Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege 2020 auf neuem Höchststand

2020 waren in Sachsen-Anhalt 2 923 junge Menschen in Vollzeitpflege untergebracht.
Der kontinuierliche Anstieg seit 2011 setzte sich weiter fort. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, hat sich die Anzahl der Unterbringungen in Pflegefamilien seit 2011 um 89 % (2011: 1 544) und zum Vorjahr um 2 % (2019: 2 875) erhöht. Insgesamt lebten 2 699 junge Menschen in einer allgemeinen Vollzeitpflege (92 %). Davon wurden 2/3 in einer fremden Pflegefamilie aufgenommen, bei jedem 3. Fall übernahmen Verwandte die Pflegschaft. 8 % der jungen Menschen befanden sich aufgrund von Entwicklungsbeeinträchtigungen in einer Sonderpflege. Diese wurde in 7 % der Fälle von Verwandten übernommen und zu 93 % von fremden Pflegefamilien getragen.
Die meisten Kinder in Pflegefamilien waren im Alter von 9 bis unter 12 Jahren (18 %), gefolgt von den Altersgruppen 6 bis unter 9 Jahre und 12 bis unter 15 Jahre mit jeweils 17 %. Damit war jedes 2. Kind in Vollzeitpflege 6 bis unter 15 Jahre alt. 52 % waren männlich und 48 % weiblich. Der Anteil an jungen Menschen mit einer ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils lag bei 7 %.
Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen lebten in Familien mit einem Elternteil. Bei jedem 5. Vermittlungsfall lebte ein Elternteil in neuer Partnerschaft und jede bzw. jeder 6. Heranwachsende stammte aus einem Haushalt, in der beide Elternteile zusammenlebten. 7 % der Kinder und Jugendlichen hatten eine unbekannte Herkunftsfamilie, bei 2 % waren die Eltern bereits verstorben. Transferleistungen bezogen 86 % der Herkunftsfamilien, darunter war der Anteil der Alleinerziehenden mit 60 % am höchsten.
Als Hauptgrund für die Aufnahme in eine Vollzeitpflege wurde in rund 1/4 der Fälle die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten angegeben. Weitere häufig genannte Gründe waren unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen in der Herkunftsfamilie (18 %) sowie die Gefährdung des Kindeswohls (18 %).
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bietet jungen Menschen unter 27 Jahren, die nicht bei ihren Eltern verbleiben können, die Möglichkeit in einer Pflegefamilie zu leben. Der Aufenthalt kann zeitlich befristet sein – bis beispielsweise eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie geschaffen wurde – oder auf Dauer ausgelegt sein.
Zudem wird in allgemeine Vollzeitpflege und Sonderpflege (bei entwicklungsbeeinträchtigten Kindern) unterschieden. Die Pflege kann jeweils durch Fremde oder Verwandte geleistet werden. Einbezogen wurden alle Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege, die 2020 beendet wurden und jene, die am 31.12.2020 noch bestanden.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt sind im Statistischen Bericht „Jugendhilfe: Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Auszahlungen und Einzahlungen Jahr 2020“ verfügbar.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 06.12.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege 2020 auf neuem Höchststand )Bayern: Rückblick zeigt: Mehr junge Menschen benötigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2020 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2020 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (57,7 Prozent).
Für 65 747 junge Menschen, 10 Prozent weniger gegenüber 2019, wurden im Jahr 2020 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen. Für 64 818, das entspricht einem Rückgang von 8,2 Prozent wurden Hilfen 2020 beendet und für 81 753 junge Menschen, +0,7 Prozent, dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.
Wie die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik weiter mitteilen, erhielten von den 81 753 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 22 615 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 7 946 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt. Konkret: In 12 230 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 439 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 11 877 Buben bzw. junge Männer, was einem Anteil von 52,5 Prozent entspricht und 10 738 Mädchen bzw. junge Frauen.
18 703 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Der Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtzahl von 16 796 dieser Personengruppe zeigt eine Zunahme von 11,4 Prozent. 54,2 Prozent respektive 10 128 der Hilfeempfänger sind männlich und 8 575 weiblich.
14 739 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier ist gegenüber dem Vorjahr (14 246) eine Zunahme von 3,5 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 11 281 ambulant/teilstationär, 3 296 in einer Einrichtung und 162 bei einer Pflegeperson. 10 253 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,6 Prozent) und 4 486 weiblich.
Insgesamt wurden am Jahresende 2020 7 028 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2019 ist das mit 7 329 Jugendlichen ein Rückgang von 4,1 Prozent. Von den 7 028 jungen Menschen waren 59,8 Prozent Buben bzw. junge Männer.
7 839 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut. 2019 waren es 7 875 Personen, also 0,5 Prozent weniger. Von diesen waren 3 981 Buben bzw. junge Männer und 3 858 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.
Über alle Hilfearten hinweg waren 57,7 Prozent, absolut gesehen 47 133 und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als 34 620 Mädchen beziehungsweise junge Frauen auf Hilfen und Beratungen angewiesen.
Darüber hinaus wurden 475 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 1 943 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 252 erhielten Einzelbetreuung nach § 30 und 180 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 979 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 04.10.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: Rückblick zeigt: Mehr junge Menschen benötigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe )Erzieherische Hilfen erreichen mit 1,02 Millionen Fällen im Jahr 2019 neuen Höchststand
WIESBADEN – Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13 500 Fälle mehr (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182 000 Fälle (+22 %).

Erzieherische Hilfen sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf vergleichbare Hilfen.
Knapp jede zweite erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung
Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unterscheidet bei den erzieherischen Hilfen zehn verschiedene Hilfearten: Davon wurden 2019 am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47 %). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13 %) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 %). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 %) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7 %). Gut ein Drittel (35 %) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65 %) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72 % der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16 % an gesamte Familien und in weiteren 12 % an junge Erwachsene.


Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende und bei Transferleistungsbezug
435 000 (43 %) aller erzieherischen Hilfen wurden 2019 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (346 000 beziehungsweise 34 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (164 000 beziehungsweise 16 %).
Erzieherische Hilfen wurden auch häufig bei Bezug von staatlichen Transferleistungen in Anspruch genommen: Bei 39 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages. Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25 %) weit unter dem Durchschnitt (39 %) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 51 % nicht nur weit überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.
Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)“ zur Verfügung. Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite.
Quelle: Destatis vom 16.11.2020
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Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2019 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2019 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (58,5 Prozent).
Für 73 069 junge Menschen (-0,2 Prozent gegenüber 2018) wurden im Jahr 2019 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 70 580 (-1,1 Prozent) wurden Hilfen 2019 beendet und für 81 179 junge Menschen (+0,1 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 81 179 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 23 748 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 917 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt, in 12 302 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 529 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 12 838 Buben bzw. junge Männer (54,1 Prozent) und 10 910 Mädchen bzw. junge Frauen.
16 796 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (16 075) war hier eine Zunahme von gut vier Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 9 190 (54,7 Prozent) männlich und 7 606 weiblich.
14 246 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (13 782) eine Zunahme von drei Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 10 813 ambulant/teilstationär, 3 284 in einer Einrichtung und 149 bei einer Pflegeperson. 9 893 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,4 Prozent) und 4 353 weiblich.
Zudem wurden am Jahresende 2019 insgesamt 7 329 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2018 mit 8 493 Jugendlichen bedeutet dies einen Rückgang von 13,7 Prozent. Von den 7 329 jungen Menschen waren 62 Prozent Buben bzw. junge Männer.
7 875 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, 2018 waren dies 8 292 (-5,0 Prozent). Von diesen waren 3 942 Buben bzw. junge Männer und 3 933 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.
Über alle Hilfearten hinweg waren 47 493 (58,5 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als Mädchen beziehungsweise junge Frauen (33 686) auf Hilfen und Beratungen angewiesen.
Darüber hinaus wurden 617 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 2 092 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 749 er-hielten Einzelbetreuung nach § 30 und 163 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 564 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 26.10.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: Mehr junge Menschen waren 2019 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen )Mehr Hilfen zur Erziehung in Hessen 2017
Im Jahr 2017 wurden in Hessen rund 65 300 Hilfen zur Erziehung und 8400 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 5 Prozent mehr Hilfen gewährt als im Jahr 2016.
Innerhalb der Hilfen zur Erziehung war die Erziehungsberatung mit 43 Prozent die häufigste Hilfeform, gefolgt von der Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen (knapp 16 Prozent) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (10 Prozent). 7 Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen (§ 35a SGB VIII) machte 11 Prozent aller Hilfen aus.
Gut ein Drittel der Familien (35 Prozent), die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, bezogen Transferleistungen (z. B. Hartz IV). Bei den Familien der Alleinerziehenden war mehr als jede und jeder 2. auf Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen war umso höher, je stärker der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie war. So erhielten 79 Prozent der Familien, die von Vollzeitpflege betroffen waren, Transferleistungen. Bei der weniger intensiven Erziehungsberatung war jede 6. Familie betroffen.
54 Prozent der jungen Menschen lebten bei Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner, 35 Prozent bei den zusammenlebenden Eltern. Bei den übrigen 11 Prozent waren die Eltern verstorben oder unbekannt.
Neben den individuellen Hilfen für einzelne junge Menschen wurden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wurde die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen — mit rund 75 500 in den Familien und weiteren 660 jungen Menschen, die außerhalb der Familien untergebracht waren — über der Zahl der gewährten Hilfen (73 700) lag.
Von den 73 700 Hilfen wurden 34 000 im Jahr 2017 beendet und 39 700 Hilfen dauerten am Jahresende noch an. 34 250 Hilfen wurden 2017 neu begonnen.
Die Hilfen wurden ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 31.10.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Mehr Hilfen zur Erziehung in Hessen 2017 )Mehr Hilfen zur Erziehung in Hessen 2015
Im Jahr 2015 wurden in Hessen rund 62 500 Hilfen zur Erziehung und knapp 7200 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 2,9 Prozent mehr Hilfen gewährt als im Jahr 2014. Von den 69 700 Hilfen wurden knapp 33 200 im Jahr 2015 beendet und gut 36 500 Hilfen dauerten am Jahresende noch an. 34 700 Hilfen wurden 2015 neu begonnen.
Mit 43 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen (gut 16 Prozent) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (gut 10 Prozent). 7 Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und 5 Prozent auf die Einzelbetreuung. Auf die Erziehung in einer Tagesgruppe entfielen 3 Prozent und auf die sonstigen Hilfen zur Erziehung 4 Prozent. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und die soziale Gruppenarbeit spielten eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen (§ 35 a SGB VIII) machte 10 Prozent aller Hilfen aus.
Die Heimerziehung wuchs gegenüber 2014 um 29 Prozent. Ein Grund hierfür war die Zunahme der Einreisen von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Ausland.
35 Prozent der Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, bezogen Transferleistungen (z. B. Hartz IV). Bei den Familien der Alleinerziehenden war mehr als jede zweite auf Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen fiel umso höher aus, je „stärker“ der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie war. So erhielten 82 Prozent der Familien, die von Vollzeitpflege betroffen waren, Transferleistungen. Bei der weniger intensiven Erziehungsberatung betrug dieser Anteil 16 Prozent.
56 Prozent der jungen Menschen lebten bei Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner, 35 Prozent bei den zusammenlebenden Eltern. Bei den übrigen 9 Prozent waren die Eltern verstorben oder unbekannt. Gründe für die hohe Inanspruchnahme der Hilfe bei Alleinerziehenden waren unter anderem die Konzentration der familiären Lasten auf nur ein Elternteil und seelisches Leid der Kinder wegen der Trennung der Eltern.
Neben den individuellen Hilfen für einzelne junge Menschen wurden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wurde die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit rund 76 900 über der Zahl der gewährten Hilfen (69 700) lag.
Die Hilfen wurden ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 06.12.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe aus der Sicht der Pflegefamilienverbände
Positionspapier des Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände vom 14.11.2016:
Die bundesweit sehr unterschiedliche Ausgestaltung von erzieherischen Hilfen ist seit langem bekannt. Insbesondere der Bereich der Vollzeitpflege ist davon stark betroffen. Das bezieht sich nicht nur auf die materielle Ausstattung der Hilfen, sondern auch auf die Qualität in der Vorbereitung und Begleitung der Pflegefamilien. Das Dialogforum Pflegekinderhilfe, in dem auch der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände vertreten ist, beschäftigte sich intensiv mit vielen Fragestellungen im Kontext von Pflegekindern und ihren Familien.
An das BMFSFJ* gibt es aber noch andere Forderungen: „Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sollen keine Leistungserweiterung und keine damit verbundene Kostenerhöhung einhergehen.“ Aber Qualitätsentwicklung zum Null-Tarif kann nicht gelingen.
Aktuell gibt es eine Vielzahl von Stellungnahmen zu Reformmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Es zeichnet sich ab, dass die im Spätsommer diskutierten Arbeitsentwürfe eine umfassende Überarbeitung erfahren werden.
Die Verbände der Adoptiv- und Pflegefamilien setzen sich für eine Weiterentwicklung der Qualität in der Pflegekinderhilfe ein. In dieser Legislaturperiode sehen wir durchaus realisierbare Reformen. Folgende Themen gehören u.E. dazu:
Ombudsstellen (§ 9a)
In mehreren Bundesländern wurden bereits Ombudsstellen in freier Trägerschaft eingerichtet, die Leistungsempfänger beraten und bei der Realisierung ihres Leistungsanspruches gegenüber der Jugendhilfe unterstützen. Eine Finanzierungsverpflichtung von Ombudsstellen in allen Bundesländern halten wir für erforderlich.
Beratungsanspruch junger Menschen
Wir unterstützen die Streichung der Bedingung in § 8 Absatz 3 („wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist“). Es wird für Kinder und Jugendliche somit (auch wenn sie in Pflegefamilien oder Heimeinrichtungen leben) einfacher, Beratung unabhängig vom Sorgeberechtigten zu bekommen.
Unterkunft im Rahmen von Jugendsozialarbeit (§ 13 Absatz 3)
Die Unterbringung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform während der Ausbildungs- oder Schulzeit (nach § 13 Absatz 3 SGB VIII), kann eine erzieherische Hilfe in Vollzeitpflege nicht ablösen oder ersetzen. Im Rahmen von Hilfeplanung muss die Kombination von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege und Unterbringung nach § 13 Absatz 3 erfolgen.
Nicht selten passiert es, dass Pflegekinder zur vorbereitenden Berufsbildung derartige Angebote als „Verselbstständigungsangebot“ erhalten, ohne umfassend auf die Folgen (z.B. Beendigung der HzE nach § 33 SGB VIII) hingewiesen zu werden.
Hilfeplanung
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Hilfeplanung, die sie selbst betrifft, halten wir für zwingend erforderlich. Diese hat in einer für das Kind angemessenen und wahrnehmbaren Form zu erfolgen.
Bei Hilfen außerhalb des Elternhauses halten wir es für zwingend erforderlich, dass schon ab dem ersten Hilfeplan eine Festlegung der Zielstellung – befristete Hilfe oder neuer Lebensort – erfolgt und dies auch über die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst wird. Wir schließen nicht aus, dass es im Verlauf von Hilfen auch Änderungen der Lebensperspektive geben kann. Dokumentarisch nachvollziehbar sind diese Änderungen aber nur, wenn die prognostische Dauer von Beginn an erfasst wird.
Im Rahmen der Hilfeplanung sind interdisziplinäre Expertisen einzubeziehen. Die schriftliche Dokumentation des Hilfeplangespräches und der Hilfeplan als Verwaltungsakt sind den Betroffenen, inklusive des „Leistungserbringers“, nach einer verwaltungsüblichen Zeit (maximal 6 Wochen) zur Verfügung zu stellen. Im Hilfeplan ist der Zusammenhang von Hilfebedarf und Hilfeart erkennbar darzulegen.
Bei Vollzeitpflege sind im Hilfeplan Umfang und Unterstützung der Eltern sowie Umfang der Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern aufzunehmen.
Übergangsmanagement
Die verbindliche Durchführung eines Übergangsmanagements mit dem 17. Lebensjahr (vgl. § 36f Arbeitsfassung vom 23.08.2016) halten wir für unverzichtbar und weisen darauf hin, dass die Hilfe für junge Volljährige eine Regelleistung ist.
Beratung und Unterstützung der Pflegeperson, örtliche Prüfung, Zusammenarbeit
Die im Arbeitsentwurf vom 23.08.2016 enthaltenen Formulierungen zu den §§ 37 und 37a unterstützen wir. Wir begrüßen das Recht auf Beratung für Eltern, deren Kinder in Pflegefamilien leben.
Leistungen zum Unterhalt
Wenn Pflegeverhältnisse zuständigkeitshalber wechseln besteht regelmäßig die Gefahr, dass der Betrag für die Erziehungsleistung ohne Veränderungen im Bedarf an die niedrigeren Sätze vor Ort angepasst wird. Im bisherigen Arbeitsentwurf ist die Formulierung „…soll sich die Höhe des zu gewährenden Pauschalbetrages nach den Verhältnissen richten, die am Ort der Pflegestelle gelten.“ beibehalten worden. Zahlreiche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zeigen dieses Problem auf. Hier wünschen wir uns eine deutlichere Formulierung, die der Sicherung der Hilfekontinuität dient.
