Archive for November 2018

Neuauflage: „FASD und Schule“

Posted on November 30, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: , |

logoFASD und Schule – Eine Handreichung zum Umgang mit Schülern mit Fetaler Alkoholspektrumstörung“ ist im Schulz-Kirchner Verlag in der 2., geringfügig überarbeiteten Auflage 2019 erschienen.

Obwohl FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung) zu den häufigsten Ursachen für eine geistige Behinderung und für Entwicklungsverzögerungen im Kindesalter zählt, sind weitere Details zu Entstehung, Folgen und Umgang kaum bekannt. Eine Aufklärung über die Besonderheiten von Schülern mit FASD ist deshalb der erste Schritt, um ihnen eine angemessene Förderung zu ermöglichen.

Mit der Handreichung erhalten Lehrer an Regelschulen und Sonderpädagogen an Förderzentren Anregungen und Tipps, wie sie mit betroffenen Schülern in Unterricht und Schule umgehen können. Denn trotz aller Schwierigkeiten können eine frühzeitige Diagnose, spezielle Fördermaßnahmen und eine umfassende Betreuung die auftretenden Probleme abmildern und die Schüler mit FASD vor schwerwiegenden gesundheitlichen, sozialen und beruflichen Folgen schützen.

Die Handreichung informiert über:

Medizinische Grundlagen des Syndroms
Möglichkeiten der Diagnostik
Fehlinterpretationen von Verhaltensweisen bei Schülern mit FASD
Förderungsaspekte

Im Besonderen wird dabei auf die Bereiche Umweltbedingungen, Kommunikation, Exekutivfunktionen, kognitive Lernmethoden und soziale Fähigkeiten und Verhalten eingegangen.

nähere Informationen

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Baden-Württemberg: Rund 12 300 Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen

Posted on November 29, 2018. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: |

logoNach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2017 in Baden-Württemberg für 12 298 Kinder und Jugendliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Dies entsprach einem Anstieg um 1 % gegenüber dem Vorjahr. Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Es verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck vom betroffenen Kind oder Jugendlichen und seiner persönlichen Umgebung.

Obwohl die Anzahl der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, wurde mit 1 751 Fällen seltener eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt (–4 %). In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. 51 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Jungen, 49 % waren Mädchen. Bei 1 045 jungen Menschen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei weiteren 620 Kindern und Jugendlichen gab es Anzeichen für körperliche und bei 563 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden bei 99 Kindern und Jugendlichen festgestellt, knapp 70 % davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.

Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 173 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.

Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4 533 Gefährdungseinschätzungen. Bei 3 841 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (22 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 12 % kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 9 % von Schulen und in jeweils 8 % der Fälle von Sozialen Diensten und anonymen Meldern.

Rund 23 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren. Jedes fünfte Kind war im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren (20 %). Bei weiteren 23 % waren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. 19 % der betroffenen Kinder war zwischen 10 und unter 14 Jahren, 15 % zwischen 14 und unter 18 Jahren alt.

Schaubild 1: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg 2017 nach dem Ergebnis des Verfahrens

Schaubild 2: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg 2017 nach Alter und Geschlecht der betroffenen Kinder und Jugendlichen

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 28.11.2018

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Artikel: «Es war alles ein verdammter Fake»: Schweizer Adoptiveltern packen aus

Posted on November 27, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Publikationen | Schlagwörter: , , |

logoErstmals berichtet ein Schweizer Adoptivelternpaar im Artikel «Es war alles ein verdammter Fake»: Schweizer Adoptiveltern packen aus in der Aargauer Zeitung vom 25.11.2019 wie sie in den 80er Jahren auf die illegale Adoptionspraxis zwischen Sri Lanka und der Schweiz hereinfielen.

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Bayern: 2017 wurden fast 7,2 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe verausgabt

Posted on November 26, 2018. Filed under: Bayern, Finanzielles, Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

logo2017 wurden in Bayern insgesamt 7 163 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 530 Millionen Euro verbleiben Nettoausgaben von rund 6 633 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ent-fielen von den Bruttoausgaben 5 110 Millionen Euro auf die Kindertagesbetreuung, davon 5 026 Millionen auf Kindertageseinrichtungen und 84 Millionen auf den Bereich der Kindertagespflege.

