Berlin

Aktionstag für Adoptiv- und Pflegefamilien am 10.06. in Berlin

Posted on Mai 1, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Bremen, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Veranstaltungen |

PFAD möchte in Kooperation mit dem Forschungsprojekt Empoweryou das große Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien durch die Einführung eines jährlichen Aktionstages würdigen und mit diesem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung DANKE sagen.

Zur Auftaktveranstaltung am 10.06.2023 in Berlin laden wir Adoptiv- und Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet ein. Aufgrund der freundlichen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine kostenfreie Teilnahme möglich.

Es erwarten Sie interessante Vorträge und Diskussionen. Für Jugendliche gibt es einen eigenen spannenden Workshop und für Kinder ab 6 Jahren bieten wir ein erlebnispädagogisches Event an.

Bitte sichern Sie sich frühzeitig ihre Tickets, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!

Hier finden Sie das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.aktionstag-fuer-adoptiv-und-pflegefamilien.de/

WICHTIGE NEWS:

28.04.: Mitgliedsfamilien können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten!
Der Bundesverband fördert die Teilnahme von PFAD Mitgliedsfamilien am Aktionstag mit bis zu 60 EURO pro Person für nachgewiesene Fahrtkosten. Zur Beantragung erhalten Sie beim Aktionstag ein entsprechendes Formular.

Auf Facebook und Instagram begleiten wir die Planung des Aktionstags mit weiteren aktuellen Informationen.

Folgen Sie uns!

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Stellenausschreibung für Veranstaltungsorganisation

Posted on März 30, 2023. Filed under: Berlin, PFAD Verband, Verschiedenes |

Ab sofort sucht der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zur Verstärkung seines Teams ein motiviertes Organisationstalent mit Berufserfahrung im Bereich Veranstaltungs-/ Projektmanagement aus der Region Berlin, das uns bei der Durchführung eines Aktionstages für Adoptiv- und Pflegefamilien, Fachkräfte der Jugendhilfe sowie politisch Verantwortliche unterstützt.

zur Stellenbeschreibung

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Artikel „Großer Bedarf an Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg – Die Kinder finden kein Zuhause“

Posted on März 5, 2023. Filed under: Berlin, Bewerber, Brandenburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Expert*innen vom Verein Familien für Kinder finden gegenüber dem RBB klare Worte, warum der großer Bedarf an Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg nicht gedeckt wird und dadurch viele familienbedürftigen Kinder dort kein Zuhause finden können.

zum Artikel: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/03/berlin-brandenburg-pflegefamilien-pflegekinder-situation.html?fbclid=IwAR2YlvDZRipU48tTy55HtZN_-564aodkJdPLM45AAPKzcyEo6EioTxpeedI

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Berlin: CDU fordert elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern

Posted on Februar 14, 2023. Filed under: Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Die Berliner CDU-Fraktion stellt den Antrag „Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (I) – für ein Pflegeelterngeld“ an das Berliner Abgeordnetenhaus.

„Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweitung des Elterngeldanspruches auf Pflegeeltern erfolgt ist, soll der Senat zudem auf Landesebene ein Modellprojekt auf den Weg bringen, in dessen Rahmen alle Berliner Pflegeeltern, die ein Pflegekind in unbefristeter Pflege aufnehmen, im ersten Aufnahmejahr eines Kindes eine elterngeldähnliche Sonderleistung erhalten, um auf diese Weise wegfallende Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Erziehung des Kindes auszugleichen. Das Modellprojekt soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen bzw. enden, sobald auf Bundesebene eine entsprechende Anpassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfolgt ist.“

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Berlin: Neue Grundqualifizierung für Pflegeeltern ist gestartet

Posted on November 15, 2022. Filed under: Berlin, Bewerber, Fortbildung, Jugendhilfe, Pflegefamilie |

Interessent*innen, die ein Pflegekind in ihre Familie aufnehmen möchten, werden auf diese Aufgabe gut vorbereitet. Hierzu gehört neben den Informationsveranstaltungen und einem Vorbereitungsseminar auch eine Qualifizierung für Pflegeeltern.

Im September 2022 sind die ersten Qualifizierungen nach einem neuen Rahmenplan für die Grundqualifikation von Pflegeeltern gestartet. Dieser Rahmenplan wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) entwickelt. Mit ihm werden die Standards zur Grundqualifikation der Vollzeitpflege festgelegt.

Mit dem neuen Rahmenplan wurden auch die finanziellen Mittel für die Grundqualifizierung aufgestockt, sodass Interessierte ohne lange Wartezeit die Qualifizierung beginnen können. Bei vorhandenen Qualifizierungskapazitäten ist der Beginn bereits während des Überprüfungsprozesses möglich. Der Gesamtumfang der Qualifizierung beträgt 100 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, verteilt über einen Gesamtzeitraum von ca. fünfzehn Monaten. Die Vermittlung eines ersten Pflegekindes in eine Pflegefamilie soll nach erfolgreicher Beendigung des Teil 1 (44 UE) der Qualifizierung erfolgen.

Im Auftrag des SFBB werden die Qualifizierungen von drei freien Trägern der Berliner Pflegekinderlandschaft an drei Standorten in Berlin durchgeführt.

Region Süd/West
Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau
Freier Jugendhilfeträger: Familien für Kinder gGmbH

Region Süd/Ost
Neukölln, Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
Freier Jugendhilfeträger: Kinder und Jugendhilfeverbund/KJHV

Region Mitte/Nord
Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Reinickendorf
Freier Jugendhilfeträger: Horizonte gGmbH

Durch diese Regionalisierung ist die Qualifizierung wohnortnah möglich. Die Grundqualifizierung wird mit der erfolgreichen Teilnahme und Zertifizierung im Rahmen eines Colloquiums abgeschlossen.

Die Bezirksjugendämter und freien Träger hoffen, so mehr Menschen zu motivieren, Pflegefamilie zu werden. Der Bedarf ist groß in Berlin. Jedes Jahr werden für ca. 500 Kinder neue Pflegefamilien benötigt.

Interessierte finden weitere Informationen unter:
www.pflegekinder-berlin.de

Quelle: Pressemitteilung der Familien für Kinder gGmbH vom 15.11.2022

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Berlin: Anfrage „Pflegekinder in Berlin“

Posted on Oktober 6, 2022. Filed under: Berlin, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik |

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26.09.22 eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Pflegekinder in Berlin“ beantwortet. Darin geht es hauptsächlich um die Entwicklung des Bedarfs an Pflegestellen in den unterschiedlichen Formen der Vollzeitpflege:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13203.pdf

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Akteneinsicht für Careleaver*innen

Posted on September 21, 2022. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Fachkräfte, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: |

Der Careleaver e.V. hat sich des Themas Akteneinsicht für Careleaver*innen angenommen und viele hilfreiche Informationen zusammengestellt:

  • Wem gehört meine Akte, wie gehe ich damit um, was muss ich darüber wissen?
  • Regelungen in den einzelnen Bundesländern
  • Musterantrag zur Akteneinsicht
  • Vorschlag zur Einwilligungserklärung vor Verlassen der Jugendhilfe

nähere Informationen: https://www.careleaver.de/fuer-careleaver/hilfreiche-tipps/rechte_regelungen/meine-akte/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=meine-akte_20

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Hilfen zur Erziehung 2021 Berlin und Brandenburg: Mehr Fälle in Berlin, weniger in Brandenburg

Posted on September 19, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Statistik |

Für 33 173 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17 395 in Brandenburg begann 2021 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von 1,5 Prozent in Berlin und einem Rückgang von 1,5 Prozent in Brandenburg.

