Jugendhilfe

„FASD und Familie – Unerzogen, demotiviert, aggressiv und uneinsichtig“ – Vom alltäglichen Kampf um Glück und Normalität“ am 24.06. in Augsburg

Posted on Mai 20, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Am 24.06.2023 findet in Augsburg eine Fachtagung zum Thema „FASD und Familie – Unerzogen, demotiviert, aggressiv und uneinsichtig“ – Vom alltäglichen Kampf um Glück und Normalität“ statt.

Referenten werden Dr. Reinhold Feldmann und Dr. Gisela Bolbecher sein.

Veranstalter ist der PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.

zum Veranstaltungsflyer

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PFAD Onlineseminar: Bindungssicherheit in der Pflege- und Adoptivfamilie – Die erworben-sichere Bindung am 09.06.

Posted on Mai 16, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Für Pflegeeltern, Adoptiveltern und Fachkräfte bieten wir am 09.06.2023 das Online-Seminar „Bindungssicherheit in der Pflege- und Adoptivfamilie – Die erworben-sichere Bindung“ mit Referent Kay-Uwe Fock an.

PFAD Mitglieder ist die Teilnahme wieder kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 26.05.2023.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.

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Fachgespräch zum Vormundschaftsrecht im Deutschen Bundestag

Posted on Mai 12, 2023. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages fand am 17.04.2023 ein öffentliches Fachgespräch mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ statt.

Erstes Fazit: Mehr Zeit für die ihnen anvertrauten Kinder, weniger Fälle pro Vormund und eine bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen. Vor allem auf diese Punkte kommt es bei der Umsetzung des kürzlich reformierten Vormundschaftsrechts an, so die Sachverständigen im öffentlichen Fachgespräch. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hatte zu diesen Punkten ein kurzes Informationspapier für die Abgeordneten verfasst.

Neben den geladenen Sachverständigen nahmen 12 für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Abgeordnete, die parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligoez, die Referatsleiterinnen aus dem BMJ, Annette Schnellenbach sowie aus dem BMFSFJ, Dr. Heike Schmid-Obkirchner teil. Thematisch rückte das Fachgespräch die Vormundschaft als Vertretung der Rechte und Interessen einer besonders vulnerablen Gruppe von Kindern im Bundestag zum ersten Mal in dieser Weise in den Fokus.

Das Fachgespräch kann im Bundestagsfernsehen noch abgerufen werden. Eine ausführliche Pressemeldung des Bundestags liegt ebenfalls vor.

Hier finden Sie bei Interesse weitere Beiträge der Sachverständigen:

Quelle: Pressemitteilung des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. vom 12.05.2023

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Aktionstag für Adoptiv- und Pflegefamilien am 10.06. in Berlin

Posted on Mai 1, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bewerber, Brandenburg, Bremen, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Veranstaltungen |

PFAD möchte in Kooperation mit dem Forschungsprojekt Empoweryou das große Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien durch die Einführung eines jährlichen Aktionstages würdigen und mit diesem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung DANKE sagen.

Zur Auftaktveranstaltung am 10.06.2023 in Berlin laden wir Adoptiv- und Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet ein. Aufgrund der freundlichen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine kostenfreie Teilnahme möglich.

Es erwarten Sie interessante Vorträge und Diskussionen. Für Jugendliche gibt es einen eigenen spannenden Workshop und für Kinder ab 6 Jahren bieten wir ein erlebnispädagogisches Event an.

Bitte sichern Sie sich frühzeitig ihre Tickets, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!

Hier finden Sie das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:
https://www.aktionstag-fuer-adoptiv-und-pflegefamilien.de/

WICHTIGE NEWS:

28.04.: Mitgliedsfamilien können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten!
Der Bundesverband fördert die Teilnahme von PFAD Mitgliedsfamilien am Aktionstag mit bis zu 60 EURO pro Person für nachgewiesene Fahrtkosten. Zur Beantragung erhalten Sie beim Aktionstag ein entsprechendes Formular.

Auf Facebook und Instagram begleiten wir die Planung des Aktionstags mit weiteren aktuellen Informationen.

Folgen Sie uns!

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„Was muten wir unseren leiblichen Kindern zu?“ am 13.05. in Augsburg

Posted on April 16, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Am 13.05.2023 findet in Augsburg ein Fachtag zum Thema „Was muten wir unseren leiblichen Kindern zu?„.

Referent wird Prof. Dr. Jörg Maywald sein.

Veranstalter ist der PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.

zum Veranstaltungsflyer

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Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ aktualisiert

Posted on März 13, 2023. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ des Bundesforums Vormundschaft, des DIJuF und der IGfH wurde inhaltlich auf den Stand der neuesten Rechtslage gebracht und grafisch neu gestaltet.

