Archive for Juli 2015

Seminar für Adoptivbewerber/Innen im oder nach dem Verfahren ab 31.08. in Hamburg

Posted on Juli 31, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fortbildung, Hamburg, PFAD Verband, Veranstaltungen |

Ein Seminar für Adoptivbewerber/innen im oder nach dem Verfahren bietet Freunde der Kinder e.V., der PFAD Landesverband Hamburg, am 31.08., 07.09., 14.09. und 21.09.2015 jeweils ab 19.30 Uhr an.

Für Adoptivbewerber tauchen viele Fragen auf. Im Rahmen des Seminars wird es den Teilnehmer/innen ermöglicht, miteinander und mit erfahrenen Adoptiveltern und einer erwachsenen Adoptierten über diese Fragen zu sprechen und Antworten zu finden.

  • 31.08.2014 Was bedeutet Elternschaft für mich?
  • 07.09.2014 Was kommt da auf uns zu ? Wohin bewegen wir uns ?
  • 14.09.2014 Kinder mit Risikobelastung
  • 21.09.2014 Wie ist es, adoptiert zu sein?

Bitte Sonderprospekt anfordern bei:

Freunde der Kinder e.V.
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Familien im Pflege- und Adoptivbereich
Fuhlsbüttler Str. 769, 22337 Hamburg
info@freunde-der-kinder.de
Telefon: 040 / 59 49 00 (Mo. bis Do. 10 bis 13 Uhr)

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Fall „Yagmur“: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Jugendamtsmitarbeiter ein

Posted on Juli 31, 2015. Filed under: Fachkräfte, Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Durch Verfügung vom 21. Juli 2015 hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Ermittlungsverfahren gegen die mit der Betreuung der Familie des dreijährigen Mädchens Yagmur befassten Mitarbeiter Hamburger Jugendämter mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Yagmur war am 18. Dezember 2013 mutmaßlich durch massive körperliche Misshandlungen ihrer Mutter getötet worden, während der Vater seine Tochter trotz Wissens um die Misshandlungen nicht hiervor geschützt hatte. Das Landgericht Hamburg hat die Mutter des Kindes am 25. November 2014 wegen Mordes in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist aufgrund der Revision der Angeklagten nicht rechtskräftig. Die durch das Landgericht gegen den Vater des Mädchens wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener verhängte Freiheitstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist rechtskräftig.

Eine Strafbarkeit der fallzuständigen Mitarbeiter Hamburger Jugendämter, denen fahrlässige Tötung durch Unterlassen, fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht im Zusammenhang mit dem Tod Yagmurs vorgeworfen worden war, konnte nicht festgestellt werden.

Die Auswertung und rechtliche Prüfung des umfangreichen Aktenmaterials hat zwar ergeben, dass zwei Jugendamtsmitarbeitern objektive Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Einschätzung der Gefährdungslage für Yagmur vorzuwerfen sind. Weitere Voraussetzung strafbaren fahrlässigen Unterlassens ist jedoch unter anderem, dass ein pflichtgemäßes Handeln der Jugendamtsmitarbeiter die Verletzungen und den Tod Yagmurs verhindert hätte. Dies konnte nicht hinreichend sicher festgestellt werden. Da die Verursachung früherer, zum Teil schwerer Verletzungen des Kindes durch die Eltern damals nicht sicher nachgewiesen werden konnte, wäre eine Rückkehr Yagmurs zu ihren Eltern bis zum Herbst/Winter 2013 nach einer fehlerhaften Gefährdungseinschätzung Anfang Mai 2013 auch bei Unterstellung pflichtgemäßen Handelns möglich gewesen. Hinsichtlich einer im November 2013 unterlassenen erneuten Einschätzung des Gefährdungsrisikos für das Kind kann ebenfalls nicht angenommen werden, dass der Tod von Yagmur durch die in Betracht gekommenen Maßnahmen des Jugendamtes oder des Familiengerichtes sicher verhindert worden wäre. Yagmur wäre möglicherweise auch bei pflichtgemäßem Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter im Haushalt der Eltern misshandelt und getötet worden.

Quelle: Pressemitteilung der Oberstaatsanwältin Nana Frombach vom 21.07.2015

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Rheinland-Pfalz: 187 Adoptionen im Jahr 2014

Posted on Juli 30, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Publikationen, Rheinland-Pfalz | Schlagwörter: |

Im Jahr 2014 wurden in Rheinland-Pfalz 187 Kinder und Jugendliche adoptiert. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems 16 mehr als ein Jahr zuvor. Ungeachtet der Zunahme zum Vorjahr ist mittelfristig ein deutlich rückläufiger Trend der Adoptionszahlen zu verzeichnen; so wurden im Jahr 2004 noch 252 Minderjährige als eigene Kinder angenommen, Mitte der 1990er-Jahre waren es sogar noch deutlich mehr als 400 Jungen und Mädchen. Die aktuelle Zunahme gegenüber dem Jahr 2013 liegt alleine darin begründet, dass im Berichtsjahr 2014 erstmals neben den Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen sowie der freien Träger der Jugendhilfe auch anerkannte Auslandsvermittlungsstellen zur Statistik melden. Blieben diese Meldungen unberücksichtigt, wäre auch 2014 ein Rückgang der Adoptionen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen gewesen.

In 110 Fällen erfolgten die Adoptionen durch den Stiefvater, die Stiefmutter oder durch Verwandte und damit in einem für das Kind vertrauten Umfeld. Familienfremde Paare oder Personen adoptierten 77 Kinder.

Von den adoptierten 103 Jungen und 84 Mädchen waren 95 jünger als sechs Jahre, 73 von ihnen hatten das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter 16 Kinder, die noch kein Jahr alt waren. Annähernd 30 Prozent der adoptierten Kinder und Jugendlichen hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Von den abgebenden Eltern bzw. sorgeberechtigten Elternteilen waren 101 ledig, 43 geschieden. Insgesamt 18 Kinder wurden von verheirateten bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Eltern bzw. Sorgeberechtigten zur Adoption freigegeben. Bei vier Adoptierten war der abgebende Elternteil verwitwet, ein Kind war Vollwaise. In 20 Fällen war der Familienstand der abgebenden Person unbekannt.

Ende 2014 waren zudem 84 Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege untergebracht. Diese beginnt mit dem Tag, an dem die künftigen Adoptiveltern das Adoptivkind in ihren Haushalt aufnehmen. Sie endet mit dem Tag, an dem das Familiengericht die Adoption ausspricht.

Insgesamt 29 Kinder und Jugendliche waren Ende 2014 bei den Adoptionsvermittlungsstellen zur Adoption vorgemerkt. Den Vermittlungsstellen lagen insgesamt 492 Bewerbungen von Ehepaaren und Einzelpersonen vor. Damit kamen rechnerisch 17 Bewerbungen auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind. Die Zahl der in der Statistik nachgewiesenen Adoptionsbewerbungen ist gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen. In den Jahren 2011 bis 2013 waren jeweils rund 300 Adoptionswillige bei den hierfür zuständigen Stellen vorgemerkt gewesen. Auch diese Zunahme liegt darin begründet, dass im Jahr 2014 erstmals zusätzlich anerkannte Auslandsvermittlungsstellen zur Statistik meldeten. Ohne Berücksichtigung dieser Fälle wäre die Zahl der vorgemerkten Adoptionsbewerbungen wie auch die Zahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen erneut rückläufig gewesen.


Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz vom 29.07.2015

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Rheinland-Pfalz: 187 Adoptionen im Jahr 2014 – Annähernd vier von zehn Kinder unter drei Jahre alt

Posted on Juli 29, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Rheinland-Pfalz | Schlagwörter: |

Im Jahr 2014 wurden in Rheinland-Pfalz 187 Kinder und Jugendliche adoptiert. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems 16 mehr als ein Jahr zuvor. Ungeachtet der Zunahme zum Vorjahr ist mittelfristig ein deutlich rückläufiger Trend der Adoptionszahlen zu verzeichnen; so wurden im Jahr 2004 noch 252 Minderjährige als eigene Kinder angenommen, Mitte der 1990er-Jahre waren es sogar noch deutlich mehr als 400 Jungen und Mädchen. Die aktuelle Zunahme gegenüber dem Jahr 2013 liegt alleine darin begründet, dass im Berichtsjahr 2014 erstmals neben den Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen sowie der freien Träger der Jugendhilfe auch anerkannte Auslandsvermittlungsstellen zur Statistik melden. Blieben diese Meldungen unberücksichtigt, wäre auch 2014 ein Rückgang der Adoptionen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen gewesen.

In 110 Fällen erfolgten die Adoptionen durch den Stiefvater, die Stiefmutter oder durch Verwandte und damit in einem für das Kind vertrauten Umfeld. Familienfremde Paare oder Personen adoptierten 77 Kinder.

Von den adoptierten 103 Jungen und 84 Mädchen waren 95 jünger als sechs Jahre, 73 von ihnen hatten das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter 16 Kinder, die noch kein Jahr alt waren. Annähernd 30 Prozent der adoptierten Kinder und Jugendlichen hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Von den abgebenden Eltern bzw. sorgeberechtigten Elternteilen waren 101 ledig, 43 geschieden. Insgesamt 18 Kinder wurden von verheirateten bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Eltern bzw. Sorgeberechtigten zur Adoption freigegeben. Bei vier Adoptierten war der abgebende Elternteil verwitwet, ein Kind war Vollwaise. In 20 Fällen war der Familienstand der abgebenden Person unbekannt.

Ende 2014 waren zudem 84 Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege untergebracht. Diese beginnt mit dem Tag, an dem die künftigen Adoptiveltern das Adoptivkind in ihren Haushalt aufnehmen. Sie endet mit dem Tag, an dem das Familiengericht die Adoption ausspricht.

