Fachgespräch zum Vormundschaftsrecht im Deutschen Bundestag

Posted on Mai 12, 2023. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages fand am 17.04.2023 ein öffentliches Fachgespräch mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ statt.

Erstes Fazit: Mehr Zeit für die ihnen anvertrauten Kinder, weniger Fälle pro Vormund und eine bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen. Vor allem auf diese Punkte kommt es bei der Umsetzung des kürzlich reformierten Vormundschaftsrechts an, so die Sachverständigen im öffentlichen Fachgespräch. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hatte zu diesen Punkten ein kurzes Informationspapier für die Abgeordneten verfasst.

Neben den geladenen Sachverständigen nahmen 12 für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Abgeordnete, die parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligoez, die Referatsleiterinnen aus dem BMJ, Annette Schnellenbach sowie aus dem BMFSFJ, Dr. Heike Schmid-Obkirchner teil. Thematisch rückte das Fachgespräch die Vormundschaft als Vertretung der Rechte und Interessen einer besonders vulnerablen Gruppe von Kindern im Bundestag zum ersten Mal in dieser Weise in den Fokus.

Das Fachgespräch kann im Bundestagsfernsehen noch abgerufen werden. Eine ausführliche Pressemeldung des Bundestags liegt ebenfalls vor.

Hier finden Sie bei Interesse weitere Beiträge der Sachverständigen:

Quelle: Pressemitteilung des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. vom 12.05.2023

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Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ aktualisiert

Posted on März 13, 2023. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ des Bundesforums Vormundschaft, des DIJuF und der IGfH wurde inhaltlich auf den Stand der neuesten Rechtslage gebracht und grafisch neu gestaltet.

Die Broschüre eignet sich dafür, Jugendlichen die Vormundschaft nahe zu bringen. Sie informiert Jugendliche über ihre Rechte, darüber, warum wer eine Vormund:in bekommt sowie über Aufgaben, Befugnisse und Möglichkeiten der Vormund:in. Auch mögliche Konflikte und das Verhältnis zu den Sozialen Diensten sind angesprochen. Eltern und Erziehungspersonen erhalten ebenfalls grundlegende Informationen.

Das 28-seitige Heft wurde vom BMFSFJ gefördert und kann dort bestellt oder heruntergeladen werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dein-vormund-vertritt-dich-95994

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Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft

Posted on November 30, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft erstellt.

Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expertinnengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormundinnen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken.

Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer ehrenamtlichen Vormundin und eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften.

Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expertinnengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund*innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund*innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.

zur Expertise: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation | Eine Orientierungshilfe für die Praxis (pdf)

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Kinderrechte für besonders benachteiligte Kinder nur nach Kassenlage fördern? Nein!

Posted on September 26, 2022. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft kämpft mit dieser Pressemitteilung vom 24.09.2022 für seinen Erhalt:

Bundesfamilienministerium kündigt Einstellung der finanziellen Förderung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft an und bedroht damit dessen Arbeit und Existenz!
Mit der Vormundschaft, die an Stelle der elterlichen Sorge tritt, nimmt sich der Staat wie in kaum einem anderen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in die Pflicht, für Kinder Sorge zu tragen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) scheint die besondere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in der Vormundschaft vor dem Hintergrund der Sparwelle in der Kinder- und Jugendhilfe nicht (mehr) wahrzunehmen. Das Ministerium kündigte jetzt an, dass die Bundesmittel für die Arbeit des bundesweit einzigartigen interdisziplinären Netzwerks „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ zur Weiterentwicklung der Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe über den 31.12.2022 hinaus nicht weiter verlängert werden.

In Deutschland leben ca. 100.000 junge Menschen die eine/n Vormund*in haben. Können Eltern die Sorge für ihre Kinder nicht (mehr) ausüben, betraut das Familiengericht Vormund*innen mit dieser Aufgabe. Vormund*innen setzen sich für die ihnen vom Staat anvertrauten jungen Menschen ein, sie handeln an Eltern statt. Sie sind für die Wahrung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen ebenso von elementarer Bedeutung wie für die Sicherstellung des unmittelbaren Kinderschutzes. Die Dringlichkeit, Kinder, die unter staatlicher Verantwortung aufwachsen, zu schützen, zeigt der Fall des kleinen Kevin, der 2006 zu Tode kam oder aktuell auch der Fall Winterhoff, in dem Kinder unverantwortlich jahrelang durch Neuroleptika sediert wurden.

Das Bundesforum leistet seit Jahren eine einzigartige Vernetzungs- und Qualifizierungsarbeit für die Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem haben das BMFSFJ und das Bundesjustizministerium (BMJ) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsrechtsreform die beiden seit Jahrzehnten größten Rechtsreformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Familienrecht erarbeitet, die vom Bundestag beschlossen wurden. Für die qualifizierte Umsetzung dieser Reformen und die Stärkung der Kinderrechte, die damit angestrebt wird, ist eine fachliche Begleitung der Vormundschaft, wie sie das Bundesforum leistet, unverzichtbar.

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft akzeptiert daher die Einstellung der Förderung nicht und setzt sich gemeinsam mit Partner*innen aus Praxis und Fachdiskussion sowie Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen für die Weiterführung der Förderung ein!

Hintergrund:
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft besteht seit 2008 und ist ein multiprofessionelles Netzwerk, in dem Verbände, Organisationen und Einzelpersonen interdisziplinär zusammenarbeiten. Gemeinsam entwickeln sie die Fachdiskussion zur Vormundschaft in Partnerschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe weiter und treiben die Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft voran. Am 8. Oktober 2019 wurde das Netzwerk in einen Verein überführt und eine Koordinierungsstelle mit Sitz in Heidelberg gegründet.

www.vormundschaft.net
Kontakt: Henriette Katzenstein (Vorsitzende), henriette.katzenstein@vormundschaft.net.

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PFAD Online-Seminar „Ehrenamtliche Vormundschaften für Pflegekinder – Was bringt das neue Vormundschaftsrecht?“ am 07.10.

Posted on September 10, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Am 23.09.2022 von 18-21.30 Uhr bietet der PFAD Bundesverband ein Online-Seminar für Pflegeeltern und Fachkräfte der Jugendhilfe mit Dr. Miriam Fritsche an.

Das zum 01.01.2023 in Kraft tretende Vormundschaftsrecht rückt mit seinen umfassenden Neuerungen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Vormundschaften in den Vordergrund. Es zielt u.a. auf eine stärkere Orientierung am Kind/Jugendlichen im Auswahlverfahren sowie eine Förderung ehrenamtlicher, durch Einzelpersonen geführter Vormundschaften durch die Betonung der Vorrangstellung des Ehrenamts und die Einführung neuer Vorschriften für die Zusammenarbeit im Hilfesystem. Auch für die konkrete Amtsführung gibt es wichtige Änderungen für Vormund*innen.
wird zentrale Neuerungen des Vormundschaftsrechts vorstellen, dabei insbesondere erwartbare Änderungen für ehrenamtliche Vormundschaften für Pflegekinder thematisieren und den Blick für das mitunter anspruchsvolle Zusammenwirken von Einzelpersonen und Institutionen schärfen.
Die angestrebte Stärkung des Ehrenamts ist zudem ein guter Anlass, um bisherige Befunde zu Vormundschaften durch Pflegeeltern zu betrachten.

Einladung + Mailanmeldung

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Neues Portal zu Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe

Posted on Juli 18, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. hat eine neue Internetseite mit Infos und Praxisanregungen über Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe veröffentlicht. Präsentiert werden die Ergebnisse aus dem mehrjährigen Projekt „Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe – Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten„, das durch das BMFSFJ gefördert wurde. Der Fokus liegt dabei auf ehrenamtlichen Einzelvormundschaften sowie Ergänzungspflegschaften. Das Portal versteht sich als kontinuierlich anwachsende Materialien- und Hinweisesammlung.

https://www.vormundschaft-in-der-pflegekinderhilfe.de

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PFAD Online-Seminar „Aktuelle Reformen – Was ändert sich für Pflegefamilien?“ am 01.07.

Posted on Mai 18, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie mit den beschlossenen Veränderungen im Vormundschaftsrecht werden für Pflegefamilien mehr und bessere Handlungsmöglichkeiten geschaffen.

Über diese neuen Chancen und was diese konkret für Pflegefamilien und Pflegekinder bedeuten, informiert Sie Dr. Carmen Thiele.

Im Seminar werden die Regelungen und ihre Auswirkungen vorgestellt und die neuen Wirkungsmöglichkeiten anhand von Beispielen aus der Praxis aufgezeigt.

Flyer

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PFAD Fachzeitschrift 1/2022: „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“

Posted on Februar 15, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: , , , , |

Das erste Heft dieses Jahrgangs informiert Sie unter dem Titel „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“ über wichtige Aspekte rund um Vormundschaft bei Pflegekindern.

Wir gehen den Fragen nach, wie Fachkräfte zur Übernahme einer Vormundschaft durch Pflegeeltern stehen, wie die jungen Menschen besser in Vormundschaften beteiligt werden können und welche Erfahrungen Pflegeeltern mit der Übernahme der ehrenamtlichen Vormundschaft über ihr Pflegekind machen.

