Politik

Fachgespräch zum Vormundschaftsrecht im Deutschen Bundestag

Posted on Mai 12, 2023. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages fand am 17.04.2023 ein öffentliches Fachgespräch mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ statt.

Erstes Fazit: Mehr Zeit für die ihnen anvertrauten Kinder, weniger Fälle pro Vormund und eine bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen. Vor allem auf diese Punkte kommt es bei der Umsetzung des kürzlich reformierten Vormundschaftsrechts an, so die Sachverständigen im öffentlichen Fachgespräch. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hatte zu diesen Punkten ein kurzes Informationspapier für die Abgeordneten verfasst.

Neben den geladenen Sachverständigen nahmen 12 für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Abgeordnete, die parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligoez, die Referatsleiterinnen aus dem BMJ, Annette Schnellenbach sowie aus dem BMFSFJ, Dr. Heike Schmid-Obkirchner teil. Thematisch rückte das Fachgespräch die Vormundschaft als Vertretung der Rechte und Interessen einer besonders vulnerablen Gruppe von Kindern im Bundestag zum ersten Mal in dieser Weise in den Fokus.

Das Fachgespräch kann im Bundestagsfernsehen noch abgerufen werden. Eine ausführliche Pressemeldung des Bundestags liegt ebenfalls vor.

Hier finden Sie bei Interesse weitere Beiträge der Sachverständigen:

Quelle: Pressemitteilung des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. vom 12.05.2023

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Aktionstag für Adoptiv- und Pflegefamilien am 10.06. in Berlin

Posted on Mai 1, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Bremen, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Veranstaltungen |

PFAD möchte in Kooperation mit dem Forschungsprojekt Empoweryou das große Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien durch die Einführung eines jährlichen Aktionstages würdigen und mit diesem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung DANKE sagen.

Zur Auftaktveranstaltung am 10.06.2023 in Berlin laden wir Adoptiv- und Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet ein. Aufgrund der freundlichen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine kostenfreie Teilnahme möglich.

Es erwarten Sie interessante Vorträge und Diskussionen. Für Jugendliche gibt es einen eigenen spannenden Workshop und für Kinder ab 6 Jahren bieten wir ein erlebnispädagogisches Event an.

Bitte sichern Sie sich frühzeitig ihre Tickets, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!

Hier finden Sie das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.aktionstag-fuer-adoptiv-und-pflegefamilien.de/

WICHTIGE NEWS:

28.04.: Mitgliedsfamilien können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten!
Der Bundesverband fördert die Teilnahme von PFAD Mitgliedsfamilien am Aktionstag mit bis zu 60 EURO pro Person für nachgewiesene Fahrtkosten. Zur Beantragung erhalten Sie beim Aktionstag ein entsprechendes Formular.

Auf Facebook und Instagram begleiten wir die Planung des Aktionstags mit weiteren aktuellen Informationen.

Folgen Sie uns!

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IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Posted on März 6, 2023. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch:

  • Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79).
  • Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
  • Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).

zum Positionspapier

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Berlin: CDU fordert elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern

Posted on Februar 14, 2023. Filed under: Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Die Berliner CDU-Fraktion stellt den Antrag „Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (I) – für ein Pflegeelterngeld“ an das Berliner Abgeordnetenhaus.

„Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweitung des Elterngeldanspruches auf Pflegeeltern erfolgt ist, soll der Senat zudem auf Landesebene ein Modellprojekt auf den Weg bringen, in dessen Rahmen alle Berliner Pflegeeltern, die ein Pflegekind in unbefristeter Pflege aufnehmen, im ersten Aufnahmejahr eines Kindes eine elterngeldähnliche Sonderleistung erhalten, um auf diese Weise wegfallende Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Erziehung des Kindes auszugleichen. Das Modellprojekt soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen bzw. enden, sobald auf Bundesebene eine entsprechende Anpassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfolgt ist.“

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PFAD unterstützt Schutz von Kindern im Internet

Posted on November 18, 2022. Filed under: International, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18.11. hat sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. einem Offenen Brief an die Europäische Union angeschlossen, mit dem die Zivilgesellschaft und Kinderrechtsorganisationen zum Handeln aufrufen, um das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen.

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Ende für Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on November 9, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt. Der Gesetzentwurf war zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP leicht geändert worden.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 09.11.2022

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Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Posted on Oktober 11, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.

Maike Brummelman vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe „des betroffenen Personenkreises“. Um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden, sei es aber geboten. „für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Benachteiligungen abzuschaffen“.

Ähnlich argumentierte Juliane Meinhold vom Paritätischen Gesamtverband. Für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, verbessere sich die Situation deutlich, „weil keine Kostenheranziehung in Bezug auf die Ausbildungsvergütung erfolgt“. Wer aber eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter absolviert oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sei, erhalte keine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung, sondern eine Netto-Unterhaltszahlung. Diese werde als Ausbildungsgeld bezeichnet und zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung herangezogen.

Die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für den Übergang in ein eigenständiges Leben und eine sichere Existenz zu bilden, müsse für alle jungen Menschen und für jede Form von Einkommen gelten, forderte Sebastian Hainski vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit. Es brauche eine Entbürokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe, „sodass benötigte Hilfe auch wirklich bedingungslos und bedürfnisorientiert bei allen jungen Menschen in unserer Gesellschaft ankommt“.

Aus Sicht von Marie Hesse vom Bayerischen Landesjugendamt kann die Abschaffung der Kostenheranziehung durchaus eine Motivation der jungen Menschen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten darstellen. Für die Jugendämter sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Allerdings, so Hesse weiter, sei die Kostenheranziehung geeignet, um junge Menschen darauf vorzubereiten, ihr Einkommen im Hinblick auf Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung einzuteilen. Falle dies künftig weg, müsse von einem zusätzlichen pädagogischen Bedarf ausgegangen werden. Darüber hinaus sehe sie eine Besserstellung junger Menschen in stationären Einrichtungen beziehungsweise Pflegefamilien im Vergleich zu jungen Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und einen Beitrag zur Lebenshaltung abführen müssten.

Josef Koch von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen stimmte dem Gesetzentwurf und seinen Zielsetzungen voll umfänglich zu. Die Heranziehung bestrafe Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein, befand er. Koch verwies zugleich darauf, dass die Hauptgründe für eine Unterbringung Jugendlicher und junger Erwachsener in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie eine Gefährdung des Kindeswohls sowie eine Unterversorgtheit der jungen Menschen sei. Davon zu reden, dass die Unterbringung wie in einem Ferienhaus bei freier Kost und Logis erfolge, sei angesichts der massiven Belastungen und Benachteiligungen dieser jungen Menschen falsch.

Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, sei die Kostenheranziehung eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, befand Laurette Rasch vom Verein Careleaver. Kostenheranziehung in jeder Form widerspräche auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen gelten und diese unterstützen sollen.

Lob für den Gesetzentwurf gab es von der Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler, die zugleich Regelungslücken ansprach. So bleibe die Situation der besonders belasteten jungen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, in einem wesentlichen Aspekt ungeregelt. Diese Personen könnten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Teilhabeleistungen zur beruflichen Eingliederung beanspruchen, so Schindler. Ob und in welcher Höhe das gewährte „Ausbildungsgeld“ angerechnet wird, werde von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedlich bewertet. Die Betroffenen seien so einem Gefühl der behördlichen Willkür ausgesetzt, dass für junge Menschen regelmäßig noch viel schwerer zu ertragen sei, als für lebenserfahrenere Personen.

Michael Wagner, Jugendamtsleiter in Memmingen (Baden-Württemberg), steht der Abschaffung der Kostenheranziehung kritisch gegenüber, „weil es die Verselbständigung der jungen Menschen erschwert“. Erst wenn sie aus der stationären Jugendhilfe hinaus und in die erste eigene Wohnung ziehen, würden sie lernen müssen, dass das verdiente Geld zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes verwendet werden müsse. Auch könne der Anreiz, den Schritt in ein selbstständiges Leben zu wagen, damit reduziert werden, gab er zu bedenken.

Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den erst 2021 im KJSG aufgenommenen Kompromiss, die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem Einkommen von 75 Prozent auf 25 Prozent zu senken, als „gut und sinnvoll“. Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände räumte Freese ein, dass die Haltung in den Kommunen zu dieser Fragestellung nicht einheitlich sei. „Weit überwiegend“ werde aber die Komplettabschaffung abgelehnt. Der nicht zu leugnenden insgesamt schwierigen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der stationären Jugendhilfe oder in Pflegefamilien werde bereits durch die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent ausreichend Rechnung getragen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 10.10.2022

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Berlin: Anfrage „Pflegekinder in Berlin“

Posted on Oktober 6, 2022. Filed under: Berlin, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik |

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26.09.22 eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Pflegekinder in Berlin“ beantwortet. Darin geht es hauptsächlich um die Entwicklung des Bedarfs an Pflegestellen in den unterschiedlichen Formen der Vollzeitpflege:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13203.pdf

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Kinderrechte für besonders benachteiligte Kinder nur nach Kassenlage fördern? Nein!