Insgesamt 29 Kinder und Jugendliche waren Ende 2014 bei den Adoptionsvermittlungsstellen zur Adoption vorgemerkt. Den Vermittlungsstellen lagen insgesamt 492 Bewerbungen von Ehepaaren und Einzelpersonen vor. Damit kamen rechnerisch 17 Bewerbungen auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind. Die Zahl der in der Statistik nachgewiesenen Adoptionsbewerbungen ist gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen. In den Jahren 2011 bis 2013 waren jeweils rund 300 Adoptionswillige bei den hierfür zuständigen Stellen vorgemerkt gewesen. Auch diese Zunahme liegt darin begründet, dass im Jahr 2014 erstmals zusätzlich anerkannte Auslandsvermittlungsstellen zur Statistik meldeten. Ohne Berücksichtigung dieser Fälle wäre die Zahl der vorgemerkten Adoptionsbewerbungen wie auch die Zahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen erneut rückläufig gewesen.

Die Angaben zu den im Laufe eines Kalenderjahres rechtskräftig erfolgten Adoptionen sowie zu den jeweils am 31. Dezember vorgemerkten Adoptionsbewerbungen und in Adoptionspflege untergebrachten Kinder liefern die Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen sowie der freien Träger der Jugendhilfe einmal jährlich. Seit dem Berichtsjahr 2014 melden erstmals auch zentrale Auslandsvermittlungsstellen Daten zu dieser Statistik. Infolge dessen sind die für 2014 ausgewiesenen Zahlen nicht unmittelbar mit den Vorjahreswerten vergleichbar.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz vom 29.07.2015

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Pflegefamilienverbände formulieren Reformbedarf in der Pflegekinderhilfe

Posted on Juli 28, 2015. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen |

Das Dialogforum Pflegekinderhilfe – Initiative zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe (wir berichteten) hat den Runden Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände zu Expertengesprächen eingeladen. Die Verbände PFAD Bundesverband e.V., Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und AGENDAPflegefamilien sehen folgenden Reformbedarf:

Reformbedarf in der Pflegekinderhilfe
Erfordernisse aus der Perspektive der Pflegefamilienverbände

Kontinuität für Pflegekinder

  • Die Lebensgeschichte von Pflegekindern muss als Ganzes erfahrbar bleiben. Häufige Wechsel durch Verschieben von sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit sind zu vermeiden bzw. in ihren Auswirkungen zu begrenzen. „Wir fordern: Pflegekinder brauchen eine rechtliche Absicherung des dauerhaften Verbleibens in ihrer sozialen Familie, unabhängig davon, ob nach Jahren die Erziehungsfähigkeit ihrer Eltern sich verändert hat“ (siehe Positionspapier des Runden Tisches der Pflege- und Adoptivfamilienverbände vom November 2014).
  • Nachdem ein Kind einmal die Genehmigung zum Verbleib in seiner sozialen Familie erhalten hat, darf dieses nicht von Fachkräften in jedem Hilfeplangespräch neu infrage gestellt werden. Die Sicherung von Beziehungskontinuität muss durch Einführung einer zivilrechtlichen Absicherung der auf Dauer angelegten Lebensperspektive umgesetzt werden (analog zum § 37 SGB VIII – siehe „Rechts- und sozialpolitische Forderungen zur Umsetzung kontinuitätssichernder Strukturen und Verfahren im Pflegekinderwesen“ von Professor Dr. Ludwig Salgo und Professor Dr. Dr. h.c. Gisela Zenz). Die neu gewachsenen Bindungen zwischen einem Pflegekind und seiner Pflegefamilie sind zu schützen, sie genießen ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz.
  • Pflegeeltern müssen in allen Verfahren, die das Pflegekind betreffen, Beteiligtenstatus bekommen.
  • Kinder haben das Recht auf Kenntnis ihrer Wurzeln. Pflegekinder haben das Recht auf Kontakt mit ihren biologischen Eltern. Daraus resultiert aber nicht die Pflicht, die Wünsche ihrer Eltern nach Umgangskontakten zu befriedigen. Umgangskontakte müssen immer aus der Perspektive des Kindes (einschließlich Perspektivplanung) bewertet werden. Die Jugendhilfe hat auch eine Beratungsaufgabe nach § 18 Absatz 3, insbesondere Satz 2 und 3 – Diese Aufgabe ist stärker außerhalb (und in Vorbereitung) der Hilfeplangespräche zu nutzen, um die Basis für einvernehmliche Umgangskontakte herzustellen.
  • Biologische Eltern haben weiterhin ein Recht auf Beratung (HzE) durch die Jugendhilfe, damit sie ihr Kind in der sozialen Familie aufwachsen lassen können.

Rechtsanspruch auf Jugendhilfe auch für Kinder mit Behinderungen

  • Kein Verschiebebahnhof, wenn im Verlauf der Hilfe festgestellt wird, dass Kinder auch geistig oder körperlich behindert sind. (Passiert aktuell in Hessen und Bayern)
  • Beratungsanspruch der Pflegeeltern bei Hilfen nach SGB XII (analog zu § 37 SGB VIII)

Soziale Sicherheit für Pflegekinder und Pflegeeltern

  • Haftpflichtversicherung für Pflegekinder
  • Aktuell gibt es keine verbindliche Regelung zur Absicherung von Schäden, die durch Pflegekinder verursacht werden. So können Schadenersatzansprüche die Zukunftsperspektiven von Kindern belasten oder sogar konträr zur Hilfezielstellung wirken.
  • Gestaltung von Übergängen junger Erwachsener in die Behindertenhilfe, ohne gravierende Schlechterstellung (Unterhalt und Betreuungsanspruch)
  • Anpassen der Leistungsansprüche (Unterhalt und Erziehung) bei Hilfen nach SGB XII in Familienpflege.
  • Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht (siehe Forderung von PFAD – Mütterrente)
  • Anheben der Alterssicherung (§ 39 SGB VIII) auf ein Niveau, das mindestens einen monatlichen Rentenbetrag von 25 Euro pro Kind (analog zu einem Entgeltpunkt bei der Rentenversicherung) erreicht.

Zeitliche Befristung von Bereitschaftspflege

  • Beschleunigungsgebot für Gutachten und Ähnliches, Bereitschaftspflege (als unsicherer Lebensort) darf nicht länger als unbedingt nötig dauern.
  • Zusammenarbeitsgebot von Jugendhilfe und Familiengericht
  • Kinder binden sich an kontinuierlich verfügbare Bezugspersonen. Diese zeitliche Dimension ist bei allen Hilfeplanungen zu berücksichtigen.

Konsequente Einhaltung der bundesgesetzlichen Vorgaben SGB VIII, BGB, …

  • Wunsch- und Wahlrecht der Pflegeeltern in Bezug auf Beratung und Unterstützung nach § 37
  • Hilfe für Junge Volljährige (§ 41) darf nicht von der Kassenlage der Kommune abhängig sein.
  • Überprüfen des Einkommensbegriffs im SGB VIII
    Aktuell wird im § 93 Absatz 1 Satz 1 formuliert: „Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert…“ Krankenkassen, insbesondere die Technikerkrankenkasse (und auch Urteile vor dem Sozialgericht) beziehen sich auf diese Formulierung bei der Anrechnung von Erziehungsgeld und teilweise sogar Pflegegeld als Einkommen.)
  • Eine familiengerichtliche Entscheidung zu Umgängen darf kein Kind zu Umgängen unter Anwendung von Gewalt verpflichten (FamFG § 90, Absatz 2).
  • Ausreichend und qualifizierte Fachkräfte als Qualitätsstandard für freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe (Fallzahlen als Mindeststandard?)

Zusammenarbeitsgebot von Vormündern mit Pflegeeltern

  • Fortbildung von Vormündern/Pflegern zu Pflegekinderhilfe
  • Gemeinsame Fallwerkstätten/Expertenworkshops von Pflegeeltern und Vormündern zur Entwicklung von Rollenklarheit und Kooperation (Siehe Punkt 1 des Positionspapiers des Runden Tisch vom April 2015).
  • Ehrenamtliche Vormundschaft von Pflegeeltern: „Insbesondere die zu sozialen Eltern gewordenen Pflegeeltern sind in der Regel geeignet die Vormundschaft für das auf Dauer bei ihnen lebende Kind zu übernehmen. Die Bindungen des Kindes müssen bei der Auswahl des Vormundes berücksichtigt werden. Wenn das Kind längere Zeit in Vollzeitpflege lebt und die Pflegefamilie zu seinem Lebensmittelpunkt geworden ist, kann prinzipiell von einer Eignung der Pflegeeltern als Vormund ausgegangen werden. Stellvertretend für viele andere OLG Urteile wird auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin v. 17.04.2001 1 8 UF 6804 hingewiesen, in dessen Urteilsbegründung ausdrücklich klargestellt wird, dass die Vormundschaft am besten ihren Sinn erfüllt, wenn das Kind (Mündel) erlebt, dass die Person, die ihn täglich erzieht, auch rechtlich befugt ist, ihn zu erziehen.“ (Vormundschaft für Pflegekinder, Positionspapier des Runden Tisch der Pflege- und Adoptivfamilienverbände April 2015)

Selbsthilfe als kollektives Gedächtnis der Pflegekinderhilfe kommunal fördern (auch finanziell)

  • Selbsthilfe (im Bereich der Pflegekinderhilfe) in den Jugendhilfeausschüssen verankern
  • Pflegeeltern haben das Recht über lokale Selbsthilfeorganisationen der Pflege- und Adoptivfamilien (bzw. Landesorganisationen) informiert zu werden.

Finanzielle Entlastung der Kommunen

  • Fonds aus Landes- oder/und Bundesmitteln, um Hilfen zur Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgaben mitzufinanzieren.
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Jugendhilfe in Hamburg 2014: Vernachlässigung häufigster Grund für Kindeswohlgefährdung

Posted on Juli 28, 2015. Filed under: Forschung, Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2014 haben die Jugendämter in Hamburg 1 002 Kindeswohlgefährdungen festgestellt. In drei Vierteln der Fälle fanden sich Anzeichen für Vernachlässigung, so das Statistikamt Nord. Bei 15 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen gab es Hinweise auf körperliche Misshandlungen. Psychische Misshandlungen waren bei 14 Prozent und sexuelle Gewalt bei fünf Prozent Ursache der Gefährdung (Mehrfachangaben pro Fall möglich).

In 52 Prozent der Fälle wurde eine eindeutige Gefährdung des Kindeswohls ermittelt („akute Gefährdung“) und bei 48 Prozent war eine Gefährdung nicht auszuschließen („latente Gefährdung“).

