Archive for Juni 2009

Kreis Stormarn: Kinderbeauftragter blickt auf die Jugendhilfe

Posted on Juni 30, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Schleswig-Holstein, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Der nach 2 Jahren im Amt des ehrenamtlichen Kinderbeauftragten des Kreises Stormarn wiedergewählte Pastor im Ruhestand, Joachim Malecki, begleitet kritisch die Arbeit des Kreises in Sachen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und vermittelt zwischen den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien und den einzelnen Abteilungen in der Kreisverwaltung, zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises.

Neben anderen Schwerpunkte möchte er auch: „…im Bereich Jugendhilfe und Jugendarbeit gucken, wie die Begleitung seitens des Amtes gegenüber Familien ist, die Kinder aufgenommen haben. Sei es durch Adoption, als Pflegekind oder mit einem besonderen Erziehungsauftrag.“

zum Artikel von K. Kuhlmann-Meincke in Lübecker Nachrichten vom 27.06.09

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Buchtipp: „Zusammen schaffen wir was!“ – Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft

Posted on Juni 30, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Wie kann Integration für Menschen mit Behinderung aussehen? Eine zentrale Rolle für die Teilhabe an der Gesellschaft spielt häufig der Arbeitsplatz. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Deutschland e.V.) hat unter die Lupe genommen, welche Chancen und Möglichkeiten für beide Seiten eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf landwirtschaftlichen Betrieben bieten kann.

Lohnkostenzuschüsse, unterstützte Beschäftigung, Fachwerkerausbildung… welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten es in Deutschland für eine Beschäftigung in der Landwirtschaft geben kann, wurde am FiBL Deutschland e.V. ebenso sorgfältig recherchiert wie Erfahrungen aus der Praxis. Der Leitfaden gibt einen ausführlichen Überblick über Förderinstrumentarien, Unterstützungsangebote und Kontaktadressen, anschaulich ergänzt mit dreizehn exemplarischen Betriebsporträts.Interessant ist er nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, die erwägen, einen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, sondern auch für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, wenn sie auf der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz sind.

nähere Informationen zu Bestellung und Download

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Kreis Herford/Münster: Positive Bilanz – Pflegefamilien bieten spezielle Hilfen für 880 Kinder

Posted on Juni 30, 2009. Filed under: Bewerber, Erziehungsstellen, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Behinderte Kinder können statt in einer Einrichtung auch in einer Pflegefamilie leben. Dies ist in Westfalen-Lippe längst Realität. Hierauf weist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) aus Anlass einer Gesetzesinitiative im Deutschen Bundestag hin.

„Fast ein Fünftel der 111 Kinder, die im Jahr 2008 neu in eine Westfälische Pflegefamilie vermittelt wurden, waren behindert. Das Spektrum der Beeinträchtigungen reicht von Lernbehinderungen bis hin zu schweren Beeinträchtigungen, die intensive medizinische Betreuung erfordern. Die Westfälischen Pflegefamilien ermöglichen es diesen Kindern, die sonst im Heim untergebracht wären, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen“, betont LWL-Jugenddezernent Hans Meyer den Charakter der Pflegefamilie.

880 Kinder leben zurzeit in Westfälischen Pflegefamilien. Diese spezielle Form der Familienpflege habe sich bewährt. LWL-Sozialdezernent Matthias Münning will sicherstellen, dass dies auch zukünftig für Kinder mit Behinderungen gilt. Für die Frage, ob eine Pflegefamilie oder ein Heim die richtige Hilfe sei, komme es nicht darauf an, ob das Kind behindert sei. Dies sei derzeit Thema einer Gesetzesinitiative im deutschen Bundestag. Für Westfalen-Lippe gelte bereits jetzt, dass es sehr qualifizierte Angebote in Pflegefamilien gebe.

„Wir werden auch künftig diese wichtige Hilfen zur Erziehung weiterentwickeln“, blickte Meyer in die Zukunft. „Denn während bundesweit die Zahl der interessierten Pflegeeltern eher stagniert, ist es uns in Westfalen-Lippe gelungen, immer mehr Westfälische Pflegefamilien zu gewinnen.“

Menschen, die überlegen, ob sie eine Westfälische Pflegefamilie werden wollen, können sich beim LWL-Landesjugendamt Westfalen informieren. Interessierte finden die Familienberater in ihrer Region im Internet oder erfragen diese bei Imke Büttner (Tel. 0251 591-5884).

Westfälische Pflegefamilien sind nicht alle Pflegefamilien in Westfalen-Lippe, sondern ausschließlich die „Sonderpflegefamilien“, die Kindern mit besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen die Möglichkeit bieten, in einem familiären Rahmen zu leben.

Am 17. Juni hat der Gesundheitsausschuss dem Deutschen Bundestag empfohlen, eine Regelung für mehr Pflegefamilien für Kinder mit Behinderungen zu beschließen („Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus“).

Quelle: Wochenanzeiger Herford vom 26.06.2009

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Neue Empfehlungen des Landesjugendamtes Baden-Württemberg

Posted on Juni 29, 2009. Filed under: Baden-Württemberg, Finanzielles, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches |

PFAD FÜR KINDER Landesverband Baden-Württemberg e.V. berichtet am 26.06.09:

Das Landesjugendamt hat an alle Jugendämter in Baden-Württemberg seine neuen Empfehlungen zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege nach SGB VIII gesandt.

Neben der Erhöhung des Pflegegeldes freuen wir uns besonders über Punkt 2.2. In diesem wird klar festgestellt, dass die Gebühren für eine Kindertageseinrichtung nicht im pauschalen Pflegegeld enthalten sind, sondern zusätzlich erstattet werden. Nach Schuleintritt wird der Besuch einer Kindertageseinrichtung individuell im Rahmen des Hilfeplans entschieden.

Der für die Pflegefamilien wichtige Punkt, erhöhter Pflegegeldbedarf bei besonders entwicklungsbeeinträchtigten Kindern, wurde mit Hinweis auf die individuelle Hilfeplanung (§36 SGB VIII) nicht aufgenommen.

Die Empfehlungen gelten ab dem 1. Juli 2009.

Bei Fragen können Sie sich an ihr Jugendamt  oder an uns wenden.

Empfehlungen

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Hessen: SPD wirft Landesregierung «Schlamperei» bei Pflegegeld für Kinder vor

Posted on Juni 29, 2009. Filed under: Finanzielles, Hessen, Pflegefamilie, Politik |

Wiesbaden (ddp-hes). Die hessische SPD wirft der Landesregierung Bummelei bei der Erhöhung des Pflegegelds für Kinder vor. Eine Empfehlung des Deutschen Vereins bei der Anpassung der Monatspauschale um drei Prozent habe die Landesregierung bislang nicht umgesetzt, kritisierte SPD-Sozialexperte Thomas Spieß am Samstag in Wiesbaden. Dies sei «unverständlich und nur mit Schlamperei zu erklären», sagte Spieß.

Dadurch würden Familien bestraft, die ein Pflegekind aufnähmen. Zudem werde den Kommunen die Arbeit erschwert, weil Pflegeeltern ohnehin schon schwer zu finden seien. Spieß forderte Minister Jürgen Banzer (CDU) auf, «die Schlamperei schnellstens abzustellen».

Der Deutsche Verein ist ein Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit in Deutschland und hatte im Herbst 2008 eine Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge aus 2007 um drei Prozent empfohlen.(ddp/ote/fgr)

Quelle: ad-hoc-news vom 28.06.2009

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DIJuF nimmt Stellung zur Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien

Posted on Juni 29, 2009. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagwörter: , |

In seiner Stellungnahme zum Thema „Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien nach § 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII?“ zieht das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) folgendes Fazit:

„Für die überwiegende Mehrzahl der Bereitschaftspflegepersonen lässt sich eine Unfallversicherungspflicht bereits mangels Vorliegens einer selbstständigen Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII nicht begründen. Allenfalls wird im Einzelfall bei Zahlung von sehr hohen Bereitschaftspflegegeldern eine Erwerbstätigkeit angenommen werden können. Doch selbst in einem solchen Fall erscheint aufgrund der Untrennbarkeit von unversicherten und versicherten Tätigkeiten die Annahme einer gesetzlichen Unfallversicherungspflicht rechtlich fragwürdig.“

Volltext der Stellungnahme vom 19.06.09

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Stellungnahmen der Parteien zum Scheitern des Kinderschutzgesetzes

Posted on Juni 29, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Pressemitteilungen der Bundestagsfraktionen vom 29.06.09:

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Buchtipp „Jungen und Mädchen: wie sie lernen“

Posted on Juni 29, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: |

Die Zahl der Sonderschüler steigt stetig, und immer mehr Jungen gelten als die neuen Sorgenkinder des Bildungssystems. Als eine der Ursachen identifiziert die bekannte Querdenkerin Vera F. Birkenbihl in ihrem Buch „Jungen und Mädchen: wie sie lernen“ die Tatsache, dass unsere Schulen eklatante gehirn-spezifischen Geschlechterunterschiede bisher im Unterricht nicht berücksichtigen.

Die Leiterin des Instituts für gehirn-gerechtes Arbeiten bietet Eltern und Pädagogen konkrete Hilfestellung, um dieser Entwicklung intelligent entgegenzusteuern. Ihr Buch, dessen 4. Auflage jetzt erstmals in der Reihe Walhalla-Selbstmanagement erscheint, liefert viele praxisorientierte Anregungen, um Lernen leichter, spielerischer und gehirn-gerechter zu gestalten. Ein Praxis-Modul unterstützt lese- und schreibschwache Kinder mit 10 Techniken beim Erlernen dieser wesentlichen Kompetenzen.

Anhand der neuesten Erkenntnisse der Forschung belegt Birkenbihl plausibel ihre Thesen. Zahlreiche Beispiele veranschaulichen, warum geschlechtertypische Merkmale in der Ausbildung von Kindern nicht nur berücksichtigt, sondern sogar in den Vordergrund gerückt werden sollten. Die Reihenfolge der Lernfenster verläuft bei Jungen und Mädchen zeitversetzt. Bilden Jungen zum Beispiel erst ihre Grob- und dann ihre Feinmotorik aus und verspüren einen viel größeren Bewegungsdrang, läuft diese Entwicklung bei Mädchen genau anders herum ab. Einzelne Fertigkeiten entwickeln Kinder zum Teil mit einem Altersunterschied, der sich über eine Spanne von 5 Jahren erstreckt. In der herkömmlichen Einteilung in Klassenstufen finden solche Differenzen keine Beachtung. Vera F. Birkenbihl plädiert in „Jungen und Mädchen: wie sie lernen“ eindrucksvoll dafür, „UNTERSCHIEDE zu AKZEPTIEREN und systematisch zu Stärken unserer Kinder auszubauen.“

Autoreninformation:
Die Leiterin des Instituts für gehirn-gerechtes Arbeiten, Vera F. Birkenbihl, ist eine der erfolgreichsten Vortragenden. Die Querdenkerin praktizierte Infotainment, lange bevor es einen Begriff dafür gab. Ihre Themenbereiche sind u.a. Brain-Management, Lernen/Lehren, Brain-Training (inklusive Kreativität) und Zukunftstauglichkeit. Sie wird als „seriöse Trainerpersönlichkeit“ bezeichnet, nicht zuletzt weil sie ihren Stoff selbst entwickelt, regelmäßig Longseller schreibt, ihre Quellen sauber angibt, „alte“ Themen systematisch updated und ebenso konsequent völlig neue Themen erschließt. Die Gesamtauflage ihrer Bücher, CDs und DVDs liegt über zwei Millionen.

Quelle: Presseinformation des Walhalla Fachverlags vom 29.06.09

Mit dem Kauf dieses Buches über den PFAD-AMAZON-Partnershop unterstützen Sie die Arbeit von PFAD.
Sie finden den Artikel unter “Neueste Einträge”.

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LVR: Arbeitshilfe „Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst“

Posted on Juni 29, 2009. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland hat die Arbeitshilfe „Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst“ herausgegeben. Diese soll als Grundlage und Orientierung für die Arbeit vor Ort mit Pflegekindern, Pflegefamilien, Herkunftsfamilien dienen und richtet sich an die in diesem Arbeitsfeld tätigen Fachkräfte und Kooperationspartner.

In der Arbeitshilfe sind gesetzliche Vorgaben enthalten, weiterhin werden Begrifflichkeiten erläutert, das Leistungsangebot und die Organisation des Pflegekinderdienstes dargestellt. Außerdem werden Verfahrensabläufe sowie Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle beschrieben.

Quelle: LVR-Newsletter „Rechtsfragen der Jugendhilfe“ vom 29.06.09

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Gesundes Selbstbewusstsein schützt vor Magersucht

Posted on Juni 28, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Gesundheit, Pflegefamilie, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Ein intaktes Selbstbewusstsein senkt das Risiko für die Entwicklung einer Essstörung wie z.B. Magersucht . „Das Selbstwertgefühl von magersüchtigen Jugendlichen ist oft sehr niedrig, weil sie das subjektive Gefühl haben, nicht den Anforderungen zu genügen, die die Gesellschaft an sie stellt. Verstärkt wird die negative Selbsteinschätzung durch einen meist ausgeprägten Hang zur Perfektion. Entsprechend kann ein gesundes Selbstwertgefühl vor dieser schweren Essstörung schützen“, erklärt Prof. Johannes Hebebrand, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP). Jugendliche, speziell Mädchen, betrachten ihren Körper oft zu kritisch, weil sie dem heutigen Schönheitsideal aus der allgegenwärtigen Medienwelt nacheifern. „Niemand ist perfekt, jeder hat Schwächen, aber auch liebenswerte Eigenschaften. Jugendliche brauchen Komplimente, die ehrlich gemeint sind. So lernen sie, sich und ihren Körper, auch mit scheinbaren Makeln, anzunehmen“, empfiehlt Prof. Hebebrand. Eltern können das Selbstbewusstsein ihres Kindes fördern, indem sie ihr Kind keinem zu großen Leistungsdruck aussetzen und keine Vergleiche zu anderen anstellen. „Sie sollten ihrem Kind was zutrauen und es in seinem Selbstständigwerden sowie der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit unterstützen“, rät der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Universität Duisburg-Essen weiter.

Die Stärkung des Selbstbewusstseins wirkt nicht nur vorbeugend, sondern ist auch ein wesentlicher Bestandteil in der Therapie von Patienten mit Magersucht. Beim Blick in den Spiegel lernen Betroffene, ihre Körperhaltung zu verbessern, sich selbst in die Augen zu schauen und im stummen Zwiegespräch mit sich eine positive Grundhaltung zu entwickeln. „Sich klar zu werden über die eigenen Stärken, etwa in Form eines Tagebuchs für schöne Erlebnisse und Erfolge oder einer Art Bewerbungsschreiben, ist eine weitere Grundlage zur Steigerung des Selbstbewusstseins“, erläutert der DGKJP-Präsident.

An Magersucht erkranken jährlich 0,5 bis 1% aller Frauen in Deutschland, die meisten im Alter zwischen 14 und 18. Männer sind weit weniger häufig betroffen. Risikogruppen sind insbesondere Sportlerinnen, vor allem Ballettschülerinnen und Models, die allein aufgrund ihrer Tätigkeit einem gewissen Schlankheitsdruck ausgesetzt sind. In der Regel beginnt das Leiden allmählich, mit gesteigertem Interesse an Diäten und Inhaltsstoffen der Nahrung, mit immer wählerischem Essverhalten, bevor ganze Mahlzeiten ausgelassen werden. Mit der äußerlich sichtbaren Abmagerung und dem sinkenden Körpergewicht können Schäden an den inneren Organen einhergehen. Es steigt die Anfälligkeit für lebensbedrohliche Komplikationen: 5% aller Betroffenen versterben im Verlauf an der Essstörung.

Quelle: Neurologen und Psychiater im Netz vom 24.06.09

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PFAD-Fortbildung „Vormundschaft für Pflegeeltern“ am 17.07. in Stuttgart

Posted on Juni 28, 2009. Filed under: Baden-Württemberg, Bewerber, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Der PFAD-Verein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. bietet am Freitag, den 17.07.09 um 19.30 Uhr in den Räume des Vereins, Schloßstr. 81 einen Referentenabend für Vollzeitpflegeeltern zum Thema „Vormundschaft für Pflegeeltern“ an.

Pflegeeltern, die ein Kind längere Zeit bei sich in Pflege haben, stellt sich oft die Frage, ob sie die Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen können oder sollen. An diesem Abend stellt die Referentin Jasmin Heier, 1. Vorsitzende PFAD Baden-Württemberg und Pflegemutter, die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung der Vormundschaft auf Pflegeeltern dar und erläutert die Vor- und Nachteile, die sich aus der Übertragung ergeben.

nähere Informationen

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Babyklappe: Verbleib von vier Kindern ist unklar – Aufklärung von SterniPark verlangt

Posted on Juni 27, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Hamburg, Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Sozialbehörde prüft, ob es im Zusammenhang mit Säuglingen aus Babyklappen von SterniPark einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Verein gibt.

