Archive for Mai 2014

15-Jähriger zeigt Pflegeeltern an und widerruft

Posted on Mai 30, 2014. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Jugendhilfe, Publikationen |

OberpfalzNetz.de berichtet im Artikel „Wir waren immerhin unschuldig“ vom 30.05.2014 von den schwerwiegenden Folgen einer ungerechtfertigten Anzeige von Pflegeeltern durch ihren 15-jährigen Pflegesohn.

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Landesjugendamt RLP: Fachtagung der Pflegekinderdienste 2014

Posted on Mai 29, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Rheinland-Pfalz, Saarland, Veranstaltungen |

Am 07. und 08. Mai 2014 hatten 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekinderdienste aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen in öffentlicher und freier Trägerschaft die Gelegenheit, sich mit dem Thema „Eigene Kinder – Fremde Kinder- Geschwisterkinder, Passungen suchen und finden“ auseinander zu setzen.

Nach der Begrüßung durch Birgit Zeller, Abteilungsleitung des Landesjugendamtes, und Iris Egger-Otholt, Leitung des Referates 33, eröffnete Prof. Dr. Christine Köckeritz den fachlichen Diskurs mit einem Vortrag zur Frage: „Welche Eltern braucht das Pflegekind?“ Anhand von grundlegenden Betrachtungen bei der Auswahl von Pflegeeltern zeigte die Referentin, wie notwendig es ist, die besonderen Bedürfnisse des Pflegekindes im Einzelfall zu betrachten. Anschaulich wurde das mögliche Bindungsverhalten des Kindes im Zusammenhang mit den dadurch an die Pflegeeltern gerichteten Anforderungen thematisiert. Ein wichtiger Faktor ist hier, nach Einschätzung von Prof. Köckeritz, die professionelle Betreuung und Begleitung durch die Fachkräfte. Der Vortrag hinterließ bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern viele für die Praxis nützliche Überlegungsansätze.

Im Rahmen einer offenen Runde stellten Birgit Zeller, Iris Egger-Otholt und zwei Mitarbeiterinnen des Referates 33 Themen des Pflegekinderwesens aus dem Landesjugendamt vor. Iris Egger-Otholt berichtete vom aktuellen Stand der Empfehlungen für die Pflegekinderdienste und bat die Fachkräfte um deren Einschätzungen. Die Fachkräfte nutzten dieses Angebot zu einem regen Austausch. Beate Fischer-Glembek erläuterte die Arbeit der bundesweiten Arbeitsgruppe des DIJuF (Deutsches Institut für Jugend und Familie). Diese Gruppe von Experten des Pflegekinderwesens aller Bundesländer erarbeitet zurzeit ein Grundsatzthesenpapier zu den wünschenswerten Standards des Pflegekinderwesens bundesweit. Zuletzt wurde das aktuelle Thema der migrationssensiblen Pflegeverhältnisse angesprochen. Es wurden auf Einladung des DITIB (Türkisch islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) von Julia Mückusch-Radwer Vorträge vor Mitgliedern von muslimischen Gemeinden gehalten.

Den Nachmittag gestaltete Michaela Herbertz-Floßdorf, die einen Einblick in den Alltag von Regenbogenfamilien gab. Unter der Überschrift „Familie ist da, wo Kinder sind“ zeigte die Referentin anhand von Studien die möglichen Entwicklungs-tendenzen von Kindern und Pflegekindern bei Eltern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf. In einer lebhaften Diskussion tauschten sich die Fachkräfte über mögliche Ressourcen bzw. Fallstricke eines solchen Pflegeverhältnisses aus.

Am zweiten Tag erläuterte Dr. Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut in München die Bedeutung von Geschwistern aller Art für das Aufwachsen von Pflegekindern. Aus langjähriger Berufspraxis heraus präsentierte Dr. Kindler verschiedene Ansätze der Geschwisterunterbringung. Wieder wurde deutlich, dass es keine allgemeingültige Lösung bei einer Unterbringung gibt. Auch bei der Platzierung von Geschwisterkindern muss die Bedürfnislage der betroffenen Kinder im Einzelfall betrachtet werden. Mit viel Humor und aus reichhaltiger Erfahrung beantwortete Dr. Kindler noch weit über seinen Vortrag hinaus die Fragen der Fachkräfte.

Corinna Petri, Dipl. Sozialpädagogin an der Universität Siegen, rundete den zweiten Tag mit Einblicken aus der Forschung über die Erlebnisperspektive der Kinder ab. Anhand von Interviewsequenzen zeigte die Referentin sehr anschaulich, wie weit das Erleben der Kinder und die Intention der beteiligten Erwachsenen auseinander gehen können.
Zum Abschluss diskutierten die Fachkräfte grundsätzliche Haltungen zur Unterbringung von Geschwistern und sammelten konkrete Handlungsansätze für die tägliche berufliche Praxis.

Zusammenfassend wurde durch die vier Referenten ein großer Bogen über verschiedene Lebenswelten und Lebenskonstellationen von Kindern und Geschwisterkindern in der Pflegekinderhilfe geschlagen. Die Tagung gab viele Anregungen und die Fachkräfte zeigten durch ihre engagierte Mitarbeit und intensive Nachfragen, wie aktuell und facettenreich das Thema der Geschwisterbeziehung in die tägliche Arbeit einfließt.

Quelle: Landesjugendamt Rheinland-Pfalz vom 27.05.2014

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Bewerberbedarf in Schleswig-Holstein

Posted on Mai 28, 2014. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Schleswig-Holstein | Schlagwörter: |

Die Allgemeine Zeitung berichtet im Artikel „Geprüft und für gut befunden – Pflegeeltern auf dem Weg zum Kind“ vom 27.05.2014 über den Bedarf an Pflegefamilien in den Kommunen in Schleswig-Holstein:

„Elf Bewerberpaare gibt es zurzeit in Flensburg….. 70 Kinder sind derzeit in Kurzzeitpflege, 50 wurden 2013 in Vollzeitpflege vermittelt. In Kiel stehen derzeit 250 Pflegefamilien zur Verfügung, 50 werden zusätzlich jedes Jahr gebraucht. Die Stadt startete sogar eine Werbekampagne. 20 Familien haben sich bislang darauf gemeldet. In Lübeck dagegen habe man die Nachfrage bislang immer bedienen können, sagt ein Sprecher. Etwa 200 Familien kümmern sich um ungefähr 300 Kinder in Vollzeitpflege. Auch im Kreis Steinburg gibt es keine Engpässe – 120 Familien betreuen 170 Kinder und Jugendliche. In Flensburg sieht es anders aus: «Es ist schwierig, Familien zu finden», sagt Karen Welz-Nettlau, Abteilungsleiterin im Bereich Sozialpädagogische Dienste der Stadt Flensburg.“

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6. Jahrbuch des Pflegekinderwesens erschienen: „Wie Pflegekindschaft gelingt“

Posted on Mai 25, 2014. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Das 6. Jahrbuch des Pflegekinderwesens der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes ist unter dem Titel „Wie Pflegekindschaft gelingt“ erschienen.

Mehr als 40.000 Kinder mussten von den Jugendämtern im Jahr 2012 in Obhut genommen werden, da sie in ihrer Familie akut gefährdenden Situationen – zumeist körperlichen, seelischen und sexuellen Misshandlungen sowie Verwahrlosung – ausgesetzt waren. Häufig erlitten sie massive Traumatisierungen. Die Lebensperspektive von Kindern, die nicht in ihre Ursprungsfamilie zurückkehren können, ist nicht selbstverständlich gesichert und bedarf einer gesonderten Hilfe und Unterstützung: Sie können einen Neuanfang in Pflegefamilien finden.

Wie kann eine solche Pflegekindschaft gelingen?

Die Beiträge aus Theorie und Praxis des Familienrechts, der Psychologie, der Sozialarbeit und der Erziehungswissenschaft in diesem Titel zeigen, dass sich eine gezielte Vermittlung, eine qualifizierte Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilie sowie eine am Kind orientierte Haltung und Vorgehensweise aller Beteiligten immer wieder erkennbar bewährt.

Das Buch dokumentiert, wie wichtig die Mitwirkung und das Engagement von Pflegeeltern und allen anderen Beteiligten sind, um die Integration von Kindern in neue Familienbeziehungen erfolgreich zu gestalten.

Mit Beiträgen von Mériem Diouani-Streek, Heinzjürgen Ertmer, Michael Greiwe, Stefan Heilmann, Peter Hoffmann, August Huber, Christine Köckeritz, Katrin Lack, Christoph Malter, Ludwig Salgo, Annette Tenhumberg, Barbara Veit, Arnim Westermann, Gisela Zenz.

nähere Informationen

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Adoption eines volljährigen Kindes

Posted on Mai 24, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rechtliches, Sachsen | Schlagwörter: |

Die Fachanwältin für Familienrecht Anett Wetterney-Richter aus Dresden informiert auf www.anwalt.de einen Rechtstipp über die Adoption eines volljährigen Kindes.

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Bundestag beschließt „Mütterrente“

Posted on Mai 23, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Der Bundestag verabschiedet am 23.05.2014 mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, das „Rentenpaket“ (18/1489).

Mit der sogenannten „Mütterrente“ wird nun die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt. Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden für diese Eltern um zwölf Monate erhöht.

Quelle: http://www.bundestag.de

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main weist Klage von Adoptiveltern gegen die Stadt Frankfurt am Main ab

Posted on Mai 23, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Hessen, Jugendhilfe, Rechtliches | Schlagwörter: , , , |

Mit Urteil vom 21.05.2014 hat der Amtshaftungssenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) eine Klage von Adoptiveltern abgewiesen, welche Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt über gesundheitliche Risiken bei zwei Adoptivkindern gefordert haben.

Die Kläger – die Adoptivmutter ist inzwischen verstorben – haben 1998 zwei Kleinkinder derselben Kindesmutter adoptiert. Beide Kinder entwickelten sich physisch und psychisch problematisch. Im Jahre 2011 wurde festgestellt, dass beide Kinder am sog. „Fetalen-Alkohol-Syndrom“ (FAS), leiden, einer vorgeburtlich entstandenen Schädigung durch von der schwangeren Mutter aufgenommenen Alkohol. Sie sind heute zu 100 % schwerbehindert und leben in betreuenden Einrichtungen.