Die Broschüre eignet sich dafür, Jugendlichen die Vormundschaft nahe zu bringen. Sie informiert Jugendliche über ihre Rechte, darüber, warum wer eine Vormund:in bekommt sowie über Aufgaben, Befugnisse und Möglichkeiten der Vormund:in. Auch mögliche Konflikte und das Verhältnis zu den Sozialen Diensten sind angesprochen. Eltern und Erziehungspersonen erhalten ebenfalls grundlegende Informationen.

Das 28-seitige Heft wurde vom BMFSFJ gefördert und kann dort bestellt oder heruntergeladen werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dein-vormund-vertritt-dich-95994

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IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Posted on März 6, 2023. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch:

  • Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79).
  • Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
  • Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).

zum Positionspapier

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Artikel „Großer Bedarf an Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg – Die Kinder finden kein Zuhause“

Posted on März 5, 2023. Filed under: Berlin, Bewerber, Brandenburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Expert*innen vom Verein Familien für Kinder finden gegenüber dem RBB klare Worte, warum der großer Bedarf an Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg nicht gedeckt wird und dadurch viele familienbedürftigen Kinder dort kein Zuhause finden können.

zum Artikel: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/03/berlin-brandenburg-pflegefamilien-pflegekinder-situation.html?fbclid=IwAR2YlvDZRipU48tTy55HtZN_-564aodkJdPLM45AAPKzcyEo6EioTxpeedI

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Berlin: CDU fordert elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern

Posted on Februar 14, 2023. Filed under: Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Die Berliner CDU-Fraktion stellt den Antrag „Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (I) – für ein Pflegeelterngeld“ an das Berliner Abgeordnetenhaus.

„Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweitung des Elterngeldanspruches auf Pflegeeltern erfolgt ist, soll der Senat zudem auf Landesebene ein Modellprojekt auf den Weg bringen, in dessen Rahmen alle Berliner Pflegeeltern, die ein Pflegekind in unbefristeter Pflege aufnehmen, im ersten Aufnahmejahr eines Kindes eine elterngeldähnliche Sonderleistung erhalten, um auf diese Weise wegfallende Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Erziehung des Kindes auszugleichen. Das Modellprojekt soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen bzw. enden, sobald auf Bundesebene eine entsprechende Anpassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfolgt ist.“

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PFAD Fachzeitschrift 1/2023: „Geerbt oder erlernt?“

Posted on Februar 10, 2023. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen |

Die neue Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift thematisiert das Zusammenspiel von geerbten und erlernten Verhaltensweisen.
Die drei Fachartikel dieser Ausgabe diskutieren Erkenntnisse aus der Epigenetik, d.h. dem Zusammenspiel von Genen und Umwelt:

  • Wie kann man die Weitergabe von Traumata über Generationen hinweg stoppen und stattdessen Widerstandskräfte wecken?
  • Wie hilft man Kindern ein Entwicklungstrauma durch neue Erfahrungen zu überwinden?
  • Welche systemischen und individuellen Einflussfaktoren können bei Adoptionen wirken?

Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, kommentierte Urteile und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe

Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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LWL und LVR veröffentlichen Empfehlung zur Verwandten- und Netzwerkpflege

Posted on Dezember 1, 2022. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Rheinland-Pfalz | Schlagwörter: , |

Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2022 mit besonderen Pflegefamilien beschäftigt. Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat das LWL-Landesjugendamt eine Empfehlung zur Verwanden- und Netzwerkpflege erarbeitet, die viele Fragen rund um diese spezielle Form der Pflegefamilien beantwortet. Der Ausschuss hat die Empfehlung als weiteren wichtigen Baustein in Sachen Kinderschutz einstimmig beschlossen.

Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, werden häufig in ihrem familiären oder familiennahen Umfeld aufgenommen und betreut. Oft kommen Kinder informell bei erwachsenen Geschwistern, Großeltern, Onkel, oder Tanten langfristig unter. Erst wenn ein solches Verwandtenpflegeverhältnis beim Jugendamt als Hilfe zur Erziehung beantragt und gewährt wird, wird daraus eine formelle Verwandtenpflege.

Als Netzwerkpflege werden Pflegeverhältnisse bezeichnet, bei denen ein junger Mensch bei Personen aus dem nahen sozialen Umfeld lebt. Pflegepersonen können zum Beispiel ehemalige Lebensgefährt:innen von Elternteilen, Pat:innen, Freund:innen der Familie, Eltern von Freund:innen des jungen Menschen sowie dessen Lehrer:innen oder Erzieher:innen sein. Im Gegensatz zu der Verwandtenpflege braucht es hier, nach acht Wochen, eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt.

„Anders als man vielleicht denken würde, sind Verwandten- und Netzwerkpflege ein wesentlicher Bestandteil in der Versorgung von jungen Menschen“, so LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers. 28,6 Prozent aller jungen Menschen, die in einer Pflegefamilie wohnen, leben in einem formellen Verwandtenpflegeverhältnis. Zu informellen Pflegeverhältnissen gibt es keine validen Zahlen.

