Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)

Posted on Dezember 18, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, indem das Adoptionswesen modernisiert und die Strukturen der Adoptionsvermittlung verbessert werden. Das Gesetz stützt sich auf die Erkenntnisse des Forschungs- und Expertiseprozesses zum Bereich Adoption, die in der 18. Legislaturperiode gewonnen werden konnten. Ziel des Gesetzes ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern.

Beratung vor, während und nach der Adoption

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption sichert die gute Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten durch fachlich spezialisierte Fachkräfte. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Für Stieffamilien wird eine verpflichtende Beratung im Vorfeld des Antrags auf Adoption eingeführt.

Offenen Umgang mit der Adoption fördern

Weiterhin soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden – denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten daher den Auftrag, die Adoptiveltern darin zu unterstützen, von Anfang an offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Außerdem sind die Vermittlungsstellen aufgefordert von Anfang an mit den Herkunftseltern, den Adoptiveltern und altersentsprechend auch mit dem Kind zu besprechen, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt gestaltet werden kann. Indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen, sollen die Herkunftseltern in ihrer Rolle gestärkt werden. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleiben geschützt.

Kinder bei Auslandsadoptionen besser schützen

Zum Schutz der Kinder sollen unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland verhindert werden, indem sie zukünftig immer durch eine Fachstelle zu vermitteln sind; ferner soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse im Inland eingeführt werden.

Quelle: BMFSFJ vom 18.12.2020

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Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Adoptionshilfe-Gesetz

Posted on Dezember 11, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 10. Dezember 2020 auf Änderungen am Adoptionshilfe-Gesetz geeinigt. Danach entfällt die umstrittene Beratungspflicht im Vorfeld einer Stiefkindadoption für lesbische Paare, wenn das Kind in deren Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird.

Die Bundesregierung hatte am 2. Dezember 2020 das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss im Juli nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen in der Länderkammer erhalten hatte.

Streitpunkt: Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

Der Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht eine verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen im Vorfeld einer Stiefkindadoption vor. Diese wurde im Bundesratsverfahren und während der Plenardebatte für den Fall der Stiefkindadoption bei lesbischen Paaren kritisiert (Protokollauszug | Redevideo zu TOP 4 vom 3. Juli 2020), weil diese verpflichtende Beratung zu einer Diskriminierung lesbischer (Ehe-)Paare führe, da sie für die notwendige Adoption der in die Familie hineingeborenen Kinder eine weitere Belastung schaffe.

Kompromiss im Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, der umstrittenen Regelung einen Ausnahmetatbestand anzufügen. Danach gibt es keine Beratungspflicht, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Überdies gibt nach dem Vorschlag bei Stiefkindadoptionen lesbischer Paare das ohnehin am Verfahren beteiligte Jugendamt die im Gesetz vorgeschriebene fachliche Äußerung ab, so dass auch insofern die zusätzliche Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstelle entfällt.

Was das Adoptionshilfegesetz ansonsten regelt

Durch die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen sollen Familien bei der Adoption von Kindern mehr Beratung und Hilfe erhalten. Sie betreffen sowohl die Adoptiv- als auch die Herkunftsfamilie. Beide hätten künftig einen Anspruch darauf, auch nach der Adoption fachlich begleitet zu werden.

Offener Umgang mit Adoptionen

Ziel des Gesetzes ist auch, den offenen Umgang mit Adoptionen zu fördern: Die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Die Adoptionsvermittlungsstellen werden außerdem angehalten, mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern zu erörtern, ob und wie sie den Informationsaustausch oder auch den Kontakt der Adoptivfamilie mit den Herkunftseltern am besten zum Wohle des Kindes gestalten. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Auslandsadoptionen nur noch mit Vermittlungsstelle

Darüber hinaus verbietet der Gesetzesbeschluss Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. International vereinbarte Schutzstandards sind künftig bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag wird sich voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat dann in der Plenarsitzung am 18. Dezember 2020. Mit der Bestätigung beider Häuser wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 10.12.2020

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Situation von Mehrelternfamilien

Posted on Juli 30, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die rechtliche Situation von Mehrelternfamilien in Deutschland gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21152) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20844). Danach wuchsen laut Mikrozensus 2018 fast drei Viertel der minderjährigen Kinder bei verheirateten Eltern auf, 16 Prozent bei Alleinerziehenden und 10 Prozent in Lebensgemeinschaften. 2018 seien 15.000 minderjährige Kinder bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufgewachsen (Regenbogenfamilien). Andere Konstellationen können der Antwort zufolge mit der amtlichen Statistik nicht erfasst werden. Eine von den Fragestellern angeführte „faktisch elternschaftliche Verantwortung“ sei keine eigenständige statistische Kategorie.

Wie das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort weiter schreibt, seien für eine Reform des Abstammungsrechts sowie eine Reform der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts Arbeitskreise eingesetzt worden. In beiden Bereichen gehe es auch darum, wie der erforderliche rechtliche sachgerechte Rahmen für die gewachsene Vielfalt der heutigen Familienformen bereitgestellt werden könne. Die Frage der sozialen Mehrelternschaft und die Möglichkeit einer abstammungs- oder sorgerechtlichen Regelung dieser Frage würden in diese Prüfung einbezogen. Mittlerweile arbeite das Bundesjustizministerium an einem Gesamtkonzept, dessen Umsetzung die Neustrukturierung wesentlicher Teile der familienrechtlichen Vorschriften erfordere. Eine derart aufwändige Reform sei kurzfristig nicht zu realisieren. Deshalb bereite das Bundesjustizministerium parallel einen Gesetzentwurf für eine Teilreform vor, der zeitnah vorgelegt werde solle.

Quelle: Heute im Bundestag vom 29.07.2020

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Griechenland: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Pflegeeltern werden

Posted on Juni 6, 2020. Filed under: International, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

GlobalVoices berichtet im Artikel „Griechisches Parlament verabschiedet Gesetz: Auch gleichgeschlechtliche Paare können nun Pflegeeltern werden“ vom 06.06.2020 von der Annahme eines Gesetzesvorschlags, der weitreichende Veränderungen in der griechischen Gesetzgebung zum Adoptions- und Pflegerecht mit sich bringen wird.

Künftig können auch gleichgeschlechtliche Paare Pflegekinder aufnehmen . Adoptieren dürfen sie jedoch noch nicht.

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FDP will Neuregelung der Adoption

Posted on Dezember 11, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe sollen nach dem Willen der FDP bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgelegt (19/15772). Daneben solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Einzeladoption auch für einen Ehepartner zulässig wird.

Die gemeinsame Adoptionsmöglichkeit für Paare an das Kriterium des Bestehens einer Ehe anzuknüpfen, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Es sei im Sinne der betroffenen Kinder geboten, Paaren in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu ermöglichen, wie Ehegatten gemeinsam zu adoptieren. Dies betreffe über Stiefkindadoptionen hinaus auch die gemeinsame Adoption fremder Kinder. Ferner sei es auch Ehegatten zu ermöglichen, als Einzelperson zu adoptieren.

Der Antrag steht am 12. Dezember 2019 zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt (19/15618), auf der Tagesordnung des Bundestages. Beide Vorlagen sollen anschließend zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

Quelle: Heute im Bundestag vom 11.12.2019

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„Familienvielfalt – ‚Klassische‘ und Regenbogenfamilien für Adoptiv- und Pflegekinder im Vergleich und auf dem Prüfstand“ am 11.03. in Münster

Posted on November 29, 2019. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Für Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen und der Pflegekinderdienste bietet das Landesjugendamt LWL am 11.03.2020 in Münster das Seminar „Familienvielfalt – ‚Klassische‘ und Regenbogenfamilien für Adoptiv- und Pflegekinder im Vergleich und auf dem Prüfstand“ mit Ralf Bolhaar an.

nähere Informationen

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Info-Videos der „Regenbogen-Familie“

Posted on August 28, 2019. Filed under: Bewerber, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

Papa Björn und Papi Christian informieren wöchentlich auf eltern.de über ihren Alltag als REGENBOGEN-FAMILIE mit ihrem fast zweijährigen Pflegekind Lukas. Bisher gibt es drei sehr persönliche Videos:

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Fachtagung „Ein Kind und viele Eltern – Das Kindeswohl im Kontext genetischer, biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft“ am 25./26.10. in Berlin

Posted on Juli 25, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

logoDie diesjährige Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind befasst sich mit dem Thema „Ein Kind und viele Eltern – Das kindeswKindeswohl im Kontext genetischer, biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft„. Sie findet am 25./26. Oktober 2019 in Berlin unter der Schirmherrschaft von Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, statt.

