Bayern

„FASD und Familie – Unerzogen, demotiviert, aggressiv und uneinsichtig“ – Vom alltäglichen Kampf um Glück und Normalität“ am 24.06. in Augsburg

Posted on Mai 20, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Am 24.06.2023 findet in Augsburg eine Fachtagung zum Thema „FASD und Familie – Unerzogen, demotiviert, aggressiv und uneinsichtig“ – Vom alltäglichen Kampf um Glück und Normalität“ statt.

Referenten werden Dr. Reinhold Feldmann und Dr. Gisela Bolbecher sein.

Veranstalter ist der PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.

zum Veranstaltungsflyer

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Aktionstag für Adoptiv- und Pflegefamilien am 10.06. in Berlin

Posted on Mai 1, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Bremen, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Veranstaltungen |

PFAD möchte in Kooperation mit dem Forschungsprojekt Empoweryou das große Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien durch die Einführung eines jährlichen Aktionstages würdigen und mit diesem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung DANKE sagen.

Zur Auftaktveranstaltung am 10.06.2023 in Berlin laden wir Adoptiv- und Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet ein. Aufgrund der freundlichen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine kostenfreie Teilnahme möglich.

Es erwarten Sie interessante Vorträge und Diskussionen. Für Jugendliche gibt es einen eigenen spannenden Workshop und für Kinder ab 6 Jahren bieten wir ein erlebnispädagogisches Event an.

Bitte sichern Sie sich frühzeitig ihre Tickets, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!

Hier finden Sie das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.aktionstag-fuer-adoptiv-und-pflegefamilien.de/

WICHTIGE NEWS:

28.04.: Mitgliedsfamilien können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten!
Der Bundesverband fördert die Teilnahme von PFAD Mitgliedsfamilien am Aktionstag mit bis zu 60 EURO pro Person für nachgewiesene Fahrtkosten. Zur Beantragung erhalten Sie beim Aktionstag ein entsprechendes Formular.

Auf Facebook und Instagram begleiten wir die Planung des Aktionstags mit weiteren aktuellen Informationen.

Folgen Sie uns!

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„Was muten wir unseren leiblichen Kindern zu?“ am 13.05. in Augsburg

Posted on April 16, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Am 13.05.2023 findet in Augsburg ein Fachtag zum Thema „Was muten wir unseren leiblichen Kindern zu?„.

Referent wird Prof. Dr. Jörg Maywald sein.

Veranstalter ist der PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.

zum Veranstaltungsflyer

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Akteneinsicht für Careleaver*innen

Posted on September 21, 2022. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Fachkräfte, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: |

Der Careleaver e.V. hat sich des Themas Akteneinsicht für Careleaver*innen angenommen und viele hilfreiche Informationen zusammengestellt:

  • Wem gehört meine Akte, wie gehe ich damit um, was muss ich darüber wissen?
  • Regelungen in den einzelnen Bundesländern
  • Musterantrag zur Akteneinsicht
  • Vorschlag zur Einwilligungserklärung vor Verlassen der Jugendhilfe

nähere Informationen: https://www.careleaver.de/fuer-careleaver/hilfreiche-tipps/rechte_regelungen/meine-akte/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=meine-akte_20

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Wanderausstellung im Landkreis München ab 19.09. zeigt Engagement von Pflegeeltern

Posted on September 8, 2022. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Bild aus der Ausstellung: Familie mit zwei aktiven Kindern

Um auf die Bedeutsamkeit von Pflegefamilien aufmerksam zu machen und engagierten Pflegeeltern aus dem Landkreis München den Rücken zu stärken hat der Landkreis gemeinsam mit dem Verein Freunde der Kinder e. V. (der PFAD Landesverband in Hamburg, die Red.) und dem Referat für Kinder, Jugend und Familien des Landratsamts München die Wanderausstellung zum Thema Pflegefamilien ins Landratsamt München geholt.

In Pflegefamilien finden Kinder, die zum Teil aus schwierigen Lebenssituationen kommen, in denen sie vernachlässigt wurden oder sogar Missbrauch und Gewalt erlebt haben, zeitweise oder dauerhaft Schutz, Halt und Unterstützung in ihrer Entwicklung.

Mit der Ausarbeitung dieser Wanderausstellung soll die Arbeit von Pflegeeltern und deren Herausforderungen aufgezeigt werden. Bereits im Jahr 2012 hat der Verein, der sich an Pflegeeltern und Adoptivkinder richtet und ihnen Beratung und Unterstützung anbietet, mit der Gestaltung der Ausstellung begonnen. Sie richtet sich an alle, die sich für dieses Thema interessieren und gewährt einen Einblick in den Alltag von Pflegefamilien aus dem Landkreis München und in das, was Pflegeeltern alles leisten. Sie zeigt auch, warum Vollzeit- und Bereitschaftspflege eine unverzichtbare Ressource innerhalb der Jugendpflege sind.

Am Montag, 19. September 2022, um 14 Uhr, findet im Landratsamt München am Mariahilfplatz die offizielle Eröffnung der Wanderausstellung statt.

Die Wanderausstellung kann bis 04. Oktober im Hauptgebäude, 1. OG bewundert werden.

Weitere Informationen zu der Wanderausstellung der Freunde der Kinder e. V. gibt es unter: www.freunde-der-kinder.de

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts München vom 06.09.2022

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19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021

Posted on Juli 5, 2022. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.

2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022

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Landkreis Unterallgäu führt „Auszeitfamilien“ zur Entlastung von Pflegefamilien ein

Posted on Dezember 3, 2021. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Das Landratsamt Unterallgäu teilt in seiner Pressemeldung vom 03.03.2021 mit:

Auszeit für Pflegefamilien:
Familien, die ein fremdes Kind bei sich aufgenommen haben, stehen oft vor Herausforderungen. Denn Pflegekinder sind häufig traumatisiert, leiden an psychischen Erkrankungen oder bringen Probleme aus der Herkunftsfamilie mit. Wird die Belastung der Pflegefamilien zu groß, können sie ihr Pflegekind künftig vorrübergehend in eine Auszeitfamilie geben, beschloss der Jugendhilfeausschuss. Bis zu vier Wochen und bei Bedarf auch länger wird das Kind dann dort versorgt, bevor es zurück in die Pflegefamilie kommt. Aktuell leben im Unterallgäu 75 Kinder und junge Erwachsene bei einer Pflegefamilie.

