Archive for Juni 2013

Artikel über Studien zu den Auswirkungen früher Stress- und Gewalterfahrungen

Posted on Juni 30, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Gesundheit, International, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Der Artikel „Adoption – Schwere Geburt“ auf Zeit-online vom 30.06.2013 fasst einige internationale Studien über die vielfältigen Spuren, die Stress im frühen Kindesalter hinterlassen kann, zusammen.

Ungewollt auf die Welt zu kommen ist eine extreme Belastung für das Kind. Bereits der Stress in der Schwangerschaft kann den Fötus schädigen. Mit den vielfältigen Folgen haben Adoptiveltern oft lange zu kämpfen. In den vergangenen Jahren haben Forscher herausgefunden, welche psychischen und biologischen Auswirkungen Gewalt im frühen Kindesalter hat.

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14.755 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern 2012

Posted on Juni 29, 2013. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2012 insgesamt 14 755 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Information des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung lag in 2 826 Fällen eine akute und in 3 513 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 4 572 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 3 844 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Erstmals wurden in Bayern für das Jahr 2012 Daten zur Gefährdung des Kindeswohls erhoben. Grundlage hierfür ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2012 insgesamt 14 755 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 7 538 Jungen und 7 217 Mädchen. Nach Altersklassen zeigt sich folgendes Bild:

2 826 Gefährdungseinschätzungen wurden aufgrund einer akuten, 3 513 aufgrund einer latenten Kindeswohlgefährdung vorgenommen. In beiden Fällen waren die Anzeichen für eine Vernachlässigung und die Anzeichen einer psychischen Misshandlung die beiden häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 4 572 Gefährdungseinschätzungen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. Bei 3 844 wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vom 27.06.2013

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Sommerfest der Pflege- und Adoptivfamilien in Wittenberg

Posted on Juni 29, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Netzwerke, Pflegefamilie, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Der Verein der Pflege- und Adoptivfamilien Anhalt-Wittenberg e.V. lädt ein zu einem Sommerfest am Samstag, dem 06.07. in Wittenberg. Es soll ein bunter Nachmittag für Jung und Alt werden.

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Am 26.06.2013 berichtete der Wochenspiegel Wittenberg über den Verein: „Die Alternative zum Heim“

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Internationale Elternbefragung

Posted on Juni 28, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Forschung, Pflegefamilie, Verschiedenes |

Forscher der Universität Queensland und der TU Braunschweig führen eine Untersuchung durch, um die Bedürfnisse von Eltern und die Art der Unterstützung, die für Eltern hilfreich wäre, zu ermitteln.

Sie interessieren sich für die unterschiedlichen Schwierigkeiten, die Eltern in ihrer Rolle als Erzieher ihrer Kinder erfahren, die Erziehungsstrategien, die sie derzeit anwenden und auch dafür, welchen Zugang zu Elternunterstützung sie bevorzugen.

Eltern von Kindern zwischen 2 und 12 Jahren werden gebeten, einen Satz Fragebögen über ihr Kind zu beantworten, über die Art, wie sie erziehen, über ihre Familie und die bevorzugte Art der Elternunterstützung. Die Beantwortung dieser Fragebögen nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch.

Bei der Befragung werden auch Adoptiv- und Pflegefamilien berücksichtigt.

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Materialien zur Fachtagung der Erziehungshilfeverbände „Wohin entwickeln sich die Hilfen zur Erziehung?“

Posted on Juni 28, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Die Präsentationen der Vorträge der Fachveranstaltung „Wohin entwickeln sich die Hilfen zur Erziehung?“ der Erziehungshilfeverbände IGfH, AFET, BVkE und EREV am 18.06.2013 sind online verfügbar.

Die von 180 FachkollegInnen besuchten Tagung hat die Diskussionen des 14. KJB und die Überlegungen der Koordinationsgruppen der Länder aufeinander bezogen und erste Ausblicke und Positionierungen vorgenommen.

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Marokko erschwert Auslandsadoptionen

Posted on Juni 28, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Die Welt berichtet am 26.06.2013 im Artikel „Islamisten entziehen spanischen Eltern Adoptivkinder“ von einem Dekret in Marokko vom September 2012 das empfiehlt Adoptionen ins Ausland zu stoppen, weil nicht garantiert sei, dass die Kinder im Ausland nach dem islamischen Glauben erzogen würden.

Hiervon betroffen sind vor allem Spanier, aber auch Antragsteller aus Frankreich, Belgien, Großbritannien, den USA und Australien. Rund einhundert europäische Adoptiveltern, denen in dem Land ein Waisenkind vermittelt wurde, wird nun die Ausreise mit dem Kind in ihre Heimatländer erschwert.

 

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Russischer Besuch im Bundesfamilienministerium

Posted on Juni 27, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Politik, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Am 25.06.2013 besuchte Abteilungsleiter Vladimir Kabanov aus dem russischen Erziehungs- und Wissenschaftsministerium im Rahmen eines EU-Projektes das Bundesfamilienministerium. Thema waren internationale Adoptionen zwischen Russland und Deutschland.

Herr Kabanov informierte unter anderem darüber, dass noch im Juli 2013 ein Gesetz verabschiedet werden soll, mit dem eine Ergänzung des russischen Familiengesetzbuches dahin erfolgen wird, dass Adoptionen durch Einzelpersonen aus Aufnahmestaaten, in denen eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft rechtlich möglich ist, verboten sein werden. Davon seien auch laufende Vermittlungsverfahren betroffen, soweit das gerichtliche Verfahren in Russland noch nicht eingeleitet sei.

Quelle: Meldung der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption vom 26.06.2013

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Neues Radio-Feature „Glücksspiel Kinderschutz“ von Charly Kowalczyk

Posted on Juni 27, 2013. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Verschiedenes |

Wieder beschäftigt sich Charly Kowalczyk in seinem neuen Radio-Feature „Glücksspiel Kinderschutz – Ein Feature über überforderte Eltern und Behörden“ mit einem aktuellen und brisanten Jugendhilfethema.

Jede Woche sterben in Deutschland drei Kinder durch Gewalt oder Vernachlässigung. Die spektakulären Todesfälle bleiben im öffentlichen Bewusstsein, Kevin in Bremen, Lea-Sophie in Schwerin oder Chantal in Hamburg. Sie und viele andere Kinder könnten heute noch leben, wenn Sozialbehörden und Jugendämter aufmerksam gewesen wären. Nun sind alle sensibilisiert: Politik, Behörden, Öffentlichkeit. Werden Kinder jetzt besser vor Gewalt geschützt? Sind die Behörden auf Kommunal- und Landesebene nun endlich angemessen ausgestattet? Oder bleibt den Verantwortlichen auch weiterhin nur die Hoffnung, dass in der eigenen Stadt, im eigenen Land kein Kind stirbt?

Den Beitrag (52:39 min) kann man auf radio.ARD.de als Podcast downloaden, online anhören oder als Manuskript nachlesen.

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Weiterbildung zur „Zertifizierten Fachkraft in der Pflegekinderhilfe“

Posted on Juni 27, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen |

Ab November 2013 bietet das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e. V. zusammen mit der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen ein Kursprogramm für Fachkräfte in Pflegekinderdiensten öffentlicher und freier Trägerschaft an. Sowohl Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung als auch NeueinsteigerInnen können sich zur „Zertifizierten Fachkraft in der Pflegekinderhilfe“ weiterbilden.

Viele Fachdienste für Pflegekinder sehen sich in ihrem komplexen Aufgabenfeld vor große Herausforderungen gestellt und zeigen hohes Interesse an einer fachlichen und strukturellen Professionalisierung ihrer Arbeit. Diesen Bedarf will die Weiterbildung auf verschiedenen Ebenen aufgreifen:

  • Es sollen Qualitätsstandards für einen leistungsstarken Dienst erarbeitet und deren Transfer in die eigene Organisation (Qualitätsentwicklung) unterstützt werden.
  • Es soll eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem aktuellen fachlichen Diskurs und neuen Forschungsergebnissen vorgenommen werden.
  • Es erfolgt die reflexive und fachliche Annäherung an die verschiedenen Perspektiven aller Beteiligten.
  • Es werden begründete Positionen in der Kooperation mit anderen Akteuren entwickelt.

Die Weiterbildung ist aus dem gemeinsamen Interesse der Kooperationspartner an einer systematischen Qualitätsentwicklung in der Pflegekinderhilfe entstanden. Sie bietet für die Teilnehmenden parallel zu der Weiterentwicklung qualitativer Standards der Institution die Möglichkeit einer praxisorientierten, individuellen Qualifizierung.

Informationsflyer

Nähere Informationen finden Sie auch auf der jetzt gestarteten Homepage www.fachkraft-pflegekinderhilfe.de

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Skepsis im Rechtsausschuss gegenüber Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Posted on Juni 26, 2013. Filed under: Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/KOS) Überwiegend Skepsis gegenüber einer besonderen Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung äußerten am Donnerstagnachmittag die Sachverständigen bei einer Anhörung des Rechtsausschusses. Lediglich Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, sprach sich im Sinne von drei sich ähnelnden Gesetzentwürfen der SPD, der Linken und der Grünen (17/13223, 17/10118 und 17/11650) entschieden für eine solche Änderung des Grundgesetzes aus. In mündlichen Erklärungen und schriftlichen Stellungnahmen betonten hingegen die meisten Wissenschaftler, dass die Verfassung schon heute die Grundrechte aller Bürger samt der Kinder garantiere und deren spezifische Erwähnung im Grundgesetz somit überflüssig sei. Einige Sachverständige sahen die Gefahr, dass als Folge der geplanten Neuerungen in der Verfassung das Elternrecht geschwächt, der staatliche Einfluss gegenüber den Eltern gestärkt und die gewohnte Balance zwischen den Rechten des Kindes, der Eltern und des Staates verschoben werden könnte.

Nach den Vorstellungen der SPD soll das Grundgesetz garantieren, dass jedes Kind ein „Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit“ hat. Die staatliche Gemeinschaft müsse die Rechte des Kindes achten, schützen und fördern und für „kindgerechte Lebensbedingungen“ sorgen. In der Vorlage der Linken heißt es, die Verfassung solle die „Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen als Trägern eigener Rechte im Verhältnis zu den Eltern und zum Staat“ verdeutlichen. Nach dem Willen der Grünen soll im Grundgesetz stehen, dass jedes Kind das Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit wie auch auf den Schutz vor Gefährdungen seines Wohls habe.

