Finanzielles

IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Posted on März 6, 2023. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch:

  • Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79).
  • Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
  • Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).

zum Positionspapier

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Berlin: CDU fordert elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern

Posted on Februar 14, 2023. Filed under: Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Die Berliner CDU-Fraktion stellt den Antrag „Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (I) – für ein Pflegeelterngeld“ an das Berliner Abgeordnetenhaus.

„Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweitung des Elterngeldanspruches auf Pflegeeltern erfolgt ist, soll der Senat zudem auf Landesebene ein Modellprojekt auf den Weg bringen, in dessen Rahmen alle Berliner Pflegeeltern, die ein Pflegekind in unbefristeter Pflege aufnehmen, im ersten Aufnahmejahr eines Kindes eine elterngeldähnliche Sonderleistung erhalten, um auf diese Weise wegfallende Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Erziehung des Kindes auszugleichen. Das Modellprojekt soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen bzw. enden, sobald auf Bundesebene eine entsprechende Anpassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfolgt ist.“

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Ende für Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on November 9, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt. Der Gesetzentwurf war zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP leicht geändert worden.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 09.11.2022

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Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Posted on Oktober 11, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.

Maike Brummelman vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe „des betroffenen Personenkreises“. Um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden, sei es aber geboten. „für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Benachteiligungen abzuschaffen“.

Ähnlich argumentierte Juliane Meinhold vom Paritätischen Gesamtverband. Für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, verbessere sich die Situation deutlich, „weil keine Kostenheranziehung in Bezug auf die Ausbildungsvergütung erfolgt“. Wer aber eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter absolviert oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sei, erhalte keine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung, sondern eine Netto-Unterhaltszahlung. Diese werde als Ausbildungsgeld bezeichnet und zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung herangezogen.

Die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für den Übergang in ein eigenständiges Leben und eine sichere Existenz zu bilden, müsse für alle jungen Menschen und für jede Form von Einkommen gelten, forderte Sebastian Hainski vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit. Es brauche eine Entbürokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe, „sodass benötigte Hilfe auch wirklich bedingungslos und bedürfnisorientiert bei allen jungen Menschen in unserer Gesellschaft ankommt“.

Aus Sicht von Marie Hesse vom Bayerischen Landesjugendamt kann die Abschaffung der Kostenheranziehung durchaus eine Motivation der jungen Menschen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten darstellen. Für die Jugendämter sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Allerdings, so Hesse weiter, sei die Kostenheranziehung geeignet, um junge Menschen darauf vorzubereiten, ihr Einkommen im Hinblick auf Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung einzuteilen. Falle dies künftig weg, müsse von einem zusätzlichen pädagogischen Bedarf ausgegangen werden. Darüber hinaus sehe sie eine Besserstellung junger Menschen in stationären Einrichtungen beziehungsweise Pflegefamilien im Vergleich zu jungen Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und einen Beitrag zur Lebenshaltung abführen müssten.

Josef Koch von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen stimmte dem Gesetzentwurf und seinen Zielsetzungen voll umfänglich zu. Die Heranziehung bestrafe Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein, befand er. Koch verwies zugleich darauf, dass die Hauptgründe für eine Unterbringung Jugendlicher und junger Erwachsener in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie eine Gefährdung des Kindeswohls sowie eine Unterversorgtheit der jungen Menschen sei. Davon zu reden, dass die Unterbringung wie in einem Ferienhaus bei freier Kost und Logis erfolge, sei angesichts der massiven Belastungen und Benachteiligungen dieser jungen Menschen falsch.

Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, sei die Kostenheranziehung eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, befand Laurette Rasch vom Verein Careleaver. Kostenheranziehung in jeder Form widerspräche auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen gelten und diese unterstützen sollen.

Lob für den Gesetzentwurf gab es von der Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler, die zugleich Regelungslücken ansprach. So bleibe die Situation der besonders belasteten jungen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, in einem wesentlichen Aspekt ungeregelt. Diese Personen könnten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Teilhabeleistungen zur beruflichen Eingliederung beanspruchen, so Schindler. Ob und in welcher Höhe das gewährte „Ausbildungsgeld“ angerechnet wird, werde von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedlich bewertet. Die Betroffenen seien so einem Gefühl der behördlichen Willkür ausgesetzt, dass für junge Menschen regelmäßig noch viel schwerer zu ertragen sei, als für lebenserfahrenere Personen.

Michael Wagner, Jugendamtsleiter in Memmingen (Baden-Württemberg), steht der Abschaffung der Kostenheranziehung kritisch gegenüber, „weil es die Verselbständigung der jungen Menschen erschwert“. Erst wenn sie aus der stationären Jugendhilfe hinaus und in die erste eigene Wohnung ziehen, würden sie lernen müssen, dass das verdiente Geld zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes verwendet werden müsse. Auch könne der Anreiz, den Schritt in ein selbstständiges Leben zu wagen, damit reduziert werden, gab er zu bedenken.

Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den erst 2021 im KJSG aufgenommenen Kompromiss, die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem Einkommen von 75 Prozent auf 25 Prozent zu senken, als „gut und sinnvoll“. Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände räumte Freese ein, dass die Haltung in den Kommunen zu dieser Fragestellung nicht einheitlich sei. „Weit überwiegend“ werde aber die Komplettabschaffung abgelehnt. Der nicht zu leugnenden insgesamt schwierigen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der stationären Jugendhilfe oder in Pflegefamilien werde bereits durch die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent ausreichend Rechnung getragen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 10.10.2022

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Mehr „Taschengeld“ für Pflegekinder

Posted on September 20, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Quelle: Heute im Bundestag vom 20.09.2022

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Posted on September 20, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: |

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 veröffentlicht.

Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht.

Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind.

zu den Empfehlungen für 2023

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PFAD: Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!

Posted on September 19, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Stellungnahmen |

Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben und z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, steht dank des Heizkostenzuschussgesetzes ein einmaliger Betrag in Höhe von 230 Euro zu.
Dieser soll nicht von den Jugendämtern einbehalten werden, solange sie den Unterhaltsbetrag für die Jugendlichen nicht an die gestiegenen Energiekosten angepasst haben. Deshalb hat PFAD einen kurzen Mustertext verfasst, mit dem die zu diesem Zuschuss berechtigten jungen Menschen ihren Anspruch bei ihrem Jugendamt gelten machen können.

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PFAD möchte Nachbesserungsbedarf beim Ausbildungsgeld

Posted on März 22, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.

Daher hat der PFAD Bundesverband konkrete Vorschläge erarbeitet, damit auch dieser Teil der Pflegekinder zur Motivation etwas von seiner Arbeitstätigkeit hat.

PFAD Pressemitteilung „Nachbesserungsbedarf bei Ausbildungsgeld“ vom 22.03.2022

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2022

Posted on Oktober 1, 2021. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, zum einen die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den um 2,5 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da sich der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist leicht gesunken. Im Sinne einer bürokratiearmen Lösung solle für die Unfallversicherung ebenfalls der Pauschalbetrag des Vorjahres beibehalten werden.

Die Empfehlungen bezüglich der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basieren auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden teilweise deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein stufenweise umzusetzen.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden von den meisten Bundesländern übernommen. „Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Unterstützung der Pflegefamilien gerecht werden“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-13-21_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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PFAD Wahlprüfsteine – Antworten der Parteien

Posted on September 20, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen |

Am 26. September ist Bundestagswahl. Aus diesem Anlass hatte der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. Wahlprüfsteine unter dem Titel „Pflegefamilien – eine unverzichtbare Ressource für die Jugendhilfe“ bereits an die Bundestags-Kandidatinnen und -Kandidaten gerichtet (wir berichteten).