Leistungen für junge Volljährige (§ 41)
Junge Volljährige haben einen Anspruch auf Fortsetzung geeigneter und notwendiger Leistungen zur Persönlichkeitsentwicklung. Wir schließen uns diesbezüglich den Stellungnahmen des Care Leaver Netzwerkes sowie der AGJ vom 29.09.2016 an.
Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
Die Ergänzung im § 71 Absatz 5 („…., insbesondere auch von selbstorganisierten Zusammenschlüssen von jungen Menschen und ihren Familien, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten, oder von Pflegepersonen.“) begrüßen wir.
Kinder- und Jugendhilfestatistik
Im Paragraf zur Kinder- und Jugendhilfestatistik vermissen wir folgende Erhebungsmerkmale:
- Anzahl der Pflegefamilien
- Unterscheidung bei vollstationären Leistungen und Vollzeitpflege nach der Zielstellung „neuer Lebensort“, „befristete Hilfe“ oder Bereitschaftspflege
- Anzahl vorangegangener Inobhutnahmen pro Kind. (Bisher gibt es keine konkreten validierbaren Aussagen darüber. Oft sind allerdings sowohl Heimeinrichtungen als auch Pflegefamilien aufgefallen, dass sich Bereitschaftsunterbringungen für einzelne Kinder wiederholen.)
- Anerkannte Schwerbehinderung (GdB) bei den Merkmalen der Kinder, für die Hilfe zur Erziehung geleistet wird. (Bisher werden in der Kinder- und Jugendhilfestatistik Merkmale erfasst, die Entwicklungs- und Teilhabechancen erschweren, zum Beispiel sozioökonomische Fakten wie soziale Transferleistungen, Migrationshintergrund, u.a. Das Vorliegen einer anerkannten Behinderung sehen wir als ein ebensolches Merkmal an.)
* In der Arbeitsfassung vom 23.08.2016 sind diese Forderungen deutlich erkennbar.
Positionspapier vom 14.11.2016 als pdf
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Bayerische Arbeitshilfe „Vollzeitpflege“ aktualisiert
Die Arbeitshilfe „Vollzeitpflege“ des Bayerischen Landesjugendamtes ist für die Fachkräfte des Pflegekinderwesens konzipiert und trägt zur Konsolidierung und Qualitätsentwicklung des Pflegekinderwesens in Bayern bei.
Sie bleibt ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu dem Ziel, geeignete Pflegeeltern in ausreichender Zahl zu gewinnen. Sie bietet Fachkräften gezielte Vorbereitung und Begleitung, sich das Rüstzeug anzueigenen, um Pflegekindern auch in schwierigen Lebenssituationen die nötige Hilfe und Unterstützung geben zu können.
Die einzelnen Kapitel stehen als Download zur Verfügung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )DV-Gutachten: Ergänzende Hilfen zur Erziehung bei Gewährung von Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII
Das Resümee eines Gutachtens des Deutscher Vereins zur Frage, ob neben der Vollzeitpflege noch weitere ergänzende Hilfen zur Erziehung installiert werden können, besagt:
1. Wird Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII geleistet, schließt das die Gewährung zusätzlicher Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht aus.
2. Ob weitere Hilfen neben der Gewährung von Vollzeitpflege erforderlich sind, ist nach dem im Einzelfall bestehenden Bedarf zu entscheiden. Dabei sind keine Hilfeformen grundsätzlich ausgeschlossen (Änderung der Gutachtenpraxis vgl. Gutachten des Deutschen Vereins vom 14. Dezember 2006, G 11/05).
Quelle: Deutscher Verein vom 14.06.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2014 hat für 531 500 junge Menschen eine Hilfe zur Erziehung begonnen
WIESBADEN – Im Jahr 2014 hat für 531 500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 11 700 junge Menschen mehr als im Jahr 2013 (+ 2,3 %).
Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 64,5 % die Erziehungsberatung: Knapp 312 000 junge Menschen waren im Jahr 2014 hiervon erstmals betroffen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % an. Rund 60 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 6,5 % mehr als im Jahr 2013. Mit dieser Hilfeart wurden knapp 108 000 junge Menschen erreicht.
Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Hilfe zur Erziehung neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für 55 800 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 3 600 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2013. Fast die Hälfte (48 %) der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Drei Viertel (19 600) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Weitere Ergebnisse bieten die Publikationen aus dem Bereich „Kinder und Jugendhilfe„.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 27.11.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Thüringen: 22.500 Hilfen zur Erziehung im Jahr 2014
Im Jahr 2014 wurden in Thüringen 22 536 Hilfen zur Erziehung und 1 093 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe geleistet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik ist das ein Anstieg der Hilfen zur Erziehung gegenüber dem Jahr 2013 um 2,5 Prozent sowie der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen um 6,7 Prozent. Von den insgesamt 23 629 geleisteten Hilfen wurden 13 230 Hilfen (56,0 Prozent) im Laufe des Jahres beendet, während 44,0 Prozent bzw. 10 399 Hilfen am 31.12.2014 andauerten.
Mit einem Anteil von 59,7 Prozent bzw. 14 110 Hilfen wurden im Jahr 2014 am häufigsten Erziehungsberatungen geleistet. 2 333 Fälle (9,9 Prozent) entfielen auf die Hilfeform der Heimerziehung bzw. sonstigen betreuten Wohnform, 1 823 Hilfen (7,7 Prozent) auf die Vollzeitpflege.
Des Weiteren erfolgte in 1 524 Fällen die Hilfe in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe.
Knapp die Hälfte der jungen Menschen, für die eine Hilfe zur Erziehung gewährt wurde (46,7 Prozent bzw. 10 526 Fälle) lebte mit einem alleinerziehenden Elternteil. Mehr als jeder zweite dieser Alleinerziehenden (55,1 Prozent bzw. 5 803 Fälle) bezog Transferleistungen.
Insgesamt wurde 24 879 jungen Menschen, die in Familien lebten, Hilfe zur Erziehung gewährt. Das entsprach einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2013 um 2,4 Prozent. 7 354 Kinder bzw. 29,6 Prozent waren noch keine sechs Jahre alt. Weitere 9 257 Kinder bzw. 37,2 Prozent waren im Alter zwischen sechs und elf Jahren, 7 142 Kinder und Jugendliche bzw. 28,7 Prozent waren im Alter zwischen 12 und 17 Jahren und 1 126 bzw. 4,5 Prozent waren junge Volljährige. Bei 1 419 Kindern hatte mindestens ein Elternteil eine ausländische Herkunft.
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik vom 11.11.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutscher Verein: Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2016 unverändert
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen in der jetzigen Höhe beizubehalten. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung sollten 2016 unverändert bleiben.
Berlin – Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig gestiegen, während die Richtwerte im Bereich der Unfall- und Rentenversicherung leicht gesunken sind. Da die jeweiligen Änderungen für sich betrachtet und insgesamt unerheblich sind, hat der Deutsche Verein von einer Anpassung der Pauschalbeträge abgesehen.
„Die Aufnahme von Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen, nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht, was ihre Entwicklungschancen deutlich fördert. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.
⇒ zu den vollständigen Empfehlungen
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 16.10.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Öffentliche Hand gab 2013 rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus
WIESBADEN – Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2013 insgesamt rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Ausgaben damit gegenüber 2012 um 10,2 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.
Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr.
Rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) – insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro.
Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.
Quelle: Destatis vom 23.01.2015
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2013 hat für 520 000 junge Menschen eine Hilfe zur Erziehung begonnen
WIESBADEN – Im Jahr 2013 hat für rund 520 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 3 000 junge Menschen mehr als im Jahr 2012 (+ 0,6 %).
Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 65 % die Erziehungsberatung: Gut 310 000 junge Menschen waren im Jahr 2013 hiervon erstmals betroffen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % an. Rund 56 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 1,7 % mehr als im Jahr 2012. Mit diesen Hilfen wurden etwa 102 000 junge Menschen erreicht.
Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für mehr als 52 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 600 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2012. Fast die Hälfte (49 %) der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Drei Viertel (74 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Quelle: Statistisches Bundesamt vom 18.12.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Vollzeitpflege – Eine Bilanz der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen“ am 04.12. in Hildesheim
Am 04.12. wird Josef Koch im Rahmen der Ringvorlesung zum Themenbereich “Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege” des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zum Thema „Vollzeitpflege – Eine Bilanz der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen“ referieren. Die Vorlesung findet von 14-17 Uhr in der Universität Hildesheim, Aula Bühler-Campus, Lübecker Straße 3, 31141 Hildesheim statt.
Lange Zeit hat die Vollzeitpflege eher ein Schattendasein in der Kinder- und Jugendhilfe geführt. Doch in den letzten Jahren sind vielfältige Entwicklungen zu beobachten, die auf eine neue Positionierung der Vollzeitpflege in den Hilfen zur Erziehung verweisen. In diesem Vortrag werden die aktuellen Entwicklungen diskutiert und Perspektiven angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen vorgestellt.
Alle Veranstaltungen sind öffentlich und können von Lehrenden, Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter, Pflegeeltern und anderen Interessierten besucht werden! Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben!
Im Anschluss gibt es eine Möglichkeit der Aussprache und des Austauschs.
Eichsfelder Pflegeeltern wollen für mehr Geld demonstrieren
Der Pflegeelternverein Eichsfeld-Nordthüringen möchte erreichen, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Höhe der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (wir berichteten) auch im Eichsfeldkreis umgesetzt werden. Ferner fordern sie in Entscheidungsprozesse, die die Pflegekinderhilfe des Landkreises betreffen, mit einbezogen zu werden.
Darüber berichtet die Thüringen Allgemeine im Artikel „Eichsfelder Pflegeeltern wollen für mehr Geld demonstrieren“ vom 24.10.2014.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2015
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedete am 30.09.2014 neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015.
Das Gremium empfiehlt den Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie den öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2015 um 0,8 % anzuheben. Auch die Empfehlung für Pauschalbeträge zur gesetzlichen Unfallversicherung wurde angehoben.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Baden-Württemberg: 2013 wieder mehr Hilfen zur Erziehung
Nach Feststellung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg wurden 113 920 erzieherische Hilfen ambulant, teilstationär und stationär im Jahr 2013 durchgeführt (beendete und am Jahresende andauernde Hilfen). Nachdem in den zwei Jahren zuvor die Anzahl der Hilfen kaum gestiegen war, ergab sich damit im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr wieder eine Zunahme von 1,4 Prozent.
Können junge Menschen unter 27 Jahren ihre Probleme nicht alleine oder mit Hilfe ihrer Familie bewältigen, bietet die Kinder- und Jugendhilfe ein breites Spektrum erzieherischer Hilfen in und außerhalb der Familien an. 86 156 Hilfen wurden in ambulanter und teilstationärer Form, d.h. unter Verbleib in der Familie in Anspruch genommen. In stationärer Form, d.h. außerhalb der Familie, wurden 17 617 Hilfen gewährt.
8 247 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und 1 900 ergänzende bzw. sonstige (flexible) erzieherische Hilfen rundeten das breitgefächerte Spektrum der Hilfen ab.
Erziehungsberatungen für Eltern, Eltern und Kind oder für den jungen Menschen alleine, Sozialpädagogische Familienhilfen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung und Erziehung in Tagesgruppen sind ambulante und teilstationäre Hilfeangebote. Sie machten 76 Prozent aller Hilfen im Jahr 2013 aus.
Während 2011 und 2012 die ambulanten und teilstationären Hilfen leicht rückläufig waren, ist 2013 wieder ein Anstieg von knapp 1 Prozent zu verzeichnen. Vollzeitpflege, Heimerziehung oder andere betreute Wohnformen sind stationäre Hilfeformen und gehören zusammen mit der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung zu den Hilfen außerhalb des Elternhauses. 15 Prozent entfielen im Jahr 2013 auf diese Hilfeangebote. Sie stiegen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls um rund 1 Prozent. Deutlich stärker erhöhten sich die ergänzenden bzw. sonstigen Hilfen (+ 8 Prozent). Hierzu gehören die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und die sonstigen (flexiblen) erzieherischen Hilfen.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 07.10.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: 12 900 junge Menschen wurden 2013 außerhalb des Elternhauses untergebracht
Im Jahr 2013 wurden in Hessen 12 900 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht: 4700 bzw. gut 36 Prozent in Form von Vollzeitpflege und 8200 bzw. knapp 64 Prozent in Heimerziehung/sonstiger betreuter Wohnform.
Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes nahm die Zahl der betroffenen jungen Menschen gegenüber 2012 um 4,7 Prozent zu (Betreute in Vollzeitpflege: plus 4,8 Prozent; Betreute in Heimerziehung/sonstiger betreuter Wohnform: plus knapp 4,6 Prozent). Ein Grund für die Steigerung der außerhalb des Elternhauses untergebrachten jungen Menschen war die Zunahme der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland. Am Jahresende 2013 dauerten noch 9600 Hilfen an, rund 3300 Hilfen wurden im Jahr 2013 beendet. Knapp 3550 Hilfen wurden 2013 neu begonnen.
Mit knapp 48 Prozent waren die meisten jungen Menschen, die außerhalb des Elternhauses untergebracht wurden, zwölf bis unter 18 Jahre alt, gefolgt von den Sechs- bis unter Zwölfjährigen sowie den Volljährigen mit jeweils rund 21 Prozent. Elf Prozent hatten das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht.
Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege die wichtigste Rolle, während mit steigendem Alter eine Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen an Bedeutung gewann. Von den unter Sechsjährigen waren 85 Prozent in Pflegefamilien untergebracht. Bei den Sechs- bis unter Zwölfjährigen lag dieser Anteil bei 58 Prozent, bei den Zwölf- bis unter 18-Jährigen waren 25 Prozent und bei den Volljährigen knapp 16 Prozent in Vollzeitpflege.
Bei der Vollzeitpflege standen folgende Gründe im Vordergrund: Die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (20 Prozent), die Gefährdung des Kindeswohles (18 Prozent) und die unzureichende Förderung bzw. Betreuung/Versorgung des jungen Menschen in der Familie (16 Prozent). Bei den jungen Menschen, die in Heimen/sonstiger betreuter Wohnform untergebracht wurden, waren neben der Unversorgtheit des jungen Menschen mit 19 Prozent, der eingeschränkten Erziehungskompetenz der Eltern mit 16 Prozent, Auffälligkeiten des jungen Menschen im sozialen Verhalten mit elf Prozent sowie die unzureichende Förderung des jungen Menschen mit zehn Prozent von Bedeutung.
Bei der Vollzeitpflege bezogen 82 Prozent (Heimerziehung: 42 Prozent) der jungen Menschen/der Herkunftsfamilien bei Beginn der Hilfe Transferleistungen.
Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und den am 31.12. bestehenden Hilfen. Wird eine Hilfe beendet und im laufenden Jahr erneut begonnen, so wird dies als zwei Hilfen gezählt.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 30.09.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mehr als 68 000 junge Menschen erhielten in Bayern Ende 2013 Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Auch 2013 wurden in Bayern wieder eine Vielzahl von Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches SGB – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2013 die häufigste Hilfeart.
Für 67 416 junge Menschen (+1,7 Prozent gegenüber 2012) wurden im Jahr 2013 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 66 344 (+2,8 Prozent gegenüber 2012) wurden Hilfen 2013 beendet und für 68 282 junge Menschen (+2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, erhielten von den 68 282 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerte, 19 340 oder 28 Prozent Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 032 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit den Eltern statt, in 9 166 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 142 Fällen vorrangig mit den jungen Menschen. Betroffen waren 10 481 Buben bzw. junge Männer (54 Prozent) und 8 859 Mädchen bzw. junge Frauen (46 Prozent).
14 060 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (13 546) war hier eine Zunahme von 3,8 Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 7 445 (53 Prozent) männlich und 6 615 (47 Prozent) weiblich.
10 136 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (9 274) eine Zunahme von gut neun Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 7 390 ambulant/teilstationär, 2 677 in einer Einrichtungen und 69 bei einer Pflegeperson. 7 064 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (70 Prozent) und 3 072 (30 Prozent) weiblich.
7 659 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, von diesen waren 3 912 Buben bzw. junge Männer und 3 747 Mädchen beziehungsweise junge Frauen. Gegenüber dem Jahresende 2012 mit 7 503 jungen Menschen war hier eine Zunahme von 2,1 Prozent zu verzeichnen.
Über alle Hilfearten hinweg waren 39 330 (58 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen gegenüber 28 952 Mädchen beziehungsweise junge Frauen (42 Prozent).
