Bundestagswahl 2021: Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen


Über 300 Kandidat*innen für die Bundestagswahl wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinder und ihre Rechte einsetzen und als #KinderrechteChampion in den neuen Bundestag ziehen.
Die Kampagne #KinderrechteChampion wurde von zehn Kinderrechtsorganisationen gestartet, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Die Kampagne geht auch über den Wahltag hinaus: Bundestagskandidat*innen und Abgeordnete des neuen Bundestages können sich der Aktion anschließen, um sich im neu gewählten Bundestag für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. unterstützt die Kampagne.
„Kinder und Jugendliche, die in Pflege- und Adoptivfamilien leben, bringen vielfältige Belastungen mit. Sie haben emotionale oder körperliche Vernachlässigung erfahren, eine Trennung von ihren leiblichen Eltern erlebt und mussten sich in einer neuen Familie einfinden. Sie dürfen von den Erwachsenen erwarten sich in ihrer besonderen Lebenslage durch den Kinderschutz gut behütet zu fühlen. Daher ist es wichtig, dass Kinderrechte – insbesondere die von jungen Menschen, die in staatlicher Verantwortung aufwachsen – auf der politischen Agenda bleiben“, so PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner.
Alle #KinderrechteChampion wollen in der kommenden Legislaturperiode die Beteiligung von Kindern fördern, Investitionen in Bildung stärken sowie Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen. Fortschritte in diesen Bereichen sind dringend notwendig, um die Kinderrechte in Deutschland und weltweit zu verwirklichen und Kindern eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.
Eine vollständige Liste der mitwirkenden Kandidat*innen und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Website: kinderrechtechampion.de.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bundestagswahl 2021: Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen )Kinderrechtsorganisationen fordern Änderungen beim Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Berlin, den 17. Mai 2021// Anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (wir berichteten) ruft das Aktionsbündnis Kinderrechte Bund und Länder dazu auf, tragfähige Lösungen für die bestehenden Kritikpunkte am aktuellen Regierungsentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu finden.
In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss begrüßten die geladenen Vertreter vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland die konstruktive Debatte um den endgültigen Verfassungstext. Gleichzeitig appellierten sie an das Gremium, sich für einen Gesetzentwurf auszusprechen, in dem bestehende Unklarheiten und Defizite bereinigt sind.
„Bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz muss es darum gehen, eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Reine Symbolpolitik bringt uns hier keinen Schritt weiter. Deshalb braucht es einen eigenen Absatz für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Nur so werden wir es schaffen, kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Diese Chance dürfen wir nicht verspielen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Kinderrechte brauchen ein großes Ausrufezeichen im Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche gehört und ihre Belange ernst genommen werden. Die Covid-19-Krise zeigt uns deutlich, dass sie bisher zu häufig hintangestellt werden. Mit der Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz können Bund und Länder klarstellen, dass die Rechte von Kindern in Deutschland umfassend und verbindlich gelten. Dazu braucht es jedoch eine unmissverständliche und prägnante Formulierung, die nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen darf. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte nun rasch überarbeitet werden, um diesen Anforderungen zu entsprechen,“ ergänzt Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Politik und Advocacy, UNICEF Deutschland.
Hintergrund
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) setzt sich für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.
Anfang des Jahres hat sich die Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen auf einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz geeinigt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat den vorliegenden Regierungsentwurf inhaltlich als unzureichend kritisiert und entscheidende Nachbesserungen gefordert. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wird von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.
Ansprechpartner*innen
Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, http://www.dkhw.de
Deutscher Kinderschutzbund, Paula Faul, 030-214809-20, http://www.dksb.de
UNICEF Deutschland, Jenifer Stolz, 030-2758079-18, http://www.unicef.de
Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, http://www.liga-kind.de
Bundestags-Ausschuss diskutiert über Kinderrechte im Grundgesetz

Berlin: (hib/MWO) Um die Aufnahme expliziter Kinderrechte in das Grundgesetz ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung wurde die Zielsetzung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (19/28138) überwiegend begrüßt, gleichzeitig machten die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf eine Reihe ihrer Meinung nach vorhandener Mängel aufmerksam. Neben dem Regierungsentwurf lagen den sieben Experten und einer Expertin Gesetzentwürfe der Fraktionen FDP, Die Linke Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema vor (19/28440, 19/10622, 19/10552).
Florian Becker von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ausdrücklich festgestellt habe, dass diese als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes herangezogen werden kann. Allerdings werde die völkerrechtskonforme Auslegung der Verfassung und des einfachen Rechts der Bedeutung der Kinderrechte bisweilen nicht gerecht. Einzelne besonders wichtige Aspekte der KRK könne man daher auch in den Rang von Verfassungsrecht heben.
Auch nach Ansicht von Philipp Donath von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main werden die Kernprinzipien der KRK in Deutschland nicht in allen Rechtsbereichen umgesetzt. Daher sollten die Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar gemacht werden, die entsprechende Zielsetzung der Bundesregierung sei daher sinnvoll. Der vorgelegte Gesetzentwurf werde dem allerdings nicht gerecht und sei aus völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive teilweise bedenklich. So könnte durch die Aufnahme des ausdrücklichen Kindergrundrechts in das staatliche Wächteramt ein rechtssystematischer Fehler begangen werden.
Gregor Kirchhof vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg verwies auf die Entwurfsbegründung, wonach das „bestehende wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat“ nicht zu verändern und die „Elternverantwortung nicht zu beschränken“ sei. Der Reformvorschlag diene so dem Kindeswohl. Er sei deshalb der beste Gesetzentwurf zu den Kinderrechten, der bisher in den Bundestag eingebracht worden sei. Er erfülle den heiklen verfassungspolitischen Auftrag, die Kinderrechte des Grundgesetzes „besser sichtbar“ zu machen, ohne dabei das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat zu verändern.
Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, begrüßte, dass die Bundesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode in Umsetzung des Koalitionsvertrags einen Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten vorgelegt hat. Auch Krüger kritisierte die gewählte Verortung der Kinderrechte im Regierungsentwurf inmitten des staatlichen Wächteramts und der Elternrechte. Dies sei „misslungen und gefährlich“ und könnte ein argumentativer Anknüpfungspunkt dafür sein, die Kinderrechte in unangemessener und gar nicht beabsichtigter Weise gegen die Eltern zu richten. Insgesamt sei der Regierungsentwurf ungeeignet, die Stellung von Kindern in der Praxis zu verbessern.
Thomas Mayen, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, befürwortete ausdrücklich die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, jedoch nicht in der von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen Formulierung. Diese bleibe deutlich hinter den völkerrechtlich und europarechtlich verbürgten Rechten Minderjähriger zurück. Der Entwurf suggeriere zudem durch die Verwendung des Begriffs der elterlichen „Erstverantwortung“ einen Vorrang der Elternrechte nicht nur gegenüber dem staatlichen Wächteramt, sondern auch gegenüber dem Kindeswohl, was hinter der bestehenden Verfassungsrechtslage zurückbliebe.
Sebastian Sedlmayr vom Deutschen Komitee für UNICEF erklärte, der Regierungsentwurf sei in seinen Grundzügen geeignet, die Kinderrechte zu stärken, sollte aber insgesamt prägnanter und kompakter sein. Unverzichtbar sei eine Formulierung zum Kindeswohl beziehungsweise den Interessen des Kindes, welche nicht hinter die Maßgaben und den Geist der KRK zurückfalle. Die Verortung der Kinderrechte in den Grundrechtsartikeln des Grundgesetzes sollte nochmals eingehend geprüft werden. Offensichtlich sei, dass eine Engführung der Kinderrechte auf das Verhältnis zu den Eltern dem kinderrechtlichen Rahmen nicht gerecht wird. Das Wesen der Kinderrechte gehe über das innerfamiliäre Verhältnis hinaus.
Robert Seegmüller, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, urteilte in seiner Stellungnahme, der Regierungsentwurf sei darum bemüht, lediglich die bisherige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung betreffend der Kinderrechte sichtbar zu machen. Größere inhaltliche Änderungen strebe er nicht an. Die Vorlagen der Fraktionen seien hier substantieller. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die gewählten Formulierungen Ausgangspunkt für einen zukünftigen Verfassungswandel sein können, der das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt aus seiner derzeitigen Balance bringt.
Friederike Wapler vom Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertrat die Meinung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet werden sollte. Er sei der schlechteste Vorschlag von allen. Er löse die selbst gesetzten Regelungsziele nicht ein, werfe mehr Fragen auf, als er beantworte, und bleibe hinter dem Stand der Diskussion zurück. Er scheine das bewährte verfassungsrechtliche Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zwar vordergründig zu bewahren, gefährde es in der Sache aber stärker als jede der alternativ vorgeschlagenen Formulierungen. Es könne durchaus auch eine Lösung sein, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten.
Quelle: Heute im Bundestag vom 17.05.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bundestags-Ausschuss diskutiert über Kinderrechte im Grundgesetz )Appell: Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!


Nach jahrelangem Ringen gibt es einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Allerdings ist die gefundene Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte. Gemeinsam mit über 100 Organisationen – darunter auch der PFAD Bundesverband – fordert das Netzwerk Kinderrechte die Bundestagsfraktionen und Bundesländer auf, sich auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.
zum Appel „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ vom 26.03.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Appell: Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig! )National Coalition zum Referentenentwurf: Kinderrechte ins Grundgesetz

Anlässlich der nun eingeleiteten Ressortabstimmung des von Bundesjustizministerin Christine Lamprecht vorgelegten Entwurfs zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erklären Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher, und Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention:
„Jetzt wird es ernst! Wir begrüßen, dass nach jahrelangen Diskussionen und mehrmaligen Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankert werden sollen. Ausdrücklich zu begrüßen ist auch, dass der Entwurf, der vorsieht, einen neuen Absatz 1a in Artikel 6 einzufügen, ein „Recht auf Achtung, Schutz und Förderung“ der Grundrechte von Kindern benennt, einschließlich des „Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft„. Leider bleibt die Formulierung „das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen“ deutlich hinter Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention zurück, der eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorsieht.
In diesem Punkt waren Formulierungsvorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe deutlich weiter reichend. Eindeutig zu kurz kommen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in dem Entwurf. Es bleibt bei einem Anspruch auf rechtliches Gehör. Verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, die eine Beteiligung im Alltag erfahrbar macht, müssen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden.“
Die National Coalition fordert in ihrem kürzlich veröffentlichten Ergänzenden Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, Schutz, Förderung und Beteiligung, in der deutschen Verfassung zu verankern, damit ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Kinderrechten entsteht. Es muss sichergestellt werden, dass die Kinderrechte subjektiv einklagbare Rechtsansprüche begründen und sowohl den Vorrang des Kindeswohls als auch die Beteiligungsrechte, ein kindspezifisches Recht auf Entwicklung und den Schutz- und Förderauftrag beinhalten.
Quelle: National Coalition vom 26.11.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für National Coalition zum Referentenentwurf: Kinderrechte ins Grundgesetz )Kinderrechte ins Grundgesetz: Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht legte am 26.11.2019 ein 14-seitiges Papier vor, dass Kinderrechten den Einzug ins Grundgesetz ebnen soll. Kinder sollen dem Referentenentwurf nach einen Anspruch auf „Förderung ihrer Rechte“ erhalten.
Darin wird vorgeschlagen diesen neuen Absatz 1a in den Artikel 6 GG einzufügen:
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderrechte ins Grundgesetz: Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor )„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Kinderkommission zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.
Gerade zum 30. Jahrestag der Konvention ist es für die Kinderkommission noch einmal besonders wichtig, den mit dem Übereinkommen verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.
Der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Johannes Huber, MdB, erklärt hierzu:
„Kinder haben das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Hier haben wir auch in Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf.
Wie die jüngsten Vorfälle in Lügde zeigen, sind die Strukturen für das Erkennen von Missbrauch und für die Durchführung ordnungsgemäßer Ermittlungen mangelhaft.
Es ist unser gemeinsames Anliegen, dieses Thema zu beleuchten und das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen für jedes Kind zu stärken.
Darüber hinaus wollen wir uns aber auch dafür einsetzen, dass die Prävention verbessert und Kinder in ihren Rechten gestärkt werden. Die Bemühungen mehrerer Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Kinderrechte gemäß den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention stärker im Grundgesetz zu verankern, begrüßt die Kinderkommission daher grundsätzlich.“
Quelle: Pressemitteilung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderkommission zum Internationalen Tag der Kinderrechte )Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland

WIESBADEN – Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 6 % weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt, 10 % mehr als 2017. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 trägt das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammen.