Im Gegensatz zur allgemeinen Vollzeitpflege, in der Menschen ein ihnen fremdes Kind aufnehmen, bieten Verwandten- und Netzwerkpflegefamilien einem mit ihnen verwandten oder bekannten jungen Menschen einen dauerhaften Lebensort. „Die Pflegepersonen übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, für die neben Anerkennung und Wertschätzung gleichermaßen fachliche Unterstützung und Begleitung zwingend erforderlich sind“, so Westers weiter.

Dass besondere Konstellationen auch einen besonderen Blick der Fachleute benötigen, versteht sich von selbst. Während in der allgemeinen Vollzeitpflege Bewerber:innen im Vorfeld ausgewählt und vorbereitet werden, ist dies bei der Verwandten- und Netzwerkpflege meistens nicht der Fall, weil das Kind bereits bei ihnen lebt, bevor das Jugendamt dazu kommt.

Wie können Fachkräfte aus Pflegekinderdiensten diese Pflegeverhältnisse optimal unterstützen? Wie können die Pflegepersonen und Kinder unterstützt und begleitet werden? Wie kann der Kinderschutz gewährleistet werden? Zu diesen Fragen haben die beiden Landesjugendämter eine Empfehlung für Pflegekinderdienste entwickelt. Mitgewirkt haben daran Mitarbeiter:innen von Jugendämtern. „Die Veröffentlichung bietet den Fachleuten Orientierung und Handlungssicherheit für einen professionellen Umgang mit der Verwandten- und Netzwerkpflege“, sagt Imke Büttner, Fachberaterin im LWL-Landesjugendamt Westfalen.

Die Empfehlung stellt die besonderen Ressourcen sowie die möglichen Herausforderungen der Verwandten- und Netzwerkpflege dar. So beschreibt sie z. B. fachliche Einschätzungen und Prüffragen zu Altersabständen von Pflegepersonen und Kindern, zu Einbeziehung der Eltern und zu Beteiligung und Schutz der jungen Menschen und untermauert sie mit konkreten Praxisbeispielen.

zu den Empfehlung zur Verwanden- und Netzwerkpflege (pdf)

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Neu: Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft

Posted on November 30, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Dr. Miriam Fritsche, Forscherin auf dem Gebiet der Vormundschaft und Mitglied des Vorstands des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft erstellt.

Die Entwicklung der Orientierungshilfe wurde aufwändig in einem Prozess mit einer Expertinnengruppe aus 14 Jugendämtern erarbeitet. Sie beschreibt detailliert Vorgehensweisen von Jugendämtern, die bereits eine Praxis der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormundinnen entwickelt haben, berücksichtigt dabei unterschiedliche Modelle und erörtert die damit verbundenen Fragen und Thematiken.

Im Anhang finden sich einige von Jugendämtern bereits entwickelte Instrumente, bspw. ein Profil einer ehrenamtlichen Vormundin und eine Einverständniserklärung zum Einholen von Auskünften.

Aufbauend auf der Orientierungshilfe werden in der Expertinnengruppe weitere Fragen besprochen, die noch nicht befriedigend geklärt sind, bspw. die Frage, wie die Beratung von Einzelvormund*innen dokumentiert werden soll und welche Unterstützung für ehrenamtliche Vormund*innen bei der Aktenführung und –aufbewahrung denkbar ist.

zur Expertise: Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation | Eine Orientierungshilfe für die Praxis (pdf)

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Berlin: Neue Grundqualifizierung für Pflegeeltern ist gestartet

Posted on November 15, 2022. Filed under: Berlin, Bewerber, Fortbildung, Jugendhilfe, Pflegefamilie |

Interessent*innen, die ein Pflegekind in ihre Familie aufnehmen möchten, werden auf diese Aufgabe gut vorbereitet. Hierzu gehört neben den Informationsveranstaltungen und einem Vorbereitungsseminar auch eine Qualifizierung für Pflegeeltern.

Im September 2022 sind die ersten Qualifizierungen nach einem neuen Rahmenplan für die Grundqualifikation von Pflegeeltern gestartet. Dieser Rahmenplan wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) entwickelt. Mit ihm werden die Standards zur Grundqualifikation der Vollzeitpflege festgelegt.

Mit dem neuen Rahmenplan wurden auch die finanziellen Mittel für die Grundqualifizierung aufgestockt, sodass Interessierte ohne lange Wartezeit die Qualifizierung beginnen können. Bei vorhandenen Qualifizierungskapazitäten ist der Beginn bereits während des Überprüfungsprozesses möglich. Der Gesamtumfang der Qualifizierung beträgt 100 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, verteilt über einen Gesamtzeitraum von ca. fünfzehn Monaten. Die Vermittlung eines ersten Pflegekindes in eine Pflegefamilie soll nach erfolgreicher Beendigung des Teil 1 (44 UE) der Qualifizierung erfolgen.

Im Auftrag des SFBB werden die Qualifizierungen von drei freien Trägern der Berliner Pflegekinderlandschaft an drei Standorten in Berlin durchgeführt.