In Bayern wurden im Laufe des Jahres 2017 insgesamt 7 163 Millionen Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt, was gegenüber dem Vorjahr (6 737 Millionen Euro) einer Steigerung von 6,3 Prozent entspricht. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 530 Millionen Euro lagen die Nettoausgaben mit 6 633 Millionen Euro 5,6 Prozent über denen des Vorjahres (6 279 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden von den Nettoaus-gaben 3 567 Millionen Euro (54 Prozent) für Leistungen öffentlicher Träger und 3 066 Millionen Euro (46 Prozent) als Zuschuss an freie Träger verausgabt.

Von den Bruttoausgaben waren 5 110 Millionen Euro für Kindertagesbetreuung der größte Posten und lag gut elf Prozent über denen des Vorjahres (4 582 Millionen Euro).

Ausführliche Zahlen finden Sie unter: www.statistikdaten.bayern.de

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamt für Statistik vom 26.11.2018

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Eine Lebensgeschichte: „Wie es ist, adoptiert zu sein“

Posted on November 24, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Kinder-/Jugendinfos, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoFür das Projekt „Zeitung macht Schule“ schrieb Manuela einen Artikel über ihre Lebensgeschichte: „Wie es ist, adoptiert zu sein“, der am 23.11.2019 im Reutlinger General-Anzeiger veröffentlicht wurde:

„Manuela kommt aus Kolumbien. Als Kleinkind wurde sie von einer deutschen Familie adoptiert. Wie es ist, ein Adoptivkind zu sein, schildert sie in einer Art Tagebuch ihres Lebens.“

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NRW: Nahezu 280 000 erzieherische Hilfen wurden im Jahr 2017 gewährt

Posted on November 23, 2018. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoDüsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen 276 557 erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – gewährt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,9 Prozent mehr Hilfen als im Vorjahr (2016: 268 706). Die Gesamtzahl der Hilfen beinhaltet 25 180 Fälle von Eingliederungshilfen für seelische behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.

Die Erziehungsberatung ist nach wie vor die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (117 191). Gefolgt von der Unterbringung in Heimen (36 071), der Vollzeitpflege in einer anderen Familie (27 842) und der sozialpädagogischen Familienhilfe (26 034).

35,5 Prozent der in Anspruch genommenen Hilfen wurden durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten initiiert. 31,6 Prozent der Hilfen wurden durch die sozialen Dienste und andere Institutionen (z. B. Jugendamt) angeregt. In 11,4 Prozent der Fälle meldeten Kindertageseinrichtungen oder Schulen einen Hilfebedarf für ein Kind oder einen Jugendlichen an. Bei jedem zehnten Hilfeempfänger kam es zum teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge im Kontext der Hilfe (10,0 Prozent).

Wie die Statistiker weiter mitteilen, wird die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am Jahresende andauernden Hilfen ermittelt.

zu den Erzieherischen Hilfen in NRW 2016 und 2017 nach Hilfeart (Kreisergebnisse) (pdf)

Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2018

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Hessen: Unterbringung von jungen Menschen in Pflegefamilien nimmt 2017 zu

Posted on November 22, 2018. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

logoIm Jahr 2017 wurden in Hessen 16 700 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht: Ein Drittel der Betroffenen (5200) in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege) und zwei Drittel (11 500) in Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform. Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege bei Beginn der Hilfe die wichtigste Rolle. Die Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen gewannen mit steigendem Alter an Bedeutung.

Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts nahm die Zahl der betroffenen jungen Menschen gegenüber 2016 insgesamt um 1,1 Prozent zu. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie nahm um 5,9 Prozent zu. Die Betreuung in Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform ging um 1,0 Prozent zurück.

43 Prozent der jungen Menschen, die außerhalb des Elternhauses untergebracht waren, waren bei Beginn der Unterbringung 14 bis 17 Jahre alt. 17 Prozent waren bereits volljährig. 2016 waren 55 Prozent 14 bis 17 Jahre alt und 13 Prozent volljährig. Von den unter 3-Jährigen waren 80 Prozent und von den 3- bis 5-Jährigen 64 Prozent in Pflegefamilien untergebracht. Bei den Volljährigen waren die meisten (91 Prozent) in Heimen oder betreuten Wohnformen untergebracht und 9 Prozent in Vollzeitpflege.

6 von 10 jungen Menschen, die außerhalb des Elternhauses untergebracht wurden, waren Jungen und junge Männer.

Bei der Vollzeitpflege standen bei Beginn der Hilfe die Unversorgtheit des jungen Menschen (32 Prozent), die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (38 Prozent), die Gefährdung des Kindeswohls (30 Prozent) sowie die unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie (32 Prozent) im Vordergrund.