Wie mehrere andere Wissenschaftler unterstrich Bernd Grzeszick, dass es in der Verfassung bei Kinderrechten „keine Schutzlücke gibt“. Auch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichte nicht zu einer Grundgesetzänderung, so der Heidelberger Professor. Der Kinderschutz genieße schon heute einen hohen Rang gegenüber Staat und Eltern, und wenn man auf diesem Gebiet mehr tun wolle, dann solle man dies über einfache Gesetze machen. Auch Uta Hildebrandt rief dazu auf, die Spielräume auf dieser Ebene besser zu nutzen. Die Professorin an der Kölner Fachhochschule für öffentliche Verwaltung wies darauf hin, dass bei Jugendlichen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit bereits beachtet würden, etwa bei der Veröffentlichung von Schülerzeitungen.

Professor Andreas Haratsch von der Fernuni Hagen und Friederike Wapler von der Uni Göttingen sahen die Gefahr, dass als Folge einer Verfassungsänderung die Position des Staates gestärkt und das Elternrecht zurückgedrängt werden könne. Aus Sicht von Professor Gregor Kirchhof von der Uni Augsburg wird dadurch das „wohlaustarierte Verhältnis“ zwischen Kindern, Eltern und Staat in Frage gestellt. Professor Christian Hillgruber von der Uni Bonn warnte davor, für einzelne Bevölkerungsgruppen wie in diesem Fall die Kinder neben den für alle Bürger geltenden Grundrechten besondere Rechte im Grundgesetz aufzuführen. Dann könne man auch „Sondergrundrechte“ etwa für besonders alte Leute oder für Kranke und Behinderte verlangen. Wapler sprach sich dagegen aus, in der Verfassung das Ziel vorzugeben, Kinder zu einer „gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ zu erziehen. Es dürfe keine Pflicht zur Anpassung an eine Gemeinschaft geben.

Mehrere Wissenschaftler wie Matthias Jestaedt stuften die Pläne von SPD, Linken und Grünen als „symbolische Grundgesetzänderung“ ein. Als Alternative zu den Vorhaben der Opposition schlug der Professor an der Uni Freiburg vor, in der Verfassung die Kinderrechte durch eine knappe Formulierung im Sinne der UN-Konvention zu verdeutlichen. Kirchhof hätte nichts einzuwenden gegen eine Betonung des Kindeswohls in Artikel sechs des Grundgesetzes. Wolle man Kinder in der Verfassung „sichtbar“ machen, so Hildebrandt, dann könne man Artikel sechs folgendermaßen ändern: „Ehe, Familie und Kinder stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“

Maywald hingegen forderte, im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern, dass Kinder spezifische Rechte gegenüber dem Staat, den Eltern und allen anderen Bürger hätten. Eine solche Verfassungsänderung sei geeignet, das allgemeine Bewusstsein für die Rechte der Kinder zu stärken und ein klares Signal an Staat und Gesellschaft zu senden, das Wohlergehen der Kinder als eine Kernaufgabe anzusehen, meinte der Professor an der Fachhochschule Potsdam. Auf diese Weise werde die elterliche Verantwortung dafür gestärkt, die Rechte des Kindes tatsächlich zur Geltung zu bringen. Auch werde die Berücksichtigung von Kindesinteressen im politischen Raum gefördert, so der Sprecher der Liga für das Kind.

Quelle: Heute im Bundestag vom 26.06.2013

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Vermittlungsausschuss zum Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz

Posted on Juni 24, 2013. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Berlin: (hib/AW) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 den Vermittlungsausschuss zum Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz einberufen. Dies geht aus einer Unterrichtung (17/13875) durch die Länderkammer hervor. Das Gesetz (17/13023, 17/13531) sieht vor, dass die Bundesländer ab 2014 für ihre örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattungspflichtig sind. Zudem soll nach einer dreijährigen Übergangsfrist die gesetzliche Grundlage des Belastungsausgleichs zwischen den Ländern auslaufen. Nach Ansicht des Bundesrates ist jedoch unklar, wie mit der Neuregelung dieser Belastungsausgleich innerhalb der dreijährigen Übergangsfrist hergestellt werden soll. Die Intention des Gesetzes sei es, den Handlungsdruck auf die Länder zu erhöhen, um zu einer Vereinbarung über einen bundesweiten Belastungsausgleich zu gelangen. Die diesbezügliche „Kann-Bestimmung“ im Gesetz sei hierfür jedoch nicht geeignet, da sie einzelnen Ländern die Möglichkeit biete, eine Vereinbarung zu blockieren.

Quelle: Heute im Bundestag vom 24.06.2013

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Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder

Posted on Juni 23, 2013. Filed under: International, Politik, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes |

Die Staatsduma der Russischen Föderation hat am 21. Juni 2013 in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Adoption von russischen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare bzw. Einzelpersonen aus Ländern, in denen die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich ist, verbietet.

Hierzu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning am 21.06.2013:

„In Russland leben Hunderttausende Waisenkinder unter zum Teil sehr schlimmen Bedingungen in Kinderheimen. Für viele dieser Kinder ist die Adoption der Weg in ein menschenwürdiges Leben. Mit dem neuen Gesetz werden viele Adoptionen verhindert und vor allem die Waisenkinder bestraft.

Zudem schürt das Gesetz weiter die Homophobie in der russischen Bevölkerung. Gleichzeitig lenkt es von dem eigentlichen Problem ab: Dem Staat sollte es vor allem am Herzen liegen, die Situation der Waisenkinder zu verbessern. Wie ein Staat mit seinen Waisen umgeht, ist immer auch ein Maßstab dafür, wie es um die sozialen und politischen Bedingungen in dem Land bestellt ist. Ich appelliere an die zweite Kammer des Parlaments und den Präsidenten der Russischen Föderation, sich gegen dieses Adoptionsverbot auszusprechen und gleichzeitig mehr für die konkrete Verbesserung der Lebenssituation der russischen Waisenkinder zu tun.“

Die Russische Föderation hat im Dezember 2012 ein Gesetz erlassen, das die Adoption russischer Kinder durch US-amerikanische Bürger untersagt.

Mit dem Gesetz vom 21.6. knüpft die Duma an ein am 11.6. verabschiedetes Gesetz zum Verbot der „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“ an, mit dem es u.a. unter Strafe gestellt wird, homosexuelle und heterosexuelle Lebensgemeinschaften als gleichwertig darzustellen. Die Bundesregierung hat das Gesetz scharf kritisiert.

Beide Gesetze müssen nach der Verabschiedung in der Staatsduma, dem Unterhaus des russischen Parlaments noch vom Föderationsrat, dem Oberhaus, gebilligt und vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 21.06.2013

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Oberhausen: 20 Jahre Interessengemeinschaft für Adoptiv- und Pflegeeltern

Posted on Juni 22, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Im Artikel „Wir werden ernst genommen“ in der WAZ vom 21.06.2013 wird über die Oberhausener Interessengemeinschaft für Adoptiv- und Pflegeeltern berichtet, die ihr 20-jähriges Jubiläum feiert.

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Im Jahr 2012 wurden in Bayern 616 Kinder adoptiert – Zwei Drittel davon von einem Stiefelternteil

Posted on Juni 21, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: |

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung teilt mit, dass im Lauf des vergangenen Jahres 616 Kinder adoptiert wurden, was gegenüber dem Vorjahr (657 Adoptionen) einen Rückgang von rund sechs Prozent bedeutet. Von diesen Kindern und Jugendlichen waren 297 männlich und 319 weiblich und in zwei Dritteln der Fälle adoptierten die Stiefmutter bzw. der Stiefvater die Minderjährigen.

In Bayern wurden nach Angaben des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung im Jahr 2012 insgesamt 616 Kinder und Jugendliche adoptiert. Dies waren rund sechs Prozent weniger als 2011 (657 Adoptionen). Der Anteil der adoptierten Buben (297) lag bei 48 Prozent und bei den Mädchen (319) bei 52 Prozent. 448 Minderjährige (73 Prozent) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die meisten Kinder (163) wurden im Alter von bis zu drei Jahren adoptiert.

429 Kinder und Jugendliche – 70 Prozent – wurden entweder von einem Stiefelternteil (406 Adoptionen) oder von anderen Verwandten (23 Adoptionen) an Kindes statt angenommen. Somit fielen mehr als zwei Drittel der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld und verursachten keine größeren Veränderungen der Lebensumstände und Bezugspersonen. Bei 187 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.

Am Jahresende 2012 waren 115 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt, gleichzeitig lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 948 Bewerbungen adoptionswilliger Eltern vor. Somit ergaben sich für jeden zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen acht mögliche Adoptiveltern. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich damit die Chance für adoptionswillige Eltern, Ende 2011 kamen auf jedes Kind noch zehn mögliche Adoptiveltern.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vom 21.06.2013

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10 Jahre gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle in Potsdam

Posted on Juni 21, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Brandenburg, Jugendhilfe, Publikationen |

Im Artikel „Knick nach Finanzkrise“ in Potsdamer Neueste Nachrichten vom 20.06.2013 blickt die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (AVS) der Jugendämter Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Havelland auf die Arbeit ihrer ersten 10 Jahre zurück.

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Österreich: Auch Salzburg akzeptiert nun homosexuelle Pflegeelternbewerber

Posted on Juni 20, 2013. Filed under: Bewerber, International, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Die Salzburger Nachrichten berichten am 18.06.2013 im Artikel „Pflegeeltern: Homosexuelle Paare werden gleichgestellt“, dass nach Wien, Steiermark, Oberösterreich und Tirol nun auch das Bundesland Salzburg bei der Vergabe von Pflegeelternschaften homosexuelle und heterosexuelle Paare gleichstellt. In den anderen österreichischen Bundesländern ist homosexuellen Menschen eine Pflegeelternschaft nur als Einzelperson möglich.

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Österreich: FH Campus Wien präsentiert Pflegekinder-Studie

Posted on Juni 20, 2013. Filed under: International, Jugendhilfe, Verschiedenes |

Die Stadt Wien arbeitet seit dem Frühjahr 2010 im Rahmen mehrerer Projekte die Geschichte der Wiener Jugendwohlfahrt in der Nachkriegszeit auf. Im Zuge dessen wurde das Kompetenzzentrum für Soziale Arbeit der Fachhochschule FH Campus Wien mit der Studie „Lebenswelt der Pflegekinder in der Wiener Nachkriegszeit 1955-1970“ beauftragt. Am 19. Juni präsentierten Stadtrat Christian Oxonitsch und Projektleiterin Elisabeth Raab-Steiner die Studienergebnisse.

Lebenswelt der Pflegekinder 1955-1970 im Auftrag der Stadt Wien untersucht
Für die Studie wurden 15 ehemalige Pflegekinder als Zeitzeugen interviewt. Weiters wurden Akten und Archivdaten analysiert sowie Interviews mit ehemaligen Mitarbeiterinnen der Fürsorgebehörden durchgeführt. „Ziel der Studie war es, den ehemaligen Pflegekindern eine Stimme zu geben und ihre alltags- und lebensweltlichen Erfahrungen zu beschreiben“, erläutert Raab-Steiner. „Konkrete Sachverhalte zu prüfen oder etwaige Täterinnen und Täter auszuforschen, war nicht Teil des Auftrags“, so Raab-Steiner weiter.

