Archive for Juli 2020
„FASD – Früherkennung, Auswirkungen und Umgang“ am 26.09. in Berlin

Der Wissenschaftler und Arzt Prof. Dr. Hans-Ludwig Spohr wird am 26.09.2020 in Berlin zum Thema „FASD – Früherkennung, Auswirkungen und Umgang“ referieren.
Prof. Spohr widmet sich in seiner Sprechstunde der Diagnostik und Versorgung von betroffenen Kindern und Erwachsenen. Für sein Engagement erhielt er 2015 das Bundesverdienstkreuz am Bande.
Veranstalter des Weiterbildungstages für Pflege- und Adoptiveltern sowie interessierte Fachkräfte ist der PFAD Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
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Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die rechtliche Situation von Mehrelternfamilien in Deutschland gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21152) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20844). Danach wuchsen laut Mikrozensus 2018 fast drei Viertel der minderjährigen Kinder bei verheirateten Eltern auf, 16 Prozent bei Alleinerziehenden und 10 Prozent in Lebensgemeinschaften. 2018 seien 15.000 minderjährige Kinder bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufgewachsen (Regenbogenfamilien). Andere Konstellationen können der Antwort zufolge mit der amtlichen Statistik nicht erfasst werden. Eine von den Fragestellern angeführte „faktisch elternschaftliche Verantwortung“ sei keine eigenständige statistische Kategorie.
Wie das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort weiter schreibt, seien für eine Reform des Abstammungsrechts sowie eine Reform der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts Arbeitskreise eingesetzt worden. In beiden Bereichen gehe es auch darum, wie der erforderliche rechtliche sachgerechte Rahmen für die gewachsene Vielfalt der heutigen Familienformen bereitgestellt werden könne. Die Frage der sozialen Mehrelternschaft und die Möglichkeit einer abstammungs- oder sorgerechtlichen Regelung dieser Frage würden in diese Prüfung einbezogen. Mittlerweile arbeite das Bundesjustizministerium an einem Gesamtkonzept, dessen Umsetzung die Neustrukturierung wesentlicher Teile der familienrechtlichen Vorschriften erfordere. Eine derart aufwändige Reform sei kurzfristig nicht zu realisieren. Deshalb bereite das Bundesjustizministerium parallel einen Gesetzentwurf für eine Teilreform vor, der zeitnah vorgelegt werde solle.
Quelle: Heute im Bundestag vom 29.07.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Situation von Mehrelternfamilien )PFAD LV Berlin-Brandenburg lädt zum Familien-Fach-Tag für Pflege- und Adoptivfamilien am 12.09. nach Päwesin

Der Familien-Fach-Tag für Pflege- und Adoptivfamilien des PFAD Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V. findet am 12.09.2020 in Päwesin statt.
Nach einem gemeinsamen Frühstück hält Barbara Lütgen-Wienand eine Fortbildung zum Thema „Lügen und Stehlen„. Im Anschluss wird die Mitgliederversammlung des Landesverbandes abgehalten.
Für die Kinder kann eine Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden. Auf Anfrage stehen auch Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für PFAD LV Berlin-Brandenburg lädt zum Familien-Fach-Tag für Pflege- und Adoptivfamilien am 12.09. nach Päwesin )Kreativangebot für Kinder und Jugendliche in Pflege- und Adoptivfamilien in den Sommerferien in Aachen

