Bayern: Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe 2016
2016 wurden mehr als 6,7 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe verausgabt
Dies entspricht einem Plus von 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr
2016 wurden in Bayern insgesamt 6.737 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 458 Millionen Euro verbleiben Nettoausgaben von rund 6.279 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entfielen von den Bruttoausgaben 4 582 Millionen Euro auf die Kindertagesbetreuung, davon 4.506 Millionen auf Kindertageseinrichtungen und 76 Millionen auf den Bereich der Kindertagespflege.
In Bayern wurden im Laufe des Jahres 2016 insgesamt 6.737 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt, was gegenüber dem Vorjahr (6.263 Millionen Euro) einer Steigerung von 7,6 Prozent entspricht. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 458 Millionen Euro lagen die Nettoausgaben mit 6.279 Millionen Euro 7,1 Prozent über denen des Vorjahres (mit 5.861 Millionen Euro).
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden von den Nettoausgaben 3.465 Millionen Euro (55 Prozent) für Leistungen öffentlicher Träger und 2.814 Millionen Euro (45 Prozent) als Zuschuss an freie Träger verausgabt.
Von den Bruttoausgaben waren 4.582 Millionen Euro für Kindertagesbetreuung der größte Posten und lag gut fünf Prozent über denen des Vorjahres.
Mit 1.516 Millionen Euro wurden die Bereiche Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen gefördert, was einem Plus von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 02.11.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Öffentliche Hand gab 2013 rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus
WIESBADEN – Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2013 insgesamt rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Ausgaben damit gegenüber 2012 um 10,2 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.
Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr.
Rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) – insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro.
Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.
Quelle: Destatis vom 23.01.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )AGJ verabschiedet Diskussionspapier zu privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung
PRIVATE ERZIEHUNG IN ÖFFENTLICHER VERANTWORTUNG –
FOLGEN FÜR DIE KOMPETENZANFORDERUNGEN IN DER KINDERTAGESPFLEGE UND DER PFLEGEKINDERHILFE
Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Mit der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII und der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII gibt es zwei Angebotsformen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen haben. Für beide Angebote charakteristisch ist, dass sie ursprünglich als familienanaloge Betreuung im privaten Raum konzipiert und somit staatlichen Regulierungen weitestgehend entzogen waren1. Beide Angebotsformen verändern sich und gewinnen an Bedeutung, sobald sich die Rahmenbedingungen des jeweils institutionellen Pendants verändern. Eine dadurch wachsende Gemeinsamkeit dieser im Prinzip unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass jenseits von Professionalisierungsnotwendigkeiten auf der einen Seite und der privat organisierten Erziehung in familiären Kontexten auf der anderen Seite zunehmende Qualifizierungserfordernisse offensichtlich werden, die Ausdruck der Wahrnehmung von privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung sind.
So hat der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013 dazu geführt, dass vor allem in den Kommunen, in denen der Kitaplatz-Ausbau noch hinter den Erwartungen zurückliegt, Kindertagespflegestellen als kurzfristigere und flexibler zu realisierende Alternativen angesehen werden. Hierdurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an einen frühkindlichen Bildungsort und den bestehenden Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen im Bereich der Kindertagespflege.
Mit der Zunahme der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde u.a. die Forderung erhoben, dass neben der notwendigen Verbesserung der Steuerungsinstrumente und der Einführung von vergleichbaren Qualitätsstandards geprüft werden solle, ob nicht die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine kostengünstigere Alternative zu einer stationären Unterbringung darstellt.
Trotz dieser skizzierten Gemeinsamkeiten unterscheiden sich beide Angebotsformen jedoch erheblich. Dies betrifft beispielsweise die Gründe für die Inanspruchnahme beider Angebotsformen, die Dauer der jeweiligen Betreuungszeiten oder das Selbstverständnis der Pflegepersonen.
Bei der Kindertagespflege steht u.a. der Wunsch oder die Notwendigkeit im Vordergrund, auch mit einem Kleinkind berufstätig sein sowie eine Betreuungsform wählen zu können, die eine größere Familiennähe aufweist. Mit Blick auf die Betreuungszeit werden über 40% der
unter Dreijährigen in der Kindertagespflege nicht länger als 25 Stunden in der Woche von der Tagespflegeperson betreut2 und entgegen dem Selbstverständnis von Pflegefamilien sieht die Tagespflegeperson ihre Aufgabe eher als eine berufliche Tätigkeit an.
Pflegefamilien hingegen nehmen Kinder beispielsweise aus Familien auf, bei denen ein erzieherischer Bedarf festgestellt wurde. In diesem Fall stellen sie eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege dar und sollen dazu beitragen, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern und eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zu ergänzen oder zu ersetzen. Aus der Perspektive der Pflegeeltern geht es gleichzeitig um die Möglichkeit, den Pflegekindern ein neues Zuhause zu geben. Im Gegensatz zur Kindertagespflege leben Pflegekinder im Rahmen der Vollzeitpflege über Tag und Nacht außerhalb der Herkunftsfamilie bei ihren Pflegefamilien und tun dies im Durchschnitt für drei bis vier Jahre.3 Allerdings variiert die Verweildauer der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen erheblich, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls auf kurze bzw. befristete Zeit oder auf Dauer. Laut dem 14. Kinder und Jugendbericht dauerten knapp 44 Prozent der im Jahr 2010 beendeten Vollzeitpflegen gem. § 33 SGB VIII zwei Jahre und länger.4 In Bezug auf das Selbstverständnis begreifen Pflegeeltern ihre Aufgabe eher als eine „Lebensform“ und haben für sich selbst nicht den Anspruch, dass ihre Tätigkeit als eine Erwerbstätigkeit wahrgenommen wird.
Neben der in den letzten Jahren stattgefundenen Sensibilisierung für Kinderschutzthemen und den damit verbundenen Veränderungen der rechtlichen Grundlagen gibt es für beide Angebotsformen jeweils spezifische Anlässe, eine (sukzessive) Verfachlichung oder gar Verberuflichung zu fordern. In der Kindertagespflege stehen insbesondere die Erwartungen an frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung und somit die Umsetzung der Bildungspläne im Vordergrund.
Bei den Pflegefamilien ist der hohe Anteil an gescheiterten Hilfen5 Anlass genug, darüber nachzudenken, ob durch eine stärkere Verfachlichung die Erfolgsquoten gesteigert werden könnten. Doch auch zu bewältigende Herausforderungen, beispielsweise in Bezug auf besonders belastete und/oder ältere Kinder (§ 33, Satz 2 SGB VIII), Veränderungen der kommunalen Praxis im Sinne einer zunehmenden Anerkennung familiärer Betreuungsformen als geeignete Alternative zur Heimunterbringung sowie neue Forschungsergebnisse6 befördern die Sichtweise der Notwendigkeit einer fachlichen Weiterentwicklung.
Ausgehend von der öffentlichen Verantwortung der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sowie der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die Leistungen nach dem SGB VIII will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit diesem Diskussionspapier einen Impuls für eine Fachdebatte im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als private Erziehung in öffentlicher Verantwortung leisten. In den Blick genommen werden soll die im gesellschaftlichen und fachlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der weitergehenden Verfachlichung bzw. Qualifizierung der Pflegekinderhilfe im Hinblick auf die verschiedenen Akteure sowie strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
1. Bedeutung der privaten Erziehung in öffentlicher Verantwortung
Die Definition dessen, was der Sphäre des Privaten zugerechnet wird und damit auch in besonderer Weise geschützt und dem Zugriff anderer entzogenen ist, und dem, was öffentlich verhandelt werden kann und muss, wird gesellschaftlich immer wieder neu bestimmt. In Bezug auf die Erziehung von Kindern kommt es regelmäßig zu Verschiebungen der Grenzen zwischen innerfamilialen Angelegenheiten und dem, was als Aufgabe der Gesellschaft verstanden wird. In den letzten Jahren erfordern der Strukturwandel familiärer Lebensformen und die fortschreitende Institutionalisierung von Kindheit und Jugend eine Neubestimmung dessen, was der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern zuzuordnen ist.
Was dabei unter öffentlicher Verantwortung verstanden wird bzw. werden kann, ist uneinheitlich. Im 11. Kinder- und Jugendbericht wird die öffentliche Verantwortung im Sinne der Verantwortung für die Ermöglichung eines gelingenden Lebens in den Vordergrund gestellt. „Die Lebensbedingungen sind so zu gestalten, dass Eltern und junge Menschen für sich selbst und füreinander Verantwortung tragen können“.7 Öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern beinhaltet also sowohl den Ausbau von Infrastrukturangeboten, die Familien bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen und die die Kinder in ihrer Entwicklung und Bildung fördern, als auch das Versprechen, dass die Angebote, die staatlich gefördert oder rechtlich reguliert werden, qualitative Mindeststandards erfüllen. Damit verbunden sind selbstverständlich auch Maßnahmen zur Sicherstellung von Kinderrechten.
Wie im 14. Kinder- und Jugendbericht ausgeführt ist, kann jedoch aus der Verlagerung von ehemals innerfamilialen Erziehungsaufgaben in den öffentlichen Raum noch nicht auf eine Verstaatlichung von Erziehungsaufgaben geschlossen werden. Vielmehr kommt es zu neuen Formen privater Verantwortungsübernahme im öffentlichen Raum8 und wohl auch zu neuen Formen öffentlicher Verantwortungsübernahme im privaten Raum, insbesondere wenn man an die beiden Angebote Kindertagespflege und Pflegekinderhilfe denkt. Dieses neue Verhältnis von privater und öffentlicher Verantwortungsübernahme führt, so die Jugendberichtskommission, nicht zu einer Verdrängung privater Verantwortung, sondern zu neuen hybriden Formen, die im Ergebnis zu einer größeren privaten und öffentlichen Verantwortungsübernahme führen.
Die staatliche Rolle in den pluralistischen Wohlfahrtsarrangements lässt sich beschreiben als zentrale Planungs- und Steuerungsinstanz und Garant für die Verwirklichung von Rechten und damit eben auch als Qualitätssicherer. Öffentliche Verantwortung besteht somit sowohl gegenüber den Personen, die diese gesetzlich normierten Aufgaben übernehmen, als auch gegenüber den Kindern und Eltern, die diese Angebote in Anspruch nehmen. Eine besondere Herausforderung für die Wahrnehmung der Aufgabe als Qualitätssicherer liegt in der wachsenden Diskrepanz zwischen den geforderten Qualifikationen der handelnden Personen und den inhaltlichen und fachlichen Ansprüchen an ihre Arbeit. Zudem lassen die Sensibilisierung für Kinderschutzfragen und die Erwartungen an die Initiierung von Bildungsprozessen die Anforderungen weiter steigen.