Die Pflegekinder waren teils in Wiener Pflegefamilien untergebracht, teils aber auch in Großpflegefamilien am Land, insbesondere im Südburgenland und in der Südsteiermark. Die Wiener Pflegefamilien gehörten meist der unteren Mittelschicht oder Arbeiterschicht an, die ländlichen Großpflegefamilien ärmeren Teilen der Bauernschaft.

Pflegekinder als Arbeitskräfte ausgebeutet und isoliert
Die interviewten Personen wurden schon in jungen Jahren als Arbeitskraft eingesetzt. Die Mädchen wurden zur intensiven Mitarbeit im Haushalt herangezogen, die Buben und Mädchen auf Bauernhöfen als Ersatz für Knechte und Mägde eingesetzt. Die Arbeitsleistung der Kinder und der finanzielle Beitrag der Stadt Wien waren Hauptmotive für die Aufnahme von Pflegekindern. Körperliche Überbeanspruchung und Verletzungen bei der Arbeit standen auf der Tagesordnung. Am Land musste die Arbeit auch auf Kosten der Schule erledigt werden, die Bildungschancen der Pflegekinder standen im Hintergrund.
Die Pflegekinder wurden sozial isoliert und hatten kaum Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten. Dafür sorgten der exzessive Arbeitseinsatz und Sprechverbote unter Strafandrohung. Die Schule stellte für die Kinder einerseits oft den einzigen persönlichen Freiraum abseits der Pflegefamilie dar, war andererseits aber auch ein Ort der Ausgrenzung und Diskriminierung durch LehrerInnen und MitschülerInnen.

Vielfältige Gewalterfahrungen
In nahezu allen Bereichen des Alltags waren die Kinder psychischer Gewalt ausgesetzt. Dazu zählten Demütigungen und Verbot von Sozialkontakten ebenso wie die häufige Drohung, das Kind „zurück ins Heim“ zu schicken. „Oft erzählten die Kinder auch davon, dass die Pflegeeltern emotionale Bezugsgegenstände wie Teddybären oder Fotos der Herkunftsfamilie mutwillig zerstörten oder den Kindern wegnahmen“, berichtet Elisabeth Raab-Steiner.

Neben der psychischen Gewalt war auch körperliche Gewalt allgegenwärtig, besonders schwerwiegend in den ländlichen Großpflegefamilien. Die Züchtigungen gingen weit über die damals gängige „gsunde Watschn“ hinaus und umfassten auch Schläge und Verletzungen mit Arbeitsgeräten und Gurten. Gewalt übten – je nach Familiensituation – alkoholkranke Pflegeväter aus, aber auch ältere leibliche Kinder und andere Familienmitglieder.

Für die Mehrzahl der interviewten Pflegekinder stand auch sexuelle Gewalt an der Tagesordnung. Gewalttätige sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen liefen oft regelmäßig über Jahre. Im Wissen der Pflegemutter führten Pflegeväter, ältere Pflegegeschwister oder Bekannte der Familie sexuelle Gewalthandlungen durch. Auch männliche Pflegekinder berichten von sexuellen Übergriffen durch die Pflegemutter.

Kontrolliert wurden meist nur Sauberkeit und Hygiene
Die Pflege der Kinder zielte vornehmlich nur auf die Mindestbedürfnisse Essen, Schlafen und Hygiene ab, in der Stadt auch auf die Schulbildung. Emotionale Nähe boten die Pflegeeltern nicht, die Beziehungen waren von Distanz, Kälte und Härte geprägt. Nach Beendigung des Pflegeverhältnisses gab es mit den Pflegeeltern mehrheitlich keinen Kontakt mehr. Die Pflegeaufsicht oblag der Kinderübernahmestelle der Stadt Wien und den örtlich zuständigen Fürsorgeämtern. Überwiegend galt das Interesse der Kontrollen nur der Sauberkeit und Hygiene des Hauses und kaum den Bedürfnissen der Kinder. „Den Fürsorgerinnen wurde es auch erschwert, Einblick zu nehmen, indem die Pflegeeltern den Kindern Sprechverbote erteilten und für die Kontrolle den Schein eines heilen Familienlebens erzeugten“, erzählt Studienleiterin Raab-Steiner.

Weitere Lebensgeschichte der Pflegekinder
Der Großteil der befragten Personen hat bis heute mit den Traumatisierungen als Pflegekind zu kämpfen. Ein „glückliches Familienleben“ haben die meisten Personen nicht erlebt. In einigen Fällen wurden die Erfahrungen wiederholt, etwa in Form früher Mutterschaft und Fremdunterbringung der eigenen Kinder. Die Männer absolvierten eine Lehre und konnten eine berufliche Identität und finanzielle Selbstständigkeit erreichen. Die Frauen hatten schlechtere Bildungschancen, oft auch durch frühe Schwangerschaften bedingt, und arbeiteten als Hilfarbeiterinnen. Lebenslange finanzielle Probleme und ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt aufgrund psychischer und körperlicher Folgen der Zeit als Pflegekind ziehen sich durch die Mehrzahl der Biografien.

„Alle interviewten Pflegekinder erlebten Angst vor den Fürsorgebehörden, fehlende Kontinuität der Bezugspersonen, Vorurteile, Schuldgefühle und Einsamkeit. Das führte zu einem geringen Selbstwertgefühl und bleibender Skepsis anderen Personen gegenüber“, fasst Raab-Steiner zusammen.

Sobald die Studie in voller Länge vorliegt, wird sie online veröffentlicht. Die Projektleitung hatte Elisabeth Raab-Steiner inne, sie ist Leiterin des Kompetenzzentrums für Soziale Arbeit und Studiengangsleiterin des Masterstudiums Klinische und Sozialraumorientierte Soziale Arbeit der FH Campus Wien. Federführende wissenschaftliche Mitarbeiterin der Studie war Gudrun Wolfgruber.

Quelle: FH Campus Wien vom 19.06.2013

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Informationsveranstaltung “Auslandsadoption” am 11.07. in Münster

Posted on Juni 19, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen informiert Interessenten an einer Auslandsadoption (Fremd-, Stiefkind- und Verwandtenadoptionen) am 11.07. in Münster.

Die Informationsveranstaltung “Auslandsadoption” richtet sich insbesondere an Bewerber, die wünschen, dass das Vermittlungsverfahren von der LWL-Zentralen Adoptionsstelle als Auslandsvermittlungsstelle begleitet wird.

Anmeldungen werden fortlaufend entgegen genommen.

nähere Informationen

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„Ein Kommen und Gehen in meiner Bereitschaftspflege – wir gestalten Übergänge ganz bewusst“ am 07.09. in Frankfurt

Posted on Juni 19, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das IVA Institut bietet am 07.09. in Frankfurt/Main die Fortbildung „Forum Bereitschaftspflege II“ für Bereitschaftspflegepersonen und Fachkräfte zum Thema „Ein Kommen und Gehen in meiner Bereitschaftspflege – wir gestalten Übergänge ganz bewusst“ mit Barbara Beckmann an.

Die Anmeldefrist läuft bis zum 19.08.

Nähere Informationen

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IGfH-Aufruf: Für das Recht in Freiheit erzogen zu werden!

Posted on Juni 19, 2013. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Aufruf der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) zur Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

Für das Recht in Freiheit erzogen zu werden!

Die Skandale in der Haasenburg GmbH in Brandenburg, wo seit Jahren die Geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendliche praktiziert wird, über die vor allem die TAGESZEITUNG mehrfach und aktuell ausführlich aktuell in der Wochendausgabe (v.15./16.06.2013) berichtet hat und die zu Recht als menschenverachtend qualifiziert werden müssen, sind nur die Spitze des Eisbergs. Sie zeigen Grundrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen in eklatanter Weise, die mit einer demokratischen Kinder- und Jugendhilfe unvereinbar sind.

Man kann nicht an `Heimkindern` das exekutieren, was ansonsten in der Gesellschaft mit Fug und Recht als verboten gilt, nämlich eine Erziehung mit psychischen und physischen Zwang.

Aus diesen Gründen fordern wir die ersatzlose Abschaffung aller freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe!

Unterstützen Sie diese Forderung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) jetzt mit ihrer Unterschrift.

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-das-recht-in-freiheit-erzogen-zu-werden-abschaffung-der-geschlossenen-unterbringung

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Deutsch-Vietnamesische Vereinbarung zur Auslandsadoption unterzeichnet – Zusammenarbeit soll weiter verbessert werden

Posted on Juni 18, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Politik, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Bonn. Eine Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption haben der Leiter der deutschen Bundeszentralstelle für Auslandsadoption Wolfgang Weitzel und der Generaldirektor der Abteilung für Adoption im vietnamesischen Justizministerium Nguyễn Văn Bình in Bonn unterzeichnet.

Deutschland und Vietnam sind Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993. Auf vietnamesischer Seite nimmt das Justizministerium in Hanoi die Aufgabe der Zentralen Behörde wahr. In Deutschland ist es die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption im Bundesamt für Justiz in Bonn.

Bereits im Januar waren die wesentlichen Punkte der Vereinbarung in Hanoi ausgehandelt worden. Hierdurch sollen die im Haager Adoptionsübereinkommen vorgesehen Verfahrenswege in der konkreten Zusammenarbeit weiter verbessert werden.

Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, zeigte sich erfreut, dass die Verwaltungsvereinbarung zustande gekommen ist: „Die Zusammenarbeit mit dem vietnamesischen Justizministerium war bisher schon gut. Nun können wir das Verfahren noch weiter verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Kinder und zur Wahrung ihrer Interessen bei der internationalen Adoption leisten.“

Seit Einrichtung der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption im Jahr 2002 sind über 250 vietnamesische Kinder nach Deutschland adoptiert worden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamt für Justiz vom 18.06.2013

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Leverkusen sucht Pflegeeltern – Nächste Informationsveranstaltung am 02.07.

Posted on Juni 18, 2013. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen Kinder nicht mehr in ihrer eigenen Familie bleiben können und deshalb vorübergehend oder auf Dauer in einer anderen Familie betreut werden. Für die familiäre Betreuung sucht der Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen Pflegefamilien für:

Bereitschaftspflege in der Familie
Die Bereitschaftspflege ist eine Hilfe für Kinder, die sich mit ihren Familien in Krisensituationen befinden. Gesucht werden Familien, Paare, Einzelpersonen und aktive Menschen, deren eigene Kinder schon selbständig sind. Die Pflegepersonen sollen Freude an dem Zusammenleben mit Kindern haben und sie für einen begrenzten Zeitraum bei sich zu Hause aufnehmen.