In verkürzter Form (aufgrund technischer Vorgaben der Parteien) hat der Verband sieben konkrete Fragen zu notwendigen Verbesserungen auch die Parteien mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

Auf Homepage www.pfad-bv.de finden Sie eine Zusammenstellung der Antworten.

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Neues Rechtsgutachten zum Thema Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII

Posted on September 8, 2021. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Kampagne zur #Kostenheranziehung ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht:

„Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – ein Rechtsgutachten zum Thema Wiederaufnahme des Verfahrens und Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Kostenbescheids“

Die Kampagne hat zum Ziel, alle Beteiligten über das Verfahren nach § 44 SGB X zu informieren: Bestandkräftig gewordene rechtswidrige Kostenbescheide können auch im Nachhinein korrigiert und zu Unrecht geleistete Kostenbeiträge zurückverlangt werden. Dies gilt auch für abgeschlossene Fälle.

Der Fokus des Rechtsgutachtens liegt auf der Beantwortung praxisrelevanter Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X:

  • Hat ein gestellter Überprüfungsantrag unmittelbare Auswirkungen auf aktuelle Zahlungen von Kostenbeiträgen?
  • Sind gezahlte Kostenbeiträge, die auf fehlerhafter Berechnung beruhen, vom Jugendamt zurückzuzahlen?
  • Für welchen Zeitraum können etwaige Rückzahlungen geltend gemacht werden?
  • Gilt ein Anspruch auf Verzinsung für die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Beiträgen?

Die Inhalte des Rechtsgutachtens sollen betroffenen junge Menschen, Ombudspersonen sowie Fachkräften der öffentlichen Träger der Jugendhilfe Orientierung bei der Antragstellung bzw. Bearbeitung solcher Überprüfungsanträge geben.

Das aktuelle Rechtsgutachten wurde von RA Benjamin Raabe erstellt und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Es baut auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ aus Dezember 2019 auf.

Beide Rechtsgutachten können auch gegen Portokosten bestellt werden. Bestellung und Informationen unter: info@ombudschaft-jugendhilfe.de

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Landkreis Zwickau zahlt Grundpauschale für Pflegeeltern in Elternzeit

Posted on August 20, 2021. Filed under: Bewerber, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Sachsen | Schlagwörter: |

Lebenshaus e.V. informiert darüber, dass der Landkreis Zwickau – auf die Anregung des Vereines hin – eine Grundpauschale für Pflegeeltern in Elternzeit beschlossen hat. Der Betrag in Höhe von monatlich 750 € kann ab Juli 2021 beantragt werden.

Infos zu Voraussetzungen und Konditionen

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Anspruch auf Kinderkrankengeld

Posted on Juli 26, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Gesundheit, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Berlin: (hib/STO) Über den Anspruch auf Kinderkrankengeld informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31591) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31336). Danach erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von ihrer Krankenkasse Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann.

Der Anspruch auf Krankengeld bestehe für jedes Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für längstens zehn Arbeitstage im Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden für längstens 20 Arbeitstage. Insgesamt sei der Anspruch auf 25 Arbeitstage – bei Alleinerziehenden 50 Arbeitstage – im Kalenderjahr begrenzt.

Wie die Bundesregierung mit Verweis auf die andauernde Corona-Pandemie weiter ausführt, können gesetzlich krankenversicherte Eltern im Kalenderjahr 2021 für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind für bis zu 30 Arbeitstage (alleinerziehende Versicherte für bis zu 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld erhalten. Bei mehreren Kindern bestehe der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Im Jahr 2021 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld den Angaben zufolge auch in den Fällen, in denen Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorübergehend geschlossen werden.

Ferner bestehe der Anspruch auch, wenn zum Beispiel von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird. Auch wenn der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht, könne ein Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend gemacht werden. Anträge auf Kinderkrankengeld können laut Vorlage bei der Krankenkasse gestellt werden
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben alle berufstätigen und selbstständigen Eltern einen Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG, wenn sie ihre Kinder wegen pandemiebedingt behördlich geschlossener Einrichtungen zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Die Antragsbearbeitung, Bescheidung und Auszahlung liege nicht in der Verantwortung des Bundes und werde auf Landesebene durchgeführt. Dabei unterscheiden sich laut Bundesregierung die für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörden je nach Land.

Quelle: Heute im Bundestag vom 26.07.2021

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Aktuelle Statistik zu Kinderarmut: Paritätischer kritisiert Ausgrenzung armer Kinder

Posted on Juni 29, 2021. Filed under: Finanzielles, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Für arme Kinder sind Mangel und Ausgrenzung Alltag, kritisiert der Paritätische.

Als beschämenden Ausdruck tiefer sozialer Ungleichheit bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die am 29.06.2021 vorgestellten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen reiche Familien dreimal mehr für Lebensunterhalt und Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Der Verband weist darauf hin, dass Kinder aus einkommensarmen Familien seit Jahren immer weiter abgehängt werden und von gleichwürdiger sozialer und kultureller Teilhabe ausgeschlossen sind. Neben einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung fordert der Verband flächendeckende Lernmittelfreiheit, die auch notwendige IT-Ausstattung beinhaltet, sowie einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit.

“Es kann nicht angehen, dass Kinderarmut als gegeben hingenommen wird. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt armen Kindern aufgrund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Was es braucht, ist endlich eine beherzte Armutsbeseitigungspolitik”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Arme Familien seien gezwungen, notgedrungen an allem zu sparen, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht. “Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland“, so Schneider.

Corona habe die bestehende Kluft u.a. angesichts fehlender technischer Ausstattung zur digitalen Teilhabe noch einmal schmerzhaft deutlich gemacht und verschärft. “Es fehlt armen Familien schon im normalen Alltag vorne und hinten an Geld, um den Kindern eine unbeschwerte Kindheit und ein Mindestmaß an Teilhabe zu ermöglichen, in der Pandemie hat sich die Not verschärft”, so Schneider.

Laut Statistischem Bundesamt sind die durchschnittlichen Konsumausgaben für ein Kind von 660 Euro (2013) auf 763 Euro (2018) pro Monat gestiegen. Die Ausgaben für Kinder bestehen unter anderem aus der materiellen Grundversorgung wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen. Hierauf entfiel rund die Hälfte der Ausgaben für Kinder. Auf Freizeit, Unterhaltung und Kultur entfielen rund 15 % der Ausgaben. Während die ärmsten zehn Prozent der Familien im Schnitt 424 Euro für ein Kind ausgeben, geben die reichsten zehn Prozent der Familien im Schnitt 1200 Euro pro Kind aus.

Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen vom 29.06.2021

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KJSG in Kraft getreten – neue Regelung zur Kostenheranziehung ab 10.06.2021

Posted on Juni 9, 2021. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit offiziell am 10.06.2021 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt gelten also die neuen Bestimmungen zur Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6:
Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen wird auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert. Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird.

Folgendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit innerhalb eines Monats bleibt für den Kostenbeitrag unberücksichtigt:

  1. Einkommen aus Schülerjobs oder Praktika mit einer Vergütung bis zur Höhe von 150 Euro monatlich,
  2. Einkommen aus Ferienjobs,
  3. Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder
  4. 150 Euro monatlich als Teil einer Ausbildungsvergütung.
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Landkreis Rosenheim unterstützt Pflegeeltern für Mehraufwand durch Homeschooling

Posted on März 17, 2021. Filed under: Bayern, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

Rosenheim – Homeschooling stellt auch für Pflegefamilien eine besondere Herausforderung dar und bedeutet einen deutlich höheren Betreuungs- und Erziehungsauswand.
Als Anerkennung für dieses Engagement zahlt der Landkreis Rosenheim Pflegeeltern einmalig 400 Euro pro aufgenommenes Kind oder Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Dieser besonderen Zahlung stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am 17. März mit einer Gegenstimme zu.