Quelle: https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung-detail-ansicht/immer-mehr-kinder-und-jugendliche-brauchen-hilfe
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Bayern: Rückblick zeigt: Mehr junge Menschen benötigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Oktober 4, 2021. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , |

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2020 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2020 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (57,7 Prozent).

Für 65 747 junge Menschen, 10 Prozent weniger gegenüber 2019, wurden im Jahr 2020 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen. Für 64 818, das entspricht einem Rückgang von 8,2 Prozent wurden Hilfen 2020 beendet und für 81 753 junge Menschen, +0,7 Prozent, dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik weiter mitteilen, erhielten von den 81 753 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 22 615 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 7 946 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt. Konkret: In 12 230 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 439 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 11 877 Buben bzw. junge Männer, was einem Anteil von 52,5 Prozent entspricht und 10 738 Mädchen bzw. junge Frauen.

18 703 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Der Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtzahl von 16 796 dieser Personengruppe zeigt eine Zunahme von 11,4 Prozent. 54,2 Prozent respektive 10 128 der Hilfeempfänger sind männlich und 8 575 weiblich.

14 739 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier ist gegenüber dem Vorjahr (14 246) eine Zunahme von 3,5 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 11 281 ambulant/teilstationär, 3 296 in einer Einrichtung und 162 bei einer Pflegeperson. 10 253 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,6 Prozent) und 4 486 weiblich.

Insgesamt wurden am Jahresende 2020 7 028 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2019 ist das mit 7 329 Jugendlichen ein Rückgang von 4,1 Prozent. Von den 7 028 jungen Menschen waren 59,8 Prozent Buben bzw. junge Männer.

7 839 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut. 2019 waren es 7 875 Personen, also 0,5 Prozent weniger. Von diesen waren 3 981 Buben bzw. junge Männer und 3 858 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.

Über alle Hilfearten hinweg waren 57,7 Prozent, absolut gesehen 47 133 und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als 34 620 Mädchen beziehungsweise junge Frauen auf Hilfen und Beratungen angewiesen.

Darüber hinaus wurden 475 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 1 943 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 252 erhielten Einzelbetreuung nach § 30 und 180 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 979 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 04.10.2021

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2022

Posted on Oktober 1, 2021. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, zum einen die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den um 2,5 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da sich der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist leicht gesunken. Im Sinne einer bürokratiearmen Lösung solle für die Unfallversicherung ebenfalls der Pauschalbetrag des Vorjahres beibehalten werden.

Die Empfehlungen bezüglich der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basieren auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden teilweise deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein stufenweise umzusetzen.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden von den meisten Bundesländern übernommen. „Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Unterstützung der Pflegefamilien gerecht werden“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-13-21_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Posted on Juni 23, 2021. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

In Bayern wurden im Jahr 2020 insgesamt 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2020 der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 417 Fällen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 342 Fälle, was einem Minus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 755) entspricht. Betroffen waren insgesamt 1 766 Jungen und 1 576 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 417 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 449 Fälle) war hier ein Rückgang von 2,2 Prozent zu verzeichnen.

2 323 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (70 Prozent), 182 in einer betreuten Wohnform (fünf Prozent) und 837 lebten bei einer geeigneten Person (25 Prozent).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 23.06.2021

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Im Jahr 2020 wurden in Bayern 551 Minderjährige adoptiert

Posted on Juni 22, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: , |

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 insgesamt 551 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (628 Adoptionen) eine Abnahme von 12,3 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 274 männlich und 277 weiblich. In 74 Prozent der Fälle adoptierte ein Stiefelternteil die Minderjährigen.

Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 551 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2019 mit 628 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Minus von 12,3 Prozent.

In 486 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit, 65 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.

Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 238 Adoptionen die größte Gruppe.

76 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (405) oder von anderen Verwandten (15 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 131 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 22.06.2021

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Im Jahr 2020 verfügten bayerische Familiengerichte in 3.077 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Juni 21, 2021. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

In 1 818 Fällen wurde die Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden

Im Laufe des Jahres 2020 wurden insgesamt 3 077 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 536 Buben und 1 541 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 818 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 in insgesamt 3 077 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 112). In 1 536 Fällen waren Jungen und in 1 541 Fällen Mädchen betroffen.

In 1 818 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 596 Fällen der vollständige und in 1 222 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.

Des Weiteren wurde in 777 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 114 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 368 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Quelle: Bayerischen Landesamts für Statistik vom 21.06.2021

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Landkreis Rosenheim unterstützt Pflegeeltern für Mehraufwand durch Homeschooling

Posted on März 17, 2021. Filed under: Bayern, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

Rosenheim – Homeschooling stellt auch für Pflegefamilien eine besondere Herausforderung dar und bedeutet einen deutlich höheren Betreuungs- und Erziehungsauswand.
Als Anerkennung für dieses Engagement zahlt der Landkreis Rosenheim Pflegeeltern einmalig 400 Euro pro aufgenommenes Kind oder Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Dieser besonderen Zahlung stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am 17. März mit einer Gegenstimme zu.

Wie Landrat Otto Lederer sagte, investieren Eltern in Zeiten des Homeschooling im Schnitt pro Tag zwischen drei und fünf Stunden in die Schulbildung ihrer Kinder. Pflegeeltern hätten zusätzlich zu ihren eigenen Kindern noch fremde Kinder mit aufgenommen, die sie ebenfalls mit großem Engagement betreuen. Diese Einmalzahlung soll eine Anerkennung für die Pflegeeltern dafür sein, sagte Lederer.

Wie Johannes Fischer, Leiter des Jugendamtes, ergänzte, käme zum zusätzlichen Betreuungsaufwand auch eine Reihe technischer Anschaffungen für die Pflegekinder, damit diese am Homeschooling teilnehmen könnten. Von der Einmalzahlung profitieren 70 Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Pflegefamilien.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 28.000 Euro.

Quelle: Pressemeldung des Landratsamt Rosenheim vom 17.03.2021

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Neues aus dem EMPOWERYOU-Projekt

Posted on Januar 18, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: |

Das Forschungsprojekt »EMPOWERYOU« hat das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Pflege- oder Adoptivfamilien oder in Jugendhilfeeinrichtungen aufwachsen, zu stärken. Insbesondere möchten wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei unterstützen, frühere belastende Erfahrungen zu bewältigen und nicht (erneut) Mobbing oder Gewalt zu erleben.
Weitere Informationen zu unserem Projekt bekommen Sie in unseren kurzen Erklärvideos www.youtube.com/channel/UC3LB3kCmKHEWIq0FvateMyw oder auf unserer Homepage www.empower-you.info

In den letzten Wochen und Monaten konnten wir bereits einige biologische Familien sowie auch Pflege- und Adoptivfamilien für eine Teilnahme an der Online-Umfrage und der Smartphone-Befragung gewinnen. Die Online-Umfrage sowie die Smartphone-Befragung wurden von mehreren Familien bereits bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen. Wir suchen jedoch weiterhin Familien, die Lust haben, das Projekt EMPOWERYOU zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung von Kindern in Fremdunterbringung zu leisten! Bei Interesse an einer Teilnahme oder bei Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail (empoweryou@uni-bielefeld.de) oder telefonisch bei uns (0521/106-4500).