Bei immer mehr Kindern in Deutschland fallen genetische, biologische, rechtliche und soziale Elternschaft auseinander und verteilen sich auf mehr als zwei Personen. Dies gilt für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ebenso wie für Kinder mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen sowie für Kinder, die nach medizinisch assistierter Reproduktion geboren wurden.

Was bedeutet dies für die Kinder? Welche Auswirkungen hat eine fragmentierte Elternschaft auf das Kindeswohl? Welche Umgangsregelungen sind im besten Interesse des Kindes? Wie viele Eltern verträgt ein Kind?

Auf der Tagung wird erörtert, wie eine multiple Elternschaft zum Wohl des Kindes gestaltet werden sollte, welche Herausforderungen sich für die Fachkräfte unterschiedlicher Berufsgruppen ergeben und welche rechtlichen und politischen Handlungsbedarfe bestehen.

Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung gehören:

  • Dr. Katharina Kaesling, wissenschaftliche Koordinatorin
  • Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“, Universität Bonn (Juristische Aspekte von Elternschaft und Kindeswohl bei assistierter Reproduktion)
  • Dr. Petra Thorn, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung, Mitglied im Deutschen Ethikrat (Kinder mit einer besonderen Zeugungsgeschichte: Samenspende, Eizellspende Embryonenspende. Bedürfnisse von Kindern und Eltern)
  • Prof‘in Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind (Kinder in Stieffamilien: die Vielfalt von Eltern- und Kindschaftsverhältnissen als Herausforderung für Eltern und Kinder)
  • Pia Bergold, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (Vielfalt der Regenbogenfamilien und die Gestaltung multipler Elternschaft)
  • Dr. Ina Bovenschen, wissenschaftliche Referentin im Deutschen Jugendinstitut, München (Multiple Elternschaft im Falle von Adoption und Pflegekindschaft)
  • Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, leitender Arzt, Fertility Center Berlin (Medizinische und ethische Aspekte von Elternschaft und Kindeswohl bei assistierter Reproduktion).

Online-Anmeldung unter http://fruehe-kindheit-online.de

 

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TV-Tipp: „Lesbische Mütter – schwule Väter“

Posted on Juni 21, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

logoIm MDR Film-Beitrag „Lesbische Mütter – schwule Väter, Familien ganz normal anders“ (ca. 29min) vom 20.06.2019 berichten u.a. Andre und Stefan aus Cottbus vom Leben mit ihrem Pflegesohn.

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LSVD zum Regenbogenfamilientag: Familienvielfalt rechtlich anerkennen und Freizügigkeit in Europa absichern – Entwurf für Reform zum Abstammungsrecht wird Familienvielfalt nicht gerecht

Posted on Mai 5, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

logoAnlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Families: United We Stand“ am Sonntag, den 05. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben-und Schwulenverbandes (LSVD): Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht dient dem Kindeswohl und stärkt Familien. Der Lesben-und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen.

Der LSVD begrüßt, dass mit dem Entwurf von Justizministerin Barley eine Reform des Abstammungsrechts angegangen wird. Die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung beiden Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Vor dem Hintergrund der Europawahlen (www.lsvd.de/europa) fordert der LSVD, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. Eingetragene Partnerschaften oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare werden bislang in der Regel in den EU-Ländern nicht anerkannt, die diese Rechtsformen selbst nicht im nationalen Recht verankert haben. Das ist ein großes Problem für die Freizügigkeit innerhalb der EU. Die betroffenen Paare und Familien erleiden bei einem etwaigen Umzug gravierende Rechtsverluste. Ähnliches gilt für transgeschlechtliche Eltern.

Hintergrund:
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Neben verheirateten heterosexuellen Paaren mit Kind(ern) nimmt auch der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern-und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien zu. Kinder, Mütter und Väter erleben somit Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Familienformen und biologische, rechtliche und soziale Elternschaft fallen dabei zunehmend auseinander. Diesen Sorge-und Verantwortungsgemeinschaften steht allerdings ein Rechtssystem gegenüber, dass Vielfalt nicht angemessen berücksichtigt.

Der Lesben-und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Quelle: Pressemitteilung des LSVD vom 03.05.2019

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Expertenanhörung zu abstammungsrechtlichen Regelungen

Posted on März 18, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

logoBerlin: (hib/mwo) Nach der Einführung der Ehe für alle ist eine Modernisierung des Abstammungsrechts wünschenswert. Diese Meinung vertraten die meisten der neun geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Gegenstand der Fragen der Abgeordneten in der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten zweieinhalbstündigen Sitzung war der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/2665), wobei sich die Ausführungen der Experten auf das Modell „Mutter – Mutter – Kind“ konzentrierten.
Der Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen stand dabei die Kritik an einer Abweichung von Prinzipien des geltenden Abstammungsrechts gegenüber.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert wird. Die Fragen der Abgeordneten drehten sich vor allem um mögliche Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen auf die Rolle der biologischen Väter, die Unterschiede zwischen Abstammungs- und Adoptionsrecht und Weiterentwicklungen dieser Regelungen sowie um die Möglichkeiten, eine Elternschaft anzufechten.

Wie Familienrechtlerin Nina Dethloff von der Universität Bonn erläuterte, soll die Gleichstellung von Kindern, die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren werden, mit Kindern in heterosexuellen Partnerschaften erreicht werden, indem zum einen die Ehefrau der Mutter des Kindes unmittelbar mit der Geburt ebenfalls Mutter wird, und zum anderen eine Anerkennung der Mutterschaft ermöglicht wird. Beide Vorschläge seien uneingeschränkt zu begrüßen. Sie seien dringend notwendig, um den erheblichen Defiziten des geltenden Rechts zu begegnen. Die Co-Mutterstellung der Partnerin müsse in gleicher Weise wie die Vaterschaft unmittelbar mit der Geburt rechtlich abgesichert werden.

Auch aus der Sicht von Stephanie Gerlach von Treffpunkt, einer Münchener Fach- und Beratungsstelle für Regenbogenfamilien, trägt der Gesetzentwurf zur Absicherung des Kindes und der Familie bei. Die bislang von Frauenpaaren angestrebte Möglichkeit, die Mit-Mutter per Stiefkindadoptionsverfahren zum zweiten rechtlichen Elternteil des gemeinsamen Kindes werden zu lassen, sei nachteilig sowohl für das Kind als auch für die ganze Familie, erklärte Gerlach. Der Entwurf sehe ausgehend von der Gleichbehandlung verschiedengeschlechtlicher Paaren für verheiratete Frauenpaare vor, dass Kinder, die in diese Ehen hineingeboren werden, von Beginn an zwei Elternteile haben. Auch die rechtliche Vaterschaft sei an keinerlei biologische Voraussetzung geknüpft.

Für grundsätzlich begrüßenswert hielt Katharina Lugani vom Deutschen Juristinnenbund den Gesetzentwurf. Zwar wäre eine umfassendere Reform des Abstammungsrechts wünschenswert, der Entwurf decke zumindest den aktuellen Minimalbedarf an einer Neuregelung ab, erklärte sie. Er sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, bedürfe jedoch im Detail der Überarbeitung. Für den Verein Spenderkinder begrüßte Anne Meier-Credner das Anliegen der Verbesserung des Schutzes von Spenderkindern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Diese seien rechtlich schlechter abgesichert als Spenderkinder, die in eine verschiedengeschlechtliche Ehe hineingeboren werden, erklärte sie. Für sinnvoller als den im Entwurf enthaltenen Vorschlag halte der Verein eine Verbesserung der Rechtsstellung der Kinder durch die Möglichkeit zur präkonzeptionellen Anerkennung durch die Co-Mutter, die auch andere Sachverständigen ins Spiel brachten. Zu hinterfragen sei auch die im Entwurf vorgesehene automatische Zuordnung der Ehefrau der Mutter.

Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, vertrat die Auffassung, dass im Sinne einer Gleichbehandlung von Kindern gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Paare die Genetik beziehungsweise das bisherige Abstammungsrecht nicht mehr als Ausgangspunkt tauge. Angesichts des Korrekturbedarfs sei die Zielsetzung des Entwurfs daher sehr zu begrüßen. Im Unterschied dazu gebe es beim Adoptionsrecht von vornherein eine andere Ausgangssituation.

Markus Buschbaum, im Familienrecht tätiger Notar aus Köln, hält den Befund, wonach Regenbogenfamilien weiterhin diskriminiert werden, dem Grunde nach für zutreffend. Allerdings werde allein die Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen der Komplexität rechtlicher und sozialer Elternschaft in Regenbogenkonstellationen keineswegs gerecht, denn es seien auch die Belange der biologischen Väter zu berücksichtigen. Aus der Sicht von Christopher Schmidt, Familienrechtler an der Hochschule Esslingen, vermengt der Entwurf die Regelungsbereiche Abstammungs- und Adoptionsrecht, denn in seinem Zentrum stehe die Begründung einer von der biologischen Situation abweichenden Elternschaft außerhalb des Adoptionsrechts. Eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen im Abstammungsrecht bestehe nicht, erklärte Schmidt, der für eine Änderung im Adoptionsrecht plädierte.