Es geht um den Verbleib von vier Babys, die in den Einrichtungen des Vereins im vergangenen Jahr abgelegt wurden. Der Sozialbehörde ist laut Sprecherin Jasmin Eisenhut weder die Geburt gemeldet worden noch, wo sich die Kinder nun befinden. Laut „Bild“ hatte die Sozialbehörde deshalb bereits im Februar bei SterniPark angefragt. Eine befriedigende Antwort blieb bislang aus. Eisenhut: „SterniPark hat sich auch in der Vergangenheit wenig kooperativ gezeigt. Es hat häufiger Anlass gegeben, nachzufragen.“

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft einen sogenannten „allgemeinen Prüfvorgang“ angelegt. „Wir warten nun ab, ob und welches Material uns die Sozialbehörde vorgelegen wird“, sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. „Dieses werden wir dann auf eine strafrechtliche Bedeutung hin prüfen.“ Laut Gesetz müssen Kinder aus Babyklappen nach acht Wochen der Sozialbehörde gemeldet werden. Laut Leila Moysich, stellvertretende Geschäftsführerin von SterniPark, seien drei der Babys binnen dieser Frist wieder von ihren Müttern zurückgeholt worden. Die Kinder und die Daten der Mütter seien ordnungsgemäß bei den Standesämtern gemeldet worden. „Das vierte Kind ist mit Einwilligung der Mutter von einer Adoptionsstelle vermittelt worden“, sagt Moysich. Die Mutter habe sich mit ihrem Anliegen an ein Jugendamt gewandt. Das Projekt Findelbaby basiere auf Anonymität. Moysich lehne es ab, die Daten der Mütter bekannt zu geben. Die Sozialbehörde könne laut Sprecherin Eisenhut diese Angaben aber nicht nachvollziehen. „Wir prüfen, ob es Gesetzeslücken gibt.“ Im April 2000 hatte das Projekt Findelbaby eine Babyklappe in Altona eingerichtet – die erste bundesweit.(sba/vas/ur)

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.06.09

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Artikel „Jugendamt – Was läuft falsch beim Kinderschutz?“

Posted on Juni 27, 2009. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Stellungnahmen |

Die Zahl der Kinder, die ihren Familien weggenommen werden, steigt. Steht das für besseren Kinderschutz? Ein Praktiker sagt: Nein, es steht für staatlich tolerierte Vernachlässigung der Jugendhilfe

In Deutschland bringen die Ämter immer mehr Kinder und Jugendliche zeitweise in Heimen unter, weil die Eltern mit der Erziehung überfordert sind. Die Zahl der so in Obhut genommenen Minderjährigen stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,4 Prozent auf 32.300 an, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Verglichen mit dem Jahr 2005 beträgt die Zunahme sogar 26 Prozent.

Auch die Sorgerrechtsentzüge steigen weiter an. Oft wird dies von Politikern und Medien als positive Entwicklung interpretiert. Die Begründung: Die Kultur des Hinschauens funktioniere, die Bevölkerung reagiere sensibler und die Jugendämter seien sich ihrer Verantwortung stärker bewusst und intervenierten schneller und konsequenter. Als Sozialarbeiter, der tagtäglich mit dem Thema beschäftigt ist, kann ich diese Interpretation nicht teilen.

Jugendhilfe nach Kassenlage
Seit Jahren weisen Sozialarbeiter auf die stetige Zunahme familiärer Notlagen und Krisen hin und fordern, darauf mit dem Ausbau präventiver Hilfen zu reagieren. Das Gegenteil geschieht, jedenfalls in armen Kommunen. Gerade dort, wo es aufgrund der Bevölkerungsstruktur am nötigsten wäre, können sich die Kommunen keine gut ausgestattete Jugendhilfe leisten. Eine Folge des Föderalismus.

Berlin zum Beispiel ist hoch verschuldet. Hier schwelt seit Monaten eine Auseinandersetzung zwischen dem Senat und den Bezirken um den Etat für die Hilfen zur Erziehung. Der Finanzsenator wirft den Jugendämtern und damit uns Sozialarbeitern vor, zu viel Geld auszugeben. Insgesamt 363 Millionen Euro haben die Hilfen zur Erziehung in Berlin 2008 gekostet, 44 Millionen mehr als eingeplant waren. Für 2010 plant der Senat einen Etat von 340 Millionen Euro vor, also erneut 25 Millionen weniger als benötigt.

Der Bezirk Mitte musste kürzlich den Notstand ausrufen und eine Haushaltssperre verfügen. Allein an den Hilfen zur Erziehung sollen sieben von 30 Millionen Euro eingespart werden, das ist fast ein Viertel der zur Verfügung stehenden Mittel. Dazu noch einmal etwa drei Millionen bei der Jugendarbeit und im Jugendfreizeitbereich.

Wie soll das gehen in einem Bezirk, dessen Stadtteile Wedding und Tiergarten bekanntermaßen sozial hoch belastetet sind? Zwei von drei Kindern gelten hier als arm, und viele Eltern sind wegen ihrer eigenen defizitären Kindheit nicht in der Lage, ihre Kinder adäquat zu versorgen, zu erziehen und zu fördern.

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ So formuliert der § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein Ziel. Statt dem gerecht zu werden, werden Familienhilfen pauschal gekürzt, wieder und wieder auf ihre Notwendigkeit geprüft, später eingeleitet und früher beendet.

Wenn die Not in den Familien zunimmt und die vorbeugenden Hilfen eingeschränkt werden, dann ist die gestiegene Zahl von Sorgerechtsentzügen und Inobhutnahmen die logische Konsequenz einer fatalen Entwicklung. Statt die Prävention zu stärken und dafür Geld zur Verfügung zu stellen, setzt die Politik auf mehr Kontrolle und Eingriffe in die Familie. Das gerade gescheiterte Bundeskinderschutzgesetz wurde von der überwältigenden Mehrheit der Praktiker gerade deswegen heftig kritisiert und ist zu Recht gescheitert.

Angst auf allen Seiten
Die Kultur des Hinschauens funktioniert zwar tatsächlich leidlich, aber leider meist sehr spät. Außerdem führt sie gelegentlich auch in die falsche Richtung. Kevin, Lea-Sophie, Lara. Schon die Erwähnung dieser Namen und die damit verbundenen Schicksale machen Angst. Unter dem Druck der Medien und der Politik verstärkt sich die Angst der Eltern ebenso wie die der Sozialarbeiter. Das Gleiche gilt für Verwandte, Nachbarn, Erzieher, Lehrer, Ärzte und andere, die mit Kindern zu tun haben.

Im Berliner Bezirk Mitte zum Beispiel liegt bei jeder dritten Meldung nach gründlicher Überprüfung keine Kindeswohlgefährdung vor. Dennoch wird natürlich jeder nachgegangen; in der Regel auch mit Hausbesuchen durch zwei Sozialarbeiter. Der Zeitaufwand ist enorm.

Die „Kultur des Hinschauens“ hat zwei Seiten. Die schlechte Seite: Eltern nehmen Hilfen nicht in Anspruch aus Angst, das Jugendamt könnte ihnen die Kinder wegnehmen. Sozialarbeiter greifen früher ein, weil sie befürchten müssen, sonst in der Zeitung und vor Gericht zu stehen. Politiker machen restriktive Gesetze, um sich nicht Tatenlosigkeit vorwerfen lassen zu müssen. Das alles nützt den Kindern nicht.

Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzüge sind gravierende Eingriffe in das Leben von Familien. Für alle Beteiligten und besonders für die Kinder bedeuten sie eine traumatische Erfahrung, selbst wenn sie ihrem Schutz dienen. Und was wird dann aus diesen Kindern?

Die allermeisten kehren doch in ihre Familien zurück und dann werden endlich ambulante Hilfen gewährt, nicht zuletzt auch, um die hohen Kosten einer längeren Unterbringung zu vermeiden. Die Fachleute und Praktiker sind sich weitgehend einig. Wir brauchen personell und materiell ausreichend ausgestattete Jugendämter und andere Einrichtungen der Jugendhilfe, vor denen Eltern keine Angst haben müssen. Sie sollen sich als Partner der Eltern verstehen und rechtzeitig helfen, um Katastrophen zu vermeiden.

Dann sind Inobhutnahmen und Eingriffe in das Elternrecht die Ultima Ratio und nicht die Regel. Extreme Ausnahmefälle sollten nicht unser tägliches Handeln bestimmen. Mehr Kontrolle ist der falsche Weg, nicht nur beim Kinderschutz.

Quelle: Artikel von Karsten Paulmann  in Zeit online vom  26.06.09

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PFAD diskutiert aktuelle Ergebnisse der Pflegekinderforschung

Posted on Juni 26, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Die Delegierten der Landesverbände des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. trafen sich am 20./21. Juni 2009 in Karlsruhe. Neben dem Austausch über aktuelle Entwicklungen und Tätigkeitsschwerpunkte auf Bundesebene und in den Ländern beschäftigte sich das Gremium mit den Ergebnissen der Studie „Pflegekinderhilfe in Deutschland“, die von 2005 bis 2009 vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurde.

Fünf ausgewählte wissenschaftliche Expertisen wurden ausführlich vorgestellt und diskutiert. PFAD begrüßt ausdrücklich die notwendige Intensivierung der Forschung im Bereich Pflegekinderhilfe in Deutschland und unterstützt und verfolgt mit großem Interesse weiterführende Forschungsprojekte. Besonderen Verbesserungsbedarf sahen die Verbandsvertreter in den Bereichen:

  • Sicherung von Kontinuität in der Biographie von Pflegekindern
  • Beratung und Unterstützung von Herkunftsfamilien
  • Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  • Rechte von Pflegeeltern
  • fachliche Begleitung von Pflegeverhältnissen
  • Wahrnehmung und Beachtung von Frühtraumatisierungen
  • Anerkennung und Qualifizierung von Verwandtenpflege

Während Bestrebungen zur Verkürzung der gerichtlichen Verfahrensdauer im Sinne der Kinder begrüßt wurden, wurde auch Kritik geäußert gegenüber der ausschließlichen Betrachtung von Umgangskontakten im Kontext von Rückführung.

Neben den auf den Internetseiten des DJI im Volltext veröffentlichten wissenschaftlichen Gutachten beschäftigten sich die TeilnehmerInnen des PFAD-Ländergremiums auch intensiv mit dem Konzept „Permanency Planning“ („Kontinuitätssichernde Hilfeplanung“), das vorwiegend im anglo-amerikanischen Raum Fremdplatzierungen zu Grunde liegt. Die Charakteristika dieser Vorgehensweise – fachliche Qualifizierung von Rückführung in einer gesetzlich festgelegten Zeitspanne und rechtliche Absicherung von Dauerpflegeverhältnissen – stießen auf reges Interesse, da hierin originäre Forderungen des PFAD-Verbandes verwirklicht sind.

In den aktuellen Appellen der Fachwelt für mehr Kontinuität für Pflegekinder – wie z.B. in der „Siegener Erklärung“ von 2008 formuliert – und für verbindliche Standards in der – momentan in jeder Kommune unterschiedlich ausgestalteten und verstandenen – Pflegekinderhilfe, sieht der PFAD-Bundesverband den richtigen Weg, um die gegenwärtig noch unbefriedigend geregelte Situation von Pflegekindern und ihren Familien in Deutschland zu verbessern.

Bis zum Herbst ist geplant, die Ergebnisse der Studie „Pflegekinderhilfe“ und das demnächst erscheinende „Handbuch Pflegekinderhilfe“ des DJI in den einzelnen PFAD-Landesverbänden zu diskutieren. Darin legen die Wissenschaftler Schlussfolgerungen ihrer Forschung für das Handeln aller im Hilfesystem Beteiligten vor.

Beim zweiten Ländergremium des Verbandes am 21./22. November 2009 in Berlin werden sich die Delegierten mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten ausgewählter Aspekte aus der Studie in die Praxis beschäftigen. Für den Frühsommer 2010 plant PFAD in Kooperation mit dem BMFSFJ in Berlin einen Fachtag zur Erörterung der rechtlichen Möglichkeiten einer Kontinuitätssicherung für Pflegekinder.

Einen ausführlicheren Bericht über das PFAD-Ländergremium in Karlsruhe finden Sie in unserer Fachzeitschrift PFAD, die am 15. August erscheinen wird. (us/mh)

Pressemitteilung des PFAD-Bundesverbandes vom 26.06.09

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PFAD-Seminar „Pflege- und Adoptivkinder psychisch kranker Eltern“ am 05.09. in Neuzelle/Brandenburg

Posted on Juni 26, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Brandenburg, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Zum Grundkurs „Pflege- und Adoptivkinder psychisch kranker Eltern – Der Alltag in der Familie und die Bearbeitung der Umgangskontakte“ lädt der PFAD Bundesverband e.V. in Kooperation mit seinem Landesverband PFAD FÜR KINDER Berlin-Brandenburg e.V. am 05.09.09 nach Neuzelle ein.

Als Referentin konnte Dipl. Psych. Birgit Schwartländer gewonnen werden. Sie wird auch den an dieses Seminar anschließenden Aufbaukurs am 14.11.09 in Potsdam leiten.

Informationsflyer mit Anmeldung

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14% mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008

Posted on Juni 25, 2009. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz | Schlagwörter: , |

WIESBADEN – Im Jahr 2008 haben die Jugendämter in Deutschland 32 300 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 4 100 (+ 14,4%) mehr als 2007. Gegenüber dem Jahr 2005 beträgt die Steigerung 26%. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation be­finden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initia­tive Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie – meist für Stunden oder einige Tage – in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

Bereits um die Jahrtausendwende hatte die Zahl der jährlichen Inobhutnahmen bei über 31 000 gelegen, war dann aber bis 2005 auf 25 700 gesunken. Seitdem ist die Zahl wieder deutlich angewachsen. Berücksichtigt man die rückläufige Zahl junger Menschen in der Bevölkerung, zeigt sich gegenüber dem Jahr 2000 auch eine gestiegene Intensität der Inobhutnahmen: Im Jahr 2000 wurden 20 von 10 000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Obhut genommen, im Jahr 2008 waren es 23 von 10 000.

Insbesondere in der Altersstruktur der in Obhut genommenen Kinder hat es erhebliche Ver­änderungen gegeben. Der Anteil der unter Dreijährigen an allen in Obhut genom­menen Minderjährigen hat sich von 5% im Jahr 2000 auf 10% im Jahr 2008 verdoppelt. Bei den Drei- bis Achtjährigen stieg der Anteil im gleichen Zeitraum von 9 auf 14%. Im Jahr 2000 wurden, wiederum auf die Bevölkerung bezogen, 6 von 10 000 Kindern unter neun Jahren in Obhut genommen, im Jahr 2008 waren es dagegen 12 von 10 000. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die Jugendämter verstärkt den Schutz jüngerer Kinder im Blick haben.

Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war die Überforderung der Eltern (in 44% aller Fälle). Bei 7 700 Kindern und Jugendlichen oder 24% der Fälle waren Ver­nachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden.

Quelle: Pressemitteilung Nr.234 von destatis vom 25.06.2009

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Artikel: Kinder in Not – Emmas Bett

Posted on Juni 25, 2009. Filed under: Hessen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Als Emma in den Kindergarten kommt, ist das ein großer Tag. Natürlich. Bevor sie sich jedoch auf die vielen anderen Mädchen und Jungen einlässt, beschäftigt sie vornehmlich eine Frage, ängstlich an ihre Pflegemutter geklammert: „Gibt es hier Betten?“

Es folgt ein Rundgang mit der Mama und der Erzieherin. Es folgt Emmas Erkenntnis, dass es nirgends eines dieser Dinger zum Schlafen gibt. Denn ein Bett ist für Emma nicht nur ein Bett, sondern auch ein Symbol des Schreckens. Ein Symbol fürs Umziehen und für Ungewissheit. Für dieses so schwere Gepäck in ihr, von dem vieles nur zu erahnen ist. Ein Bett, das ist auch Angst.

Emma Krüger (alle Namen geändert, die Red.) lebt in Liederbach im Main-Taunus-Kreis. Die Fünfjährige ist ein fröhliches Mädchen, wenngleich ausgestattet mit einer überlebenswichtigen Skepsis, die den Wunden geschuldet ist, die ihr das kurze Leben schon beschert hat. Vater weg, Mutter weg, Drogen im Spiel, keiner wollte sie. Doch ihre neuen Eltern wollten sie schon. Und wie.

Kinder, Kinder. Den Krügers waren die zunächst versagt, also leiblich. Doch wer das Paar erlebt, Verwaltungsfachmann er, Erzieherin sie, beide Anfang vierzig, denkt und empfindet spontan: Verdammt noch mal. Warum konnte ausgerechnet dieses liebevolle Paar keine Kinder kriegen?