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vom 01.10.2014
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stuttgart: Viele Kinder finden keine Pflegeeltern
Im Stuttgarter Jugendhilfeausschuss wurde das Problem behandelt, dass mehr Pflegeeltern und Bereitschaftspflegestellen gebraucht würden: „Weil es in Stuttgart nicht genügend Plätze in Pflege- und Bereitschaftspflege gibt, mussten 2012 insgesamt 35 Jungen und Mädchen im Heim untergebracht werden.“ Das Jugendamt begründet das Defizit damit, dass es zu wenige Pflegefamilien gibt, aber auch zu wenig Fachpersonal.
zum Artikel „Viele Kinder finden keine Pflegeeltern“ in den Stuttgarter Nachrichten vom 03.12.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hilfen und Beratungen zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe 2012 in den Ländern Berlin und Brandenburg
Im Land Brandenburg wurden im Jahr 2012 insgesamt 33 066 jungen Menschen erzieherische Hilfen und Beratungen gewährt, von denen 16 367 im Laufe des Jahres beendet wurden. Zu 54,8 Prozent waren männliche Personen betroffen. Erziehungsberatungen bildeten mit einem Anteil von 36,1 Prozent den Schwerpunkt, gefolgt von der sozialpädagogischen Familienhilfe mit 23,0 Prozent. 4 037 junge Menschen (12,2 Prozent) erhielten eine Heimerziehung bzw. wurden in sonstigen Wohnformen betreut. Soziale Gruppenarbeit und intensive sozialpädagogische Einzelarbeit fanden dagegen nur wenig Anwendung (0,8 bzw. 0,5 Prozent). Am größten war der Bedarf an Hilfen und Beratungen mit 37,3 Prozent in den Altersgruppen der Neun- bis unter 15-Jährigen (darunter 57,3 Prozent männliche junge Menschen).
Wie das Amt für Statistik weiter mitteilt, wurden 45,6 Prozent der 28 869 gewährten Hilfen von Familien mit nur einem Elternteil in Anspruch genommen, gefolgt von Elternpaaren mit 29,2 Prozent. Die wichtigsten Gründe für die Hilfegewährung waren eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Sorgeberechtigten (20,0 Prozent), Belastungen der jungen Menschen durch familiäre Konflikte (12,9 Prozent) sowie Entwicklungsauffälligkeiten und seelische Probleme der jungen Menschen (12,4 Prozent). 663 Hilfen und Beratungen (4,6 Prozent) erfolgten wegen Unversorgtheit der jungen Menschen.
In Berlin wurden im Jahr 2012 insgesamt 50 019 jungen Menschen Hilfen und Beratungen gewährt. 55,0 Prozent von ihnen waren männlich. Die Erziehungsberatung stellte mit 45,7 Prozent den größten Hilfe- und Beratungsanteil, gefolgt von sozialpädagogischer Familienhilfe (20,7 Prozent) und der Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform (11,9 Prozent). Soziale Gruppenarbeit und intensive sozialpädagogische Einzelarbeit fanden dagegen nur wenig Anwendung (1,8 bzw. 0,3 Prozent). Mit 36,9 Prozent nutzten auch in Berlin junge Menschen im Alter von neun bis unter 15 Jahren am häufigsten Hilfen zur Erziehung (darunter 57,5 Prozent männliche junge Menschen).
Von 44 453 gewährten Hilfen und Beratungen zur Erziehung 2012 im Land Berlin fiel mit 50,8 Prozent der größte Teil auf Familien mit nur einem Elternteil, gefolgt von Elternpaaren mit 28,8 Prozent. Die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte war in Berlin der Hauptgrund für die Hilfeinanspruchnahme (20,5 Prozent ), gefolgt von eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit 14,4 Prozent und schulischen/beruflichen Problemen der jungen Menschen (11,1 Prozent). Wegen Unversorgtheit wurden 976 Hilfen und Beratungen in Anspruch genommen (4,7 Prozent).
Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 28.10.2013zur
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2012 begann für 517 000 junge Menschen eine Hilfe zur Erziehung
WIESBADEN – Im Jahr 2012 begann für rund 517 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Das waren gut 2 000 junge Menschen weniger als im Jahr 2011 (– 0,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde damit wie im Vorjahr für 3,3 % der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe neu eingerichtet. Im Jahr 2008 lag dieser Anteil noch bei 3,0 %.
Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 65 % die Erziehungsberatung – gut 307 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2012 neu in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % zurück. Rund 55 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 4,0 % mehr als im Jahr 2011. Mit diesen Hilfen wurden etwa 102 000 junge Menschen erreicht.
Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für knapp 52 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2011. Die Hälfte der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Nahezu drei Viertel (74 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Quelle: Destatis vom 21.10.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )AGJ verabschiedet Diskussionspapier zu privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung
PRIVATE ERZIEHUNG IN ÖFFENTLICHER VERANTWORTUNG –
FOLGEN FÜR DIE KOMPETENZANFORDERUNGEN IN DER KINDERTAGESPFLEGE UND DER PFLEGEKINDERHILFE
Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Mit der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII und der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII gibt es zwei Angebotsformen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen haben. Für beide Angebote charakteristisch ist, dass sie ursprünglich als familienanaloge Betreuung im privaten Raum konzipiert und somit staatlichen Regulierungen weitestgehend entzogen waren1. Beide Angebotsformen verändern sich und gewinnen an Bedeutung, sobald sich die Rahmenbedingungen des jeweils institutionellen Pendants verändern. Eine dadurch wachsende Gemeinsamkeit dieser im Prinzip unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass jenseits von Professionalisierungsnotwendigkeiten auf der einen Seite und der privat organisierten Erziehung in familiären Kontexten auf der anderen Seite zunehmende Qualifizierungserfordernisse offensichtlich werden, die Ausdruck der Wahrnehmung von privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung sind.
So hat der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013 dazu geführt, dass vor allem in den Kommunen, in denen der Kitaplatz-Ausbau noch hinter den Erwartungen zurückliegt, Kindertagespflegestellen als kurzfristigere und flexibler zu realisierende Alternativen angesehen werden. Hierdurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an einen frühkindlichen Bildungsort und den bestehenden Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen im Bereich der Kindertagespflege.
Mit der Zunahme der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde u.a. die Forderung erhoben, dass neben der notwendigen Verbesserung der Steuerungsinstrumente und der Einführung von vergleichbaren Qualitätsstandards geprüft werden solle, ob nicht die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine kostengünstigere Alternative zu einer stationären Unterbringung darstellt.
Trotz dieser skizzierten Gemeinsamkeiten unterscheiden sich beide Angebotsformen jedoch erheblich. Dies betrifft beispielsweise die Gründe für die Inanspruchnahme beider Angebotsformen, die Dauer der jeweiligen Betreuungszeiten oder das Selbstverständnis der Pflegepersonen.
Bei der Kindertagespflege steht u.a. der Wunsch oder die Notwendigkeit im Vordergrund, auch mit einem Kleinkind berufstätig sein sowie eine Betreuungsform wählen zu können, die eine größere Familiennähe aufweist. Mit Blick auf die Betreuungszeit werden über 40% der
unter Dreijährigen in der Kindertagespflege nicht länger als 25 Stunden in der Woche von der Tagespflegeperson betreut2 und entgegen dem Selbstverständnis von Pflegefamilien sieht die Tagespflegeperson ihre Aufgabe eher als eine berufliche Tätigkeit an.
Pflegefamilien hingegen nehmen Kinder beispielsweise aus Familien auf, bei denen ein erzieherischer Bedarf festgestellt wurde. In diesem Fall stellen sie eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege dar und sollen dazu beitragen, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern und eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zu ergänzen oder zu ersetzen. Aus der Perspektive der Pflegeeltern geht es gleichzeitig um die Möglichkeit, den Pflegekindern ein neues Zuhause zu geben. Im Gegensatz zur Kindertagespflege leben Pflegekinder im Rahmen der Vollzeitpflege über Tag und Nacht außerhalb der Herkunftsfamilie bei ihren Pflegefamilien und tun dies im Durchschnitt für drei bis vier Jahre.3 Allerdings variiert die Verweildauer der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen erheblich, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls auf kurze bzw. befristete Zeit oder auf Dauer. Laut dem 14. Kinder und Jugendbericht dauerten knapp 44 Prozent der im Jahr 2010 beendeten Vollzeitpflegen gem. § 33 SGB VIII zwei Jahre und länger.4 In Bezug auf das Selbstverständnis begreifen Pflegeeltern ihre Aufgabe eher als eine „Lebensform“ und haben für sich selbst nicht den Anspruch, dass ihre Tätigkeit als eine Erwerbstätigkeit wahrgenommen wird.
Neben der in den letzten Jahren stattgefundenen Sensibilisierung für Kinderschutzthemen und den damit verbundenen Veränderungen der rechtlichen Grundlagen gibt es für beide Angebotsformen jeweils spezifische Anlässe, eine (sukzessive) Verfachlichung oder gar Verberuflichung zu fordern. In der Kindertagespflege stehen insbesondere die Erwartungen an frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung und somit die Umsetzung der Bildungspläne im Vordergrund.
Bei den Pflegefamilien ist der hohe Anteil an gescheiterten Hilfen5 Anlass genug, darüber nachzudenken, ob durch eine stärkere Verfachlichung die Erfolgsquoten gesteigert werden könnten. Doch auch zu bewältigende Herausforderungen, beispielsweise in Bezug auf besonders belastete und/oder ältere Kinder (§ 33, Satz 2 SGB VIII), Veränderungen der kommunalen Praxis im Sinne einer zunehmenden Anerkennung familiärer Betreuungsformen als geeignete Alternative zur Heimunterbringung sowie neue Forschungsergebnisse6 befördern die Sichtweise der Notwendigkeit einer fachlichen Weiterentwicklung.
Ausgehend von der öffentlichen Verantwortung der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sowie der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die Leistungen nach dem SGB VIII will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit diesem Diskussionspapier einen Impuls für eine Fachdebatte im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als private Erziehung in öffentlicher Verantwortung leisten. In den Blick genommen werden soll die im gesellschaftlichen und fachlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der weitergehenden Verfachlichung bzw. Qualifizierung der Pflegekinderhilfe im Hinblick auf die verschiedenen Akteure sowie strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
1. Bedeutung der privaten Erziehung in öffentlicher Verantwortung
Die Definition dessen, was der Sphäre des Privaten zugerechnet wird und damit auch in besonderer Weise geschützt und dem Zugriff anderer entzogenen ist, und dem, was öffentlich verhandelt werden kann und muss, wird gesellschaftlich immer wieder neu bestimmt. In Bezug auf die Erziehung von Kindern kommt es regelmäßig zu Verschiebungen der Grenzen zwischen innerfamilialen Angelegenheiten und dem, was als Aufgabe der Gesellschaft verstanden wird. In den letzten Jahren erfordern der Strukturwandel familiärer Lebensformen und die fortschreitende Institutionalisierung von Kindheit und Jugend eine Neubestimmung dessen, was der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern zuzuordnen ist.
Was dabei unter öffentlicher Verantwortung verstanden wird bzw. werden kann, ist uneinheitlich. Im 11. Kinder- und Jugendbericht wird die öffentliche Verantwortung im Sinne der Verantwortung für die Ermöglichung eines gelingenden Lebens in den Vordergrund gestellt. „Die Lebensbedingungen sind so zu gestalten, dass Eltern und junge Menschen für sich selbst und füreinander Verantwortung tragen können“.7 Öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern beinhaltet also sowohl den Ausbau von Infrastrukturangeboten, die Familien bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen und die die Kinder in ihrer Entwicklung und Bildung fördern, als auch das Versprechen, dass die Angebote, die staatlich gefördert oder rechtlich reguliert werden, qualitative Mindeststandards erfüllen. Damit verbunden sind selbstverständlich auch Maßnahmen zur Sicherstellung von Kinderrechten.
Wie im 14. Kinder- und Jugendbericht ausgeführt ist, kann jedoch aus der Verlagerung von ehemals innerfamilialen Erziehungsaufgaben in den öffentlichen Raum noch nicht auf eine Verstaatlichung von Erziehungsaufgaben geschlossen werden. Vielmehr kommt es zu neuen Formen privater Verantwortungsübernahme im öffentlichen Raum8 und wohl auch zu neuen Formen öffentlicher Verantwortungsübernahme im privaten Raum, insbesondere wenn man an die beiden Angebote Kindertagespflege und Pflegekinderhilfe denkt. Dieses neue Verhältnis von privater und öffentlicher Verantwortungsübernahme führt, so die Jugendberichtskommission, nicht zu einer Verdrängung privater Verantwortung, sondern zu neuen hybriden Formen, die im Ergebnis zu einer größeren privaten und öffentlichen Verantwortungsübernahme führen.
Die staatliche Rolle in den pluralistischen Wohlfahrtsarrangements lässt sich beschreiben als zentrale Planungs- und Steuerungsinstanz und Garant für die Verwirklichung von Rechten und damit eben auch als Qualitätssicherer. Öffentliche Verantwortung besteht somit sowohl gegenüber den Personen, die diese gesetzlich normierten Aufgaben übernehmen, als auch gegenüber den Kindern und Eltern, die diese Angebote in Anspruch nehmen. Eine besondere Herausforderung für die Wahrnehmung der Aufgabe als Qualitätssicherer liegt in der wachsenden Diskrepanz zwischen den geforderten Qualifikationen der handelnden Personen und den inhaltlichen und fachlichen Ansprüchen an ihre Arbeit. Zudem lassen die Sensibilisierung für Kinderschutzfragen und die Erwartungen an die Initiierung von Bildungsprozessen die Anforderungen weiter steigen.
Diese hier nur angedeuteten Entwicklungen bleiben für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe nicht ohne Konsequenzen. Denn eigentlich findet die Erziehung von Kindern bei Tagespflegepersonen und Pflegeeltern im privaten Raum statt, also in der Sphäre, die dem staatlichen Zugriff weitestgehend entzogen ist. Aufgrund der Zuordnung dieser Erziehungssettings zum privaten Raum – so könnte man argumentieren – entzöge er sich der öffentlichen Verantwortung und damit auch der öffentlichen Einmischung in der Form von Erlaubnisverfahren und der Definition von Mindeststandards. Da es sich bei den beiden Angebotsformen allerdings um gesetzlich normierte Leistungen handelt, die damit den Eltern und den Kindern auch die Einhaltung von fachlichen Standards versprechen und hierüber erst das Vertrauen in die Angebote generieren, ist eine strikte Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre nicht mehr möglich.
Dies hat zur Folge, dass neue Formen der öffentlichen Verantwortungsübernahme gefunden werden müssen. Diese können zum Beispiel in der Setzung umfangreicherer Qualitätsanforderungen sowie höherer Anforderungen für die Qualitätssicherung im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe bestehen, in der Bereithaltung von ausreichenden Kapazitäten professioneller Unterstützung und Beratung sowie in der Etablierung von geregelten oder niedrigschwelligen Beschwerdeverfahren für die Adressatinnen und Adressaten der Angebote. Diese Entwicklungen sprechen sehr dafür, eine Verfachlichungs-, wenn nicht gar Verberuflichungsdebatte, in Bezug auf verschiedene Teilsegmente der Kindertagespflege und der Pflegekinderhilfe zu führen.
Andererseits bedeutet diese deutliche Ausweitung der öffentlichen Verantwortung für das, was hinter den ehemals „verschlossenen Türen“ dieser Angebote geschieht, im Umkehrschluss nicht automatisch, dass nun jedes von Eltern gewählte Arrangement der Beteiligung Dritter bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder (z.B. durch Großeltern, Babysittende, Nachbarn) staatlicher Aufsicht unterliegt.
2. Professionalisierung, Verberuflichung und Verfachlichung
Mit Blick auf die im (fach-) öffentlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der Qualifizierung der Pflegekinderhilfe bezieht sich das vorliegende Diskussionspapier auf folgende definitorische Überlegungen:
Professionalisierung ist ein Begriff, der trotz aller definitorischen Differenzen entweder den Erwerb und die Anwendung professioneller Kompetenz auf höchstem Niveau oder aber sogar die Professionswerdung spezifischer sozialer Dienstleistungen im Prozess der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und Statuszuschreibung meint.
Verberuflichung bedeutet, dass die Aufgabenerfüllung bei der Arbeitsperson einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialen Bereich voraussetzt, dass die Qualität der Aufgabenerfüllung über Kammern o.dgl. gesichert wird sowie, dass die beruflich tätigen Personen eine regelmäßige und ausbildungsadäquate Entlohnung erhalten.
Verfachlichung beginnt dort, wo Personen Aufgaben im sozialen Bereich in bezahlter Tätigkeit erfüllen und dafür in unterschiedlicher Form unterhalb einer Berufsausbildung (Anlernung, Weiterbildung…) qualifiziert sein müssen.
Vor dem Hintergrund dieser definitorischen Schablone ergeben sich für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als einerseits private Erziehungssettings und als andererseits gesetzlich normierte, öffentlicher Verantwortung unterliegende Leistungen entsprechende Klärungsbedarfe.
So wird der Begriff der Professionalisierung in dem hier verstandenen Sinne beispielsweise vorschnell auf den Bereich der Kindertagespflege angewendet, in dem es zunächst eher um Verfachlichung als Beschreibung und Kontrolle des Erwerbs sowie der Anwendung eines definierten Sets von Kompetenzen in entlohnten Tätigkeiten gehen muss.