Vollzeitpflege in der Familie
Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe für Kinder, die auf Dauer nicht in ihrem Elternhaus leben können. Gesucht werden Pflegeeltern, die das Zusammenleben mit Kindern als Bereicherung erleben und bereit sind, die Pflegekinder in ihre Familie zu integrieren.

Die Pflegeeltern der Bereitschaftspflege und der Vollzeitpflege werden vom Pflegekinderdienst beraten und unterstützt. Der Lebensunterhalt der Kinder wird abgesichert. Die Pflegepersonen erhalten zusätzlich einen Erziehungsbeitrag.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 02.07.2013 um 19:00 Uhr im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz, Leverkusen, 5. Etage, Raum Wupper.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Leverkusen vom 12.06.2013

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Bergstraße: Artikel „Gut für Kind und Kasse: Pflegefamilie statt Heim“

Posted on Juni 17, 2013. Filed under: Hessen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen |

Im hessischen Kreis Bergstraße wird ein erfolgreiches Projekt weitergeführt, mit dem das Jugendamt finanziell konsolidiert wird und gleichzeitig mehr Kinder und Jugendliche in Pflege- und Bereitschaftsfamilien vermittelt werden sollen.

Darüber berichtet das Morgenweb im Artikel „Gut für Kind und Kasse: Pflegefamilie statt Heim“ vom 17.06.2013.

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Artikel „Auslandsadoption – ein Leben auf dem Präsentierteller“

Posted on Juni 17, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Netzwerke, PFAD Verband, Publikationen | Schlagwörter: |

Für den Artikel „Auslandsadoption – ein Leben auf dem Präsentierteller“ vom 17.06. auf  t-online wurde neben Claudia Brehm, der Vorsitzenden des Verbandes internationaler Adoptivfamilien (VIA e.V.) auch die Fachreferentin des PFAD Bundesverbandes, Frau Dr. Carmen Thiele interviewt. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Anforderungen an und Erfahrungen von Auslandsadoptivfamilien.

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Informationsveranstaltungen für Inlands- und Auslandsadoptionen in München

Posted on Juni 16, 2013. Filed under: Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das Stadtjugendamt München bietet einmal im Monat eine Informationsveranstaltung für Inlands- und Auslandsadoptionen an. Die Termine für das zweite Halbjahr 2913 sind: 16.07., 20.08.,17.09., 15.10., 12.11. und 10.12. Die Informationsveranstaltungen finden jeweils von 17-19 Uhr im Stadtjugendamt in der Severinstraße 2 statt.

Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich.

nähere Informationen

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Gelsenkirchen sucht Pflegeeltern unter den städtischen Mitarbeitern

Posted on Juni 14, 2013. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie |

Der Artikel „Jugendamtsleiter schickt Rundmail – Pflegeeltern gesucht“ in Der Westen vom 13.06.2013 schildert eine Aktion des Jugendamtes Gelsenkirchen, das neue Pflegeeltern unter den städtischen Mitarbeitern gewinnen will.

Auch eine gezielte Werbeaktion für mehr türkische Pflegeeltern wurde angekündigt.

 

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Dank und Anerkennung für Rosenheimer Pflegeeltern

Posted on Juni 14, 2013. Filed under: Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Das Pflegeelternfest der Stadt Rosenheim ist eine Geste des Dankes und der Anerkennung für das Engagement von Familien, die Pflegekinder aufnehmen. „Sie leisten eine herausragende Arbeit für das gelingende Aufwachsen der Pflegekinder“, würdigte der stellvertretende Jugendamtsleiter Manfred Jahn die Arbeit der Pflegefamilien zu Beginn des Festes.

50 Pflegeeltern und Pflegekinder waren der Einladung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, in Zusammenarbeit mit den Schwerpunktträgern der Sozialräume der Stadt Rosenheim – Diakonie, Startklar Schätzel, Caritas – in den Garten des Blauen Hauses der Diakonie gefolgt. Mit dabei war auch die Ortsgruppe der Pflege- und Adoptivfamilien des Stadt und des Landkreis Rosenheim „Pfad für Kinder“, die ihre Angebote vorstellten und ein Quiz veranstalteten.

Die Kinder vergnügten sich mit Kinderschminken, Basteln und der Buttonmaschine und bereiteten sich parallel auf den Höhepunkt des Festes vor: ihren Zirkusauftritt, auf den sie sich mehrere Monate lang vorbereitet hatten. Langanhaltender Applaus von Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer und der vielen Gäste war ihnen sicher. Die Oberbürgermeisterin nahm sich anschließend viel Zeit für Gespräche und verfolgte hochinteressiert die Aufführungen der Heilpädagogischen Kinderambulanz.

Aus verschiedensten Gründen können Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Eine Pflegefamilie bietet diesen Kindern ein Zuhause auf Zeit und dadurch einen besseren Start ins Leben. Auch weiterhin werden Familien gesucht, die bereit sind, ein Pflegekind aufzunehmen. Interessierte erhalten weitere Informationen bei Frau Klose im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unter Tel. 08031-365-1522.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Rosenheim vom 12.06.2013

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Tagungsbericht „Beschwerdemanagement und Ombudschaft – eine Qualitätsstrategie für die Jugendämter?“

Posted on Juni 13, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Für die Fachtagung der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im April 2013 „Beschwerdemanagement und Ombudschaft – eine Qualitätsstrategie für die Jugendämter?“ liegt nun ein Tagungsbericht vor.

Diskutiert wurde die Implementierung des internen Beschwerdemanagements in Jugendämtern sowie kommunaler Ombudschaftsstellen. Vier Initiativen stellten dazu ihre ombudschaftliche Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Fragen, wie eine Beschwerdekultur in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden und eine Einbindung in die Jugendhilfestrukturen aussehen kann, waren in der Diskussion leitend.

zum Tagungsbericht

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Baden-Württemberg: Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nehmen um 8 Prozent zu

Posted on Juni 13, 2013. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , |

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2012 in Baden-Württemberg für 3 617 Kinder und Jugendliche vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine erneute Zunahme um 8 Prozent. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen damit mehr als verdoppelt.

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz vorübergehend aus der eigenen Familie, einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer anderen Unterbringungsart heraus- und von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden dann vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.

Für 1 942 Mädchen und junge Frauen und 1 675 Jungen und junge Männer war 2012 ein behördliches Eingreifen nötig. Über die Hälfte (59 Prozent) der Kinder und Jugendlichen (2 129) war zwischen 14 und 18 Jahre alt, 15 Prozent (528) hatten das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet. Fast drei Viertel der jungen Menschen (2 687) hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Gut ein Fünftel (748) wurde nach vorherigem Ausreißen aufgegriffen.

In 1 635 Fällen (45 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen durch soziale Dienste oder die Jugendämter, in 18 Prozent (644) durch die Polizei veranlasst. Bei 1 017 Fällen ging eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII voraus.

Auf eigenen Wunsch wurde gut ein Fünftel (731) unter den Schutz des Jugendamts gestellt. Vor allem Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren wurden häufig (33 Prozent) auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. Fast die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (1 667) lebte vor der Schutzmaßnahme bei den Eltern bzw. bei einem Elternteil mit Partner und knapp ein Drittel (1 146) wuchs bei einem allein erziehenden Elternteil auf.

Die Hauptursache lag bei 48 Prozent aller Maßnahmen in einer Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, bei fast einem Fünftel traten Beziehungsprobleme auf. Anzeichen von Misshandlung und von Vernachlässigung lagen bei jeweils 11 Prozent aller Fälle vor. Knapp drei Viertel der Kinder und Jugendlichen (2 608) wurde vorübergehend in einer Einrichtung untergebracht, ein Viertel (915) fand Schutz bei einer geeigneten Person.

In Zusammenarbeit mit den Betroffenen und gegebenenfalls auch mit ihren Angehörigen werden Zukunftsperspektiven entwickelt, zu denen auch eine anschließende Hilfeleistung in Form eines weiteren Aufenthalts in einer Einrichtung oder ambulante erzieherische Hilfen gehören können. Nur 11 Prozent der jungen Menschen benötigten im Anschluss keine Hilfe mehr.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 12.06.2013

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Hilfsfonds „Sexueller Missbrauch“ konnte Arbeit nur zum Teil aufnehmen

Posted on Juni 12, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/AW) Eine gemischte Bilanz über den Start des Hilfsfonds „Sexueller Missbrauch“ hat der Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues (CDU), am Mittwoch vor dem Familienausschuss gezogen. Der Fonds für den Bereich sexueller Missbrauch im familiären Umfeld habe Anfang Mai dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen. Die Einsetzung des Fonds als ergänzendes Hilfesystem über andere Sozialleistungen hinaus sei ein „richtiger Schritt“ gewesen, sagte Kues. Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich können bei dem Fonds Sachleistungen oder Hilfen bis zu einem Wert von 10.000 Euro beantragen. Dazu gehören beispielsweise Therapien, die von den Krankenkassen nicht gezahlt werden. Nach Angaben des Ministeriums sind bislang 83 Anträge von Betroffenen eingegangen.

Kues musste zugleich einräumen, dass der Fonds für Opfer sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich – zum Beispiel in Schulen, kirchlichen Einrichtungen oder Vereinen – seine Arbeit noch immer nicht aufnehmen konnte. Bislang hätten die Verhandlungen mit den Bundesländern über das System der Entschädigung von Opfern und den Anteil der Länder noch zu keinem Ergebnis geführt. Der Bund beteiligt sich laut Kues mit insgesamt 50 Millionen Euro am Hilfsfonds.

Quelle: Heute im Bundestag vom 12.06.2013

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3000 Kinder von hessischen Jugendämtern 2012 in Obhut genommen

Posted on Juni 12, 2013. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die hessischen Jugendämter meldeten 2012 insgesamt gut 3000 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, etwa so viel wie 2011. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, handelt es sich hierbei um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie bzw. einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Die Hälfte (51 Prozent) der in Obhut genommenen sind Mädchen. 2012 betrafen die Schutzmaßnahmen – wie im Vorjahr – vor allem Jugendliche, d. h. über die Hälfte (knapp 59 Prozent) waren älter als 14 Jahre und 41 Prozent waren Kinder unter 14 Jahren. Der Anteil der Jugendlichen über 14 Jahre stieg gegenüber 2011 um vier Prozentpunkte.

Die am häufigsten genannten Anlässe für Schutzmaßnahmen waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (39 Prozent), unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (18 Prozent) und Beziehungsprobleme (13 Prozent). Vernachlässigung bzw. Misshandlungen waren in 13 bzw. zehn Prozent der Fälle Anlass für Interventionen. Alle anderen Gründe spielten mit jeweils weniger als fünf Prozent eine eher untergeordnete Rolle. Es konnten Mehrfachantworten gegeben werden.

