) erreichen, dass die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umgesetzt werden (1 BvR 673 /17). Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Willen der FDP-Fraktion, die einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt hat (19/15772), sollen nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Auch müsse es Ehegatten ermöglicht werden, als Einzelperson zu adoptieren.
Dethloff bemängelte wie auch andere Sachverständige den Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft. Dieser sei unglücklich gewählt, da er bereits im Unterhaltsrecht verwendet werde, wo ihm eine andere Bedeutung zukomme. Vorzugswürdig wäre die Verwendung eines anderen, neuen Begriffs, wie etwa der faktischen Lebensgemeinschaft, erklärte Dethloff. Sie forderte den Gesetzgeber auf, mit der Beseitigung gravierender Ungleichbehandlungen von Kindern, die in nichtehelichen Familien aufwachsen, nicht zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht den nächsten Verstoß feststellt.
Anne Sanders von der Universität Bielefeld unterstützte die von der FDP vorgeschlagene große Lösung und meinte, der Begriff „verfestigte Lebensgemeinschaft“ solle ersetzt werden durch „stabile eheähnliche Lebensgemeinschaft“. Sie befürworte eine Regelung, sagte Sanders, nach der Ehepaare und Lebensgefährten entweder gemeinsam oder gar nicht adoptieren können. Andernfalls werde es zu einer Ungleichbehandlung von Ehegatten gegenüber Lebensgefährten kommen. Sollte der Gesetzgeber an der im Entwurf vorgeschlagenen kleinen Lösung festhalten, würde sie kleinere Änderungen anregen. Dazu zähle auch eine Ausnahmeregelung für eine Adoption in einer stabilen eheähnlichen Lebensgemeinschaft, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.
Die Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dafür aus, wünschenswerte Adoptionen nicht an rechtlichen Hürden scheitern zu lassen. So sollte die Adoption für elternlose Kinder ermöglicht werden, und zwar auch in Fällen, in denen die Eltern nicht verheiratet sind, und auch dann, wenn sie zwar verheiratet sind, aber nur einer der beiden Eheleute das Kind adoptieren will. Adoption schaffe Eltern-Kind-Bindungen und verfestige sie durch rechtliche Familienbeziehungen, sagte Sünderhauf.
Katharina Hilbig-Lugani vom Deutscher Juristinnenbund (djb) bemängelte, dass der Entwurf nur eine Regelung zur Stiefkindadoption enthalte und den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption eröffne. Kritisch sehe sie auch die Anhebung der Mindestdauer einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf vier Jahre für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Der Entwurf zeige, so Hilbig-Lugani, dass eine Insellösung nur wenige Probleme löst, aber viele Probleme provoziert. Im Bereich des Adoptions- und Abstammungsrechts bedürfe es daher bald einer großen Lösung, die auch andere Expertinnen anmahnten.
Für überzeugend hält dagegen Ursula Hennel vom Sozialdienst katholischer Frauen den Entwurf. Hennel, die aus der Sicht einer Praktikerin sprach, erklärte, es sei richtig, dass sich die Vorlage auf die Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Partner beschränkt. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass bei einer gleichzeitigen Öffnung der Fremdadoption für nichteheliche Paare adoptionsspezifische Qualitätskriterien und Erfahrungen gegenüber dem Beweggrund der Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Familien aus dem Fokus gerieten.
Gernot Kintzel, Richter am Oberlandesgericht Bamberg, erklärte, mit dem Gesetzentwurf werde dem Beschluss des BVerfG grundsätzlich in geeigneter Weise nachgekommen. Insbesondere bei der Terminologie – wie bei dem Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft – bestehe jedoch noch Verbesserungsbedarf. Maßgeblich für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wem eine Adoption eröffnet werden sollte, müsse das Kindeswohl sein, betonte Kitzel in seiner Stellungnahme. Gleichbehandlungsgesichtspunkte der Adoptivbewerber hätten hinter Belangen des Kindeswohls zurückzutreten. Weitergehende Regelungen wie von der FDP gefordert seien nicht angezeigt.
Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, begrüßte ebenfalls das Ziel des Gesetzentwurfes, Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen, aber stabilen Partnerschaften zuzulassen. Die vom BVerfG geforderte Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen spiegele im Hinblick auf Stabilität und Kindeswohl die gesellschaftliche Realität wider und sei daher überfällig. Gleichzeitig sprach sie sich für eine umfassende Reform des Abstammungs- und Sorgerechts auch für weitere Familienkonstellationen aus.
Constanze Körner vom Berlin Verein Lesben-Leben-Familie sagte, es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass sich ein verändertes, vielfältigeres Familienbild Schritt für Schritt in den Gesetzen durchsetze und Familie längst nicht mehr zwingend an die Ehe gebunden sein müsse. Jedoch sei für lesbische Mütterfamilien noch immer die Stiefkindadoption in der Ehe beziehungsweise der Eingetragenen Lebenspartnerschaft nach der Geburt der einzige Weg, um rechtlich Eltern ihres in die lesbische Beziehung hineingeborenen Kindes zu werden. Dringend notwendig sei daher die Abschaffung der Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Ursprungsfamilien sowie grundsätzlich eine Reform des Abstammungsrechts.
Quelle: Heute im Bundestag vom 29.01.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kritik an Lösung zur Stiefkindadoption )Jugend-Check : Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Der Jugend-Check ist ein Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung und mehr Jugendgerechtigkeit. DasKompetenzzentrum Jugend-Check überprüft Gesetzentwürfe auf mögliche Auswirkungen auf die Lebenslagen junger Menschen zwischen 12 und 27 Jahren.
Der Check vom 18.12.2019 beschäftigt sich mit Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien anlässlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Jugend-Check : Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien )Deutscher Verein zum Gesetzentwurf Stiefkindadoption

Das Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedete am 04.12.2019 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien.
Mit dem Entwurf soll nichtehelichen Stieffamilien, die in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ eheähnlich zusammenleben bzw. mit einem gemeinsamen Kind im Haushalt leben, die Adoption von Stiefkindern ermöglicht werden. Der Deutsche Verein begrüßt den Entwurf als eine Anpassung an die Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland und betrachtet die im Entwurf vorgegebenen Regelbeispiele einer verfestigten Lebensgemeinschaft als angemessen. Der Deutsche Verein regt an, die ebenfalls in diesem Entwurf vorgenommenen Änderungen des Kollisionsrechtes zur Adoption in Fällen mit Auslandsbezug zu überdenken, da die geplanten Anknüpfungsregeln den Auslandsbezug weitgehend außer Acht lassen.
zur ausführlichen Stellungnahme
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Deutscher Verein zum Gesetzentwurf Stiefkindadoption )Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/15618) vorgelegt, mit dem die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, heißt es in dem Gesetz, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 (1 BvR 673/17 (BGBl. I S. 737)) umgesetzt werden. Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 05.12.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption )Im Jahr 2018 wurden in Bayern 592 Minderjährige adoptiert – Knapp dreiviertel davon von einem Stiefelternteil

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2018 insgesamt 592 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (577 Adoptionen) eine Zunahme von 2,6 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 300 männlich und 292 weiblich. In 74 Prozent der Fälle adoptierte die Stiefmutter bzw. der Stiefvater die Minderjährigen.
Im Jahr 2018 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 592 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2017 mit 577 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Plus von 2,6 Prozent.
In 510 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatangehörigkeit, 82 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.
Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 221 Adoptionen die größte Gruppe.