Posted on September 26, 2022. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft kämpft mit dieser Pressemitteilung vom 24.09.2022 für seinen Erhalt:

Bundesfamilienministerium kündigt Einstellung der finanziellen Förderung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft an und bedroht damit dessen Arbeit und Existenz!
Mit der Vormundschaft, die an Stelle der elterlichen Sorge tritt, nimmt sich der Staat wie in kaum einem anderen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in die Pflicht, für Kinder Sorge zu tragen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) scheint die besondere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in der Vormundschaft vor dem Hintergrund der Sparwelle in der Kinder- und Jugendhilfe nicht (mehr) wahrzunehmen. Das Ministerium kündigte jetzt an, dass die Bundesmittel für die Arbeit des bundesweit einzigartigen interdisziplinären Netzwerks „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ zur Weiterentwicklung der Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe über den 31.12.2022 hinaus nicht weiter verlängert werden.

In Deutschland leben ca. 100.000 junge Menschen die eine/n Vormund*in haben. Können Eltern die Sorge für ihre Kinder nicht (mehr) ausüben, betraut das Familiengericht Vormund*innen mit dieser Aufgabe. Vormund*innen setzen sich für die ihnen vom Staat anvertrauten jungen Menschen ein, sie handeln an Eltern statt. Sie sind für die Wahrung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen ebenso von elementarer Bedeutung wie für die Sicherstellung des unmittelbaren Kinderschutzes. Die Dringlichkeit, Kinder, die unter staatlicher Verantwortung aufwachsen, zu schützen, zeigt der Fall des kleinen Kevin, der 2006 zu Tode kam oder aktuell auch der Fall Winterhoff, in dem Kinder unverantwortlich jahrelang durch Neuroleptika sediert wurden.

Das Bundesforum leistet seit Jahren eine einzigartige Vernetzungs- und Qualifizierungsarbeit für die Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem haben das BMFSFJ und das Bundesjustizministerium (BMJ) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsrechtsreform die beiden seit Jahrzehnten größten Rechtsreformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Familienrecht erarbeitet, die vom Bundestag beschlossen wurden. Für die qualifizierte Umsetzung dieser Reformen und die Stärkung der Kinderrechte, die damit angestrebt wird, ist eine fachliche Begleitung der Vormundschaft, wie sie das Bundesforum leistet, unverzichtbar.

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft akzeptiert daher die Einstellung der Förderung nicht und setzt sich gemeinsam mit Partner*innen aus Praxis und Fachdiskussion sowie Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen für die Weiterführung der Förderung ein!

Hintergrund:
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft besteht seit 2008 und ist ein multiprofessionelles Netzwerk, in dem Verbände, Organisationen und Einzelpersonen interdisziplinär zusammenarbeiten. Gemeinsam entwickeln sie die Fachdiskussion zur Vormundschaft in Partnerschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe weiter und treiben die Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft voran. Am 8. Oktober 2019 wurde das Netzwerk in einen Verein überführt und eine Koordinierungsstelle mit Sitz in Heidelberg gegründet.

www.vormundschaft.net
Kontakt: Henriette Katzenstein (Vorsitzende), henriette.katzenstein@vormundschaft.net.

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Mehr „Taschengeld“ für Pflegekinder

Posted on September 20, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Quelle: Heute im Bundestag vom 20.09.2022

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19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021

Posted on Juli 5, 2022. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.

2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022

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Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt

Posted on Juni 24, 2022. Filed under: Kinderschutz, Politik | Schlagwörter: , |

Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) startet das Familienministerium noch in diesem Jahr eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2270) auf eine Kleine Anfrage (20/1618) der Fraktion Die Linke an.
Ziel der Kampagne ist demnach die Sensibilisierung von Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sollen dazu aktiviert werden, sich mit dem Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt und mit Hilfeangeboten auseinanderzusetzen und bei Verdachtsfällen zu reagieren. Die Kampagne soll von einem Bündnis aus Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen mitgetragen werden. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird wichtiger Partner einer Mobilisierungswelle, die aus bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen besteht. „Gemeinsam zeigen wir, dass Jede und Jeder in der Gesellschaft etwas zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung tun kann“, betont die Regierung.
Ein zentrales Vorhaben ist laut Aussagen der Regierung ferner die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Amt der UBSKM, um damit deren Arbeit verbindlicher zu gestalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll ebenfalls 2022 erarbeitet werden. Diese soll auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber Bundestag und Bundesrat enthalten.

Quelle: Heute im Bundestag vom 24.06.2022

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PFAD unterstützt Vorbeugung und Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder

Posted on Juni 21, 2022. Filed under: International, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der PFAD Bundesverband hat sich einem offenen Brief internationaler, zivilgesellschaftlicher Organisationen an die Europäische Union angeschlossen.

Darin begrüßen wir den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch sowohl online, als auch offline. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Technologie im Einklang mit den Werten der Europäischen Union und den Grundrechten entwickelt und genutzt wird, wobei dem Schutz von Kindern besondere Aufmerksamkeit gilt.

Offener Brief (deutsche Version, pdf)

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Gemeinsames Statement der UN-Komitees zu Rechten von Kindern mit Behinderungen

Posted on Juni 3, 2022. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, International, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik | Schlagwörter: , |

Die UN-Komitees für die Rechte des Kindes und für die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben eine gemeinsame Position über die Rechte von Kindern mit Behinderungen beschlossen. Es soll die Mitgliedstaaten der UN dabei unterstützen, Gesetze und Maßnahmen zu erarbeiten, die auf den Menschenrechten von Kindern mit Behinderungen basieren.

In den Bereichen Kinderrechts- und Behindertenrechtspolitik sei in den vergangenen Jahren dieser Übergang von einer paternalistischen Schutzpolitik zur Anerkennung von Kindern und Menschen mit Behinderungen als Rechtssubjekte geschafft worden. Die gemeinsame Position beider Komitees soll beide Themen zusammenführen, um dieses Ziel auch für Kinder mit Behinderungen zu erreichen.

Ein wichtiges Ziel für die Rechte von Kindern mit Behinderungen ist der Übergang zu Unterbringung in Familien und anderen Lebensgemeinschaften anstelle von Institutionen (Deinstitutionalisierung). Auch der Schutz vor Diskriminierung sei bereits in der Kindheit von Menschen mit Behinderungen ein zentrales Thema, besonders in Bezug auf Bildung.

Joint Statement: The Rights of Children with Disabilities (englisch)

Quelle: AGF EuropaNews April 2022

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Schweiz unterstützt erstmals Herkunftssuchen von Adoptierten aus Sri Lanka

Posted on Mai 22, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, International, Netzwerke, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Bern, 16.05.2022 – Bund und Kantone beteiligen sich im Rahmen eines Pilotprojekts an der Unterstützung von adoptierten Personen aus Sri Lanka bei der Herkunftssuche. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Regierungsrat Fredy Fässler, Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie Sarah Ineichen, Präsidentin „Back to the Roots“ (BttR), haben am 16. Mai 2022 in Bern eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Back to the Roots“ unterstützt adoptierte Personen aus Sri Lanka, welche in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren in der Schweiz adoptiert wurden, bei der Herkunftssuche. Das Angebot umfasst insbesondere die Informationen über Möglichkeiten der Herkunftssuche sowie über Verfahren und Zuständigkeiten der Behörden. Zudem werden die adoptierten Personen bei Auskunftsbegehren, Aktensuche und -einsicht in der Schweiz und in Sri Lanka sowie bei der Personensuche und der Kontaktaufnahme in Sri Lanka unterstützt. Das Angebot von „Back to the Roots“ ergänzt die Leistungen der zuständigen kantonalen Behörden und kann von adoptierten Personen aus Sri Lanka freiwillig in Anspruch genommen werden.

Bund und Kantone haben entschieden, „Back to the Roots“ bei diesen Tätigkeiten finanziell zu unterstützen. Das dreijährige Pilotprojekt im Rahmen der Migrationspartnerschaft der Schweiz mit Sri Lanka läuft rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Die Unterstützung durch Bund und Kantone richtet sich nach dem effektiven Aufwand und kommt damit direkt den adoptierten Personen zu Gute. Pro Jahr stehen maximal 250’000 Franken zur Verfügung. Die Kantone unterstützen dabei insbesondere das Angebot von „Back to the Roots“ im Inland, während das EJPD gewisse Tätigkeiten im Ausland finanziert.

Verfehlungen der Behörden

In Erfüllung des Postulats 17.4181 „Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert“ hatte der Bundesrat die Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka untersuchen lassen. Sein am 11. Dezember 2020 veröffentlichter Bericht zeigt, dass es die damaligen Behörden von Bund und Kantonen trotz früher und eindeutiger Hinweise auf illegale Adoptionsvermittlungen in Sri Lanka unterlassen hatten, angemessene Massnahmen gegen die Missstände zu ergreifen.

Diese Versäumnisse der Behörden prägen das Leben der damals adoptierten Personen bis heute. Der Bundesrat und die KKJPD sprachen ihr Bedauern aus, dass Bund und Kantone ihre Verantwortung gegenüber den Kindern nicht wahrgenommen hatten. Sie erklärten sich auch bereit, die adoptierten Personen bei der Herkunftssuche noch stärker zu unterstützten.

Weitere Untersuchungen

Als Grundlage für den Postulatsbericht vom 11. Dezember 2020 hatte der Bundesrat die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) mit einer Untersuchung beauftragt. Mit der Kenntnisnahme des Postulatsberichts veranlasste er eine ergänzende Forschungsarbeit der ZHAW zu Adoptionen aus zehn weiteren Herkunftsländern. Diese Bestandesaufnahme soll zeigen, ob es Hinweise auf systematische Unregelmässigkeiten gibt. Die Resultate werden voraussichtlich noch vor Jahresende veröffentlicht.