Unser Programm „EMPOWER YOUTH“ für (ehemalige) Jugendliche in Fremdunterbringung ist online! Für die Pilotphase werden aktuell Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren gesucht. Mehr Infos finden Sie auf der Programmwebseite: www.empower-youth.de

Auch das EMPOWERYOU Online-Programm für Pflege- und Adoptiveltern wird im Herbst von den ersten Familien getestet. Bald können deutschlandweit Pflege- und Adoptivfamilien mit Kindern im Alter zwischen 8 und 13 Jahren an dem kostenlosen Programm teilnehmen. Zusammen mit Ihnen möchten wir herausfinden, ob das Programm Sie im Umgang mit den Bedürfnissen Ihres Kindes unterstützt und ob es Ihnen dabei hilft, Ihr Kind vor Mobbing- und Gewalterfahrungen zu schützen.

Das sagen unsere Teilnehmer*innen:

„Ja das denke ich schon, dass wir da in einem halben Jahr nochmal mitmachen, das hat uns viel Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind

„Die Studie hat uns Spaß gemacht, auch unser Sohn hat die Fragen gerne beantwortet. Wir haben es uns dafür dann abends immer schön gemütlich gemacht und die Fragen beantwortet“, teilnehmende Mutter

„Der Teil mit dem Smartphone war echt cool und hat Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind

„Durch die Fragen haben sich in unserer Familie noch weitere tolle Gespräche ergeben“, teilnehmende Mutter

„Es ist wichtig, dass solche Themen angesprochen werden, deswegen unterstützen wir die Studie gerne“, teilnehmende Mutter

Ihr EMPOWERYOU-Team

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Online-Umfrage zu Erfahrungen von Pflegefamilien mit schulunterstützenden Leistung

Posted on Dezember 1, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Schule, Thüringen | Schlagwörter: , |

Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) möchte Pflegeeltern zu ihren Erfahrungen mit schulunterstützenden Leistung befragen.

Die Teilnahme an der Online-Befragung dauert nur wenige Minuten.

Danke an alle, die mitmachen!!! https://www.soscisurvey.de/BIP_1/

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Erding schafft tageweise Betreuung zur Entlastung von Pflegefamilien

Posted on November 17, 2020. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 16.11.2020 im Artikel „Präventive Hilfe für Pflegefamilien“, dass der bayerische Landkreis Erding mit zwei Wohngruppenplätzen ein Entlastungsangebot für hochbelastete Pflegefamilien einrichtet. Damit soll eine dauerhafte Überlastung verhindert werden, die zum Abbruch eines Pflegeverhältnisses führen könnte.

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Bayern: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 erstmals auf über 8 Mrd. Euro gestiegen

Posted on November 10, 2020. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: |

2019 lagen die Ausgaben für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bei insgesamt 8 015 Millionen Euro. Nach Abzug der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben von 7 548 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war die Kindertagesbetreuung mit Ausgaben in Höhe von 5 963 Millionen Euro der größte Posten, davon entfielen 5 861 Millionen Euro auf Kindertageseinrichtungen und rund 102 Millionen Euro auf die Kindertagespflege.

Im Laufe des Jahres 2019 fielen in Bayern für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt Ausgaben in Höhe von 8 015 Millionen Euro an. Gegenüber dem Vorjahr (7 329 Millionen Euro) entspricht das einer Steigung von 9,4 Prozent. Die Nettoausgaben nach Abzug der Einnahmen lagen bei 7 548 Millionen Euro und damit 11,0 Prozent über dem Vorjahresniveau (6 795 Millionen Euro).

Von den Bruttoausgaben waren Aufwendungen für Kindertagesbetreuung mit 5 963 Millionen Euro der größte Posten. Die Ausgaben hierfür lagen 12,7 Prozent über denen des Vorjahres (5 290 Millionen Euro). Zweitgrößter Posten waren Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen. Diese lagen mit 1 355 Millionen Euro geringfügig unter dem Vorjahresniveau (1 357 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden von den Bruttoausgaben 4 394 Millionen Euro für Leistungen öffentlicher Träger und 3 620 Millionen Euro als Zuschuss an freie Träger verausgabt.

Mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben entfielen auf Oberbayern (4 659 Millionen Euro), in den weiteren Regierungsbezirken wurden zwischen 353 Millionen Euro in Oberfranken und 916 Millionen Euro in Mittelfranken ausgegeben.

Die Nettoausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen lagen 2019 bei 1 941 Millionen Euro, für Einrichtungen wurden 5 607 Millionen Euro ausgegeben. Damit wurden knapp 73 Prozent der Ausgaben für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt. Seit 2004 sind die Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen um 144 Prozent gestiegen, die Ausgaben für Einrichtungen wurden fast verachtfacht.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 10.11.2020

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Bayern: Mehr junge Menschen waren 2019 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Posted on Oktober 26, 2020. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Statistik | Schlagwörter: , , , , , , , |

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2019 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2019 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (58,5 Prozent).

Für 73 069 junge Menschen (-0,2 Prozent gegenüber 2018) wurden im Jahr 2019 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 70 580 (-1,1 Prozent) wurden Hilfen 2019 beendet und für 81 179 junge Menschen (+0,1 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 81 179 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 23 748 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 917 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt, in 12 302 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 529 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 12 838 Buben bzw. junge Männer (54,1 Prozent) und 10 910 Mädchen bzw. junge Frauen.

16 796 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (16 075) war hier eine Zunahme von gut vier Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 9 190 (54,7 Prozent) männlich und 7 606 weiblich.

14 246 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (13 782) eine Zunahme von drei Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 10 813 ambulant/teilstationär, 3 284 in einer Einrichtung und 149 bei einer Pflegeperson. 9 893 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,4 Prozent) und 4 353 weiblich.

Zudem wurden am Jahresende 2019 insgesamt 7 329 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2018 mit 8 493 Jugendlichen bedeutet dies einen Rückgang von 13,7 Prozent. Von den 7 329 jungen Menschen waren 62 Prozent Buben bzw. junge Männer.