Gegen den Entwurf sprach sich auch Markus Witt vom Bundesverein Väteraufbruch für Kinder aus. Ein Kind könne biologisch nur von einem Mann und einer Frau abstammen – die genetische Abstammung müsse daher Grundsatz im Abstammungsrecht sein. Der Verein wünsche sich hier eine weniger ideologisch geführte Debatte. Zudem seien Kinder Träger eigener Rechte und nicht das Zuordnungsobjekt von Bedürfnissen Erwachsener. Rolf Jox von der Katholischen Hochschule NRW begrüßte das Ziel, die Ungleichbehandlung zu beseitigen, verwies aber auf die Nichtvereinbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen mit geltenden Prinzipien des Abstammungsrechts und sprach sich daher für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus. Es stelle sich jedoch die Frage, ob nicht mit Blick auf die zahlreichen neuen Formen des Zusammenlebens sowie den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ein völlig neues System von Rechten und Pflichten von Personen gegenüber Kindern geschaffen werden sollte.

Auch das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform des Abstammungsrechts und legte in der vergangenen Woche einen Diskussionsteilentwurf vor, auf den in der Anhörung verwiesen wurde. Laut Ministerium kann das bestehende Abstammungsrecht die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbilden, das geltende Recht solle daher unter Beibehaltung bewährter Elemente moderat fortentwickelt werden.

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Kramp-Karrenbauer zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Ehen

Posted on Dezember 7, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

logoDer Artikel „Kramp-Karrenbauer will „Ehe für alle“ akzeptieren“ in der FAZ vom 06.12.2018 enthält diese Information:

„Auf die Frage nach einem Adoptionsrecht für homosexuelle Paare sagte die Politikerin in einem Interview der „Welt“, es sei schwer, dagegen zu argumentieren, wenn viele Jugendämter homosexuelle Paare als Pflegeeltern aussuchten: „Wenn Homosexuelle Pflegeeltern sein können, dann können sie auch Adoptiveltern sein. Das Adoptionsrecht knüpft sich auch an die Entscheidung des Bundestags, die Ehe für alle zu öffnen.“ Entscheidend bei allen Überlegungen müsse immer das Wohl der Kinder sein.“

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„Regenbogenfamilien für Pflegekinder– (k)eine gute Idee?“ am 19.07. in Braunschweig

Posted on Juli 14, 2018. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoZur Podiumsdiskussion „Regenbogenfamilien für Pflegekinder – (k)eine gute Idee?“ laden der Pflegekinderdienst der Stadt Braunschweig, der Verein für sexuelle Emanzipation (VSE e.V.), das Braunschweiger Zentrum für Gender Studies und das Familienbüro der Technischen Universität Braunschweig am 19.07.2018 von 19-21 Uhr in die Technische Universität ein.

nähere Informationen

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„Hamburg Pride“ informiert über Pflegefamilien

Posted on Juli 1, 2018. Filed under: Bewerber, Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoIm Rahmen von „Hamburg Pride“ findet am 01.08.2018 eine Infoveranstaltung von PFIFF zum Thema „Pflegefamilie werden“ für Lesben und Schwule mit oder ohne Partner*in von 19 – 21.30 Uhr im Pride House im IFZ, Rostocker Str. 7, 20099 Hamburg statt.

Nähere Informationen für Bewerber aus Hamburg finden Sie auch auf www.pflegefamilie-werden.info

Quelle: PFIFF gGmbH

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„Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ am 14.06. in Berlin

Posted on April 14, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoAm 14.06.2018 veranstalten das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Berlin die Fachtagung „Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens„.

Familienformen wandeln sich: Neben verheirateten heterosexuellen Paaren mit Kind(ern) nimmt der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien zu. Kinder, Mütter und Väter erleben somit Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Familienformen und biologische, rechtliche und soziale Elternschaft fallen dabei zunehmend auseinander. Diesen Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften steht allerdings ein Rechtssystem gegenüber, dass Vielfalt nicht angemessen berücksichtigt. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat die Anerkennung der gesellschaftlichen Realität und die rechtliche Gleichstellung vollzogen. Eine in die Zukunft gerichtete Familienpolitik muss aber über die Öffnung der Ehe hinausdenken.

Mit dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft sollen auf unserer Fachtagung „Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ Konzepte zur Förderung dieser vielfältigen Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften diskutiert und weiter gedacht werden. Nach einem einführenden Vortrag von Prof. Dr. Ilona Ostner, wird in Workshops zu unterschiedlichen rechtlichen und sozialen Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens diskutiert.

nähere Informationen

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„Adoptiv- und Pflegekinder in Regenbogenfamilien“ am 16.02. in Münster

Posted on Januar 15, 2018. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoEine Fortbildung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen für Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekinderdienste der freien und öffentlichen Jugendhilfe beschäftigt sich am 16.02.2018 in Münster mit dem Thema „Adoptiv- und Pflegekinder in Regenbogenfamilien„.

Familien sind sehr vielfältig. Eine Familienform stellt die Regenbogenfamilie dar, in der ein gleichgeschlechtliches Paar mit Kind/Kindern lebt. Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen und der Pflegekinderdienste werden verstärkt mit dem Thema konfrontiert: Einerseits melden sich gleichgeschlechtliche Paare oder Regenbogenfamilien mit dem Wunsch, ein Kind zu adoptieren oder als Pflegekind bei sich aufzunehmen. Andererseits suchen die Fachkräfte insbesondere nach geeigneten Pflegefamilien, da die Anzahl der Kinder, für die Pflegefamilien die geeignete Hilfe bieten können, deutlich zunimmt und die „traditionelle“ Familie als Bewerber für ein Pflegekind in den Hintergrund tritt.

In dieser Fortbildung werden die Teilnehmenden sowohl grundlegende Informationen auf der Basis von aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen zu dem Bereich „Regenbogenfamilien“ erhalten sowie Praxiserfahrungen in der Arbeit mit Regenbogenfamilien vorgestellt bekommen.

nähere Informationen

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Kinder in Regenbogenfamilien: aktuelle Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen

Posted on Oktober 27, 2017. Filed under: Publikationen | Schlagwörter: |

logofk_0417_titelZu dem Themenschwerpunkt „Kinder in Regenbogenfamilien“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen. Das Heft enthält Beiträge u. a. von

  • Pia Bergold und Andrea Buschner („Kinder aus Regenbogenfamilien – Ergebnisse der BMJ-Studie“),
  • Katja Irle („Eltern wie alle anderen“),
  • Dorett Funcke („Gleichgeschlechtliche Familien, Befunde aus der Familienforschung“),
  • Stephanie Gerlach („Regenbogenfamilien. Mama, Mami, Kind – der lesbische Babyboom“),
  • Uli Streib-Brzic („Es ist gar nicht so anders wie du es dir vielleicht vorstellst“. Perspektiven von Kindern, die mit lesbischen Müttern, schwulen Vätern oder Trans*-Eltern aufwachsen“)
  • sowie ein Interview mit Udo Rauchfleisch („Nach wie vor bestehen in der Bevölkerung falsche Vorstellungen und Vorurteile gegenüber Regenbogenfamilien“).

Außerdem erhält das Heft folgende Praxisartikel:

  • „Familienvielfalt unterm Regenbogen. Das Regenbogenfamilienzentrum Berlin“ von Constanze Körner,
  • „Das Regenbogenfamilienzentrum Wien. Begegnungsraum und sichtbarer Ort für Regenbogenfamilien“ von Karin Mayer und
  • „FAMILYSHIP, Co-Elternschaft als Alternative zur klassischen Kleinfamilie“ von Christine Wagner.

Das Heft kann zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder über die Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin

Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de
Quelle: Information der Deutschen Liga für das Kind vom 26.10.2017

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Erste Adoption durch schwules Paar

Posted on Oktober 10, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

logo„Nur fünf Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist der Adoptionsantrag eines schwulen Ehepaars bestätigt worden.“ berichtet http://www.blu.fm im Artikel „Erste Adoption durch schwules Paar“ vom 10.10.2017.