In Kooperation mit Kinderseele Aachen e.V. bieten Ergotherapeuten der Uniklinik Aachen ein tolles, kostenfreies Kreativangebot für Pflege- und Adoptivkinder in den Sommerferien (20.-31.07.2020) an.
Kontakt: Georg Kempe, 0241-8088161, gkempe@ukaachen.de
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Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe veranstaltet am 16.11.2020 in Berlin einen Fachtag zum Thema: „Inobhutnahmeverfahren im (machtkritischen) Diskurs – Beteiligung und Beschwerde in Krisensituationen“.
Inobhutnahmen haben in der letzten Zeit zugenommen und betroffene Eltern und Jugendliche haben sich des Öfteren an den BRJ und andere Ombudsstellen im Bundesgebiet gewandt.
Inobhutnahmen stellen für die betroffenen jungen Menschen und ihre Familien in der Regel einen massiven, prägenden Einschnitt dar. Für Fachkräfte sind Inobhutnahmen häufig mit herausfordernden Entscheidungen in akuten Krisensituationen verbunden. In der Kinder- und Jugendhilfe bestehende strukturelle Machtasymmetrien treten in Inobhutnahmeverfahren oft besonders deutlich zu Tage. In der ombudschaftlichen Beratung zeigen sich in diesem Zusammenhang Unsicherheiten bzgl. Rechts- und Verfahrensfragen sowie die Erfahrung, dass es besondere Handlungs- und Kommunikationsstrategien in den hochemotionalen Inobhutnahme- Situationen braucht. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen und ihren Familien in dem kurzen, aber intensiven Zeitraum der Inobhutnahme umgesetzt werden können.
Anmeldungen sind bis zum 1.10.2020 möglich unter verwaltung@ombudschaft-jugendhilfe.de
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An mehreren Standorten in Deutschland (Ulm, Dresden, Köln, Mannheim, Rostock und Neuruppin) gibt es im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten ADOPT-Studie (Affektive Dysregulation – Optimierung von Prävention und Therapie) ein psychotherapeutisches Angebot für Kinder, welche unter ausgeprägten Schwierigkeiten im Umgang mit negativen Gefühlen und Wutausbrüchen leiden.
In einem Teilprojekt werden insbesondere die Entwicklungsverläufe von Pflege- und Heimkindern untersucht. Die Leitung dieses Teilprojekts liegt bei Prof. Dr. Jörg M. Fegert (Ulm) und Prof. Dr. Michael Kölch (Rostock). In einem weiteren Teilprojekt erhalten auch Kinder, die in Adoptivfamilien oder ihren Herkunftsfamilien leben, Unterstützung bei der Bewältigung häufiger Wutausbrüche.
Mit Hilfe eines gezielten Therapieprogrammes werden Kinder sowie deren Bezugspersonen psychotherapeutisch begleitet. Mögliche Inhalte sind beispielsweise ein Ärgerkontrolltraining, soziales Kompetenztraining, Hilfen zur Emotionsregulation und Traumabewältigung. Das Programm beruht auf bewährten Therapieverfahren, die neu strukturiert und individualisiert zum Einsatz kommen.
Von wissenschaftlichem Interesse ist, ob mit Hilfe des individuellen Therapieprogrammes, welches aus verschiedenen Modulen für die wichtigen Problembereiche besteht, die Symptomatik einer affektiven Dysregulation reduziert werden kann. Weiterhin sollen Risiko- und Schutzfaktoren identifiziert werden, welche das Auftreten einer affektiven Dysregulation beeinflussen.
Durch ihre Forschung möchten die Wissenschaftler dazu beitragen, die Versorgung für betroffene Kinder zu verbessern, ihre Lebensqualität zu erhöhen und so langfristig schwierigen Entwicklungen vorzubeugen.
Die Dauer der Behandlung für Ihr Kind wird zwischen 6 und 9 Monaten betragen. In regelmäßigen Abständen, vor allem aber am Ende der Behandlung sowie 8 Monate danach werden die Kinder und Bezugspersonen erneut befragt, um ihre Entwicklung und Therapieerfolge zu erfassen.
Weiterführende Informationen zur Studie und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner an den verschiedenen Studienstandorten finden Sie auf der Internetseite der Studie www.adopt-studie.de.
Bitte erwähnen Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes an Ihrem Standort, dass Sie Pflege- oder Adoptiveltern sind.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für ADOPT-Studie sucht Pflege-/Adoptiv- und Heimkinder mit ausgeprägten Schwierigkeiten im Umgang mit negativen Gefühlen für psychotherapeutisches Angebot )Website „Vormundschaft erklärt für Kinder und Jugendliche“ wurde aktualisiert