7 875 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, 2018 waren dies 8 292 (-5,0 Prozent). Von diesen waren 3 942 Buben bzw. junge Männer und 3 933 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.

Über alle Hilfearten hinweg waren 47 493 (58,5 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als Mädchen beziehungsweise junge Frauen (33 686) auf Hilfen und Beratungen angewiesen.

Darüber hinaus wurden 617 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 2 092 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5 749 er-hielten Einzelbetreuung nach § 30 und 163 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 564 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 26.10.2020

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2021

Posted on September 24, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 33 SGB VIII bzw. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen.

Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen, die in der Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind, gedeckt werden (vgl. § 39 Abs. 2 und 4 SGB VIII).

Zur Bemessung dieser Beträge hat der Deutsche Verein bislang alljährlich Empfehlungen ausgesprochen. Er überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.09.2020 [PDF, 160 KB]

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PFAD startet Online-Umfrage zur Bereitschaftspflege

Posted on August 3, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: |

Der PFAD Bundesverband bittet aktuell in der Bereitschaftspflege tätige Pflegeeltern um Mitwirkung an einer Online-Umfrage über die bundesweit sehr unterschiedlichen Bedingungen, die Bereitschaftspflegefamilien geboten werden.

Die Beantwortung der Fragen nimmt ca. 5 Minuten in Anspruch. Die Befragung läuft bis 30.10.2020. Eine Auswertung wird in der PFAD Fachzeitschrift veröffentlicht, in der regelmäßig Themen aus der Bereitschaftspflege aufgegriffen werden.

Link zum Fragebogen: https://www.soscisurvey.de/bereitschaftspflege1_2020/
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

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Im Jahr 2019 wurden in Bayern 628 Minderjährige adoptiert

Posted on Juli 17, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: |

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2019 insgesamt 628 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (592 Adoptionen) eine Zunahme von 6,1 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 301 männlich und 327 weiblich. In 76 Prozent der Fälle adoptierte die Stiefmutter bzw. der Stiefvater die Minderjährigen.

Im Jahr 2019 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 628 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2018 mit 592 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Plus von 6,1 Prozent.

In 560 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit, 68 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.

Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 242 Adoptionen die größte Gruppe.

79 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (478) oder von anderen Verwandten (17 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 133 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 17.07.2020

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Bayern: Mehr als 19 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2019

Posted on Juli 13, 2020. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2019 insgesamt 19 522 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 793 Fällen eine akute und in 2 854 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 361 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 6 514 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2019 insgesamt 19 522 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet, ein Plus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 10 171 Jungen und 9 351 Mädchen.

2 793 Gefährdungseinschätzungen (14 Prozent) ergaben eine akute, 2 854 (15 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 361 Gefährdungseinschätzungen (38 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

Lediglich bei 6 514 Fällen (33 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (4 756) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2 168), 2 103 Fälle wurden anonym und 1 812 durch die Schule angezeigt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 13.07.2020

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Bayern: 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder im Jahr 2019

Posted on Juli 10, 2020. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

In Bayern wurden im Jahr 2019 insgesamt 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2019 in 1 449 Fällen der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 755 Fälle, was einem Minus von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 944) entspricht.

Betroffen waren insgesamt 1 990 Jungen und 1 765 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 449 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 348 Fälle) war hier ein Anstieg von 7,5 Prozent zu verzeichnen.

Von den 3 755 Maßnahmen wurden 626 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt. 55 Prozent der Betroffenen war zwischen 14 und 18 Jahre alt.

2 703 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (72 Prozent), 151 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 901 lebten bei einer geeigneten Person (24 Prozent).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten von Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 10.07.2020

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Pflege- und Adoptivkinder besichtigen Bavaria Filmstadt am 14.03.

Posted on Februar 14, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Pfad für Kinder Pflege- und Adoptivfamilien in Augsburg und Umgebung e.V veranstaltet für Kinder ab 7 Jahren und 1,20 Meter Körpergröße (Bedingung fürs 4D-Kino) am 14.03.2020 einen Tagesausflug zur Bavaria Filmstadt.

Es wartet eine Führung durch die Filmstadt, der Besuch des Filmstadt-Ateliers sowie das 4D-Kino auf die jungen Teilnehmer*innen.

nähere Informationen

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„Pflegekinder alkoholabhängiger Mütter, FAS-Syndrom“ am 16.03. in Regensburg

Posted on Februar 3, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Spohr wird am 16.03.2020 in Regensburg für die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes zum Thema „Pflegekinder alkoholabhängiger Mütter, FAS-Syndrom“ referieren.

Kinder, deren körperliches und seelisches Wohl durch den Konsum von Alkohol der Kindesmutter in der Schwangerschaft erheblich eingeschränkt ist, benötigen besondere Hilfestellung und Förderung in der Pflegefamilie. In diesem Seminar werden die Ursachen und Auswirkungen für die Kinder erörtert sowie spezifische Hilfen und Perspektiven erarbeitet.

nähere Informationen

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Irmela Wiemann bietet auch 2020 Veranstaltungen rund um das Thema Pflege- und Adoptivfamilie an.

Posted on Januar 29, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Kinder-/Jugendinfos, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , , |

Folgende für Fachkräfte, Pflege-, Adoptiveltern und Interessierte frei zugängliche Veranstaltungen/Kurse mit der Diplom-Psychologin, Psychologischen Psychotherapeutin, Familientherapeutin und Autorin Irmela Wiemann finden 2020/21 in Deutschland, Österreich und der Schweiz statt.

Nähere Informationen finden sich unter den Links zu den jeweiligen Veranstaltern bzw. sind unter den angegebenen Kontaktadressen zu erfragen.