Doch nun haben sie ja Emma, und das seit drei Jahren schon. Und mittlerweile noch ein zweites Kind, Nicola. Die freche Schwarzgelockte ist vier. „Nicola hat Emma das Kuscheln beigebracht“, sagt Martina Krüger. „Sie lieben sich“, befindet Thomas Krüger. Recht hat er. Die Kleinen toben.

Eine Familien-Idylle, wahrlich. Und ein Idealfall. Clenda Scharf, Gruppenleiterin im Jugendamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim, lobt. Da ist von Nach-Beelterung die Rede, womit gemeint ist, dass Pflegekinder ein Baby-Vorleben haben, das ihnen nach der Geburt keinen wohligen Zugang in die Welt ermöglichte. Da sind Supervision, Schulungen der Pflegeeltern und vieles mehr ein Thema. Die Krügers sprechen davon gelassen.

Weil sie Emma, weil sie Nicola haben. Weil sie sich gut betreut vom Jugendamt fühlen, und vor allem: Sie lieben ihre Pflegekinder. Punkt und Kuss. Tatsächlich?

Es war ein langer Weg zum Pflegekind. Die Krügers können von der Annäherungsphase erzählen, vom Weinen, vom Halten, vom fehlenden Urvertrauen der beiden Mädchen, das es zu überwinden galt. Und sie haben es geschafft, mit allen erwartbaren Rückschlägen. Die gibt es zwar in allen Familien, aber es scheint so, als ob es Pflegeeltern doppelt träfe. Denn sie schultern, was sie selbst quasi gar nicht angerichtet haben.

Die Krügers können viel berichten vom Drogenentzug direkt nach der Geburt ihrer Kinder, obwohl sie nicht dabei, aber mit den Folgen konfrontiert waren. Sie berichten von schlechten Zähnen, Verwahrlosung und anderem Übel. Thomas Krüger sagt: „Emma war unten.“ Seine Frau ergänzt: „Es kommt immer auf das Kind an, und wir haben es geschafft, es braucht nur zugewandte Geduld.“ Bei den Krügers will jeder Kind sein.

Bis heute pflegen die selbst gewählte Mama und der selbst gewählte Papa den Kontakt zu Emmas und Nicolas leiblichen Verwandten, wann immer das nur geht.

Expertin Scharf spricht von den standardisierten Auswahlverfahren von Pflegeeltern, vom ersten Fragebogen an über Bewerbergespräche bis hin zu Vorbereitungswochenenden mit Jugendamt und dem Allgemeinen Sozialen Dienst, bis es schließlich um ein konkretes Kind geht. Um ein Kind, das nicht mehr bei seinen leiblichen Eltern bleiben kann. Ein Kind muss raus. Weil die Eltern süchtig sind, weil sie es verwahrlosen lassen oder schlagen, weil sie es misshandeln oder missbrauchen. Das, da sind sich die versammelten Erwachsenen sicher, sei wichtiger, als einen Konzern oder sonstwas zu retten. Es geht ums Leben.

Wie aufregend und anders es ist, nach dem Foto von einem Kind diesem tatsächlich und leibhaftig ins Gesicht zu sehen und mit ihm in der Anbahnungsphase probeweise und unter professioneller Aufsicht zu spielen, das lässt die Krügers bis heute aufgeregt lächeln. Emma war vorsichtig. Kinder, zumal verletzt, sind emotional sehr klug. Schon aus Selbstschutz. „Sie hat uns geprüft“, sagt Papa Krüger. Inzwischen sitze sie nicht mehr stocksteif auf dem Schoß der Eltern. Anfangs war das so, urteilt Papa. Eine Ganzkörper-Angst. Nun jedoch weiß Emma: Ich werde gehalten.

Auch wenn im Vorfeld viel vom Bewerberprofil die Rede und nach Hausbesuchen geklärt ist, ob ein Paar ein Kind aufnehmen kann, so gilt zuerst, wie Clenda Scharf es formuliert: „Das Kind kann seine Geschichte, die wir nie genau kennen, nicht abschütteln. Es hat zwei Mamas und zwei Papas, falls der leibliche Vater nicht ohnehin von vorneherein weg war. Und ob es in die neue Familie passt, das wissen wir nie genau.“

Kein Kind ist zu standardisieren.

Es gibt Pflegegeld und altersgestaffelte Pflegesätze, doch die Krügers hat Geld gewiss nie motiviert. „Ich liebe Menschen“, sagt die selbst gewählte Mutter. „Dazu gehört auch, dass ich die leiblichen Eltern bei allen ihren Fehlern nicht verurteile. Die können vielleicht ganz andere Dinge, die ich nicht kann.“ Sie ist eine sanfte Frau mit klugen Augen und starken Händen. Und ihr Mann ist einer, der nur spricht, wenn er sich sicher wähnt. Wenn es um Emma und Nicola geht, da ist seine Stimme fest und die Augen leuchten. Ein Papa wie ein liebevoller Löwe.

„Vollzeit ist Vollzeit“, sagt Clenda Scharf im Gegenschnitt zu den notwendigen Hauruck-Szenarien der Bereitschaftspflege. Über Nacht sei da mitunter ein Kind aus der Familie zu holen, um es zu retten. Da jedoch oberstes Ziel sei, dem Kind weitere Wechsel zu ersparen, einem Kind, das im vorsprachlichen Alter schon mehr mitgemacht habe, als es sich mancher Erwachsene auszumalen vermöge, gilt nach den Worten der Sozialarbeiterin: „Es sollte möglichst passen.“

Die Krügers haben mit Emma gespielt. Sie haben die vorübergehenden Pflegeeltern noch einmal und noch einmal besucht, bis das Mädchen probeweise und dann ganz zu ihnen kam. Aus allen ihren Worten über Emma und Nicola klingt heraus, wie sehr sie sich über jede Entwicklungsphase bewusst sind. Über Erziehung. Eine Liebesgeschichte.

Kein Klagen ist darüber zu hören, wie dieses Paar seinen Urlaub aufsparte, um sich Emma und später dann Nicola anzunähern. Wie es taumelnd vor Müdigkeit nachts noch Berufliches regelte, um tagsüber fit für diesen großen, so sorgsam behördlich überwachten Traum vom Kind zu sein.

Wozu nur ist das alles gut? Martina Krüger erzählt davon, wie Emma und Nicola zusammenhalten. „Das war ein Glücksfall mit den beiden“, sagt sie. Klar, ein Foto muss raus. Hinreißend. Ihr Mann Thomas strahlt. Wenn Emma die Hände knete, sei irgendwas los, das weiß er. Dann frage er nach. Nicola schreie eher, um ihre Bedürfnisse zu formulieren. Emma richte es nach innen. Papa hilft.

Stressig, wild und bewegt: Eine echte Familie.
Emma weiß endlich ganz genau, wo ihr Bett steht.

Quelle: Artikel von Petra Mies in Frankfurter Rundschau vom 24.06.09

Zur Verdeutlichung:
Graphische Darstellung der Zahl der Schutzmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge) in den Jahren 2007 und 2008 in Hessen

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Hamburg: Familien für Bereitschaftspflege dringend gesucht!

Posted on Juni 24, 2009. Filed under: Bewerber, Fortbildung, Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Eine schwere Krankheit, psychische Probleme oder die Suchterkrankung eines Elternteils, eine Ehekrise oder Armut – das können Gründe sein, warum ein Kind nicht zuhause versorgt werden kann.  Bis geklärt ist, ob das Kind zu seinen Eltern zurückkehren kann, wird es häufig für maximal ein halbes Jahr in einer so genannten Bereitschaftspflegefamilie untergebracht.

Für diese Aufgabe sucht die PFIFF gGmbH in ganz Hamburg Familien, die  sich vorstellen können, ein Kind in einer schwierigen Lebenssituation eine begrenzte Zeit lang zu begleiten. Auf diese Aufgabe werden Interessenten intensiv vorbereitet, zudem bekommen Bereitschaftspflegefamilien ein angemessenes Honorar und  eine professionelle Begleitung durch Fachkräfte. Und mit Sicherheit das Gefühl, sich in den Dienst einer sinnvollen Aufgabe gestellt zu haben.

Weitere Einzelheiten zur Aufgabe als Bereitschaftspflegeeltern können Sie beim nächsten Informationsabend zu zeitlich befristeten Pflegeformen am 1.7.2009 um 19.30 Uhr bei PFIFF erfahren. Um telefonische Anmeldung unter 040.410984-60 wird gebeten.

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2008 stellten 727 unbegleitete Minderjährige Erstantrag auf Asyl

Posted on Juni 24, 2009. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Politik, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2008 haben in Deutschland 727 unbegleitete Minderjährige einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13166) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/10638) hervor. Danach stammten 403 dieser Anträge von 16- und 17-Jährigen.

In den Jahren 2005 bis 2007 hatten den Angaben zufolge 697 unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt. Die Zahl unbegleiteter 16- und 17-jähriger Asylsuchender wurde den Angaben zufolge bis Anfang 2008 nicht gesondert erfasst.

Wie die Regierung unter Verweis auf Zahlen des Bundesamtes über unbegleitete Personen unter 16 Jahren weiter mitteilte, erhielten in den Jahren 2005 bis 2007 19 dieser Minderjährigen „die Rechtsstellung eines Flüchtlings zuerkannt“. Darunter seien 3 Asylberechtigte gewesen. 9 seien aus Afrika gekommen, 6 aus Asien und 4 aus Europa.

Auf unterschiedliche Bezugspunkte stützen sich der Vorlage zufolge die Zahlenangaben der Länder zur Frage, wie viele neu eingereiste unbegleitete Minderjährige 2005 bis 2007 in Deutschland festgestellt wurden. Wie die Bundesregierung erläutert, haben einige Länder entsprechend der Fragestellung die Zahl der „neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen“ angegeben. Danach reisten 573 Minderjährige nach Bayern ein, 66 nach Sachsen, 121 nach Sachsen-Anhalt, 128 nach Schleswig-Holstein sowie 90 nach Thüringen.
In Hessen werden die Einreisezahlen von unbegleiteten Minderjährigen laut Antwort nur an den beiden Haupteinreiseorten statistisch erfasst. Danach seien in Frankfurt am Main und Gießen 582 Minderjährige festgestellt worden. Aus Niedersachsen liege lediglich eine Zahl für das Jahr 2007 vor, in dem dort 23 Minderjährige eingereist seien.

Andere Länder gaben der Regierung zufolge an, wie viele Minderjährige in den Erstaufnahmeeinrichtungen angekommen sind. Diese Zahl betrug demnach in Baden-Württemberg 379, in Berlin 1.384, in Brandenburg 381, in Nordrhein-Westfalen 758 sowie im Saarland 54.
In Hamburg seien bei der Ausländerbehörde 319 Minderjährige erstmals erfasst worden, berichtet die Bundesregierung weiter. In Mecklenburg-Vorpommern seien im Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe 42 unbegleitete Minderjährige festgestellt worden. In Rheinland-Pfalz lägen Statistiken lediglich zu unbegleiteten Minderjährigen vor, die einen Asylantrag gestellt haben (126 Personen) oder als unerlaubt eingereiste Ausländer nach Artikel 15a des Aufenthaltsgesetzes verteilt wurden (keine Person).

Quelle: heute im bundestag Nr. 196 vom 24.06.09

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Artikel: Jugendämter greifen immer öfter durch

Posted on Juni 24, 2009. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Essen. Verbrüht, verhungert, zu Tode geschüttelt: Wenn Kinder die Quälereien ihrer Eltern nicht überleben, ist das Entsetzen groß. Die Jugendämter sind alarmiert. Immer mehr Kinder werden aus ihren Familien geholt. Aber sind die Mitarbeiter vorsichtig – oder handeln sie aus Selbstschutz?

Warum hat niemand bemerkt, dass ein Mädchen jahrelang hinter verschlossenen Türen dahinvegetierte? Warum bekam das Jugendamt nicht mit, wie gefährdet ein Baby war, das mehrfach wegen Knochenbrüchen behandelt werden musste? Gerade die spektakulären Fälle der vergangenen Jahre sind es, die Nachbarn, Lehrer, Erzieherinnen und Verwandte aufgerüttelt haben.

Alarmiert sind auch die Jugendämter. Mit der Folge, dass immer mehr Kinder aus den Familien herausgeholt werden. Vor allem die kleinen, die unter drei Jahren: In dieser Altersgruppe hat sich die Zahl der so genannten Inobhutnahmen von 1996 bis 2007 verdoppelt – von 1264 auf 2539 in ganz Deutschland, besonders rasant war der Anstieg seit 2005. Auch bei den Drei- bis Sechsjährigen: 2005 kamen laut Statistischem Bundesamt 1320 in Obhut, 2007 bereits 1784.

Amt bekommt mehr Meldungen und reagiert früher
„Im Prinzip ist das für die Kinder ein gutes Signal”, sagt Andrea Macher vom Essener Jugendamt. Das Amt bekomme mehr Meldungen von besorgten Nachbarn oder Erzieherinnen und reagiere auch schneller als früher. „Wir besuchen die Kinder meist mit zwei Mitarbeitern zuhause, mitunter auch in der Kita”, sagt die stellvertretende Leiterin der Sozialen Dienste. Überflüssig seien die Besuche selten: „In 85 Prozent der Fälle braucht die Familie tatsächlich Hilfe.” Was bedeutet: Das Jugendamt bietet überforderten Eltern Unterstützung und Beratung an – beim Haushalt, bei der Erziehung, bei der Bewältigung des Alltags eben.

Wie das Essener Jugendamt suchen auch die Behörden anderer Kommunen den Kontakt zu Familien. Sie besuchen frisch gebackene Mütter und Väter, beraten frühzeitig, bieten Hilfen an. Prävention, „und davon kann man nie genug haben”, sagt Markus Fischer, Sprecher des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe.

Den Mitarbeitern sitzt die Angst im Nacken
Klar ist aber auch: Nach den spektakulären Kindstötungen, die mit massiven Vorwürfen an die betreffenden Jugendämter einhergingen, sitzt den Mitarbeitern die Angst im Nacken. „Natürlich sind wir sensibler geworden”, gibt auch Andrea Macher zu.

Vielleicht sogar übersensibel, befürchtet der Dortmunder Erziehungswissenschaftler Jens Pothmann von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. Er fragt sich, ob wirklich immer Gefahr in Verzug ist, wenn Kinder vorläufig aus den Familien herausgenommen werden. „Dient dieser Schritt immer dem Kindeswohl? Oder handeln Jugendamtsmitarbeiter mitunter aus Selbstschutz mit so drastischen Maßnahmen?”

Immerhin: Die Zahl der Kindstötungen stagniert mit leicht sinkender Tendenz: Derzeit liegt sie bei 4,1 bezogen auf 100 000 Kinder, so die Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Jens Pothmann lobt in diesem Zusammenhang die frühkindliche Bildung in Krippen und Kitas: Gerade Kleinkinder aus schwierigen Familien profitierten von der frühen Betreuung, von der Erziehung außerhalb der eigenen vier Wände. „Das ist ein positiver Nebeneffekt, den die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit sich gebracht hat.”

Quelle: Artikel von Birgitta Stauber-Klein in Der Westen vom 22.06.09

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Kaufbeuren: Pflege- und Adoptivfamiliendienst des Erziehungs- und Jugendhilfeverbundes besteht seit 20 Jahren

Posted on Juni 24, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Im Kreis von Pflege- und Adoptiveltern und Kolleginnen der kooperierenden Jugendämter feierte der Pflege- und Adoptivfamiliendienst des Erziehungs- und Jugendhilfeverbundes Kaufbeuren (EJV) sein 20-jähriges Bestehen. Martin Sirch, Sozialpädagoge und Koordinator dieses Dienstes in der Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg, schilderte die Entwicklung der Beratungs- und Unterstützungsangebote des EJV für Pflegefamilien, Adoptivfamilien und auch für Herkunftseltern von den Anfängen bis heute: «Erstmals im Juni 1989 kamen auf gemeinsame Einladung des Jugendamtes Ostallgäu und des EJV Pflegeeltern zusammen, um sich über die besonderen Anforderungen, die das Erziehen eines Pflege- und Adoptivkindes stellt, auszutauschen und weiterzubilden.» Seither findet der Pflege- und Adoptivfamilien-Treff regelmäßig einmal monatlich unter der Leitung von Martin Sirch statt. Erstmals 1992, und seit 1998 regelmäßig einmal jährlich, werden in einem zweitägigen Seminar Eltern, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, auf die verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet.

Von Sirch angeregt bildete sich 1998 der Verbund der Pflegekinderdienste der Jugendämter Kaufbeuren, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu, mit dem Ziel, ein gemeinsames Fortbildungsprogramm für die Pflegeeltern in der Region anzubieten. Dieses Erfolgsmodell der Zusammenarbeit der vier Jugendämter mit dem EJV Kaufbeuren wurde Schritt für Schritt erweitert, so dass zwischenzeitlich vom EJV Kaufbeuren jährlich elf Seminartage angeboten werden – zu Themen etwa wie Pubertät, Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern oder traumatische Erfahrungen des Pflegekindes.