Wie Landrat Otto Lederer sagte, investieren Eltern in Zeiten des Homeschooling im Schnitt pro Tag zwischen drei und fünf Stunden in die Schulbildung ihrer Kinder. Pflegeeltern hätten zusätzlich zu ihren eigenen Kindern noch fremde Kinder mit aufgenommen, die sie ebenfalls mit großem Engagement betreuen. Diese Einmalzahlung soll eine Anerkennung für die Pflegeeltern dafür sein, sagte Lederer.

Wie Johannes Fischer, Leiter des Jugendamtes, ergänzte, käme zum zusätzlichen Betreuungsaufwand auch eine Reihe technischer Anschaffungen für die Pflegekinder, damit diese am Homeschooling teilnehmen könnten. Von der Einmalzahlung profitieren 70 Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Pflegefamilien.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 28.000 Euro.

Quelle: Pressemeldung des Landratsamt Rosenheim vom 17.03.2021

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Nordrhein-Westfalen erhöht finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen

Posted on März 8, 2021. Filed under: Erziehungsstellen, Finanzielles, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

(pfad/us) Zum 01.01.2021 erhöhte das Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW das Pflegegeld für Vollzeitpflegestellen und Erziehungsstellen um rund 9 %. Dies betrifft sowohl die nach Alter gestaffelten materiellen Aufwendungen für Kinder, als auch die Pauschale für die Kosten der Erziehung sowie den Satz, den Erziehungsstellen als Erziehungsbeitrag erhalten.

Quelle: Rundschreiben des LVR vom 02.03.2021

Somit liegen die in NRW gezahlten Pauschalen höher als die vom Deutschen Verein ausgesprochenen Empfehlungen für 2021.

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„Jugendämter in Sachsen-Anhalt ringen um Pflegeeltern“

Posted on Februar 1, 2021. Filed under: Bewerber, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Sachsen-Anhalt |

PFAD Fachreferentin Dr. Carmen Thiele benennt im Artikel „Eine Sache des Idealismus – Jugendämter in Sachsen-Anhalt ringen um Pflegeeltern“ der Mitteldeutschen Zeitung vom 01.02.2021 den fehlenden Ausgleich für die (zeitweise) Aufgabe von Erwerbstätigkeit bei Aufnahme eines Pflegekindes als eine strukturelle Ursache für den Mangel an Bewerber*innen. PFAD fordert deshalb eine elterngeldanaloge Leistung in der Anfangszeit – unabhängig vom Alter des Kindes.

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FDP fordert Kostenbeitrag von Pflegekindern abzuschaffen

Posted on Januar 28, 2021. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen Pflegekinder in vollstationärer Betreuung keinen eigenen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen. In einem Antrag (19/26158) fordert sie die Bundesregierung auf, den entsprechenden Paragrafen 94 Absatz 5 im Achten Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen. Nach der aktuellen Gesetzeslage müsse junge Menschen in einer vollstationären Betreuung bei einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung 75 Prozent ihres Nettoeinkommens aus einer Ausbildung oder einem Nebenjob für die Kosten ihrer Betreuung an das Jugendamt zahlen.
Nach Ansicht der FDP reicht die von der Bundesregierung im Entwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geplante Senkung des Kostenbeitrags auf höchstens 25 Prozent des Nettoeinkommens nicht aus. Für viele Kinder und Jugendliche, die einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen müssen, gehe nach wie vor der Anreiz zur Selbstständigkeit verloren. Umgekehrt bringe eine Senkung des Kostenbeitrags bei gleichem bürokratischem Verwaltungsaufwand für die Jugendämter keinen finanziellen Vorteil mehr.

Quelle: Heute im Bundestag vom 28.01.2021

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Maßgeblichkeit des Vorjahreseinkommens für die Kostenheranziehung

Posted on Dezember 17, 2020. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: |

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag, 11.12.2020, geurteilt, dass für junge Menschen der § 93 SGB VIII und damit das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres maßgeblich ist für die Kostenheranziehung.

Hiermit wurden die vorinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichtes Dresden und des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, sowie das untenstehende Urteil aus Berlin höchstrichterlich bestätigt.

Im vorliegenden Klagefall arbeitete die in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe lebende Klägerin in einer Werkstatt für Behinderte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen und dargelegt, dass der Kostenbeitragsbescheid rechtswidrig ist, weil bei der Berechnung des Einkommens nicht die gesetzliche Regelung angewendet wurde , wonach das durchschnittliche Monatseinkommen maßgeblich ist, das die kostenbeitragspflichtige Person in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung vorangeht.

Das Gericht entschied zudem, dass der öffentliche Träger zu Unrecht nicht von dem ihm gesetzlich eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat. Nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB VIII kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Die Voraussetzung für diese Ermessensausübung war im vorliegenden Fall erfüllt. Sowohl die Hilfe für junge Volljährige als auch die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen dienen in erster Linie der Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und der Förderung einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung.

zur Pressemitteilung des Gerichts: https://www.bverwg.de/de/pm/2020/74

Die schriftliche Abfassung des Urteils mit ausführlicher Begründung liegt noch nicht vor .

OVG Bautzen, 3 A 751/18 – Urteil vom 09. Mai 2019

Quelle: Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V.

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Steuerliche Behindertenpauschbeträge werden verdoppelt

Posted on Oktober 28, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Berlin: (hib/HLE) Die seit 1975 nicht mehr geänderten steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden verdoppelt. Auch der Pflegepauschbetrag wird erhöht. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21985, 19/22816) zu. Dem Gesetzentwurf, in den die Koalitionsfraktionen zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten, stimmten alle Fraktionen zu. Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, mit dem diese ein Vorziehen der Freibetragserhöhungen von 2021 auf das laufende Steuerjahr 2020 erreichen wollte, scheiterte. Auch ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (19/18947) auf steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung fand keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf sieht eine „Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik“ vor. So soll der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Die Erhöhung vermeide in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Damit könnten die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen, heißt es weiter. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Die vom Finanzausschuss vorgenommen Änderungen betreffen unter anderem die Fahrtkostenpauschale. Außerdem werden Taubblinde in die Regelung aufgenommen.

Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll künftig „auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ‚hilflos‘ bei der zu pflegenden Person“ geltend gemacht werden können, führt die Bundesregierung aus.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem guten Entwurf. Nach langem Anlauf sei es gelungen, die Verdoppelung der Freibeträge für Menschen mit Behinderung auf den Weg zu bringen. Auch die Anhebung der Pflegepauschbeträge bringe eine spürbare Verbesserung. Die SPD-Fraktion wies drauf hin, dass es 18 Millionen Menschen mit Behinderung und 1,2 Millionen Pflegebedürftige gebe, die von Angehörigen zu Hause betreut würden. Sie alle würden von der Neuregelung profitieren. Die SPD-Fraktion sprach sich für eine regelmäßige Überprüfung der Pauschbeträge aus, damit es bis zur nächsten Erhöhung „nicht wieder so lange dauert“. Diese Auffassung hatte auch die CDU/CSU vertreten.

Die AfD-Fraktion begrüßte die Anhebung, bezeichnete es aber als „unglaublich“, dass seit 1975 nichts mehr passiert sei, während die Abgeordneten-Diäten jährlich angehoben worden seien. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Verdoppelung. Sie erwartet zudem eine Vereinfachungswirkung.