Zusätzlich untersucht eine Expertengruppe im Auftrag des EJPD das heutige System im Bereich der internationalen Adoptionen, um allfällig verbleibende Schwachstellen der Organisation, der Zuständigkeiten und der Verfahren zu erkennen. Sollte die Analyse Mängel aufzeigen, will der Bundesrat dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorschlagen.

Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartments vom 16.05.2022

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Kinderarmut in Deutschland

Posted on April 7, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/CHE) Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.

Quelle: Heute im Bundestag vom 06.04.2022

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DLF Nova: Podcast über „Kinder der Befreiung“

Posted on März 13, 2022. Filed under: Forschung, Podcast / Online, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Einen hörenswerten Podcast über den diskriminierenden Umgang mit Kindern deutscher Frauen und schwarzer Besatzungssoldaten in Nachkriegsdeutschland sendete Deutschlandfunk Nova am 11.03.2022. Ein Teil dieser Kinder wurde zur Adoption ins Ausland gegeben. Durch Löschung ihres Namens in ihren Dokumenten wurde ihnen die Suche nach den Eltern in vielen Fällen unmöglich gemacht.

zum Podcast

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BR-Dokumentation „Pflegeeltern dringend gesucht“

Posted on Dezember 15, 2021. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Der Bayerische Rundfunkzeigte am 15.12.2021 erstmals die sehr gelungene Dokumentation „Pflegeeltern dringend gesucht“. Der 44 min lange Beitrag kann in der BR-Mediathek angesehen werden: https://www.br.de/mediathek/video/dokthema-politische-dokumentation-pflegeeltern-dringend-gesucht-av:61b353e97d36cd0007793bc0.

Senderinfo: Überforderung, Missbrauch, Vernachlässigung. Die Ursachen für Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt sind vielfältig. Seit Jahren steigt die Zahl der Kinder, die ein neues Zuhause brauchen. Doch in Deutschland gibt es viel zu wenig Pflegefamilien. Warum ist das so? Und wie können mehr Familien für diese wichtige Aufgabe gewonnen werden?

Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn Kinder nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können oder wollen: Pflegeeltern. Sie bieten den Kindern ein neues Zuhause, Geborgenheit und die Zuneigung, die sie von ihren leiblichen Eltern oft nicht bekommen haben. Gisela und Alexander sind solche Pflegeeltern. Seit vielen Jahren nehmen sie immer wieder Pflegekinder auf, derzeit sind es drei Mädchen und zwei Jungen, die bei ihnen in einem kleinen Ort im Allgäu leben. Gleichzeitig kämpft die Familie dafür, dass sich mehr Paare aktiv für Pflegekinder entscheiden und die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern besser werden. Denn die Zahl der Pflegekinder, die eine neues Zuhause bräuchten, steigt seit Jahren. Vera Mayer vom Regensburger Jugendamt kennt das Problem. Die erfahrende Sozialarbeiterin sucht händeringend Pflegefamilien für Kinder, die wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen werden. Vera Mayer sieht sich als Anwältin der Kinder, geht sogar noch in ihrer Freizeit Plakate kleben, um auf die Misere aufmerksam zu machen. Ein Filmteam begleitet Vera Mayer bei ihrem Einsatz für die Kinder und die Pflegefamilie durch die Höhen und Tiefen ihres Alltags. Gezeigt wird, dass Pflegekinder ein Gewinn für die ganze Familie sein können, wie es bei Gisela und Alexander der Fall ist. Klar wird aber auch, dass längst nicht jede und jeder diese Aufgabe meistern kann.

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Landkreis Unterallgäu führt „Auszeitfamilien“ zur Entlastung von Pflegefamilien ein

Posted on Dezember 3, 2021. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Das Landratsamt Unterallgäu teilt in seiner Pressemeldung vom 03.03.2021 mit:

Auszeit für Pflegefamilien:
Familien, die ein fremdes Kind bei sich aufgenommen haben, stehen oft vor Herausforderungen. Denn Pflegekinder sind häufig traumatisiert, leiden an psychischen Erkrankungen oder bringen Probleme aus der Herkunftsfamilie mit. Wird die Belastung der Pflegefamilien zu groß, können sie ihr Pflegekind künftig vorrübergehend in eine Auszeitfamilie geben, beschloss der Jugendhilfeausschuss. Bis zu vier Wochen und bei Bedarf auch länger wird das Kind dann dort versorgt, bevor es zurück in die Pflegefamilie kommt. Aktuell leben im Unterallgäu 75 Kinder und junge Erwachsene bei einer Pflegefamilie.

Quelle: https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung-detail-ansicht/immer-mehr-kinder-und-jugendliche-brauchen-hilfe
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Destatis: 5 % weniger erzieherische Hilfen im Corona-Jahr 2020

Posted on Oktober 30, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

Erzieherische Hilfen sind Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Spektrum reicht von Erziehungsberatungen über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf entsprechende Hilfen.

Im Jahr 2020 waren die erzieherischen Hilfen zu 71 % an Minderjährige, zu 11 % an junge Volljährige und zu 18 % an ganze Familien gerichtet, zum Beispiel als sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei dauerte eine abgeschlossene Erziehungshilfe im Schnitt 11 Monate.

Erziehungsberatungen vor Ort fallen von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand

Am häufigsten wurden von ratsuchenden Eltern, Familien oder jungen Menschen Erziehungsberatungen vor Ort in Anspruch genommen – im Jahr 2020 allerdings deutlich seltener als in den Vorjahren: Insgesamt rund 438 500 solcher Beratungen haben Jugendämter, Caritas, Diakonie und andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2020 bei persönlichen oder familiären Problemen und zur Lösung von Erziehungsfragen oder bei Trennung und Scheidung durchgeführt. In 59 % aller Fälle hatten vorrangig die Eltern, in 30 % die gesamte Familie und in weiteren 12 % der Fälle vorrangig die jungen Menschen Hilfe gesucht. Im Schnitt dauerte eine abgeschlossene Beratung 6 Monate.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort um 38 400 Fälle (‑8 %) – und damit von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand – gesunken. Besonders auffällig war der Rückgang bei den Beratungen, die im Corona-Jahr 2020 neu begonnen hatten: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 rund 44 900 weniger Beratungen neu eingeleitet (-14 %). Hintergrund dieser Entwicklung dürften die im Jahresverlauf 2020 beschlossenen coronabedingten Einschränkungen sein, die persönliche Kontakte in den Beratungsstellen und an anderen Orten zeitweise erschwerten oder ganz verhinderten. Verschiedene Beratungsstellen weisen aber darauf hin, dass 2020 verstärkt Unterstützung per Telefon geleistet wurde. Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst.

Trends der Vorjahre setzen sich fort: Mehr Familienhilfen, weniger Heimerziehungen

Die Entwicklung der anderen Erziehungshilfen verlief dagegen unterschiedlich: Während die familienorientierten Hilfen 2020 das vierte Jahr in Folge zunahmen (+3 200 Fälle bzw. +2 %), gingen die anderen Einzelhilfen durchgängig zurück (-18 400 Fälle bzw. -5 %). Dies ist aber nur zum Teil durch die allgemeinen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu erklären. Auch der Rückgang der unbegleitet eingereisten Minderjährigen spielt eine Rolle. Diese verlassen nun schrittweise wieder das System der Kinder- und Jugendhilfe, nachdem sie nach ihrer Einreise verstärkt dort betreut worden waren. So war zum Beispiel die Zahl der Heimerziehungen nach ihrem Höchststand von 148 100 Fällen im Jahr 2017 wie in den beiden Vorjahren auch 2020 weiterhin rückläufig (-9 200 Fälle bzw. -7%). Im Jahr 2020 wurden insgesamt noch rund 126 900 Heimerziehungen durchgeführt.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende, vor allem bei Transferleistungsbezug

427 900 oder 44 % aller erzieherischen Hilfen wurden 2020 von alleinerziehenden Müttern oder Vätern in Anspruch genommen. Damit erhielten Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen als zusammenlebende Elternpaare (33 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16 %).

Noch weiter öffnet sich die Schere bei der Gruppe derer, die staatliche Transferleistungen bezogen. Bei 381 700 beziehungsweise 40 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), von Sozialhilfe, von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder einem Kinderzuschlag. In dieser Gruppe waren sogar 57 % alleinerziehend, 22 % lebten als Elternpaar zusammen und 16 % als Elternteil in einer neuen Partnerschaft.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 29.10.2021

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Careleaver-Song „Potential ist da“

Posted on Oktober 14, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Die Workshop-Reihe “deine Story dein Song” im Sommer 2021 war ein Musikprojekt für zehn Jugendliche und junge Erwachsene aus Hamburger und Bremer Pflegefamilien. Dabei entstand der großartige und tiefsinnige Song „Potential ist da„, bei dem Sound, Texte und Vocals von den jungen Menschen selbst gestaltet wurden.

Der Refrain „Lass die Negativität das Positive nicht zerstören!“ sendet eine wichtige Botschaft!

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2022

Posted on Oktober 1, 2021. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, zum einen die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den um 2,5 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da sich der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist leicht gesunken. Im Sinne einer bürokratiearmen Lösung solle für die Unfallversicherung ebenfalls der Pauschalbetrag des Vorjahres beibehalten werden.