Die Adoptiveltern haben – gestützt auf spätere Angaben der Kindesmutter und des leiblichen Vaters – behauptet, die Kindesmutter habe ein Alkoholproblem gehabt und während beider Schwangerschaften Alkohol konsumiert. Dies hätten die beiden beteiligten Jugendamtsmitarbeiterinnen von Anfang an gewusst. Jedenfalls seien so deutliche Anzeichen hierfür vorhanden gewesen, dass das Jugendamt diesem Gesichtspunkt hätte nachgehen müssen. Die Kläger machen geltend, sie hätten sich wegen der schon damals bestehenden chronischen Erkrankung der Adoptivmutter eine Adoption der Kinder mit Blick auf die bei diesen bestehenden gesundheitlichen Risiken nicht zugetraut, wenn sie von dem Alkoholkonsum der Kindesmutter in der Schwangerschaft gewusst hätten. Dass die Jugendamtsmitarbeiterinnen das Alkoholproblem nicht offenbart hätten, stelle eine Verletzung der Amtspflichten des Jugendamts – und damit der Stadt – in einem Adoptionsverfahren dar. Die Kläger verlangen Ersatz des für die beiden Kinder aufgewendeten Unterhalts und die Feststellung, dass die Stadt für alle künftigen Schäden einzustehen habe.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Hiergegen richtete sich die Berufung der Kläger. Das OLG hat nochmals die Kindesmutter und die beiden Jugendamtsmitarbeiterinnen sowie nunmehr den leiblichen Vater als Zeugen vernommen. Mit der Entscheidung vom 21.5.2014 wies das OLG nunmehr die Berufung der Kläger zurück und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil. Zur Begründung führte es aus:

Nach der Beweisaufnahme spreche zwar alles dafür, dass die Kindesmutter während der beiden Schwangerschaften Alkohol zu sich genommen habe. Das Gericht könne aber durch die Beweisaufnahme nicht die Überzeugung gewinnen, dass die beiden Jugendamtsmitarbeiterinnen dies wussten oder hinreichend sichere Anzeichen hierfür hatten. Die Kindesmutter habe nicht bestätigt, dass sie den Jugendamtsmitarbeiterinnen den Alkoholkonsum mitgeteilt habe. Ihre gegenteilige frühere schriftliche Angabe sei falsch, sie habe plausibel geschildert, wie es dazu gekommen war. Auch in Zusammenhang mit der Aussage des leiblichen Vaters könne das Gericht keine hinreichend sichere Feststellung treffen, dass den Jugendamtsmitarbeiterinnen der Alkoholkonsum bekannt war. Denn es komme auch in Betracht, dass der für die Jugendamtsmitarbeiterinnen erkennbar schlechte gesundheitliche Zustand der Kindesmutter auf andere gravierende, ihnen bekannte und den Klägern auch offen gelegte Erkrankungen zurückzuführen war. Andere Beweismittel kämen nicht in Betracht, insbesondere sei die von den Klägern beantragte Beiziehung der Jugendamtsakte betreffend ein weiteres, älteres Kind der Kindesmutter aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Da die Kläger die Beweislast für ihre Behauptung trügen, die Jugendamtsmitarbeiterinnen hätten den Alkoholkonsum gekannt, diesen Beweis aber nicht hätten führen können, sei ein Schadensersatzanspruch gegen die beklagte Stadt nicht gegeben.

Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Urteil vom 21.5.2014, Aktenzeichen 1 U 305/12
(vorausgehend LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2012, Aktenzeichen 2-04 O 240/11)

Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 22.05.2014

 

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Psychologische Gutachten bei Familiengerichten: „Lotterie beenden“ – Experten fordern Mindestqualifikation für Gutachter und Familienrichter

Posted on Mai 23, 2014. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Foto: ideengruen.de

Auf einer Podiumsdiskussion im Berliner Haus der Demokratie forderten am Mittwochabend Experten eine Verbesserung der fachlichen Qualifikation familienpsychologischer Sachverständiger, die Gutachten für Gerichtsverfahren erstellen. Auf Einladung des Verbandes Anwalt des Kindes e. V. (VAK), Landesverband Berlin-Brandenburg, diskutierten am 21. Mai Vertreter aus Politik, Psychologie/Psychiatrie und Betroffene über „Wildwuchs bei Sachverständigen“. In der Fachwelt und bei Betroffenen sei hinlänglich bekannt, dass die Qualität und Zuverlässigkeit psychologischer Gutachten in familienrechtlichen Verfahren sehr häufig zu wünschen übrig lasse. Mängel hinsichtlich wissenschaftlicher Begründung, innerer Logik und Schlüssigkeit seien häufig sogar anhand des Aufbaus der Gutachten erkennbar, stellte Prof. em. Dr. phil. Karl Westhoff – Autor des Lehrbuches „Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen“ – fest.

Richter delegieren oftmals komplette Fälle an Sachverständige, weil ihnen selbst der Sachverstand fehlt, so Dr. Christoph Mandla von Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: „Richter müssen Gutachten beurteilen. Es gibt sehr gute Richter die das können“. Das Grundproblem sei aber, man könne sich den Richter nicht aussuchen. Auch die Berliner Fachanwältin für Familienrecht Claudia Räthel kritisierte, dass Richter sogar teilweise auf eigene Beweiserhebung verzichten und die Entscheidungsbefugnis, z. B. zur kompletten Sorgerechtsregelung auf den Gutachter delegieren. Dessen Meinung wird meistens gefolgt, so Räthel. „Die Gerichtsverfahren tragen Züge einer Lotterie“, ergänzt Mandla.

„Die fachliche Qualifikation sogenannter familienpsychologischer Sachverständiger ist nirgends transparent und nachvollziehbar geregelt. Offenbar gibt es keine weiteren Anforderungen außer einem abgeschlossenen Psychologiestudium“, kritisierte Carola Storm-Knirsch, erste Vorsitzende des Verbandes Anwalt des Kindes Berlin-Brandenburg e.V. Die Psychotherapeutin Carola Storm-Knirsch bestätigte die Expertenmeinung aus der Praxis: „In der Realität folgen Richter meistens Gutachter. Der Sachverständige wird zum Richter.“

Von der Politik forderte Frau Storm-Knirsch Mindestqualifikation für Gutachter festzulegen. Auch käme es darauf an, dass in diesen Gerichtsverfahren mehr darauf geachtet wird, „Wahrheit und Gerechtigkeit“ zu dienen, worauf der Richter seinen Amtseid leistet (§ 38 Deutsches Richtergesetz). Die Bundespolitik hat das Problem mittlerweile erkannt: „Die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“, heißt es dazu im aktuellen Koalitionsvertrag der großen Koalition. Und schon 2005 hatte die damalige Große Koalition eine Weiterbildung von Familienrichtern im Koalitionsvertrag verankert. „Trotz vollmundiger Ankündigungen habe sich in diesem Bereich noch nichts bewegt“, kritisiert Niels, die für Bündnis 90/ Die Grünen im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags sitzt. „Gutachten vor Familiengerichten haben die unglaubliche Macht zu bewirken, dass Eltern ihr Kind genommen wird. Daher sollten hier die schärfsten Maßstäbe angelegt werden“, sagte Sabine Niels.

Quelle: Pressemitteilung von Sabine Niels (MdL-Brandenburg) im Auftrag des Verbandes Anwalt des Kindes Berlin-Brandenburg e.V. (VAK) vom 23.05.2014

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Kinder kranker Eltern brauchen Hilfe

Posted on Mai 22, 2014. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/AW) Eine Sachverständigenkommission soll die Bedürfnisse von Kindern psychisch kranker Eltern ermitteln und gegebenenfalls Vorschläge für Anpassungen in der Sozialgesetzgebung erarbeiten. Dies forderten Experten am Mittwoch vor dem Familienausschuss in einem nichtöffentlichen Fachgespräch. Jutta Decarli, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Erziehungshilfe e.V., der Psychologe Albert Lenz von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen und die Pflegewissenschaftlerin Sabine Metzing informierten den Ausschuss über die spezifischen Probleme der geschätzt drei Millionen Kinder in Deutschland, bei denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist. Die Experten begründeten ihre Forderung nach einer Sachverständigenkommission mit der hohen Komplexität des Problems. Die betroffenen Kinder stellten keine homogene Gruppe dar, für die einheitliche Hilfsangebote entwickelt werden könnten, sagte Mentzing.

Albert Lenz legte dar, dass es zwar große Fortschritte bei den Hilfen für die betroffenen Kinder gebe, allerdings sei man von einer flächendeckenden Versorgung als Regelangebot in den Kommunen noch weit entfernt. Die überwiegende Zahl der bestehenden Angebote werde in Form von Projekten regionaler Träger oder Stiftungen organisiert und finanziert, sagte Lenz. Übereinstimmend stellten alle drei Sachverständigen fest, dass das Hauptproblem in der unzureichenden Abstimmung der Sozialgesetzgebung liege. Das für die Kinder- und Jugendhilfe relevante Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sehe zwar einen umfangreichen Katalog von Hilfen vor, es sei aber nur unzureichend mit den anderen Sozialgesetzbüchern verzahnt, erläuterte Jutta Decarli. Vor allem das im SGB V geregelte System der Gesetzlichen Krankenkassen sei nicht entsprechend auf das SGB VIII abgestimmt. Die Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern müssten reformiert werden.

Sabine Metzing erläuterte, dass viele psychisch erkrankte Eltern die Folgen für ihre Familien und Kinder oftmals unterschätzen oder Hilfen nur zögernd in Anspruch nehmen würden. Dahinter stehe oftmals die Angst, dass die Kinder ihrer Obhut entzogen würden. In der Folge würden sich viele der betroffenen Familien zunehmend von ihrer Umwelt abkapseln. Das Familienleben sei oftmals ausschließlich von der Bewältigung des Alltagsleben geprägt. Die Bedürfnisse der Kinder rückten dadurch gegenüber der Krankheit der Eltern in den Hintergrund. Es bestehe die Gefahr, dass die Kinder in einer solchen Familiensituation selbst psychisch erkranken, warnte Dercali. Probleme bereiten nach Ansicht der Sachverständigen auch datenschutzrechtliche Regelungen. Diese erschwerten die Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten der Eltern und denen der Kinder sowie den Institutionen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Heute im Bundestag vom 21.05.2014

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Residenzpflicht erschwert Aufnahme junger Flüchtlinge in Pflegefamilien

Posted on Mai 22, 2014. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die sogenannte Residenzpflicht (Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Asylsuchende in Deutschland) erschwert die Vermittlung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Pflegefamilien. Politiker aus dem Landkreis Pfaffenhofen setzen sich für Erleichterungen ein.

Darüber berichtet Hallertau-Info im Artikel „Straub will Erleichterungen für junge Asylbewerber“ vom 20.05.2014

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Ergotherapeuten: Zahl der ADHS-Diagnosen auf bedenklich hohem Niveau

Posted on Mai 22, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

In Deutschland leben inzwischen erschreckend viele Jungen im Schulalter mit der Diagnose ADHS. Die Barmer GEK spricht gar von einer heranwachsenden „Generation ADHS“ und ist nicht nur wegen der Kosten beunruhigt. Außer Medikamenten erhalten Kinder mit ADHS im Rahmen eines so genannten multimodalen Behandlungskonzeptes zusätzlich Ergotherapie. Dass nicht jedes Kind, das lebhaft ist oder im Unterricht stört, zwangsläufig auch ADHS hat, ist eine Auffassung, die nicht nur der DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.) vertritt. Viele teilen die Besorgnis in Hinblick auf die bedenklich hohe Anzahl an ADHS-Diagnosen in den zurückliegenden Jahren: Krankenversicherer, Therapeuten und vor allem Eltern. Der Berufsverband der Ergotherapeuten weist auch deshalb darauf hin, dass bereits im Kindergartenalter unruhige Kinder rechtzeitig vor der Einschulung in der Ergotherapie lernen können, länger still zu sitzen und aufmerksam zu bleiben.