Mit Abstand am häufigsten (65 Prozent) meldeten Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaft die Gefährdung. Weitere Hinweise gingen anonym (zehn Prozent) oder von Kindertagesstätten und Schulen (acht Prozent) ein.

Insgesamt schlossen die Jugendämter 1 801 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung ab. Dazu machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation. In 56 Prozent aller Verdachtsfälle (1 002 Verfahren) wurde tatsächlich eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei 22 Prozent (396 jungen Menschen) lag keine Kindeswohlgefährdung vor, es bestand aber dennoch Hilfebedarf. Bei weiteren 22 Prozent aller abgeschlossenen Gefährdungseinschätzungen (403 Fälle) erwies sich der anfängliche Verdacht auf Kindeswohlgefährdung als unbegründet.

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein vom 28.07.2015

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Beitrag “Zuhause auf Zeit – Wenn Kinder in Pflegefamilien leben” online

Posted on Juli 25, 2015. Filed under: Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Die Radio-Sendung “Zuhause auf Zeit – Wenn Kinder in Pflegefamilien leben” des Deutschlandsfunks vom 24.07.2015 ist online nachhörbar. Eine Teilnehmerin der Expertenrunde war die stellvertretende Vorsitzende des PFAD Bundesverbandes, Angela Rupp.

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Forum Bereitschaftspflege II/2015 am 12.09. in Frankfurt/Main

Posted on Juli 24, 2015. Filed under: Jugendhilfe |

„Sprich mit mir!“ – Alters- und situationsgerechte Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen in der Bereitschaftspflege heißt das Seminar, das vom IVA-Institut am 12.09. in Frankfurt/Main sowohl für Bereitschaftspflegeeltern als auch für Fachkräfte angeboten wird.

nähere Informationen

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NRW: 2,5 Prozent mehr Sorgerechtsentziehungen im Jahr 2014

Posted on Juli 24, 2015. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen | Schlagwörter: , |

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2014 wurden 4 628 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,5 Prozent mehr Maßnahmen als ein Jahr zuvor (2013: 4 513). Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ordneten die Gerichte in 2 350 Fällen den vollständigen und in 2 278 Fällen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Bei einem teilweisen Entzug wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.

In 1 510 Fällen – also bei etwa jeder dritten Maßnahme – wurde im Jahr 2014 das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen; 2013 hatte es 1 420 Übertragungen auf das Jugendamt gegeben.

Im Jahr 2014 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen außerdem 28 368 Sorgeerklärungen; das waren 6,2 Prozent mehr als 2013 (damals: 26 703). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Die elterliche Sorge kann den Eltern – auf Grundlage einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung – auch ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen werden. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 BGB). (IT.NRW)

Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 24.07.2015

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Im Jahr 2014 wurden in NRW 5,7 Prozent weniger Kinder und Jugendliche adoptiert

Posted on Juli 24, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Forschung, Nordrhein-Westfalen | Schlagwörter: |

Düsseldorf (IT.NRW). 2014 wurden in Nordrhein-Westfalen 867 Kinder und Jugendliche adoptiert (421 Jungen und 446 Mädchen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wurden damit 52 Kinder und Jugendliche weniger adoptiert als im Jahr 2013 (damals: 919 Adoptionen). 36,2 Prozent (314) der adoptierten Kinder waren jünger als drei Jahre und 39,4 Prozent (342) waren zwischen drei und elf Jahren alt.

515 (59,4 Prozent) aller Adoptionen erfolgten durch einen neuen Partner des leiblichen Elternteils (Stiefvater/Stiefmutter). 15 Kinder wurden von Verwandten und 337 Kinder von nicht verwandten Personen angenommen.
Graphik als Datentabelle

Ende 2014 waren in Nordrhein-Westfalen 244 Mädchen und Jungen zur Adoption vorgemerkt; ihnen gegenüber standen zum gleichen Zeitpunkt 1 599 bei den Adoptionsvermittlungsstellen gemeldete Bewerber, die ein Kind adoptieren wollten. Ende des vergangenen Jahres befanden sich 406 junge Menschen in der sog. „Adoptionspflege”; diese bietet den zukünftigen Eltern und dem Kind die Möglichkeit einer gegenseitigen Probephase. (IT.NRW)

Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 22.07.2015

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„Herkunftsfamilie – Kind – Pflegefamilie: Gute Kooperation gelingt nicht von alleine“ am 22.09. in Siegen

Posted on Juli 24, 2015. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Wie können Herkunftsfamilie und Pflegefamilie zum Wohle ihres Kindes zusammenarbeiten?
Was können Soziale Dienste leisten, damit eine Kooperation gelingt und Pflegekinder sich gut entwickeln?
Und wie kann die Kooperation gestaltet werden, wenn es eine Perspektive zur Rückkehr des Kindes gibt?

Mit diesen Fragen möchte sich die Forschungsgruppe Pflegekinder im Rahmen eines Fachtages an der Universität Siegen auseinandersetzen und lädt hierzu interessierte Fachkräfte und Pflegeeltern ein!

Das Programm umfasst mehrere Plenumsvorträge, unter anderem einen Ergebnisbericht aus dem europäischen Projekt „FALEFOS“ (Familienlernen in Pflegefamilien), sowie Gelegenheiten, um die angesprochenen Themen untereinander zu diskutieren.

Anmeldeschluss ist der 07.09.

nähere Informationen

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PFAD-Fachinfo zum Bundeskinderschutzgesetz: Evaluation – Fragen zur Pflegekinderhilfe

Posted on Juli 23, 2015. Filed under: Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet am 13.08. ein erneutes Gespräch zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetz statt. Dazu läd das Referat „Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe“ den PFAD Bundesverband e.V. als einen der Fachverbände der Kinder-, Jugend- und Familienverbände ein. PFAD positioniert sich erneut für die Sicherung der Kontinuität der Lebensbedingungen von Pflegekindern:

Bundeskinderschutzgesetz: Evaluation – Fragen zur Pflegekinderhilfe

Für die Verbände der Pflege- und Adoptivfamilien ist die Sicherung der Kontinuität der Lebensbedingungen von Pflegekindern als ein Thema des Kinderschutzes zu begreifen.

Mit den Veränderungen in den §§ 37 und 86c sowie der Anwendung des Wunsch und Wahlrechtes auf den Beratungsanspruch von Pflegeeltern die Weichen in die richtige Richtung gestellt wurden. Doch alte eingefahrene Wege erweisen sich als sehr stabil.

Entsprechend der geltenden Zuständigkeitsregelung zu Kindern, die dauerhaft in neuen Familien leben, liegt die „Fallzuständigkeit und Fallverantwortung“ beim kommunalen Fachdienst am Lebensort der Pflegefamilie. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass dies ein Pflegekinderdienst ist. Die Einbindung der Pflegekinderdienste, die das Pflegekind und seine Lebensgeschichte kennen sollten, bleibt nach wie vor ein offenes und problematisches Thema.

Die vorrangige Leistungsverpflichtung der Jugendhilfe am Lebensort des Kindes muss gestärkt werden, um zu verhindern, dass über die Klärung der „Zuständigkeit“ Pflegefamilien solange hingehalten werden, bis ihnen die Luft ausgeht oder sie aufgeben. Insbesondere im Bereich der Verwandtenpflege sowie auch zwischen Jugendhilfe und Behindertenhilfe lässt sich dies häufig beobachten.

Die Jugendhilfe ist eine kommunale Aufgabe, so bleibt die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen das Hauptproblem. Auf der Ebene der einzelnen Länder wie auch auf Bundesebene besteht Handlungsbedarf zur besseren Verteilung der Kosten. Im Bereich der Kindertagespflege war es möglich, dass der Bund sich an Kosten beteiligt. Es sind aktuell Ideen gefragt, den Kommunen gute Arbeit in der Jugendhilfe finanziell zu ermöglichen.

Die extreme Heterogenität des Leistungsprofils zwischen den Bundesländern und auch zwischen den Kommunen der einzelnen Länder lässt daran zweifeln, ob die Mindestmaßstäbe eines Bundesgesetzes wirklich noch gelten.

Fachlich gute Arbeit in der Jugendhilfe braucht personelle und strukturelle Rahmenbedingungen. Sozialpädagogische Fachkräfte können nicht unbegrenzt Fälle übernehmen. Die verpflichtende Einführung einer Fallobergrenze für die sozialpädagogischen Fachkräfte ist überfällig (im Vormundschaftsbereich war es auch möglich)!

→ zur pdf-Version der Fachinfo

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Radio-Tipp: „Zuhause auf Zeit – Wenn Kinder in Pflegefamilien leben“ am 24.07.

Posted on Juli 22, 2015. Filed under: PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

Der Deutschlandfunk sendet in der Reihe „Lebenszeit“ am 24.07. von 10.10 Uhr bis 11.30 Uhr die Sendung „Zuhause auf Zeit – Wenn Kinder in Pflegefamilien leben. Als Expertin nimmt die stellvertretende Vorsitzende des PFAD Bundesverbandes, Angela Rupp, teil:

Es ist meistens eine schwierige Entscheidung und sie hat weitreichende Folgen: Wenn das Kindeswohl bei den leiblichen Eltern gefährdet ist, sucht das Jugendamt nach geeigneten Pflegefamilien. Rund 65.000 Kinder und Jugendliche leben hierzulande in einer Pflegefamilie, die Hälfte von Ihnen ist jünger als sechs Jahre.

Den Eltern ihr Kind zu nehmen und in eine Pflegefamilie zu geben, ist eine richterliche Entscheidung und für alle Beteiligten eine Herausforderung. Nicht nur für die Herkunftsfamilie, sondern auch für die Pflegefamilie, die nun die Verantwortung für ein ihnen zunächst fremdes Kind übernimmt. Vielleicht ist es traumatisiert,  gesundheitlich beeinträchtigt oder sogar unwiderruflich in seiner psychischen oder körperlichen Entwicklung gestört. Dann wird das Familienleben mitunter zu einem emotionalen Kraftakt. Oder das Pflegekind lebt sich trotz vieler Belastungen wunderbar in sein neues Zuhause ein und muss die Pflegefamilie dennoch wieder verlassen. Für beide Seiten ist das oft eine niederschmetternde Erfahrung. Gründe gibt es viele, warum es nicht immer gelingt, Pflegekindern die nötige Sicherheit zu geben, die sie brauchen, um geliebt, geschützt und gefördert aufwachsen zu können.

