Archive for Juni 2017

PFAD: Umsonst gehofft – Pflegekindern bleibt Stabilität in der Pflegefamilie verwehrt

Posted on Juni 30, 2017. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Der PFAD Bundesverband kritisiert, dass die Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufwachsen, am Veto der CDU/CSU gescheitert sind. Der Heim- und Pflegekinder betreffende Part ist fast vollständig aus dem Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) auf Wunsch der Union herausgenommen worden, obwohl die Expertinnen und Experten der Jugendhilfe im Vorfeld gerade die vorgesehenen Reformen für die Pflegekinderhilfe auf breiter Ebene befürworteten.

Kontinuität und Stabilität bleiben nun weiterhin vielen Pflegekindern verwehrt. Als „Zaungast“ dürfen sie zwar intaktes, fürsorgliches Familienleben in der Pflegefamilie kennenlernen, doch ihre Perspektive soll offen bleiben. Auch nach Jahren sollen Eltern ihre Kinder – auch gegen ihren Willen – aus dem neuen Zuhause herausreißen dürfen mit der oftmals vagen Option, ob ihnen die fürsorgliche Elternschaft und ein erneutes Zusammenwachsen überhaupt gelingen.

Dass eine baldige Rückführung in ein wieder sicheres und förderliches Umfeld das erklärte Ziel von Fremdunterbringungen sein muss, ist unstrittig. Doch Rückführung um jeden Preis ist kein Qualitätsmerkmal der Pflegekinderhilfe! In manchen Fällen ist es leider nicht möglich, Eltern trotz vieler Hilfsangebote durch die Jugendhilfe zu befähigen, ihre elterlichen Aufgaben gut genug zu erfüllen. Manche dieser Eltern fordern trotzdem wiederholt die Herausgabe ihres Kindes und sorgen so dafür, dass die betroffenen Kinder nicht zur Ruhe kommen können. Für diese Fälle sollte das Gesetz die Möglichkeit eröffnen, dass das Familiengericht den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie anordnen kann.

Ca. 57.000 Pflegefamilien in Deutschland setzen sich für Kinder und Jugendliche ein. Trösten sie in den ersten Wochen und Monaten ohne ihre Mutter und/oder ihren Vater. Sie erleichtern ihnen das Eingewöhnen in die fremde Familie. Schutz, Geborgenheit und Verlässlichkeit in die Pflegefamilie lassen das Kind wieder Vertrauen fassen. Es kann neue Beziehungen aufbauen und mit Unterstützung seiner Pflegeeltern und der Fachkräfte auch weiterhin Kontakte zu seiner leiblichen Familie pflegen.

Das KJSG sah erstmals einen Rechtsanspruch der leiblichen Eltern auf Beratung und Begleitung vor, welchen vor allem die Pflegefamilienverbände einfordern. Denn bis jetzt werden die Eltern in der Regel alleine gelassen, sobald ihr Kind untergebracht ist. Sie benötigen jedoch gerade dann intensive Hilfen, wenn eine Rückführung so bald als möglich stattfinden soll. Gibt es jedoch keine Perspektive für eine Rückführung, so benötigen sie Begleitung, um eine neue positive Rolle im Leben ihres fremduntergebrachten Kindes zu finden und mit der Pflegefamilie konstruktiv zusammenarbeiten zu können.

Die Reform des Pflegekinderwesens war der ehemaligen SPD-Familienministerin Manuela Schwesig ein wichtiges Anliegen. Sie hat begriffen, wie schwer es für Kinder ist, mit einer unklaren Perspektive zwischen zwei Familien aufzuwachsen. Doch die CDU/CSU ist strikt gegen die rechtlichen Verbesserungen und vermutet die Rechte der Herkunftseltern in Gefahr.
Sind ihre Einwände nur von Unkenntnis der Situation von Pflegekindern geprägt oder doch schon zu einem Positionierungs-Faktor im Wahlkampf geworden? Wenigstens wenn es um die Schwächsten im Lande geht, sollten Rivalitäten und Profilierung der Parteien außen vor bleiben.

Die beschlossene Fassung des KJSG im Bereich der Pflegekinderhilfe ist nur eine Absichtserklärung, die kostenarm und sicher wenig wirksam sein wird. Damit können wir nicht zufrieden sein. In der kommenden Legislaturperiode muss das Thema umgehend wieder aufgenommen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung für leibliche Eltern als Basis für die Kontinuitätssicherung von Kindern sowie die Ausgestaltung der Hilfen für behinderte Pflegekinder gehören zwingend in den nächsten Entwurf für eine inklusive Jugendhilfe.

PFAD wird nicht Nachlassen und sich weiterhin für rechtliche Verbesserungen für Pflegekinder und ihre Familien einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 30.06.2017 (pdf)

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Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Posted on Juni 30, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen |

Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihr Wohlergehen zu sichern, hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem unter anderem wichtige Vorschläge aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes umgesetzt werden sollen.

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni in 2./3. Lesung den Gesetzesentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Für mich hat der Schutz von Kindern oberste Priorität. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche durch einen wirksameren Kinderschutz, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten. Starke Kinder mit starken Rechten können wirkungsvoller die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für ihren Schutz einfordern. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht mit Blick auf ihre Schweigepflicht von Zweifeln daran gehindert werden, einen Missbrauchsverdacht dem Jugendamt zu melden. Hier schafft das Gesetz Klarheit.“

Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und an das Jugendamt einen Verdachtsfall melden dürfen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, begrüßte den Entschluss: „Ich freue mich, dass sich viele meiner Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt in dem Gesetz wiederfinden. Mit dem heutigen Wissen über Prävention und sexuelle Gewalt war es dringend an der Zeit, dass die Betriebserlaubnis an die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes gekoppelt wird.“

Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Heimaufsicht und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche, indem es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können.

Das Gesetz erweitert darüber hinaus Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. So wird die Errichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Gesetz auch einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

„Die Beratungsstelle oder das Jugendamt muss nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Notlage vorliegt, bevor es dem Kind oder dem Jugendlichen unabhängig von den Eltern hilft. Das erweitert den Beratungszugang für Kinder und Jugendliche, stärkt ihre Rechte und baut Hürden ab“, sagte Katarina Barley.

Schutz in Flüchtlingsunterkünften
Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten.

„Bereits seit Sommer 2015 habe ich wiederholt gesetzliche Mindeststandards gefordert. Tausende geflüchtete Mädchen und Jungen sind täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Ich bin sehr froh, dass sie jetzt den Schutz erhalten, der ihnen zusteht, und es nicht länger vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängt, ob sie bei uns geschützt aufwachsen“, sagte Johannes-Wilhelm Rörig.

Im Gesetz wird auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz im Kinderschutz verbessert. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher. Das Gesetz trägt einer zunehmend mediatisierten, pluralisierten und zugleich individualisierten Gesellschaft Rechnung und stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist.

Zudem sieht das Gesetz eine Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas vor, führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein und schafft Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen.

Quelle: BMFSFJ vom 30.06.2017

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Synopse zur Endfassung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)

Posted on Juni 29, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

logoAuf den allerletzten Metern hat sich die große Koalition doch noch auf eine „kleine SGB VIII-Reform” geeinigt. Der Bundestag verabschiedete am 29.06.2017 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das 01.01.2018 in Kraft treten wird.

Das Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat zur besseren Übersicht eine Synopse (Stand: 28.06.2017) auf Stand der Ausschussempfehlung zur Bundestagsabstimmung erstellt.

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„Pädagogische Arbeit mit seelisch verletzten Kindern“ am 28.09. in Saarbrücken

Posted on Juni 28, 2017. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Saarland, Schule, Veranstaltungen |

logoÜber die „Pädagogische Arbeit mit seelisch verletzten Kindern“ referiert Irmela Wiemann am 28.09. in Saarbrücken für das Landesjugendamt Saarland.

Schwerpunkte dieser Tagung sind die Vermittlung von

  • Hintergründen zu der Lebenssituation betroffener Kinder,
  • Auswirkungen auf das Verhalten der Kinder nach seelischen Verletzungen,
  • Interventionsstrategien und die Diskussion der Fragen:
    • Welche Hilfen benötigen diese Kinder, damit sie gestärkt und stabilisiert werden können?
    • Können pädagogische Fachkräfte in Gruppen und Schulklassen im Alltag auf die gezeigten Probleme der Kinder konkret reagieren?

nähere Informationen (S. 41)

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9th International Foster Care Research Network Conference am 27.-29.09. in Paris, Frankreich

Posted on Juni 27, 2017. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, International, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

logo2007 stießen Prof. Klaus Wolf und Dr. Daniela Reimer von der Universität Siegen das International Foster Care Research Network an, das vom 27.-29.09.2017 bereits seine 9. Jahreskonferenz abhält.