77 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (438) oder von anderen Verwandten (16 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 138 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
„Stiefkindadoptionen – Lästige Pflicht oder wirksames Instrument?“ am 27.08. in Halle/Saale
Für Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung referiert Dr. Oliver Hardenberg zum Thema „Stiefkindadoptionen – Lästige Pflicht oder wirksames Instrument?„. Veranstalter dieses Seminars am 27.08.2019 in Halle/Saale ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Im Seminar wird sich umfassend mit der Thematik Stiefkindadoptionen auseinandergesetzt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rolle des einwilligenden Elternteils
- Exploration des Kindes/ Jugendlichen (Methoden)
- Überprüfung und Vorbereitung des Annehmenden/ der Annehmenden
- Wann ist aus Sicht des Kindes/ des Jugendlichen die Adoption durch einen Stiefelternteil zu befürworten?
- Wann ist die Adoption durch den Stiefelternteil kritisch zu sehen?
nähere Informationen (Seite 148)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Stiefkindadoptionen – Lästige Pflicht oder wirksames Instrument?“ am 27.08. in Halle/Saale )BVerfG: Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig
Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann.
Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig erklärt sowie dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 33/2019 des Bundesverfassungsgerichts vom 02.05.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für BVerfG: Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig )Mecklenburg-Vorpommern: 62 Adoptionen in 2016
62 Kinder und Jugendliche, 32 Mädchen und 30 Jungen, wurden 2016 adoptiert. Das waren 17 Adoptionen mehr als im Vorjahr.
30 der 62 Adoptionen erfolgte durch Verwandte oder durch Stiefeltern, also einen neuen Partner oder eine neue Partnerin des leiblichen Elternteils und 32 durch nicht verwandte Personen.
Von den im Jahr 2016 adoptierten Kindern waren 29 unter drei Jahre alt. Lediglich 5 von ihnen wurden von Verwandten oder Stiefeltern adoptiert, 24 Kleinkinder waren dagegen nicht mit ihren Adoptiveltern verwandt. Bei den älteren Kindern verhielt es sich genau umgekehrt: 25 der insgesamt 33 Kinder, die über drei Jahre alt waren, wurden von ihren Stiefeltern adoptiert und nur 8 von fremden Personen.
Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern vom 17.08.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Baden‑Württemberg: Jedes fünfte adoptierte Kind hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit – Zahl der Adoptionen weiterhin rückläufig
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden 2016 von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Baden‑Württemberg 490 Adoptionen vorgenommen. Damit ist die Zahl der Adoptionen im Vergleich zum Vorjahr (510) um 4 % gesunken.
2016 wurden in Baden Württemberg 245 Jungen und 245 Mädchen zur Adoption vermittelt. Knapp ein Drittel der Adoptierten hatte das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht, 11 % waren zum Zeitpunkt der Adoption zwischen 3 und unter 6 Jahren alt, weitere 16 % waren im Alter von 6 bis unter 9 Jahren. 41 % der adoptierten Kinder und Jugendlichen war zwischen 9 und 18 Jahre alt.
Gut 70 % der Adoptionen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Baden‑Württemberg erfolgten 2016 durch die Partnerin oder den Partner des leiblichen Elternteils und demach durch Stiefeltern (336) oder durch eine, mit dem Adoptivkind verwandte Person (9). Es sind hierbei deutliche alterspezifische Unterschiede erkennbar. 45 % (70) der adoptierten Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren wurden von einem Stiefelternteil adoptiert, 55 % (86) von nicht verwandten Personen. Auch bei den 3 bis unter 6 Jährigen Adoptivkindern überwiegen mit 57 % (32) die Adoptionen durch nicht verwandte Personen. Schulpflichtige Kinder von 6 bis unter 9 Jahren werden hingegen deutlich seltener von nicht Verwandten angenommen (13 %). Bei den über 9-Jährigen liegt der Anteil bei 9 %. Bei knapp 80 % (391) der adoptierten Kinder und Jugendlichen war der leibliche Elternteil vor Beginn des Adoptionsverfahrens ledig oder geschieden. In 4 Fällen (1 %) wurde ein Kind von verheirateten und zusammenlebenden Eltern abgegeben. Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 386 (79 %) der adoptierten Kinder und Jugendlichen. Deren Anteil hat sich im Vergleich zum Erhebungsjahr 2015 um 5 %punkte erhöht. Von den 104 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten 58 % (60) aus europäischen und 31 % (32) aus asiatischen Ländern.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 16.08.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Sachsen-Anhalt: Anzahl der Adoptionen im Jahr 2014 leicht gesunken
Im Jahr 2014 erhielten nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 101 Kinder und Jugendliche im Alter unter 18 Jahren ein neues Zuhause, davon 42 Mädchen und 59 Jungen. Im Vergleich zum Jahr 2013 sank die Zahl der Adoptionen nur leicht um 2 Prozent.