Als weiteren Baustein im Unterstützungsangebot berät und begleitet der Pflege- und Adoptivfamiliendienst Pflegeverhältnisse, zum Beispiel durch Beratung der Pflegeeltern, durch intensive Vermittlung zwischen den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern oder durch Biografiearbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Für die Pflegeeltern sprach Josef Büchele an die Adresse von Sirch: «Was Sie all die Jahre für die Pflegekinder und deren Familien geleistet haben, ist weit mehr, als was normalerweise erwartet werden kann.» Zum Dank überreichte er Sirch eine selbst geschnitzte Skulptur.

Quelle: Artikel „Kaufbeuren: Das Angebot wird immer größer“ in Allgäuer Zeitung vom 22.06.09

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Artikel: Vernachlässigung – Pflegekinder bekommen Geborgenheit auf Zeit

Posted on Juni 24, 2009. Filed under: Berlin, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Nirgendwo in Deutschland gibt es so viele Fälle von verwahrlosten, misshandelten Kindern wie in Berlin. Sie werden von ihren Eltern allein gelassen und geschlagen. In Pflegefamilien finden die Kinder Zuwendung. Oft zum ersten Mal in ihrem Leben.

Es ist dieser Moment, der Angelika Hildebrandt immer weiter machen lässt. Der Augenblick, in dem plötzlich ein Lächeln über ein ernstes Kindergesicht huscht. Oder sich eine kleine Hand in die eigene schiebt. Erstes zaghaftes Vertrauen. Manchmal dauert es ein paar Stunden, bis es soweit ist, manchmal Tage. Je nachdem, was das Kind schon erlebt hat. Ob es misshandelt wurde. Oder in einer verwahrlosten Wohnung zurückgelassen. Angelika Hildebrandt ist Pflegemutter, sie bietet Kindern in ihrer Familie ein Zuhause auf Zeit.

Nirgendwo in Deutschland gibt es so viele Fälle von verwahrlosten, misshandelten Kindern wie in Berlin. Das liege zum einen an der Großstadt „mit den vielen Problembezirken“, so Hans-Joachim Blume, Leiter des zuständigen Dezernats 12 im Landeskriminalamt. Zum anderen aber auch daran, dass es nur in Berlin ein eigenes Kommissariat für dieses Fälle gibt. Im vergangenen Jahr befreite die Polizei in Berlin 569-mal Kinder aus verdreckten Wohnungen. In weiteren 579 Fällen mussten die Beamten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen ermitteln.

Angelika Hildebrandt erschüttert jeder einzelne Fall. Denn sie weiß, dass diese Kinder wahrscheinlich nie vergessen werden, was sie erleben mussten. „Verlassen werden ist eine traumatische Erfahrung“, sagt sie. Seit zwei Jahren nimmt sie kurzfristig Kinder auf, die schnell aus ihren Familien müssen. Sie will diesen Kindern helfen, ihnen zumindest für eine kurze Zeit ein bisschen Geborgenheit schenken. Solange, bis das Jugendamt entschieden hat, was aus ihnen werden soll. Ob sie zurück zu ihren Eltern können. Oder ob sie in einer Dauerpflegestelle besser aufgehoben sind.

Der Abschied vom Pflegekind nach ein paar Wochen oder Monaten fällt Angelika Hildebrandt jedes Mal schwer. Trotzdem hat sie sich bewusst für diese Form, die sogenannte Krisenpflege, entschieden. „In meiner Familie war noch Platz für andere Kinder“, sagt sie. „Allerdings nicht auf Dauer, noch einmal so ein kleines Kind großziehen, das passt nicht zu meiner Lebenssituation.“ Angelika Hildebrandt ist 55 Jahre alt, gelernte Kinderkrankenschwester und Erzieherin. Ihre eigenen vier Kinder sind aus dem Gröbsten raus. Zwei sind bereits erwachsen und aus dem Haus. Die beiden anderen, ein Junge und ein Mädchen, sind Teenager, wohnen bei ihr in Kreuzberg. Auch ihretwegen, und wegen des Geredes, das es in der Schule und der Nachbarschaft geben könnte, will Angelika Hildebrandt ihren richtigen Namen lieber nicht sagen.

Svenja* war eines der ersten Kinder, das Angelika Hildebrandt bei sich aufgenommen hat. „Wir brauchen einen Platz für ein zweijähriges Mädchen“, sagte eine Frau am Telefon damals zu Angelika Hildebrandt, „ganz schnell.“ Polizei und Jugendamt hatten die Kleine gerade aus einer völlig verdreckten Wohnung befreit, das Mädchen war dort ganz allein. Zwei Stunden später stand Svenja dann mit einer Sozialarbeiterin vor der Tür von Angelika Hildebrandt. „Sie trug einen Schlafanzug, war verdreckt, die Haare verfilzt“, erzählt sie, „ihr Gesicht war ernst, erstarrt. Sie ließ alles einfach so über sich ergehen.“ Ganz still saß sie auf dem Sofa, beachtete das Spielzeug nicht, wollte weder Essen noch Trinken.

Nach ein paar Stunden kam Svenja langsam zu sich. Zaghaft lächelte sie ihre große Pflegeschwester an. Angelika Hildebrandt badete das Mädchen, zog ihr neue Sachen an, machte ihr etwas zu essen. „Sie kannte das alles gar nicht“, sagt sie und ihre Stimme klingt noch heute ganz betroffen. „Sie konnte nicht allein aus einem Becher trinken, aß nur mit den Fingern und weinte viel.“
Das sind dann die Momente, die die eigene Familie auf eine Belastungsprobe stellen. „Die macht ja alles kaputt“, sagte Angelika Hildebrandts Sohn entsetzt, als Svenja statt zu spielen, alles zerstörte.

„Es ist nicht einfach mit einem Pflegekind“, sagt Angelika Hildebrandt, „darüber muss sich die ganze Familie von Anfang an klar sein, das müssen wirklich alle wollen.“ Denn da kommt von einem Tag auf den anderen plötzlich ein Kind dazu. Eines, das unter Umständen traumatisiert ist. Das sich ganz und gar nicht so verhält, wie die anderen. Das mit Sachen schmeißt, tobt und schreit. Das klammert und Angst hat. „Das ist sehr anstrengend“, sagt Angelika Hildebrandt, „manchmal ein 24-Stunden-Job“. Sie hält einen Moment inne, dann sagt sie leise: „Aber wenn das Kind dann anfängt zu vertrauen. Wenn es sich entwickelt, Fortschritte macht, das gibt einem sehr viel.“
Svenja lernte spielen und lachen, sprechen und am Tisch essen. Ihre leibliche Mutter meldete sich kein einziges Mal. Sie interessierte sich nicht für ihr Kind. „Sie hatte auch überhaupt keinen Begriff davon, was sie ihm angetan hatte“, sagt Angelika Hildebrandt. Das Amt entschied deshalb in diesem Fall, dass Svenja in einer Dauerpflegestelle besser aufgehoben ist, als bei ihrer Mutter. Nach zwei gemeinsamen Monaten, Monaten, in denen Vertrauen und Zuneigung aufgebaut worden waren, musste Angelika Hildebrandt Abschied nehmen von Svenja. Sie packte die wenigen Sachen des Mädchens zusammen, klebte Fotos in ein Erinnerungsbüchlein, „damit Svenja später weiß, wo sie mal ein paar Monate verbracht hat“ und brachte sie zu ihrer neuen Familie.

Es war ein schwerer Abschied, „aber ich bin froh, dass Svenja ein gutes Umfeld gefunden hat“, sagt Angelika Hildebrandt. „Wenn die Kleine zu ihrer Mutter gekommen wäre, hätte ich mir Sorgen gemacht.“ Oft entscheidet das Jugendamt anders, schickt die Kinder zurück zu ihren Eltern. „Das ist unser erklärtes Ziel“, sagt Heike Dorr-Sallmann, Regionalleiterin im Jugendamt Wedding. „Wir wollen die Eltern dabei unterstützen, dass sie sich selbst um ihre Kinder kümmern können.“ Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, werden die Kinder dauerhaft in einer anderen Familie untergebracht. „Man muss sich die Situation immer genau ansehen“, sagt Heike Dorr-Sallmann. „In welchem Zustand ist die Wohnung? Wie ist die Bindung von Eltern und Kind? Welchen Eindruck gewinnt man insgesamt?“

Bei dem kleinen Mädchen, das jetzt gerade bei Angelika Hildebrandt lebt, ist der Eindruck gut. Die Mutter war zwar überfordert, konnte sich nicht ausreichend kümmern. „Doch jetzt meldet sie sich oft, will wissen, wie es ihrer Tochter geht“, sagt Angelika Hildebrandt. Ein paar Wochen noch, dann kann das Mädchen vielleicht schon wieder zurück nach Hause. „In diesem Fall wünsche ich mir das auch“, sagt die Pflegmutter, „denn da ist eine Bindung zwischen Mutter und Kind. Mit ein bisschen Unterstützung können die beiden eine glückliche Familie sein.“
* Name geändert

Quelle: Artikel von Nicole Dolif in Berliner Morgerpost vom 21.06.09

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Rumänisches Pflegekind: Kastner sieht keine Chance, die Rückführung zu verhindern

Posted on Juni 23, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, International, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

„Ich halte die ganze Geschichte für sehr schlimm.“ Susanne Kastner, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, sieht keine Möglichkeit, die Rückführung eines im Landkreis Bad Kissingen lebenden rumänischen Pflegekindes in sein Geburtsland zu verhindern. Wie Kastner auf Anfrage der Main-Post bestätigte, habe sie sich Anfang Juni persönlich und vor Ort bei der Kinderschutzkommission in Temesvar für das Verbleiben des Mädchens in Deutschland eingesetzt.

Das Schicksal des knapp dreijährigen Mädchens beschäftigt seit Monaten deutsche und rumänische Behörden. Im Dezember 2006 war das Kind durch die Vermittlung einer Deutsch-Rumänin auf rechtlich höchst umstrittenem Weg zu einer Pflegefamilie in den Landkreis Bad Kissingen gekommen. Diese wollte das Kind nach einer Pflegefrist adoptieren, was aber nach rumänischer Gesetzeslage nicht möglich ist. „Nach Auskunft der rumänischen Behörden will die leibliche Mutter jetzt, dass das Kind zurückkommt“, so Kastner.

Bereits am 2. Juni hätte das Kind nach Rumänien zurückgeführt werden sollen, sagte Kastner. „Bei unseren Gesprächen wurde mir dann aber noch einmal ein Aufschub zugesagt.“ Einen dauerhaften Pflegestatus des Kindes in Deutschland lehnten die rumänischen Behörden aber kategorisch ab, so Kastner. Dies werde neben dem Wunsch der leiblichen Mutter auch mit der eindeutigen rechtlichen Lage in dem EU–Land begründet.

Kastners Informationen nach gibt es Pläne, „das Kind mit einem Konsulatsmitarbeiter und einer Deutsch sprechenden Psychologin abzuholen und einer Deutsch sprechenden Pflegefamilie in Rumänien zuzuführen“. Sollte es dazu kommen, „werde ich persönlich immer wieder die Lebensumstände des Mädchens erfragen“, versicherte Kastner im Telefonat mit dieser Zeitung.

Wie berichtet, kam das Kind als Baby nach Deutschland. An seine leiblichen Eltern erinnert es sich nicht und es spricht auch kein Wort Rumänisch. Das Mädchen stammt aus ärmlichen Verhältnissen und war zum Zeitpunkt der Vermittlung das jüngste von neun Kindern.

Es ist nach Auffassung der deutschen Behörden vorbildlich in seine Pflegefamilie integriert. Eine Rechtsanwältin aus Fulda, die die Pflegefamilie juristisch vertritt, ist vor diesem Hintergrund überzeugt, „dass das Kind schwere psychische Schäden erleiden wird, wenn es aus dieser Familie herausgeholt wird“.

„Der leibliche Vater hat das Baby damals ja mit nach Deutschland begleitet und war sogar noch einige Tage bei uns zu Gast.“

Eine Rückführungsmaßnahme könne nach Ansicht der Juristin „wenn überhaupt, nur dann erfolgreich sein, wenn die Pflegefamilie intensiv involviert wird“. Die Pflegemutter hatte sich wiederholt auch gegenüber dieser Zeitung beklagt, dass die rumänischen Behörden keinerlei persönlichen Kontakt mit ihr aufnähmen.

Kastner äußerte die Befürchtung, dass ein Artikel des rumänischen Journalisten Mircea Opris, der für die in Bukarest erscheinende große Tageszeitung Jurnalul National im Landkreis Bad Kissingen und in der Pflegefamilie recherchierte, die Situation zugespitzt haben könnte. „Die Behörden sind jetzt hellwach in dieser Sache.“

Bei der Pflegemutter wachsen Verzweiflung und Fassungslosigkeit. „Der Journalist hat doch persönlich gesehen, wie gut es dem Mädchen hier geht.“ Sie habe auch die leiblichen Eltern durch Fotos und Briefe immer wieder über das Mädchen informiert. „Der leibliche Vater hat das Baby damals ja mit nach Deutschland begleitet und war sogar noch einige Tage bei uns zu Gast“, berichtet die Pflegemutter.

„Der Staat Rumänien hat vor der Verschärfung seines Adoptionsgesetzes enorm schlechte Erfahrung mit Kinderhandel gemacht“, gibt Bundestagsvizepräsidentin Susanne Kastner zu bedenken. Dies sei sicher ein Grund für die strikt harte Haltung der Behörden in diesem Fall, vermutet die Politikerin, die sich regelmäßig humanitär in dem EU–Land engagiert.

Quelle: Artikel in Mainpost vom 18.06.09

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Brandenburg: neue Empfehlungen zur Inobhutnahme

Posted on Juni 23, 2009. Filed under: Brandenburg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Am 11.05.2009 stimmte der Landesjugendhilfeausschuss des Landes Brandenburg den „Empfehlungen zur Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII im Land Brandenburg“ zu, die von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe unter Federführung des Landesjugendamtes erarbeitet worden waren. Sie wurden nun veröffentlicht auf den Webseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

Für die Inobhutnahme kleiner Kinder werden Bereitschaftspflegefamilien empfohlen. Der weitere Ausbau der Familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB) auch für ältere Kinder und die Ausdifferenzierung der Angebotsstruktur nach Bedarfslagen wird angestrebt.

Insbesondere bei kleinen Kindern muss die fachliche Klärung und Entscheidung über die weitere Hilfe so zügig wie möglich erfolgen, um den Kindern baldmöglichst wieder einen festen, dauerhaften emotionalen Bezugsrahmen zu geben.

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Wie man Jugendlichen mit depressiv erkrankten Eltern helfen kann

Posted on Juni 23, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Verhaltenstherapie kann verhindern, dass bei Jugendlichen mit depressiven Eltern die Krankheit ebenfalls ausbricht. „Kinder, deren Eltern unter Depressionen leiden, haben ein 2- bis 3-fach höheres Risiko, ebenfalls depressiv zu erkranken. Eine neue Untersuchung zeigt, dass kognitive Verhaltenstherapie den Ausbruch der Erkrankung bei diesen Jugendlichen verhindern kann, allerdings nur, wenn die Eltern aktuell nicht erkrankt sind“, berichtet Dr. Maik Herberhold, Vorsitzender des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP) und bezieht sich dabei auf eine Studie von Forschern um Judy Garber von der Vanderbilt Universität in Nashville, USA. Die Arbeit wurde in der amerikanischen Fachzeitschrift JAMA veröffentlicht.

Untersucht wurden 316 Heranwachsende im Alter von 13 bis 17 Jahren, die eine depressive Episode hinter sich hatten oder depressive Symptome zeigten. Je ein Elternteil litt entweder aktuell oder in der Vergangenheit an einer Depression. Eine Hälfte der Studienteilnehmer nahm an einer kognitiven Verhaltenstherapie teil. „In regelmäßigen Gruppentreffen mit 3 bis 10 anderen Patienten lernten die Teenager unter der Anleitung eines Therapeuten, wie sie negative Gedanken erkennen und ihre Auslöser vermeiden können“, erklärt Dr. Herberhold „Mit dieser Behandlung gelang es, die Zahl der depressiven Verstimmungen zu senken: Während von der Gruppe ohne therapeutische Unterstützung 32,7% mindestens einmal erkrankten, waren es in der Gruppe mit Verhaltenstherapie nur 21,4%.

Besonders erfolgreich war die Prävention bei Jugendlichen, deren Eltern im Moment keine depressive Phase durchlebten. „In dieser Gruppe lag der Anteil erkrankter Jugendlicher nach der Verhaltenstherapie bei 11,7%, während ohne therapeutische Intervention 40,5% der Studienteilnehmer depressive Symptome zeigten. Für diejenigen Jugendlichen, bei denen ein Elternteil eine depressive Phase durchmachte, konnten die Therapeuten jedoch keine Verbesserung für die Jugendlichen erreichen“, erläutert der Kinder- und Jugendpsychiater.

Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung präventiver therapeutischer Maßnahmen bei Jugendlichen, die aufgrund depressiver Vorerkrankungen ihrer Eltern ein erhöhtes Risiko haben, selbst eine Depression zu entwickeln“, erklärt der BKJPP-Vorsitzende. „Durchleben die Eltern aktuell eine depressive Phase, ist es nicht für sie selbst, sondern auch für die Kinder sehr wichtig, dass sie ihre Depression durch eine Psychotherapie in den Griff bekommen. In für die Familie schwierigen Lebenssituationen sollten Eltern nicht zögern, mit dem Kind gemeinsam die Hilfe eines Kinder- und Jugendpsychiaters in Anspruch zu nehmen.

Quelle: Meldung von Neurologen und Psychiater im Netz vom 19.06.2009

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PFAD Seminarwochenende für Adoptivfamilien am 26./27.09. in Bayern

Posted on Juni 22, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Vom 26. bis 27. September 2009 findet das Seminarwochenende für Adoptivfamilien des PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. in Gerolfingen statt. Zum Thema „Adoptiert und was dann? Wie erleben wir den Alltag?!“ mit der Diplomsozialpädagogin und Systemischen Beraterin Sabine Groos sind alle interessierten Adoptivfamilien und Bewerber um ein Adoptivkind herzlich eingeladen.

Bis zum Tag der Adoption haben viele Adoptiveltern einen langen Weg mit vielen Hürden zurückgelegt und emotionale Höhen und Tiefen durchlebt. Auch das Adoptivkind bringt einen Rucksack voll Erfahrungen mit in die neue Familie. Im Zusammenleben lernen sich Eltern und Kind kennen, fangen an Vertrauen aufzubauen, wagen neue Bindungen einzugehen und wachsen langsam zusammen.

An diesem Seminarwochenende wollen wir die erste Zeit mit dem Kind und die Phasen der Eingewöhnung in die neue Familie beleuchten. Es geht vor allem um Trennung und Bindung und den Aufbau neuer Beziehungen. Die Möglichkeiten der Biographiearbeit mit Adoptivkindern und deren positive Auswirkung auf die spätere Identitätsentwicklung werden vorgestellt.

Die besonderen Lebensumstände von Adoptivkindern stehen im Mittelpunkt und Adoptiveltern erhalten praxisnahe Anregungen für den Familienalltag.

Anmeldeschluss ist der 26.08.09.

Informationsflyer mit Anmeldung

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Menschenrechtsrat beschließt Individualbeschwerdeverfahren – Internationaler Durchbruch für Kinderrechte

Posted on Juni 22, 2009. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Politik, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

Der UN-Menschenrechtsrat hat auf seiner Sitzung am 17. Juni 2009 die Einführung eines Individualbeschwerderechts für Kinder auf internationaler Ebene auf den Weg gebracht. Die Kindernothilfe bewertet das als großen Erfolg für die Durchsetzung von Kinderrechten. Die Organisation aus Duisburg hatte vor zehn Jahren die Diskussion über ein solches Beschwerdeverfahren in Gang gebracht und das Thema zu einem Arbeitsschwerpunkt gemacht.

Das Beschwerdeverfahren wird es Kindern künftig ermöglichen, vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu klagen, wenn ihre Rechte massiv verletzt werden und der eigene Staat nichts dagegen unternimmt. Das gilt zum Beispiel für Kindersoldaten oder wirtschaftlich und sexuell ausgebeutete Kinder. „Wir brauchen dieses neue Instrument, um Staaten stärker in die Pflicht zu nehmen und Mädchen und Jungen in ihrem Kampf für mehr Gerechtigkeit zu unterstützen“, so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe.

41 Staaten hatten die entsprechende UN-Resolution in den UN-Menschenrechtsrat eingebracht, unter anderem Deutschland. Eine Arbeitsgruppe soll noch 2009 ein erstes Mal tagen und bis März 2010 einen ersten Bericht vorlegen. Kindernothilfe-Kinderrechtsexpertin Barbara Dünnweller: „Bis zur Realisierung des Individualbeschwerdeverfahrens kann es jetzt einige Zeit dauern. Entscheidend aber ist, dass wir nun auf dem Weg sind.“ Deutschland möchte sich nach Informationen aus dem Bundesfamilienministerium aktiv an diesem Prozess beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung der Kindernothilfe vom 18.6.2009

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Gutachten kritisiert geplante Vergütungsregelung für Verfahrensbeistände

Posted on Juni 20, 2009. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der Verband Anwalt des Kindes und die Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V. hatten gemeinsam ein verfassungsrechtliches Gutachten zum laufenden Gesetzgebungsprozess zur Änderung der Vergütungsregelung in Auftrag gegeben.

Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Vergütungsregelung des § 158 Abs.7 FamFG verfassungswidrig ist und insbesondere ein Verstoß gegen Art.12 und Art.3 GG vorliegt.

Rechtsgutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Verfahrensbeistände in § 158 FamFG (pdf, 2,3 MB)

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Broschüre zum Persönlichen Budget für junge Menschen wieder lieferbar

Posted on Juni 20, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Broschüre des Paritätischen Kompetenzzentrums mit dem Titel „Das Persönliche Budget für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung“ ist wieder lieferbar.

Das Trägerübergreifende Persönliche Budget bietet für Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen neue Gestaltungsmöglichkeiten der Teilhabe und Förderung. Auch für junge Erwachsene mit einer Behinderung eröffnet diese Leistungsform neue Chancen zur Bewältigung des durch die Behinderung bestimmten Alltages.

Die Broschüre „Selbstbestimmt aufwachsen … Das Persönliche Budget für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung“ des Kompetenzzentrums Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN gibt insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigten umfangreich und praxisnah Auskunft über Möglichkeiten des Persönlichen Budgets für Kinder und Jugendliche. Die Informationen reichen von der Antragstellung über die Darstellung einzelner Leistungsbereiche bis hin zu Praxisbeispielen und Tipps. Erläutert werden zudem die gesetzlichen Grundlagen sowie die Frage, was bei Verträgen mit Leistungserbringern beachtet werden sollte.

Die Broschüre steht als Download (pdf, 521 B) zur Verfügung oder kann gratis bestellt werden beim

Kompetenzzentrum Persönliches Budget
Tel. 030/24533-170
Fax  030/24636-110
E-Mail: budget@paritaet.org

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DVD-Tipp: „Then She Found Me“

Posted on Juni 18, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Heute erscheint die tiefgründige Komödie „Then She Found Me“ von 2007 auf DVD und Blu-ray.

„Then she found me“ ist die erste Regie-Arbeit von Oscar-Gewinnerin Helen Hunt („Besser geht’s nicht“, „Was Frauen wollen“). Gleichzeitig schrieb sie auch das Drehbuch nach dem gleichnamigen Roman von Elinor Lipman, produzierte den Film und übernahm selbst die Hauptrolle. In weiteren Rollen sind Bette Midler, Collin Firth und Matthew Broderick zu sehen.

Kritik auf digitalvd:

Die 39-jährige Lehrerin April (Helen Hunt) wünscht sich um alles in der Welt ein Baby. Sie ist verheiratet mit ihrem Kollegen Ben (Matthew Broderick, „Ferris macht blau“, „Freshman“). Ihr Kinderwunsch scheiterte bislang an ihrem hartnäckigen Ehemann, der partout nicht erwachsen werden wollte. Jetzt, an der Grenze zu den Vierzigern spürt sie, das alles, was sie noch zur Vervollständigung ihres Lebens braucht, ein Kind ist. Angesichts ihres schon fortgeschrittenen Alters, raten ihr ihre Freunde und Verwandten, ein Kind zu adoptieren, vielleicht aus der Dritten Welt, aus China oder so. Dies widerstrebt ihr aber ziemlich, da sie selbst adoptiert wurde und die Beziehung zwischen einem Kind und seiner natürlichen Mutter erleben möchte. Ihr Gefühls- und Lebenschaos wird perfekt, als sich auch noch ihr Mann Ben von ihr trennt. Jetzt steht sie da, mit ihren 39 Jahren, ohne Mann und ohne Kind, und der Traum vom Familienglück ist in weiteste Ferne gerückt. Obwohl sie glaubt, dass es nun eigentlich nicht mehr schlimmer kommen kann, passiert genau das: Ihre geliebte Adoptivmutter stirbt. Aber als wäre das nicht genug des Schicksals, taucht nun auch noch eine wildfremde Frau namens Bernice Graves (Bette Midler) auf, die behauptet ihre biologische Mutter zu sein. Die extrovertierte Bernice ist eine lokale Fernsehgröße und das komplette Gegenteil ihrer Tochter: Sie stellt April mit ihrer Offenheit vor Probleme, wie sie ihre neu gefundene Mutter behandeln und in ihr Leben einfügen soll. Zudem lernt April auch noch den sympathischen Frank (Colin Firth) kennen, den allein erziehenden Vater eines ihrer Schüler. Nun muss sich April vergewissern, was sie wirklich will…
(Autor: Patrick Fiekers)

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Kinderschutz: SPD und Fachwelt setzen sich gegen „Schlagzeilen-Politik“ durch

Posted on Juni 18, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Zur aktuellen Diskussion über den bestmöglichen Kinderschutz erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks:

Die Fachlichkeit hat gesiegt. Viel zu lange ist die massive Kritik der Wissenschaft und der Fachorganisationen ungehört geblieben. Die SPD und die Fachwelt setzen sich gegen politischen Aktionismus und „Schlagzeilen-Politik“ durch.
Endlich reagiert auch die Bundesfamilienministerin auf diese Kritik und rückt von ihrem Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetz ab.

Derzeitige Verhandlungen mit dem Koalitionspartner geben Anlass zu Optimismus. Es ist aber bedauerlich, dass die CDU/CSU erst so spät in konstruktive Gespräche eingestiegen ist. Jetzt muss sie sich unter größtem Zeitdruck mit der Fachkritik auseinandersetzen.

Die Bundesfamilienministerin hatte mit ihrem Entwurf eines Kinderschutzgesetzes einseitig auf Intervention gesetzt. Prävention ist aber das beste Mittel, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. In erster Linie brauchen Familien Beratung, Unterstützung und Hilfe. Erst wenn diese Instrumente versagen, muss der Staat eingreifen.

Folgende Punkte hat die SPD bislang in Verhandlungen beim Koalitionspartner durchgesetzt:

  1. Das Bundeskinderschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient hatte, kommt nicht. Ein unausgewogenes Gesetz, das nur auf Kontrolle und Eingriff in die Familie setzt, wäre an der Kinderschutzpraxis völlig vorbei gegangen.
  2. Die Forderung der SPD, im Kinder- und Jugendhilferecht Qualitätsstandards einzuführen und präventive Ansätze zu stärken, wird aufgegriffen. Diese Legislaturperiode soll noch für entsprechende punktuelle Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz genutzt werden.
  3. Die SPD hat durchgesetzt, dass die Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen verbessert wird. Beispielsweise ist denkbar, verschiedene Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Heil- und Beratungsberufe besser bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu beraten. Nur das Zusammenspiel aller Fachkräfte dient dem Schutz jedes einzelnen Kindes.
  4. Für die SPD bleibt es ohne „Wenn und Aber“ wichtig, neue Vorschläge eng mit den Kinderschutzexpertinnen und -experten abzustimmen. Wir sagen zum wiederholten Mal: Nur durchdachte Regelungen nützen dem Kinderschutz.
  5. In einem Antrag, der mit den gesetzlichen Änderungen verabschiedet werden soll, sollen umfassendere Schritte für einen besseren Kinderschutz aufgeführt werden. Es soll Aufgabe des neuen Bundestages sein, mit allen Fachorganisationen und den Praktikern vor Ort weitere sinnvolle Schritte auf den Weg zu bringen.

Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 18.06.09

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Buch-Tipp: Fördertöpfe für Vereine

Posted on Juni 18, 2009. Filed under: Finanzielles, Netzwerke, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Die Broschüre Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen mit mehr als 100 neuen Fördermöglichkeiten ist soeben erschienen! Herausgegeber ist das Netzwerk Selbsthilfe e.V.

Die Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen sind ein praxisorientiertes Nachschlagewerk für alle Gruppen und Initiativen, die nach neuen Finanzierungswegen zur Verwirklichung ihrer Projektideen suchen. Die Broschüre portraitiert mehr als 230 Stiftungen und Förderquellen und bietet umfangreiche Tipps zu Fördermöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Jugend, Arbeit, Soziales, Migration, Entwicklungspolitik, Antifaschismus, Integration, Wohnen, Kultur, Frauen, Globalisierungskritik und Umwelt.

Die umfassenden Hinweise auf Förder-, Beratungs- und Informationsmöglichkeiten machen die Broschüre zu einem kompetenten Wegweiser durch den Förderdschungel.

Bestellmöglichkeit

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CDU/CSU: Kinder mit Behinderungen nicht vorschnell in Heime geben

Posted on Juni 18, 2009. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Kinder mit Behinderungen müssen die gleichen Chancen wie Kinder ohne Behinderungen haben

Anlässlich der Empfehlung des Gesundheitsausschusses an den Bundestag, am kommenden Freitag eine Regelung für mehr Pflegefamilien für Kinder mit Behinderungen zu beschließen, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Kinder mit Behinderungen müssen die gleichen Chancen wie Kinder ohne Behinderungen haben, in einer Familie aufzuwachsen. Sozialhilfeträger, die für Kinder mit körperlicher und sogenannter „geistiger“ Behinderung verantwortlich sind, geben diese Kinder heute häufig ins Heim. Sie prüfen meistens nicht, ob die Kinder alternativ in einer Pflegefamilie aufwachsen könnten. Häufig verbleiben die Kinder über Jahre in Heimen. Anders ist die Situation für seelisch und nicht behinderte Kinder, die vom zuständigen Jugendhilfeträger oft in Pflegefamilien vermittelt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt sich gegen die Praxis, Kinder mit Behinderungen vorschnell in Heimen unterzubringen. Sie ist sehr erfreut, dass die von ihr angestoßene Gesetzesinitiative für mehr Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien vor dem Abschluss steht.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss hatten Ende Mai einen Änderungsantrag zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus“ gestellt. Der Änderungsantrag stellt im Sozialgesetzbuch XII klar, dass „Hilfen für die Betreuung in einer Pflegefamilie“ zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören. Leistungen der Eingliederungshilfe werden von Sozialhilfeträgern unter anderem gegenüber Kindern mit körperlichen und sogenannten „geistigen“ Behinderungen getragen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können. Einige Sozialhilfeträger lehnen Hilfen für die Betreuung in einer Pflegefamilie zur Zeit mit der Begründung ab, diese seien keine Leistungen der Eingliederungshilfe. Andere Sozialhilfeträger sehen die Leistungen nicht vor, weil sie keine Erfahrungen mit Hilfen für die Betreuung in Pflegefamilien haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kämpft schon seit langem für die neue Regelung. Ausgangspunkt der Initiative war ein Fachgespräch der Unionsfraktion zur Situation der Kinder mit Behinderungen im Februar 2008. Nach dem für den kommenden Freitag vorgesehenen Beschluss des Bundestages muss der Bundesrat der neuen Regelung noch zustimmen.

Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 17.06.09

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Reform des Erbrechts geplant

Posted on Juni 18, 2009. Filed under: Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: |

Mit einer Reform des Erbrechts will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Pflegeleistungen beim Erbausgleich stärker honorieren. Gleichzeitig soll die Enterbung krimineller Verwandter erleichtert werden.

Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils – der weiterhin die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ausmachen soll – werden Zypries zufolge vereinheitlicht: Bislang kann nur enterbt werden, wer dem Erblasser oder seinen direkten Familienmitgliedern nach dem Leben trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt. Künftig soll der Schutz auch auf nahe stehende Personen wie Stief- oder Pflegekinder ausgedehnt werden.

nähere Informationen bei welt online

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DIJuF fordert: Inklusion statt Exklusion: Chance zum Aufwachsen in Pflegefamilien auch für behinderte Kinder!

Posted on Juni 17, 2009. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Morgen (17.06., die Red.) steht im Gesundheitsausschuss des Bundestags ein von der Öffentlichkeit bislang noch nahezu unbemerktes Gesetz zum Beschluss auf der Tagesordnung. Es geht um die Beseitigung einer gravierenden Diskriminierung behinderter Kinder. Bisher sind Pflegefamilien für körperlich oder geistig behinderte Kinder im Gesetz nicht vorgesehen. Diese ungerechtfertigte Benachteiligung soll durch eine Änderung des Sozialhilferechts (SGB XII) beseitigt werden.

Hintergrund ist die aktuelle Spaltung der Zuständigkeiten: Für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sind die Sozialämter, für alle anderen Kinder und Jugendlichen, ob gesund oder seelisch behindert, sind die Jugendämter zuständig. Während Pflegefamilien bei Jugendämtern zum selbstverständlichen Hilfeangebot gehören, kennen die örtlichen und überörtlichen Sozialämter in aller Regel nur die Unterbringung in Heimen, obwohl auch Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung oftmals in einer Pflegefamilie am besten aufgehoben sind.