Die Sorge vieler Eltern ist verständlich: Wird in Deutschland inzwischen zu oft ADHS diagnostiziert und in der Folge überbehandelt?
Wenn Krankenversicherer und nebenbei bemerkt sogar die Bundespsychotherapeutenkammer ob der beträchtlichen Menge an Medikamenten, mit denen ADHS behandelt wird, warnen, so stimmt das nachdenklich. Ohne Zweifel: ADHS zu behandeln ist ein klares Muss.

Dennoch stellen sich Fragen: Wie kommt es im Einzelfall zu der Diagnose ADHS und welche sind die optimalen Behandlungsmethoden für das jeweilige Kind? In vielen Regionen gibt es bereits einen überwiegend guten Schulterschluss zwischen Kinderärzten, Fachärzten und Ergotherapeuten. Dieses Vorgehen, sehr genau zu schauen, entspricht den Grundsätzen der Ergotherapie. Und eben dieses Qualitätsmerkmal findet sich auch bei Kinderärzten, die Kinder wegen Verhaltensauffälligkeiten nicht nur zum Kinder- und Jugendpsychologen überweisen, sondern zur sicheren Diagnosestellung weitere, fachliche Einschätzungen heranziehen, beispielsweise durch Ergotherapeuten.

Denn Ergotherapeuten sind Profis für ein breites Spektrum von Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu ADHS bei Kindern. Und sie bestätigen: Nicht bei jedem Verdachtsfall kommt es zu einer Therapie; manchmal reicht sogar eine Beratung der Eltern, wie sie mit den „Eigenheiten“ ihrer Kinder besser umgehen können.

Fallen Kinder zuhause oder im Kindergarten durch ihre Sprunghaftigkeit auf, haben sie ständig neue Ideen und können sich nicht länger mit einem Spiel oder anderen Kindern auseinander setzen, kann es sich um eine Impulskontrollstörung handeln. Oft sind Kinder mit einer Impulskontrollstörung unfallgefährdet, was zu einer Daueranspannung bei den Eltern führt. Und: Eine Impulskontrollstörung ist eine der Symptomatiken, aus denen sich ADHS zusammensetzt. Eine weitere Komponente von ADHS ist die Aufmerksamkeitsstörung. Eltern bemerken sie beispielsweise daran, dass ihr Kind sich nicht an Regeln hält, nur an Teilaspekte oder nur für kurze Zeit. Ganz nach dem Motto: Zum einen Ohr rein, zum anderen wieder raus. Diese und andere Verhaltensdefizite lassen sich aber sehr gut ergotherapeutisch behandeln, und das, obwohl zum Beispiel eine Impulskontrollstörung schon bei zwei- bis dreijährigen Kindern zu erkennen ist.

Eine zweite Welle von Verhaltensauffälligkeiten zeigen Kindergarten- bzw. Vorschulkinder ab etwa fünf Jahren. Oft sind es die Jungs, die nicht so gerne am Tisch sitzen bleiben, sich vor dem Basteln und Malen drücken wollen. Schafft es ein Kind allerdings gar nicht, länger als einige Minuten einer solchen Aktivität nachzugehen, kann eine ergotherapeutische Behandlung sinnvoll sein, um die grafomotorischen Fähigkeiten rechtzeitig vor dem Schreibenlernen auszuprägen. Damit das gelingt, arbeiten Ergotherapeuten mit allen Beteiligten eng zusammen. Gemeinsam mit den Eltern und Erziehern finden sie heraus, was das Kind am meisten interessiert, worauf es in der Regel etwas mehr Energie und Aufmerksamkeit richtet. Mit diesem für die Ergotherapie typischen Vorgehen setzen sie an den Stärken des Kindes an, trainieren sie spielerisch, prägen sie weiter aus. Und kommen damit Schritt für Schritt den Wünschen und Zielen des Kindes und sein er Familie näher. Ist der behandelnde Ergotherapeut mit der Zeitdauer und Konzentrationsfähigkeit, die das Kind nach den ersten Einheiten in der Ergotherapie alleine in seinem Interessensgebiet zubringen kann, zufrieden, folgt bei Bedarf die nächste Therapiephase. Um nun auch die Kooperationsfähigkeit zu entwickeln und die Umsetzung des Erlernten in den Kindergartenalltag zu verbessern, greifen Ergotherapeuten gerne auf eine Gruppentherapie zurück, bringen also mehrere Kinder zusammen. Mit Unterstützung der ergotherapeutisch instruierten Eltern trainieren die Kinder als nächstes ihr in der Gruppe erworbenes Können zuhause und im Zusammenspiel mit den Geschwisterkindern. Sobald das therapierte Kind auch dabei Erfolgserlebnisse hat, weil es jetzt ein Spiel zu Ende spielen kann oder mit anderen beim gemeinsamen Spiel Freude erlebt, geht es im letzten Schritt der Ergotherapie um die ungeliebten Aktivitäten und das Stillsitzen.

Erfahrene Ergotherapeuten fahren ab dann oft zweigleisig. Holen erst mal das ungeliebte Malen vom Tisch weg, verlagern es auf große Platten, auf den Boden oder auf die Straße – was eben zu den Neigungen des Kindes am besten passt. Beliebtere Aktivitäten lassen sie parallel am Tisch ausführen und bauen so die Zeitspanne allmählich immer weiter aus, die das Kind ruhig und in eine Tätigkeit oder ein Spiel vertieft, am Tisch bleibt. Damit erlangen Kinder nicht nur die nötigen Fähigkeiten, einige Grundanforderungen für die bevorstehende Einschulung zu erfüllen. Gleichzeitig ist dies auch der Weg, dank einer therapierten Verhaltensstörung Diagnosen wie zum Beispiel ADHS zu vermeiden.

Informationsmaterial zu Verhaltensstörungen, ADHS und weiteren Themen der Ergotherapie erhalten Interessierte bei den Ergotherapeuten vor Ort; diese sind über die Therapeutensuche im Navigationspunkt „Service“ des DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.) auf www.dve.info zu finden.

Quelle: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. vom 21.05.2014

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Adoptionsrechte werden erweitert

Posted on Mai 22, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/KOS) Eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten künftig mehr Adoptionsrechte: Einen Tag vor der abschließenden Abstimmung im Bundestag votierte der Rechtsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD für zwei identische Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der Regierung (18/841 und 18/1285), nach denen lesbischen und schwulen Paaren das Recht zur sogenannten „Sukzessivadoption“ eingeräumt wird: Homosexuelle werden ein Kind, das von ihrem Partner bereits adoptiert worden ist, fortan nachträglich ebenfalls adoptieren können.

Am Widerstand von Union und SPD scheiterte im Ausschuss die von der Linken unterstützte Gesetzesvorlage der Grünen mit der Nr. 18/577 (neu), die auf die völlige Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften zielte und gleichgeschlechtlichen Paaren auch die gemeinsame Adoption von Kindern erlauben wollte.

Mit ihrer Initiative will die Koalition ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Februar 2013 umsetzen, das die Praxis, Lebenspartnern eine Sukzessivadoption zu verwehren, als grundgesetzwidrig eingestuft und bis Ende Juni dieses Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt hatte. Aus Karlsruher Sicht verletzt die bislang geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Bisher konnten Lesben und Schwule nur das leibliche Kind des Partners adoptieren, was als „Stiefkindadoption“ bezeichnet wird.

In der Debatte kritisierte die Linke, dass es bei der Adoption auch weiterhin keine rechtliche Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften geben werde. Die Grünen erklärten, Union und SPD würden das Karlsruher Urteil, das eine Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehepaaren verlange, „offensichtlich verfassungswidrig“ umsetzen. Die Grünen wiesen auf eine Passage in der Entscheidung des Verfassungsgerichts hin, wonach zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft keine Unterschiede existierten, die eine ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten.

Seitens der Regierung wurde betont, Karlsruhe habe die Frage der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner offen gelassen, was dem Gesetzgeber einen Spielraum gebe. Auch CDU und CSU wiesen die Vorwürfe der Grünen zurück, die das Urteil vom Februar 2013 „völlig falsch“ interpretierten. Unionsabgeordnete verwiesen auf Unterschiede zwischen einer Sukzessiv- und einer gemeinschaftlichen Adoption. Im ersteren Fall habe das Kind bereits Beziehungen zu einem der Lebenspartner aufgebaut. Bei gemeinschaftlichen Adoptionen hingegen kämen Kinder in eine neue Beziehung hinein, was für sie eine Belastung darstellen könne. Zu dieser Problematik lägen bislang kaum fundierte Studien vor. Die Frage einer Volladoption sei „noch nicht entscheidungsreif“.

Die SPD sagte, man stimme dem neuen Gesetz „nicht aus eigenem Antrieb und nicht aus tiefer Überzeugung“ zu, man hätte gerne jetzt schon weitergehende Regelungen vereinbart. Die Fraktion verwies auf den Koalitionsvertrag mit entsprechenden Vereinbarungen zwischen beiden Parteien. Zurückgewiesen wurde die Kritik der Grünen an der Gesetzesvorlage. Die SPD betonte, die Adoption sei ein hoheitlicher Akt, bei dem es um das Kindeswohl gehe.

Abgelehnt wurde von der Koalition ein von der Linken unterstützter Gesetzentwurf der Grünen (18/842), der die Ratifizierung des Europaratsvertrags über die Adoption von Kindern in der 2008 revidierten Fassung verlangt. In der Bundesrepublik gelte noch die alte Version dieses Abkommens aus dem Jahr 1967, die eine Sukzessivadoption nur Ehepaaren gestattet, so die Grünen. Die neue Fassung des Abkommens von 2008 räumt indes den 47 Mitgliedsnationen des Straßburger Staatenbunds das Recht ein, die Sukzessivadoption auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu erlauben – wobei die einzelnen Länder zu einem solchen Schritt nicht verpflichtet sind. Die Europaratsstaaten können zudem Lesben und Schwulen das Recht zur gemeinsamen Adoption von Kindern einräumen, sind dazu aber nicht gezwungen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 21.05.2014

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TV-Dokumentation „Eltern zweiter Klasse – Wie tauglich ist das Modell Pflegefamilie für Kinder in Not?“

Posted on Mai 21, 2014. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Die Dokumentation „Eltern zweiter Klasse – Wie tauglich ist das Modell Pflegefamilie für Kinder in Not?“ von NDR und MDR von 2013 ermöglicht intensive Einblicke in die Welt der Pflegefamilie. Familien und Experten, darunter Prof. Klaus Wolf und Prof. Ludwig Salgo kommen zu Wort. Die Regisseurinnen Jana Lindner und Elisabeth Enders zeigen was grundsätzlich schiefläuft und warum sich Pflegeeltern ungerecht behandelt fühlen. Sie gehen der Frage nach, wie sich das Modell Pflegeeltern ändern muss, damit es auch in Zukunft im Sinne der Kinder funktioniert.

Senderinformationen:

Pflegeeltern haben Kinder auf Zeit. Die Ersatzeltern brauchen Durchhaltevermögen und starke Nerven, ein großes Herz und Leidensfähigkeit. Denn was sie mit den ihnen anvertrauten Kindern erleben, hat keine Notfallhilfe des Jugendamtes in den Akten. Wenn ein traumatisiertes Kind endlich Geborgenheit findet, fängt es an, seinen „Rucksack auszupacken“. Dann lebt es die Ängste, Aggressionen, Verletzungen, Demütigungen und Vernachlässigungen aus, die es zuvor erlebt hat. In Deutschland klagen Pflegeeltern zunehmend darüber, dass sie sich von den Jugendämtern wie Dienstleister behandelt fühlen. Experte im Film ist neben anderen der Jurist Ludwig Salgo. Er fordert, die Position von Pflegeeltern zu stärken.

