Statistik

Destatis: 210 000 junge Menschen wuchsen 2021 in Heimen oder Pflegefamilien auf

Posted on Oktober 28, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

WIESBADEN – Im Jahr 2021 lebten in Deutschland rund 122 700 junge Menschen in einem Heim und rund 87 300 in einer Pflegefamilie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit 210 000 junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe – zumindest vorübergehend – außerhalb der eigenen Familie auf. Das waren 6 700 weniger junge Menschen als im Vorjahr (‑3 %). Damit ist die Fallzahl das vierte Jahr in Folge gesunken.

Insgesamt ging die Zahl der in Heimen oder Pflegefamilien untergebrachten jungen Menschen in den vier Jahren seit 2017 um 29 600 Fälle (-12 %) zurück, nachdem sie ab 2014 stark gestiegen war und 2017 mit 240 000 Fällen ihren Höchststand erreicht hatte. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige die Heime oder Pflegefamilien, in denen sie zeitweise untergebracht waren, nun verstärkt wieder verlassen.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in gut jedem zweiten Fall alleinerziehend

In vier von fünf Fällen (80 %) waren die jungen Menschen, die 2021 außerhalb der eigenen Familie betreut wurden, minderjährig. In etwa jedem zweiten Fall waren sie unter 14 Jahren (49 %). Ein Fünftel (20 %) zählte zu den sogenannten „Careleavern“, waren also junge Erwachsene am Übergang in ein selbstständiges Leben. Während jüngere Kinder bis zum Alter von 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien betreut wurden, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Erziehung in einem Heim. Generell wurden etwas mehr Jungen als Mädchen außerhalb der eigenen Familie erzogen (54 %), das traf besonders auf Heime zu (56 %). Dabei endete eine Heimerziehung im Schnitt nach 21 Monaten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie dagegen nach durchschnittlich über vier Jahren (49 Monate).

Mit Blick auf die Herkunftsfamilie waren die Eltern der jungen Menschen in rund jedem zweiten Fall alleinerziehend (51 %). Bei etwa einem Fünftel (19 %) handelte es sich um Elternteile in neuer Partnerschaft und in nur 17 % um zusammenlebende Elternpaare.

In zwei von drei Fällen bezogen die Betroffenen oder ihre Familien Transferleistungen

Auffällig ist, wie häufig sich die Betroffenen beziehungsweise ihre Herkunftsfamilien nahe dem Existenzminimum bewegten: In 140 400 oder 67 % aller Fälle lebten die jungen Menschen selbst oder ihre Herkunftsfamilien vollständig oder teilweise von Transferleistungen. Dazu zählten Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie ein Kinderzuschlag. Besonders belastet waren auch hier offensichtlich wieder Alleinerziehende: In insgesamt 106 900 Fällen waren die Eltern der jungen Menschen, die 2021 in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufwuchsen, alleinerziehend. In 81 300 Fällen bezogen diese alleinerziehenden Elternteile oder die betroffenen jungen Menschen selbst Transferleistungen. Damit lag der Anteil der Transferleistungsbezieher in dieser Personengruppe bei 76 % – deutlich über dem vergleichbaren Anteil von Elternteilen in neuer Partnerschaft (64 %) und zusammenlebenden Elternpaaren (63 %).

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sogenannte Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen abschaffen. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem vor, dass in Heimen und Pflegefamilien betreute junge Menschen mit einem eigenen Einkommen sich nicht mehr finanziell an ihrer Unterbringung beteiligen müssen. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich am 10. November 2022 über die Reform. Bereits im Juni 2021 war die Kostenbeteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden.

Hauptgründe für neue Unterbringungen: Unversorgtheit und Kindeswohlgefährdung

In gut einem Viertel aller Fälle (26 %) haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einem Heim im Jahr 2021 neu eingeleitet. Häufigster Grund dafür war mit 18 % eine sogenannte Unversorgtheit des jungen Menschen, verursacht etwa durch den Ausfall der Bezugsperson infolge einer Erkrankung oder durch eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland. An zweiter Stelle stand 2021 die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung oder sexuelle Gewalt (17 %). Dritthäufigster Grund für eine Neuunterbringung war 2021 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (14 %). Beispiele dafür sind pädagogische Überforderung, Erziehungsunsicherheit oder unangemessene Verwöhnung.

Methodische Hinweise:

Die Erziehung in einem Heim (einschließlich betreuter Wohnformen) nach § 34 SGB VIII oder in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Voraussetzung ist nach § 27 SGB VIII, dass eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Unter bestimmten Bedingungen haben nach § 41 SGB VIII auch junge Volljährige bis höchstens zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen. In der Pressemitteilung werden – unabhängig vom Alter der Betroffenen – alle Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII berücksichtigt, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Heimerziehungen (§ 34 SGB VIII) und zur Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) und in der Publikation „Erzieherische Hilfe“ verfügbar. Dort befinden sich ebenfalls ausführliche Angaben:

  • zu Erziehungsberatungen (§ 28 SGB VIII),
  • zur Sozialen Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
  • zu Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern (§ 30 SGB VIII),
  • zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
  • zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII),
  • zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
  • zur Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII).

Weiterführende Ergebnisse zu Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung können auch der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ entnommen werden.

Quelle: Destatis vom 27.10.2022

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Jugendhilfe in Hamburg 2021: Fünf Prozent weniger Pflegekinder

Posted on Oktober 26, 2022. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Statistik |

Am Jahresende 2021 befanden sich in Hamburg 990 Kinder, Jugendliche und junge Erwach­sene bei Pflegeeltern in Vollzeitpflege. Das sind 5,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.

27 Prozent der Pflegekinder waren jünger als sechs Jahre, 28 Prozent sechs bis unter zwölf und 35 Prozent zwölf bis unter 18 Jahre alt. Zehn Prozent waren volljährig.

44 Prozent der jungen Menschen hatten einen Migrationshintergrund.

Die Vollzeitpflege in einer anderen Familie ist häufig längerfristig angelegt. So lebten am Jah­resende 2021 die jungen Menschen im Durchschnitt schon vier Jahre (48 Monate) in einer Pfle­gefamilie.

Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

Quelle: Statistikamt Nord vom 26.10.2022

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Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Zahl der Pflegekinder geringfügig zurückgegangen

Posted on Oktober 26, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Schleswig-Holstein, Statistik |

3 210 junge Menschen waren Ende 2021 in Schleswig-Holstein bei Pflegeeltern in Vollzeitbe­treuung untergebracht. Das sind geringfügig weniger (0,7 Prozent) als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.

Von den Pflegekindern waren 21 Prozent jünger als sechs Jahre. Der Anteil der Sechs- bis unter Zwölfjährigen belief sich auf 37 Prozent, genau wie der Anteil der Zwölf- bis unter 18‑Jäh­rigen. Volljährig waren fünf Prozent.

17 Prozent der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen hatten einen Migra­tionshintergrund.

Im Durchschnitt befanden sich die Betroffenen am Jahresende 2021 bereits gut fünfeinhalb Jahre (67 Monate) in einer Pflegefamilie.

Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

Quelle: Statistikamt Nord vom 26.10.2022

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Hilfen zur Erziehung 2021 Berlin und Brandenburg: Mehr Fälle in Berlin, weniger in Brandenburg

Posted on September 19, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Statistik |

Für 33 173 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17 395 in Brandenburg begann 2021 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von 1,5 Prozent in Berlin und einem Rückgang von 1,5 Prozent in Brandenburg.

Fast 49 000 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 33 108; Brandenburg: 15 863) wurden im Laufe des Jahres beendet. Über 57 400 Hilfen (Berlin: 35 362; Brandenburg: 22 081) bestanden am Jahresende fort.

Jede dritte erzieherische Hilfe ist Erziehungsberatung

Erzieherische Hilfen werden in verschiedene Arten untergliedert. Am häufigsten wurden Erziehungsberatungen (Berlin: 35,1 Prozent; Brandenburg: 35,2 Prozent) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15,7 Prozent in Berlin und 15,2 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle.
Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 13,5 Prozent und in Brandenburg in 14,9 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden fast 8 300 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5 200 Fälle.

Mehr als 127 700 junge Menschen betroffen

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 83 600 junge Menschen in Berlin und über 44 000 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,2 Prozent) hatte mindestens ein Elternteil mit ausländischer Herkunft, in Brandenburg jeder achte junge Mensch (12,9 Prozent).

Hauptgründe zur Hilfegewährung sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Häufige Inanspruchnahme durch Alleinerziehende

Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen
(Berlin: 48,9 Prozent, Brandenburg: 45,7 Prozent). Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,1 Prozent) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,7 Prozent).

Viele Betroffene leben von Transferleistungen

In Berlin lebten 42,8 Prozent und in Brandenburg 39,6 Prozent der Herkunftsfamilien oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages.

Datenangebot

Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten K V 2.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 19.09.2022

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Adoptionen in Schleswig-Holstein 2021: Adoptionen überwiegend durch Stiefvater bzw. -mutter

Posted on August 2, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Schleswig-Holstein, Statistik |

Im Jahr 2021 wurden in Schleswig-Holstein 137 Kinder und Jugendliche adoptiert. Das sind acht mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Zwei Drittel aller Minderjährigen (91 junge Menschen) wurden vom Stiefvater oder von der Stiefmutter als Kind angenommen. Von den adoptierten Minderjährigen waren 60 jünger als drei Jahre.