Darüber hinaus veröffentlichen wir die Ergebnisse unserer Umfrage: Wie geht es den Schulkindern?

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform erschienen

Posted on Februar 8, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , |

Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Vormundschaftsreform am 1.1.2023 hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. einen Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform veröffentlicht.

Der Band richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in den Jugendämtern, Vormundschaftsvereine, ehrenamtliche und berufliche Vormund*innen, aber auch an Verbände und Einrichtungen der Erziehungshilfe, Zusammenschlüsse von Pflegeeltern, kurz an alle, die sich mit der Reform vertraut machen und auf Veränderungen vorbereiten wollen.

Die Reform des Vormundschaftsrechts deckt sich in mehreren Punkten mit den Anliegen des neuen SGB VIII. Kinder und Jugendliche werden nun auch in der Vormundschaft in den Mittelpunkt gerückt und erhalten explizite Rechte gegenüber ihren Vormund*innen. Es wird aber auch die Kooperation zwischen Erziehungspersonen und Sorgeberechtigten gestärkt. Und die ehrenamtliche Wahrnehmung der Vormundschaft soll durch die Jugendämter gefördert und gut begleitet werden.

Der Materialienband enthält:

  • eine Übersicht zu den Kernpunkten der Reform
  • einen Aufsatz über die gemeinsame Umsetzung von SGB VIII und Vormundschaftsreform in Magdeburg
  • ausführliche Hinweise zu Schwerpunkten der Reform: Kinderrechte / Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft / Kooperation und Sorgeteilung mit Erziehungspersonen / § 55 Abs. 5 SGB VIII)
  • zwei Auffassungen zur geforderten Aufgabentrennung im Jugendamt (§ 55 SGB VIII n. F.)
  • Aufsätze zu Veränderungen für Jugendämter, Vormundschaftsvereine und in der Kooperation mit Familiengerichten (Nachdruck aus der Zeitschrift DAS JUGENDAMT)
  • eine Synopse des Bundesforums zu den Änderungen des Vormundschaftsrechts im BGB n.F. sowie die Synopse des DIJuF zu den Änderungen SGB VIII n. F.

Herausgeber*innen des Materialbands sind das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF). Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. ist ein interdisziplinäres Netzwerk, das durch Fachveranstaltungen, die Begleitung von Reformen und unterschiedliche Praxismaterialien und Publikationen zur Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft und Pflegschaft beiträgt. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die unterschiedlichen Formen von Vormundschaften und Pflegschaften, sondern auch die Zusammenarbeit, Kooperation mit und Beteiligung von Hilfen zur Erziehung, Sozialen Diensten, (Pflege-)Eltern und jungen Menschen.

Der Materialienband steht zum Download auf der Website kostenlos zur Verfügung und kann als Printversion für 10 Euro pro Exemplar über info@vormundschaft.net bestellt werden.

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Online-Seminar „Gemeinsame Verantwortung – Pflegeeltern und Vormund“ am 15.10.

Posted on September 25, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Henriette Katzenstein, Vorsitzende des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft, wird am 15.10.2021 für das PFAD Online-Seminar „Gemeinsame Verantwortung – Pflegeeltern und Vormund“ referieren.

Dabei wird sie interessante Ergebnisse aus einem Kooperations-Workshop von Bundesforum und PFAD vorstellen, die von Pflegeeltern, Vormündern und Careleavern gemeinsam erarbeitet wurden.

Anmeldungen sind möglich bis zum 10.10.2021.

Einladung + Mailanmeldung

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„Beteiligung von jungen Menschen bei Vormundschaften in Pflegefamilien und Erziehungsstellen“ am 18.11. in Tübingen

Posted on September 18, 2021. Filed under: Baden-Württemberg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft bietet am 18.11.2021 von 9.00-16.30 Uhr in Tübingen für Erziehungsstellen, Pflegeeltern und Vormund*innen das Seminar „Beteiligung von jungen Menschen bei Vormundschaften in Pflegefamilien und Erziehungsstellen“ an.

Mit der Vormundschaftsreform gewinnt das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung an Bedeutung. Doch wie sieht Beteiligung im Alltag aus? Mit viel Interaktion und nach einem kurzen Input junger Menschen setzen sich die teilnehmenden mit diesem Thema anhand von Beispielen auseinandersetzen und können dabei Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen einbeziehen.

nähere Informationen

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„Die Vormundschaftsreform und ihre Bedeutung für Erziehungsstellen und Pflegefamilien“ am 13.11. in Tübingen

Posted on September 13, 2021. Filed under: Baden-Württemberg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft lädt Erziehungsstellen, Pflegeeltern und Vormund*innen am 13.11.2021 von 9:00-13:00 Uhr nach Tübingen ein zum Seminar „Die Vormundschaftsreform und ihre Bedeutung für Erziehungsstellen und Pflegefamilien„.

Referentin Henriette Katzenstein gibt einen Einblick in die neue Gesetzgebung und ihren Einfluss auf die Praxis:

  • Was hat es mit dem Kooperationsgebot auf sich?
  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit, wenn Pflegeeltern Sorgerechtsanteile übernehmen?
  • Können Erziehungsstellen nach § 33 S. 2 SGB VIII Sorgerechtsanteile übernehmen?
  • Können Pflegeeltern weiterhin Vormund*innen werden?

nähere Informationen

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Online Fachtag: Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe am 22.11.

Posted on September 4, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Podcast / Online, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Mit seinem Fachtag „Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe“am 22.22.2021 will das Kompetenzzentrum Pflegekinder das Augenmerk auf die Bedeutung der Vormundschaft lenken, den Blick weiten, die Fachkräfte mit Informationen unterstützen und unklare Bereiche und Entscheidungsräume ausleuchten.

Vom „(vor)schnellen Urteil“, zur „begründbaren Haltung“ zur „guten Lösung“? Welche fachlichen Standards, Strukturen und Voraussetzungen müssen geschaffen werden, welche Haltung in den Diensten und auch auf kommunaler Ebene?

Der Fachtag findet statt im Rahmen des Projekts „Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe“, durchgeführt vom Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Die Teilnahme ist im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts kostenfrei.

Das Programm wird im September 2021 unter www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de mitgeteilt.

Weitere Infos


Anmeldung: elke.meyer@kompetenzzentrum-pflegekinder.de

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Video „Dein Vormund ist an deiner Seite!“

Posted on Juli 11, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Gemeinsam mit Vormund*innen und jungen Menschen hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft ein Video erstellt, um Jugendlichen die Bedeutung einer Vormundschaft näher zu bringen.

In dem Video Dein Vormund ist an deiner Seite! zeigen die beteiligten jungen Menschen und Fachkräfte, welche besonderen Erlebnisse sie mit ihren Vormundschaften verbinden und wie diese gestaltet sein sollten. Deutlich wird, dass insbesondere für die jungen Menschen Zeit mit demder eigenen Vormund*in wichtig ist und Beziehung Voraussetzung für Vertrauen ist.

Das Video kann nicht alle Erfahrungen und Bedeutsamkeiten einer Vormundschaft darstellen, bietet aber einen beispielhaften Einblick, was junge Menschen und Fachkräfte sich unter einer gelingenden Vormundschaft vorstellen. Es kann beispielsweise beim ersten Kontakt mit dem jungen Menschen gezeigt werden, um ins Gespräch zu kommen oder aber auch anderen Fachkräften gezeigt werden, um die Kontaktgestaltung mit den jungen Menschen neu zu denken.

Quelle: Infobrief des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft vom 10.07.2021

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Im Jahr 2020 verfügten bayerische Familiengerichte in 3.077 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Juni 21, 2021. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

In 1 818 Fällen wurde die Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden

Im Laufe des Jahres 2020 wurden insgesamt 3 077 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 536 Buben und 1 541 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 818 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 in insgesamt 3 077 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 112). In 1 536 Fällen waren Jungen und in 1 541 Fällen Mädchen betroffen.

In 1 818 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 596 Fällen der vollständige und in 1 222 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.

Des Weiteren wurde in 777 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 114 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 368 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Quelle: Bayerischen Landesamts für Statistik vom 21.06.2021

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Online-Fachtag „Pflegeeltern als Vormund“ am 13.02.

Posted on Januar 14, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes veranstaltet in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Frankfurt am Samstag, den 13.02.2021, den Online-Fachtag „Pflegeeltern als Vormund?!“.

Referieren werden Prof. Dr. Ludwig Salgo, RA Peter Hoffmann, Claudia Tull, Dr. Anja Sommer und Brita Einecke.

nähere Informationen

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Bis zum Jahresende werden alle PFAD Broschüren zu reduzierten Staffelpreisen angeboten

Posted on Oktober 15, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , , , |

Ab sofort bis zum Jahresende sind unsere PFAD Broschüren wieder zu Sonderkonditionen erhältlich. Damit können Jugendämter, Freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamilien-Gruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber*innen günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten.