Sozialpädagoge Klaus Wolf mahnt an: Pflegefamilien müssen viel besser unterstützt werden. Die Dokumentation besucht unter anderem eine Familie in Sachsen. Das Beispiel zeigt: Die meisten Kinder sind aufgrund der Verhältnisse, in denen sie die ersten Jahre gelebt haben, traumatisiert, verhaltensauffällig, oft auch geistig behindert. Schäden durch Alkohol in der Schwangerschaft spielen eine große Rolle. Oft ist den Pflegeeltern vorher nicht klar, wie stark beschädigt die Körper und Seelen der Kinder sind. Das zeigt auch die Geschichte einer Familie in Dresden, die sich aus eigener Kinderlosigkeit heraus entscheidet, ein Pflegekind aufzunehmen.

Ein großes Problem in Pflegefamilien ist die Re-Traumatisierung der Kinder durch die Kontakte mit ihren leiblichen Eltern. Hier müssten die Jugendämter durch fachliche Begleitung unterstützen, denn Pflegeeltern bleiben damit oft allein. Nicht selten kommt es auch zu rechtlichen Fehlentscheidungen rund ums Sorgerecht – mit gravierenden Folgen.

Den Autorinnen Jana Lindner und Elisabeth Enders ist eine beeindruckende Dokumentation gelungen – mit vielen emotionalen Momenten aus dem Leben von Pflegefamilien und einer schonungslosen Analyse des Modells Pflegefamilie in Deutschland und Frankreich.

Man kann die Sendung (51.33 min) auf youtube finden unter „Dokumentation – Eltern zweiter Klasse“

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Auslandsvermittlungsstellen gründen Dachverband

Posted on Mai 21, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Netzwerke, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Die deutschen Adoptionsvermittlungsstellen haben seit 15.05. einen Dachverband, den „Bundesverband anerkannter Auslandsvermittlungsstellen in Freier Trägerschaft (BAFT)“.

Dieser hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, fachliche Standards in der Adoptionsvermittlung weiterzuentwickeln und zu fördern und die Interessen der Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft zu vertreten. Die Mitglieder werden zu diesem Zweck ihre Zusammenarbeit intensivieren.

Bisher trafen sich die Auslandsvermittlungsstellen in einem Arbeitskreis freier Träger. Die neue Rechtsform soll dazu beitragen, eine einheitliche Interessenvertretung zu gewährleisten sowie einen Ansprechpartner auf Bundesebene zu schaffen.

Quelle: AdA Adoptionsberatung vom 16.05.2014

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„Biografiearbeit mit Mädchen und Jungen“ am 16./18.06. in Hannover

Posted on Mai 21, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Für sozialpädagogische Fachkräfte der Erziehungshilfe veranstaltet die IGfH in Kooperation mit dem Stephansstift – Zentrum für Erwachsenenbildung am 16./18.06. in Hannover die Fortbildung „Biografiearbeit mit Mädchen und Jungen„. Die Leitung hat Maria Krautkrämer-Oberhoff.

Biografien von Mädchen und Jungen in der Erziehungshilfe sind oft durch Vernachlässigung, Beziehungsabbrüche, Missbrauchs- oder Gewalterfahrungen belastet, was gravierende Folgen für die Identitätsentwicklung mit sich bringt. Es besteht eine Unsicherheit über das eigene Gewordensein und oftmals fehlen die primären Bezugspersonen, die helfen könnten, die Erinnerungslücken zu füllen. In der Biografiearbeit geht es seitens der Pädagog_innen darum, sich auf die Neugier der Heranwachsenden bei der Erkundung ihrer Lebensgeschichte einzulassen und einen verlässlichen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der diesen Forschungsprozess fördert.

Die Fortbildung vermittelt:

  • theoretisches Hintergrundwissen hinsichtlich der Bedeutung der Biografiearbeit für die Identitätsentwicklung
  • biografisches Verstehen, Sensibilität und Empathie durch Selbsterfahrung
  • Methoden der Biografiearbeit in Rollenspielen und Kleingruppenarbeit wie z. B. die Arbeit mit dem Lebensbuch „Meine Geschichte“ und Formen der Biografiearbeit mit belasteten Jugendlichen.

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BAG ADOPTION und INPFLEGE diskutiert über Soziale Netzwerke und Migrantenfamilien in der Jugendhilfe

Posted on Mai 21, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Zwei aktuelle Themen: Soziale Netzwerke und Migrantenfamilien in der Jugendhilfe erörterte die Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION UND INPFLEGE bei ihrem jährlichen Austausch am 09./10. Mai 2014 in Frankfurt am Main. Das bundesweit einmalige Netzwerk aus Vertretern von Pflege-, Adoptiv- und Herkunftseltern sowie (ehemaligen) Kindern aus Pflege- und Adoptivfamilien trifft sich bereits seit 2000. Heuer nahmen Delegierte von PFAD, BARGEA, FASD Deutschland, BAG KiAP, Hoffnungsstern und als Gast eine Vertreterin der BAG Landesjugendämter teil.

Zum ersten Mal beteiligte sich an der Diskussionsrunde der türkische Verein Hoffnungsstern e.V. (Umut Yıldızı), vertreten durch Kamil Altay und Gülsüm Yalçınöz. Der in Neuss ansässige Verein unterstützt Migrantenfamilien und -kinder in der Jugendhilfe. Familien, deren Kinder in Obhut genommen wurden, benötigen muttersprachliche Informationen, Beratung und Beistandschaft. Hoffnungsstern e.V. engagiert sich auch bei der Mobilisierung türkischer Pflegeelternbewerber in Deutschland, damit türkischen und türkischstämmigen Pflegekindern ihre kulturellen Wurzeln erhalten bleiben. Informationsveranstaltungen finden in Kooperation mit muslimischen Gemeinden statt; Beratungsstellen in Konsulaten sollen entstehen. Der religiös und politisch neutrale Verein strebt die freie Trägerschaft an und möchte ein bundesweites Netzwerk aufbauen.

Zum diesjährigen Themenvortrag referierte Humanwissenschaftler Jürgen Lutz aus Schweinfurt über „Facebook, Twitter + Co“. Er lieferte wichtige Grundlagen für eine fachliche Bewertung der „Chancen und Risiken neuer Medien für Pflege- und Adoptivfamilien“.
Die Bedeutung der neuen Kommunikationsstrukturen für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder sei nicht zu unterschätzen. Pflege- und Adoptiveltern und ihre Berater sollten sich in die (Medien)-Welt der Kinder hineinversetzen und sie altersgemäß daran partizipieren lassen. Die Eltern müssten aber auch für den Schutz der familiären Privatsphäre und die Sicherheit der Kinder in der veränderten Kommunikationskultur Sorge tragen. Das verlange ihnen viel Wissen und aktive Auseinandersetzung mit diesem Thema ab. Biographiearbeit und Wurzelsuche sind durch das Internet vereinfacht und beschleunigt worden, aber in ihren Auswirkungen auch schwerer kontrollierbar. Für die Pflege von Umgangskontakten ergäben sich neue praktikable Möglichkeiten, um persönliche Besuche zu ergänzen oder – wenn nötig – auch zu ersetzen, ohne den Kontakt ganz abbrechen zu lassen.
In der Diskussion waren sich die Delegierten einig, dass Inkognitos und Kontaktverbote unhaltbar geworden sind. Die Kinder und Jugendlichen, deren Herkunftssuche immer früher beginnt, sollten so gut über ihre Lebensgeschichte Bescheid wissen, dass ihnen Überraschungen im Internet erspart bleiben.

Für 2015 plant das Gremium, das Thema „Kulturelle Vielfalt in Pflege- und Adoptivfamilien“ weiter zu vertiefen. Neben den regelmäßigen Teilnehmern sollen weitere Vertreter v.a. erwachsener Pflege- und Adoptivkinder sowie Herkunftseltern eingeladen werden. Damit möchte der federführend verantwortliche PFAD Bundesverband der Zielsetzung dieses besonderen Netzwerks gerecht werden, alle Perspektiven
abzubilden und stets neue und wichtige gemeinsame Themen aufzugreifen.
Ein ausführlicher Bericht zur Tagung wird in Heft 3/2014 der PFAD Fachzeitschrift erscheinen.

Ulrike Schulz

Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes e.V. vom 21.05.2014 (pdf)

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Radio-Tipp: „Blut ist dicker als Wasser? Pflegefamilien auf Abruf“ am 23.05.

Posted on Mai 21, 2014. Filed under: Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Verschiedenes |

Am Freitag, den 23.05. um 20.10 Uhr strahlt der Deutschlandfunk Köln die Sendung „Blut ist dicker als Wasser? Pflegefamilien auf Abruf“ aus. Das Feature von Beate Lehner ist ca 50 Minuten lang.

Wenn Kinder, weil sie zu Hause misshandelt oder vernachlässigt werden, nicht bei ihren Eltern leben können, werden sie aus ihren Familien herausgenommen, manchmal für eine Weile, manchmal für immer. Ende 2011 lebten bundesweit 61.894 Kinder und junge Erwachsene dauerhaft in Pflegefamilien, weitere 65.367 in Heimen und ähnlichen Einrichtungen. Die Jugendämter werben um Pflegefamilien, Kinder sollen eine Chance auf Familie haben.

Juristen, Jugendämter und Psychologen, die Entscheidungsträger im Kinderschutz argumentieren jeweils mit dem „Kindeswohl“ und kommen doch zu sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Pflegefamilien bleiben dabei ein stets gefährdetes System, und eine sichere Beheimatung der Kinder in ihren Ersatzfamilie steht oft jahrelang in Frage. Die Autorin hat Betroffene aufgesucht.

Nach Sendung des Beitrages wird er als Podcast im Internet bereitgestellt.

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Podiumsdiskussion „Wildwuchs bei Sachverständigen – psychologische Gutachten in der Kritik“ am 21.05. in Berlin

Posted on Mai 20, 2014. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Am 21.05. diskutieren Vertreter aus Politik, Justiz, Psychologie/Psychiatrie und Betroffene auf Einladung des Verbandes Anwalt des Kindes Berlin-Brandenburg e.V. (VAK) über „Wildwuchs bei Sachverständigen – psychologische Gutachten in der Kritik“ ab 19 Uhr im Berliner Haus der Demokratie, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin.

„Der Fall Mollath aus Bayern verdeutlicht, wie schnell Menschen Opfer falscher oder fehlerhafter Gutachten werden können“, sagt Sabine Niels, die für Bündnis 90/ Die Grünen im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags sitzt. Erstmalig trifft sich in Berlin nun ein hochkarätig besetztes Podium und diskutiert Lösungswege.