Ausrichter ist diesmal die Universität von Paris Nanterre, der Titel lautet „Continuity and Disruption in Foster Care„.

nähere Informationen

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Positionspapier „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verhindern – Betroffenen Unterstützung, Hilfe und Anerkennung ermöglichen“

Posted on Juni 26, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

logoAm 26.06.2017 hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der bei ihm angesiedelte Beirat und der Betroffenenrat im Einvernehmen mit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ihr Positionspapier veröffentlicht, das in einer großen Gremiensitzung am 23.05.2017 einstimmig beschlossen wurde.

Die gemeinsamen Empfehlungen an Politik und Gesellschaft machen deutlich, dass in Deutschland noch sehr viel mehr als bisher getan werden muss, um Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen frei von sexueller Gewalt zu ermöglichen. Erreichtes der vergangenen Jahre wird gewürdigt. Gleichzeitig wird deutlich, dass befristete Minimallösungen bei Schutz, Hilfe, Forschung und Aufarbeitung nicht ausreichen.

Für die Zukunft ist eine viel stärkere und insbesondere dauerhafte politische und gesellschaftliche Verantwortungsübernahme notwendig. Nur so können bundesweit Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt in Einrichtungen und Organisationen implementiert, Gefahren digitaler Medien stärker entgegnet, Hilfen und Versorgung verbessert, juristische und behördliche Verfahren optimiert, Forschung und Lehre ausgebaut, sowie die unabhängige Aufarbeitung auch künftig sichergestellt werden.

zum Positionspapier – Empfehlungen an Politik und Gesellschaft

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Kreis Pinneberg : „Das Jugendamt will raus aus dem Krisenmodus“

Posted on Juni 25, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Schleswig-Holstein |

logoDas Pinneberger Tageblatt berichtet am 24.06.2017 im Artikel „Das Jugendamt will raus aus dem Krisenmodus“ von neuen Stellen in der Abteilung für Pflegefamilien und Adoptionen des Landkreises Pinneberg:

„Die ungewöhnlich starke Personalaufstockung, die die Politiker – in diesem Fall der Jugendhilfeausschuss – auf den Weg gebracht hat, hat zu einer im Verhältnis zwischen Parteien und Verwaltung ungewöhnlichen Reaktion geführt. Als Jensen in der Sitzung des Fachausschusses vergangene Woche darstellte, wie sich die konkreten Veränderungen auf die Arbeit im Bereich Adoption und Pflegestellen auswirkt, startete er seine Präsentation mit einem Foto. Auf diesem war das Team seiner Abteilung zu sehen. In den Händen Buchstaben, die ein Wort bildeten: „Danke!““

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„FASD – unberechenbar?!“ am 29./30.09. in Hamburg

Posted on Juni 24, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Gesundheit, Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

logoAm 29. und 30. September 2017 findet in Hamburg-Bergedorf die diesjährige Tagung von FASD Deutschland e.V. zum Thema „FASD – unberechenbar?!“ statt. Die Schirmherrschaft übernimmt die Bundesdrogenbeauftragte Frau Marlene Mortler.

Alkohol in der Schwangerschaft bedeutet für das Ungeborene sehr wahrscheinlich, dass es lebenslang an den Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD) leiden wird. In Deutschland werden jährlich etwa 4.000 bis 10.000 Kinder mit FASD geboren. Diese Kinder können sich infolge des Alkoholeinflusses nicht störungsfrei im Mutterleib entwickeln. Je nachdem in welchem Umfang und in welchen Abschnitten der Schwangerschaft getrunken wird, werden die Kinder Fehlbildungen und/oder geistige Defizite aufweisen. Eines aber haben alle gemeinsam: sie werden sich erfahrungsgemäß nicht im Leben zurechtfinden. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich zu diagnostizieren, damit den Kindern und deren Familien wirksame Therapien und Hilfen angeboten werden können.

Die FASD-Fachtagung wird an zwei Tagen mit Vorträgen und Parallelvorträgen über FASD aufklären und auf die verschiedenen Aspekte der Behinderung eingehen. Parallel zur diesjährigen FASD Fachtagung werden wieder einige Ausstellungen und Infostände zum Thema präsentiert.

FASD Deutschland e.V. ist ein bundesweiter Verein, der sich für Menschen mit FASD und ihre Bedürfnisse einsetzt. Er sieht seine Hauptaufgabe darin, über die Auswirkungen von Alkohol in der Schwangerschaft aufzuklären, damit den betroffenen Familien besser geholfen werden kann.

Es wird um frühzeitige Anmeldung gebeten, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

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„Wenn die Wunde verheilt ist, schmerzt die Narbe – Traumatisierte Pflege- und Adoptivkinder“ am 23.09. in Ingolstadt

Posted on Juni 23, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoAlexander Korittko wird am 23.09.2017 in Ingolstadt zum Thema „Wenn die Wunde verheilt ist, schmerzt die Narbe – Traumatisierte Pflege- und Adoptivkinder“ referieren. Veranstalter dieser Fachtagung ist der PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V.

Nicht jeder Stress ist traumatischer Stress, doch wenn chronischer Stress auf die Entwicklung eines Kindes einwirkt, hat er besonders heftige Störungen zur Folge. Anders als bei Erwachsenen beeinflusst traumatischer Stress in Form von Vernachlässigung, Misshandlung und anderen Formen von Gewalt die im Wachsen befindliche Struktur des Gehirns. Wie es kommt, dass Kinder dann später auch bei kleinsten Belastungen extreme Phänomene der Über- oder Untererregung zeigen, die in der Sprache der Psychotraumatologie als „Hyperarousal“ und „Dissoziation“ be annt sind, wird zusammen mit neuen Erkenntnissen aus der Hirnforschung vorgetragen.

Es wird außerdem vorgestellt, wie eine so genannte Traumaorientierte Pädagogik dazu führen kann, dass ein zuverlässiger Beziehungsrahmen zusammen mit Maßnahmen der äußeren und inneren Stabilisierung dazu verhelfen kann, dass Kinder und Jugendliche ein inneres Gleichgewicht und damit eine Genesung erlangen können.

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„Fachberater in der Sonderpflege für Kinder mit Behinderung in Pflegefamilie“ am 07.09. in Köln

Posted on Juni 22, 2017. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoWenn ein Kind mit Behinderung, das nicht in seiner Herkunftsfamilie aufwachsen kann, den Weg in eine Pflegefamilie findet, werden hohe Anforderungen an die Begleitung und Beratung des Pflegeverhältnisses gestellt. Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. wird häufig von öffentlichen und freien Trägern zu Hilfe gerufen. Diese Hilferufe möchten wir im Rahmen dieser Tagung erläutern, Erfolgsgeschichten erzählen und lösungsorientiert gemeinsam arbeiten.

Zielgruppe sind Berater der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger und Eingliederungshilfe, sowie Fachdienste und solche, die es werden wollen. Als Referenten fungieren Dirk Schäfer und Kerstin Held.

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Freizeitangebote für Kinder mit FASD

Posted on Juni 22, 2017. Filed under: Erziehungsstellen, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoDas KinderJugendhilfeForum e.V. in Solingen bietet regelmäßige Wochenenden für Kinder mit FASD an. Dieses Angebot wurde nun weiter ausgebaut und es sind noch Plätze frei.

An 6-7 Wochenenden pro Jahr fährt die Kindergruppe auf einen Bauernhof im Sauerland und erlebt dort gemeinsame Aktivitäten, Spaß und Spiel. Für den Bustransfer (Treffpunkt ist in Leverkusen) ist ebenso gesorgt wie für eine gute Betreuung. Erstmals wird in diesen Sommerferien auch ein einwöchiger Urlaub für Kinder mit FASD angeboten. Interessierte Familien wenden sich direkt an das JugendHilfeForum. Der Verein ist sehr flexibel und richtet je nach Bedarf auch weitere Gruppen ein.

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Quelle: Newsletter 3/2017 des Fachzentrums für Pflegekinder mit FASD Köln

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Telefonische Expertensprechstunde „FASD und volljährig – wie geht es weiter?“ am 26.06.

Posted on Juni 21, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , , |

logoExpertInnen des Fachzentrums für Pflegekinder mit FASD Köln stehen an bestimmten Terminen für Fragen aus verschiedenen Themenbereichen rund um FASD telefonisch zur Verfügung. In der nächsten Expertensprechstunde geht es um das Thema „FASD und volljährig – wie geht es weiter?“.

Die meisten jungen Erwachsenen mit FASD sind auch nach ihrem 18. Geburtstag nicht in der Lage, ein selbständiges Leben zu führen. Weiterer Unterstützungsbedarf ist erforderlich. Welche Möglichkeiten bestehen für Betroffene hinsichtlich Wohnen und Arbeiten, welcher Rahmen ist geeignet und wie können Übergänge gestaltet werden?