Fast 49 000 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 33 108; Brandenburg: 15 863) wurden im Laufe des Jahres beendet. Über 57 400 Hilfen (Berlin: 35 362; Brandenburg: 22 081) bestanden am Jahresende fort.

Jede dritte erzieherische Hilfe ist Erziehungsberatung

Erzieherische Hilfen werden in verschiedene Arten untergliedert. Am häufigsten wurden Erziehungsberatungen (Berlin: 35,1 Prozent; Brandenburg: 35,2 Prozent) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15,7 Prozent in Berlin und 15,2 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle.
Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 13,5 Prozent und in Brandenburg in 14,9 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden fast 8 300 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5 200 Fälle.

Mehr als 127 700 junge Menschen betroffen

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 83 600 junge Menschen in Berlin und über 44 000 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,2 Prozent) hatte mindestens ein Elternteil mit ausländischer Herkunft, in Brandenburg jeder achte junge Mensch (12,9 Prozent).

Hauptgründe zur Hilfegewährung sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Häufige Inanspruchnahme durch Alleinerziehende

Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen
(Berlin: 48,9 Prozent, Brandenburg: 45,7 Prozent). Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,1 Prozent) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,7 Prozent).

Viele Betroffene leben von Transferleistungen

In Berlin lebten 42,8 Prozent und in Brandenburg 39,6 Prozent der Herkunftsfamilien oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages.

Datenangebot

Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten K V 2.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 19.09.2022

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Workshopkonferenz des Forschungsnetzwerks Kompetenz gegen Missbrauch am 13.09. in Berlin

Posted on Juli 29, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Gemeinsam stark! Allianz gegen Gewalt und Vernachlässigung“ heißt die Workshopkonferenz des Forschungsnetzwerks Kompetenz gegen Missbrauch am 13.09.2022 in Berlin.

Neben vielen interessanten Vorträgen und Diskussionsrunden wird sich Workshop (WS 2) unter der Leitung von Ulrike Schulz (PFAD Bundesverband) und Sophie Niestroj (EMPOWERYOU Projekt) mit dem Thema „Wertschätzung für Pflege- und Adoptivfamilien“ beschäftigen.

Nach einem kurzen Einblick in den Stand der Forschung des EMPOWERYOU-Projekts, wird mit den Teilnehmenden diskutiert, wie Wertschätzung für Pflege- und Adoptivfamilien auf verschiedenen Ebenen (familiär, politisch, gesellschaftlich, in der Forschung) aussehen kann. Ziel ist die Vernetzung und Planung der Etablierung eines Aktionstages für Pflege- und Adoptivfamilien in den kommenden Jahren.

Die Teilnahme an der gesamten Workshopkonferenz kostet 20 €.

Nähere Informationen und Anmeldung: www.allianz-gegen-gewalt.de

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Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28 000 Verfahren

Posted on Juli 26, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2021 bei 28 115 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20 632 Berliner und 7 483 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 2 161 Verfahren bzw. 10 Prozent mehr, in Brandenburg 592 Verfahren bzw. 8 Prozent weniger als 2020.

Geht man von der Schwere der Fälle aus, waren in Berlin 20 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 23 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 57 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 18 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 30 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Kindeswohlgefährdung

5 967 Fälle (57 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2 706 (26 Prozent) psychische und 1 512 (14 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 364 Fällen (3 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

In über der Hälfte (1 861) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 977 (28 Prozent) Fällen und für körperliche Misshandlungen in 567 (16 Prozent) Fällen angegeben. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 148 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre

77 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes fünfte Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren häufiger betroffen (Berlin: 54 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Mädchenanteil in Berlin bei 53 Prozent und in Brandenburg bei 55 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 31 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 19 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 8 Prozent, Brandenburg: 17 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 8 Prozent und in Brandenburg 11 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 12 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Datenangebot

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26.07.2022

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„Fetales Alkoholsyndrom im Kindes- und Erwachsenenalter“ am 25.06. in Berlin

Posted on Mai 12, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Der PFAD Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. veranstaltet am 25.06.2022 ab 10 Uhr im Hotel Estrel Berlin eine Fachtagung mit Prof. Spohr zum Thema „Fetales Alkoholsyndrom im Kindes- und Erwachsenenalter„.
Anmeldungen bitte an info@pfad-bb.de.

Flyer Seite 1

Flyer Seite 2

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2022

Posted on Oktober 1, 2021. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, zum einen die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den um 2,5 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da sich der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist leicht gesunken. Im Sinne einer bürokratiearmen Lösung solle für die Unfallversicherung ebenfalls der Pauschalbetrag des Vorjahres beibehalten werden.

Die Empfehlungen bezüglich der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basieren auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden teilweise deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein stufenweise umzusetzen.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden von den meisten Bundesländern übernommen. „Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Unterstützung der Pflegefamilien gerecht werden“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-13-21_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Berlin und Brandenburg: Hilfen zur Erziehung 2020

Posted on September 23, 2021. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: |

Für 32 676 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17 668 in Brandenburg begann 2020 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von 5,2 Prozent in Berlin und 4,1 Prozent in Brandenburg.

Mehr als 47 200 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 31 100; Brandenburg: 16 100) wurden im Laufe des Jahres beendet. Über 56 600 Hilfen (Berlin: 35 200; Brandenburg: 21 400) bestanden am Jahresende fort.

Knapp jede dritte erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung

Erzieherische Hilfen werden in verschiedene Hilfearten untergliedert. Am häufigsten wurden Erziehungsberatungen (Berlin: 36,0 Prozent; Brandenburg: 36,6 Prozent) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 16,1 Prozent in Berlin und 15,0 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 13,2 Prozent und in Brandenburg in 14,4 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden fast 7 700 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5 100 Fälle.

Mehr als 123 500 junge Menschen betroffen

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 80 400 junge Menschen in Berlin und über 43 100 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,3 Prozent) hatte mindestens ein Elternteil mit einer ausländischen Herkunft, in Brandenburg jeder achte junge Mensch (12,4 Prozent).

Hauptgründe zur Hilfegewährung sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Starke Inanspruchnahme durch Alleinerziehende

Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen (Berlin: 48,3 Prozent, Brandenburg: 45,2 Prozent). Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,6 Prozent) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,5 Prozent).

Viele Betroffene leben von Transferleistungen

In Berlin lebten 43,1 Prozent und in Brandenburg 40,2 Prozent der Herkunftsfamilien oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages.

Datenangebot

Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten K V 2.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 23.09.2021

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Berlin und Brandenburg: Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020

Posted on Juli 20, 2021. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2020 führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 26 546 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 18 471 Berliner und 8 075 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2019 um 8 Prozent und in Brandenburg um 18 Prozent.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Berlin

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 56 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

53 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 27 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Brandenburg

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei je 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute bzw. eine latente Gefährdung vor und in je 31 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf bzw. es wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (2 143) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 595 (15 Prozent) bzw. 1 027 (26 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 161 Fälle (4 Prozent).