Zwei Berliner Ehemänner adoptierten ihr Pflegekind, das seit seiner Geburt bei ihnen lebt.

weitere Artikel:

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15 Jahre „Ehe für alle“ in Benelux

Posted on September 29, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Jugendhilfe | Schlagwörter: |

logoÜber 15 Jahre „Ehe für alle“ in Benelux berichtet der Deutschlandfunk im Artikel „Ehe für Homosexuelle hat Normalität geschaffen“ vom 29.09.2017. Darin wird erwähnt: „Jede zweite Adoption geht hier (in Belgien) inzwischen an schwule oder lesbische Paare, ganz einfach weil sich in absoluten Zahlen fast genauso viele Homosexuelle wie heterosexuelle Paare melden.“

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Artikel „Geschlechtsidentität von Kindern: Eltern ohne Einfluss“

Posted on August 17, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Forschung, International, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Der Artikel „Geschlechtsidentität von Kindern: Eltern ohne Einfluss“ der Pharmazeutischen Zeitung Online vom 16.08.2017 berichtet von einer Studie der University of Kentucky, die das Spielverhalten und die Entwicklung adoptierter Kinder aus insgesamt 106 amerikanischen Familien mit lesbischen, schwulen oder heterosexuellen Elternpaaren untersuchte. Es zeigte sich, dass die sexuelle Orientierung der Eltern und der Familientyp keinen signifikanten Einfluss auf die Geschlechtsidentität der Kinder hatten.

Auch DIE WELT widmet der Studie einen Beitrag: „Mutter, Mutter, Kind“ vom 16.08.2017

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Schweiz reformiert Adoptionsrecht

Posted on Juli 31, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

logoAb dem 1. Januar 2018 wird die Stiefkindadoption in der Schweiz nicht mehr nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft offenstehen. Das hat der schweizerische Bundesrat am 5. Juli beschlossen.

Auf diese Weise würden Ungleichbehandlungen beseitigt und die Beziehung zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil rechtlich abgesichert. Die gemeinschaftliche Adoption bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft dagegen weiterhin nicht erlaubt.

Mit dem Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen werden auch die allgemeinen Adoptionsvoraussetzungen flexibilisiert. Künftig kann von diesen abgewichen werden, wenn dies im Interesse des Kindes ist. Das Mindestalter adoptionswilliger Personen wird von 35 auf 28 Jahre und die Mindestdauer der Paarbeziehung von fünf auf drei Jahre gesenkt. Ausschlaggebend ist dabei nicht mehr die Dauer der Ehe, sondern die Dauer des gemeinsamen Haushalts.

Quelle: AGF Europa News für Juli 2017

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Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften – Auch für viele Kinder in Pflegefamilien längst Realität

Posted on Juli 10, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert in seiner Pressemitteilung vom 10.07.2017:

Münster (lwl). Ende vergangener Woche stimmte nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat über die „Ehe für alle“ ab. Für Kinder und Jugendliche, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, bringt die neue Gesetzeslage ein Stück gesellschaftliche Normalisierung und eine weitere Gleichstellung mit Kindern heterosexueller Elternpaare. „Es ist seit langem eine Selbstverständlichkeit, dass Adoptiv- und Pflegekinder auch in gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften vermittelt werden“, erläutert Birgit Westers, Jugenddezernentin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). „In den Westfälischen Pflegefamilien – Pflegefamilien für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf – die das LWL-Landesjugendamt koordiniert, leben zur Zeit rund 50 Kinder und Jugendliche bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Für alle Kinder und Jugendlichen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen, ist die gesellschaftliche Anerkennung und Normalität eine wichtige Rahmenbedingung für ein diskriminierungsfreies Aufwachsen“, so die Leiterin des LWL-Landesjugendamtes weiter.

Für viele Kinder und Jugendliche ist es Familienalltag, zumindest zeitweilig mit zwei Müttern oder Vätern aufzuwachsen: weil sich die Eltern getrennt haben und ein Elternteil anschließend in einer lesbischen oder schwulen Beziehung lebt, weil sich das Paar entschieden hat, ein Pflege- oder Adoptivkind aufzunehmen oder ein Kind in diese Partnerschaft hineingeboren wird. Bis zu 650.000 Kinder wachsen bundesweit in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften auf – die Zahlen schwanken erheblich, je nachdem, ob nur die eingetragenen Lebensgemeinschaften oder alle schwulen und lesbischen Paare mit Kindern gezählt werden und ob die Kinder dauerhaft oder in Wechselmodellen z.B. an Wochenenden dort leben.

„Alle Studien belegen, dass für eine gute Entwicklung der Kinder nicht das Geschlecht und die sexuelle Orientierung der Eltern entscheidend sind, sondern die Qualität der Beziehung. Es gibt keine nennenswerten Unterschiede bei der Entwicklung von Kindern in homosexuellen oder heterosexuellen Partnerschaften“, so die Leiterin des LWL-Landesjugendamtes weiter.

Mit dem Recht zur Eheschließung erhalten schwule und lesbische Paare nun auch die gleichen Möglichkeiten zur gemeinsamen Adoption eines Kindes wie heterosexuelle Ehepaare. Bisher war nur die sogenannte Sukzessivadoption möglich: Zunächst musste ein Elternteil das Kind adoptieren und in einem zweiten Schritt – mit zeitlichem Abstand – dann der zweite Elternteil. Auch Kinder, die in gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hineingeboren werden, hatten bisher in der Zwischenzeit rechtlich gesehen nur einen Elternteil – mit allen damit verbundenen Problemen, beispielsweise was Unterhaltsansprüche, Erbrecht und rechtliche Vertretung angeht.

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PFAD: Ehe für Alle

Posted on Juli 5, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. äußert sich zur Entscheidung des Bundestages vom 30.06.2017, die Homosexuellen in Deutschland den Weg zur Ehe ebnet und damit auch die gemeinsame Adoption eines Kindes ermöglicht:

Nachdem Stück für Stück die Rechte, die Ehepaaren zustanden – Familienversicherung, Witwen- und Witwerrente, Familienzuschlag, steuerliche Veranlagung, … etc. – auch Lebenspartnerschaften zugänglich gemacht wurden, war es nur eine Frage der Zeit, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen. Damit ist das vom Grundgesetz geforderte Benachteiligungsverbot endlich eingelöst. Rechtlich blieb fast nur noch übrig lesbischen und schwulen Paaren auch die gemeinschaftliche Adoption zu ermöglichen.

Das Adoptionsrecht sieht vor, dass Ehepaare nur gemeinsam adoptieren können. In § 1741 Absatz 2 BGB steht: „Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen.“ Dieses findet nun ebenfalls Anwendung auf gleichgeschlechtliche Ehepaare. Bisher war den Lebenspartnerschaften eine gemeinschaftliche rechtliche Elternschaft nur durch die Sukzessivadoption möglich, d.h. sie konnten ein Kind adoptieren, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden war. Damit gilt die Verpflichtung, dass Ehepaare nur gemeinsam adoptieren dürfen, jetzt auch für die Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnern.

Für gleichgeschlechtliche Ehepaare gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere Adoptionsbewerber.

Adoptionsvermittlungsstellen haben den gesetzlichen und fachlichen Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Eltern zu finden. Der zentrale Gesichtspunkt einer jeden Adoption ist das Wohl des Kindes. Zu den Adoptionsvoraussetzungen, die durch sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der Vorbereitung überprüft werden, gehört die Fähigkeit empathisch auf das Kind eingehen zu können und anzuerkennen, dass es andere biologische Wurzeln hat. Außer der Vorbereitung auf Elternschaft durch Adoption müssen Bewerber auch formalen Voraussetzungen entsprechen.

  • Da Kindern ein langfristiges Beziehungsangebot gemacht wird, empfiehlt es sich nicht, an Menschen, die an einer stark lebensverkürzenden Krankheit leiden, ein Kind zu vermitteln. Deshalb gehört eine medizinische Unbedenklichkeitsbestätigung zu den formalen Voraussetzungen.
  • Das Gesetz schreibt in § 1743 BGB ein Mindestalter für Adoptionsbewerber vor. Dieses gilt unabhängig vom Geschlecht.
  • Kindern vergriffen haben, kein (weiteres) Kind zur Adoption bekommen. Aus diesem Grund ist ein Führungszeugnis vorzulegen.

Ob ein Kind zu einem heterosexuellen oder zu einem homosexuellen Paar vermittelt wird, entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle anhand der Eignung der Bewerber für ein bestimmtes Kind.

Wir begrüßen die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren, geben jedoch zu bedenken, dass die Adoptionszahlen seit Jahren rückläufig sind, weil immer weniger Kinder der Fremdadoption aus dem In- oder Ausland bedürfen. Kein Adoptionsbewerber hat ein Recht auf ein Kind.

Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 05.07.2017

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LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Posted on April 4, 2017. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , , , |

Auf dem 29. Verbandstag des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) am 01/02.04.2017 in Berlin wurde das LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ verabschiedet, in dem eine moderne Familienpolitik gefordert wird, die die unterschiedlichsten Formen von Familien anerkennt und alle unterstützt, die Kindern in ihrem Leben einen Platz geben und ihnen helfen, zu wachsen und sich gut zu entwickeln. Keine Familie dürfe wegen der sexuellen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden.