Bei den jungen Menschen, die in Heimen oder in sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht wurden, waren neben der Unversorgtheit mit 36 Prozent, die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (30 Prozent) und unzureichende Förderung mit 22 Prozent von Bedeutung. Bei der Beantwortung der Frage nach den vorwiegenden Gründen bei Beratungsbeginn waren Mehrfachnennungen (bis zu 3 Gründe) möglich.

Bei 73 Prozent der jungen Menschen, die in Vollzeitpflege untergebracht wurden, bezogen die Herkunftsfamilien bei Beginn der Hilfe Transferleistungen. Bei der Heimerziehung lag dieser Anteil bei 46 Prozent. Auch die Familienverhältnisse spielten eine große Rolle. So lebte die Hälfte der Kinder und Jugendlichen, die in Vollzeitpflege untergebracht wurden, bei Beginn der Hilfe bei nur einem Elternteil. Bei der Heimerziehung lag dieser Anteil bei einem Drittel.

Am Jahresende 2017 dauerten noch knapp 12 600 Hilfen an, rund 4100 Hilfen wurden im Jahr 2017 beendet. Gut 3650 Hilfen wurden 2017 neu begonnen.

Hinweis:
Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und den am 31.12. bestehenden Hilfen. Wurde im Jahr 2016 eine Hilfe beendet und erneut begonnen, werden daher in der Statistik zwei Hilfeleistungen gezählt.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 31.10.2018

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Baden-Württemberg: Zahl der Adoptionen nimmt leicht zu

Posted on November 21, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: |

logoNach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2017 von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Baden-Württemberg 512 Adoptionen vorgenommen. Damit ist die Zahl der Adoptionen im Vergleich zum Vorjahr (490) um 4 % gestiegen.

Im Jahr 2017 wurden in Baden-Württemberg 257 Jungen und 255 Mädchen zur Adoption vermittelt. 39 % der Adoptierten hatten das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht. 12 % waren zum Zeitpunkt der Adoption zwischen 3 und unter 6, weitere 13 % zwischen 6 bis unter 9 Jahren. 36 % der adoptieren Kinder und Jugendlichen waren im Alter von 9 bis unter 18 Jahren.

Knapp 69 % der Adoptionen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg erfolgten 2017 durch die Partnerin oder den Partner des leiblichen Elternteils und demnach durch Stiefeltern (332) oder durch eine, mit dem Adoptivkind verwandte Person (21). Es sind hierbei deutliche altersspezifische Unterschiede erkennbar. 47 % (93) der adoptierten Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren wurden von einem Stiefelternteil oder Verwandten adoptiert, 54 % (107) von nicht verwandten Personen. Auch bei den 3 bis unter 6-Jährigen Adoptivkindern überwiegen mit 58 % (34) die Adoptionen durch nicht verwandte Personen. Schulpflichtige Kinder von 6 bis unter 9 Jahren werden hingegen deutlich seltener von nicht Verwandten angenommen (12 %). Bei den über 9-Jährigen liegt der Anteil bei 5 %.

Bei knapp 73 % (373) der adoptierten Kinder und Jugendlichen war der leibliche Elternteil vor Beginn des Adoptionsverfahrens ledig oder geschieden. In 14 Fällen (3 %) wurde ein Kind von verheirateten und zusammenlebenden Eltern abgegeben.

Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 401 (78 %) der adoptierten Kinder und Jugendlichen. Von den 111 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten die meisten aus europäischen (73 %) oder asiatischen (19 %) Ländern.

Schaubild 1: Adoptionen in Baden Württemberg 2017 nach dem Verwandtschaftsverhältnis

weitere Schaubilder siehe Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 20.11.2018

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„Sorgerecht und Entscheidungsbefugnisse bei fremd untergebrachten Kindern in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Pflegeverhältnissen“ am 21.01. in Wuppertal

Posted on November 20, 2018. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoZum Thema „Sorgerecht und Entscheidungsbefugnisse bei fremduntergebrachten Kindern in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Pflegeverhältnissen“ wird am 21.01.2019 von 9.30 – 16.00 Uhr in Wuppertal Gretel Diehl, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt, referieren.