Alter der Kinder und Jugendlichen

80 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre. Rund jedes fünfte Kind sogar jünger als 3 Jahre. Dabei waren Jungen etwas häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent), lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt.

Inanspruchnahme von Leistungen

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16–18 SGB VIII wurde für 1 543 Fälle in Berlin und 648 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
686 Berliner und 350 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 254 Fällen in Berlin und 487 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20.07.2021

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Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR

Posted on Juni 23, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Brandenburg, Forschung, Meckl.-Vorpommern, Politik, Publikationen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die umfassende Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod beziehungsweise Kindesentzug in der DDR ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an die Bundesregierung zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Nach Ansicht der Petenten ist die Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod in der DDR „bis heute nicht umfassend und vollständig erfolgt“. Die betroffenen leiblichen Eltern würden noch immer nach Antworten suchen, schreiben die Petenten. Sie fordern unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es ermöglichten, eine neutralen und rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Aufklärung zu betreiben. Dazu bedürfe es der Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle mit umfassenden Ermittlungsrechten.

Außerdem müssten die Aufbewahrungsfristen aller relevanten Informationen auf mindestens einhundert Jahre verlängert werden. Die Digitalisierung sowie die zentrale Aufbewahrung dieser Dokumente müssten bei einer zentralen noch festzulegenden Stelle erfolgen, fordern die Petenten. Sie plädieren außerdem für die Einrichtung und Ausstattung eines Fonds „Aufklärung Säuglingstod und Zwangsadoption DDR“ zur Sicherstellung der Finanzierung aller im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung entstehenden Aufwendungen und Kosten. In der Petition wird des Weiteren die Einrichtung und Finanzierung von regional zuständigen hauptamtlichen Familienbetreuungscentern zur umfassenden Betreuung Betroffener insbesondere zur Unterstützung und Begleitung beim Wiederherstellen familiärer Beziehungen zwischen adoptierten Kindern und leiblichen Eltern sowie den Adoptions-Eltern gefordert.

Zu dem Thema habe der Petitionsausschuss schon im Juni 2018 eine Expertenanhörung durchgeführt, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Dabei sei unter anderem herausgearbeitet worden, dass Aktenbestände aus verschiedenen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Zur Sicherung des Aktenbestands habe sich der Petitionsausschuss an die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer und an den Regierenden Bürgermeister von Berlin gewendet und gebeten, sich für den Erhalt der in ihrem Land vorhandenen entsprechenden Aktenbestände einzusetzen.

Bereits im Januar 2017 habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) mit einer Machbarkeitsstudie zu „Dimensionen und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren, 1966-1990“ beauftragt, heißt es weiter. Diese sei im Februar 2018 abgeschlossen worden. Der Bundestag habe schließlich im Juni 2019 die Anfertigung einer Hauptstudie und die Einleitung mehrerer Maßnahmen zur Aufarbeitung von politisch motivierten Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR gefordert (19/11091). „Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Aufforderung an und begrüßt die Anfertigung der auf der Vorstudie aufbauenden Hauptstudie zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR“, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Heute im Bundestag vom 23.06.2021

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BMI startet Förderaufruf zu einem externen Forschungsprojekt zur Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen

Posted on Juni 21, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Brandenburg, Forschung, Meckl.-Vorpommern, Politik, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Schlagwörter: , |

Bedeutung, Umfang und historische Dimension von politisch motivierten Adoptionen im Unrechtssystem der SED-Diktatur sind trotz der gravierenden Auswirkungen auf die Betroffenen kaum erforscht. Die Bundesregierung will durch die Förderung eines unabhängigen Forschungsprojekts zu diesem Thema ihre Aufarbeitung von staatlichem Unrecht in der DDR fortsetzen und den hierzu ergangenen Beschluss des Deutschen Bundestages umsetzen.

Das Forschungsvorhaben soll unter anderem

  • die Bedeutung, den Umfang und die historische Dimension der politisch motivierten Adoptionsverfahren erforschen;
  • die Umstände der Zwangsadoption aufarbeiten;
  • die verschiedenen Definitionen des Begriffs der Zwangsadoption noch einmal diskutieren und anhand neuer Quellen überprüfen;
  • den Zusammenhang zwischen politischer Haft, Ausreise oder anderweitiger politisch motivierter Repression gegen die leiblichen Eltern und dem Adoptionsverfahren herstellen;
  • den repressiven Anteil in den Adoptionsverfahren herausarbeiten und
  • dessen Auswirkung auf die Verarbeitung der Trennung bei der Würdigung der Betroffenen von Zwangsadoptionen für eine spätere politische Aufarbeitung beleuchten.

Die Auswahl der Forschungseinrichtung erfolgt durch das BMI nach beratender Hinzuziehung eines Gremiums bestehend aus den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, dem Opferverband UOKG, der Bundesstiftung Aufarbeitung. Im Sinne der Opfer ist eine unabhängige Forschung das zentrale Anliegen.

Für mögliche Opfer von politisch motivierten Adoptionen ist beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zusätzlich auf Bundesebene eine Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle als erste Anlaufstelle eingerichtet worden.

Quelle: Bundesministerium des Innern vom 21.06.2021

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Neues aus dem EMPOWERYOU-Projekt

Posted on Januar 18, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: |

Das Forschungsprojekt »EMPOWERYOU« hat das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Pflege- oder Adoptivfamilien oder in Jugendhilfeeinrichtungen aufwachsen, zu stärken. Insbesondere möchten wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei unterstützen, frühere belastende Erfahrungen zu bewältigen und nicht (erneut) Mobbing oder Gewalt zu erleben.
Weitere Informationen zu unserem Projekt bekommen Sie in unseren kurzen Erklärvideos www.youtube.com/channel/UC3LB3kCmKHEWIq0FvateMyw oder auf unserer Homepage www.empower-you.info

In den letzten Wochen und Monaten konnten wir bereits einige biologische Familien sowie auch Pflege- und Adoptivfamilien für eine Teilnahme an der Online-Umfrage und der Smartphone-Befragung gewinnen. Die Online-Umfrage sowie die Smartphone-Befragung wurden von mehreren Familien bereits bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen. Wir suchen jedoch weiterhin Familien, die Lust haben, das Projekt EMPOWERYOU zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung von Kindern in Fremdunterbringung zu leisten! Bei Interesse an einer Teilnahme oder bei Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail (empoweryou@uni-bielefeld.de) oder telefonisch bei uns (0521/106-4500).

Unser Programm „EMPOWER YOUTH“ für (ehemalige) Jugendliche in Fremdunterbringung ist online! Für die Pilotphase werden aktuell Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren gesucht. Mehr Infos finden Sie auf der Programmwebseite: www.empower-youth.de

Auch das EMPOWERYOU Online-Programm für Pflege- und Adoptiveltern wird im Herbst von den ersten Familien getestet. Bald können deutschlandweit Pflege- und Adoptivfamilien mit Kindern im Alter zwischen 8 und 13 Jahren an dem kostenlosen Programm teilnehmen. Zusammen mit Ihnen möchten wir herausfinden, ob das Programm Sie im Umgang mit den Bedürfnissen Ihres Kindes unterstützt und ob es Ihnen dabei hilft, Ihr Kind vor Mobbing- und Gewalterfahrungen zu schützen.