Eine Übersicht über die Forderungen:

  • Mütter, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben
    Entschließen sich zwei Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Lebenspartnerin von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein.
  • Zwei-Väter-Ursprungsfamilie
    Der LSVD tritt dafür ein, dass der Lebenspartner des leiblichen Vaters auch rechtlicher Vater von Geburt an wird, sofern in der ausländischen Geburtsurkunde keine Mutter eingetragen ist.
    Der LSVD spricht sich für die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft und für die Möglichkeit aus, die Rahmenbedingungen in einer Kinderwunschvereinbarung rechtsverbindlich zu regeln.
  • Mehrelternschaft
    Der LSVD fordert einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehreltern-Regenbogenfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können.
  • Elternschaftsvereinbarung
    Der LSVD fordert deshalb, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen vor der Zeugung zu treffen.
  • Pflegefamilien
    Der LSVD wird sich deshalb dafür einsetzen, dass – entsprechend der Empfehlung der BAG Landesjugendämter – in § 44 SGB VIII „Erlaubnis zur Vollzeitpflege“ folgender Satz aufgenommen wird: „Als Pflegepersonen und Pflegefamilien kommen Erwachsene unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. Identität in Betracht.“
  • Trans*- und intersexuelle Elternschaft
    Der LSVD fordert deshalb, dass Deutschland die Antragslösung übernimmt, wie sie Argentinien (2012), Dänemark (2014), Malta (2015), Irland (2015), Bolivien (2016) und Norwegen (2016) bereits verwirklicht haben. Für die Änderung des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts soll der bloße Antrag der Betroffenen beim Standesamt genügen. Das soll auch für ausländische Staatsangehörige gelten, die sich dauerhaft rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
    Der LSVD fordert weiter, dass Eltern, deren Vorname oder deren Geschlecht geändert worden ist, sollen wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlecht oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden.
  • Reproduktionsmedizin
    Der LSVD fordert, dass durch Bundesgesetz klar gestellt wird, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht.
  • Eizellspende
    Der LSVD fordert, dass die altruistische Eizellspende auch in Deutschland zugelassen wird. Das Verbot der Eizellspende ist eine Geschlechtsdiskriminierung der Frau. Das Recht, eine Eizelle zu spenden, unterliegt dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und ist vergleichbar mit dem Recht einer Lebendspende eines Organs. Die Patientenaufklärung als Grundlage der autonomen Willensentscheidung kann auch auf die Eizellspende angewendet werden. Die Zulassung der Eizellspende wirkt zudem einem Reproduktionstourismus entgegen.
  • Embryospende/Embryoadoption
    Der LSVD fordert, dass die Embryospende/Embryoadoption allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. Identität unter der Voraussetzung offensteht, dass sie medizinisch und biologisch nicht in der Lage sind, Kinder zu zeugen.
  • Kosten der Kinderwunschbehandlung
    Der LSVD fordert die Kostenträgerschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe. Darüber hält der LSVD es für erforderlich, dass die Privaten Krankenversicherungen in ihre Tarife einen entsprechend en klarstellenden Hinweis aufnehmen.
    Bei der Einkommensteuer stellt zudem nach Auffassung des LSVD die Kinderwunschbehandlung in den genannten Fällen eine außergewöhnliche Belastung dar.
  • Abstammungsregister
    Der LSVD fordert, dass es bei Einrichtung jeder Art von Register gewährleistet sein muss, dass das Kind sich im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts auch für die Nicht-Kenntnis seiner Abstammung entscheiden kann und nicht durch Dritte unaufgefordert davon Kenntnis erhält. Das Recht auf Auskunft soll daher nur dem Kind selber ab dem 16. Lebensjahr zustehen.
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsstatut
    Der LSVD wird sich dafür einsetzen, dass gleich- und verschieden geschlechtliche Ehen unterschiedslos in Deutschland wirksam geschlossen werden können, ohne dass es auf das jeweilige Heimatrecht ausländischer Verlobter ankommt.
  • Anerkennung ausländischer Entscheidungen
    Damit Kindern keine rechtlichen Nachteile entstehen, setzt sich der LSVD dafür ein, dass das deutsche Recht die familienrechtlichen Beziehungen der Wunscheltern zu ihrem Kind aus Leihmutterschaft anerkennt, wenn nach dem Recht des Landes, in dem die Leihmutter und ggf. ihr Mann leben, diese nicht Eltern des Kindes sind.

zum ausführlichen Positionspapier

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Eingetragene Lebenspartnerschaft als Vormund

Posted on August 6, 2016. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Für ein Pflegekind können zwei Partnerinnen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gemeinsam als Vormünder bestellt werden.

Der kleine 10-jährige Tim (Name geändert) lebt seit Januar 2008 in einer Pflegefamilie. Seine beiden Pflegemütter haben im April 2005 eine Lebenspartnerschaft begründet, die im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist. Der Aufenthalt seiner leiblichen Mutter ist unbekannt. Bisher hatte ein katholischer Verein die Vormundschaft für das Kind.

Die Pflegemütter beantragten beim Amtsgericht München die gemeinschaftliche Vormundschaft für Tim. Gegenüber der zuständigen Rechtspflegerin am Amtsgericht München erklärte der Junge, dass er gerne möchte, dass seine beiden Pflegmütter für ihn Entscheidungen treffen. Das Jugendamt hält die beiden Pflegemütter für geeignet und unterstützte den Wunsch von Tim.

Am 18.05.2016 entschied die Rechtspflegerin, dass der Verein als Vormund für Tim entlassen wird und die beiden Pflegemütter gemeinsam seine neuen Vormünder sind.

Nach der Auffassung des Gerichts ist dieser Fall nicht im Gesetz geregelt. Es liege eine „Regelungslücke“ vor. Denn für ein Mündel soll nach § 1775 Satz 2 BGB grundsätzlich nur ein Vormund bestellt werden, außer es gibt besondere Gründe, warum mehrere Vormünder bestellt werden. Das war hier nicht der Fall. Beide Mütter hätten die Vormundschaft auch alleine ausüben können. § 1775 Satz 1 BGB lässt es jedoch zu, dass bei einem Ehepaar beide Partner gemeinschaftlich zu Vormündern bestellt werden können. Nach Ansicht des Gerichts liegt in der Vorschrift des § 1775 S. 1 BGB eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher eingetragener Partnerschaften (im Vergleich zu Ehepartnern). In der Entscheidung vom 19.02.2013, 1 BvL 1/11, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, „indem § 9 Abs. 7 LPartG die Möglichkeit der Annahme eines adoptierten Kindes des eingetragenen Lebenspartners durch den anderen Lebens-partner (Sukzessivadoption) verwehrt, wohingegen die Möglichkeit der Annahme eines adoptierten Kindes des Ehepartners und die Möglichkeit der Annahme eines leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners (Stiefkindadoption) eröffnet sind, werden sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt (Art. 3 Abs. 1 GG)“. In Folge dieser Entscheidung habe der Gesetzgeber § 9 Absatz 7 Lebenspartnergesetz entsprechend abgeändert, so dass es jetzt für gleichgeschlechtliche Lebenspartner ein Sukzessivadoptionsrecht für beide gibt. „Nachdem der Gesetzgeber die Sukzessivadoption zulässt, ist nicht nachvollziehbar, weshalb dann eingetragene Lebenspartner nicht auch -wie Ehepaare- gemeinschaftlich zu Vormündern bestellt werden können sollten, ohne dass hierfür besondere Gründe vorliegen müssen“, so die Begründung im Beschlusses des Amtsgerichts.

Die Bestellung nur einer Pflegemutter würde um Übrigen auch dem Kindeswohl widersprechen, da sich beide gleichwertig um Tim kümmern. „Schon alleine deswegen wäre es diskriminierend, nach der „Würfelmethode“ nur einen Vormund auszuwählen und hierdurch die andere Pflegemutter grundlos im Familienverband zurückzusetzen“.

Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.05.2016
Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 05.08.2016

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Hamburg will mehr schwule und lesbische Pflegeeltern

Posted on August 3, 2016. Filed under: Bewerber, Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Im Artikel „Hamburg will mehr schwule und lesbische Pflegeeltern“ im Hamburger Abendblatt vom 03.08.2016 wirbt die Senatorin Melanie Leonhard um Pflegeeltern aus der schwul-lesbischen Community.

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Österreich: Homo-Paare bei Adoption gleichgestellt

Posted on Januar 7, 2016. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Nachrichten.at berichtet im Artikel „Ab 2016 hat Österreich ein absolut liberales Adoptionsrecht“, dass schwule und lesbische Paare in Österreich ab 01.01.2016 aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bei der Adoption die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben. Heiraten dürfen sie jedoch noch nicht.