Diese hier nur angedeuteten Entwicklungen bleiben für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe nicht ohne Konsequenzen. Denn eigentlich findet die Erziehung von Kindern bei Tagespflegepersonen und Pflegeeltern im privaten Raum statt, also in der Sphäre, die dem staatlichen Zugriff weitestgehend entzogen ist. Aufgrund der Zuordnung dieser Erziehungssettings zum privaten Raum – so könnte man argumentieren – entzöge er sich der öffentlichen Verantwortung und damit auch der öffentlichen Einmischung in der Form von Erlaubnisverfahren und der Definition von Mindeststandards. Da es sich bei den beiden Angebotsformen allerdings um gesetzlich normierte Leistungen handelt, die damit den Eltern und den Kindern auch die Einhaltung von fachlichen Standards versprechen und hierüber erst das Vertrauen in die Angebote generieren, ist eine strikte Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre nicht mehr möglich.
Dies hat zur Folge, dass neue Formen der öffentlichen Verantwortungsübernahme gefunden werden müssen. Diese können zum Beispiel in der Setzung umfangreicherer Qualitätsanforderungen sowie höherer Anforderungen für die Qualitätssicherung im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe bestehen, in der Bereithaltung von ausreichenden Kapazitäten professioneller Unterstützung und Beratung sowie in der Etablierung von geregelten oder niedrigschwelligen Beschwerdeverfahren für die Adressatinnen und Adressaten der Angebote. Diese Entwicklungen sprechen sehr dafür, eine Verfachlichungs-, wenn nicht gar Verberuflichungsdebatte, in Bezug auf verschiedene Teilsegmente der Kindertagespflege und der Pflegekinderhilfe zu führen.
Andererseits bedeutet diese deutliche Ausweitung der öffentlichen Verantwortung für das, was hinter den ehemals „verschlossenen Türen“ dieser Angebote geschieht, im Umkehrschluss nicht automatisch, dass nun jedes von Eltern gewählte Arrangement der Beteiligung Dritter bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder (z.B. durch Großeltern, Babysittende, Nachbarn) staatlicher Aufsicht unterliegt.
2. Professionalisierung, Verberuflichung und Verfachlichung
Mit Blick auf die im (fach-) öffentlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der Qualifizierung der Pflegekinderhilfe bezieht sich das vorliegende Diskussionspapier auf folgende definitorische Überlegungen:
Professionalisierung ist ein Begriff, der trotz aller definitorischen Differenzen entweder den Erwerb und die Anwendung professioneller Kompetenz auf höchstem Niveau oder aber sogar die Professionswerdung spezifischer sozialer Dienstleistungen im Prozess der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und Statuszuschreibung meint.
Verberuflichung bedeutet, dass die Aufgabenerfüllung bei der Arbeitsperson einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialen Bereich voraussetzt, dass die Qualität der Aufgabenerfüllung über Kammern o.dgl. gesichert wird sowie, dass die beruflich tätigen Personen eine regelmäßige und ausbildungsadäquate Entlohnung erhalten.
Verfachlichung beginnt dort, wo Personen Aufgaben im sozialen Bereich in bezahlter Tätigkeit erfüllen und dafür in unterschiedlicher Form unterhalb einer Berufsausbildung (Anlernung, Weiterbildung…) qualifiziert sein müssen.
Vor dem Hintergrund dieser definitorischen Schablone ergeben sich für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als einerseits private Erziehungssettings und als andererseits gesetzlich normierte, öffentlicher Verantwortung unterliegende Leistungen entsprechende Klärungsbedarfe.
So wird der Begriff der Professionalisierung in dem hier verstandenen Sinne beispielsweise vorschnell auf den Bereich der Kindertagespflege angewendet, in dem es zunächst eher um Verfachlichung als Beschreibung und Kontrolle des Erwerbs sowie der Anwendung eines definierten Sets von Kompetenzen in entlohnten Tätigkeiten gehen muss.
3. Die Kindertagespflege
Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren einen starken Bedeutungszuwachs erfahren. Mit der rechtlichen Gleichstellung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren (§ 24 SGB VIII) durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) aus dem Jahr 2005 und aufgrund der Einigung zwischen Bund und Ländern, bis zum 01. August 2013 ein bedarfsgerechtes und qualitätsorientiertes Angebot für unter Dreijährige zu schaffen, hat die Bedeutung der Kindertagespflege in den Kommunen und Kreisen kontinuierlich zugenommen. Bereits bei den Berechnungen der durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) entstehenden Ausbaukosten ist davon ausgegangen worden, dass etwa ein Drittel der benötigten Betreuungsplätze durch die Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden kann. So wundert es nicht, dass sich sowohl die Anzahl der Betreuungsplätze als auch die Anzahl der Tagespflegepersonen dynamisch entwickelt hat, auch wenn bis heute der politisch anvisierte Anteil von 30%9 bezogen auf die neu geschaffenen Plätze noch nicht flächendeckend erreicht ist. Unterstützt wurde diese Dynamik beispielsweise durch das im Oktober 2008 gestartete Aktionsprogramm „Kindertagespflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Ziel, mehr Tagespflegepersonen zu gewinnen, die Qualität der Betreuung zu steigern und das „Berufsbild“ insgesamt aufzuwerten.10
Zudem trägt die Kindertagespflege dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach einer Betreuungsform Rechnung, die ihren Vorstellungen von Erziehung möglichst nahe kommt. Bei kleinen Kindern ist dies häufig eine Form, die als besonders familiennah wahrgenommen wird, d.h. überschaubare Gruppen mit bestimmten Tagesabläufen und Räumlichkeiten ähnlich wie zu Hause, sodass sich kleine Kinder in einer gewohnten Lebenssituation wiederfinden und allmählich neue Bindungen außerhalb der Familie aufbauen können. Inwiefern die Annahme der Familienähnlichkeit vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausdifferenzierung und Formenvielfalt der Betreuungssettings noch zutrifft, wird allerdings auch unter den Akteuren im Bereich der Kindertagespflege kritisch diskutiert.11
Zwar ist die Kindertagespflege vorrangig als Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren gedacht, doch steht sie auch älteren Kindern offen, beispielsweise um Randzeiten abzudecken, wenn die Betreuungszeit in der besuchten Einrichtung nicht ausreicht (kitaergänzende Randzeiten), wodurch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt werden kann.
Es hat sich eine Vielzahl unterschiedlicher Angebotsformen in der Kindertagespflege herausgebildet. Grundsätzlich gilt für alle – in Abgrenzung zur Kindertagesstätte – der nichtinstitutionelle Charakter.
Der überwiegende Teil der Tagespflegepersonen betreut die Kinder in der eigenen Wohnung. Daneben gibt es inzwischen eine große Vielfalt an Betreuungsformen in der Kindertagespflege: Kinder werden im Haushalt ihrer Eltern, in anderen geeigneten Räumen oder ergänzend in bestehenden Kindertagesstätten und Familienzentren betreut. Kinder werden aber zunehmend auch in Betrieben (in der Regel in Großtagespflege) und hier zum Teil durch festangestellte Tagespflegepersonen betreut. Tagespflegepersonen arbeiten beispielsweise in Zweier- oder Dreierteams zusammen und versorgen gemeinsam bis zu zehn Kinder gleichzeitig in angemieteten Räumen. Allerdings variieren die landesrechtlichen Regelungen für die unterschiedlichen Formen der Kindertagesbetreuung zum Teil erheblich.12
Die Großtagespflege als einrichtungsähnliches Setting, in dem zwei oder mehrere Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen, entwickelt sich sowohl im ländlichen Raum als auch in Großstädten dynamisch. Allerdings gibt es auch hier erhebliche Unterschiede – sowohl zwischen als auch innerhalb der Bundesländer. In einzelnen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird zum Beispiel der Ausbau der Großtagespflege gezielt gefördert. In Sachsen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein hingegen hat die Großtagespflege keine große Bedeutung.
Die Vorteile der Großtagespflege liegen aus der Perspektive der Kindertagespflegeperson in einer klaren Trennung von Betreuungstätigkeit und Privatsphäre sowie in der Möglichkeit des kollegialen Austausches. Auch finanziell gibt eine Großtagespflege größere Sicherheit, da viele Kosten gemeinsam getragen werden können. Für Eltern steht u.a. die Verlässlichkeit des Angebotes, d.h. die Vertretung im Notfall im Vordergrund. Für kleinere Firmen und mittelständische Betriebe erscheint die Großtagespflege als Alternative, betriebliche Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen und so die Familienfreundlichkeit als Arbeitgeber erhöhen zu können, wenn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen eine betriebliche Kindertagesstätte nicht auslasten würde.
Neben den aufgeführten Vorteilen gibt es im Zuge der zunehmenden Ausdifferenzierung der Kindertagespflege auch Anlass für eine kritische Sichtweise in Bezug auf die Großtagespflege. Zwar können die Bundesländer bestimmen, dass eine Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt und insgesamt nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe in einer Kindertagesstätte. Dennoch werden aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf die institutionalisierte Kindertagesbetreuung, der Gefahr der Dequalifizierung des gesamten Feldes der Kindertagesbetreuung sowie des Risikos einer Förderung der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen auch kritische Stimmen im Hinblick auf die Gefahr einer „Kita-Light-Version“ laut. Zudem geht mit der Institutionalisierung der Kindertagespflege der Verlust an Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeiten einher.
Anforderungen an die Qualität(ssicherung)
Wenn sich die Kindertagepflege von der ursprünglichen Form der Betreuung von einzelnen zusätzlichen Kindern neben den eigenen Kindern im privaten Haushalt hin zu einer gewerblichen Betreuung mit den gleichen fachlichen Ansprüchen wie an die Kindertagesstätten im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages entwickelt, müssen sich auch die fachlichen Anforderungen dieser Entwicklung anpassen. Als mögliche Stellschrauben der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind hier sowohl die Qualifizierung der Pflegepersonen und der Fachberatung als auch strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen.13
Die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern bedarf im Unterschied zu den anderen Formen der Kindertagespflege keiner Pflegeerlaubnis.14 Bei den erlaubnispflichtigen Betreuungsformen in der Kindertagespflege müssen unterschiedliche Voraussetzungen seitens der Tagespflegepersonen erfüllt sein. Dabei wird die Feststellung der persönlichen Eignung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII von den örtlichen Jugendämtern vorgenommen. Neben einem anerkannten Qualifizierungslehrgang (beispielsweise entlang des DJI-Curriculums mit einem Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden), dem Verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten und den persönlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise pädagogische Kompetenz und Kooperationsbereitschaft im Hinblick auf die Eltern, sind auch spezielle auf die Tätigkeit ausgerichtete fachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählen u.a. die Bereitschaft zu jährlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die aktive Auseinandersetzung mit Fachfragen. Darüber hinaus sind allerdings auch organisatorische Kompetenzen erforderlich, beispielsweise im Hinblick auf Rechtsrahmen, Selbständigkeit, Jugendhilfeträger und Vertragsbeziehungen mit den Eltern sowie das erfolgreiche Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses am Klein(st)kind.