Über diese und weitere Fragen informiert und berät in der nächsten Sprechstunde Andreas Francke, Fachbereichsleiter im Stift Tilbeck, Havixbeck, einer Einrichtung auch für junge Menschen mit FASD.

  • am Montag, 26. Juni 2017
  • von 10 – 12 Uhr
  • Telefon: 02507 – 981 333
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30 Jahre PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. (1987 – 2017)

Posted on Juni 21, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

logotitel-pfad-aktuell-mit-randAm 07. März 1987 wurde in München der „Landesverband der Pflege- und Adoptiveltern in Bayern e. V.“ gegründet, von 44 Gründungsmitgliedern. Nach Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gab es mit Bayern einen 3. Landesverband der Pflege- und Adoptiveltern in Deutschland. Seit März 1998 nennt sich der LV Bayern „PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e. V.“.
Dem Verband sind 28 regionale Pflege- und Adoptivfamiliengruppen und -vereine in Bayern angeschlossen, er vertritt aktuell 845 Mitglieder.
Anlässlich des 30jährigen Jubiläums erscheint die 2. Ausgabe der vierteljährlich erscheinenden Mitgliederfachzeitschrift PFAD AKTUELL als Jubiläumsausgabe. Sie wird als Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Verband verbundenen Pflege- und Adoptivfamilien und den mit ihm zusammenarbeitenden Fachkräften und Institutionen kostenlos online gestellt:
30 Jahre PFAD FÜR KINDER LV Bayern e.V. – Jubiläumsausgabe

Falls Sie den Landesverband Bayern und seine Arbeit für Pflege- und Adoptivkinder und ihre Familien durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen möchten, können Sie sich mit diesem Formular > Aufnahmeantrag (PDF zum Ausdrucken) anmelden. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag an die Geschäftsstelle
per Mail: info@pfad-bayern.de
per Fax: 08251/872408
per Post: PFAD FÜR KINDER LV Bayern e.V., Steubstr. 6, 86551 Aichach

Als Mitglied können Sie sich über den Link www.pfad-bayern.de/anmeldung für den Mitgliederbereich registrieren lassen und erhalten zum Beispiel die Mitgliederzeitschrift PFAD AKTUELL ab 1/2017 zum kostenlosen Download.

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DV: „SGB VIII-Reform: Okay, aber zu kurz gesprungen“

Posted on Juni 21, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

logoDeutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht im Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes eine gute gesetzliche Grundlage, Kinder und Jugendliche durch mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz besser zu stärken. Um ein inklusives, effizientes und dauerhaft tragfähiges Unterstützungssystem zu haben, dass den Namen verdient, muss es aber umfangreich weiterentwickelt werden.

Berlin – In seiner am 13.06.2017 verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. klargestellt, dass das SGB VIII eine grundsätzlich gute gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist. Er spricht sich prinzipiell für die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung aus, Kinder und Jugendliche durch mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz umfassend zu stärken. Auch begrüßt er, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Unterstützungssystem weiterzuentwickeln. Er weist jedoch darauf hin, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf nur ein erster Schritt sein kann.

So spricht sich der Deutsche Verein zum Beispiel für die Implementierung von Ombudsstellen aus, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Kritik übt er an der Regelung zur Kostenerstattung der Länder bezogen auf vorläufige Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen. Nach Ansicht des Deutschen Vereins handelt es sich dabei um eine Diskriminierung. Zudem seien Absenkungen der Standards zu befürchten.

„Der Deutsche Verein hat sich in der brisanten Debatte um die SGB VIII-Reform deutlich für die Interessen und Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihre Familien positioniert. Wir sehen aber auch noch deutlichen Weiterentwicklungsbedarf, anerkennen gleichzeitig, dass für die ursprünglich geplante umfassendere Reform nun auch Gelegenheit zu einem intensiven Diskurs besteht“, sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die ausführliche Stellungnahme ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-06-17_kinder-jugendstaerkungsgesetz.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 20.06.2017

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Mit 18 Jahren ist plötzlich alles anders – Langzeitstudie der Uni Siegen über die Entwicklung von Pflegekindern

Posted on Juni 21, 2017. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoWissenschaftler der Universität Siegen haben in einer deutschlandweit einmaligen Langzeitstudie erforscht, wie sich Pflegekinder nach der Volljährigkeit entwickeln. Sie fordern, dass sich die Strukturen der Jugendhilfe ändern müssen.

Der 18. Geburtstag – ein Tag, an dem sich für viele Pflegekinder alles ändert. Die offiziellen Jugendhilfemaßnahmen enden meistens, die Jugendhilfe bietet keine Beratung oder Unterstützung mehr an, weder für Pflegekinder, noch für Pflegefamilien. Die Jugendlichen müssen Geld verdienen, sich versichern, die richtige Ausbildung oder das richtige Studium finden. Viele sind auf sich allein gestellt. Wie meistern die jungen Erwachsenen diese turbulente Zeit? Wie geht es ihnen Jahre später? Und sind die starren Strukturen der Jugendhilfe wirklich sinnvoll? Das erforschen Dr. Daniela Reimer und ihre KollegInnen von der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen im Rahmen einer Langzeitstudie.

In Deutschland ist diese Studie einmalig. Das Besondere: Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommen selbst zu Wort und werden mit zeitlichem Abstand wiederholt befragt. Reimer und ihr Team führten zunächst 100 biografische Interviews, in denen es um die gesamte Lebensgeschichte der Betroffenen ging. „Jedes Interview hat viele Stunden in Anspruch genommen und war sehr intensiv“, berichtet Reimer. Nach vier bis acht Jahren hat das Team 15 der Interviewten erneut befragt, um zu sehen, wie sie sich entwickelt haben. „Ich finde es erstaunlich, dass in Deutschland vor uns niemand im Rahmen einer Langzeitstudie nachgeforscht hat, was aus den Pflegekindern geworden ist. Die Gesellschaft steckt in das System so viel Zeit, Geld und Arbeit. Da sollten wir doch erfahren, ob das richtig eingesetzt ist und was man wie verbessern kann“, findet Reimer.

Jugendhilfe muss sich an Lebenswirklichkeit anpassen

Ein deutliches Ergebnis ihrer Studie: Die Strukturen der Jugendhilfe sind veraltet. Heutzutage lebten die meisten jungen Erwachsenen bis Anfang oder Mitte 20 bei ihrer Familie. „Wenn sich die Lebenswirklichkeit ändert, müssen sich auch die Strukturen der Jugendhilfe anpassen“, sagt Reimer. Sie und ihr Forscherteam fordern deshalb, Ansprechpartner für die erwachsenen Pflegekinder aber auch die Pflegeeltern zu stellen. Auch sollte es die Möglichkeit geben, in die Pflegefamilie zurückzukehren und Unterstützung von der Jugendhilfe zu bekommen, wenn die Pflegekinder merken, dass es alleine doch nicht funktioniert. Reimer: „Die Übergänge müssen flexibler gestaltet sein und sich an die Bedürfnisse anpassen.“

Für junge Erwachsene in leiblichen Familien sei es in den meisten Fällen eine Selbstverständlichkeit, dass die eigenen Eltern zum Geburtstag gratulieren und man sich an Weihnachten sehe. „Solche Selbstverständlichkeiten gibt es bei Pflegefamilien oft nicht.“ Wo feiere ich Weihnachten? Kann ich zu Besuch kommen, auch wenn ich nicht eingeladen bin? Oder wurde ich nicht eingeladen, weil meine Pflegeeltern es als selbstverständlich ansehen, dass ich vorbeikomme? „Die jungen Erwachsenen müssen Regeln selbst erfinden, und die Beziehungen zu den leiblichen Eltern, den Verwandten und den Pflegeeltern ausloten“, erklärt Reimer.

Pflegekinder lösen sich oft von schwierigen Startbedingungen

Die Zeit zwischen 18 und 30 Jahren sei eine besonders turbulente. Junge Erwachsene müssten ihre Werte ausloten und sich fragen, an wem sie sich orientieren wollen, und von wem sie sich gegebenenfalls abgrenzen möchten. In dieser ohnehin schweren Zeit sollen die jungen Erwachsenen auch noch wichtige Entscheidungen treffen, zum Beispiel bei der Familienplanung oder der Berufswahl. Oft verlaufe der Start ins Arbeitsleben holpriger als bei jungen Erwachsenen, die bessere Startbedingungen und leibliche Eltern als Stütze haben. „Einige der Interviewten haben ein paar Anläufe gebraucht, um wirklich zufrieden mit ihrer Wahl zu sein. Manche haben zum Beispiel mit Mitte 20 nochmal ein Studium begonnen, weil sie mit ihrem Ausbildungsberuf nicht zufrieden waren“, sagt Reimer.