Region Süd/West
Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau
Freier Jugendhilfeträger: Familien für Kinder gGmbH

Region Süd/Ost
Neukölln, Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
Freier Jugendhilfeträger: Kinder und Jugendhilfeverbund/KJHV

Region Mitte/Nord
Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Reinickendorf
Freier Jugendhilfeträger: Horizonte gGmbH

Durch diese Regionalisierung ist die Qualifizierung wohnortnah möglich. Die Grundqualifizierung wird mit der erfolgreichen Teilnahme und Zertifizierung im Rahmen eines Colloquiums abgeschlossen.

Die Bezirksjugendämter und freien Träger hoffen, so mehr Menschen zu motivieren, Pflegefamilie zu werden. Der Bedarf ist groß in Berlin. Jedes Jahr werden für ca. 500 Kinder neue Pflegefamilien benötigt.

Interessierte finden weitere Informationen unter:
www.pflegekinder-berlin.de

Quelle: Pressemitteilung der Familien für Kinder gGmbH vom 15.11.2022

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Bis zum Jahresende 2022: PFAD Broschüren zu reduzierten Staffelpreisen

Posted on November 15, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , , , |

Bis Ende 2022 sind unsere PFAD Broschüren wieder zu Sonderkonditionen erhältlich. Damit können Jugendämter, freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamilien-Gruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber*innen günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten.

Zu vergünstigten Staffelpreisen sind folgende Broschüren erhältlich:

Thema ADOPTION:

  • Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber
  • Adoption, ein lebenslanger Prozess – Kinderrechte in Adoptivfamilien
  • Offene Adoption – Eine Ermutigung
  • Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern

Thema VOLLZEITPFLEGE:

  • Informationen für Pflegeeltern und Pflegeelternbewerber (Neuauflage)
  • Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
  • Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
  • Übergänge – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
  • Pflegekinder werden erwachsen
  • Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
  • Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
  • Und dann blieb Leon bei uns – Verwandtenpflege

GRUNDSÄTZLICHES:

  • Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
  • Pubertät – Pflege- und Adoptivkinder im Umbruch
  • PFAD Positionen zum Wohl des Kindes

Ab 10 Stück kosten alle diese Broschüren 0,50 € weniger, ab 50 Stück sind alle Broschüren um 1,00 € reduziert.

Ihr Vorteil: Sie können unterschiedliche Titel mischen!

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.

Bitte nutzen Sie unser Bestellformular und richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfadbayern.
Unsere Verwaltung wird ihren Rabatt bei der Rechnungstellung berücksichtigen.

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Ende für Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on November 9, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt. Der Gesetzentwurf war zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP leicht geändert worden.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 09.11.2022

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Destatis: 210 000 junge Menschen wuchsen 2021 in Heimen oder Pflegefamilien auf

Posted on Oktober 28, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

WIESBADEN – Im Jahr 2021 lebten in Deutschland rund 122 700 junge Menschen in einem Heim und rund 87 300 in einer Pflegefamilie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit 210 000 junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe – zumindest vorübergehend – außerhalb der eigenen Familie auf. Das waren 6 700 weniger junge Menschen als im Vorjahr (‑3 %). Damit ist die Fallzahl das vierte Jahr in Folge gesunken.

Insgesamt ging die Zahl der in Heimen oder Pflegefamilien untergebrachten jungen Menschen in den vier Jahren seit 2017 um 29 600 Fälle (-12 %) zurück, nachdem sie ab 2014 stark gestiegen war und 2017 mit 240 000 Fällen ihren Höchststand erreicht hatte. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige die Heime oder Pflegefamilien, in denen sie zeitweise untergebracht waren, nun verstärkt wieder verlassen.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in gut jedem zweiten Fall alleinerziehend

In vier von fünf Fällen (80 %) waren die jungen Menschen, die 2021 außerhalb der eigenen Familie betreut wurden, minderjährig. In etwa jedem zweiten Fall waren sie unter 14 Jahren (49 %). Ein Fünftel (20 %) zählte zu den sogenannten „Careleavern“, waren also junge Erwachsene am Übergang in ein selbstständiges Leben. Während jüngere Kinder bis zum Alter von 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien betreut wurden, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Erziehung in einem Heim. Generell wurden etwas mehr Jungen als Mädchen außerhalb der eigenen Familie erzogen (54 %), das traf besonders auf Heime zu (56 %). Dabei endete eine Heimerziehung im Schnitt nach 21 Monaten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie dagegen nach durchschnittlich über vier Jahren (49 Monate).

Mit Blick auf die Herkunftsfamilie waren die Eltern der jungen Menschen in rund jedem zweiten Fall alleinerziehend (51 %). Bei etwa einem Fünftel (19 %) handelte es sich um Elternteile in neuer Partnerschaft und in nur 17 % um zusammenlebende Elternpaare.