Das sagen unsere Teilnehmer*innen:

„Ja das denke ich schon, dass wir da in einem halben Jahr nochmal mitmachen, das hat uns viel Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind

„Die Studie hat uns Spaß gemacht, auch unser Sohn hat die Fragen gerne beantwortet. Wir haben es uns dafür dann abends immer schön gemütlich gemacht und die Fragen beantwortet“, teilnehmende Mutter

„Der Teil mit dem Smartphone war echt cool und hat Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind

„Durch die Fragen haben sich in unserer Familie noch weitere tolle Gespräche ergeben“, teilnehmende Mutter

„Es ist wichtig, dass solche Themen angesprochen werden, deswegen unterstützen wir die Studie gerne“, teilnehmende Mutter

Ihr EMPOWERYOU-Team

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Online-Umfrage zu Erfahrungen von Pflegefamilien mit schulunterstützenden Leistung

Posted on Dezember 1, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Schule, Thüringen | Schlagwörter: , |

Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) möchte Pflegeeltern zu ihren Erfahrungen mit schulunterstützenden Leistung befragen.

Die Teilnahme an der Online-Befragung dauert nur wenige Minuten.

Danke an alle, die mitmachen!!! https://www.soscisurvey.de/BIP_1/

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Erneut mehr neu begonnene Hilfen zur Erziehung in Berlin und Brandenburg

Posted on September 30, 2020. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , |

Für 34 481 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 18 417 in Brandenburg wurde 2019 eine Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe neu gewährt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist das gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 9,1 Prozent in Berlin und 7,4 Prozent in Brandenburg. Über 47 800 Hilfen (Berlin: 31 804; Brandenburg: 16 025) wurden im Laufe des Jahres beendet und über 56 600 (Berlin: 35 485; Brandenburg: 21 156) Hilfen bestanden am Jahresende fort.

Unter den im Jahr 2019 beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit 36,1 Prozent in Berlin und 37,5 Prozent in Brandenburg den Schwerpunkt.

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 17,0 Prozent in Berlin und 15,7 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 12,8 Prozent und in Brandenburg in 14,7 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden über 7 400 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 4 300 Fälle.

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, zum Teil jedoch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 80 300 junge Menschen in Berlin und über 42 800 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.
Hauptgründe sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Weitere Ergebnisse zur Erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 2 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 30.09.2020

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2021

Posted on September 24, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 33 SGB VIII bzw. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen.

Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen, die in der Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind, gedeckt werden (vgl. § 39 Abs. 2 und 4 SGB VIII).

Zur Bemessung dieser Beträge hat der Deutsche Verein bislang alljährlich Empfehlungen ausgesprochen. Er überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.09.2020 [PDF, 160 KB]

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PFAD startet Online-Umfrage zur Bereitschaftspflege

Posted on August 3, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: |

Der PFAD Bundesverband bittet aktuell in der Bereitschaftspflege tätige Pflegeeltern um Mitwirkung an einer Online-Umfrage über die bundesweit sehr unterschiedlichen Bedingungen, die Bereitschaftspflegefamilien geboten werden.

Die Beantwortung der Fragen nimmt ca. 5 Minuten in Anspruch. Die Befragung läuft bis 30.10.2020. Eine Auswertung wird in der PFAD Fachzeitschrift veröffentlicht, in der regelmäßig Themen aus der Bereitschaftspflege aufgegriffen werden.

Link zum Fragebogen: https://www.soscisurvey.de/bereitschaftspflege1_2020/
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

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„FASD – Früherkennung, Auswirkungen und Umgang“ am 26.09. in Berlin

Posted on Juli 31, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Gesundheit, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Der Wissenschaftler und Arzt Prof. Dr. Hans-Ludwig Spohr wird am 26.09.2020 in Berlin zum Thema „FASD – Früherkennung, Auswirkungen und Umgang“ referieren.

Prof. Spohr widmet sich in seiner Sprechstunde der Diagnostik und Versorgung von betroffenen Kindern und Erwachsenen. Für sein Engagement erhielt er 2015 das Bundesverdienstkreuz am Bande.

Veranstalter des Weiterbildungstages für Pflege- und Adoptiveltern sowie interessierte Fachkräfte ist der PFAD Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.

Veranstaltungsflyer

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PFAD LV Berlin-Brandenburg lädt zum Familien-Fach-Tag für Pflege- und Adoptivfamilien am 12.09. nach Päwesin

Posted on Juli 27, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Der Familien-Fach-Tag für Pflege- und Adoptivfamilien des PFAD Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V. findet am 12.09.2020 in Päwesin statt.

Nach einem gemeinsamen Frühstück hält Barbara Lütgen-Wienand eine Fortbildung zum Thema „Lügen und Stehlen„. Im Anschluss wird die Mitgliederversammlung des Landesverbandes abgehalten.

Für die Kinder kann eine Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden. Auf Anfrage stehen auch Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Veranstaltungsflyer

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„Inobhutnahmeverfahren im (machtkritischen) Diskurs – Beteiligung und Beschwerde in Krisensituationen“ am 16.11. in Berlin

Posted on Juli 23, 2020. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe veranstaltet am 16.11.2020 in Berlin einen Fachtag zum Thema: „Inobhutnahmeverfahren im (machtkritischen) Diskurs – Beteiligung und Beschwerde in Krisensituationen“.

Inobhutnahmen haben in der letzten Zeit zugenommen und betroffene Eltern und Jugendliche haben sich des Öfteren an den BRJ und andere Ombudsstellen im Bundesgebiet gewandt.
Inobhutnahmen stellen für die betroffenen jungen Menschen und ihre Familien in der Regel einen massiven, prägenden Einschnitt dar. Für Fachkräfte sind Inobhutnahmen häufig mit herausfordernden Entscheidungen in akuten Krisensituationen verbunden. In der Kinder- und Jugendhilfe bestehende strukturelle Machtasymmetrien treten in Inobhutnahmeverfahren oft besonders deutlich zu Tage. In der ombudschaftlichen Beratung zeigen sich in diesem Zusammenhang Unsicherheiten bzgl. Rechts- und Verfahrensfragen sowie die Erfahrung, dass es besondere Handlungs- und Kommunikationsstrategien in den hochemotionalen Inobhutnahme- Situationen braucht. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen und ihren Familien in dem kurzen, aber intensiven Zeitraum der Inobhutnahme umgesetzt werden können.

Anmeldungen sind bis zum 1.10.2020 möglich unter verwaltung@ombudschaft-jugendhilfe.de

nähere Informationen

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Neue Kentler-Studie: Senatorin Scheeres und Universität Hildesheim stellen Abschlussbericht vor

Posted on Juni 15, 2020. Filed under: Berlin, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Der am 15.06.2020 vorgelegte Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler belegt Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung in öffentlicher Verantwortung.

Auf Initiative Kentlers wurden in Berlin ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre bewußt Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern eingerichtet.

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Sandra Scheeres übernahm für das Land Berlin die Verantwortung für das Leid, das den Betroffenen angetan wurde und kündigte ihnen eine finanzielle Entschädigung an.

zur Pressemitteilung des Landes Berlin vom 15.06.2020

zum Abschlussbericht der Studie

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2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg

Posted on Mai 26, 2020. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Im vergangenen Jahr führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 23 909 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 17 050 Berliner und 6 859 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2018 um 15 Prozent und in Brandenburg um 14 Prozent, teilt das Amt für Statistk Berlin-Brandenburg mit.