Zu vergünstigten Staffelpreisen sind folgende Broschüren erhältlich:

Thema ADOPTION:

  • Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber
  • Adoption, ein lebenslanger Prozess – Kinderrechte in Adoptivfamilien
  • Offene Adoption – Eine Ermutigung
  • Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern

Thema VOLLZEITPFLEGE:

  • Informationen für Pflegeeltern und Pflegeelternbewerber (Neuauflage)
  • Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
  • Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
  • Übergänge – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
  • Pflegekinder werden erwachsen
  • Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
  • Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
  • Ehrenamtliche Vormundschaft und Pflegschaft insbesondere für Pflegekinder
  • Und dann blieb Leon bei uns – Verwandtenpflege

GRUNDSÄTZLICHES:

  • Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
  • Pubertät – Pflege- und Adoptivkinder im Umbruch
  • PFAD Positionen zum Wohl des Kindes

Ab 10 Stück kosten alle diese Broschüren 0,50 € weniger,
ab 50 Stück sind alle Broschüren um 1,00 € reduziert.

Ihr Vorteil: Sie können unterschiedliche Titel mischen!
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.

Bitte nutzen Sie unser Bestellformular und richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfad-bv.de. Unsere Verwaltung wird ihren Rabatt bei der Rechnungstellung berücksichtigen.

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Online-Tagung „Vormund und Kind/Jugendliche*r: Beziehung und Beteiligung“ am 09.12.

Posted on Oktober 9, 2020. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Die Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts Vormundschaft im Wandel findet in Form einer Online-Tagung unter dem Titel „Vormund und Kind/Jugendliche*r: Beziehung und Beteiligung“ am 09.12.2020 von 11-16.15 Uhr statt.

Veranstalter sind Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft, Sozialdienst katholischer Frauen sowie Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht.

Programmflyer

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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen

Posted on September 25, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt:

„Stärkung der Personensorge und selbstbestimmtes Handeln – das sind die Leitlinien der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.

Wir stärken die Stellung der Kinder dadurch, dass die Erziehungsverantwortung des Vormunds und die Pflichten zur Personensorge hervorgehoben werden. Auch die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, werden gestärkt.

Im Betreuungsrecht gewährleisten wir ein hohes Maß an Selbstbestimmung und eine bestmögliche Qualität der rechtlichen Betreuung. Wir stellen klar, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes und selbstbestimmtes Handeln darstellt. Eine Vertretung des Betreuten soll nur stattfinden, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Wir stellen die Wünsche der Betreuten in das Zentrum des Betreuungsrechts. Um eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen sich berufliche Betreuerinnen und Betreuer künftig registrieren lassen und ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen.

Darüber hinaus wird ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge eingeführt, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht wahrnehmen kann. Damit bauen wir bürokratische Hürden ab.“

Das vom BMJV vorgelegte Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor.

Das Reformpaket umfasst u. a. folgende Vorschläge:

  • Das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht werden insgesamt modernisiert und neu strukturiert. Die Vorschriften des geltenden Vormundschaftsrechts zur Vermögenssorge, zu Aufsicht des Gerichts sowie zum Aufwendungsersatz und zur Vergütung werden ins Betreuungsrecht eingeordnet und – soweit erforderlich – an das Betreuungsrecht angepasst.
  • Im Vormundschaftsrecht soll der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen und die Personensorge gestärkt werden.
  • Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden.
  • Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zu einem Gesamtsystem zusammengefügt, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind, nur ehrenamtliche Vormünder sind vorrangig zu bestellen.
  • Im Betreuungsrecht sind die Änderungen zentral darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken.
  • Es wird klarer geregelt, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist.
  • Der Vorrang der Wünsche des Betreuten wird als zentraler Maßstab des Betreuungsrechts normiert, der gleichermaßen für das Betreuerhandeln, die Eignung des Betreuers und die Wahrnehmung der gerichtlichen Aufsicht gilt.
  • Die betroffene Person soll zudem in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden werden, insbesondere in die gerichtliche Entscheidung über das Ob und das Wie der Betreuerbestellung, in die Auswahl des konkreten Betreuers, aber auch in dessen Kontrolle durch das Betreuungsgericht.
  • Zur Verbesserung des Informations- und Kenntnisniveaus bei ehrenamtlichen Betreuern wird die Möglichkeit einer engen Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein im Wege einer Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung neu eingeführt.
  • Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der beruflichen Betreuung soll ein formales Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer eingeführt werden.
  • Der Entwurf sieht verschiedene Maßnahmen zur effektiveren Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Vorfeld der Betreuung, insbesondere an der Schnittstelle zum Sozialrecht, vor.
  • Die Verwaltung des Vermögens durch Betreuer und Vormünder soll modernisiert werden und künftig grundsätzlich bargeldlos erfolgen.
  • Schließlich sollen sich Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge kraft Gesetzes für die Dauer von drei Monaten gegenseitig vertreten können, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann.

Der Regierungsentwurf wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 23.09.2020

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PFAD Stellungnahme zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Posted on August 15, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) habt der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 23.06.2020 Stellung genommen.

PFAD begrüßt diese Reform und befürwortet vor allem die stärkere Einbeziehung des Mündels, das Kooperationsgebot mit den Pflegeeltern und anderen Erziehungspersonen und die Vorrangstellung ehrenamtlicher Einzelvormünder.

Die im Gesetz angedachte Legitimierung eigener Erziehungsentscheidungen des Vormundes bzw. Ergänzungspflegers möchte der Verband jedoch von Alltagsentscheidungen, die den Pflegeeltern zustehen, klar abgegrenzt wissen.

Regelmäßige Kontakte des Vormundes zu seinem Mündel hält PFAD für sinnvoll. Diese müssten jedoch nicht immer am Lebensort des Kindes erfolgen, sondern können auch online oder im Freien stattfinden.

zur ausführlichen PFAD Stellungnahme

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Website „Vormundschaft erklärt für Kinder und Jugendliche“ wurde aktualisiert

Posted on Juli 21, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Im Bereich der Website Vormundschaft erklärt finden sich viele hilfreiche Informationen zur Vormundschaft für verschiedene Zielgruppen, etwa Fachkräfte der Erziehungshilfen und (Pflege-)Eltern, Familienrichterinnen und Rechtspflegerinnen.

Das Unterkapitel für Kinder und Jugendliche informiert sie über die Vormundschaft und ihre Rechte. Es wurde kürzlich aktualisiert. Kinder und Jugendliche finden hier Informationen zur ombudschaftlichen Beratung und zu landesweiten Interessenvertretungen, in denen sie sich engagieren können.

Über die Website gelangen sie auch zu neuen Videos und Apps (z. B. FosterCare und Miniila App) und Unterstützungsangebote für Jugendliche ab 16 Jahren (z. B. Careleaver-Notfallfonds).

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BMJV legt Gesetzesentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor

Posted on Juni 30, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Am 23.06.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Im Entwurf ist eine vollumfängliche Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgesehen.

Dabei wird grundsätzlich an der Struktur des Rechts mit den verschiedenen Formen der Vormundschaft, der unabhängigen Stellung der Vormund*innen sowie an deren Rolle und Aufgaben festgehalten.

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft, ein multiprofessionelles Netzwerk zur Qualitätsentwicklung und Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bereich Vormundschaft, dessen Träger zurzeit noch die IGfH ist, hat den neuen Gesetzesentwurf ausgewertet.

Neu sei, so das Bundesforum Vormundschaft,
• dass Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft explizite Rechte gegenüber ihrem Vormund/ihrer Vormundin zuerkannt werden (§ 1788 BGB-E);
• dass die Aufgaben des Familiengerichts bei der Auswahl der Vormundinnen und der Aufsicht über die Vormundschaft deutlicher auf die Interessen und Rechte der Kinder/Jugendlichen ausgerichtet werden sollen (§§ 1778ff, 1793, 1802f BGB-E); • dass die Pflichten und Rechte des Vormunds gegenüber dem Kind/Jugendlichen, die schon bisher in den §§ 1793 Abs. 1a und 1800 BGB verankert sind, etwas deutlicher herausgearbeitet werden (§§ 1790, 1791, 1795 BGB-E); • dass der Entwurf das Verhältnis der Vormundinnen zu den Erziehungspersonen in den Blick nimmt und die Notwendigkeit der Kooperation betont (§§ 1795ff BGB-E);
• dass die Gegenvormundschaft sowie Mitvormundschaft außer bei Ehegatten abgeschafft werden, jedoch neue Möglichkeiten geschaffen werden, Pflegeeltern oder Dritten einen Teil der Sorgepflichten zu übertragen (§§ 1775-1777 BGB-E);
• dass die vermögensrechtlichen Regelungen in das Betreuungsrecht integriert werden und aus dem Vormundschaftsrecht hierauf verwiesen wird (§ 1798 iVm § 1835 Abs. 1 bis 5 sowie §§ 1836, 1837, 1839 bis 1847 BGB-E).
Der Referentenentwurf entspricht im Bereich des Vormundschaftsrechts in seinen Inhalten weitgehend dem schon lange vorliegenden zweiten Diskussionsteilentwurf des BMJV.

Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Justizministeriums (BMJV) vom 23.06.2020

Quelle: IGfH / Bundesforum Vormundschaft

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Stellungnahme des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft zum Gesetzentwurf zur Vormundschaftsreform

Posted on Juni 30, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht, in dem es die mangelnde Förderung der nicht-staatlichen Vormundschaftsformen und die nicht ausreichende Berücksichtigung der Eltern der unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen kritisiert.