Die Fraktion Die Linke sprach von einer längst überfälligen Anpassung und begrüßte, dass jetzt auch Taubblinde in das Gesetz einbezogen worden seien. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte die großen Verbesserungen für die Betroffenen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 28.10.2020

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Kyffhäuserkreis: Anerkennungszahlung an Pflegeeltern beschlossen

Posted on Oktober 13, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Thüringen |

Der Jugendhilfeausschuss des Kyffhäuserkreises in Thüringen beschloss einstimmig eine einmalige Anerkennungszahlung an Pflegeeltern für jedes betreute Pflegekind in Höhe von 300 Euro aufgrund der Mehrbelastung während des Corona-Lockdowns.

Begründung: „Vor dem Hintergrund, dass die Pflegeeltern durch ihre überaus große Bereitschaft, gerade in den Lockdown-Wochen, einen wesentlich höheren Anteil an Erziehungsleistungen (vor allem zeitlich Montag-Freitag) zu leisten hatten und dieses auch mit großem Engagement und Leistungsbereitschaft gemacht haben, sollte den Pflegeeltern eine finanzielle Anerkennung aus dem Fonds „Allgemeine Stabilisierungszuweisung nach dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen“ gezahlt werden.“

Quelle: https://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=282264

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2021

Posted on September 24, 2020. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 33 SGB VIII bzw. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen.

Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen, die in der Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind, gedeckt werden (vgl. § 39 Abs. 2 und 4 SGB VIII).

Zur Bemessung dieser Beträge hat der Deutsche Verein bislang alljährlich Empfehlungen ausgesprochen. Er überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.09.2020 [PDF, 160 KB]

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Kinderbonus steht auch kindergeldberechtigten Pflegeeltern zu

Posted on September 17, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde festgelegt , dass es im September 2020 einen Einmalbetrag in Höhe von 200 € und im Oktober 2020 einen Einmalbetrag in Höhe von 100 € für Kindergeldberechtigte geben wird (Art. 9).

Im gleichen Gesetz ist geregelt, dass diese Zahlungen bei kindergeldberechtigten Pflegeeltern nicht auf das Pflegegeld angerechnet werden dürfen (Art. 11).

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Tipp zum Ausbildungsbeginn: Achten Sie auf korrekte Kostenheranziehungsbescheide

Posted on September 17, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Im Moment beginnen viele jugendliche Pflegekinder ihre Ausbildung. Bis zur geplanten Reform des SGB VIII, durch die die Kostenheranziehung junger Menschen in den Hilfen zur Erziehung auf 25 % gesenkt werden soll, müssen Pflegekinder jedoch weiterhin 75 % ihres Einkommens (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) an die Jugendhilfe zurückzahlen.

PFAD macht darauf aufmerksam, dass manche Jugendämter immer noch falsche Bescheide ausstellen, weil sie nicht berücksichtigen, dass die Berechnungsgrundlage für die Kostenheranziehung bereits seit 2013 nach KJVVG Art.1 9c das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres sein muss.

Erhalten Ihre Pflegekinder rechtswidrige Heranziehungsbescheide, können Sie sich auf bereits erfolgte Rechtsprechung berufen und Widerspruch einlegen.

Sehr hilfreich ist dabei die Broschüre des Bundesnetzwerks Ombudschaften „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe– FAQ –„, die Sie kostenlos downloaden können: https://vormundschaft.net/assets/uploads/2020/05/Kostenheranziehung_FAQ.pdf

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Bremen: Mehr Geld für Bereitschaftspflegefamilien

Posted on Juni 27, 2020. Filed under: Bremen, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Ab 1. Juli erhalten Pflegeeltern in Bremen und Bremerhaven voraussichtlich bei den „Kosten der Erziehung“ 3 € monatlich mehr.

Wegen der besonderen Herausforderungen für Bereitschaftspflegeeltern wird deren Anteil für die Erziehungsleistung – je nach Alter des Kindes – um bis zu 60 % angehoben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel „Mehr Geld für Pflegefamilien in Bremen“ des Weser Kurier vom 27.06.2020

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PFAD kritisiert: Vier Euro Rente sind nicht „angemessen“!

Posted on Mai 20, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Einsatz für belastete und vorgeschädigte Kinder und Jugendliche eröffnet diesen die Chance, in der Geborgenheit und Verlässlichkeit einer anderen Familie aufwachsen zu können. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. setzt sich dafür ein, dass dieser wertvolle Dienst an unserer Gesellschaft durch einen reellen Beitrag zur Rentenversicherung gesichert und gewürdigt wird. Die meisten Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – unterbrechen ihre Berufstätigkeit zeitweise und nicht selten auch für lange Zeit zugunsten der Erziehung betreuungsintensiver Kinder. Deshalb ist die Bereitschaft Pflegefamilie zu werden unmittelbar mit der Altersvorsorge der Pflegeeltern verbunden.

Rente muss Leistung würdigen

Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert.
2005 wurde mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) erstmals eine Alterssicherung für Pflegeeltern eingeführt. § 39 SGB VIII Absatz 4 schreibt seither die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Diese Regelung ermöglicht einen gesetzlichen Rentenanspruch und verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006
(J 3.310 Rei) wurde dies als zu gering kritisiert und angemerkt, dass eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte. Das erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person). Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.

Bereitschaftspflege ohne Rentenanspruch

Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.

Pflegeeltern vor Altersarmut schützen!

80.000 Kinder und Jugendliche haben ihren Lebensort in einer Pflegefamilie. Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.

Lesen Sie dazu auch unsere ausführliche PFAD Fachinformation: Pflegemütter – gesellschaftliches Engagement darf keine Altersarmut zur Folge haben (pdf)

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Hilfe gegen rechtswidrige Bescheide im Rahmen der Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII

Posted on April 29, 2020. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Broschürencove

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat ein umfangreiches Paket an Informations- und Praxismaterialien zum Thema Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII veröffentlicht.

Junge Menschen, die vollstationäre Jugendhilfeleistungen erhalten, müssen einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abgeben. Bei der Berechnung des Kostenbeitrags ist gemäß § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres ausschlaggebend. Dies haben verschiedene Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Sachsen bestätigt. Gemäß § 94 Abs. 6 haben die jungen Menschen 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die „dem Zweck der Leistung“ dient, kann jedoch ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von einer Heranziehung abgesehen werden. Dies ist in Satz 2 geregelt.

Bei den unabhängigen Ombudsstellen des Bundesnetzwerks brandeten wiederholt Beschwerdefälle an, die rechtswidrige Kostenbescheide zum Inhalt hatten.

Die Infobroschüre „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ“ sowie die dazugehörigen Praxismaterialien (Brief-Vorlagen, Ausfüllhilfen, Kostenbeitragsrechner) stellen eine leicht verständliche Handreichung für junge Menschen und Fachkräfte dar, um rechtswidrige Kostenbescheide zu erkennen und – ggf. auch nach Ablauf der Widerspruchs- und Klagefrist – dagegen vorzugehen. Die Informationen basieren auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ (Autor: RA Benjamin Raabe).

Das Rechtsgutachten, die Infobroschüre und alle weiteren Materialien sind hier kostenlos per Download erhältlich oder können gegen Portokosten bestellt werden bei info@ombudschaft-jugendhilfe.de.

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FDP fordert Elterngeld für Pflegeeltern

Posted on März 27, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen auch Pflegeeltern in den Genuss vom Elterngeld kommen. In einem Antrag (19/17473) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der in Paragraf 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelte Anspruch auf Pflegeeltern, die ein Pflegekind in Vollzeit aufnehmen, ausgeweitet wird. Das Pflegegeld soll auf das Elterngeld angerechnet werden, so dass die Summe aus beiden Leistungen nie höher als der Elterngeldbetrag vergleichbarer leiblicher Eltern und den Höchstbetrag des Elterngeldes nicht überschreitet. Die Auszahlung des Elterngeldes soll analog zu den Regelungen zum Basiselterngeld und zum Elterngeld Plus auf zwölf beziehungsweise 28 Monate nach Aufnahme des Pflegekindes begrenzt werden.