Neben den abgeschlossenen Adoptionen befanden sich am Jahresende 26 Kinder und Jugend­liche in Adoptionspflege. Das sind 19 weniger als im Vorjahr. In der Adoptionspflege gewöhnt sich das Kind in der neuen Familie ein.

Quelle: Statistikamt Nord vom 02.08.2022

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Adoptionen in Hamburg 2021: Adoptionen überwiegend durch Stiefvater bzw. -mutter

Posted on August 2, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Hamburg, Statistik | Schlagwörter: |

Im Jahr 2021 wurden in Hamburg 90 Minderjährige adoptiert. Das sind drei mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. 63 Adoptionen (oder 70 Prozent) erfolgten durch den Stiefvater bzw. die Stiefmutter. Von den adoptierten Minderjährigen waren 64 jünger als drei Jahre.

Am Jahresende 2021 befanden sich zudem 30 Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege, in der sich das Kind in der neuen Familie eingewöhnt. Das ist ein Rückgang um 16 gegenüber dem Vorjahr.

Quelle: Statistikamt Nord vom 02.08.2022

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Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut

Posted on Juli 27, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

Zusammenfassung:

  • Nach vier Jahren Rückgang erstmals wieder Anstieg der Fallzahlen
  • Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen mit +49 % besonders stark
  • Gleichzeitig meldeten die Jugendämter auch im zweiten Corona-Jahr weniger Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen (-6 %)

zur ausführlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Nr. 315 vom 27.07.2022

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Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28 000 Verfahren

Posted on Juli 26, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2021 bei 28 115 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20 632 Berliner und 7 483 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 2 161 Verfahren bzw. 10 Prozent mehr, in Brandenburg 592 Verfahren bzw. 8 Prozent weniger als 2020.

Geht man von der Schwere der Fälle aus, waren in Berlin 20 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 23 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 57 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 18 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 30 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Kindeswohlgefährdung

5 967 Fälle (57 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2 706 (26 Prozent) psychische und 1 512 (14 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 364 Fällen (3 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

In über der Hälfte (1 861) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 977 (28 Prozent) Fällen und für körperliche Misshandlungen in 567 (16 Prozent) Fällen angegeben. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 148 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre

77 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes fünfte Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren häufiger betroffen (Berlin: 54 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Mädchenanteil in Berlin bei 53 Prozent und in Brandenburg bei 55 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 31 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 19 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 8 Prozent, Brandenburg: 17 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 8 Prozent und in Brandenburg 11 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 12 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Datenangebot

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26.07.2022

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19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021

Posted on Juli 5, 2022. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.

2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022

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Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Inobhutnahmen durch Jugendämter 2021

Posted on Juni 28, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: |

2021 wurden in Sachsen-Anhalt 1 362 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 39 Fälle (-2,8 %) weniger als 2020. 2021 reisten 229 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 60 mehr als im Vorjahr. Damit erhöhten sich die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Personen aus dem Ausland erstmals wieder seit 5 Jahren.

In 836 Fällen (61,4 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 293 Fällen (21,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 128 Fällen an (9,4 %). Die weiteren Fälle wurden von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten oder Verwandten und Nachbarn gemeldet.

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (654), sonstige Probleme (405) oder Vernachlässigung (303). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 323 Maßnahmen (23,7 %) eingeleitet.

53,9 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 565 Jugendliche gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 257 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten 482 Kinder und Jugendliche zu ihren Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 556 Fällen mussten jedoch stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieherinnen und Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2022

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Immer mehr Stiefväter und Stiefmütter adoptieren Kinder unter 3 Jahren

Posted on Juni 23, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

WIESBADEN – Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen: Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden.

Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle

Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.

Quelle: Destatis vom 23.06.2022

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Destatis: In Deutschland leben drei Viertel der Kinder mit ihren Geschwistern zusammen

Posted on April 11, 2022. Filed under: Forschung, Kinder-/Jugendinfos, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Mehrzahl der Kinder in Deutschland wächst mit Geschwistern auf. Im Jahr 2021 lebten von den insgesamt 13,6 Millionen Kindern unter 18 Jahren knapp 10,3 Millionen Kinder mit ihren Geschwistern im selben Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welttags der Geschwister am 10. April mitteilt. Damit wuchsen mehr als drei Viertel der Kinder (75,4 %) mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester auf. Anders als häufig vermutet, ist der Anteil der Kinder, die ohne Geschwister in einer Familie leben, in den letzten 20 Jahren nicht gestiegen: Seit 2001 liegt der Anteil zwischen 24 und 25 Prozent. Dabei wird nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden, außerhalb des Haushalts lebende Geschwister werden hierbei nicht erfasst.

zur vollständigen Pressemitteilung vom 08.04.2022

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Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege 2020 auf neuem Höchststand

Posted on Dezember 8, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: , , |

2020 waren in Sachsen-Anhalt 2 923 junge Menschen in Vollzeitpflege untergebracht.

Der kontinuierliche Anstieg seit 2011 setzte sich weiter fort. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, hat sich die Anzahl der Unterbringungen in Pflegefamilien seit 2011 um 89 % (2011: 1 544) und zum Vorjahr um 2 % (2019: 2 875) erhöht. Insgesamt lebten 2 699 junge Menschen in einer allgemeinen Vollzeitpflege (92 %). Davon wurden 2/3 in einer fremden Pflegefamilie aufgenommen, bei jedem 3. Fall übernahmen Verwandte die Pflegschaft. 8 % der jungen Menschen befanden sich aufgrund von Entwicklungsbeeinträchtigungen in einer Sonderpflege. Diese wurde in 7 % der Fälle von Verwandten übernommen und zu 93 % von fremden Pflegefamilien getragen.

Die meisten Kinder in Pflegefamilien waren im Alter von 9 bis unter 12 Jahren (18 %), gefolgt von den Altersgruppen 6 bis unter 9 Jahre und 12 bis unter 15 Jahre mit jeweils 17 %. Damit war jedes 2. Kind in Vollzeitpflege 6 bis unter 15 Jahre alt. 52 % waren männlich und 48 % weiblich. Der Anteil an jungen Menschen mit einer ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils lag bei 7 %.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen lebten in Familien mit einem Elternteil. Bei jedem 5. Vermittlungsfall lebte ein Elternteil in neuer Partnerschaft und jede bzw. jeder 6. Heranwachsende stammte aus einem Haushalt, in der beide Elternteile zusammenlebten. 7 % der Kinder und Jugendlichen hatten eine unbekannte Herkunftsfamilie, bei 2 % waren die Eltern bereits verstorben. Transferleistungen bezogen 86 % der Herkunftsfamilien, darunter war der Anteil der Alleinerziehenden mit 60 % am höchsten.

Als Hauptgrund für die Aufnahme in eine Vollzeitpflege wurde in rund 1/4 der Fälle die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten angegeben. Weitere häufig genannte Gründe waren unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen in der Herkunftsfamilie (18 %) sowie die Gefährdung des Kindeswohls (18 %).

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bietet jungen Menschen unter 27 Jahren, die nicht bei ihren Eltern verbleiben können, die Möglichkeit in einer Pflegefamilie zu leben. Der Aufenthalt kann zeitlich befristet sein – bis beispielsweise eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie geschaffen wurde – oder auf Dauer ausgelegt sein.

Zudem wird in allgemeine Vollzeitpflege und Sonderpflege (bei entwicklungsbeeinträchtigten Kindern) unterschieden. Die Pflege kann jeweils durch Fremde oder Verwandte geleistet werden. Einbezogen wurden alle Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege, die 2020 beendet wurden und jene, die am 31.12.2020 noch bestanden.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt sind im Statistischen Bericht „Jugendhilfe: Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Auszahlungen und Einzahlungen Jahr 2020“ verfügbar.

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 06.12.2021

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Destatis: 5 % weniger erzieherische Hilfen im Corona-Jahr 2020

Posted on Oktober 30, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

Erzieherische Hilfen sind Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Spektrum reicht von Erziehungsberatungen über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf entsprechende Hilfen.

Im Jahr 2020 waren die erzieherischen Hilfen zu 71 % an Minderjährige, zu 11 % an junge Volljährige und zu 18 % an ganze Familien gerichtet, zum Beispiel als sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei dauerte eine abgeschlossene Erziehungshilfe im Schnitt 11 Monate.