Häufig seien diese schwierigen Phasen der Suche nach Orientierung aber zeitlich begrenzt. „Wir sehen ganz klar, dass es vielen Pflegekindern gelingt, sich von ihren schwierigen Startbedingungen zu lösen, und ein erfolgreicheres und zufriedeneres Leben zu führen als ihre leiblichen Eltern“, bekräftigt Reimer. Dies verdankten die Pflegekinder auch der guten Beziehung zur Pflegefamilie sowie der Unterstützung und Förderung, die sie in diesem Rahmen erlebt haben. Viele hätten außerdem als Erwachsene eine gute Beziehung zu ihren ehemaligen Pflegeeltern. Die zentrale Bedeutung der Pflegefamilien für die gute Entwicklung unterstreiche, dass Pflegeeltern eine wichtige Ressource für die Kinder und für unsere Gesellschaft darstellen.

Die Forschungsgruppe Pflegekinder hat die Studie zur Entwicklung von Pflegekindern kürzlich auf einer Tagung im Bundesfamilienministerium vorgestellt. Finanziert wurde die gesamte Studie von der privaten EmMi Luebeskind-Stiftung. Der Plan ist, in einigen Jahren die 15 Pflegekinder erneut zu befragen, um ihre Entwicklung weiter zu dokumentieren und daraus Schlüsse für die Praxis zu ziehen.

Kontakt:
Dr. Daniela Reimer
0271 740-4167
daniela.reimer@uni-siegen.de

Quelle: Pressemitteilung der Universität Siegen vom 20.06.2017

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BZgA warnt vor dem Konsum sogenannter Legal Highs

Posted on Juni 21, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: |

logoKöln, 21.06.2017 An den Folgen des Konsums illegaler Drogen sind im Jahr 2016 nach Angaben des Bundeskriminalamtes zur Rauschgiftkriminalität insgesamt 1.333 Menschen gestorben. Dabei ist die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von als Legal Highs bezeichneten neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) weiter gestiegen: Im Jahr 2015 wurden 39 Todesfälle in Folge des Konsums neuer psychoaktiver Stoffe registriert, 2016 waren es mit 98 Todesfällen mehr als doppelt so viele.
Vor dem Hintergrund der unabsehbaren Risiken dieser Substanzen warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) anlässlich des Internationalen Tages gegen den Missbrauch von Drogen vor dem Konsum der Designerdrogen.

Legal Highs werden irreführend als Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger benannt und wirken in ihren bunten Verpackungen vermeintlich harmlos. Die Zusammensetzung der Inhalte ist nicht ausgewiesen, so können Konsumierende nicht wissen, in welcher Konzentration sie welche synthetischen psychoaktiven Substanzen – geschnupft, geraucht, geschluckt oder gespritzt – zu sich nehmen. In der Regel ahmen die synthetisch hergestellten Stoffe die Wirkung von Amphetamin und Ecstasy oder Cannabis nach.

Bei Legal Highs sind die Konzentrationen psychoaktiver Substanzen zum Teil so hoch, dass der Konsum zu lebensgefährlichen Intoxikationen führen kann. Die Folgen reichen von Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen.

Weiterführende Informationen bietet die BZgA auf dem Internetportal http://www.drugcom.de und informiert ausführlich über Risiken und Wirkung der Legal Highs unter: http://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-l/legal-highs/.

Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung gibt bei Problemen rund um Drogen und Sucht persönliche anonyme Beratung unter der Telefonnummer 0221-892031, in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 10:00 – 22:00 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10:00 – 18:00 Uhr.

Die Drogen & Sucht- Hotline ist erreichbar unter Telefon: 01805-313031 (Mo.-So., 0 – 24 Uhr).

Adressen von Drogenberatungsstellen aus dem ganzen Bundesgebiet finden sich unter: http://www.bzga.de/?id=Seite48

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 21.06.2017

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PFAD: Pflegekinder müssen weiter bangen!

Posted on Juni 20, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

logoDer PFAD Bundesverband reagiert auf die gestrige öffentliche Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Stärkung von Kindern und Jugendlichen“:

Mit einer Diskussion um den Verlust von Elternrechten wird aktuell die lang ersehnte Reform im Bereich der Pflegekinderhilfe blockiert.

Argumente wie: „Der Gesetzentwurf schwäche die Stellung der leiblichen Eltern in einem hohen Maß …“ verkennen, dass erstmalig für die leiblichen Eltern ein Recht auf Beratung gesetzlich fixiert werden soll. Bisher gab es nur eine Empfehlung an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die Elternarbeit, die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) mit einen Rechtsanspruch versehen werden soll, lehnen die „Fürsprecher“ der Eltern ab. Mit der Behauptung, die Pflegefamilien wollten die leiblichen Eltern aus dem System schmeißen, wird Stimmung gemacht. Dabei waren es die Pflegefamilienverbände, die sich massiv für ein Recht der Eltern auf Beratung eingesetzt haben.

Manche Stellungnahmen der gestrigen öffentlichen Anhörung lesen sich wie „Rückführung um jeden Preis“. Wohin das führt, haben die Ereignisse in Hamburg gezeigt – man denke nur an Yagmur. Wie kann man dann noch eine Erhöhung der Rückführungsquote fordern? Machen es sich die Behörden wirklich einfacher, wenn Sie das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit achten!?

Elternrecht heißt in allererster Linie Elternverantwortung! Es sind nur 0,54 % der unter 21-Jährigen (vgl. Monitor Hilfen zur Erziehung 2016: S. 74), die 2014 in einer Pflegefamilie gelebt haben. Von diesen 0,54 % junger Menschen brauchen weniger als ein Zehntel die rechtliche Absicherung im BGB, weil die leiblichen Eltern nicht garantieren können, dass ihrem Kind in ihrem Umfeld kein Leid geschieht.

Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 20.06.2017

Siehe auch Artikel „Katarina Barley scheitert mit Gesetz zu Pflegekindern“ auf welt.de vom 19.06.2017

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Artikel „Pflegefamilien – Ihnen geht es um das Recht auf Rechte“

Posted on Juni 19, 2017. Filed under: Berlin, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

logoDie Nordwest Zeitung berichtet im Artikel „Pflegefamilien – Ihnen geht es um das Recht auf Rechte“ von den Forderungen des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. nach einer gesetzlichen „Ersten Hilfe“ für Pflegefamilien und deren Pflegekinder mit Behinderung.

Die Vorsitzende Kerstin Held bemängelt: „In aktuellen Gesetzesentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl bereits seit Jahren dringender Handlungsbedarf besteht.“

Am 20.06. findet unter dem Slogan „Wie behindert ist das denn?“ eine Demonstration für die Rechte der behinderten und chronisch kranken Pflegekinder statt.

nähere Informationen

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Hubert Hüppe, MdB (CDU) fordert einheitliches Verfahren bei Vergabe von Behindertenausweisen für Menschen mit Fetalem Alkoholsyndrom

Posted on Juni 18, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , , |

logoBerlin. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Menschen mit der Diagnose Fetales Alkoholsyndrom beim Bewertungsverfahren zur Einstufung des Behindertengrads unterschiedlich behandelt werden. „Das grundlegende Problem liegt darin, dass das Fetale Alkoholsyndrom nicht als eigene Kategorie in der Versorgungsmedizin-Verordnung aufgeführt ist. Das führt dazu, dass keine einheitliche Begutachtung stattfindet, sondern die körperlichen und geistigen Funktionsstörungen einzeln bewertet werden“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe. Die fehlende Anerkennung der Behinderung führt zu fehlenden Hilfeleistungen im Alltag der Betroffenen.

Mütterlicher Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ist eine häufige Ursache für angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, hirnorganische Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und extreme Verhaltensauffälligkeiten. Alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen werden unter dem Begriff FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) zusammengefasst. FASD kann sich in seiner Ausprägung sehr unterschiedlich darstellen, was die Diagnostik oft erschwert. Liegt die Diagnose vor, so ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob aufgrund dieser Schädigung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. „Es ist nicht leicht, mit der Diagnose umzugehen und zu leben. Besonders schlimm ist es aber, wenn trotz dieser Diagnose keine Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden können, weil Ämter die Anträge auf einen Behindertenausweis zu gering einstufen oder gar ablehnen. Das gilt sowohl für Menschen, die bereits im Kindesalter diagnostiziert werden, als auch für Erwachsene, die dann beispielsweise auf Hilfeleistungen in der Arbeitswelt angewiesen sind. Betroffene Kinder und Erwachsene mit vergleichbaren Diagnosen sollten auch vergleichbare Einstufungen beim Behinderungsgrad zugesprochen werden“, so Hüppe.

Mit der formalen Anerkennung einer (Schwer)behinderung und gegebenenfalls der Festsetzung von Merkzeichen sind sogenannte Nachteilsausgleiche verbunden. Wie bei anderen Behinderungen auch wird zur Feststellung des Grads der Behinderung auf die Versorgungsmedizin-Verordnung zurückgegriffen. Die Fetale Alkoholspektrum-Störung ist dort jedoch nicht benannt. Jede einzelne Beeinträchtigung muss daher unter den unterschiedlichen Kategorien eingeordnet und nach der Schwere der Beeinträchtigung beurteilt werden.