Die Empfehlungen bezüglich der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basieren auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden teilweise deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein stufenweise umzusetzen.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden von den meisten Bundesländern übernommen. „Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Unterstützung der Pflegefamilien gerecht werden“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-13-21_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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PFAD Wahlprüfsteine – Antworten der Parteien

Posted on September 20, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen |

Am 26. September ist Bundestagswahl. Aus diesem Anlass hatte der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. Wahlprüfsteine unter dem Titel „Pflegefamilien – eine unverzichtbare Ressource für die Jugendhilfe“ bereits an die Bundestags-Kandidatinnen und -Kandidaten gerichtet (wir berichteten).

In verkürzter Form (aufgrund technischer Vorgaben der Parteien) hat der Verband sieben konkrete Fragen zu notwendigen Verbesserungen auch die Parteien mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

Auf Homepage www.pfad-bv.de finden Sie eine Zusammenstellung der Antworten.

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Bundestagswahl 2021: Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen

Posted on September 13, 2021. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Über 300 Kandidat*innen für die Bundestagswahl wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinder und ihre Rechte einsetzen und als #KinderrechteChampion in den neuen Bundestag ziehen.

Die Kampagne #KinderrechteChampion wurde von zehn Kinderrechtsorganisationen gestartet, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Die Kampagne geht auch über den Wahltag hinaus: Bundestagskandidat*innen und Abgeordnete des neuen Bundestages können sich der Aktion anschließen, um sich im neu gewählten Bundestag für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. unterstützt die Kampagne.

„Kinder und Jugendliche, die in Pflege- und Adoptivfamilien leben, bringen vielfältige Belastungen mit. Sie haben emotionale oder körperliche Vernachlässigung erfahren, eine Trennung von ihren leiblichen Eltern erlebt und mussten sich in einer neuen Familie einfinden. Sie dürfen von den Erwachsenen erwarten sich in ihrer besonderen Lebenslage durch den Kinderschutz gut behütet zu fühlen. Daher ist es wichtig, dass Kinderrechte – insbesondere die von jungen Menschen, die in staatlicher Verantwortung aufwachsen – auf der politischen Agenda bleiben“, so PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner.

Alle #KinderrechteChampion wollen in der kommenden Legislaturperiode die Beteiligung von Kindern fördern, Investitionen in Bildung stärken sowie Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen. Fortschritte in diesen Bereichen sind dringend notwendig, um die Kinderrechte in Deutschland und weltweit zu verwirklichen und Kindern eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.

Eine vollständige Liste der mitwirkenden Kandidat*innen und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Website: kinderrechtechampion.de.

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Ganztagsförderungsgesetz kommt – Die Arbeit an der Qualität des Ganztags für Grundschulkinder muss beginnen

Posted on September 10, 2021. Filed under: Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Schule, Verschiedenes |

Berlin, 10. September 2021 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats der Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde. Jetzt muss mit der Arbeit an der Qualität des Angebots begonnen werden, die im Gesetz zu wenig Beachtung gefunden hat.

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss und dem Beschluss im Bundestag in dieser Woche hat heute auch der Bundesrat das Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet. „Damit ist ein wichtiger Schritt absolviert, um diesen notwendigen Baustein einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsmöglichkeit flächendeckend für alle Familien in Deutschland aufzubauen. Dieser ist dringend nötig, da viel zu oft mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule immer noch die ganztägige Betreuungssicherheit bedroht ist“, so Sidonie Fernau, Vorsitzende der AGF.

Die Familienorganisationen sind erleichtert, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung gefunden wurde in der sich Bundesregierung und Länder bei der Finanzierung insbesondere der laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung entgegen gekommen sind.

„Damit das Ziel des Gesetzes, für mehr Bildungsgerechtigkeit im Grundschulalter durch Ganztagsbetreuung und -förderung zu sorgen, auch erfüllt werden kann, braucht es nun klare Vorgaben für die Qualität des Angebots“, so AGF-Geschäftsführer Sven Iversen. „Die Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes muss deshalb der Auftakt eines Prozesses sein, der die Qualität der Ganztagsangebote, die Aus- und Fortbildung sowie die Gewinnung von pädagogischen Fachkräften für diesen Bereich ins Zentrum stellt.“

Die AGF hatte sich in dieser Legislaturperiode für die Einführung des Anspruchs auf Ganztagsförderung eingesetzt und Anforderungen an die Qualität der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung der AGF vom 10.09.2021

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Wahlkompass zum Thema Kinderrechte online

Posted on August 28, 2021. Filed under: Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Das Netzwerk Kinderrechte hat einen Kinderrechte-Kompass als Wahlhilfe zur Bundestagswahl 2021 veröffentlicht. Der Kinderrechte-Kompass soll eine Wahlhilfe für kinderrechtlich interessierte Menschen sein und dazu beitragen, die Kinderrechte bekannter zu machen. Denn Kinderrechte spielen auch rund um die Bundestagswahl eine wichtige Rolle! Der Kinderrechte-Kompass vergleicht die sechs im Bundestag vertretenen Parteien anhand von 12 ausgewählten Thesen. Diese Thesen decken verschiedene Themen rund um die Kinderrechte ab und wurden von den angefragten Parteien kontrovers beantwortet. Unter den thematisierten Rechten aus der UN-Kinderrechtskonvention finden sich zum Beispiel das Recht auf Beteiligung, die Rechte geflüchteter Kinder, das Recht auf Bildung, Schutz und Gesundheit und viele mehr.

zum Kinderrechte-Wahlkompass

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Landkreis Zwickau zahlt Grundpauschale für Pflegeeltern in Elternzeit

Posted on August 20, 2021. Filed under: Bewerber, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Sachsen | Schlagwörter: |

Lebenshaus e.V. informiert darüber, dass der Landkreis Zwickau – auf die Anregung des Vereines hin – eine Grundpauschale für Pflegeeltern in Elternzeit beschlossen hat. Der Betrag in Höhe von monatlich 750 € kann ab Juli 2021 beantragt werden.

Infos zu Voraussetzungen und Konditionen

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Anspruch auf Kinderkrankengeld

Posted on Juli 26, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Gesundheit, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Berlin: (hib/STO) Über den Anspruch auf Kinderkrankengeld informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31591) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31336). Danach erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von ihrer Krankenkasse Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann.

Der Anspruch auf Krankengeld bestehe für jedes Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für längstens zehn Arbeitstage im Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden für längstens 20 Arbeitstage. Insgesamt sei der Anspruch auf 25 Arbeitstage – bei Alleinerziehenden 50 Arbeitstage – im Kalenderjahr begrenzt.

Wie die Bundesregierung mit Verweis auf die andauernde Corona-Pandemie weiter ausführt, können gesetzlich krankenversicherte Eltern im Kalenderjahr 2021 für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind für bis zu 30 Arbeitstage (alleinerziehende Versicherte für bis zu 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld erhalten. Bei mehreren Kindern bestehe der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Im Jahr 2021 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld den Angaben zufolge auch in den Fällen, in denen Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorübergehend geschlossen werden.

Ferner bestehe der Anspruch auch, wenn zum Beispiel von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird. Auch wenn der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht, könne ein Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend gemacht werden. Anträge auf Kinderkrankengeld können laut Vorlage bei der Krankenkasse gestellt werden
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben alle berufstätigen und selbstständigen Eltern einen Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG, wenn sie ihre Kinder wegen pandemiebedingt behördlich geschlossener Einrichtungen zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Die Antragsbearbeitung, Bescheidung und Auszahlung liege nicht in der Verantwortung des Bundes und werde auf Landesebene durchgeführt. Dabei unterscheiden sich laut Bundesregierung die für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörden je nach Land.

Quelle: Heute im Bundestag vom 26.07.2021

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9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

Posted on Juli 22, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).

Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre

Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.

Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten

Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).

Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung

Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).

Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.

Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).

Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.

Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 21.07.2021

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Berlin und Brandenburg: Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020

Posted on Juli 20, 2021. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2020 führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 26 546 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 18 471 Berliner und 8 075 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2019 um 8 Prozent und in Brandenburg um 18 Prozent.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Berlin

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 56 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

53 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 27 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Brandenburg

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei je 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute bzw. eine latente Gefährdung vor und in je 31 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf bzw. es wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (2 143) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 595 (15 Prozent) bzw. 1 027 (26 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 161 Fälle (4 Prozent).

Alter der Kinder und Jugendlichen

80 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre. Rund jedes fünfte Kind sogar jünger als 3 Jahre. Dabei waren Jungen etwas häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent), lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt.

Inanspruchnahme von Leistungen

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16–18 SGB VIII wurde für 1 543 Fälle in Berlin und 648 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
686 Berliner und 350 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 254 Fällen in Berlin und 487 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20.07.2021

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Offener Brief der Kinder- und Jugendpsychiater zu schulischen Leistungsanforderungen

Posted on Juli 7, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Schule, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

In einem offenen Brief wenden sich drei Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie an Bundesministerinnen und Kultusminister/-innen, um auf die negativen Effekte der Sars CoV2-19-Pandemie in Bezug auf die schulischen Leistungsanforderungen an Kinder und Jugendliche und die Auswirkungen auf ihre Psyche aufmerksam zu machen.

Priorität dürften jetzt nicht nur Lern- und Leistungsaspekte haben, sondern es müsse auch die hohe Bedeutung des Lebensraumes Schule für die gesunde psychosoziale Entwicklung für Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Offener Brief zu schulischen Leistungsanforderungen vom 05.07.2021

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PFAD: Einrichtung oder Pflegefamilie? –Was bedeutet der Einrichtungsbegriff im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Posted on Juli 5, 2021. Filed under: Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Mit dem KJSG wurde mit dem § 45a der Versuch unternommen, zu bestimmen was eine Einrichtung ist. Dieser Einrichtungsbegriff greift nicht nur für die Hilfen zur Erziehung, sondern bezieht sich auf alle Angebote der Jugendhilfe.