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen: die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die minderjährigen Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten. Auch wenn der Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mindestens einem Elternteil in einer der rund 8,0 Millionen Familien zusammenwohnt, ist dies nicht für alle Kinder selbstverständlich.
Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause
Wird ein Kind vorübergehend oder dauerhaft von seiner Familie getrennt, sichert die Kinderrechtskonvention den Betroffenen verschiedene alternative Formen von Betreuung zu. So waren 95 000 Kinder oder Jugendliche im Jahr 2018 in einem Heim untergebracht. Weitere 81 400 Kinder oder Jugendliche lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 % in Verwandten- und 72 % in Fremdpflege.
Können, dürfen oder wollen die Eltern das Kind nicht selbst groß ziehen, besteht – sofern dies dem Kindeswohl dient – die Möglichkeit einer Adoption: Von den rund 3 700 Adoptionen im Jahr 2018 wurde der Großteil, (61 %) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (5 %) handelte es sich um eine internationale Adoption.
Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen
In Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist zudem das Recht jeden Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, der ihn in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung fördert. Nach der EU-weiten Haushaltserhebung EU-SILC (European Survey on Income and Living Conditions) waren in Deutschland im Jahr 2018 mit 17,3 % etwas weniger Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als im Vorjahr (18,0 %) – es konnten sich auch wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten: Während 2017 noch 15,5 % der in Haushalten mit Kindern lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4 % dieser Personen.
Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung
Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland im Rahmen ihres Schutzauftrages bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – das waren 10 % mehr als im Vorjahr.
Verfahren zur Kindeswohlgefährdung
2018 wurden in diesem Zusammenhang auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6 200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen, in 6 000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7 500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8 500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 19.11.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland )PFAD fordert: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit die Rechte von Pflege- und Adoptivkindern besser geachtet werden.“
Die UN-Kinderrechtskonvention wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Aus diesem Anlass fordert der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zusammen mit vielen anderen Organisationen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.
PFAD unterstützt daher auch die Aktionen zum 22. Mai, an dem die beteiligten Organisationen in den Sozialen Medien noch einmal gemeinschaftlich und mit ihrer eigenen Begründung auf das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hinweisen: #kigg19 #KinderrechteinsGrundgesetz
Neues PIXI-Buch zum Kinderrecht auf Privatsphäre
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das neue PIXI-Buch „Stopp, PRIVAT!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf Privatsphäre„. Es ist nach den Kinderrechte-PIXI-Büchern zu den Themen
- Mitbestimmung von Kindern,
- Schutz von Kindern vor Gewalt,
- Kinderarmut sowie
- Kinderrecht auf beide Eltern
das fünfte Kinderrechte-PIXI des Deutschen Kinderhilfswerkes und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Es ist wichtig, dass alle Kinder von Anfang an ihre Rechte kennen. Mit den Kinderrechte-Pixis hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen wunderbaren Weg in die Kitas und in die Kinderzimmer gefunden! Als Bundeskinderministerin will ich, gemeinsam mit vielen Partnern, dafür sorgen, dass die Kinderrechte noch mehr an Bedeutung gewinnen. Deshalb wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Für uns ist klar: Wir brauchen eine Gesellschaft, in der Kinder stark sind und ein ausgeprägtes Bewusstsein für ihre Rechte und für unsere Demokratie entwickeln können“.
„Leider sind die Kinderrechte auch fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gilt natürlich auch für Kinder. Das müssen wir Erwachsene respektieren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich als unsichtbarer roter Faden durch die Geschichten zieht. Inklusion ist gelebter Alltag in der Kita, in der die PIXI-Reihe spielt. Über das Begleitmaterial „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 5„, das zusammen mit dem PIXI-Buch bestellt werden kann, erhalten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen Leitfaden, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kita-Kindern thematisieren können. Das Material stellt diesmal zwei Praxisübungen vor, mithilfe derer die Themen „Recht auf Privatsphäre“ und „Gebärdensprache“ erarbeitet werden können.
Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 15.04.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neues PIXI-Buch zum Kinderrecht auf Privatsphäre )Kindgerechter Staatenbericht

© DKHW
Am 4. April 2019 hat die Bundesregierung offiziell den 5. und 6. Staatenbericht zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eingereicht. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks hat zudem eine kindgerechte Version des Staatenberichts veröffentlicht. Die Broschüre „Die Rechte von Kindern in Deutschland – Ein Bericht an die Vereinten Nationen“ ist eine Zusammenfassung ausgewählter Inhalte des Berichtes in kind- und jugendgerechter Sprache.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindgerechter Staatenbericht )Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vorgelegt
Am. 13. Februar 2019 hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey dem Bundeskabinett den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“ von 1989, vorgelegt. Das Kabinett beschloss den Bericht, der über die wichtigsten Entwicklungen bezüglich der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit 2014 informiert.
Dr. Franziska Giffey: „Unser Anspruch ist, zu einem der kinderfreundlichsten Länder Europas zu werden. Der Bericht zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg ist. In den letzten Jahren haben wir dazu die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Bereichen gestärkt. So haben wir beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht – im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Und es werden auch die Interessen von Kindern inzwischen stärker berücksichtigt, wenn es in Gerichtsverfahren um die Trennung der Eltern und die Belange der Kinder geht. Wir tun aber noch mehr. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kindertagesbetreuung und mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir gegen Kinderarmut vor. Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“
Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten geht es unter anderem um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben
Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen. Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt. Zudem konnten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Stellungnahmen im Berichtsverfahren abgeben.
Der Staatenbericht beinhaltet eine umfangreiche Datensammlung. Diese fasst die wichtigsten Statistiken und Erhebungen mit Bezug auf die Situation von Kindern in Deutschland und die Umsetzung ihrer Rechte zusammen.
Damit sich auch Kinder gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden, wird es im April auch eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben.
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.
In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. Damit hat Deutschland sich verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 13.02.2019
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vorgelegt )KiKo zum Weltkindertag: „Kinder brauchen Freiräume“
„Kinder brauchen Freiräume“ ist das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dazu erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission, Bettina M. Wiesmann MdB:
„Kinder brauchen Freiräume, in der Tat! Dies ist ein Kern des Heranwachsens in unserer Zeit: Kinder müssen neben allen Anregungen und angeleiteten Erfahrungen auch in Ruhe und ungestört sein, immer wieder. Denn Kinder brauchen den Raum, die Freiheit zum selbstbestimmten Spiel, zu ungesteuertem Ausprobieren und Entdecken der Welt um sie herum. Zugleich brauchen sie freie Räume im wörtlichen Sinn: Freiflächen im Stadtviertel, Spielplätze, Gärten, Parks, Wiesen, Naturflächen und Wald. Und genauso brauchen sie freie Räume in Häusern, zum Beispiel in der Schule, die sie selbst gestalten und in denen kein Unterricht und kein Lernprogramm stattfindet, sondern wo Entspannung, Spiel und Gespräch dominieren.“
„Freiräume für Kinder, das heißt auch, dass sie gefragt werden sollen, was sie möchten, und Mitverantwortung erhalten“, so die Abgeordnete weiter. „Kinder sollen einbezogen werden in die Gestaltung des Lebens in ihrem unmittelbaren Umfeld. Nicht nur in der Familie, sondern auch und gerade im öffentlichen Raum, in Nachbarschaft, Schule und Verein. Die Politik hat dies erkannt. Seit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention sind viele kleine und größere Verbesserungen entwickelt und auch umgesetzt worden. Aber vieles ist noch zu tun: Im kommunalen Bereich ist deutlich mehr Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen möglich, und auch in der Schule gibt es – vom Klassensprecherparlament bis zu den „Pausen-Freunden“, die auf dem Schulhof bei Bedarf helfen, trösten oder vermitteln – viele Ansätze für mehr Beteiligung und mehr Verantwortung. Als Kinderkommission des Bundestages unterstützen wir diese Bemühungen, indem wir gute Ansätze diskutieren und bekanntmachen sowie das Verständnis für mehr Beteiligung von Kindern an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt fördern.“
Quelle: Pressemitteilung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 20.09.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für KiKo zum Weltkindertag: „Kinder brauchen Freiräume“ )kinderrechte.digital
Am 20. November 2017 war der Internationale Tag der Kinderrechte, die UN-Kinderrechtskonvention feierte ihren 28. Geburtstag. Seit der Verabschiedung der Kinderrechte hat sich die Welt verändert, Internet, Apps und Onlinespiele sind für Kinder heute eine Selbstverständlichkeit. Sie bringen neue Möglichkeiten des Spielens und Lernens und können die Rechte von Kindern stärken, aber sie bergen auch Gefahren.
Wer Kinderrechte heute verstehen und verwirklichen will, muss die Chancen und Risiken der Digitalisierung mitdenken und sich auf die digitalisierte Lebenswelt von Kindern einlassen. Jedes Kind hat das Recht auf Zugang zu digitalen Medien, auf Bildung mit digitalen Medien und die Vermittlung von Medienkompetenz. Das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit wird ganz klar durch das Internet gestärkt, aber dabei muss auch der Schutz vor neuen Formen und Phänomenen der Diskriminierung, beispielsweise Cyber-Mobbing oder Hate Speech, gewährleistet sein. Die Kinderrechtskonvention garantiert das Recht auf Freizeit, Spiel und Teilhabe, aber bisher sind digitale Spielplätze für Kinder (noch) keine Selbstverständlichkeit. Die Privatsphäre von Kindern ist durch das Internet verletzlicher geworden, Gewalt und Missbrauch finden auch online statt. Deshalb muss das digitale Umfeld Schutzmechanismen bereitstellen, die das Alter und die Fähigkeit der Kinder berücksichtigen.
Am Weltkindertag 2017 ist es Zeit, die Kinderrechte in der digitalen Welt zu stärken. Denn für Kinder stellt das Internet die Welt nicht auf den Kopf, sondern macht sie größer, bunter und vielfältiger.
Weitere Informationen unter www.kinderrechte.digital.
Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Digitale Chancen vom 20.11.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Gutachten untersuchen Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland
In Deutschland gibt es erheblich Defizite bei der Umsetzung der Kernprinzipien der VN-Kinderechtskonvention. Das ist das Ergebnis zweier Gutachten, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entstanden sind. Die Ergebnisse sprechen für eine Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz.
Seit der Ratifikation der VN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland im Jahre 1992 wird die Aufnahme spezifischer Kindergrundrechte ins Grundgesetz diskutiert. Die vorliegenden Gutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Friederike Wapler analysieren die gegenwärtige Umsetzungspraxis von Gesetzgeber und Rechtsprechung in allen Rechtsgebieten mit kinderrechtlichem Bezug. Bewertet werden zudem gegenwärtig bestehende Regelungsvorschläge zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass Kernprinzipien der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Dazu gehören das Kindeswohlprinzip nach Artikel 3 Absatz 1 und das Beteiligungsrecht nach Artikel 12. Daher sehen die Gutachten eine explizite Verankerung dieser Prinzipien im Grundgesetz als verfassungspolitisch sinnvoll an.
Erhebliche Defizite bei der Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention
Das Gutachten zur Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland wertet in allen Rechtsgebieten mit direktem oder indirektem kinderrechtlichen Bezug Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und juristische Fachliteratur systematisch aus auf Versäumnisse des Gesetzgebers sowie unterbliebene und fehlerhafte Anwendung bestehender Kernprinzipien der Kinderrechtskonvention (KRK) im Einzelfall insbesondere durch die Rechtsprechung. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass trotz positiver Entwicklungen in einigen Rechtsgebieten immer noch erhebliche Anwendungs- und Umsetzungsdefizite hinsichtlich des Kindeswohlprinzips nach Artikel 3 KRK und des Beteiligungsrechts des Kindes nach Artikel 12 KRK bestehen
Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz
Das Gutachten zu Kinderrechten ins Grundgesetz sieht es daher als verfassungspolitisch sinnvoll an, das Kindeswohlprinzip und das Beteiligungsrecht explizit im Grundgesetz zu verankern. Prüfgegenstand war der Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Artikel 6 Absatz 5 GG, den das Bundesland Nordrhein-Westfalen am 22. März 2017 in den Bundesrat eingebracht hat. Das Gutachten sieht in der vorgeschlagenen Formulierung eine mit der Verfassung kompatible, adäquate Umsetzung der Kernprinzipien der VN-Kinderrechtskonvention.