Erziehungsberatungen vor Ort fallen von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand

Am häufigsten wurden von ratsuchenden Eltern, Familien oder jungen Menschen Erziehungsberatungen vor Ort in Anspruch genommen – im Jahr 2020 allerdings deutlich seltener als in den Vorjahren: Insgesamt rund 438 500 solcher Beratungen haben Jugendämter, Caritas, Diakonie und andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2020 bei persönlichen oder familiären Problemen und zur Lösung von Erziehungsfragen oder bei Trennung und Scheidung durchgeführt. In 59 % aller Fälle hatten vorrangig die Eltern, in 30 % die gesamte Familie und in weiteren 12 % der Fälle vorrangig die jungen Menschen Hilfe gesucht. Im Schnitt dauerte eine abgeschlossene Beratung 6 Monate.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort um 38 400 Fälle (‑8 %) – und damit von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand – gesunken. Besonders auffällig war der Rückgang bei den Beratungen, die im Corona-Jahr 2020 neu begonnen hatten: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 rund 44 900 weniger Beratungen neu eingeleitet (-14 %). Hintergrund dieser Entwicklung dürften die im Jahresverlauf 2020 beschlossenen coronabedingten Einschränkungen sein, die persönliche Kontakte in den Beratungsstellen und an anderen Orten zeitweise erschwerten oder ganz verhinderten. Verschiedene Beratungsstellen weisen aber darauf hin, dass 2020 verstärkt Unterstützung per Telefon geleistet wurde. Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst.

Trends der Vorjahre setzen sich fort: Mehr Familienhilfen, weniger Heimerziehungen

Die Entwicklung der anderen Erziehungshilfen verlief dagegen unterschiedlich: Während die familienorientierten Hilfen 2020 das vierte Jahr in Folge zunahmen (+3 200 Fälle bzw. +2 %), gingen die anderen Einzelhilfen durchgängig zurück (-18 400 Fälle bzw. -5 %). Dies ist aber nur zum Teil durch die allgemeinen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu erklären. Auch der Rückgang der unbegleitet eingereisten Minderjährigen spielt eine Rolle. Diese verlassen nun schrittweise wieder das System der Kinder- und Jugendhilfe, nachdem sie nach ihrer Einreise verstärkt dort betreut worden waren. So war zum Beispiel die Zahl der Heimerziehungen nach ihrem Höchststand von 148 100 Fällen im Jahr 2017 wie in den beiden Vorjahren auch 2020 weiterhin rückläufig (-9 200 Fälle bzw. -7%). Im Jahr 2020 wurden insgesamt noch rund 126 900 Heimerziehungen durchgeführt.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende, vor allem bei Transferleistungsbezug

427 900 oder 44 % aller erzieherischen Hilfen wurden 2020 von alleinerziehenden Müttern oder Vätern in Anspruch genommen. Damit erhielten Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen als zusammenlebende Elternpaare (33 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16 %).

Noch weiter öffnet sich die Schere bei der Gruppe derer, die staatliche Transferleistungen bezogen. Bei 381 700 beziehungsweise 40 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), von Sozialhilfe, von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder einem Kinderzuschlag. In dieser Gruppe waren sogar 57 % alleinerziehend, 22 % lebten als Elternpaar zusammen und 16 % als Elternteil in einer neuen Partnerschaft.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 29.10.2021

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Bayern: Rückblick zeigt: Mehr junge Menschen benötigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Oktober 4, 2021. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , |

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2020 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2020 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (57,7 Prozent).

Für 65 747 junge Menschen, 10 Prozent weniger gegenüber 2019, wurden im Jahr 2020 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen. Für 64 818, das entspricht einem Rückgang von 8,2 Prozent wurden Hilfen 2020 beendet und für 81 753 junge Menschen, +0,7 Prozent, dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik weiter mitteilen, erhielten von den 81 753 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 22 615 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 7 946 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt. Konkret: In 12 230 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 439 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 11 877 Buben bzw. junge Männer, was einem Anteil von 52,5 Prozent entspricht und 10 738 Mädchen bzw. junge Frauen.

18 703 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Der Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtzahl von 16 796 dieser Personengruppe zeigt eine Zunahme von 11,4 Prozent. 54,2 Prozent respektive 10 128 der Hilfeempfänger sind männlich und 8 575 weiblich.

14 739 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier ist gegenüber dem Vorjahr (14 246) eine Zunahme von 3,5 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 11 281 ambulant/teilstationär, 3 296 in einer Einrichtung und 162 bei einer Pflegeperson. 10 253 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,6 Prozent) und 4 486 weiblich.

Insgesamt wurden am Jahresende 2020 7 028 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2019 ist das mit 7 329 Jugendlichen ein Rückgang von 4,1 Prozent. Von den 7 028 jungen Menschen waren 59,8 Prozent Buben bzw. junge Männer.

7 839 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut. 2019 waren es 7 875 Personen, also 0,5 Prozent weniger. Von diesen waren 3 981 Buben bzw. junge Männer und 3 858 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.

Über alle Hilfearten hinweg waren 57,7 Prozent, absolut gesehen 47 133 und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als 34 620 Mädchen beziehungsweise junge Frauen auf Hilfen und Beratungen angewiesen.

Darüber hinaus wurden 475 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 1 943 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 252 erhielten Einzelbetreuung nach § 30 und 180 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 979 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 04.10.2021

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Berlin und Brandenburg: Hilfen zur Erziehung 2020

Posted on September 23, 2021. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: |

Für 32 676 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17 668 in Brandenburg begann 2020 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von 5,2 Prozent in Berlin und 4,1 Prozent in Brandenburg.

Mehr als 47 200 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 31 100; Brandenburg: 16 100) wurden im Laufe des Jahres beendet. Über 56 600 Hilfen (Berlin: 35 200; Brandenburg: 21 400) bestanden am Jahresende fort.

Knapp jede dritte erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung

Erzieherische Hilfen werden in verschiedene Hilfearten untergliedert. Am häufigsten wurden Erziehungsberatungen (Berlin: 36,0 Prozent; Brandenburg: 36,6 Prozent) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 16,1 Prozent in Berlin und 15,0 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 13,2 Prozent und in Brandenburg in 14,4 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden fast 7 700 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5 100 Fälle.

Mehr als 123 500 junge Menschen betroffen

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 80 400 junge Menschen in Berlin und über 43 100 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,3 Prozent) hatte mindestens ein Elternteil mit einer ausländischen Herkunft, in Brandenburg jeder achte junge Mensch (12,4 Prozent).

Hauptgründe zur Hilfegewährung sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Starke Inanspruchnahme durch Alleinerziehende

Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen (Berlin: 48,3 Prozent, Brandenburg: 45,2 Prozent). Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,6 Prozent) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,5 Prozent).

Viele Betroffene leben von Transferleistungen

In Berlin lebten 43,1 Prozent und in Brandenburg 40,2 Prozent der Herkunftsfamilien oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages.

Datenangebot

Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten K V 2.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 23.09.2021

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Zahl kindlicher Gewaltopfer 2020 deutlich gestiegen

Posted on Juli 28, 2021. Filed under: Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Gewalttaten gegen Kinder wie Mord, Totschlag, Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich gestiegen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/31589) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31414) hervorgeht, kamen im Jahr 2020 insgesamt 71 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland gewaltsam – etwa durch Mord oder Totschlag- ums Leben. Im Jahr 2019 lag diese Zahl, die die Fälle von „vollendetem Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ umfasst, den Angaben zufolge bei 42 nach 63 im Jahr 2018. Opfer von Tötungsversuchen („versuchter Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“) wurden danach vergangenes Jahr 134 Kinder nach 87 im Jahr 2019 und 98 im Jahr 2018.

Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Kindesmisshandlungen lag im Jahr 2020 laut Vorlage bei 4.542 nach 4.100 im Vorjahr und 4.180 im Jahr 2018. Opfer sexuellen Missbrauchs gemäß den Strafgesetzbuchparagrafen 176 und 176a wurden der Antwort zufolge im vergangenen Jahr 16.686 Kinder nach 15.701 im Jahr 2019 und 14.410 im Jahr 2018.

Quelle: Heute im Bundestag vom 28.07.2021

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9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

Posted on Juli 22, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).

Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre

Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.

Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten

Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).

Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung

Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).

Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.

Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).

Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.

Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 21.07.2021

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Berlin und Brandenburg: Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020

Posted on Juli 20, 2021. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2020 führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 26 546 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 18 471 Berliner und 8 075 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2019 um 8 Prozent und in Brandenburg um 18 Prozent.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Berlin

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 56 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

53 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 27 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Brandenburg

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei je 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute bzw. eine latente Gefährdung vor und in je 31 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf bzw. es wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (2 143) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 595 (15 Prozent) bzw. 1 027 (26 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 161 Fälle (4 Prozent).

Alter der Kinder und Jugendlichen

80 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre. Rund jedes fünfte Kind sogar jünger als 3 Jahre. Dabei waren Jungen etwas häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent), lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt.

Inanspruchnahme von Leistungen

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16–18 SGB VIII wurde für 1 543 Fälle in Berlin und 648 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
686 Berliner und 350 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 254 Fällen in Berlin und 487 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20.07.2021

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Destatis: Immer mehr Adoptionen von Säuglingen und Kleinkindern

Posted on Juli 5, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik |

WIESBADEN – Im Jahr 2020 war mit 48 % fast jedes zweite aller 3 774 Adoptivkinder im Säuglings- oder Kleinkindalter, also unter 3 Jahre alt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist der Anteil der unter 3-jährigen Adoptivkinder im Vergleich zum Vorjahr erneut um zwei Prozentpunkte gestiegen. Damit hält der Trend zu mehr Adoptionen von Säuglingen und Kleinkindern an: Zehn Jahre zuvor hatte mit 32 % erst etwa jedes dritte Adoptivkind zu dieser Altersgruppe gezählt. Die Gesamtzahl der Adoptionen ist seitdem von 4 021 Fällen um 6 % zurückgegangen (-247 Fälle).