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
In 54 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fällebestand jedoch Unterstützungsbedarf.

54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei 20 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 16 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 31 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (1 773) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 479 (16 Prozent) bzw. 698 (23 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 132 Fälle (4 Prozent).

Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 28 Prozent, BB: 17 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 6 Prozent, BB: 16 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 7 Prozent und in Brandenburg 12 Prozent der Verfahren initiiert.In 23 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 10 Prozent der Berliner und 11 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes vierte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1 301 Fälle in Berlin und 541 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. 654 Berliner und 369 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 173 Fällen in Berlin und 576 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.

Quelle: Amt für Statistk Berlin-Brandenburg vom 26.05.2020

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In Zeiten von Cyber-Grooming und Cyber-Mobbing: Neues Dossier informiert in leichter Sprache über Jugendmedienschutz

Posted on Januar 29, 2020. Filed under: Berlin, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Berlin. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wachsen mit zahlreichen neuen Medien auf. Zum Fernseher, dem Radio und der Spielekonsole sind in den vergangenen Jahren Tablets und Smartphones hinzugekommen. Soziale Netzwerke im Internet nutzen junge Menschen täglich. 

Mit Freunden tauschen sie sich online über gemeinsame Hobbys und Interessen aus oder finden darüber neue Freunde. Auch Streaming-Dienste wie Netflix bieten rund um die Uhr Filme und Unterhaltung. „Medien sind ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens von Jugendlichen mit und ohne Behinderung. (Digitale) Medien ermöglichen soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung“, so Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Doch die Nutzung der neuen Medien bietet nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern birgt auch Gefahren und Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sowohl soziale Netzwerke als auch Streaming-Dienste bieten Angebote, die nicht bedenkenlos konsumiert werden können, wie pornographische oder gewalthaltige Inhalte sowie die Gefahr des Cyber-Groomings (Ansprechen von Kindern über Computerspiele mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte) oder Cyber-Mobbings. „Eltern und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen für den Medienkonsum sensibilisiert und über mögliche Risiken informiert werden«, fordert Gabriele Sauermann, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ).

Mit einem Dossier zum Thema „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ wollen die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz informieren. Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrern an Förderschulen, die mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, bietet der Ratgeber einen guten Einstieg in das Thema Jugendmedienschutz. Aber auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Lern-Behinderung können darüber in einen Dialog treten.

Mit dem von Fachleuten geprüften Papier haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre Zusammenarbeit erfolgreich fortgesetzt.

Der Ratgeber „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ kann in gedruckter Fassung kostenlos (auch in höherer Stückzahl) bezogen werden (ggf. fallen Versandkosten an) bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: info@bag-jugendschutz.de, online unter: www.bag-jugendschutz.de, Download unter: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/Dossier_JMS-Leichte-Sprache_web.pdf.

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Berlin: ca. 50 minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien

Posted on Dezember 27, 2019. Filed under: Berlin, Bewerber, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Der Artikel „Zwei Kinder kommen täglich alleine nach Berlin“ des Tagesspiegels vom 27.12.2019 befasst sich mit der Situation minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in Berlin. Warum kommen sie nach Deutschland, was haben sie auf ihrer Flucht erlebt und wie geht es ihnen hier?

Von den derzeit etwa 850 minderjährige Flüchtlingen ohne Eltern in Berlin leben ca. 50 bei Pflegeeltern: „Laut Jugendamtsexperten ist eine Pflegefamilie nicht für jeden das Richtige. Es gibt aber viele erfolgreiche Beispiele.“

Das aktuelle Theaterstück „Futureland“ am Gorki-Theater, in dem junge Geflüchtete ihr Leben spielen , läuft noch bis Ende Februar.
nähere Informationen

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Statistische Jahrbücher 2019 für Berlin und Brandenburg

Posted on Dezember 14, 2019. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

In den am 13.12.2019 Jahrbüchern veröffentlicht das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in Abschnitt 05 Öffentliche Sozialleistungen auch die aktuellsten Daten zu den erzieherischen Hilfen.

Diese beinhalten Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen für junge Volljährige, Adoptionen, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts, vorläufige Schutzmaßnahmen sowie Gefährdungseinschätzungen nach §8a SGBVIII.

Berlin: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/Jahrbuch/jb2019/JB_201905_BE.pdf

Brandenburg: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/Jahrbuch/jb2019/JB_201905_BB.pdf

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„Vormundschaften im Wandel: Die Beziehungsgestaltung zwischen Vormund/in und Kind bzw. Jugendlichem/Jugendlicher“ am 16.03. in Berlin

Posted on November 29, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Die Fachtagung „Vormundschaften im Wandel” findet am 16.03.2020 in Berlin statt. Neben Vorträgen zu den Forschungsergebnissen des gleichnamigen Projekts zur Thematik „Die Beziehungsgestaltung zwischen Vormund/in und Kind bzw. Jugendlichem/Jugendlicher” und zu Beziehung und Beteiligung in der Vormundschaft werden in Arbeitsgruppen die Themenschwerpunkte „Beziehungsaufbau mit knappen Ressourcen”, „Kooperationen”, „Leaving Vormundschaft” und „Rechtsfragen rund um die Kontaktgestaltung” behandelt.

Eine Podiumsdiskussion mit Vertreter/inne/n aus Forschung und Praxis schließt die jeweilige Fachtagung ab.

nähere Informationen

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25. Tag des Kindeswohls am 18.05. in Berlin

Posted on November 18, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Am 18.05.2020 findet bereits der 25. Tag des Kindeswohls der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes statt. Veranstaltungsort wird Berlin sein. Zum Thema „Aktuelle Herausforderungen in der Pflegekindschaft“ werden diese Vorträge erwartet:

  • Prof. Dr. Christine Köckeritz: „Pflegekindschaft durch Verwandte und Bekannte““
  • Thomas K.: „Gelungene Pflegekindschaft – ein Praxisbericht“
  • Hildegard Niestroj: „Pflegekinder und Herkunftsfamilie: „Umgang“ im Erleben der Kinder“
  • Prof. Dr. Stefan Heilmann: „Die Regelung von Umgangskontakten aus Sicht des Familiengerichts“
  • Annette Tenhumberg: „Anforderungen und Herausforderungen der Jugendhilfe bei Fragen von Besuchskontakten und ihrer Durchführung bei Pflegekindern“
  • Prof. Dr. Ludwig Salgo: „Stand der SGB VIII- und Vormundschaftsreform“

nähere Informationen

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Basisinformationen zu Jungen Volljährigen und Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Posted on November 5, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , |

Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat eine Publikation mit kurzen Basisinformationen herausgebracht. Hier werden rechtliche Grundlagen dargestellt, Zuständigkeiten aufgezeigt und hilfreiche Tipps im Rahmen der notwendigen Verwaltungsverfahren gegeben. Zu jedem Thema gibt es Verweise auf weiterführende Informationen.

Die Broschüre richtet sich an junge Geflüchtete ebenso wie an Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive.