Welche Auswirkungen kann dies für die Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII bedeuten?
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass familienähnliche Betreuungsformen (bei denen die Zuordnung bestimmter Kinder und Jugendlicher zu bestimmten, dort tätigen Personen gegeben ist) keine Einrichtungen sind. Damit wären alle Erziehungsstellen nach § 34 keine Einrichtung mehr, sondern Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII). Diese vereinfachte Unterscheidung wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stark kritisiert, sodass in § 45 a die Ausnahmen benannt sind, wann familiale Erziehung doch unter den Einrichtungsbegriff fällt und damit die Zuordnung zu § 34 bleibt. Die Kriterien sind:

  • Fachlich und organisatorisch eingebunden in eine erlaubnispflichtige Einrichtung
  • Sonderregelungen nach Landesrecht

Wann ist nun eine Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIII eingebunden in eine erlaubnispflichtige Einrichtung? Dafür nennt der Gesetzgeber mehrerer Merkmale, die vom Träger vorgegeben werden und für die Erziehungsstelle (sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, Profifamilie, …) gelten:

  • Konzept
  • Fachliche Steuerung der Hilfen
  • Qualitätssicherung
  • Auswahl, Weiterbildung, Überwachung des Personals und Außenvertretung

Schaut man sich diese Merkmale an, kann man feststellen, dass für familiale Erziehungsarrangements, die über einen Arbeitsvertrag an ihren Träger gebunden sind, alle diese Merkmale zutreffen. Erziehungsstellen, sozialpädagogische Lebensgemeinschaften, Profifamilie oder wie sie sonst noch heißen, die über ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis an ihren Träger gebunden sind, sollten somit auch weiterhin Einrichtungen sein und Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII leisten.

Problematischer ist das bei Honorarverträgen. Honorare bekommt man für selbstständige Tätigkeiten. Inwieweit für diese (Schein-)Selbständigkeiten die Merkmale aus dem Einrichtungsbegriff Anwendung finden können, ist fraglich. Für selbständige Tätigkeiten gibt es eigentlich kein Weisungsrecht. Wie soll der Träger seine Verantwortung für Konzept, fachliche Steuerung, Qualitätssicherung oder Überwachung des Personals sicherstellen?

Für all die unklaren Konstellationen gibt der Gesetzgeber in Satz 4 des neuen § 45a den Ländern die Möglichkeit, landestypische Regelungen zu erlassen, die familialen Erziehungssettings weiterhin als Einrichtung bestimmen. Das können die Formen sein, die über Honorarverträge arbeiten, aber auch die vielen Kleinstheime, die aus dem Einrichtungsbegriff rausfallen.

it dem KJSG sollten die an Träger angebundenen Erziehungsstellen, die oft nach sehr hohen fachlich Standards betreut werden, erhalten und gestärkt werden. Gleichzeitig sollte über den Einrichtungsbegriff die Möglichkeit gegeben werden, Kleinstheime in ihrer Darstellung als Träger zu hinterfragen und dem kommunalen öffentlichen Träger der Jugendhilfe stärker die Verantwortung für den Kinderschutz zu übertragen.

Diese ambivalente Anforderung an den Gesetzgeber spiegelt sich in den Formulierungen wider. Es wird also vor Ort an manchen Stellen auf die Aushandlungspraxis ankommen, ob 34-er Erziehungsstellen Einrichtungen bleiben. Für die öffentliche Jugendhilfe sind Erziehungsstellen oftmals viel kostenintensiver und mit einer besseren Lobby versehen, als Pflegefamilien. Die öffentliche Jugendhilfe braucht auch diese Angebote, und es wäre schade, wenn gut begleitete Erziehungshilfen verschwinden.

PFAD Fachinfo vom 05.07.2021

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Aktuelle Statistik zu Kinderarmut: Paritätischer kritisiert Ausgrenzung armer Kinder

Posted on Juni 29, 2021. Filed under: Finanzielles, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Für arme Kinder sind Mangel und Ausgrenzung Alltag, kritisiert der Paritätische.

Als beschämenden Ausdruck tiefer sozialer Ungleichheit bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die am 29.06.2021 vorgestellten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen reiche Familien dreimal mehr für Lebensunterhalt und Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Der Verband weist darauf hin, dass Kinder aus einkommensarmen Familien seit Jahren immer weiter abgehängt werden und von gleichwürdiger sozialer und kultureller Teilhabe ausgeschlossen sind. Neben einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung fordert der Verband flächendeckende Lernmittelfreiheit, die auch notwendige IT-Ausstattung beinhaltet, sowie einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit.

“Es kann nicht angehen, dass Kinderarmut als gegeben hingenommen wird. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt armen Kindern aufgrund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Was es braucht, ist endlich eine beherzte Armutsbeseitigungspolitik”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Arme Familien seien gezwungen, notgedrungen an allem zu sparen, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht. “Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland“, so Schneider.

Corona habe die bestehende Kluft u.a. angesichts fehlender technischer Ausstattung zur digitalen Teilhabe noch einmal schmerzhaft deutlich gemacht und verschärft. “Es fehlt armen Familien schon im normalen Alltag vorne und hinten an Geld, um den Kindern eine unbeschwerte Kindheit und ein Mindestmaß an Teilhabe zu ermöglichen, in der Pandemie hat sich die Not verschärft”, so Schneider.

Laut Statistischem Bundesamt sind die durchschnittlichen Konsumausgaben für ein Kind von 660 Euro (2013) auf 763 Euro (2018) pro Monat gestiegen. Die Ausgaben für Kinder bestehen unter anderem aus der materiellen Grundversorgung wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen. Hierauf entfiel rund die Hälfte der Ausgaben für Kinder. Auf Freizeit, Unterhaltung und Kultur entfielen rund 15 % der Ausgaben. Während die ärmsten zehn Prozent der Familien im Schnitt 424 Euro für ein Kind ausgeben, geben die reichsten zehn Prozent der Familien im Schnitt 1200 Euro pro Kind aus.

Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen vom 29.06.2021

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Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR

Posted on Juni 23, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Brandenburg, Forschung, Meckl.-Vorpommern, Politik, Publikationen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die umfassende Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod beziehungsweise Kindesentzug in der DDR ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an die Bundesregierung zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Nach Ansicht der Petenten ist die Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod in der DDR „bis heute nicht umfassend und vollständig erfolgt“. Die betroffenen leiblichen Eltern würden noch immer nach Antworten suchen, schreiben die Petenten. Sie fordern unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es ermöglichten, eine neutralen und rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Aufklärung zu betreiben. Dazu bedürfe es der Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle mit umfassenden Ermittlungsrechten.

Außerdem müssten die Aufbewahrungsfristen aller relevanten Informationen auf mindestens einhundert Jahre verlängert werden. Die Digitalisierung sowie die zentrale Aufbewahrung dieser Dokumente müssten bei einer zentralen noch festzulegenden Stelle erfolgen, fordern die Petenten. Sie plädieren außerdem für die Einrichtung und Ausstattung eines Fonds „Aufklärung Säuglingstod und Zwangsadoption DDR“ zur Sicherstellung der Finanzierung aller im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung entstehenden Aufwendungen und Kosten. In der Petition wird des Weiteren die Einrichtung und Finanzierung von regional zuständigen hauptamtlichen Familienbetreuungscentern zur umfassenden Betreuung Betroffener insbesondere zur Unterstützung und Begleitung beim Wiederherstellen familiärer Beziehungen zwischen adoptierten Kindern und leiblichen Eltern sowie den Adoptions-Eltern gefordert.

Zu dem Thema habe der Petitionsausschuss schon im Juni 2018 eine Expertenanhörung durchgeführt, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Dabei sei unter anderem herausgearbeitet worden, dass Aktenbestände aus verschiedenen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Zur Sicherung des Aktenbestands habe sich der Petitionsausschuss an die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer und an den Regierenden Bürgermeister von Berlin gewendet und gebeten, sich für den Erhalt der in ihrem Land vorhandenen entsprechenden Aktenbestände einzusetzen.

Bereits im Januar 2017 habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) mit einer Machbarkeitsstudie zu „Dimensionen und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren, 1966-1990“ beauftragt, heißt es weiter. Diese sei im Februar 2018 abgeschlossen worden. Der Bundestag habe schließlich im Juni 2019 die Anfertigung einer Hauptstudie und die Einleitung mehrerer Maßnahmen zur Aufarbeitung von politisch motivierten Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR gefordert (19/11091). „Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Aufforderung an und begrüßt die Anfertigung der auf der Vorstudie aufbauenden Hauptstudie zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR“, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Heute im Bundestag vom 23.06.2021

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BMI startet Förderaufruf zu einem externen Forschungsprojekt zur Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen

Posted on Juni 21, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Brandenburg, Forschung, Meckl.-Vorpommern, Politik, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Schlagwörter: , |

Bedeutung, Umfang und historische Dimension von politisch motivierten Adoptionen im Unrechtssystem der SED-Diktatur sind trotz der gravierenden Auswirkungen auf die Betroffenen kaum erforscht. Die Bundesregierung will durch die Förderung eines unabhängigen Forschungsprojekts zu diesem Thema ihre Aufarbeitung von staatlichem Unrecht in der DDR fortsetzen und den hierzu ergangenen Beschluss des Deutschen Bundestages umsetzen.