Mit Blick auf die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege erscheint es sinnvoll, für die unterschiedlichen Angebotsformen in der Kindertagespflege – zumindest für die Großtagespflege und die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern eines Kindes (als Extrempole) – jeweils spezifische Kompetenzanforderungen an Tagespflegepersonen zu stellen und spezifische Qualifizierungsangebote vorzuhalten. Vor dem Hintergrund der formal-rechtlichen Gleichstellung mit der institutionellen Betreuung ist es zudem erwägenswert, über eine bundesrechtliche Normierung des Nachweises eines pädagogischen Konzeptes für die Kindertagespflege nachzudenken. Gestützt wird diese Überlegung zudem durch einen unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom August 2013, laut dem Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes auf Tagespflegepersonen verwiesen werden können und somit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung erfülle.15 Perspektivisch in Erwägung zu ziehen ist zudem die Schaffung ländereinheitlicher Bildungsstandards als Orientierung für frühpädagogische Fachkräfte. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, ein fachlich tragbares Vertretungssystem zu installieren, um Verlässlichkeit der Kindertagespflege i.S.v. Betreuungskontinuität sicherzustellen.
Mit Blick auf eine (nachhaltige) Qualitätssicherung ist insbesondere die Rolle der Fachberatung zu betrachten. Die Jugendämter bzw. in einigen Bundesländern die Anstellungsträger von Tagespflegepersonen müssen die Arbeit der Tageseltern durch eine regelmäßige intensive fachliche Beratung und Begleitung unterstützen, was spezifischer Kompetenzen und Ressourcen bedarf. Ein Angebot an spezifischen Fortbildungen für die Fachkräfte der Fachberatungen ist demnach ebenfalls erforderlich. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, das Eignungsprüfungsverfahren in eine, in den Landesgesetzen bzw. Kommunalsatzungen verankerte Richtlinie zu überführen, sodass die Struktur der Fachberatung bundesweit homogen und vergleichbar ist.16
Vielerorts sind mittlerweile regionale Arbeitsgruppen der Tagespflegepersonen entstanden, die im Rahmen kollegialer Beratung ihre fachliche Arbeit reflektieren. In einigen Kommunen gibt es Bestrebungen, dass auch in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Tageseltern vertreten sein sollen. Letztlich ist die Umsetzung des § 79a SGB VIII (Bundeskinderschutzgesetz) von Bedeutung, der die öffentlichen Träger ausdrücklich dazu auffordert, die Qualität der Jugendhilfeangebote zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist perspektivisch darüber nachzudenken, für die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern das Erfordernis einer Pflegeerlaubnis wiedereinzuführen.17
4. Die Pflegekinderhilfe
Die Pflegekinderhilfe in Deutschland hat sich ebenfalls in den letzten Jahrzehnten ausdifferenziert und fachlich weiterentwickelt. Allerdings ist die Ausdifferenzierung nach bedürfnisgerechten Pflegeformen zwischen einzelnen Kommunen sehr uneinheitlich und teilweise unzureichend ausgeprägt.18 Im Gegensatz zur Kindertagespflege meint der Begriff der Pflegekinderhilfe bzw. Vollzeitpflege die Unterbringung, Erziehung und Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einem familiären Setting über Tag und Nacht außerhalb der Ursprungsfamilie. Im Rahmen der Vollzeitpflege lassen sich zumeist folgende Angebotsformen unterscheiden:
Legt man das Unterscheidungskriterium der Dauer zugrunde, lassen sich die kurze (bzw. befristete) Vollzeitpflege und die Dauerpflege unterscheiden. Während die Dauerpflege ein auf Kontinuität angelegtes Pflegeverhältnis darstellt, kann die befristete Vollzeitpflege nach Kurzzeitpflege19 (bei der bei einem befristeten Ausfall der Herkunftsfamilie die Erziehung des Kindes übernommen wird) oder Bereitschaftspflege20 im Rahmen einer Inobhutnahme (d.h. die Aufnahme von Kindern in Krisen- oder Notsituationen) differenziert werden. Darüber hinaus gibt es Pflegefamilien, die Kinder mit Behinderungen21 aufnehmen sowie die Verwandtenpflege, bei der Kinder und Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt bei Verwandten – überwiegend bei Großeltern, aber auch bei Onkeln und Tanten, Geschwistern, Neffen und Nichten – oder bei Lehrern und anderen familienfremden Personen – haben und dort aufwachsen.
Nach Schätzungen von Blandow und Küfner22 leben im Jahr 2011 rund 70.000 Kinder und Jugendliche bei Verwandten. In Bezug auf die Verwandtenpflege wird zwischen Pflegeverhältnissen formeller, halbformeller und informeller Natur unterschieden. Die Zahl der formellen Verwandtenpflegeverhältnisse auf der Grundlage des § 33 SGB VIII lag laut Kinder- und Jugendhilfestatistik im Jahr 2010 bei 16.181 andauernden und beendeten Hilfen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die meisten Verwandtenpflegeverhältnisse informeller bzw. halbformeller Natur sind, d.h. Familien ohne Bezug zum Jugendhilfesystem bzw. mit Bezug wirtschaftlicher Leistungen beim Sozialamt oder Jugendamt. Die Besonderheit der Verwandtenpflege wird erst seit einer von Blandow und Walter im Jahr 2004 durchgeführten Bestandsaufnahme in der Fachwelt diskutiert.23 Obgleich die Verwandtenpflege in der Vergangenheit seitens der professionellen Sozialen Arbeit eher mit Skepsis betrachtet wurde und als ‚Hilfe zur Erziehung‘ durch viele Jugendämter lange Zeit generell nicht gewährt wurde, ist mittlerweile eine Öffnung der Kommunen und öffentlichen Träger gegenüber der Verwandtenpflege zu beobachten.
Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII, die sich gem. Satz 2 um „besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche“ kümmern, sind besonders darauf ausgerichtet, schwierigere und ältere Kinder und Jugendliche, die beispielsweise ein hohes Abbruchsrisiko aufweisen, intensiv pädagogisch und/oder therapeutisch zu betreuen.24 Nach der amtlichen Statistik stellen diese und andere besondere Pflegeformen einen Anteil von rund zwölf Prozent an allen Pflegekinderhilfen dar.25 Gerade bei diesen professionalisierten Angeboten der Vollzeitpflege stellt sich allerdings häufig die Schwierigkeit der Abgrenzung zu familienähnlichen Formen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII.
Folgen für die Kompetenzanforderungen
Rechtlich ist die Pflegekinderhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung verortet. Die aufgeführten Pflegeverhältnisse bedürfen keiner Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII, wenn sie im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe (Pflegefamilien, die Kinder mit Behinderungen aufnehmen) aufgrund einer Vermittlung und somit Überprüfung durch das Jugendamt zustande kommen. Darüber hinaus gibt es private Pflegearrangements (Verwandtenpflege), bei der sich Pflegepersonen aus dem Verwandtenkreis oder sozialen Nahraum des Kindes annehmen, ohne Leistungen des Jugendamtes beziehen zu wollen. Wenn diese Pflegepersonen nicht mit dem Kind verwandt oder verschwägert sind, Vormund oder Pfleger für das Kind sind und die Unterbringung in ihrem Haushalt acht Wochen überschreiten wird, bedürfen diese Pflegearrangements in der Regel einer Pflegeerlaubnis.
Die Entscheidung, welche Form der Hilfe geeignet ist, wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach §§ 36 ff. SGB VIII bestimmt. Dennoch ist die Eignung von Personen und Familien, die ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen wollen, nicht an bestimmte berufliche Vorerfahrungen geknüpft, sondern verweist eher auf Grundhaltungen, wie z.B. „ein besonderes Interesse an Kindern und Jugendlichen, Offenheit für die Herkunftseltern, Perspektiven anderer einnehmen können, Reflexionsfähigkeit, Humor, Commitment26 und die Fähigkeit zur flexiblen Problemlösung“27. Relevant sind die nach einer Metaanalyse von Oosterman et al.28 als bedeutendste Schutzfaktoren benannten Fähigkeiten der Kooperationskompetenz sowie des Erziehungs- und Fürsorgeverhaltens. Im Hinblick auf die Einschätzung der Geeignetheit von Pflegeeltern handelt es sich somit im Einzelfall immer um eine Abwägung unterschiedlicher familiärer und individueller Ressourcen. Darüber hinaus qualifizieren sich die Pflegeeltern mit zunehmender Erfahrung und entsprechender fachlicher Begleitung, weswegen die Frage der Eignung nicht als statisch, sondern vielmehr als prozesshaft zu betrachten ist.29 Allerdings ist in dem Zusammenhang über spezifische Pflegeelternschulungen als Voraussetzung und Vorbereitung auf die neue Rolle nachzudenken. Im Rahmen privater Pflegeverhältnisse, die keiner Pflegeerlaubnis bedürfen, wird die Eignung der Pflegepersonen nicht überprüft. Obgleich diese Pflegearrangements nicht der Kontrolle des Jugendamtes unterliegen, gilt die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes durch die Familiengerichte und das Jugendamt auf Grundlage des § 8a SGB VIII, wonach bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls einzugreifen ist.30
Die Zuständigkeit für die Arbeit im Bereich der Pflegekinderhilfe und somit die Verantwortung für fachliche und strukturelle Anforderungen im Hinblick auf Pflegefamilien liegt beim Jugendamt. Ungefähr drei Viertel aller Jugendämter haben einen Fachdienst, den Pflegekinderdienst (PKD), gebildet. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist meist für die Arbeit mit der Herkunftsfamilie und das Hilfeplanverfahren zuständig, der PKD für die Arbeit mit dem Pflegekind und der Pflegefamilie. In bestimmten Fällen liegt die Alleinzuständigkeit beim PKD oder die gemeinsame Verantwortung für den Hilfeplan bei beiden Akteuren. Circa 8 % der Jugendämter haben die fachliche Begleitung der Pflegeverhältnisse an freie Träger delegiert.