Geltung der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Spätestens seit der Rücknahme des zunächst erklärten Vorbehalts zur VN-Kinderrechtskonvention im Jahre 2010 besteht kein Zweifel mehr an der vollumfänglichen Geltung der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Sie hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und liegt damit zwar unterhalb des Grundgesetzes, ist aber wegen des Gebots der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes zur Auslegung der Grundrechte heranzuziehen. Deutschland ist als Vertragsstaat nach Artikel 4 KRK verpflichtet, die Rechte der VN-Kinderrechtskonvention umzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.11.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )terre des hommes befragt Parteien in Sachen Kinderrechte
Nimmt man die Wahlprogramme der Parteien zum Maßstab, könnte die nächste Legislaturperiode zumindest kleine Fortschritte bei der Verwirklichung der Kinderrechte bringen. Das ist das Ergebnis einer Befragung der Parteizentralen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Linken, der FDP und der AFD im Vorfeld der Wahlen durch terre des hommes. Gefragt wurde nach den Plänen zur Umsetzung von Kinderrechten und UN-Nachhaltigkeitszielen, aber auch konkret zur Ausbeutung von Kindern in Deutschland, zum Umgang mit Flüchtlingskindern sowie zu Waffenexporten und der Rekrutierung von Minderjährigen in die Bundeswehr. Die AFD hat auf die Fragen nicht reagiert.
Der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz scheint nichts mehr im Wege zu stehen, denn CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke wollen sich dafür einsetzen. Nur die FDP sieht keine Notwendigkeit. Bei der Verschärfung der Waffenexportpolitik, für die sich terre des hommes derzeit mit der Kampagne »Stoppt Waffenexporte« einsetzt, sehen SPD, Grüne, Linke und FDP in unterschiedlicher Schärfe Handlungsbedarf. Chancen zeichnen sich für die terre des hommes Forderung ab, die Rekrutierung von Minderjährigen in die Bundeswehr zu beenden. SPD, Grüne und Linke wollen sich dafür einsetzen. Große Unterschiede zwischen den Parteien zeigen sich bei Fragen zum Umgang mit Fluchtursachen. Während CDU/CSU und FDP auf die Einbeziehung der Privatwirtschaft und die Schaffung von Entwicklungspartnerschaften zur Stärkung der Herkunftsländer der Flüchtlinge setzen, verweisen SPD, Grüne und Linke auch auf die internationale Wirtschafts-, Friedens- und Umweltpolitik und benennen faire Handelspolitik, Klimaschutz und zivile Konfliktprävention als wichtige Aspekte zur Bekämpfung von Fluchtursachen.
»Es gibt mit einer neuen Regierung eine reale Chance, die Verwirklichung von Kinderrechten voranzubringen«, erklärte Jörg Angerstein, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Voraussetzung ist allerdings, dass die Parteien nach der Wahl ihre Pläne und Versprechungen auch wirklich angehen und umsetzen und Kinderrechte nicht als Dispositionsmasse bei Koalitionsverhandlungen geopfert werden. Und natürlich reicht es nicht, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, sondern damit verbindet sich der Auftrag, bestehende Gesetze und Verordnungen auf ihre Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention zu überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.«
Quelle: Pressemitteilung von terre des hommes vom 11.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Brief an Abgeordnete: „KJSG – Akzeptanz der BGB-Änderung“
Am Mittwoch soll der Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ins Bundeskabinett eingebracht werden.
Der PFAD Bundesverband, die AGENDAPflegefamilien sowie der Bundesverband behinderter Pflegekinder wenden sich deshalb noch einmal direkt an die Regierungsmitglieder und weitere Bundestagsabgeordnete mit der Bitte, die Rechte von Pflegekindern auf den Schutz eines stabilen kontinuierlichen Lebensortes auch im BGB zu verankern.
Brief „KJSG – Akzeptanz der BGB-Änderung“ vom 10.04.2017
Am 22.03.2017 hatten sie bereits ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben (wir berichteten).
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Familienministerium: Festakt zum 25 jährigen Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention
196 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention – ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert – bis heute unterzeichnet. Damit ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag. Bereits vor 25 Jahren hat Deutschland sich vor der Staatengemeinschaft zu Kinderrechten bekannt. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland in den letzten 25 Jahren zu diskutieren und zu würdigen, veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April einen politischen Festakt.
„Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Festrede.
Auf dem Podium diskutierte Ministerin Schwesig mit ihren Gästen: Bundesjustizminister Heiko Maas, der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Prof. Dr. Beate Rudolf und dem Sprecher der National Coalition Prof. Dr. Jörg Maywald. Thema waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wo es um ihre Rechte geht. Einigkeit besteht darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.
„Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind“, betonte Schwesig. Sie begrüßte ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der UN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das „Kindeswohlprinzip“ und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“.
An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.
Weiter Informationen unter: www.25-jahre-kinderrechte.de und www.bmfsfj.de/kinderrechte
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 04.04.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Wettbewerb „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes
Ab sofort können sich Schulklassen und außerschulische Gruppen für das Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes bewerben. Bei diesem Wettbewerb sind Kinder und Jugendliche aufgerufen, kreative Ideen zu entwickeln, wie die Kinderrechte in ihrem Alltag bei Kindern und Erwachsenen bekannter gemacht und umgesetzt werden können. Möglich sind beispielsweise Videos, Fotostorys, gemalte Bilder, geschriebene Geschichten, Comics oder Hörspiele. Die Dokumentationen der durchgeführten Aktionen können bis zum 17. Juli 2017 als eingereicht werden. Eine Jury aus Kindern und Erwachsenen des Deutschen Kinderhilfswerkes wählt die drei kreativsten Einsendungen aus. Die Gewinner werden zum Weltkindertagsfest im September dieses Jahres nach Berlin eingeladen, um dort die Aktionen der Öffentlichkeit zu präsentieren.
„Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land feststellen, dass wir von einer vollständigen Umsetzung der in der Konvention festgeschriebenen Kinderrechte noch weit entfernt sind. Ein Fünftel der Kinder hat noch nichts über die Kinderrechtskonvention gehört oder gelesen. Und fast zwei Drittel der Kinder kennen Kinderrechte nur vom Namen her und wissen über Einzelheiten nicht so gut Bescheid. Das möchten wir mit diesem Wettbewerb ändern“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zum Start der Bewerbungsphase.
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen.
Weitere Infos zum Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes finden sich unter: www.kindersache.de/wettbewerb. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 08.03.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Menschenrechtsinstitut: Kinder als Träger von Menschenrechten im Grundgesetz stärken
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Zentrale Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention sollten im Grundgesetz aufgenommen werden, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November.
„Kinder haben Rechte, und dieses Verständnis sollte auch die deutsche Verfassung klar zum Ausdruck bringen. Im Grundgesetz kommen Kinder lediglich als Objekte elterlicher Verantwortung vor. Dabei sind sie eigenständige Rechtssubjekte, wie auch der UN-Ausschuss für die Recht des Kindes immer wieder betont.
Was es bedeutet, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, wird oft nicht verstanden. Behörden und Gerichte müssen die Menschenrechte des betroffenen Kindes zum zentralen Maßstab ihrer Entscheidung machen und die betroffenen Kinder angemessen anhören. Dennoch spielt die UN-Kinderrechtskonvention trotz ihres rechtsverbindlichen Charakters in der Rechtspraxis keine wesentliche Rolle. Deshalb ist es geboten, die wesentlichen Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufzunehmen. Auf diese Weise würden die Kinderrechte die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte präzisieren, damit sie auch für Kinder ausreichend beachtet werden.
Zentrale Inhalte einer Grundgesetzänderung müssen die eigene Rechtsträgerschaft von Kindern sein, insbesondere das Recht des Kindes auf Gehör in allen Angelegenheiten, die es betreffen. Außerdem sind der Maßstab des Kindeswohls, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des (kindlichen) Alters, das Recht auf Entwicklung und das Recht auf Schutz vor Gewalt im Grundgesetz zu verankern. Als Orientierung für eine solche Grundgesetzänderung kann Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dienen. Eine solche Verfassungsänderung würde Kinder als Träger eigener Rechte ernst nehmen. Dies würde dazu beitragen, die Rechtsprechung und Rechtswirklichkeit für Kinder grundsätzlich zu verbessern.“
Die Bundesländer Bayern und Brandenburg haben sich jüngst dafür ausgesprochen, Kinderrechte ausdrücklich in das Grundgesetz aufzunehmen.
Weitere Informationen: Position Nr. 7: „Kinderrechte ins Grundgesetz: Kinder als Träger von Menschenrechten stärken“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16.11.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hamburger Appell zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
DIE ZEIT IST REIF….
Mit dem Hamburger Appell fordert die National Coalition Deutschland, als ein starkes Netzwerk von rund 115 Mitgliedsorganisationen (darunter der PFAD Bundesverband, die Red.), die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen, die Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag, dazu auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen und sich in ihren Wahlprogrammen klar zu den Kinderrechten zu positionieren. Es ist an der Zeit, dass die Kinderrechte nicht weiterhin ein Schattendasein führen.
HAMBURGER APPELL ZUR VERANKERUNG DER KINDERRECHTE IM GRUNDGESETZ
Kinder haben Rechte. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen im öffentlichen Leben sowie in Politik, Justiz und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört.
Das Bundesverfassungsgericht hat längst anerkannt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Dennoch werden Kinder im Grundgesetz nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte genannt. Sie tauchen dort lediglich als Gegenstand elterlicher Verantwortung auf. Damit wird unsere Verfassung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen nicht gerecht und fällt hinter die EU-Grundrechtecharta und die Verfassungen zahlreicher Staaten zurück, in denen die Kinderrechte bereits verankert sind.
Kinderrechte im Grundgesetz sind ein wichtiges Fundament, auf dem gute Politik gedeihen kann. Dadurch wird die elterliche Erziehungsaufgabe unterstützt und die Berücksichtigung von Kinderinteressen in Gesellschaft und Politik wird gefördert.
Wir fordern anlässlich des 27. Jahrestags der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2016 die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag auf:
Setzen Sie sich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein!
– Damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen
– Damit Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden
– Damit die Förderung und der Schutz für Kinder verbessert werden
– Damit Kinder gehört werden und sich beteiligen können, wenn es um ihre Belange geht
zum Hamburger Appell und dem dazugehörigen Hintergrundpapier
Quelle: National Coaltion Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutsches Institut für Menschenrechte: Asylpaket II verstößt gegen Kinderrechtskonvention
Angesichts der Debatte über den Familiennachzug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im „Asylpaket II“ erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Eine Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden, verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Faktisch würden die Kinder damit sogar weit länger als zwei Jahre von ihren Eltern getrennt. In der Praxis ist davon auszugehen, dass Familienzusammenführungen wegen langer Verfahren tatsächlich erst nach vier Jahren stattfinden könnten.
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, dass ein Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden darf, es sei denn, dass diese Trennung für das Wohl des Kindes notwendig ist. Demensprechend muss Deutschland als Vertragsstaat Anträge auf Familienzusammenführung nach Artikel 10 der Konvention „wohlwollend, human und beschleunigt bearbeiten“. Eine pauschale Aussetzung der Familienzusammenführung über Jahre ist damit ganz offensichtlich nicht vereinbar.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unabhängig zu beobachten und zu überwachen. Hierfür hat es die „Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention“ eingerichtet.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 09.02.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Manuela Schwesig eröffnet neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am 17.11.2015 im Deutschen Institut für Menschenrechte die neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention eröffnet.
Pünktlich zum 1. „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ am 18. November erklärt Manuela Schwesig: „Kinderrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind Kinderrechte. Alle Kinder und alle Erwachsenen müssen die Kinderrechte kennen, damit sie richtig wirken können. Die Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, die gleichen Rechte! Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle mache ich mich dafür stark, diese Rechte bekannt zu machen und durchzusetzen.“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2015 das Deutsche Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, beauftragt, die Umsetzung der Konvention zu untersuchen und zu überwachen. Dafür hat das Institut die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet.
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte: „Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert allen Kindern Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte. Deutschland ist daher verpflichtet, diese zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland.“
Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention, sagte: „Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention wird auf Grundlage der Konvention unabhängig Empfehlungen aussprechen, wie Deutschland die Kinderrechte gut oder noch besser umsetzen kann. Vor allem werden wir genau hinschauen, wo Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Kinderrechte bestehen. Dabei ist es uns sehr wichtig, direkt mit Kindern und Jugendlichen als Expertinnen und Experten in eigener Sache zusammenzuarbeiten und gemeinsam Lösungsvorschläge zu entwickeln.“
Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention wird in ihrer Aufbauphase bis Juni 2017
- den Umsetzungsstand der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland untersuchen und – wo nötig – geeignete Methoden zur Informationsgewinnung entwickeln,
- Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Kinderrechte identifizieren (auf der Grundlage gezielter Analysen der Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen),
- einen Beitrag dazu leisten, dass Kinderrechte in Deutschland bei Kindern und den für sie zuständigen Stellen bekannter werden und angewendet werden,
- Kriterien zur Bewertung der Umsetzung der Kinderrechte entwickeln, um künftig politische Maßnahmen (inkl. der Anwendung von Gesetzen) aus kinderrechtlicher Perspektive zu beurteilen,
- Gesetzgebung und Politik bei politischen Entscheidungsprozessen beraten und Überzeugungsarbeit leisten durch Beteiligung an politischen Diskussionen und am fachwissenschaftlichen Diskurs.