Nachdem sich einige Betroffene oder deren Angehörige mit ihren persönlichen Erfahrungen beim Antragsverfahren auf einen Behindertenausweis an Hüppe gewandt hatten, schrieb dieser sowohl an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, als auch an die Bundessozialministerin Andrea Nahles, um auf die Problematik hinzuweisen.

„Wichtig wäre, dass die Fetale Alkoholspektrum-Störung in der Verordnung benannt wird, um die Transparenz der Einstufung des Behindertengrads zu erhöhen und mehr Vergleichbarkeit zu schaffen. Außerdem wäre es wichtig, bei den Entscheidern mit einer entsprechenden Sensibilisierungskampagne auf das Problem aufmerksam zu machen, denn viele Betroffene berichteten mir, dass ihnen kaum Verständnis entgegengebracht wird, weil viele Entscheider nur wenig über die tatsächlichen Folgen der Behinderung wissen“, so Hüppe abschließend.

Mehr Informationen zur Diagnostik, Beratungsmöglichkeiten und dem Leben mit FASD finden Sie unter www.fasd-deutschland.de.

Quelle: Pressemitteilung von MdB Hubert Hüppe am 09.05.2017

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Artikel „Jung, integriert, ausreisepflichtig“

Posted on Juni 14, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Der Artikel „Jung, integriert, ausreisepflichtig“ vom 14.06.2017 in RP-online beschreibt den exemplarischen Fall eines 18-jährigen Afghanen, der nach eineinhalb Jahren in seiner Kölner Gastfamilie in seinen Herkunftsstaat abgeschoben werden soll.
Der junge Mann meint: „Wenn ich zu Hause in Sicherheit wäre, wäre ich nicht hier“.
Seine Pflegemutter gibt zu Bedenken: „Die Behörden werden so keine Pflegefamilien mehr für Flüchtlingskinder finden.“

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Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht ersten Zwischenbericht

Posted on Juni 14, 2017. Filed under: Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht ersten Zwischenbericht – Bereits 1000 Betroffene haben sich für Anhörungen angemeldet – Neues Licht fällt auf die Rolle der Mitwissenden in der Familie, die Mehrfachbetroffenheit und den Zusammenhang von Missbrauch und Armut.

Berlin, 14. Juni 2017. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Heute stellt sie ihren ersten Zwischenbericht vor. Neben der Dokumentation ihrer Arbeit beinhaltet der Bericht erste Erkenntnisse aus vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten. Er beinhaltet zudem Botschaften von Betroffenen an die Gesellschaft und Empfehlungen der Kommission an die Politik.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Die Einrichtung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs war eine wichtige Entscheidung der Politik. Mit diesem Schritt hat sie signalisiert, dass die Gesellschaft bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.“

Seit Mai 2016 haben sich bei der Kommission rund 1000 Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für eine vertrauliche Anhörung gemeldet. Davon konnten bisher etwa 200 Personen angehört werden. Zusätzlich sind 170 schriftliche Berichte eingegangen. Bei rund 70 Prozent der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, fand der Missbrauch in der Familie oder im sozialen Nahfeld statt, gefolgt von Missbrauch in Institutionen, durch Fremdtäter/Fremdtäterinnen und rituellem/organisiertem Missbrauch.

Prof. Dr. Jens Brachmann, Mitglied der Kommission: „Viele Betroffene haben sich schon bei uns gemeldet. Das zeigt ein großes Vertrauen in die Arbeit der Kommission. In den Anhörungen haben sehr starke Frauen und Männer verstörende wie berührende Erfahrungen von Gewalt und Überleben mit uns geteilt. Diese Geschichten verpflichten uns dazu, dass wir uns mit aller Kraft für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen.“

Matthias Katsch, Mitglied Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten und Ständiger Gast der Kommission: „Schon jetzt ist deutlich geworden: Der zentrale Ansatz der Kommission, mit den Anhörungen auch Anerkennung zu vermitteln, funktioniert! Die dabei erlebte professionelle Zuwendung und der Respekt vor ihrer Lebensgeschichte tut Betroffenen gut.“

Schwerpunkt Familie

Einen ersten Schwerpunkt ihrer Arbeit hat die Kommission mit sexuellem Missbrauch in der Familie gesetzt und damit auch international Neuland betreten. Bisherige Erkenntnisse: Kinder haben oft keine oder erst spät Hilfe erfahren, weil Familienangehörige zum Teil lange etwas von dem Missbrauch wussten, sie dennoch nicht davor schützten und handelten. Insbesondere die Rolle der Mütter steht im Fokus. Mütter treten nach den Erkenntnissen der Kommission auch als Einzeltäterinnen auf, aber vorwiegend als Mitwissende und damit als Unterstützende der Taten. Gründe für das Dulden des Missbrauchs sind u.a. Abhängigkeiten, erlebte Rechtelosigkeit, Ohnmachtserfahrungen und Gewalt in der Partnerschaft, jedoch auch die Angst vor dem Verlust des Partners oder der gesamten Familie sowie bereits eigene vorausgegangene Missbrauchserfahrungen in der Familie. In den wenigsten Fällen haben die Mütter ihren Kindern geglaubt und sie vor weiterem Missbrauch geschützt.
Hilfe von außerhalb der Familie erfahren Betroffene selten, weil die Familie, als Privatraum gesehen wird. Aufarbeitung muss sich folglich mit der Wirkung gesellschaftlicher Vorstellungen von Familie sowie der Rolle von Eltern und anderen Angehörigen befassen. Zu klären ist auch, welche Bedeutung das Dilemma zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Aufgabe des staatlichen Wächteramtes hat.

Mehrfachbetroffenheit

In den Anhörungen und schriftlichen Berichten wird deutlich, dass viele Menschen mehrfachbetroffen sind. Sie erlebten sexuelle Gewalt durch verschiedene Täter oder Täterinnen oftmals auch in verschiedenen Bereichen. So wird zum Beispiel von sexuellem Missbrauch in der Familie berichtet und von parallel oder später stattfindendem Missbrauch im Heim oder in der Schule. Oder es findet Missbrauch in der frühen Kindheit durch den Großvater und in der späteren Kindheit durch den Vater statt. Auch der Zugang zu rituellen oder organisierten Gewaltstrukturen erfolgt nicht selten über die Familie.

Zentrales Thema Armut

Alle Kontexte durchzieht das Thema Armut im Erwachsenenalter als Folge des Missbrauchs in der Kindheit. Es besteht längst noch kein Bewusstsein darüber in der Gesellschaft, in welchem Ausmaß sexueller Kindesmissbrauch auch das spätere Erwerbsleben beeinträchtigen kann und welche erheblichen sozioökonomischen Einschränkungen damit verbunden sein können. Es bedarf der Verantwortung der gesamten Gesellschaft, damit Betroffene nicht länger an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern, sondern schnelle und passende Hilfen und Unterstützung erhalten

Empfehlungen an die Politik

Aus ihren Erkenntnissen richtet die Kommission folgende Empfehlungen an die Politik:

  • Betroffene Menschen haben das Recht auf eine deutliche Geste der Politik und klare politische Entscheidungen, welche die Verantwortungsübernahme des Staates für mangelnden Schutz und unzureichende Hilfen in der Vergangenheit zum Ausdruck bringen. So ist es beispielsweise in Österreich gelungen, durch einen Staatsakt im Parlament ein eindrückliches Zeichen zu setzen.
  • Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss über 2019 hinaus gewährleistet sein. Die große Anzahl der Meldungen für vertrauliche Anhörungen bedingt einen deutlichen Nachsteuerungsbedarf bei den Ressourcen für die zeitnahe Durchführung von Anhörungen. Aufarbeitung erfordert darüber hinaus eigene Ressourcen für Forschung. Die Kommission empfiehlt zudem dringend eine gesetzliche Verankerung. Dieses wird benötigt, um einer umfassenderen Aufarbeitung den Weg zu bereiten, z. B. durch die Möglichkeit, Akten über Täter und Täterinnen einzusehen oder Verantwortliche aus Institutionen zu einer Anhörung vorzuladen.

Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., Mitglied der Kommission: „Die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden und erfordert eine stärkere Unterstützung durch die Politik.“ Für 2017 und 2018 hat sich die Kommission weitere Arbeitsschwerpunkte gesetzt: Kindesmissbrauch in der DDR, in den Kirchen sowie ritueller/organisierter Missbrauch.