5. Februar 2020, Köln, Landesjugendamt Rheinland:
Morgen sag ich’s. … oder übermorgen: Mit Kindern über schwierige Lebensthemen sprechen
nähere Informationen

8. Februar 2020, Köln, BAKO e.V.:
Wenn Adoptivkinder den Kinderschuhen entwachsen,
Neue Herausforderungen durch Pubertät und gesellschaftliche Anforderungen
nähere Informationen

17./18. Februar 2020, Salzburg (A), Pro Juventute:
Schreibwerkstatt, Tiefergehende Themen in der Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen  
nähere Informationen

20./21. April 2020, Güstrow, Schabernack e.V:
Pflegekindern ein zu Hause geben –  die Rolle und Aufgaben der professionellen Akteure der Jugendhilfe
naähere Informationen

5. bis 7. Mai 2020, Muttenz bei Basel (CH), Fachhochschule Nordwestschweiz:
Traumapädagogik – Pädagogischer Alltag mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen

13./14. Mai 2020, Zürich (CH), IEF:
In der Vergangenheit findest Du die Zukunft. Einführung in die Praxis der Biografiearbeit mit belasteten Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen

16./17. Juni 2020, Wil (CH), tipiti:
„Ich kann das sowieso nicht!“ Was tun bei Hilflosigkeit gegenüber Leistungsanforderungen?
nähere Informationen

25. Juni 2020, Saarbrücken, Landesinstitut für Pädagogik und Medien Saarland (LPM):
Pädagogische Arbeit mit seelisch verletzten Kindern
Katalog, Seite 392: https://www.lpm.uni-sb.de/typo3/LPM_Programmheft_2019-20.pdf

27. Juni 2020, Bernburg/Saale, Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis:
Wie viel Wahrheit braucht ein Kind?
nähere Informationen

22. August 2020, Zürich (CH), Verein Pro Kind:
Beziehung statt Erziehung, Zusammenleben in Adoptivfamilien
nähere Informationen

12. September 2020, Neubrandenburg, Volkshochschule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
Identitätsentwicklung bei Pflegekindern
nähere Informationen

15. bis 17. September 2020, Wil (CH), tipiti:
Traumapädagogik
nähere Informationen

26. September 2020, Mannheim, Adoptiv- und Pflegefamilien Mannheim e.V.:
Tagesseminar für Pflege- und Adoptiveltern
nähere Informationen

29./30. September 2020, Stuttgart, Stadt Stuttgart,
In der Vergangenheit findest du die Zukunft – Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen

21. Oktober 2020, Esslingen, fobi aktiv e. V.:
Fachtag: Tabus und Geheimnisse in der Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen Tabus und Geheimnisse in der Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen

24. Oktober 2020, Süddeutschland, BAKO e.V.:
Wenn Adoptivkinder den Kinderschuhen entwachsen,
Neue Herausforderungen durch Pubertät und gesellschaftliche Anforderungen
nähere Informationen

16./17. November 2020, Zürich (CH), IEF:
Was ist denn nur mit Paula und Philipp los?
nähere Informationen

28./29. November 2020, Wien (A), Kinder sind Zukunft: Adoptiv- und Pflegeeltern mit Kindern aus aller Welt,
nähere Informationen

29./30. Januar 2021, Innsbruck (A), Wir sind Familie: Adoptiv- und Pflegekinder in Familien
Wenn Kinder großwerden – Familiendynamiken, Schule, Freundschaften,
Kontakt: barbara.mangweth@i-med.ac.at

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LV Bayern: Gruppenarbeitstreffen und Mitgliederversammlung am 20.03. in Ingolstadt

Posted on Januar 9, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Das XXI. Bayerische Gruppen-Arbeitstreffen (GAT) des PFAD FÜR KINDER Landesverbandes Bayern e.V. wird am 20.03.2020 in Ingolstadt abgehalten. Neben dem Austausch der Gruppenansprechpartner und Vereinsvorstände wird u.a. ein Vortrag zum Thema „Mediation mit Pflege- und Herkunftsfamilien zur gelingenden Förderung und Entwicklung von Pflegekindern“ von Wolfgang Pladt angeboten.

Im Anschluss an die Tagung findet die Mitgliederversammlung des Landesverbandes statt.

nähere Informationen

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Landkreis Miltenberg geht neue Wege zur Gewinnung von Pflegeeltern

Posted on Dezember 3, 2019. Filed under: Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Wie im Jugendhilfeausschuss am Montag bekannt wurde, will der Landkreis Miltenberg mit einer Werbekampagne mehr Pflegeeltern gewinnen. Zurzeit leben im Landkreis 52 Kinder in 46 Pflegefamilien, die Zahl der Pflegeeltern reicht aber bei weitem nicht aus.

Christian Lieb und Alexandra Meister (Kinderpflegedienst) listeten ihre Bemühungen auf, über Presseartikel, Bücherausstellungen, Broschüren, Infoständen und Anschreiben geeignete Pflegepersonen zu gewinnen. Nun wolle man durch professionalisierte Werbung versuchen, neue Wege zu gehen. So habe man nicht nur ein neues Logo im modernen, attraktiven Design entwickeln lassen, vor allem im Internet wolle man nun dem geänderten Medienverhalten der Menschen Rechnung tragen. Onlinebanner etwa und Online-Werbung sollen Interessierte auf die Landratsamtsseite leiten. Eine neue Broschüre soll Nutzer von Printprodukten ansprechen. Im nächsten Jahr soll ein Film über Pflegefamilien mehr Menschen dazu animieren, Pflegekinder aufzunehmen.

Quelle: Landratsamt Miltenberg vom 02.12.2019

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Basisinformationen zu Jungen Volljährigen und Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Posted on November 5, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , |

Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat eine Publikation mit kurzen Basisinformationen herausgebracht. Hier werden rechtliche Grundlagen dargestellt, Zuständigkeiten aufgezeigt und hilfreiche Tipps im Rahmen der notwendigen Verwaltungsverfahren gegeben. Zu jedem Thema gibt es Verweise auf weiterführende Informationen.

Die Broschüre richtet sich an junge Geflüchtete ebenso wie an Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive.

Broschüre zu rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten mit hilfreiche Tipps für das Verwaltungsverfahren

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Bayern: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe stiegen auch 2018 – 7,3 Milliarden Euro verausgabt

Posted on November 5, 2019. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: |

Mehr als zwei Drittel der Ausgaben entfallen auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

2018 wurden in Bayern insgesamt 7 329 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben von rund 6 795 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entfielen von den Bruttoausgaben 5 290 Millionen Euro auf die Kindertagesbetreuung, davon 5 198 Millionen auf Kindertageseinrichtungen und knapp 92 Millionen auf den Bereich der Kindertagespflege.

In Bayern wurden im Laufe des Jahres 2018 insgesamt 7 329 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt, was gegenüber dem Vorjahr (7 163 Millionen Euro) einem Plus von 2,3 Prozent entspricht. Nach Abzug der Einnahmen lagen die Nettoausgaben mit 6 795 Millionen Euro 2,4 Prozent über denen des Vorjahres (6 633 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden von den Bruttoaus- gaben 4 178 Millionen Euro für Leistungen öffentlicher Träger und 3 151 Millionen Euro als Zuschuss an freie Träger verausgabt.