Hintergrund: Seit 1992 hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen das Fehlen einer zentralen Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention mehrfach kritisiert und Deutschland zuletzt im Februar 2014 empfohlen, eine solche Stelle in Deutschland zu schaffen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung
Berlin: (hib/AHE) In diesem Jahr sind nach Angaben der Bundesregierung bisher rund 30.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland eingereist. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks (SPD), am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe berichtete, lag diese Zahl vor rund zehn Jahren noch bei etwa 500, im vergangenen Jahr bereits bei rund 7.000 bis 8.000 minderjährigen Flüchtlingen ohne Begleitung. Hinzu komme, dass das Durchschnittsalter der Betroffenen gesunken sei: „Die hier ankommenden Kinder und Jugendlichen sind immer jünger“, sagte Marks.
Die im Zuge des am 1. November in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes beschlossenen Änderungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Betroffenen waren nach den Worten Marks „dringend“ notwendig. In Kommunen, die besonders viele minderjährige Flüchtlinge aufgenommen hatten, seien Betreuung und Unterbringung zuletzt teils „nicht mehr bedürfnisgerecht“ zu gewährleisten gewesen.
Mit dem Gesetz solle unter anderem sichergestellt werden, dass die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen gleichmäßig verteilt werden. Es gebe nunmehr eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht, wobei bei der Verteilung das Kindeswohl und das Schutzbedürfnis im Vordergrund stehen würden. Marks wies auf den besonderen Schutz der auch von der Bundesrepublik unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention: Die Betroffenen haben demnach Anspruch darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Die Staatssekretärin räumte ein, dass bisher minderjährige unbegleitete Flüchtlinge „statistisch nicht richtig erfasst“ worden seien. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sehe fortan aber eine jährliche Berichtspflicht der Bundesregierung zu diesen minderjährigen Flüchtlingen vor.
Quelle: Heute im Bundestag vom 05.11.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Linke: Kinderrechte ins Grundgesetz
Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke will die Rechte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im Grundgesetz verankern. In ihrem Antrag (18/6042) fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem soll das Amt eines unabhängigen Bundeskinderbeauftragten in die Verfassung aufgenommen werden. Dieser soll bei allen Gesetzesvorhaben und Entscheidungen, die Kinder betreffen, darauf hinwirken, dass die UN-Kinderrechtskonvention beachtet wird, auf Verletzungen der Kinderrechte aufmerksam machen und dem Bundestag einen jährlichen Bericht über seine Arbeit und ihre Ergebnisse vorlegen. Ihm soll zudem ein Akteneinsichts- und Anhörungsrecht gegenüber staatlichen Einrichtungen sowie ein Amtshilferecht eingeräumt werden, um Kinder mit ihren Beschwerden gegenüber Bundesbehörden, Bundesgerichten, dem UN-Kinderrechtsausschuss und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten zu können.
Nach Ansicht der Linksfraktion hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention bis heute noch nicht konsequent und vollständig umgesetzt. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe diesbezüglich wiederholt gravierende Mängel festgestellt.
Quelle: Heute im Bundestag vom 24.09.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Gesetz zum besseren Schutz von Flüchtlingskindern
Bundestag und Bundesrat haben am 25. September den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beraten.
Ziel des Gesetzes ist es, die Situation von jungen Flüchtlingen deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte zu stärken sowie eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu garantieren.
Bund und Länder sind sich einig, dass das Gesetz angesichts der aktuellen Entwicklungen dringlicher ist denn je. Es soll in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden und bereits am 1. November 2015 in Kraft treten. Die Länder haben bis zum 1. Januar 2016 eine Übergangszeit, um die Regelungen umzusetzen.
Besonderer Schutz für Kinder
„Kinder und Jugendliche, die alleine aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen und ihre Familien verlassen müssen, sind besonders schutzbedürftig. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Wir müssen angesichts der hohen Einreisezahlen schnell und wirkungsvoll handeln.“
Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, wo sie eine angemessene Betreuung, eine angemessen Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten.
Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können beispielsweise eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen. Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch werden auch 16- und 17-Jährige in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt. Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung zur Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention um.
350 Millionen Euro für Länder und Kommunen
Der Bund stellt den Ländern und Kommunen 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. „Unser Gesetz ist ein Gesetz der Solidarität zwischen den Ländern, Kommunen und Regionen in diesem Land“, so Manuela Schwesig. „Vor allem aber mit der großen Hilfsbereitschaft der Menschen schaffen wir eine Kultur des Willkommens für Flüchtlinge in Deutschland. Dieses Engagement stärken wir mit unserem Bundesprogramm ‚Willkommen bei Freunden‘.“
Willkommen bei Freunden
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt „Willkommen bei Freunden“. Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, trägt ganz konkret dazu bei, die Lebenssituation von jungen Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern. Es wird nicht nur eine Willkommenskultur in Deutschland befördern, sondern es unterstützt auch die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, indem unter anderem folgende Angebote gemacht werden:
- Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung
- Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
- Qualifizierungsangebote
- Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote
Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, Initiativen und Ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.09.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )BAG Adoption + Inpflege: Position zur Wahrung der kulturellen und religiösen Identität von Pflegekindern
Die Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION und INPFLEGE widmete sich bei ihrer 16. Jahrestagung am 25./26.04.2015 der Frage, was religiöse Identität für Pflege- und Adoptivkinder bedeutet und wie dem in § 20.3 der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Recht des Kindes auf „eine gebührende Berücksichtigung der Kontinuität der Erziehung sowie der ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Herkunft des Kindes“ im Kontext der Fremdunterbringung Rechnung getragen werden kann.
Im Jahr 2010 hatten laut amtlicher Statistik bereits rund 29 % aller Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland einen sogenannten „Migrationshintergrund“ . Für das Jahr 2013 erfasst die Jugendhilfestatistik bei den begonnenen Hilfen in der Vollzeitpflege 23 % der Kinder „mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils“. In 8,5 % der Fälle werde „in der Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen“ . Da viele Kinder mit Migrationshintergrund jedoch nicht als solche erfasst werden und der Begriff Migration nicht eindeutig genug definiert ist, muss davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil weitaus höher liegt. Vor allem auch der seither stark steigende Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in den Hilfen zur Erziehung und zunehmend auch in Pflegefamilien vermittelt werden, verschafft dem Thema Aktualität und Bedeutsamkeit.
Über den Anteil von Migranten unter den Pflegeeltern liegen keine Daten vor, jedoch kann von einem hohen Bedarf an Bewerber aus unterschiedlichen Kulturkreisen ausgegangen werden. Vor allem in den Ballungszentren wirbt die Jugendhilfe zunehmend auch Migranten für die Vollzeitpflege an, um den unterzubringenden Kindern eine größere Vielfalt an Pflegefamilien bereitstellen und damit eine möglichst passgenaue Vermittlung gewährleisten zu können – im Idealfall in eine religiös und kulturell vergleichbare Pflegefamilie.
Diese Entwicklung zu unterstützen ist Ziel der folgenden Position, die durch die BAG ADOPTION und INPFLEGE erarbeitet wurde. Die in dem Gremium mitarbeitenden Organisationen vertreten sowohl ehemalige Pflege- und Adoptivkinder, als auch Herkunfts-, Pflege- und Adoptiveltern sowie die Seite der Fachkräfte. Besonders die Erfahrungen der deutsch-türkischen DiskussionspartnerInnen u.a. des Hoffnungsstern e.V. (Umut Yıldızı) bereicherten die multiperspektivische Sicht und führten zu einem ausführlichen, gemeinsam erarbeiteten Katalog konstruktiver Verbesserungsvorschläge für die Jugendhilfepraxis:
Partizipation der Herkunftseltern
Die Beteiligung der Herkunftseltern nicht-deutscher Herkunft am Hilfeplanprozess muss ggf. durch die Hinzuziehung geeigneter Dolmetscher sichergestellt werden. Selbst wenn Deutschkenntnisse vorhanden sind, kann es notwendig sein, dass die Jugendhilfe Informationen über die Rechte der Beteiligten und die behördlichen Abläufe in der jeweiligen Muttersprache bereitstellt, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden.
Die abgebenden Eltern sind über ihr Mitspracherecht bei der Auswahl der Pflegefamilie und des Vormundes aufzuklären. Wahlmöglichkeiten zwischen aufnehmenden Familien mit zumindest ähnlichen kulturellen bzw. religiösen Hintergründen fördern die Akzeptanz der Maßnahme und wirken Ängsten bezüglich einer Entfremdung des Kindes von seiner Familie entgegen. Nicht allein das amtliche Bekenntnis ist dabei ausschlaggebend für eine Passung, sondern der Grad der gelebten Religiosität.
Pflegeeltern, die diesen Anspruch erfüllen, sind am leichtesten im Verwandten- oder Freundeskreis der Familie zu finden. Durch die Nutzung der Ressource Verwandtenpflege bzw. die Vermittlung des Pflegekindes im sozialen Nahraum (z.B. mithilfe der Methode „Familienrat“) kann der Erhalt der kulturellen Bezüge am ehesten gewährleistet werden. Kulturelle und religiöse Werte bzw. Weltanschauungen, Rituale und Feiertage sind zu achten, die Wünsche der Herkunftseltern bei der Vermittlung ernst zu nehmen.
Recht des Kindes
Um das Recht des Kindes auf die Wahrung seiner kulturellen Identität umzusetzen, braucht es besondere Anstrengungen auf Seiten der vermittelnden und beratenden Fachkräfte und Verständnis der Pflegefamilien, die einen anderen kulturellen und vor allem religiösen Hintergrund haben. Toleranz und Sensibilität für die Herkunft des Kindes sind unerlässlich für einen gelingenden Verlauf der Hilfe.
Die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses eines Kindes steht seinen Eltern zu. Erst nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres verfügt der/die Jugendliche selbst, an welchem religiösen Bekenntnis er/sie sich orientieren will . Da es Pflegeeltern nicht möglich ist, ein Kind in einem anderen als dem eigenen gelebten Glauben zu erziehen, sind ggf. weitere Personen notwendig, die ihm den Kontakt zu seiner Religion ermöglichen und erhalten. Dies kann z.B. durch die Bestellung eines geeigneten Vormundes aus den Reihen der erweiterten Herkunftsfamilie erfolgen.
Auch die Pflege des ursprünglichen kulturellen Hintergrundes und der Muttersprache kann durch Dritte aus dem gleichen Kulturkreis bzw. sozialen Nahraum unterstützt werden. Denkbar wäre z.B. das Angebot eines „Kultur-Paten“, der das Kind diesbezüglich begleitet.
Um die Verständigung zwischen dem Kind und seinen Eltern, Geschwistern und anderen Familienangehörigen zu sichern, sind – wo immer möglich – Kontakte in der Muttersprache zu fördern. Denn Emotionen und Gefühle sind am besten in der Muttersprache zu vermitteln. Sie sollte nicht als Hindernis, sondern als Bereicherung verstanden werden.
Der Name des Kindes ist Teil seiner Identität und daher anzuerkennen.
Kompetenzen der Fachkräfte
Interkulturelle Kompetenzen der Fachkräfte der Jugendhilfe sind zunehmend gefragt, um auf die Anforderungen unserer heterogenen Gesellschaft reagieren zu können und kulturbedingte Fehlentscheidungen zu vermeiden. Um eine gute Zusammenarbeit mit Adoptiv- und Pflegeeltern(bewerbern) sowie hilfebedürftigen Eltern ausländischer Herkunft herstellen zu können, benötigen die Fachkräfte adäquates Wissen über deren Werte, Traditionen und Rollenbilder. Die Jugendhilfe sollte alle Fachkräfte in kultursensibler Arbeit schulen, ihre interkulturellen Kompetenzen fördern und sie für versteckten Rassismus sensibilisieren.
Gleichzeitig wäre mehr Personal mit eigenem Migrationshintergrund notwendig. Insbesondere mehr türkisch stämmige Fachkräfte würden dem Anteil der größten Migranten-Community Rechnung tragen. Spezialisierte Gutachter, Vormünder/Pfleger und interkulturell aufgestellte Fachdienste ergänzen ein gutes Setting.