3. Die Kindertagespflege
Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren einen starken Bedeutungszuwachs erfahren. Mit der rechtlichen Gleichstellung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren (§ 24 SGB VIII) durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) aus dem Jahr 2005 und aufgrund der Einigung zwischen Bund und Ländern, bis zum 01. August 2013 ein bedarfsgerechtes und qualitätsorientiertes Angebot für unter Dreijährige zu schaffen, hat die Bedeutung der Kindertagespflege in den Kommunen und Kreisen kontinuierlich zugenommen. Bereits bei den Berechnungen der durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) entstehenden Ausbaukosten ist davon ausgegangen worden, dass etwa ein Drittel der benötigten Betreuungsplätze durch die Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden kann. So wundert es nicht, dass sich sowohl die Anzahl der Betreuungsplätze als auch die Anzahl der Tagespflegepersonen dynamisch entwickelt hat, auch wenn bis heute der politisch anvisierte Anteil von 30%9 bezogen auf die neu geschaffenen Plätze noch nicht flächendeckend erreicht ist. Unterstützt wurde diese Dynamik beispielsweise durch das im Oktober 2008 gestartete Aktionsprogramm „Kindertagespflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Ziel, mehr Tagespflegepersonen zu gewinnen, die Qualität der Betreuung zu steigern und das „Berufsbild“ insgesamt aufzuwerten.10
Zudem trägt die Kindertagespflege dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach einer Betreuungsform Rechnung, die ihren Vorstellungen von Erziehung möglichst nahe kommt. Bei kleinen Kindern ist dies häufig eine Form, die als besonders familiennah wahrgenommen wird, d.h. überschaubare Gruppen mit bestimmten Tagesabläufen und Räumlichkeiten ähnlich wie zu Hause, sodass sich kleine Kinder in einer gewohnten Lebenssituation wiederfinden und allmählich neue Bindungen außerhalb der Familie aufbauen können. Inwiefern die Annahme der Familienähnlichkeit vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausdifferenzierung und Formenvielfalt der Betreuungssettings noch zutrifft, wird allerdings auch unter den Akteuren im Bereich der Kindertagespflege kritisch diskutiert.11
Zwar ist die Kindertagespflege vorrangig als Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren gedacht, doch steht sie auch älteren Kindern offen, beispielsweise um Randzeiten abzudecken, wenn die Betreuungszeit in der besuchten Einrichtung nicht ausreicht (kitaergänzende Randzeiten), wodurch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt werden kann.
Es hat sich eine Vielzahl unterschiedlicher Angebotsformen in der Kindertagespflege herausgebildet. Grundsätzlich gilt für alle – in Abgrenzung zur Kindertagesstätte – der nichtinstitutionelle Charakter.
Der überwiegende Teil der Tagespflegepersonen betreut die Kinder in der eigenen Wohnung. Daneben gibt es inzwischen eine große Vielfalt an Betreuungsformen in der Kindertagespflege: Kinder werden im Haushalt ihrer Eltern, in anderen geeigneten Räumen oder ergänzend in bestehenden Kindertagesstätten und Familienzentren betreut. Kinder werden aber zunehmend auch in Betrieben (in der Regel in Großtagespflege) und hier zum Teil durch festangestellte Tagespflegepersonen betreut. Tagespflegepersonen arbeiten beispielsweise in Zweier- oder Dreierteams zusammen und versorgen gemeinsam bis zu zehn Kinder gleichzeitig in angemieteten Räumen. Allerdings variieren die landesrechtlichen Regelungen für die unterschiedlichen Formen der Kindertagesbetreuung zum Teil erheblich.12
Die Großtagespflege als einrichtungsähnliches Setting, in dem zwei oder mehrere Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen, entwickelt sich sowohl im ländlichen Raum als auch in Großstädten dynamisch. Allerdings gibt es auch hier erhebliche Unterschiede – sowohl zwischen als auch innerhalb der Bundesländer. In einzelnen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird zum Beispiel der Ausbau der Großtagespflege gezielt gefördert. In Sachsen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein hingegen hat die Großtagespflege keine große Bedeutung.
Die Vorteile der Großtagespflege liegen aus der Perspektive der Kindertagespflegeperson in einer klaren Trennung von Betreuungstätigkeit und Privatsphäre sowie in der Möglichkeit des kollegialen Austausches. Auch finanziell gibt eine Großtagespflege größere Sicherheit, da viele Kosten gemeinsam getragen werden können. Für Eltern steht u.a. die Verlässlichkeit des Angebotes, d.h. die Vertretung im Notfall im Vordergrund. Für kleinere Firmen und mittelständische Betriebe erscheint die Großtagespflege als Alternative, betriebliche Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen und so die Familienfreundlichkeit als Arbeitgeber erhöhen zu können, wenn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen eine betriebliche Kindertagesstätte nicht auslasten würde.
Neben den aufgeführten Vorteilen gibt es im Zuge der zunehmenden Ausdifferenzierung der Kindertagespflege auch Anlass für eine kritische Sichtweise in Bezug auf die Großtagespflege. Zwar können die Bundesländer bestimmen, dass eine Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt und insgesamt nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe in einer Kindertagesstätte. Dennoch werden aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf die institutionalisierte Kindertagesbetreuung, der Gefahr der Dequalifizierung des gesamten Feldes der Kindertagesbetreuung sowie des Risikos einer Förderung der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen auch kritische Stimmen im Hinblick auf die Gefahr einer „Kita-Light-Version“ laut. Zudem geht mit der Institutionalisierung der Kindertagespflege der Verlust an Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeiten einher.
Anforderungen an die Qualität(ssicherung)
Wenn sich die Kindertagepflege von der ursprünglichen Form der Betreuung von einzelnen zusätzlichen Kindern neben den eigenen Kindern im privaten Haushalt hin zu einer gewerblichen Betreuung mit den gleichen fachlichen Ansprüchen wie an die Kindertagesstätten im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages entwickelt, müssen sich auch die fachlichen Anforderungen dieser Entwicklung anpassen. Als mögliche Stellschrauben der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind hier sowohl die Qualifizierung der Pflegepersonen und der Fachberatung als auch strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen.13
Die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern bedarf im Unterschied zu den anderen Formen der Kindertagespflege keiner Pflegeerlaubnis.14 Bei den erlaubnispflichtigen Betreuungsformen in der Kindertagespflege müssen unterschiedliche Voraussetzungen seitens der Tagespflegepersonen erfüllt sein. Dabei wird die Feststellung der persönlichen Eignung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII von den örtlichen Jugendämtern vorgenommen. Neben einem anerkannten Qualifizierungslehrgang (beispielsweise entlang des DJI-Curriculums mit einem Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden), dem Verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten und den persönlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise pädagogische Kompetenz und Kooperationsbereitschaft im Hinblick auf die Eltern, sind auch spezielle auf die Tätigkeit ausgerichtete fachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählen u.a. die Bereitschaft zu jährlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die aktive Auseinandersetzung mit Fachfragen. Darüber hinaus sind allerdings auch organisatorische Kompetenzen erforderlich, beispielsweise im Hinblick auf Rechtsrahmen, Selbständigkeit, Jugendhilfeträger und Vertragsbeziehungen mit den Eltern sowie das erfolgreiche Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses am Klein(st)kind.
Mit Blick auf die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege erscheint es sinnvoll, für die unterschiedlichen Angebotsformen in der Kindertagespflege – zumindest für die Großtagespflege und die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern eines Kindes (als Extrempole) – jeweils spezifische Kompetenzanforderungen an Tagespflegepersonen zu stellen und spezifische Qualifizierungsangebote vorzuhalten. Vor dem Hintergrund der formal-rechtlichen Gleichstellung mit der institutionellen Betreuung ist es zudem erwägenswert, über eine bundesrechtliche Normierung des Nachweises eines pädagogischen Konzeptes für die Kindertagespflege nachzudenken. Gestützt wird diese Überlegung zudem durch einen unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom August 2013, laut dem Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes auf Tagespflegepersonen verwiesen werden können und somit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung erfülle.15 Perspektivisch in Erwägung zu ziehen ist zudem die Schaffung ländereinheitlicher Bildungsstandards als Orientierung für frühpädagogische Fachkräfte. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, ein fachlich tragbares Vertretungssystem zu installieren, um Verlässlichkeit der Kindertagespflege i.S.v. Betreuungskontinuität sicherzustellen.
Mit Blick auf eine (nachhaltige) Qualitätssicherung ist insbesondere die Rolle der Fachberatung zu betrachten. Die Jugendämter bzw. in einigen Bundesländern die Anstellungsträger von Tagespflegepersonen müssen die Arbeit der Tageseltern durch eine regelmäßige intensive fachliche Beratung und Begleitung unterstützen, was spezifischer Kompetenzen und Ressourcen bedarf. Ein Angebot an spezifischen Fortbildungen für die Fachkräfte der Fachberatungen ist demnach ebenfalls erforderlich. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, das Eignungsprüfungsverfahren in eine, in den Landesgesetzen bzw. Kommunalsatzungen verankerte Richtlinie zu überführen, sodass die Struktur der Fachberatung bundesweit homogen und vergleichbar ist.16
Vielerorts sind mittlerweile regionale Arbeitsgruppen der Tagespflegepersonen entstanden, die im Rahmen kollegialer Beratung ihre fachliche Arbeit reflektieren. In einigen Kommunen gibt es Bestrebungen, dass auch in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Tageseltern vertreten sein sollen. Letztlich ist die Umsetzung des § 79a SGB VIII (Bundeskinderschutzgesetz) von Bedeutung, der die öffentlichen Träger ausdrücklich dazu auffordert, die Qualität der Jugendhilfeangebote zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist perspektivisch darüber nachzudenken, für die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern das Erfordernis einer Pflegeerlaubnis wiedereinzuführen.17
4. Die Pflegekinderhilfe
Die Pflegekinderhilfe in Deutschland hat sich ebenfalls in den letzten Jahrzehnten ausdifferenziert und fachlich weiterentwickelt. Allerdings ist die Ausdifferenzierung nach bedürfnisgerechten Pflegeformen zwischen einzelnen Kommunen sehr uneinheitlich und teilweise unzureichend ausgeprägt.18 Im Gegensatz zur Kindertagespflege meint der Begriff der Pflegekinderhilfe bzw. Vollzeitpflege die Unterbringung, Erziehung und Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einem familiären Setting über Tag und Nacht außerhalb der Ursprungsfamilie. Im Rahmen der Vollzeitpflege lassen sich zumeist folgende Angebotsformen unterscheiden:
Legt man das Unterscheidungskriterium der Dauer zugrunde, lassen sich die kurze (bzw. befristete) Vollzeitpflege und die Dauerpflege unterscheiden. Während die Dauerpflege ein auf Kontinuität angelegtes Pflegeverhältnis darstellt, kann die befristete Vollzeitpflege nach Kurzzeitpflege19 (bei der bei einem befristeten Ausfall der Herkunftsfamilie die Erziehung des Kindes übernommen wird) oder Bereitschaftspflege20 im Rahmen einer Inobhutnahme (d.h. die Aufnahme von Kindern in Krisen- oder Notsituationen) differenziert werden. Darüber hinaus gibt es Pflegefamilien, die Kinder mit Behinderungen21 aufnehmen sowie die Verwandtenpflege, bei der Kinder und Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt bei Verwandten – überwiegend bei Großeltern, aber auch bei Onkeln und Tanten, Geschwistern, Neffen und Nichten – oder bei Lehrern und anderen familienfremden Personen – haben und dort aufwachsen.
Nach Schätzungen von Blandow und Küfner22 leben im Jahr 2011 rund 70.000 Kinder und Jugendliche bei Verwandten. In Bezug auf die Verwandtenpflege wird zwischen Pflegeverhältnissen formeller, halbformeller und informeller Natur unterschieden. Die Zahl der formellen Verwandtenpflegeverhältnisse auf der Grundlage des § 33 SGB VIII lag laut Kinder- und Jugendhilfestatistik im Jahr 2010 bei 16.181 andauernden und beendeten Hilfen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die meisten Verwandtenpflegeverhältnisse informeller bzw. halbformeller Natur sind, d.h. Familien ohne Bezug zum Jugendhilfesystem bzw. mit Bezug wirtschaftlicher Leistungen beim Sozialamt oder Jugendamt. Die Besonderheit der Verwandtenpflege wird erst seit einer von Blandow und Walter im Jahr 2004 durchgeführten Bestandsaufnahme in der Fachwelt diskutiert.23 Obgleich die Verwandtenpflege in der Vergangenheit seitens der professionellen Sozialen Arbeit eher mit Skepsis betrachtet wurde und als ‚Hilfe zur Erziehung‘ durch viele Jugendämter lange Zeit generell nicht gewährt wurde, ist mittlerweile eine Öffnung der Kommunen und öffentlichen Träger gegenüber der Verwandtenpflege zu beobachten.
Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII, die sich gem. Satz 2 um „besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche“ kümmern, sind besonders darauf ausgerichtet, schwierigere und ältere Kinder und Jugendliche, die beispielsweise ein hohes Abbruchsrisiko aufweisen, intensiv pädagogisch und/oder therapeutisch zu betreuen.24 Nach der amtlichen Statistik stellen diese und andere besondere Pflegeformen einen Anteil von rund zwölf Prozent an allen Pflegekinderhilfen dar.25 Gerade bei diesen professionalisierten Angeboten der Vollzeitpflege stellt sich allerdings häufig die Schwierigkeit der Abgrenzung zu familienähnlichen Formen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII.
Folgen für die Kompetenzanforderungen
Rechtlich ist die Pflegekinderhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung verortet. Die aufgeführten Pflegeverhältnisse bedürfen keiner Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII, wenn sie im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe (Pflegefamilien, die Kinder mit Behinderungen aufnehmen) aufgrund einer Vermittlung und somit Überprüfung durch das Jugendamt zustande kommen. Darüber hinaus gibt es private Pflegearrangements (Verwandtenpflege), bei der sich Pflegepersonen aus dem Verwandtenkreis oder sozialen Nahraum des Kindes annehmen, ohne Leistungen des Jugendamtes beziehen zu wollen. Wenn diese Pflegepersonen nicht mit dem Kind verwandt oder verschwägert sind, Vormund oder Pfleger für das Kind sind und die Unterbringung in ihrem Haushalt acht Wochen überschreiten wird, bedürfen diese Pflegearrangements in der Regel einer Pflegeerlaubnis.
Die Entscheidung, welche Form der Hilfe geeignet ist, wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach §§ 36 ff. SGB VIII bestimmt. Dennoch ist die Eignung von Personen und Familien, die ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen wollen, nicht an bestimmte berufliche Vorerfahrungen geknüpft, sondern verweist eher auf Grundhaltungen, wie z.B. „ein besonderes Interesse an Kindern und Jugendlichen, Offenheit für die Herkunftseltern, Perspektiven anderer einnehmen können, Reflexionsfähigkeit, Humor, Commitment26 und die Fähigkeit zur flexiblen Problemlösung“27. Relevant sind die nach einer Metaanalyse von Oosterman et al.28 als bedeutendste Schutzfaktoren benannten Fähigkeiten der Kooperationskompetenz sowie des Erziehungs- und Fürsorgeverhaltens. Im Hinblick auf die Einschätzung der Geeignetheit von Pflegeeltern handelt es sich somit im Einzelfall immer um eine Abwägung unterschiedlicher familiärer und individueller Ressourcen. Darüber hinaus qualifizieren sich die Pflegeeltern mit zunehmender Erfahrung und entsprechender fachlicher Begleitung, weswegen die Frage der Eignung nicht als statisch, sondern vielmehr als prozesshaft zu betrachten ist.29 Allerdings ist in dem Zusammenhang über spezifische Pflegeelternschulungen als Voraussetzung und Vorbereitung auf die neue Rolle nachzudenken. Im Rahmen privater Pflegeverhältnisse, die keiner Pflegeerlaubnis bedürfen, wird die Eignung der Pflegepersonen nicht überprüft. Obgleich diese Pflegearrangements nicht der Kontrolle des Jugendamtes unterliegen, gilt die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes durch die Familiengerichte und das Jugendamt auf Grundlage des § 8a SGB VIII, wonach bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls einzugreifen ist.30
Die Zuständigkeit für die Arbeit im Bereich der Pflegekinderhilfe und somit die Verantwortung für fachliche und strukturelle Anforderungen im Hinblick auf Pflegefamilien liegt beim Jugendamt. Ungefähr drei Viertel aller Jugendämter haben einen Fachdienst, den Pflegekinderdienst (PKD), gebildet. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist meist für die Arbeit mit der Herkunftsfamilie und das Hilfeplanverfahren zuständig, der PKD für die Arbeit mit dem Pflegekind und der Pflegefamilie. In bestimmten Fällen liegt die Alleinzuständigkeit beim PKD oder die gemeinsame Verantwortung für den Hilfeplan bei beiden Akteuren. Circa 8 % der Jugendämter haben die fachliche Begleitung der Pflegeverhältnisse an freie Träger delegiert.