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England: Anstieg gleichgeschlechtlicher Adoptiveltern

Posted on Dezember 14, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

queer.de – das schwul-lesbische Magazin berichtet im Artikel „England: Anteil gleichgeschlechtlicher Adoptiveltern verdreifacht“ vom 14.12.2015, dass die Zahl der Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare in Großbritannien in den letzten Jahren stark zugenommen hat.

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USA: Umstrittenes Urteil gegen lesbische Pflegemütter

Posted on November 13, 2015. Filed under: International, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Der Stern berichtet am 13.11.2015 im Artikel „Richter will lesbischem Paar das Pflegekind wegnehmen“ von einem umstrittenen Urteil eines US-amerkikanischen Richters.

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Artikel „Regenbogenfamilie: Nur Pflegekinder erlaubt“

Posted on Oktober 4, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Hamburg, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Schleswig-Holstein | Schlagwörter: , |

Das Hamburger Abendblatt portraitiert eine Regenbogen-Pflegefamilie aus Halstenbek im Artikel „Regenbogenfamilie: Nur Pflegekinder erlaubt“ vom 02.10.2015.

Die Pflegeväter betonen: „Die Wertschätzung der Gesellschaft ist nicht dieselbe, solange der Staat nur die klassische Ehe schützt.

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Bundesrat strebt vollständige Gleichbehandlung für gleichgeschlechtliche Paare an

Posted on Juni 23, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Die Länder setzen sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein. Mit einer in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Hierzu sei das Bürgerlichen Gesetzbuch zu ändern und ein volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht zu schaffen.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Eheverwehrung für gleichgeschlechtliche Paare eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung darstellt. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine Gründe mehr, am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit weiter festhalten.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

⇒ Link zur Drucksache: Entschließung des Bundesrates: „Ehe für alle – Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ (PDF, 75KB, nicht barrierefrei)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 12.06.2015

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Artikel „Zwei Mütter und ein Pflegekind – mit Segen des Jugendamts“

Posted on Juni 15, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die WAZ beichtet im Artikel „Zwei Mütter und ein Pflegekind – mit Segen des Jugendamts“ vom 15.06.2015 von einem  kleinen Mädchen, das als Pflegekind an ein Frauenpaar vermittelt wurde. Insgesamt begleitet das Essener Jugendamt bislang sieben lesbische Pflegeeltern und einen homosexuellen Pflegevater.

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Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ nimmt Arbeit auf

Posted on Februar 11, 2015. Filed under: Politik, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

Herr Staatssekretär Billen hat am 09.02. die Auftaktsitzung des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) organisierten Arbeitskreises „Abstammungsrecht“ eröffnet. Der Arbeitskreis soll der Frage nachgehen, ob das geltende Abstammungsrecht aktuelle Lebensrealitäten noch adäquat abbildet und ob die derzeitige gesetzliche Regelung nach verschiedenen gesetzgeberischer Einzelmaßnahmen der letzten Jahre noch stimmig ist.

Moderne Familienkonstellationen stellen uns vor neue Herausforderungen – gerade auch im Abstammungsrecht. Ist die Abstammung eher an die biologische oder an die soziale Vaterschaft anzuknüpfen? Muss man das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich zu regeln? Sollte es spezifische abstammungsrechtliche Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Elternschaft geben? Das Abstammungsrecht, das die Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern regelt, ist für viele Rechtsfragen von enormer Bedeutung. An die Abstammung knüpft das Namensrecht, ebenso wie das Staatsangehörigkeitsrecht, das gesetzliche Erbrecht und das Unterhaltsrecht an.

Der Arbeitskreis ist interdisziplinär aus elf Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie zusammengesetzt. Den Vorsitz führt die frühere Vorsitzende Richterin des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, Frau Dr. Meo-Micaela Hahne. Daneben werden Vertreter betroffener Bundesministerien sowie Vertreter einiger Landesjustizministerien an den Sitzungen teilnehmen.

Der Arbeitskreis wird in den nächsten zweieinhalb Jahren regelmäßig zusammentreten. Die in der Zeit erarbeiteten Kenntnisse werden eine wertvolle Hilfe sein bei der Prüfung der Frage, ob konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wie er ggf. umgesetzt werden soll.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 09.02.2015

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Österreich: Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Partnerschaften aufgehoben

Posted on Januar 15, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Das österreichische Verfassungsgericht gab der Klage eines lesbischen Paares statt. Eine der Frauen hatte die Tochter ihrer Partnerin adoptiert – gemeinsam ein fremdes Kind aufzunehmen, war ihnen jedoch verboten. Das Urteil hat weitreichende Folgen, denn es kippt das bisher bestehende Adoptionsverbot für homosexuelle Paare in Österreich.

Pressespiegel:

 

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„Familie ist da, wo Kinder sind – Regenbogenfamilien werden und sein!“ am 18.03. in Dortmund

Posted on Januar 9, 2015. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Vor Fachkräften der Adoptions- und Pflegekinderdienste der freien und öffentlichen Jugendhilfe wird Michaela Herbertz-Floßdorf am 18.03. in Dortmund zum Thema „Familie ist da, wo Kinder sind – Regenbogenfamilien werden und sein!“ referieren. Veranstalter des Seminars ist das LWL-Landesjugendamt Westfalen.

Unsere Welt trägt – wie unsere Familien – viele Gesichter. Der zeitgemäße Umgang mit dieser Vielfalt ist nicht nur eine der großen Herausforderungen für unsere Gesellschaft, er wird auch zunehmend zu einer Schlüsselqualifikation für Institutionen und Fachkräfte. Diese so genannten Regenbogenfamilien haben sich als eigenständige Familienform etabliert, wie Eineltern- oder Patchworkfamilien. „Regenbogenfamilie“ bezeichnet eine Fülle familiärer Konstellationen und Lebenswirklichkeiten – gemeinsam sind allen die homosexuelle (Identität) Orientierung der Eltern und die Herausforderungen, die der „etwas anderen Familienstruktur“ entspringen oder aus der rechtlichen und gesellschaftlichen Ungleichbehandlung von homo- und heterosexuellen (Eltern)-Paaren erwachsen. Wer ist Regenbogenfamilie? Wie gestaltet sich das Zusammenleben der Regenbogenfamilien? Was wissen wir heute über die Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen? Welche Themen stehen im Vermittlungsverfahren von Aoptiv- und Pflegekindern im Vordergrund? Welche Ressourcen bieten gleichgeschlechtliche Elternpaare?

nähere Informationen 

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Buch-Tipp „Gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern“

Posted on Oktober 20, 2014. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: , |

In der ZPE-Schriftenreihe erschien Heft Nr. 37 unter dem Titel „Gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern„. Autor ist Andy Jespersen.  DIN A 5, 434 Seiten (2014)

Die Arbeit gibt Überblicke zu den aktuellen Wissensbeständen zu gleichgeschlechtlichen Lebensformen in Deutschland und verortet gleichgeschlechtliche Pflegeeltern im Feld der Pflegekinderhilfe. Im Mittelpunkt des empirischen Teils stehen die Sichtweisen von gleichgeschlechtlichen Pflegeelternpaaren und die Erklärungen, die sie entwickeln. Entlang der Analyse zweier Paarinterviews wird rekonstruiert, wie sie ihr Zusammenleben organisieren, welche Erfahrungen sie im Zusammenhang ihrer Familiengründung und ihres alltäglichen Familienlebens als gleichgeschlechtliche Pflegefamilie machen und wie sie diese deuten.

Andy Jespersen wird das Thema der Veröffentlichung auch zukünftig bearbeiten, interessierte Pflegeeltern und soziale Dienste sind herzlich zur Kontaktaufnahme eingeladen (andy.jespersen@uni-siegen.de)

Die Schrift kann zum Preis von 15,00 € beim ZPE bestellt werden.

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„Neue Familiensysteme – Gleichgeschlechtliche Paare werden Adoptiv- und Pflegeeltern“ am 04.12. in Düsseldorf

Posted on Oktober 6, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Der Evangelische Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e.V. richtet am 04.12. in Düsseldorf eine Fachtagung aus zum Thema „Neue Familiensysteme – Gleichgeschlechtliche Paare werden Adoptiv- und Pflegeeltern – Normalität und/oder Herausforderung für Fachkräfte in der Adoption und Pflegekinderhilfe„. Referent wird Dipl.- Psychologe Dr. Christoph Niepel sein.

Dieser Fachtag soll einen aktuellen Überblick über die neueste Forschung geben und Forum sein für den fachlichen Austausch über die Erfahrungen in den Arbeitsbereichen der Adoption und Pflege.

