Archive for Oktober 2013

Abschlussbericht des Sonderausschusses Chantal

Posted on Oktober 31, 2013. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Publikationen, Verschiedenes |

Das Hamburger Abendblatt berichtet im Artikel „Die Lehren aus dem Tod von Pflegekind Chantal“ vom 22.10.2013 vom Abschlussbericht des Sonderausschusses Chantal.

Darin wird der Senat aufgefordert, ein umfassendes Pflegekinderkonzept zu erstellen. Als Eckpunkte dafür werden etwa Besonderheiten bei Verwandtschaftspflege, Arbeit mit der Herkunftsfamilie und Unterstützungsangebote für Pflegeeltern genannt.

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Online Petition der IGfH zur Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Oktober 31, 2013. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) verfasste eine Stellungnahme gegen die „Geschlossene Unterbringung“ von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe und stellte diese in den Monaten Juni und Juli im Internet zur Unterzeichnung ein (vgl. Forum Erziehungshilfen 4/2013). Nach Abschluss der Frist wurde die Petition von über 2.700 Personen unterschrieben.

Dies macht deutlich, dass Maßnahmen bei denen Kinder und Jugendliche hinter verschlossenen Türen im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden, auf breite Gegenwehr in der Fachwelt wie in der allgemeinen Öffentlichkeit stoßen.

Im Fortgang wurden nun die jeweiligen Ausschüsse in den Länderministerien, die Landesjugendämter sowie das Bundesministerium angeschrieben und über die Petition in Kenntnis gesetzt. Verbunden war dieses mit der Aufforderung, dass sie sich als politisch Verantwortliche wie auch als Fachverwaltung dieser Position anschließen, um zu verhindern, dass derartige Einrichtungen zugelassen werden bzw. dass Kinder oder Jugendliche in solche Einrichtungen eingewiesen werden.

Zudem erschien Ende November des Jahres die Neuauflage der 1995 im Eigenverlag der IGfH erschienenen Publikation „Argumente gegen geschlossene Unterbringung in Heimen der Jugendhilfe“. Die erweitere Neuauflage, welche wiederum von einer Arbeitsgruppe der IGfH verfasst wurde, trägt den Titel „Argumente gegen geschlossene Unterbringung und Zwang in den Hilfen zur Erziehung. Für eine Erziehung in Freiheit“. Der Band umfasst ca. 96 Seiten und ist im Buchhandel ab Dezember 2013 unter der ISBN 978-3-925146-85-5 zum Preis von 12,- Euro zu beziehen.

Quelle: ForE-Online 10-2013 vom 31.10.2013

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Weihnachten ist nicht mehr weit – Unterstützen Sie PFAD durch Ihren Einkauf bei AMAZON

Posted on Oktober 30, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

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Herzlichen Dank!

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Starke Wuppertaler gesucht – Neue Initiative für Pflegekinder

Posted on Oktober 30, 2013. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Wuppertaler Kinder brauchen ein Zuhause! Vor allem Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, sollen nicht auch noch ihre vertraute Heimat verlieren.

Das ist das Ziel der neuen Initiative für Pflegekinder. Die hat sich aus Stadt Wuppertal und den drei freien Trägern Alpha e.V., Sozialdienst katholischer Frauen e.V. und die Wichernhaus gGmbH gegründet.

Einzeln waren alle drei bisher auch schon in der Vermittlung und Betreuung von Pflegekindern tätig. Dies soll nun gemeinschaftlich in enger Kooperation geschehen. Mit der gemeinsamen Werbekampagne „Starke Wuppertaler gesucht“ beginnt das gemeinschaftliche Engagement. Gesucht werden Familien, Paare, Männer und / oder Frauen, die ihr Leben für ein Pflegekind öffnen können und wollen. Gesucht werden aber auch starke Wuppertaler Männer und Frauen, die sich für das Thema engagieren, die diskutieren und das Interesse am Thema wecken und wach halten. Wir wollen Pflegekinder und ihre (Pflege-) Familien stärken.

Mit Plakaten, Radio- und Kinospot startet die Wuppertaler Kampagne für Pflegekinder am 28.10.2013. Alle Interessierten können sich telefonisch unter 563 7788 oder im Internet unter www.starke-wuppertaler.de informieren. Am 13.11.2013 findet um 19.00 Uhr am Neumarkt 10, Raum 200 die erste Infoveranstaltung statt.

Quelle: Pressebericht vom 28.10.2013

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Erfahrungsaustausch zur Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien mit Migrationshintergrund

Posted on Oktober 30, 2013. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Das Jugendamt Bielefeld hat eine Stelle zur Gewinnung von Pflegefamilien für Kinder mit Migrationshintergrund eingerichtet. Es ist an einem Erfahrungsaustausch mit anderen Jugendämtern interessiert, die bereits Erfahrungen mit dieser Arbeit von Pflegefamilien haben bzw. ebenfalls einen solchen Schwerpunkt planen. Für den 13.12.2013 ist ein Informations- und Arbeitstreffen zu dem Thema geplant.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Mail an das Jugendamt Bielefeld unter folgender E-Mail Anschrift: Berit.wittorf-woestenfeld@bielefeld.de

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Pflegeeltern in Hannover gesucht – Infoveranstaltung am 05.11.

Posted on Oktober 30, 2013. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Der Pflegekinderdienst des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) der Landeshauptstadt Hannover sucht (Ersatz-) Familien, die Kindern für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer ein neues Zuhause geben können.

Für Interessierte bietet der KSD am Dienstag (5. November), 17 bis 19 Uhr, eine Informationsveranstaltung an im Fachbereich Jugend und Familie, Pflegekinderdienst, Nikolaistraße 14, 30159 Hannover (Eingang Karolinenstraße 2).

Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Informationen gibt es unter der Telefonnummer 168-41550 und im Internet unter www.Pflegekinder-Hannover.de.

Quelle: Hannover Zeitung  vom 28.10.2013

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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Herausforderungen an die Gestaltung der stationären erzieherischen Hilfen

Posted on Oktober 29, 2013. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. hat eine Broschüre herausgegeben, die sich mit der Gestaltung der stationären erzieherischen Hilfen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen befasst.

Auf wenigen Seiten beschreibt die Broschüre etwa die Mitverantwortung für kulturelle und religiöse Vielfalt, die Herausforderungen im pädagogischen Alltag sowie das Angebot von Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten.

Sie kann auf den Seiten der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. heruntergeladen werden.

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Hilfen und Beratungen zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe 2012 in den Ländern Berlin und Brandenburg

Posted on Oktober 28, 2013. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , |

Im Land Brandenburg wurden im Jahr 2012 insgesamt 33 066 jungen Menschen erzieherische Hilfen und Beratungen gewährt, von denen 16 367 im Laufe des Jahres beendet wurden. Zu 54,8 Prozent waren männliche Personen betroffen. Erziehungsberatungen bildeten mit einem Anteil von 36,1 Prozent den Schwerpunkt, gefolgt von der sozialpädagogischen Familienhilfe mit 23,0 Prozent. 4 037 junge Menschen (12,2 Prozent) erhielten eine Heimerziehung bzw. wurden in sonstigen Wohnformen betreut. Soziale Gruppenarbeit und intensive sozialpädagogische Einzelarbeit fanden dagegen nur wenig Anwendung (0,8 bzw. 0,5 Prozent). Am größten war der Bedarf an Hilfen und Beratungen mit 37,3 Prozent in den Altersgruppen der Neun- bis unter 15-Jährigen (darunter 57,3 Prozent männliche junge Menschen).

Wie das Amt für Statistik weiter mitteilt, wurden 45,6 Prozent der 28 869 gewährten Hilfen von Familien mit nur einem Elternteil in Anspruch genommen, gefolgt von Elternpaaren mit 29,2 Prozent. Die wichtigsten Gründe für die Hilfegewährung waren eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Sorgeberechtigten (20,0 Prozent), Belastungen der jungen Menschen durch familiäre Konflikte (12,9 Prozent) sowie Entwicklungsauffälligkeiten und seelische Probleme der jungen Menschen (12,4 Prozent). 663 Hilfen und Beratungen (4,6 Prozent) erfolgten wegen Unversorgtheit der jungen Menschen.

In Berlin wurden im Jahr 2012 insgesamt 50 019 jungen Menschen Hilfen und Beratungen gewährt. 55,0 Prozent von ihnen waren männlich. Die Erziehungsberatung stellte mit 45,7 Prozent den größten Hilfe- und Beratungsanteil, gefolgt von sozialpädagogischer Familienhilfe (20,7 Prozent) und der Hilfeart Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform (11,9 Prozent). Soziale Gruppenarbeit und intensive sozialpädagogische Einzelarbeit fanden dagegen nur wenig Anwendung (1,8 bzw. 0,3 Prozent). Mit 36,9 Prozent nutzten auch in Berlin junge Menschen im Alter von neun bis unter 15 Jahren am häufigsten Hilfen zur Erziehung (darunter 57,5 Prozent männliche junge Menschen).

Von 44 453 gewährten Hilfen und Beratungen zur Erziehung 2012 im Land Berlin fiel mit 50,8 Prozent der größte Teil auf Familien mit nur einem Elternteil, gefolgt von Elternpaaren mit 28,8 Prozent. Die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte war in Berlin der Hauptgrund für die Hilfeinanspruchnahme (20,5 Prozent ), gefolgt von eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit 14,4 Prozent und schulischen/beruflichen Problemen der jungen Menschen (11,1 Prozent). Wegen Unversorgtheit wurden 976 Hilfen und Beratungen in Anspruch genommen (4,7 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 28.10.2013zur

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„Wie kann Traumapädagogik betroffenen Kindern helfen?“ am 11.12. in Hamburg

Posted on Oktober 27, 2013. Filed under: Fortbildung, Gesundheit, Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

„Wie kann Traumapädagogik betroffenen Kindern helfen?„, dieser Frage geht  Jessika Distelmeyer am 11.12. in Hamburg nach. Veranstalter des Kurses ist PFIFF.

An diesem Abend werden die Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der traumasensiblen Pädagogik und pädagogischen Begleitung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen vermittelt. Die wichtigsten Grundsätze und notwendigen Fähigkeiten werden vorgestellt und im Hinblick auf eine Anwendung in der praktischen Begleitung diskutiert.

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„Die Lebensgeschichte unserer Kinder – vom Umgang mit Herkunftseltern und Biographiearbeit“ am 16.11. in Schmalkalden

Posted on Oktober 26, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Thüringen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Thüringen e.V. veranstaltet am 16.11. in Schmalkalden eine Fortbildung zum Thema „Die Lebensgeschichte unserer Kinder – vom Umgang mit Herkunftseltern und Biographiearbeit“.

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„Schule macht Stress – Adoptivkinder und ihre Eltern sind häufig überfordert“ am 05.12. in Frankfurt/Main

Posted on Oktober 25, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Hessen, Netzwerke, Schule, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Schule macht Stress – Adoptivkinder und ihre Eltern sind häufig überfordert“ heißt ein Kursangebot des Zentrum Familie/Haus der Volksarbeit e. V. in Kooperation mit der Kath. Familienbildungsstätte Frankfurt und dem Fachteam Adoption des Jugend- Und Sozialamtes der Stadt Frankfurt am Main. Es findet am 05.12. in Frankfurt/Main statt und wird von Prof. Dr. Annelinde Eggert-Schmid Noerr geleitet.

Manchmal reagieren Adoptivkinder ganz besonders sensibel auf Anforderungen und Leistungserwartungen und verweigern sich. Bei schulischen Dingen entsteht da schnell eine Spirale von Druck für die ganze Familie, aber auch im Familienalltag ist es schwer auszuhalten, wenn kindliche Neugier und Wissensdrang behindert werden von Ängsten und seelischen Nöten.
Wie können Eltern ihren Kindern konstruktive Unterstützung bieten ohne selbst wieder Druck auszuüben? Wie entwickelt sich ein positives Selbstkonzept und kann man von Besonderheiten bei Adoptivkindern sprechen?
Die Referentin gibt fachliche Inputs aus der Entwicklungspsychologie und thematisiert das Verhalten von traumatisierten Kindern. Sie regt an, den eigenen Umgang mit Erwartungen und Stress zu reflektieren und lädt ein zur Diskussion mit den anderen Adoptiveltern.

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„Hilfe – mein Kind hat Pubertät!“ am 07.12. in Stuttgart

Posted on Oktober 24, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Hilfe – mein Kind hat Pubertät!“ heißt das Seminar mit Prof. August Huber, das die Pflegeelternschule Baden-Württemberg am 07.12. in Stuttgart anbieten wird.

Was tun, wenn der junge Mensch immer unzuverlässiger wird, gar Gewalt androht, nachts nicht nach Hause kommt, zuhause sein Zimmer verkommen lässt, Aufgaben in der Hausgemeinschaft verweigert?

In der Pubertät erwacht das eigene Ich, das seinen Weg finden will. Zugleich aber sind gerade unsere Kinder noch sehr unfertig, den eigenen Weg zu wagen. In dieser Zeit wird vorrangig über Versuch und Irrtum gelernt. Das „Ich“ will aus den eigenen Fehlern lernen, was allerdings einen langen Atem der Eltern erfordert.

Können wir den Jugendlichen dem Irrtum überlassen, sollen wir nicht helfend einspringen, um das Schlimmste zu verhüten? Es muss geredet, konfrontiert werden. Es müssen Grundregeln des Zusammenlebens eingefordert werden. Zugleich aber ist es schwer, sich mit all seinen Ansprüchen, Sehnsüchten und, bei unseren Jugendlichen vor allem, auch mit seinen Lebensängsten zurecht zu finden.

Die regelmäßigen Gespräche sind das Medium der Pädagogik; der junge Mensch wird zum Denken angeregt, denn nur darüber kommt er in die Lage, die Verantwortung für sein Leben zu übernehmen. Dies gelingt schrittweise, wenn er etwas ganz Eigenes zustande bringt: Schulabschluss, sportliche Erfolge, Führerschein, Ausbildung, …

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Pflegefamilie bei „Menschen bei Maischberger“

Posted on Oktober 23, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Gesundheit, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

In der gestrigen Sendung „Menschen bei Maischberger“ zum Thema „Das wird nicht erstattet!“ – Immer Ärger mit der Krankenkasse kamen Simone und Ingo Köhler mit ihrer Pflegetochter zu Wort.

Die Eltern von drei Kindern nahmen vor fünf Jahren Romy, ein schwerkrankes Baby, zu sich. Die Lebenserwartung war gering. Da Romy mit einer Zwerchfelllähmung geboren wurde, musste sie permanent an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden. Womit die Familie nicht gerechnet hatte, war der Widerstand der Krankenkasse. „Es ist eigentlich immer ein Kampf“, sagte Simone Köhler.

Lebenswichtige Hilfsmittel oder Medikamente müssen immer wieder begründet werden. Die Familie fühlt sich unter Druck gesetzt und hat den Eindruck, die Kasse wolle ihr Pflegekind wegen der Kosten loswerden. Heute ist Romy sechs Jahre alt und kommt nächstes Jahr in die Schule.

Die Sendung kann in der ARD Mediathek online angeschaut werden.

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2012 be­gann für 517 000 jun­ge Men­schen eine Hil­fe zur Er­zie­hung

Posted on Oktober 23, 2013. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

WIESBADEN – Im Jahr 2012 begann für rund 517 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Das waren gut 2 000 junge Menschen weniger als im Jahr 2011 (– 0,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde damit wie im Vorjahr für 3,3 % der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe neu eingerichtet. Im Jahr 2008 lag dieser Anteil noch bei 3,0 %.