Eine im Sinne der Qualitätsdebatte in der Kinder- und Jugendhilfe anzustrebende Verberuflichung der Pflegekinderhilfe insgesamt – auch hier ist die Umsetzung des § 79a SGB VIII im Sinne der Gewährleistung der Qualitätsentwicklung und -sicherung durch die öffentlichen Träger von Bedeutung – sowie die damit anzunehmende Ausweitung öffentlicher Verantwortung steht konträr zu der Privatsphäre familienähnlicher Betreuungsformen. Die Aufgabenerfüllung im familiären Bereich stellt grundsätzlich keinen Beruf dar (Kapitel 2). Vielmehr geht es um eine Verberuflichungsdebatte im Hinblick auf die besonderen Formen der Vollzeitpflege, die vor allem für schwierige und ältere Kinder bzw. Jugendliche gedacht sind (Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII), sowie hinsichtlich der beratenden und begleitenden Fachdienste.
Die genannten Erziehungsstellen sind besonders darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche mit einem hohen Abbruchsrisiko aufzunehmen und intensiv pädagogisch und/oder therapeutisch zu betreuen. Im Hinblick auf diese besonderen Pflegeverhältnisse reichen die oben genannten Grundhaltungen und Fähigkeiten nicht mehr aus. Beispielsweise werden in einigen Bundesländern Erziehungsstellen als professionelle Form der Vollzeitpflege betrachtet, bei denen in der Regel ein Elternteil sozialpädagogische Fachkraft ist, die Pflegefamilie eine intensivere Begleitung erfährt und die Pflegestelle ein vom TVöD abgeleitetes Honorar erhält.31 Hier ist darüber nachzudenken, die formal ausgewiesene pädagogische Qualifikation als Voraussetzung festzuschreiben und spezifische Weiterbildungsmaßnahmen vorzuhalten. In Bezug auf die professionalisierte Fachberatung muss es insbesondere um die Qualität der Hilfeplanung, um Verfahren der Vorbereitung und Herausnahme eines Kindes aus der Familie, um die vorbereitende Einbeziehung der Herkunftsfamilie sowie die vorbereitenden Kontaktgespräche zwischen der potenziellen Pflegefamilie und der Ursprungsfamilie gehen.32 Hier sind vergleichbare Standards für die Unterstützung von Pflegefamilien erforderlich, wobei sowohl die Jugendämter als auch die in der Pflegekinderhilfe tätigen freien Träger zu vergleichbaren Ausstattungsstandards verpflichtet werden, beispielsweise über eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, wie sie im Neuen Manifest zur Pflegekinderhilfe vorgeschlagen wurde.
Weiterhin sind die Pflegekinder in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen, was die Art und Form der Hilfe, die Wahl der Pflegefamilie sowie Umgangskontakte und Verbleibsentscheidungen betrifft, wobei sich an dem Alter, Entwicklungsstand und der konkreten Situation des Kindes bei der Inpflegegabe zu orientieren ist.33
Die Kompetenzanforderungen haben auch deswegen zugenommen, weil Herkunftsfamilien bzw. teilweise Pflegekinder und auch die Pflegekinderhilfe mehr Wert auf den gegenseitigen Kontakterhalt und dessen Sicherung legen. Hierbei bedürfen die Herkunftsfamilien der Unterstützung durch das Jugendamt, was die Vorbereitung eines Pflegeverhältnisses, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer neuen Situation als Eltern ohne Kind nach der Inpflegegabe ihres Kindes sowie die Gestaltung der Umgangskontakte betrifft.34
5. Fazit und Ausblick
Die Verantwortung für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als Angebotsformen privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung ist durch die skizzierten Veränderungen, insbesondere durch die gestiegenen fachlichen Anforderungen in der frühen Bildung, der Sprachförderung und Integration, den neuen Aufgaben im Kinderschutz sowie jenen zur Qualitätssicherung deutlich gestiegen. Dies hat zur Folge, dass neue Formen der öffentlichen Verantwortungsübernahme gefunden werden müssen, und dies führt außerdem zu der Frage, wie die Verantwortungsebenen Bund, Länder und Kommunen diesen höheren Anforderungen unter Berücksichtigung der Spezifika ehemals innerfamilialer Erziehungssettings gerecht werden können. Ein möglicher Weg ist die strukturelle und fachliche Weiterentwicklung der beiden Leistungen Kindertagespflege und Pflegekinderhilfe.
Kindertagespflege
In der Kindertagespflege beförderten die rechtlichen Normierungen im SGB VIII seit dem Jahr 1990 sowie die zunehmende Ausdifferenzierung der Angebotsformen eine Entwicklung, die über eine Verfachlichung der Kindertagespflege, insbesondere im Hinblick auf die Großtagespflege, bereits hinaus weist. Perspektivisch sollte eine Verberuflichung des gesamten Feldes der Kindertagespflege angestrebt werden, um neben der rechtlichen Gleichstellung bzw. Gleichrangigkeit der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren zu einer tatsächlichen Gleichwertigkeit beider Angebotsformen zu gelangen. Eine Verberuflichung der Kindertagespflege – zumindest der Großtagespflege mit dem Ziel der Vermeidung der beschriebenen Gefahr einer „Kita-Light-Version“ (Kapitel 3) – macht es einerseits erforderlich, die Anforderungen an die fachliche und persönliche Eignung von Tagespflegepersonen klar und in Bezug auf die jeweilige Angebotsform zu definieren und spezifische Qualifizierungsangebote vorzuhalten sowie andererseits ein qualifiziertes und angebotsspezifisches Begleitsystem von Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung sollte mittelfristig angestrebt werden, die Eignungsprüfung zu standardisieren, höhere und angebotsspezifische Standards für die Qualifizierung in der Kindertagespflege zu setzen und mit einem verpflichtenden Praxisteil zu verbinden. Weiterhin sollte die Einführung verpflichtender Fortbildungen für Tagespflegepersonen befördert werden. Darüber hinaus gilt es, (finanzierte) Vertretungsmodelle sowie eine damit verbundene Verlässlichkeit des Betreuungsangebots zu gewährleisten. Das Praxisbegleitsystem muss dem besonderen Charakter der verschiedenen Angebotsformen in der Kindertagespflege entsprechend gestaltet bzw. weiterentwickelt werden, wozu ein spezifisches Fortbildungsangebot für die Fachkräfte der Fachberatungen vorgehalten werden muss. Das Praxisbegleitsystem muss sich selbst profilieren und den Tagespflegepersonen eine fachlich versierte und partnerschaftliche Beratung und Unterstützung bieten.
Perspektivisch sollten mit Blick auf eine Verberuflichung des Feldes der Kindertagespflege allerdings auch Strategien zur langfristigen Attraktivitätssteigerung der Beschäftigungsbedingungen mitgedacht werden, wie z.B. die Förderung von Festanstellungsmodellen zur längerfristigen Bindung und Reduzierung der Fluktuation der Tagespflegepersonen, eine leistungsorientierte Vergütung (z.B. die Vergütung von Sonderzeiten wie kitaergänzende Betreuungszeiten und Übernachtungs- und Eingewöhnungszeiten), wie sie vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 2a SGB VIII explizit gefordert ist, sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Verstetigung des Tätigkeitsfeldes35. Perspektivisch wäre auch über die Entwicklung eines Berufsprofils36 nachzudenken, das als Grundlage für die Entwicklung eines kollektiven Selbstverständnisses der Tagespflegepersonen dienen und zu einer gesellschaftlichen Wertschätzung und Wahrnehmung der Kindertagespflege als eine gleichwertige Alternative oder Ergänzung zur institutionellen Betreuung führen könnte. Eine bundesrechtliche Normierung des Nachweises eines pädagogischen Konzeptes für die Kindertagespflege sowie die Schaffung ländereinheitlicher Bildungsstandards wären in dem Zusammenhang ebenfalls langfristig mitzudenken.
Pflegekinderhilfe
Die Arbeit von und mit Pflegefamilien begründet sich auf rechtlichen Grundlagen, die sich seit Beginn der 1980er Jahre wesentlich verändert haben. Die unterschiedliche gesetzliche Normierung hinsichtlich der notwendigen Erteilung einer Erlaubnis und die fehlende Verbindlichkeit hinsichtlich der Qualifizierungsanforderungen sind dringend zu thematisieren. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, eine entsprechende Weiterentwicklung voranzubringen.
Die Entscheidung, ein Kind in einer Pflegefamilie aufwachsen zu lassen, bedarf eines fachlichen Gesamtkonzeptes, beginnend bei der Gewinnung von Pflegeeltern, die Pflegeelternschulung als Voraussetzung und Vorbereitung auf die neue Rolle bis hin zur ständigen fachlichen Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilie. Darüber hinaus gilt es, einen verbindlichen, in Krisensituationen schnellen und reibungslosen Zugang zu laufender Beratung zu gewährleisten sowie geregelte oder niedrigschwellige Beschwerdeverfahren für die Adressatinnen und Adressaten zu etablieren. Hierfür bedarf es einer entsprechend qualifizierten, möglichst multiprofessionellen Personalausstattung im Jugendamt bzw. in der beauftragten Institution. Darüber hinaus sind regelmäßige und zugleich verpflichtende Qualifikationen von Pflegeeltern genauso erforderlich wie die ausreichende Bereitstellung finanzieller Ressourcen für Fortbildungen und Supervision, angeleitete und pädagogisch betreute Gruppenangebote, fachpraktische Reflexionsgruppen und andere Austauschmöglichkeiten sowie konkrete entlastende Hilfen in Krisensituationen. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Pflegekinder bei sie betreffenden Entscheidungen unter Berücksichtigung ihres Alters zwingend erforderlich und der Arbeit mit der Herkunftsfamilie eine größere Bedeutung beizumessen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Pflegeeltern heute überwiegend Kinder aus Familien mit komplexen Belastungssituationen aufnehmen. Sie haben in ihrer Arbeit mit den – meist emotional vorbelasteten – Kindern alltägliche und spezifische Herausforderungen zu bewältigen, müssen sich für eine Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie öffnen und bei möglicherweise auftretenden Widersprüchen entsprechende Bewältigungsstrategien entwickeln. Die Qualifikation und Unterstützung, die diese Pflegeeltern heute brauchen, um den mittlerweile sehr umfangreichen Herausforderungen entsprechen zu können, spricht daher zumindest für eine Verfachlichung der Pflegekinderhilfe, wenn nicht gar für eine Verberuflichung hinsichtlich der besonderen Formen der Pflegekinderhilfe sowie in Bezug auf die professionelle Unterstützung und Beratung.
Bezüglich der qualitativen Weiterentwicklung der strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ist perspektivisch zudem eine Überwindung der Konkurrenzen zwischen professionalisierten Angeboten der Vollzeitpflege (Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen gem. § 33 SGB VIII) und den familienähnlichen Formen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII anzustreben im Sinne einer Ressourcenbündelung, beispielsweise mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit, die Gewinnung von Familien oder die Ausgestaltung von Pflegeelternseminaren37. Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen und teilweise unzureichenden Ausdifferenzierung der Pflegekinderhilfe nach bedürfnisgerechten Pflegeformen zwischen einzelnen Kommunen erscheint es überdies sinnvoll, Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Angebotsformen vorzunehmen, die insbesondere die Eignungs- und Zuweisungskriterien betreffen.
Zusammengenommen könnte die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen dazu beitragen, dass angesichts veränderter und wachsender Herausforderungen sowohl eine qualifiziertere Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung für die Erziehung im privaten Raum als auch eine qualifiziertere Wahrnehmung der privaten Erziehung in öffentlicher Verantwortung gewährleistet werden kann.
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 25. September 2013
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1 Allerdings wird im 14. Kinder- und Jugendbericht ausgeführt, dass die private Sphäre und damit auch die Rechte und Pflichten der Individuen schon immer durch rechtliche und politische Regulierungen normiert war, vgl. Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 65.
2 Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (2012).
3 Berechnung auf der Basis der amtlichen Statistik von van Santen, vorgestellt auf der Tagung The 3rd European Conference for Social Work Research – ECSWR 2013 Jyväskylä, 21 March 2013.
4 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
5 Van Santen, E. (2010): Pflegekind auf Zeit, DJI-Bulletin 3/2010 Heft 91, S. 21-23.
6 Verschiedene wissenschaftliche, regional orientierte Studien haben deutlich gemacht, dass die Pflegekinderhilfe in Deutschland äußerst vielfältig organisiert und ausdifferenziert ist und ein Mangel an allgemein akzeptierten Qualitätsstandards besteht.
7 Deutscher Bundestag (2002): 11. Kinder-und Jugendbericht, S. 59.
8 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 66.
9 In 2013 werden 15,5 % der unter dreijährigen Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut (in Westdeutschland 17,2 % (mit Berlin) bzw. 18 % (ohne Berlin) und in Ostdeutschland 10,6 % (mit Berlin) bzw. 10,9 % (ohne Berlin), vgl. Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1.3.2013, Wiesbaden 2013.
10 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=120556.html (Zugriff: 20.09.2013).
11 Kerl-Wienecke, A.; Schoyerer, G.; Schuhegger, L. (im Erscheinen): Kompetenzprofil Kindertagespflege in den ersten drei Lebensjahren, Cornelsen.
12 Beispielsweise dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als neun Kinder in der Großtagespflege betreut werden. In manchen Ländern gibt es überhaupt keine Großtagespflege. In anderen gibt es auch (bzw. noch) Großtagespflegestellen mit drei oder mehr Tagespflegepersonen und mehr als zehn Kindern.
13 http://www.dji.de/bibs/649_Heitkoetter_Ausdifferenzierung_Qualitaet_KTP_21_06_2011endg.pdf (Zugriff: 20.09.2013).
14 http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1184&&Jump1=LINKS&Jump2=10000 (Zugriff: 20.09.2013).
15 http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/24_130814/index.php (Zugriff: 20.09.2013).
16 Hinke-Ruhnau, J. (2010): Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege, S. 114.
17 http://www.dji.de/bibs/649_HandreichungKTPimHHderElternRAinBurkert-Eulitz.pdf (Zugriff: 20.09.2013).
18 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 21.
19 Szylowizki, A. (2006): Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern. In: Schone, R.; Wagenblass, S. (Hg.): Kinder psychisch kranker Eltern zwischen Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie. Weinheim & München, S. 103–117. 2. Aufl.
20 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hg.) (2002): Bereitschaftspflege – Familiäre Bereitschaftsbetreuung. In: Deutscher Bundestag (2013), S. 346.
21 Schönecker, L. (2011): Pflegekinder mit Behinderung. In: Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München, S. 806–813.
22 Blandow, J.; Küfner, M. (2011): „Anders als die anderen …“. Die Großeltern- und Verwandtenpflege. In: Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch
Pflegekinderhilfe. München, S. 743–767.
23 Blandow, J. (2004): Pflegekinder und ihre Familien. Geschichte, Situation und Perspektiven des Pflegekinderwesens. Weinheim & München; Walter, M. (2004): Bestandsaufnahme und strukturelle Analyse der Verwandtenpflege in der Bundesrepublik Deutschland. Bremen.
24 Münder, J.; Meysen, T.; Trenczek T. (Hg.) (2013): Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. Auflage, S. 365.
25 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
26 Der Terminus “Commitment” ist ein aus dem englischen Raum stammendes Konzept, das mit Begriffen wie bspw. nachhaltige Zuwendung, Zu-jemandem-Stehen, Verpflichtungsgefühl, Engagement gleichzusetzen ist.
27 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe, München, S. 410.
28 Oosterman, M.; Schuengel, C.; Bullens, RAR and Doreleijers TAH (2007): Disruptions in foster care: a review and meta-analysis, Children and Youth Services Review 29, pp 53-76.
29 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe, München, S. 410f.
30 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München, S. 55.
31 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
32 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 34.
33 Ebd., S. 40.
34 Ebd., S. 43.
35 Sell, S.; Kukula, N. (2012): Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege. Von der aktuellen Praxis zu einem zukunftsfähigen Modell? Herausgegeben vom Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (ibus). Koblenz, S. 20.
36 Kammer, J. (2013): Professionalisierung in der Kindertagespflege, Masterarbeit, Fachhochschule Köln.
37 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 37.
Quelle: AGJ vom 18.09.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mehr als 66 600 junge Menschen in Bayern erhielten Ende 2012 Kinder- und Jugendhilfe
Im Jahr 2012 wurden in Bayern wieder eine Vielzahl von Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches SGB – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2012 die häufigste Hilfeart.
Für 66 315 (-1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) junge Menschen wurden im Jahr 2012 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 64 508 (-0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) wurden Hilfen 2012 beendet und für 66 621 junge Menschen (+0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, erhielten von den 66 621 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 19 458 Personen oder 29 Prozent Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Bei 8 360 jungen Menschen fand die Beratung mit der Familie, das heißt mit Eltern und Kind, statt. In 8 867 Fällen wurde die Beratung vorrangig mit den Eltern und in 2 231 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen durchgeführt. Von den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren 10 639 Buben beziehungsweise junge Männer (55 Prozent) und 8 819 Mädchen beziehungsweise junge Frauen (45 Prozent).
13 546 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (13 474) war hier eine Zunahme von 0,5 Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 7 158 (53 Prozent) männlich und 6 388 (47 Prozent) weiblich.
9 274 seelisch behinderte junge Menschen bezogen Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (8 858) eine Zunahme von fast 5 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen wurden 6 713 ambulant/teilstationär, 2 502 in einer Einrichtung und 59 bei einer Pflegeperson durchgeführt. 6 405 (69 Prozent) der Hilfeempfänger waren männlich und 2 869 (31 Prozent) weiblich.