Ihre Themenschwerpunkte werden sein:

  • Alltagssorge oder Entscheidung von erheblicher Bedeutung:
    Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse nach § 1688 BGB
  • Vollmachten des Sorgerechtsinhabers:
    Inhalt, Aufbau der Vollmacht und Gültigkeit

Eingeladen sind Mitarbeiter/Innen des Jugendamtes und von Freien Trägern der Jugendhilfe, Vormünder, Pflegeeltern, Mitarbeiter/Innen aus Jugendhilfeeinrichtungen und Wohngruppen.

Veranstalterin ist Simone Kabus, Coaching und Beratung für Familien, aus Solingen. Kontakt: simonekabus@web.de

Veranstaltungsflyer

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Freunde der Kinder e.V.: Programm für 2019

Posted on November 20, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Hamburg, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

logoFreunde der Kinder e.V., der PFAD Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Hamburg, hat sein umfangreiches Programm für 2019 veröffentlicht.

Der Verein bietet in seiner Beratungsstelle Unterstützung und Beratung für Pflege- und Adoptivfamilien (Eltern und Kinder) sowie für abgebende Eltern und erwachsene Adoptierte. Darüber hinaus richtet sich sein Angebot an Fachkräfte aus dem Bereich Pflege und Adoption.

Angeboten werden neben interessanten Fortbildungen und regelmäßigen Angeboten zum Austausch auch Kinder- und Familienfreizeiten.

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Artikel: „Ärger und Klage in Rheinland-Pfalz: Pflegekinder müssen hohe Abgaben zahlen“

Posted on November 19, 2018. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches, Rheinland-Pfalz | Schlagwörter: , |

logoDie Allgemeine Zeitung greift in ihrem Artikel „Ärger und Klage in Rheinland-Pfalz: Pflegekinder müssen hohe Abgaben zahlen“ das Thema Kostenheranziehung von Pflegekinder auf und schildert die Situation in Rheinland-Pfalz.

Interessant sind die von der Zeitung recherchierten Zahlen darüber, wie viel die Einnahmen durch das Einkommen von Pflegekindern einzelnen Kommunen einbringen, und die Schilderung, dass in solchen Fällen der Klageweg lohnend sein kann.

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Fachtagung „Battered-Child-Syndrom“ am 25.01. in Hamburg

Posted on November 18, 2018. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

logoDer Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. lädt herzlich ein zur Fachtagung „Battered-Child-Syndrom – Was tun, wenn es doch wieder passiert ist?“ am 25.01.2019 in Hamburg.

Themen sind u. a.:

  • Aufgaben der Rechtsmedizin bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
  • Schütteltrauma – Trauma für immer
  • Mögliche Spätfolgen des Battered-Child-Syndroms
  • Was leistet das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für geschädigte Kinder?
  • Strafrechtliche Folgen – auch Jahre später noch?

nähere Informationen

 

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Aufruf an bereits verrentete Pflege- und Adoptiveltern: Beantragen Sie die Berücksichtigung von Zuschlägen für Kindererziehungszeiten!

Posted on November 17, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoDer PFAD Bundesverband fordert alle RentnerInnen, denen bisher Zuschläge für Kindererziehungszeiten verweigert wurden, weil die Erziehung erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat, auf, unverzüglich einen schriftlichen Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger nach § 307d Abs. 5 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes einzureichen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf).

PFAD hat einen entsprechenden Musterantrag ausgearbeitet.

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PFAD Stellungnahme zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes

Posted on November 17, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoDer PFAD Bundesverband fordert den Gesetzgeber auf, in allen Fällen die tatsächlich erbrachten Erziehungsleistungen von Adoptiv- und Pflegemüttern rentenrechtlich anzuerkennen, auch wenn deshalb in Einzelfällen Doppelzahlungen erfolgen müssten.

PFAD Stellungnahme vom 09.11.2018 (pdf)

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„Was kostet die Welt? – Die erste eigene Wohnung“ Leitfaden für Jugendliche

Posted on November 16, 2018. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoSeit über 20 Jahren ist Matthias Otto in der stationärer Jugendhilfe in und um Berlin tätig. Einer seiner Schwerpunkte war die Verselbständigung von Jugendlichen. Nun hat er ein Informationsheft für Jugendliche zu diesem Thema ausgearbeitet.