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 65 % die Erziehungsberatung – gut 307 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2012 neu in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % zurück. Rund 55 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 4,0 % mehr als im Jahr 2011. Mit diesen Hilfen wurden etwa 102 000 junge Menschen erreicht.

Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für knapp 52 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2011. Die Hälfte der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Nahezu drei Viertel (74 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Quelle: Destatis vom 21.10.2013

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„Traum-Kind-Schule: Trauma und das Problem, aus Erfahrungen zu lernen“ am 23.11. in Düsseldorf

Posted on Oktober 23, 2013. Filed under: Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Schule, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Die Pflege- und Adoptiveltern NRW e.V. und die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes starten eine dreiteilige Seminarreihe zum Thema „Pflegekind und Schule“.

Beginnen wird die Reihe mit dem Tagesseminar „Traum-Kind-Schule: Trauma und das Problem, aus Erfahrungen zu lernen“ mit Dipl. Psych. Monika Dreiner am 23.11. in Düsseldorf.

Die Referentin erläutert anhand physiologischer Grundlagen des Lernens, welchen Einfluss traumatisierende Erfahrungen auf das Lernen – vornehmlich in der Schule – hat. Dabei geht sie u. a. auf die neuropsychologischen Zusammenhänge, charakterisierende Kennzeichen von Traumatas, resultierende Entwicklungsverzögerungen und / oder Verhaltensauffälligkeiten sowie Möglichkeiten, das Trauma zu bewältigen und Bedingungen, die dem Kind das Lernen erleichtern.

Die Seminarreihe wird in Köln (Frühjahr 2014) und Bonn (Herbst 2014) mit den Referenten Dr. Alheidis von Studnitz und Heinzjürgen Ertmer fortgesetzt.

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Fachkonferenz „Das Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention“ am 20.11. in Berlin

Posted on Oktober 22, 2013. Filed under: Berlin, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Am 19.12.2011 beschloss die UN-Generalversammlung die Möglichkeit einer Individualbeschwerde für Kinder durch ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Ein wichtiger Schritt, damit Kinder sich beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf beschweren können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Bereits am 28. Februar 2013 hat Deutschland die Ratifizierungsurkunde für dieses Individualbeschwerdeverfahren in New York hinterlegt. Nach der 10. Ratifizierung tritt das Verfahren in Kraft und ebnet Kindern endlich den Weg nach Genf. Doch was heißt das konkret? Wie könnte eine Beschwerde nach Inkrafttreten aussehen? Wie können Kinder und Jugendliche ihre Klage vor den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bringen? Welche Rechtsverletzungen können angeklagt werden? Und welche rechtlichen und politischen Schritte sind in Deutschland für die Umsetzung des Individualbeschwerdeverfahrens notwendig?

Friedrich-Ebert-Stiftung, Kindernothilfe und die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland laden am 20.11. von 11 bis 16.30 Uhr in die Landesvertretung Baden-Württemberg nach Berlin ein, um ein Gutachten des Völkerrechtlers Dr. Mehrdad Payandeh zu Fragen des Individualbeschwerdeverfahren mit Verantwortungsträger_innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik zu diskutieren.

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Artikel „Das Rote Kreuz brachte nach dem 2. Weltkrieg 1000 Kinder nach Irland“

Posted on Oktober 22, 2013. Filed under: International, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Verschiedenes |

Das europe online magazin erinnert im Artikel „Das Rote Kreuz brachte nach dem 2. Weltkrieg 1000 Kinder nach Irland“ vom 21.10.2013 an die „Operation Kleeblatt/Operation Shamrock“, durch die auch rund 400 deutsche Kinder nach dem 2. Weltkrieg bei Pflegeeltern in Irland unterkamen, Viele waren Halbwaisen, deren Väter nicht aus dem Krieg zurückkehrten und deren Mütter nicht in der Lage waren, sie zu ernähren.

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Pflegeeltern für minderjährige Mutter mit Kind

Posted on Oktober 22, 2013. Filed under: Jugendhilfe |

Der Weser Kurier berichtete am 26.09.2013 im Artikel „Die Chance des Lebens“ von einer geglückten Unterbringung einer 16-jährigen jungen Mutter mit ihrem Baby bei Pflegeeltern. Diese begleiteten Mutter und Kind für zweieinhalb Jahre.

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„Pflegekinder mit Migrationshintergrund“ am 21.11. in Hamburg

Posted on Oktober 21, 2013. Filed under: Fortbildung, Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Alles ist so anders …“ – Pflegekinder mit Migrationshintergrund heißt ein Fortbildungsangebot mit der Ethnologin Sandra de Vries am 21.11. bei PFIFF Hamburg.

Jeder Mensch ist sozial und kulturell geprägt. Was aber, wenn man sein gewohntes Umfeld verlässt und plötzlich alles anders wird?

Kinder aus anderen kulturellen Kontexten erleben in der Pflegefamilie oft einen mehrfachen Bruch. Tagesabläufe, Vorstellungen und Erziehungsmuster verändern sich. Die Frage der kulturellen Identität stellt sich neu: Wer bin ich, wo gehöre ich hin? Im Alltag kann dies zu sozialen und kulturellen Missverständnissen und Konflikten führen.

Pflegeeltern können durch ihre Haltung und ihr Handeln Spannungen abbauen und die Identität des Kindes stärken. An diesem Abend geht es um die Sensibilisierung für kulturelle Themen und das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Unterstützung des Kindes.

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Familienministerin Altpeter dankt Pflegefamilien in Baden-Württemberg

Posted on Oktober 21, 2013. Filed under: Baden-Württemberg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

Familienministerin Katrin Altpeter hat den Pflegefamilien im Land anlässlich des Pflegekindertages 2013 für ihre Bereitschaft gedankt, benachteiligten Kindern und Jugendlichen einen besseren Start ins Leben zu ermöglichen.

Anlässlich des Pflegekindertages 2013 sagte Altpeter vor Pflegeeltern und Verbandsmitgliedern in Stuttgart: „Kinder haben das Recht darauf, in einem Umfeld aufzuwachsen, in dem sie sich möglichst gesund entwickeln können – dazu gehören Geborgenheit, Anerkennung und Fürsorglichkeit. Wenn diese Voraussetzungen in der eigenen Familie dauerhaft nicht gegeben sind und die Kinder vernachlässigt oder missbraucht werden, dann sind Pflegefamilien oft die letzten Rettungsanker für die Kinder. Sie übernehmen die schwierige Aufgabe, diese Kinder aufzunehmen und in die eigene Familie zu integrieren. Pflegekinder erleben dann oft zum ersten Mal stabile, verlässliche und sichere Beziehungen, die für ihre weitere Entwicklung unverzichtbar sind. Diesem Engagement zolle ich Dank und Respekt.“

In Baden-Württemberg sind 2012 rund 8.500 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien untergekommen. Angesichts der Biographie der Kinder und der Traumatisierungen, die viele von ihnen in ihrem jungen Leben bereits erlitten haben, leiden sie sehr viel häufiger unter behandlungsbedürftigen Verhaltensstörungen als andere Kinder. „Neben der ohnehin schon großen Herausforderung, ein Kind in die eigene Familie aufzunehmen, sind die seelischen Verletzungen dieser Kinder eine zusätzliche Herausforderung für die Pflegefamilien“, so die Ministerin.

Eine große Hilfe für Pflegefamilien sei daher der Austausch mit anderen Engagierten – etwa in den drei Betroffenen-Verbänden in Baden-Württemberg, PFAD, KiAP und Pflegeelternschule. Den Zusammenschluss dieser drei Organisationen zu einer Landesarbeitsgemeinschaft begrüßte die Ministerin: „Sie bündeln die Interessen der Pflegekinder und Pflegefamilien in unserem Land und können sich noch besser als bisher für die Rechte der Kinder einsetzen.“

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte auch für die Landesregierung ein wichtiges Ziel ist. Die Landesregierung hat deshalb das Jahr 2014 zum „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“ ausgerufen. Es wird unter Federführung des Sozialministeriums gemeinsam mit Verbänden, Vereinen, Schulen und Kommunen veranstaltet. Einen inhaltlichen Schwerpunkt will die Ministerin auf das Recht der jungen Menschen auf Partizipation legen, also das Recht, sich altersangemessen an den Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen – in der Schule, in Vereinen, in den Kommunen und in den Familien. Das ganze Jahr über werden überall im Land Veranstaltungen mit und für Kinder durchgeführt werden.

Ministerin Altpeter will die Kinderrechte in der Landesverfassung verankern und die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung festschreiben.

Weitere Informationen
Die Unterbringung in Pflegefamilien ist Teil des Angebots der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn Entwicklungs- oder Beziehungsprobleme in Familien nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfsangebote wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfen oder Tagesgruppenbetreuung zu bewältigen sind, bietet die Kinder- und Jugendhilfe stationäre Hilfsangebote an. Dazu zählen die Vollzeitpflege in anderen Familien (rund 8.500 Fälle im Jahr 2012) und die Heimunterbringung oder Erziehung in betreuten Wohnformen (rund 10.700 Fälle im Jahr 2012).

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 16.10.2013

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Stellungnahme der AGJ: „Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen“

Posted on Oktober 21, 2013. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

GESAMTZUSTÄNDIGKEIT DER KINDER- UND JUGENDHILFE FÜR ALLE KINDER UND JUGENDLICHEN
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe  AGJ zur aktuellen Diskussion

I. Vorbemerkung

Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Welche Voraussetzungen und Bedingungen bezogen auf die Kinder- und Jugendhilfe für ein inklusives Leistungssystem notwendig sind, erschöpft sich nicht in einer Debatte zur Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen. Der Abbau der bisherigen Zuständigkeitsaufspaltung und der dadurch bedingten Segregation von Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung oder Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer oder ohne Behinderung in zwei verschiedene Leistungssysteme erscheint jedoch wichtiger denn je, auch als wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Inklusionsleitgedankens. Bewirken doch bislang die Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe eher exkludierende Effekte.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ spricht sich daher für eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen aus (siehe bereits Positionspapier der AGJ, 2011)1 und greift in der vorliegenden Stellungnahme die zentralen Aspekte der aktuellen Debatte zur Gesamtzuständigkeit sowie die Ergebnisse und Empfehlungen der von der ASMK und JFMK eingesetzten Arbeitsgruppe „Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung“ auf.

II. Umsetzung einer Gesamtzuständigkeit im System der Kinder- und Jugendhilfe

Ziel einer Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen im System der Kinder- und Jugendhilfe muss das Angebot von bedarfsgerechten, individuellen und passgenauen Leistungen sein, um eine aktive, uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen und dazu zu befähigen. Neben einer dafür notwendigen Haltung und Bereitschaft aller beteiligten Akteure müssen gesetzliche Regelungen die Grundlage bilden.

1. Einführung eines neuen Leistungstatbestandes „Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe“
Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, einen neuen Leistungstatbestand „Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe“ im SGB VIII einzuführen, wird positiv bewertet und sollte weiter diskutiert werden. Mit diesem Vorschlag geht für die Kinder- und Jugendhilfe die Herausforderung einher, Leistungstatbestände zu interpretieren, die einer Harmonisierung bedürfen und auch unter dem Aspekt der Identität sowie deren Veränderung zu diskutieren sind.

Ziel einer Zusammenführung der Leistungen Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB XII ist, nicht mehr zwischen einem erzieherischen und einem behinderungsbedingten Hilfebedarf zu unterscheiden. Vielmehr kann die Vereinheitlichung der verschiedenen Leistungstatbestände eine Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung befördern und ihre Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten verbessern. Insbesondere wird der ganzheitliche Blick auf die Entwicklung und Lebenssituation des Kindes oder Jugendlichen befördert.

Im Hinblick auf die Systematik und Struktur des neuen Leistungstatbestandes ist zu empfehlen, die Tatbestandsvoraussetzungen je differenziert nach dem erzieherischen Bedarf, dem Bedarf wegen einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung für die Leistungsansprüche zu beschreiben.

Bei den Rechtsfolgen ist zu begrüßen, dass auch die Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe eine ganzheitliche Perspektive einnehmen und jenseits von einer Behinderung oder deren Grad die Entwicklung des einzelnen Kindes oder Jugendlichen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern können. Auch die AGJ empfiehlt, hierbei an dem Modell eines teiloffenen Leistungskatalogs festzuhalten, wie ihn bspw. §§ 27 ff. SGB VIII und § 54 Abs. 1 SGB XII kennen.

2. Anspruchsberechtigung
Die Anspruchsberechtigung im SGB VIII ist für die Leistungen der Hilfen zur Erziehung (Personensorgeberechtigte als Anspruchsberechtigte) und der Eingliederungshilfe (Kinder und Jugendliche als Anspruchsberechtigte) unterschiedlich geregelt. Der neue Leistungstatbestand „Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe“ soll sich nach Empfehlung der Arbeitsgruppe (nur noch) einheitlich an Kinder und Jugendliche als Anspruchsberechtigte richten. Kinder und Jugendliche sind immer auch Adressatinnen und Adressaten der Leistungen und daher ist zu begrüßen, dass ihnen eine eigene Anspruchsinhaberschaft eingeräumt wird.

Aber neben diesem eigenständigen Recht der Kinder und Jugendlichen auf „Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe“ haben in jedem Fall auch die Eltern Bedarf nach Unterstützung bei der Förderung der Entwicklung und Teilhabe ihres Kindes. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert die Mitgliedstaaten ausdrücklich auf, die Eltern und andere Personensorgeberechtigte bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen (Art. 18 Abs. 2 UN-KRK). Daher sollte auch im Rahmen des neuen Leistungstatbestandes sichergestellt sein, dass den Personensorgeberechtigten die bislang gesetzlich geregelten Leistungen auch weiterhin – nicht nur als Anspruch ihrer Kinder, sondern auch als Leistung für sie – zur Verfügung stehen.

3. Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises anhand des Wesentlichkeitskriteriums
Der Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe ist nach § 53 SGB XII und der dazugehörigen Eingliederungshilfe-Verordnung mit einem Wesentlichkeitskriterium verbunden. Nur diejenigen Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder davon bedroht sind, können einen Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII geltend machen. Für eine nicht wesentliche Behinderung verbleibt es nach § 53 Abs. 1 S. 2 SGB XII bei einer Ermessensleistung. Keine Rolle spielt bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Teilhabebeeinträchtigung, ob und mit welchen Anteilen sich diese bei einer Mehrfachbehinderung aus einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ergibt.

Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB VIII haben Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist (§ 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII). Damit wird auch in der Kinder- und Jugendhilfe der zweigeteilte Begriff der Behinderung als Leistungsvoraussetzung verwendet, jedoch nicht mit dem Merkmal „wesentlich“ verknüpft.

Gegen eine weitere Anwendung des Wesentlichkeitskriteriums im Rahmen des neuen Leistungstatbestandes „Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe“ im Hinblick auf Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung spricht, dass somit auch weiterhin eine problematische Differenzierung zwischen geistiger und seelischer Behinderung notwendig wäre, die dem Ziel der Normalisierung zuwider liefe. Zudem ist dies insbesondere bei jungen Kindern abzulehnen, da in dieser Lebensphase eine Differenzierung kaum möglich ist und eine frühzeitige „Zuordnung und damit Manifestierung“ der geistigen Behinderung vermieden werden sollte.