In zwei von drei Fällen bezogen die Betroffenen oder ihre Familien Transferleistungen

Auffällig ist, wie häufig sich die Betroffenen beziehungsweise ihre Herkunftsfamilien nahe dem Existenzminimum bewegten: In 140 400 oder 67 % aller Fälle lebten die jungen Menschen selbst oder ihre Herkunftsfamilien vollständig oder teilweise von Transferleistungen. Dazu zählten Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie ein Kinderzuschlag. Besonders belastet waren auch hier offensichtlich wieder Alleinerziehende: In insgesamt 106 900 Fällen waren die Eltern der jungen Menschen, die 2021 in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufwuchsen, alleinerziehend. In 81 300 Fällen bezogen diese alleinerziehenden Elternteile oder die betroffenen jungen Menschen selbst Transferleistungen. Damit lag der Anteil der Transferleistungsbezieher in dieser Personengruppe bei 76 % – deutlich über dem vergleichbaren Anteil von Elternteilen in neuer Partnerschaft (64 %) und zusammenlebenden Elternpaaren (63 %).

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sogenannte Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen abschaffen. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem vor, dass in Heimen und Pflegefamilien betreute junge Menschen mit einem eigenen Einkommen sich nicht mehr finanziell an ihrer Unterbringung beteiligen müssen. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich am 10. November 2022 über die Reform. Bereits im Juni 2021 war die Kostenbeteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden.

Hauptgründe für neue Unterbringungen: Unversorgtheit und Kindeswohlgefährdung

In gut einem Viertel aller Fälle (26 %) haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einem Heim im Jahr 2021 neu eingeleitet. Häufigster Grund dafür war mit 18 % eine sogenannte Unversorgtheit des jungen Menschen, verursacht etwa durch den Ausfall der Bezugsperson infolge einer Erkrankung oder durch eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland. An zweiter Stelle stand 2021 die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung oder sexuelle Gewalt (17 %). Dritthäufigster Grund für eine Neuunterbringung war 2021 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (14 %). Beispiele dafür sind pädagogische Überforderung, Erziehungsunsicherheit oder unangemessene Verwöhnung.

Methodische Hinweise:

Die Erziehung in einem Heim (einschließlich betreuter Wohnformen) nach § 34 SGB VIII oder in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Voraussetzung ist nach § 27 SGB VIII, dass eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Unter bestimmten Bedingungen haben nach § 41 SGB VIII auch junge Volljährige bis höchstens zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen. In der Pressemitteilung werden – unabhängig vom Alter der Betroffenen – alle Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII berücksichtigt, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Heimerziehungen (§ 34 SGB VIII) und zur Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) und in der Publikation „Erzieherische Hilfe“ verfügbar. Dort befinden sich ebenfalls ausführliche Angaben:

  • zu Erziehungsberatungen (§ 28 SGB VIII),
  • zur Sozialen Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
  • zu Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern (§ 30 SGB VIII),
  • zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
  • zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII),
  • zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
  • zur Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII).

Weiterführende Ergebnisse zu Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung können auch der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ entnommen werden.

Quelle: Destatis vom 27.10.2022

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Jugendhilfe in Hamburg 2021: Fünf Prozent weniger Pflegekinder

Posted on Oktober 26, 2022. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Statistik |

Am Jahresende 2021 befanden sich in Hamburg 990 Kinder, Jugendliche und junge Erwach­sene bei Pflegeeltern in Vollzeitpflege. Das sind 5,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.

27 Prozent der Pflegekinder waren jünger als sechs Jahre, 28 Prozent sechs bis unter zwölf und 35 Prozent zwölf bis unter 18 Jahre alt. Zehn Prozent waren volljährig.

44 Prozent der jungen Menschen hatten einen Migrationshintergrund.

Die Vollzeitpflege in einer anderen Familie ist häufig längerfristig angelegt. So lebten am Jah­resende 2021 die jungen Menschen im Durchschnitt schon vier Jahre (48 Monate) in einer Pfle­gefamilie.

Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

Quelle: Statistikamt Nord vom 26.10.2022

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Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Zahl der Pflegekinder geringfügig zurückgegangen

Posted on Oktober 26, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Pflegefamilie, Schleswig-Holstein, Statistik |

3 210 junge Menschen waren Ende 2021 in Schleswig-Holstein bei Pflegeeltern in Vollzeitbe­treuung untergebracht. Das sind geringfügig weniger (0,7 Prozent) als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.

Von den Pflegekindern waren 21 Prozent jünger als sechs Jahre. Der Anteil der Sechs- bis unter Zwölfjährigen belief sich auf 37 Prozent, genau wie der Anteil der Zwölf- bis unter 18‑Jäh­rigen. Volljährig waren fünf Prozent.

17 Prozent der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen hatten einen Migra­tionshintergrund.

Im Durchschnitt befanden sich die Betroffenen am Jahresende 2021 bereits gut fünfeinhalb Jahre (67 Monate) in einer Pflegefamilie.