Download der Stellungnahme (pdf)

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Vormundschaft in Zeiten der Corona-Krise: Hinweise aus der Praxis für die Praxis

Posted on April 7, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft pflegt eine ständig aktualisierte FAQ-Seite zum Thema: Vormundschaft in Zeiten der Corona-Krise.

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Dr. Carmen Thiele beantwortet Fragen von Pflegefamilien in der Corona-Krise

Posted on März 31, 2020. Filed under: Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie | Schlagwörter: , , , , |

Besondere Zeiten erfordern besonderes Handeln. So gibt es mehrere Themenbereiche, die insbesondere für Pflegefamilien in Zeiten der Corona Pandemie wichtig sein können.

Aktuell ändern sich fast täglich die Empfehlungen der Bundesregierung in Zeiten der Pandemie. Gleichzeitig haben viele Bundesländer eigene Regelungen aufgestellt, die die bundesweiten ergänzen.

Im Folgenden geht es um die bundesweiten Empfehlungen. Ja, es sind überwiegend Empfehlungen. Jugendhilfe ist eine einzelfallspezifische Hilfe, so ist es möglich, dass bei besonderen Bedarfen auch von der allgemeinen Empfehlung abgewichen werden kann.

Über Themen, die speziell für Pflegefamilien bedeutsam sind, informiert PFAD Fachreferentin Dr. Carmen Thiele auf den Website des PFAD Bundesverbandes: www.pfad-bv.de.

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Internetseite des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft online: Starke Vormundschaft: Partner in der Kinder- und Jugendhilfe!

Posted on Februar 28, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Tätigkeit der Vormundinnen hat sich in den Jahren seit der „kleinen“ Vormundschaftsreform deutlich weiter entwickelt und ist häufig sehr bedeutsam für die Entwicklung der betroffenen Kinder. Der im Oktober 2019 gegründete, interdisziplinär aufgestellte Verein „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ will mit der neuen Internetseite https://vormundschaft.net Kenntnisse zur Tätigkeit der Vormundinnen, die Diskussion zu Schnittstellen und Kooperation, Fragen der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zwischen vielen Helferinnen in die Fläche tragen:

  • Das Bundesforum ist die Rubrik für fachpolitische Stellungnahmen und Publikationen des Bundesforums sowie Informationen zum Verein und seiner Koordinierungsstelle.
  • Die Rubrik Vormundschaft erklärt beantwortet Fragen zur Vormundschaft, – jeweils zugeschnitten auf Fragen von Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und auf den Informationsbedarf von Pflegeeltern und Fachkräften der Hilfen zur Erziehung, Sozialen Diensten und Familiengerichten.
  • Unter Fachinformationen werden eine Fülle von Materialien für Vormundinnen und Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Familiengerichten zur Verfügung gestellt. Dort sind auch Texte eingestellt, die sich direkt an Kinder und Jugendliche, Eltern, Pflegeeltern oder Erzieher*innen richten. Ein Glossar erklärt verständlich einige Fachbegriffe und soll Schritt für Schritt erweitert werden.
  • Aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Fachveranstaltungen sind selbstverständlich ebenfalls verfügbar.
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„Vormundschaften im Wandel: Die Beziehungsgestaltung zwischen Vormund/in und Kind bzw. Jugendlichem/Jugendlicher“ am 25.03. in Frankfurt am Main

Posted on November 29, 2019. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Der zweite Durchlauf der Fachtagung „Vormundschaften im Wandel” findet am 25.03.2020 in Frankfurt am Main statt. Neben Vorträgen zu den Forschungsergebnissen des gleichnamigen Projekts zur Thematik „Die Beziehungsgestaltung zwischen Vormund/in und Kind bzw. Jugendlichem/Jugendlicher” und zu Beziehung und Beteiligung in der Vormundschaft werden in Arbeitsgruppen die Themenschwerpunkte „Beziehungsaufbau mit knappen Ressourcen”, „Kooperationen”, „Leaving Vormundschaft” und „Rechtsfragen rund um die Kontaktgestaltung” behandelt.

Eine Podiumsdiskussion mit Vertreter/inne/n aus Forschung und Praxis schließt die jeweilige Fachtagung ab.

nähere Informationen

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„Vormundschaften im Wandel: Die Beziehungsgestaltung zwischen Vormund/in und Kind bzw. Jugendlichem/Jugendlicher“ am 16.03. in Berlin

Posted on November 29, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Die Fachtagung „Vormundschaften im Wandel” findet am 16.03.2020 in Berlin statt. Neben Vorträgen zu den Forschungsergebnissen des gleichnamigen Projekts zur Thematik „Die Beziehungsgestaltung zwischen Vormund/in und Kind bzw. Jugendlichem/Jugendlicher” und zu Beziehung und Beteiligung in der Vormundschaft werden in Arbeitsgruppen die Themenschwerpunkte „Beziehungsaufbau mit knappen Ressourcen”, „Kooperationen”, „Leaving Vormundschaft” und „Rechtsfragen rund um die Kontaktgestaltung” behandelt.

Eine Podiumsdiskussion mit Vertreter/inne/n aus Forschung und Praxis schließt die jeweilige Fachtagung ab.

nähere Informationen

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PFAD Fachzeitschrift 4/2019: „Pflege und Adoption in der Literatur“

Posted on November 15, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , , , |

Mit „Pflege und Adoption in der Literatur“ beschäftigt sich Ausgabe 4/2019 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe.

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner:
„In dieser Ausgabe nehmen wir Sie mit in die Welt der Literatur. Jeder findet hier anregende, unterhaltsame und informative Bücher, die begeistern, trösten und neue Einsichten vermitteln.
Die Rückmeldungen zu unserer kleinen Umfrage: „Welche Bücher haben Ihnen dabei geholfen, Ihren Kindern das Thema Pflege-/Adoptivkind-Sein nahezubringen oder Ihre Jugendlichen zu motivieren, sich mit diesem Thema zu beschäftigen?“ enthalten eine Menge Anregungen, um passenden Lesestoff zu finden.
Birgit Lattschar stellt die Bewältigung schwieriger Themen mit Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Ein Lebensbuch kann hierbei sehr hilfreich sein.
Das Löwenzahn-Biografieprojekt wird von Corinna Hops vorgestellt. Sie unterstützte ehemalige Pflegekinder dabei, die eigene Biografie aus dem persönlichen Lebensweg zu erstellen.
Rainer Rudloff macht uns aus seiner Erfahrung als Vorleser auf die positive Wirkung von Geschichten für Kinder und Jugendliche aufmerksam. Mit seiner Bücherauswahl gibt er uns Denkanstöße und fördert die Lesebegeisterung bei seinem jungen Publikum.!

zu Inhaltsangabe und Editorial
näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. – Interdisziplinärer Verein gegründet

Posted on Oktober 15, 2019. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband | Schlagwörter: , , |

Nach über 10 Jahren informeller Netzwerkarbeit wurde der Verein „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.“ am 08.10.2019 in Frankfurt aus der Taufe gehoben. Gemeinsames Ziel der Gründungsmitglieder ist eine starke Vormundschaft, die an der Seite der Kinder und Jugendlichen steht, ihre Interessen im Blick hat und nachdrücklich vertritt.

Für etwa 100.000 Kinder in Deutschland können deren Eltern nicht oder nicht alleine sorgen: Sie bekommen einen Vormund/eine Vormundin oder einen Ergänzungspflegerin. Er oder sie übernimmt elterliche Funktionen, ist verantwortlich für angemessene Erziehungsbedingungen und Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Die 17 Gründungsmitglieder des Vereins sind interdisziplinär zusammengesetzt: ehrenamtliche, Berufs-, Vereins- und Amtsvormundschaft, Hilfen zur Erziehung, Pflegekinderhilfe und Pflegeeltern, Familiengericht, Wissenschaft und Fachdiskussion sind vertreten. Vormundinnen sind nicht „einsame Bestimmerinnen“ – sie arbeiten in enger Kooperation mit Betroffenen und Fachkräften. Daher diskutiert und arbeitet das „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ von Beginn an multiperspektivisch.

Das Bundesforum und seine Koordinierungsstelle in Heidelberg engagieren sich fachpolitisch und begleiten sowohl die Vormundschaftsreform als auch die SGB VIII-Reform kontinuierlich durch Diskussion und Stellungnahmen. Das Bundesforum organisiert deutschlandweite Tagungen – zuletzt im Mai 2019 in Bonn, sorgt für bundesweite Vernetzung, plant ein umfangreiches Handbuch, hat Forschungsprojekte und Expertisen zum Bereich Vormundschaft angestoßen und begleitet diese, nimmt an internationalen Treffen teil, organisiert Fortbildungen und empfiehlt Referent*innen. Ab Januar 2020 wird es eine eigene Website geben.

Die Vereinsgründung und Koordinierungsstelle des Bundesforums wird gefördert vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ). Projektträger ist aktuell die IGfH – der neue Verein soll die Trägerschaft baldmöglichst übernehmen.