Anforderungen an Pflegeeltern
Die Ansprüche an Pflegeeltern, die Kinder aus anderen kulturellen Bezügen aufnehmen, sind hoch. Sie benötigen neben persönlichen Eignungskriterien wie Offenheit, Toleranz und Reflexionsfähigkeit auch entsprechende Vorbereitungskurse und bedarfsgerechte Fortbildungen, in denen die kulturellen Gegebenheiten ihres Pflegekindes verdeutlicht werden, um ungewollt diskriminierendes Verhalten zu vermeiden. Die Pflegeeltern informieren sich über typische Eigenheiten des kulturellen Hintergrundes ihres Pflegekindes und sind bereit, einiges davon in ihr Familienleben zu integrieren.
Praktiziert ein Pflegekind eine andere Religion als die Pflegefamilie, so ist dies in einer positiven Haltung zu respektieren. Das Kind darf von der Pflegefamilie nicht religiös vereinnahmt werden. Pflegeeltern müssen offen sein für weitere Personen, die dem Kind den Kontakt zu seiner religiösen Praxis sowie seiner Muttersprache ermöglichen. Die Pflegeeltern sollen das Pflegekind stärken und seine positive Identitätsentwicklung fördern, damit es in beiden Kulturen zu Hause sein kann.
Pflegeeltern mit Migrationshintergrund
Die Pflegekinderhilfe ist aufgefordert sich für Pflegeeltern mit Migrationshintergrund zu öffnen und diese aktiv anzuwerben, um mehr Vielfalt in den Katalog der zur Verfügung stehenden Pflegefamilien zu bringen. Fremdsprachige Informationsmaterialien und die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen helfen dabei, diese wertvolle Ressource zu erschließen. Einige muslimische Verbände engagieren sich mit Kampagnen zur Information über die deutsche Jugendhilfe, um Berührungsängste abzubauen. Sie versuchen aus ihren Reihen Pflegeelternbewerber zu gewinnen und benötigen für dieses gesellschaftliche Engagement die Anerkennung und Kooperation mit den Jugendämtern.
Diese müssen die Voraussetzungen für Pflegeelternbewerber klar festlegen und kommunizieren. Sie dürfen jedoch Bürger mit Zuwanderungsgeschichte nicht benachteiligen. So sind z.B. Deutschkenntnisse in jedem Fall notwendig, Perfektion in Wort und Schrift jedoch nicht. Auch das Tragen des Kopftuchs darf kein Ausschlusskriterium für Pflegeelternbewerber sein.
Da Verwandtenpflege eine gute Lösung dafür sein kann, die gewünschte Kontinuität in der Erziehung des fremdplatzierten Kindes aufrechtzuerhalten, sind entsprechende Anstrengungen aufzubringen, um mehr geeignete Pflegeeltern aus dem sozialen Nahraum zu akquirieren. Spezielle begleitende und beratende Angebote für Verwandtenpflegeeltern sind zu schaffen. Sie müssen auch denjenigen Pflegeverhältnissen offen stehen, die außerhalb der Jugendhilfe organisiert wurden.
Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Die Herausforderung an die Jugendhilfe liegt in einer Öffnung ihrer Strukturen für die Vielfalt unserer Gesellschaft. Vom Ausbau eines migrationssensiblen Kinderschutzes über eine bessere Differenzierung der Jugendhilfestatistik bis zur interkulturellen Öffnung und Kompetenz in der Pflegekinderhilfe ist noch einiges zu leisten, um den Erfordernissen unserer Einwanderungsgesellschaft angemessen Rechnung tragen zu können.
Die fachliche Diskussion über die speziellen Bedarfe der ausländischen Mitbürger und ihrer Kinder ist notwendig und muss sich in den Angeboten der Jugendhilfe abbilden.
Pressemitteilung vom 15.07.2015 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Keine Einigkeit der Fraktionen über das Amt eines Kinderbeauftragten des Bundestages
Berlin: (hib/HAU) Bei den Fraktionen gibt es derzeit keine Einigkeit über die Einrichtung eines Kinderbeauftragten des Bundestages. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich, bei der über die dahingehende Petition des Generalsekretärs der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Manfred Gahr, beraten wurde. Nach den Vorstellungen des DAKJ-Generalsekretärs soll der (oder die) Kinderbeauftragte „unabhängig und nicht weisungsgebunden sein“. Er solle Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, „ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen“ und zugleich Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für Kinderrechtsvertreter sein. Schließlich solle der Kinderbeauftragte auf eigene Initiative hin tätig werden, „wenn Kinderrechte verletzt sein könnten“, heißt es in der Petition. Der Kinderbeauftragte solle zudem dem Bundestag jährlich einen Bericht erstatten, was die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit rücken würde.
Während Vertreter der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung eines Kinderbeauftragten ebenso befürworteten wie die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung hieß es von Seiten der Unionsfraktion, die dahingehenden Überlegungen innerhalb der Fraktion seien noch nicht abgeschlossen. In der SPD-Fraktion diskutiere man noch über die Ausgestaltung der Position des Kinderbeauftragten, sagte deren Vertreterin. Auch die Kinderkommission des Bundestages habe noch kein abschließendes Votum erarbeitet, sagte die Vorsitzende Susanne Rüthrich (SPD). Gleichzeitig war sie sich mit den Vertretern der Fraktionen einig, dass die Kinderrechte in Deutschland gestärkt werden müssten.
Nicht zuletzt die breite Unterstützung für die Petition zeige, dass die Anliegen der Kinder derzeit „noch nicht gut genug im Parlament vertreten werden“, sagte Christina Schwarzer (CDU). Die Grundaussage der Petition sei richtig. „Kinder brauchen eine größere, eine bessere Stimme, weil sie oftmals gar keine haben“, sagte die Unionsabgeordnete. Auf Nachfrage räumte Schwarzer ein, es gebe derzeit keinen expliziten Zeitplan für die Erarbeitung einer gemeinsamen Position der Unionsfraktion zu dem Thema. Sie kündigte jedoch an, die Familienpolitiker der Union würden Druck machen, damit dies im Herbst der Fall sei. Die SPD-Fraktion unterstütze das Anliegen der Schaffung eines Kinderbeauftragten, sagt Ulrike Bahr (SPD). Über die Frage der Ausgestaltung der Position sei aber der Diskussionsprozess innerhalb der Fraktion noch nicht abgeschlossen, fügte sie hinzu. Zugleich verwies sie darauf, dass die SPD-Fraktion sich schon länger für die Aufnahme von Kinderechten ins Grundgesetz ausgesprochen habe.
Die Einrichtung des Kinderbeauftragten müsse an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft werden, „damit es kein Papiertiger wird“, forderte Cornelia Möhring (Die Linke). Dazu benötige es einen Dreiklang aus der Stärkung der Kinderrechte – etwa durch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung – aus der gesetzlichen Verankerung der Funktion des Kinderbeauftragten und aus einer entsprechenden Ausfinanzierung des Amtes.
Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass Deutschland die UN-Kinderechtskonvention von 1992 noch immer nicht vollständig umgesetzt habe, sei die Petition sehr wichtig, sagte Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen). Nach Ansicht ihrer Fraktion müsse das Amt des Kinderbeauftragten eine unabhängige Beschwerde- und Ansprechstelle sei, da es eine solche Position heute noch nicht gebe. Zugleich müsse ein Kinderbeauftragter darauf achten, dass „bei allen Entscheidungen von Regierung und Bundestag die Angelegenheiten der Kinder vorrangig berücksichtigt werden“. Genauso, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert sei, betonte Dörner.
Die Kinderkommission könne die Rolle des Kinderbeauftragten nicht übernehmen, machte die Vorsitzende Rüthrich deutlich. Derzeit sei die Kommission noch nicht soweit, zu sagen, wie eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Kinderbeauftragten aussehen könnte. Gerade vor dem Hintergrund, dass aktuell eine unabhängige Ombudsfunktion fehle, könne sie sich aber gut vorstellen, dass ein Kinderbeauftragter diese Leerstelle füllen kann, sagte die SPD-Abgeordnete.
Quelle: Heute im Bundestag vom 15.06.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Animation Kinderrechte in Deutschland – Eine Bilanz nach 25 Jahren UN-KRK
Alle Mitglieder der National Coalition wurden im letzten Jahr anläßlich des Geburtstages der UN-Kinderrechtskonvention gebeten, ihr Datenmaterial zur Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland beizusteuern – es kamen sehr viele Zahlen und Diagramme zusammen. Zunächst erstellte die National Coalition sieben Infografiken zu Themen wie Mitbestimmung, Gewalt und Bildung – jetzt gibt es diese Infografiken auch als Animation mit einem erklärenden Begleittext:
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Bundeskinderministerin Manuela Schwesig lud zu Kinderrechtefest ein
Am 20. November vor 25 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Weltweit wird dieser wichtige Meilenstein in der Geschichte der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit zahlreichen Veranstaltungen begleitet. Bundeskinderministerin Manuela Schwesig lädt zu diesem besonderen Geburtstag rund 300 Kinder und Jugendliche, Vertreter und Vertreterinnen der Politik, der Fachwelt sowie Organisationen, die sich für Kinderrechte engagieren, zu einem großen Fest ins TIPI am Kanzleramt in Berlin ein.
„Die Kinderrechtskonvention hat vor 25 Jahren zu einem Umdenken in der Gesellschaft geführt. Wir müssen heute nicht mehr darüber streiten, welche Rechte Kinder haben“, sagte Schwesig. „Wir müssen uns aber fragen, wie wir diese Kinderrechte am besten umsetzen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde uns dazu verpflichten, unseren Alltag stärker nach den Bedürfnissen und Wünschen von Kindern auszurichten.“
Auf der Jubiläumsveranstaltung stellen Kinder und Jugendliche verschiedener Organisationen ihre diesjährigen Aktionen zum Thema Kinderrechte vor und diskutieren direkt mit der Bundeskinderministerin über den Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention in Deutschland. „Ich bin gespannt von den Kindern und Jugendlichen zu erfahren, ob sie mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zufrieden sind und an welcher Stelle sie sich noch konkrete Verbesserungen wünschen.“ Schwesig erklärt außerdem: „Um besser zu erfahren, was die Kinder in ihrem Alltag brauchen, werden wir beim Deutschen Institut für Menschenrechte eine Monitoring-Stelle einrichten, die kontinuierlich beobachtet, ob und wie in Deutschland die Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen umgesetzt wird.“
Die Kinderrechtskonvention ist in Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und sexueller Ausbeutung, das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Gesundheit und Leistungen der sozialen Sicherheit sowie das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Inzwischen gibt es drei Zusatzprotokolle zur Kinderrechtekonvention, die die Rechte von Kindern spezifizieren und erweitern. Das dritte Zusatzprotokoll, das in Deutschland seit dem 14. April 2014 in Kraft ist, regelt ein Beschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können.
Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de und www.kinder-ministerium.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: (K)ein Grund zum Feiern! – National Coalition Deutschland sieht weiterhin erheblichen Reformbedarf
Die Sprecherin und der Sprecher der National Coalition Deutschland, Claudia Kittel und Jörg Maywald, erklären zum 25-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention: „Die UN-Kinderrechtskonvention ist das erfolgreichste Menschenrechtsübereinkommen. Fast alle Staaten haben die Konvention ratifiziert. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland verpflichtet, die Interessen von Kindern (Kindeswohl) vorrangig zu berücksichtigen. In diesem Sinne hat sich manches verbessert. Dennoch ist die Konvention rechtlich und tatsächlich nicht vollständig umgesetzt. Außerdem sind die darin enthaltenen Rechte vielen Kindern nicht bekannt: Nicht einmal die Hälfte aller Kinder zwischen acht und zwölf Jahren in Deutschland wissen, welche Rechte sie haben. Nur jedes fünfte Kind kennt die Konvention.
Im Grundgesetz sind die völkerrechtlich verbrieften Rechte auch nach 25 Jahren nicht verankert. Im Ausländer- und Asylrecht wird das Kindeswohl trotz Rücknahme der asylrechtlichen Vorbehalte Deutschlands gegenüber der Konvention immer noch nicht vorrangig berücksichtigt. Kinder, die nach ihrer Flucht dringend Hilfe und Unterstützung benötigen, haben nicht die gleichen Rechte auf gesundheitliche Versorgung, Betreuung und Bildung wie Kinder mit deutschem Pass. Dies ist ein schwerer Verstoß gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung, also den Grundsatz, allen Kindern gleiche Rechte zu gewähren. Erheblicher Handlungsbedarf besteht auch bei der Verwirklichung der Rechte auf Bildung, bestmögliche Gesundheitsfürsorge und Beteiligung.“
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention veranstaltet die National Coalition Deutschland am 19. November im Haus Solms in Karlsruhe ihre Zweite Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes. Im Fokus steht die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die deutsche Rechtsprechung. Zu den hochkarätigen Referentinnen und Referenten gehören Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, und Prof. Dr. Lothar Krappmann, ehemaliges Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.