Von den Bruttoausgaben waren 5 290 Millionen Euro für Kindertagesbetreuung der größte Posten und lag 3,5 Prozent über denen des Vorjahres (5 110 Millionen Euro).

Pressemitteilung

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Filmpremiere DIE RÜDEN – Premiere am 25.10. in Hof

Posted on Oktober 19, 2019. Filed under: Bayern, Veranstaltungen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Der Oscar-nominierte Film „Systemsprenger“ (wir berichteten) ist derzeit in aller Munde und hat die Problematik der betroffenen Kinder und Familien einer breiten Bevölkerung ins Bewusstsein gerückt.

Nun wird ein neuer Film, DIE RÜDEN, das Thema fortführen und von vier ehemaligen Systemsprengern, heute erwachsenen, gewaltbereiten Männern erzählen. Sabine Winterfeldt und Connie Walther haben sieben Jahre an diesem Projekt mit ehemaligen Gewaltstraftätern, einer engagierten Hundetrainerin und drei hochgradig bissigen Hunde gearbeitet. Die Hunde bilden für die jungen Männer eine Art Kommunikations-Brücke. Durch die Spiegelung mit den beeindruckenden Hunden kommen die Männer auf bemerkenswerte Weise in Kontakt mit ihrem eigenen Aggressionsverhalten.

Am 25. Oktober 2019 hat DIE RÜDEN Premiere bei den internationalen Filmtagen in Hof. Dieser Film soll auch außerhalb der klassischen Filmwelt einen wertvollen Diskurs über Aggression und Gewalt, jenseits von Ethnie und Nationalität, anregen.

Die Website www.dierueden-derfilm.de bietet neben dem Trailer eine Menge Hintergrundinformationen zu den Macher*Innen und dem Konzept. Das Team bietet an, Filmaufführungen zu begleiten und anschließend ins Gespräch mit dem Publikum zu kommen.

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Autorenlesung mit Doris Fery am 23.10. in Lichtenfels

Posted on Oktober 12, 2019. Filed under: Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, Veranstaltungen |

Das Jugendamt Lichtenfels lädt interessierte Bürger*innen am 23.10.2019 um 19 Uhr in die ehemalige Synagoge in Lichtenfels ein. Dort wird die erfahrene Pflegemutter Doris Fery aus ihrem Buch „Gesucht! Pflegefamilien“ lesen und zusammen mit Fachkräften des Pflegekinderdienstes für Fragen und Informationen zur kurz-, mittel- oder langfristigen Aufnahme eines Pflegekindes zur Verfügung stehen.

nähere Informationen

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020

Posted on September 18, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

Das Präsidiums des Deutschen Vereins hat am 11. September 2019 Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020 verabschiedet.

Bezug nehmend auf die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge für das Jahr 2019 sowie auf die im Jahr 2007 veröffentlichten weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege spricht sich der Deutsche Verein für folgende Anpassungen aus:

  • Die Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie für materielle Aufwendungen sind den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen.
  • Die Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung empfiehlt der Deutsche Verein entsprechend des gesunkenen Mindestversicherungsbeitrages anzupassen.
  • Die Erstattungsbeiträge für die Rentenversicherung empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben.

Die Empfehlungen richten sich vor allem an Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an öffentliche Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der finanziellen Unterstützung von Pflegefamilien, auch mit dem Ziel der Förderung ihres Engagements und der Anerkennung ihrer Leistungen für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen sowie für unsere Gesellschaft.

zu den ausführlichen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2020 (pdf)

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Seminar „Umgang um jeden Preis?“ am 12.10.

Posted on September 17, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Pflege- und Adoptivfamilien in Augsburg und Umgebung e. V. veranstaltet am 12.10.19 das Seminar „Umgang um jeden Preis“.

Bei diesem Vortrag wird es einerseits um die Auswirkung häuslicher Gewalt bei Kindern gehen und andererseits darum, wie Umgangskontakte so gestaltet werden können, damit sie für alle Beteiligten gedeihlich verlaufen.

Referent: Alexander Korittko, Diplom-Sozialarbeiter, Paar- und Familientherapeut, Systemischer Lehrtherapeut und Systemischer Lehrsupervisor (DGSF), bis 2013 tätig in einer kommunalen Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstelle.

Weitere Informationen und Anmeldung

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Neue Anlaufstelle im Deutschen FASD Kompetenzzentrum Bayern

Posted on September 2, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Forschung, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie | Schlagwörter: , , , |

Eine neue Anlaufstelle im Deutschen FASD KOMPETENZZENTRUM Bayern wurde Mitte Juli in München eröffnet.

Haupt-Ziel des Projektes Deutsches FASD KOMPETENZZENTRUM Bayern ist die Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit FASD (in Ergänzung zur Diagnostik im iSPZ Hauner).

Im Rahmen des Projektes Deutsches FASD KOMPETENZZENTRUM Bayern wird die erste interdisziplinäre, multiprofessionelle, wissenschaftlich begleitete Anlaufstelle (mit Kinderneurologie, Psychologie und Pädagogik) sowohl für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit FASD als auch für Fachkräfte, die Kinder oder Jugendliche mit FASD betreuen, etabliert – in München für Bayern, als Pilotprojekt für Deutschland.

Ziele des Projektes sind weiterhin die Bestimmung von nicht erfüllten Bedarfen im Bereich FASD aus Sicht sowohl der betroffenen Familien als auch der FASD-Experten, die wissenschaftliche Evaluation von Interventionsmaßnahmen, die Bestimmung notwendiger Netzwerkstrukturen sowie die Entwicklung von transferierbaren Versorgungspfaden.

Verhinderung von Stigmatisierung, wertungsfreier Wissenstransfer und niederschwellige Unterstützung sind zentrale Intentionen des Projektes.

nähere Informationen

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PFAD-Adoptionstag am 26.10. in Augsburg – Unterschiedliche Familienkulturen, unterschiedliche Entwicklung des Adoptivkindes

Posted on August 26, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fortbildung, PFAD Verband, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

In diesem Jahr findet der PFAD Adoptionstag am 26.10.2019 in Augsburg zum Thema „Unterschiedliche Familienkulturen, unterschiedliche Entwicklung des Adoptivkindes“ statt.

Welchen Einfluss hat die Familienkultur auf die Entwicklung eines Kindes? Was passiert im Kopf des Kindes, wenn die Familienkultur sehr verletzend oder stressig für das Kind war? Was heißt das für die Adoptivfamilie? Welche Maßnahmen können dem Kind helfen und der Familie?
Diese und weitere Fragen sollen im Vortrag und im gemeinsamen Austausch diskutiert werden.