Matthias Otto: „Ein großes Thema stellt schon immer der Übergang in eigenen Wohnraum und die einhergehende Lösung aus den Hilfekontexten dar. Hier herrscht nicht nur bei den Jugendlichen oft große Unsicherheit. Ich habe deshalb unter Nutzung meiner langjährigen Erfahrung ein Heftchen verfasst, dass einen Überblick über die Gesamtthematik bietet und die jungen Menschen direkt ansprechen soll, es ist also möglichst einfach und verständlich gehalten.“

Nähere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.matthiasotto.de/wkdw

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„Klückskinder“ erhält Deichmann Förderpreis für Integration

Posted on November 16, 2018. Filed under: Netzwerke, Verschiedenes |

logoDie gemeinnützige Organisation „Klückskinder“„Klückskinder“ wurde am 6. November mit dem zweiten Platz beim Deichmann Förderpreis für Integration 2018 in der Rubrik „Unterstützung durch Vereine, öffentliche Initiativen und kirchliche Organisationen“ ausgezeichnet. Die Klückskinder-Gründer Diana Klückmann und Sascha Mukherjee bekamen den Preis von Heinz-Horst Deichmann, Initiator und Vorsitzender des Verwaltungsrates sowie Schirmherrin Fernanda Brandão überreicht.

Frankfurt am Main, 16. November 2018 – „Klückskinder“ wurde am 6. November in Düsseldorf mit dem zweiten Platz beim Deichmann Förderpreis für Integration in der Kategorie „Unterstützung durch Vereine, öffentliche Initiativen und kirchliche Organisationen“ ausgezeichnet. Mit dem Förderpreis ehrt Deichmann insgesamt zehn Projekte in vier Kategorien, die sich in herausragender Weise für benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen. In diesem Jahr waren über 270 Unternehmen, Organisationen, Schulen, private Initiativen und kirchliche Organisationen für die Auszeichnung nominiert, die mit insgesamt 100.000 Euro dotiert ist. Der Fokus liegt auf Projekten, die Jugendliche mit Lernschwächen, Behinderungen, ohne Schulausbildung, sozial Benachteiligte oder ausländische junge Menschen mit Integrationsschwierigkeiten fördern.

„Wir sind überglücklich, dass wir den Deichmann Förderpreis für Integration dieses Jahr gewonnen haben. Die Auszeichnung zeigt uns, dass wir mit unserem Projekt auf dem richtigen Weg sind.“, sagt Diana Klückmann, Gründerin von „Klückskinder“. „Wir fördern Kinder und Jugendliche aus der stationären Jugendhilfe oder aus Pflegefamilien mit unterschiedlichen Projekten auf ihrem Bildungsweg – denn über ein Drittel von ihnen haben weder einen Schulabschluss noch eine berufliche Ausbildung.“

Der Deichmann Förderpreis für Integration
Mit dem Deichmann Förderpreis für Integration prämiert das Unternehmen mittlerweile zum 14. Mal Unternehmen und Projekte, die die Bildungschancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher erhöhen und damit die Zukunftschancen verbessern. Die Auszeichnung wird in den Kategorien „Berufliche Förderung durch Unternehmen“, „Schulische Präventivmaßnahmen“ sowie „Unterstützung durch Vereine, öffentliche Initiativen und kirchliche Organisationen“ verliehen, in der auch Klückskinder angetreten war. Darüber hinaus ehrt Deichmann jedes Jahr einen Bewerber mit einem Sonderpreis“.

Über Klückskinder
Basierend auf dem Motto „Mut machen. Perspektiven eröffnen. Unterstützung bieten.“ setzt die gemeinnützige UG Klückskinder ein systematisches Unterstützungskonzept für Kinder und Jugendliche in der stationären Jugendhilfe und in Pflegefamilien um. Dabei bauen die Angebote aufeinander auf und ergeben in ihrer Verbundenheit ein Ganzes. Neben dem Kalender vermittelt Klückskinder „Perspektiven-Botschafter“, die im Rahmen von Workshops mit Kindern aus der stationären Jugendhilfe arbeiten. Darüber hinaus bietet das Unternehmen ein Mentorenprogramm für ihre Zielgruppe an. Im Rahmen des Unterstützungsaspekts bietet die „Klückskinder-Alliance“, ein Netzwerk aus starken Kooperationspartnern, die gemeinsam eine umfangreiche und qualitativ gute Unterstützung in wichtigen von Klückskinder definierten Lebensbereichen leisten

Weitere Informationen zu Klückskinder erhalten Sie unter: http://www.klueckskinder.de

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Niedersachsen: Fast 11.000 Gefährdungseinschätzungen bei Kindern und Jugendlichen 2017

Posted on November 15, 2018. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Niedersachsen, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoHANNOVER. Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2017 insgesamt 10.987 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohles, sogenannte Gefährdungseinschätzungen, durchgeführt. Wie das Landesamt für Statistik mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von 7,5% gegenüber dem Vorjahr (2016: 10.220 Verfahren). Insgesamt waren im Jahr 2017 mit 53,2% (5.846) der Verfahren mehr Jungen als Mädchen (46,8%, 5.141 Verfahren) betroffen.