7 503 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, von diesen waren 3 794 Buben beziehungsweise junge Männer und 3 709 Mädchen beziehungsweise junge Frauen. Gegenüber dem Jahresende 2011 mit 7 416 jungen Menschen war hier eine Zunahme von 1,2 Prozent zu verzeichnen.
Über alle Hilfearten hinweg waren 38 308 (57 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen gegenüber 28 312 Mädchen beziehungsweise jungen Frauen (43 Prozent).
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 01.10.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2014
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legte am 11.09.2013 neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 vor.
Das Gremium empfiehlt, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2014 um 1,7 % anzuheben. Auch die Empfehlung für Pauschalbeträge zu Unfallversicherung und Alterssicherung wurden geringfügig angehoben.
Die Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge richten sich vor allem an die Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an die öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: 12 340 junge Menschen wurden 2012 außerhalb des Elternhauses untergebracht
Im Jahr 2012 wurden in Hessen 12 340 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht: 4470 bzw. gut 36 Prozent in Form von Vollzeitpflege und 7870 bzw. knapp 64 Prozent in Heimerziehung/sonstiger betreuter Wohnform. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes waren dies 0,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Betreuten in Vollzeitpflege nahm um 0,7 Prozent, diejenige in Heimerziehung/sonstiger betreuter Wohnform um knapp 0,4 Prozent ab. Am Jahresende 2012 dauerten noch 9170 Hilfen an, rund 3170 Hilfen wurden 2012 beendet. Knapp 3370 Hilfen wurden in 2012 neu begonnen.
Mit knapp 48 Prozent waren die meisten jungen Menschen, die außerhalb des Elternhauses untergebracht wurden, zwölf bis unter 18 Jahre alt, gefolgt von den jungen Menschen zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr mit 21 Prozent. 20 Prozent waren volljährig und elf Prozent hatten das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht.
Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege die wichtigste Rolle, während mit steigendem Alter eine Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen an Bedeutung gewann. Von den unter Sechsjährigen waren 85 Prozent in Pflegefamilien untergebracht, bei den Sechs- bis unter Zwölfjährigen lag dieser Anteil bei gut 56 Prozent, bei den Zwölf- bis unter 18-Jährigen waren es 24 Prozent und bei den Volljährigen knapp 17 Prozent.
Bei der Vollzeitpflege standen folgende Gründe im Vordergrund: Die Gefährdung des Kindeswohles (18 Prozent), die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (19 Prozent) und die unzureichende Förderung bzw. Betreuung/Versorgung des jungen Menschen in der Familie (18 Prozent). Bei den jungen Menschen, die in Heimen/sonstiger betreuter Wohnform untergebracht wurden, waren neben der eingeschränkten Erziehungskompetenz der Eltern mit 18 Prozent, Unversorgtheit des jungen Menschen mit 16 Prozent, Auffälligkeiten des jungen Menschen im sozialen Verhalten mit zwölf Prozent sowie die unzureichende Förderung des jungen Menschen mit zehn Prozent von Bedeutung.
In gut 42 Prozent lebten die jungen Menschen vor der Hilfe bei nur einem Elternteil, 20 Prozent kamen aus „Patchworkfamilien“ und in 16 Prozent der Fälle wohnten die Eltern zusammen. Die restlichen knapp 22 Prozent entfielen auf unbekannt oder Eltern waren verstorben.
52 Prozent der jungen Menschen/der Herkunftsfamilien waren bei Beginn der Hilfe auf Transferleistungen angewiesen.
Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und den am 31.12. bestehenden Hilfen. Wird eine Hilfe beendet und im laufenden Jahr erneut begonnen, so wird dies als zwei Hilfen gezählt.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 01.08.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stadt Eschweiler sucht Pflegeeltern – Informationsveranstaltung am 29.04.
Die Aufnahme eines Pflegekindes in die eigene Familie stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb bietet der Pflegekinderdienst der Stadt Eschweiler erneut Vorbereitungsseminare für Paare und Familien an, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren.
Der Pflegekinderdienst sucht dabei Pflegeeltern für die Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege. Pflegeeltern betreuen in ihrer Familie Kinder, die aufgrund von Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Misshandlung nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können.
Die Bewerber werden in Vorbereitungsgesprächen, einem Pflegeelternseminar und Abendveranstaltungen auf ihre Aufgabe vorbereitet und vom Jugendamt begleitet. In einer Vorbereitungsphase wird die Zusammenarbeit zwischen den Pflegeelternbewerbern und dem Pflegekinderdienst gefördert und Pflegeeltern auf eine eventuelle Aufnahme eines Kindes vorbereitet. Darüber hinaus wird durch das Reflektieren der eigenen Motive und das Bewusstwerden von Kompetenzen und Grenzen die Entscheidungsfähigkeit der Pflegeelternbewerber für oder gegen ein Kind entwickelt.
Zusätzlich werden die Pflegeelternbewerber auf die emotionalen und psychischen Prozesse, die ein Pflegekind in die Familie hineinträgt, und die damit verbundenen Probleme und Schwierigkeiten vorbereitet. Es erfolgen Informationen zur Vermittlung und zu den unterstützenden Hilfen des Jugendamtes sowie zu rechtlichen, finanziellen und versicherungstechnischen Fragen.
Der Pflegekinderdienst der Stadt Eschweiler sucht daher Bewerber, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren. Diese sollten in stabilen und tragfähigen Beziehungen leben und bereit sein, sich auf das Kind und seine Bedürfnisse einzustellen. Außerdem sollte die Bereitschaft bestehen, sich mit der Herkunftsfamilie des Pflegekindes auseinanderzusetzen, Besuchskontakte zu fördern und zu begleiten und sich auf eine enge Kooperation mit dem Jugendamt einzulassen.
Zur weiteren Information bietet der Pflegekinderdienst des Jugendamtes der Stadt Eschweiler ein Informations- und Beratungstreffen zu diesem Thema an, das
am Montag, 29. April 2013, um 15.00 Uhr, in Raum 2 (Parlam. Bereich)
des Eschweiler Rathauses, Johannes -Rau-Platz 1,
stattfindet.
Hierzu sind alle Interessierten, die sich die Übernahme eine Pflegeeltern-Funktion vorstellen können, sehr herzlich eingeladen. Um telefonische Anmeldung zu diesem Beratungsabend unter (02403) 71-260, -224, -469 oder -610 wird gebeten. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes der Stadt Eschweiler stehen unter diesen Rufnummern auch bei Rückfragen sowie für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eschweiler vom 16.04.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )In NRW wurden 2011 in über 200 000 Fällen Erziehungshilfen gewährt
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2011 wurden in Nordrhein‑Westfalen 205 654 erzieherische Hilfen von Jugendämtern oder von anderen (freien) Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein‑Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren Erziehungsberatungen mit insgesamt 120 557 Fällen die häufigste Hilfeart, gefolgt von Unterbringungen in Heimen (25 625) und Vollzeitpflege in einer anderen Familie (21 874).
56,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen, für die Erziehungshilfe gewährt wurde, waren männlich; knapp drei Viertel (73 Prozent) waren 6 bis unter 18 Jahre alt.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Erziehungshilfen 2011 nur geringfügig an (+338 Fälle). Neben den Erziehungshilfen wurden im vergangenen Jahr auch noch 35 767 familienorientierte Hilfen in Anspruch genommen, das waren 9,9 Prozent mehr als 2010. (IT.NRW)
zu den Ergebnissen für kreisfreie Städte und Kreise
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 03.01.2013
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )25 Jahre Lobby für Pflege- und Adoptivkinder und ihre Eltern in Bayern
Foto (Schulz): Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) im Gespräch mit Peter Able (PFAD-Landesvorsitzender), Dagmar Trautner (PFAD-Bundesvorsitzende) und RA Andreas Woidich (nicht im Bild).
Mehr Anerkennung der Gesellschaft für ihr großes Engagement für benachteiligte Kinder wünschte Dr. Beate Merk den aus ganz Bayern angereisten Pflege- und Adoptivfamilien, die am Samstag in Augsburg das 25-jährige Bestehen des PFAD FÜR KINDER Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V. feierten. Im Augustanasaal des Annahofes würdigte Dr. Merk den hohen Einsatz der vielen Ehrenamtlichen. Ihr Einsatz gerade in diesem Bereich gehe weit über das übliche Maß bürgerschaftlichen Engagements hinaus. Sie werden mit ihren nicht immer leichten Herausforderungen nicht allein gelassen, sondern finden in PFAD FÜR KINDER einen kompetenten Ansprechpartner. Über ihr Grußwort hinaus nahm sich die Justizministerin Zeit für Gespräche, um die Anliegen der Verbandsvertreter und Augsburger Pflege- und Adoptivfamilien aufzunehmen.
PFAD-Landesvorsitzender Peter Able bedankte sich ausdrücklich bei Dr. Merk für diese Offenheit. Er machte deutlich, dass PFAD bei der in den nächsten Jahren anstehenden Reformierung der Pflegekinderhilfe konstruktiv mitarbeiten und die Interessen der aktuell in Bayern in Vollzeitpflege lebenden rund 7.500 Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien vertreten wird. Able hielt fest, dass der Verband an diesem Tage stolz seine bisherigen Erfolge feiert und sich auch weiterhin als Lobby für Pflege- und Adoptivfamilien stark machen wird. Das Beratungsnetz von PFAD FÜR KINDER soll dichter werden und die Zusammenarbeit zwischen den PFAD FÜR KINDER Ortsgruppen und der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene ist noch ausbaufähig. Gerade Augsburg sei ein vorbildliches Beispiel gewachsener, partnerschaftlicher Kooperation zwischen Politik, Jugendamt und PFAD FÜR KINDER.
Anschließend veranschaulichte die Bundesvorsitzende des PFAD-Verbandes Dagmar Trautner die aktuellen Herausforderungen, vor denen Pflege- und Adoptivfamilien heute stehen und wie stark sich PFAD engagiert, damit möglichst viele Kinder, die zeitweise oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein sicheres, liebevolles und förderndes Zuhause bei engagierten und kompetenten Pflege- und Adoptiveltern finden.
Nach den anerkennenden Grußworten von Stadtrat Theo Gandenheimer und Gertrud Kreutmayr, der Vertreterin des Bezirks Schwaben, sprach auch Dr. Simone Strohmayr im Namen der Kinderkommission des Bayerischen Landtages ihre Anerkennung für die hohe Fachlichkeit und das außerordentliche Engagement des Verbandes für das Wohl benachteiligter Kinder aus und lud den Vorstand zu einem Gespräch in die Kinderkommission ein, um dort direkt seine Anliegen unterbreiten zu können.
Abgerundet wurde der Festakt durch einen vergnüglichen Rückblick der Ehrenvorsitzenden Luise Vogg und des Gründungsmitglieds Johann Munker über die Anfangsjahre und den nicht immer leichten Aufbau des heute größten PFAD-Landesverbandes.
Nach dem offiziellen Teil startete ein buntes Familienfest für Groß und Klein. Die zahlreichen Kinder hatten Spaß bei einem bunten Programm mit Spiel- und Bastelangeboten, Erlebnispädagogik in der St. Anna-Kirche, einem interaktiven Clown und der Aufführung „Der kleine Muck“ des Schwabacher Puppentheaters.
Parallel stellte Eric Breitinger, der diesjährige Träger des Deutschen Jugendhilfepreises und Autor des Buches „Vertraute Fremdheit – Adoptierte erzählen“ den Erwachsenen die Erfahrungen heute erwachsener ehemaliger Pflege- und Adoptivkinder mit ihrem Aufwachsen zwischen zwei Familien vor. Der selbst adoptierte Historiker und Journalist verdeutlichte durch seine Interviews mit Betroffenen, dass „das Verlassen werden und die Preisgabe eines Kindes an ein unbekanntes Schicksal“ durch seine leiblichen Eltern Ursache einer lebenslangen Verletzlichkeit und eines beeinträchtigten Selbstwertgefühles bei Adoptierten ist. Gleichwohl fänden Pflege- und Adoptivkinder bei ihren neuen Eltern oft bessere Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen, frühe Defizite zu bearbeiten. Doch letztendlich, meint Breitinger, können in der frühen Kindheit erlebte existentielle Beeinträchtigungen nicht wirklich bewältigt werden. Die Kinder müssen mit Hilfe ihrer Pflege- und Adoptiveltern lernen, damit zu leben.
Die in Kooperation mit dem Evangelischen Forum Annahof organisierte Podiumsdiskussion moderierte Dr. Nikolaus Hueck. Er interviewte neben Eric Breitinger die PFAD-Bundesvorsitzende Dagmar Trautner, die ihre langjährige Erfahrung in der Beratung von Pflege- und Adoptivfamilien einbrachte, und Margit Schiefelbein vom Jugendamt Augsburg und regte eine lebhafte Diskussion mit den ca. 80 interessierten TeilnehmerInnen an.
Sozialpädagogin Margit Schiefelbein berichtete, dass sich das Jugendamt Augsburg in vorbildlicher Weise auch nach erfolgter Adoption für Adoptivfamilien einsetzt und sie nicht alleine lässt. Angebote fachlicher Begleitung und Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Betroffenen werden durchgehend und speziell für die Bedürfnisse von Adoptivkindern und -eltern bereitgestellt und gut angenommen. Daneben werden permanent neue Pflegeelternbewerber gesucht, um den unterzubringenden Kindern die für sie passende Pflegefamilie vermitteln zu können.
Beim Thema „anonyme Kindesabgabe“ – ermöglicht durch ein auch in Augsburg eingerichtetes sog. „Babyfenster“ – waren sich alle Anwesenden einig: Diese Praxis muss ein Auslaufmodell sein, da Kindstötungen dadurch nachweislich nicht verhindert werden, den betroffenen Kindern jedoch jede Möglichkeit genommen wird, ihre Identität zu erkunden. Vielmehr wäre es wichtig, die Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- und Konfliktlagen zu verstärken und, bei der anstehenden Reformierung dieses Bereiches, das Recht der abgegebenen Kinder auf die Kenntnis ihrer Abstammung zu berücksichtigen.
Der 1987 in München gegründete PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern setzt sich landesweit und regional in 32 Ortsgruppen und -vereinen und mit zahlreichen ausgebildeten Multiplikatoren und Beiständen für Pflege- und Adoptivfamilien ein. In Seminaren und Fachtagungen und durch die Erstellung von Fachpublikationen bildet er Bewerber, Pflege- und Adoptiveltern, Multiplikatoren und Fachkräfte fort. Der Verband ist Ansprechpartner für Politik, Gesetzgeber, Behörden, Institutionen und alle Personen, die sich für Pflege- und Adoptivkinder einsetzen.
Pressemitteilung des PFAD FÜR KINDER Landesverbandes Bayern e.V. vom 24.09.2012
(Text und Foto: Ulrike Schulz)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zahl junger Menschen in Erziehungshilfe im Jahr 2011 konstant
WIESBADEN – Im Jahr 2011 begann für rund 519 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nur rund 500 erzieherische Hilfen mehr als im Jahr 2010 (+ 0,1 %). Gegenüber 2008 stieg die Zahl der neu begonnen Hilfen um rund 17 600 oder 3,5 %.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte 2011 mit 66 % die Erziehungsberatung – knapp 311 000 junge Menschen nahmen sie in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1 % zurück. Rund 53 200 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 3,8 % mehr als im Jahr 2010. Mit diesen Hilfen wurden etwa 100 000 Kinder und Jugendliche erreicht. Gut jedes fünfte Kind (21 %), das zusammen mit seiner Familie eine Erziehungshilfe begann, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für knapp 51 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2010. Die Hälfte der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Mehr als drei Viertel (77 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebte ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Hilfen des Staates wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Weitere Ergebnisse zu diesem Thema stehen im Bereich Publikationen, Suchbegriff: „Erzieherische Hilfe“.
Quelle: Statistisches Bundesamt vom 12.09.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Thüringen: Erneut mehr als 21 000 geleistete Hilfen zur Erziehung
Im Jahr 2011 wurden in Thüringen 21 238 Hilfen zur Erziehung und 803 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe geleistet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden von den insgesamt 22 041 Hilfen 11 953 Hilfen (54,2 Prozent) im Laufe des Jahres beendet und 10 088 (45,8 Prozent) dauerten am 31.12.2011 noch an. Im Jahr 2010 wurden von den insgesamt gewährten 21 775 Hilfen 11 964 bzw. 54,9 Prozent im Laufe des Jahres beendet und 9 811 Hilfen bzw. 45,1 Prozent über das Jahresende hinaus geleistet.
Mit knapp zwei Drittel (13 412 Hilfen bzw. 60,9 Prozent) bildeten im Jahr 2011 Erziehungsberatungen den Schwerpunkt bei den Hilfen insgesamt. An zweiter Stelle stand mit 2 243 Fällen die Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform mit einem Anteil von 10,2 Prozent und 7,3 Prozent bzw. 1 619 Hilfen entfielen auf die Vollzeitpflege. In weiteren 1 452 Fällen bzw. 6,6 Prozent erfolgte die Hilfe zur Erziehung in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe.