Gründungsmitglieder sind:

  • Berufsverband der Verfahrensbeistände, Berufsvormünder und Ergänzungspfleger für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB)
  • Bund Deutscher Rechtspfleger e.V. (BDR)
  • Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF)
  • Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
  • Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
  • Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration (BASFI)
  • Institut für Soziale Arbeit e.V. (ISA)
  • Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS)
  • Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGfH)
  • Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.
  • Landschaftsverband Rheinland (LVR)
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
  • PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
  • Verband der Katholischen Jugendfürsorge e.V. (VKJF)
  • Henriette Katzenstein, Kinder- und Jugendhilfe Weiter Denken (KJWD)
  • Prof. Dr. Karsten Laudien, Evangelische Hochschule Berlin (EHB)

Kontakt:
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Koordinierungsstelle
Poststr. 46, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 60 39 78 Mobil: 0163 677 1333 info@vormundschaft.net

Quelle: Pressemitteilung vom 14.10.2019

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17 028 Sorgeerklärungen 2018 bei den Jugendämtern registriert

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Sachsen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2018 wurden bei den sächsischen Jugendämtern 16 904 sogenannte Sorgeerklärungen von Eltern abgegeben bzw. 124 durch Gerichte ersetzt. Nach § 1626a BGB steht Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Des Weiteren übten die sächsischen Jugendämter am Jahresende 2018 insgesamt 3164 Amtsvormundschaften für Minderjährige aus. Wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, aber auch, wenn die Eltern nicht berechtigt sind, weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten des Minderjährigen als Vertreter zu fungieren, kommt es zur Berufung eines Vormundes. Dabei gab es 2853 bestellte Amtsvormund- schaften, insbesondere bei Entzug der elterlichen Sorge, und 311 gesetzliche Amtsvormundschaften bei der Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften für Kinder und Jugendliche betrug 1 288. Insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls sowie nach Scheidung oder bei getrennt lebenden Eltern wird die Personensorge ganz oder teilweise oder auch die Vermögenssorge auf das Jugendamt übertragen.

15 759 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahresende 2018 von den Jugendämtern Beistand – auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Quelle: www.statistik-sachsen.de

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Baden-Württemberg: Zahl der bestellten Amtsvormundschaften erneut um fast ein Drittel gesunken

Posted on August 8, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , |

Rund 3 600 Kinder und Jugendliche unter bestellter Amtsvormundschaft

Beim Tod beider Eltern, aber auch bei einem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge, einer anonymen Geburt oder bei der Einreise eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings kann das Familiengericht das Jugendamt als Vormund einsetzen (bestellte Amtsvormundschaft). Dies betraf nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2018 insgesamt 3 624 Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg, davon 1 145 Mädchen und 2 479 Jungen.1 Damit ist die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften gegenüber 2017 (5 340) um 32 % gesunken. Dies ist insbesondere auf die rückläufige Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer zurückzuführen. Die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften für junge Menschen mit ausländischer Nationalität hat sich mit 1 754 im Vergleich zum Vorjahr (3 468) fast halbiert.

Eine gesetzliche Amtsvormundschaft bestand 2018 für 290 Kinder und Jugendliche (−21 % gegenüber 2017). Dabei wird die Vormundschaft ohne richterliche Anordnung vom zuständigen Jugendamt übernommen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden vorliegen. Gesetzlicher Amtsvormund ist das Jugendamt zum Beispiel bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist, sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens.

Schließlich befanden sich 2 487 Kinder und Jugendliche unter bestellter Amtspflegschaft (+7 % gegenüber 2017). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn vom Familiengericht ein teilweiser Entzug des Sorgerechts angeordnet wurde und das Jugendamt die Pflegschaft für diejenigen Teilbereiche übernimmt, die der Familienrichter entzogen hat.

Quelle: www.statistik-bw.de

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Im Jahr 2018 verfügten bayerische Familiengerichte in 2.824 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Juni 25, 2019. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , , |

logoIm Laufe des Jahres 2018 wurden insgesamt 2 824 gerichtliche Maßnahmen eines
Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des
Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 405 Buben und 1 419 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 636 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2018 in insgesamt 2 824 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 466). In 1 405 Fällen waren Jungen und in 1 419 Fällen Mädchen betroffen.

In 1 636 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 545 Fällen der vollständige und in 1 091 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.

Des Weiteren wurde in 682 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 145 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 361 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 25.06.2019

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„Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?“ am 28./29.08. und 04.12. in Halle/Saale

Posted on Mai 28, 2019. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

logoFür Pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen der Kinder-und Jugendhilfe, insbesondere Vormünder*innen, Pflegeltern und Verfahrensbeistände referiert Peter Stieler zum Thema „Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?„. Veranstalter dieser Seminarreihe am 28./29.08.2019 und 04.12.2019 in Halle/Saale ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Kindeswille (KIWI) und Kindeswohl (KIWO) – zwei sich gegenseitig bedingende und nicht ausschließende Begriffe. Die fachliche Prüfung des Kindeswohls ist gängige Praxis. Doch wie prüfe ich den Kindeswillen? Und wo genau liegt die Grenze zwischen Subjektstellung des Kindes und der Gefährdung seines Wohles? Der Kindeswille ist ein vielgenutzter Begriff, dessen inhaltliche Würdigung durch Fachkräfte unterschiedlicher, manchmal nur „vermuteter“ Bewertung obliegt. Wann ist der Kindeswille bedeutsam? Wann ist er bedeutsamer als der Wille der Eltern? Woran erkenne ich einen tragfähigen Kindeswillen? Ist ein manipulierter Wille anzuerkennen?

Zu den o.g. Fragen soll die Fortbildung Ihnen Sicherheit und Fachwissen durch folgende Schwerpunkte vermitteln:

  • Kinderinteressen und rechtliche Subjektstellung
  • rechtliche Bedeutung unterschiedlicher Willensbegriffe
  • psychologische Hintergründe und Kriterien des KIWI
  • Vorgaben des BVerfG und deren Umsetzung
  • Bausteine zur Erkundung des tragfähigen KIWI
  • aktuelle Gerichtsbeschlüsse von AG/ OLG/ BVerfG

Sie werden in der Fortbildung folgende Kompetenzen erwerben:

  • Grundlagenwissen zur Verankerung der Bedeutsamkeit des KIWI durch Völkerrecht
  • Kenntnis der rechtlich/psychologischenBestandteile des KIWI
  • Utilisierung der Willenskriterien zur Erarbeitung der Tragfähigkeit des KIWI
  • sich daraus ergebende Handlungsnotwendigkeiten in der beruflichen Praxis

nähere Informationen (Seite 149)

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„Können Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind übernehmen?“ am 30.04. in Hamburg

Posted on März 30, 2019. Filed under: Fortbildung, Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoSebastian Gabel wird am 30.04.2019 in Hamburg bei einer Veranstaltung der Hamburger Pflegeelternschule zum Thema „Können Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind übernehmen?“ referieren.

Für etliche Pflegeeltern dürfte es Normalität sein, dass das Sorgerecht für ihr Pflegekind beim Jugendamt liegt, obwohl das Pflegekind bereits seit vielen Jahren in der Pflegefamilie lebt und die Pflege auch auf Dauer angelegt ist. In der Praxis stellt sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder die Frage: „Kann das Sorgerecht auch durch die Pflegeeltern übernommen werden?“
An diesem Abend gehen die Teilnehmenden gemeinsam dieser Frage nach und prüfen die Voraussetzungen der Übernahme und wägen die Vor- und Nachteile miteinander ab.

Darüber hinaus können weitere Aspekte erörtert werden:
• Unterscheidung von Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft
• Rechtliche Einordnung einer Vormundschaft
• Zusammenwirken von Jugendamt und leibliche Eltern: Rechte und Pflichten
• Zusammenwirken von Vormund und Pflegeeltern: Was tun wenn es schwierig wird?

nähere Informationen

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EU-Gutachter stellt klar: Islamische Vormundschaft entspricht nicht Adoption

Posted on Februar 28, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, International, Jugendhilfe, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

logoIn einem Gutachten schlägt ein Generalanwalt dem Europäischen Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der algerischen Regelung der Kafala die Vormundschaft übernommen hat, nicht als „Verwandter in gerader absteigender Linie“ dieses Unionsbürgers angesehen werden kann.

Der Mitgliedstaat, in dem der Unionsbürger wohnt, soll jedoch nach einer Würdigung die Einreise des Minderjährigen in sein Hoheitsgebiet und seinen Aufenthalt dort erleichtern.

Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26.02.2019

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„Vormundschaft und Pflegekinderhilfe – wie passt das eigentlich zusammen?“ am 05.-06.06. in Hannover

Posted on Februar 5, 2019. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie | Schlagwörter: , |

logoFür Fachkräfte der Pflegekinderdienste bei freien und öffentlichen Trägern sowie Vormünder/Pfleger_innen veranstaltet die IGfH am 05./06.06.2019 in Hannover unter der Leitung von Henriette Katzenstein die Fortbildung „Vormundschaft und Pflegekinderhilfe – wie passt das eigentlich zusammen? Zu Kooperation, Konflikt und der Frage der Vormundschaft von Pflegeeltern„.