„Gutachten vor Familiengerichten haben die unglaubliche Macht zu bewirken, dass Eltern ihr Kind genommen wird. Daher sollten hier die schärfsten Maßstäbe angelegt werden“, so die Moderatorin des Abends Sabine Niels. In der Fachwelt und bei Betroffenen sei hinlänglich bekannt, dass die Qualität und Zuverlässigkeit psychologischer Gutachten in familienrechtlichen Verfahren sehr häufig zu wünschen übrig lasse. Eine Überprüfung und kritische Würdigung hinsichtlich wissenschaftlicher Begründung, innerer Logik und Schlüssigkeit erfolge häufig nicht oder nur unzureichend. „Häufig werden aus psychologischer Sicht erhebliche Sachverhalte einfach weggelassen oder auch gefälscht, oder gar neue Sachverhalte erfunden.“ beklagt die psychologische Psychotherapeutin Carola Storm-Knirsch, 1. Vorsitzende des Verband Anwalt des Kindes Berlin-Brandenburg e.V.

Auch die Bundespolitik hat das Problem mittlerweile erkannt: „Die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“, heißt es dazu im aktuellen Koalitionsvertrag der großen Koalition. „Trotz vollmundiger Ankündigungen habe sich in diesem Bereich noch nichts bewegt“, kritisiert Niels.

Teilnehmer:

  • Professor em. Karl Westhoff, TU Dresden, Verfasser des Lehrbuchs „Psychologische Gutachten“. Mitglied des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
  • Dr. Christoph Mandla, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Juristische Fakultät
  • Rechtsanwalt Manfred Zipper, Schwetzingen
  • Diplom-Psychologe Rainer Müller-Han, Berlin
  • Michael Blank, Verfahrensbeistand, Hamburg
  • Professor Dr. Anselm Fabig, Berlin, als von einem psychologischen Sachverständigengutachten Betroffener
  • Sabine Niels, MdL Brandenburg, Mitglied des Rechtsausschusses
  • Vertreter des Brandenburger Justizministeriums

Quelle: Sabine Niels MdL

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„Trauma erkennen und verstehen“ vom 15.–17.09. in Frankfurt/Main

Posted on Mai 20, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Fachkräfte aus Jugendämtern, Schulen und Beratungsstellen, Kitas und Horten und alle am Thema Interessierten informiert Referentin Lydia Weyerhäuser in einem Seminar des Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. am 15.–17.09. in Frankfurt/Main über das Thema „Trauma erkennen und verstehen„.

Ziel ist die Sensibilisierung für und Vermittlung von Basiswissen zu psychischen Traumata. Wie entstehen sie, wie kann man sie erkennen, was sind die Folgen für die Lebensplanung?

In der Sozialen Arbeit werden wir manchmal mit Menschen – Kindern, Jugendlichen wie auch Erwachsenen – konfrontiert, die tief greifende traumatische Erfahrungen in ihrem Leben machen mussten. Seien es Vernachlässigung oder Verlassenwerden in der Kindheit, körperliche oder sexuelle Gewalt, Vertreibungs-, Kriegs- oder Fluchterfahrungen. Einmalige Erlebnisse oder lang andauernde, als Betroffene oder als Zeug/-innen. Das, was alle empfinden, ist immer gleich: Mein Leben ist jetzt unmittelbar bedroht. Nichts wird mehr so sein, wie es war.
Das Ausmaß dieser Erfahrung(en) und die nachhaltigen Folgen für die weitere Lebensplanung werden dabei häufig unterschätzt.
Die Symptomvielfalt und unterschiedliche Art und Weise der Ausprägung posttraumatischer Folgeerkrankungen erschweren häufig die Diagnose und damit die Behandlung.

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„Wenn die Gefühle Achterbahn fahren: Pädagogischer Alltag mit Pubertierenden“ am 28.06. in Wörth

Posted on Mai 19, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Prof. August Huber wird am 28.06. in Wörth am Rhein zum Thema „Wenn die Gefühle Achterbahn fahren: Pädagogischer Alltag mit Pubertierenden“ sprechen. Dieses Kursangebot des PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. ist eine Kooperation mit dem PfAd für Kinder Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Rheinland-Pfalz e.V.

Turbulenzen im Alltag sind für Pflegefamilien nichts Außergewöhnliches – doch das emotionale Auf und Ab von pubertierenden Pflegekindern wirbelt mühsam errungene Strukturen kräftig durcheinander: „Ich mach was ich will!“

Zwischen Zuneigung und heftiger Ablehnung wankend fällt der junge Mensch im Widerspruch der Gefühle leicht zurück in das altbewährte Kampf- und Fluchtschema. Jugendliche suchen eigene Erfahrungen und lernen über Versuch und Irrtum, wobei gerade die riskanten Irrwege beharrlich und immer wieder getestet werden. Pflege- und Adoptiveltern erscheint das wie ein Stillstand, ja ein Rückschritt in der Entwicklung.

Wie können sie ihr Kind noch erreichen, wenn selbst das Gespräch oft verweigert wird?
Wie sollen sie agieren, um ihre Kinder im Pubertätslooping nicht zu verlieren?

Der Referent wird mit seinem Vortrag und aus eigener langjähriger Erfahrung mit Pflege- und Adoptivkindern auf die Fragen der Teilnehmenden eingehen.

Veranstaltungsflyer mit Anmeldung

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„Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern? “ am 28.06. in Reith/Lks. Bad Kissingen

Posted on Mai 18, 2014. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Diplom-Sozialarbeiterin Henrike Hopp wird am 28.06. in Oberthulba-Reith im Landkreis Bad Kissingen über die Frage „Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern?“ informieren. Der Fortbildungskurs des PFAD Bundesverbandes e.V. findet in Kooperation mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. und dem Ortsverein PFAD FÜR KINDER Bad Kissingen e.V. statt.

Die Aufnahme eines Pflegekindes bringt die Pflegeeltern in eine bestimmte rechtliche Position, die in Zusammenhang mit den Herkunftseltern, den Sorgeberechtigten, dem Jugendamt und dem freien Träger gesehen werden muss.

  • Welche Entscheidungsrechte haben Pflegeeltern?
  • Was dürfen Pflegeeltern für das Kind planen und entscheiden?
  • Was ist mit den Sorgeberechtigten?
  • Wann gibt es einen Vormund oder einen Pfleger?
  • Welche Aufgabe hat ein Vormund?
  • Wann ist die Übernahme der Vormundschaft oder Pflegschaft durch die Pflegeeltern sinnvoll?

Die Referentin beantwortet gerne Ihre Fragen.

Als besonderes Angebot sponsert der PFAD FÜR KINDER Ortsverein Bad Kissingen e.V. ein Outdoor-Programm für Kinder/Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Altersgerecht werden für drei Gruppen attraktive Aktionen in und mit der Natur angeboten. Eine vorherige Anmeldung für die Kinderbetreuung ist unbedingt erforderlich. Bitte statten Sie die Kinder entsprechend aus (siehe Flyer).

Veranstaltungsflyer mit Anmeldung

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„Pflegekindschaft, kindliche Entwicklung, Bindungssicherheit, Kontinuitätssicherung und Umgang mit traumatisierenden Eltern“ am 16.07. in Leipzig

Posted on Mai 18, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Sachsen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , , |

Am 16.07.  lädt die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Park-Krankenhaus Leipzig zur Fortbildung „Pflegekindschaft, kindliche Entwicklung, Bindungssicherheit, Kontinuitätssicherung und Umgang mit traumatisierenden Eltern“ ein.

Vier Referenten sprechen zu folgenden Themen:

  • Prof. Dr. phil. Jörg Maywald (Berlin): „Die eigene Geschichte erfahren und verstehen – Biografiearbeit mit Pflegekindern“
  • Petra Stibane (Leipzig): „Der Pflegekinderdienst Leipzig – wir begleiten bindungs-„unsichere“ Kinder und ihre Pflegefamilien“
  • Dr. med. Edelhard Thoms (Leipzig): „Wie viel Bindung brauchen beziehungstraumatisierte Kinder?“
  • Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo (Frankfurt/Main): „Pflegekindschaft, kindliche Entwicklung, Bindungssicherheit und Kontinitätssicherheit im Spannungsfeld von Sorgerecht und Umgang mit traumatisierenden Eltern“

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Spektakuläre Aktionskunst wirbt um deutsche Pflegefamilien für syrische Kinder

Posted on Mai 15, 2014. Filed under: Politik, Publikationen, Verschiedenes |

(pfad/schulz) Mit einem erfundenen Soforthilfeprogramm des Bundesfamilienministeriums regt die Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ an, 55.000 syrische Kinder im Alter bis zu 17 Jahren vorübergehend zu Pflegefamilien nach Deutschland zu holen, solange in ihrem Heimatland noch Bürgerkrieg herrscht. Die Aktion soll „1 von 100“ Kindern retten. Auf der fingierten Website www.kindertransporthilfe-des-bundes.de ist das Konzept detailreich ausgearbeitet.

Vorbild sind die Kindertransporte von 1938/39, durch die 10.000 jüdische Kinder aus Deutschland, Österreich, Polen und der Tschechoslowakei Aufnahme in Großbritannien, später auch in den Niederlanden, Belgien, Frankreich, der Schweiz und Schweden fanden und den Krieg so überleben konnten.

Zaina Lindner vom „Zentrum für politische Schönheit“ rechtfertigt die kontrovers diskutierte politische Kunstaktion: „Das ist keine Satire, sondern Hyperrealismus. Wir meinen das völlig ernst und haben das Soforthilfsprogramm bis ins Detail recherchiert. Man kann auch sagen, wir greifen der Bundesregierung etwas unter die Arme.“ Die Regierung müsse sich nur zu diesem Schritt entschließen, dann könne die Aktion genau wie beschrieben ablaufen.

Die Initiative schlägt hohe Wellen in der Presse und mobilisiert bereits Menschen, die sich für die Aufnahme eines syrischen Kindes oder Jugendlichen interessieren würden.

Pressespiegel:

 

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Janine Kunze erhält Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes

Posted on Mai 15, 2014. Filed under: Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen |

v.l.: Prof. Dr. Maud Zitelmann, Janine Kunze, Michael Greiwe, Inge Stiebel, Dr. Ulrich Stiebel, Prof. Dr. Ludwig Salgo – Foto: Axel Triestram

Unter dem Titel „Übergänge in die Pflegefamilie gestalten – Kontinuität sichern“ veranstaltete die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Regensburg am 12.05.2014 ihren 22. Tag des Kindeswohls im Kolpinghaus Regensburg.

Der Tag war davon bestimmt, in wissenschaftlichen Vorträgen und einem offenen Fachgespräch sich dem Thema anzunähern, Übergänge in die Pflegefamilie zu gestalten und die Kontinuität von Kindern in Pflegefamilien zu sichern.

Mit dem Förderpreis der Stiftung zum Wohle des Pflegekindes 2014 wurde Janine Kunze ausgezeichnet. Sie ist einem breiten Publikum als Fernsehmoderatorin und Schauspielerin bekannt. Frau Kunze wuchs als Pflegekind auf und hat in einem bewegenden Buch mit dem Titel „Geschenkte Wurzeln“ über ihre Situation als Pflegekind geschrieben. Sehr authentisch schildert sie ihre damaligen Probleme mit dem Jugendamt. In vielerlei Hinsicht fühlte sie sich durch das Jugendamt unverstanden und wenig unterstützt. Ihre Wünsche, keine Kontakte mehr zur leiblichen Mutter haben zu wollen und von den Pflegeeltern adoptiert zu werden, wurden seitens des Jugendamtes und des Gerichtes nicht berücksichtigt. Erst mit Volljährigkeit konnte sie von ihren Pflegeeltern adoptiert werden. Frau Kunze ist glücklich verheiratet und hat drei Kinder. Nach ihren Erfahrungen kann sie sich die Adoption eines Kindes vorstellen, jedoch nicht die Aufnahme eines
Pflegekindes.