Das Forschungsvorhaben soll unter anderem

  • die Bedeutung, den Umfang und die historische Dimension der politisch motivierten Adoptionsverfahren erforschen;
  • die Umstände der Zwangsadoption aufarbeiten;
  • die verschiedenen Definitionen des Begriffs der Zwangsadoption noch einmal diskutieren und anhand neuer Quellen überprüfen;
  • den Zusammenhang zwischen politischer Haft, Ausreise oder anderweitiger politisch motivierter Repression gegen die leiblichen Eltern und dem Adoptionsverfahren herstellen;
  • den repressiven Anteil in den Adoptionsverfahren herausarbeiten und
  • dessen Auswirkung auf die Verarbeitung der Trennung bei der Würdigung der Betroffenen von Zwangsadoptionen für eine spätere politische Aufarbeitung beleuchten.

Die Auswahl der Forschungseinrichtung erfolgt durch das BMI nach beratender Hinzuziehung eines Gremiums bestehend aus den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, dem Opferverband UOKG, der Bundesstiftung Aufarbeitung. Im Sinne der Opfer ist eine unabhängige Forschung das zentrale Anliegen.

Für mögliche Opfer von politisch motivierten Adoptionen ist beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zusätzlich auf Bundesebene eine Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle als erste Anlaufstelle eingerichtet worden.

Quelle: Bundesministerium des Innern vom 21.06.2021

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bip-Workshop: Pflegefamilien „all Inklusiv“ online

Posted on Juni 19, 2021. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Rechtliches, Schule, Stellungnahmen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Der Workshop der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip) vom Jugendhilfetag 2021 steht nun auf Youtube zum Nachsehen zur Verfügung.

Thema des Workshops der drei beteiligten Verbände (BbP, AGENDA Pflegefamilien und PFAD) war: Pflegefamilien „all Inklusiv„.

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KJSG in Kraft getreten – neue Regelung zur Kostenheranziehung ab 10.06.2021

Posted on Juni 9, 2021. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit offiziell am 10.06.2021 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt gelten also die neuen Bestimmungen zur Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6:
Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen wird auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert. Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird.

Folgendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit innerhalb eines Monats bleibt für den Kostenbeitrag unberücksichtigt:

  1. Einkommen aus Schülerjobs oder Praktika mit einer Vergütung bis zur Höhe von 150 Euro monatlich,
  2. Einkommen aus Ferienjobs,
  3. Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder
  4. 150 Euro monatlich als Teil einer Ausbildungsvergütung.
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Kinderrechtsorganisationen fordern Änderungen beim Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Posted on Mai 17, 2021. Filed under: Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Berlin, den 17. Mai 2021// Anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (wir berichteten) ruft das Aktionsbündnis Kinderrechte Bund und Länder dazu auf, tragfähige Lösungen für die bestehenden Kritikpunkte am aktuellen Regierungsentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu finden.

In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss begrüßten die geladenen Vertreter vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland die konstruktive Debatte um den endgültigen Verfassungstext. Gleichzeitig appellierten sie an das Gremium, sich für einen Gesetzentwurf auszusprechen, in dem bestehende Unklarheiten und Defizite bereinigt sind.

„Bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz muss es darum gehen, eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Reine Symbolpolitik bringt uns hier keinen Schritt weiter. Deshalb braucht es einen eigenen Absatz für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Nur so werden wir es schaffen, kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Diese Chance dürfen wir nicht verspielen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderrechte brauchen ein großes Ausrufezeichen im Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche gehört und ihre Belange ernst genommen werden. Die Covid-19-Krise zeigt uns deutlich, dass sie bisher zu häufig hintangestellt werden. Mit der Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz können Bund und Länder klarstellen, dass die Rechte von Kindern in Deutschland umfassend und verbindlich gelten. Dazu braucht es jedoch eine unmissverständliche und prägnante Formulierung, die nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen darf. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte nun rasch überarbeitet werden, um diesen Anforderungen zu entsprechen,“ ergänzt Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Politik und Advocacy, UNICEF Deutschland.

Hintergrund
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) setzt sich für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.

Anfang des Jahres hat sich die Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen auf einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz geeinigt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat den vorliegenden Regierungsentwurf inhaltlich als unzureichend kritisiert und entscheidende Nachbesserungen gefordert. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wird von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.

Ansprechpartner*innen
Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, http://www.dkhw.de
Deutscher Kinderschutzbund, Paula Faul, 030-214809-20, http://www.dksb.de
UNICEF Deutschland, Jenifer Stolz, 030-2758079-18, http://www.unicef.de
Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, http://www.liga-kind.de

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Bundestags-Ausschuss diskutiert über Kinderrechte im Grundgesetz

Posted on Mai 17, 2021. Filed under: Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/MWO) Um die Aufnahme expliziter Kinderrechte in das Grundgesetz ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung wurde die Zielsetzung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (19/28138) überwiegend begrüßt, gleichzeitig machten die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf eine Reihe ihrer Meinung nach vorhandener Mängel aufmerksam. Neben dem Regierungsentwurf lagen den sieben Experten und einer Expertin Gesetzentwürfe der Fraktionen FDP, Die Linke Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema vor (19/28440, 19/10622, 19/10552).

Florian Becker von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ausdrücklich festgestellt habe, dass diese als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes herangezogen werden kann. Allerdings werde die völkerrechtskonforme Auslegung der Verfassung und des einfachen Rechts der Bedeutung der Kinderrechte bisweilen nicht gerecht. Einzelne besonders wichtige Aspekte der KRK könne man daher auch in den Rang von Verfassungsrecht heben.

Auch nach Ansicht von Philipp Donath von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main werden die Kernprinzipien der KRK in Deutschland nicht in allen Rechtsbereichen umgesetzt. Daher sollten die Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar gemacht werden, die entsprechende Zielsetzung der Bundesregierung sei daher sinnvoll. Der vorgelegte Gesetzentwurf werde dem allerdings nicht gerecht und sei aus völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive teilweise bedenklich. So könnte durch die Aufnahme des ausdrücklichen Kindergrundrechts in das staatliche Wächteramt ein rechtssystematischer Fehler begangen werden.

Gregor Kirchhof vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg verwies auf die Entwurfsbegründung, wonach das „bestehende wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat“ nicht zu verändern und die „Elternverantwortung nicht zu beschränken“ sei. Der Reformvorschlag diene so dem Kindeswohl. Er sei deshalb der beste Gesetzentwurf zu den Kinderrechten, der bisher in den Bundestag eingebracht worden sei. Er erfülle den heiklen verfassungspolitischen Auftrag, die Kinderrechte des Grundgesetzes „besser sichtbar“ zu machen, ohne dabei das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat zu verändern.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, begrüßte, dass die Bundesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode in Umsetzung des Koalitionsvertrags einen Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten vorgelegt hat. Auch Krüger kritisierte die gewählte Verortung der Kinderrechte im Regierungsentwurf inmitten des staatlichen Wächteramts und der Elternrechte. Dies sei „misslungen und gefährlich“ und könnte ein argumentativer Anknüpfungspunkt dafür sein, die Kinderrechte in unangemessener und gar nicht beabsichtigter Weise gegen die Eltern zu richten. Insgesamt sei der Regierungsentwurf ungeeignet, die Stellung von Kindern in der Praxis zu verbessern.

Thomas Mayen, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, befürwortete ausdrücklich die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, jedoch nicht in der von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen Formulierung. Diese bleibe deutlich hinter den völkerrechtlich und europarechtlich verbürgten Rechten Minderjähriger zurück. Der Entwurf suggeriere zudem durch die Verwendung des Begriffs der elterlichen „Erstverantwortung“ einen Vorrang der Elternrechte nicht nur gegenüber dem staatlichen Wächteramt, sondern auch gegenüber dem Kindeswohl, was hinter der bestehenden Verfassungsrechtslage zurückbliebe.

Sebastian Sedlmayr vom Deutschen Komitee für UNICEF erklärte, der Regierungsentwurf sei in seinen Grundzügen geeignet, die Kinderrechte zu stärken, sollte aber insgesamt prägnanter und kompakter sein. Unverzichtbar sei eine Formulierung zum Kindeswohl beziehungsweise den Interessen des Kindes, welche nicht hinter die Maßgaben und den Geist der KRK zurückfalle. Die Verortung der Kinderrechte in den Grundrechtsartikeln des Grundgesetzes sollte nochmals eingehend geprüft werden. Offensichtlich sei, dass eine Engführung der Kinderrechte auf das Verhältnis zu den Eltern dem kinderrechtlichen Rahmen nicht gerecht wird. Das Wesen der Kinderrechte gehe über das innerfamiliäre Verhältnis hinaus.

Robert Seegmüller, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, urteilte in seiner Stellungnahme, der Regierungsentwurf sei darum bemüht, lediglich die bisherige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung betreffend der Kinderrechte sichtbar zu machen. Größere inhaltliche Änderungen strebe er nicht an. Die Vorlagen der Fraktionen seien hier substantieller. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die gewählten Formulierungen Ausgangspunkt für einen zukünftigen Verfassungswandel sein können, der das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt aus seiner derzeitigen Balance bringt.