ANMELDUNG bitte bis spätestens 13. Oktober 2019

Veransatltungsflyer

Die Tagung wird veranstaltet vom PFAD Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V.

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Kinderarmut: Paritätische Studie belegt wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland

Posted on August 4, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rechtliches, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stellungnahmen, Thüringen | Schlagwörter: , , , |

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes

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Mehr als 18 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2018

Posted on Juli 16, 2019. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Bei knapp einem Drittel der Fälle wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2018 insgesamt 18784 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 3121 Fällen eine akute und in 2974 eine latente Kindeswohlgefährdung vor.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 3121 Fällen eine akute und in 2974 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 6760 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 5929 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik betrafen von den insgesamt 18784 gemeldeten Kindeswohlgefährdungen 9665 Jungen und 9119 Mädchen.

3121 Gefährdungseinschätzungen (17 Prozent) ergaben eine akute, 2974 (16 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 6760 Gefährdungseinschätzungen (36 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

Lediglich bei 5 929 Fällen (31 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (3981) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2308 Meldungen), 1856 Fälle wurden anonym und 1853 durch die Schule angezeigt.

Quelle: statistik.sachsen-anhalt.de
Vollständige Pressemitteilung

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Neues Konzept „Pflege plus“ in Nürnberg – Infoveranstaltung am 18.07.

Posted on Juli 14, 2019. Filed under: Bayern, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Mit dem neuen Konzept „Pflege plus“ will das Jugendamt Nürnberg inobhutgenommenen Kleinkindern, die ohnehin in der Regel schon viel durchgemacht haben, unnötige Wechsel ersparen.

Darüber und über die Hintergründe, weshalb die Herausnahmen so stark angestiegen sind und deshalb Pflegefamilien fehlen, berichtet der Artikel „Jugendamt muss immer häufiger Kinder aus Familien holen“ vom 10.07.2019 auf nordbayern.de.

Das Jugendamt in Nürnberg informiert am Donnerstag, 18. Juli, ab 19 Uhr im Kinder- und Jugendhilfezentrum in der Reutersbrunnenstraße 34, 90429 Nürnberg alle Interessierten über das Konzept „Pflege plus“. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

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„Mein Kind wird flügge! Pflege- und Adoptivkinder auf dem Weg ins Erwachsenenleben“ am 28.09. in Rosenheim

Posted on Juli 12, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Der Verein PFAD FÜR KINDER Pflege- und Adoptivfamilien in Stadt- und Landkreis Rosenheim e.V. lädt am 28.09.2019 zum Fachtag „Mein Kind wird flügge! Pflege- und Adoptivkinder auf dem Weg ins Erwachsenenleben“ nach Rosenheim ein.

Bildung ist ein wichtiger Grundstock für das Leben, den Pflege- und Adoptiveltern ihren Kindern und Jugendlichen mitgeben möchten. Sie sollen die Chance haben ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Für die Begleitung durch das Schulleben und die Ausbildung ist es oft notwendig, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es ist besser frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Am Fachtag werden Möglichkeiten der Unterstützung vorgestellt und über Veränderungen zum 18. Lebensjahr informiert.
Als Referenten wurden zwei Referent*innen gewonnen, die aus ihrer Arbeit mit Jugendlichen berichten und ihre Angebote vorstellen. Unter dem Motto „Wir schaffen Chancen“ unterstützt die „pro Arbeit Rosenheim“ junge Menschen auf dem Weg durch das Schulleben bis hinein in die Berufsausbildung
Am Nachmittag stellt die „junge Arbeit“ ihre Angebote für Jugendliche vor, die besondere Hilfen benötigen, um eine Arbeit oder Ausbildung zu finden.

Bei Bedarf und um beiden Elternteilen die Teilnahme am Fachtag zu ermöglichen wird eine kostenlose Betreuung für Kinder bis 14 Jahre angeboten.

zum Veranstaltungsflyer

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PFAD Augsburg bietet vom 02.-06.09. Ferienfreizeit im Zillertal an

Posted on Juli 12, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Es sind noch einige Plätze frei bei der Ferienwoche, die PFAD FÜR KINDER Augsburg e.V. für 15 Kinder vom 02.-06.09.2019 im Zillertal anbietet.

Am 24.07. um 18.30 Uhr gibt es dazu einen Informationsabend zum Kennenlernen gedacht und damit die Kinder ihre Wünsche äußern können.

nähere Informationen

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3944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Posted on Juli 11, 2019. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Rechtliches, Tagespflege | Schlagwörter: , , |

Überforderung der Eltern/eines Elternteils stellte dabei mit 1348 Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 den häufigsten Anlass dar.

In Bayern wurden im Jahr 2018 insgesamt 3944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 56 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war 2018 die Überforderung der Eltern/eines Elternteils der häufigste Anlass (1348 Fällen).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3944 Fälle, was einem Minus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr (4421) entspricht.

Betroffen waren insgesamt 2210 Jungen und 1734 Mädchen.

Der häufigste Grund für Schutzmaßnahmen (1348 Fälle) war die Überforderung der Eltern/eines Elternteils.

Der zweithäufigste Anlass (1094 Fälle) war die unbegleitete Einreise Minderjähriger aus dem Ausland. Im Vergleich zum Vorjahr (1653 Fälle) war hier ein Rückgang von 34 Prozent zu verzeichnen.

Von den 3944 Maßnahmen wurden 557 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 3387 Fällen lag eine Gefährdung vor. 59 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.

2917 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (74 Prozent), 173 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 854 lebten bei einer geeigneten Person (22 Prozent).

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
Graphik: Vorläufige Schutzmaßnahmen in den Regierungsbezirken Bayerns 2017 und 2018

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Im Jahr 2018 wurden in Bayern 592 Minderjährige adoptiert – Knapp dreiviertel davon von einem Stiefelternteil

Posted on Juli 11, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Jugendhilfe | Schlagwörter: , , |

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2018 insgesamt 592 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (577 Adoptionen) eine Zunahme von 2,6 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 300 männlich und 292 weiblich. In 74 Prozent der Fälle adoptierte die Stiefmutter bzw. der Stiefvater die Minderjährigen.

Im Jahr 2018 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 592 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2017 mit 577 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Plus von 2,6 Prozent.

In 510 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatangehörigkeit, 82 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.

Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 221 Adoptionen die größte Gruppe.