Eine im Sinne der Qualitätsdebatte in der Kinder- und Jugendhilfe anzustrebende Verberuflichung der Pflegekinderhilfe insgesamt – auch hier ist die Umsetzung des § 79a SGB VIII im Sinne der Gewährleistung der Qualitätsentwicklung und -sicherung durch die öffentlichen Träger von Bedeutung – sowie die damit anzunehmende Ausweitung öffentlicher Verantwortung steht konträr zu der Privatsphäre familienähnlicher Betreuungsformen. Die Aufgabenerfüllung im familiären Bereich stellt grundsätzlich keinen Beruf dar (Kapitel 2). Vielmehr geht es um eine Verberuflichungsdebatte im Hinblick auf die besonderen Formen der Vollzeitpflege, die vor allem für schwierige und ältere Kinder bzw. Jugendliche gedacht sind (Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII), sowie hinsichtlich der beratenden und begleitenden Fachdienste.
Die genannten Erziehungsstellen sind besonders darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche mit einem hohen Abbruchsrisiko aufzunehmen und intensiv pädagogisch und/oder therapeutisch zu betreuen. Im Hinblick auf diese besonderen Pflegeverhältnisse reichen die oben genannten Grundhaltungen und Fähigkeiten nicht mehr aus. Beispielsweise werden in einigen Bundesländern Erziehungsstellen als professionelle Form der Vollzeitpflege betrachtet, bei denen in der Regel ein Elternteil sozialpädagogische Fachkraft ist, die Pflegefamilie eine intensivere Begleitung erfährt und die Pflegestelle ein vom TVöD abgeleitetes Honorar erhält.31 Hier ist darüber nachzudenken, die formal ausgewiesene pädagogische Qualifikation als Voraussetzung festzuschreiben und spezifische Weiterbildungsmaßnahmen vorzuhalten. In Bezug auf die professionalisierte Fachberatung muss es insbesondere um die Qualität der Hilfeplanung, um Verfahren der Vorbereitung und Herausnahme eines Kindes aus der Familie, um die vorbereitende Einbeziehung der Herkunftsfamilie sowie die vorbereitenden Kontaktgespräche zwischen der potenziellen Pflegefamilie und der Ursprungsfamilie gehen.32 Hier sind vergleichbare Standards für die Unterstützung von Pflegefamilien erforderlich, wobei sowohl die Jugendämter als auch die in der Pflegekinderhilfe tätigen freien Träger zu vergleichbaren Ausstattungsstandards verpflichtet werden, beispielsweise über eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, wie sie im Neuen Manifest zur Pflegekinderhilfe vorgeschlagen wurde.
Weiterhin sind die Pflegekinder in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen, was die Art und Form der Hilfe, die Wahl der Pflegefamilie sowie Umgangskontakte und Verbleibsentscheidungen betrifft, wobei sich an dem Alter, Entwicklungsstand und der konkreten Situation des Kindes bei der Inpflegegabe zu orientieren ist.33
Die Kompetenzanforderungen haben auch deswegen zugenommen, weil Herkunftsfamilien bzw. teilweise Pflegekinder und auch die Pflegekinderhilfe mehr Wert auf den gegenseitigen Kontakterhalt und dessen Sicherung legen. Hierbei bedürfen die Herkunftsfamilien der Unterstützung durch das Jugendamt, was die Vorbereitung eines Pflegeverhältnisses, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer neuen Situation als Eltern ohne Kind nach der Inpflegegabe ihres Kindes sowie die Gestaltung der Umgangskontakte betrifft.34
5. Fazit und Ausblick
Die Verantwortung für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als Angebotsformen privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung ist durch die skizzierten Veränderungen, insbesondere durch die gestiegenen fachlichen Anforderungen in der frühen Bildung, der Sprachförderung und Integration, den neuen Aufgaben im Kinderschutz sowie jenen zur Qualitätssicherung deutlich gestiegen. Dies hat zur Folge, dass neue Formen der öffentlichen Verantwortungsübernahme gefunden werden müssen, und dies führt außerdem zu der Frage, wie die Verantwortungsebenen Bund, Länder und Kommunen diesen höheren Anforderungen unter Berücksichtigung der Spezifika ehemals innerfamilialer Erziehungssettings gerecht werden können. Ein möglicher Weg ist die strukturelle und fachliche Weiterentwicklung der beiden Leistungen Kindertagespflege und Pflegekinderhilfe.
Kindertagespflege
In der Kindertagespflege beförderten die rechtlichen Normierungen im SGB VIII seit dem Jahr 1990 sowie die zunehmende Ausdifferenzierung der Angebotsformen eine Entwicklung, die über eine Verfachlichung der Kindertagespflege, insbesondere im Hinblick auf die Großtagespflege, bereits hinaus weist. Perspektivisch sollte eine Verberuflichung des gesamten Feldes der Kindertagespflege angestrebt werden, um neben der rechtlichen Gleichstellung bzw. Gleichrangigkeit der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren zu einer tatsächlichen Gleichwertigkeit beider Angebotsformen zu gelangen. Eine Verberuflichung der Kindertagespflege – zumindest der Großtagespflege mit dem Ziel der Vermeidung der beschriebenen Gefahr einer „Kita-Light-Version“ (Kapitel 3) – macht es einerseits erforderlich, die Anforderungen an die fachliche und persönliche Eignung von Tagespflegepersonen klar und in Bezug auf die jeweilige Angebotsform zu definieren und spezifische Qualifizierungsangebote vorzuhalten sowie andererseits ein qualifiziertes und angebotsspezifisches Begleitsystem von Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung sollte mittelfristig angestrebt werden, die Eignungsprüfung zu standardisieren, höhere und angebotsspezifische Standards für die Qualifizierung in der Kindertagespflege zu setzen und mit einem verpflichtenden Praxisteil zu verbinden. Weiterhin sollte die Einführung verpflichtender Fortbildungen für Tagespflegepersonen befördert werden. Darüber hinaus gilt es, (finanzierte) Vertretungsmodelle sowie eine damit verbundene Verlässlichkeit des Betreuungsangebots zu gewährleisten. Das Praxisbegleitsystem muss dem besonderen Charakter der verschiedenen Angebotsformen in der Kindertagespflege entsprechend gestaltet bzw. weiterentwickelt werden, wozu ein spezifisches Fortbildungsangebot für die Fachkräfte der Fachberatungen vorgehalten werden muss. Das Praxisbegleitsystem muss sich selbst profilieren und den Tagespflegepersonen eine fachlich versierte und partnerschaftliche Beratung und Unterstützung bieten.
Perspektivisch sollten mit Blick auf eine Verberuflichung des Feldes der Kindertagespflege allerdings auch Strategien zur langfristigen Attraktivitätssteigerung der Beschäftigungsbedingungen mitgedacht werden, wie z.B. die Förderung von Festanstellungsmodellen zur längerfristigen Bindung und Reduzierung der Fluktuation der Tagespflegepersonen, eine leistungsorientierte Vergütung (z.B. die Vergütung von Sonderzeiten wie kitaergänzende Betreuungszeiten und Übernachtungs- und Eingewöhnungszeiten), wie sie vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 2a SGB VIII explizit gefordert ist, sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Verstetigung des Tätigkeitsfeldes35. Perspektivisch wäre auch über die Entwicklung eines Berufsprofils36 nachzudenken, das als Grundlage für die Entwicklung eines kollektiven Selbstverständnisses der Tagespflegepersonen dienen und zu einer gesellschaftlichen Wertschätzung und Wahrnehmung der Kindertagespflege als eine gleichwertige Alternative oder Ergänzung zur institutionellen Betreuung führen könnte. Eine bundesrechtliche Normierung des Nachweises eines pädagogischen Konzeptes für die Kindertagespflege sowie die Schaffung ländereinheitlicher Bildungsstandards wären in dem Zusammenhang ebenfalls langfristig mitzudenken.
Pflegekinderhilfe
Die Arbeit von und mit Pflegefamilien begründet sich auf rechtlichen Grundlagen, die sich seit Beginn der 1980er Jahre wesentlich verändert haben. Die unterschiedliche gesetzliche Normierung hinsichtlich der notwendigen Erteilung einer Erlaubnis und die fehlende Verbindlichkeit hinsichtlich der Qualifizierungsanforderungen sind dringend zu thematisieren. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, eine entsprechende Weiterentwicklung voranzubringen.
Die Entscheidung, ein Kind in einer Pflegefamilie aufwachsen zu lassen, bedarf eines fachlichen Gesamtkonzeptes, beginnend bei der Gewinnung von Pflegeeltern, die Pflegeelternschulung als Voraussetzung und Vorbereitung auf die neue Rolle bis hin zur ständigen fachlichen Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilie. Darüber hinaus gilt es, einen verbindlichen, in Krisensituationen schnellen und reibungslosen Zugang zu laufender Beratung zu gewährleisten sowie geregelte oder niedrigschwellige Beschwerdeverfahren für die Adressatinnen und Adressaten zu etablieren. Hierfür bedarf es einer entsprechend qualifizierten, möglichst multiprofessionellen Personalausstattung im Jugendamt bzw. in der beauftragten Institution. Darüber hinaus sind regelmäßige und zugleich verpflichtende Qualifikationen von Pflegeeltern genauso erforderlich wie die ausreichende Bereitstellung finanzieller Ressourcen für Fortbildungen und Supervision, angeleitete und pädagogisch betreute Gruppenangebote, fachpraktische Reflexionsgruppen und andere Austauschmöglichkeiten sowie konkrete entlastende Hilfen in Krisensituationen. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Pflegekinder bei sie betreffenden Entscheidungen unter Berücksichtigung ihres Alters zwingend erforderlich und der Arbeit mit der Herkunftsfamilie eine größere Bedeutung beizumessen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Pflegeeltern heute überwiegend Kinder aus Familien mit komplexen Belastungssituationen aufnehmen. Sie haben in ihrer Arbeit mit den – meist emotional vorbelasteten – Kindern alltägliche und spezifische Herausforderungen zu bewältigen, müssen sich für eine Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie öffnen und bei möglicherweise auftretenden Widersprüchen entsprechende Bewältigungsstrategien entwickeln. Die Qualifikation und Unterstützung, die diese Pflegeeltern heute brauchen, um den mittlerweile sehr umfangreichen Herausforderungen entsprechen zu können, spricht daher zumindest für eine Verfachlichung der Pflegekinderhilfe, wenn nicht gar für eine Verberuflichung hinsichtlich der besonderen Formen der Pflegekinderhilfe sowie in Bezug auf die professionelle Unterstützung und Beratung.