Die Liberalen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die maximale Höhe des Pflegegeldes gemäß der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge derzeit bei 966 Euro liegt, der Höchstbetrag des Elterngeldes hingegen auf 1.800 Euro. Die Differenz von bis zu mehreren hundert Euro zwischen Pflegegeld und Elterngeld führe dazu, dass sich in einigen Fällen Familien und Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen ein Pflegekind entscheiden, weil sie für die Betreuung eines Pflegekindes die eigene Berufstätigkeit zeitweilig reduzieren oder aussetzen möchten. Der Gesetzgeber sei deshalb aufgefordert, die Benachteiligung von Pflegeeltern gegenüber leiblichen Eltern aufzuheben. Für Kinder, insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, sei ein Aufwachsen in familiären Strukturen besser als in Heimen oder Wohngruppen. Bundesweit mangele es jedoch an Pflegefamilien. Mit der Ausweitung des Elterngeldes würden potenzielle Pflegeeltern unterstützt, ein Pflegekind aufzunehmen und ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder auszusetzen, um mehr Zeit mit dem Pflegekind verbringen zu können.

Quelle: Heute im Bundestag vom 27.03.2020

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Votum für Abschaffung des Kostenbeitrags

Posted on März 10, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/AW) Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen.

Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.

Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei für soziale Unternehmen, Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.

Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen „deutliche“ Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben. Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur „vorsichtig erfolgen“. Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.
Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 10.03.2020

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Ehepaar haftet nach erfolgloser Auslandsadoption für Kindesunterhalt

Posted on März 5, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Ein Ehepaar aus dem Rheinland, das ein Kind aus Thailand adoptieren wollte, sich während der sechsmonatigen Adoptionspflegezeit aber entschied, das fünfjährige Mädchen doch nicht anzunehmen, muss Kosten für den Lebensunterhalt des hiernach in einer Einrichtung im Kreis Euskirchen untergebrachten Kindes erstatten. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. März 2020 entschieden und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt, das die Klage des Ehepaars gegen einen Kostenbescheid der Stadt Dormagen über rund 38.000 Euro hinsichtlich der allein für den Zeitraum Juli 2014 bis Februar 2015 zu erstattenden Leistungen abgewiesen hatte.

Die Kläger beabsichtigten im Jahr 2014, ein fünfjähriges Mädchen aus Thailand zu adoptieren, das bereits wenige Wochen nach der Geburt von seiner Mutter in ein Kinderheim gegeben worden war. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Auslandsadoptionen mussten die Kläger im Vorfeld eine vom Jugendamt öffentlich zu beurkundende Erklärung abgeben, nach der sie bereit sind, das vorgeschlagene Kind anzunehmen. Aufgrund dieser Erklärung sind Adoptionsbewerber außerdem verpflichtet, etwa im Fall des Scheiterns der Adoption während der vorausgehenden sechsmonatigen Adoptionspflege, sämtliche durch öffentliche Mittel aufgewendeten Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreise des Kindes zu erstatten. Nachdem es bereits nach der Übernahme des Mädchens in Thailand zu Problemen aufgrund „widerspenstigen Verhaltens“ gekommen war, reisten die Kläger gleichwohl mit ihm zurück nach Deutschland. Hier sahen sie sich nach einigen Wochen mit der Erziehung und Betreuung des Kindes überfordert, so dass sie zur Adoption nicht mehr bereit waren und stattdessen die baldige Rückführung des Kindes nach Thailand anstrebten. Dies kam jedoch unter anderem aus Gründen des Kindeswohls nicht in Betracht. Das Mädchen wurde daraufhin in einer Einrichtung untergebracht, in der nur wenige Kinder in häuslicher Umgebung betreut werden. Die Kläger hielten den Bescheid, mit dem sie zur Erstattung der Unterbringungskosten sowie von Kosten für Krankenversicherung und Dolmetscher in Höhe von ca. 5.000 Euro monatlich herangezogen worden sind, für rechtswidrig. Die Urkundsperson des Jugendamtes habe sie bei Abgabe der Erklärung mit dem Hinweis, es könne „teuer“ werden, nur unzureichend über die sechsjährige Haftungsdauer aufgeklärt. Sie hätten angenommen, im Fall des Scheiterns der Adoption höchstens sechs Monate für entstehende Unterhaltskosten einstehen zu müssen, und seien außerdem von der Möglichkeit einer kurzfristigen Rückführung des Kindes in sein Heimatland ausgegangen. Vom ebenfalls beteiligten Landesjugendamt seien zudem vor Abgabe der Erklärung etwaige Verhaltensauffälligkeiten des Mädchens nicht hinreichend aufgeklärt worden.

Zur Begründung hat der 12. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die von den Klägern geltend gemachten, von der Beklagten aber bestrittenen Verstöße der Urkundsperson gegen Belehrungs- und Aufklärungspflichten könnten schon deswegen nicht zum Erfolg der Klage führen, weil diese nicht die Unwirksamkeit der die Haftung begründenden Erklärung zur Folge hätten, sondern allenfalls Schadensersatzansprüche wegen Amtshaftung auslösen könnten. Solche Schadensersatzansprüche, die der Geltendmachung einer Kostenerstattung entgegenstehen könnten, seien im Übrigen aber nicht gegeben. Dies habe das für die Entscheidung über die entsprechenden Amtshaftungsansprüche zuständige Oberlandesgericht Köln mittlerweile rechtskräftig entschieden. Selbst eine unzureichende Aufklärung unterstellt, sei dies jedenfalls nicht ursächlich für den Schaden, weil sich die Kläger dessen sowie der Unsicherheiten hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Haftung auch nach ihrem eigenen Vorbringen bewusst gewesen seien und gleichwohl die beurkundete Erklärung abgegeben hätten. Die insgesamt möglicherweise existenzgefährdende Höhe der Erstattungsbeträge stehe der Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung nicht entgegen.

Der Beschluss, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgelehnt worden ist, ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 12 A 1353/17 (I. Instanz VG Düsseldorf 19 K 6164/15).

Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 04.04.2020

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Angehörigen-Entlastungsgesetz

Posted on Februar 24, 2020. Filed under: Finanzielles, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) werden Kinder und Eltern finanziell entlastet.

Dies betrifft z.B. Personen, die zu den Unterhaltskosten ihrer leiblichen Eltern herangezogen werden, obwohl sie nicht bei ihnen aufwuchsen. Auch im Behindertenbereich wurden Angehörige finanziell entlastet und behindertenpolitische Neuregelungen geschaffen.

Gute Informationen finden Sie auf den Websites von reguvis.de und der Lebenshilfe.

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Linke will Kostenbeitrag im SGB VIII streichen

Posted on Februar 16, 2020. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien nicht mehr an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vor. Ebenso soll bei jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung deren eigenes Vermögen nicht länger herangezogen werden. Die derzeit bestehenden Regelungen erschwere es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden. So müssten junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien gemäß Paragraf 94 SGB VIII bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen. Dies mindere den Anreiz, eine Berufsausbildung auf- oder einen Schülerjob anzunehmen. Zudem führten die Regelungen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern.

Die Linksfraktion verweist zudem darauf, dass der Paragraf 94 SGB VIII in den Bundesländern insbesondere bezüglich der Öffnungsklausel, auf Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, nicht einheitlich umgesetzt werde. Dies sei angesichts des Verfassungsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfassungsrechtlich problematisch.