Zur aktuellen Situation: Die Kommission kann aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen vorerst keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann sie gewährleisten, bis zum Ende ihrer Laufzeit im März 2019 alle Betroffenen anzuhören, die sich bis jetzt angemeldet haben. Bisher sind bei der Kommission fast 1000 Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen eingegangen. Für die Kommission ist das ein Zeichen großen Vertrauens der Betroffenen in die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung.
Die Kommission hat seit Herbst 2016 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Dank der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium in 2017 kann die Kommission fast doppelt so viele Anhörungen durchführen, wie anfangs möglich waren. Doch schon heute zeigt sich, dass der Bedarf noch viel größer ist. Wir setzen uns sehr dafür ein, dass unsere Mittel bereits in 2018 aufgestockt werden und dass die Kommission ihre Arbeit im April 2019 weiterführen kann.

Den Zwischenbericht finden Sie unter: www.aufarbeitungskommission.de/zwischenbericht/
Kontakt zur Aufarbeitungskommission: 0800 40 300 40 (kostenfrei und anonym) oder unter www.aufarbeitungskommission.de
Quelle: Pressemitteilung der Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.06.2017

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BZgA: Wie Kinder unter Alkoholproblemen der Eltern leiden

Posted on Juni 12, 2017. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Nach Expertenschätzungen leben in Deutschland etwa 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche zeitweise oder dauerhaft mit einem alkoholabhängigen Elternteil zusammen. Diese Kinder wachsen in emotional verunsichernden Familienstrukturen auf. Wie Kinder unter Alkoholproblemen in der Familie leiden und ihre kindliche Widerstandsfähigkeit gestärkt werden kann, ist ein Thema der neuen Ausgabe des Newsletters „ALKOHOLSPIEGEL“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

„Kinder, die in Familien aufwachsen, in denen es eine Alkoholproblematik gibt, haben einen schweren Start ins Leben – und sie haben ein erhöhtes Risiko, selbst eine Alkoholabhängigkeit zu entwickeln“, erläutert Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Deshalb ist es wichtig, diese Kinder in der Alkoholprävention gezielt und möglichst früh zu erreichen, ihnen Ängste zu nehmen und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Aber auch die betroffenen Eltern gilt es zu unterstützen und ihnen bei ihrem Weg aus der Sucht Hilfestellung zu geben.“ Im Rahmen der Alkoholpräventionskampagnen ist die BZgA seit vielen Jahren mit zielgruppenspezifischen Angeboten im Themenfeld aktiv. Auch die Jahrestagung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler am 19. Juni in Berlin stellt die Probleme der „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ in den Mittelpunkt mit der Zielsetzung, das bestehende Hil fesystem zu stärken.

Darüber hinaus erläutert der aktuelle „ALKOHOLSPIEGEL“ der BZgA die positiven Trends beim Alkoholkonsum junger Menschen. Die neu veröffentlichte, repräsentative Studie der BZgA zum Alkoholkonsum junger Menschen belegt, dass die Verbreitung des Rauschtrinkens bei männlichen 12- bis 17-Jährigen von 26,3 Prozent im Jahr 2004 auf 16,5 Prozent in 2016 gesunken ist. Bei gleichaltrigen Mädchen reduzierte sich das Rauschtrinken in diesem Zeitraum von 18,7 auf 10,3 Prozent. Der erfreuliche Trend, weniger Alkohol zu konsumieren, setzte sich auch bei jungen Männern und Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren fort. „Rauschtrinken wird aber nach wie vor von zu vielen jungen Menschen praktiziert. Das zeigt, dass Prävention weiterhin unverzichtbar bleibt. Denn der Konsum riskanter Alkoholmengen ist gerade bei jungen Menschen gesundheitlich besonders problematisch“, betont Dr. Thaiss.

Weiterführende Informationen finden Sie unter : www.bzga.de

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 08.06.2017

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Buchtipp: „Pflegekinderhilfe – Zwischen Profession und Familie“

Posted on Juni 10, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen |

Im Lambertus-Verlag erschien „Pflegekinderhilfe – Zwischen Profession und Familie“ von Michael Macsenaere, Klaus Esser und Stephan Hiller. Der 240-seitige Band stellt mit aktuellen Beiträgen sowohl „Best Practice“ als auch Problemlagen und Grenzbereiche der Hilfeform Pflegefamilie dar.

nähere Informationen

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Buch-Tipp: „Suchtprävention in der Heimerziehung. Handbuch zum Umgang mit legalen wie illegalen Drogen, Medien und Ernährung“

Posted on Juni 8, 2017. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und das LWL-Landesjugenamt haben gemeinsam ein Handbuch zur Suchtprävention in der Heimerziehung herausgegeben, das sich auch an Pflegeeltern, Leitungs- und Fachkräfte in Jugendämtern, in der Suchtprävention und Suchthilfe sowie weitere Interessierte z.B. aus der Politik oder angrenzenden Systemen wie der Kinder- und Jugendpsychiatrie richtet.

Anliegen des Handbuches ist es, praxisorientierte Vorschläge zu machen, wie Leitungs- und Fachkräfte der Erziehungshilfe tätig werden können – von beispielhaften Vorschlägen, wie sie mit Gier nach Süßigkeiten, Alkoholvergiftung oder riskantem Cannabiskonsum umgehen können, bis hin zu einzelnen Bausteinen, die sich – ggf. zusammen mit bereits existierenden Maßnahmen – zu einem gesundheitsförderlichen Gesamtkonzept zusammenstellen lassen (§45 Abs. 2 SGB VIII).

Interessierte können das Handbuch herunterladen.

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Careleaver Kompetenznetz nimmt Stellung zum KJSG

Posted on Juni 6, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

logoStellungnahme des Careleaver Kompetenznetzes zum Regierungsentwurf für das „Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)“ vom 12. April 2017:

Das Careleaver Kompetenznetz bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme. Im Sinne von jungen Menschen, die in den Hilfen zur Erziehung leben und gelebt haben, möchten wir für Careleaver Stellung zu einem Gesetz beziehen, auf das wir große Hoffnung für eine Stärkung der Rechte der jungen Erwachsenen in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt haben.