Wie sieht der Alltag in Pflegefamilien aus, die kurzzeitig oder dauerhaft für ein Pflegekind zum Zuhause werden? Welche Unterstützungen brauchen Pflegefamilien? Wie kann Herkunftsfamilien geholfen werden, damit das Kindeswohl nicht gefährdet wird?

Darüber wird mit ExpertInnen und Betroffenen diskutieren. Auch die ZuhörerInnen können sich an der Sendung beteiligen: Unter der kostenlosen Telefonnummer 00800 44 64 44 64 oder per mail an lebenszeit@deutschlandfunk.de:

Studiogäste:

  • Angela Rupp, Pflegemutter und stellv. Vorstandssitzende des PFAD (Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.)
  • Daniela Reimer, Wissenschaftlerin im Bereich Pflegekinderwesen am Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) an der Universität Siegen
  • Dirk Franzmann, Leiter des Bereichs Adoption und Pflegekinderdienst beim Jugendamt Duisburg
  • und eine junge Frau, die in einer Pflegefamilie aufgewachsen ist.
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Studie: Mehr als 20.000 vom System „entkoppelte“ Jugendliche

Posted on Juli 22, 2015. Filed under: Erziehungsstellen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

Die meisten Jugendlichen können den Übergang ins Erwachsenenalter nutzen, um ihren Bildungsweg einzuschlagen und Freiwilligendienste oder Praktika einzulegen, während jedoch eine Gruppe von ihnen scheitert: die sogenannten „entkoppelten Jugendlichen“. Sie drohen sowohl aus dem Bildungssystem und der Erwerbsarbeit, als auch aus allen Hilfestrukturen herauszufallen. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern Schätzungen zufolge inzwischen bereits um mehr als 20.000 junge Menschen, die nach Wahrnehmung der Fachkräfte aus dem Jugendbereich unter zunehmenden seelischen und psychosozialen Störungen leiden. Dies ergab eine heute veröffentlichte Studie des Deutschen Jugendinstituts im Auftrag der Vodafone Stiftung Deutschland.

„Niemandem kann gleichgültig sein, dass so viele Jugendliche in einer so schwierigen Lage sind, und wir hoffen die Studie hilft der Bundesregierung bei der Verbesserung der Jugendhilfe, die sie sich ja für diese Legislaturperiode vorgenommen hat“, so Stiftungsgeschäftsführer Dr. Mark Speich. Die Studie zeigt, an welchen Punkten des Lebensverlaufs der Jugendlichen die Weichen oft falsch gestellt werden und wie die Jugendhilfe dort verstärkt werden sollte. Die damit verbundenen Kosten wären auch gesamt-gesellschaftlich gesehen eine gute Investition, denn laut der Studie zeigen bereits früher durchgeführte wissenschaftliche Berechnungen: Für jeden im Rahmen der Jugendhilfe ausgegebenen Euro werden im weiteren Lebensverlauf das Dreifache an Mitteln entweder an staatlichen Ausgaben eingespart oder durch Steuer- und Wertschöpfung Einnahmen zusätzlich erzielt.

Früherkennung von Risikolagen muss verbessert werden
Zu den in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen, zählt unter anderem eine noch bessere Früherkennung von Risikolagen. Schließlich kommen viele der betroffenen Jugendlichen aus stark belasteten Familien, in denen sie emotionale Vernachlässigung, Verwahrlosung und Gewalt erlebt haben, wovon die Jugendhilfe erst zu spät erfahren hat. Um dem vorzubeugen, sollten beispielsweise Lehrer in ihrer Aus- und Fortbildung noch stärker hierfür sensibilisiert werden, und an allen Schulen sollte es eine angemessene Schulsozialarbeit geben sowie einen direkten Ansprechpartner beim Jugendamt für problematische Fälle.

Unbürokratischere und effektivere Hilfestrukturen nötig
Wenn die Jugendlichen einmal in den staatlichen Hilfestrukturen sind, sollten diese so unbürokratisch und effektiv wie möglich gestaltet werden. Bisher arbeiten die zuständigen Behörden in der Regel nach ihren standardisierten Vorgaben, die jedoch den besonders brüchigen Lebensläufen und komplexen Problemlagen der „entkoppelten Jugendlichen“ nicht gerecht werden (können). Deshalb sollten für diese Jugendlichen künftig alle Angebote gebündelt werden, so dass sie nicht mit zu vielen Ansprechpartnern und Antragsverfahren konfrontiert, sondern aus einer Hand betreut werden, wobei auch Sozial- und Berufspädagogen ebenso wie Psychologen für sie bereitstehen sollten. Diese Angebote sollten besonders niedrigschwellig sein sowie eine individuelleren Beratung und Begleitung der Jugendlichen vorsehen – etwa in Form von Übergangslotsen, um ihren Weg in die Selbständigkeit vorzubereiten.

Jugendliche brauchen oft Unterstützung über das 18. Lebensjahr hinaus
Ein besonderes Problem zeigt sich schließlich, wenn die Jugendlichen volljährig werden. Viele von ihnen wachsen in der Obhut der Jugendhilfe – beispielsweise in einem Heim – auf und werden mit Beginn ihres 18. Lebensjahres in die formalrechtliche Selbständigkeit und somit auch in eine eigene Wohnung entlassen, die vom Jobcenter finanziert wird. Aus Sicht der Jugendlichen ist dies zwar zunächst verlockend, aber häufig zeigt sich, dass sie einfach noch nicht die persönliche Reife haben, um mit dieser neuen Freiheit zurechtzukommen. Sie geraten dann oft in finanzielle Schwierigkeiten, Alkohol- und Drogenprobleme und driften ab in die „falschen Kreise“. Dies blockiert auch eine erfolgversprechende Schul- und Berufsausbildung der Jugendlichen sowie ihre gesamte weitere Entwicklung. Mit anderen Worten: Ausgerechnet die jungen Menschen, die eine besonders schwere Kindheit und Jugend hinter sich haben, werden ausgerechnet in einer Lebensphase, in der sie für negative Einflüsse besonders anfällig sind, aus dem Jugendhilfesystem herausgedrängt und den neuen Anforderungen von „Erwachsenenwelt“, Bildung und Arbeitsmarkt ausgesetzt. Deshalb ist hier die Gefahr des Scheiterns besonders groß. Besser wäre es also, diesen jungen Menschen – durch eine längere sozialpädagogische Begleitung und Betreuung – die nötige Stabilität zu bieten, um sich gesund zu entwickeln und sich auf ihren schulischen und beruflichen Werdegang zu konzentrieren. „Laut deutschem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist dies bereits heute möglich, wird aber in der Praxis zu selten angewandt, weil dies von den Kommunen finanziert werden muss, die ja unter hohem Kostendruck stehen. Deshalb muss dringend bei der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sichergestellt werden, dass die Städte und Gemeinden hierfür künftig das nötige Geld bekommen“, so Markus Seidel von der Kinderhilfsorganisation Off Road Kids.

Aus Sicht des DStGB müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es sollte eine Anlaufstelle für alle jungen Menschen an einem Ort geben, an dem die Unterstützungsstrukturen aus allen Rechtskreisen gebündelt zusammenlaufen.
  • In ländlichen Regionen müssen geeignete Alternativen angeboten werden, zum Beispiel virtuelle Konferenzen, gemeinsame Sprechstunden an Schulen, Info-Busse oder Fahrdienste.
  • Im Rahmen der Maßnahmen sollten Kooperationen zwischen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Unternehmen und Hochschulen, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig und systematisch in der Berufs- und Studienorientierung unterstützen, angeregt werden. Die Schulen sind zwingend in die gemeinsame Arbeit einzubinden. Gegebenenfalls sollten die Länder in ihren Schulgesetzen die Schulen zu einer Kooperation auch nach Erfüllung der Schulpflicht verpflichten.
  • Örtliche Betriebe sind als Lernorte und damit als Partner im Übergang Schule – Arbeitswelt unverzichtbar. Auf der institutionellen Ebene ist dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf gemeinsam und eigenständig agieren können. Es sollte keine neue „Behörde“ geschaffen werden. Notwendig ist aber die Prüfung, ob datenschutzrechtliche Regelungen und Verfahren eine effektive Bereitstellung trägerübergreifender und koordinierter Hilfen behindern.
  • Die von den weiterhin selbständigen Institutionen der unterschiedlichen Rechtskreise zur Verfügung gestellten Finanzmittel sollten in einem gemeinsamen Finanzpool zusammengeführt werden, damit die Fachkräfte über ein eigenes Budget verfügen.