Zum Zeitpunkt der Adoption waren über die Hälfte der Kinder unter 3 Jahre alt, 13 Prozent zwischen 3 und unter 6 Jahren, 23 Prozent zwischen 6 und unter 12 Jahren und 12 Prozent waren 12 Jahre und älter.
Zu Beginn der Adoptionspflege bzw. des Adoptionsverfahrens waren je ein Drittel der Kinder bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil bzw. neuem Partner/Partnerin oder im Krankenhaus (nach der Geburt) untergebracht und in 26 Prozent der Fälle lebte das Kind in einer Pflegefamilie.
In zwei Drittel der Fälle standen die adoptierten Kinder und Jugendlichen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu den Adoptiveltern. Bei 32 Prozent der Adoptionsfälle waren die Adoptierenden Stiefmutter oder Stiefvater, bei 2 Prozent waren es andere Verwandte.
Am Ende des Jahres 2014 waren 114 Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege untergebracht, davon 47 Mädchen und 67 Jungen. Das ist ein Anstieg um knapp 23 Prozent zum Vorjahr. Die Zeit der Adoptionspflege soll dem Vormundschaftsgericht eine Prognose ermöglichen, ob sich zwischen den potentiellen Eltern und den Kindern eine Eltern-Kind-Beziehung einstellen wird.
Bei den Adoptionsvermittlungsstellen lagen am Jahresende 89 Bewerbungen für 45 zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche vor. Somit gab es 2 Adoptionsbewerbungen je vorgemerktem Kind. Im Jahr zuvor bewarben sich 3 potentielle Eltern für ein Kind.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 26.10.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zahl der Adoptionen im Jahr 2013 um 2,4 % gesunken
WIESBADEN – Die Zahl der Adoptionen in Deutschland ist im Jahr 2013 auf 3 793 Adoptionen zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 2,4 % weniger als im Jahr 2012.
Mehr als die Hälfte aller Adoptionen (2 232 beziehungsweise 59 %) erfolgte durch Stiefeltern, also einen neuen Partner oder eine neue Partnerin des leiblichen Elternteils. 113 Kinder (3 %) wurden durch Verwandte angenommen, 1 448 Kinder (38 %) durch nicht verwandte Personen.
Gut ein Drittel (35 %) der im Jahr 2013 adoptierten Kinder war unter drei Jahre alt. Hier zeigten sich Unterschiede beim Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu den Adoptiveltern: Bei Adoptionen von nicht verwandten Kindern lag der Anteil der unter Dreijährigen bei 64 %. Dagegen betrug der Anteil unter dreijähriger Kinder bei einer Adoption durch Verwandte oder Stiefeltern lediglich 16 %.
Für eine Adoption vorgemerkt waren am Jahresende 2013 insgesamt 817 Kinder und Jugendliche. Das waren 15 % weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Adoptionsbewerbungen hat sich gegenüber 2012 erneut vermindert. In den Adoptionsvermittlungsstellen lagen 5 362 Adoptionsbewerbungen (– 5 %) vor. Rechnerisch standen damit einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen sieben mögliche Adoptiveltern gegenüber.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.