Die Schutzmaßnahmen betrafen 62 Prozent deutsche und 38 Prozent ausländische Kinder und Jugendliche. Bei den Nichtdeutschen entfiel mit 48 Prozent ein relativ hoher Anteil auf unbegleitete Einreisen aus dem Ausland; deren Zahl stieg gegenüber 2011 um 106 oder 24 Prozent auf 547. Damit setzte sich die Entwicklung aus dem letzten Jahr fort. Bereits 2010 stieg deren Zahl um 52 Fälle (13 Prozent).

Eine große Rolle bei den Schutzmaßnahmen spielt die Familienkonstellation. So lebten rund 42 Prozent der in Obhut genommenen Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil oder in einer Patchworkfamilie.

Die Inobhutnahmen erfolgten zu einem Viertel auf eigenen Wunsch des Kindes bzw. Jugendlichen und bei drei Viertel lag eine Gefährdung vor. Vor allem Mädchen im Alter zwischen 14 bis 18 Jahren wurden in 37 Prozent der Fälle auf eigenen Wunsch in Obhut genommen.

Die Unterbringung erfolgte meist in einer Einrichtung (69 Prozent), zu 18 Prozent wurden die jungen Menschen in einer geeigneten Familie untergebracht und zu 13 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.

In vier von zehn Fällen kehrte der junge Mensch nach der Maßnahme zurück zu dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim. Rund ein Drittel wurde danach außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht; knapp zwölf Prozent erhielten eine sonstige stationäre Hilfe und neun Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. Bei knapp zehn Prozent erfolgte keine anschließende Hilfe und drei Prozent wurden von einem anderen Jugendamt übernommen. Es konnten Mehrfachantworten gegeben werden.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 11.06.2013

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Regierung: Fonds zu Heimerziehung West und Ost werden sehr gut angenommen

Posted on Juni 12, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung zieht eine erste positive Zwischenbilanz über die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Heimerziehung“. In Abstimmung mit den Bundesländern und mit den Kirchen sei es gelungen, zwei in ihren Leistungen vergleichbare Fonds für Betroffene von Misshandlungen in den west- und ostdeutschen Heimen zu etablieren, schreibt die Regierung in ihrem entsprechenden Bericht, den sie dem Bundestag als Unterrichtung vorlegte (17/13671). Am 1. Januar 2012 hätten der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1975“ und am 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ ihre Arbeit aufgenommen. Die steigende Zahl abgeschlossener Vereinbarungen zur Gewährleistung von konkreten Hilfen belege, dass die Fondsleistungen von den Betroffenen „sehr gut“ angenommen werde.

Nach Angaben der Regierung sind bis zum 31. März 2013 vom Fonds „Heimerziehung West“ rund 25 Millionen Euro an Rentenersatzleistungen und Leistungen für Folgeschäden ausgezahlt worden. Aus dem Fonds „Heimerziehung Ost“ seien es rund fünf Millionen gewesen. Insgesamt sollen innerhalb von fünf Jahren aus dem Fonds „Heimerziehung West“ 120 Millionen Euro und aus dem Fonds „Heimerziehung Ost“ 40 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Die Regierung sieht beide Fonds als „wichtigen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens“ an, da Ansprüche der Betroffenen die am Unrecht beteiligten Institutionen und Personen in der Heimerziehung wegen der Verjährung und weitgehend fehlender Beweismöglichkeiten schwer oder gar nicht durchgesetzt werden könnten. Mit den Anlauf- und Beratungsstellen in allen Bundesländern, einer Geschäftsstelle und dem Lenkungsausschuss, in dem auch ein Ombudsmann die Betroffenen vertritt, sei es gelungen, den Spagat zwischen nachvollziehbaren Wünschen der Betroffenen einerseits und den Möglichkeiten eines Hilfesystems zu absolvieren.

Quelle: Heute im Bundestag vom 12.06.2013

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30 Jahre Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. – unermüdlicher Einsatz für (ein menschenwürdiges Leben) behinderte(r) Pflegekinder

Posted on Juni 11, 2013. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Beginn des Festaktes in Herbstein mit einem gemeinsamen Lied, Foto: BbP

Herbstein – In diesem Jahr feiert der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) sein 30jähriges Bestehen. Zur Jubiläumsfeier trafen sich am Pfingstwochenende im Kolping-Feriendorf Pflegefamilien aus ganz Deutschland. Sie freuten sich besonders über die zum Festakt überbrachten Grußworte der Diakonie Düsseldorf und des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.. Der Auftritt der Musikband „SPUNK, Musik für Kinder“ war für die Familien mit zum Teil schwerstmehrfachbehinderten Pflegekindern ein weiterer Höhepunkt des Tages.

Der BbP wurde 1983 als Selbsthilfegruppe von Pflegefamilien mit behinderten Pflegekindern gegründet. Seither vertritt er die Interessen behinderter Kinder, die nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können und der Pflegefamilien, die diese besonderen Kinder aufnehmen und ihnen ein Zuhause geben. Außerdem hilft der BbP bundesweit bei der Vermittlung von Kindern mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder besonderem Betreuungsbedarf in Pflegefamilien.

„Jedes Kind hat ein Anrecht auf eine Familie“, sagt die Vorsitzende Birte Susann Wiebeck. „Dies steht in der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 in Deutschland geltendes Recht ist“.

Zurzeit zählt der BbP 430 Familien zu seinen Mitgliedern. Weitere Informationen unter www.bbpflegekinder.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. vom 10.06.2013

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Sachverständige fordern mehr Rechte und Schutz für Kinder und Jugendliche

Posted on Juni 11, 2013. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/AW) Die Rechte und der Schutz von Kindern und Jugendlichen soll ausgeweitet werden. Dies war der einhellige Tenor einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu den Ergebnissen des 14. Kinder- und Jugendberichts (17/12200) am Montag. Zudem müssten Kinder bereits sehr früh an die Möglichkeiten der modernen Medienwelt herangeführt, aber auch auf die Risiken vorbereitet werden.

Für die explizite Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz plädierte der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner. Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sollte die Entwicklung und Förderung von Kindern Verfassungsrang erhalten. Er stellte jedoch klar, dass es nicht darum gehe, die im Grundgesetz verbrieften Rechte und Pflichten von Eltern zu beschneiden. Der Staat solle nicht an die Stelle der Eltern treten, sondern diese dabei unterstützen, ihre Aufgaben wahr nehmen zu können. Wiesner sprach sich auch für die Einsetzung von kommunalen Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe aus. Ebenso plädierte er für die Einsetzung einer Ombudsperson auf Bundesebene nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten oder Patientenbeauftragten. An solche Stellen könnten sich Kinder, Jugendliche und deren Eltern in Not- und Konfliktsituationen wenden. In diesem Sinne äußerten sich auch Holger Hofmann, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, und Wolfgang Trede vom Amt für Jugend und Bildung in Böblingen.

Christian Lüders vom Deutschen Jugendinstitut und Thomas Rathgeb vom medienpädagogischen Forschungsverband Südwest verwiesen auf die extrem große Bedeutung der digitalen Medien für Kinder und Jugendliche. Der Umgang mit diesen Medien gehöre inzwischen ganz selbstverständlich zu den Entwicklungsaufgaben, die Kinder bewältigen müssten. Wer diese Medien nicht nutze, werde gesellschaftlich sehr schnell „abgehängt“. Dies würde sehr schnell zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten führen. Lüders und Rathgeb forderten deshalb, das pädagogische Fachpersonal in der Kinder- und Jugendarbeit sowie an den Schulen für Chancen und Risiken der modernen Welt zu sensibilisieren und entsprechend zu schulen. Bernd Schlüter von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin warnte davor, dass Kinder und Jugendliche über die neuen Medien oftmals einem verstärkten Konsumdruck und einer Markenorientierung ausgesetzt seien. Dies führe zu neuen Abhängigkeiten. Der Staat müsse deshalb auch über schärfere Schutzmechanismen auf der Gesetzesebene im Jugendschutz nachdenken.

Quelle: Heute im Bundestag vom 10.06.2013

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„Neues“ Verfahrensrecht – Rechte von Pflegeeltern, Vormundschaft und Namensänderung“ am 10.07. in Regensburg

Posted on Juni 10, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Für den Ortsverein PFAD FÜR KINDER – Verein der Pflege- und Adoptivfamilien in Regensburg und Umgebung e.V. referiert Rechtsanwalt Andreas Woidich aus Fürth am 10.07. zum Thema „Neues“ Verfahrensrecht – Rechte von Pflegeeltern, Vormundschaft und Namensänderung.

Das Treffen findet um 20 Uhr im Konferenzraum des neuen Jugendamtes der Stadt Regensburg in der Richard-Wagner-Str. 20 in Regensburg, statt.

nähere Informationen bei Frau Gabriele Lingl, E-Mail: lingl.hug@t-online.de

 

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Heilbronn: Pflegeeltern gesucht – Infoabend am 19.06.

Posted on Juni 9, 2013. Filed under: Baden-Württemberg, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Das Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn ist regelmäßig auf der Suche nach Familien, die ein Pflegekind aufnehmen. Wer Interesse hat, ist zum Informationsabend des Pflegekinderdienstes vom Amt für Familie, Jugend und Senioren am Mittwoch, 19. Juni, 20 Uhr in der Titotstraße 7-9 eingeladen. Ein Mitglied des Pflegeelternvereins und die Mitarbeiterinnen vom Pflegekinderdienst stehen für Fragen zur Verfügung. Der Informationsabend gibt Pflegeeltern die Möglichkeit, sich über den Bereich der Vollzeitpflege und Tagespflege ausführlich zu informieren.

Insgesamt leben in Heilbronn derzeit 95 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Dabei geht es oft nur um „Geborgenheit auf Zeit“, denn Pflegekinder sind keine Adoptivkinder. „Pflegeeltern müssen lieben und danach auch wieder loslassen können“, erklärt Claudia Becker vom Amt für Familie, Jugend und Senioren, „denn viele Kinder und Jugendliche kommen lediglich vorübergehend in eine Pflegefamilie, und zwar dann, wenn Zuhause die Welt auf dem Kopf steht und die leiblichen Eltern mit ihren Belastungen im Alltag nicht mehr fertig werden.“ Eheprobleme, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Suchtprobleme und Gewalt in der Familie können Gründe sein, warum das Jugendamt sich entschließt, eine Pflegefamilie für Kinder zu suchen.

„Für diese Kinder suchen wir Pflegeeltern, die Wärme und Geborgenheit geben können“, so die Sozialpädagogin Becker vom Pflegekinderdienst. Die Pflegeeltern müssen Zeit, Geduld, Belastbarkeit, Offenheit, Toleranz und auch Erfahrung in der Erziehung mitbringen. „Ein Pflegekind aufzunehmen ist eine schöne Aufgabe, aber auch eine riesige Herausforderung. Es muss versorgt, betreut, beschützt und gefördert werden“, so Claudia Becker. Dabei sei immer der Blickwinkel des Kindes wichtig.