Quelle: Heute im Bundestag vom 14.02.2020

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NRW: Finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen für 2020

Posted on Februar 14, 2020. Filed under: Erziehungsstellen, Finanzielles, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

(PFAD/us) Nordrhein-Westfalen erhöhte die finanziellen Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen zum 01.01.2020.

Die Beträge für die materiellen Aufwendungen (Pflegegeld) liegen dabei unter den Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2020, die für den Erziehungsbeitrag darüber.

zum Rundschreiben des LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie vom 17.12.2019

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Neue Entlastungsangebote für Pflegeeltern in Hamburg

Posted on Januar 30, 2020. Filed under: Finanzielles, Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie | Schlagwörter: , |

(PFAD/kd) Die Stadt Hamburg bietet ihren Pflegeeltern künftig weitere einmalige Leistungen zur Entlastung und/oder Stabilisierung von Pflegeverhältnissen an.

So ist es künftig möglich, dass auf Antrag bis zu 8 Stunden monatlich die Kosten in Höhe bis zu 13,30 € pro Zeitstunde für einen Babysitter übernommen werden.

Zudem werden ebenfalls auf Antrag Betreuungskosten an bis zu vier Wochenendtagen im Jahr in Höhe von 70 € pro Tag bewilligt. Mit diesen Kostensätzen sind alle anfallenden weitergehenden Aufwendungen abgegolten, d. h. zusätzliche Mittel für Fahrkosten oder eventuelle Sozialversicherungen werden nicht ergänzend gezahlt.

Daneben gibt es nun auch die Möglichkeit, dass Ferienreisen und Ferienfreizeiten der Pflegekinder ohne ihre Pflegeeltern bezuschusst werden können. Auf Antrag werden dafür pro Kind für bis zu 21 Tage im Kalenderjahr je Tag 13.60 € übernommen.

Die Gewährung dieser Kosten kann ohne Beschluss im Hilfeplangespräch erfolgen, ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.

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Region Hannover will Pflegefamilien finanziell besser absichern

Posted on Januar 27, 2020. Filed under: Bewerber, Finanzielles, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Der Pflegekinderdienst der Region Hannover sucht in seinem Zuständigkeitsbereich regelmäßig Pflegeeltern für Kinder, die nicht in ihren Familien aufwachsen können. Doch gestaltet sich die Suche nach geeigneten Paaren oder Familien zunehmend schwieriger: Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sinkt kontinuierlich, während gleichzeitig der Bedarf an Pflegefamilien – besonders für kleine Kinder im Alter von null bis zu sechs Jahren – steigt. Ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der meist voll berufstätigen Interessenten sind die erheblichen finanziellen Einbußen im ersten Jahr der Aufnahme, wenn Pflegeeltern Elternzeit nehmen.

Denn bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld.

Die Region Hannover will daher künftig Pflegeeltern im ersten Jahr der Aufnahme mit elterngeldähnlichen Leistungen unterstützen.

„Grundsätzlich erhalten Pflegepersonen natürlich Pflegegeld für den Lebensunterhalt des Pflegekindes. Doch nehmen sie Elternzeit im ersten Jahr, haben sie bisher keinen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld in dieser Zeit. Das schreckt viele geeignete Paare und Familien ab, da sie mit nur einem Einkommen nicht über die Runden kommen. Diese Hürde wollen wir potenziellen Pflegeeltern nehmen und die gesetzliche Lücke überbrücken“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Denn gerade in dem ersten Jahr ist es wichtig, genug Kraft und Zeit für die Kinder zu haben, die in der Regel bisher in einem instabilem, oft vernachlässigenden Umfeld aufgewachsen sind.“

So sollen alle Vollzeitpflegepersonen, die nach Aufnahme eines Pflegekindes ihre Erwerbstätigkeit in den ersten sechs bis zwölf Monaten vollständig ruhen lassen, künftig 800 Euro monatlich von der Region Hannover erhalten, bis zu einem Jahr lang. „Grundsätzlich ist es für alle Kinder besonders in dem Alter bis zu sechs Jahren für die Entwicklung sehr wichtig, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Wir würden uns wünschen, auf eine große Anzahl unterschiedlichster Familien zurückgreifen zu können, um eine möglichst passende Familie für die jeweiligen Kinder zu finden“, unterstreicht Claudia Weigel, Leiterin des Team Pflegekinder und Adoption der Region Hannover. „Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Pflegepersonen.“ So gab es im Jahr 2017 lediglich vier Bewerberpaare aus den 16 regionsangehörigen Kommunen, in denen die Region Jugendhilfeträgerin ist, in 2018 waren es fünf. Dem gegenüber stehen durchschnittlich 15 Vermittlungsanfragen pro Jahr.

Quelle: Meldung der Region Hannover

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Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder wurde zurückgezogen!

Posted on Oktober 18, 2019. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Die gute Nachricht aus Berlin: Am 17.10.2019 stand mit dem Gesetz zur Änderung von SGB IX und SGB XII ein Änderungsantrag auf der Tagesordnung des Bundestages, mit dem ursprünglich eine Verschärfung der Kostenheranziehung im SGB VIII für Heim- und Pflegekinder geplant war. Als Basis für die Berechnung sollte nicht mehr das Einkommen des Vorjahres herangezogen werden, sondern vom aktuellen Einkommen des Jugendlichen ausgegangen werden.

Diese Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.

Es wurde angekündigt, dass es eine Einigung zwischen SPD und CDU/CSU gäbe, unabhängig vom Dialogprozess nun eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, welche die 75 % Kostenheranziehung auf 25 % absenkt und eventuell Freibeträge vorsieht.

Der PFAD Bundesverband tritt weiterhin dafür ein, Pflege- und Heimkinder von der Kostenheranziehung zu befreien. Die Oppositions-Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke, FDP und AfD plädieren ebenfalls für die Abschaffung der Kostenheranziehung.

Wir werden die Entwicklung verfolgen und uns weiter in die Diskussion einbringen.

Allen betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen empfehlen wir, die korrekte Berechnung ihres Bescheids auf Kostenheranziehung zu prüfen und auf die Anwendung des Vorjahreseinkommens zu bestehen.

Mitteilung des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 18.10.2019

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Landkreis Northeim: Zusatzbetrag für Pflegefamilien bewährt sich

Posted on Oktober 17, 2019. Filed under: Bewerber, Finanzielles, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Seit dem 1. Januar 2019 zahlt der Landkreis Northeim zusätzlich zum Pflegegeld einen Zusatzbetrag in Höhe von 800 Euro an Familien, die Pflegekinder aufnehmen – und das Modellprojekt ist gut angelaufen.

Sieben Familien bekommen den Zusatzbetrag bereits und haben dank der Finanzhilfe mehr Spielraum, sich um die Bedürfnisse ihres Pflegekindes zu kümmern.

Insbesondere jüngere Kinder bis zum Grundschulalter sollten vorrangig im Kreis einer Pflegefamilie statt in einem Heim untergebracht werden. Leider finden sich immer weniger Paare, Familien oder Einzelpersonen, die sich dieser Herausforderung stellen wollen. Kinder, die in Vollzeitpflege untergebracht werden müssen, sind oft geprägt von vielfach erlebten Beziehungsabbrüchen und daraus resultierenden Bindungs-, Entwicklungs- oder Belastungsstörungen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass berufstätige Pflegepersonen Elternzeit in Anspruch nehmen, um dem Kind im ersten Jahr nach der Aufnahme ein sicheres Bindungsangebot machen zu können. Den Pflegepersonen steht diese Elternzeit zu, ein Anspruch auf Elterngeld besteht jedoch nicht. Das stellt die Pflegefamilien oft vor finanzielle Probleme. Entsprechend lässt sich beobachten, dass Pflegepersonen sich gegen das Lebensmodell Pflegefamilie entscheiden, da der Verzicht auf ein Jahresgehalt allein durch das Pflegegeld nicht ausgeglichen werden kann.