Bei einem einheitlichen Leistungstatbestand der Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe sind die Schwellen für den Hilfebedarf sowohl im Hinblick auf die Entwicklung als auch die Teilhabebeeinträchtigungen neu zu definieren. Schon heute werden die Hilfen zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII oder die Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 1 SGB VIII nur bei tatsächlichem Vorliegen eines Bedarfs an Unterstützung durch öffentliche Hilfen gewährt. Die AGJ vermag daher nicht zu erkennen, weshalb trotz dieser Schwellen bei einem Wegfall des Wesentlichkeitskriteriums bei Teilhabebeeinträchtigungen wegen geistiger und/oder körperlicher Behinderung dies zu einer Ausweitung der Ansprüche im Vergleich zur derzeitigen Leistungsgewährungspraxis nach SGB XII führen würde.

4. Anwendbarkeit des SGB IX
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Rehabilitationsträger im Sinne des SGB IX (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX). Auf die Gewährung von Eingliederungshilfe wegen (drohender) seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII sind die Verfahrensvorgaben des SGB IX daher anwendbar. Dies gilt nicht für den Bereich der Hilfen zu Erziehung.

Im Hinblick auf eine Zusammenführung der Eingliederungshilfen im System der Kinder- und Jugendhilfe ist daher zu klären, inwieweit die Regelungen des SGB IX weiterhin bzw. erstmalig Anwendung finden sollen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der Gesamtzuständigkeit eines Leistungssystems nicht nur Zuständigkeitsstreitigkeiten aufgelöst, sondern auch insgesamt eine Verbesserung des Leistungsangebotes einschließlich einer Vereinfachung des Verfahrens angestrebt werden muss. Die AGJ empfiehlt daher, das SGB IX nicht pauschal für anwendbar zu erklären, sondern gezielt einzelne Inhalte.

a. Zuständigkeits- und Fristenregelung des § 14 SGB IX
Ein besonderer Anwendungsbereich des § 14 SGB IX bei der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung ist die Zuständigkeitsklärung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe (Rehabilitationsträger i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 6 und 7 SGB IX). Dieser würde bei einer Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe entfallen. Die Schnittstellen etwa zu den Kranken- und Pflegeversicherungen, zur Bundesagentur für Arbeit oder zu den Versorgungsämtern blieben erhalten und damit auch die Notwendigkeit einer geeigneten Fristenregelung für diese Zuständigkeitsklärung. Insbesondere die Schnittstelle zur Gesundheitshilfe im Bereich der Frühförderung bedarf weiterer Aufmerksamkeit.

Die in § 14 SGB IX genannten Fristen haben eine beschleunigte Zuständigkeitsklärung und Leistungserbringung zum Ziel. Etwaige Zuständigkeitsfragen und die damit verbundene Verzögerung des Leistungsbeginns zum Nachteil der Adressatinnen und Adressaten sollen somit vermieden werden. In der Kinder- und Jugendhilfe hingegen ist die Feststellung des konkreten Hilfebedarfs bzw. die Entscheidung über die Gewährung einer Hilfe prozessorientiert. Im Mittelpunkt stehen eine Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten sowie ein Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte zur Ermittlung der geeigneten und erforderlichen Hilfe, so dass die bisherige starre, formale Fristenregelung vor dem Hintergrund des partizipativen Entstehensprozesses der Hilfen, wie er in der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII angelegt ist, nicht sinnvoll erscheint.

Allerdings sind die Konstellationen und Bedarfe, an denen zu den verbleibenden Leistungssystemen Abgrenzungsfragen bleiben, so abgegrenzt, dass eine zügige Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX auch weiterhin Vorteile bieten könnte. Dies ist jedoch anhand der einschlägigen Bedarfskonstellationen und anhand der an der Zuständigkeitsklärung beteiligten Leistungsträger differenziert zu untersuchen, um zu prüfen, ob an der Anwendbarkeit des § 14 SGB IX insgesamt festgehalten werden sollte. Eine nur partielle Anwendbarkeit im Rahmen des neuen Leistungstatbestandes sollte in jedem Fall vermieden werden, denn dann wären die Vorteile des einheitlichen Leistungstatbestands nahezu vollständig wieder verloren gegangen und für die Kinder und Jugendlichen müssten zu einem frühen Zeitpunkt und zügig erneut verschiedene Zuständigkeiten gefunden werden.

b. Persönliches Budget
Das Persönliche Budget – bis 1.1.2008 mehrere Jahre modellhaft erprobt – ist nach den Regelungen des SGB IX (§ 17 SGB IX) als Leistung zur Teilhabe zu gewähren, worauf die Leistungsberechtigten einen Rechtsanspruch haben (§ 159 Abs. 5 SGB IX). Ziel dieser Form der Leistungsgewährung ist es, den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das Persönliche Budget wird in der Regel als Geldleistung gewährt bzw. kann auch in Form von Gutscheinen erbracht werden. Es ermöglicht den Leistungsberechtigten, die erforderlichen Leistungen selbst zu bestimmen und einzukaufen und stellt damit eine besondere Ausprägung des Wunsch- und Wahlrechts dar. Das Bewilligungsverfahren wird neben § 17 Abs. 4 SGB IX durch die Budgetverordnung geregelt. Sie sieht ein Bedarfsfeststellungsverfahren vor, woran sich der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen den beauftragten Trägern und den Leistungsberechtigten über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie über die Qualitätssicherung anschließt (§ 4 BudgetV).

Auch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zur Leistungsgewährung des Persönlichen Budgets verpflichtet (§ 35a Abs. 3 SGB VIII, §§ 53 Abs. 4, 57 SGB XII, § 17 SGB IX). Für die derzeitigen Hilfen zur Erziehung besteht kein Anspruch auf ein persönliches Budget. Es ist zu diskutieren, ob der behinderungsbedingte Bedarf weiterhin Voraussetzung für die Gewährung eines persönlichen Budgets sein soll oder ob und wenn ja, inwieweit und für welche Hilfebedarfe eine Ausweitung des Anwendungsbereichs sinnvoll erscheint und ob den kinder- und jugendspezifischen Belangen damit Rechnung getragen werden kann.

5. Altersgrenze für den Übergang von der Kinder- und Jugendhilfe zur Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Als Altersgrenze für den Übergang von der Kinder- und Jugendhilfe zur Sozialhilfe kommt die Alterspanne von 18 bis 21 Jahren in Betracht. Bei einem Wechsel von einem in das andere Leistungssystem sollte ein reibungsloser Übergang im Vordergrund stehen, der sich insbesondere an dem Entwicklungsstand und dem Hilfebedarf der betroffenen Person orientiert. Die Kontinuität des Hilfeprozesses für den jungen Menschen ist hierbei von besonderer Bedeutung. Die AGJ empfiehlt eine Orientierung an der Pflicht zur Fortführung der bisherigen Leistungen bei Zuständigkeitswechsel, wie sie seit dem Bundeskinderschutzgesetz für die Pflegekinderhilfe gilt (§ 37 Abs. 2a SGB VIII). Eine Änderung der bisherigen Leistungsgewährung ist danach nur und erst dann zulässig, wenn sich der Bedarf ändert.

6. Kostenbeteiligung
Derzeit divergieren die Regelungen zur Kostenbeteiligung für Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und für die Gewährung von Leistungen nach SGB VIII erheblich. Teilweise fällt die Kostenbeteiligung in der Sozialhilfe höher aus oder ist – anders als im SGB VIII – überhaupt möglich (z.B. bei ambulanten Leistungen), teilweise sind die Kostenbeiträge nach SGB VIII höher als diejenigen im SGB XII. Die Ungleichbehandlung ist schon nach derzeitiger Rechtslage verfassungsrechtlich bedenklich (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG).

Spätestens bei einer Gesamtzuständigkeit bedarf es daher eines einheitlichen Systems der Kostenheranziehung. Hierbei wird zu diskutieren sein, ob

  • Ausgangspunkt für die Bemessung der Höhe die Eltern-Kind-Verantwortung ist, was bei einer außerfamiliären Unterbringung eine Orientierung an den Beträgen erforderlich macht, die Eltern als Unterhalt für ihr – behindertes oder nicht behindertes – Kind zahlen müssen, wenn es nicht mit ihnen zusammenlebt, oder ob
  • die Behinderung per se und unabhängig von tatsächlichem Mehraufwand, der in jedem Fall zu berücksichtigen wäre, als besondere Belastung der Eltern angesehen wird und daher die Eltern zu einem niedrigeren Betrag an den Kosten beteiligt.

Die AGJ plädiert dafür, auch bei einer Gesamtzuständigkeit für ambulante Leistungen weiterhin keine Kostenbeiträge zu erheben.

7. Hilfe- und Teilhabeplanverfahren
Die Weiterentwicklung des bisherigen Hilfeplanverfahrens der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Hilfe- und Teilhabeplanung bezogen auf den neuen Leistungstatbestand „Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe“ ist bei der Zusammenführung der Leistungsadressaten im System der Kinder- und Jugendhilfe konsequent und notwendig. Im Mittelpunkt muss auch hier weiterhin die Partizipation der Personensorgeberechtigten, Kinder und Jugendlichen als eines der zentralen Elemente im Hilfeplanungsprozess stehen.

Die sozialpädagogische Hilfeplanung und Hilfeprozesssteuerung der Kinder- und Jugendhilfe in § 36 SGB VIII sollte hierbei als Vorbild dienen und das multiprofessionelle Zusammenwirken mit den weiteren medizinischen Gutachterinnen und Gutachtern sowie behandelnden Ärztinnen und Ärzten vergleichbar der verbindlichen Einbeziehung der kinder- und jugendpsychiatrischen Expertise regeln (vgl. § 35a Abs. 1a, § 36 Abs. 3 SGB VIII).

III. Ausblick
Die Leistungsangebote aus einer Hand unter dem Dach des SGB VIII im Rahmen einer Gesamtzuständigkeit bieten allen jungen Menschen, unabhängig einer Behinderung oder der Art der Behinderung, verbesserte und umfassende Teilhabe-, Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Herausforderungen für die Umsetzung dieser Gesamtzuständigkeit werden sich vor allem aus den damit verbundenen organisatorischen, personellen und teilweise auch finanziellen Konsequenzen ergeben. In den Ländern, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für junge Menschen noch teilweise landesfinanziert sind, ist den Kommunen durch die Länder ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu gewähren.

Aktuell diskutiert wird die Umsetzung einer Eingliederungshilfereform mit der Einführung eines Bundesleistungsgesetzes. Ziel der Reform ist, die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herauszulösen, um die Rechte und Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu stärken. Die Eingliederungshilfe soll daher von einem institutsbezogenen zu einem personenzentrierten Unterstützungssystem umgestaltet werden. Daneben wird die Entlastung der Länder und Kommunen angestrebt, die auf steigende Fallzahlen und Ausgaben für Leistungen für Menschen mit Behinderung hinweisen. Im Mittelpunkt des Bundesleistungsgesetzes soll eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe stehen.

Werden die Bestrebungen der Eingliederungshilfereform in der nächsten Legislaturperiode konkretisiert, muss mit Blick auf die Umsetzung einer Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe die Verantwortung des Bundes zur Mitfinanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche – dann im System des SGB VIII – mitberücksichtigt werden.

Darüber hinaus darf die Umsetzung der Gesamtzuständigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe nicht allein auf die Diskussion zu einem neuen Leistungstatbestand bzw. einer Neugestaltung der Rechtsansprüche reduziert werden. Vielmehr bedarf es für die gesamte Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe einer konzeptionellen Weiterentwicklung und vor allem inklusiven Ausgestaltung des Leistungsangebotes mit der entsprechenden Haltung und Qualifizierung der Beteiligten.
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 25. September 2013

———————————————–

1Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 24./25. November 2011 zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen

Quelle: AGJ vom 16.10.2013

 

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AGJ verabschiedet Diskussionspapier zu privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung

Posted on Oktober 21, 2013. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen, Tagespflege | Schlagwörter: , |

PRIVATE ERZIEHUNG IN ÖFFENTLICHER VERANTWORTUNG –
FOLGEN FÜR DIE KOMPETENZANFORDERUNGEN IN DER KINDERTAGESPFLEGE UND DER PFLEGEKINDERHILFE
Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Mit der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII und der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII gibt es zwei Angebotsformen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen haben. Für beide Angebote charakteristisch ist, dass sie ursprünglich als familienanaloge Betreuung im privaten Raum konzipiert und somit staatlichen Regulierungen weitestgehend entzogen waren1. Beide Angebotsformen verändern sich und gewinnen an Bedeutung, sobald sich die Rahmenbedingungen des jeweils institutionellen Pendants verändern. Eine dadurch wachsende Gemeinsamkeit dieser im Prinzip unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass jenseits von Professionalisierungsnotwendigkeiten auf der einen Seite und der privat organisierten Erziehung in familiären Kontexten auf der anderen Seite zunehmende Qualifizierungserfordernisse offensichtlich werden, die Ausdruck der Wahrnehmung von privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung sind.

So hat der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013 dazu geführt, dass vor allem in den Kommunen, in denen der Kitaplatz-Ausbau noch hinter den Erwartungen zurückliegt, Kindertagespflegestellen als kurzfristigere und flexibler zu realisierende Alternativen angesehen werden. Hierdurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an einen frühkindlichen Bildungsort und den bestehenden Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen im Bereich der Kindertagespflege.

Mit der Zunahme der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde u.a. die Forderung erhoben, dass neben der notwendigen Verbesserung der Steuerungsinstrumente und der Einführung von vergleichbaren Qualitätsstandards geprüft werden solle, ob nicht die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine kostengünstigere Alternative zu einer stationären Unterbringung darstellt.

Trotz dieser skizzierten Gemeinsamkeiten unterscheiden sich beide Angebotsformen jedoch erheblich. Dies betrifft beispielsweise die Gründe für die Inanspruchnahme beider Angebotsformen, die Dauer der jeweiligen Betreuungszeiten oder das Selbstverständnis der Pflegepersonen.
Bei der Kindertagespflege steht u.a. der Wunsch oder die Notwendigkeit im Vordergrund, auch mit einem Kleinkind berufstätig sein sowie eine Betreuungsform wählen zu können, die eine größere Familiennähe aufweist. Mit Blick auf die Betreuungszeit werden über 40% der
unter Dreijährigen in der Kindertagespflege nicht länger als 25 Stunden in der Woche von der Tagespflegeperson betreut2 und entgegen dem Selbstverständnis von Pflegefamilien sieht die Tagespflegeperson ihre Aufgabe eher als eine berufliche Tätigkeit an.

Pflegefamilien hingegen nehmen Kinder beispielsweise aus Familien auf, bei denen ein erzieherischer Bedarf festgestellt wurde. In diesem Fall stellen sie eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege dar und sollen dazu beitragen, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern und eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zu ergänzen oder zu ersetzen. Aus der Perspektive der Pflegeeltern geht es gleichzeitig um die Möglichkeit, den Pflegekindern ein neues Zuhause zu geben. Im Gegensatz zur Kindertagespflege leben Pflegekinder im Rahmen der Vollzeitpflege über Tag und Nacht außerhalb der Herkunftsfamilie bei ihren Pflegefamilien und tun dies im Durchschnitt für drei bis vier Jahre.3 Allerdings variiert die Verweildauer der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen erheblich, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls auf kurze bzw. befristete Zeit oder auf Dauer. Laut dem 14. Kinder und Jugendbericht dauerten knapp 44 Prozent der im Jahr 2010 beendeten Vollzeitpflegen gem. § 33 SGB VIII zwei Jahre und länger.4 In Bezug auf das Selbstverständnis begreifen Pflegeeltern ihre Aufgabe eher als eine „Lebensform“ und haben für sich selbst nicht den Anspruch, dass ihre Tätigkeit als eine Erwerbstätigkeit wahrgenommen wird.