Die Infografiken der Studie finden Sie hier

Quelle: Vodafone Stiftung Deutschland vom 11.06.2015

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Hilfen für junge Volljährige und Übergangsbegleitung – Dieser Zug endet hier. Thank you for travelling with deutsche Jugendhilfe

Posted on Juli 21, 2015. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Die neue Jugendhilfe-aktuell des LWL-Landesjugendamtes Westfalen ist mit dem Schwerpunktthema: Hilfen für junge Volljährige und Übergangsbegleitung – Dieser Zug endet hier. Thank you for travelling with deutsche Jugendhilfe erschienen. Sie enthält folgende Beiträge:

  • Einführung: Ein Zug nimmt Fahrt auf!
  • Erwachsen werden ohne öffentliche Verantwortung? – Hilfen für junge Volljährige und Care Leaver im Blick
  • Wie viel Jugend lässt die Jugendhilfe zu? … das Beispiel: Care Leaver
  • Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen – Befunde der Kinder- und Jugendhilfestatistik für Nordrhein-Westfalen
  • Care Leaver auf dem Weg in ein eigenständiges Leben – Übergänge aus stationären Erziehungshilfen kreativ denken und begleiten
  • Aufbau von Kompetenzen einer selbstständigen Lebensführung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Hilfe für junge Volljährige
  • Bildungschancen für Care Leaver sichern!
  • Fliegen müssen ohne flügge zu sein? – Wenn Pflegekinder volljährig werden
  • Thank you for travelling with Deutsche Jugendhilfe – Ein Erfahrungsbericht von Careleavern
  • Wie lassen wir uns an der Verselbstständigung junger Menschen beteiligen?
  • Rechtliche Betreuung ist keine „Entwicklungshilfe“ – Junge Erwachsene zwischen Jugendhilfe und rechtlicher Betreuung
  • Rezension: Jugendhilfe – und dann? Zur Gestaltung der Übergänge junger Erwachsener aus stationären Erziehungshilfen

Darüber hinaus gibt es wie immer aktuelle Informationen aus allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe.

zum Download

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Urteil: Vernachlässigung einer der Testamentsvollstreckung unterliegenden Erbschaft bei der Heranziehung zum jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag

Posted on Juli 21, 2015. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Eine Erbschaft, über die der Erbe wegen einer vom Erblasser verfügten Testamentsvollstreckung nicht in angemessener Zeit nach Gewährung jugendhilferechtlicher Leistungen verfügen darf, ist bei der Erhebung des Kostenbeitrags zu diesen Leistungen nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin bezog mit Vollendung ihres 18. Lebensjahres von April 2010 bis April 2012 in drei Bewilligungsabschnitten Hilfe für junge Volljährige in Form der Heimerziehung nach dem Kinder- und Jugendhilferecht. Zu den Kosten dieser Maßnahme wurde sie durch Kostenbeitragsbescheid i. H. v. rund 98 000 € herangezogen. Bei der Ermittlung dieses Betrags berücksichtigte die Beklagte eine Erbschaft der Klägerin aus dem Jahre 2006, für die bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres im April 2017 Testamentsvollstreckung angeordnet worden war, als verwertbares Vermögen. Widerspruch und Klage blieben erfolglos. Auf die Berufung der Klägerin hob das Oberverwaltungsgericht den Kostenbeitragsbescheid auf.

Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Bei der bis April 2017 der Testamentsvollstreckung unterliegenden Erbschaft der Klägerin handelt es sich nicht um „verwertbares Vermögen“ im Sinne der jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsvorschriften. Deshalb durfte die Erbschaft bei der Heranziehung der Klägerin zu den Kosten der ihr gewährten Heimerziehung nicht berücksichtigt werden. Der Begriff der Verwertbarkeit enthält eine zeitliche Komponente i. d. S., dass die Verwertung des Vermögens in angemessener, also absehbarer Zeit möglich sein muss. Dies ist grundsätzlich nur anzunehmen, wenn der wirtschaftliche Wert der Vermögensgegenstände in der Zeit, für die die jugendhilferechtliche Leistung bewilligt wurde, realisiert werden kann. Wenn – wie hier – das Verwertungshindernis nach dem Ende des Bewilligungszeitraums wegfällt und konkret feststeht, wann dies der Fall ist, kann ausnahmsweise auch dieses Vermögen verwertbares Vermögen darstellen. Ob der bis dahin verstreichende Zeitraum als angemessen anzusehen ist, ist ausschließlich nach zeitlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Unabhängig davon, ob allein auf die Dauer des Bewilligungszeitraums oder auf das Verhältnis zwischen dieser und dem Zeitraum zwischen dem Beginn des Bewilligungszeitraums und dem Eintritt der Verwertbarkeit abgestellt wird, kann hier nicht von einer Verwertbarkeit in angemessener Zeit ausgegangen werden.

BVerwG 5 C 12.14 – Urteil vom 25. Juni 2015

Vorinstanzen:
OVG Koblenz 7 A 11246/13 – Urteil vom 24. Juni 2014
VG Trier 2 K 392/13.TR – Urteil vom 14. November 2013

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015

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Landkreis Spree-Neiße erhöht Kostenbeitrag für die Pflege und Erziehung

Posted on Juli 20, 2015. Filed under: Brandenburg, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Im Landkreis Spree-Neiße soll das Erziehungsgeld für Pflegekinder ab 2016 von monatlich 220 Euro auf 237 Euro erhöht werden. Darüber berichtet die Lausutzer Rundschau am 20.07.2015 im Artikel „Entscheidung über mehr Geld für Pflegefamilien vertagt“.

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PFAD-Familienfreizeit auf Burg Thallichtenberg am 18.–20.09.

Posted on Juli 18, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Rheinland-Pfalz, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Der Landesverband PfAd für Kinder Rheinland-Pfalz e.V. lädt vom 18.–20.09. zu einem abwechslungsreichen Wochenende für Gross und Klein auf der romantischen Burg Thallichtenberg bei Kusel ein.

Wir lernen das Leben in vergangenen Zeiten in der Burg und im Freilichtmuseum Bad Sobernheim kennen. Der Besuch eines Barfusspfads wird ein besonderes Erlebnis werden. An den beiden Abenden gibt es in gemütlicher Runde genug Zeit für Gespräche und Austausch. Für die Kinder findet eine Betreuung mit Turnier statt. Wir freuen uns auch auf Gäste aus anderen Bundesländern, Kostenbeteiligung für Erwachsene 80 Euro. Info und Anmeldung bei:

PFAD fuer Kinder, Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Rheinland-Pfalz e.V.
Dr. med. Johannes Rupp, Siedlerstrasse 21, 76865 Rohrbach, Tel. 06349 1020, johannes.rupp@t-online.de

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Erstes Urteil zum Thema Mütterrente

Posted on Juli 18, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Der Tagesspiegel berichtet im Artikel „Keine Mütterrente für behindertes Pflegekind“ vom 17.07.2015 über das aktuelle Urteil des Berliner Sozialgerichts (Az: S 17 R 473/15), das bekräftigt, dass das Rentenrecht keine Ausnahmen zur Mütterrentenregelung vorsieht. In jedem Fall seinen Eltern, die Kinder nach ihrem 12. Lebensmonat aufnahmen, von der 2014 eingeführten Mütterrente ausgeschlossen.

zur Pressemitteilung des Berliner Sozialgerichtes: Erstes Urteil zur Mütterrente – Keine Rentenerhöhung für Erziehung von behindertem Pflegekind, das erst im Alter von 14 Monaten aufgenommen wurde

Der PFAD Bundesverband setzt sich dafür ein, dass auch die Erziehungsleistungen der Adoptiv- und Pflegemütter anerkannt werden, die ältere Kinder aufnahmen und deshalb oft auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichten mussten. nähere Informationen

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Vorläufige Inobhutnahmezahlen von unbegleiteten Minderjährigen 2014

Posted on Juli 17, 2015. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Der Bundesfachverband UMF erhebt jährlich die Inobhutnahmezahlen bei Jugendämtern auf kommunaler und auf Landesebene. Eine vorläufige Auswertung der Erhebung zu Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen im Jahr 2014 liegt nun vor. Demnach ist die Zahl gegenüber den Vorjahren um etwa 45% auf 10.321 gestiegen.

zur Auswertung der Inobhutnahmezahlen 2014

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Empowerment-Workshop „Schwarze Kids stark machen!“ am 16.-18.10.15 in Hübingen

Posted on Juli 16, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Empowerment-Workshop „Schwarze Kids stark machen!“
Ein Workshop für Kinder und Eltern  am 16.-18.10.15 im Familienferiendorf Hübingen
Durchgeführt vom Verein Help a child e.V.

„Wie kann ich mein Kind darin unterstützen, eine gesunde, starke und selbstbewusste Identität als Schwarze/r innerhalb einer weißen Mehrheitsgesellschaft zu entwickeln?“
„Welche Rolle spielt die Hautfarbe für die Entwicklung meines Kindes und für unsere Eltern-Kind-Beziehung?“
„Was genau ist Rassismus? Habe ich oder mein Kind diesen schon erlebt und wie gehe ich mit Menschen in meiner eigenen Familie, im Freundeskreis oder im Umfeld meines Kindes um, die sich meinem Kind gegenüber unterschwellig oder offensiv rassistisch äußern?“
Sie stellen sich genau diese Fragen und möchten sich darauf vorbereiten, ihr Kind zu stärken? Im geschützten Rahmen bietet dieser Workshop die Möglichkeit, sich mit diesen und vielen anderen Fragen auseinanderzusetzen. Unter professioneller Begleitung sollen zudem Strategien zur Stärkung Ihres Kindes und zur Beziehung zum Kind erarbeitet und bewusst gemacht, sowie positive Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Referentin: Tupoka Ogette
Afrodeutsche, Mutter, Expertin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Trainerin für interkulturelle Kompetenz, pro-Diversity und anti-Rassismus, www.tupokaogette.de

Parallel zum Elternseminar findet ein Empowerment-Workshop für Kinder statt.
„Sich in einer neuen Umgebung zu befinden, ist herausfordernd für alle Kinder. Wenn diese Umgebung die Identitätsentwicklung herausfordert, brauchen Kinder einen „sicheren Raum“, um über ihre Gedanken und Ängste reden zu können, vorurteilsfreie Bestätigung darüber zu erhalten, wer sie sind und wer sie sein können. Diesen Raum bietet ein „Empowerment-Workshop“. In diesem Workshop stehen die Themen Stärkung und Selbststärkung im Zentrum.
Der Workshop wird von T. Vicky Germain und Jonathan Aikins gestalten. Vicky, ist eine Haitianische-Amerikanische Empowerment-Trainerin und interkulturelle Erziehungspädagogin. Sie arbeitet als Empowerment und Anti-Rassismus Trainerin so wie als Englisch Lehrerin für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Jonathan, ist Schwarzer Deutscher, Empowerment- Trainer, Schauspieler und Hip Hop Aktivist. Er arbeitet als Schauspieler in dem Schwarzen deutschen Theater Ensemble „Label Noir“ und als Empowerment Trainer für Schwarze Kinder in Deutschland.
Der Eltern- und Kinder-Empowerment-Workshop werden inhaltlich aufeinander abgestimmt, so dass Erkenntnisse aus dem Kinderworkshop in den Erwachsenenworkshop einfließen und bearbeitet werden können.