  1. Zur Kostenheranziehung (§§ 90 bis 94):
    Die Reduzierung der Kostenheranziehung von bisher 75 % auf 50 % sowie die Einführung der Freibeträge begrüßen wir sehr. Darüber hinaus fordern wir, dass Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten völlig anrechnungsfrei bleiben, um junge Menschen zu motivieren, sich sozial, kulturell, politisch oder ökologisch zu engagieren (z.B. „Taschengeld“ beim FSJ: maximal 372 Euro für Vollzeittätigkeit). Wer für so wenig Geld, so viel arbeitet, sollte die Chance haben, für höhere Ausgaben, z.B. für einen Führerschein, einen Auslandsaufenthalt, die erste eigene Wohnung o.ä., Beträge ansparen zu können. Wir fordern, dass im begründeten Einzelfall die Möglichkeit der vollständigen Befreiung von der Kostenheranziehung im Rahmen von Ermessensentscheidungen ermöglicht wird.
  2. Zur Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41):
    Es ist für uns mit großer Enttäuschung verbunden, dass der Rechtsanspruch auf die Fortsetzungshilfe im Regierungsentwurf nicht mehr explizit benannt wird bzw. dass auch eine explizite Rückkehroption im § 41, wie in einem Vorentwurf noch enthalten, nicht mehr angedacht ist. Zudem haben wir mit Entsetzen den Vorschlag von einigen Fachausschüssen des Bundesrates aufgenommen, den § 41 als Kann-Leistung zu gewähren. Wir finden es skandalös, dass jungen Menschen ein wichtiger Teil der möglichen Unterstützung entzogen werden soll und gehen davon aus, dass es damit noch schwerer gemacht werden soll, Jugendhilfeansprüche nach Volljährigkeit durchzusetzen.
    Im Gegenteil: Wir erachten es als wichtig und unverzichtbar, dass die Situation der Carleaver verbessert und gerade der § 41 gestärkt werden. Es ist häufig so, dass die Jugendhilfe mit dem 18. Geburtstag oder in den Monaten danach endet. Die Kinder- und Jugendhilfe entzieht sich so aus ihrer Verantwortung, junge Menschen ausreichend auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Im Elternhaus Aufwachsende werden in Deutschland in vielfältiger Weise und ca. bis Mitte zwanzig unterstützt. Warum wird von Volljährigen in der Jugendhilfe so viel eher erwartet, allein klarzukommen? Hier besteht ein struktureller Nachteil für Careleaver. Wir hätten uns von der Bundesregierung ein deutlicheres Zeichen gewünscht, welches angesichts der aktuellen – teilweise gesetzeswidrigen – Gewährungspraxis bitter nötig gewesen wäre.
    Wir fordern, dass nochmals über eine Stärkung der Rechte von jungen Erwachsenen debattiert wird und dass der Zugang zur Hilfe für erstantragstellende junge Volljährige erleichtert statt erschwert wird. Junge Volljährige beantragen nicht ohne Grund eine Hilfe für junge Volljährige.
    Wir fordern für alle jungen Volljährigen, die dies nach ihrer eigenen Einschätzung be-nötigen, individuelle und bedarfsgerechte Hilfen. Junge Volljährige sind ganz unterschiedliche Individuen, sie bilden keine homogene Gruppe: Sie leben auf der Straße, befinden sich in der Ausbildung, in einer Klinik, wollen das Abitur schaffen, suchen eine Praktikumsstelle, haben eine Behinderung, haben (keine) Freunde, (k)ein gutes Verhältnis zur Familie, sind Waisen u.v.m.
    § 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang:
    Wir begrüßen, dass der § 36b nochmals überarbeitet wurde und dass nicht mehr explizit auf das 17. Lebensjahr und einen Übergang hingearbeitet wird. Eine Muss-Regelung würden wir für noch sinnvoller halten. Um einen lückenlosen Übergang zu ermöglichen, ist es von großer Wichtigkeit, dass die Sozialleistungsträger sich zum Wohl des jungen Menschen vor dem Übergang abstimmen. Dabei ist es wichtig, dass die Verantwortung der Jugendhilfeträger trägt. Es muss sichergestellt sein, dass die Verantwortung sich nicht gegenseitig zugeschoben wird, und dass der junge Mensch die Hilfe erhält, die geeignet und notwendig ist. Junge Menschen dürfen in keine Zuständigkeits- und Finanzierungslücke fallen.
    Für die Übergangsplanung ist entscheidend, dass sie rechtzeitig eingeleitet wird, z.B. 6 Monate vor dem Übergang. Entscheidend ist jedoch nicht ein bestimmtes Alter. Die Übergangsplanung sollte unterstützend wirken und die Jugendlichen und jungen Menschen, an ihre individuelle Lebenssituation angepasst, absichern. Die Übergangsplanung sollte nicht den Druck erhöhen, in einem bestimmten Alter etwas Bestimmtes erreicht haben zu müssen. Die geplanten Neuregelungen können nur hilfreich sein, wenn damit erreicht wird, dass unterschiedliche Sozialleistungs‐ und Rehabilitationsträger zukünftig früher und besser zusammenarbeiten, um Finanzierungslücken nach dem Jugendhilfeende zu vermeiden.
    Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die lückenlose Übergänge ohne finanzielle Notlagen ermöglichen. Übergänge sind anstrengend genug, da sollten junge Menschen nicht auch noch Angst vor „Finanzierungs‐ und Zuständigkeitslöchern“ im System haben müssen.
    Daher muss dringend konkret geregelt werden, wer in Vorleistung tritt, wenn z.B. die Jugendhilfe endet und das beantragte Bafög (Kindergeld, Wohngeld etc.) erst Wochen oder Monate später erwartet wird. Der Übergang darf nur durchgeführt werden, wenn der Unterhalt nachweislich gesichert ist. Wir hoffen, dass dies mit der aktuellen Gesetzesänderung leichter umsetzbar ist.
    Sollten Übergänge weiterhin so schlecht umgesetzt werden, wie in der bisherigen Praxis, wird ein guter Start von jungen Menschen auch zukünftig oftmals nicht gewährleistet sein.
    Psychosoziale Krisen und z.B. Wohnungslosigkeit können die fatale Folge sein. Im Careleaver Kompetenznetz wissen wir von vielen jungen Menschen, dass sie zum Jugendhilfeende nicht erfolgreich in eigenen Wohnraum verselbstständigt wurden. Sie leben in ungesicherten Wohnverhältnissen (z.B. von Sofa zu Sofa ziehend oder haben immer wieder neue Untermietverträge).
    Wir wissen auch, dass sich die existenzielle Unsicherheit hinsichtlich des Wohnens und des Lebensunterhaltes oft negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit und andere Lebensbereiche (z.B. Schule, Ausbildung, Studium oder die Pflege von Beziehungen) auswirkt. Die genannten Forderungen beziehen sich nicht nur auf die Übergänge junger Menschen aus dem heimstationären Bereich, sondern auch auf die Übergänge aus der Vollzeitpflege heraus. Es kann nicht sein, dass von den (ehemaligen) Pflegeeltern erwartet wird, die vielfältigen Herausforderungen des Übergangs in die sogenannte Verselbstständigung „privat zu lösen“.
  3. Zu den Ombudsstellen (§ 9a):
    Die Initiative zur bundesweiten Schaffung von Ombudsstellen erachten wir als unerlässlich. Notwendig finden wir eine Regelung, die die Länder verpflichtet, mindestens auf Landesebene eine Ombudsstelle mit dauerhaft gesicherter Finanzierung einzurichten. Im Careleaver Kompetenznetz nutzen wir den Austausch mit Ombudsstellen. Wir verweisen auch Ratsuchende (Careleaver, Pflegeeltern, sozialpädagogische Fachkräfte) dort hin, wenn es darum geht, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen.
  4. Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 Abs. 3):
    Wir begrüßen, dass Kinder und Jugendliche zukünftig einen uneingeschränkten Beratungsanspruch auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten erhalten sollen und dass dafür nicht erst eine Not‐ und Konfliktlage vorhanden sein muss.
  5. Zu den ergänzenden Bestimmungen zur Hilfeplanung bei stationären Leistungen (§ 36a) insbesondere für Pflegefamilien sowie zu § 37 (Beratung und Unterstützung der Pflegeperson, örtliche Prüfung) und § 37a (§ 37a Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei stationären Leistungen):
    Die auch von uns miterarbeiteten Empfehlungen im Rahmen des Dialogforums Pflegekinderwesen zur Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sind zum großen Teil in die §§ 36a, 37 und 37a eingeflossen. Die ergänzenden Bestimmungen zur Hilfeplanung können wir unterstützen. Vor allem die geplante festgeschriebene Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Herkunftsfamilien und Pflegefamilien finden wir wichtig. Ebenso finden wir es sehr wichtig, dass sowohl die Beratung und Unterstützung von Herkunftseltern und Pflegeeltern verbessert werden. Dies ist für ein Gelingen der Hilfen unerlässlich. Außerdem ermöglichen die Schaffung von Kontinuität und eine Perspektivklärung es den jungen Menschen, Sicherheit für ein Aufwachsen und den Übergang in die Selbstständigkeit zu erlangen. Es muss aber bei der Umsetzung des Hilfeplanverfahrens darauf geachtet werden, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Hilfeplanverfahren verstärkt wird.
  6. Zum Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss (§ 71):
    Die Stärkung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen von jungen Menschen und ihren Familien, die Leistungen der Kinder‐ und Jugendhilfe erhalten, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Wir wissen aus Erfahrung, dass im Zuge dieser Zusammenschlüsse die Beteiligung gestärkt wird und dass sie maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, aber auch junge Erwachsene und deren (Pflege‐) Familien, ihre Rechte kennen und sie einfordern können.
    Ergänzend fordern wir dazu auf, auch die Selbstorganisationen, die Zusammenkünfte und die Netzwerke von Careleavern zu unterstützen und anzuhören.
  7. Allgemein:
    Die Bildungsbenachteiligung für Kinder und Jugendliche in erzieherischen Hilfen könnte eingedämmt werden, wenn Nachhilfe gewährt würde, auch wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe noch nicht gefährdet ist.
    In die Zukunft investieren statt sparen: Jugendämter müssen personell und fachlich deutlich besser ausgestattet werden, um eine gute Arbeit machen und ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können.
    Ein inklusives Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz sollte weiterhin das Ziel sein.
    Außerdem fordern wir dazu auf, keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für unbegleitet minderjährige Geflüchtete und geflüchtete junge Volljährige aufzubauen, sondern auf Integration statt Exklusion zu setzen.

Quelle: Careleaver Kompetenznetz vom 06.06.2017

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2016 verfügten bayerische Familiengerichte in 3 644 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Juni 6, 2017. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

logoIm Laufe des Jahres 2016 wurden insgesamt 3 644 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 884 Buben und 1 760 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 2 063 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1 666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2016 in insgesamt 3 644 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Plus von rund elf Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 287). In 1 884 Fällen waren Jungen und in 1 760 Fällen Mädchen betroffen.

In 2 063 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 782 Fällen der vollständige und in 1 281 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.

Des Weiteren wurde in 943 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 210 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorge-berechtigten ersetzt und in 428 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 06.06.2017

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Doku: „Wenn Pflegekinder erwachsen werden“

Posted on Juni 5, 2017. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

logoDie WDR Dokumentation „Menschen hautnah: Wenn Pflegekinder erwachsen werden“ zeigt, wie drei ehemalige Pflegekinder einer Pflegefamilie als junge Erwachsene um Schule, Jobs, Wohnungen kämpfen und darum, ein glückliches Leben führen zu können. Dabei bleibt ihre ehemalige Pflegefamilie eine wichtige Anlaufstation.