Wandel vollzieht sich vor allem in Stieffamilien

Hintergrund der Entwicklung ist vor allem ein Wandel in Stieffamilien. Stiefväter und Stiefmütter, also die neuen (Ehe-)Partnerinnen oder (Ehe-)Partner der leiblichen Elternteile, adoptieren inzwischen deutlich häufiger als früher auch bereits Säuglinge oder Kleinkinder: Während 2010 lediglich 203 Adoptivkinder im Alter von unter 3 Jahren durch einen Stiefelternteil adoptiert wurden, traf dies 2020 auf 933 Kinder dieser Altersgruppe zu. Dadurch stieg unter den adoptierten Säuglingen und Kleinkindern der Anteil der Stiefkindadoptionen stark an: Innerhalb von zehn Jahren hat er sich von 16 % auf 51 % mehr als verdreifacht.

Auffällig war dabei die Entwicklung bei den Säuglingen von unter einem Jahr: 2020 wurden 489 Säuglinge im Rahmen einer Stiefkindadoption angenommen, das waren fast 13-mal so viele wie zehn Jahre zuvor (2010: 38 Säuglinge). Infolgedessen hat sich binnen zehn Jahren auch unter den adoptierten Säuglingen der Anteil der Stiefkindadoptionen von 51 % auf 86 % erhöht.

Als Ergebnis dieser Entwicklungen ist die Bedeutung der Stiefkindadoptionen über alle Altersgruppen erneut gewachsen: Während sie im Jahr 2010 noch gut die Hälfte aller Adoptionen stellten (54 %), waren es 2020 fast zwei Drittel (65 %). Gegenüber 2019 ist dieser Anteil um zwei Prozentpunkte gestiegen.

Internationale Adoptionen gehen weiter zurück

Internationale Adoptionen sind dagegen weiter rückläufig und spielen zahlenmäßig nur noch eine geringe Rolle beim Adoptionsgeschehen: Von 2010 bis 2020 sank die Zahl der Kinder, die im Zusammenhang mit einer Adoption nach Deutschland geholt wurden, um 75 % auf 116. Dabei stammten 47 von ihnen aus Asien, 25 aus Europa, 25 aus Amerika und 19 aus Afrika oder der übrigen Welt.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 05.07.2021 (inklusive Graphiken)

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Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45 400 Kinder in Obhut

Posted on Juni 26, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45 400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 %) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4 100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1 100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2 100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.

Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst

Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste (15 %) und Hinweise auf körperliche Misshandlungen der vierthäufigste Grund für eine Inobhutnahme (13 %). An fünfter Stelle standen Beziehungsprobleme (ebenfalls 13 %) und auf Rang 6 psychische Misshandlungen (8 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.

Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 %), bei beiden Eltern gemeinsam (25 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 %). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.

Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 24.06.2021

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3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Posted on Juni 23, 2021. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

In Bayern wurden im Jahr 2020 insgesamt 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2020 der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 417 Fällen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 342 Fälle, was einem Minus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 755) entspricht. Betroffen waren insgesamt 1 766 Jungen und 1 576 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 417 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 449 Fälle) war hier ein Rückgang von 2,2 Prozent zu verzeichnen.

2 323 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (70 Prozent), 182 in einer betreuten Wohnform (fünf Prozent) und 837 lebten bei einer geeigneten Person (25 Prozent).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 23.06.2021

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Im Jahr 2020 wurden in Bayern 551 Minderjährige adoptiert

Posted on Juni 22, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: , |

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 insgesamt 551 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (628 Adoptionen) eine Abnahme von 12,3 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 274 männlich und 277 weiblich. In 74 Prozent der Fälle adoptierte ein Stiefelternteil die Minderjährigen.

Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 551 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2019 mit 628 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Minus von 12,3 Prozent.

In 486 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit, 65 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.

Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 238 Adoptionen die größte Gruppe.

76 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (405) oder von anderen Verwandten (15 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 131 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 22.06.2021

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Im Jahr 2020 verfügten bayerische Familiengerichte in 3.077 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Juni 21, 2021. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

In 1 818 Fällen wurde die Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden

Im Laufe des Jahres 2020 wurden insgesamt 3 077 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 536 Buben und 1 541 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 818 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 in insgesamt 3 077 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 112). In 1 536 Fällen waren Jungen und in 1 541 Fällen Mädchen betroffen.

In 1 818 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 596 Fällen der vollständige und in 1 222 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.

Des Weiteren wurde in 777 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 114 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 368 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Quelle: Bayerischen Landesamts für Statistik vom 21.06.2021

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Sachsen-Anhalt: „Pflegeeltern sind eine Säule des Kindeswohls“

Posted on März 4, 2021. Filed under: Bewerber, Pflegefamilie, Publikationen, Sachsen-Anhalt, Statistik |

Der Artikel „Pflegeeltern sind eine Säule des Kindeswohls“ vom 04.03.2021 auf hallanzeiger.de berichtet von den Anstrengungen in Sachsen-Anhalt, neue Pflegefamilien zu finden.

Das Siegerbild eines Malwettbewerbs unter Pflegekindern im letzten Jahr wird nun für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt.

Die Corona-Pandemie mit Kontaktbeschränkungen, den Lockdowns, Jugendämtern ohne Sprechzeiten oder Schulschließungen soll sich nicht negativ auf die Akquise von Pflegefamilien ausgewirkt haben, wird anhand der aktuellen Statistik belegt.

Trotzdem – so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye – müssen noch mehr getan werden, „um liebevolle Pflegeeltern zu finden, die Kindern ein stabiles zu Hause bieten können“.

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KomDat 2020 2+3 erschienen

Posted on Januar 9, 2021. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Die aktuelle KomDat-Doppelausgabe 2020 2+3 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat), beschäftigt sich u.a. mit den Entwicklungen der Inobhutnahmen und Gefährdungseinschätzungen. Interessant ist die Diskussion, warum sich – anders als erwartet – bisher kaum Veränderungen in den Zahlen während der Corona-Pandemie zeigen.

Download Komdat 2020 2+3 (3MB)

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Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt

Posted on Januar 6, 2021. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 mit rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen das zweite Mal in Folge 10 % mehr Fälle festgestellt als im jeweiligen Vorjahr. Eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt nun, dass in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorlagen. Im Jahr 2019 betraf das rund 11 200 Kinder und Jugendliche. Zu den vier Gefährdungsarten zählten dabei – neben psychischen und körperlichen Misshandlungen – noch Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

In 17 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden zwei verschiedene Gefährdungsarten festgestellt, in 3 % waren es drei und in 0,2 % der Fälle lagen sogar alle vier Gefährdungsarten vor. Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt (6 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung). Die zweithäufigste Kombination bildeten 2019 psychische und körperliche Misshandlungen (ebenfalls 6 %). An dritter Stelle stand die Kombination aus Vernachlässigung und körperlicher Misshandlung (4 %).

Gut vier Fünftel (81 %) der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Dabei waren die mehrfach betroffenen Mädchen und Jungen tendenziell etwas älter als der Durchschnitt aller Betroffenen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen überdurchschnittlich gestiegen – und zwar um 15 % (Durchschnitt: +10 %).

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt der Anteil der Inobhutnahmen und der Anrufungen der Familiengerichte

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt auch der Anteil der Minderjährigen, die nach der Feststellung der Kindeswohlgefährdung zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während dies in den Fällen mit einer Gefährdungsart auf 14 % der Kinder und Jugendlichen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 %, bei drei Arten 27 % und bei allen vier Arten 40 %.

Noch ausgeprägter war dieser Zusammenhang bei den Anrufungen des Familiengerichts: Familiengerichte werden vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Kinderschutz durch mildere Mittel nicht (wieder) hergestellt werden kann. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass das Familiengericht bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen wurde. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart.

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Sonderauswertung zu den mehrfach betroffenen Kindern und Jugendlichen können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Ausführliche Angaben der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Genesis Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und andere Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite. Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem im Indikator 16.2 aufgegriffen.

Hinweis:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 06.01.2021

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Erzieherische Hilfen erreichen mit 1,02 Millionen Fällen im Jahr 2019 neuen Höchststand

Posted on November 17, 2020. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , , , , |

WIESBADEN – Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13 500 Fälle mehr (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182 000 Fälle (+22 %).

Erzieherische Hilfen sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf vergleichbare Hilfen.

Knapp jede zweite erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung

Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unterscheidet bei den erzieherischen Hilfen zehn verschiedene Hilfearten: Davon wurden 2019 am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47 %). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13 %) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 %). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 %) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7 %). Gut ein Drittel (35 %) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65 %) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72 % der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16 % an gesamte Familien und in weiteren 12 % an junge Erwachsene.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende und bei Transferleistungsbezug

435 000 (43 %) aller erzieherischen Hilfen wurden 2019 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (346 000 beziehungsweise 34 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (164 000 beziehungsweise 16 %).