Bezüglich der qualitativen Weiterentwicklung der strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ist perspektivisch zudem eine Überwindung der Konkurrenzen zwischen professionalisierten Angeboten der Vollzeitpflege (Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen gem. § 33 SGB VIII) und den familienähnlichen Formen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII anzustreben im Sinne einer Ressourcenbündelung, beispielsweise mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit, die Gewinnung von Familien oder die Ausgestaltung von Pflegeelternseminaren37. Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen und teilweise unzureichenden Ausdifferenzierung der Pflegekinderhilfe nach bedürfnisgerechten Pflegeformen zwischen einzelnen Kommunen erscheint es überdies sinnvoll, Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Angebotsformen vorzunehmen, die insbesondere die Eignungs- und Zuweisungskriterien betreffen.
Zusammengenommen könnte die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen dazu beitragen, dass angesichts veränderter und wachsender Herausforderungen sowohl eine qualifiziertere Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung für die Erziehung im privaten Raum als auch eine qualifiziertere Wahrnehmung der privaten Erziehung in öffentlicher Verantwortung gewährleistet werden kann.
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 25. September 2013
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1 Allerdings wird im 14. Kinder- und Jugendbericht ausgeführt, dass die private Sphäre und damit auch die Rechte und Pflichten der Individuen schon immer durch rechtliche und politische Regulierungen normiert war, vgl. Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 65.
2 Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (2012).
3 Berechnung auf der Basis der amtlichen Statistik von van Santen, vorgestellt auf der Tagung The 3rd European Conference for Social Work Research – ECSWR 2013 Jyväskylä, 21 March 2013.
4 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
5 Van Santen, E. (2010): Pflegekind auf Zeit, DJI-Bulletin 3/2010 Heft 91, S. 21-23.
6 Verschiedene wissenschaftliche, regional orientierte Studien haben deutlich gemacht, dass die Pflegekinderhilfe in Deutschland äußerst vielfältig organisiert und ausdifferenziert ist und ein Mangel an allgemein akzeptierten Qualitätsstandards besteht.
7 Deutscher Bundestag (2002): 11. Kinder-und Jugendbericht, S. 59.
8 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 66.
9 In 2013 werden 15,5 % der unter dreijährigen Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut (in Westdeutschland 17,2 % (mit Berlin) bzw. 18 % (ohne Berlin) und in Ostdeutschland 10,6 % (mit Berlin) bzw. 10,9 % (ohne Berlin), vgl. Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1.3.2013, Wiesbaden 2013.
10 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=120556.html (Zugriff: 20.09.2013).
11 Kerl-Wienecke, A.; Schoyerer, G.; Schuhegger, L. (im Erscheinen): Kompetenzprofil Kindertagespflege in den ersten drei Lebensjahren, Cornelsen.
12 Beispielsweise dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als neun Kinder in der Großtagespflege betreut werden. In manchen Ländern gibt es überhaupt keine Großtagespflege. In anderen gibt es auch (bzw. noch) Großtagespflegestellen mit drei oder mehr Tagespflegepersonen und mehr als zehn Kindern.
13 http://www.dji.de/bibs/649_Heitkoetter_Ausdifferenzierung_Qualitaet_KTP_21_06_2011endg.pdf (Zugriff: 20.09.2013).
14 http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1184&&Jump1=LINKS&Jump2=10000 (Zugriff: 20.09.2013).
15 http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/24_130814/index.php (Zugriff: 20.09.2013).
16 Hinke-Ruhnau, J. (2010): Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege, S. 114.
17 http://www.dji.de/bibs/649_HandreichungKTPimHHderElternRAinBurkert-Eulitz.pdf (Zugriff: 20.09.2013).
18 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 21.
19 Szylowizki, A. (2006): Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern. In: Schone, R.; Wagenblass, S. (Hg.): Kinder psychisch kranker Eltern zwischen Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie. Weinheim & München, S. 103–117. 2. Aufl.
20 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hg.) (2002): Bereitschaftspflege – Familiäre Bereitschaftsbetreuung. In: Deutscher Bundestag (2013), S. 346.
21 Schönecker, L. (2011): Pflegekinder mit Behinderung. In: Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München, S. 806–813.
22 Blandow, J.; Küfner, M. (2011): „Anders als die anderen …“. Die Großeltern- und Verwandtenpflege. In: Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch
Pflegekinderhilfe. München, S. 743–767.
23 Blandow, J. (2004): Pflegekinder und ihre Familien. Geschichte, Situation und Perspektiven des Pflegekinderwesens. Weinheim & München; Walter, M. (2004): Bestandsaufnahme und strukturelle Analyse der Verwandtenpflege in der Bundesrepublik Deutschland. Bremen.
24 Münder, J.; Meysen, T.; Trenczek T. (Hg.) (2013): Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. Auflage, S. 365.
25 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
26 Der Terminus “Commitment” ist ein aus dem englischen Raum stammendes Konzept, das mit Begriffen wie bspw. nachhaltige Zuwendung, Zu-jemandem-Stehen, Verpflichtungsgefühl, Engagement gleichzusetzen ist.
27 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe, München, S. 410.
28 Oosterman, M.; Schuengel, C.; Bullens, RAR and Doreleijers TAH (2007): Disruptions in foster care: a review and meta-analysis, Children and Youth Services Review 29, pp 53-76.
29 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe, München, S. 410f.
30 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München, S. 55.
31 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
32 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 34.
33 Ebd., S. 40.
34 Ebd., S. 43.
35 Sell, S.; Kukula, N. (2012): Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege. Von der aktuellen Praxis zu einem zukunftsfähigen Modell? Herausgegeben vom Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (ibus). Koblenz, S. 20.
36 Kammer, J. (2013): Professionalisierung in der Kindertagespflege, Masterarbeit, Fachhochschule Köln.
37 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 37.
Quelle: AGJ vom 18.09.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bayern: Knapp 4,5 Milliarden Euro wurden 2012 für Kinder- und Jugendhilfe verausgabt – Rund drei Milliarden Euro flossen in Kindertageseinrichtungen
2012 wurden in Bayern insgesamt 4 448 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben, das sind knapp acht Prozent mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 325 Millionen Euro verbleiben Nettoausgaben von 4,1 Milliarden Euro, gegenüber 2011 ein Plus von gut acht Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, entfielen von den Bruttoausgaben 3,1 Milliarden Euro auf den Bereich Kindertagesbetreuung, davon 3 025 Millionen für Kindertageseinrichtungen und rund 39 Millionen für Kindertagespflege. Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen beliefen sich auf 917 Millionen Euro und lagen somit um gut drei Prozent höher als im Vorjahr.
In Bayern wurden im Laufe des Jahres 2012 insgesamt 4 448 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt, was gegenüber dem Vorjahr (4 119 Millionen Euro) einer Steigerung von acht Prozent entspricht. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 325 Millionen Euro lagen die Nettoausgaben mit 4 123 Millionen Euro 8,5 Prozent über denen des Vorjahres (3 800 Millionen Euro).
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, wurden von den Nettoausgaben 2 221 Millionen Euro (54 Prozent) für Leistungen öffentlicher Träger und 1 901 Millionen Euro (46 Prozent) als Zuschüsse an freie Träger verausgabt.
Von den Bruttoausgaben waren 3 064 Millionen Euro für Kindertagesbetreuung der größte Posten (+9,3 Prozent im Vergleich zu 2011). Hiervon flossen 3 025 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen (+9,3 Prozent gegenüber 2011) und 39 Millionen dienten der Unterstützung von öffentlich geförderter Kindertagespflege (+7,9 Prozent gegenüber 2011).
Mit 917 Millionen Euro wurden die Bereiche Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen gefördert, was einem Plus von gut drei Prozent gegenüber 2011 bedeutet.
Fast 51 Prozent der Bruttoausgaben trugen die Jugendämter und gut 33 Prozent die Gemeinden. Weitere 16 Prozent wurden durch die beiden betroffenen Staatsministerien (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bzw. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) verausgabt.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 21.10.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter plant Imagekampagne für Jugendämter
Zu ihrer 107. Arbeitstagung traf sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 04. bis 06. November 2009 in Hamburg.
Dr. Angelika Kempfert, Staatsrätin der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz begrüßte die Leiterinnen und Leiter der bundesdeutschen Landesjugendämter und erläuterte die jugend- und familienpolitischen Aufgabenschwerpunkte der Hansestadt.
In einem ersten Beschlussteil verständigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Vorbereitung einer Kampagne zur Verbesserung des Images der Jugendämter in der Öffentlichkeit. Im Rahmen eines einheitlichen Konzepts sollen zentrale Botschaften über die hilfreiche Funktion der Jugendämter als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe in einer konzertierten Aktion unter Beteiligung möglichst vieler örtlicher Jugendämter in die Öffentlichkeit vermittelt werden. Als Zeitpunkt der Kampagne wurde das Frühjahr 2011 in Aussicht genommen.
Unter dem Titel „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe“ wurde eine Arbeitshilfe für die Aufsicht nach §§ 45 ff. SGB VIII beschlossen, mit der differenziert Eckpunkte für die stärkere Berücksichtigung des Partizipationsgedankens in der Heimerziehung beschrieben werden. Die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, anerkannter Standard des Vollzugs des Adoptionsvermittlungsrechts, wurde in einer 6. Fassung neu beschlossen; sie nimmt die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (insbesondere das FamFG) auf.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen erfordert neben den rein quantitativen Gesichtspunkten die Sicherstellung einer möglichst hohen Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in dieser Altersstufe. Hierzu wurde auf der Arbeitstagung fachliche Empfehlungen beschlossen, die sich sowohl an die Kindertageseinrichtungen als auch an die Kindertagespflege richten (siehe beiliegende Datei).
Der fachliche Erfahrungsaustausch spielt bei den Arbeitstagungen der Leitungen der Landesjugendämter eine wichtige Rolle; er ermöglicht, rechtzeitig weiterführende oder notwendige Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe aufzugreifen und verschiedene Sichtweisen und thematische Zugänge zu vertiefen. Zu den Themen auf dieser Arbeitstagung zählten die fachliche Diskussion über die künftige Organisation der Eingliederungshilfen (im Rahmen der Jugendhilfe § 35a SGB VIII) und hierbei insbesondere die sogenannte „Große Lösung“, also die Zusammenführung aller Eingliederungshilfen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe; das Verhältnis zwischen Jugendhilfe und Ganztagsschule (insbesondere in den verschiedenen „gebundenen“ Formen); die Bedeutung der EU-Jugendstrategie für die öffentliche Jugendhilfe sowie die Weiterentwicklung des Kosten- und Zuständigkeitsrechts des SGB VIII.