Broschüre zu rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten mit hilfreiche Tipps für das Verwaltungsverfahren

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Berliner Pflegevater spricht über schwierige Bedingungen

Posted on Oktober 11, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

Im Artikel „Wir als Pflegeeltern sind immer die Bittsteller“ vom 11.10.2019 spricht ein Berliner Pflegevater Klartext über Herausforderungen für Pflegeeltern und Fachkräfte.

rbb|24 wendete sich mit den Kritikpunkten auch an die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die sich für bessere Bedingungen einsetzen will, jedoch auf die Hoheit der Bezirke verweist.

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Fortbildung am 31.10. in Berlin zum Thema „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“

Posted on Oktober 4, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) veranstaltet am 31.10.2019 in Berlin eine Fortbildung zum Thema „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“.

Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen, stellen sich häufig viele Fragen. Gerade die Beteiligung an den Kosten der Heimerziehung empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen.
Sind Jugendliche in jedem Fall an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen? Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Kostenheranziehung gibt es? Und was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie können Finanzierungslücken verhindert werden?

  • Und auf welche Geldleistungen besteht ein Anspruch, wenn ich eine Ausbildung beginne?
  • Und was passiert, wenn ich zwar eine eigene Wohnung gefunden habe, aber das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht
  • Und muss ich BaföG beantragen, so lange ich noch in der Jugendhilfe wohne?

    Im Rahmen der Fortbildung werden die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt.

Weitere Informationen

Teilnehmer*innen können sich per Mail unter
fortbildung@brj-berlin.de anmelden
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email und Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte
Rechnungsadresse an!
Wir bitten um Verständnis, dass die Anmeldungsanfragen erst ab dem 15.10.2019 bearbeitet werden können.
Die Fortbildung findet am Bethaniendamm 25 in Berlin-Kreuzberg statt.

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Über 48 000 neu begonnene Hilfen zur Erziehung in der Region – Berlin und Brandenburg

Posted on Oktober 4, 2019. Filed under: Berlin, Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 wurde für 31 609 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 16 843 in Brandenburg eine Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe neu gewährt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist das gegenüber dem Vorjahr in Berlin eine Steigerung von 23,2 Prozent und in Brandenburg ein Rückgang von 4,4 Prozent. Über 44 000 Hilfen (Berlin: 28 183; Brandenburg: 15 903) wurden im Laufe des Jahres beendet und über 51 600 (Berlin: 32 572; Brandenburg: 19 065) Hilfen bestanden am Jahresende fort.

Unter den im Jahr 2018 beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit je 38,4 Prozent in Berlin und Brandenburg den Schwerpunkt. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15,7 Prozent in Brandenburg und 16,5 Prozent in Berlin an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Brandenburg in 14,0 Prozent und in Berlin in 12,6 Prozent der Fälle geleistet. In Brandenburg wurden über 4 100 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Berlin waren es mehr als 6 500 Fälle.

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, zum Teil jedoch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 40 100 junge Menschen im Land Brandenburg und über 70 900 in Berlin Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.
Hauptgründe für die Hilfegewährung sind eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Weitere Ergebnisse der Erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 2 zum kostenfreien Herunterladen unter:
www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Über das Datenangebot des Bereiches Kinder- und Jugendhilfe informiert:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Telefon: 0331 8173-1165, Fax: 030 9028-1911
E-Mail: SozialeLeistungen@statistik-bbb.de

Quelle: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2019/19-09-30a.pdf

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020

Posted on September 18, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

Das Präsidiums des Deutschen Vereins hat am 11. September 2019 Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020 verabschiedet.

Bezug nehmend auf die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge für das Jahr 2019 sowie auf die im Jahr 2007 veröffentlichten weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege spricht sich der Deutsche Verein für folgende Anpassungen aus:

  • Die Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie für materielle Aufwendungen sind den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen.
  • Die Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung empfiehlt der Deutsche Verein entsprechend des gesunkenen Mindestversicherungsbeitrages anzupassen.
  • Die Erstattungsbeiträge für die Rentenversicherung empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben.

Die Empfehlungen richten sich vor allem an Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an öffentliche Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der finanziellen Unterstützung von Pflegefamilien, auch mit dem Ziel der Förderung ihres Engagements und der Anerkennung ihrer Leistungen für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen sowie für unsere Gesellschaft.

zu den ausführlichen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2020 (pdf)

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Pflegeeltern gesucht: Berlinweite Kampagne gestartet

Posted on September 2, 2019. Filed under: Berlin, Bewerber, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Unter dem Motto „Pflegekinder bringen Lebendigkeit in die Familie“ steht eine berlinweite Kampagne der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Familien für Kinder gGmbH, die heute startet. Ziel ist, neue Pflegeeltern zu gewinnen und so Kindern, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Familie leben können, ein neues Zuhause zu geben.

Bis Januar 2020 werden fünf verschiedene Motive mit dem Slogan vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Sozialen Medien zu sehen sein.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Pflegefamilien sind für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, von großer Bedeutung. Im vergangenen Jahr konnten in Berlin mehr als 500 Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden. Wir brauchen aber noch mehr Pflegeeltern. Deshalb möchten wir mit der Kampagne alle ansprechen, die einem Kind ein liebevolles Zuhause geben möchten und sich vorstellen können, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. In Frage kommen verheiratete und unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare, Paare mit und ohne leibliche Kinder, alleinstehende und alleinerziehende Mütter und Väter, Patchworkfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Ich möchte alle, die sich dafür interessieren, ermutigen, sich näher zu informieren. Familien für Kinder bietet hierzu eine umfassende Beratung an.“

Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder gGmbH: „Pflegeeltern zu sein ist eine schöne, lebendige und vielseitige Aufgabe. Interessenten, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen möchten, sollten Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte einlassen können. Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden sie durch die Pflegeelternschulung vorbereitet, dazu gehören: ein Informationsabend, ein Vorbereitungsseminar, ein anschließender Überprüfungsprozess sowie eine Grundqualifizierung.“

Weitere Informationen erhalten Interessenten auf der Webseite www.pflegekinder-berlin.de

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„Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11. in Berlin

Posted on August 27, 2019. Filed under: Berlin, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

logoDas Seminar des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) „Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11.2019 in Berlin wird sich mit dem schwierigen Übergang in die Volljährigkeit und den dann veränderten Rahmenbedingungen beschäftigen. Neben Inputs verschiedener Experten, sind ein Erlebnisteil und verschiedene Workshops geplant.

nähere Informationen

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Fachtagung „Auf dem Weg zur offenen Adoption. Was braucht ein modernes Adoptionswesen in Deutschland?“ am 18./19.11 in Berlin

Posted on August 20, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Netzwerke, Politik | Schlagwörter: , , |

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veranstaltet am 18. und 19. November 2019 in Berlin die Fachveranstaltung „Auf dem Weg zur offenen Adoption. Was braucht ein modernes Adoptionswesen in Deutschland?“

Durch die Adoption sollen fürsorgebedürftige Kinder ein stabiles Zuhause erhalten und in rechtlich abgesicherten familiären Strukturen aufwachsen können. Um dies zu ermöglichen, müssen im Adoptionsrecht und in der Adoptionsvermittlung die sich wandelnden Lebensbedingungen von Familien und die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Adoptionsforschung Berücksichtigung finden. So verweisen internationale Forschungsergebnisse auf die positiven Effekte offener Adoptionsformen, sowohl für die Identitätsentwicklung des Kindes als auch die Trauerarbeit der abgebenden Eltern.