Von den 21 238 gewährten erzieherischen Hilfen waren 9 531 Familien mit einem allein erziehenden Elternteil (44,9 Prozent) betroffen. Fast die Hälfte aller Familien mit diesen Hilfen (44,8 Prozent) lebte teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII).
Viele der erzieherischen Hilfen beziehen sich ausschließlich auf den jungen Menschen, andere wiederum sind familienorientiert. Insgesamt lebten 23 425 junge Menschen in Familien, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch nahmen (2010: 23 329 junge Menschen). Mehr als ein Viertel von ihnen (6 268 Kinder bzw. 26,8 Prozent) waren noch keine sechs Jahre alt. Weitere 8 814 Kinder bzw. 37,6 Prozent waren im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren, 6 953 Kinder und Jugendliche bzw. 29,7 Prozent waren im Alter zwischen 12 und 18 Jahren und 1 390 bzw. 5,9 Prozent waren junge Volljährige, welche 18, aber noch nicht 27 Jahre alt sind.
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik vom 31.08.2012 (mit Tabelle)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Baden-Württemberg: Rund 112 000 Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Im Jahr 2011 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg 111 656 erzieherische Hilfen ambulant, teilstationär und stationär durchgeführt (beendete und am Jahresende andauernde Hilfen). Dies sind 311 mehr als im Vorjahr.
Können junge Menschen unter 27 Jahren ihre Probleme nicht alleine oder mit Hilfe ihrer Familie bewältigen, bietet die Kinder- und Jugendhilfe ein breites Spektrum erzieherischer Hilfen in und außerhalb der Familien an. 85 603 Hilfen wurden in ambulanter und teilstationärer Form, d.h. unter Verbleib in der Familie in Anspruch genommen. In stationärer Form, d. h. außerhalb der Familie, wurden 17 146 Hilfen gewährt. 7 298 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und 1 609 ergänzende bzw. sonstige (flexible) erzieherische Hilfen rundeten das breitgefächerte Spektrum der Hilfen ab.
Erziehungsberatungen für Eltern, Eltern und Kind oder für den jungen Menschen alleine, Sozialpädagogische Familienhilfen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung und Erziehung in Tagesgruppen sind ambulante und teilstationäre Hilfeangebote. Sie machten 77 Prozent aller Hilfen im Jahr 2011 aus. Vollzeitpflege, Heimerziehung oder andere betreute Wohnformen sind stationäre Hilfeformen und gehören zusammen mit der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung zu den Hilfen außerhalb des Elternhauses. 15 Prozent entfielen im Jahr 2011 auf diese Hilfeangebote.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 22.08.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Baden-Württemberg: Mehr als 17 000 Erziehunghilfen außerhalb des Elternhauses im Jahr 2011
Im Jahr 2011 haben nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg 17 146 junge Menschen unter 27 Jahren erzieherische Hilfen in Unterbringungsformen außerhalb des Elternhauses in Anspruch genommen (beendete und am Jahresende andauernde Hilfen). Wenn durch familiäre Konflikte die räumliche Trennung von Eltern und Kindern in schwierigen Entwicklungsphasen notwendig wird, sich Entwicklungs- oder Beziehungsprobleme nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfeformen bewältigen lassen, dann bietet die Kinder- und Jugendhilfe stationäre, familienersetzende Hilfen an.
7 739 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige befanden sich im Jahr 2011 in einer Vollzeitpflegestelle. 78 Prozent wurden von einer fremden Familie betreut, 22 Prozent von Großeltern oder sonstigen Verwandten. Mehr als die Hälfte lebte zuvor bei einem allein erziehenden Elternteil. 73 Prozent aller Herkunftsfamilien erhielten Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII).
In Heimerziehung oder in einer anderen betreuten Wohnform lebten 7 905 junge Menschen, 57 Prozent davon waren Jungen und junge Männer. 60 Prozent waren 12 bis 17 Jahre alt. 66 Prozent wohnten in einer Mehrgruppen-, 28 Prozent in einer Eingruppeneinrichtung und nur 5 Prozent in einer eigenen Wohnung. 868 jungen Menschen in besonderen Problemlagen, die durch vorgenannte Hilfeangebote nicht erreicht werden konnten, wurde durch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ab 10 Jahren) geholfen. 70 Prozent waren unter 18 Jahre alt, 61 Prozent waren Jungen und junge Männer. In vorrangig stationärer Form wurden 634 flexible Hilfen (sonstige erzieherische Hilfen, z.B. Kurzzeitpflege) durchgeführt. Die Gründe, weshalb eine stationäre Hilfe begonnen wird, sind vielschichtig, der Schwerpunkt je nach Hilfeart etwas unterschiedlich: eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder des Sorgeberechtigten, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen, Gefährdung des Kindeswohls, unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen in der Familie und Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte waren die Hauptgründe.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 22.08.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: 12 400 junge Menschen wurden 2011 außerhalb des Elternhauses untergebracht
Im Jahr 2011 wurden in Hessen 12 400 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht: 4500 bzw. gut 36 Prozent in Form von Vollzeitpflege und 7900 bzw. knapp 64 Prozent in Heimerziehung/sonstiger betreuter Wohnform. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes waren dies 3,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Betreuten in Vollzeitpflege nahm um fünf Prozent, diejenige in Heimerziehung/sonstiger betreuter Wohnform um knapp drei Prozent zu. Im Jahr 2011 wurden 3400 Hilfen neu begonnen.
Mit knapp 48 Prozent waren die meisten jungen Menschen, die außerhalb des Elternhauses untergebracht wurden, zwölf bis unter 18 Jahre alt, gefolgt von den Volljährigen mit 20 Prozent. 21 Prozent waren zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr alt und elf Prozent hatten das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht.
Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege die wichtigste Rolle, während mit steigendem Alter eine Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen an Bedeutung gewann. Von den unter Sechsjährigen waren 83 Prozent in Pflegefamilien untergebracht, bei den Sechs- bis unter Zwölfjährigen lag dieser Anteil bei gut 56 Prozent, bei den Zwölf- bis unter 18-Jährigen waren es 24 Prozent und bei den Volljährigen 18 Prozent.
Die Hauptursache für die Vollzeitpflege lag bei Beginn der Hilfe im Elternhaus. Für die Heimunterbringung/sonstige betreute Wohnform war dagegen die Auffälligkeit bei jungen Menschen von großer Bedeutung. Vorrangig standen bei der Vollzeitpflege folgende Gründe: Die Gefährdung des Kindeswohles (21 Prozent), die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (18 Prozent) und die unzureichende Förderung bzw. Betreuung/Versorgung des jungen Menschen in der Familie (17 Prozent). Bei den jungen Menschen, die in Heimen/sonstiger betreuter Wohnform untergebracht wurden, waren neben der eingeschränkten Erziehungskompetenz der Eltern mit 18 Prozent, vor allem Auffälligkeiten des jungen Menschen mit 13 Prozent und schulische/berufliche Probleme mit neun Prozent von Bedeutung.
56 Prozent der jungen Menschen/der Herkunftsfamilien waren bei Beginn der Hilfe auf Transferleistungen angewiesen. In 41 Prozent lebten die jungen Menschen vor der Hilfe bei nur einem Elternteil, 20 Prozent kamen aus „Patchworkfamilien“ und in 20 Prozent der Fälle wohnten die Eltern zusammen. Die restlichen knapp 20 Prozent entfielen auf unbekannt oder Eltern waren verstorben.
Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und den am 31.12. bestehenden Hilfen. Wird eine Hilfe beendet und im laufenden Jahr erneut begonnen, so wird dies als zwei Hilfen gezählt.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 10.08.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: Alleinerziehende benötigen häufiger Hilfen zur Erziehung
Im Jahr 2011 wurden in Hessen knapp 64 000 Hilfen zur Erziehung und knapp 4900 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit knapp zwei Prozent mehr Hilfen gewährt als ein Jahr zuvor. Von den insgesamt 68 800 Hilfen wurden knapp 34 600 im Berichtsjahr beendet und 34 200 Hilfen dauerten am Jahresende noch an.
Mit 48 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“ und der sozialpädagogischen Familienhilfe mit knapp zwölf bzw. elf Prozent. Knapp sieben Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und sechs Prozent auf die sonstigen Hilfen nach § 27 SGB VIII. Die soziale Gruppenarbeit, die Erziehung in einer Tagesgruppe und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung spielen zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen (§ 35 a SGB VIII) nimmt eine Sonderstellung ein und gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung. Sie machten sieben Prozent aller Hilfen aus.
38 Prozent der Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, lebten von Transferleistungen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen fiel umso höher aus, je „stärker“ der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie notwendig war. So lag zum Beispiel der Anteil bei der Vollzeitpflege bei 79 Prozent, bei der eher „schwächeren“ Erziehungsberatung hingegen bei 17 Prozent.
43 Prozent aller Hilfen wurden an Alleinerziehende gewährt; bei zusammenlebenden Eltern waren es 37 Prozent. Mehr als jede zweite dieser Alleinerziehenden war auf Transferleistungen angewiesen. Dies ist unter anderem mit der zunehmenden Belastung in Form von fehlenden materiellen Ressourcen und fehlender sozialer Unterstützung sowie bestehenden Alltagsproblemen zu erklären. Hinzu kommt, dass die Kinder oft seelisch unter der Trennung der Eltern leiden.
Neben den Hilfen, die sich auf den einzelnen jungen Menschen beziehen, werden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wird die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit 76 800 über der Zahl der gewährten Hilfen (68 800) lag.
Die Hilfen können ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet werden.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 01.08.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )1.131 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011 in Niedersachsen
Hannover. Um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, haben die Gerichte im Jahr 2011 in Niedersachsen 1 131 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts angeordnet. Das waren nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) 89 Fälle bzw. 9 % mehr als 2010.
In 821 Fällen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 127 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Jahr zuvor hatte es 800 Übertragungen auf das Jugendamt gegeben, mit 144 Fällen, die sich ausschließlich auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschränkten. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.
Insgesamt lebten zum Jahresende 2011 4 036 Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder bestellter Vormundschaft der Jugendämter, was einem Rückgang von 2 % gegenüber dem Jahr 2010 (4 106) entspricht. Für 579 Fälle (2010: 761) lag eine gesetzliche Vormundschaft vor, die dann eintritt, wenn ein Kind von einer minderjährigen ledigen Mutter geboren wird. 3 457 Kinder und Jugendliche standen unter einer bestellten Amtsvormundschaft (2010: 3 345), die durch den Entzug der elterlichen Sorge eintritt. Die Amtsvormundschaft erstreckt sich über die gesamte elterliche Sorge.
Eine vom Jugendamt ausgeübte bestellte Amtspflegschaft, die nur die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten der elterlichen Sorge umfasst, lag für 3 394 Kinder und Jugendliche vor (2010: 3 602). 70 460 Minderjährige lebten außerdem im Jahr 2011 (2010: 72 336) mit Beistandschaften. Die Beistandschaft unterstützt einen alleinsorgeberechtigten Elternteil auf dessen Antrag beim Jugendamt bei der Ausübung der elterlichen Sorge.
Für 1 754 Kinder und Jugendliche bestand am Jahresende 2011 eine Pflegeerlaubnis für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege in einer Pflegestelle. Die Betreuung erfolgte fast ausschließlich in Vollzeitpflege.
Während des Jahres 2011 wurden insgesamt 12 823 Sorgeerklärungen von den Jugendämtern in Niedersachsen bearbeitet. Das waren gegenüber dem Vorjahr 607 Sorgeerklärungen bzw. 5 % mehr. Eine Sorgeerklärung ist eine Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern eines Kindes, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Weitere ausführliche Angaben zu den Themen„Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Sorgerecht 2011″ enthält der Statistische Bericht K I 3 „Jugendhilfe 2011″, der kostenfrei am Ende des Jahres 2012 im Internet zur Verfügung stehen wird.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Im Land Brandenburg steigt Bedarf nach Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe 2011
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurden im Jahr 2011 im Land Brandenburg 14 759 erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche begonnen. Gegenüber 2010 ist das eine Steigerung von 3,1 Prozent. 14 178 (2010: 13 743) Hilfen wurden im Laufe des Jahres beendet und 14 452 (2010: 13 988) Hilfen bestanden am Jahresende fort.
Von den im Jahr 2011 gewährten Hilfen (beendete und bestehende Hilfen) bildeten Erziehungsberatungen mit 39,8 Prozent den Schwerpunkt der Hilfen zur Erziehung. An zweiter Stelle stand die Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform mit 4 149 Fällen bzw. 14,5 Prozent. Eine Hilfe zur Erziehung in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe wurde im Jahr 2011 in 4 187 Fällen bzw. 14,6 Prozent geleistet.
Aber auch 2 317 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen wurden in Anspruch genommen.
Die erzieherischen Hilfen sind überwiegend an jungen Menschen orientiert, zum Teil jedoch an der gesamten Familie. Insgesamt erhielten 32 957 junge Menschen Hilfen zur Erziehung, die durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden.
Hauptgründe für die Hilfegewährung sind eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte.
Quelle: Pressemitteilung des Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 02.08.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hilfen zur Erziehung in Berlin im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe 2011
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurden im Jahr 2011 in Berlin 24 714 erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche begonnen. Gegenüber 2010 ist das eine Steigerung von 1,3 Prozent. 24 259 (2010: 24 028) Hilfen wurden im Laufe des Jahres beendet und 19 975 (2010: 19 562) Hilfen bestanden am Jahresende fort.
Von den im Jahr 2011 gewährten Hilfen (beendete und bestehende Hilfen) bildeten Erziehungsberatungen mit 53 Prozent den Schwerpunkt der Hilfen zur Erziehung. An zweiter Stelle stand die Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform mit 5 777 Fällen bzw. 13,1 Prozent. Eine Hilfe zur Erziehung in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe wurde im Jahr 2011 in 5 032 Fällen bzw. 11,4 Prozent geleistet.
Aber auch 2 675 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen wurden in Anspruch genommen. Die erzieherischen Hilfen sind überwiegend an jungen Menschen orientiert, zum Teil jedoch an der gesamten Familie. Insgesamt nutzten 49 756 junge Menschen Hilfen zur Erziehung, die durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden.
Als Hauptgründe für die Hilfegewährung werden Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte und eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten angegeben.
Quelle: Pressemitteilung des Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 02.08.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bayern: Rund 66 000 junge Menschen erhielten über den Jahreswechsel 2011 Kinder- und Jugendhilfe
Im Jahr 2011 wurden in Bayern wieder eine Vielzahl von Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren die Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2011 die häufigste Hilfeart.
Für 67 291 junge Menschen (+2,7 Prozent) wurden im Jahr 2011 Hilfen und Beratungen nach dem SGB VIII begonnen, für 64 813 (+1,4 Prozent) wurden diese 2011 beendet und für 66 173 junge Menschen (+7,2 Prozent) dauerten die Hilfen und Beratungen über den Jahreswechsel an.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, erhielten von den 66 173 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 19 481 Personen und somit 29 Prozent Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Bei 8 890 jungen Menschen fand die Beratung mit der Familie, das heißt mit Eltern und Kind, statt. In 8 310 Fällen wurde die Beratung vorrangig mit den Eltern und in 2 281 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen durchgeführt. Von den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren 10 879 Buben bzw. junge Männer (56 Prozent) und 8 602 Mädchen bzw. junge Frauen.
13 474 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (12 193) war hier eine Zunahme von 10,5 Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 7 203 (53 Prozent) männlich und 6 271 weiblich.
8 858 seelisch behinderte junge Menschen bezogen Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (7 843) eine Zunahme von fast 13 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen wurden 6 227 ambulant bzw. teilstationär, 2 566 in einer Einrichtung und 65 bei einer Pflegeperson durchgeführt. 6 108 Hilfeempfänger (69 Prozent) waren männlich und 2 750 weiblich.
7 416 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, von diesen waren 3 742 Buben bzw. junge Männer und 3 674 Mädchen beziehungsweise junge Frauen. Gegenüber dem Jahresende 2010 mit 7 187 jungen Menschen war hier eine Zunahme von 3,2 Prozent zu verzeichnen.
Über alle Hilfearten hinweg waren 38 338 (58 Prozent) und somit eindeutig mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen als Mädchen bzw. junge Frauen (27 835).
Seit dem Jahr 2007 stiegen die Hilfen und Beratungen für junge Menschen über den Jahreswechsel um rund 32 Prozent. Eine Übersicht über die Entwicklung der Hilfen und Beratungen jeweils am 31.12. zeigt die nachfolgende Graphik.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vom 30.07.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge in 2011
Im Jahr 2011 erfolgten in Hessen 730 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies rund fünf Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Für 488 dieser Kinder und Jugendlichen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, knapp elf Prozent weniger als 2010.
Zum Jahresende 2011 lebten 2531 Kinder und Jugendliche in Hessen unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter, knapp ein Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In 303 Fällen lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. 2228 Kinder und Jugendliche hatten eine durch Vormundschafts- oder Familiengericht bestellte Amtsvormundschaft (Entzug des Sorgerechts).
Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften betrug 2386 (minus 2,6 Prozent). Dabei werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen.
Für knapp 37 500 Kinder gab es im Jahr 2011 Beistandschaften, knapp vier Prozent weniger als 2010. Die Beistandschaft hilft Alleinsorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Dem Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.
Eine Pflegeerlaubnis (nach § 44 SGB VIII) für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege wurde im Laufe des Jahres 2011 für 272 Kinder und Jugendliche erteilt. Fast alle waren in Vollzeitpflege untergebracht.
Für 8196 Kinder und Jugendliche wurde eine Sorgeerklärung abgegeben, sechs Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Dabei handelt es sich um die rechtswirksame, begründete gemeinsame Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 12.06.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Pflegemutter entwickelt Bilderbuch „Alle meine Eltern“
Yvonne Schneider aus Kassel entwickelte im Eigenverlag das Bilderbuch „Alle meine Eltern„. Als Pflegemutter hatte sie nach einem (Bilder-) Buch gesucht, mit dessen Hilfe sie ihrem Pflegekind den Übergang von der Bereitschafts- in die Dauerpflege erklären konnte. Da sie weder im Buchhandel noch im Internet fündig wurde, griff sie selbst zu Stift und Papier und so entstand „Alle meine Eltern„.
Das 20-seitige, broschierte Büchlein in DIN A5 erzählt in kurzen, prägnanten Sätzen und einfachen, klaren Bildern, wie ein Kind aus der Kurzzeitpflege in eine Dauerpflegefamilie umzieht. Kindgerecht wird gezeigt, welche Situationen dabei bedeutsam sind und wie so ein Wechsel konkret aussehen kann. Vieles bleibt dabei offen bzw. der Fantasie des Lesers überlassen, weil das Buch nur einen Einstieg ins Gespräch bieten und den Familien und Kindern, für die es gemacht wurde, Raum für eigene Gedanken und Vergleiche lassen soll. Die Geschichte eignet sich für Pflegekinder (und auch Geschwisterkinder) zwischen ca. 3 und 7 Jahren.
Das Buch ist zum Preis von 5 Euro / Stück zzgl. Verpackungs- und Versandkosten direkt zu bestellen bei: yvonne.schneider77@gmx.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( 2 so far )Erhöhung des Pflegegeldes in Nordrhein-Westfalen
Zum 01.05.2012 erhöht das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen das Pflegegeld. Der Anteil der Kosten der Erziehung steigt von 219 € auf 223 €. Die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder werden gemäß der üblichen Altersstaffelung wie folgt angehoben:
- für Pflegekinder von 0-7 Jahren von 458 € auf 467 €
- für Pflegekinder von 7-14 Jahren von 525 € auf 535 €
- für Pflegekinder von 14-18 Jahren von 638 € auf 651 €
Damit bleibt die Höhe des Pflegegeldes in Nordrhein-Westfalen unter den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2012.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Öffentliche Hand gab 2010 rund 28,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus
WIESBADEN – Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2010 insgesamt rund 28,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 7,4 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 26,3 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2009 entspricht das einer Steigerung um 8,2 %.
Der größte Teil der Bruttoausgaben (62 %) entfiel mit rund 17,8 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, 9,9 % mehr als 2009. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 16,2 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 11,0 % mehr als im Vorjahr.
Gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26 %) – insgesamt mehr als 7,5 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,1 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 729 Millionen Euro und damit um 7,3 % höher als im Vorjahr.
Weitere gut 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder in Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,6 Milliarden Euro auf. Die Ausgaben für vorläufige Schutzmaßnahmen, zu denen insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls gehört, stiegen von rund 145 Millionen Euro im Jahr 2009 auf rund 165 Millionen Euro 2010 (+ 13,5 %).
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen.
Quelle: Destatis vom 18.01.2012
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2010: Hilfen zur Erziehung überwiegend für Kinder
Im Jahr 2010 haben rund 367 000 Kinder bis 13 Jahre in Deutschland eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltkindertags am 20. September 2011 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von knapp 71 % an allen Hilfen zur Erziehung. Insgesamt begannen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im vergangenen Jahr rund 519 000 erzieherische Unterstützungen.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit gut 66 % die Erziehungsberatung – insgesamt 314 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2010 neu in Anspruch. Dabei wurden knapp drei Viertel (74 %) dieser Beratungen von Kindern begonnen (rund 231 000 Fälle). 61 000 Erziehungsberatungen (19 %) gewährten die Beratungsstellen Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Junge Erwachsene unter 27 Jahren nahmen rund 22 000 beziehungsweise 7 % der Beratungen neu in Anspruch.
An der familienergänzenden Hilfe in Form einer Tagesgruppenerziehung waren Kinder anteilsmäßig am häufigsten beteiligt. Von insgesamt knapp 9 000 erzieherischen Unterstützungen, die ausschließlich an Minderjährige gerichtet sind, begannen gut 8 000 Kinder (93 %) die Förderung in einer Tagesgruppe. Jugendlichen wurde diese Hilfe 600-mal neu gewährt. Ziel der Erziehung in einer Tagesgruppe ist im Wesentlichen die Förderung der schulischen Entwicklung sowie des sozial-emotionalen Verhaltens.
Auch familienorientierte Hilfen, wie zum Beispiel die sozialpädagogische Familienhilfe, begannen Kinder weit häufiger als Jugendliche: Insgesamt nahmen knapp 98 000 junge Menschen – zusammen mit ihren Eltern – eine familienorientierte Hilfe neu in Anspruch. Davon waren rund 80 000 bis 13 Jahre alt (82 %).
Ähnlich hoch war der Anteil von Kindern, denen eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie neu gewährt wurde. An über 12 000 von den insgesamt gut 15 000 Vollzeitpflegen waren Kinder beteiligt (81 %). Darunter hatten knapp 5 000 Kinder das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Quelle: Pressemitteilung Nr.341 des Statistischen Bundesamtes vom 19.09.2011
In Thüringen wurden im Jahr 2010 mehr als 21 000 Hilfen zur Erziehung geleistet, 23 329 junge Menschen waren betroffen
Im Jahr 2010 wurden in Thüringen von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe 21 046 Hilfen zur Erziehung und 729 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen geleistet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden von den insgesamt 21 775 Hilfen 11 964 Hilfen (54,9 Prozent) im Laufe des Jahres beendet und 9 811 (45,1 Prozent) dauerten am 31. Dezember 2010 noch an. Im Jahr 2009 wurden von den insgesamt gewährten 21 545 Hilfen 12 253 bzw. 56,9 Prozent im Laufe des Jahres beendet und 9 292 Hilfen bzw. 43,1 Prozent über das Jahresende hinaus geleistet.
Mit fast zwei Drittel (13 377 Hilfen bzw. 61,4 Prozent) bildeten im Jahr 2010 Erziehungsberatungen den Schwerpunkt bei den Hilfen zur Erziehung. An zweiter Stelle stand mit 2 161 Fällen die Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform mit einem Anteil von 9,9 Prozent und 7,1 Prozent bzw. 1 542 Hilfen entfielen auf die Vollzeitpflege. In weiteren 1 392 Fällen bzw. 6,4 Prozent erfolgte die Hilfe zur Erziehung in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe.
Von den 21 046 erzieherischen Hilfen waren 9 436 junge Menschen (44,8 Prozent) von allein erziehenden Elternteilen betroffen. Fast die Hälfte der Familien mit diesen Hilfen (45,8 Prozent) bezog Transferleistungen.
Viele der erzieherischen Hilfen beziehen sich ausschließlich auf den jungen Menschen, andere wiederum sind familienorientiert. Insgesamt lebten 23 329 junge Menschen in Familien, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch nahmen.
Mehr als ein Viertel von ihnen (6 077 Kinder bzw. 26,0 Prozent) waren noch keine 6 Jahre alt. Weitere 8 709 Kinder bzw. 37,3 Prozent waren im Alter zwischen 6 und 12 Jahren, 6 799 Kinder und Jugendliche bzw. 29,1 Prozent waren im Alter zwischen 12 und 18 Jahren und 1 744 bzw. 7,5 Prozent waren junge Volljährige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten.
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik vom 04.08.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )BMF äußert sich zur Einkommenssteuerpflicht
Mit einem Schreiben vom 21.04.2011 schaffte das Bundesministerium der Finanzen Klarheit über die Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII.
Unangekündigte Hausbesuche bei Pflegeeltern – Blinder Aktionismus, der keinem hilft!
Der PFAD Bundesverband wendet sich engagiert gegen Versuche, unangekündigte Hausbesuche als Kriterium für fachlich gute Arbeit mit Pflegefamilien zu suggerieren.
Wenn Kinder in Pflegefamilien zu Schaden kommen – wie nach den furchtbaren Misshandlungen und dem grausamen Tod der neunjährigen Anna im Sommer 2010 – wird regelmäßig der Ruf nach mehr Kontrollen in Pflegefamilien laut. In blindem Aktionismus, der von Angst und Ratlosigkeit geprägt ist, möchte die „betroffene“ Kommune unter dem Druck der Öffentlichkeit zumindest irgendetwas tun. Sie will – gegen anerkannte fachliche Standards in der Jugendhilfe – nun wieder einmal durch eine „sichere Arbeitsvorgabe“ wie unangekündigte Hausbesuche durch das Jugendamt das Wohl der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder gewährleisten. Die Pflegefamilien sollen sich sogar schriftlich damit einverstanden erklären. Begründet wird dies seltsamerweise als „vertrauensbildende Maßnahme“, „zum Schutz der Pflegefamilie“ und „zur Abschreckung schwarzer Schafe“.
Wenn Pflegeeltern von ihren Jugendämtern gut ausgewählt, umfassend vorbereitet, regelmäßig fortgebildet und angemessen betreut und begleitet werden – wie PFAD dies seit langem fordert – sind solche „Kontrolleinsätze“ völlig unnötig.
Für das zuständige Jugendamt im „Fall Anna“ wurde das Verfahren eingestellt, bevor das zuständige Gericht den Fall aufgearbeitet, entschieden und die Todesumstände endgültig ermittelt hat. Bis heute gab es im Gegensatz zu den vergleichbaren Todesfällen keine unabhängige Untersuchung des Falles und der Abläufe im Jugendamt. Gerade deshalb muss die Frage gestattet sein, warum sich dermaßen überforderte und hilflose Pflegeeltern keine Hilfe bei dem sie betreuenden Fachdienst gesucht haben bzw. nicht aufgefallen sind. Wir wissen nicht, was dort nicht geklappt hat, aber wir wissen, dass Jugendamtsstrukturen mit überlasteten oder nicht genügend qualifizierten Fachkräften, die nur noch als „Feuerwehr“ bei Problemen anrücken können, schlechte Pflegeverhältnisse verursachen und verantworten!
Eine wirklich gute Betreuung von Pflegefamilien ist nicht gegeben, wenn man sich nur ein- oder zweimal im Jahr zur vorgeschriebenen Hilfeplanerstellung trifft, sondern wenn durch eine kontinuierliche Begleitung ein vertrauensvolles Verhältnis erarbeitet wird. Pflegeeltern und auch Pflegekinder müssen auch von ihren Problemen berichten können und dann entsprechende Hilfsangebote bekommen. Pflegeeltern sind oftmals in Gefahr, an ihre Grenzen zu geraten. Das ist ganz normal, wenn man sich rund um die Uhr um vernachlässigte, bindungsgestörte oder traumatisierte Kinder kümmert. Werden Pflegefamilien mit dieser schwierigen Aufgabe alleine gelassen oder meinen immer „heile Familie“ demonstrieren zu müssen, um nicht als unfähig zu gelten und das Kind wieder abgeben zu müssen, so kann das nicht gut gehen!
Überall werden händeringend neue Pflegefamilien für schwierige Kinder gesucht. Doch wenn man Pflegeeltern prinzipiell Misstrauen entgegen bringt, wird man keine finden. Vielmehr sollten die Kommunen das große soziale Engagement von Pflegefamilien entsprechend würdigen, ihnen bei Bedarf weitere Hilfen und Entlastungen zugestehen und sich dafür einsetzen, dass ihre Fachdienste vor Ort personell und fachlich gut ausgestattet sind und eine qualitätsgerechte Betreuung und Begleitung gewährleisten können, wie sie auch der Gesetzgeber fordert.
Ulrike Schulz, stellvertretende Vorsitzende
Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 28.01.2011
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD liefert Vorschläge zur Reform des Pflegekinderrechts
(pfad/us) Auf dem Fachtag „Verlässlichkeit und Verbindlichkeit für Pflegekinder und ihre Familien„, den der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 18.10.2010 in Berlin ausrichtete, erarbeiteten die zahlreichen TeilnehmerInnen aus Jugendhilfe, Forschung, Rechtswissenschaft und Pflegefamilienverbänden gemeinsam Vorschläge für Gesetzesänderungen zur Reform des Pflegekinderwesens im Sinne einer Verbesserung der kontinuierlichen Lebensplanung für fremdplatzierte Kinder und ihre beiden Familien. Dabei wurden insbesondere die Aspekte Vermittlung, Begleitung, Herkunftselternarbeit und rechtliche Absicherung von Dauerpflegeverhältnissen betrachtet.
Erste Ergebnisse für einen konstruktiven Beitrag zur Gesetzesnovelle wurden dem Ministerium übermittelt. In der PFAD Fachzeitschrift 1/2011 wird ausführlich über die Ergebnisse berichtet werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )KomDat Heft 2/2010 erschienen
Die aktuelle Ausgabe 2/2010 von KomDat Jugendhilfe betrachtet die zuletzt veröffentlichten Ergebnisse der KJH-Statistik zu den Hilfen zur Erziehung, den Eingliederungshilfen sowie zu den hoheitlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus wird mit dem Betreuungsatlas ein Kooperationsprojekt des DJI mit der AKJStat vorgestellt. Auf diese Weise kann jedes Jugendamt überprüfen, wo es in Sachen frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung steht. Zum anderen werden erstmalig für Deutschland einige unerwartete Ergebnisse auf der Basis einer Auswertung von Mikrozensus-Daten zum beruflichen Alltag des Kita-Personals präsentiert.
(pfad/schulz) Im Beitrag „Frühe Hilfen als aktiver Kinderschutz, Rückgang der Kindstötungen – Zunahme der Hilfen“ blicken Thomas Rauschenbach und Jens Pothmann auf die Entwicklungen der Jugendhilfe der letzten Dekade. Insbesondere der Fall Kevin führte zu deutlichen Anstrengungen für einen besseren Kinderschutz: „So zeigen sich Auswirkungen eines Ausbaus familienunterstützender Angebote, nicht zuletzt auch in Form »Früher Hilfen« und einer damit verbundenen gestiegenen Sensibilität für eine frühzeitige Förderung, aber eben auch beim Schutz des Kindeswohls bis zu den Hilfen zur Erziehung. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Aufgaben im Rahmen des staatlichen Wächteramtes eine höhere Bedeutung im Handeln der Jugendämter erlangt haben.“
Nach starken Zuwächen im Zeitraum 2005 bis 2008 insbesondere bei den ambulanten Leistungen und auch in den Hilfen zur Erziehung haben sich seither die Zuwächse zum Teil deutlich abgeschwächt. Es wird gemutmaßt: „Möglicherweise ist dies ein Hinweis darauf, dass nach einer Zunahme der Sensibilität, einer geschärften Wahrnehmung für potenzielle Gefährdungslagen, aber auch einer gestiegenen Verunsicherung in den Jahren 2006/07 (vgl. KomDat 3/08) der Kinderschutz in Deutschland sich wieder etwas beruhigt.“
Im Artikel „Bedarf an Hilfen für Familien ungebrochen – Inanspruchnahme steigt auf über 1 Million junge Menschen“ schildern Josefin Lotte und Jens Pothmann die statistischen Ergebnisse in den Arbeitsfeldern der Hilfen zur Erziehung:
„Für die 2000er-Jahre ist dabei zu konstatieren, dass – bis auf die Heimerziehung – die Zahl der Hilfen zur Erziehung zugenommen hat. Während für die Hilfen gem. § 34 SGB VIII zumindest zwischen 2000 und 2005 noch ein Rückgang der Fallzahlen zu beobachten ist – nicht aber mehr für die Jahre 2005 bis 2009 –, sind für die Vollzeitpflege, aber insbesondere für die familienunterstützenden und -ergänzenden Leistungen erhebliche Zuwächse festzustellen“…
…“Diese Entwicklungen lassen bereits erahnen, dass es sich bei Hilfen zur Erziehung heute vor allem um ambulante Leistungen handelt. Und in der Tat: Selbst nach dem Herausrechnen der Erziehungsberatung dominieren mit 68% innerhalb der Hilfen zur Erziehung die familienunterstützenden und -ergänzenden Leistungen. Rund 32% der Hilfeempfänger/innen leben somit nicht mehr bei den Eltern, sondern in einer Pflegefamilie oder einer stationären Einrichtung bzw. einer betreuten Wohnform.“…
…“Pflegepersonen spielen bei ›35a-Hilfen‹ eine nur untergeordnete Rolle. Gerade einmal 1% dieser Fälle sind Unterbringungen in einer Pflegefamilie.“
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