„Es ist bewundernswert, dass es Familien gibt, die Kinder aufnehmen und ihnen ein liebevolles neues Zuhause schenken. Durch diese Entscheidung dürfen Pflegefamilien nicht ins Ungleichgewicht geraten“, betont Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. Um die Bereitschaft, Pflegekinder aufzunehmen, zu erhöhen und gleichzeitig mögliche finanzielle Einkommenseinbußen abzufedern, zahlt der Landkreis Northeim seit dem 1. Januar 2019 den sogenannten elterngeldanalogen Zusatzbetrag. Dieser beträgt monatlich 800 Euro für das erste Jahr der Unterbringung. Dadurch soll ein Pflegeelternteil die Möglichkeit haben, im ersten Jahr der Pflegezeit ganz für das neu aufgenommene Pflegekind da zu sein und insbesondere Zeit dafür haben, dem Kind ein Gefühl von emotionaler Sicherheit zu vermitteln. Getestet wird das Modell vorerst für zwei Jahre.

Bei der Planung des Projekts wurde von zehn Pflegeverhältnissen ausgegangen, die den Zusatzbetrag erhalten. Seit der Einführung wurden sieben Kinder in Vollzeitpflege untergebracht, deren Pflegefamilien alle den elterngeldanalogen Zusatzbetrag erhalten – für Landrätin Astrid Klinkert-Kittel eine erfreuliche Entwicklung: „Der elterngeldanaloge Zusatzbetrag ist ein tolles Instrument zur Unterstützung von Pflegefamilien.“

Derzeit leben im Landkreis Northeim rund 200 junge Menschen in Pflegefamilien. Im Lauf des vergangenen Jahres wurden 20 neue Vollzeitpflegen eingerichtet. Betreut und unterstützt werden Pflegefamilien vom Pflegekinderdienst des Landkreises Northeim. Zur Unterstützung der Pflegefamilien bietet er unter anderem Fortbildungen und Supervisionen an. Zu den weiteren Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören die passgenaue Vermittlung von Pflegekindern, die Begleitung von Besuchskontakten, Werbung und Akquise von interessierten Bewerbern und Bewerberinnen sowie die Überprüfung ihrer Eignung und Qualifizierung. Familien, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, können sich gern bei den Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes unter der E-Mail-Adresse pflegekinderdienst@landkreis-northeim.de melden.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Northeim vom 16.10.2019

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Grüne und Linke: Kostenbeteiligung von Heim- und Pflegekindern endlich abschaffen

Posted on Oktober 16, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder und Familienpolitik (Bündnis 90/Die Grünen), und Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher (Die Linke), erklären zum gemeinsamen Änderungsantrag von Linken und Grünen zur Streichung der Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern:

Kinder in Pflegefamilien und in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe müssen, wenn sie einen Ferienjob oder eine bezahlte Ausbildung annehmen, drei Viertel ihres Einkommens ans Jugendamt zahlen. Das demotiviert und ist absolut kontraproduktiv.
Vorbei am eigentlichen SGB-VIII-Reformprozess will die Koalition nun auch an den Regelungen zur Kostenheranziehung Veränderungen vornehmen.
Dabei ist die Abschaffung der Kostenbeteiligung längst überfällig. Keiner der Jugendlichen hat sich seine Lebenssituation ausgesucht. Sie sind am allerwenigsten für die Lage verantwortlich zu machen, in der sie sich befinden. Gerade sie verfügen in der Regel nur über geringe finanzielle Mittel und über ein familiäres Netzwerk, das bei den Schritten ins Erwachsenenleben unterstützt.
Wer bei dieser schwierigen Ausgangslage 75 Prozent des Einkommens abgeben muss, kann nichts ansparen. Anschaffungen wie ein Kühlschrank, den Führerschein oder auch die Kaution für die erste Wohnung werden so zu riesigen finanziellen Herausforderungen.
Diesen jungen Menschen mit einer Beteiligung an den Kosten ihrer Unterbringung weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen auf dem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben, ist absolut nicht hinnehmbar.
Wir legen als Linke und Grüne Opposition im Bundestag darum einen Änderungsantrag vor, der die Kostenheranziehung bei Heim- und Pflegekindern streicht. Dieser wurde auf den gestrigen Fraktionssitzungen beschlossen und wird am Donnerstag im Parlament diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung von Buendnis 90/Die Gruenen im Bundestag vom 16.10.2019

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CDU im Lahn-Dill-Kreis regt „Verfügungsfonds“ für Pflegefamilien an

Posted on Oktober 4, 2019. Filed under: Finanzielles, Hessen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

Im Lahn-Dill-Kreis sind zurzeit rund 220 Pflegekinder in 165 Pflegefamilien untergebracht. Die CDU-Kreistagsfraktion des Lahn-Dill-Kreises in Hessen fordert, im Haushaltsplan 2020/21 einen „Verfügungsfonds“ von 20.000 Euro einzurichten. Damit solle die Fachstelle Pflegeeltern und Erziehungsstellen schnell und unbürokratisch finanziell unterstützen können. Für welche Belange das geld gedacht ist, geht nicht aus dem Artikel „CDU fordert Verfügungsfonds“ vom 03.10.2019 im Wetzlar-Kurier hervor.

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Handreichung Leaving Care – Rechte im Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben

Posted on September 30, 2019. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Übergänge aus der Heimerziehung oder aus Pflegefamilien ins Erwachsenenleben sind mit einer sehr einschneidenden Veränderung der Lebenssituation junger Menschen verbunden. Sobald die Fremdunterbringung nicht mehr besteht, ordnen sich auch die Rechtsverhältnisse für Care Leaver komplett neu. Die „Handreichung Leaving Care – Rechte im Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben“ von Benjamin Raabe und Severine Thomas richtet sich an Care Leaver, Fachkräfte, Pflegeeltern und andere im Übergang beteiligte Akteure. Sie bündelt die Rechte auf Betreuungsleistungen und finanzielle Unterstützung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, im Übergang sowie in nachgehenden Sozialleistungssystemen, die nach dem Verlassen der stationären Erziehungshilfen in Anspruch genommen werden können.

Die Broschüre steht zum Download zur Verfügung oder kann als Druckversion kostenlos abgegeben und versandt werden.

nähere Informationen

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SPD will Heim- und Pflegekinder spürbar entlasten

Posted on September 27, 2019. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Der familienpolitischer Sprecher der SPD Sönke Rix sowie die zuständige Berichterstatterin Ulrike Bahr teilen per Pressemitteilung vom 26.09.2019 mit:

Die SPD-Bundestagsfraktion will deutlichere Verbesserungen für junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien bei der Kostenheranziehung erreichen. Einen Vorschlag dazu werden wir in die laufenden parlamentarischen Beratungen eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Neunten und des Zwölften Sozialgesetzbuches einbringen.

„Bislang müssen Jugendliche und junge Erwachsene mit eigenem Einkommen 75 Prozent als Kostenbeteiligung an den Jugendhilfeträger abführen. Diese Quote wollen wir auf 25 Prozent reduzieren und Freibeträge für Einkommen aus Ausbildung, Schülerjobs, Praktika und Ferienjobs einführen. Damit werden Schritte in die Selbstständigkeit für junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien erleichtert. Gerade diese Jugendlichen können kaum auf finanzielle familiäre Unterstützung zählen. Mit der deutlich reduzierten Kostenbeteiligung haben sie künftig die Chance, zum Beispiel für den Führerschein oder einen neuen Computer zu sparen.