Neben der in den letzten Jahren stattgefundenen Sensibilisierung für Kinderschutzthemen und den damit verbundenen Veränderungen der rechtlichen Grundlagen gibt es für beide Angebotsformen jeweils spezifische Anlässe, eine (sukzessive) Verfachlichung oder gar Verberuflichung zu fordern. In der Kindertagespflege stehen insbesondere die Erwartungen an frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung und somit die Umsetzung der Bildungspläne im Vordergrund.
Bei den Pflegefamilien ist der hohe Anteil an gescheiterten Hilfen5 Anlass genug, darüber nachzudenken, ob durch eine stärkere Verfachlichung die Erfolgsquoten gesteigert werden könnten. Doch auch zu bewältigende Herausforderungen, beispielsweise in Bezug auf besonders belastete und/oder ältere Kinder (§ 33, Satz 2 SGB VIII), Veränderungen der kommunalen Praxis im Sinne einer zunehmenden Anerkennung familiärer Betreuungsformen als geeignete Alternative zur Heimunterbringung sowie neue Forschungsergebnisse6 befördern die Sichtweise der Notwendigkeit einer fachlichen Weiterentwicklung.

Ausgehend von der öffentlichen Verantwortung der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sowie der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die Leistungen nach dem SGB VIII will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit diesem Diskussionspapier einen Impuls für eine Fachdebatte im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als private Erziehung in öffentlicher Verantwortung leisten. In den Blick genommen werden soll die im gesellschaftlichen und fachlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der weitergehenden Verfachlichung bzw. Qualifizierung der Pflegekinderhilfe im Hinblick auf die verschiedenen Akteure sowie strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

1. Bedeutung der privaten Erziehung in öffentlicher Verantwortung
Die Definition dessen, was der Sphäre des Privaten zugerechnet wird und damit auch in besonderer Weise geschützt und dem Zugriff anderer entzogenen ist, und dem, was öffentlich verhandelt werden kann und muss, wird gesellschaftlich immer wieder neu bestimmt. In Bezug auf die Erziehung von Kindern kommt es regelmäßig zu Verschiebungen der Grenzen zwischen innerfamilialen Angelegenheiten und dem, was als Aufgabe der Gesellschaft verstanden wird. In den letzten Jahren erfordern der Strukturwandel familiärer Lebensformen und die fortschreitende Institutionalisierung von Kindheit und Jugend eine Neubestimmung dessen, was der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern zuzuordnen ist.

Was dabei unter öffentlicher Verantwortung verstanden wird bzw. werden kann, ist uneinheitlich. Im 11. Kinder- und Jugendbericht wird die öffentliche Verantwortung im Sinne der Verantwortung für die Ermöglichung eines gelingenden Lebens in den Vordergrund gestellt. „Die Lebensbedingungen sind so zu gestalten, dass Eltern und junge Menschen für sich selbst und füreinander Verantwortung tragen können“.7 Öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern beinhaltet also sowohl den Ausbau von Infrastrukturangeboten, die Familien bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen und die die Kinder in ihrer Entwicklung und Bildung fördern, als auch das Versprechen, dass die Angebote, die staatlich gefördert oder rechtlich reguliert werden, qualitative Mindeststandards erfüllen. Damit verbunden sind selbstverständlich auch Maßnahmen zur Sicherstellung von Kinderrechten.

Wie im 14. Kinder- und Jugendbericht ausgeführt ist, kann jedoch aus der Verlagerung von ehemals innerfamilialen Erziehungsaufgaben in den öffentlichen Raum noch nicht auf eine Verstaatlichung von Erziehungsaufgaben geschlossen werden. Vielmehr kommt es zu neuen Formen privater Verantwortungsübernahme im öffentlichen Raum8 und wohl auch zu neuen Formen öffentlicher Verantwortungsübernahme im privaten Raum, insbesondere wenn man an die beiden Angebote Kindertagespflege und Pflegekinderhilfe denkt. Dieses neue Verhältnis von privater und öffentlicher Verantwortungsübernahme führt, so die Jugendberichtskommission, nicht zu einer Verdrängung privater Verantwortung, sondern zu neuen hybriden Formen, die im Ergebnis zu einer größeren privaten und öffentlichen Verantwortungsübernahme führen.

Die staatliche Rolle in den pluralistischen Wohlfahrtsarrangements lässt sich beschreiben als zentrale Planungs- und Steuerungsinstanz und Garant für die Verwirklichung von Rechten und damit eben auch als Qualitätssicherer. Öffentliche Verantwortung besteht somit sowohl gegenüber den Personen, die diese gesetzlich normierten Aufgaben übernehmen, als auch gegenüber den Kindern und Eltern, die diese Angebote in Anspruch nehmen. Eine besondere Herausforderung für die Wahrnehmung der Aufgabe als Qualitätssicherer liegt in der wachsenden Diskrepanz zwischen den geforderten Qualifikationen der handelnden Personen und den inhaltlichen und fachlichen Ansprüchen an ihre Arbeit. Zudem lassen die Sensibilisierung für Kinderschutzfragen und die Erwartungen an die Initiierung von Bildungsprozessen die Anforderungen weiter steigen.

Diese hier nur angedeuteten Entwicklungen bleiben für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe nicht ohne Konsequenzen. Denn eigentlich findet die Erziehung von Kindern bei Tagespflegepersonen und Pflegeeltern im privaten Raum statt, also in der Sphäre, die dem staatlichen Zugriff weitestgehend entzogen ist. Aufgrund der Zuordnung dieser Erziehungssettings zum privaten Raum – so könnte man argumentieren – entzöge er sich der öffentlichen Verantwortung und damit auch der öffentlichen Einmischung in der Form von Erlaubnisverfahren und der Definition von Mindeststandards. Da es sich bei den beiden Angebotsformen allerdings um gesetzlich normierte Leistungen handelt, die damit den Eltern und den Kindern auch die Einhaltung von fachlichen Standards versprechen und hierüber erst das Vertrauen in die Angebote generieren, ist eine strikte Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre nicht mehr möglich.

Dies hat zur Folge, dass neue Formen der öffentlichen Verantwortungsübernahme gefunden werden müssen. Diese können zum Beispiel in der Setzung umfangreicherer Qualitätsanforderungen sowie höherer Anforderungen für die Qualitätssicherung im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe bestehen, in der Bereithaltung von ausreichenden Kapazitäten professioneller Unterstützung und Beratung sowie in der Etablierung von geregelten oder niedrigschwelligen Beschwerdeverfahren für die Adressatinnen und Adressaten der Angebote. Diese Entwicklungen sprechen sehr dafür, eine Verfachlichungs-, wenn nicht gar Verberuflichungsdebatte, in Bezug auf verschiedene Teilsegmente der Kindertagespflege und der Pflegekinderhilfe zu führen.
Andererseits bedeutet diese deutliche Ausweitung der öffentlichen Verantwortung für das, was hinter den ehemals „verschlossenen Türen“ dieser Angebote geschieht, im Umkehrschluss nicht automatisch, dass nun jedes von Eltern gewählte Arrangement der Beteiligung Dritter bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder (z.B. durch Großeltern, Babysittende, Nachbarn) staatlicher Aufsicht unterliegt.

2. Professionalisierung, Verberuflichung und Verfachlichung
Mit Blick auf die im (fach-) öffentlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der Qualifizierung der Pflegekinderhilfe bezieht sich das vorliegende Diskussionspapier auf folgende definitorische Überlegungen:

Professionalisierung ist ein Begriff, der trotz aller definitorischen Differenzen entweder den Erwerb und die Anwendung professioneller Kompetenz auf höchstem Niveau oder aber sogar die Professionswerdung spezifischer sozialer Dienstleistungen im Prozess der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und Statuszuschreibung meint.

Verberuflichung bedeutet, dass die Aufgabenerfüllung bei der Arbeitsperson einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialen Bereich voraussetzt, dass die Qualität der Aufgabenerfüllung über Kammern o.dgl. gesichert wird sowie, dass die beruflich tätigen Personen eine regelmäßige und ausbildungsadäquate Entlohnung erhalten.

Verfachlichung beginnt dort, wo Personen Aufgaben im sozialen Bereich in bezahlter Tätigkeit erfüllen und dafür in unterschiedlicher Form unterhalb einer Berufsausbildung (Anlernung, Weiterbildung…) qualifiziert sein müssen.

Vor dem Hintergrund dieser definitorischen Schablone ergeben sich für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als einerseits private Erziehungssettings und als andererseits gesetzlich normierte, öffentlicher Verantwortung unterliegende Leistungen entsprechende Klärungsbedarfe.
So wird der Begriff der Professionalisierung in dem hier verstandenen Sinne beispielsweise vorschnell auf den Bereich der Kindertagespflege angewendet, in dem es zunächst eher um Verfachlichung als Beschreibung und Kontrolle des Erwerbs sowie der Anwendung eines definierten Sets von Kompetenzen in entlohnten Tätigkeiten gehen muss.

3. Die Kindertagespflege
Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren einen starken Bedeutungszuwachs erfahren. Mit der rechtlichen Gleichstellung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren (§ 24 SGB VIII) durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) aus dem Jahr 2005 und aufgrund der Einigung zwischen Bund und Ländern, bis zum 01. August 2013 ein bedarfsgerechtes und qualitätsorientiertes Angebot für unter Dreijährige zu schaffen, hat die Bedeutung der Kindertagespflege in den Kommunen und Kreisen kontinuierlich zugenommen. Bereits bei den Berechnungen der durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) entstehenden Ausbaukosten ist davon ausgegangen worden, dass etwa ein Drittel der benötigten Betreuungsplätze durch die Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden kann. So wundert es nicht, dass sich sowohl die Anzahl der Betreuungsplätze als auch die Anzahl der Tagespflegepersonen dynamisch entwickelt hat, auch wenn bis heute der politisch anvisierte Anteil von 30%9 bezogen auf die neu geschaffenen Plätze noch nicht flächendeckend erreicht ist. Unterstützt wurde diese Dynamik beispielsweise durch das im Oktober 2008 gestartete Aktionsprogramm „Kindertagespflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Ziel, mehr Tagespflegepersonen zu gewinnen, die Qualität der Betreuung zu steigern und das „Berufsbild“ insgesamt aufzuwerten.10

Zudem trägt die Kindertagespflege dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach einer Betreuungsform Rechnung, die ihren Vorstellungen von Erziehung möglichst nahe kommt. Bei kleinen Kindern ist dies häufig eine Form, die als besonders familiennah wahrgenommen wird, d.h. überschaubare Gruppen mit bestimmten Tagesabläufen und Räumlichkeiten ähnlich wie zu Hause, sodass sich kleine Kinder in einer gewohnten Lebenssituation wiederfinden und allmählich neue Bindungen außerhalb der Familie aufbauen können. Inwiefern die Annahme der Familienähnlichkeit vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausdifferenzierung und Formenvielfalt der Betreuungssettings noch zutrifft, wird allerdings auch unter den Akteuren im Bereich der Kindertagespflege kritisch diskutiert.11
Zwar ist die Kindertagespflege vorrangig als Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren gedacht, doch steht sie auch älteren Kindern offen, beispielsweise um Randzeiten abzudecken, wenn die Betreuungszeit in der besuchten Einrichtung nicht ausreicht (kitaergänzende Randzeiten), wodurch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt werden kann.

Es hat sich eine Vielzahl unterschiedlicher Angebotsformen in der Kindertagespflege herausgebildet. Grundsätzlich gilt für alle – in Abgrenzung zur Kindertagesstätte – der nichtinstitutionelle Charakter.
Der überwiegende Teil der Tagespflegepersonen betreut die Kinder in der eigenen Wohnung. Daneben gibt es inzwischen eine große Vielfalt an Betreuungsformen in der Kindertagespflege: Kinder werden im Haushalt ihrer Eltern, in anderen geeigneten Räumen oder ergänzend in bestehenden Kindertagesstätten und Familienzentren betreut. Kinder werden aber zunehmend auch in Betrieben (in der Regel in Großtagespflege) und hier zum Teil durch festangestellte Tagespflegepersonen betreut. Tagespflegepersonen arbeiten beispielsweise in Zweier- oder Dreierteams zusammen und versorgen gemeinsam bis zu zehn Kinder gleichzeitig in angemieteten Räumen. Allerdings variieren die landesrechtlichen Regelungen für die unterschiedlichen Formen der Kindertagesbetreuung zum Teil erheblich.12

Die Großtagespflege als einrichtungsähnliches Setting, in dem zwei oder mehrere Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen, entwickelt sich sowohl im ländlichen Raum als auch in Großstädten dynamisch. Allerdings gibt es auch hier erhebliche Unterschiede – sowohl zwischen als auch innerhalb der Bundesländer. In einzelnen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird zum Beispiel der Ausbau der Großtagespflege gezielt gefördert. In Sachsen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein hingegen hat die Großtagespflege keine große Bedeutung.

Die Vorteile der Großtagespflege liegen aus der Perspektive der Kindertagespflegeperson in einer klaren Trennung von Betreuungstätigkeit und Privatsphäre sowie in der Möglichkeit des kollegialen Austausches. Auch finanziell gibt eine Großtagespflege größere Sicherheit, da viele Kosten gemeinsam getragen werden können. Für Eltern steht u.a. die Verlässlichkeit des Angebotes, d.h. die Vertretung im Notfall im Vordergrund. Für kleinere Firmen und mittelständische Betriebe erscheint die Großtagespflege als Alternative, betriebliche Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen und so die Familienfreundlichkeit als Arbeitgeber erhöhen zu können, wenn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen eine betriebliche Kindertagesstätte nicht auslasten würde.

Neben den aufgeführten Vorteilen gibt es im Zuge der zunehmenden Ausdifferenzierung der Kindertagespflege auch Anlass für eine kritische Sichtweise in Bezug auf die Großtagespflege. Zwar können die Bundesländer bestimmen, dass eine Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt und insgesamt nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe in einer Kindertagesstätte. Dennoch werden aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf die institutionalisierte Kindertagesbetreuung, der Gefahr der Dequalifizierung des gesamten Feldes der Kindertagesbetreuung sowie des Risikos einer Förderung der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen auch kritische Stimmen im Hinblick auf die Gefahr einer „Kita-Light-Version“ laut. Zudem geht mit der Institutionalisierung der Kindertagespflege der Verlust an Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeiten einher.