Manchmal läuft es richtig gut: Pflegeeltern und Kind fühlen sich durch die Vormund_in unterstützt; Fachdienst und Vormund_in arbeiten zusammen und das Kind profitiert! Im Kleinen bewahrheitet sich dann, „dass ein ganzes Dorf gebraucht wird, um ein Kind zu erziehen“. Zuweilen herrscht aber eher das Gefühl vor, dass „viele Köche den Brei verderben“. Unstimmigkeiten können auftreten, wenn die Auffassungen des Vormunds, der Pflegeeltern und des Fachdiensts auseinandergehen: Der Fachdienst hält bspw. eine private Schule für notwendig, der Vormund ist anderer Meinung oder will das Schulgeld im eigenen Amt lieber nicht beantragen. Oder die Pflegeeltern möchten für ein seelisch behindertes Kind eine Pflegestufe erreichen – der Vormund sieht das als Stigmatisierung des Kindes.

Konfliktpotenzial und häufig Skepsis auf Seiten der Professionellen bringt auch der Wunsch der Pflegeeltern mit sich, die Vormundschaft zu übernehmen. Schwierig wird es schließlich, wenn der Fachdienst kaum Ressourcen hat und der Vormund/Pfleger_in zur „Lückenbüßer_in“ wird: Dann ist es nicht leicht, die Wünsche der Pflegeeltern nach Beratung und Unterstützung abzulehnen – zumal das Kind immer mitbetroffen ist.

In der Fortbildung werden Konfliktpotenziale diskutiert und Lösungswege gemeinsam erarbeitet. Ein Ausblick auf das geplante Vormundschaftsrecht rundet die Fortbildung ab.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft statt.

nähere Informationen

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Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft 2019 am 27.-29.05. in Bonn

Posted on Januar 29, 2019. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoDas Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft – ein bundesweiter Zusammenschluss von Institutionen und Einzelpersonen – veranstaltet in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Fachtagung „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft 2019“.

Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Starke Vormundschaft – Starke Kinder

Anerkannte Experten und Expertinnen werden mit Erfahrenen aus der Praxis zentrale Themen vorstellen und diskutieren:

  • Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, auch im Spannungsfeld mit vormundschaftlicher Verantwortung
  • entkoppelte Jugendliche, die sich jeder Hilfe entziehen und die Frage, wie ein Vormund oder eine Vormundin sowie ein Pfleger oder eine Pflegerin in solchen Fällen handeln kann und
  • das Hineinwachsen in die Selbständigkeit sowie die Möglichkeiten der vormundschaftsführenden Person, dies von Anfang an und vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres zu unterstützen.

Nicht fehlen darf auf der Tagung selbstverständlich der zweite Diskussionsteilentwurf für die Vormundschaftsreform. Nach diesem Entwurf sollen Kinder und Jugendliche unter Vormundschaft eigene Rechte bekommen – ein Novum. Auch bei der Entwicklung vieler anderer Vorschriften stand die Frage im Vordergrund, wie ein gesetzlicher Rahmen für die Vormundschaft und Pflegschaft geschaffen werden kann, der den betroffenen Kindern und Jugendlichen zugutekommt.

Workshops, Arbeitsgruppen und ein plenarer Praxisworkshop ergänzen das Vortragsprogramm.

Anmeldeschluss ist der 29.03.2019.

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Stellungnahme der Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts“

Posted on Dezember 15, 2018. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoDie Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien in der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen nimmt Stellung zum zweiten Diskussionsteilentwurf vom 03.09.2018 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts“:

Im Fokus der Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien steht die Beurteilung des geplanten Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts im Hinblick auf die Auswirkungen für die Praxis des Pflegekinderwesens. Insofern beziehen wir uns im Folgenden auf die dafür besonders relevanten Gesetzesvorschläge §§1778, 1794, 1797, 1798, 1804 BGB-E.

Das Kooperationsgebot des §1797 erachten wir für sinnvoll. Erfahrungen aus der Praxis belegen, dass eine gute Kooperation wesentlich für das Gelingen der Zusammenarbeit zwischen Vormund und Pflegeperson ist. Es ist wichtig und für das Mündel von Vorteil, wenn ein Vormund auch die Einschätzung der mit dem Kind zusammen lebenden und im Alltag Verantwortung tragenden Pflegeeltern in seine Entscheidung mit einbezieht.

Der §1778 BGB-E soll die Möglichkeit schaffen, Teile der Sorgeangelegenheiten vom Vormund auf die Pflegeperson zu übertragen. In der Praxis würde dies voraussichtlich vor allem für die Gesundheitsfürsorge in Anspruch genommen werden. Allerdings wird durch Absatz 2 und der Notwendigkeit Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemeinsam mit dem Vormund treffen zu müssen die Praxis eher komplizierter und aufwändiger als sie heute schon ist. Allein die Frage nach der Einschätzung welche Entscheidungen „von erheblicher Bedeutung“ sind, kann zu Meinungsverschiedenheiten führen und die Abstimmung darüber bedeutet eher zusätzlichen Aufwand als notwendige Klarheit. Diese Regelung stellt also keinen wesentlichen Unterschied zur bestehenden Praxis der Alltagssorge durch die Pflegeeltern dar. Dass das Recht der Alltagssorge künftig im §1798 ausdrücklich benannt wird ist zu begrüßen.

Grundsätzlich soll durch die neue Gesetzgebung die Stellung der Pflegeperson gestärkt werden. Dieses Ziel ist erstrebenswert, wird aber nach Einschätzung der Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien durch den §1778-E nicht zu erreichen sein. Dass in Folge von Meinungsverschiedenheiten die Entscheidung nach §1794 BGB-E durch das Familiengericht getroffen werden soll halten wir für nicht zweckdienlich, formalistisch und zeitlich viel zu langwierig.

Die Idee des §1804, dass das Familiengericht den jährlichen Bericht des Vormunds altersentsprechend mit dem Mündel besprechen soll, kann grundsätzlich als Stärkung und Partizipation des Mündels verstanden werden. Allerdings sollte diese Besprechung als Möglichkeit für das Mündel verstanden sein und nicht als Pflicht, d.h. der Wunsch des Mündels ist ausschlaggebend. Voraussichtlich werden viele Mündel in Pflegeverhältnissen in ihrem Wunsch nach Normalität folgend ein weiteres Gespräch ablehnen, das ihre besondere Lebensform thematisiert.“
Weiterführende Informationen

Die Stellungnahme der IGfH-Fachgruppe aber auch weitere Stellungnahmen zur Reform des Vormundschaftsrechts sind auf der Webseite der IGfH abrufbar.

Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. vom 10.12.2018

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DV zur Reform des Vormundschaftsrechts: Mehr Rechte für Kinder und Jugendliche

Posted on Dezember 11, 2018. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoBerlin – Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt in seiner Stellungnahme den Vorstoß des BMJV zu einer umfassenden Reform des Vormundschaftsrechts und bewertet positiv, dass die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Damit wird ein Perspektivwechsel hin zum Kind bzw. Jugendlichen als Subjekt der Vormundschaft vollzogen. Zudem wird die Auswahl des am besten geeigneten Vormunds durch das Familiengericht verbessert und der Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft ausdrücklich geregelt. Ebenfalls positiv sei die Möglichkeit, die Angelegenheiten der Personensorge im Einzelfall dem Wohl des Kindes entsprechend unter mehreren Personen aufzuteilen.

„Wir brauchen ein Vormundschaftsrecht, das den Lebensrealitäten der unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen Rechnung trägt“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Diese Kinder und Jugendlichen haben Rechte, und sie sollten sich auch darauf berufen können.“

Das geltende Vormundschaftsrecht stammt aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches um 1900. Trotz weitreichender Änderungen folgt der Gesetzestext nach wie vor dem Leitbild des ehrenamtlichen Vormundes, der den – in der Regel verwaisten – Mündel in seinen Haushalt aufnimmt, seine rechtliche Vertretung übernimmt und sein Vermögen verwaltet. Damit trägt das Gesetz nicht der Tatsache Rechnung, dass vielen Vormundschaften ein Entzug des elterlichen Sorgerechts vorangeht.

Die ausführliche Stellungnahme ist abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-08-18_vormundschaftsrechtsreform.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 07.12.2018

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PFAD Stellungnahme zur Reform des Vormundschaftsrechts

Posted on Dezember 2, 2018. Filed under: Jugendhilfe, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoDer PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. hat sich auf Bitte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum 2. Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts geäußert:

Ziel dieser Reform ist u.a. die Personensorge für Minderjährige zu stärken. Der Mündel soll mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum der Vormundschaft stehen. In dieser Logik sind die Rechte des Mündels vor den spiegelgleichen Pflichten des Vormundes platziert. Besonders zu würdigen sind die Formulierungen in § 1789 –E in Nr. 5: Das Recht des Mündels auf „Beteiligung an ihn betreffenden Angelegenheiten, soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist.“ Im § 1791-E heißt es bei den Pflichten des Vormundes: „(2) Der Vormund hat die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Mündels zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen und zu fördern. Der Vormund hat Angelegenheiten der Personen- und der Vermögenssorge mit dem Mündel zu besprechen und ihn an Entscheidungen zu beteiligen, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist; Einvernehmen ist anzustreben.“ Der regelmäßige persönliche Kontakt des Vormunds mit seinem Mündel ist eine Voraussetzung für wirkliche Beteiligung des jungen Menschen an den Entscheidungen, die sein Leben betreffen.