Um Anmeldung bis zum 06.11.2014 wird gebeten.

nähere Informationen

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Kontroverse über Adoptionsrecht

Posted on Mai 5, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Berlin: (hib/KOS) Auf einhellige Zustimmung der Sachverständigen stieß am Montag bei einer Anhörung des Rechtsausschusses der Plan der Koalitionsfraktionen, eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht zur „Sukzessivadoption“ zuzugestehen: Laut einem Gesetzentwurf (18/841) von CDU/CSU und SPD sollen Lesben und Schwule ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es vom jeweiligen Partner zuvor bereits adoptiert worden ist. Darüberhinaus plädierte ein Teil der Experten für eine Gesetzesvorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/577 (neu)), die gleichgeschlechtlichen Paaren auch die gemeinsame Adoption eines Kindes einräumen will. Der Anhörung lag zudem ein Gesetzentwurf (18/842) zugrunde, mit dem die Grünen auf die Ratifizierung des Europarats-Vertrags über die Adoption von Kindern in seiner 2008 revidierten Version dringen: Dieses Straßburger Abkommen gestattet den Mitgliedsnationen des Staatenbunds, homosexuellen Partnerschaften sowohl Sukzessiv- wie gemeinschaftliche Adoptionen zu ermöglichen, verpflichtet die 47 Länder aber nicht zu diesem Schritt.

In mündlichen Erklärungen und schriftlichen Stellungnahmen erörterten die Sachverständigen vor allem das Für und Wider gemeinschaftlicher Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare. Die Sachverständige Jacqueline Kauermann-Walter schlug eine Bresche für die Sukzessivadoption. Bei Adoptionen müsse stets das Kindeswohl im Vordergrund stehen, unterstrich die Vertreterin des Sozialdiensts katholischer Frauen, die „sexuelle Lebensform“ der Eltern spiele hingegen keine Rolle. Die Sukzessivadoption stelle für das betreffende Kind auch rechtlich die Verantwortung beider Elternteile sicher, mit denen es bereits zusammenlebe. Insofern sei diese Form der Adoption für Lebenspartnerschaften „aus der Sicht des Kindeswohls zweifelsfrei geboten“.

Die Rechtsprofessoren Bernd Grzeszick (Heidelberg) und Arnd Uhle (TU Dresden) betonten übereinstimmend, dass sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Februar 2013, das die Einführung des Rechts auf Sukzessivadoptionen für homosexuelle Paare gefordert hatte, keine Verpflichtung ableiten lasse, solchen Partnerschaften auch die gemeinschaftliche Adoption zu gestatten. Aus Sicht der Wissenschaftler kann man die beiden Varianten der Adoption nicht gleichsetzen, weshalb Karlsruhe die Sukzessivadoption als „Sonderfall“ eingestuft habe, sagte Uhle. In diesem Fall lebe ein Kind bereits mit beiden Elternteilen zusammen, erläuterten die Professoren, und in einer solchen Situation könne eine Sukzessivadoption die familiäre Bindung fördern, zumal dem Kind dadurch Vorteile beim Unterhalt und beim Erbrecht erwüchsen. Bei einer gemeinsamen Adoption gelange dagegen ein bis dahin fremdes Kind erstmals in eine Partnerschaft, weswegen sich die Bindungen zu den neuen Eltern erst noch entwickeln müssten. Laut Uhle fehlen zur Klärung der Frage, welche Folgen gemeinsame Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare für Kinder haben, bislang zuverlässige Studien.

Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf (Hannover) monierte, dass der Gesetzentwurf von Union und SPD Lebenspartnerschaften wegen der Verweigerung des Rechts auf gemeinsame Adoptionen weiterhin diskriminiere. Formal befasse sich das Karlsruher Urteil zwar nur mit der Sukzessivadoption, die inhaltlichen Erwägungen dieser Entscheidung liefen jedoch auf die volle Gleichbehandlung von Ehepaaren und homosexuellen Partnerschaften hinaus. Insofern nannte die Wissenschaftlerin die Vorlage der Koalition einen „Verfassungsverstoß. Die Sachverständige Isabell Götz meinte, ihr falle kein Grund ein, der für eine Differenzierung zwischen einer Sukzessiv- und einer gemeinschaftlichen Adoption bei Lesben und Schwulen spreche. Die Richterin am Oberlandesgericht München gab sich überzeugt, dass Karlsruhe auch noch das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption bei Lebenspartnerschaften „kippen wird“. Der Gesetzgeber solle diesem Schritt zuvorkommen und beide Formen der Adoption „im „Gleichlauf regeln“.

Henriette Katzenstein argumentierte, eine Sukzessivadoption sei dann sinnvoll, wenn ein Kind von einem Elternteil bereits in die Partnerschaft mit eingebracht werde. Ansonsten aber sei diese oft langwierige Variante der Adoption für Eltern wie Kinder belastender als eine gemeinschaftliche Adoption, erklärte die Vertreterin des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht. Constanze Körner kritisierte, dass durch die Weigerung, auch Lesben und Schwulen gemeinschaftliche Adoptionen zu ermöglichen, die Diskriminierung von Lebenspartnern weiterhin in Kauf genommen werde. Beim Kindeswohl komme es nicht auf das Geschlecht der Eltern, sondern auf die Qualität der Beziehung an, sagte die Leiterin des Berliner Regenbogenfamilienzentrums.

Quelle: Heute im Bundestag vom 05.05.2014

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„Regenbogenfamilien – Bunt ! Lebendig ! Besonders !?“ am 08.04. in Berlin

Posted on März 27, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Bewerber, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Am 08.04. lädt das Regenbogenfamilienzentrum des LSVD Berlin/Brandenburg zusammen mit der Familien für Kinder GmbH in Berlin alle Lesben und Schwulen zu einem Workshop ein, die sich als Paar oder auch alleine mit den Themen Pflege-, Adoptiv- oder Patchworkfamilie beschäftigen.

nähere Informationen

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Gesetzentwurf zur Reform des Adoptionsrechts

Posted on März 19, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , |

Berlin: (hib/KOS) Künftig sollen Lesben und Schwule ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden ist. Das Recht auf eine solche „Sukzessivadoption“ für eingetragene Lebenspartnerschaften proklamiert ein Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD (18/841). In dieser Ausdehnung der Adoptionsrechte für Homosexuelle sieht Justizminister Heiko Maas (SPD) einen „weiteren Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften“. 

Der Vorstoß der Koalition ist die Konsequenz eines im Februar 2013 vom Bundesverfassungsgericht gefällten Urteils, wonach die bisherige rechtliche Regelung auf diesem Gebiet gegen das Grundgesetz verstößt. Man wolle „einen verfassungswidrigen Zustand beseitigen“, heißt es in der Vorlage von Union und SPD.

Bislang ist Schwulen und Lesben zwar die sogenannte „Stiefkindadoption“ gestattet, sie können also das leibliche Kind eines Lebenspartners adoptieren. Die Sukzessivadoption ist indes laut Bürgerlichem Gesetzbuch bisher lediglich heterosexuellen Ehepaaren erlaubt, nicht hingegen homosexuellen Lebenspartnern. Allerdings weist der Gesetzentwurf darauf hin, dass die Sukzessivadoption bei Schwulen und Lesben bereits seit der Verkündung des Karlsruher Urteils im Februar 2013 in der Praxis angewandt wird. Diese Übergangsregelung hatte das Verfassungsgericht bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes angeordnet. Zudem war dem Bundestag auferlegt worden, eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende Juni dieses Jahres zu verabschieden.

In der Vorlage der Koalitionsfraktionen wird erläutert, inwiefern aus Karlsruher Sicht das Verbot der Sukzessivadoption bei Homosexuellen das Recht auf Gleichheit verletzt. Betroffen sei der Nachwuchs von schwulen und lesbischen Lebenspartnern, weil diese Kinder sowohl gegenüber leiblichen Kindern eines Lebenspartners wie auch gegenüber Kindern von heterosexuellen Ehegatten benachteiligt seien. Gleiches gelte für homosexuelle Lebenspartner, die im Vergleich zu Ehegatten benachteiligt seien, weil diese das vom Ehepartner adoptierte Kind annehmen dürften.

Der Gesetzentwurf von Union und SPD legt dar, dass das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern es den EU-Staaten erlaubt, die Sukzessivadoption durch Lebenspartner zuzulassen.

Allerdings wird in Deutschland bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften weiterhin nicht das gleiche Adoptionsrecht gelten. Für Schwule und Lesben wird es auch künftig nicht möglich sein, gemeinsam ein Kind zu adoptieren, eine solche Reform sieht die Vorlage von CDU/CSU und SPD nicht vor. Dieses Recht auf eine gemeinsame Adoption bleibt heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten. In diesem Punkt setzt sich in der Großen Koalition bislang die Union durch. Und so heißt es denn in dem Entwurf der beiden Fraktionen, man werde von der nach internationalem Recht eröffneten Möglichkeit, auch die gemeinsame Adoption von Kindern durch homosexuelle Lebenspartner zu gestatten, „keinen Gebrauch machen“.