Die nächste, 108. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter findet vom 24. bis 26. März 2010 in Stuttgart statt. Die angekündigten „Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“ sowie die Arbeitshilfe zur „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe“ werden in Kürze veröffentlicht.
Alle weiteren Stellungnahmen und Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sind auf der Homepage der BAGLJÄ (www.bagljae.de) dokumentiert.
Quelle: Pressemitteilung der BAGLJÄ vom 18.11.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Ursula von der Leyen: „Wir brauchen mehr gut qualifizierte Tagesmütter – und zwar überall in Deutschland“
Start der Bewerbungsphase für Gütesiegel – Aktionsprogramm des Bundesfamilienministeriums stellt Weichen für einheitliche Mindeststandards
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend baut seine Unterstützung für Länder und Kommunen aus, um die Kindertagespflege in Deutschland qualitativ zu verbessern. Seit 1. Juni können sich Bildungsträger bei den Landesjugendämtern um das neue gemeinsame Gütesiegel des Bundesfamilienministeriums, der beteiligten Länder und der Bundesagentur für Arbeit bewerben. Das Gütesiegel soll in Zukunft eine flächendeckende Mindestqualifizierung von Tagesmüttern und -vätern in Deutschland sicherstellen. Das Bundesfamilienministerium stellt für das Projekt insgesamt neun Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an der Finanzierung. Neben der Bundesagentur unterstützen fast alle Bundesländer – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen – die Einführung des Gütesiegels.
„Tagesmütter und -väter müssen heute vieles sein: Geduldige Erziehende, Spielkameraden, einfühlsame Seelentröster und verlässliche Vertrauensperson – für die Kinder genauso wie für die Eltern“, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. „Die Kindheit ist eine prägende und deswegen unendlich wertvolle Zeit. Deswegen brauchen wir topmotivierte, gut ausgebildete und umfangreich qualifizierte Menschen in der Tagespflege. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege und dem Gütesiegel schaffen wir dafür die richtigen Rahmenbedingungen“, so Ursula von der Leyen.
Das Gütesiegel ist der zweite Baustein des Aktionsprogramms Kindertagespflege. Mit diesem Programm hilft der Bund örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe dabei, ihre Angebote zu professionalisieren. Bisher setzen die Jugendämter, die für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig sind, oft sehr unterschiedliche Qualifikationen voraus: Die Anforderungen reichen vom Einführungskurs mit wenigen Stunden bis hin zu einer mehrwöchigen Ausbildung. Mit dem Gütesiegel soll es künftig einen fachlich anerkannten Standard geben. Es soll außerdem dazu beitragen, die Kooperation der Akteure vor Ort zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die rund 30.000 Tagespflegekräfte, die zusätzlich gewonnen werden müssen, um eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen, gut vorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen können.
Details zur finanziellen Förderung:
Liegen die Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 46 SGB III) vor und akzeptiert der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedingungen des Gütesiegels, ist es grundsätzlich möglich, dass die Bundesagentur und das Bundesfamilienministerium die Kosten der Qualifizierung übernehmen. Die Höhe der Förderung durch die Bundesagentur richtet sich nach dem Umfang der Qualifizierung der notwendig ist, damit die Tagespflegeperson vermittelbar ist. Dies richtet sich nach Landesrecht bzw. nach den Vorgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Ist danach ein Umfang bis zu 160 Stunden vorgesehen, kann diese grundsätzlich durch eine Maßnahme der Bundesagentur gefördert werden. Die Differenz der bis zu den 160 Stunden fehlende Stundenzahl kann mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hierfür stehen bis zu neun Millionen Euro bereit.
Diese Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist der erste Schritt zur Umsetzung der Verabredung von Bund und Ländern auf dem Bildungsgipfel hin zu gemeinsamen Eckpunkten für Qualitätsanforderungen in der Kindertagespflege. Ab 2010 werden Fortbildungsmodule angeboten, die sich zu spezifischen Themen an die Tagesmütter und -väter richten, die nur einen punktuellen Fortbildungsbedarf haben, und deswegen nicht mehr 160 Stunden Mindestqualifizierung absolvieren müssen.
In einem weiteren Schritt im Rahmen des Aktionsprogramms erhöht der Bund seine finanzielle Unterstützung für Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Rund ein Viertel von ihnen wird in diesen Tagen Modellstandort und in den kommenden zwei bis drei Jahren mit jeweils 100 000 Euro gefördert. Mit dem Geld sollen die Träger in die Lage versetzt werden, ihr Kindertagespflegeangebot neu auszurichten: Angefangen bei Vertretungssystemen, über eine bessere Vernetzung der Tagesmütter und -väter bis hin zu Modellen, in denen Kindertagespflege über ein Anstellungsverhältnis des Jugendamtes organisiert ist.
Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege und zum Bewerbungsverfahren – insbesondere eine aktuelle Liste der Länder, die sich an dem Gütesiegelverfahren beteiligen – finden Sie unter www.esf-regiestelle.eu.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 02.06.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zahl der Tagesmütter und betreuten Kinder gestiegen
Berlin: (hib/SKE) Im Jahr 2008 wurden mehr als 86.000 Kinder von öffentlich geförderten Tagesmüttern und -vätern betreut. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12483) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12205) hervor. Demzufolge stieg die Zahl der betreuten Kinder seit 2006 um über 26.000 (2006: 59.829). Durchschnittlich betreute ein vom Jugendamt oder der Gemeinde bezahlter Tagespfleger im Jahr 2008 2,4 Kinder. 2006 waren es 2,1 Kinder. Die Zahl der Tagesmütter und -väter stieg von 30.427 im Jahr 2006 auf 36.383 im Jahr 2008.
Die durchschnittlichen Einnahmen einer öffentlich vermittelten Tagesmutter werden nach Angaben der Regierung statistisch nicht erfasst. Das Honorar variiere je nach Bundesland und Jugendamt. Eine Abfrage bei den Bundesländern habe ergeben, dass die Zusammensetzung und Höhe der Bezahlung in der Regel nicht landesrechtlich geregelt sei, sondern durch Empfehlungen der Landesjugendämter, des Landesjugendhilfeausschusses oder der kommunalen Spitzenverbände. Lediglich die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg hätten landesweite Regelungen eingeführt.
Quelle: heute im Bundestag Nr. 107 vom 15.04.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Saarländische Landesregierung sagt finanzielle Unterstützung für Tagesmütter und Tagesväter zu
Saarland – Das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur wird sich zukünftig finanziell an der Förderung von Tagesmüttern und –vätern beteiligen. Die Aufgaben, die Tagesmütter und –väter im Bereich der Betreuung und Bildung von Kindern, insbesondere im Alter von 0 bis 3 Jahren übernehmen, werden für die Eltern dieser Kinder immer wichtiger.
Die Landesregierung hat zur Gewährleistung von Qualitätsstandards in diesem Bereich bereits durch entsprechende Regelungen in das Saarländische Betreuungs- und Bildungsgesetz aufgenommen und wird hier in Kürze auch eine Konkretisierung durch den Erlass einer Ausführungsverordnung herbeiführen. Es ist daher nur folgerichtig und im erst kürzlich in Kraft getretenen Kinderfördergesetzes (KiföG) auch vorgesehen, dass dieser Personenkreis eine leistungsgerechte Vergütung erhält.
Laut KiföG ist für diese leistungsgerechte Vergütung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit das jeweilige Jugendamt zuständig. Die Landesregierung hat nun am 19.03.2009 in einer Besprechung mit den Jugendämtern die finanzielle Unterstützung durch das Land angekündigt.
„Das Land ist bereit, hier in die Finanzierung mit einzusteigen, um so die Anpassung des Tagespflegegeldes an die Bedürfnisse der Tagesmütter und –väter zu beschleunigen und deren Existenz zu sichern“, so Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerin für Bildung, Familie, Frauen und Jugend. Geplant ist ein Landeszuschuss pro ganztägig betreutem Kind (Alter 0 bis 3 Jahren) in Höhe von 100 € bzw. entsprechend gestaffelte Zuschüsse für eine Betreuung für 15, 20 und 30 Stunden pro Woche. Somit erhalten Tagesmütter und –väter beispielsweise im Regionalverband künftig statt 361 Euro durch eine Aufstockung von Land und Jugendamt monatlich 500 Euro für die Ganztagsbetreuung eines Kindes.
Pressemitteilung des Saarländischen Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vom 24.03.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )BMFSFJ: Gütesiegel für mehr Qualität in der Kindertagespflege
Um die Ausbildung von Tagesmüttern in Deutschland zu vereinheitlichen und einen fachlich anerkannten Mindeststandart zu gewährleisten, wollen Bundesregierung, Bundesländer und die Bundesagentur für Arbeit ein gemeinsames Gütesiegel für die Ausbildungsträger einführen. So soll gewährleistet werden, dass die rund 30.000 Tagesmütter und -väter, die zusätzlich gewonnen werden müssen um in Deutschland eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen, gut vorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen können.
zum BMFSFJ-Magazin Nr. 9/12.03.09
Qualifikation von Tagespflegepersonen in Deutschland 2008
(Vergrößern durch Anklicken der Graphik)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Internetportal zur Kindertagesbetreuung online
Ab sofort ist das neue Internet-Portal rund um das Thema Kindertagesbetreuung unter der Adresse www.vorteil-kinderbetreuung.de abrufbar.
Informationen, Adressen und lokale Angebote zum Thema Kinderbetreuung können recherchiert werden.
Auf der Internetseite werden die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung in Deutschland präsentiert und Entscheidungshilfen für Eltern angeboten, welche Betreuungsform passend für ihr Kind ist. Das Serviceportal lotst alle Hilfe- und Ratsuchenden – ob Eltern, Erzieherinnen und Erzieher oder auch Jugendämter und Unternehmen – zu den örtlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern für Kinderbetreuung in Einrichtungen und in der Tagespflege.
Quelle: Meldung der BMFSFJ Internetredaktion vom 03.02.09
Fachzeitschrift „Pflegekinder“ 02/2008
Zum Jahresende 2008 erschien die Winterausgabe des Heftes „Pflegekinder“ der Familien für Kinder gGmbH Berlin. Sie steht als pdf zum Download bereit (936 kB).
Inhaltsübersicht:
Schwerpunkt Kindertagespflege
- Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) beschlossen
- Einnahmen aus der Tagespflegetätigkeit sind ab dem 1.1.2009 einkommensteuerpflichtig – Was ist zu tun?