Dennoch nimmt der Gesetzgeber die Inkognitoadoption als Regelfall an – für offene Formen der Adoption gibt es weder eine rechtliche Absicherung noch allgemeine Regularien, die Fachkräften Orientierung in ihrem Handeln bieten. Gleichzeitig sind offene und halboffene Adoptionen in der Praxis angekommen und in der Fachwelt wird die weitere Unterstützung und rechtliche Absicherung dieser Adoptionsformen gefordert. Für die Arbeit der Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung gingen mit einem solchen Paradigmenwechsel jedoch auch neue Aufgaben und Herausforderungen einher.

Ziel der Veranstaltung ist der Austausch über Konzepte und Erfahrungen aus der Praxis im Umgang mit offenen und halboffenen Adoptionen. Dabei wird erstmals das Modul zum Thema kommunikative und strukturelle Offenheit der Handreichungen des Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) am Deutschen Jugendinstitut vorgestellt und Beispiele aus der Praxis diskutiert.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden.

Teilnahmekosten:
108 € für Mitglieder und Mitarbeitenden bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 135 € für Nichtmitglieder zzgl. Tagungsstättenkosten mit 3 Tagungspauschalen.

Anmeldung:
Das tagesaktuelle Programm sowie die Onlineanmeldung (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) finden Sie unter folgendem Link:
www.deutscher-verein.de

Anmeldefrist:
19. September 2019.

Veranstaltungsort:
Wyndham Garden Berlin Mitte
Osloer Straße 116a, 13359 Berlin

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Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …

Posted on August 8, 2019. Filed under: Berlin, Pflegefamilie | Schlagwörter: , , |

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. lädt zur Fachtagung vom 27.11.19 bis zum 28.11.19 in Berlin ein.

Thema ist die der Volljährigkeit von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien. Mit verschiedenen Methoden und Perspektiven sollen alle Facetten der jungen Erwachsenen und ihrer Familien beleuchten und sollen jedem ermöglichen, mit einem persönlichen Fazit nach Hause zu gehen.

Einladung/Anmeldung
Weitere Informationen auf der website des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V.

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Kinderarmut: Paritätische Studie belegt wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland

Posted on August 4, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rechtliches, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stellungnahmen, Thüringen | Schlagwörter: , , , |

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes

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Fachtagung „Ein Kind und viele Eltern – Das Kindeswohl im Kontext genetischer, biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft“ am 25./26.10. in Berlin

Posted on Juli 25, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

logoDie diesjährige Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind befasst sich mit dem Thema „Ein Kind und viele Eltern – Das kindeswKindeswohl im Kontext genetischer, biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft„. Sie findet am 25./26. Oktober 2019 in Berlin unter der Schirmherrschaft von Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, statt.

Bei immer mehr Kindern in Deutschland fallen genetische, biologische, rechtliche und soziale Elternschaft auseinander und verteilen sich auf mehr als zwei Personen. Dies gilt für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ebenso wie für Kinder mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen sowie für Kinder, die nach medizinisch assistierter Reproduktion geboren wurden.

Was bedeutet dies für die Kinder? Welche Auswirkungen hat eine fragmentierte Elternschaft auf das Kindeswohl? Welche Umgangsregelungen sind im besten Interesse des Kindes? Wie viele Eltern verträgt ein Kind?

Auf der Tagung wird erörtert, wie eine multiple Elternschaft zum Wohl des Kindes gestaltet werden sollte, welche Herausforderungen sich für die Fachkräfte unterschiedlicher Berufsgruppen ergeben und welche rechtlichen und politischen Handlungsbedarfe bestehen.

Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung gehören:

  • Dr. Katharina Kaesling, wissenschaftliche Koordinatorin
  • Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“, Universität Bonn (Juristische Aspekte von Elternschaft und Kindeswohl bei assistierter Reproduktion)
  • Dr. Petra Thorn, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung, Mitglied im Deutschen Ethikrat (Kinder mit einer besonderen Zeugungsgeschichte: Samenspende, Eizellspende Embryonenspende. Bedürfnisse von Kindern und Eltern)
  • Prof‘in Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind (Kinder in Stieffamilien: die Vielfalt von Eltern- und Kindschaftsverhältnissen als Herausforderung für Eltern und Kinder)
  • Pia Bergold, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (Vielfalt der Regenbogenfamilien und die Gestaltung multipler Elternschaft)
  • Dr. Ina Bovenschen, wissenschaftliche Referentin im Deutschen Jugendinstitut, München (Multiple Elternschaft im Falle von Adoption und Pflegekindschaft)
  • Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, leitender Arzt, Fertility Center Berlin (Medizinische und ethische Aspekte von Elternschaft und Kindeswohl bei assistierter Reproduktion).

Online-Anmeldung unter http://fruehe-kindheit-online.de

 

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Berlin: „Die Verhältnisse werden nicht einfacher, der Druck steigt“

Posted on Juli 2, 2019. Filed under: Berlin, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

logoDer Artikel „Die Verhältnisse werden nicht einfacher, der Druck steigt“ in der Morgenpost vom 30.06.2019 enthält ein interessantes Interview mit dem Sozialpädagoge Gunnar Tayert vom Pflegekinderdienst „Pflegekinder im Kiez“ (PiK), der die schwierige Lage der Pflegekinderhilfe in Berlin erklärt:

„Kinder, die eine Krisenpflegeunterkunft bräuchten, gibt es auf jeden Fall. Ich denke, dass die Kinder nur manchmal eher in Einrichtungen untergebracht werden, weil das schneller geht und mitunter unkomplizierter ist. Die Jugendämter haben einfach oft eine prekäre Personalsituation und sind permanent unterbesetzt. Ein weiterer Grund ist sicher, dass unser Jugendamt weiß, dass wir zu wenig Kurz- oder Krisenpflegefamilien im Kiez haben und auch in anderen Kiezen oft nicht fündig werden.“

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Bundestagung Inobhutnahme „Aus der Praxis für die Praxis“ am 19./20.09. in Erkner

Posted on Juni 19, 2019. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoDie Zahl der Inobhutnahmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und bleibt nach den aktuellen Zahlen des AKJ Stat (2/2018) – auch ohne unbegleitete minderjährige Geflüchtete – stabil. Auch die vielfältigen Anforderungen an Mitarbeiter_innen im Rahmen der Inob­hutnahme haben stetig zugenommen, so stieg auch die Zahl der jungen Menschen in der Inobhutnahme, die aus einer anderen Jugendhil­feeinrichtung verwiesen wurden. Seit einigen Jahren wächst die Anzahl von Kleinkindern und Säuglingen in der Inobhutnahme, was die Einrichtungen vor neue Herausforderungen stellt. Gleichzeitig neh­men die Anforderungen an die Mitarbeiter_innen auch vor dem Hintergrund angrenzender Fachdiskussionen, wie u. a. zu Elternpartizipation, Inklusion und der Übergangsgestaltung zu.

Die IGfH-Fachgruppe Inobhutnahme nimmt die pädagogischen und rechtlichen Aspekte sowie Alltagsfragen an die bundesweit sehr unterschiedlichen Inobhutnahmesettings im Rahmen der Bundestagung in den Blick. Notlagen, Gefährdungen von Minderjährigen sowie päda­go­gische Herausforderungen stellen für alle Beteiligten anspruchsvolle Aufgaben in einem besonderen Spannungsfeld dar. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen und Organisationsformen der Leistungen nach den §§ 42, 42a SGB VIII, stehen der fachliche Austausch und die gemein­same Entwicklung anderer Perspektiven und neuer Ideen für die sozialpädagogische Praxis im Vordergrund.

