PFAD Pflegeelternversicherungen
Seit Anfang 2008 bietet der PFAD Bundesverband für alle Pflegeeltern – unabhängig von einer Mitgliedschaft – maßgeschneiderten Versicherungsschutz in den Bereichen Alterssicherung, Unfall und Haftpflicht. Es konnten Rahmenverträge mit einem erfahrenen Anbieter geschlossen werden.
Bei Renten- und Unfallversicherung werden alle Bedingungen für die Zuschüsse der den Pflegeeltern seit Oktober 2005 zustehenden Beträge durch die Jugendämter nach § 39 SGB VIII erfüllt. Leider nehmen bisher nur sehr wenige Pflegeeltern diese lang erkämpften Leistungen der Jugendhilfe für die Absicherung von Pflegeeltern in Anspruch.
Die neue Haftpflichtversicherung speziell für Pflegeeltern bietet Schutz bei Ansprüchen der Pflegekinder gegenüber den Pflegeeltern und umgekehrt und sogar bei Ansprüchen der (Pflege-) Kinder untereinander. Jugendämter sind oft nicht darüber im Bilde, dass solche Schadensfälle nicht von der privaten Familienhaftpflicht der Pflegeeltern abgedeckt werden. Die Kommunen hätten die Möglichkeit, die Pflegefamilien durch Gruppenverträge selbst abzusichern. Bitte fragen Sie nach, ob entsprechende Verträge existieren. PFAD sieht zuerst die Jugendhilfeträger in der Pflicht, Pflegefamilien gegen diese Risiken abzusichern. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet die PFAD-Haftpflicht einen guten Schutz.
Nähere Informationen auf unserer Homepage www.pfad-bv.de, in unserer Geschäftsstelle oder bei unserem Kooperationspartner auf www.pflegeelternrente.de
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