Quelle: Heute im Bundestag vom 19.03.2014

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Artikel: Homosexuellen-Rechte: Grüne werfen Union Verlogenheit vor

Posted on Januar 12, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

heute.de berichtet im Artikel „Homosexuellen-Rechte: Grüne werfen Union Verlogenheit vor“ vom 11.01.2014 über den Vorwurf des Grünen Politikers Volker Beck, dass die Jugendämter schwul-lesbische Paare gezielt als Pflegeeltern umwerben, Regenbogenfamilien die Adoption von Kindern jedoch verwehrt wird.

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Österreich: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht adoptieren, aber Pflegekinder aufnehmen

Posted on November 11, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Zeit Online berichtet im Artikel „Nicht von schlechten Eltern“ vom 09.11.2013, dass homosexuelle Paare in Österreich nach wie vor keine Kinder adoptieren dürfen. Aber gegen schwule Pflegeeltern haben die meisten Bundesländer nichts einzuwenden.

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Dortmund: Lesben und Schwule als Pflegeeltern willkommen

Posted on August 27, 2013. Filed under: Bewerber, Fortbildung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Im Rahmen der Christopher Street Day Woche fand am 20.08. in Dortmund erstmals eine Infoveranstaltung statt, die sich speziell an Lesben und Schwule richtete, die sich vorstellen können, ein Pflegekind aufzunehmen.

Die Veranstaltung fand in Zusammenarbeit von SLADO (Dachverband schwuler, lesbischer und transidenter Vereine und Initiativen in Dortmund) und der Stadt Dortmund statt.

Alexander Ewers, Gruppenleiter des Kinderpflegedienstes, erläuterte die Besonderheiten, auf die es ankommt, wenn man sich dafür interessiert, ein Stück des Weges mit einem Pflegekind zu gehen.

Aktuell können in Dortmund circa 1.750 Kinder und Jugendliche aus den verschiedensten Gründen vorübergehend oder langfristig nicht bei ihren Eltern leben. Von diesen Kindern leben derzeit etwa 900 in Pflegefamilien, die durch den Pflegekinderdienst des Jugendamtes betreut werden. Ewers: „Um diesen Kindern optimale Entwicklungschancen zu ermöglichen, suchen wir Pflegeeltern, die sich ein Zusammenleben – vielleicht auch nur auf Zeit – mit ihnen vorstellen können.“

Dass das Dortmunder Jugendamt ganz explizit erklärt, dass lesbische und schwule Paare und auch Einzelpersonen ausdrücklich genauso willkommen sind wie Heterosexuelle, findet Susanne Hildebrandt von der städtischen Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente sehr positiv.

Es habe in der Vergangenheit auch schon ein paar Kinder gegeben, die bei schwulen und lesbischen Pflegeeltern ein Zuhause gefunden haben. Magnus L. (Name von der Redaktion geändert) beispielsweise ist seit vier Jahren gemeinsam mit seinem Partner Pflegevater für einen mittlerweile 8-jährigen Jungen. Seine Erfahrungen mit Ämtern und Behörden seien in Zusammenhang mit seinem Pflegesohn bisher hauptsächlich positiv und unterstützend gewesen. Da man vielfach aber nicht genau weiß, welche Erfahrungen die Kinder aus ihren Herkunftsfamilien mitbringen und welche Förderung sie brauchen, ist die Entscheidung, ein Pflegekind zu nehmen eine, die genau überlegt sein will. Hierbei unterstützt das Jugendamt mit dem Angebot von kostenlosen Vorbereitungs- und Weiterbildungsangeboten, die auf die Aufnahme und die Besonderheit eines Pflegekindes vorbereiten.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie bei Alexander Ewers, Kinderpflegedienst des Jugendamtes, Tel: 0231 50-24509, E-Mail: aewers@stadtdo.de oder Susanne Hildebrandt, Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente, Tel: 0231 50-27559, E-Mail: shildebrandt@stadtdo.de.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Dortmund vom 26.08.2013

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„Sexuelle Orientierung der Eltern ist unwichtig für Kindeswohl“

Posted on Juli 16, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Forschung, International, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Süddeutsche macht im Artikel „Auf das Paar kommt es an“ vom 15.07.2013 auf eine Studie aufmerksam, die im Januar 2013 im Fachmagazin Child Development veröffentlicht wurde: „Coparenting Among Lesbian, Gay, and Heterosexual Couples: Associations With Adopted Children’s Outcomes“ (zahlungspflichtig). Darin belegt ein amerikanisches Forscherteam , dass die sexuelle Orientierung der Eltern für das Kindeswohl unwichtig ist.

Die Studie wird auch hier beschrieben: „Parenting and Child Development in Adoptive Families: Does Parental Sexual Orientation Matter?

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Artikel „Besondere Mütter – Pflegefamilie auch für Kinder mit Behinderung“

Posted on Juli 11, 2013. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Im Artikel „Besondere Mütter – Pflegefamilie auch für Kinder mit Behinderung“ vom 08.07.2013 berichtet der BR über Familie Schlinkmann aus dem Landkreis Regen. Beatrix und Dagmar Schlinkmann bewarben sich schon 1996 erfolgreich beim Jugendamt und wurden die ersten homosexuellen Pflegeeltern in Bayern. In den letzten 17 Jahren betreuten sie insgesamt 14 Pflegekinder.

Bea Schlinkmann engagiert sich bei der Ortsgruppe PFAD FÜR KINDER Regen.

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Podcast: „“Alles stinknormal“ – Regenbogenpflegefamilien in Berlin

Posted on Juli 7, 2013. Filed under: Berlin, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

„Alles stinknormal“ titelt Deutschlandradio Kultur einen Beitrag über Regenbogenpflegefamilien in Berlin.

Als vor zehn Jahren die eingetragene Lebenspartnerschaft erlaubt wurde, hatten homosexuelle Paare als Eltern für Pflegekinder keine Chance. Heute werben dieselben Behörden um die engagierten Männer und Frauen. Ein Leben mit Kindern ist für Lesben und Schwule kein unerfüllbarer Traum mehr.

Der 5,48 min lange Beitrag wurde am 06.07.2013 ausgestrahlt und kann nachgelesen oder online nachgehört werden.

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Österreich: Auch Salzburg akzeptiert nun homosexuelle Pflegeelternbewerber

Posted on Juni 20, 2013. Filed under: Bewerber, International, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Die Salzburger Nachrichten berichten am 18.06.2013 im Artikel „Pflegeeltern: Homosexuelle Paare werden gleichgestellt“, dass nach Wien, Steiermark, Oberösterreich und Tirol nun auch das Bundesland Salzburg bei der Vergabe von Pflegeelternschaften homosexuelle und heterosexuelle Paare gleichstellt. In den anderen österreichischen Bundesländern ist homosexuellen Menschen eine Pflegeelternschaft nur als Einzelperson möglich.

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Russland will Adoption für Homosexuelle verbieten

Posted on Juni 3, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Dass russische Kinder homosexuelle Adoptiveltern bekommen, will die Regierung in Moskau verhindern. Ein Sprecher von Vizepremierministerin Olga Golodets kündigte entsprechende Änderungen am Adoptionsrecht für ausländische Eltern an. Ein Zusatz zum Adoptionsgesetz solle im Herbst dem Parlament vorgelegt werden. Bereits im April hatte Präsident Putin die Einführung der Homo-Ehe in Frankreich als „gegenläufig zu russischen Werten“ bezeichnet.

Quelle: Deutschlandradio Kultur vom 02.06.2013

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TV-Tipp: „Und dann kam Mia … Als Pflegekind bei einem schwulen Paar“

Posted on Mai 27, 2013. Filed under: Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Am 27.05.2013 wurde im Magazin laVita im Bayerischen Fernsehen der Beitrag „Und dann kam Mia … Als Pflegekind bei einem schwulen Paar“ ausgestrahlt. Er ist 7.04 min lang und kann online angesehen werden.

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Ethische Probleme der Sukzessivadoption

Posted on Mai 17, 2013. Filed under: Adoptivfamilie, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , |

Mit ihrem Aufsatz „Ethische Probleme der Sukzessivadoption“ beziehen die Theologen PD Dr. Dr. Henning Theißen und Martin Langanke M.A. (Universität Greifswald) mit Grundsatzüberlegungen Position zur Urteilsverkündung in Sachen „Sukzessivadoption“ (BVerfG, 1 Bvl 1/11 vom 19.02.2013, Absatz-Nr. 1-110).

In Heft 2/2013 der PFAD Fachzeitschrift veröffentlichen sie eine kurze Zusammenfassung.

Hier finden Sie den Volltext des Aufsatzes „Ethische Probleme der Sukzessivadoption“.

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