Erzieherische Hilfen wurden auch häufig bei Bezug von staatlichen Transferleistungen in Anspruch genommen: Bei 39 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages. Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25 %) weit unter dem Durchschnitt (39 %) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 51 % nicht nur weit überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.

Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)“ zur Verfügung. Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite.

Quelle: Destatis vom 16.11.2020

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Bayern: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 erstmals auf über 8 Mrd. Euro gestiegen

Posted on November 10, 2020. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: |

2019 lagen die Ausgaben für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bei insgesamt 8 015 Millionen Euro. Nach Abzug der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben von 7 548 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war die Kindertagesbetreuung mit Ausgaben in Höhe von 5 963 Millionen Euro der größte Posten, davon entfielen 5 861 Millionen Euro auf Kindertageseinrichtungen und rund 102 Millionen Euro auf die Kindertagespflege.

Im Laufe des Jahres 2019 fielen in Bayern für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt Ausgaben in Höhe von 8 015 Millionen Euro an. Gegenüber dem Vorjahr (7 329 Millionen Euro) entspricht das einer Steigung von 9,4 Prozent. Die Nettoausgaben nach Abzug der Einnahmen lagen bei 7 548 Millionen Euro und damit 11,0 Prozent über dem Vorjahresniveau (6 795 Millionen Euro).

Von den Bruttoausgaben waren Aufwendungen für Kindertagesbetreuung mit 5 963 Millionen Euro der größte Posten. Die Ausgaben hierfür lagen 12,7 Prozent über denen des Vorjahres (5 290 Millionen Euro). Zweitgrößter Posten waren Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen. Diese lagen mit 1 355 Millionen Euro geringfügig unter dem Vorjahresniveau (1 357 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden von den Bruttoausgaben 4 394 Millionen Euro für Leistungen öffentlicher Träger und 3 620 Millionen Euro als Zuschuss an freie Träger verausgabt.

Mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben entfielen auf Oberbayern (4 659 Millionen Euro), in den weiteren Regierungsbezirken wurden zwischen 353 Millionen Euro in Oberfranken und 916 Millionen Euro in Mittelfranken ausgegeben.

Die Nettoausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen lagen 2019 bei 1 941 Millionen Euro, für Einrichtungen wurden 5 607 Millionen Euro ausgegeben. Damit wurden knapp 73 Prozent der Ausgaben für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt. Seit 2004 sind die Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen um 144 Prozent gestiegen, die Ausgaben für Einrichtungen wurden fast verachtfacht.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 10.11.2020

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Bayern: Mehr junge Menschen waren 2019 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Posted on Oktober 26, 2020. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Statistik | Schlagwörter: , , , , , , , |

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2019 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2019 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (58,5 Prozent).

Für 73 069 junge Menschen (-0,2 Prozent gegenüber 2018) wurden im Jahr 2019 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 70 580 (-1,1 Prozent) wurden Hilfen 2019 beendet und für 81 179 junge Menschen (+0,1 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 81 179 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 23 748 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 917 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt, in 12 302 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 529 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 12 838 Buben bzw. junge Männer (54,1 Prozent) und 10 910 Mädchen bzw. junge Frauen.

16 796 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (16 075) war hier eine Zunahme von gut vier Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 9 190 (54,7 Prozent) männlich und 7 606 weiblich.

14 246 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (13 782) eine Zunahme von drei Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 10 813 ambulant/teilstationär, 3 284 in einer Einrichtung und 149 bei einer Pflegeperson. 9 893 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,4 Prozent) und 4 353 weiblich.

Zudem wurden am Jahresende 2019 insgesamt 7 329 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2018 mit 8 493 Jugendlichen bedeutet dies einen Rückgang von 13,7 Prozent. Von den 7 329 jungen Menschen waren 62 Prozent Buben bzw. junge Männer.

7 875 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, 2018 waren dies 8 292 (-5,0 Prozent). Von diesen waren 3 942 Buben bzw. junge Männer und 3 933 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.

Über alle Hilfearten hinweg waren 47 493 (58,5 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als Mädchen beziehungsweise junge Frauen (33 686) auf Hilfen und Beratungen angewiesen.

Darüber hinaus wurden 617 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 2 092 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 749 er-hielten Einzelbetreuung nach § 30 und 163 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 564 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 26.10.2020

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Erneut mehr neu begonnene Hilfen zur Erziehung in Berlin und Brandenburg

Posted on September 30, 2020. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , |

Für 34 481 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 18 417 in Brandenburg wurde 2019 eine Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe neu gewährt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist das gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 9,1 Prozent in Berlin und 7,4 Prozent in Brandenburg. Über 47 800 Hilfen (Berlin: 31 804; Brandenburg: 16 025) wurden im Laufe des Jahres beendet und über 56 600 (Berlin: 35 485; Brandenburg: 21 156) Hilfen bestanden am Jahresende fort.

Unter den im Jahr 2019 beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit 36,1 Prozent in Berlin und 37,5 Prozent in Brandenburg den Schwerpunkt.

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 17,0 Prozent in Berlin und 15,7 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 12,8 Prozent und in Brandenburg in 14,7 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden über 7 400 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 4 300 Fälle.

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, zum Teil jedoch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 80 300 junge Menschen in Berlin und über 42 800 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.
Hauptgründe sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Weitere Ergebnisse zur Erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 2 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 30.09.2020

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Jugendämter nahmen 2019 rund 49.500 Kinder zu ihrem Schutz in Obhut

Posted on September 17, 2020. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49 500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3 100 Fälle und somit 6 % weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29 % auf gut 8 600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1 % auf rund 40 900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30 % angestiegen – von rund 31 500 Fällen im Jahr 2009.

Fast jedes fünfte Kind suchte selbst Hilfe beim Jugendamt

Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre. Jungen wurden etwas häufiger in Obhut genommen als Mädchen (53 %), lediglich in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. In etwa jedem fünften Fall (19 %) hatten die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Am häufigsten war die Maßnahme aber von sozialen Diensten und dem Jugendamt angeregt worden (55 %), in mehr als jedem zehnten Fall kam ein Hinweis von Polizei oder Ordnungsbehörden (12 %).

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei den Eltern (25 %), bei einem allein erziehenden Elternteil (24 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). In 23 % aller Fälle waren die Kinder oder Jugendlichen vor der Inobhutnahme von zu Hause – einschließlich Pflegefamilie und Heim – ausgerissen.

Häufigster Grund für eine Inobhutnahme war Überforderung der Eltern

Am häufigsten wurden Kinder 2019 wegen Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (38 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigung waren der dritthäufigste (14 %) und Beziehungsprobleme der vierthäufigste Anlass für eine Inobhutnahme (12 %). An fünfter Stelle standen Hinweise auf körperliche Misshandlungen (12 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Gut die Hälfte der Schutzmaßnahmen konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden. Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte aber ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (38 %). Knapp ein Drittel der Betroffenen bekam dagegen ein neues Zuhause in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).

Methodischer Hinweis:
Die Jugendämter sind nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 42, 42a SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa bei Verwandten, in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden ab dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen erfasst (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Berichtsjahres zunächst vorläufig und später – i.d.R. nach einer Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2019 haben die Jugendämter knapp 4 900 vorläufige und rund 3 800 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt.

Bis einschließlich zum Berichtsjahr 2018 konnten in der Statistik höchstens zwei Anlässe für eine Inobhutnahme angegeben werden. Diese Beschränkung wurde ab dem Berichtsjahr 2019 aufgehoben. Die Angaben für 2019 sind daher nur bedingt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. Das gilt auch für die Angaben zu körperlichen und psychischen Misshandlungen: Während sie bis zum Berichtsjahr 2018 zusammen als ein Anlass erfasst wurden, ist ab 2019 eine separate Erfassung als jeweils eigener Anlass vorgesehen.

Weitere Informationen stehen in der Publikation „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff „Vorläufige Schutzmaßnahmen (22523)“ bereit.

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Thüringen: Rückgang der Adoptionen im Jahr 2019

Posted on August 6, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik, Thüringen | Schlagwörter: |

Im Jahr 2019 wurden in Thüringen 47 Mädchen und 48 Jungen adoptiert. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik entsprachen die insgesamt 95 Adoptionen einem Rückgang um 5 Verfahren (5,0 Prozent) im Vergleich zum Jahr 2018. Damit lag der Wert knapp unter dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre von 98,5 Verfahren.

Rund die Hälfte (46 bzw. 48,4 Prozent) der adoptierten Kinder war unter 3 Jahren alt, 12 Kinder (12,6 Prozent) waren im Alter zwischen 3 und 5 Jahren, 18 Kinder (18,9 Prozent) zwischen 6 und 11 Jahren und 19 Kinder bzw. Jugendliche (20,0 Prozent) im Alter zwischen 12 und 17 Jahren.