Die Bundestagung Inobhutnahme „Aus der Praxis für die Praxis“ am 19./20.09.2019 in Erkner richtet sich an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie weitere Fachleute aus Praxis und Wissenschaft.

www.inobhutnahme-tagung.de

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„Methoden der Hilfeplangespräche“ vom 17.-19.09. in Berlin

Posted on Juni 17, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoDie IGfH bietet für Fachkräfte öffentlicher und freier Träger der Erziehungshilfe vom 17.-19.09.2019 in Berlin unter der Leitung von Felix Brandhorst und Hans-Ullrich Krause ein Seminar über „Methoden der Hilfeplangespräche“ an.

Gute Hilfeplanung ist der Grundstein für eine gelingende Hilfe. Hilfeplangespräche oder auch Hilfeplankonferenzen sollen als dialogisches Geschehen dazu beitragen, die Lebenssituationen von Kindern und Familien zu verstehen und die besten Hilfen gemeinsam zu eruieren. Aus dem gemeinsamen Prozess sollen gemeinsam durchdachte Schritte entwickelt werden, welche den Hilfeverlauf positiv beeinflussen und die Dinge zum Guten wenden bzw. positive Entwicklungen anstoßen.

Hilfeplangespräche haben sich inzwischen zu wirklichen Schaltstellen entwickelt, mit denen die richtigen Weichen gestellt werden können. Aber was hat sich in diesen Zusammenhängen bewährt und was sind die erfolgreichsten Methodenansätze? Wie können Kinder und Jugendliche, aber auch (Pflege-)Eltern in ihrer Partizipation unterstützt werden?

Die Fortbildung wird sich mit aktuellen Entwicklungen, neuen Methoden und grundsätzlichen Bedingungen und Voraussetzungen für gelingende Hilfeplanungen befassen. Die Fortbildung thematisiert u.a. auch Hilfeplanung für die Pflegekinder. Neben der Qualifizierung und Vermittlung von neuen Erkenntnissen wird es im Rahmen der Fortbildung Raum für Austausch zwischen den Fachkräften geben.

nähere Informationen

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„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII“ am 06.06. in Berlin

Posted on Mai 9, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoAm 06.06.2019 veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) eine Fortbildung zu dem Thema „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII. Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Stationäre Hilfen – § 41 SGB VIII – oder § 67 SGB XII? Die Fortbildung findet in den Räumen des BRJ am Bethaniendamm 25 in Berlin-Kreuzberg statt.

Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird anhand von Fallbeispielen auf die rechtlichen Grundlagen für die Hilfen für junge Volljährige in der Jugendhilfe eingehen.

  • Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe?
  • Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es?
  • Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung/ Bedarf?
  • Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das Jobcenter oder das Sozialamt?
  • Wann werden ambulante und stationäre Hilfen SGB VIII und wann Eingliederungshilfe gewährt?
  • Und gilt das alles auch für geflüchtete junge Menschen?
  • Und wie geht es weiter, wenn die Jugendhilfe endet?

TeilnehmerInnen können sich per Mail (info@brj-berlin.de) oder telefonisch bis zum 31. Mai 2019 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. anmelden.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email und Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte Rechnungsadresse an!

Veranstaltungsflyer

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Pflegekinder in Berlin: „Wir suchen Eltern für die Kinder, nicht umgedreht“

Posted on Mai 1, 2019. Filed under: Berlin, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

logorbb24.de bringt am 01.05.2019 ein Interview mit Angelika Nitzsche von der Familien für Kinder gGmbH in Berlin. Unter der Überschrift „Wir suchen Eltern für die Kinder, nicht umgedreht“ gibt sie Informationen zur Motivation, Bewerbung und Vorbereitung von Pflegeeltern, zu den Herausforderungen, die Kinder an ihre Pflegefamilie stellen und Gründe, weshalb nicht mehr genügend Bewerber zu finden sind.

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„In vielen Bundesländern gibt es zu wenig Pflegefamilien“

Posted on April 28, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stellungnahmen, Thüringen | Schlagwörter: , |

logoboysens-medien.de berichtet am 28.04.2019 im Artikel „In vielen Bundesländern gibt es zu wenig Pflegefamilien“ von der deutschlandweit prekären Bewerbersituation um Pflegekinder.

Als Ursachen werden u.a. der angespannte Wohnungsmarkt und die häufige Berufstätigkeit beider Elternteile genannt.

Zum Thema äußerten sich auch Monika Görres, stellvertretende Vorsitzende des PFAD FÜR KINDER Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern sowie Dr. Carmen Thiele vom PFAD Bundesverband, der Verbesserungsbedarf in der sozialen Absicherung von Pflegefamilien sieht:

„Zu nennen wäre da beispielsweise Altersvorsorge. Ein weiteres großes Thema ist die Frage der Regulierung von Schäden, die Pflegekinder in der Pflegefamilie verursachen. Hier greift die Haftpflichtversicherung meistens nicht.“

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Berlin: Pflegeeltern werden dringend gesucht

Posted on April 27, 2019. Filed under: Berlin, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen |

logoIm Artikel „Pflegeeltern werden in Berlin dringend gesucht“ auf rbb.de vom 27.04.2019 mutmaßt Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder gGmbH, dass eines der wichtigsten Probleme, weshalb zu wenige Pflegeeltern in Berlin gefunden werden, die derzeit angespannte Wohnungssituation sei.

Auch für ausreichender Werbung und Öffentlichkeitsarbeit „muss Berlin deutlich mehr Geld in die Hand nehmen“, fordert Heinßen. Eine Plakataktion reiche nicht aus. „Wir wissen, dass potenzielle Pflegeeltern etwa fünf Mal mit dem Thema in Kontakt kommen müssen, bevor sie sich dafür entscheiden, Pflegeeltern werden zu wollen. Laut Verwaltung wird regelmäßig für Pflegeeltern geworben.

Kommen Kinder nicht bei Pflegefamilien unter, blieben als Alternativen nur Heime und Wohngruppen. „Laut Amt für Statistik lebten Ende 2017 mehr als 6.000 Kinder und Jugendliche in Heimen. Doch diese Betreuungsformen seien für die Kinder schwierig. „Gerade für Säuglinge ist es sehr schwer, eine Bindung aufzubauen, wenn es mehrere verschiedene Bezugspersonen gibt“, weiß Heinßen.

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PFAD Musterschreiben an Rentenversicherung bewährt sich!

Posted on April 25, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Fachkräfte, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , |

logoDie ersten Adoptiv- und Pflegeeltern, die mit dem Musterantrag des PFAD Bundesverbandes e.V. die Anrechnung ihrer Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bei ihrem Rentenversicherungsträger klären ließen, haben positive Bescheide erhalten.

Die Leistungen aus der Mütterrente werden nun ihnen und nicht den leiblichen Eltern zugerechnet.

Das Engagement von PFAD und seine Informationskampagne zur Klärung der Rentenkonten hat sich also schon für viele gelohnt!

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