1.517 (13,8%) Verfahren wurden als „akute Kindeswohlgefährdung“ bewertet. Die Zahl dieser Verfahren stieg um 18,2% gegenüber 2016 (1.283 Verfahren, 12,6%). Als häufigster Grund wurde in 872 Fällen Vernachlässigung angegeben. Anzeichen für körperliche Misshandlungen gab es in 481 Fällen, Anzeichen für psychische Misshandlungen in 466 Fällen und Anzeichen für sexueller Gewalt in 91 Fällen.

In 1.473 Verfahren (13,4%) konnte im Jahr 2017 eine Gefährdung des Kindes oder des Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden, es lag eine „latente Kindeswohlgefährdung“ vor. Die beiden häufigsten Gründe dafür waren Anzeichen für Vernachlässigung (893 Fälle) und Hinweise auf psychische Misshandlungen (399 Fälle).

Bei 4.079 Verfahren (37,1%) wurde keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt. In 3.918 Fällen (35,7%) haben die Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber weitergehenden Hilfebedarf in den Familien angeordnet.

In den Fällen, in denen eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde, waren beinahe ein Viertel der Kinder (2.547 Kinder) noch keine drei Jahre alt, von ihnen hatten 941 Kinder (8,6%) das erste Lebensjahr noch nicht vollendet. 2.047 Kinder (18,6%) im Kindergartenalter von drei bis fünf Jahren waren betroffen ebenso 2.599 Kinder (23,7%) im Grundschulalter zwischen sechs und neun Jahren. Ein Fünftel der Kinder (2.233 Kinder) gehörte zur Altersgruppe 10 bis 13 Jahre, 14,2% waren Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.

In Niedersachsen gab es damit im Jahr 2017 durchschnittlich 14 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdungssituation von Kindern und Jugendlichen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In der Stadt Oldenburg wurden mit 32 Fällen je 10.000 Einwohner/-innen die meisten Verfahren innerhalb Niedersachsens registriert, gefolgt von dem Landkreis Osterholz mit 27 Verfahren je 10.000 Einwohner/-innen. Die wenigsten Verfahren zur Einschätzungen von Kindeswohlgefährdungen mit jeweils 2 Verfahren je 10.000 Einwohner/-innen wurden in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden durchgeführt.

Quelle: Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen vom 14.11.2018

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Telefonische FASD-Expertensprechstunde am 21.11.: „Jugendliche mit FASD in der Pubertät – eine Herausforderung für alle“

Posted on November 14, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

logoIm Fachzentrum für Pflegekinder mit FASD Köln stehen Experten regelmäßig für Fragen aus verschiedenen Themenbereichen rund um FASD zur Verfügung. Die nächste Expertensprechstunde zum Thema „Jugendliche mit FASD in der Pubertät – eine Herausforderung für alle“ wird angeboten

  • am Mittwoch, den 21.11.2018
  • von 14 – 16 Uhr
  • unter der Telefonnummer 0221 – 2762414

Die autodidaktische Expertin Susanna Zeltinger, Pflegemutter eines Jugendlichen mit FASD und Gründerin der Kölner Selbsthilfegruppe für Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit FASD, informiert und berät Interessierte.

Angefangen hat es bei vielen mit einer ziemlich späten Diagnose. Dem vorangegangen ist oft eine lange Suche nach den Gründen der Auffälligkeiten der Kinder, wie z.B. dem häufigen Schulversagen, den vielen Schulwechseln, dem Ausgeschlossen werden, dem vielen Vergessen und der auffallend schwierigen Phase beim Übertritt in die Pubertät. Cool sein, mit Freunden um die Häuser ziehen – nicht selten geraten Jugendliche mit FASD dabei in falsche Kreise, sind zur falschen Zeit am falschen Ort und geraten so in Gesetzeskonflikte. Wie können Eltern ihre Kinder beim Erwachsenwerden begleiten, welchen Rahmen schaffen und an welche Stellen können sie sich wenden.