Zusätzlich sind detaillierte Informationen über die Tabellen zur Statistik der Adoptionen (22521) in der GENESIS-Online Datenbank abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 01.08.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )276 Jungen und 300 Mädchen wurden 2013 in Baden-Württemberg adoptiert
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden im Jahr 2013 in Baden-Württemberg 576 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren adoptiert. Das sind 20 Adoptionen und somit 3,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2012 waren die Adoptionen im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent gesunken. Seit dem Jahr 1990 ist die Zahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen um fast 50 Prozent zurückgegangen.
Von den 276 Jungen und 300 Mädchen waren 43 Prozent (247) zwischen 3 und 12 Jahre alt, knapp ein Drittel (169) hatte das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht.
Für zwei Drittel der Adoptierten (385) war mit der Adoption keine Veränderung der Lebensumstände und Bezugspersonen verbunden. Sie wurden von ihrem Stiefvater oder ihrer Stiefmutter an Kindes statt angenommen. Bei 30 Prozent der Fälle (175) standen die Adoptiveltern in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu dem von ihnen adoptierten Kind oder Jugendlichen. 61 Kinder oder Jugendliche lebten vor der Adoption in einem Heim, 48 in einer Pflegefamilie.
Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 403 (70 Prozent) der Adoptierten. Von den 173 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten 45 Prozent (78) aus europäischen Ländern, darunter 22 Kinder aus Ländern der Russischen Föderation. Knapp 30 Prozent (48) der ausländischen Adoptierten kamen aus Asien, darunter 21 Kinder aus Thailand. 14 Prozent (24) stammten aus Amerika und 13 Prozent (22) aus Afrika. Weniger als die Hälfte (79) der Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit wurde aus Anlass der Adoption nach Baden-Württemberg geholt.
Am Ende des Jahres 2013 waren 25 Mädchen und 26 Jungen für eine Adoption vorgemerkt. Bei den Adoptionsvermittlungsstellen lagen 704 Anträge von Bewerbern vor, die gern ein Kind adoptieren möchten. So kamen rein rechnerisch auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind 14 mögliche Adoptiveltern. In Adoptionspflege befanden sich 174 Kinder und Jugendliche. Die Adoptionspflege ermöglicht ein gegenseitiges Aneinandergewöhnen, während das Kind oder der Jugendliche bei einem adoptionswilligen Paar lebt.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 14.07.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Im Jahr 2013 wurden in Bayern 576 Minderjährige adoptiert – Mehr als zwei Drittel davon von einem Stiefelternteil
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2013 insgesamt 576 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (616 Adoptionen) einen Rückgang von 6,5 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 292 männlich und 284 weiblich. In 69 Prozent der Fälle adoptierte die Stiefmutter oder der Stiefvater die Minderjährigen.
Im Jahr 2013 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitungen insgesamt 576 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2012 mit 616 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies einen Rückgang von 6,5 Prozent.
In 459 Fällen (rund 80 Prozent) hatten die Minderjährigen die deutsche Staatangehörigkeit, 117 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.
Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 168 Adoptionen die größte Gruppe.
Mehr als 70 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (399) oder von anderen Verwandten (elf) an Kindes statt angenommen.
Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld und verursachte somit in der Regel keine größeren Veränderungen der Lebensumstände und Bezugspersonen.
Bei 166 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.
Ende letzten Jahres waren 101 Minderjährige zur Adoption vorgemerkt – 54 männliche Kinder/Jugendliche und 47 weibliche. Gleichzeitig lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 883 Adoptionsbewerbungen vor. Das heißt, dass es rein rechnerisch für jeden zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen neun mögliche Adoptiveltern gab.