Im Bereich der Website Vormundschaft erklärt finden sich viele hilfreiche Informationen zur Vormundschaft für verschiedene Zielgruppen, etwa Fachkräfte der Erziehungshilfen und (Pflege-)Eltern, Familienrichterinnen und Rechtspflegerinnen.
Das Unterkapitel für Kinder und Jugendliche informiert sie über die Vormundschaft und ihre Rechte. Es wurde kürzlich aktualisiert. Kinder und Jugendliche finden hier Informationen zur ombudschaftlichen Beratung und zu landesweiten Interessenvertretungen, in denen sie sich engagieren können.
Über die Website gelangen sie auch zu neuen Videos und Apps (z. B. FosterCare und Miniila App) und Unterstützungsangebote für Jugendliche ab 16 Jahren (z. B. Careleaver-Notfallfonds).
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Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. hat ein Erklärvideo speziell für junge Frauen, Schwangere und ihre Partner*innen produzieren lassen.
Das Video steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Es erklärt, warum schon geringe Mengen Alkohol in der Schwangerschaft und Stillzeit gefährlich sind und welche Konsequenzen das mit sich zieht. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen hat die Filmentwicklung im Rahmen der Selbsthilfeförderung unterstützt.
Alle Organisationen im Bereich der Suchtprävention, Suchthilfe und Selbsthilfe wie auch medizinische Einrichtungen und Arztpraxen, sind eingeladen, sich die Videos herunterzuladen, in ihrem Bereich zu verbreiten und in ihrer täglichen Arbeit (bspw. auf Monitoren in Wartebereichen) einzusetzen.
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Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2019 insgesamt 628 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (592 Adoptionen) eine Zunahme von 6,1 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 301 männlich und 327 weiblich. In 76 Prozent der Fälle adoptierte die Stiefmutter bzw. der Stiefvater die Minderjährigen.
Im Jahr 2019 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 628 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2018 mit 592 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Plus von 6,1 Prozent.
In 560 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit, 68 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.
Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 242 Adoptionen die größte Gruppe.
79 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (478) oder von anderen Verwandten (17 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 133 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 17.07.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Im Jahr 2019 wurden in Bayern 628 Minderjährige adoptiert )Bayern: Mehr als 19 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2019

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2019 insgesamt 19 522 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 793 Fällen eine akute und in 2 854 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 361 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 6 514 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2019 insgesamt 19 522 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet, ein Plus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 10 171 Jungen und 9 351 Mädchen.
2 793 Gefährdungseinschätzungen (14 Prozent) ergaben eine akute, 2 854 (15 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.
Darüber hinaus wurde bei 7 361 Gefährdungseinschätzungen (38 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
Lediglich bei 6 514 Fällen (33 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (4 756) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2 168), 2 103 Fälle wurden anonym und 1 812 durch die Schule angezeigt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 13.07.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bayern: Mehr als 19 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2019 )Bayern: 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder im Jahr 2019

In Bayern wurden im Jahr 2019 insgesamt 3 755 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2019 in 1 449 Fällen der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 755 Fälle, was einem Minus von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 944) entspricht.
Betroffen waren insgesamt 1 990 Jungen und 1 765 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 449 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 348 Fälle) war hier ein Anstieg von 7,5 Prozent zu verzeichnen.
Von den 3 755 Maßnahmen wurden 626 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt. 55 Prozent der Betroffenen war zwischen 14 und 18 Jahre alt.
2 703 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (72 Prozent), 151 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 901 lebten bei einer geeigneten Person (24 Prozent).
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten von Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 10.07.2020
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Die folgenden neun Rechte, die Care Leaver betreffen, werden in dem neuen Rechte-Flyer für Care Leaver (herausgegeben von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen und der Stiftung Universität Hildesheim) verständlich und prägnant erklärt:
- Grundrechte
- Recht auf umfassende Beratung und Hilfe
- Recht auf Beteiligung
- Recht auf Unterstützung und Begleitung – auch nach dem 18. Geburtstag
- Recht auf finanzielle Absicherung
- Recht auf Bildung und Unterstützung während der Ausbildung
- Recht auf transparente Verwaltungsverfahren in Behörden
- Recht auf Beschwerde und Beratung in Rechtsfragen
- Recht auf Befreiung von Ansprüchen anderer dir gegenüber
Der Flyer ist entstanden im Rahmen des Projektes „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“ der IGfH und der Uni Hildesheim und knüpft an die „Handreichung Leaving Care“ (Benjamin Raabe/Severine Thomas) an, in der rechtliche Grundlagen rund um das Thema Leaving Care ausführlich erläutert werden.
Siehe auch www.forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de
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