Anforderungen an die Qualität(ssicherung)
Wenn sich die Kindertagepflege von der ursprünglichen Form der Betreuung von einzelnen zusätzlichen Kindern neben den eigenen Kindern im privaten Haushalt hin zu einer gewerblichen Betreuung mit den gleichen fachlichen Ansprüchen wie an die Kindertagesstätten im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages entwickelt, müssen sich auch die fachlichen Anforderungen dieser Entwicklung anpassen. Als mögliche Stellschrauben der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind hier sowohl die Qualifizierung der Pflegepersonen und der Fachberatung als auch strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen.13

Die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern bedarf im Unterschied zu den anderen Formen der Kindertagespflege keiner Pflegeerlaubnis.14 Bei den erlaubnispflichtigen Betreuungsformen in der Kindertagespflege müssen unterschiedliche Voraussetzungen seitens der Tagespflegepersonen erfüllt sein. Dabei wird die Feststellung der persönlichen Eignung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII von den örtlichen Jugendämtern vorgenommen. Neben einem anerkannten Qualifizierungslehrgang (beispielsweise entlang des DJI-Curriculums mit einem Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden), dem Verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten und den persönlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise pädagogische Kompetenz und Kooperationsbereitschaft im Hinblick auf die Eltern, sind auch spezielle auf die Tätigkeit ausgerichtete fachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählen u.a. die Bereitschaft zu jährlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die aktive Auseinandersetzung mit Fachfragen. Darüber hinaus sind allerdings auch organisatorische Kompetenzen erforderlich, beispielsweise im Hinblick auf Rechtsrahmen, Selbständigkeit, Jugendhilfeträger und Vertragsbeziehungen mit den Eltern sowie das erfolgreiche Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses am Klein(st)kind.

Mit Blick auf die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege erscheint es sinnvoll, für die unterschiedlichen Angebotsformen in der Kindertagespflege – zumindest für die Großtagespflege und die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern eines Kindes (als Extrempole) – jeweils spezifische Kompetenzanforderungen an Tagespflegepersonen zu stellen und spezifische Qualifizierungsangebote vorzuhalten. Vor dem Hintergrund der formal-rechtlichen Gleichstellung mit der institutionellen Betreuung ist es zudem erwägenswert, über eine bundesrechtliche Normierung des Nachweises eines pädagogischen Konzeptes für die Kindertagespflege nachzudenken. Gestützt wird diese Überlegung zudem durch einen unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom August 2013, laut dem Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes auf Tagespflegepersonen verwiesen werden können und somit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung erfülle.15 Perspektivisch in Erwägung zu ziehen ist zudem die Schaffung ländereinheitlicher Bildungsstandards als Orientierung für frühpädagogische Fachkräfte. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, ein fachlich tragbares Vertretungssystem zu installieren, um Verlässlichkeit der Kindertagespflege i.S.v. Betreuungskontinuität sicherzustellen.

Mit Blick auf eine (nachhaltige) Qualitätssicherung ist insbesondere die Rolle der Fachberatung zu betrachten. Die Jugendämter bzw. in einigen Bundesländern die Anstellungsträger von Tagespflegepersonen müssen die Arbeit der Tageseltern durch eine regelmäßige intensive fachliche Beratung und Begleitung unterstützen, was spezifischer Kompetenzen und Ressourcen bedarf. Ein Angebot an spezifischen Fortbildungen für die Fachkräfte der Fachberatungen ist demnach ebenfalls erforderlich. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, das Eignungsprüfungsverfahren in eine, in den Landesgesetzen bzw. Kommunalsatzungen verankerte Richtlinie zu überführen, sodass die Struktur der Fachberatung bundesweit homogen und vergleichbar ist.16

Vielerorts sind mittlerweile regionale Arbeitsgruppen der Tagespflegepersonen entstanden, die im Rahmen kollegialer Beratung ihre fachliche Arbeit reflektieren. In einigen Kommunen gibt es Bestrebungen, dass auch in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Tageseltern vertreten sein sollen. Letztlich ist die Umsetzung des § 79a SGB VIII (Bundeskinderschutzgesetz) von Bedeutung, der die öffentlichen Träger ausdrücklich dazu auffordert, die Qualität der Jugendhilfeangebote zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist perspektivisch darüber nachzudenken, für die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern das Erfordernis einer Pflegeerlaubnis wiedereinzuführen.17

4. Die Pflegekinderhilfe
Die Pflegekinderhilfe in Deutschland hat sich ebenfalls in den letzten Jahrzehnten ausdifferenziert und fachlich weiterentwickelt. Allerdings ist die Ausdifferenzierung nach bedürfnisgerechten Pflegeformen zwischen einzelnen Kommunen sehr uneinheitlich und teilweise unzureichend ausgeprägt.18 Im Gegensatz zur Kindertagespflege meint der Begriff der Pflegekinderhilfe bzw. Vollzeitpflege die Unterbringung, Erziehung und Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einem familiären Setting über Tag und Nacht außerhalb der Ursprungsfamilie. Im Rahmen der Vollzeitpflege lassen sich zumeist folgende Angebotsformen unterscheiden:
Legt man das Unterscheidungskriterium der Dauer zugrunde, lassen sich die kurze (bzw. befristete) Vollzeitpflege und die Dauerpflege unterscheiden. Während die Dauerpflege ein auf Kontinuität angelegtes Pflegeverhältnis darstellt, kann die befristete Vollzeitpflege nach Kurzzeitpflege19 (bei der bei einem befristeten Ausfall der Herkunftsfamilie die Erziehung des Kindes übernommen wird) oder Bereitschaftspflege20 im Rahmen einer Inobhutnahme (d.h. die Aufnahme von Kindern in Krisen- oder Notsituationen) differenziert werden. Darüber hinaus gibt es Pflegefamilien, die Kinder mit Behinderungen21 aufnehmen sowie die Verwandtenpflege, bei der Kinder und Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt bei Verwandten – überwiegend bei Großeltern, aber auch bei Onkeln und Tanten, Geschwistern, Neffen und Nichten – oder bei Lehrern und anderen familienfremden Personen – haben und dort aufwachsen.

Nach Schätzungen von Blandow und Küfner22 leben im Jahr 2011 rund 70.000 Kinder und Jugendliche bei Verwandten. In Bezug auf die Verwandtenpflege wird zwischen Pflegeverhältnissen formeller, halbformeller und informeller Natur unterschieden. Die Zahl der formellen Verwandtenpflegeverhältnisse auf der Grundlage des § 33 SGB VIII lag laut Kinder- und Jugendhilfestatistik im Jahr 2010 bei 16.181 andauernden und beendeten Hilfen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die meisten Verwandtenpflegeverhältnisse informeller bzw. halbformeller Natur sind, d.h. Familien ohne Bezug zum Jugendhilfesystem bzw. mit Bezug wirtschaftlicher Leistungen beim Sozialamt oder Jugendamt. Die Besonderheit der Verwandtenpflege wird erst seit einer von Blandow und Walter im Jahr 2004 durchgeführten Bestandsaufnahme in der Fachwelt diskutiert.23 Obgleich die Verwandtenpflege in der Vergangenheit seitens der professionellen Sozialen Arbeit eher mit Skepsis betrachtet wurde und als ‚Hilfe zur Erziehung‘ durch viele Jugendämter lange Zeit generell nicht gewährt wurde, ist mittlerweile eine Öffnung der Kommunen und öffentlichen Träger gegenüber der Verwandtenpflege zu beobachten.

Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII, die sich gem. Satz 2 um „besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche“ kümmern, sind besonders darauf ausgerichtet, schwierigere und ältere Kinder und Jugendliche, die beispielsweise ein hohes Abbruchsrisiko aufweisen, intensiv pädagogisch und/oder therapeutisch zu betreuen.24 Nach der amtlichen Statistik stellen diese und andere besondere Pflegeformen einen Anteil von rund zwölf Prozent an allen Pflegekinderhilfen dar.25 Gerade bei diesen professionalisierten Angeboten der Vollzeitpflege stellt sich allerdings häufig die Schwierigkeit der Abgrenzung zu familienähnlichen Formen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII.

Folgen für die Kompetenzanforderungen
Rechtlich ist die Pflegekinderhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung verortet. Die aufgeführten Pflegeverhältnisse bedürfen keiner Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII, wenn sie im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe (Pflegefamilien, die Kinder mit Behinderungen aufnehmen) aufgrund einer Vermittlung und somit Überprüfung durch das Jugendamt zustande kommen. Darüber hinaus gibt es private Pflegearrangements (Verwandtenpflege), bei der sich Pflegepersonen aus dem Verwandtenkreis oder sozialen Nahraum des Kindes annehmen, ohne Leistungen des Jugendamtes beziehen zu wollen. Wenn diese Pflegepersonen nicht mit dem Kind verwandt oder verschwägert sind, Vormund oder Pfleger für das Kind sind und die Unterbringung in ihrem Haushalt acht Wochen überschreiten wird, bedürfen diese Pflegearrangements in der Regel einer Pflegeerlaubnis.

Die Entscheidung, welche Form der Hilfe geeignet ist, wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach §§ 36 ff. SGB VIII bestimmt. Dennoch ist die Eignung von Personen und Familien, die ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen wollen, nicht an bestimmte berufliche Vorerfahrungen geknüpft, sondern verweist eher auf Grundhaltungen, wie z.B. „ein besonderes Interesse an Kindern und Jugendlichen, Offenheit für die Herkunftseltern, Perspektiven anderer einnehmen können, Reflexionsfähigkeit, Humor, Commitment26 und die Fähigkeit zur flexiblen Problemlösung“27. Relevant sind die nach einer Metaanalyse von Oosterman et al.28 als bedeutendste Schutzfaktoren benannten Fähigkeiten der Kooperationskompetenz sowie des Erziehungs- und Fürsorgeverhaltens. Im Hinblick auf die Einschätzung der Geeignetheit von Pflegeeltern handelt es sich somit im Einzelfall immer um eine Abwägung unterschiedlicher familiärer und individueller Ressourcen. Darüber hinaus qualifizieren sich die Pflegeeltern mit zunehmender Erfahrung und entsprechender fachlicher Begleitung, weswegen die Frage der Eignung nicht als statisch, sondern vielmehr als prozesshaft zu betrachten ist.29 Allerdings ist in dem Zusammenhang über spezifische Pflegeelternschulungen als Voraussetzung und Vorbereitung auf die neue Rolle nachzudenken. Im Rahmen privater Pflegeverhältnisse, die keiner Pflegeerlaubnis bedürfen, wird die Eignung der Pflegepersonen nicht überprüft. Obgleich diese Pflegearrangements nicht der Kontrolle des Jugendamtes unterliegen, gilt die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes durch die Familiengerichte und das Jugendamt auf Grundlage des § 8a SGB VIII, wonach bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls einzugreifen ist.30

Die Zuständigkeit für die Arbeit im Bereich der Pflegekinderhilfe und somit die Verantwortung für fachliche und strukturelle Anforderungen im Hinblick auf Pflegefamilien liegt beim Jugendamt. Ungefähr drei Viertel aller Jugendämter haben einen Fachdienst, den Pflegekinderdienst (PKD), gebildet. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist meist für die Arbeit mit der Herkunftsfamilie und das Hilfeplanverfahren zuständig, der PKD für die Arbeit mit dem Pflegekind und der Pflegefamilie. In bestimmten Fällen liegt die Alleinzuständigkeit beim PKD oder die gemeinsame Verantwortung für den Hilfeplan bei beiden Akteuren. Circa 8 % der Jugendämter haben die fachliche Begleitung der Pflegeverhältnisse an freie Träger delegiert.

Eine im Sinne der Qualitätsdebatte in der Kinder- und Jugendhilfe anzustrebende Verberuflichung der Pflegekinderhilfe insgesamt – auch hier ist die Umsetzung des § 79a SGB VIII im Sinne der Gewährleistung der Qualitätsentwicklung und -sicherung durch die öffentlichen Träger von Bedeutung – sowie die damit anzunehmende Ausweitung öffentlicher Verantwortung steht konträr zu der Privatsphäre familienähnlicher Betreuungsformen. Die Aufgabenerfüllung im familiären Bereich stellt grundsätzlich keinen Beruf dar (Kapitel 2). Vielmehr geht es um eine Verberuflichungsdebatte im Hinblick auf die besonderen Formen der Vollzeitpflege, die vor allem für schwierige und ältere Kinder bzw. Jugendliche gedacht sind (Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII), sowie hinsichtlich der beratenden und begleitenden Fachdienste.

Die genannten Erziehungsstellen sind besonders darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche mit einem hohen Abbruchsrisiko aufzunehmen und intensiv pädagogisch und/oder therapeutisch zu betreuen. Im Hinblick auf diese besonderen Pflegeverhältnisse reichen die oben genannten Grundhaltungen und Fähigkeiten nicht mehr aus. Beispielsweise werden in einigen Bundesländern Erziehungsstellen als professionelle Form der Vollzeitpflege betrachtet, bei denen in der Regel ein Elternteil sozialpädagogische Fachkraft ist, die Pflegefamilie eine intensivere Begleitung erfährt und die Pflegestelle ein vom TVöD abgeleitetes Honorar erhält.31 Hier ist darüber nachzudenken, die formal ausgewiesene pädagogische Qualifikation als Voraussetzung festzuschreiben und spezifische Weiterbildungsmaßnahmen vorzuhalten. In Bezug auf die professionalisierte Fachberatung muss es insbesondere um die Qualität der Hilfeplanung, um Verfahren der Vorbereitung und Herausnahme eines Kindes aus der Familie, um die vorbereitende Einbeziehung der Herkunftsfamilie sowie die vorbereitenden Kontaktgespräche zwischen der potenziellen Pflegefamilie und der Ursprungsfamilie gehen.32 Hier sind vergleichbare Standards für die Unterstützung von Pflegefamilien erforderlich, wobei sowohl die Jugendämter als auch die in der Pflegekinderhilfe tätigen freien Träger zu vergleichbaren Ausstattungsstandards verpflichtet werden, beispielsweise über eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, wie sie im Neuen Manifest zur Pflegekinderhilfe vorgeschlagen wurde.

Weiterhin sind die Pflegekinder in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen, was die Art und Form der Hilfe, die Wahl der Pflegefamilie sowie Umgangskontakte und Verbleibsentscheidungen betrifft, wobei sich an dem Alter, Entwicklungsstand und der konkreten Situation des Kindes bei der Inpflegegabe zu orientieren ist.33

Die Kompetenzanforderungen haben auch deswegen zugenommen, weil Herkunftsfamilien bzw. teilweise Pflegekinder und auch die Pflegekinderhilfe mehr Wert auf den gegenseitigen Kontakterhalt und dessen Sicherung legen. Hierbei bedürfen die Herkunftsfamilien der Unterstützung durch das Jugendamt, was die Vorbereitung eines Pflegeverhältnisses, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer neuen Situation als Eltern ohne Kind nach der Inpflegegabe ihres Kindes sowie die Gestaltung der Umgangskontakte betrifft.34

5. Fazit und Ausblick
Die Verantwortung für die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als Angebotsformen privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung ist durch die skizzierten Veränderungen, insbesondere durch die gestiegenen fachlichen Anforderungen in der frühen Bildung, der Sprachförderung und Integration, den neuen Aufgaben im Kinderschutz sowie jenen zur Qualitätssicherung deutlich gestiegen. Dies hat zur Folge, dass neue Formen der öffentlichen Verantwortungsübernahme gefunden werden müssen, und dies führt außerdem zu der Frage, wie die Verantwortungsebenen Bund, Länder und Kommunen diesen höheren Anforderungen unter Berücksichtigung der Spezifika ehemals innerfamilialer Erziehungssettings gerecht werden können. Ein möglicher Weg ist die strukturelle und fachliche Weiterentwicklung der beiden Leistungen Kindertagespflege und Pflegekinderhilfe.