Um die künftigen Pflegeeltern sorgfältig auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten, bietet das Jugendamt in Heilbronn spezielle Seminare an. Diese geben Tipps für den Alltag, pädagogische Ratschläge, rechtliche Hinweise und Hilfestellungen. Eine monatliche finanzielle Unterstützung vom Jugendamt trägt zum Lebensunterhalt des Pflegekindes bei: „Das Engagement fürs Kind geht übers Herz und nicht übers Konto“, macht Claudia Becker deutlich.

INFO: Pflegekinderdienst: Claudia Becker und Marina Becker-Kremsler, Telefon (07131) 56-38 63 und -35 79; Pflegeelterngruppe in Heilbronn: Sieglinde Burkhardt, Telefon (07131)28 02 23 und Christa Mühleck, Telefon (07131) 3 07 82.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Heilbronn vom 06.06.2013

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Startschuss für den 15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Posted on Juni 8, 2013. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Senatorin Sandra Scheeres und Peter Klausch, Geschäftsführer der AGJ (Bild: Bildschön)

Die Berliner Jugendsenatorin Sandra Scheeres stellte vor kurzem gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Peter Klausch, das Plakat zum 15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) vor. Mit der Plakatvorstellung und dem Onlinegang der neuen Website (www.jugendhilfetag.de) hat die Öffentlichkeitskampagne zu Europas größtem Jugendhilfegipfel nun offiziell begonnen. Der 15. DJHT, der unter dem Motto „24/7 Kinder- und Jugendhilfe. viel wert. gerecht. wirkungsvoll.“ steht, wird vom 3. bis 5. Juni 2014 durchgeführt und findet damit zum zweiten Mal in seiner Geschichte in Berlin statt.

Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein vielfältiges Programm im Rahmen des Fachkongresses, wo die Themen der Kinder- und Jugendhilfe in einem breiten Spektrum fachlich vertieft werden. Verantwortlich für die Durchführung der Fachveranstaltungen sind die AGJ und ihre fast 100 Mitgliedsorganisationen. Auf der Fachmesse geben Ausstellerinnen und Aussteller einen umfassenden Überblick und Einblick über Wissenswertes, Trends und Neuheiten aus der Kinder- und Jugendhilfebranche. Interessierte können ab sofort die Vertragsunterlagen für die Standanmietung schriftlich bei der AGJ oder unter www.jugendhilfetag.de anfordern. Die Rücksendung der Vertragsunterlagen an die AGJ muss bis spätestens 14. Oktober 2013 erfolgt sein.

Medial begleitet wird der 15. DJHT vom Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. Unter der Rubrik „Im Fokus“ können Sie aktuelle Artikel und Meldungen zum DJHT nachlesen.

Wer auch unterwegs immer auf dem neuesten Stand sein möchte, kann dem 15. DJHT auch auf twitter folgen, Hashtag #djht2014.

Quelle: Presseinformation der AGJ vom 06.06.2013

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Zukunftsfragen für Jugendliche! Parlamentarisches Frühstück der Erziehungshilfefachverbände

Posted on Juni 7, 2013. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Auf der Folie des 14. Kinder- und Jugendberichtes diskutierten am 18. April 2013 in Berlin die Erziehungshilfefachverbände mit ParlamentarierInnen über die Lage junger Menschen in der Gesellschaft und insbesondere den erzieherischen Hilfen.

Der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfen hatte dieses Jahr federführend turnusgemäß eingeladen.

Im Zentrum des Austausches standen Jugendliche und junge Volljährige, die aus Sicht der Erziehungshilfefachverbände – bekräftigt durch den 14. KJB – einer stärkeren Berücksichtigung durch die Politik und die Hilfesysteme bedürfen.

nähere Informationen

Quelle: AFET-intern

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Gesetz zur Stärkung der Rechte leiblicher Väter passiert den Bundesrat

Posted on Juni 7, 2013. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Zur abschließenden Beratung des am 25. April 2013 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Leibliche Väter, deren Kinder bereits einen rechtlichen Vater haben und die ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, werden es künftig leichter haben, in Kontakt zu ihrem Kind zu treten und Informationen über ihr Kind zu erhalten. Dies ist eine gute Nachricht – sowohl für die betroffenen leiblichen Väter, als auch für die Kinder. Deshalb freue ich mich, dass nach dem klaren Votum des Bundestags das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert hat.

Bisher kam ein Umgangsrecht für leibliche, nicht rechtliche Väter nur in Betracht, wenn sie bereits eine Beziehung zum Kind hatten. War dies nicht der Fall, etwa weil die rechtlichen Eltern des Kindes den Kontakt nicht zuließen, so blieb der leibliche Vater kategorisch vom Umgangsrecht ausgeschlossen. Ob ein Kontakt zum leiblichen Vater im konkreten Fall für das Kind förderlich gewesen wäre, blieb dabei unberücksichtigt. Das wird sich nun ändern. Künftig rückt das Kindeswohl stärker in den Mittelpunkt. Denn auch der Kontakt zum leiblichen Vater kann für ein Kind gut und förderlich sein. Nach der neuen Regelung des § 1686a BGB kann ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters künftig auch dann in Betracht kommen, wenn noch keine enge Beziehung zu dem Kind besteht. Entscheidend ist nun vielmehr, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.

Dabei steht außer Frage: Es ist für alle Beteiligten in der Regel keine leichte Situation, wenn es neben den rechtlichen Eltern noch einen leiblichen Vater gibt, der im Leben des Kindes eine Rolle spielen möchte. Für das Kind und für die soziale Familie, in der es lebt, kann dies zu großer Verunsicherung führen und zu einer echten Belastungsprobe werden. Ich bin aber überzeugt: Das Gesetz bietet in diesem Spannungsfeld den bestmöglichen Lösungsansatz. Es erkennt die berechtigten Interessen leiblicher Väter an, die Kontakt zu ihrem Kind möchten, auch wenn dieses mit seinen rechtlich-sozialen Eltern aufwächst. Zu Recht aber wurde dem Wohl des Kindes oberste Priorität eingeräumt. Deshalb wurde das Umgangsrecht des leiblichen Vaters an Hürden geknüpft, die sicherstellen, dass die Stabilität der sozialen Familie im Interesse des Kindes nicht unnötig gefährdet wird. Ein Antrag auf Umgang ist nur zulässig, wenn der leibliche Vater an Eides statt versichert, dass er der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Ein Umgangsrecht kommt zudem nur in Betracht, wenn der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat. Im Mittelpunkt steht stets die Frage, ob der Umgang dem Kindeswohl dient.

Neben dem Recht auf Umgang erhalten leibliche Väter künftig auch das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes zu verlangen, soweit das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, so kann diese Frage innerhalb des Umgangs- bzw. Auskunftsverfahrens geklärt werden.

Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Zum Hintergrund:

Dem leiblichen Vater eines Kindes, der mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist und auch nicht die Vaterschaft anerkannt hat, steht nach der geltenden Regelung ein Umgangsrecht gemäß § 1685 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nur zu, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat (sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Kindeswohl dient. Hat das Kind bereits einen rechtlichen Vater und konnte der leibliche Vater zu seinem Kind keine Beziehung aufbauen, so bleibt ihm der Kontakt zum Kind bisher verwehrt.

Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen keine Beziehung zum Kind aufgebaut wurde, also auch dann, wenn der leibliche Vater bereit war, für das Kind Verantwortung zu übernehmen, und ihm dies allein aufgrund der Weigerung der rechtlichen Eltern nicht möglich war. Zudem bleibt der Kontakt zum Kind ohne Rücksicht darauf verwehrt, ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Wohl des Kindes dient.

Ein leiblicher, nicht rechtlicher Vater hat darüber hinaus derzeit auch kein Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen. Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB steht jedoch nur den Eltern im rechtlichen Sinne zu, nicht aber dem nur leiblichen Vater.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Entscheidungen beanstandet, dass dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangs- und Auskunftsrecht ohne Prüfung des Kindeswohlinteresses im Einzelfall vorenthalten wird. Die Rechtsposition der leiblichen, nicht rechtlichen Väter soll daher gestärkt werden. Der Entwurf sieht zu diesem Zweck Folgendes vor:

Hat der leibliche Vater ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt, erhält er ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Das gilt unabhängig davon, ob er zum Kind bereits eine sozial-familiäre Beziehung hat.
Zudem wird dem leiblichen Vater bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Voraussetzung des Umgangs- und Auskunftsrechts ist, dass der Antragsteller auch wirklich der leibliche Vater ist. Die leibliche Vaterschaft ist dabei im Rahmen des Umgangs- oder Auskunftsverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls über eine Beweiserhebung zu klären. Zur Feststellung der biologischen Vaterschaft ist flankierend vorgesehen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Abstammungsuntersuchungen geduldet werden müssen. Damit soll die Mutter des Kindes oder eine sonstige Person den Anspruch des leiblichen Vaters nicht vereiteln können, indem sie die erforderlichen Untersuchungen zur Abstammung verweigert.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 07.06.2013

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„Der schwierige Weg ins Erwachsenenalter insbesondere bei Jugendlichen mit Behinderungen“ am 06.07. in Stuttgart

Posted on Juni 6, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

„Der schwierige Weg ins Erwachsenenalter insbesondere bei Jugendlichen mit Behinderungen“ heißt ein Vortrag, den Prof. August Huber von der Pflegeelternschule Baden-Württemberg am 06.07. in Stuttgart halten wird.

Kleine Pflegekinder brauchen ein Höchstmaß an Ruhe, Dauerhaftigkeit und Konfliktfreiheit im Nest der Pflegefamilie. Schulkinder wagen unter Führung des Erwachsenen Schritte im Lernen und Erleben außerhalb der Familiengemeinschaft.

Ab der Pubertät bis ins Erwachsenenalter stellen sich die Entwicklungssituation und entsprechend die pädagogische Begleitung völlig anders dar: Wie finde ich meinen eigenen Weg ins Leben, wo finde ich die Orientierung? Es ist die Zeit der Entscheidungen, des Ausprobierens, der neuen Erfahrungen; die Zeit der Irrwege, des Lernens über Versuch und Irrtum und des Immer-Wieder-Beginnens. Hilfe von den Pflegeeltern, die immer absolut wichtig sind, ist das Mutmachen, das Gespräch über den jeweiligen Scherbenhaufen, über das Wiederanfangen – ist das Dranbleiben.

Keine Erfahrung ist schädlich, wenn daraus gelernt werden kann und will. Das Denken muss schrittweise in Gang kommen. Wollen und Tun sollen in Einklang kommen – ein langer, langer Weg – wobei es gilt, den Mut nicht zu verlieren. Dies gilt vor allem für die den jungen Menschen begleitenden Erwachsenen. Die Irrwege, oft wiederholt mit immer gleichem unbefriedigendem Ergebnis, eröffnen schließlich doch einen Ausweg aus dem Labyrinth.

nähere Informationen

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Thüringen: 1.103 Maßnahmen zum Schutz für Kinder und Jugendliche 2012 – Täglich durchschnittlich 3 Inobhutnahmen

Posted on Juni 6, 2013. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Thüringen | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2012 erfolgten in Thüringen 1 103 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von Inobhutnahmen durch die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 87 Maßnahmen bzw. 8,6 Prozent mehr als im Jahr 2011.