In der Praxis führt diese Rechtslage zu inakzeptablen Ergebnissen für die Kinder. Entweder ihnen wird Familienpflege von vornherein verweigert. Oder die Jugendämter bringen die Kinder zunächst in Familienpflege unter und wenn dann das eigentlich zuständige Sozialamt die Hilfe übernimmt, wird das Kind aus der Pflegefamilie herausgerissen und stattdessen in einem Heim untergebracht. Für das Kind bedeutet dies einen (erneuten) Abbruch seiner Beziehungs- und Lebenswelt.

Wird der Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Beratungen des Assistenzpflegebedarfsgesetzes eingebracht haben (Ausschussdrucks. 16(14)0538), morgen beschlossen, kann der Bundestag ihn am Freitag verabschieden. Damit würde er ein deutliches Signal an die Sozialämter senden, auch im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung die Pflegefamilie als mindestens gleichwertige Alternative zum Heim mitzudenken.

Die Regelung soll allerdings zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Eine so kurzfristige Regelung dürfte es den Sozialämtern schwer machen, sich der Umsetzung dieser für sie neuen Aufgabe „Familienpflege“ mit der notwendigen Motivation anzunehmen.

In der Befristung steckt jedoch ein Anliegen, das uneingeschränkte Unterstützung verdient. Mit ihr wird anerkannt, dass die angestrebte Gesetzesänderung nur ein erster Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe aller behinderten Kinder bedeuten kann. Die Aufteilung der Kinder und Jugendlichen auf zwei Sozialleistungssysteme und damit die Ausgrenzung der geistig und körperlich behinderten Kinder und ihrer Eltern schafft erhebliche Probleme. Die getrennte Verantwortung führt zwischen Jugend- und Sozialämtern zu Konflikten. Mit erheblichem bürokratischen Aufwand wird über die Zuständigkeit gestritten. Ein Hin- und Herverweisen, Verzögerungen bei der Hilfe bis hin zur Ablehnung sind die Folge. Ein Nutzen für die behinderten Kinder und ihre Familien ist nicht erkennbar.

Unterstützung verdient daher auch die Forderung des Bundesfamilienministeriums nach einer Zusammenführung aller Kinder samt ihrer Familien in der Kinder- und Jugendhilfe (Stellungnahme zum 13. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drucks. 16/12860, S. 12 ff.). Politik ist dringend gefragt, im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen in der nächsten Legislaturperiode an einer grundlegenden Neuordnung der Zuständigkeiten der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zu arbeiten. Soll in Deutschland Inklusion statt Exklusion gelten, brauchen wir eine Bündelung der Verantwortung für alle Kinder mit und ohne Behinderungen sowie ihre Eltern bei einem Sozialleistungsträger (sog. „große Lösung“).

Quelle: Pressemitteilung des DIJuF vom 16. Juni 2009

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Ursula von der Leyen: „Wir brauchen mehr gut qualifizierte Tagesmütter – und zwar überall in Deutschland“

Posted on Juni 16, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Tagespflege, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Start der Bewerbungsphase für Gütesiegel – Aktionsprogramm des Bundesfamilienministeriums stellt Weichen für einheitliche Mindeststandards

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend baut seine Unterstützung für Länder und Kommunen aus, um die Kindertagespflege in Deutschland qualitativ zu verbessern. Seit 1. Juni können sich Bildungsträger bei den Landesjugendämtern um das neue gemeinsame Gütesiegel des Bundesfamilienministeriums, der beteiligten Länder und der Bundesagentur für Arbeit bewerben. Das Gütesiegel soll in Zukunft eine flächendeckende Mindestqualifizierung von Tagesmüttern und -vätern in Deutschland sicherstellen. Das Bundesfamilienministerium stellt für das Projekt insgesamt neun Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an der Finanzierung. Neben der Bundesagentur unterstützen fast alle Bundesländer – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen – die Einführung des Gütesiegels.

„Tagesmütter und -väter müssen heute vieles sein: Geduldige Erziehende, Spielkameraden, einfühlsame Seelentröster und verlässliche Vertrauensperson – für die Kinder genauso wie für die Eltern“, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. „Die Kindheit ist eine prägende und deswegen unendlich wertvolle Zeit. Deswegen brauchen wir topmotivierte, gut ausgebildete und umfangreich qualifizierte Menschen in der Tagespflege. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege und dem Gütesiegel schaffen wir dafür die richtigen Rahmenbedingungen“, so Ursula von der Leyen.

Das Gütesiegel ist der zweite Baustein des Aktionsprogramms Kindertagespflege. Mit diesem Programm hilft der Bund  örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe dabei, ihre Angebote zu professionalisieren. Bisher setzen die Jugendämter, die für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig sind, oft sehr unterschiedliche Qualifikationen voraus: Die Anforderungen reichen vom Einführungskurs mit wenigen Stunden bis hin zu einer mehrwöchigen Ausbildung. Mit dem Gütesiegel soll es künftig einen fachlich anerkannten Standard geben. Es soll außerdem dazu beitragen, die Kooperation der Akteure vor Ort zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die rund 30.000 Tagespflegekräfte, die zusätzlich gewonnen werden müssen, um eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen, gut vorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen können.

Details zur finanziellen Förderung:
Liegen die Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 46 SGB III) vor und akzeptiert der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedingungen des Gütesiegels, ist es grundsätzlich möglich, dass die Bundesagentur und das Bundesfamilienministerium die Kosten der Qualifizierung übernehmen. Die Höhe der Förderung durch die Bundesagentur richtet sich nach dem Umfang der Qualifizierung der notwendig ist, damit die Tagespflegeperson vermittelbar ist. Dies richtet sich nach Landesrecht bzw. nach den Vorgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Ist danach ein Umfang bis zu 160 Stunden vorgesehen, kann diese grundsätzlich durch eine Maßnahme der Bundesagentur gefördert werden. Die Differenz der bis zu den 160 Stunden fehlende Stundenzahl kann mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hierfür stehen bis zu neun Millionen Euro bereit.

Diese Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist der erste Schritt zur Umsetzung der Verabredung von Bund und Ländern auf dem Bildungsgipfel hin zu gemeinsamen Eckpunkten für Qualitätsanforderungen in der Kindertagespflege. Ab 2010 werden Fortbildungsmodule angeboten, die sich zu spezifischen Themen an die Tagesmütter und -väter richten, die nur einen punktuellen Fortbildungsbedarf haben, und deswegen nicht mehr 160 Stunden Mindestqualifizierung absolvieren müssen.

In einem weiteren Schritt im Rahmen des Aktionsprogramms erhöht der Bund seine finanzielle Unterstützung für Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Rund ein Viertel von ihnen wird in diesen Tagen Modellstandort und in den kommenden zwei bis drei Jahren mit jeweils 100 000 Euro gefördert. Mit dem Geld sollen die Träger in die Lage versetzt werden, ihr Kindertagespflegeangebot neu auszurichten: Angefangen bei Vertretungssystemen, über eine bessere Vernetzung der Tagesmütter und -väter bis hin zu Modellen, in denen Kindertagespflege über ein Anstellungsverhältnis des Jugendamtes organisiert ist.

Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege und zum Bewerbungsverfahren – insbesondere eine aktuelle Liste der Länder, die sich an dem Gütesiegelverfahren beteiligen – finden Sie unter www.esf-regiestelle.eu.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 02.06.09

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Hessen: Jugendämter nahmen 30 Prozent mehr Kinder in Obhut

Posted on Juni 16, 2009. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Die hessischen Jugendämter meldeten 2008 insgesamt 2605 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, knapp 30 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, handelt es sich hierbei um die Inobhutnahme (98 Prozent) oder Herausnahme (zwei Prozent) aus einem Heim, der eigenen Familie bzw. einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Dabei ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten nicht erforderlich.

Die Interventionen betrafen vor allem ältere Kinder. Über die Hälfte (54 Prozent) waren älter als 14 Jahre. Allerdings zeigt sich in den letzten fünf Jahren, dass immer mehr jüngere Kinder in Obhut genommen werden: So waren im Jahr 2003 noch über 63 Prozent der betroffenen Kinder älter als 14 Jahre.

Die am häufigsten genannten Anlässe für Schutzmaßnahmen, wobei Mehrfachantworten gegeben werden konnten, waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (48 Prozent) sowie Beziehungsprobleme (knapp 17 Prozent). Seit 2003 nahm der Anteil der Überforderung der Eltern von 31 auf 48 Prozentpunkte zu.

Die Familienkonstellation spielt hierbei eine große Rolle. So lebten rund die Hälfte der in Obhut genommenen Kinder bei dem alleinerziehenden Elternteil oder in einer „Patchworkfamilie“. Im Jahr 2003 lag dieser Anteil bei rund vier Zehntel.

Die Interventionen betrafen zu sieben Zehntel deutsche und zu drei Zehntel ausländische Kinder und Jugendliche. Der relativ hohe Anteil der Nichtdeutschen erklärt sich aus 184 „unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland“ (knapp sieben Prozent aller Fälle). Zwischen 2003 und 2008 nahm die Zahl der unbegleitenden Einreisen aus dem Ausland um über die Hälfte ab.

Die Inobhutnahmen erfolgten zu 27 Prozent auf eigenen Wunsch des Kindes bzw. Jugendlichen. Bei 73 Prozent lag eine Gefährdung vor. Die Mehrheit der in Obhut Genommenen sind Mädchen (55 Prozent).

77 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurden in einer Einrichtung, 18 Prozent bei einer geeigneten Person und fünf Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht.

Quelle: Pressemeldung des Hessischen Statistischen Landesamtes vom 15.06.09

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Buchtipp: „Kindheit in Pflegefamilien“

Posted on Juni 16, 2009. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

In der Schriftenreihe der Gilde Soziale Arbeit e.V. ist im Verlag Barbara Budrich der Band „Kindheit in Pflegefamilien“ von Braches-Chyrek, Rita & Macke, Kathrin & Wölfel, Ingrid (Hrsg.) erschienen.

Die Wahrnehmung des Schutzauftrages für Kinder in Form von „Ersatzerziehung“ in Pflegefamilien wird von der Jugendarbeit immer dann eingesetzt, wenn die Eltern selbst nicht in der Lage sind, ihre Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Da zur Situation von Kindern in Pflegefamilien bislang erstaunlich wenig geforscht wurde, nimmt sich dieser Band die vielfältigen Problemlagen und Konfliktbereiche von Kindern an und arbeitet sie sowohl theoretisch wie praxisnah auf. Ein Buch für die Soziale Arbeit, das Pflegekinderwesen, Pflegeeltern, Lehrende und Studierende der einschlägigen Studiengänge.

Kinderschutz wird erneut zum hoch ideologisierten Feld in der Sozialen Arbeit. Die moderne Jugendhilfe bedient sich in der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages für Kinder der Pflegefamilien als ein bewährtes, staatlich kontrolliertes Modell privat organisierter „Ersatzerziehung“ immer dann, wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Eine kritische Betrachtung und Begleitung der Pflegeverhältnisse wird häufig nicht realisiert. Dies führt dazu, dass der Alltag von Kindern in Pflegefamilien weitgehend unerforscht ist, ebenso wie der Verlauf und der „Erfolg“ von Pflegeverhältnissen. Die Situation von Pflegekindern und ihren Familien ist von Inkonsistenzen in der Qualität von Hilfen gekennzeichnet, die nach einer kritischen Überprüfung verlangen und gleichzeitig auch nach einer professionstheoretischen Diskussion über fachliche und inhaltliche Konzeptionen.

Ziel diese Bandes ist es, die Problematiken in dem Spannungsverhältnis Pflegefamilie – Jugendhilfe – Kindeswohl zu benennen und zu diskutieren. Die Perspektive der Kinder steht dabei im Mittelpunkt.

Aus dem Inhalt:

  • Kathrin Macke: Biographiearbeit mit Pflegekindern. Anforderungen, Chancen und Grenzen
  • Ingrid Wölfel: Zur Omnipräsenz des Jugendamtes in der Lebenswelt von Pflegekindern
  • Gaby Lenz: Zur Komplexität des Beziehungsgefüges öffentlicher Erziehungshilfe in privaten Pflegefamilien
  • Karl-Michael Froning: Dimensionen von Kindeswohl
  • Rita Braches-Chyrek: Ambivalente Mutterschaft
  • Annegret Freiburger: Geschwisterbeziehungen bei Pflegekindern
  • Gerd Günther: Historischer Exkurs: Das Pflegekinderwesen in Hamburg
  • Marie-Luise Caspar, Eckart Peter Günther: „Fremdversorgung“ eine frühe Form der Tagespflege
  • Rita Braches-Chyrek, Heinz Sünker: Kindheitsforschung und Analyse kindlicher Lebenslagen
  • Annegret Freiburger, Kathrin Macke: Gleiche Chancen für fremduntergebrachte Kinder?
  • Ingrid Wölfel: Qualifizierung von Pflegefamilien – ein kurzes Statement
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1 161 Maßnahmen zum Schutz für Kinder und Jugendliche 2008 in Thüringen

Posted on Juni 16, 2009. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Thüringen | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2008 wurden in Thüringen 1 161 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 205 Maßnahmen bzw. 21,4 Prozent mehr als im Jahr 2007. Damit erreicht die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen den seit Einführung dieser Statistik höchsten Stand (1995). Im Jahr 1995 wurden 402 Maßnahmen von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe gemeldet.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen waren Mädchen. Obwohl der Anteil der Jungen von 46,1 Prozent im Jahr 2007 auf 47,0 Prozent im Jahr 2008 um 0,9 Prozentpunkte stieg, waren die Mädchen, wie bereits seit 1995, die am häufigsten Betroffenen. Im Jahr 2008 betrug ihr Anteil 53,0 Prozent (2007: 53,9 Prozent).

Während in den Jahren von 1995 bis 2007 die Altersgruppe der 14 bis unter 16-Jährigen am häufigsten betroffen war, hatte im Jahr 2008 die Altersgruppe der 16 bis unter 18-Jährigen mit 265 Fällen bzw. 22,8 Prozent den höchsten Anteil. Vorläufige Schutzmaßnahmen für die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren erfolgten in 236 Fällen bzw. 20,3 Prozent.

In 180 Fällen (15,5 Prozent) waren die Kinder noch keine drei Jahre. Der Anteil dieser Altersgruppe sank gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,3 Prozentpunkte, hat sich aber gegenüber 1995 fast verdoppelt (1995: 34 Fälle mit einem von Anteil von 8,5 Prozent). 129 Kinder (11,1 Prozent) waren im Alter zwischen 12 und 14 Jahren, weitere 128 Kinder (11,0 Prozent) zwischen 3 und 6 Jahren, 113 Kinder (9,7 Prozent) zwischen 9 und 12 Jahren und 110 Kinder (9,5 Prozent) zwischen 6 und 9 Jahren.

Der Hauptanlass für die Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen lag mit 24,3 Prozent in der Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Weitere Schwerpunkte waren mit 22,9 Prozent Beziehungsprobleme und mit 9,5 Prozent eine Vernachlässigung der Betroffenen. In 4,2 Prozent der Fälle gab es Anzeichen für Misshandlungen und bei 3,9 Prozent der Kinder und Jugendlichen waren Schul- bzw. Ausbildungsprobleme der Anlass der Hilfe.

In fast der Hälfte der Fälle (542 Fälle bzw. 46,7 Prozent) konnten die Kinder und Jugendlichen am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren.
In rund einem Drittel der Fälle (378 Fälle bzw. 32,6 Prozent) mussten jedoch erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik vom 15.06.09 (siehe auch tabellarische Übersicht)

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Artikel: Sorgerecht – Dem Entsetzen folgen Taten

Posted on Juni 15, 2009. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik | Schlagwörter: , , , |

Familiengerichte und Jugendämter greifen nach Erkenntnissen der Süddeutschen Zeitung härter durch – immer häufiger wird Eltern das Sorgerecht entzogen.

Deutsche Jugendämter und Familiengerichte greifen immer häufiger in Familien ein. Eine Umfrage der Süddeutschen Zeitung bei mehreren statistischen Landesämtern zeigt, dass im Jahr 2008 deutlich mehr Kinder aus ihren Familien herausgeholt wurden als im Vorjahr. In den meisten Bundesländern lag die Steigerung weit über zehn Prozent; in Hessen gab es 2008 sogar ein Drittel mehr Sorgerechts-Entzüge als 2007. Betrachtet man die vergangenen fünf Jahre, zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg: Inzwischen holen Jugendämter etwa fünfzig Prozent mehr Kinder aus ihren Familien heraus als im Jahr 2003.