Infos zur Selbsthilfegruppe unter www.fasd-jugendliche-und-junge-erwachsene.de .

Übrigens werden die wichtigsten Fragen und Antworten bisheriger Expertensprechstunden zusammengefasst und sind in unserem Archiv abrufbar ( http://fasd-fz-koeln.de/infos-service/aktuelles-/archiv/index.html ).

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Artikel „Warum Melanie ihren dreijährigen Sohn zu Pflegeeltern gab“

Posted on November 11, 2018. Filed under: Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

logoIm Artikel „Warum Melanie ihren dreijährigen Sohn zu Pflegeeltern gab“ auf Focus online vom 18.11.2018 bekommt man einen der eher seltenen Einblicke in die Situation abgebender Mütter, die das Beste für ihr Kind wünschen.

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PFAD Fachzeitschrift 4/2018: „Erziehung und Medien“

Posted on November 10, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

logoMit dem Thema „Erziehung und Medien“ beschäftigen sich die Fachartikel der aktuellen Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift der Pflege- und Adoptivkinderhilfe 4/2018.

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner: „Der verantwortliche und sichere Umgang mit digitalen Medien ist auch in Pflege- und Adoptivfamilien ein großes Anliegen. In diesem Heft kommen Autoren zu Wort, die im Rahmen ihrer Forschungs- und Beratungstätigkeit Empfehlungen für Pflege- und Adoptivfamilien entwickelt haben. (…) Die Digitalisierung ist nicht eine Bedrohung, sondern kann vielmehr als Chance gesehen werden. Sie verändert das Leben, bietet neue Impulse für die Kommunikation und das voneinander und miteinander Lernen und sie macht auch Spaß. Ich hoffe, Sie finden in unseren vielen Anregungen den richtigen Weg für Ihre Familie.“

Einige Inhalte:

  • Hermann Günter Faber: Gefangen im Netz? Pflegefamilien und Smartphone – Ergebnisse der empirischen Studie »Status: Online.«
  • Andreas Pauly: Medienerziehung in Pflege- und Adoptivfamilien – Strategien für einen selbstbestimmten Umgang mit elektronischen Medien und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Pflegekindern
  • Keine Scheuklappen! – Für einen verantwortlichen Umgang mit digitalen Medien in Pflege- und Adoptivfamilien
  • Aus dem Bundesverband
    • Rente für Adoptivmütter
    • Politische Arbeit: PFAD pflegt Austausch mit SPD-Fraktion
    • Fachgruppensitzung der Fachgruppe Erziehungsstellen/Pflegefamilien der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)
    • Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände
    • PFAD Ländergremium II/2018
  • Aus den Ländern
    • Hamburg
    • Rheinland-Pfalz
    • PFAD-Delegierte beim 20. FASD-Fachtag in Berlin

Darüber hinaus bietet das Heft wieder Informationen zu aktuellen Entwicklungen, Rechtsthemen, Rezensionen und Antworten auf Leseranfragen.

nähere Informationen zur PFAD Fachzeitschrift

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Baden-Württemberg: Gut 7 600 junge Menschen von Jugendämtern in Obhut genommen

Posted on November 8, 2018. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoIn akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.

Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2017 in Baden-Württemberg für 7 683 Kinder und Jugendliche notwendig. In 2 527 Fällen handelte es sich um vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise und in 5 156 Fällen um reguläre Inobhutnahmen (siehe Methodische Hinweise).

Betrachtet man das Gesamtergebnis aus vorläufigen und regulären Inobhutnahmen, waren 2017 in insgesamt 3 607 Fällen (47 %) unbegleitete Einreisen ein Anlass für die Inobhutnahme. In 53 % der Fälle lagen andere Gründe für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (23 %), Anzeichen von Misshandlung (7 %), Beziehungsprobleme (7 %) oder Vernachlässigung (6 %). Die Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreise aus dem Ausland wurden in 94 % der Fälle bei Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren durchgeführt. Bei den Kindern im Alter unter 14 Jahren leiteten die Jugendämter am häufigsten (47 %) eine vorläufige Schutzmaßnahme wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein.

Die Hälfte der Inobhutnahmen (50 %) wurde durch soziale Dienste oder die Jugendämter veranlasst. In 27 % aller Fälle machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 14 % die Kinder und Jugendlichen selbst und in weiteren 6 % die Eltern(teile) der Betroffenen.