Hinweis: Eckdaten zu den Adoptionen finden Sie in unserer Online-Datenbank unter folgendem Link: www.statistikdaten.bayern.de/genesis/adoptionen
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 03.07.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Adoptionsrechte werden erweitert
Berlin: (hib/KOS) Eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten künftig mehr Adoptionsrechte: Einen Tag vor der abschließenden Abstimmung im Bundestag votierte der Rechtsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD für zwei identische Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der Regierung (18/841 und 18/1285), nach denen lesbischen und schwulen Paaren das Recht zur sogenannten Sukzessivadoption eingeräumt wird: Homosexuelle werden ein Kind, das von ihrem Partner bereits adoptiert worden ist, fortan nachträglich ebenfalls adoptieren können.
Am Widerstand von Union und SPD scheiterte im Ausschuss die von der Linken unterstützte Gesetzesvorlage der Grünen mit der Nr. 18/577 (neu), die auf die völlige Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften zielte und gleichgeschlechtlichen Paaren auch die gemeinsame Adoption von Kindern erlauben wollte.
Mit ihrer Initiative will die Koalition ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Februar 2013 umsetzen, das die Praxis, Lebenspartnern eine Sukzessivadoption zu verwehren, als grundgesetzwidrig eingestuft und bis Ende Juni dieses Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt hatte. Aus Karlsruher Sicht verletzt die bislang geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Bisher konnten Lesben und Schwule nur das leibliche Kind des Partners adoptieren, was als Stiefkindadoption bezeichnet wird.
In der Debatte kritisierte die Linke, dass es bei der Adoption auch weiterhin keine rechtliche Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften geben werde. Die Grünen erklärten, Union und SPD würden das Karlsruher Urteil, das eine Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehepaaren verlange, offensichtlich verfassungswidrig umsetzen. Die Grünen wiesen auf eine Passage in der Entscheidung des Verfassungsgerichts hin, wonach zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft keine Unterschiede existierten, die eine ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten.
Seitens der Regierung wurde betont, Karlsruhe habe die Frage der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner offen gelassen, was dem Gesetzgeber einen Spielraum gebe. Auch CDU und CSU wiesen die Vorwürfe der Grünen zurück, die das Urteil vom Februar 2013 völlig falsch interpretierten. Unionsabgeordnete verwiesen auf Unterschiede zwischen einer Sukzessiv- und einer gemeinschaftlichen Adoption. Im ersteren Fall habe das Kind bereits Beziehungen zu einem der Lebenspartner aufgebaut. Bei gemeinschaftlichen Adoptionen hingegen kämen Kinder in eine neue Beziehung hinein, was für sie eine Belastung darstellen könne. Zu dieser Problematik lägen bislang kaum fundierte Studien vor. Die Frage einer Volladoption sei noch nicht entscheidungsreif.
Die SPD sagte, man stimme dem neuen Gesetz nicht aus eigenem Antrieb und nicht aus tiefer Überzeugung zu, man hätte gerne jetzt schon weitergehende Regelungen vereinbart. Die Fraktion verwies auf den Koalitionsvertrag mit entsprechenden Vereinbarungen zwischen beiden Parteien. Zurückgewiesen wurde die Kritik der Grünen an der Gesetzesvorlage. Die SPD betonte, die Adoption sei ein hoheitlicher Akt, bei dem es um das Kindeswohl gehe.
Abgelehnt wurde von der Koalition ein von der Linken unterstützter Gesetzentwurf der Grünen (18/842), der die Ratifizierung des Europaratsvertrags über die Adoption von Kindern in der 2008 revidierten Fassung verlangt. In der Bundesrepublik gelte noch die alte Version dieses Abkommens aus dem Jahr 1967, die eine Sukzessivadoption nur Ehepaaren gestattet, so die Grünen. Die neue Fassung des Abkommens von 2008 räumt indes den 47 Mitgliedsnationen des Straßburger Staatenbunds das Recht ein, die Sukzessivadoption auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu erlauben wobei die einzelnen Länder zu einem solchen Schritt nicht verpflichtet sind. Die Europaratsstaaten können zudem Lesben und Schwulen das Recht zur gemeinsamen Adoption von Kindern einräumen, sind dazu aber nicht gezwungen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 21.05.2014
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