Hinweise:
Erfasst wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Jugendhilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden sind. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

Quelle: Statistikamt Nord vom 26.10.2022

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Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Posted on Oktober 11, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.

Maike Brummelman vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe „des betroffenen Personenkreises“. Um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden, sei es aber geboten. „für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Benachteiligungen abzuschaffen“.

Ähnlich argumentierte Juliane Meinhold vom Paritätischen Gesamtverband. Für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, verbessere sich die Situation deutlich, „weil keine Kostenheranziehung in Bezug auf die Ausbildungsvergütung erfolgt“. Wer aber eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter absolviert oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sei, erhalte keine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung, sondern eine Netto-Unterhaltszahlung. Diese werde als Ausbildungsgeld bezeichnet und zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung herangezogen.

Die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für den Übergang in ein eigenständiges Leben und eine sichere Existenz zu bilden, müsse für alle jungen Menschen und für jede Form von Einkommen gelten, forderte Sebastian Hainski vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit. Es brauche eine Entbürokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe, „sodass benötigte Hilfe auch wirklich bedingungslos und bedürfnisorientiert bei allen jungen Menschen in unserer Gesellschaft ankommt“.

Aus Sicht von Marie Hesse vom Bayerischen Landesjugendamt kann die Abschaffung der Kostenheranziehung durchaus eine Motivation der jungen Menschen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten darstellen. Für die Jugendämter sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Allerdings, so Hesse weiter, sei die Kostenheranziehung geeignet, um junge Menschen darauf vorzubereiten, ihr Einkommen im Hinblick auf Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung einzuteilen. Falle dies künftig weg, müsse von einem zusätzlichen pädagogischen Bedarf ausgegangen werden. Darüber hinaus sehe sie eine Besserstellung junger Menschen in stationären Einrichtungen beziehungsweise Pflegefamilien im Vergleich zu jungen Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und einen Beitrag zur Lebenshaltung abführen müssten.

Josef Koch von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen stimmte dem Gesetzentwurf und seinen Zielsetzungen voll umfänglich zu. Die Heranziehung bestrafe Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein, befand er. Koch verwies zugleich darauf, dass die Hauptgründe für eine Unterbringung Jugendlicher und junger Erwachsener in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie eine Gefährdung des Kindeswohls sowie eine Unterversorgtheit der jungen Menschen sei. Davon zu reden, dass die Unterbringung wie in einem Ferienhaus bei freier Kost und Logis erfolge, sei angesichts der massiven Belastungen und Benachteiligungen dieser jungen Menschen falsch.

Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, sei die Kostenheranziehung eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, befand Laurette Rasch vom Verein Careleaver. Kostenheranziehung in jeder Form widerspräche auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen gelten und diese unterstützen sollen.

Lob für den Gesetzentwurf gab es von der Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler, die zugleich Regelungslücken ansprach. So bleibe die Situation der besonders belasteten jungen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, in einem wesentlichen Aspekt ungeregelt. Diese Personen könnten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Teilhabeleistungen zur beruflichen Eingliederung beanspruchen, so Schindler. Ob und in welcher Höhe das gewährte „Ausbildungsgeld“ angerechnet wird, werde von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedlich bewertet. Die Betroffenen seien so einem Gefühl der behördlichen Willkür ausgesetzt, dass für junge Menschen regelmäßig noch viel schwerer zu ertragen sei, als für lebenserfahrenere Personen.

Michael Wagner, Jugendamtsleiter in Memmingen (Baden-Württemberg), steht der Abschaffung der Kostenheranziehung kritisch gegenüber, „weil es die Verselbständigung der jungen Menschen erschwert“. Erst wenn sie aus der stationären Jugendhilfe hinaus und in die erste eigene Wohnung ziehen, würden sie lernen müssen, dass das verdiente Geld zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes verwendet werden müsse. Auch könne der Anreiz, den Schritt in ein selbstständiges Leben zu wagen, damit reduziert werden, gab er zu bedenken.

Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den erst 2021 im KJSG aufgenommenen Kompromiss, die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem Einkommen von 75 Prozent auf 25 Prozent zu senken, als „gut und sinnvoll“. Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände räumte Freese ein, dass die Haltung in den Kommunen zu dieser Fragestellung nicht einheitlich sei. „Weit überwiegend“ werde aber die Komplettabschaffung abgelehnt. Der nicht zu leugnenden insgesamt schwierigen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der stationären Jugendhilfe oder in Pflegefamilien werde bereits durch die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent ausreichend Rechnung getragen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 10.10.2022

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Berlin: Anfrage „Pflegekinder in Berlin“

Posted on Oktober 6, 2022. Filed under: Berlin, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik |

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26.09.22 eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Pflegekinder in Berlin“ beantwortet. Darin geht es hauptsächlich um die Entwicklung des Bedarfs an Pflegestellen in den unterschiedlichen Formen der Vollzeitpflege:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13203.pdf

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Kinderrechte für besonders benachteiligte Kinder nur nach Kassenlage fördern? Nein!