Wir finden es gut und sinnvoll, dass das Familiengericht auch von dem 14-jährigen Mündel bei Meinungsverschiedenheiten (§ 1794-E) angerufen werden kann. Dieses Recht auf Konfliktlösung bei Meinungsverschiedenheiten wünschen wir uns auch in den Fällen nach §§ 1778-E Absatz 2 sowie 1797-E. Trotz des Zusammenarbeitsgebotes aus § 1797-E ist nicht ausgeschlossen, dass Vormund und Pflegeeltern (die nicht Sorgerechte übertragen bekommen haben) unterschiedliche Vorstellungen haben, was die Förderung der Entwicklung des Mündels betrifft. Die Formulierung aus § 1796-E Absatz 1 „Der Vormund ist auch dann für die Personensorge verantwortlich und hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten, wenn er den Mündel nicht in seinem Haushalt pflegt und erzieht.“ ist gut gemeint, allerdings eröffnet sie individuellen Interpretationsspielraum, der kommentierungsbedürftig ist.

So ist vorstellbar, dass ein Vormund die Beschulung eines Kindes mit erheblichem Förderbedarf lieber in einer Regelschule mit einem Schulbegleiter möchte – um dem Geist von Inklusion zu entsprechen – demgegenüber die Pflegeeltern eine Beschulung in einem entsprechenden Förderzentrum bevorzugen, da dort besser auf die individuellen Besonderheiten des Kindes eingegangen werden kann. Auch für die Pflegeeltern geht es um gleichberechtigte Teilhabe. Sie sehen diese jedoch nicht über eine Regelschule realisierbar.
Wer moderiert diese Meinungsverschiedenheit?

Begrüßenswert finden wir die Regelungen aus § 1778-E, die Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf die Pflegeperson, auch da dieser Antrag von einem mindestens 14-jährigen Mündel gestellt werden kann.

Ausdrücklich begrüßen wir den im Gesetz festgeschriebene Vorrang des ehrenamtlichen Einzelvormundes.

Aus der Praxis, vor allem bei Verfahren nach § 1666 BGB, ist bekannt, dass es oft zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war, eine geeignete natürliche Person für die Übernahme der Vormundschaft zu finden. Die Schaffung eines vorläufigen Vormundes ist darauf eine passende Antwort. Insbesondere begrüßen wir die zeitliche Befristung auf drei Monate. Damit kann vermieden werden, dass provisorische Lösungen sich zeitlich verselbstständigen und eine dauerhafte Ungewissheit entsteht.

Die Formulierung in § 1785-E Absatz 2 Nr. 4 ist kommentierungsbedürftig. Pflegeverhältnisse für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche oder auch im Rahmen der Eingliederungshilfe haben oft Konstruktionen der Zusammenarbeit von freien Trägern und Pflegeeltern, die damit Pflegeeltern von der Übernahme der Vormundschaft ausschließen würden.

Weiterhin begrüßen wir die eindeutige Klarstellung zur Vormundschaft bei vertraulicher Geburt (§ 1788-E) und wünschen uns eine Erweiterung dieser Klarstellung auch auf alle Kinder, die in Babyklappen abgelegt werden oder durch anonyme Geburt u.a. keine sorgeberechtigten Eltern haben.

Die Fassung des § 1791-E Absatz 3 begrüßen wir. So ist rechtlich die Möglichkeit gegeben, die Kontakte des Vormundes mit dem Mündel der aktuellen Situation anzupassen.
Die Vorschrift im § 1796-E Absatz 2 erscheinen uns wirklichkeitsfremd. In der Regel dauern betriebliche Ausbildungen 2 bis 3 Jahre. Eine Genehmigung des Familiengerichts für einen Ausbildungsvertrag finden wir eine den Mündel benachteiligende Vorgehensweise. Bis zum Wirksamwerden des Ausbildungsvertrages – bei einem so langen Genehmigungsweg – hat der Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb sich womöglich für einen anderen Lehrling entschieden. Ähnlich ist die Formulierung in Nr. 2 o.g.
Die Fassung des § 1798-E Absatz 1 knüpft an die Regelung aus §1688 BGB Absatz 1 Satz 1 an. Fraglich halten wir die Kommentierung (vgl. S. 143), die die Geltendmachung von Sozialleistungen ausschließlich auf den Vormund verlagert. Sozialleistungen sind nicht nur monetäre Leistungen, die unter dem Oberbegriff Vermögensvorsorge fallen. Sozialleistungen sind auch Leistungen der Rehabilitation und Ähnliches. Diese sollten weiter über die Person, die mit dem Mündel zusammen lebt geltend gemacht werden können.

Die Idee, der Subjektstellung des Mündels hat sicherlich die Fassung des § 1804-E geprägt. Ob die Rechtspfleger des Familiengerichtes die personellen, fachlichen und zeitlichen Ressourcen dafür haben, ist die eine offene Frage. Gleichzeitig wird über dieses Instrument das Leben des Mündels noch weiter von den Leben anderer Kinder/Jugendlichen entfernt. Kinder, die unter Vormundschaft stehen, leben häufig nicht bei ihren Eltern. Hier hat das Jugendamt eine Aufsichtspflicht. Eine Verantwortung des Familiengerichts sehen wir vor allem dann, wenn es erhebliche Differenzen zwischen den Erziehungsperson/en und dem Vormund gibt.

PFAD Stellungnahme vom 30.11.2018 (pdf)

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Expertise „Vormundschaft in der Pflegekinderhilfe“

Posted on Oktober 7, 2018. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoDie Expertise „Vormundschaft in der Pflegekinderhilfe – Kooperation und Ehrenamt“ von Christian Erzberger und Henriette Katzenstein widmet sich dem Zusammenspiel zwischen Pflegekinderhilfe und Vormundschaft, das bisher in Forschung und Literatur wenig behandelt wurde. Diese Schnittstelle wurde im Rahmen der Beschäftigung mit der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen und der Praxis in der Pflegekinderhilfe durch die Expert*innen des „Dialogforums Pflegekinderhilfe“ in den Blick genommen.

Den Hintergrund bildeten zum Einen die in der Praxis virulenten Kooperationsfragen: Aufgabenüberlappungen, Komplexität der Fallkonstellationen und unterschiedliche Traditionen und Perspektiven machen es in der Praxis nicht leicht, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit, die meist auf lokaler Ebene ausgehandelt werden, zu erzielen. Zum Zweiten stellt der – gerade im Zuge der verstärkten Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zunehmende – Einsatz von ehrenamtlichen Vormündern besondere Anforderungen an deren Gewinnung, Auswahl, Qualifikation und Unterstützung. Zum Dritten ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Expertise eine umfassende Neuformulierung des Vormundschaftsrechts in Planung. Das neue Recht soll auch Normen beinhalten, die Fragen der Kooperation insbesondere zwischen den Erziehungspersonen im Alltag und den Sorgeberechtigten (Vormund, Pfleger*in) betreffen und wird insofern eine neue Grundlage für das Kooperationsverständnis in der Praxis bieten.

Insgesamt werden in den folgenden Ausführungen diese drei Themenkomplexe näher beleuchtet. Es erscheint notwendig, rechtlich gegründete Perspektiven zur Übernahme von Vormundschaften einerseits und ausgewogene bzw. auf Rollenklarheit basierende Zusammenarbeitskulturen andererseits zu entwickeln sowie den Blick auf die ehrenamtliche Tätigkeit von Vormündern zu werfen. Die Expertise will Grundlagen dafür liefern, die unterschiedlichen Aspekte der Vormundschaft im Bereich der Pflegekinderhilfe im Sinne von Handreichungen, Praxishilfen und Empfehlungen aufzubereiten, um sie den Fachkräften als Orientierungshilfe – aber auch zur praktikablen Umsetzung – in diesem Feld zur Verfügung zu stellen.

Die Expertise steht sowohl zum Download als auch als Printausgabe zum Bestellen zur Verfügung.

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„Pflegeeltern als Vormünder ihrer Pflegekinder?“ am 28.09. in Potsdam

Posted on August 29, 2018. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fortbildung, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoAm 28.09.2018 von 10-15 Uhr wird Henrike Hopp in der Fachhochschule Potsdam zum Thema „Pflegeeltern als Vormünder ihrer Pflegekinder?“ sprechen. Veranstalter ist die Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. (BOJE e.V.).

Rechtlich hat der ehrenamtliche Einzelvormund gem. §§ 1791a und 1791b BGB Vorrang vor anderen Formen der Vormundschaft. Das gilt auch für Pflegeeltern. Ob sie dies sein sollten, hängt unmittelbar mit dem Kind selbst, seiner Geschichte, seinen Möglichkeiten und seinen Perspektiven zusammen. Immer wieder stoßen allerdings Pflegeeltern, die die Vormundschaft für ihr Pflegekind übernehmen wollen, wegen grundsätzlicher Bedenken bei Fachkräften des Jugendamtes auf Ablehnung. Nach Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und Informationen über die einschlägige aktuelle Rechtsprechung geht die Veranstaltung folgenden Fragen nach:

  • Wann macht es Sinn für Pflegeeltern, die Vormundschaft selbst zu übernehmen?
  • Wie können Pflegeeltern eine gewünschte Vormundschaft erhalten?
  • Was bedeutet es, Vormund für sein Pflegekind zu sein?
  • Was muss ein Vormund wissen und entscheiden?