Bei 45,3 Prozent (2018: 53,0 Prozent) der durchgeführten Adoptionen waren die neuen Eltern nicht mit den Kindern verwandt (43 Verfahren). Damit wurden erstmals seit 2006 wieder mehr Kinder von Verwandten bzw. Stiefvater oder Stiefmutter adoptiert (54,7 Prozent) als von Nicht-Verwandten. Von den Kindern ohne Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern waren 38 (88,4 Prozent) jünger als 6 Jahre. Kinder über 6 Jahre wurden überwiegend von Verwandten bzw. dem Stiefvater oder der Stiefmutter adoptiert (86,5 Prozent bzw. 32 Kinder in dieser Altersgruppe).

Am Jahresende 2019 waren 51 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt. Ein Jahr zuvor waren es 52 Kinder und Jugendliche. Demgegenüber lagen den Jugendämtern 135 Adoptionsbewerbungen vor (Ende 2018: 148 Bewerbungen). Rechnerisch standen damit am Jahresende 2019 einem/einer zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen 3 mögliche Adoptiveltern gegenüber (Ende 2018: 3 Adoptiveltern).

Weitere Informationen zum Thema Adoptionsvermittlung finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesamtes für Statistik unter www.statistik.thueringen.de.

Quelle: Thüringer Landesamtes für Statistik vom 05.08.2020

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Baden-Württemberg: Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise ist 2019 stark gesunken

Posted on August 5, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht.

Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im Jahr 2019 in Baden-Württemberg in 4 752 Fällen notwendig (−4 % im Vergleich zum Vorjahr). In 641 Fällen handelte es sich um vorläufige und in 4 111 Fällen um reguläre Inobhutnahmen.

Im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere die Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland gesunken (−29 %). In 788 Fällen wurden 2019 unbegleitete Minderjährige in Obhut genommen. In 3 097 Fällen erfolgte die Inobhutnahme aufgrund einer dringenden Kindeswohlgefährdung und in weiteren 867 Fällen haben die Minderjährigen selbst um Obhut gebeten.

Betrachtet man die Inobhutnahmen ohne die Fälle unbegleiteter Einreise als Anlass der Maßnahme ist eine leichte Zunahme der Inobhutnahmen erkennbar (+3 %). In insgesamt 3 964 Fällen (83 %) lagen andere Gründe als die unbegleitete Einreise für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (41 %), Anzeichen von Misshandlung (20 %), Beziehungsprobleme (14 %) oder Anzeichen von Vernachlässigung (14 %).

Von den Kindern und Jugendlichen, die 2019 in Obhut genommen wurden, hatten 43 % das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, 57 % waren im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. In mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich um Jungen (53 %).

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 04.08.2020

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Bundesweit erfolgen 63 % der Adoptionen durch Stiefväter oder -mütter

Posted on August 4, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

WIESBADEN – Im Jahr 2019 wurden 63 % aller 3 744 Adoptivkinder von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen, also den neuen Ehepartnern beziehungsweise Ehepartnerinnen der rechtlichen Elternteile. Der Anteil der Stiefkindadoptionen hat damit im Zeitverlauf weiter zugenommen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hatte er zehn Jahre zuvor noch bei 52 % gelegen. Die Gesamtzahl der Adoptionen ist im Zehnjahresvergleich dagegen um 144 Fälle zurückgegangen (-3,7 %).

Anteil der Stiefkindadoptionen bei unter Dreijährigen seit 2009 um 36 Prozentpunkte gestiegen

Stiefkindadoptionen haben in den letzten zehn Jahren besonders bei den jüngeren Kindern im Alter von unter drei Jahren an Bedeutung gewonnen: Im Jahr 2009 waren 13 % der Adoptivkinder im Kleinkindalter von einem Stiefelternteil angenommen worden (150 Fälle). Zehn Jahre später traf dies bereits auf knapp die Hälfte der 1 731 unter dreijährigen Adoptivkinder zu (49 %). 2019 war die Stiefkindadoption noch allein ehelichen Partnerschaften vorbehalten. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes trat am 31. März 2020 ein Gesetz in Kraft, das die Stiefkindadoption auch stabilen Partnerschaften ohne Trauschein ermöglicht.

40 % weniger Adoptionsbewerbungen als vor zehn Jahren

Neben den 3 744 vollzogenen Adoptionen waren weitere 867 Kinder oder Jugendliche Ende 2019 für eine mögliche Fremdadoption vorgemerkt. Das waren 6 % mehr als zehn Jahre zuvor. Im selben Zeitraum gingen die Adoptionsbewerbungen um 40 % zurück: Ende 2019 lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 4 278 Bewerbungen vor. Rechnerisch standen damit jedem zur Adoption vorgemerkten Kind oder Jugendlichen im Jahr 2019 etwa fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Das waren deutlich weniger als zehn Jahre zuvor: Damals hatte dieses Verhältnis bei rund neun potenziellen Adoptivfamilien je Kind gelegen. Als ein Grund für die sinkende Zahl der Adoptionsbewerbungen gilt der Fortschritt in der Reproduktionsmedizin, durch den einem unerfüllten Kinderwunsch inzwischen medizinisch besser begegnet werden kann.

Weitere Informationen

Weitere Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2019 sind in der Publikation „Adoptionen“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (22521) zu finden.

Quelle: Destatis vom 04.08.2020

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Statistische Jahrbücher 2019 für Berlin und Brandenburg

Posted on Dezember 14, 2019. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

In den am 13.12.2019 Jahrbüchern veröffentlicht das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in Abschnitt 05 Öffentliche Sozialleistungen auch die aktuellsten Daten zu den erzieherischen Hilfen.

Diese beinhalten Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen für junge Volljährige, Adoptionen, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts, vorläufige Schutzmaßnahmen sowie Gefährdungseinschätzungen nach §8a SGBVIII.

Berlin: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/Jahrbuch/jb2019/JB_201905_BE.pdf

Brandenburg: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/Jahrbuch/jb2019/JB_201905_BB.pdf

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Sachsen: Durchschnittlich fast 4 Bewerbungen für ein zur Adoption vorgemerktes Kind

Posted on November 27, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Sachsen, Statistik |

Insgesamt 255 Kinder und Jugendliche wurden 2018 in Sachsen adoptiert, 122 Jungen und 133 Mädchen. Das waren 26 Adoptionen mehr als im Vorjahr.

Wie das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen weiter mitteilt, waren zum Zeitpunkt der Adoption 169 Kinder (66 Prozent) unter 6 Jahre alt, darunter 30 Kinder unter einem Jahr. 39 Kinder waren im Alter von 6 bis 11 Jahren.

Von den adoptierten Kindern wurden 57 Prozent (145) von ihrem Stiefvater bzw. ihrer Stiefmutter angenommen, was keine Veränderung der Lebenssituation der Kinder zur Folge hatte. Von Verwandten, z.B. Onkel und Tanten bzw. Großeltern, wurde ein Kind adoptiert. 43 Prozent (109) waren mit den annehmenden Eltern nicht verwandt.

Am Ende des Jahres 2018 befanden sich 158 Kinder in Adoptionspflege, einer Probezeit für Kinder und potentielle Eltern. Bei den Adoptionsvermittlungsstellen lagen 273 Bewerbungen für 75 zur Adoption vorgemerkte Kinder vor. Somit kamen auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind fast vier Adoptionsbewerbungen.

Quelle: Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen vom 25.11.2019

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KomDat Heft 2/2019 erschienen

Posted on November 21, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Die Inhalte des aktuellen KomDat Heftes 2/2019 beschäftigen sich mit folgenden Themen:

  • Anhaltendes Wachstum – Kindertagesbetreuung 2019
  • Mehr oder weniger junge Menschen? Ergebnisse der neuen Bevölkerungsvorausberechnung
  • Höchste Zunahme von Gefährdungseinschätzungen und Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik
  • Inobhutnahmen aus Familien auf neuem Höchststand
  • Raus aus der Jugendhilfe – Rückgänge bei jungen Volljährigen mit Fluchterfahrung als Minderjährige

Der Informationsdienst „KomDat Jugendhilfe –Kommentierte Daten der Jugendhilfe“ der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat)liefert Analysen aktueller Entwicklungen in der Jugendhilfe anhand von Erhebungsergebnissen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik und gibt Hinweise und Anregungen zur Erhebung, Auswertung und Nutzung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik.

nähere Informationen

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Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland

Posted on November 19, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

WIESBADEN – Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 6 % weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt, 10 % mehr als 2017. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 trägt das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammen.

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen: die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die minderjährigen Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten. Auch wenn der Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mindestens einem Elternteil in einer der rund 8,0 Millionen Familien zusammenwohnt, ist dies nicht für alle Kinder selbstverständlich.

Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause

Wird ein Kind vorübergehend oder dauerhaft von seiner Familie getrennt, sichert die Kinderrechtskonvention den Betroffenen verschiedene alternative Formen von Betreuung zu. So waren 95 000 Kinder oder Jugendliche im Jahr 2018 in einem Heim untergebracht. Weitere 81 400 Kinder oder Jugendliche lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 % in Verwandten- und 72 % in Fremdpflege.