Posted on September 26, 2022. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft kämpft mit dieser Pressemitteilung vom 24.09.2022 für seinen Erhalt:

Bundesfamilienministerium kündigt Einstellung der finanziellen Förderung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft an und bedroht damit dessen Arbeit und Existenz!
Mit der Vormundschaft, die an Stelle der elterlichen Sorge tritt, nimmt sich der Staat wie in kaum einem anderen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in die Pflicht, für Kinder Sorge zu tragen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) scheint die besondere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in der Vormundschaft vor dem Hintergrund der Sparwelle in der Kinder- und Jugendhilfe nicht (mehr) wahrzunehmen. Das Ministerium kündigte jetzt an, dass die Bundesmittel für die Arbeit des bundesweit einzigartigen interdisziplinären Netzwerks „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ zur Weiterentwicklung der Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe über den 31.12.2022 hinaus nicht weiter verlängert werden.

In Deutschland leben ca. 100.000 junge Menschen die eine/n Vormund*in haben. Können Eltern die Sorge für ihre Kinder nicht (mehr) ausüben, betraut das Familiengericht Vormund*innen mit dieser Aufgabe. Vormund*innen setzen sich für die ihnen vom Staat anvertrauten jungen Menschen ein, sie handeln an Eltern statt. Sie sind für die Wahrung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen ebenso von elementarer Bedeutung wie für die Sicherstellung des unmittelbaren Kinderschutzes. Die Dringlichkeit, Kinder, die unter staatlicher Verantwortung aufwachsen, zu schützen, zeigt der Fall des kleinen Kevin, der 2006 zu Tode kam oder aktuell auch der Fall Winterhoff, in dem Kinder unverantwortlich jahrelang durch Neuroleptika sediert wurden.

Das Bundesforum leistet seit Jahren eine einzigartige Vernetzungs- und Qualifizierungsarbeit für die Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem haben das BMFSFJ und das Bundesjustizministerium (BMJ) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Vormundschaftsrechtsreform die beiden seit Jahrzehnten größten Rechtsreformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Familienrecht erarbeitet, die vom Bundestag beschlossen wurden. Für die qualifizierte Umsetzung dieser Reformen und die Stärkung der Kinderrechte, die damit angestrebt wird, ist eine fachliche Begleitung der Vormundschaft, wie sie das Bundesforum leistet, unverzichtbar.

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft akzeptiert daher die Einstellung der Förderung nicht und setzt sich gemeinsam mit Partner*innen aus Praxis und Fachdiskussion sowie Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen für die Weiterführung der Förderung ein!

Hintergrund:
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft besteht seit 2008 und ist ein multiprofessionelles Netzwerk, in dem Verbände, Organisationen und Einzelpersonen interdisziplinär zusammenarbeiten. Gemeinsam entwickeln sie die Fachdiskussion zur Vormundschaft in Partnerschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe weiter und treiben die Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft voran. Am 8. Oktober 2019 wurde das Netzwerk in einen Verein überführt und eine Koordinierungsstelle mit Sitz in Heidelberg gegründet.

www.vormundschaft.net
Kontakt: Henriette Katzenstein (Vorsitzende), henriette.katzenstein@vormundschaft.net.

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Akteneinsicht für Careleaver*innen

Posted on September 21, 2022. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Fachkräfte, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: |

Der Careleaver e.V. hat sich des Themas Akteneinsicht für Careleaver*innen angenommen und viele hilfreiche Informationen zusammengestellt:

  • Wem gehört meine Akte, wie gehe ich damit um, was muss ich darüber wissen?
  • Regelungen in den einzelnen Bundesländern
  • Musterantrag zur Akteneinsicht
  • Vorschlag zur Einwilligungserklärung vor Verlassen der Jugendhilfe

nähere Informationen: https://www.careleaver.de/fuer-careleaver/hilfreiche-tipps/rechte_regelungen/meine-akte/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=meine-akte_20

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Mehr „Taschengeld“ für Pflegekinder

Posted on September 20, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Quelle: Heute im Bundestag vom 20.09.2022

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Posted on September 20, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: |

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 veröffentlicht.

Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht.

Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind.

zu den Empfehlungen für 2023

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PFAD: Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!

Posted on September 19, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches, Stellungnahmen |

Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben und z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, steht dank des Heizkostenzuschussgesetzes ein einmaliger Betrag in Höhe von 230 Euro zu.
Dieser soll nicht von den Jugendämtern einbehalten werden, solange sie den Unterhaltsbetrag für die Jugendlichen nicht an die gestiegenen Energiekosten angepasst haben. Deshalb hat PFAD einen kurzen Mustertext verfasst, mit dem die zu diesem Zuschuss berechtigten jungen Menschen ihren Anspruch bei ihrem Jugendamt gelten machen können.