Der Workshop kostet pro Erwachsene  210,00 € und pro Kind 210,00 €  zzgl. Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Familienferiendorf Hübingen.
Anmeldung und weitere Informationen unter: s.silbernagel@helpachild.de
Tel.:  02630 / 956866-0

Nähere Informationen auch direkt im Familienferiendorf: 06439- 92 00 40 | www.ffd-huebingen.de

Veranstaltungsflyer

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6. Bundestagung der IGfH-Fachgruppe Erziehungsstellen/Pflegefamilien am 14.-16.04.2016 in Köln

Posted on Juli 15, 2015. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Passend zum Veranstaltungsort Köln ist die 6. Bundestagung der IGfH-Fachgruppe Erziehungsstellen/Pflegefamilien am 14-16.04.2016 überschrieben mit dem Titel „Jeder Jeck ist anders!„. Thema wird die Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien sein.

Hinter dem Begriff der Diversität oder Vielfalt steht stets auch die Frage nach der Bedeutung von Unterschiedlichkeit im Zusammenleben von Kindern und Familien, ihren Sozialisationserfahrungen und Möglichkeiten der Entwicklung. Gleichzeitig spielt Diversität beim einzelnen jungen Menschen sowie in Gruppen eine wichtige Rolle – sowohl bei der Anerkennung als auch der Zuschreibung von Unterschieden. In den Blick geraten die kulturelle und ethnische Herkunft, das Alter und Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Behinderungen und vieles mehr.

Welche Auswirkungen haben die vielfältigen Dimensionen der Diversität auf Pflegefamilien oder Erziehungsstellen, die sich fremder, verwandter oder ihnen aus dem sozialen Umfeld bekannter Kinder annehmen? Was bedeutet es für Kinder und Jugendliche, die in ein neues Milieu eintauchen müssen, sich Fremdes aneignen und Vergangenes mit Gegenwart und Zukunft neu verknüpfen müssen? Welche Herausforderungen stellen sich für leibliche Eltern und für die öffentliche Erziehung im privaten Raum?

Wie müssen schließlich Dienste und Träger gestaltet sein, die der Vielfalt von Lebensformen der an einem Pflegeverhältnis beteiligten Menschen mit Respekt und Anerkennung begegnen wollen? Welche Forderungen müssen aber auch an Gesellschaft und Politik gestellt werden, um sozialen Ungerechtigkeiten zu begegnen?

Die Fachtagung bietet in Vorträgen, Diskussionsforen, in 20 Workshops und im kollegialen Austausch die Möglichkeit, den Blick auf die Unterschiedlichkeit im Kontext von Pflegeverhältnissen zu richten. Organisiert und durchgeführt wird die Tagung ganz wesentlich von den Aktiven der IGfH-Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien.

Abgerundet wird die Tagung durch ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm und eine Abendveranstaltung in einem exklusiven Ambiente in den Rheinterrassen. Dort bietet sich bei einem exquisiten Buffet und einem wunderschönen Blick auf Rhein und Kölner Dom die Gelegenheit zum Kennen-lernen und für Gespräche (bitte separat buchen!).

nähere Informationen

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Rheinland-Pfalz: Gefährdung des Kindeswohls – Fast 2.400 Betroffene im vergangenen Jahr

Posted on Juli 15, 2015. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Rheinland-Pfalz | Schlagwörter: , |

Die rheinland-pfälzischen Jugendämter haben auf der Grundlage von Verdachtsmeldungen im Jahr 2014 insgesamt 6.433 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung abgeschlossen, 900 mehr als im Vorjahr. Damit waren nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes in Bad Ems knapp ein Prozent aller Kinder unter 18 Jahren von einem derartigen Verfahren betroffen.

In 2.365 Fällen, also bei weit mehr als einem Drittel (37 Prozent) der Verdachtsmeldungen, wurde im Zusammenwirken der beteiligten Fachkräfte tatsächlich eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls erkannt. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.

Eine akute Kindeswohlgefährdung wurde in 998 Verfahren festgestellt (16 Prozent). Kann die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung aber nicht ausgeschlossen werden, so liegt eine latente Gefährdung vor. Die Einschätzung der Fachkräfte führte in 1.367 Fällen (21 Prozent) zu einem solchen Ergebnis.

Keine Gefährdung des Kindeswohls lag bei 4.068 aller Verdachtsfälle  vor (63 Prozent). Bei weit mehr als der Hälfte dieser Verfahren (2.325 Fälle) wurde aber dennoch ein Hilfebedarf festgestellt, etwa in Form von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Mütter und Väter. Kein weiterer Hilfebedarf bestand dagegen in 1.743 Verdachtsfällen.

Auf der Grundlage des Kinderschutzgesetzes sind die Jugendämter verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden 1.223 Verfahren in die Wege geleitet. Verdachtsmeldungen kommen häufig auch von Bekannten oder Nachbarn der Kinder. Dies war im Jahr 2014 bei 919 Verfahren der Fall. Auch anonyme Meldungen waren häufig Ausgangspunkt derartiger Verfahren; in 658 Fällen erreichte das Jugendamt eine Verdachtsmeldung auf diesem Weg.

Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz vom 10.07.2015

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Im Jahr 2014 leiten Brandenburger Jugendämter 6.258 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung ein

Posted on Juli 14, 2015. Filed under: Berlin, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2014 im Land Brandenburg für 6 258 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2013 ist das eine Steigerung von 29,3 Prozent (2013: 4 840).

Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 962 (15,4 Prozent) Kindern und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Bei 1 145 (18,3 Prozent) Fällen lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei 1 720 (27,5 Prozent) Fällen wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 2 431 (38,8 Prozent) der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

72,2 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 18,7 Prozent körperliche und 21 Prozent psychische Misshandlungen. In 4 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Hierbei sind für ein Kind mehrere Arten der Gefährdungsmeldung möglich.

Häufig erfolgte das Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdungen durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn (15,2 Prozent) oder auch anonym (19,6 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 15,5 Prozent der Verfahren initiiert. In 10,1 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 11 Prozent der Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Durch medizinisches Personal, Gesundheitsämter oder Hebammen erfolgte in 5,1 Prozent der Fälle Informationen an die Jugendämter.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung wurden für 964 Kinder und Jugendliche ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 692 Fälle gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 326 Kinder oder Jugendliche
wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 345 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 14.07.2015

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Im Jahr 2014 leiten Berliner Jugendämter 11.772 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung ein

Posted on Juli 14, 2015. Filed under: Berlin, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2014 in Berlin für 11 772 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2013 ist das eine Steigerung von 18,2 Prozent (2013: 9 959).

Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 2 369 (20,1 Prozent) Kinder und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Bei 3 660 (31,1 Prozent) Fällen lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei 3 286 (27,9 Prozent) Fällen wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 2 457 (20,9 Prozent) der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

62,6 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 20 Prozent körperliche und 30,8 Prozent psychische Misshandlungen. In 3,5 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Hierbei sind für ein Kind mehrere Arten der Gefährdungsmeldung möglich.

Häufig erfolgte das Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdungen durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn (14,6 Prozent) oder auch anonym (7 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 26 Prozent der Verfahren initiiert. In 13,9 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 10,4 Prozent der Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Durch medizinisches Personal, Gesundheitsämter oder Hebammen erfolgte in 5,5 Prozent der Fälle Informationen an die Jugendämter.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung wurden für 1 806 Kinder und Jugendliche ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 2 536 Fälle gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 735 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 677 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 14.07.2015

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BAG Adoption + Inpflege: Position zur Wahrung der kulturellen und religiösen Identität von Pflegekindern

Posted on Juli 13, 2015. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION und INPFLEGE widmete sich bei ihrer 16. Jahrestagung am 25./26.04.2015 der Frage, was religiöse Identität für Pflege- und Adoptivkinder bedeutet und wie dem in § 20.3 der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Recht des Kindes auf „eine gebührende Berücksichtigung der Kontinuität der Erziehung sowie der ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Herkunft des Kindes“ im Kontext der Fremdunterbringung Rechnung getragen werden kann.

Im Jahr 2010 hatten laut amtlicher Statistik bereits rund 29 % aller Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland einen sogenannten „Migrationshintergrund“ . Für das Jahr 2013 erfasst die Jugendhilfestatistik bei den begonnenen Hilfen in der Vollzeitpflege 23 % der Kinder „mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils“. In 8,5 % der Fälle werde „in der Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen“ . Da viele Kinder mit Migrationshintergrund jedoch nicht als solche erfasst werden und der Begriff Migration nicht eindeutig genug definiert ist, muss davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil weitaus höher liegt. Vor allem auch der seither stark steigende Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in den Hilfen zur Erziehung und zunehmend auch in Pflegefamilien vermittelt werden, verschafft dem Thema Aktualität und Bedeutsamkeit.

Über den Anteil von Migranten unter den Pflegeeltern liegen keine Daten vor, jedoch kann von einem hohen Bedarf an Bewerber aus unterschiedlichen Kulturkreisen ausgegangen werden. Vor allem in den Ballungszentren wirbt die Jugendhilfe zunehmend auch Migranten für die Vollzeitpflege an, um den unterzubringenden Kindern eine größere Vielfalt an Pflegefamilien bereitstellen und damit eine möglichst passgenaue Vermittlung gewährleisten zu können – im Idealfall in eine religiös und kulturell vergleichbare Pflegefamilie.