In 530 Fällen und somit bei fast der Hälfte der Maßnahmen (48,1 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den sozialen Diensten bzw. den Jugendämtern angeregt, 340 von ihnen auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung). In weiteren 219 Fällen regten die Kinder bzw. die Jugendlichen die Maßnahme selbst an und in 139 Fällen war es die Polizei oder eine Ordnungsbehörde.

Der Hauptanlass für die Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen lag mit 30,9 Prozent in der Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Weitere Schwerpunkte waren mit 15,7 Prozent Beziehungsprobleme und mit 12,4 Prozent eine Vernachlässigung der Betroffenen.
In mehr als drei Viertel der Fälle (839 Maßnahmen bzw. 76,1 Prozent) erfolgte die Unterbringung während der Maßnahme in einer Einrichtung. Die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen betrug 22,7 Tage.

Mehr als die Hälfte (55,0 Prozent) der Kinder und Jugendlichen waren im Jahr 2012 Mädchen. Im Jahr 2011 betrug deren Anteil 53,8 Prozent. Die Altersgruppe der 14- bis unter 16-Jährigen war am häufigsten betroffen. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Jugendliche dieser Altersgruppe wurden von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe im Jahr 2012 in 238 Fällen gemeldet. Das war mit 21,6 Prozent mehr als ein Fünftel aller Maßnahmen (2011: 23,3 Prozent). In 205 Fällen bzw. 18,6 Prozent waren es Kinder im Alter von unter 3 Jahren (2011: 15,3 Prozent).
In knapp der Hälfte der Fälle (540 Fälle bzw. 44,5 Prozent) konnten die Kinder und Jugendlichen am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 351 Fällen (28,9 Prozent) mussten jedoch erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Landesamt für Statistik vom 05.06.2013

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Grünes Licht für vertrauliche Geburt

Posted on Juni 5, 2013. Filed under: Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für die so genannte vertrauliche Geburt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete der Ausschuss den entsprechenden Gesetzentwurf (17/12814, 17/13062) in einer noch einmal geänderten Fassung. Der Gesetzentwurf war identisch von der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion in den Bundestag und von der Bundesregierung über den Bundesrat eingebracht worden. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten zwar prinzipiell die gesetzliche Regelung für eine vertrauliche Geburt, enthielten sich aber der Stimme. Sie kritisierten, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Regelungen und Auflagen zu den sogenannten Babyklappen beinhaltet, die vorerst weiterhin geduldet werden sollen.

Das Gesetz soll es Frauen ermöglichen, ihre Kinder in Notlagen vertraulich zur Welt zu bringen. Zudem sieht es den Ausbau von umfassenden und ergebnisoffenen Beratungen für schwangere Frauen vor, um ihnen doch die Chancen für ein Leben mit ihrem Kind zu ermöglichen. Erst nach diesen Beratungen soll den Frauen die vertrauliche Geburt angeboten werden. Die Kosten für die Geburt sowie der Vor- und Nachsorge soll der Bund entsprechend der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl der nach der Geburt ausgesetzten oder getöteten Kinder zu verringern. In Deutschland werden nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts jährlich etwa 20 bis 35 Kinder nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Eine offizielle Statistik existiere nicht, es müsse von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden. Die vertrauliche Geburt soll zudem eine Alternative zu den Babyklappen bieten. Zwischen 1999 und 2010 seien nahezu 1.000 Kinder anonym geboren, in eine Babyklappe gelegt oder anderweitig anonym übergeben worden.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die schwangere Frau ihr Kind unter Angabe eines Pseudonyms entbinden kann. Ihre richtigen Personaldaten sollen zwar vertraulich aufgenommen, aber bis zum 16. Lebensjahres versiegelt aufbewahrt werden. Das Kind soll in aller Regel zur Adoption freigegeben werden. Bei Vollendung des 16. Lebensjahres soll das Kind dann erfahren dürfen, wer seine leibliche Mutter ist, wenn diese dagegen keinen Einspruch einlegt. In diesem Fall soll ein Familiengericht entscheiden, ob die Identität der Mutter weiterhin vertraulich bleiben soll, weil Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Mutter befürchtet werden müssen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 05.06.2013

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Kristina Schröder zieht erste Bilanz nach 500 Tagen Bundeskinderschutzgesetz

Posted on Juni 5, 2013. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: |

Kristina Schröder und Birgit Zeller mit Kindern und Jugendamtsmitarbeitern. Foto: BMFSFJ

Rund 500 Tage nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zu einer ersten Bilanz eingeladen. Ziel des Gesetzes ist es, durch Unterstützungsangebote und verlässliche Netzwerkstrukturen den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern.

Bei der Veranstaltung „500 Tage Bundeskinderschutzgesetz – Erfolge und Potentiale“ am 5. Juni diskutierten in Berlin Vertreterinnen und Vertreter aus Ländern, Kommunen, Jugendämtern und der Wissenschaft die Wirkungen des Gesetzes. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Evaluation vorzulegen.

„Kinder brauchen Schutz von Anfang an“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Mit dem Bundeskinderschutzgesetz haben wir die Rahmenbedingungen dafür verbessert, dass Kinder bestmöglich geschützt sind. Wir bauen auf eine enge Zusammenarbeit aller, die für den Kinderschutz in Deutschland verantwortlich sind. Eine ganz besonders wichtige Rolle nehmen dabei die Familienhebammen ein. Sie begleiten Familien im ersten Lebensjahr des Kindes, wenn sich abzeichnet, dass die Eltern überfordert sind und von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen würden. Ich freue mich deshalb besonders, dass inzwischen fast 1600 Familienhebammen fortgebildet wurden.“

Das Bundeskinderschutzgesetz
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es stärkt den nachhaltigen und aktiven Schutz von Kindern in Deutschland. Dabei setzt es gleichermaßen auf Prävention und Intervention. Frühe Hilfen – insbesondere der Ausbau des Einsatzes von Familienhebammen und die Weiterentwicklung verlässlicher Netzwerke – sollen dafür sorgen, dass Familien praktisch und alltagsnah unterstützt werden und Kinder gesund und sicher aufwachsen können.

Für den Zeitraum 2012 bis 2015 stellt das Bundesfamilienministerium insgesamt 177 Millionen Euro für den bundesweiten Ausbau des Familienhebammennetzwerkes zur Verfügung. Mit diesem Geld entstehen vor Ort viele neue Konzepte und Angebote, mit denen junge Familien wirksam unterstützt werden.

Fachdialog „500 Tage Bundeskinderschutzgesetz“ in Berlin
Bei der Fachveranstaltung „500 Tage Bundeskinderschutzgesetz – Erfolge und Potentiale“ in Berlin präsentieren sechs Jugendämter aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands erfolgreiche Beispiele, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wurde. Die Jugendämter in Deutschland werden das Thema Kinderschutz auch im Rahmen ihrer Aktionswochen im Juni 2013 aufnehmen. Diese stehen unter dem Motto „Das sind uns die Kinder wert!“. In den Aktionswochen werden örtliche und regionale Schwerpunkte der Jugendämter vorgestellt. Hierzu gehören der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Kinderschutz, die Hilfen zur Erziehung und die Vernetzung der Akteure, die für das Wohl der Kinder Verantwortung tragen.

Quelle: Meldung des BMFSFJ vom 05.06.2013

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Bayern: Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche auch 2012 gestiegen

Posted on Juni 4, 2013. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2012 wurden in Bayern insgesamt 3 046 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, sind das rund 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr. In 54 Prozent der Fälle waren weibliche Minderjährige betroffen. Der häufigste Grund für eine vorläufige Schutzmaßnahme lag in der Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils.

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wurden im Laufe des Jahres 2012 in Bayern insgesamt 3 046 vorläufige Schutzmaßnahmen durchgeführt. Verglichen mit dem Vorjahr mit insgesamt 2 982 Fällen, entspricht dies einer Zunahme von rund 2,1 Prozent. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gestiegen: Gegenüber 2002 (1 692 Fälle) wurden im Jahr 2012 80 Prozent mehr vorläufige Schutzmaßnahmen ausgesprochen.


Mädchen sind von vorläufigen Schutzmaßnahmen etwas öfter betroffen als Jungen. Im Jahr 2012 waren dies 1 649 Mädchen (54 Prozent) und 1 397 Jungen (46 Prozent).

Bei der überwiegenden Zahl der Maßnahmen (3 005) handelte es sich um Inobhutnahmen, in 41 Fällen wurden die Kinder und Jugendlichen vom Jugendamt aufgrund einer Gefährdung den Personenberechtigten, z.B. den Eltern, auch gegen deren Willen weggenommen (Herausnahmen). Von den 3 005 Inobhutnahmen erfolgten 500 auf eigenen Wunsch des Minderjährigen und 2 505 aufgrund einer Gefährdung.

Die drei häufigsten Gründe – Doppelnennungen sind möglich – für eine vorläufige Schutzmaßnahme waren die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (1 245 Fälle), die Vernachlässigung des Minderjährigen (380 Fälle) und Beziehungsprobleme (348 Fälle).

Weitere Informationen zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen in Bayern finden Sie auch in unserer Online-Datenbank GENESIS unter: www.statistikdaten.bayern.de/genesis

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 04.06.2013

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terre des hommes: Deutschland muss Regelungslücken bei Auslandsadoptionen schließen

Posted on Juni 4, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

20 Jahre Internationales Haager Adoptionsabkommen

Osnabrück, 28. Mai 2013 – Das internationale Haager Adoptionsabkommen ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen fachlich fragwürdige und kriminelle Auswüchse des internationalen Adoptionswesens. Es gibt allerdings in Deutschland immer noch Fälle, bei denen die Adoption unter Umgehung des Haager Adoptionsabkommens durchgeführt wird. Diese Regelungslücken müssen endlich geschlossen werden. Die deutsche Gesetzgebung zu Auslandsadoptionen muss so harmonisiert werden, dass das Haager Adoptionsabkommen das allein gültige Regelungswerk ist. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Staaten, die an internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren beteiligt sind, dem Abkommen beitreten und die Standards uneingeschränkt umsetzen. Dies erklärte das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung des Abkommens am 29. Mai.