Bei ihrer Laudatio hob Dr. Maud Zitelmann den Mut von Frau Kunze hervor, über ihre Erfahrungen als Pflegekind öffentlich zu berichten. Das Buch ist wegweisend und mahnend für Jugendämter und Familienrichter, die gängige Praxis kritisch zu überdenken. Sichtlich gerührt nahm Frau Kunze unter Standing Ovations des Publikums den diesjährigen Förderpreis entgegen.

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Quelle: Pressemitteilung der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes

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Kreis Offenbach startet Pflegeeltern Kampagne

Posted on Mai 14, 2014. Filed under: Bewerber, Hessen, Jugendhilfe, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Foto: Kreis Offenbach

Kinder sind die schwächsten und schutzwürdigsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Immer wieder entsteht die Situation, dass Kinder nicht in ihren Familien leben können. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie reichen von Vernachlässigung über Suchtprobleme der Eltern bis hin zur Gewalt in der Familie. Schon seit langem setzt die moderne Jugendhilfe darauf, Heimaufenthalte weitestgehend zu vermeiden und stattdessen für die betroffenen Kinder ein vorübergehendes oder dauerhaftes Zuhause zu finden.

„Pflegeeltern sind daher zu einem unverzichtbaren Baustein in der Jugendhilfe geworden“, erklärt dazu die Erste Kreisbeigeordnete des Kreises Offenbach Claudia Jäger, „denn sie bieten Kindern die Möglichkeit in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Die Entscheidung zur Pflegelternschaft ist allerdings nicht leicht und darum wollen wir in den kommenden Wochen mit einer Informationskampagne verstärkt auf das Thema aufmerksam machen. Mit Informationskarten und Plakaten sowie im Internet und über die Medien wollen wir interessierte Menschen für das komplexe Thema sensibilisieren. Besonders freut es mich, dass sich auch die Kirchen bereitgefunden haben, das Informationsmaterial auszulegen, das auf unseren Informationstag am 26 Juni im Kreishaus hinweist.“

108 Mädchen und Jungen werden im Kreis Offenbach zurzeit als Pflegekinder in 87 Familien in Vollzeitpflege betreut. Hier verbleiben die Kinder meist in einer Familie, bis sie junge Erwachsene sind. Grundsätzlich gibt es zwei ganz unterschiedliche Modelle einer Pflegeelternschaft, zum einen die Bereitschafts- und zum anderen die Vollzeitpflege. In die Bereitschaftspflege werden Kinder vom Säuglings- bis zum Alter von maximal drei Jahren auf Zeit betreut. Sie verbleiben manchmal nur wenige Tage, höchstens allerdings ein Jahr, in den verschiedenen Betreuungsfamilien. Zielsetzung ist es, in dieser Zeit eine Entscheidung zu treffen, wie sich die Zukunft der Kinder dauerhaft gestalten soll. Im Fokus steht dabei immer das Kindeswohl, das die absolut oberste Priorität hat. Aktuell sind elf Kinder im Kreis in Bereitschaftspflege.

Gerade in diesem Bereich werden dringend noch Pflegefamilien gesucht. Lediglich acht Familien stehen aktuell im Kreis bereit, um solche Kinder im Notfall aufzunehmen und zu betreuen. „Auch hier hoffen wir, weitere Familien zu finden“, so Claudia Jäger.

Potentielle Pflegeltern erhalten zudem professionelle Unterstützung. „Unser Pflegekinderdienst“, erklärt Claudia Jäger, „bietet eine intensive Vorbereitung, eine regelmäßige Beratung durch persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Fachdienst Jugend, Familie und Soziales. Außerdem ist der Austausch mit anderen Pflegeeltern möglich.“ Natürlich wird auch der finanzielle Aufwand mit einem Pflegegeld erstattet.

Ganz wichtig ist für Pflegeeltern, dass sie Spaß und Freude am Umgang mit Kindern haben, über ausreichend Zeit und Platz für das Zusammenleben mit einem Kind verfügen und bereit sind, mit dem Fachdienst Jugend, Familie und Soziales und den leiblichen Eltern immer im Interesse des Kindes zusammen zu arbeiten. Darüber hinaus sollten sie bereits Erfahrungen gemacht haben, dass Krisen zum Leben gehören und ihre eigene Persönlichkeit als stabil und belastbar einschätzen.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass das ‚Ja‘ zur Pflegeelternschaft sehr wohl überlegt sein will, denn es bedeutet immer gravierende Veränderungen in der aufnehmenden Familie. „Aber“, hofft Claudia Jäger, „vielleicht trägt die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in den kommenden sechs Wochen dazu bei, dass sich interessierte Menschen mit dem Gedanken auseinandersetzen, doch einem Kind ein vorübergehenden Zuhause zu schaffen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit Pflegeeltern zeigen immer wieder, dass diese Beziehung von Geben und Nehmen auf Dauer für alle Beteiligten das Beste sei.

Jäger machte abschließend nochmals klar, dass der Kreis Offenbach die Eltern auch nach der Aufnahme eines Kindes „keineswegs alleine lässt“. Denn oft müssen die Kinder eine schwierige familiäre Vergangenheit verarbeiten. Sie müssen den Wechsel von Bezugspersonen verkraften. Und sie spüren sicher oft auch einen Teil der Verunsicherungen, die durch die Konfrontation der aktuellen Eltern mit schwierigen leiblichen Eltern, mit Behörden, Vormündern, Familiengerichten und Gutachtern entstehen.

„Wer das alles weiß, hat sicher Verständnis für die ein oder andere schwierige Reaktion oder spezielle Verhaltensweisen seines Pflegekindes, die mit viel Liebe, Verständnis und Professionalität ausgeglichen werden müssen“, so Jäger abschließend. „Pflegeeltern im Kreis Offenbach bekommen vor diesem Hintergrund jede nur erdenkliche Unterstützung, die sie benötigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Offenbach haben deshalb auch immer ein offenes Ohr für die Pflegefamilie, wenn es um Probleme, Ängste und Sorgen, aber auch um Ideen und Verbesserungsvorschläge, geht.“

Wer Interesse daran hat, als Pflegefamilie vorübergehend oder auf Dauer ein Kind aufzunehmen, kann sich an den Kreis Offenbach, Fachdienst Jugend, Familie und Soziales, Pflegekinderdienst, Werner-Hilpert-Straße 1 in 63128 Dietzenbach wenden. Ansprechpartnerin ist Ingrid Kraus, Telefon 06074/8180-3304, E-Mail: i.kraus@kreis-offenbach.de.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Offenbach vom 13.05.2014

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PFAD Fachzeitschrift 02/2014 mit Themenschwerpunkt “Befristete Hilfen” erschienen

Posted on Mai 13, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Den „Befristeten Hilfen“ widmet sich der Schwerpunkt der neuen Ausgabe 02/2014 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe. Darüber hinaus informiert das Heft wieder über aktuelle Entwicklungen, neue Literatur und das Engagement des PFAD-Verbandes.

Die seit Anfang des Jahres bestehende PFAD-Rechtsschutzversicherung findet bei Pflegeeltern und auf der Fachebene großen Zuspruch. Ein ausführlicher Artikel erläutert die einzigartigen Leistungen des neuen Angebotes. Sämtliche PFAD-Versicherungen stehen auch Pflegeeltern offen, die nicht Verbandsmitglieder sind.

einige Inhalte:

  • Ralf Bergrath: Ziemlich gleich und doch grundverschieden: Dauerpflege- und Bereitschaftsfamilien im Vergleich
  • Isabel-Theres Spanke, Corinna Petri: Bereitschaftspflege: Fachdiskurs, Alltag, Praxisforschung
  • Christina-Elisa Wilde: „Wir standen da wie der Ochs vorm Berg“ – Wie Eltern den Prozess der Fremdunterbringung ihrer Kinder erleben
  • PFAD Umfrage: Bereitschaftspflege – was bedeutet das für Sie?
  • Helga Heugel: Bewerber sind Ressourcen für Kinder – Was brauchen Pflege- und Adoptiveltern in der Vorbereitung für die Aufnahme eines Kindes?
  • Diana Beeg: Qualifizierung von Adoptions- und PflegeelternbewerberInnen
  • Tagungsbericht: „Aus den Augen, aus dem Sinn!?” – Impulse für eine neue Praxis zur Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus stationären Hilfen zur Erziehung in ihre Herkunftsfamilien

Für Abonnenten und PFAD-Mitglieder steht die aktuelle Ausgabe zum Download zur Verfügung unter www.schulz-kirchner.de/shop. Die Printausgabe wird Mitte Mai ausgeliefert.

Die PFAD Redaktion erreichen Sie per Mail unter Margit.Huber@pfad-bv.de

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„Vertrauen kann man lernen – Gestaltung von entwicklungsfördernden Bedingungen in Pflegefamilien“ am 21.06. in Frankfurt/Oder

Posted on Mai 13, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Unter dem Titel „Vertrauen kann man lernen“ wird Dipl. Sozialpädagogin Angelika Monath am 21.06. in Frankfurt/Oder über die „Gestaltung von entwicklungsfördernden Bedingungen in Pflegefamilien“ referieren. Veranstalter dieses Pflegeelternkurses sind der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. und der PFAD FÜR KINDER Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.

Kinder mit Vernachlässigungserfahrungen oder/und Traumatisierungen haben eine Tendenz zur Kontrolle und Beherrschung ihrer Umwelt entwickelt. In ihrem bisherigen Leben hat dieses Handlungsmodell sie teilweise vor unangenehmen Überraschungen schützen können. In der Pflegefamilie, einem auf wechselseitigem Vertrauen fußendem Entwicklungsumfeld, kann dieses Handlungsmodell sehr kontraproduktiv wirken. Wie können Eltern agieren und reagieren, um ihren Pflegekindern aus dieser Sackgasse zu helfen?

Veranstaltungsflyer mit Anmeldung

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DV-Gutachten: Keine Flucht der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ins Ordnungsrecht

Posted on Mai 12, 2014. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Am 02.04. legte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge ein Gutachten über die Frage vor, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.

Dem Gutachten liegt die Rechtsfrage zu Grunde, ob Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die bereits mehrfach in Jugendhilfeeinrichtungen nach § 34 SGB VIII gelebt und Unterstützung erhalten haben und nun keine pädagogische Hilfe mehr annehmen wollten, ordnungsbehördlich in einer Obdachlosenunterkunft aufgenommen und untergebracht werden dürfen. Hintergrund sind die Schilderungen aus der Praxis, wonach die betreffenden Jugendlichen jede weitere Betreuung und „Fürsorge“ ablehnten und aus den Einrichtungen wegliefen, um „auf der Straße“ zu leben.