Können, dürfen oder wollen die Eltern das Kind nicht selbst groß ziehen, besteht – sofern dies dem Kindeswohl dient – die Möglichkeit einer Adoption: Von den rund 3 700 Adoptionen im Jahr 2018 wurde der Großteil, (61 %) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (5 %) handelte es sich um eine internationale Adoption.

Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen

In Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist zudem das Recht jeden Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, der ihn in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung fördert. Nach der EU-weiten Haushaltserhebung EU-SILC (European Survey on Income and Living Conditions) waren in Deutschland im Jahr 2018 mit 17,3 % etwas weniger Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als im Vorjahr (18,0 %) – es konnten sich auch wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten: Während 2017 noch 15,5 % der in Haushalten mit Kindern lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4 % dieser Personen.

Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung

Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland im Rahmen ihres Schutzauftrages bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – das waren 10 % mehr als im Vorjahr.

Verfahren zur Kindeswohlgefährdung

2018 wurden in diesem Zusammenhang auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6 200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen, in 6 000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7 500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8 500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 19.11.2019

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Bayern: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe stiegen auch 2018 – 7,3 Milliarden Euro verausgabt

Posted on November 5, 2019. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: |

Mehr als zwei Drittel der Ausgaben entfallen auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

2018 wurden in Bayern insgesamt 7 329 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben von rund 6 795 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entfielen von den Bruttoausgaben 5 290 Millionen Euro auf die Kindertagesbetreuung, davon 5 198 Millionen auf Kindertageseinrichtungen und knapp 92 Millionen auf den Bereich der Kindertagespflege.

In Bayern wurden im Laufe des Jahres 2018 insgesamt 7 329 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt, was gegenüber dem Vorjahr (7 163 Millionen Euro) einem Plus von 2,3 Prozent entspricht. Nach Abzug der Einnahmen lagen die Nettoausgaben mit 6 795 Millionen Euro 2,4 Prozent über denen des Vorjahres (6 633 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden von den Bruttoaus- gaben 4 178 Millionen Euro für Leistungen öffentlicher Träger und 3 151 Millionen Euro als Zuschuss an freie Träger verausgabt.

Von den Bruttoausgaben waren 5 290 Millionen Euro für Kindertagesbetreuung der größte Posten und lag 3,5 Prozent über denen des Vorjahres (5 110 Millionen Euro).

Pressemitteilung

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Über 48 000 neu begonnene Hilfen zur Erziehung in der Region – Berlin und Brandenburg

Posted on Oktober 4, 2019. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 wurde für 31 609 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 16 843 in Brandenburg eine Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe neu gewährt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist das gegenüber dem Vorjahr in Berlin eine Steigerung von 23,2 Prozent und in Brandenburg ein Rückgang von 4,4 Prozent. Über 44 000 Hilfen (Berlin: 28 183; Brandenburg: 15 903) wurden im Laufe des Jahres beendet und über 51 600 (Berlin: 32 572; Brandenburg: 19 065) Hilfen bestanden am Jahresende fort.

Unter den im Jahr 2018 beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit je 38,4 Prozent in Berlin und Brandenburg den Schwerpunkt. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15,7 Prozent in Brandenburg und 16,5 Prozent in Berlin an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Brandenburg in 14,0 Prozent und in Berlin in 12,6 Prozent der Fälle geleistet. In Brandenburg wurden über 4 100 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Berlin waren es mehr als 6 500 Fälle.

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, zum Teil jedoch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 40 100 junge Menschen im Land Brandenburg und über 70 900 in Berlin Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.
Hauptgründe für die Hilfegewährung sind eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Weitere Ergebnisse der Erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 2 zum kostenfreien Herunterladen unter:
www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Über das Datenangebot des Bereiches Kinder- und Jugendhilfe informiert:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Telefon: 0331 8173-1165, Fax: 030 9028-1911
E-Mail: SozialeLeistungen@statistik-bbb.de

Quelle: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2019/19-09-30a.pdf

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2. Forum Kinder- und Jugendhilferecht am 21./22.11 in Mainz

Posted on September 27, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Rheinland-Pfalz, Statistik, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das Forum wird von der Johannes-Gutenberg Universität in Mainz ausgerichtet und widmet sich dem Thema „Rechtsdurchsetzung, Implementationsdefizite und Rechtsverwirklichung in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 21. und 22.11.2019.

Anmeldungsfrist:
8. November 2019

Programm

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181 Adoptionen in Rheinland-Pfalz – davon rund 60 Prozent im vertrauten Umfeld

Posted on September 17, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Forschung, Rheinland-Pfalz, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 wurden in Rheinland-Pfalz 181 Personen unter 18 Jahren adoptiert. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 23 Adoptionen weniger als ein Jahr zuvor. Mädchen und Jungen waren nahezu gleichermaßen betroffen.

Rund die Hälfte aller adoptierten Kinder und Jugendlichen (49 Prozent) war jünger als drei Jahre; etwa 12 Prozent hatten das erste Lebensjahr noch nicht vollendet. Knapp 22 Prozent der Adoptierten hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Auffällig ist, dass unter den drei- bis fünfjährigen adoptierten Kindern mehr als die Hälfte eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Rund 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen konnten im Rahmen der Adoption in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben: In 105 Fällen erfolgten die Adoptionen durch den Stiefvater oder die Stiefmutter. Darüber hinaus wurden vier Kinder durch Verwandte adoptiert. In fast 99 Prozent aller Adoptionsfälle hatte mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft.

Knapp zwei Drittel (64 Prozent) der abgebenden Eltern bzw. sorgeberechtigten Elternteile waren zum Zeitpunkt der Adoption ledig. In einem von zehn Fällen lebten die Eltern in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, 13 Prozent waren bereits geschieden. Für die restlichen Adoptionen konnte der Familienstand der abgebenden Personen nicht ermittelt werden.

Die Angaben zu den im Laufe eines Kalenderjahres rechtskräftig erfolgten Adoptionen sowie zu den jeweils am 31. Dezember vorgemerkten Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkten Kindern und Jugendlichen liefern die Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen sowie der freien Träger der Jugendhilfe einmal jährlich. Auch anerkannte Auslandsvermittlungsstellen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG melden Daten zu dieser Statistik.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Quelle: www.statistik.rlp.de

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Rund 8.300 Verdachtsfälle wegen Gefährdung des Kindeswohls – 70 Prozent mit konkretem Handlungsbedarf

Posted on September 17, 2019. Filed under: Forschung, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Rheinland-Pfalz, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter 8.292 Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung infolge gewichtiger Verdachtsmeldungen abgeschlossen. Laut Statistischem Landesamt Rheinland-Pfalz entspricht dies einem Anstieg um 681 Verfahren bzw. 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Lediglich rund eine von vier angestoßenen Gefährdungseinschätzungen (28 Prozent) wurde ohne weitere Maßnahmen beendet. Folglich ergab sich für 72 Prozent (5.989 Fälle) ein weiterer Handlungsbedarf; dies waren 11,7 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr.

In rund 3.000 Fällen lag eine akute oder latente Gefährdung vor; dies ist ein Anstieg gegenüber 2017 um 21,8 Prozent. Die zuständigen Fachkräfte stellten bei 17 Prozent aller Verdachtsfälle eine akute Kindeswohlgefährdung fest. Weitere 20 Prozent wurden als latente Kindeswohlgefährdung eingestuft. Hier konnte die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Gefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für gut ein Drittel (36 Prozent) der Verfahren kamen die Experten zum Ergebnis, dass – wenngleich keine Gefährdung der Kinder festgestellt wurde – zumindest weiterer Unterstützungsbedarf notwendig war.

In sechs von zehn Fällen (61 Prozent), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, gab es Anzeichen für Vernachlässigung. Anhaltspunkte für psychische bzw. körperliche Misshandlungen konnten bei 35 bzw. 27 Prozent aller Ermittlungen nachgewiesen werden. In rund vier Prozent der Fälle wurden Anzeichen für sexuelle Gewalt festgestellt. Zu beachten ist, dass bei der Meldung zur Art der Kindeswohlgefährdung im Rahmen der amtlichen Statistik Mehrfachnennungen möglich sind.

Auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden mit 28 Prozent anteilig die meisten Verfahren in die Wege geleitet. Danach folgen Verdachtsmeldungen von Bekannten oder Nachbarn sowie anonyme Meldungen mit Anteilen von zwölf Prozent bzw. elf Prozent; weitere acht Prozent der Ermittlungen wurde von Schulen angestoßen.

Mädchen und Jungen waren nahezu gleichermaßen von Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung betroffen. In zwei Dritteln (65 Prozent) der untersuchten Fälle waren die Kinder 9 Jahre oder jünger; nahezu jedes vierte Kind (23 Prozent) hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.

Zum 1. Januar 2012 trat ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt verschiedene Maßnahmen, mit dem Ziel eines deutlich verbesserten Kinderschutzes. 
Auf der Grundlage des Kinderschutzgesetzes sind die Jugendämter verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.
Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämtern) jährlich eine Erhebung durchzuführen (§ 98 Absatz 1 und § 99 Absatz 6 SGB VIII). Für die Statistik sind in Rheinland-Pfalz 41 Jugendämter auskunftspflichtig. Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Quelle: www.statistik.rlp.de

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Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle

Posted on September 6, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4 700 Fälle mehr als im Vorjahr.  Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157 300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.