- Impulse für die Kindertagespflege in Berlin
- Forderungskatalog der Berliner Tagesmütter an den Berliner Senat
- Aktionsprogramm Kindertagespflege
- Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege – Positionspapier der Deutschen Liga für das Kind
Schwerpunkt Vollzeitpflege
- Erziehungshilfen – mehr als Netz und doppelter Boden. Gemeinsam Perspektiven schaffen. Marburger Erklärung der IGfH
- Doppelt fremd – Pflegekinder aus anderen Kulturkreisen
- Pflegekinder kommen zu Wort: Der Übergang von der Herkunftsfamilie in die Pflegefamilie
- Das Dilemma der sozialen Ungleichheit zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie
- Warum arbeitet ein Pflegekinderdienst mit den leiblichen Eltern?
- Pflegekinder nicht ins Hintertreffen geraten lassen – Gerechtigkeit durch Bildung und Teilhabe
- Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege – Empfehlungen des Deutschen Vereins
- Eindrücke vom Pflegefamilientag 2008
- Pflegekinder-Service Marzahn-Hellersdorf
- Weblog „Aktuelles rund um Pflege- und Adoptivkinder“
- Musik als Medium für Pflegekinder und -familien Weihnachtskonzert 2009 – „Gospel meets Classic“
Anmeldung zur aktiven Konzertteilnahme
Literaturhinweise
- „Die Zusammenarbeit von Pflegefamilie und Herkunftsfamilie in dauerhaften Pflegeverhältnissen“
- „Ehrenamtliche Vormundschaft und Pflegschaft insbesondere für Pflegekinder“
- Analysen der Rechtsprechung
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Broschüre zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen
Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ab 2009 finden Interessierte in der neuen Broschüre „Was bleibt?!“, die der Paritätische und der Deutsche Verein herausgebracht haben. Sie kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Destatis: 30% der betreuten Kinder von 3 bis 5 Jahren in Ganztagsbetreuung
WIESBADEN – Die Eltern von rund 580 000 Kindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren haben nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2008 Angebote der ganztägigen Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege in Anspruch genommen. Damit wird in Deutschland fast jedes dritte (30%) der insgesamt fast zwei Millionen Kinder dieser Altersgruppe in Tagesbetreuung ganztags betreut.
vollständige Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 09.01.09
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Niedersachsen: Veränderungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege
Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit will die Kindertagespflege u.a. durch Verbesserung der Rahmenbedingungen und jährliche Steigerung der Bezahlung der Tagesmütter und –väter fördern.
Daneben hat das Ministerium einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege ab 01. Januar 2009 zusammengestellt.
Presseinformation vom 23.12.08
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Was ändert sich für Familien im Jahr 2009?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über neue Leistungen für Familien ab dem 01.01.2009.
Sie betreffen die Punkte:
- Mehr Kindergeld
- 100 Euro zum Schuljahresbeginn
- Höherer Kinderfreibetrag
- Flexiblere Elternzeit
- Ausbau der Kinderbetreuung: Kinderfördergesetz (KiFöG) tritt in Kraft
- Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen und Handwerkerrechnungen
- Weiterentwickelter Kinderzuschlag und neues Wohngeld
- Steuer- und Sozialabgaben für Tagesmütter- und –väter
- Freiwilligendienste für jedes Alter
- Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt
- Der Gesundheitsfonds kommt
Artikel: „Berlin gibt acht Millionen Euro mehr für Tagesmütter“
Die Berliner Morgenpost berichtet von der Unsicherheit der Berliner Tagespflegepersonen über die Bezahlung ihrer Tätigkeit ab dem nächsten Jahr.
Zwar hat Berlin nun beschlossen durch Landeszuwendung die ab 1.1.09 fälligen Einkommenssteuerzahlungen von Tagespflegepersonen auszugleichen, jedoch herrscht weiter Ratlosigkeit über die künftigen Arbeitsbedingungen. Deshalb wandte man sich bereits an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Viele Tagesmütter denken auch ans Aufhören.
Petra Schrödel vom Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern, der dem PFAD Bundesverband angehört, kritisiert die verspätete Reaktion des Landes.
Artikel in Berliner Morgenpost von Florentine Anders am 18.12.08
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Berlin: Neue AV zur Finanzierung der Kindertagespflege
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat neue Ausführungsvorschriften zur Finanzierung der Kindertagespflege in Berlin (AV-FinKTP) fertiggestellt. In dieser AV wird die Höhe der Geldleistungen für Tagespflegepersonen festgelegt. Die AV tritt zum 1.1.2009 in Kraft.
Die Ausführungsvorschriften und ein offener Brief des Jugendsenators Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner an die Berliner Tagespflegeeltern können Sie auf der Internetseite www.familien-fuer-kinder.de unter Aktuelles einsehen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Broschüre: Kindertagespflege – eine neue berufliche Perspektive
Unter dem Titel „Kindertagespflege – eine neue berufliche Perspektive“ hat das Bundesfamilienministerium eine Broschüre herausgebracht, die eine Einstiegshilfe für Menschen, die sich eine berufliche Zukunft in der Kindertagespflege vorstellen können, bietet. Sie steht zum Download zur Verfügung oder kann bestellt werden.
KomDat Heft 3/2008 erschienen
Der Informationsdienst der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) bringt regelmäßig Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe heraus. KomDat wird gefördert durch das BMFSFJ und MGFFI NW.
Inhalt Heft 03/2008:
Die UNICEF hat in diesen Tagen eine Studie über die Kinderbetreuung in OECD-Staaten vorgelegt (www.unicefirc.org). Wieder einmal landet Deutschland im Mittelfeld. Auch wenn die Datengrundlage angesichts der anhaltenden Veränderungen schon etwas überholt erscheint, so stellt die Studie immerhin zentrale Fragen: Wie hoch sind die öffentlichen Investitionen in die Kindertagesbetreuung? Wie steht es mit dem Personaleinsatz in den Kindertageseinrichtungen?
Die Analysen im vorliegenden Heft greifen diese Fragen auf und bilanzieren die jüngsten Entwicklungen.
Ein weiteres Ereignis gibt Anlass zur Bilanzierung. In diesen Tagen hat das BMFSFJ den Referentenentwurf für ein „Bundeskinderschutzgesetz“ vorgelegt. Als Beitrag zur empirischen Fundierung der damit verbundenen Diskussion wurde das aktuelle Datenmaterial zur Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern sowie zu den Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe in Sachen Kinderschutz zusammengetragen.
Download KomDat Heft 3/2008
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Im März 2008 förderten Jugendämter 86 000 Kinder in Tagespflege
WIESBADEN – Im März 2008 haben in Deutschland die Eltern von rund 86 000 Kindern das Angebot der öffentlich geförderten Kindertagespflege als Ergänzung zur eigenen Kindererziehung und Betreuung in Anspruch genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg somit die Zahl der betreuten Kinder gegenüber dem Vorjahr um 13 000 beziehungsweise 18% an.
51 000 der rund 86 000 in Kindertagespflege betreuten Kinder (59%) waren jünger als drei Jahre. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 8 300 beziehungsweise 20% erhöht. In Schleswig-Holstein hat sich die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege beinahe verdoppelt (+ 91%), auch Niedersachsen (+ 72%) und Rheinland-Pfalz (+ 65%) verzeichnen hohe Zuwachsraten.
Betreut wurden die 86 000 Kinder im März 2008 von rund 36 400 Tagesmüttern oder Tagesvätern, 3 250 mehr als im Jahr zuvor (+ 10%). In Westdeutschland (ohne Berlin) stieg die Zahl der Tagespflegepersonen um 11% an. In vier Ländern (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen) waren weniger Tagesmütter und Tagesväter aktiv als ein Jahr zuvor, obwohl die Zahl der Kinder in Tagespflege auch dort anstieg. In Ostdeutschland (ohne Berlin) betreuten 6% mehr Tagesmütter oder Tagesväter Kinder in Kindertagespflege, wobei auch hier zwei Länder (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr aufweisen.
Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Förderung von Kindern in Tagespflege stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 39 Millionen Euro auf nun 199 Millionen Euro; dies entspricht einem Anstieg von 24%.
Die Statistik zählt nur die Tagespflegeverhältnisse, die mit öffentlichen Mitteln durch die Jugendämter gefördert werden. Darüber hinaus bestehende Tagespflegeverhältnisse auf rein privater Basis, bei denen kein Jugendamt in die Vermittlung oder Förderung eingeschaltet war, werden nicht erfasst.
Umfassende Daten zur Situation der Kindertagesbetreuung in Deutschland, insbesondere zur Statistik über die Kinder in Kindertageseinrichtungen, werden voraussichtlich Ende Dezember 2008 vorliegen.
Detaillierte Daten finden Sie im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 445 des Statistischen Bundesamtes vom 25.11.2008
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderförderungsgesetz (KiFöG) beschlossen
Der Deutsche Bundesrat hat dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) am 07.11.08 zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit in Kraft.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) wird den neuen zusammenhängenden Text des SGB VIII und die wesentlichen Gesetzesmaterialien zum KiFöG bald in einer Broschüre im Eigenverlag veröffentlichen.
Siehe auch unsere Meldungen:
21.10.08 DIJuF erstellt Synopse zum KiFöG
26.09.08 Bundesregierung beschließt Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Steuerliche Änderungen in der Kindertagespflege ab 2009
Das Bundesministerium der Finanzen informiert über wichtige steuerliche Änderungen im Bereich der Kindertagespflege.
Ab dem 01. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen ihre Einkünfte aus der Tagespflegetätigkeit versteuern.
Neben Antworten auf einzelne Fragen finden Sie hier ein Rechenbeispiel.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Elementar – Männer in der pädagogischen Arbeit mit Kindern
Zum Thema Männer in Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es bisher kaum empirische Forschung. Am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck wird deshalb ein bundesweites Forschungsprojekt durchgeführt, das die Ausbildungs- und Berufswege von Männern im Bereich der Elementarpädagogik in Österreich untersucht.
Kinder sind nicht nur Frauensache. Immer mehr Männer gestalten als Väter oder als Fachkräfte die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit – bereits im Kindergarten. Sie sind „elementar“ im wahrsten Sinn des Wortes.
Männer im Kindergarten sind:
- beliebt bei den Kindern
- willkommen bei Kolleginnen und Kollegen
- anerkannt bei den Eltern und
- gefragt bei Arbeitgebern.