Friederike Wapler vom Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertrat die Meinung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet werden sollte. Er sei der schlechteste Vorschlag von allen. Er löse die selbst gesetzten Regelungsziele nicht ein, werfe mehr Fragen auf, als er beantworte, und bleibe hinter dem Stand der Diskussion zurück. Er scheine das bewährte verfassungsrechtliche Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zwar vordergründig zu bewahren, gefährde es in der Sache aber stärker als jede der alternativ vorgeschlagenen Formulierungen. Es könne durchaus auch eine Lösung sein, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten.

Quelle: Heute im Bundestag vom 17.05.2021

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PFAD: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz modernisiert Jugendhilfe

Posted on Mai 12, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Wir freuen uns, dass das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz endlich die letzte Hürde genommen hat und der Bundesrat am 07.05.21 zugestimmt hat.
An dieser lange erwarteten und notwendigen Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe wurde insgesamt acht Jahre lang gearbeitet. Die Belange der Pflegekinder waren von Anfang an ein wichtiger, aber auch umstrittener Teil dieser Reform.
PFAD setzte sich die gesamte Zeit über intensiv für notwendige Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe ein. Wir brachten uns engagiert ein im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten“ und maßgeblichen Fachgremien. Wir führten zahlreiche Gespräche mit Fachpolitiker*innen der verschiedenen Fraktionen und sehen, dass wir – zusammen mit anderen Fachorganisationen – viel Gutes erreicht haben.

Drei wichtige Neuerungen für Pflegekinder:

  • Reduzierung der Kostenheranziehung von 75 % auf 25 %
    Künftig dürfen Pflege- und Heimkinder einen Freibetrag von 150 € ihres Einkommens behalten. Von dem Betrag der darüber hinausgeht, müssen sie höchstens 25 % an die Jugendhilfe abgeben. Das selbstverdiente Einkommen verbleibt zum großen Teil bei den Jugendlichen. Wie andere Jugendliche können sie sich von ihrem Verdienst Wünsche erfüllen und für größere Anschaffungen sparen. Wir freuen uns über diese deutliche Verbesserung, setzen uns aber weiter für die komplette Abschaffung der Kostenheranziehung ein.
  • Verankerung einer, die Kontinuität sichernden Möglichkeit im BGB
    Das Familiengericht kann im Einzelfall den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie dauerhaft anordnen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Dies war uns wichtig, damit Kinder, die schon lange in ihrer Pflegefamilie leben, nicht dauerhaft befürchten müssen, ihren Lebensort wechseln zu müssen. Im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden die Beziehungen der Pflegekinder nun stärker berücksichtigt.
  • Rechtsanspruch der Eltern auf Beratung
    Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind, auch ohne dass es ein Rückführungsbestreben gibt. Eltern, denen die Personensorge entzogen wurde, müssen nun besser begleitet und einbezogen werden. Wir halten dies für wichtig zum Wohle des Pflegekindes und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen leiblicher und Pflegefamilie.

Der Bundesrat weist in einer begleitenden Entschließung darauf hin, dass die Länder mit erheblichen Folgekosten durch das Gesetz rechnen müssen, die sie nicht tragen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen – beispielsweise durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Für die Umsetzung des Reformgedankens brauchen Pflegekinder und ihre Familien angemessen finanziell und personell ausgestattete Jugendämter. Ein Kosten-ausgleich auf Bundesebene wäre eine wünschenswerte Absicherung.

PFAD Pressemitteilung vom 12.05.2021

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Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Posted on Mai 7, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben: Das ist Ziel der Modernisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, dem der Bundesrat am 07.05.2021 abschließend zugestimmt hat.

Welche jungen Leute hat das Gesetz im Blick? Wie wird ihre Situation verbessert?
Ein Überblick in Fragen und Antworten.

Foto: Bundesregierung

Was konkret regelt das modernisierte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz?

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Dabei geht es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen. Deshalb werden vor allem diejenigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes regelt konkret:

  • einen besseren Kinder- und Jugendschutz
  • die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • mehr Prävention vor Ort
  • mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Warum war die Reform des Gesetzes notwendig?

Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken. Dieses umfassende Verständnis liegt dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) zugrunde. Damit diese Gesetzgebung auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen von jungen Menschen gerecht werden kann, musste sie angepasst und weiterentwickelt werden.

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, Gefährdungen des Kindeswohl abzuwehren. Zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen zu betrachten, sondern sie vielmehr als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages.

Wie verbessert das Gesetz den Kinder- und Jugendschutz?

Eine besondere Bedeutung kommt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu. Die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen werden erhöht. Aufsicht und Kontrolle werden verstärkt. Konkret können Heime künftig jederzeit und ohne Anlass kontrolliert werden. 

Sehr wichtig ist auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz. Ziel ist, diese Zusammenarbeit auszubauen und zu verbessern. So wird das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen. Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. So erhalten Kinderärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung.    

Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, wird verbessert.  

Wie werden Kinder und Jugendliche gestärkt, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen?

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert wird. Sie können also drei Viertel eines Nebenverdienstes für sich behalten. Ein Freibetrag von 150 Euro wird von der Kostenbeteiligung ganz ausgenommen. Ebenso Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit. 

Zudem erhalten Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.

Darüber hinaus werden gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern gestärkt, indem die Möglichkeiten des Familiengerichts erweitert werden. Künftig kann der Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme angeordnet werden, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.   

Wie steht es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen?  

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern wird es deutlich leichter, ihre Rechte zu verwirklichen. Dazu sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in einem Stufenverfahren in das Recht der Kinder- und Jugendhilfe überführt und integriert werden. Ziel sind Hilfen aus einer Hand.

Die Inklusion wird als Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe verankert. In Kitas ist grundsätzlich eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen vorgesehen. Beteiligte Leistungsträger müssen enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Eltern von Kindern mit Behinderungen werden ab 2024 durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, der ihnen stets als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe  können einen entsprechenden Lotsen aber bereits vor dem 1. Januar 2024 einsetzen. Ziel ist eine verbindlichere Beratung.                 

Wie werden die Beteiligungsrechte von Betroffenen gestärkt?

Eine wichtige Neuerung: Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus werden Ombudsstellen gesetzlich verankert, um die Beteiligung junger Menschen und ihrer Eltern zu stärken. Insbesondere werden die Rechte von Pflegekindern gestärkt. Das Jugendamt wird verpflichtet, Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten. Eltern sind an der sogenannten Hilfeplanung für ihre Kinder zu beteiligen, wenn dadurch der Hilfeprozess nicht in Frage gestellt wird. Hier sind vor allem der Willen und die Bedürfnisse des jeweiligen jungen Menschen sowie des Sorgeberechtigten zu berücksichtigen.    

Darüber hinaus wird das Jugendamt zur umfassenden Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bei einer Inobhutnahme verpflichtet.

Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 07.05.2021

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Neue Regelungen für Kinder- und Jugendmedienschutz

Posted on Mai 7, 2021. Filed under: Kinderschutz, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes treten zum 01.05.2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft.

Das Gesetz packt mit moderner und zukunftsoffener Regulierung die zentralen Herausforderungen für ein gutes Aufwachsen mit Medien von Kindern und Jugendlichen an. Langjährige Forderungen der Fachwelt, Einigungen zwischen Bund und Ländern, der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode sowie Forderungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen werden damit umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes: Bisher ging es vor allem um den Schutz vor der Konfrontation mit Inhalten und es gab Unterschiede zwischen den Regelungen on- und offline. Aber das entspricht nicht mehr der Realität, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing waren noch nicht geregelt.

Kinder und Jugendliche sind einen großen Teil des Tages online – häufig schon im Grundschulalter mit dem eigenen Smartphone und ohne elterliche Begleitung. Das ist wichtig für die digitale Teilhabe, birgt aber eben auch neue Gefahren. Kinder und Jugendliche sollen gut und unbeschwert aufwachsen. Dazu gehört, dass sie sich in altersgerechten Interaktionsräumen bewegen können. Ganz bewusst haben wir die neuen Regelungen deshalb auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht und haben uns weniger an Verbreitungswegen und Mediensparten orientiert.“

Das Gesetz hat mehrere neue Regelungsansätze, die den Dreiklang aus Schutz, Orientierung und Durchsetzung umfassen und die Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz regeln.

Die neuen Regelungssätze im Überblick:

  1. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen

Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Vorsorge kann beispielsweise in sicheren Voreinstellungen, leicht erreichbaren Melde- und Hilfesystemen oder Systemen zur Altersverifikation getroffen werden. Die konkret erforderlichen Vorsorgemaßnahmen können mit Blick auf Eigenheiten und Nutzungsanwendungsbestimmungen eines Angebots variieren. Die gesetzliche Regelung lässt den notwendigen Spielraum sowohl für eine passgenaue Anwendung als auch für die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen.

  1. Modernisierung von Alterskennzeichen

Die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst: Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind. Interaktionsrisiken finden Eingang in die Altersbewertung, wenn und soweit sie die Alterseignung des Mediums wesentlich prägen. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung u.a. sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen. Durch eine Einbeziehung in das Alterskennzeichen selbst werden zum Beispiel Eltern auf einen Blick befähigt, eine Entscheidung zu treffen.