Rein demografisch lässt sich der Anstieg der Kindeswohlgefährdungen nicht erklären: Zwar stieg die Zahl der Minderjährigen von 2017 auf 2018 ebenfalls, aber nur um 0,5 %. Rechnerisch waren damit von 100 000 Kindern und Jugendlichen 372 von einer Kindeswohlgefährdung betroffen. 2017 hatte dieser Wert noch bei 339 gelegen. Damit wurde 2018 auch bereinigt um demografische Veränderungen der höchste Stand in der Zeitreihe erreicht.

Besonders starker Anstieg bei akuten Kindeswohlgefährdungen

Die Jugendämter stuften 2018 rund 24 900 Fälle als „akute“ (eindeutige) Kindeswohlgefährdungen ein, das waren 15 % mehr als 2017. In weiteren rund 25 500 Fällen konnte eine Gefährdung des Kindes nicht sicher ausgeschlossen werden, sodass ein ernsthafter Verdacht blieb. Auch diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen haben zugenommen, wenn auch nicht so stark wie die akuten Fälle (+6 %).

Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20 % beziehungsweise 10 100 aller 50 400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15 % aller Fälle (7 800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.

Bei weiteren rund 53 000 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben, beispielsweise in Form einer Erziehungsberatung oder sozialpädagogischen Familienhilfe (+8 %). In rund 53 900 Fällen wurde der ursprüngliche Verdacht vom Jugendamt nicht bestätigt, sodass weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Unterstützungs- oder Hilfebedarf festgestellt wurde (+11 %).

60 % der Kindeswohlgefährdungen auf  Vernachlässigungen zurückzuführen 

Die meisten der rund 50 400 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (60 % aller Fälle). In 31 % aller Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen wie beispielsweise Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte festgestellt. In 26 % der Fälle gab es Hinweise auf körperliche Misshandlung und in 5 % der Fälle Hinweise auf sexuelle Gewalt. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Arten der Kindeswohlgefährdung zugleich vorliegen können. Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt relativ selten festgestellt wurden, war die Entwicklung hier auffällig: Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg von 2017 auf 2018 um 20 % auf knapp 2 500. Dabei waren zu zwei Dritteln (67 %) Mädchen betroffen. 

Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder eingetreten ist. Bei einem ernsthaften Verdacht sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) festzustellen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten, sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht. Sind die Eltern dazu nicht bereit oder in der Lage, kann der Kinderschutz auch gegen ihren Willen durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.

Quelle: www.destatis.de

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5,6 Prozent mehr Sorgerechtsentziehungen im Jahr 2018 in NRW

Posted on August 20, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 wurden 4 572 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 wurden 4 572 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5,6 Prozent mehr Maßnahmen als ein Jahr zuvor (2017: 4 328). Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ordneten die Gerichte in 2 026 Fällen den vollständigen und in 2 546 Fällen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Bei einem teilweisen Entzug wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.

Unter den 2 546 Fällen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge wurde in 1 944 Fällen das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen. Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht.

Im Jahr 2018 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen außerdem 34 818 Sorgeerklärungen; das waren 3,9 Prozent mehr als 2017 (damals: 33 506). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Die elterliche Sorge kann den Eltern – auf Grundlage einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung – ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen werden. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 BGB). (IT.NRW)

Quelle: www.it.nrw

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5,7 Prozent weniger Adoptionen in NRW im Jahr 2018

Posted on August 20, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Forschung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Statistik | Schlagwörter: , |

Düsseldorf (IT.NRW). 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen 817 Kinder und Jugendliche zur Adoption vermittelt (424 Jungen und 393 Mädchen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden damit 49 Adoptionen weniger ausgesprochen als im Vorjahr (-5,7 Prozent). 46,4 Prozent (379) der adoptierten Kinder und Jugendlichen waren jünger als drei Jahre und 32,8 Prozent (268) waren zwischen drei und elf Jahren alt. Eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten 9,3 Prozent (76) der adoptierten Minderjährigen.

Der überwiegende Teil (61,2 Prozent) aller Adoptionen erfolgte durch einen neuen Partner des leiblichen Elternteils (Stiefvater/Stiefmutter). 23 Kinder wurden durch Verwandte und 294 Kinder durch nicht verwandte Personen (36,0 Prozent) angenommen.

Ende 2018 waren in Nordrhein-Westfalen 227 Mädchen und Jungen zur Adoption vorgemerkt; ihnen gegenüber standen zum gleichen Zeitpunkt 1 111 bei den Adoptionsvermittlungsstellen gemeldete Bewerber, die ein Kind adoptieren wollten.

Ende des vergangenen Jahres befanden sich 412 junge Menschen in der sog. „Adoptionspflege“, die zukünftigen Eltern und dem Kind die Möglichkeit einer gegenseitigen Probephase bietet. (IT.NRW)

Quelle: www.it.nrw.

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43 375 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2018 in NRW

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478).

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde in 12,9 Prozent der Fälle (5 607) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 6 009 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 14 081 Fällen wurde ein Hilfebedarf festgestellt; in 17 678 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.

37,8 Prozent der Kinder, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren zwischen zehn und 17 Jahren alt. Fast jedes vierte Kind (24,6 Prozent) war jünger als drei Jahre.

Die Jugendämter in NRW wurden in etwa jedem vierten Fall (11 290) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 17,7 Prozent (7 667) der Fälle machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Das Personal von Schulen so ie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 13,2 Prozent (5 746) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung. (IT.NRW)

Quelle: www.it.nrw

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Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen in über 4 500 Fällen

Posted on August 20, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , , |

Insgesamt rund 13 800 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2018 in Baden-Württemberg für 13 781 Kinder und Jugendliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen (+12 % gegenüber 2017). Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlichen Umgebung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem die Anzahl der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung gestiegen (+25 %). In diesen 2 196 Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. 49 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Jungen, 51 % Mädchen.1 In 1 248 Fällen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei 718 Fällen gab es Anzeichen für körperliche und bei 761 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden in 139 Fällen festgestellt, mehr als drei Viertel davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.

Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 339 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.

Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4 906 Gefährdungseinschätzungen. Bei 4 340 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (24 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 12 % der Fälle kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 9 % von Schulen und in jeweils 8 % der Fälle von Sozialen Diensten, den Personensorgeberechtigten oder anonymen Meldern. Lediglich in 2 % der Fälle kamen die Hinweise von den Minderjährigen selbst.

Rund 22 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren. 19 % waren im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren. Bei weiteren 23 % waren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. Jedes fünfte betroffene Kind war zwischen 10 und unter 14 Jahren (20 %) und 15 % waren Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren.
1 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Quelle: www.statistik-bw.de

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Anzahl der Adoptionen sinkt auf Rekordtief

Posted on August 20, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Forschung, Kinder-/Jugendinfos, Statistik | Schlagwörter: , , |

Baden-Württemberg: 38 % der adoptierten Kinder sind jünger als 3 Jahre
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2018 von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Baden-Württemberg 486 Adoptionen vorgenommen (−5 % gegenüber 2017) und damit so wenige wie noch nie seit Erhebungsbeginn.

Insgesamt wurden 2018 in Baden-Württemberg 262 Jungen und 224 Mädchen zur Adoption vermittelt. 38 % der adoptierten Kinder hatten das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht. 11 % waren zum Zeitpunkt der Adoption zwischen 3 und unter 6 Jahren und weitere 9 % zwischen 6 bis unter 9 Jahren alt. 42 % der adoptieren Kinder und Jugendlichen waren im Alter von 9 bis unter 18 Jahren.

74 % der Adoptionen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg erfolgten 2018 durch die Partnerin oder den Partner des leiblichen Elternteils und demnach durch Stiefeltern (333) oder durch eine, mit dem Adoptivkind verwandte Person (25). Es sind hierbei deutliche altersspezifische Unterschiede erkennbar. Bei den adoptierten Kindern im Alter unter 3 Jahren wurden 53 % (97) von einem Stiefelternteil oder Verwandten adoptiert und 47 % (87) von nicht verwandten Personen. Bei den 3 bis unter 6-Jährigen Adoptivkindern überwogen mit 63 % (34) die Adoptionen durch Stiefelternteile und verwandte Personen noch deutlicher. Kinder im Alter von 6 bis unter 9 Jahren wurden mit 89 % (39) fast ausschließlich von Stiefelternteilen oder Verwandten angenommen. Bei den über 9-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 92 % (188).

Bei drei Viertel (365) der adoptierten Kinder und Jugendlichen war der leibliche Elternteil vor Beginn des Adoptionsverfahrens ledig oder geschieden. In 14 Fällen (3 %) wurde ein Kind von verheirateten und zusammenlebenden Eltern abgegeben.

Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 403 (83 %) der adoptierten Kinder und Jugendlichen. Von den 83 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten die meisten aus europäischen (54 %) oder asiatischen (33 %) Ländern.

Quelle: www.statistik-bw.de

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