Zum Hintergrund: Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. In Deutschland trat die Konvention 1992 in Kraft, nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung gilt sie seit 2010 für jedes in Deutschland lebende Kind. Die Konvention hatte maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung eines modernen Kindschafts- und Kinder- und Jugendhilferechts, wie z. B. bei der Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Vor allem familienrechtlich hat sie Wirkungen entfaltet: So bleiben heute in der Regel beide Eltern nach einer Trennung oder Scheidung in der Verantwortung für ihr gemeinsames Kind, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Auch das Umgangsrecht der Kinder wurde verbessert. Auch wurde jüngst durch eine Klarstellung im Bundes-Immissionsschutzgesetz zum sogenannten Kinderlärm das Recht jedes Kindes auf Spiel gestärkt.
Informationen zur National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechts-konvention und zur UN-Kinderrechtskonvention unter: www.netzwerk-kinderrechte.de
Quelle: Pressemitteilung der National Coalition vom 19.11.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderkommission gratuliert zum Friedensnobelpreis für die Kinderrechtsaktivisten Malala Yousafzai und Kailash Satyarthi
Die Kinderkommission begrüßt die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Kinderrechtsaktivisten außerordentlich und
gratuliert den beiden Preisträgern herzlich zu dieser großen und wohlverdienten Auszeichnung. Damit wird in hervorragender
Weise deren Einsatz für die Rechte von Kindern und Jugendlichen gewürdigt. Gerade zum 25. Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention ist die Verleihung des Friedensnobelpreises an die beiden Kinderrechtler ein starkes Zeichen für die Kinderrechte weltweit.
Malala Yousafzai ist mit ihren erst 17 Jahren ein Beispiel dafür, dass auch Kinder und Jugendliche einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Lage leisten können.
Kailash Satyarthi hat mit großem Mut viele friedliche Demonstrationen und Proteste gegen die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen angeführt.
Eckhard Pols, Vorsitzender der Kinderkommission: „Dieses Zeichen könne und sollte man auch nutzen, in Deutschland die Diskussion um Kinderrechte ins Grundgesetz noch einmal mit Nachdruck zu führen. Das Recht auf Förderung und die vorrangige
Bedeutung des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln wären im Grundgesetz gut aufgehoben. Die Kinderkommission
hat sich bereits in der Vergangenheit explizit für eine Stärkung der Kinderrechte ausgesprochen und kann sich dabei auf die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes stützen.“
Quelle: Pressemitteilung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 13.10.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Website der National Coalition ist online
Kurz vor dem Weltkindertag 2014 ist die National Coalition Deutschland e.V. mit ihrer neuen Internetpräsenz online gegangen. Unter www.netzwerk-kinderrechte.de präsentiert die National Coalition sich und ihre Arbeit in neuem Design.
Auf der Website können regelmäßig aktualisierte, umfangreiche Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen, dem Staatenberichtsverfahren, ausgewählten Kinderrechtethemen, Veranstaltungen und Publikationen zum Thema abgerufen werden.
Die Besucherinnen und Besucher können über info@netzwerk-kinderrechte.de ihr Feedback abgeben.
Quelle: National Coalition vom 08.10.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtag „Jedes Kind hat das Recht auf Familie – Pflegekinder mit Behinderungen“ am 30.10. in Dortmund
Das LWL-Landesjugendamt lädt am 30.10.2014 nach Dortmund zum Fachtag „Jedes Kind hat das Recht auf Familie – Pflegekinder mit Behinderungen“ .
Für ein Kind, das aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei seinen Eltern/in seiner Familie leben kann, bietet eine Pflegefamilie einen sicheren Ort, um aufzuwachsen. In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass jedes Kind das Recht auf eine Familie hat, unabhängig von einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung.
Die Praxis zeigt, dass aufgrund der Initiative von Privatpersonen und Verbänden sowie einzelner öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe und Sozialhilfe und insbesondere den engagierten Pflegefamilien sehr wohl die Möglichkeit besteht, für ein Kind mit Behinderung eine passende Pflegefamilie zu finden. Andererseits führt die häufig unklare Kostenzuständigkeit wegen der Zuordnung nach SGB VIII oder SGB XII zu langwierigen Klärungsprozessen, unter denen in den meisten Fällen die Pflegefamilien leiden oder im extremsten Fall sogar die Vermittlung in eine Pflegefamilie scheitert. Zudem löst die Abgrenzung zwischen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe häufig die zeitaufwändige und für das jeweilige Kind teilweise sehr anstrengende und überfordernde mehrfache Diagnostik aus, um entsprechend des Ergebnisses eine Zuordnung vornehmen zu können. Dabei steht nicht das Kind im Vordergrund mit dem Recht und Anspruch auf ein inklusives Aufwachsen.
Im Rahmen dieses Fachtages wird das Thema „Pflegekinder mit Behinderungen“ aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. In Workshops zu Schwerpunktthemen können sich die Teilnehmenden über gelungene Beispiele aus der Praxis informieren sowie Kooperationsmodelle kennen lernen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Nur Roboter brauchen keine Freizeit“ – Mitglieder des UN-Ausschusses hören Kinder an
„Wir sind doch keine Roboter und brauchen daher auch Freizeit“ beklagt Sarah (18), eine von zehn Kindern und Jugendlichen am heutigen Tag vor dem UN-Kinderrechteausschuss. Die 13jährige Gelila schildert eindrücklich, wie viele Flüchtlinge in ständiger Angst vor der Abschiebung leben. „Sie können nicht machen, was ein normales Kind tun würde“. Sie fordern gleiche Rechte für alle Kinder und wollen, dass auch 16- und 17jährige Flüchtlinge wie Minderjährige behandelt werden.
Deutschland hat sich verpflichtet, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Heute wird die Bundesregierung in Genf vor dem UN-Ausschuss angehört. Alle fünf Jahre müssen die Mitgliedstaaten vor dem UN-Gremium berichten, wie sie die Kinderrechte verwirklichen.
Der UN-Ausschuss versucht, sich ein möglichst vollständiges Bild der Lage zu verschaffen. Er hört in einer vorgeschalteten Anhörung immer auch die Nicht-Regierungsorganisationen an. Und erstmals nun auch Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache.
60 Kinder und Jugendliche haben dazu im Rahmen eines bundesweiten Projektes einen Forderungskatalog erarbeitet. Bei der Anhörung der zehn am Projekt beteiligten Kinder- und Jugendlichen konnten sie diesen mit den Ausschussmitgliedern in einem persönlichen Gespräch diskutieren. Auch wurde dem Ausschuss ein Kinder- und Jugendreport übermittelt, in dem Kinder und Jugendliche selbst Deutschland ein Zeugnis über die Verwirklichung der Kinderrechte ausstellen. Zentrales Thema im Ersten Kinder- und Jugendreport und bei der Anhörung in Genf ist auch der steigende Leistungsdruck an Deutschlands Schulen, die zu frühe Zuordnung zu den weiterführenden Schulen oder das Mobbing von Schülerinnen und Schülern.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition betont, dass ihr die Weiterentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern ein zentrales Anliegen ist. Sie werde jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob es mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehe. Die Perspektive der Kinder schärft den Blick für die drängenden Herausforderungen.
Ende Januar 2014 wird der UN-Ausschuss in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ benennen, in welchen Arbeitsfeldern er für Deutschland dringlichen Handlungsbedarf sieht. Den Ankündigungen der Bundesregierung und den Empfehlungen des UN-Ausschusses müssen dann Taten folgen.
Quelle: Presseinformation der AGJ vom 27.01.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )UN-Beschwerderecht für Kinder tritt in Kraft – Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention von zehn Staaten ratifiziert
Kinder können zukünftig gegen die Verletzung ihrer Rechte vor dem UN-Kinderrechtsausschuss Beschwerde einlegen. Mit der Ratifizierung des entsprechenden Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Costa Rica gestern in New York ist die erforderliche Untergrenze von zehn Staaten erreicht, so dass das Protokoll in drei Monaten in Kraft treten kann. Die UN-Generalversammlung hatte das Individualbeschwerderecht für Kinder am 19. Dezember 2011 verabschiedet.
»Dass Kinder jetzt vor den Vereinten Nationen gegen die Verletzung ihrer Rechte Beschwerde einlegen können, ist ein Meilenstein für den Schutz der Kinderrechte«, erklärte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende des internationalen Kinderhilfswerkes terre des hommes. »Denn zwar haben fast alle Staaten die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Es mangelt jedoch in vielen Ländern an konkreter gesetzlicher Umsetzung und effektivem Schutz der Kinderrechte. Das UN-Beschwerderecht ermöglicht nun, dass ausgebeutete, misshandelte oder vernachlässigte Kinder ihre Belange gegenüber den Vereinten Nationen vorbringen können. Das wird den Handlungsdruck auf Staaten erhöhen, die bisher systematisch Kinderrechte verletzen.«
terre des hommes appelliert an weitere Regierungen, das Zusatzprotokoll zu unterzeichnen und damit den Kindern in ihren Ländern die Chance auf Gerechtigkeit zu geben. Um die Wirksamkeit des Beschwerderechts zu erhöhen, fordert terre des hommes zusätzlich ein Kollektivbeschwerderecht. Damit könnten Nichtregierungsorganisationen im Namen der Opfer Anklage erheben.
Vor Costa Rica hatten bereits Albanien, Bolivien, Gabun, Deutschland, Montenegro, Portugal, Slowakei, Spanien und Thailand das Zusatzprotokoll ratifiziert. Deutschland ratifizierte es am 28. Februar 2012.
Quelle: Pressemitteilung von terre des hommes vom 15.01.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachkonferenz „Das Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention“ am 20.11. in Berlin
Am 19.12.2011 beschloss die UN-Generalversammlung die Möglichkeit einer Individualbeschwerde für Kinder durch ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Ein wichtiger Schritt, damit Kinder sich beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf beschweren können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Bereits am 28. Februar 2013 hat Deutschland die Ratifizierungsurkunde für dieses Individualbeschwerdeverfahren in New York hinterlegt. Nach der 10. Ratifizierung tritt das Verfahren in Kraft und ebnet Kindern endlich den Weg nach Genf. Doch was heißt das konkret? Wie könnte eine Beschwerde nach Inkrafttreten aussehen? Wie können Kinder und Jugendliche ihre Klage vor den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bringen? Welche Rechtsverletzungen können angeklagt werden? Und welche rechtlichen und politischen Schritte sind in Deutschland für die Umsetzung des Individualbeschwerdeverfahrens notwendig?
Friedrich-Ebert-Stiftung, Kindernothilfe und die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland laden am 20.11. von 11 bis 16.30 Uhr in die Landesvertretung Baden-Württemberg nach Berlin ein, um ein Gutachten des Völkerrechtlers Dr. Mehrdad Payandeh zu Fragen des Individualbeschwerdeverfahren mit Verantwortungsträger_innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik zu diskutieren.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderrechte anerkennen und verwirklichen – Deutsche Liga für das Kind fordert Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
Kinder sind von Geburt an Träger eigener Rechte. In vielen Bereichen werden die Rechte von Kindern jedoch nicht ausreichend beachtet. Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Wir sind nicht nur die Zukunft, wir sind jetzt schon da! Kinderrechte anerkennen und verwirklichen“ am 18./19. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus fordert die Deutsche Liga für das Kind die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz und die Umsetzung sämtlicher Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention in Politik, Verwaltung und Justiz.