Kindertagespflege
In der Kindertagespflege beförderten die rechtlichen Normierungen im SGB VIII seit dem Jahr 1990 sowie die zunehmende Ausdifferenzierung der Angebotsformen eine Entwicklung, die über eine Verfachlichung der Kindertagespflege, insbesondere im Hinblick auf die Großtagespflege, bereits hinaus weist. Perspektivisch sollte eine Verberuflichung des gesamten Feldes der Kindertagespflege angestrebt werden, um neben der rechtlichen Gleichstellung bzw. Gleichrangigkeit der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren zu einer tatsächlichen Gleichwertigkeit beider Angebotsformen zu gelangen. Eine Verberuflichung der Kindertagespflege – zumindest der Großtagespflege mit dem Ziel der Vermeidung der beschriebenen Gefahr einer „Kita-Light-Version“ (Kapitel 3) – macht es einerseits erforderlich, die Anforderungen an die fachliche und persönliche Eignung von Tagespflegepersonen klar und in Bezug auf die jeweilige Angebotsform zu definieren und spezifische Qualifizierungsangebote vorzuhalten sowie andererseits ein qualifiziertes und angebotsspezifisches Begleitsystem von Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung sollte mittelfristig angestrebt werden, die Eignungsprüfung zu standardisieren, höhere und angebotsspezifische Standards für die Qualifizierung in der Kindertagespflege zu setzen und mit einem verpflichtenden Praxisteil zu verbinden. Weiterhin sollte die Einführung verpflichtender Fortbildungen für Tagespflegepersonen befördert werden. Darüber hinaus gilt es, (finanzierte) Vertretungsmodelle sowie eine damit verbundene Verlässlichkeit des Betreuungsangebots zu gewährleisten. Das Praxisbegleitsystem muss dem besonderen Charakter der verschiedenen Angebotsformen in der Kindertagespflege entsprechend gestaltet bzw. weiterentwickelt werden, wozu ein spezifisches Fortbildungsangebot für die Fachkräfte der Fachberatungen vorgehalten werden muss. Das Praxisbegleitsystem muss sich selbst profilieren und den Tagespflegepersonen eine fachlich versierte und partnerschaftliche Beratung und Unterstützung bieten.
Perspektivisch sollten mit Blick auf eine Verberuflichung des Feldes der Kindertagespflege allerdings auch Strategien zur langfristigen Attraktivitätssteigerung der Beschäftigungsbedingungen mitgedacht werden, wie z.B. die Förderung von Festanstellungsmodellen zur längerfristigen Bindung und Reduzierung der Fluktuation der Tagespflegepersonen, eine leistungsorientierte Vergütung (z.B. die Vergütung von Sonderzeiten wie kitaergänzende Betreuungszeiten und Übernachtungs- und Eingewöhnungszeiten), wie sie vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 2a SGB VIII explizit gefordert ist, sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Verstetigung des Tätigkeitsfeldes35. Perspektivisch wäre auch über die Entwicklung eines Berufsprofils36 nachzudenken, das als Grundlage für die Entwicklung eines kollektiven Selbstverständnisses der Tagespflegepersonen dienen und zu einer gesellschaftlichen Wertschätzung und Wahrnehmung der Kindertagespflege als eine gleichwertige Alternative oder Ergänzung zur institutionellen Betreuung führen könnte. Eine bundesrechtliche Normierung des Nachweises eines pädagogischen Konzeptes für die Kindertagespflege sowie die Schaffung ländereinheitlicher Bildungsstandards wären in dem Zusammenhang ebenfalls langfristig mitzudenken.

Pflegekinderhilfe
Die Arbeit von und mit Pflegefamilien begründet sich auf rechtlichen Grundlagen, die sich seit Beginn der 1980er Jahre wesentlich verändert haben. Die unterschiedliche gesetzliche Normierung hinsichtlich der notwendigen Erteilung einer Erlaubnis und die fehlende Verbindlichkeit hinsichtlich der Qualifizierungsanforderungen sind dringend zu thematisieren. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, eine entsprechende Weiterentwicklung voranzubringen.

Die Entscheidung, ein Kind in einer Pflegefamilie aufwachsen zu lassen, bedarf eines fachlichen Gesamtkonzeptes, beginnend bei der Gewinnung von Pflegeeltern, die Pflegeelternschulung als Voraussetzung und Vorbereitung auf die neue Rolle bis hin zur ständigen fachlichen Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilie. Darüber hinaus gilt es, einen verbindlichen, in Krisensituationen schnellen und reibungslosen Zugang zu laufender Beratung zu gewährleisten sowie geregelte oder niedrigschwellige Beschwerdeverfahren für die Adressatinnen und Adressaten zu etablieren. Hierfür bedarf es einer entsprechend qualifizierten, möglichst multiprofessionellen Personalausstattung im Jugendamt bzw. in der beauftragten Institution. Darüber hinaus sind regelmäßige und zugleich verpflichtende Qualifikationen von Pflegeeltern genauso erforderlich wie die ausreichende Bereitstellung finanzieller Ressourcen für Fortbildungen und Supervision, angeleitete und pädagogisch betreute Gruppenangebote, fachpraktische Reflexionsgruppen und andere Austauschmöglichkeiten sowie konkrete entlastende Hilfen in Krisensituationen. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Pflegekinder bei sie betreffenden Entscheidungen unter Berücksichtigung ihres Alters zwingend erforderlich und der Arbeit mit der Herkunftsfamilie eine größere Bedeutung beizumessen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Pflegeeltern heute überwiegend Kinder aus Familien mit komplexen Belastungssituationen aufnehmen. Sie haben in ihrer Arbeit mit den – meist emotional vorbelasteten – Kindern alltägliche und spezifische Herausforderungen zu bewältigen, müssen sich für eine Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie öffnen und bei möglicherweise auftretenden Widersprüchen entsprechende Bewältigungsstrategien entwickeln. Die Qualifikation und Unterstützung, die diese Pflegeeltern heute brauchen, um den mittlerweile sehr umfangreichen Herausforderungen entsprechen zu können, spricht daher zumindest für eine Verfachlichung der Pflegekinderhilfe, wenn nicht gar für eine Verberuflichung hinsichtlich der besonderen Formen der Pflegekinderhilfe sowie in Bezug auf die professionelle Unterstützung und Beratung.

Bezüglich der qualitativen Weiterentwicklung der strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ist perspektivisch zudem eine Überwindung der Konkurrenzen zwischen professionalisierten Angeboten der Vollzeitpflege (Erziehungs- bzw. Vollzeitpflegestellen gem. § 33 SGB VIII) und den familienähnlichen Formen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII anzustreben im Sinne einer Ressourcenbündelung, beispielsweise mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit, die Gewinnung von Familien oder die Ausgestaltung von Pflegeelternseminaren37. Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen und teilweise unzureichenden Ausdifferenzierung der Pflegekinderhilfe nach bedürfnisgerechten Pflegeformen zwischen einzelnen Kommunen erscheint es überdies sinnvoll, Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Angebotsformen vorzunehmen, die insbesondere die Eignungs- und Zuweisungskriterien betreffen.

Zusammengenommen könnte die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen dazu beitragen, dass angesichts veränderter und wachsender Herausforderungen sowohl eine qualifiziertere Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung für die Erziehung im privaten Raum als auch eine qualifiziertere Wahrnehmung der privaten Erziehung in öffentlicher Verantwortung gewährleistet werden kann.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 25. September 2013

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1 Allerdings wird im 14. Kinder- und Jugendbericht ausgeführt, dass die private Sphäre und damit auch die Rechte und Pflichten der Individuen schon immer durch rechtliche und politische Regulierungen normiert war, vgl. Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 65.
2 Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (2012).
3 Berechnung auf der Basis der amtlichen Statistik von van Santen, vorgestellt auf der Tagung The 3rd European Conference for Social Work Research – ECSWR 2013 Jyväskylä, 21 March 2013.
4 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
5 Van Santen, E. (2010): Pflegekind auf Zeit, DJI-Bulletin 3/2010 Heft 91, S. 21-23.
6 Verschiedene wissenschaftliche, regional orientierte Studien haben deutlich gemacht, dass die Pflegekinderhilfe in Deutschland äußerst vielfältig organisiert und ausdifferenziert ist und ein Mangel an allgemein akzeptierten Qualitätsstandards besteht.
7 Deutscher Bundestag (2002): 11. Kinder-und Jugendbericht, S. 59.
8 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 66.
9 In 2013 werden 15,5 % der unter dreijährigen Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut (in Westdeutschland 17,2 % (mit Berlin) bzw. 18 % (ohne Berlin) und in Ostdeutschland 10,6 % (mit Berlin) bzw. 10,9 % (ohne Berlin), vgl. Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1.3.2013, Wiesbaden 2013.
10 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=120556.html (Zugriff: 20.09.2013).
11 Kerl-Wienecke, A.; Schoyerer, G.; Schuhegger, L. (im Erscheinen): Kompetenzprofil Kindertagespflege in den ersten drei Lebensjahren, Cornelsen.
12 Beispielsweise dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als neun Kinder in der Großtagespflege betreut werden. In manchen Ländern gibt es überhaupt keine Großtagespflege. In anderen gibt es auch (bzw. noch) Großtagespflegestellen mit drei oder mehr Tagespflegepersonen und mehr als zehn Kindern.
13 http://www.dji.de/bibs/649_Heitkoetter_Ausdifferenzierung_Qualitaet_KTP_21_06_2011endg.pdf (Zugriff: 20.09.2013).
14 http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1184&&Jump1=LINKS&Jump2=10000 (Zugriff: 20.09.2013).
15 http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/24_130814/index.php (Zugriff: 20.09.2013).
16 Hinke-Ruhnau, J. (2010): Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege, S. 114.
17 http://www.dji.de/bibs/649_HandreichungKTPimHHderElternRAinBurkert-Eulitz.pdf (Zugriff: 20.09.2013).
18 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 21.
19 Szylowizki, A. (2006): Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern. In: Schone, R.; Wagenblass, S. (Hg.): Kinder psychisch kranker Eltern zwischen Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie. Weinheim & München, S. 103–117. 2. Aufl.
20 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hg.) (2002): Bereitschaftspflege – Familiäre Bereitschaftsbetreuung. In: Deutscher Bundestag (2013), S. 346.
21 Schönecker, L. (2011): Pflegekinder mit Behinderung. In: Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München, S. 806–813.
22 Blandow, J.; Küfner, M. (2011): „Anders als die anderen …“. Die Großeltern- und Verwandtenpflege. In: Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch
Pflegekinderhilfe. München, S. 743–767.
23 Blandow, J. (2004): Pflegekinder und ihre Familien. Geschichte, Situation und Perspektiven des Pflegekinderwesens. Weinheim & München; Walter, M. (2004): Bestandsaufnahme und strukturelle Analyse der Verwandtenpflege in der Bundesrepublik Deutschland. Bremen.
24 Münder, J.; Meysen, T.; Trenczek T. (Hg.) (2013): Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. Auflage, S. 365.
25 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
26 Der Terminus “Commitment” ist ein aus dem englischen Raum stammendes Konzept, das mit Begriffen wie bspw. nachhaltige Zuwendung, Zu-jemandem-Stehen, Verpflichtungsgefühl, Engagement gleichzusetzen ist.
27 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe, München, S. 410.
28 Oosterman, M.; Schuengel, C.; Bullens, RAR and Doreleijers TAH (2007): Disruptions in foster care: a review and meta-analysis, Children and Youth Services Review 29, pp 53-76.
29 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe, München, S. 410f.
30 Kindler, H.; Helming, E.; Meysen, T.; Jurczyk, K. (Hg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München, S. 55.
31 Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 346.
32 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 34.
33 Ebd., S. 40.
34 Ebd., S. 43.
35 Sell, S.; Kukula, N. (2012): Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege. Von der aktuellen Praxis zu einem zukunftsfähigen Modell? Herausgegeben vom Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (ibus). Koblenz, S. 20.
36 Kammer, J. (2013): Professionalisierung in der Kindertagespflege, Masterarbeit, Fachhochschule Köln.
37 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfe, Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. (2010): Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe, S. 37.

Quelle: AGJ vom 18.09.2013

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Bayern: Knapp 4,5 Milliarden Euro wurden 2012 für Kinder- und Jugendhilfe verausgabt – Rund drei Milliarden Euro flossen in Kindertageseinrichtungen

Posted on Oktober 21, 2013. Filed under: Bayern, Finanzielles, Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , |

2012 wurden in Bayern insgesamt 4 448 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben, das sind knapp acht Prozent mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 325 Millionen Euro verbleiben Nettoausgaben von 4,1 Milliarden Euro, gegenüber 2011 ein Plus von gut acht Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, entfielen von den Bruttoausgaben 3,1 Milliarden Euro auf den Bereich Kindertagesbetreuung, davon 3 025 Millionen für Kindertageseinrichtungen und rund 39 Millionen für Kindertagespflege. Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen beliefen sich auf 917 Millionen Euro und lagen somit um gut drei Prozent höher als im Vorjahr.

In Bayern wurden im Laufe des Jahres 2012 insgesamt 4 448 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt, was gegenüber dem Vorjahr (4 119 Millionen Euro) einer Steigerung von acht Prozent entspricht. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 325 Millionen Euro lagen die Nettoausgaben mit 4 123 Millionen Euro 8,5 Prozent über denen des Vorjahres (3 800 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, wurden von den Nettoausgaben 2 221 Millionen Euro (54 Prozent) für Leistungen öffentlicher Träger und 1 901 Millionen Euro (46 Prozent) als Zuschüsse an freie Träger verausgabt.

Von den Bruttoausgaben waren 3 064 Millionen Euro für Kindertagesbetreuung der größte Posten (+9,3 Prozent im Vergleich zu 2011). Hiervon flossen 3 025 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen (+9,3 Prozent gegenüber 2011) und 39 Millionen dienten der Unterstützung von öffentlich geförderter Kindertagespflege (+7,9 Prozent gegenüber 2011).

Mit 917 Millionen Euro wurden die Bereiche Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen gefördert, was einem Plus von gut drei Prozent gegenüber 2011 bedeutet.

Fast 51 Prozent der Bruttoausgaben trugen die Jugendämter und gut 33 Prozent die Gemeinden. Weitere 16 Prozent wurden durch die beiden betroffenen Staatsministerien (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bzw. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) verausgabt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 21.10.2013

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„Wenn ich Ihnen sage, dass nur Sie das können …“ – Empowerment in der Kinder- und Jugendhilfe am 28./29.11. in Berlin

Posted on Oktober 20, 2013. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Für die Fachtagung am 28./29.11. im Deutschen Institut für Urbanistik in Berlin „Wenn ich Ihnen sage, dass nur Sie das können … Empowerment in der Kinder- und Jugendhilfe“ gibt es noch freie Plätze.

Wie leben „wir“ Erziehungspartnerschaft? … ist die Hauptfrage dieser Tagung.

  • Wie und mit welcher Haltung arbeiten wir als professionelle Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe derzeit mit Familien und wie gelingt uns der Zugang zu ihnen?
  • Wie können wir Eltern besser in den Hilfeprozess einbeziehen, sie im Hilfeplangespräch „in der Kooperation“ halten und in ihrer Erziehungsverantwortung stärken?
  • Welche Haltung und Positionen nehmen die Eltern dabei ein? Welche Mitspracherechte haben Kinder und Jugendliche hierbei?
  • Wie können wir Familien zu selbstbestimmterem Umgang mit ihren Problemen und deren Lösung befähigen?