Noch hat das Statistische Bundesamt die Gesamtzahlen für das Jahr 2008 nicht veröffentlicht, weil einzelne Länder bisher keine Daten geliefert haben. Betrachtet man die Ergebnisse aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, zeigt sich – wie in den Vorjahren – ein deutlicher Trend: In diesen Ländern beantragten Jugendämter in 8700 Fällen, dass Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wurde. Im Vorjahr hatte die Vergleichszahl bei 7800 gelegen; das entspricht einem Anstieg von zwölf Prozent.

Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen. So sind Jugendämter – auch nach dem Entsetzen über einzelne Kindstötungen – vorsichtiger geworden. Sie achteten inzwischen stärker auf Bedürfnisse und Gefährdungen der Kinder, sagte die Chefin des Münchner Jugendamts, Maria Kurz-Adam, vor einigen Tagen: „Der Kinderschutz musste stärker ins Alltagshandeln der Jugendämter hineingeholt werden – das ist eindeutig gelungen.“

Erleichtert wurde dies durch die Erweiterung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die seit Anfang 2005 gilt. Das Gesetz verpflichtet Jugendämter seitdem explizit, ihren „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ wahrzunehmen. Sie müssen die Risiken für einzelne Kinder abschätzen und mit anderen Institutionen – etwa Kindergärten – kooperieren, um diese Kinder zu schützen. „Die Reform hat enorm viele positive Anstöße gegeben“, sagt Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht. Das lange wenig beachtete Thema Kinderschutz sei in vielen Kommunen wesentlich wichtiger geworden.

Politisch bedeutsam sind die Daten, weil Familienpolitiker der großen Koalition seit einigen Wochen über ein neues Kinderschutzgesetz streiten. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Jugendämter dazu anhalten, Hausbesuche zu machen, wenn sie von einer möglichen Gefährdung eines Kindes erfahren. Die SPD lehnt dies im Einklang mit vielen Experten ab, weil dies meist Standard sei und im Einzelfall Kinder gefährden könne. Auch beklagen Mitarbeiter von Jugendämtern, die Gesetzesinitiative von der Leyens unterstelle, dass die Behörden in Einzelfällen zu wenig zum Schutz gefährdeter Kinder unternähmen, obwohl sie in Wirklichkeit inzwischen mehr Kinder aus den Familien herausführten.

Quelle: Artikel von Felix Berth in Süddeutsche Zeitung vom 15.06.2009

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PFAD-Seminar „Geschwisterbeziehungen“ am 27.06. in Lauterbach

Posted on Juni 15, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

PFAD FÜR KINDER Pflege- und Adoptivfamilien im Vogelsbergkreis veranstalten am Samstag, den 27. Juni 2009 in Lauterbach ein Tagesseminar zum Thema „Geschwisterbeziehungen“ mit Referentin Isabel-Theres Spanke. Kinderbetreuung wird angeboten.

Leibliche Geschwister von Pflege- und Adoptivkindern leben sehr oft in deren Herkunftsfamilien oder in anderen Pflege- oder Adoptivfamilien. Hinzu kommen Pflege-Adoptiv-Geschwister oder leibliche Kindern der Pflege- oder Adoptiveltern. Worauf muss bei der Vermittlung geachtet werden, wie können Verbindungen gehalten werden und ist dies sinnvoll?

Informationsflyer mit Anmeldung

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Österreich – Neue Modelle: Ankerfamilie und Gastfamilie

Posted on Juni 15, 2009. Filed under: International, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Neue Modelle: Ankerfamilie und Gastfamilie
Seit einigen Monaten gibt es in Vorarlberg neben dem Modell der Pflegefamilie auch sogenannte Anker- und Gastfamilien. Bislang haben vier Jugendliche und sechs Kinder damit ein Zuhause gefunden. Der Bedarf ist aber weitaus größer.

Möglichkeiten für ältere Kinder
Rund 240 Kinder und Jugendliche in Vorarlberg sind derzeit in Pflegefamilien untergebracht. Gewalt und soziales Leid haben ein Weiterleben in ihrem Zuhause unmöglich gemacht.

Seit wenigen Monaten gibt es in Vorarlberg neben dem Modell der Pflegefamilie aber auch sogenannte Anker- und Gastfamilien. Sie sollen vor allem ältere Kinder und Jugendliche auffangen. Denn Babies sind grundsätzlich einfacher zu vermitteln als ältere Kinder.

Vier Jugendliche in „Gastfamilien“
Seit Februar haben über das Projekt „Gastfamilien“ der Psychosozialen Gesundheitsdienste vier Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren ein – je nach Bedarf – vorübergehendes oder langfristiges Zuhause gefunden. Projektleiterin Bettina Längle-Steiner geht aber davon aus, dass allein heuer noch zehn Jugendliche eine Gastfamilie brauchen.

Sechs Kinder in „Ankerfamilien“
Für die etwas jüngeren, also die Sechs- bis 12-Jährigen, sucht parallel dazu der Pflegekinderdienst des Vorarlberger Kinderdorfes sogenannte Ankerfamilien. Auch hier gehen die Fachleute von etwa zehn benötigten Familien pro Jahr aus. Aktuell sind sechs Kinder untergebracht.

Zusammenleben kann ausprobiert werden
Die Einrichtungen bieten fachliche Vorbereitung und regelmäßige Unterstützung für die künftigen Eltern an. Das gemeinsame Zusammenleben kann zunächst ausprobiert werden.

Quelle: Vorarlberg.ORF.at vom 15.06.09

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Pflegefamilie statt Heim: Stadt Wuppertal soll 5 Millionen sparen

Posted on Juni 15, 2009. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Acht neue Mitarbeiter für die Jugendhilfe – dafür Einsparungen an anderer Stelle.

Wuppertal. Der Spardruck erreicht das Jugendamt. Laut einem Gutachten der con-sens Unternehmensberatung kann die Stadt im Ressort Kinder, Jugend und Familie jährlich etwa 7,5 Millionen Euro einsparen. Diese Untersuchung hatte die Stadt bereits 2007 beschlossen. Die Gründe: Die extrem hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiter und die hohen Fallzahlen. Durch den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt 2008 – bei der Jugendhilfe wurde ein jährliches Sparpotential von 16,5 Millionen Euro ermittelt – und auch durch den Tod des Pflegekindes Talea  erhielt das Gutachten eine viel höhere Brisanz.

Das Ergebnis der Prüfung: In den nächsten zwei bis fünf Jahren sollen mehr Kinder in Pflegefamilien, statt in teuren Heimen und stationären Einrichtungen untergebracht werden. Bisher gibt es in Wuppertal 350 Pflegestellen, mittelfristig sollen 100 zusätzliche eingerichtet werden. Derzeit leben 37 Prozent der Kinder in Pflegefamilien. Das ehrgeizige Ziel, wie es etwa in Dortmund bereits umgesetzt ist: Jedes zweite Kind, das nicht bei seiner Herkunftsfamilie aufwächst, soll in einer Pflegestelle leben. Damit könnte die Stadt langfristig jährlich etwa 5,5 Millionen Euro sparen. Die Änderung soll allerdings nur für neue Fälle gelten.

Wegen des Falls Talea stand das Jugendamt in der Kritik. Das Pflegekind starb am 18. März 2008. Die Ex-Pflegemutter der Fünfjährigen wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Frau befindet sich weiter in U-Haft. Staatsanwaltschaft und Gericht haben jedwede strafrechtliche Verantwortung des Jugendamtes ausgeschlossen.

Aus dem Fall Talea zog das Jugendamt Konsequenzen für das Anerkennungsverfahren potenzieller Pflegeeltern. Zukünftig müssen nicht nur die Pflegeeltern, sondern auch deren Kinder ihre gesundheitliche Eignung per amtsärztlicher Untersuchung unter Beweis stellen. Und: Künftig sollen die Pflegeeltern gebeten werden, den Kinderarzt bei Anfragen des Jugendamtes von der Schweigepflicht zu entbinden.

Pflegefamilien sollen enger betreut werden

Fraglich ist allerdings, ob sich der Vorschlag so leicht umsetzen lässt: Schon immer sei es schwierig gewesen, passende Pflegefamilien zu bekommen – so die Stadt. „Wir wollen gezielt geeignete Familien ansprechen“, sagt Sozialdezernent Stefan Kühn.

Wie die Einsparung umgesetzt werden soll, ohne dass die betroffenen Kinder darunter leiden? Für die Betreuung der Pflegefamilien sollen zwei zusätzliche Stellen eingerichtet werden, die Mitarbeiter sollen die Familien so enger betreuen können. Außerdem soll es für die Pflegefamilien zusätzliche Schulungen, regelmäßige Treffen und eine bessere Ansprechbarkeit auf Seiten des Jugendamtes geben. Zudem soll die Betreuung von Herkunfts- und Pflegefamilien zukünftig in einer Hand liegen.

Weitere Spar-Vorschläge: Nach Inobhutnahmen sollen die Kinder kürzer in stationären Einrichtungen untergebracht werden. So will die Stadt jährlich 200 000 Euro sparen. Außerdem will man teure Maßnahmewechsel, wie beispielsweise den Austausch eines Förderprogrammes durch ein anderes, verhindern. Sparfaktor: 1,8 Millionen Euro jährlich.

Um die Arbeit in der Jugendhilfe zu verbessern, schlägt con-sens klarere Entscheidungssstrukturen vor. Außerdem müssten die Sprechzeiten der Jugendamts-Mitarbeiter erweitert werden. Nach dem Bericht sind in den Bezirkssozialdiensten bis zu acht Stellen zusätzlich notwendig. Da die Stadt dafür kein Geld hat, muss an anderer Stelle innerhalb des Ressorts und in der Verwaltung gespart werden. In welchem Bereich steht noch nicht fest, die Entscheidung fällt in den nächsten Monaten.

Übrigens: Auf Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter geht der Bericht nicht ein. Allerdings wird angemerkt, dass die Fluktuation bei den Bezirkssozialdiensten aus unterschiedlichen Gründen hoch ist.

Quelle: Artikel von Nikola Dünow in Wuppertaler Zeitung vom 09.06.09

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Neue aktuelle Arbeitshilfe zum Familienverfahrensrecht

Posted on Juni 13, 2009. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Am 1. September tritt die neue Verfahrensordnung zum Familien- und Betreuungsrecht in Kraft. Es bündelt und modernisiert Bestimmungen, die bisher in verschiedenen Vorschriften geregelt waren.

Die top-aktuelle Rechtshilfe „Das neue Familienverfahrensrecht FamFG – FGG“ aus dem Walhalla Fachverlag gibt einen schnellen und umfassenden Überblick über die neuen und alten Vorschriften. Zusätzlich fasst Reinhold Spanl die wichtigsten Neuerungen zusammen. Als Referent und Dozent schult er seit Jahren Betreuer und ist daher sowohl fundierter Kenner der Materie als auch erfahren mit den praktischen Konsequenzen der Gesetzeslage.

Das handliche Taschenbuch stellt Buch 1 (Allgemeiner Teil), Buch 2 (Verfahren in Familiensachen) und Buch 3 (Verfahren in Betreuungs-, Unterbringungs- und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen) den bisherigen FGG- und ZPO-Vorschriften synoptisch gegenüber. Die Änderungen der ZPO, der Hausratsverordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes sind eingearbeitet.

Wichtig: Die aktuellen Berichtigungen zum FamFG, das Versorgungsausgleichsstrukturgesetz und die Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sind bereits vollständig berücksichtigt.

Mit „Das neue Familienverfahrensrecht FamFG – FGG“ erhalten ehrenamtliche und Berufsbetreuer, Mitarbeiter in Jugendämtern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Richter, Rechtspfleger, Notare sowie Rechtsanwälte eine übersichtliche und fundierte Arbeitshilfe an die Hand – passend für jede Tasche und jeden Geldbeutel.

Quelle: Pressemitteilung des Walhalla-Verlags vom 12.06.09

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Zentrales ADHS-Netz: Förderung von ADHS-Kindern kann Lehrer und Schüler entlasten

Posted on Juni 12, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Gesundheit, Pflegefamilie, Publikationen, Schule, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS in der Schule, die in vielen Bundesländern bestehen, werden vor Ort kaum umgesetzt. Das fördert dann die Auffälligkeiten, die mit ADHS einhergehen, überfordert Lehrer und beeinflusst alle Schülerinnen und Schüler. Deshalb setzt sich das zentrale adhs-netz für die frühzeitige gezielte Förderung ein.
Schüler, die die Diagnosekriterien für eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) erfüllen, haben aufgrund ausgeprägter Hyperaktivität, Impulsivität und Unaufmerksamkeit besondere Probleme, den Anforderungen in den Schulen gerecht zu werden. Es fällt Ihnen schwer, sich während des Unterrichts auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, Anweisungen der Lehrer nehmen sie nicht wahr, sie ermüden schnell und lassen sich von anderen Schülern leicht ablenken (Unaufmerksamkeit); sie stehen während des Unterrichtes mehrfach auf oder rutschen unruhig auf dem Stuhl hin und her, ständig fällt ihnen etwas zu Boden (Hyperaktivität); sie rufen impulsiv in die Klasse, beginnen Aufgaben bevor sie erklärt sind (Impulsivität).

Nach aktuellen Studienergebnissen der Universität Köln zeigen nach Einschätzung der Lehrer mehr als ein Viertel aller Grundschüler zumindest einige Symptome von ADHS. Pädagogen sehen einen hohen Anteil von Kindern, die die Diagnose haben und haben daher einen hohen Beratungs-, Fortbildungs- und Unterstützungsbedarf. Die Schule ist ein zentraler Lebensbereich des Kindes, ADHS stellt also eine große Herausforderung im pädagogischen Alltag dar.

Das bundesweit agierende zentrale adhs-netz wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit aufgebaut und hat zum Ziel, die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) zu verbessern. Dies bedeutet vor allem die Förderung, Bestimmung und Optimierung der Rahmenbedingungen für die bestmögliche gesundheitliche Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit ADHS.

Vor diesem Hintergrund hat sich das zentrale adhs-netz die Aufgabe gestellt in einer Arbeitsgruppe Eckpunkte zu ADHS und Schule zu erarbeiten. In diesen Eckpunkten wird vor allem auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Schule Schülern mit ADHS angemessene Fördermöglichkeiten zur Verfügung stellt und die Einschränkungen, die sie aufgrund der ADHS-Problematik haben, durch entsprechende Regelungen reduziert (Nachteilsausgleich) sowie die Fortbildung der Lehrer in diesem Bereich verbessert. Das zentrale adhs-netz hat daher auch auf seiner Website einen Bereich für Pädagogen eingerichtet, der spezifische Informationen enthält.

Das Eckpunktepapier haben wir den Kultusministerien zur Kenntnis gegeben und diese um Stellungnahme gebeten. 14 von 16 Bundesländern haben bislang darauf differenzierte Stellungnahmen abgegeben. Insgesamt lässt sich feststellen, dass auf der Grundlage der in den Ländern gültigen Verordnungen, Förderungen prinzipiell möglich sind. In einzelnen Bundesländern sind zudem Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs vorgesehen. Wie Rückmeldungen aus dem schulischen Alltag zeigen, sind diese Fördermöglichkeiten nur in Ansätzen realisiert. Und auch die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs werden kaum angewandt. Zu den Ursachen zählt sicher, dass die Konzepte hierzu nicht ausreichend ausgearbeitet sind und die Problematik sowie der Umgang mit ADHS in der Fortbildung der Lehrer nicht genügend Beachtung findet.

Daher fordern wir (1) auf wissenschaftlicher Ebene die Ausarbeitung, Erprobung und Evaluation von umsetzbaren pädagogischen Konzepten; (2) auf politischer Ebene notwendige finanzielle und personelle Ressourcen zu Verfügung zu stellen, um die Konzepte auch umzusetzen; eindeutige Regelungen zum Nachteilsausgleich; die Integration von Schulen in andere Hilfesysteme und Netzwerke: ein umfassendes Behandlungskonzept beinhaltet nämlich nicht nur eine gezielte pädagogische Förderung und Intervention sondern auch psychologische Therapie und gegebenenfalls eine unterstützende medikamentöse Therapie. Eine intensive Kooperation der Beteiligten ist dabei grundlegende Voraussetzung.

Durch verstärkte Bemühungen im Sinne des Eckpunktepapiers und durch die Kooperation aller Beteiligten besteht die Chance, dass die Kinder ihre Kreativität und ihr Potential ausschöpfen können und langfristig eine positive Entwicklung nehmen.