In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt die Konvention den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Sie steht damit allerdings nicht über der Verfassung. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. „Im Grundgesetz tauchen Kinder lediglich als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Besonders wichtig ist die Verankerung des Kindeswohlvorrangs in unserer Verfassung. Damit wäre klar, dass bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffenden, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss.“
Nachholbedarf bei der Umsetzung der Kinderrechte besteht u. a. in den Bereichen Bildung und Gesundheit, aber auch im Kindschaftsrecht sowie im Ausländer- und Asylrecht. So werden etwa unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland bereits ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention ein Schutzalter bis 18 Jahre vorsieht. Erwogen werden sollte auch eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen. Eine wichtige Aufgabe des Gesetzgebers in der gerade begonnenen Legislaturperiode muss sein, sämtliche Gesetze in Deutschland auf ihre Kindergerechtigkeit hin zu überprüfen und ein effektives Monitoring der Kinderrechte einzurichten.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte – UNICEF Deutschland, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – hat vorgeschlagen, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wie folgt aufzunehmen: „(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit. (2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag. (3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen. (4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu. (www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de)
Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung am 18./19. Oktober in Berlin gehören die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Jutta Limbach, die Justizsenatorin in Berlin und Hamburg a. D., Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, die Regierungspräsidentin, Justizministerin a.D. und Schatzmeisterin von UNICEF Deutschland, Anne Lütkes, und das ehemalige Mitglied im UN-Kinderrechtsausschuss, Prof. Dr. Lothar Krappmann. Die Tagung unter Schirmherrschaft von Dr. Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages a. D., findet in Kooperation mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. statt.
Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohl und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute mehr als 250 Mitgliedsorganisationen gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.
Rückfragen: Prof. Dr. Jörg Maywald, Tel.: 0178-533 90 65
Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin
Tel.: 030-28 59 99 70, E-Mail: post@liga-kind.de, www.liga-kind.de
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 18.10.20
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind am 18.-19.10. in Berlin
Die zweitägige Tagung der Deutschen Liga für das Kind in Kooperation mit der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention findet vom 18.-19.10. unter dem Motto „Wir sind nicht nur die Zukunft, wir sind jetzt schon da – Kinderrechte anerkennen und verwirklichen“ im Abgeordnetenhaus in Berlin statt.
Im Anschluss an die Bundestagswahl und mit Blick auf die 18. Legislaturperiode sollen zentrale kinderrechtliche Themen erörtert und diskutiert werden. Es wird gefragt, was die unterschiedlichen Berufsgruppen zur Verwirklichung der Kinderrechte beitragen können und wo die Politik gefordert ist.
Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und für Kinder tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende und Auszubildende.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Fachzeitschrift 03/2013 erschienen: “Kulturelle Vielfalt in Pflege- und Adoptivfamilien”
Mit der “Kulturellen Vielfalt in Pflege- und Adoptivfamilien” beschäftigt sich Ausgabe 03/2013 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe.
Aktuelle Statistiken belegen für 20 Prozent unserer Bevölkerung einen sogenannten Migrationshintergrund. Das Thema muss in der Pflege- und Adoptivkinderhilfe aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden: Deutsche Pflege- und Adoptiveltern nehmen Kinder mit ausländischen Wurzeln auf, binationale Paare oder Einzelpersonen mit Migrationshintergrund adoptieren in Deutschland oder werden gezielt als Pflegeeltern angeworben. Sie alle sind mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, um das in der UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht der Kinder auf Kontinuität in der Erziehung sowie die Berücksichtigung ihrer ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Herkunft zu wahren.
Darüber hinaus informiert das Heft wieder über aktuelle Entwicklungen aus der Pflege- und Adoptivkinderhilfe, neue Literatur, aus dem PFAD-Verband und den Bundesländern.
Für Abonnenten und PFAD-Mitglieder steht die aktuelle Ausgabe ab sofort zum Download zur Verfügung unter www.schulz-kirchner.de/shop.
Die Printausgabe steht ab Mitte August zur Verfügung.
Die PFAD Redaktion erreichen Sie per Mail unter Margit.Huber@pfad-bv.de.
einige Inhalte:
- Beate Fischer-Glembek: Nationale und internationale Adoptionen – reich an Vielfalt
- Sandra de Vries: Die „Anderen“ sind wir – Pflegekinder im kulturellen Spannungsfeld
- PFAD Umfrage: Integrieren und kulturelle Wurzeln bewahren – Die besonderen Herausforderungen an Pflege- und Adoptiveltern mit Kindern ausländischer Abstammung
- Interview mit ManuEla Ritz zum Thema Rassismus
- Margit Huber: Habt ihr einen Platz für mich in eurer Familie? Bundesweite Pflegeelternkampagne des türkischen Vereins Hoffnungsstern e.V. für schutzbedürftige Weltkinder
- Christian Braun: Verfahren auf Anerkennung und Umwandlung ausländischer Adoptionen
Deutschland ratifiziert Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention
Deutschland ist der dritte Staat weltweit und der erste europäische Staat, der mit der heutigen Unterzeichnung des dritten Zusatzprotokolls zur VN-Kinderrechtskonvention dieses neue Menschenrechtsabkommen verbindlich anerkennt. Das Zusatzprotokoll regelt ein Beschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können. Sie können sich zum Beispiel gegen fehlenden Schutz vor Gewalt und Misshandlungen, fehlende Bildungsmöglichkeiten, Diskriminierung sowie Unterversorgung wehren.
„Mit der heutigen Ratifikation nimmt Deutschland in Europa und weltweit eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der Kinderrechte ein“, sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. „Das Beschwerdeverfahren macht unmissverständlich klar: Kinderrechte stehen nicht nur auf dem Papier. Sie müssen eingehalten und umgesetzt werden. Die Rechte von Kindern sind das Fundament für ein gesundes, glückliches und chancenreiches Aufwachsen.“
Erst am 28. Februar 2012 hatte Bundesministerin Kristina Schröder in Genf das neue Zusatzprotokoll für Deutschland unterzeichnet. Am 8. November 2012 hatte der Bundestag der Ratifikation zugestimmt. Mit der heutigen Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York hat Deutschland so schnell wie nie zuvor ein Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen ratifiziert.
Voraussetzung für eine Beschwerde beim Ausschuss in Genf ist, dass die nationalen Rechtsmittel erschöpft sind. Ist die Beschwerde erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung gegenüber dem betroffenen Staat aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.
Das Zusatzprotokoll tritt in Kraft, wenn es insgesamt zehn Staaten ratifiziert haben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.02.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( 1 so far )Kinderrechte ins Grundgesetz: Aktionsbündnis begrüßt Debatte im Bundestag
Das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – begrüßt die heute im Bundestag stattfindende Debatte zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“.
Die Kinderrechtsorganisationen erhoffen sich durch die Debatte eine neue Belebung der Diskussion entlang den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, deren Maßgaben grundgesetzlich nach wie vor nicht ausreichend Beachtung finden. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hatte vor kurzem einen eigenen Formulierungsvorschlag für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorgestellt. Damit soll die Stellung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit gestärkt und die Verantwortung des Staates für die Rechte des Kindes hervorgehoben werden.
Das Aktionsbündnis freut sich über die Tatsache, dass die UN-Kinderrechtskonvention auch für die vom Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion leitendes Motiv war. Die Debatte ist damit ein wichtiges Signal, dass die Kinderrechte auch im Parlament ernst genommen werden.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte wiederholt sein Gesprächsangebot an die Bundesregierung, über seinen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu diskutieren. Bisher hat die Bundesregierung leider nur über die Presse auf den Vorschlag reagiert. Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:
- Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
- Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
- Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
- Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de
Quelle: Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Kinderrechte vom 30.11.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderrechte im Grundgesetz verankern! – Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung wäre wichtige Weichenstellung
Berlin, den 16. November 2012. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) Deutschlands im April 2012 und des Jahrestages ihrer Verabschiedung am 20. November 1989 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen erklären Dr. Sabine Skutta und Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecherin und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland:
„Um die Rechte der Kinder und Jugendlichen klarzustellen und zu verbessern, brauchen wir eine Verfassungsänderung. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde unsere Gesellschaft nicht auf einen Schlag kindgerecht machen. Aber es wäre eine wichtige und richtige Weichenstellung. Bislang ist es nicht ausreichend gelungen, in Deutschland ein Rechtsbewusstsein dafür zu erzeugen, dass Kinder Träger eigener Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung sind. Dazu finden sich laufend Beispiele in der aktuellen Politik. so Dr. Sabine Skutta und Prof. Dr. Jörg Maywald.
Dass Kinder Rechte haben, daran zweifelt heute kaum jemand. Trotzdem sind immer wieder Mängel bei deren Umsetzung zu beobachten. „Bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt. Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen unter ´ferner liefen` häufig eine Nebenrolle oder werden vollständig vergessen. Ganz zu schweigen von der aktiven Beteiligung von Kindern an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes, an sie betreffenden Verwaltungsentscheidungen und an den politischen Prozessen“, kritisieren Skutta und Maywald weiter.
Mit einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz käme Deutschland als Vertragsstaat der UN-KRK seiner Staatenverpflichtung nach Artikel 4 der UN-KRK nach und würde Vorgaben der EU-Grundrechte-Charta in nationales Recht umsetzen. Fast alle Bundesländer haben in Deutschland die Kinderrechte bereits in ihren Landesverfassungen verankert. „Mit der neuen Individualbeschwerdemöglichkeit zur UN-KRK wird ein neues Beschwerdeinstrument bei Kinderrechtsverletzungen auf UN-Ebene auf den Weg gebracht. Wir begrüßen sehr, dass Deutschland auch bei der Ratifizierung als drittes Land zu den Vorreitern gehört. Mehr als folgerichtig wäre nun, Kinderrechte mit Verfassungsrang auszustatten, damit Kinder nicht bis nach Genf zur UNO gehen müssen, um ihre Rechte einzufordern. Viel einfacher wäre es, den Weg für Kinder zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ermöglichen“, so Skutta und Maywald abschließend.
Zum Hintergrund: Deutschland hat das dritte Fakultativprotokoll zur UN-KRK zur Individualbeschwerde am 28.02.2012 als eines der ersten Staaten unterzeichnet. Das Individualbeschwerderecht sichert Kindern in der ganzen Welt zu, sich im Falle von Rechtsverletzungen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Wenn 10 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert haben, tritt es in Kraft. Gabun und Thailand haben den Vertrag bereits ratifiziert, Deutschland hat das Gesetz zur Ratifizierung des neuen Zusatzprotokolls jüngst, am 09. November 2012 im Bundestag verabschiedet.
Weitere Informationen unter: www.individualbeschwerde.de
Quelle: Pressemitteilung der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) vom 17.11.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderrechte ins Grundgesetz – Aktionsbündnis Kinderrechte legt Formulierung zur Änderung des Grundgesetzes vor
Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. Dazu hat das Aktionsbündnis am 16. November vor der Bundespressekonferenz in Berlin einen Formulierungsvorschlag vorgestellt. UNICEF Deutschland, der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind wollen die Rechte der Kinder in einem neuen Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen. Darin sollen die Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festgeschrieben werden. Das Aktionsbündnis Kinderrechte möchte so klarstellen, dass Kinder als Grundrechtsträger anerkannt und mit besonderen Rechten ausgestattet sind. Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit mehr als 20 Jahren gilt.
„Mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz wollen wir die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland geben. 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, dass sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfindet. Bislang fehlt im Grundgesetz der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, deshalb brauchen sie über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hätte auch international Signalwirkung. Fast alle Staaten der Welt haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Doch die Umsetzung in nationale Gesetze ist vielfach mangelhaft. Deutschland sollte Vorreiter werden anstatt hinter Ländern wie Spanien, Österreich oder Südafrika zurückzubleiben. Dort wurden die Verfassungen bereits geändert. Sie weisen nunmehr explizit auf die Rechte hin, die Kinder nach internationalen Abkommen genießen. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union räumt ihnen in Artikel 24 diese Rechte ein“, erklärte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland.
„Die Aufnahme der Kinderrechte als Grundrecht in das Grundgesetz würde sehr viel stärker als bislang die Verantwortung von Staat und Eltern verdeutlichen, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Kindern am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Zudem würde der Staat stärker in die Pflicht genommen, seine Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen. Angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, ungerechte Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, sagte Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Vorsitzende des Kuratoriums der Deutschen Liga für das Kind.
„Mit den Kinderrechten im Grundgesetz hat das beste Interesse der Kinder bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, Vorrang – zum Beispiel das Recht der Kinder auf Spielen und Bildung bei der Interessensabwägung in einem Bebauungsplanverfahren einer Kita. Alle Gesetze und Gerichtsentscheidungen müssen verfassungskonform ausgelegt werden – nämlich im Zweifel zugunsten des Kindeswohls“, betonte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.
Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:
- Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
- Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
- Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
- Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de
Quelle: Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Kinderrechte vom 16.11.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesländer müssen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Jugendhilfe integrieren
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. und das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. begrüßen den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 31.05./01.06.2012, weil es die Pflicht von Bund UND Ländern ist, die Kinderrechte in Deutschland auch für Flüchtlingskinder umzusetzen.