Bei jedem vierten Kind und Jugendlichen endete 2017 die Inobhutnahme ohne anschließende Hilfe. Bei den Kindern unter 14 Jahren endete die Maßnahme hingegen am häufigsten (43 %) mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten und lediglich 9 % erhielten keine anschließende Hilfe.

weitere Schaubilder siehe Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 08.11.2018

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Gesetzesinitiative: Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam gestalten

Posted on November 6, 2018. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Veranstaltungen |

logoBundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat am 6. November auf einer Konferenz in Berlin einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Mit dabei waren rund 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) münden.

Dr. Franziska Giffey: „Mit der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir dazu beitragen, dass auch die Jüngsten gut durchs Leben kommen: die Kinder. Mit unserem Beteiligungsprozess wollen wir die Fachwelt in die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts schon vor dem Gesetzgebungsprozess miteinbeziehen. Wir wollen das rechtlich regeln, was in der Praxis wirklich gebraucht wird. Es geht unter anderem um den Schutz von Kindern durch eine bessere Kooperation der Akteure vor Ort, um eine Stärkung von Eltern und um die Interessen von Kindern, wenn sie in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden.“

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern.

Nach der Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit wird der Dialog in einer Arbeitsgruppe weitergeführt. In den Prozess fließen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ein.

Die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesjugendministerin, Caren Marks, sagte während der Veranstaltung: „Wir alle wollen eine starke Kinder- und Jugendhilfe, die wirksam für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen arbeiten kann. Wir setzen dabei auf einen breiten Dialog, auf einen umfassenden Austausch mit allen, die in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in angrenzenden wichtigen Bereichen, Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen.

Plattform für den Dialogprozess

Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die neue Plattform www.mitreden-mitgestalten.de. Hier wird fortlaufend über den Hintergrund und über den Stand des Austausches informiert.

Bei der Organisation und Umsetzung des Dialogprozesses wird das Bundesjugendministerium durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“, die „IJOS GmbH (Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement)“ und das „Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)“ unterstützt.

Quelle: BMFSFJ vom 06.11.2018

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Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr Rentenkonto!

Posted on November 6, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

logoNach § 56 Abs. 2 Satz 6 SGB VI ist eine Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten (bei Pflege- und Adoptiveltern) ausgeschlossen, wenn für Andere (z.B. die leiblichen Eltern) unter Berücksichtigung dieser Zeiten bereits eine Leistung bindend festgestellt oder ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt wurde.

Der PFAD Bundesverband ruft deshalb alle Pflege- und Adoptiveltern, die ein Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres angenommen haben, auf, unverzüglich mit dem Pflegevertrag oder einer Bescheinigung des Jugendamtes eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen, damit die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im eigenen Konto vermerkt werden und damit ausgeschlossen wird, dass diese Zeiten widerrechtlich einer anderen Person gutgeschrieben werden.

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„Sendung mit der Maus“ erklärt kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen

Posted on November 5, 2018. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

logoDie Sendung mit der Maus widmete sich dem Thema kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen. In der MausSpezial-Sendung vom 14.10.2018 „Die unsichtbare Krankheit (ca. 30 min) wird kindgerecht erklärt, dass es auch Krankheiten gibt, die man Kindern nicht gleich ansieht und wie diese behandelt werden können.

Das Maus-Team vom WDR filmte in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychatrie. Dort wird erklärt, wie der Alltag in einer Tagesklinik aussieht und wie man z.B. Angststörungen behandelt. Ziel der Sendung ist, über psychische Störungen kindgerecht aufzuklären sowie Ängste und Vorurteile abzubauen.

Zudem gibt die Sendungsseite noch weitere Infos und Hinweise, wo Kinder Hilfe finden können.

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SPIEGEL-Artikel: „Der Staat langt zu“

Posted on November 1, 2018. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

logoDer SPIEGEL greift in seinem Artikel „Einkommen von Pflegekindern – Der Staat langt zu“ vom 01.11.2018 die vielfach kritisierte Regelung auf, wonach Pflegekinder aus 75 % ihres Einkommens von der Jugendhilfe zu ihrem eigenen Unterhalt herangezogen werden.

Der PFAD Bundesverband e.V. kritisiert zusätzlich, dass einige Jugendämter den Betrag falsch berechnen oder auch rechtswidrig den Pflegeeltern vom Unterhalt für das Kind abziehen.

siehe auch PFAD Fachinfo: Ausbildungsvergütung von Pflegekindern

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