Diese Entwicklung zu unterstützen ist Ziel der folgenden Position, die durch die BAG ADOPTION und INPFLEGE erarbeitet wurde. Die in dem Gremium mitarbeitenden Organisationen vertreten sowohl ehemalige Pflege- und Adoptivkinder, als auch Herkunfts-, Pflege- und Adoptiveltern sowie die Seite der Fachkräfte. Besonders die Erfahrungen der deutsch-türkischen DiskussionspartnerInnen u.a. des Hoffnungsstern e.V. (Umut Yıldızı) bereicherten die multiperspektivische Sicht und führten zu einem ausführlichen, gemeinsam erarbeiteten Katalog konstruktiver Verbesserungsvorschläge für die Jugendhilfepraxis:

Partizipation der Herkunftseltern
Die Beteiligung der Herkunftseltern nicht-deutscher Herkunft am Hilfeplanprozess muss ggf. durch die Hinzuziehung geeigneter Dolmetscher sichergestellt werden. Selbst wenn Deutschkenntnisse vorhanden sind, kann es notwendig sein, dass die Jugendhilfe Informationen über die Rechte der Beteiligten und die behördlichen Abläufe in der jeweiligen Muttersprache bereitstellt, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden.
Die abgebenden Eltern sind über ihr Mitspracherecht bei der Auswahl der Pflegefamilie und des Vormundes aufzuklären. Wahlmöglichkeiten zwischen aufnehmenden Familien mit zumindest ähnlichen kulturellen bzw. religiösen Hintergründen fördern die Akzeptanz der Maßnahme und wirken Ängsten bezüglich einer Entfremdung des Kindes von seiner Familie entgegen. Nicht allein das amtliche Bekenntnis ist dabei ausschlaggebend für eine Passung, sondern der Grad der gelebten Religiosität.
Pflegeeltern, die diesen Anspruch erfüllen, sind am leichtesten im Verwandten- oder Freundeskreis der Familie zu finden. Durch die Nutzung der Ressource Verwandtenpflege bzw. die Vermittlung des Pflegekindes im sozialen Nahraum (z.B. mithilfe der Methode „Familienrat“) kann der Erhalt der kulturellen Bezüge am ehesten gewährleistet werden. Kulturelle und religiöse Werte bzw. Weltanschauungen, Rituale und Feiertage sind zu achten, die Wünsche der Herkunftseltern bei der Vermittlung ernst zu nehmen.

Recht des Kindes
Um das Recht des Kindes auf die Wahrung seiner kulturellen Identität umzusetzen, braucht es besondere Anstrengungen auf Seiten der vermittelnden und beratenden Fachkräfte und Verständnis der Pflegefamilien, die einen anderen kulturellen und vor allem religiösen Hintergrund haben. Toleranz und Sensibilität für die Herkunft des Kindes sind unerlässlich für einen gelingenden Verlauf der Hilfe.
Die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses eines Kindes steht seinen Eltern zu. Erst nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres verfügt der/die Jugendliche selbst, an welchem religiösen Bekenntnis er/sie sich orientieren will . Da es Pflegeeltern nicht möglich ist, ein Kind in einem anderen als dem eigenen gelebten Glauben zu erziehen, sind ggf. weitere Personen notwendig, die ihm den Kontakt zu seiner Religion ermöglichen und erhalten. Dies kann z.B. durch die Bestellung eines geeigneten Vormundes aus den Reihen der erweiterten Herkunftsfamilie erfolgen.
Auch die Pflege des ursprünglichen kulturellen Hintergrundes und der Muttersprache kann durch Dritte aus dem gleichen Kulturkreis bzw. sozialen Nahraum unterstützt werden. Denkbar wäre z.B. das Angebot eines „Kultur-Paten“, der das Kind diesbezüglich begleitet.
Um die Verständigung zwischen dem Kind und seinen Eltern, Geschwistern und anderen Familienangehörigen zu sichern, sind – wo immer möglich – Kontakte in der Muttersprache zu fördern. Denn Emotionen und Gefühle sind am besten in der Muttersprache zu vermitteln. Sie sollte nicht als Hindernis, sondern als Bereicherung verstanden werden.
Der Name des Kindes ist Teil seiner Identität und daher anzuerkennen.

Kompetenzen der Fachkräfte
Interkulturelle Kompetenzen der Fachkräfte der Jugendhilfe sind zunehmend gefragt, um auf die Anforderungen unserer heterogenen Gesellschaft reagieren zu können und kulturbedingte Fehlentscheidungen zu vermeiden. Um eine gute Zusammenarbeit mit Adoptiv- und Pflegeeltern(bewerbern) sowie hilfebedürftigen Eltern ausländischer Herkunft herstellen zu können, benötigen die Fachkräfte adäquates Wissen über deren Werte, Traditionen und Rollenbilder. Die Jugendhilfe sollte alle Fachkräfte in kultursensibler Arbeit schulen, ihre interkulturellen Kompetenzen fördern und sie für versteckten Rassismus sensibilisieren.
Gleichzeitig wäre mehr Personal mit eigenem Migrationshintergrund notwendig. Insbesondere mehr türkisch stämmige Fachkräfte würden dem Anteil der größten Migranten-Community Rechnung tragen. Spezialisierte Gutachter, Vormünder/Pfleger und interkulturell aufgestellte Fachdienste ergänzen ein gutes Setting.

Anforderungen an Pflegeeltern
Die Ansprüche an Pflegeeltern, die Kinder aus anderen kulturellen Bezügen aufnehmen, sind hoch. Sie benötigen neben persönlichen Eignungskriterien wie Offenheit, Toleranz und Reflexionsfähigkeit auch entsprechende Vorbereitungskurse und bedarfsgerechte Fortbildungen, in denen die kulturellen Gegebenheiten ihres Pflegekindes verdeutlicht werden, um ungewollt diskriminierendes Verhalten zu vermeiden. Die Pflegeeltern informieren sich über typische Eigenheiten des kulturellen Hintergrundes ihres Pflegekindes und sind bereit, einiges davon in ihr Familienleben zu integrieren.
Praktiziert ein Pflegekind eine andere Religion als die Pflegefamilie, so ist dies in einer positiven Haltung zu respektieren. Das Kind darf von der Pflegefamilie nicht religiös vereinnahmt werden. Pflegeeltern müssen offen sein für weitere Personen, die dem Kind den Kontakt zu seiner religiösen Praxis sowie seiner Muttersprache ermöglichen. Die Pflegeeltern sollen das Pflegekind stärken und seine positive Identitätsentwicklung fördern, damit es in beiden Kulturen zu Hause sein kann.

Pflegeeltern mit Migrationshintergrund
Die Pflegekinderhilfe ist aufgefordert sich für Pflegeeltern mit Migrationshintergrund zu öffnen und diese aktiv anzuwerben, um mehr Vielfalt in den Katalog der zur Verfügung stehenden Pflegefamilien zu bringen. Fremdsprachige Informationsmaterialien und die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen helfen dabei, diese wertvolle Ressource zu erschließen. Einige muslimische Verbände engagieren sich mit Kampagnen zur Information über die deutsche Jugendhilfe, um Berührungsängste abzubauen. Sie versuchen aus ihren Reihen Pflegeelternbewerber zu gewinnen und benötigen für dieses gesellschaftliche Engagement die Anerkennung und Kooperation mit den Jugendämtern.
Diese müssen die Voraussetzungen für Pflegeelternbewerber klar festlegen und kommunizieren. Sie dürfen jedoch Bürger mit Zuwanderungsgeschichte nicht benachteiligen. So sind z.B. Deutschkenntnisse in jedem Fall notwendig, Perfektion in Wort und Schrift jedoch nicht. Auch das Tragen des Kopftuchs darf kein Ausschlusskriterium für Pflegeelternbewerber sein.
Da Verwandtenpflege eine gute Lösung dafür sein kann, die gewünschte Kontinuität in der Erziehung des fremdplatzierten Kindes aufrechtzuerhalten, sind entsprechende Anstrengungen aufzubringen, um mehr geeignete Pflegeeltern aus dem sozialen Nahraum zu akquirieren. Spezielle begleitende und beratende Angebote für Verwandtenpflegeeltern sind zu schaffen. Sie müssen auch denjenigen Pflegeverhältnissen offen stehen, die außerhalb der Jugendhilfe organisiert wurden.

Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Die Herausforderung an die Jugendhilfe liegt in einer Öffnung ihrer Strukturen für die Vielfalt unserer Gesellschaft. Vom Ausbau eines migrationssensiblen Kinderschutzes über eine bessere Differenzierung der Jugendhilfestatistik bis zur interkulturellen Öffnung und Kompetenz in der Pflegekinderhilfe ist noch einiges zu leisten, um den Erfordernissen unserer Einwanderungsgesellschaft angemessen Rechnung tragen zu können.
Die fachliche Diskussion über die speziellen Bedarfe der ausländischen Mitbürger und ihrer Kinder ist notwendig und muss sich in den Angeboten der Jugendhilfe abbilden.

Pressemitteilung vom 15.07.2015 (pdf)

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Freizeit-Wochenende für Pflege- und Adoptivfamilien vom 18.–20.09. in Plön

Posted on Juli 12, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Hamburg, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Freunde der Kinder e.V., der PFAD Landesverband Hamburg, bietet ein Freizeit-Wochenende für Pflege- und Adoptivfamilien vom 18.–20.09. in Plön an. Hier können sich Pflege- und Adoptivfamilien kennen lernen und Spaß miteinander haben. Die Eltern können über gemeinsame Erfahrungen sprechen und sich austauschen.

Anmeldungen sind noch  bis zum 31.08. möglich.

nähere Informationen

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Artikel „Kinder fanden ein liebevolles Zuhause“

Posted on Juli 11, 2015. Filed under: Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen |

Im General-Anzeiger Bonn berichtet der 22-jährige Pasqual im Artikel „Kinder fanden ein liebevolles Zuhause“ vom 08.07.2015 von seiner Inobhutnahme und seinem Aufwachsen in seiner Pflegefamilie, der er dankbar ist:

„Pasqual lacht viel und schaut heute gerne in die Zukunft, für die er sich eine Familie und zwei Kinder wünscht, denen er das geben will, was er bei seiner Mutter in den ersten Lebensjahren oftmals vergeblich suchte: Liebe, Zeit und eine gute Versorgung.“

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Buch-Tipp: „Tim lebt!“

Posted on Juli 10, 2015. Filed under: Gesundheit, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Das Pflegeelternpaar Simone und Bernhard Guido  hat gemeinsam mit der Journalistin Kathrin Schadt ein Buch über ihren heute 18-jährigen lebenslustigen Sohn Tim geschrieben: „Tim lebt!: Wie uns ein Junge, den es nicht geben sollte, die Augen geöffnet hat“.

Als das „Oldenburger Baby“ macht der Junge 1997 Schlagzeilen. Sein Schicksal löste damals heftige Diskussionen über Abtreibungen, Behinderungen und das Recht auf Leben aus.

Im Artikel „Downsyndrom – Der Junge, der seine Abtreibung überlebte“ berichtet die WELT ausführlich über die Pflegefamilie.

Zum Buch kann man sich auf den Verlagsseiten informieren.