Die Bundesländer haben mit dem Beschluss Maßstäbe gesetzt, an denen sie sich zukünftig messen lassen müssen. Spätestens seit der Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention ist deutlich geworden, dass das Ausländerrecht dieser Konvention nicht in Gänze entspricht und dementsprechend nachzubessern ist.
Die Verantwortlichkeit für diesen Themenkomplex liegt jedoch nicht alleine beim Bund, da die Länder einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Auslegung des Ausländerrechts haben. Dieser muss zugunsten des besten Interesses der Minderjährigen genutzt werden.
zur Stellungnahme vom DKHW und B-UMF
zum Beschluss der JFMK vom 31.05./01.06.2012
Quelle: Bundesfachverband UMF e.V. vom 03.08.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kristina Schröder: „Kinder bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte“
Bundesfamilienministerin unterzeichnet neues Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention in Genf
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute (Dienstag) für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf das neue Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet. Das Fakultativprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen können. Neben Deutschland haben heute noch 17 andere Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet.
„Dies ist ein bedeutender Tag für alle Kinder und Jugendlichen weltweit: Sie bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte“, sagte Kristina Schröder. „Es ist deshalb wichtig, dass Deutschland unter den Erstunterzeichnerstaaten ist. Damit unterstreichen wir die große Bedeutung der VN-Kinderrechtskonvention und ihre vollumfängliche Gültigkeit“, so Schröder.
Die Bundesfamilienministerin reiste selbst zu der Unterzeichnerkonferenz nach Genf, um das Protokoll gemeinsam mit dem Deutschen Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Dr. Hanns Heinrich Schumacher, zu unterzeichnen. „Es ist für mich von großer Bedeutung und ein Signal auch an andere Staaten, dass Deutschland bei der Unterzeichnung dieses Protokolls eine Vorreiterrolle einnimmt“, sagte Schröder. „Ich möchte damit ein Signal für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzen, deren Stärkung mit ein politisches und persönliches Anliegen ist.“
Deutschland hatte sich bereits im Rahmen der vorhergehenden Verhandlungen aktiv für die Errichtung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder eingesetzt. Sowohl bei der Entscheidung des VN-Menschenrechtsrates als auch bei der Annahme des Fakultativprotokolls durch die Generalversammlung am 19. Dezember 2011 war Deutschland als einer der Hauptunterstützer aufgetreten.
Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen. Das Individualbeschwerdeverfahren tritt in Deutschland in Kraft, wenn das Fakultativprotokoll in Deutschland selbst und insgesamt in mindestens zehn Staaten ratifiziert ist. Im Anschluss an die heutige Unterzeichnung wird die Bundesregierung das Verfahren zur Ratifikation einleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 28.02.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kritik an mangelnder Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Berlin: (hib/AW) Das Deutsche Institut für Menschenrechte übt schwere Kritik an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Der Institutsmitarbeiter Hendrik Cremer begrüßte zwar am Mittwoch Vormittag vor dem Familienausschuss, dass Deutschland die bei der Ratifizierung abgegebene Vorbehaltserklärung im Juli 2010 zurückgezogen hat. Allerdings werde die Konvention von staatlicher Seite noch immer nicht umgesetzt. „In der Praxis hat sich der Rücknahme der Vorbehalte nichts geändert“, sagte Cremer. Er kenne keinen Bereich, wo Gesetze so häufig gebrochen werden wie im Falle der Kinderrechte. Konkret forderte Cremer vor allem Nachbesserungen für Kinder im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht. Gemäß der UN-Konvention seien alle Menschen bis zum Erreichen der Volljährigkeit als Kinder anzusehen, auch 16- bis 17-jährige Jugendlichen. Doch gerade diese würden von den deutschen Behörden all zu oft wie Erwachsene behandelt.
Deutschland hatte mit seiner Vorbehaltserklärung ursprünglich ausländerrechtlichen Bestimmungen einen Vorrang vor bestimmten Bereichen der Konvention eingeräumt. Im Mai 2010 hatten Bundestag und Bundesrat dann beschlossen, diese zurückzunehmen.
Besonders gravierend gestalten sich nach den Ausführungen Cremers die Probleme bei unbegleiteten Flüchtlingskindern, das heißt Kindern, die ohne ihre Eltern oder andere volljährige Familienmitglieder nach Deutschland kommen. Es stehe im klaren Widerspruch zu Artikel 20 der UN-Konvention, wenn diese in Sammel- und Massenunterkünften untergebracht werden. Gemäß der Konvention seien unbegleitete Kinder prinzipiell in Obhut zu nehmen, in einer Pflegefamilie oder einer anderen kindesgemäßen Unterkunft unterzubringen. Ebenso dürften Kinder nicht an der Grenze zurückgewiesen werden. Nachholbedarf sieht Cremer auch in der Rechtsprechung. Die Urteile zum Umgang mit Flüchtlingskindern fielen immer wieder sehr unterschiedlich aus. Dies zeige, dass es „große Unsicherheiten“ bei den Juristen im Umgang mit den völkerrechtlichen Menschrechtsverträgen gibt. nach Cremers Einschätzung ist dies eine Folge des unzureichenden Stellenwertes der Menschenrechte in der juristischen Ausbildung in Deutschland.
Den Einwand der CDU/CSU-Fraktion, bei der Umsetzung der UN-Konvention seien in erster Linie die Bundesländer und Kommunen gefragt und die Änderung von Gesetzen allein bringe keine Verbesserungen, wollte Cremer nicht gelten lassen. Es gebe zwar durchaus Unterschiede zwischen den Ländern, aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes reichten einfach nicht aus. Das Völkerrecht nehme zudem aus gutem Grund keine Rücksicht auf die föderale Ordnung der Bundesrepublik. Auch Länder und Kommunen seien an die völkerrechtlich bindende UN-Kinderrechtskonvention gebunden. Und der Bund habe Sorge zu tragen, dass dies umgesetzt werde.
Unterstützung bekam Cremer von Seiten der Oppositionsfraktionen. Die Konvention sei „kein Ausdruck des guten Herzens, sondern ein Menschrechtsvertrag“, den es einzuhalten gelte, hieß es aus den Reihen der Sozialdemokraten. Die Linke verwies auf entsprechende Anträge der Opposition, die alle an der Koalitionsmehrheit gescheitert seien. Bündnis 90/Die Grünen hielt der Union entgegen, sie habe noch immer nicht den Charakter der Konvention verstanden. Dies sei nicht „vom guten Willen der Bundesländer abhängig“.
Quelle: Heute im Bundestag vom 08.02.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Weg frei für ein Individualbeschwerderecht bei Verstößen gegen Kinderrechte
Die UN-Generalsammlung hat einstimmig das dritte Zusatzprotokoll zu einem Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Prof. Dr. Jörg Maywald und Dr. Sabine Skutta, Sprecher der National Coalition, begrüßen das neue Kontrollinstrument: „Alle zentralen Menschenrechtsübereinkommen verfügen bereits über eine Möglichkeit, sich bei den Vereinten Nationen über Menschenrechtsverletzungen zu beschweren. Nun hat die Generalversammlung endlich den Weg dafür frei gemacht, dass künftig auch Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten kommen können, wenn sie ihnen durch den Staat, in dem sie leben, verwehrt werden.“
In einem sogenannten Individualbeschwerdeverfahren können sich einzelne oder Gruppen von Kindern und Jugendlichen an den unabhängigen UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden. Voraussetzung ist jedoch, der innerstaatliche Rechtsweg ist ausgeschöpft. Ein weiteres Novum: Der neue Vertrag sieht vor, dass auch der UN-Ausschuss von sich aus ein Untersuchungsverfahren einleiten kann, wenn es in einem Land zu schweren und systematischen Kinderrechtsverletzungen kommt.
Bis der Ausschuss die berechtigten Anliegen der Kinder entgegennehmen kann, wird noch etwas Zeit vergehen. Im Jahr 2012 kann mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolls begonnen werden. Es gilt: Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn 10 Staaten ihn ratifiziert haben. Auch das erforderliche Durchschreiten des deutschen Rechtsweges wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
„Wir begrüßen“, so Maywald und Skutta weiter, „dass die Bundesregierung angekündigt hat, sich dafür einzusetzen, dass sich schnell genügend Staaten als Erstunterzeichner finden. Die National Coalition und ihre rund 110 Mitglieder werden den neuen völkerrechtlichen Vertrag in Deutschland bekannt machen, denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Auch werden wir seine Anwendungsmöglichkeiten prüfen. Es wird nun darauf ankommen, Kindern und Jugendlichen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen, um ein Individualbeschwerdeverfahren anzustrengen.“
Zum Hintergrund: Am 17. Juni 2011 hat der der UNO-Menschenrechtsrat unter dem Patronat von 39 Staaten einstimmig eine Resolution (A/HRC/17/36) verabschiedet, welche die Einführung des Individualbeschwerderechts für Kinder zum Ziel hat. Die Resolution ersucht die UNO-Generalversammlung, dem Kinderrechtsausschuss die Kompetenz zu erteilen, sowohl individuelle Mitteilungen von Kindern und Mitteilungen von Staaten über die Missachtung der Kinderrechte entgegenzunehmen als auch aus eigener Initiative systematische Verletzungen der Konventionsrechte zu untersuchen. Am 19.12. hat die die UN-Generalsammlung nunmehr einstimmig das dritte Zusatzprotokoll zu einem Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen.
Bisher gab es nur eine Möglichkeit des Monitoring: Alle 193 Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, sind verpflichtet, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Land zu berichten. Die National Coalition verfasst zum Staatenbericht regelmäßig einen Ergänzenden Bericht. Der Dritt-Viertbericht ist abrufbar unter: http://www.national-coalition.de/pdf/26-01-2010/www_nc_Ergbericht.pdf. Der nächste UN-Dialog Deutschlands mit dem UN.-Ausschuss erfolgt voraussichtlich im Jahr 2013.
Quelle: Pressemitteilung der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) vom 20.12.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesrat will Kinder-Grundrechte in Verfassung verankern
Die Länder möchten die spezifischen Rechte von Kindern stärken. Mit einer am 25.11.2011 gefassten Entschließung haben sie daher die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Dieser soll die Grundrechte der Kinder, vor allem den besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft sowie das Recht auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich normieren. Im Gesetzgebungsverfahren sei auch zu prüfen, inwieweit weitergehende soziale Rechte der Kinder wie das Recht auf Fürsorge, das Recht auf Bildung und Chancengleichheit sowie auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit normiert werden können.
Zur Begründung führt der Bundesrat unter anderem aus, dass die Stellung von Kindern in der Gesellschaft weiter zu stärken und das Bewusstsein dafür zu schärfen ist, dass Kinder eigene Grundrechte haben.
Entschließung des Bundesrates Kinderrechte im Grundgesetz verankern (Drucksache 386/11)
Quelle: Bundesrat vom 25.11.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Broschüre „Die UN-Kinderrechtskonvention. Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte“
Am 16. Juni stimmte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dem Entwurf des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention zur Errichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens für Kinder zu (wir berichteten). Die Zustimmung des Menschenrechtsrats ist ein bedeutender Schritt im Prozess zur Einführung des Beschwerdeverfahrens.
Mit dem Individualbeschwerdeverfahren erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte im VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen. Die Regelung des Verfahrens erfolgt in einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention ist die letzte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die noch kein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Nun wird im weiteren Verlauf die Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Zusatzprotokoll entscheiden. Wird auch dort der Entwurf angenommen, steht er den Staaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen.
Mit dem Thema Kinderrechte im Kontext der UN-Kinderrechtskonvention beschäftigt sich eine Veröffentlichung, die vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegeben wird: Die UN-Kinderrechtskonvention. Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte.
Mit der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention (KRK) im Juli 2010 hat die Bundesregierung den Weg dafür frei gemacht, dass die zahlreichen Rechte der Konvention in der deutschen Rechtspraxis berücksichtigt werden. Bislang wird die weit reichende Bedeutung der Kinderrechtskonvention allerdings weder von der Politik, den Behörden noch durch Gerichte ausreichend (an-)erkannt. Der Autor der Publikation, Hendrik Cremer, fordert daher, dass deutsche Behörden und Gerichte die in der Konvention verankerten Kinderrechte nun nach der Rücknahme der Vorbehalte beachten und wirksam zur Anwendung bringen müssten.
In der Broschüre werden am Beispiel von Art. 20 KRK konkrete Anwendungsbereiche der Konvention benannt und die weitreichenden Konsequenzen verdeutlicht, die sich für deutsche Behörden und Gerichte ergeben. Dabei wird auch die Möglichkeit aufgezeigt, Rechtsverletzungen von Kindern vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen. Sie steht als Downloadangebot zur Verfügung.
Quelle: IGFH
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