Anmeldungen sind bis zum 20.09.2018 möglich.

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„Pflegeeltern und Vormünder – Pflegeeltern als Vormünder“ am 26.11. in Hannover

Posted on August 26, 2018. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoHenriette Katzenstein wird am 26.11.2018 im Landesjugendamt Hannover zum Thema „Pflegeeltern und Vormünder – Pflegeeltern als Vormünder“ referieren.

Vormund und Pflegeeltern teilen sich Erziehungsaufgaben, der Pflegekinderdienst steht beratend zur Seite. Diese Konstellation erfordert gute Kooperation. Das geplante neue Vormundschaftsrecht hat das im Blick. Etwas anders ist die Situation, wenn Pflegeeltern die Vormundschaft übernehmen. Im Seminar werden Grundlagen für die Kooperation erarbeitet.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Pflichten, Rechte, Kooperation nach neuem Vormundschaftsrecht
  • Beteiligung des Kindes/Jugendlichen
  • Hilfeplan und Vorbereitung
  • Umgang: Recht und Regelungen
  • Übernahme der Vormundschaft durch Pflegeeltern
  • Arbeit an Fallbeispielen

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„Pflegeeltern als Vormünder ihrer Pflegekinder?“ am 28.09. in Potsdam

Posted on Juli 28, 2018. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoAm 28.09.2018 wird Henrike Hopp in Potsdam zum Thema „Pflegeeltern als Vormünder ihrer Pflegekinder?“ referieren. Veranstalter der Fortbildung ist BOJE – Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V.

Rechtlich hat der ehrenamtliche Einzelvormund gem. §§ 1791a und 1791b BGB Vorrang vor anderen Formen der Vormundschaft. Das gilt auch für Pflegeeltern. Ob sie dies sein sollten, hängt unmittelbar mit dem Kind selbst, seiner Geschichte, seinen Möglichkeiten und seinen Perspektiven zusammen. Immer wieder stoßen allerdings Pflegeeltern, die die Vormundschaft für ihr Pflegekind übernehmen wollen, wegen grundsätzlicher Bedenken bei Fachkräften des Jugendamtes auf Ablehnung. Nach Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und Informationen über die einschlägige aktuelle Rechtsprechung geht die Veranstaltung folgenden Fragen nach:

  • Wann macht es Sinn für Pflegeeltern, die Vormundschaft selbst zu übernehmen?
  • Wie können Pflegeeltern eine gewünschte Vormundschaft erhalten?
  • Was bedeutet es, Vormund für sein Pflegekind zu sein?
  • Was muss ein Vormund wissen und entscheiden?

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Fall Chris in Hamburg

Posted on April 9, 2018. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, Hamburg, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

logoAnläßlich der eskalierenden Auseinandersetzung zwischen Pflegeeltern und einem Amtsvormund bezüglich der Auswahl der Einrichtung für die Unterbringung eines 17-jährigen behinderten Pflegekindes aus Hamburg, meldet sich Edda Jacobs, Vorsitzende des Hamburger PFAD Landesverbandes Freunde der Kinder e.V. im Artikel „Fall „Chris“: Strafanzeige gegen Amtsvormund“ im Hamburger Abendblatt vom 09.04.2018 zu Wort:

„Es ist für uns völlig unverständlich, dass der Amtsvormund eine so lebenswichtige Entscheidung über den zukünftigen Lebensort seines Mündels gegen den eindeutig geäußerten Wunsch des jungen Menschen treffen kann.“ Auch in der Wahl der Einrichtung sollte der Wunsch des Jugendlichen unbedingt Gehör finden. „Schließlich muss der junge Mann einen großen Teil seines Lebens dort zukünftig verbringen.“

Aus Besuchen bei Familie Krusch wisse sie, dass die Pflegeeltern alle Fördermöglichkeiten für Chris umgesetzt haben und stets das Wohl des Kindes vor Augen hatten. „Es ist fatal, dass auch in diesem Fall die Pflegeeltern offensichtlich wieder einmal nicht als Experten für ,ihr Kind‘ gelten“, sagt Edda Jacobs. Und dass durch den Wechsel des Amtsvormunds bisherige Entscheidungen und die Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern überhaupt infrage gestellt würden. „Wie kann es sein, dass man glaubt, jemand, der Chris einmal im Monat für eine Stunde besucht, könne ihn besser kennen als das Ehepaar Krusch, das ihn schon viele Jahre rund um die Uhr begleitet hat?“

Aus ihrer Sicht ist es notwendig, dass zwischen Pflegeeltern und Amtsvormund eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit erfolgt. „Oder noch besser, dass Pflegeeltern bei langjährigen Pflegeverhältnissen, wie auch vom Gesetzgeber vorgesehen, die Vormundschaft übertragen wird.“

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Stellungnahme des Paritätischen: Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge brauchen Hilfe zur Erziehung!

Posted on Februar 19, 2018. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoAngeregt durch Diskussionen im AK Jugendsozialarbeit am 30.1.2018, bei dem insbesondere über die Situation in Bayern berichtet wurde, wo massiv versucht wird, Angebote des betreuten Jugendwohnens nach § 13 Abs. 3 SGB VIII zur Regelversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umzudeuten, hat der Paritätische Gesamtverband eine Stellungnahme verabschiedet, die deutlich unterstreicht, dass die Vormünder Minderjähriger einen klaren Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben, der als solcher nichts mit Angeboten der Jugendsozialarbeit zu tun hat. Darüber hinaus spricht sich der Verband gegen 4-fache Verlegungen junger Geflüchteter durch eine Erstunterbringung in sog. AnKER-Lagern aus, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht.

zur Stellungnahme vom 16.02.2018

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Rechtsextreme wollen Vormundschaften für UMF übernehmen

Posted on Januar 15, 2018. Filed under: Fachkräfte, Hamburg, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

logoBesorgnis erregend ist ein diffamierender Aufruf der Identitären Bewegung aus Hamburg, die nun gezielt dazu aufruft, dass sich Personen aus den eigenen Reihen als Vormünder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bestellen lassen. Diese Entwicklung sollte in den Jugendhilfegremien vor Ort / auf Landesebene bekannt sein, um sich ggf. auf vergleichbare „Aufrufe“ und Entwicklungen vorbereiten zu können und entsprechende Bewerber*innen abweisen zu können.

Darüber berichtet auch die SHZ vom 15.01.2018 im Artikel „Identitäre in Hamburg wollen Vormundschaften für Flüchtlinge“

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Fachtag „Vormundschaften durch Ehrenamtliche – Anforderungen und Potentiale“ am 24.01. in Berlin

Posted on Dezember 3, 2017. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

logoDer Fachtag „Vormundschaften durch Ehrenamtliche – Anforderungen und Potentiale“ am 24.01.2018 in Berlin (Wannsee) nutzt Erkenntnisse aus dem Projekt „Gewinnung ehrenamtlicher Vormundschaften – eine Chance für junge Geflüchtete“, das das Kompetenzzentrum Pflegekinder von Mai 2016 bis Dezember 2018 finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchführt, und verfolgt das Ziel, den fachlichen Austausch über Formen, Chancen, Herausforderungen und Stolpersteine ehrenamtlicher Vormundschaften zu systematisieren und zu vertiefen.

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Abschlusstagung des Projektes „Für junge Geflüchtete: Gastfamilien, Paten- und Vormundschaften“ am 08.12. in Berlin

Posted on Oktober 8, 2017. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

logoImpulse für die Praxis der Jugendhilfe möchte die Abschlusstagung des Projektes „Für junge Geflüchtete: Gastfamilien, Paten- und Vormundschaften“ am 08.12. in Berlin geben.

„Für junge Geflüchtete: Gastfamilien, Paten- und Vormundschaften“ ist ein Modellprojekt, das in Kooperation der Diakonie Deutschland und des Kompetenz-Zentrum Pflegekinderhilfe e. V. von Januar 2016 bis Dezember 2017 durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.

Gastfamilien, Vormundschaften und Patenschaften – sind Möglichkeiten sich für junge Geflüchtete zu engagieren und eine gute Ergänzung zu anderen, bestehenden Angebotenen der Jugendhilfe. Obgleich sie unterschiedliche Aufgaben und Schwerpunkte haben, benötigen sie durchweg qualifizierte professionelle Begleitung, um wirksam sein zu können.

Im Rahmen des Praxisprojekts wurden fachliche Empfehlungen entwickelt, insbesondere

  • zur Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Gastfamilien
  • zur Qualifizierung von Gasteltern für junge Geflüchtete
  • zur Qualifizierung von Fachkräften
  • zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen mit Vormündern und Paten.

In der Abschlusstagung werden Ergebnisse und Erkenntnissen aus dem Projekt aus Sicht der beiden Projektträger sowie der beteiligten kommunalen und freien Jugendhilfeträger vorgestellt. Darüber hinaus wird Prof. Wolf die wissenschaftliche Evaluation vorstellen und die daraus resultierenden Impulse für die Jugendhilfe insgesamt präsentieren.

Die Tagung wendet sich gleichermaßen an Praktiker*innen und interessiertes Fachpublikum.

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