Der Film stellt die Fragen: Können aus den Kindern, die hungern mussten und geschlagen wurden, glückliche Erwachsene werden, die ihr Leben im Griff haben? Kann eine Pflegefamilie die ersten schlimmen Jahre vergessen machen?Wie stark ist der Drang, die Fehler der Herkunftseltern zu wiederholen?

Die Dokumentation von Liz Wieskerstrauch kann online angesehen werden: http://www1.wdr.de/fernsehen/menschen-hautnah/sendungen/wenn-pflegekinder-erwachsen-werden-100.html

 

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EFZA: Abschlussworkshop in Berlin – Adoptionen in Deutschland

Posted on Juni 4, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Publikationen | Schlagwörter: |

logoStaatssekretär Dr. Ralf Kleindiek eröffnete Ende Mai in Berlin die Abschlussveranstaltung des Expertise- und Forschungszentrums Adoption (EFZA). Mit den Befunden des EFZA, die auf Workshops, Expertisen und Studien sowie einer groß angelegten empirischen Befragung der Adoptionsvermittlungsstellen, der Herkunftseltern, der Adoptivfamilien sowie der Adoptionsbewerberinnen und –bewerbern beruhen, können die mit Abstand größten Studien für Deutschland im Bereich Adoption vorgelegt werden.

Im Zentrum der Tagung standen erste zentrale Ergebnisse der empirischen Befragung, die das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte EFZA durchgeführt hat.

Diskutiert wurden die Themen der Vorbereitung und nachgehenden Betreuung von allen im Adoptionsprozess Beteiligten, die strukturelle Offenheit von Adoptionen sowie die Strukturen in der In- und Auslandsadoptionsvermittlung. Bei der abschließenden Podiumsdiskussion kamen Vertreter und Vertreterinnen aus Verwaltung, Vermittlungspraxis und Wissenschaft zu Wort.

Sämtliche Erkenntnisse des EFZA werden in Empfehlungen einfließen, die Basis sein werden für Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Adoptionswesens.

Quelle: DJI vom 01.06.2017

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Stellungnahme des Kompetenzzentrum Pflegekinder zum Regierungsentwurf für das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (KJSG)

Posted on Juni 2, 2017. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder ist eine bundesweit agierende Institution, bei der die Pflegekinder und ihre beiden Familien im Mittelpunkt stehen. Wir verstehen uns als Fachdienst für die Pflegekinderhilfe und unterstützen Pflegekinderdienste von Jugendämtern und freien Trägern bei der Entwicklung von Konzepten, bei der Organisation von Fortbildungen für Fachkräfte und bei der Durchführung von Evaluationen in diesem Bereich. Insgesamt arbeiten wir gemeinsam mit unterschiedlichen Organisationen und Institutionen an der Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe. Entsprechend besteht das Team aus Praktikerinnen und Praktikern, sowie Juristinnen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die auf dem Gebiet der Pflegekinderhilfe ausgewiesen sind (nähere Informationen unter www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de).

Die Stellungnahme des Kompetenzzentrum Pflegekinder zum aktuellen Regierungsentwurf kann sich nur auf die Teile beziehen, die die Pflegekinderhilfe betreffen, da damit das grundlegende Arbeitsfeld des Zentrums angesprochen ist.

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder – als in der Praxis tätige Institution – begrüßt ausdrücklich die im Regierungsentwurf niedergelegten Regelungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe.

Auch wenn an einzelnen Regelungen noch Detailkritik geübt werden kann und Korrekturen vorzunehmen sind, so ist doch erkennbar, dass mit den neuen Regelungen eine Verbesserung der Bedingungen für Pflegekinder, Pflegefamilien und die leiblichen Eltern verbunden ist.

Die neuen Regelungen balancieren das Verhältnis von Pflegeltern und leiblichen Eltern besser aus, indem die Beratung und Unterstützung für alle Beteiligten gestärkt wird (§§ 37 und 37a SGB VIII-E). Die leiblichen Eltern geraten damit stärker in den Blick als bislang und werden damit der Rolle gerecht, die sie weiterhin für das Leben der Pflegekinder besitzen. Erstmalig erhalten Eltern unabhängig von der Personensorge-berechtigung einen eigenen Rechtsanspruch, was vom Kompetenzzentrum Pflegekinder ausdrücklich befürwortet wird.

Es werden auch die Rechte der Kinder und Jugendlichen gestärkt, die nun einen uneingeschränkten individuellen Beratungsanspruch erhalten und sich darüber hinaus mit ihren Anliegen an eine einzurich-tende Ombudsstelle (leider nur als Kann-Leistung) wenden können (§§ 8 Abs. 3 und 9a SGB VIII-E).

Wird die Unterbringung eines Kindes außerhalb der eigenen Familie erforderlich, ist es Aufgabe der Sozialen Dienste, gemeinsam mit den Beteiligten die Perspektiven der Hilfe zu klären. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der dokumentiert werden muss. So verstanden begrüßt das Kompetenzzentrum Pflegekinder die Vorgaben zur Perspektivklärung im Rahmen der Hilfeplanung (§ 36a SGB VIII-E).

Um denjenigen Pflegekindern, die ihren neuen Lebensmittelpunkt in einer Pflegefamilie gefunden haben, Sicherheit zu geben, soll möglich werden, dass – unter der Voraussetzung, dass eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der leiblichen Familie trotz entsprechender Beratung und Unterstützung in einem vertretbaren Zeitrahmen nicht erreicht werden kann -, eine Verbleibensanordnung auch für einen längerfristigen Zeitraum ausgesprochen werden kann.

Wichtig ist, dass diese Anordnung wieder aufgehoben werden kann, unter der Voraussetzung, dass die leiblichen Eltern ihr Kind wieder selbst erziehen können und eine Rückkehr dem Kindeswohl nicht widerspricht. Beides dient dem Bedürfnis des Kindes nach kontinuierlichen und stabilen Lebens-verhältnissen (§ 1632 Abs. 4, § 1696 Abs. 3, § 1697a Abs. 2 BGB-E).

Mit Blick auf die Careleaver aus der stationären Jugendhilfe, aber auch etwa Pflegekinder mit Behinderungen, für die leider noch keine inklusive Lösung erreicht werden konnte, wird eine rechtzeitige Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger rechtlich geregelt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass Unterstützungslücken und finanzielle Engpässe vermieden werden (§ 36b SGB VIII-E).

Begrüßt werden außerdem die Reduzierung des Kostenbeitrags für junge Menschen (§ 94 Abs. 6 SGB VIII-E) und die Regelung der Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern in der Pflegekinderhilfe (§ 78 Abs. 2 SGB VIII-E).

Am 23.05.2017 wurde von den Fachausschüssen des Bundesrates empfohlen, in § 41 SGB VIII das Wort „soll“ durch das Wort „kann“ zu ersetzen. Es ist in der Fachwelt unbestritten, dass junge Erwachsene, die auf Grund ihrer individuellen Situation noch Hilfe für die Entwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit benötigen, diese auch bekommen müssen. Es ist daher unbedingt notwendig, den § 41 SGB VIII zu stärken und eine längerfristige Nachbetreuung zur Festigung der Lebenssituation der jungen Menschen vorzusehen – und nicht die aktuelle „Soll-Leistung“ auf eine „Kann-Leistung“ herunter-zustufen. Die Ausgestaltung der Hilfe für junge Volljährige als Kann-Leistung wird vom Kompetenz-zentrum Pflegekinder aus fachlichen Gründen vehement abgelehnt.

Ebenso werden vom Kompetenzzentrum Pflegekinder mit Leistungseinschränkungen verbundene Sonderregelungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgelehnt.
Es kann festgehalten werden, dass das KJSG in der Fassung des Regierungsentwurfs nach kleineren Korrekturen eine gute Ausgangslage für die fachliche Debatte und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe bietet und mit Blick auf die Pflegekinderhilfe eine deutliche Verbesserung der Situation der Kinder, der Pflegeeltern und insbesondere der leiblichen Eltern bedeutet.

Quelle: Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. vom 01.06.2017

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„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen!“ am 12.07. in Berlin

Posted on Juni 1, 2017. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoAm Mittwoch, den 12.07.2017 von 9-15 Uhr veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) eine Fortbildung zum Thema: „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII – Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Stationäre Hilfen – § 41 SGB VIII – oder § 67 SGB XII?

Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird anhand von Fallbeispielen auf die rechtlichen Grundlagen für die Hilfen für junge Volljährige in der Jugendhilfe eingehen.
Haben über 18-Jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es? Was sind Kriterien zur Beurteilung von Persönlichkeitsentwicklung bzw. Bedarf? Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das Jobcenter oder das Sozialamt? Wann werden ambulante und stationäre Hilfen SGB VIII und wann Eingliederungshilfe gewährt?.

nähere Informationen

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