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Weiterbildung zur traumapädagogischen Beraterin / zum traumapädagogischen Berater

Posted on Oktober 20, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

2014 beginnt eine Weiterbildung zur traumapädagogischen Beraterin / zum traumapädagogischen Berater beim Paritätischen Bildungswerk Bundesverband e.V. in Frankfurt/Main.

Sie ist gedacht für Fachkräfte der Pflegekinderdienste und Beraterinnen von Pflege- und Erziehungsstellen. Die findet in Kooperation mit dem Zentrum für Traumapädagogik Hanau statt und ist angelehnt an die Qualitätsstandards von BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft für Traumapädagogik) und DeGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychotraumatologie).

Die Ausbildung besteht aus fünf Modulen. Sie beinhaltet die Vermittlung theoretischer Grundlagen, die Diskussion aktueller Forschungserkenntnisse und die Erarbeitung von Haltungen und Methoden zur praktischen Umsetzung im beruflichen Alltag. Anforderungen an den institutionellen Rahmen und die Organisationsstruktur werden erarbeitet.

nähere Informationen

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Beschweren leicht gemacht?! – Materialien zur Fachtagung „Öffentliche und freie Träger auf dem Weg zu praktikablen Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe“

Posted on Oktober 19, 2013. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

„Leichtigkeit“ entsteht beim Thema Beschwerdemanagement nicht so einfach. Das konnten auch die 130 Leitungs- und Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe auf der Fachtagung am 03.09. 2013 in Frankfurt feststellen. Die gesetzlichen Vorgaben zu Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche sind zwar verbindlich geregelt und öffentlichen und freien Trägern vertraut, jedoch zeigt die praktische Umsetzung bundesweit noch Gestaltungs- und Entwicklungsbedarf.

Die Fachtagung hat aufgezeigt, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe alltagstaugliche Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zu implementieren und (weiter) zu entwickeln.

zum Veranstaltungsbericht und den einzelnen Vorträgen

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Berlin: Patenschaften für Pflegekinder

Posted on Oktober 19, 2013. Filed under: Berlin, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Foto: Familien für Kinder

Pflegekinder haben aufgrund ihrer Ge­schichte einen hohen Bedarf an Zuwen­dung und Betreuung. Ihre Pflegeeltern leisten viel, um ihnen ein Zuhause zu bie­ten, das ihren Bedürfnissen gerecht wird. Um Pflege­eltern in Zeiten großer Beanspru­chung zu entlasten, initiierte Familien für Kinder in Berlin das „Projekt Connect“, ein Betreuungsangebot für Pflegekinder, das die stundenweise Be­treuung anbietet.

Für die Kinder und auch für die Eh­renamtlichen entsteht ein zusätzliches Be­ziehungsangebot. Um diese Bezie­hung stärker in den Fokus der Aufmerk­samkeit zu rücken, hat das „Pro­jekt Connect“ einen neuen Namen erhalten: Pa­tenkinder Berlin.

Wissenswerte Informationen für Pflegeeltern und für Paten finden Sie auf der Website www.patenkinder-berlin.de

Informationsabende

Patenkinder Berlin bietet regelmäßige Informationsabende für Interessierte an einer Patenschaft und für Pflegeeltern an. Dabei werden grundlegende Informationen zur Idee vermittelt und offene Fragen beantwortet.

 Infoabende für Paten/Patinnen am Dienstag, 12.11. und Dienstag, 17.12.

Infoabende für Pflegeeltern am Dienstag, 22.10. und Dienstag, 26.11.

zur Anmeldung

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Kinderrechte anerkennen und verwirklichen – Deutsche Liga für das Kind fordert Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Posted on Oktober 18, 2013. Filed under: Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Kinder sind von Geburt an Träger eigener Rechte. In vielen Bereichen werden die Rechte von Kindern jedoch nicht ausreichend beachtet. Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Wir sind nicht nur die Zukunft, wir sind jetzt schon da! Kinderrechte anerkennen und verwirklichen“ am 18./19. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus fordert die Deutsche Liga für das Kind die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz und die Umsetzung sämtlicher Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention in Politik, Verwaltung und Justiz.

In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt die Konvention den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Sie steht damit allerdings nicht über der Verfassung. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. „Im Grundgesetz tauchen Kinder lediglich als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Besonders wichtig ist die Verankerung des Kindeswohlvorrangs in unserer Verfassung. Damit wäre klar, dass bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffenden, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss.“

Nachholbedarf bei der Umsetzung der Kinderrechte besteht u. a. in den Bereichen Bildung und Gesundheit, aber auch im Kindschaftsrecht sowie im Ausländer- und Asylrecht. So werden etwa unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland bereits ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention ein Schutzalter bis 18 Jahre vorsieht. Erwogen werden sollte auch eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen. Eine wichtige Aufgabe des Gesetzgebers in der gerade begonnenen Legislaturperiode muss sein, sämtliche Gesetze in Deutschland auf ihre Kindergerechtigkeit hin zu überprüfen und ein effektives Monitoring der Kinderrechte einzurichten.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte – UNICEF Deutschland, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – hat vorgeschlagen, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wie folgt aufzunehmen: „(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit. (2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag. (3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen. (4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu. (www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de)

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung am 18./19. Oktober in Berlin gehören die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Jutta Limbach, die Justizsenatorin in Berlin und Hamburg a. D., Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, die Regierungspräsidentin, Justizministerin a.D. und Schatzmeisterin von UNICEF Deutschland, Anne Lütkes, und das ehemalige Mitglied im UN-Kinderrechtsausschuss, Prof. Dr. Lothar Krappmann. Die Tagung unter Schirmherrschaft von Dr. Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages a. D., findet in Kooperation mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. statt.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohl und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute mehr als 250 Mitgliedsorganisationen gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Rückfragen: Prof. Dr. Jörg Maywald, Tel.: 0178-533 90 65
Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin
Tel.: 030-28 59 99 70, E-Mail: post@liga-kind.de, www.liga-kind.de

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 18.10.20

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„Wie ist es eigentlich, wenn man sich lieb hat?“ – Ein Abend mit Kinderliteratur am 18.11. in Hamburg

Posted on Oktober 18, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fortbildung, Hamburg, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen |

Am 18.11. von 19.30 – 21.30 Uhr findet bei Freunde der Kinder e.V. in der Fuhlsbüttler Str. 769 in Hamburg ein Abend mit Kinderliteratur statt, der der Frage nachgeht: „Wie ist es eigentlich, wenn man sich lieb hat?“ 

Warum kann ich nicht „zu Hause“ sein? Warum können meine Eltern nicht für mich sorgen? Wieso hat Mama immer wieder Probleme? 

Viele Fragen kommen auf die Eltern zu. Wie erkläre ich kindgerecht, was besonders daran ist, ein Pflege- oder Adoptivkind zu sein?
Diese Fragen haben sich auch andere gestellt und Geschichten verfasst oder nacherzählt.
Stephanie Balke möchte einige davon vorstellen, die sie selbst als Pflegekind vorgelesen bekommen habe und weitere, die sie gefunden hat.

Die Buchhandlung GEIST-REICH bietet Bücher zum Kauf oder zur Bestellung an.

zur Anmeldung

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Niedersachsen: 2012 durchschnittlich 10 Inobhutnahmen pro Tag

Posted on Oktober 17, 2013. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Niedersachsen, Publikationen | Schlagwörter: , , |

HANNOVER. Im Jahr 2012 wurden nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) 3 560 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren durch die Jugendämter in Obhut genommen, durchschnittlich 10 Kinder pro Tag. Damit blieb die Zahl der Inobhutnahmen gegenüber dem Vorjahr (3 561) fast unverändert. In den davorliegenden Jahren war die Zahl der Inobhutnahmen stets gestiegen. Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Krisensituation oder Gefahr befinden.

Gut ein Viertel der betroffenen jungen Menschen (26 %) ließ sich im Jahr 2012 auf eigenen Wunsch unter den Schutz des Jugendamtes stellen. 37 % der behördlichen Maßnahmen veranlasste ein Jugendamt, 16 % der Hinweis kamen von Eltern beziehungsweise von einem Elternteil und 14 % der Fälle veranlasste die Polizei/Ordnungsbehörde.

Wie im Vorjahr wurden mehr Mädchen (53 %) als Jungen in Obhut genommen. Die Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen war mit 30 % am häufigsten vertreten, gefolgt von der Altersgruppe 14 bis unter 16 Jahren mit 29 %.

Offenbar spielt die Familienkonstellation bei den Inobhutnahmen eine große Rolle. So lebte vor einer solchen Maßnahme fast die Hälfte der Betroffenen (49 %) bei einem allein erziehenden Elternteil oder in einer sogenannten Patchworkfamilie. Weitere 26 % der jungen Menschen lebten bei ihren Eltern und 9 % waren bis zu diesem Zeitpunkt in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht.

Die häufigsten Ursachen für eine Inobhutnahme – Doppelnennungen sind möglich – waren die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (33 %), Beziehungsprobleme (12 %), Vernachlässigung (8 %) oder Anzeichen für Misshandlung (7 %). Von Misshandlungen waren überwiegend Mädchen (62 %) betroffen.

Im Statistischen Monatsheft 10/2013 finden Sie den gesamten Beitrag mit einer Grafik auf S. 551 (PDF-Datei S. 5).

Quelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen vom 17.10.2013

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Mehr Asylerstanträge von Minderjährigen

Posted on Oktober 17, 2013. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

Die Zahl der Asylerstanträge von Minderjährigen ist im vergangenen Jahr auf 24.388 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/14812) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14748) hervor.

Danach lag diese Zahl im Jahr 2011 noch bei 16.631 und im Jahr 2010 bei 15.456. Im Jahr 2012 waren 2.096 der minderjährigen Asylbewerber den Angaben zufolge unbegleitet. Im Jahr 2011 betrug die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber 2.126, nachdem sie im Jahr 2010 bei 1.948 gelegen hatte.

Quelle: Heute im Bundestag vom 17.10.2013

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Materialien zur Fachtagung “Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen” online

Posted on Oktober 17, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Fachtagung “Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen” am 26.09.2013 in Frankfurt/Main ging der Frage nach, was „Ombudschaft“ bedeutet und was sie für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe leisten kann. Nun haben die Organisatoren von der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen die Tagungsmaterialien zu den einzelnen Vorträgen ins Netz gestellt:

Quelle: Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen

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Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW

Posted on Oktober 17, 2013. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist geprägt durch das Spannungsfeld zwischen dem Kinder- und Jugendhilferecht auf der einen und dem Aufenthalts- und Asylrecht auf der anderen Seite. Diesem Spannungsfeld wird in Nordrhein-Westfalen Rechnung getragen. Im Rahmen eines regelmäßig stattfindenden Fachgespräches werden spezifische Problem und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Ein Ergebnis dieser Fachgespräche war die gemeinsame Erarbeitung einer Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

In gemeinsamer Herausgeberschaft des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Landschaftsverbandes Rheinland – Landesjugendamt Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – Landesjugendamt Westfalen liegt diese Handreichung nun vor.

Sie soll den Akteuren vor Ort helfen, das beschriebene Spannungsfeld zu verringern. Der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge soll damit angemessen Rechnung getragen werden. Hierzu wurde zwischen allen Beteiligten vereinbart, dass zunächst die Jugendhilfe aktiv wird, um dann auch eine sachgerechte Antwort auf die sich stellenden Fragen aus aufenthalts- und asylrechtlicher Sicht zu finden. Mit der Handreichung wird zudem die komplexe Rechtslage aufbereitet und bestehende Unsicherheiten abgebaut. Die Handreichung berücksichtigt die gesetzlichen Grundlagen bis zum 31.03.2013. Die dazugehörige Materialsammlung wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW (PDF, 2,2 MB)

Die Handreichung kann auch über den Broschürenservice des MFKJKS bestellt werden.

Quelle:  Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom Oktober 2013

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„Brücken oder Stolpersteine – Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie“ am 07.12. in Berlin

Posted on Oktober 17, 2013. Filed under: Berlin, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Brücken oder Stolpersteine – Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie“ heißt ein Kurs mit Jeannette Preiss bei Familien für Kinder gGmbH am 07.12. in Berlin.

Eine gute Kooperation zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie ist sicherlich eine wünschenswerte Sache, denn sie erspart den Pflegekindern viele Loyalitätskonflikte. Aber selten gelingt dies auf Anhieb, meistens muss sie erst Schritt für Schritt aufgebaut werden.

In dieser Veranstaltung werden die TeilnehmerInnen zunächst den Blick auf die möglichen Stolpersteine richten, die eine gute Kooperation erschweren. Im Anschluss daran wird herausgearbeitet, was dabei hilft, möglichst viele Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, um für Pflegekinder tragfähige Brücken zwischen ihren beiden Familien zu bauen.

Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 30.11. möglich.

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Marburger Fachtagung „“Anforderungen an Entwicklung und Veränderungsbereitschaft stationärer Erziehungshilfe“ am 07.11.

Posted on Oktober 16, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

„Anforderungen an Entwicklung und Veränderungsbereitschaft stationärer Erziehungshilfe“ ist die Marburger Fachtagung am 07.11.2013 überschrieben.

Das Jugendamt der Stadt Marburg veranstaltet in Kooperation mit dem AFET und anderen Trägern am 07. 11. den „Marburger Fachtag“ (regionale Kooperationsveranstaltung).

Aus der Sicht kommunaler Jugendhilfe, der Einrichtungen stationärer Erziehungshilfe und aus Sicht von Gesetzgebung und Politik geht die Veranstaltung der Frage nach, wie sich die Marburger Erziehungshilfe in den letzten 10 Jahren entwickelt und verändert hat und welchen Herausforderungen sie sich in der Zukunft stellen muss.

Die aktuelle Marburger Situation der stationären Erziehungshilfe ist ebenso Anlass wie die bundesweit geführte Debatte um die „Wiedergewinnung kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit“.

nähere Informationen

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„Was tun, wenn mein Kind nicht macht, was ich möchte?“ am 06.11. in Rosengarten-Nenndorf

Posted on Oktober 16, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Niedersachsen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Am 06.11. um 20 Uhr lädt Pfeil-Harburg e.V. zum Pflegeelternabend in Hotel Böttchers Gasthaus, Bremer Straße 44, 21224 Rosengarten-Nenndorf ein.

Unter dem Titel „Was tun, wenn mein Kind nicht macht, was ich möchte?“ wird Ulrich Pauls den Abend moderieren. Dabei soll vor allem aus den Erfahrungen und Lösungsansätzen der Pflegefamilien geschöpft werden.

Als Erzieher und Sozialpädagoge bietet Herr Pauls Systemische Beratung, Therapie und Supervision an. Er hat selbst langjährige Erfahrung mit Pflegekindern mit denen er in einer Pflegestelle gelebt hat.

Gäste sind herzlich Willkommen. Sie werden um kurze Anmeldung per Mail gebeten, damit ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden können.

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„Möglichkeiten der Traumapädagogik im Pflege- und Adoptivfamilienalltag“ am 02.11. in Seligenstadt

Posted on Oktober 16, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Wundertüte – Verein der Pflege- und Adoptivfamilien in Stadt und Kreis Offenbach e.V. hat Heike Karau eingeladen am 02.11. in Seligenstadt zum Thema „Möglichkeiten der Traumapädagogik im Pflege- und Adoptivfamilienalltag“ zu referieren.