Leitsätze des Gutachtens:

  1. Die Verantwortung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe darf nicht auf die Ordnungsbehörden abgeschoben werden.
  2. Insbesondere dürfen Minderjährige nicht in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe ordnungsbehördlich untergebracht werden.
  3. Auch junge Volljährige stehen unter dem besonderen Schutz des SGB VIII und sind nicht zwangsläufig mit Erwachsenen gleichzusetzen.

zum vollständigen Gutachten (pdf)

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Artikel „Forscherin: Bindung hat nichts mit Blut und Genen zu tun“

Posted on Mai 12, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Der Standard veröffentlicht am 11.05.2014 das Interview „Forscherin: „Bindung hat nichts mit Blut und Genen zu tun“ mit der Kulturanthropologin Katharina-Maria Loy, die zum Thema Auslandsadoption als Form sozialer Reproduktion forschte.

Für ihre Diplomarbeit führte Frau Loy in Wien Interviews mit acht Frauen. Die Ergebnisse erschienen 2013 im Tectum-Verlag unter dem Titel „Adoption im Ausland und Familienbildung“.

nähere Informationen zum Buch

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Abschlussveranstaltung „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“ am 25./26.09. in Berlin

Posted on Mai 12, 2014. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Die Abschlussveranstaltung des Praxisforschungsprojektes „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“ wird am 25. und 26.09. in Berlin stattfinden. Dazu lädt die Stiftung zur Förderung von Pflegekindern Berlin zusammen mit der Forschungsgruppe Pflegekinder der Uni Siegen und dem IVA Institut alle Kolleginnen und Kollegen ein, die an der Unterbringung, Vermittlung, Vorbereitung und Begleitung von Kindern in Pflegeverhältnissen beteiligt sind. Dazu gehören neben den Fachkräften öffentlicher Träger (ASD, PKD) und freier Träger der Pflegekinderhilfe auch Fachkräfte der stationären und ambulanten Jugendhilfe (SPFH, Beratungsstellen, Vormünder, Beistände).

In den vergangenen zwei Jahren wurde anhand von sehr ausführlichen Einzelfallanalysen untersucht, wie sich Rückkehrprozesse aus Pflegeverhältnissen entwickelt haben, in denen zunächst von einer langfristigen oder dauerhaften Perspektive ausgegangen worden ist. Dabei
wurden Wechselwirkungen zwischen der Arbeit der Fachkräfte (vorbereiten, begleiten, gestalten, Entscheidungen treffen und modifizieren u.ä.) und dem Leben und Erleben der Pflegefamilien und Herkunftsfamilien sichtbar, die von allen Beteiligten erhebliche Bewältigungsleistungen erfordern.

Durch die Untersuchung wird u.a. deutlich,

  • welche professionelle Begleitung und Unterstützung Pflegekinder, ihre Pflegefamilien und Herkunftsfamilien in dieser komplizierten Situation benötigen,
  • wie die Zusammenarbeit mit Herkunftseltern weiterentwickelt werden kann,
  • wie eine systematische Koordination von Perspektivklärungs- und Hilfeplanprozessen gewährleistet werden kann, die Pflegekinder, Pflegefamilien und Herkunftsfamilien beteiligt
  • und wie Entscheidungsprozesse für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar getroffen werden können.

Auf der bundesweiten Fachtagung in Berlin werden die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt diskutiert. Außerdem werden aus den neuen Erkenntnissen Konsequenzen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe vorgeschlagen. Bei der Tagung wird der praxisorientierte Abschlussbericht veröffentlicht, der die unterschiedlichen Themenkomplexe und Prozesse aus den Perspektiven von Pflegefamilien, Herkunftsfamilien und Fachkräften anschaulich aufbereitet und diese für die Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit zugänglich und nutzbar macht.

Anmeldungen sind bereits möglich. Eine zügige verbindliche Anmeldung ist angeraten.

Veranstaltungsflyer

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Immer weniger Bewerber in Bremen und Niedersachsen

Posted on Mai 11, 2014. Filed under: Bewerber, Bremen, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen |

Radio Bremen macht am 10.05.2014 in der Meldung „Pflegeeltern gesucht – Immer weniger nehmen fremde Kinder auf“ auf den Mangel an Pflegeelternbewerbern in Bremen und Niedersachsen aufmerksam.

Verschiedene Vertreter von Städten wurden zu diesem Thema interviewt und mutmaßen über die Gründe der Entwicklung.

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Evangelischer Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL fordert achtsame Hilfeplanung für Kinder unter sechs Jahren

Posted on Mai 10, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Publikationen | Schlagwörter: , |

In den letzten Jahren hat die Anzahl von Kindern unter sechs Jahren, die in Heimen vorübergehend untergebracht werden, kontinuierlich zugenommen. Jüngere Kinder haben ein anderes Zeitempfinden und andere Entwicklungsdynamiken als ältere. Ein Praxisprojekt der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe zeigt, dass es in der Hilfeplanung von Kindern unter sechs Jahren oft zu Beziehungsabbrüchen und Diskontinuitäten kommt. Die daraus resultierenden fachlichen Herausforderungen hat ein Expert(inn)engespräch mit Vertreter/-innen von freien und öffentlichen Trägern aufgegriffen und diskutiert.

Vor diesem Hintergrund fordert der Evangelische Fachverband für Erzieherische Hilfen Rheinland-Westfalen-Lippe eine achtsame Gestaltung von Hilfeplanverfahren für kleine Kinder, bei der der individuelle „Problem-Rucksack“ jeder Familie im Blick ist. „Hilfeplanung in der Erziehungshilfe ist achtsam, wenn Eltern, Kinder und Fachkräfte gemeinsam an einem Strang ziehen und darauf achten, dass es eine zeitlich eng getaktete Hilfeplanung mit klaren Aufträgen und Perspektiven gibt“, so Dr. Nicole Knuth, Referentin in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Das Papier stellt Forderungen auf und gibt praktische Tipps, was Verantwortliche in der Hilfeplanung berücksichtigen müssen.

Beteiligungsrechte von Eltern und Kindern dürfen nicht eingeschränkt werden
Für Eltern ist ein respektvoller und wertschätzender Umgang eine zentrale Voraussetzung in der Hilfeplanung. Eltern, auch wenn man ihre Kinder aus der Familie herausgenommen hat,  müssen informiert werden über fachliche Einschätzungen. Mit circa drei Jahren ist es möglich, Kinder direkt zu beteiligen. Auf eine kindgerechte Sprache ist zu achten: Je kleiner die Kinder, desto kürzer die Sätze. Mit visualisierenden Methoden, Fragen oder Erzählimpulsen können Kinder direkt Erfahrungen im Spiel mit anderen Kindern, mit ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen äußern. Eine gemeinsame Verantwortungsübernahme von Fachkräften und Eltern muss vorgelebt werden. Es gibt keinen Graubereich und keinen Kinderschutzbereich, in dem Beteiligungsrechte eingeschränkt werden dürfen, so das Forderungspapier des Evangelischen Fachverbandes für Erzieherische Hilfen RWL.

zum Download der Broschüre

Quelle: Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. vom 06.05.2014

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Fall Yagmur: Familienrichterin: „Hinterher ist man immer schlauer“

Posted on Mai 10, 2014. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Die SHZ berichtet im Artikel „Familienrichterin: „Hinterher ist man immer schlauer“ vom 06.05.2014 von der dritte Zeugenanhörung im Untersuchungsausschuss zum tragischen Tod der kleinen Yagmur in Hamburg.

Die zuständige Familienrichterin bedauerte in ihrer Befragung, dass sie nicht ausreichend nachgehakt habe bei Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Rechtsmedizin.

 

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Buch-Tipp „Aus Kinderschutzfehlern lernen“

Posted on Mai 10, 2014. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen |

Dr. Kay Biesel und Prof. Dr. Reinhart Wolff legen mit ihrem im April 2014 erschienenen Buch „Aus Kinderschutzfehlern lernen“ eine dialogisch-systemische Rekonstruktion des Falles Lea-Sophie vor.

Im November 2007 kam es in Schwerin zu einem bundesweit aufsehenerregenden Kinderschutzfall. Dabei machte man insbesondere den im Jugendamt tätigen Fachkräften Schuldvorwürfe: Warum war es nicht möglich, den Tod der fünfjährigen Lea-Sophie zu verhindern?

Das Buch zeichnet nach, wie es gemeinsam mit den am Geschehen beteiligten Fachkräften des Jugendamtes der Stadt Schwerin und ausgewählten Praxispartnern unter Beteiligung der Familienmitglieder des verstorbenen Kindes gelang, den Fall mit der Methode des dialogisch-systemischen Fall-Labors zu rekonstruieren und daraus Lehren für die Kinderschutzarbeit zu ziehen.

nähere Informationen

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Artikel „Kinderhospiz Tambach-Dietharz: Kraft tanken und Entlastung von der Pflege“

Posted on Mai 9, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Thüringen |

Die Thüringer Landeszeitung berichtet am 05.05.2014 von der Arbeit des Kinderhospizes Tambach-Dietharz in Thüringen.

Anders als beim stationären Hospiz wird ein Kinderhospiz nicht nur für die letzten Lebenstage aufgesucht, es bietet ganzen Familien mit Kindern, deren Lebenserwartung gering ist, Entlastung:

„Noah kam mit fünf Wochen zu seinen Pflegeeltern. „Die Ärzte gaben ihm eine Lebenserwartung von drei Monaten“, sagt seine Pflegemutter Dorothee K. Heute ist er sechs Jahre alt und genießt gerade auf dem Arm einer Therapeutin das warme Wasser im Schwimmbad des Kinderhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz.“

zum Artikel

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Kino-Tipp: „Das Kind in der Schachtel“

Posted on Mai 8, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Am 09.05. startet in Österreich der Dokumentarfilm „Das Kind in der Schachtel“ im Kino. Er errang den Publikumspreis der Diagonale – Festival des österreichischen Films, Graz, 2014. Mit diesem „etwas anderen Film zum Muttertag“ dokumentiert Regisseurin Gloria Dürnberger ihre Spurensuche als Pflegekind.

Regiestatement von Gloria Dürnberger: „So verschieden wir Menschen auch sind, haben wir doch alle eines gemeinsam: eine Mutter. Wie definiert man „Mutter“ eigentlich? Genügt es, einen Menschen auf die Welt zu bringen, um dessen Mutter zu sein? Und wenn ja, wie bezeichnet man jene Person, die diesen Menschen dann großzieht, ihm vieles beibringt und sich ein Leben lang um ihn kümmert? Wer ist das dann?

Ich war 8 Monate alt, als mich meine Mutter weggegeben hat. Ich wuchs in einer Pflegefamilie auf, die ich als „meine Familie“ empfand. Meine leibliche Mutter kam alle zwei Wochen für exakt 2 Stunden zu Besuch und betonte dabei gerne und oft ihren Status als meine „Mutter“. Ich empfand sie als merkwürdige Tante. Doch da mir gesagt wurde, sie wäre meine Mutter und auch sie selbst so darauf bestand, wünschte ich mir, von ihr geliebt zu werden. Von ihr als Mensch gesehen und erkannt zu werden. Sie berühren zu dürfen, ihr nahe zu sein. Eigentlich hatte ich diese Gefühle, diesen warmen und liebevollen Umgang mit anderen Menschen. Mit meiner Pflegemutter, meinem Pflegevater und meinen Pflegegeschwistern.