Mit der Neuregelung können wir jetzt schon eine aktuelle zentrale Forderung der Expertinnen und Experten aus dem von Bundesjugendministerin Giffey (SPD) initiierten Beteiligungsprozess zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen. Viele weitere gute Empfehlungen und Hinweise auf http://www.mitreden-mitgestalten.de wollen wir im Rahmen einer umfassenden Reform des Achten Sozialgesetzbuches im kommenden Jahr berücksichtigen.“

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020

Posted on September 18, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , , |

Das Präsidiums des Deutschen Vereins hat am 11. September 2019 Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020 verabschiedet.

Bezug nehmend auf die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge für das Jahr 2019 sowie auf die im Jahr 2007 veröffentlichten weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege spricht sich der Deutsche Verein für folgende Anpassungen aus:

  • Die Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie für materielle Aufwendungen sind den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen.
  • Die Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung empfiehlt der Deutsche Verein entsprechend des gesunkenen Mindestversicherungsbeitrages anzupassen.
  • Die Erstattungsbeiträge für die Rentenversicherung empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben.

Die Empfehlungen richten sich vor allem an Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an öffentliche Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der finanziellen Unterstützung von Pflegefamilien, auch mit dem Ziel der Förderung ihres Engagements und der Anerkennung ihrer Leistungen für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen sowie für unsere Gesellschaft.

zu den ausführlichen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2020 (pdf)

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Diskussion „#Gerechtigkeit für Heim- und Pflegekinder“ am 02.10. in Mainz

Posted on September 18, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Rheinland-Pfalz, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Die IG Metall Jugend Mainz-Worms lädt zum Thema #Gerechtigkeit für Heim- und Pflegekinder am 02.10.2019 um 17 Uhr ins DGB Haus-Mainz, Kaiserstr. 26-30 ein.

Im Rahmen eines Diskussions-Forums wollen sie zusammen mit betroffenen Azubis und PolitikerInnen diskutieren und Perspektiven entwickeln.

zum Veranstaltungsflyer

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Region Hannover zahlt Ausgleich für Pausieren der Erwerbstätigkeit nach Aufnahme eines Pflegekindes

Posted on September 11, 2019. Filed under: Bewerber, Finanzielles, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Burgwedel-aktuell.de berichtet im Artikel „Neu: mehr finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern“ vom 05.09.2019, dass künftig auch in der Region Hannover alle Vollzeitpflegepersonen, die nach Aufnahme eines Pflegekindes ihre Erwerbstätigkeit in den ersten sechs bis zwölf Monaten vollständig ruhen lassen, bis zu einem Jahr lang 800 Euro monatlich als Ausgleich erhalten.

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„Rechte Jugendlicher und junger Volljähriger in der Jugendhilfe“ am 26.10. in Friedberg/Hessen

Posted on September 2, 2019. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Der Ortsverein PFAD für Kinder im Hochtaunuskreis e.V. lädt am Samstag, den 26.10.2019, zum Fachseminar nach Friedberg/Hessen ein. Über die „Rechte Jugendlicher und junger Volljähriger in der Jugendhilfe“ wird Andreas Prinz referieren.

Am Nachmittag werden weitere Themen behandelt: Careleaver, Kostenheranziehung, Jugendberufshilfe, Bafög, Wohngeld, Kindergeldübertrag u.a.

Veranstaltungsflyer

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Landesrechnungshof Niedersachsen empfiehlt Kommunen, mehr Kinder in Pflegefamilien zu vermitteln

Posted on August 30, 2019. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen |

Der Landesrechnungshof Niedersachsen mahnt – laut einem Artikel der WELT vom 29.08.2019 – die Kommunen an, aus finanziellen Gründen mehr Pflegefamilien zu akquirieren: „Es zahle sich für die Kommunen aus, verstärkt nach Pflegefamilien für Kinder zu suchen, die nicht bei ihren eigenen Eltern aufwachsen können, führte der Rechnungshof an. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen sei dreieinhalb Mal so teuer wie die Unterbringung in Pflegefamilien. Bei Kindern, die aus Erziehungsgründen umquartiert werden müssten, kämen 58 Prozent in einer Pflegefamilie unter. Bei behinderten Kindern gelinge dies nur in 20 Prozent der Fälle.“

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RLP: Anhörung im Landtag – Kostenbeiträge für Heim- und Pflegekinder gehören abgeschafft

Posted on August 29, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

MdL Markus Stein (SPD)

Der Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des rheinland-pfälzischen Landtags hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung des Kostenbeitrags für Heim- und Pflegekinder beschäftigt. Ausschussmitglied Markus Stein erklärt hierzu:

„Bei der Anhörung wurde deutlich, dass wir mit der klaren Forderung, den Kostenbeitrag für Heim- und Pflegekinder abzuschaffen, auf dem richtigen Weg sind. Junge Menschen, die ohnehin schon einen erschwerten Start ins Leben haben, müssen bei ihrem Übergang ins Erwachsenenleben bestmöglich unterstützt werden. Hierzu zählt der Start in die Berufstätigkeit durch Ferienjobs oder die Ausbildung. Wenn aber den jungen Menschen – wie bei der derzeitigen Rechtslage – vom ersten, selbst verdienten Geld am Ende fast nichts übrigbleibt, weil sie bis zu 75 Prozent ihres Nettoeinkommens an das Jugendamt abführen müssen, ist dies in jeder Hinsicht ungerecht. Es darf nicht länger so sein, dass die Zukunftschancen eines jungen Menschen von der familiären Situation abhängen. Daher sollte die im SGB VIII geregelte Heranziehung des verdienten Geldes ersatzlos gestrichen werden.“

Stein sagt weiter: „In der Anhörung wurde deutlich, dass die überwiegende Mehrzahl der Anzuhörenden aus Verwaltung und Verbänden unsere Ansicht teilt: Der geltende Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent sei für die jungen Menschen überhaupt nicht nachvollziehbar und wirke demotivierend.“ Stein betont: „Für junge Menschen ist es wichtig zu erleben, wie es ist, auf eigenen Füßen zu stehen. Dafür müssen sie ihr verdientes Geld behalten dürfen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenverantwortlichen Leben.“

Quelle: Pressemitteilung der SPD Landtagsfraktion RLP vom 28.08.2019

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Zusätzliches Geld für Göttinger Pflegeeltern

Posted on August 14, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Das Göttinger Tageblatt berichtet im Artikel „Zusätzliches Geld für Göttinger Pflegeeltern“ vom 13.08.2019:

„Die Stadt Göttingen zahlt Pflegeeltern ab dem 01.10.2019 einen Zuschlag zum Pflegegeld der Jugendämter, in Höhe von 800 Euro monatlich für längstens ein Jahr. Die finanzielle Unterstützung erhalten Göttinger, wenn sie für die Betreuung eines Pflegekindes in Elternzeit gehen. Zwar hätten Pflegeeltern ein Recht auf Elternzeit, erhalten dafür aber kein Elterngeld.“

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Kostenheranziehung bei Heimkindern

Posted on August 12, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Birgit Lambertz, stellvertretende Vorsitzende von SOS-Kinderdorf, plädiert im Interview Kostenheranziehung bei Heimkindern: „Dieser Kostenbeitrag sollte fair sein“ vom 12.08.2019 mit dem Deutschlandfunk für eine Jugendhilfe, die regelhaft über das 18. Lebensjahr hinaus geht und dass die jungen Menschen bei Bedarf auch nach Beendigung der Jugendhilfe noch Unterstützung bekommen können. Die momentane Regelung zur Kostenheranziehung hält sie für „extrem demotivierend“.

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