Veranstaltungsflyer

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„Wenn die Schule nicht wäre“ am 30.11. in Ravensburg

Posted on Oktober 16, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Schule, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , , , , , |

„Wenn die Schule nicht wäre, ginge es uns gut!“ Was für viele Familien gilt, betrifft Pflege- und Adoptivfamilien häufiger und extremer. Referentin Dr. Henrike Härter geht diesem Thema am 30.11. in Ravensburg nach.

Veranstalter ist die Pflegeelternschule Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern und Pflegeeltern e.V. Ravensburg.

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Jahrestagung der Pflegekinder-Aktion Schweiz am 15.11. in Zürich

Posted on Oktober 16, 2013. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, International, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

„Schutz der Kinder und Schutz des privaten Lebens – Chancen und Risiken der Professionalisierung im Pflegekinderbereich“ ist die Jahrestagung der Pflegekinder-Aktion Schweiz am 15.11. in Zürich überschrieben.

Seit Anfang 2013 ist in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz in Kraft; gleichzeitig hat die revidierte Pflegekinderverordnung Lücken geschlossen. Diese Instrumente müssen in der Praxis sinnvoll genutzt werden. An der 4. Jahrestagung beschäftigt sich der Verband mit den Chancen und Risiken der Professionalisierung im Pflegekinderbereich.

Die rechtlichen Grundlagen ermöglichen den Fachpersonen ein zeitgemässes, professionelles Handeln. Unklar bleibt, welches Handeln im Hinblick auf das Wohl des Kindes als professionell zu verstehen ist. Denn: Bietet nicht gerade das Leben in einer Pflegefamilie dem Kind die besten Entwicklungschancen, weil es privat, individuell und vertrauensfördernd ist?

Am Freitag, den 15. 11. von 9.30 – 16.15 Uhr referieren im Volkshaus in Zürich:

  • Prof. Dr. Klaus Wolf:
    Sind Pflegefamilien Familien oder kleine Organisationen? Die Aufgaben von Pflegefamilien und der sie begleitenden Sozialen Dienste.
  • Dr. Bruno Rhiner:
    Auf Messers Schneide – Multisystemische Therapie im Kindesschutz
    MST CAN – Hochintensives Therapieverfahren für Familien, die von Vernachlässigung und Gewalt betroffen sind
  • Prof. Dr. Anna Maria Riedi:
    Professionalisierung der Entscheidungsfindung. Zur Balance von Chancendenken, «Good Governance» und fachlicher Expertise

Anmeldung sind möglich bis zum 01.11.

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Tagung für Adoptiveltern „Adoption aus familiendynamischer Sicht“ am 09.-10.11. in Bad Boll

Posted on Oktober 15, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fortbildung, Netzwerke, Veranstaltungen |

Vom 09.-10.11.2013 organisiert die Evangelische Akademie Bad Boll eine Tagung für Adoptiveltern zum Thema „Adoption aus familiendynamischer Sicht„.

Adoption ist ein komplexes und sensibles Geschehen zwischen abgebender Mutter, aufnehmenden Eltern und betroffenem Kind. Adoptivfamilien investieren viel, um die Zugehörigkeit der Kinder im Alltag gelingend zu gestalten. Auf der Tagung soll eine positive, entwicklungsorientierte Sichtweise aufgezeigt werden, die auf die Ressourcen der Adoptivfamilien schaut und auf Schuldzuweisung und Pathologisierung verzichtet.

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Demokratische Republik Kongo

Posted on Oktober 15, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Der Internetseite des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika ist zu entnehmen, dass das kongolesische Innenministerium (Ministère de l’Intérieur, Sécurité, Décentralisation et Affaires Coutumières – Direction Générale des Migrations (DGM) – ) die amerikanische Botschaft in Kinshasa darüber informiert hat, dass die Ausstellung von Ausreiseerlaubnissen für adoptierte kongolesische Kinder mit Wirkung vom 25. September 2013 eingestellt wurde. Die Suspendierung könne bis zu zwölf Monate andauern.

Die Suspendierung werde mit der Besorgnis über Berichte, adoptierte Kinder könnten entweder durch ihre Adoptivfamilien missbraucht oder in den Aufnahmestaaten durch weitere Adoptiveltern adoptiert werden, begründet. Die Suspendierung beziehe sich nicht allein auf internationale Adoptionen durch US-amerikanische Staatsbürger (vgl. Link: Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika.)

Inwieweit internationale Adoptionsverfahren zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Deutschland betroffen sind, kann von hiesiger Seite derzeit nicht eingeschätzt werden.

Quelle: Bundeszentralstelle für Auslandsadoption vom 01.10.2013

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„Mit Adoptivkindern über ihre Herkunft sprechen“ am 30.10. in Frankfurt/Main

Posted on Oktober 15, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen |

Mit Adoptivkindern über ihre Herkunft sprechen“ heißt ein Kursangebot des Zentrum Familie am 30.10. in Frankfurt/Main. Referentin ist Andrea Tepper.

Bereits vor der Aufnahme eines Adoptivkindes beschäftigen sich Adoptiveltern mit der Frage, wann und wie sie mit ihrem Kind über seine Geschichte und seine Herkunftsfamilie reden können. Das Adoptivkind soll alles Notwendige und Wichtige erfahren, zum richtigen Zeitpunkt und mit den richtigen Worten.

Ist das Kind dann da, erscheinen die Vorsätze nicht immer so einfach in der Umsetzung. Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie kann ich die Vorgeschichte meines Kindes in Worte fassen, wird es dadurch verunsichert und verängstigt? Will mein Kind überhaupt etwas hören und was soll ich tun, wenn es mir gar nicht zuhört? Wann versteht mein Kind eigentlich, was ich ihm erzähle? Dürfen wir nicht auch eine ganz normale Familie sein und nicht über Adoption sprechen?

Der Abend soll Gelegenheit bieten, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und gemeinsam Antworten zu finden.

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Informationskampagne startet – Muslimische Pflegeeltern in Bremen gesucht

Posted on Oktober 15, 2013. Filed under: Bewerber, Bremen, Fachkräfte, International, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

In Deutschland fehlen nach Angaben des Dachverbandes islamischer Gemeinschaften in Bremen (Schura) Tausende Plätze für Pflegekinder in muslimischen Familien. Mittlerweile bemühten sich bundesweit Jugendämter um entsprechende Pflegeeltern, sagte der Schura-Vorsitzende Ismail Baser.

In Bremen startet der Verband nun zusammen mit der Organisation „Pflegekinder in Bremen“ (PiB) eine Kampagne, um muslimische Eltern über das Thema zu informieren. „Die muslimischen Haushalte sind sich des Problems gar nicht bewusst und haben oftmals eine Hemmschwelle gegenüber bürokratischen Angelegenheiten“, erläuterte Baser. Meist fehle es an Informationen. „Die Bereitschaft Kinder aufzunehmen, ist in unserer religiösen Überzeugung tief verankert, daran wird es hoffentlich nicht scheitern.“

Die erste Veranstaltung soll am 18. Oktober 2013 ab 15 Uhr in der Fatih Moschee in Bremen-Gröpelingen stattfinden. Weitere Termine stehen noch nicht fest.

Textquelle: Radio Bremen vom 15.10.2013, Bildquelle: www.schurabremen.de

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Broschüre: „Die Fetale Alkoholspektrum-Störung – Die wichtigsten Fragen der sozialrechtlichen Praxis“ erschienen

Posted on Oktober 15, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , , |

Im September 2013 hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung eine 38-seitige Broschüre zu den wichtigsten Fragestellungen der sozialrechtlichen Praxis in Bezug auf die Fetale Alkoholspektrum-Störung herausgegeben.

Die Broschüre richtet sich an alle Berufsgruppen, die über Hilfen für alkoholgeschädigte Kinder entscheiden oder aus anderen Gründen mit ihnen zu tun haben. Sie soll den zuständigen Sachbearbeitern, Familienrichtern, Staatsanwälten, Sozialpädagogen und Trägern der Wohlfahrtspflege uvm. praktische Hilfestellung im Umgang mit dieser Behinderung geben.

Die Broschüre steht zum Download zur Verfügung und kann in Druckfassung beim zentralen Publikationsversand der Bundesregierung unter der Bestellnummer: BMG-D-11006 bestellt werden: publikationen@bundesregierung.de

zum Download (239 KB)

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„Pädagogischer Umgang mit traumatisierten Kleinkindern“ am 30.11. in Vlotho

Posted on Oktober 15, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Dipl.-Psychologin Dorothea Weinberg referiert bei einem Seminartag für Erzieher/innen und Pflegeeltern des LWL Landesjugendamtes Westfalen am 30.11. im LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho zum Thema „Pädagogischer Umgang mit traumatisierten Kleinkindern„.

Die Reaktion von seelisch verletzten Kindern auf Verwahrlosung, Vereinsamung, Angst, Schmerzen und Gewalt oder Missbrauch sind Überlebensmechanismen, die das ganze weitere Leben diktieren: Von Überanpassung über charmante Strahlekinder, Rückzug und Erstarrung bis hin zu aggressiven Durchbrüchen und Selbstschädigungen ist alles möglich. Und nichts entspricht dem, was wir für normal und gut halten.

Was bedeutet das für die Erziehungs- und Pflegepersonen und welche Umgangsweisen sind hilfreich? Was tun, wenn man an Grenzen stößt? Der Workshop soll dazu Anregungen und Übungen anbieten.

Obwohl die Sehnsucht nach pädagogischen Konzepten riesig ist, gibt es sie nicht. Die Erfahrung zeigt, dass viel Fachwissen, Erkennen von sich anbahnenden Aggressionsdurchbrüchen, innerliches „Zurücktreten“ und Selbstfürsorge für sich selbst den Erwachsenen entscheidend helfen können. Um diese Haltung aufzubauen, wird das Seminar auch Selbsterfahrungsanteile und Übungen umfassen.

nähere Informationen

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Ukrainer adoptieren immer mehr Kinder

Posted on Oktober 14, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Die Webseite des Ukrainischen Hörfunks informiert über eine Pressekonferenz anlässlich des ukrainischen Adoptionstags am 30.09. Dabei wurde von einer deutlichen Zunahme der Adoptionen innerhalb der Ukraine berichtet. Auch Kinder mit gesundheitlichen Problemen und Behinderungen würden neue Eltern im eigenen Land finden können. Problematisch sei es jedoch weiterhin, Adoptiveltern für ältere Kinder zu finden.

zum Bericht „Ukrainer adoptieren immer mehr Kinder“ vom 30.09.2013 

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Regensburg: Junger Flüchtling in Pflegefamilie vermittelt

Posted on Oktober 14, 2013. Filed under: Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Im Artikel „Glücksfall Pflegefamilie – Flüchtlingskind aus Äthiopien findet Heimat“ vom 14.10.2013 berichtet die Münchner Abendzeitung von James, einem 11-Jährigen aus Äthiopien, der vom Jugendamt Regensburg bei Familie Gruber gut untergebracht wurde.

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EREV-Fachtag Erziehungsstellen 2013 am 18./19.11. in Hannover

Posted on Oktober 14, 2013. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Rechte, Beschwerden, Partizipation – und was hab´ich davon?“ fragt der diesjährige Fachtag Erziehungsstellen des Evangelischen Erziehungsverbandes e.V. (EREV) vom 18. – 19.11. in Hannover.

Er wendet sich an Mitarbeiter/innen aus Erziehungsstellen, Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe und Jugendämter, die sich über die Arbeit und die pädagogische Leistungsfähigkeit von Erziehungsstellen informieren möchten, den Austausch suchen und die Qualitätsentwicklung in Erziehungsstellen voranbringen möchten.

Veranstaltungsflyer

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Fachtagung „Aus den Augen, aus dem Sinn?!“ am 17./18.03. in Kassel

Posted on Oktober 13, 2013. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Die GEBIT Münster GmbH & Co. KG lädt für den 17./18.03.2014 nach Kassel zur Fachtagung „Aus den Augen, aus dem Sinn?! – Impulse für eine neue Praxis zur Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus stationären Hilfen zur Erziehung in ihre Herkunftsfamilien“ ein.

Von Zeit zu Zeit leben Kinder und Jugendliche nicht gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern in ihrer eigenen Familie. Ihr Lebensort ist dann ein Heim oder eine Pflegefamilie. Manchmal bleibt dies ein Lebensort bis zu ihrer Selbständigkeit.

Der Gesetzgeber erteilt allen Beteiligten jedoch den Prüfauftrag, ob und wie eine Rückkehr in die Lebensgemeinschaft der Herkunftsfamilie ermöglicht werden kann. Dies erfordert einen komplexen Abstimmungs- und Vermittlungsprozess der Interessenslagen aller Beteiligten. Allzu oft gerät dabei die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen aus dem Blick und die Hilfen nehmen einen anderen Verlauf.

Das Thema Rückführung aus stationären Hilfen ist deshalb sowohl aus fachlicher und aus rechtlicher Sicht als auch in ihren Folgewirkungen auf die fiskalische Seite eine besondere Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe. Anlass genug für die GEBIT Münster, die Rückführung aus stationären Hilfen zur Erziehung zum Thema einer großen bundesweiten Fachtagung zu machen. Neben zentralen Vorträgen werden Workshops und 10 Themenstrecken angeboten, die konkrete Handlungskonzepte, Steuerungs- und Planungsthemen sowie rechtliche Aspekte thematisieren. Um bereits entwickelte und gelebte Konzepte kennenzulernen und in eine intensive fachliche Diskussion einzutreten, werden ausserdem ausgewählte Institutionen ihre Rückführungskonzepte als Posterpräsentationen vorstellen.

Die Fachtagung richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker der öffentlichen und freien Träger, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Heimeinrichtungen, Erziehungsstellen, ASD und PKD und ambulanten Maßnahmen, Elternarbeit etc. gleichermaßen. Wir möchten aber auch die Ebene der Leitungskräfte, Fachberatungen und Verbandsvertreter ansprechen, die für die konzeptionelle und strategische Ausrichtung Ihrer Institutionen verantwortlich sind.

Um Anmeldung bis spätestens 12.12. wird gebeten.

Nähere Informationen

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„Fetales Alkoholsyndrom“ am 23.11. in Heidenheim

Posted on Oktober 13, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fortbildung, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Zum „Fetalen Alkoholsyndrom“ referiert Dr. Henrike Härter am 23.11. in Heidenheim im Auftrag der Pflegeelternschule Baden-Württemberg.

Alkohol in der Schwangerschaft hat eine lebenslange Schädigung des Betroffenen, insbesondere seines Gehirns zur Folge. Neben geistigen Beeinträchtigungen unterschiedlicher Ausprägung finden sich Auffälligkeiten im Verhalten, die sich im Neugeborenenalter beginnend durch die Kinder- und Jugendzeit bis ins Erwachsenenalter ziehen. Für Laien und oft auch Fachleute ist die Störung nicht zu erkennen.

Für die Betroffenen und ihre Bezugspersonen ist das Wissen um die charakteristischen Auswirkungen der Schädigung von großer Bedeutung, um falsche Vorwürfe zu vermeiden, Erwartungen realistisch formulieren zu können und leichter Wege für den häufig schwierigen Alltag zu finden.

In dem Tagesseminar sollen typische Symptome sowie deren Auswirkungen und begleitende Störungen in verschiedenen Lebensbereichen dargestellt werden.

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