77 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (438) oder von anderen Verwandten (16 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 138 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik

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Landkreis Mühldorf setzt auf Pflegeelternwerbung auf Semmeltüten

Posted on Juni 25, 2019. Filed under: Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

logoIm oberbayerischen Landkreis Mühldorf hat das Jugendamt in einer Bäckerei einen Kooperationspartner für die Suche nach PflegeelternbewerberInnen gefunden. Die Aufforderung „Werden Sie Pflegeeltern.“ wurde auf die Brötchentüte gedruckt.

Über die Aktion berichtet der Artikel „Pflegeeltern gesucht: Wer Semmeln kauft, könnte ein Kandidat sein“ am 25.06.2019 auf ovb-online.de.

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Im Jahr 2018 verfügten bayerische Familiengerichte in 2.824 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Juni 25, 2019. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , , |

logoIm Laufe des Jahres 2018 wurden insgesamt 2 824 gerichtliche Maßnahmen eines
Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des
Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 405 Buben und 1 419 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 636 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2018 in insgesamt 2 824 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 466). In 1 405 Fällen waren Jungen und in 1 419 Fällen Mädchen betroffen.

In 1 636 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 545 Fällen der vollständige und in 1 091 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.

Des Weiteren wurde in 682 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 145 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 361 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 25.06.2019

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Bayern „Pflegefamilien gesucht: zu wenige Eltern bereit zur Aufnahme“

Posted on April 28, 2019. Filed under: Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

logoFocus.de veröffentlicht am 28.04.2019 im Artikel „Pflegefamilien gesucht: zu wenige Eltern bereit zur Aufnahme“ eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei bayerischen Jugendämtern.

In Bayern werden immer mehr Pflegeeltern gesucht. Die Zahl der Pflegekinder nimmt vielerorts zu (…). Besonders in vielen Städten sinke zugleich die Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen.“ Häufig versuchen Städte deshalb, Pflegekinder in den umliegenden Landkreisen unterzubringen.

Der Trend in Bayern beunruhigt Monika Görres, stellvertretende Vorsitzende beim Pfad für Kinder, dem Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern: „Die Zahl der Kinder, die eine Familie brauchen, nimmt zu, die Zahl der Pflegeeltern verändert sich und nimmt im städtischen Bereich wohl eher ab.

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„In vielen Bundesländern gibt es zu wenig Pflegefamilien“

Posted on April 28, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stellungnahmen, Thüringen | Schlagwörter: , |

logoboysens-medien.de berichtet am 28.04.2019 im Artikel „In vielen Bundesländern gibt es zu wenig Pflegefamilien“ von der deutschlandweit prekären Bewerbersituation um Pflegekinder.

Als Ursachen werden u.a. der angespannte Wohnungsmarkt und die häufige Berufstätigkeit beider Elternteile genannt.

Zum Thema äußerten sich auch Monika Görres, stellvertretende Vorsitzende des PFAD FÜR KINDER Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern sowie Dr. Carmen Thiele vom PFAD Bundesverband, der Verbesserungsbedarf in der sozialen Absicherung von Pflegefamilien sieht:

„Zu nennen wäre da beispielsweise Altersvorsorge. Ein weiteres großes Thema ist die Frage der Regulierung von Schäden, die Pflegekinder in der Pflegefamilie verursachen. Hier greift die Haftpflichtversicherung meistens nicht.“

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PFAD Musterschreiben an Rentenversicherung bewährt sich!

Posted on April 25, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Fachkräfte, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , |

logoDie ersten Adoptiv- und Pflegeeltern, die mit dem Musterantrag des PFAD Bundesverbandes e.V. die Anrechnung ihrer Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bei ihrem Rentenversicherungsträger klären ließen, haben positive Bescheide erhalten.

Die Leistungen aus der Mütterrente werden nun ihnen und nicht den leiblichen Eltern zugerechnet.

Das Engagement von PFAD und seine Informationskampagne zur Klärung der Rentenkonten hat sich also schon für viele gelohnt!

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Informieren Sie die Politik über Ihre Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familiengericht

Posted on April 19, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Fachkräfte, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |

logoMit dem Ziel der Verbesserung der Unterstützung von Eltern und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen findet momentan ein Reformprozess der Kinder- und Jugendhilfe statt. Damit darin auch die Erfahrungen Betroffener mit der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familiengericht berücksichtigt werden können, sammelt und sichtet eine unabhängige wissenschaftliche Anlaufstelle beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz vom 25. April bis zum 30. Juni 2019 Fälle Betroffener.

Sie können sich ab dem 25. April 2019 an folgende Adresse wenden und vertraulich über Ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht berichten:

Kinderschutzverläufe
Postfach 2511
55015 Mainz
Telefon: 06131 2492274
Mo/Fr: 09:00 – 11:00 Uhr
Di/Mi/Do: 16:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: forschung@kinderschutzverlaeufe.de
Homepage: www.kinderschutzverlaeufe.de

Die wissenschaftliche Anlaufstelle wird Ihren Bericht zusammen mit weiteren Erfahrungsberichten von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, von deren Vertrauenspersonen sowie auch von Pflegeltern und von Fachkräften gemeinsam mit einem Kreis unabhängiger Expertinnen und Experten genau betrachten und dabei der Frage nachgehen, welche Veränderungen in den Regelungen zu Kinderschutzverfahren beim Jugendamt und beim Familiengericht notwendig sind.

Zur Klarstellung und um nicht falsche Erwartungen zu wecken, wird darauf hingewiesen, dass die wissenschaftliche Anlaufstelle keinen Beschwerden in Einzelfällen nachgehen kann. Aufgabe der wissenschaftlichen Anlaufstelle ist es umso mehr, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf der Grundlage der Berichte von Betroffenen Hinweise zu geben, welche Änderungen im deutschen Kinderschutzsystem angegangen werden müssen.

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Familienseminar „Kinder zweier Familien“ vom 11.-13.10. in Bayreuth

Posted on April 10, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fortbildung, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoDas 4. Herbstseminar des Ortsvereins PFAD für Kinder – Nürnberg/Fürth und Umgebung e.V. für Pflege- und Adoptivfamilien findet vom 11.-13.10. in Bayreuth statt.

Dipl. Pädagoge Jörg Mühleck wird zum Thema „Kinder zweier Familien“ über Pflegefamilien und Herkunftsfamilien aus systemischer und bindungstheoretischer Sicht referieren. Gleichzeitig wird für die Kinder eine qualifizierte Betreuung angeboten.

Anmeldeschluss ist bereits am 26.05.2019.

Interessierte Familien erhalten nächere Informationen von Frau Siegert: siegert@pfad-n-fue.de

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