Mein Leben lang war die Verwirrung darum, wer meine Mutter und wer meine Familie ist, alltäglich für mich. Dabei schienen meine Gefühle zur Klärung dieser Frage zweitrangig zu sein. Die Gesellschaft um mich spiegelte mir ganz klar, dass meine „Mutter“ jene Frau ist, die mich geboren hat.

Gleichzeitig wurde mir auch transportiert, dass eine „Mutter“ eine fürsorgliche, sich aufopfernde, liebende Person wäre. Ein blumiges Bild von tiefer und inniger Liebe, das so gar nicht zu dem passen wollte, was ich für meine leibliche Mutter empfand: Befremden, Verstörung und Distanz.

Diese widersprüchliche Situation formierte eine Beziehung zu meiner leiblichen Mutter Margit, der ich in diesem Film nachgegangen bin. „Das Kind in der Schachtel“ ist eine Momentaufnahme dieser inneren Suche und ein Einblick in eine Geschichte, die als Beispiel für viele andere Lebensgeschichten dient. Es war mir ein Anliegen, diesen Film nicht mit Fakten zu füllen, sondern dem Zuschauer/der Zuschauerin eine emotionale Reise anzubieten, die Raum lässt für eigene Assoziationen, Erlebnisse und Interpretationsmöglichkeiten.“

zur Homepage des Filmes

zum Interview „Es braucht so viel Härte“ mit der Regisseurin im Neuen Volksblatt vom 08.05.2014

Trailer:

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Gesundheitsrisiken für arme Kinder

Posted on Mai 6, 2014. Filed under: Forschung, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/PK) Kinder aus einkommensschwachen Familien sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung öfter gesundheitlich benachteiligt. So häuften sich hier Risikofaktoren wie Rauchen, Passivrauchen, Bewegungsmangel und Übergewicht. Heranwachsende aus solchen Familien ernährten sich weniger gesund, trieben weniger Sport und seien deutlich häufiger übergewichtig, schreibt die Regierung unter Bezug auf den Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) des Robert-Koch-Instituts (RKI) in ihrer Antwort (18/1253) auf eine Kleine Anfrage (18/936) der Fraktion Die Linke.

Hingegen lasse sich für die meisten akuten Erkrankungen kein Zusammenhang zum sozialen Status belegen. Auch in der Verbreitung chronischer Krankheiten zeigten sich nur geringe Unterschiede.

Sprachentwicklungsstörungen und motorische Defizite würden jedoch bei Kindern mit niedrigem Sozialstatus deutlich häufiger festgestellt. Unterschiede ergäben sich nach Auswertung der RKI-Studie (Erhebung 2003 bis 2006) auch bezüglich psychischer und Verhaltensauffälligkeiten. So seien Jungen und Mädchen aus Familien mit niedrigem Einkommen, insbesondere in der Altersgruppe der Drei- bis Zehnjährigen, häufiger davon betroffen.

Aus der Studie gehe weiter hervor, dass neben dem Einkommen auch der Bildungsgrad der Eltern, die familiäre Lebensform, das Familienklima und ein Migrationshintergrund erheblichen Einfluss auf die Gesundheit der Kinder hätten. Für Jugendliche im Alter von elf bis 17 Jahren lasse sich zeigen, dass ein starker familiärer Zusammenhalt und eine aktive Freizeitgestaltung in der Familie mit einem besseren allgemeinen Gesundheitszustand, geringeren Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit und einem geringeren Anteil an Übergewicht verbunden seien.

Die Regierung betont, dass in Deutschland der Zugang zum Gesundheitssystem für alle Bürger, ohne Rücksicht auf ihren sozialen Status, gewährleistet sei. Die individuellen Gesundheitschancen und Krankheitsrisiken würden von vielen Faktoren bestimmt. Neben genetischen Faktoren spielten auch die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie das gesundheitsbewusste Verhalten eine bedeutsame Rolle.

Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen müssten gestärkt werden. Gesundheitsförderung und Prävention müsse bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Hierzu müssten neben den Familien insbesondere auch die Kindergärten und Schulen in den Blick genommen werden. Ferner stelle der Arbeitsplatz einen wichtigen Ort für gesundheitsförderliche Aktivitäten dar.

Quelle: Heute im Bundestag vom 06.05.2014

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Artikel „Ich, Firat Kaya“

Posted on Mai 5, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Im Artikel „Ich, Firat Kaya“ bei Zeit online vom 05.05.2014 erzählt Alexander Görlach, ein 1976 in Deutschland adoptierter Türke, seine Geschichte und macht sich Gedanken über seine Identität.

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Kontroverse über Adoptionsrecht

Posted on Mai 5, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Berlin: (hib/KOS) Auf einhellige Zustimmung der Sachverständigen stieß am Montag bei einer Anhörung des Rechtsausschusses der Plan der Koalitionsfraktionen, eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht zur „Sukzessivadoption“ zuzugestehen: Laut einem Gesetzentwurf (18/841) von CDU/CSU und SPD sollen Lesben und Schwule ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es vom jeweiligen Partner zuvor bereits adoptiert worden ist. Darüberhinaus plädierte ein Teil der Experten für eine Gesetzesvorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/577 (neu)), die gleichgeschlechtlichen Paaren auch die gemeinsame Adoption eines Kindes einräumen will. Der Anhörung lag zudem ein Gesetzentwurf (18/842) zugrunde, mit dem die Grünen auf die Ratifizierung des Europarats-Vertrags über die Adoption von Kindern in seiner 2008 revidierten Version dringen: Dieses Straßburger Abkommen gestattet den Mitgliedsnationen des Staatenbunds, homosexuellen Partnerschaften sowohl Sukzessiv- wie gemeinschaftliche Adoptionen zu ermöglichen, verpflichtet die 47 Länder aber nicht zu diesem Schritt.

In mündlichen Erklärungen und schriftlichen Stellungnahmen erörterten die Sachverständigen vor allem das Für und Wider gemeinschaftlicher Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare. Die Sachverständige Jacqueline Kauermann-Walter schlug eine Bresche für die Sukzessivadoption. Bei Adoptionen müsse stets das Kindeswohl im Vordergrund stehen, unterstrich die Vertreterin des Sozialdiensts katholischer Frauen, die „sexuelle Lebensform“ der Eltern spiele hingegen keine Rolle. Die Sukzessivadoption stelle für das betreffende Kind auch rechtlich die Verantwortung beider Elternteile sicher, mit denen es bereits zusammenlebe. Insofern sei diese Form der Adoption für Lebenspartnerschaften „aus der Sicht des Kindeswohls zweifelsfrei geboten“.

Die Rechtsprofessoren Bernd Grzeszick (Heidelberg) und Arnd Uhle (TU Dresden) betonten übereinstimmend, dass sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Februar 2013, das die Einführung des Rechts auf Sukzessivadoptionen für homosexuelle Paare gefordert hatte, keine Verpflichtung ableiten lasse, solchen Partnerschaften auch die gemeinschaftliche Adoption zu gestatten. Aus Sicht der Wissenschaftler kann man die beiden Varianten der Adoption nicht gleichsetzen, weshalb Karlsruhe die Sukzessivadoption als „Sonderfall“ eingestuft habe, sagte Uhle. In diesem Fall lebe ein Kind bereits mit beiden Elternteilen zusammen, erläuterten die Professoren, und in einer solchen Situation könne eine Sukzessivadoption die familiäre Bindung fördern, zumal dem Kind dadurch Vorteile beim Unterhalt und beim Erbrecht erwüchsen. Bei einer gemeinsamen Adoption gelange dagegen ein bis dahin fremdes Kind erstmals in eine Partnerschaft, weswegen sich die Bindungen zu den neuen Eltern erst noch entwickeln müssten. Laut Uhle fehlen zur Klärung der Frage, welche Folgen gemeinsame Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare für Kinder haben, bislang zuverlässige Studien.

Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf (Hannover) monierte, dass der Gesetzentwurf von Union und SPD Lebenspartnerschaften wegen der Verweigerung des Rechts auf gemeinsame Adoptionen weiterhin diskriminiere. Formal befasse sich das Karlsruher Urteil zwar nur mit der Sukzessivadoption, die inhaltlichen Erwägungen dieser Entscheidung liefen jedoch auf die volle Gleichbehandlung von Ehepaaren und homosexuellen Partnerschaften hinaus. Insofern nannte die Wissenschaftlerin die Vorlage der Koalition einen „Verfassungsverstoß. Die Sachverständige Isabell Götz meinte, ihr falle kein Grund ein, der für eine Differenzierung zwischen einer Sukzessiv- und einer gemeinschaftlichen Adoption bei Lesben und Schwulen spreche. Die Richterin am Oberlandesgericht München gab sich überzeugt, dass Karlsruhe auch noch das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption bei Lebenspartnerschaften „kippen wird“. Der Gesetzgeber solle diesem Schritt zuvorkommen und beide Formen der Adoption „im „Gleichlauf regeln“.

Henriette Katzenstein argumentierte, eine Sukzessivadoption sei dann sinnvoll, wenn ein Kind von einem Elternteil bereits in die Partnerschaft mit eingebracht werde. Ansonsten aber sei diese oft langwierige Variante der Adoption für Eltern wie Kinder belastender als eine gemeinschaftliche Adoption, erklärte die Vertreterin des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht. Constanze Körner kritisierte, dass durch die Weigerung, auch Lesben und Schwulen gemeinschaftliche Adoptionen zu ermöglichen, die Diskriminierung von Lebenspartnern weiterhin in Kauf genommen werde. Beim Kindeswohl komme es nicht auf das Geschlecht der Eltern, sondern auf die Qualität der Beziehung an, sagte die Leiterin des Berliner Regenbogenfamilienzentrums.

Quelle: Heute im Bundestag vom 05.05.2014

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Radio-Tipp: Pflegekinder und ihre Familien – Eine neue Chance fürs Leben

Posted on Mai 4, 2014. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen |

Der Hörfunk-Beitrag „Pflegekinder und ihre Familien – Eine neue Chance fürs Leben“ von Doris Arp vom 01.05.2014 kann auf den Seiten von WDR3 online nachgehört werden.

Roxan ist auch nach 20 Jahren noch wütend: Ihren Eltern kann sie nicht verzeihen. Dominik mag seine leibliche Mutter und freut sich jedes Mal, wenn er sie sehen kann. Michelle pendelte viele Jahre lang zwischen zwei Welten und hat heute weder zu ihrer leiblichen noch zu ihrer Pflegemutter Kontakt. Sehnsucht hat sie nur nach ihrer Pflegefamilie. Alle drei haben schwerste Misshandlungen und Vernachlässigungen erlebt, „Familie“ wurde für sie zum Feind. In ihren Pflegefamilien fanden sie Wahlverwandte, die ihnen dabei halfen, Verletzungen an Körper und Seele besser zu ertragen. Zusammen mit ihnen haben sie erfahren, dass Familie auch ein Freund sein kann.

zum Audio-Beitrag (ca. 30 min)

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