Quelle: Pressemitteilung des zentralen adhs-netz Universitätsklinikum Köln vom 09.06.09

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Offener Brief an Bundesministerin von der Leyen zum Entwurf eines Kinderschutzgesetzes

Posted on Juni 12, 2009. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Offener Brief vom 3.6.2009 von AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V., AWO Bundesverband e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst/Kommunaler Sozialer Dienst e.V. (BAG ASD/KSD), Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V., Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Die Kinderschutzzentren – Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren, Evangelischer Erziehungsverband – Bundesverband evangelischer Einrichtungen und Dienste e.V. (EREV), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit (GEW) und Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen e.V. (IGfH) an Bundesministerin von der Leyen:

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. von der Leyen,

die neun Unterzeichnenden möchten mit diesem offenen Brief ihrer Bestürzung darüber Ausdruck geben, dass das Bundesfamilienministerium die ausführlich belegten Einwände von Fachorganisationen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, der Kommunalen Spitzenverbände und von Fachressorts von Länderministerien zum geplanten Kinderschutzgesetz weitgehend ignoriert. Die Fachwelt wird stattdessen mit der Formulierung vor den Kopf gestoßen, gegen den Gesetzentwurf würden „begründete fachliche Einwände nicht erhoben“. Nach dieser Abwertung fachlicher Argumente wurden jetzt jedoch im Sog des Wahlkampfs politische „Kompromisse“ angekündigt. Wie über die Medien zu erfahren ist, sollen auf die Schnelle vorgelegte Änderungsvorschläge den Entwurf politisch retten. Über die Unzulänglichkeit des Gesetzentwurfs insgesamt helfen sie nicht hinweg.

Nach übereinstimmender Meinung der unterzeichnenden Organisationen gehören die „Inaugenscheinnahme“ oder die Hausbesuche zu einem pflichtgemäßen Handeln jedes Jugendamtes. Mit Hinweis auf Lea-Sophie und Kevin wird der vorliegende Entwurf aber geradezu als ultima ratio für die Verhinderung weiterer dramatischer Misshandlungsfälle angepriesen. Hier werden tragische Einzelfälle instrumentalisiert, um ein fachlich unausgereiftes Gesetz durchzusetzen: „Alle Experten“ seien „sich einig, dass Hausbesuche Leben retten können“. Das stimmt, ist aber aus dem Zusammenhang gerissen.

Tatsächlich wurde in der Bundestagsanhörung, wie zuvor in vielen Stellungnahmen dargelegt, dass Hausbesuche in einem Fall hilfreich sind, in anderen Fällen zum Hilfeabbruch führen können; in einem Fall machen sie deutlich, dass eine Herausnahme nötig ist, in anderen Fällen hilft der Hausbesuch nicht, um eine Gefährdung für das Kind besser abzuklären.

Die Kernproblematik des Kinderschutzes ist nicht das sofortige „Drin-Gewesensein“, sondern das „kontinuierliche Dranbleiben“, das „Nicht-müde-werden“, immer wieder neu und kritisch einzuschätzen. Notwendige Voraussetzung dafür ist der Zugang, der vertrauensvolle Kontakt zu Kind und Eltern, seltener die „Inaugenscheinnahme“, die immer nur Erkenntnisse im „Hier und Heute“ liefert und keine Schlüsse auf das „Morgen“ zulässt. Ein Kinderschutzgesetz muss auf die Unterstützung der stetigen und hartnäckigen Arbeit der Jugendhilfe abzielen. Die Gefahr, viele namenlose Kinder nach den ordnungspolitischen Verpflichtungen dieses Gesetzentwurfs nicht mehr zu erreichen, weil sich Eltern aus Angst abschotten, ist zu groß und mit keinem Argument bisher entkräftet.

Unerwähnt bleibt in den Verlautbarungen des Ministeriums auch die einhellige Kritik der Fachwelt an Art. 1, § 2 und § 3, die eine Vielfalt von unerfahrenen Personen im Kinderschutz zum Tätigwerden verpflichten wollen.

Anlass zur Sorge gibt schließlich, dass vereinzelte Stimmen, wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter in seiner Stellungnahme sich der wortgewaltigen, aber oberflächlichen Polemik gegen jegliche Kritik am Gesetzentwurf anschließen. Unabhängig davon, ob sie durch Sorgen und Empörung oder durch politische Erwägungen motiviert sein mögen, eine verbesserte Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen den Akteuren, aber auch zwischen Politik und Fachwelt hat jedenfalls die Rückkehr zu einem sachlichen Austausch zur Voraussetzung.

Seit Beginn der Erarbeitung eines Kinderschutzgesetzes vermissen wir das Bemühen, sich ernsthaft mit den Argumenten derjenigen auseinander zu setzen, die tagtäglich in der unmittelbaren Verantwortung und vor der Aufgabe stehen, den Zugang zu belasteten Kindern und deren Eltern herzustellen. Der Gesetzentwurf ist von Misstrauen gegenüber der Jugendhilfe geprägt und setzt zu einseitig auf Kontrollpflichten und erleichterte Informationsübermittlung. Weder die Sicherung der Finanzierung, der Prävention, noch die strukturellen Bedingungen der Arbeit und Kooperation der Jugendhilfe sind im Gesetzentwurf verankert worden.

Die unterzeichnenden Fachorganisationen und Verbände erwarten von Ihnen, dass Sie ein Gesetz zum Kinderschutz in Ruhe reifen lassen. Hierfür ist auch weiter die Beteiligung von denen erforderlich, die das Gesetz umsetzen müssen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zusammenspiel von Kinderschutzarbeit und Recht einbringen können. Wir sehen die Gefahr, dass aus Wahlkampfgründen ein fachlich ungenügendes Gesetz, das dem Kinderschutz mehr schadet als nutzt, im Schnellverfahren verabschiedet werden soll.

Seit 2005 haben alle Fachorganisationen und Verbände der Jugendhilfe an umfangreichen gesetzlichen und untergesetzlichen Neuregelungen und Maßnahmen für einen verbesserten Kinderschutz konstruktiv mitgewirkt und sind dabei diese umzusetzen. Mit allen Kräften werden wir das auch weiter tun! Verschiedene Ansatzpunkte, insbesondere beim Ausbau der Prävention und bei der Vernetzung der Systeme, gilt es fachlich zu diskutieren und ggf. auch gesetzlich zu befördern. Wir dürfen die Chance nicht verstreichen lassen, diese Aspekte in einem Kinderschutzgesetz mit zu berücksichtigen. Nur dann verdient es auch seinen Namen!

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5. Jahrbuch des Pflegekinderwesens erschienen

Posted on Juni 10, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Das 5. Jahrbuch des Pflegekinderwesens der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes mit dem Titel „Grundbedürfnisse von Kindern – Vernachlässigte und misshandelte Kinder im Blickfeld helfender Instanzen“ ist im Schulz-Kirchner Verlag erschienen.

Erschütternde Berichte über verwahrloste oder von ihren Eltern schwerst misshandelte Kinder sind in Deutschland jede Woche in den Medien zu lesen, zu hören und zu sehen. Oft waren die Familienverhältnisse den Jugendämtern bekannt. Mit jedem neuen „Fall“ wird die Frage aufgeworfen, ob das Jugendamt versagt hat oder sich solche „Fälle“ verhindern lassen. Fakt ist, dass neben eingeschränkten finanziellen Mitteln oft nicht ausreichende fachliche Kenntnisse der Grund für die nicht adäquaten Hilfeangebote oder das zu späte Eingreifen vonseiten der Jugendbehörden sind. Ein weiterer Grund – und dieser ist sowohl im Jugendamtshandeln als auch in Gerichtsentscheidungen zu finden – ist, dass dem Elternrecht Vorrang vor den Rechten der Kinder eingeräumt wird und die Situation des Kindes deshalb nicht oder nicht ausreichend im Blickfeld ist. Seit ihrem Bestehen bemüht sich die Stiftung durch Seminare, jährliche Fachtagungen, Forschungsförderung und durch die Herausgabe von  Tagungsdokumentationen und Jahrbüchern Aus- und Fortbildungsmängel im Arbeitsfeld Jugendhilfe und insbesondere im Pflegekinderwesen auszugleichen. Dies ist auch das Anliegen des Jahrbuches.

Leseprobe mit Inhaltsverzeichnis

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Adoptionstag in Bayern “Welche Eltern wünscht sich ein Kind? Adoption aus der Sicht des Kindes”

Posted on Juni 10, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Am 27. Juni 2009 findet der „2. Adoptionstag in Bayern” in Reimlingen bei Nördlingen statt. Der PFAD Bundesverband lädt in Kooperation mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern alle interessierten Pflege- und Adoptiveltern, Bewerber und Fachkräfte der Jugendhilfe dazu ein.

Zum Thema “Welche Eltern wünscht sich ein Kind? Adoption aus der Sicht des Kindes” konnte die Dipl. Sozialarbeiterin und Systemische Beraterin Frau Sabine Groos aus Otzberg als Referentin gewonnen werden.

Informationsflyer mit Anmeldung

Zur Vertiefung der Thematik veranstaltet der PFAD FÜR KINDER Landesverbandes Bayern am 26./27.09.09 ein Seminarwochenende zu dem Themenbereich „Bindung/Trennung, Identitätsfindung, Biografiearbeit“ im Bildungszentrum Hesselberg in Gerolfingen.

InteressentInnen wenden sich diesbezüglich bitte an den

PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern
Telefon: 08251/1050
Fax: 08251/872408
Di. – Do. 9.00 – 12.00 Uhr
E-Mail: info@pfad-bayern.de

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Landkreis Sigmaringen: Jugendamt sucht dringend Pflegeeltern für Kinder und Jugendliche

Posted on Juni 10, 2009. Filed under: Baden-Württemberg, Bewerber, Fortbildung, Jugendhilfe, Pflegefamilie |

Der Fachbereich Jugend des Landratsamtes Sigmaringen sucht dringend interessierte Familien, welche sich die Unterbringung eines Pflegekindes bei sich vorstellen können.

Die Gründe dafür, dass Kinder oder Jugendliche nicht bei den eigenen Eltern, sondern in der Obhut von Pflegeeltern aufwachsen, können sehr vielfältig sein. Dies kann unter anderem mit einer chronischen Überforderung oder psychischen Erkrankung der leiblichen Eltern einhergehen.

Durch eine geeignete Pflegefamilie kann häufig die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einem Heim vermieden und zugleich ein familiäres Umfeld zum Wohle des Kindes gewährleistet werden. Eine Unterbringung in einer Pflegefamilie kann je nach Einzelfall bereits direkt nach der Geburt, im Kleinkindalter oder auch noch im Alter von 10 bis 15 Jahren erfolgen, wobei das Kind je nach Alter und Vorgeschichte natürlich bereits eigene – teilweise leider auch negative – Erfahrungen mitbringt.

Als interessierte Pflegeeltern muss man sich darüber bewusst sein, dass es eine große Herausforderung und sicherlich auch eine familiäre Belastung bedeutet, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, unter anderem weil die Herkunftseltern in der Regel ein Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen bzw. oftmals eine Rückführung des Kindes zur Herkunftsfamilie im Raum steht.

Auf diese schwierigen Situationen werden die Pflegefamilien durch den Fachbereich Jugend ausgiebig in den Auswahlgesprächen und im Rahmen eines Qualifizierungskurses vorbereitet. Darüber hinaus werden die Pflegefamilien durch regelmäßige fachliche Begleitung und Beratung unterstützt. Es finden außerdem mindestens ein- bis zweimal jährlich so genannte Hilfeplangespräche statt, in denen mit allen Beteiligten gemeinsam der bisherige Verlauf des Pflegeverhältnisses sowie die weiteren Handlungsschritte besprochen werden.

Voraussetzung für die Zulassung als Pflegeeltern stellen neben dem Vorhandensein eines entsprechenden Wohnraumes vor allem gefestigte Lebensverhältnisse dar. Insbesondere sind hierbei ein adäquates Lebens- und Erziehungskonzept sowie die Fähigkeit zur Toleranz gegenüber der Herkunftsfamilie von Bedeutung.

Im Einzelnen gibt es folgende Unterscheidungsformen, als Pflegefamilie tätig zu sein:

  • Kurzzeitpflege: Man erklärt sich bereit, ein Kind gezielt für ca. 1 bis 2 Jahre bei sich aufzunehmen mit dem Ziel, dass das Kind anschließend in die Herkunftsfamilie zurückkehren kann.
  • Dauerpflege: Die Unterbringung des Kindes ist auf Dauer angelegt – hierbei erhält die Pflegefamilie den Auftrag, das Kind zur Selbstständigkeit zu erziehen, welche mit dem 18. Lebensjahr angestrebt werden sollte.
  • Bereitschaftspflege: Hier erklärt sich eine Familie bereit, infolge einer Notsituation sehr kurzfristig (manchmal innerhalb weniger Stunden) ein Kind oder mehrere Geschwisterkinder übergangsweise aufzunehmen, für bis zu maximal 3 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums wird geklärt, ob eine Rückführung zur Herkunftsfamilie möglich ist bzw. eine anderweitige Unterbringung erfolgen muss.

Pflegeeltern erhalten vom Fachbereich Jugend neben einer umfassenden fachlichen Begleitung und der Möglichkeit zum Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen ein monatliches Pflegegeld sowie einmalige Beihilfen in Höhe der entsprechenden landesrechtlichen Empfehlungen.

Weitere Informationen erhalten interessierte Familien bei den Mitarbeitern des Landratsamts Sigmaringen, Fachbereich Jugend, Pflegekinderdienst, telefonisch erreichbar unter 07571/102-4231, 07571/102-4235 oder 07571/102-4244.

Quelle: Pressestelle des Landkreis Sigmaringen vom 09.06.09

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Politikerinnen für „Regenbogenfamilien“ – Forderung nach vollem Adoptionsrecht für Lesben und Schwule

Posted on Juni 9, 2009. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Auch zehn Jahre nach Einführung der Homo-Ehe dürfen schwule und lesbische Partner keine Kinder adoptieren. Politikerinnen wie die Grüne Göring-Eckardt wollen das endlich ändern.

BERLIN taz | Politikerinnen von SPD, FDP und Grünen haben ein Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare gefordert. „Kinder aus Regenbogenfamilien brauchen den gleichen Respekt und die gleiche Sicherheit wie alle anderen Kinder auch“, verlangt die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im „Streit der Woche“ der sonntaz.

Auch Bundestagsvizepräsdidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen sprach sich dafür aus, lesbische und schwule Paare in dieser Frage gleichzustellen. Die ehemalige Hamburger Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) sagte ergänzend zu taz.de: „Warum soll in Deutschland verboten bleiben, was zum Beispiel in den Niederlanden, Schweden und England erlaubt ist?“

Bisher können Lesben und Schwule nicht gemeinschaftlich als Paar ein Kind adoptieren, auch wenn sie eingetragene Lebenspartner sind. „Das ist nicht zu begründen“, erklärte Peschel-Gutzeit.

Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu Hause seien und von ihren lesbischen Müttern und schwulen Vätern geliebt, versorgt und gefördert würden, bräuchten selbstverständlich Rechtssicherheit im Unterhalts und Erbrecht, schreibt die Grünen-Politikerin Göring-Eckardt, die zugleich Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland ist. Leutheusser-Schnarrenberger ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und wird als Justizministerin für den Fall gehandelt, dass ihre Partei nach der Wahl im Herbst Regierungsmacht bekommt.

„Respekt entsteht auch durch die gleiche Behandlung der Kinder vor dem Gesetz“, erklärte sie. „Ein gemeinsames Adoptionsrecht für homosexuelle Paare leitet keinen ‚Anspruch auf ein Kind‘ ab, sondern schafft zuallererst mehr Rechtssicherheit.“

Die Sozialdemokratin Peschel-Gutzeit verwies darauf, dass Schwule und Lesben das leibliche Kind ihres Partners adoptieren könnten. Auch diese „Stiefkindadoption“ sei lange umstritten gewesen und erst seit dem 1. Januar 2005 möglich. „Von schädlichen Folgen ist bisher nichts bekannt geworden. Das verwundert auch nicht: Bei jeder Adoption müssen schließlich die künftigen Wahleltern in einem aufwendigen Verfahren nachweisen, dass sie dem Adoptivkind verantwortliche Eltern sein werden, dass das Kind bei ihnen also zu seinem Recht kommt.“ Für gleichgeschlechtliche Adoptiveltern würde nichts anderes gelten, argumentierte Peschel-Gutzeit.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im Januar entschieden, allein das Wohl des Kindes sei maßgeblich. Das Argument, bei der Adoption durch eine Person, die in einer gleichgeschlechtlichen Verbindung lebe, fehle für das Kind eine Bezugsperson des anderen Geschlechts, hätten die Richter nicht gelten lassen.

Ganz anders sieht es der CSU-Politiker Norbert Geis. Entscheidend sei, dass zu einer natürlichen Entwicklung eines Kindes die Beziehung zum Vater wie auch zur Mutter gehören muss und nicht zu Vater und Vater oder Mutter und Mutter, sagte er. „Die Geschlechter sind nicht gleich.“

Viele andere von der taz angefragte Persönlichkeiten und Institutionen, die einem vollen Adoptionsrecht für Lesben und Schwule vermutlich eher kritisch gegenüber stehen, wollten sich nicht äußern. In der sonntaz berichtet der israelische Student Jossi Even-Kama, der bei zwei Männern aufgewachsen ist, über seine Erfahrungen. Seine Väter haben vor Gericht in einem über 14 Jahre dauernden Kampf erstritten, dass er ihr Adoptivsohn werden kann.

Quelle: Artikel in taz vom 05.06.09

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