»Das Haager Adoptionsabkommen hat das Ziel, Auslandsadoptionen bestmöglich im Sinne der Kinder zu regeln und illegale Praktiken wie den internationalen Adoptionskinderhandel zu unterbinden. Dieses wichtige Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Schlupflöcher geschlossen werden, mit denen Bestimmungen des Abkommens umgangen werden können«, erklärte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende von terre des hommes. »Auch Deutschland ist hier gefordert, denn nach wie vor wird bei uns gegen das Haager Adoptionsabkommen verstoßen. Es muss sichergestellt werden, dass keine Auslandsadoptionen unter Umgehung staatlich anerkannter Vermittlungsstellen durchgeführt werden. Adoptionen ohne fachliche Begleitung und Prüfung des familiären Umfeldes des Kindes wie auch der adoptierenden Eltern widersprechen dem Kindeswohl diametral«, so Danuta Sacher.

terre des hommes hat zwischen 1967 und 1998 mehr als 2.800 Waisen und verlassene Kinder aus verschiedenen Ländern an Adoptiveltern in Deutschland vermittelt und sich für die Verabschiedung des Haager Adoptionsabkommens eingesetzt. »Wir wissen aus unserer langjährigen internationalen Programmarbeit um die Gefahren des Kinderhandels und die große Nachfrage nach schnellen Auslandsadoptionen insbesondere nach Katastrophen wie dem Erdbeben in Haiti 2010. Um Kinder vor Schleppern und Menschenhändlern zu schützen, die ihre Not ausnutzen, dürfen Auslandsadoptionen niemals privat und unter Umgehung der gesetzlichen Standards erfolgen«, sagte Danuta Sacher.

Das »Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption« wurde am 29. Mai 1993 beschlossen. Es regelt die Zusammenarbeit von Staaten bei Auslandsadoptionen. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, d.h. vorrangig muss im Herkunftsstaat des Kindes geklärt werden, ob dort eine angemessene Versorgung, Pflege und Unterbringung möglich ist. Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in Betracht. Gleichzeitig verpflichtet sich der Aufnahmestaat, die Adoptionsbewerber durch Fachstellen auf ihre Eignung zu überprüfen. Deutschland hat es im November 2001 ratifiziert, gesetzliche Gültigkeit erhielt es zum 1. März 2002. Mittlerweile sind 90 Staaten dem Haager Adoptionsabkommen beigetreten.

Quelle: Pressemitteilung von terre des hommes vom 28.05.2013

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Russland will Adoption für Homosexuelle verbieten

Posted on Juni 3, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Dass russische Kinder homosexuelle Adoptiveltern bekommen, will die Regierung in Moskau verhindern. Ein Sprecher von Vizepremierministerin Olga Golodets kündigte entsprechende Änderungen am Adoptionsrecht für ausländische Eltern an. Ein Zusatz zum Adoptionsgesetz solle im Herbst dem Parlament vorgelegt werden. Bereits im April hatte Präsident Putin die Einführung der Homo-Ehe in Frankreich als „gegenläufig zu russischen Werten“ bezeichnet.

Quelle: Deutschlandradio Kultur vom 02.06.2013

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Bodenseekreis sucht Pflegeeltern: Infoabend am 12.06.

Posted on Juni 2, 2013. Filed under: Baden-Württemberg, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Das Jugendamt des Bodenseekreises sucht engagierte und aufgeschlossene Vollzeit-Pflegeeltern für Kinder und Jugendliche in Not. Für Interessenten, die sich vorstellen könnten, Pflegekinder bei sich aufzunehmen, gibt es am Mittwoch, 12. Juni 2013 einen Informationsabend im Landratsamt in der Friedrichshafener Albrechtstraße 77. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr im Eingangsbereich. Bei dem Termin werden die verschiedenen Formen der Pflege und der Bewerbungsablauf vorgestellt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bei einer Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche in eine andere Familie vermittelt und dort durchgängig betreut. „Derzeit haben wir im Bodenseekreis etwa 85 Familien, die Kindern und Jugendlichen auf diese Weise ein befristetes oder sogar dauerhaftes Zuhause geben“, erklärt Marion Jockers vom Kreisjugendamt. „Es wäre aber schön, wenn es noch mehr aufnahmebereite Familien gäbe, denn wir achten sehr darauf, dass Pflegekind und -familie gut zueinander passen“, so Jockers weiter.

Die Gründe, die eine Vollzeitpflege in einer fremden Familie notwendig machen können, sind vielfältig: Überforderung, psychische Erkrankung oder Erziehungsunfähigkeit der Eltern kommen ebenso vor wie sexueller Missbrauch oder Misshandlung. In solch einem Fall leitet das Jugendamt diese Hilfsmaßnahme ein. Die Experten der Behörde begleiten und beraten dann das Pflegekind, die Pflegefamilie und die leiblichen Eltern während des gesamten Pflegeverhältnisses. Die Pflegeeltern übernehmen damit eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für die Jugendhilfe und erhalten dafür auch ein Pflegegeld. Um die Pflegeeltern auf diese Aufgabe vorzubereiten, bietet das Jugendamt Qualifizierungskurse an, in denen sich die Bewerber unter anderem mit erfahrenen Pflegeeltern austauschen können.

Weitere Informationen zum Thema Vollzeitpflege beim Kreisjugendamt: Barbara Heinzelmann, Tel.: 07541 204-5646 oder Marion Jockers, Tel.: 07541 204-5058.

Quelle: Meldung des Bodenseekreises vom 29.05.2013

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Fachtag „Pflegekinderhilfe in Deutschland“ am 10.07. in Münster

Posted on Juni 1, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Die Fachhochschule Münster veranstaltet in Kooperation mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen am 10.07. in Münster einen Fachtag „Pflegekinderhilfe in Deutschland„. Er wird unter der Überschrift „Öffentliche Erziehung im privaten Rahmen – Welche Anforderungen stellen sich an diese besondere Hilfeform?“ stehen.

Bundesweit wird für Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können, als Alternative zur Heimerziehung eine familiäre Betreuungsform in Pflegefamilien gesucht. Die neuen Forschungsergebnisse im Bereich der Pflegekinderhilfe zeigen deutlich, dass die Pflegekinderdienste zwar vielfältig organisiert sind, für nachvollziehbare und transparente Handlungsschritte allerdings noch allgemein gültige Qualitätsstandards entwickelt werden müssen. Auch mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 ist die Praxis aufgefordert, sich weiterzuentwickeln und die neuen gesetzlichen Rahmungen umzusetzen. Insbesondere für die Hauptakteure (Kind, Pflegepersonen, leibliche Eltern, Vormund, Fachkräfte) liegt ein hoher Nutzen in der Qualitätsentwicklung, damit Kernaufgaben der Pflegekinderhilfe wie Vorbereitung und Auswahl, Vermittlung eines Kinder, Beratung, Umgang mit der Herkunftsfamilie und Kinderschutz einen fachlich erweiterten Handlungsrahmen erhalten.

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen und die Fachhochschule Münster möchten mit einem gemeinsamen Fachtag die aktuellen Entwicklungen aufgreifen und mit den Fachkräften und Vertretern/ innen der Wissenschaft diskutieren.

Am Vormittag richet sich der erste Blick auf veränderte Familienbilder, die auch Herkunftsfamilien und Pflegefamilien tangieren.

Der zweite Blick geht in Richtung „Professionalisierung der Dienste“. Dabei wird die Anforderung an Pflegefamilien, privat und familiär zu sein und dabei gleichzeitig professionell zu handeln, unter die fachliche Lupe genommen.

Am Nachmittag bieten Foren zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen der Pflegekinderhilfe die Möglichkeit, bereits bestehende
Konzepte bzw. Best Practice Beispiele kennen zu lernen und in den fachlichen Austausch zu gehen.

Anmeldeschluss ist am 24.06.

nähere Informationen

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CDU Schleswig Holstein: Öffentliche Anerkennung für die Leistung von Pflegefamilien ist dringend notwendig

Posted on Juni 1, 2013. Filed under: Pflegefamilie, Politik, Schleswig-Holstein |

Anlässlich des am 01. Juni 2013 stattfindenden ersten landesweiten Tags der Pflegefamilie (wir berichteten) erklärt die CDU-Sozialpolitikern Heike Franzen:

„Pflegeeltern tragen eine große Verantwortung, wenn sie Kinder in ihre Familien aufnehmen. 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag – Urlaub oder eine Pause von dieser Aufgabe gibt es nicht. Für diesen Einsatz spreche ich allen Pflegeeltern in Schleswig-Holstein meinen größten Dank aus.“

Die Zahl der Kinder, die in Deutschland aus ihren Familien genommen werden müssen und in Pflegefamilien aufwachsen, steige stetig. Alleine in Schleswig-Holstein sei die Zahl der Kinder, die eine Pflegefamilie suchen, in den vergangenen fünf Jahren um 25 Prozent gestiegen. Was fehle, seien jedoch Pflegefamilien, die diesen Kindern eine Chance geben, in einer Familie aufzuwachsen. Diese Familien verdienten neben Dank und Respekt aber auch die notwendigen unterstützenden Maßnahmen durch die Träger der Jugendhilfe.

„Gut begleitete Pflegefamilien können gute Arbeit leisten. Da ich selbst viele Jahre Pflegemutter war, weiß ich, wie anstrengend und nervenaufreibend diese Aufgabe sein kann. Dennoch wünsche ich mir, dass sich noch mehr Familien für die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden. Es gibt nichts Schöneres als mitzuerleben, dass ein Kind eine zweite Chance auf eine Kindheit in einer Familie hat und seinen Weg gehen kann“, so Franzen abschließend.

Quelle: Pressemeldung der CDU Schleswig-Holstein vom 31.05.2013

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Weiterbildung zum Systempädagogischen Berater „Mit zwei Familien leben“

Posted on Juni 1, 2013. Filed under: Baden-Württemberg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Die Weiterbildung der Gemeinnützigen Gesellschaft für systemische Sozialpädagogik vermittelt das systemische Konzept der familiären Fremderziehung von Enamaria Weber-Boch „Mit zwei Familien leben„. Für 2013 sind zwei Kurse geplant, im Großraum Stuttgart (Beginn im September) und im Raum Ostwestfalen/Lippe (Beginn im Oktober).

Inhalte der 5 Wochenendseminare:

  1. Die Grunddynamiken der familiären Fremderziehung aus systemischer Sicht.
  2. Erzieherische Qualitätsstandards für Kinder und Jugendliche in der Fremderziehung.
  3. Grenzen und Möglichkeiten im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen.
  4. Eltern stärken und Kinder entlasten.
  5. Umgang mit dem Projektionsgeschehen in der familiären Fremderziehung.

Mit dieser Weiterbildung werden differenzierte Kenntnisse im Bereich der systemischen Fremderziehung vermitteln. Sie wendet sich an Pflegeelternberater/innen, Einrichtungsleiter/innen und soziale Betreuungskräfte, wie z.B. Pflegeeltern, Erziehungsstelleneltern, Sonderpflegeeltern und Heimeltern.

nähere Informationen

 

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