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Baden-Württemberg: „Haus Trampelpfad“ hilft Familien mit Pflege- und Adoptivkindern

Posted on Juli 7, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Der Südkurier berichtet im Artikel „Neues Haus hilft Familien mit Pflege- und Adoptivkindern“ vom 07.07.2015 von der Eröffnung des „Haus Trampelpfad“, das der Pflegeelternverein aus Konstanz als überregionale Einrichtung für Pflege- und Adoptiveltern mit ihren Kindern auf dem Hohentwiel bei Singen eingerichtet hat.

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Im Jahr 2014 wurden in Bayern 553 Minderjährige adoptiert – Mehr als zwei Drittel davon von einem Stiefelternteil

Posted on Juli 6, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe | Schlagwörter: |

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2014 insgesamt 553 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (576 Adoptionen) ein Rückgang von vier Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 266 männlich und 287 weiblich.

In 70 Prozent der Fälle adoptierte die Stiefmutter bzw. der Stiefvater die Minderjährigen. Im Jahr 2014 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik ingesamt 553 Minderjährige adoptiert.

Gegenüber 2013 mit 576 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies einen Rückgang von vier Prozent. In 446 Fällen (rund 81 Prozent) hatten die Minderjährigen die deutsche Staatangehörigkeit, 107 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass. Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 151 Adoptionen die größte Gruppe.

Fast 72 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (386) oder von anderen Verwandten (zwölf) an Kindes statt angenommen.

Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld und verursachte somit in der Regel keine größeren Veränderungen der Lebensumstände und Bezugspersonen.

Bei 155 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.

Ende letzten Jahres waren 87 Minderjährige zur Adoption vorgemerkt – 50 männliche Kinder/Jugendliche und 37 weibliche. Gleichzeitig lagen den Adoptionsvermittlungs-stellen 898 Adoptionsbewerbungen vor. Das heißt, dass es rein rechnerisch für jeden zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen zehn mögliche Adoptiveltern gab.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 06.07.2015

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Forschungsschwerpunkt „Migration und Pflegekinderhilfe“

Posted on Juli 5, 2015. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Der Schwerpunkt „Migration und Pflegekinderhilfe“ der Forschungsgruppe Pflegekinder an der Universität Siegen hat sich eine eigene Homepage eingerichtet.

Seit Herbst 2014 forscht Prof. Dr. Hasan Alacacıoğlu von der İstanbul Üniversitesi Edebiyat Fakültesi, in enger Kooperation mit der Siegener Forschungsgruppe in Deutschland. Er führt ein Forschungsprojekt zur Inobhutnahme aus türkischen Familien in Deutschland durch, lehrt zusammen mit Prof. Dr. Klaus Wolf im Seminar „Sozialpädagogischen Interventionen in muslimischen Familien“ an der Universität Siegen und beteiligten sich an verschiedenen Veranstaltungen zur Pflegekinderhilfe.

Auch die wissenschaftliche Beratung des Modellprojektes „PemM – Pflegeeltern mit Migrationsgeschichte“ von PlanB durch Prof. Dr. Klaus Wolf ist Teil des neuen Schwerpunktes.

Das zentrale Ziel des Projektes ist es, Familien, Paare und Alleinstehende mit Migrationsgeschichte für die Pflegekinderhilfe zu gewinnen.

Studentische Arbeitsgruppen haben sich zum Thema „Muslimische Pflegefamilien für muslimische Pflegekinder“ gegründet. Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, für das Thema migrations-, kultur- und religionssensibler Unterbringung von Pflegekindern in der Fachöffentlichkeit zu werben und neue Wege in der Pflegekinderhilfe zu finden.

Quelle: Newsletter der Forschungsgruppe Pflegekinder vom 03.07.2015

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Artikel „Süchtige Mamas legen Kindern schwere Bürde in die Wiege“

Posted on Juli 4, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Sachsen | Schlagwörter: , , , , |

Über die 42-jährige FASD-Betroffene Grit Wagner und ihr Buch „Ich, das Kind aus der Schnapsflasche“ berichtet die Freie Presse im Artikel „Süchtige Mamas legen Kindern schwere Bürde in die Wiege“ vom 03.07.2015.

Nähere Informationen zum Buch

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Bayern: 2014 wurde bei einem Drittel der Gefährdungseinschätzungen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt

Posted on Juli 3, 2015. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2014 insgesamt 15 122 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 619 Fällen eine akute und in 3 007 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 5 156 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4 340 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2014 insgesamt 15 122 Fälle (-5 Prozent gegenüber 2013) von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 7 683 Jungen und 7 439 Mädchen.

2 619 Gefährdungseinschätzungen (-11 Prozent) ergaben eine akute, 3 007 (-16 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. In beiden Fällen, waren die Anzeichen für eine Vernachlässigung und die Anzeichen einer psychischen Misshandlung die beiden häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 5 156 (+6 Prozent) Gefährdungseinschätzungen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. Bei 4 340(-4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 03.07.2015

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“Vernetzt – Erfahrungsaustausch mit anderen Adoptiveltern” in Berlin

Posted on Juli 2, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Bewerber, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen |

Familien für Kinder gGmbH bietet speziell für Adoptiveltern eine regelmäßige Gruppe an, die sich unter der fachlichen Begleitung des Psychologen, Familientherapeuten und Supervisoren Peter Sellmer trifft.

Die Treffen von “Vernetzt – Erfahrungsaustausch mit anderen Adoptiveltern” sind jeweils montags von 18.30 bis 21 Uhr bei Familien für Kinder in der Stresemannstr. 78, 10963 Berlin.

Die nächsten Termine sind am 20.07. und 07.09.

nähere Informationen

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TV-Tipp: „Die Adoption“ am 07.07.

Posted on Juli 1, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Am Dienstag, den 07.07. (Wiederholung am Mittwoch, 08.07.15 um 02.10 Uhr) sendet die ARD um 22.45 die Dokumentation „Die Adoption„.

Fast vier Jahre begleitete die Filmemacherin Katrine W. Kjaer ein dänisches Paar mit seinen beiden aus Äthiopien adoptierten Kindern sowie deren leibliche afrikanische Eltern.

Senderinfo:
Sie beobachtete, wie das Leben sich nach der neuen Weichenstellung für beide Seiten entwickelte und hielt hoch emotionale Momente des Glücks, der Sorge, der Trauer und der Verzweiflung fest.
„Die Adoption“ ist neben der präzisen und hochspannenden Beobachtung einer Verpflanzung eine Parabel auf die soziale und kulturelle Getrenntheit der sogenannten „Dritten“ und der „Ersten“ Welt. Hautnah und fast schon schmerzhaft legt der Film den Finger in die offenen Wunden der großen Missverständnisse zwischen Europa und Afrika.

nähere Informationen

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8. Internationale Foster Care Research Conference am 17./18.09. in Siegen

Posted on Juli 1, 2015. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, International, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Im Jahr 2007 wurde von der Universität Siegen, Forschungsgruppe Pflegekinder, in Kooperation mit dem DJI und der IGfH auf einer Konferenz an der Universität Siegen ein internationales Netzwerk „Foster Care Research“ gegründet. In den Folgejahren fanden Konferenzen an verschiedenen Orten in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Italien und den Niederlanden statt.

Vom 17.- 18.09.2015 findet nun die achte Konferenz dieser Reihe unter dem Titel „Development“ wieder an der Universität Siegen statt. Die Konferenzsprachen sind englisch und deutsch.

Anmeldeschluss ist der 15.08.

nähere Informationen

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Artikel „Psychische Störungen in der frühen Kindheit“

Posted on Juli 1, 2015. Filed under: Gesundheit, Publikationen | Schlagwörter: , |

Im Deutschen Ärzteblatt vom 25.05.2015 wurde ein interessanter Artikel zum Thema „Psychische Störungen in der frühen Kindheit“ von Kai von Klitzing, Mirko Döhnert, Michael Kroll, Matthias Grube publiziert.

Behandelt werden u.a. Störungen der emotionalen und motorischen Regulation, Fütterstörungen, schwerwiegende reaktive Bindungsstörungen, Hyperaktivitäts- und Verhaltensstörungen sowie Angst- und Depressionsstörungen.

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Dialog Erziehungshilfe – Schwerpunktausgabe „25 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz“

Posted on Juli 1, 2015. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen, Schule | Schlagwörter: , , , , , |

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gibt AFET, der Bundesverband für Erziehungshilfe e.V., eine Schwerpunktausgabe des „Dialog Erziehungshilfe“ heraus. Heft 2-2015 beinhaltet auf 68 Seiten im DIN A4-Format folgende Fachartikel:

  • Von der integrativen zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Dr. Heike Schmid-Obkirchner, Leiterin des Referats 512 – Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe im BMFSFJ)
  • Ein Blick zurück in die Zukunft. Ein allgemein rückblickender, einordnender und in die Zukunft schauender Beitrag zu 25 Jahren KJHG (Maria Kurz-Adam, Jugendamtsleiterin München)
  • 25 Jahre Hilfen zur Erziehung im SGB VIII – Statistische Befunde fachlich interpretiert. (Sandra Fendrich, Jens Pothmann, Agathe Tabel, TU Dortmund)
  • Landesjugendämter im Wandel (Birgit Zeller, Vorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter)
  • Jugendämter – Hohe Ansprüche und wachsende Aufmerksamkeit (Claudia Völcker, Jugendamt Speyer)
  • Fachliche Veränderungen und neue Herausforderungen aus Sicht eines freien Trägers (Rainer Kröger, AFET-Vorsitzender, Geschäftsführer Diakonieverbund Schweicheln)
  • 25 Jahre Hilfen für junge Volljährige – Skizze einer Zwischenbilanz (Prof. Dr. Dirk Nüsken, ev. FH Bochum)
  • Was hat sich beim Kinderschutz und den Kinderrechten getan? (Cordula Lasner-Tietze, Dt. Kinderschutzbund Bundesverband e.V.)
  • Schule und Jugendhilfe. Mehr als eine Kooperationsbeziehung?! (Sabrina Brinks/Heinz Müller, Institut für sozialpädagogische Forschung-Mainz)

Die Artikel enthalten jeweils einem Rückblick, eine Beschreibung der Gegenwart und einen Blick in die Zukunft.

Das Heft kostet 8,00 Euro zzgl. Porto.

⇒ zur Bestellung

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