  1. Konsequente Rechtsdurchsetzung

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

  1. Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. Ebenso wird sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure vernetzen, die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorantreiben und Orientierung ermöglichen. Für die Erfüllung dieser neuen Aufgabe wird die Behörde sukzessive auch personell ausgestattet; schon für 2021 sind 37 zusätzliche Stellen vorgesehen. Bei der Bundeszentrale wird ein Beirat eingerichtet, der nicht nur konsequent die Interessen von Kindern und Jugendlichen einbringt, sondern in dem Kinder und Jugendliche auch – erstmals bei einer Behörde – selbst vertreten sind.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 30.04.2021

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Offener Brief „Junge Zukunft trotz(t) Corona – Chancenpaket für junge Menschen“ der BAG Landesjugendämter, AGJ und BJK

Posted on April 26, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen |

In einem gemeinsamen offenen Brief haben sich Prof. Dr. Karin Böllert (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ), Lorenz Bahr (BAG Landesjugendämter) und Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Bundesjugendkuratorium) zum geplanten Maßnahmenpaket des Bundes, das pandemiebedingte Nachteile für junge Menschen ausgleichen soll, geäußert.

Sie betonen, dass Kinder und Jugendliche mehr sind als Kita-Kinder und Schüler*innen, und es deswegen ein umfangreiches Maßnahmenpaket für alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen braucht.

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SGB-Reform-VIII darf nicht scheitern

Posted on März 31, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

In einem offenen Brief „Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen!“, haben sich am 28.3.2021 die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert gemeinsam mit DJI-Direktor, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, und dem BJK-Vorsitzendem, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, an die politisch Verantwortlichen gewandt, in dem sie dazu auffordern, die Reform des KJSG nicht scheitern zu lassen.

Sie fordern den Bund, die Fraktionen des Bundestages und die Länder auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, kompromissbereit zu sein und durch die zügige Verabschiedung des KJSG den Reform- und Weiterentwicklungsprozess für mehr Inklusion, Teilhabe und Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

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Problematischer Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

Posted on März 29, 2021. Filed under: Gesundheit, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Berlin: (hib/PK) Der Konsum von Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit hat nach Angaben der Bundesregierung einen erheblichen Einfluss auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes und negative Folgen für dessen Entwicklung. „Punktnüchternheit in der Schwangerschaft und Stillzeit“ sei daher ein wichtiges Ziel der 2012 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik, heißt es in der Antwort (19/27603) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27126) der FDP-Fraktion.

Das Bundesgesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hätten zahlreiche Initiativen zur Information, Stärkung der Prävention und zur Verbesserung der Diagnostik von Fetalem Alkoholsyndrom (FAS) und Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) gestartet.

Bei einer repräsentativen Befragung 2017 habe eine deutliche Mehrheit (89 Prozent) die Ansicht vertreten, dass Alkohol während der Schwangerschaft generell problematisch sei. 70 Prozent der Befragten hätten angegeben, dass Alkohol in der Schwangerschaft schlimmstenfalls zu lebenslangen schweren Behinderungen beim Kind führen könne.

Quelle: Heute im Bundestag vom 29.03.2021

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Appell: Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

Posted on März 26, 2021. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Nach jahrelangem Ringen gibt es einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Allerdings ist die gefundene Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte. Gemeinsam mit über 100 Organisationen – darunter auch der PFAD Bundesverband – fordert das Netzwerk Kinderrechte die Bundestagsfraktionen und Bundesländer auf, sich auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

zum Appel „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ vom 26.03.2021

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Landkreis Rosenheim unterstützt Pflegeeltern für Mehraufwand durch Homeschooling

Posted on März 17, 2021. Filed under: Bayern, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

Rosenheim – Homeschooling stellt auch für Pflegefamilien eine besondere Herausforderung dar und bedeutet einen deutlich höheren Betreuungs- und Erziehungsauswand.
Als Anerkennung für dieses Engagement zahlt der Landkreis Rosenheim Pflegeeltern einmalig 400 Euro pro aufgenommenes Kind oder Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Dieser besonderen Zahlung stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am 17. März mit einer Gegenstimme zu.

Wie Landrat Otto Lederer sagte, investieren Eltern in Zeiten des Homeschooling im Schnitt pro Tag zwischen drei und fünf Stunden in die Schulbildung ihrer Kinder. Pflegeeltern hätten zusätzlich zu ihren eigenen Kindern noch fremde Kinder mit aufgenommen, die sie ebenfalls mit großem Engagement betreuen. Diese Einmalzahlung soll eine Anerkennung für die Pflegeeltern dafür sein, sagte Lederer.

Wie Johannes Fischer, Leiter des Jugendamtes, ergänzte, käme zum zusätzlichen Betreuungsaufwand auch eine Reihe technischer Anschaffungen für die Pflegekinder, damit diese am Homeschooling teilnehmen könnten. Von der Einmalzahlung profitieren 70 Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Pflegefamilien.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 28.000 Euro.

Quelle: Pressemeldung des Landratsamt Rosenheim vom 17.03.2021

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Gesundheitsausschuss: Experten fordern effektive Alkoholprävention

Posted on März 4, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

Berlin: (hib/PK) Mediziner und Fachverbände warnen vor den Gefahren des Alkohols und fordern eine effektive Präventionsstrategie. Die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden durch Alkoholmissbrauch seien drastisch und müssten gezielt bekämpft werden, erklärten Sachverständige am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

De FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/26118) mehr Schutz für ungeborene Kinder vor Schäden durch Alkoholkonsum der Mütter. Nötig sei ein Konzept zur Prävention des Fetal Alcohol Spektrum Disorder (FASD).

Auch die Grünen-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag (19/24386) für eine Alkoholpräventionsstrategie aus. Geprüft werden sollten Vorschläge unabhängiger Experten etwa zu Werbung und Sponsoring sowie zur Besteuerung und Preisgestaltung bei Alkohol.

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) werden in Deutschland jedes Jahr etwa 12.650 Kinder mit fetalen Alkoholspektrumstörungen geboren. Diese Kinder hätten verringerte kognitive Fähigkeiten und seien oft verhaltensauffällig. Alkoholkonsum sei an der Entstehung von mehr als 200 Krankheiten beteiligt. Für mehrere Krebsarten erhöhe der Alkoholkonsum das Erkrankungsrisiko deutlich.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bezeichnete Deutschland als Hochkonsumland für Alkohol. So lebten Millionen Kinder und Jugendliche mit missbräuchlich konsumierenden Familienangehörigen. Die Coronakrise verursache gerade hier zusätzliche Probleme.

Besorgt äußerte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) zu dem überdurchschnittlich hohen Alkoholkonsum in Deutschland, der eine Vielzahl alkoholbedingter Schädigungen und Todesfälle zur Folge habe. Nötig seien sogenannte verhältnispräventive Initiativen zur Begrenzung des riskanten Konsums sowie verhaltensbezogene Maßnahmen einschließlich einer frühen Ansprache, Beratung und Versorgung Betroffener.

Der Neurologe Hans-Ludwig Spohr erklärte, FASD sei ein signifikantes gesundheitspolitisches und soziales Problem. Vielen öffentlichen Einrichtungen, vom Jugendamt bis zum Sozialgericht, sei FASD aber nicht bekannt oder sie sprächen dem Syndrom den Krankheitsstatus ab. Er plädierte für eine Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Der Bundesverband der deutschen Spirituosen-Industrie und Importeure (BSI) erklärte, es gebe in Deutschland bereits einen wirksamen und effektiven Mix aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, der Erfolge gebracht habe. Als Beispiele nannte der Verband die Punktnüchternheit im Straßenverkehr, in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei der Einnahme von Medikamenten, am Arbeitsplatz sowie im Bereich Jugendschutz.

Quelle: Heute im Bundestag vom 03.03.2021

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„Jugendämter in Sachsen-Anhalt ringen um Pflegeeltern“

Posted on Februar 1, 2021. Filed under: Bewerber, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Sachsen-Anhalt |

PFAD Fachreferentin Dr. Carmen Thiele benennt im Artikel „Eine Sache des Idealismus – Jugendämter in Sachsen-Anhalt ringen um Pflegeeltern“ der Mitteldeutschen Zeitung vom 01.02.2021 den fehlenden Ausgleich für die (zeitweise) Aufgabe von Erwerbstätigkeit bei Aufnahme eines Pflegekindes als eine strukturelle Ursache für den Mangel an Bewerber*innen. PFAD fordert deshalb eine elterngeldanaloge Leistung in der Anfangszeit – unabhängig vom Alter des Kindes.

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FDP fordert Kostenbeitrag von Pflegekindern abzuschaffen

Posted on Januar 28, 2021. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen Pflegekinder in vollstationärer Betreuung keinen eigenen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen. In einem Antrag (19/26158) fordert sie die Bundesregierung auf, den entsprechenden Paragrafen 94 Absatz 5 im Achten Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen. Nach der aktuellen Gesetzeslage müsse junge Menschen in einer vollstationären Betreuung bei einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung 75 Prozent ihres Nettoeinkommens aus einer Ausbildung oder einem Nebenjob für die Kosten ihrer Betreuung an das Jugendamt zahlen.
Nach Ansicht der FDP reicht die von der Bundesregierung im Entwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geplante Senkung des Kostenbeitrags auf höchstens 25 Prozent des Nettoeinkommens nicht aus. Für viele Kinder und Jugendliche, die einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen müssen, gehe nach wie vor der Anreiz zur Selbstständigkeit verloren. Umgekehrt bringe eine Senkung des Kostenbeitrags bei gleichem bürokratischem Verwaltungsaufwand für die Jugendämter keinen finanziellen Vorteil mehr.

Quelle: Heute im Bundestag vom 28.01.2021

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