Der Stellenwert von Bildung und Betreuung in der frühen Kindheit nimmt weiter zu. Gut ausgebildete Fachkräfte – Männer wie Frauen – sind in diesem rasch wachsenden Bereich so gefragt wie noch nie. Es gibt keine bessere Zeit im Kindergarten zu arbeiten als jetzt. Die Ausbildungswege werden vielfältiger und in naher Zukunft auch auf Hochschulniveau angeboten werden.
Männer in der pädagogischen Arbeit mit Kindern berichten auch von Problemen: Manchmal werde man von bestimmten Männern oder auch Frauen eher belächelt als respektiert. Die Anerkennung – auch beim Gehalt – könnte größer sein. Und die Ausbildung sei derzeit noch verbesserungswürdig. Insgesamt sei aber die pädagogische Arbeit mit Kindern ELEMENTAR!
Mehr Informationen zum Forschungsprojekt
Quelle: Universität Innsbruck
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )DIJuF erstellt Synopse zum KiFöG
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine übersichtliche, vergleichende Gegenüberstellung (= Synopse) des alten und neuen Gesetzestextes des Kinderförderungsgesetzes ausgearbeitet.
Artikel: Die ersten Tage bei einer Tagesmutter
Der Wechsel aus dem vertrauten Umfeld der Familie in die unbekannte Umgebung zur Tagesmutter stellt gerade für ein Kind in frühem Alter eine große Herausforderung dar. Es muss sich an eine neue Umgebung gewöhnen.
Mit dieser Eingewöhnungsphasen beschäftigt sich der Artikel von Pädadogin Katharina Marek-Baudisch für Eltern für Kinder Österreich.
Artikel: Die ersten Tage bei einer Tagesmutter
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Start des Aktionsprogramm Kindertagespflege des BMFSFJ
Am 15. Oktober 2008 startet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm „Kindertagespflege“.
Damit verbunden sind drei Ziele: Mehr Menschen für den Beruf der Tagespflege zu interessieren, die Qualität der Tagespflege deutlich zu steigern und das Berufsbild insgesamt aufzuwerten.
Pressemeldung des BMFSFJ vom 14.10.08: Ursula von der Leyen: „Mehr Qualität in der Tagespflege ist nächster logischer Schritt beim Ausbau der Kinderbetreuung“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutsche Liga für das Kind stellt Eckpunktepapier für „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ vor
Der Erfolg des von der Bundesregierung beschlossenen Ausbauprogramms der Tagesbetreuung für Kinder zwischen null und drei Jahren hängt entscheidend von der Qualität ab.
Im Rahmen ihrer Jahrestagung „Frühe Kommunikation und Beziehung“ hat die Deutsche Liga für das Kind am 10. Oktober in Leipzig ein von Wissenschaftler(inne)n und Praktiker(inne)n unterschiedlicher Disziplinen erarbeitetes Eckpunktepapier „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ vorgestellt. Ziel der darin formulierten Mindeststandards ist es, Politik, Fachkräfte, Eltern und die Öffentlichkeit mit gesichertem Wissen zu versorgen, um dringend notwendige Qualitätsverbesserungen umzusetzen.
„Die Sorge, dass frühe Tagesbetreuung Kindern generell schadet, ist aus wissenschaftlicher Perspektive unbegründet. Im Gegenteil, gerade Kinder, die von ihren Eltern nicht ausreichend gefördert werden, profitieren deutlich von einer guten Tagesbetreuung“, sagte Prof. Franz Resch, Kinder- und Jugendpsychiater und Präsident der Deutschen Liga für das Kind, am Freitag in Leipzig. „Diese Förderung wirkt sich auch positiv auf den späteren Schulerfolg aus. Insofern trägt ein hoher Qualitätsstandard dazu bei, Begabungen zu fördern und die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Krippen und Kindertagespflegestellen allerdings, die Mindestanforderungen an Qualität nicht genügen, können für die dort betreuten Kinder ein erhebliches Entwicklungsrisiko darstellen.“
Die Deutsche Liga für das Kind setzt sich mit Nachdruck für eine konzertierte Aktion zur Steigerung der Qualität in Krippen und in der Kindertagespflege ein. Notwendig sind vor allem eine am Kindeswohl orientierte Bemessung des Erzieher(innen)-Kind-Schlüssels und der Gruppengröße sowie die Verbesserung der Ausbildung des pädagogischen Personals. Dies ist mit erheblichen Investitionen verbunden, zumal in Deutschland ein deutlicher Nachholbedarf besteht. Der politische Wille bei Bund, Ländern und Gemeinden ist dafür ebenso wichtig wie die fachliche Entschlossenheit bei Trägern, Fachverbänden und den Fachkräften bzw. Tagespflegepersonen vor Ort. Nicht zuletzt kommt es darauf an, dass die Eltern sich für eine bestmögliche Qualität früher Tagesbetreuung stark machen.
Eine solche gemeinsame Aktion muss sich an wissenschaftlich fundierten und fachlich anerkannten Qualitätsstandards orientieren. Die von der Deutschen Liga für das Kind vorgelegten „Eckpunkte guter Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ bieten hierfür eine Grundlage. Ziel ist es, zu einer Länder und Träger übergreifenden Verständigung über Mindestanforderungen für die Qualität in Krippen und Kindertagspflegestellen zu kommen, die nicht unterschritten werden dürfen. Auf mittlere Sicht ist darüber hinaus die Einführung eines unabhängigen Gütesiegels anzustreben, das Eltern die Sicherheit bietet, sich auf die Qualität einer Einrichtung oder einer Kindertagespflegestelle verlassen zu können.
An der Ausarbeitung des interdisziplinären Eckpunktepapiers waren Wissenschaftler(innen) und Praktiker(innen) aus den Bereichen Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Entwicklungspsychologie und Psychoanalyse, Pädagogik, Soziologie und Recht beteiligt.
Das Eckpunktepapier kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 1,- Euro pro Exemplar (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.
Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 28 59 99 70, Fax: 030 – 28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de
Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 10.10.2008
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Nationaler Bildungsbericht 2008: Geld und Personal sind in der Bildung Mangelware
Berlin: (hib/ske) Andere Strukturen in der beruflichen Weiterbildung, frühe und auf den Einzelnen angepasste Förderung für Migranten und mehr gut ausgebildete Pädagogen – das sind drei der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre, die im Nationalen Bildungsbericht 2008 (16/10206) benannt werden. Mehr Betreuungsangebote für unter 3-Jährige, einen Abbau der so genannten Warteschleifen im Übergang von Schule und Beruf, eine höhere Anzahl von Studenten und Studienplätzen sowie die Motivierung von Erwachsenen, sich selbst weiterzubilden, sind laut Bericht ebenfalls notwendig.
Für den Ausbau von Angeboten für unter 3-Jährige müssten viele tausend neue Tagespfleger und Pädagogen ausgebildet werden, so die Experten. Bis zum Jahr 2013 müssten jährlich rund 70.000 Plätze für Kleinkinder neu geschaffen werden, um die politisch angestrebte Versorgungsquote von 35 Prozent zu erreichen. Benötigt würden bis 2013 etwa 50.000 zusätzliche Fachkräfte in Kindertagesstätten und mehr als 30.000 zusätzliche Tagesmütter und -väter. Es sei daher wichtig, auch die entsprechende Ausbildung und Forschung an Hochschulen zu stärken. Aber auch an den Schulen fehle geeignetes Personal. „Im Sekundarbereich I sind 60 Prozent aller Lehrer 50 Jahre und älter“, heißt es. In den nächsten 15 Jahren gingen voraussichtlich rund die Hälfte der derzeitigen Lehrkräfte in Rente. Hier seien Konzepte gegen den Personalmangel nötig.
heute im Bundestag 276/2008 vom 08.10.2008
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesregierung beschließt Kinderförderungsgesetz (KiföG)
In 2./3. Lesung stimmte der Bundestag heute dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
2013 wird es bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege. Zum ersten Mal hat dann jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf diese frühe Förderung.
Pressemitteilung des BMFSFJ vom 26.09.08
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bund gibt bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro für Kinderbetreuung
Bis zum Jahre 2010 sollen bundesweit für etwa 21 Prozent der unter dreijährigen Kinder Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 soll es dann einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, geben.
Dies geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Bundesregierung hervor.
hib – heute im Bundestag Nr. 243 vom 08.09.08
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Tagespflegepersonen starten bundesweite Unterschriftenaktion
Ab Januar 2009 wird die Steuerpflicht und somit auch die damit verbundene Sozialabgabenpflicht für alle Tagesmütter in Deutschland eingeführt. Die alten Sonderegelungen, die es Tagespflegepersonen bisher ermöglicht haben einerseits, ein normales Einkommen erzielen zu können, sowie Eltern bezahlbare Betreuungskosten gewährleisten konnten, fallen weg. Mit den Neuregelungen werden den Tagespflegepersonen Nettoverluste von bis zu 50% entstehen. Deshalb haben sich die Tagespflegepersonen in Deutschland zusammengeschlossen und starten jetzt eine bundesweite Unterschriftenaktion.
Die Tagespflegepersonen kämpfen darum, dass die Stundensätze aus öffentlicher Hand so angehoben werden, dass ihnen kein finanzieller Verlust entsteht, und Elternbeiträge weiterhin stabil bleiben können. Eine Existenz als freiberufliche Tagespflegeperson ist ansonsten ab 2009 vielerorts nicht mehr möglich. Viele werden ihren Beruf aufgeben müssen. Andere wiederum werden ihre Betreuungsplätze so weit reduzieren, dass sie nicht unter die Steuer- und Sozialversicherungspflicht fallen. Der Ausbau der Kindertagespflege ist somit massiv gefährdet.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, haben sich Tagespflegepersonen bundesweit zusammengeschlossen und bereits eine Petition beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Zudem startet nun eine bundesweite Unterschriftenaktion, die auch das freie Wahlrecht der Eltern bei der Form der Kinderbetreuung thematisiert, welches vorrausetzt, dass Kindertagspflege in der Praxis mit öffentlichen Einrichtungen gleichgestellt wird.
Für die Zukunft der Kindertagespflege wünschen wir uns eine rege Beteiligung aller, die den Ausbau der Kleinkindbetreuung unterstützen möchten.
Bundesweite Unterschriftenaktion:
Die Aktion geht bis 31.Okt. Die Unterschriften können an die auf dem Unterschriftenflyer angegebenen Faxnummer der Laufstallredaktion gesendet werden.
Oder auf dem Postweg an:
Verlag interna, Auguststr.1, 53229 Bonn
Unterschriftenflyer ausdrucken
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