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Hilfen zur Erziehung 2021 Berlin und Brandenburg: Mehr Fälle in Berlin, weniger in Brandenburg

Posted on September 19, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Statistik |

Für 33 173 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17 395 in Brandenburg begann 2021 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von 1,5 Prozent in Berlin und einem Rückgang von 1,5 Prozent in Brandenburg.

Fast 49 000 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 33 108; Brandenburg: 15 863) wurden im Laufe des Jahres beendet. Über 57 400 Hilfen (Berlin: 35 362; Brandenburg: 22 081) bestanden am Jahresende fort.

Jede dritte erzieherische Hilfe ist Erziehungsberatung

Erzieherische Hilfen werden in verschiedene Arten untergliedert. Am häufigsten wurden Erziehungsberatungen (Berlin: 35,1 Prozent; Brandenburg: 35,2 Prozent) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15,7 Prozent in Berlin und 15,2 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle.
Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 13,5 Prozent und in Brandenburg in 14,9 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden fast 8 300 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5 200 Fälle.

Mehr als 127 700 junge Menschen betroffen

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 83 600 junge Menschen in Berlin und über 44 000 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,2 Prozent) hatte mindestens ein Elternteil mit ausländischer Herkunft, in Brandenburg jeder achte junge Mensch (12,9 Prozent).

Hauptgründe zur Hilfegewährung sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Häufige Inanspruchnahme durch Alleinerziehende

Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen
(Berlin: 48,9 Prozent, Brandenburg: 45,7 Prozent). Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,1 Prozent) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,7 Prozent).

Viele Betroffene leben von Transferleistungen

In Berlin lebten 42,8 Prozent und in Brandenburg 39,6 Prozent der Herkunftsfamilien oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages.

Datenangebot

Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten K V 2.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 19.09.2022

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PFAD Online-Seminar „Ehrenamtliche Vormundschaften für Pflegekinder – Was bringt das neue Vormundschaftsrecht?“ am 07.10.

Posted on September 10, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Am 23.09.2022 von 18-21.30 Uhr bietet der PFAD Bundesverband ein Online-Seminar für Pflegeeltern und Fachkräfte der Jugendhilfe mit Dr. Miriam Fritsche an.

Das zum 01.01.2023 in Kraft tretende Vormundschaftsrecht rückt mit seinen umfassenden Neuerungen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Vormundschaften in den Vordergrund. Es zielt u.a. auf eine stärkere Orientierung am Kind/Jugendlichen im Auswahlverfahren sowie eine Förderung ehrenamtlicher, durch Einzelpersonen geführter Vormundschaften durch die Betonung der Vorrangstellung des Ehrenamts und die Einführung neuer Vorschriften für die Zusammenarbeit im Hilfesystem. Auch für die konkrete Amtsführung gibt es wichtige Änderungen für Vormund*innen.
wird zentrale Neuerungen des Vormundschaftsrechts vorstellen, dabei insbesondere erwartbare Änderungen für ehrenamtliche Vormundschaften für Pflegekinder thematisieren und den Blick für das mitunter anspruchsvolle Zusammenwirken von Einzelpersonen und Institutionen schärfen.
Die angestrebte Stärkung des Ehrenamts ist zudem ein guter Anlass, um bisherige Befunde zu Vormundschaften durch Pflegeeltern zu betrachten.

Einladung + Mailanmeldung

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Wanderausstellung im Landkreis München ab 19.09. zeigt Engagement von Pflegeeltern

Posted on September 8, 2022. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Bild aus der Ausstellung: Familie mit zwei aktiven Kindern

Um auf die Bedeutsamkeit von Pflegefamilien aufmerksam zu machen und engagierten Pflegeeltern aus dem Landkreis München den Rücken zu stärken hat der Landkreis gemeinsam mit dem Verein Freunde der Kinder e. V. (der PFAD Landesverband in Hamburg, die Red.) und dem Referat für Kinder, Jugend und Familien des Landratsamts München die Wanderausstellung zum Thema Pflegefamilien ins Landratsamt München geholt.

In Pflegefamilien finden Kinder, die zum Teil aus schwierigen Lebenssituationen kommen, in denen sie vernachlässigt wurden oder sogar Missbrauch und Gewalt erlebt haben, zeitweise oder dauerhaft Schutz, Halt und Unterstützung in ihrer Entwicklung.

Mit der Ausarbeitung dieser Wanderausstellung soll die Arbeit von Pflegeeltern und deren Herausforderungen aufgezeigt werden. Bereits im Jahr 2012 hat der Verein, der sich an Pflegeeltern und Adoptivkinder richtet und ihnen Beratung und Unterstützung anbietet, mit der Gestaltung der Ausstellung begonnen. Sie richtet sich an alle, die sich für dieses Thema interessieren und gewährt einen Einblick in den Alltag von Pflegefamilien aus dem Landkreis München und in das, was Pflegeeltern alles leisten. Sie zeigt auch, warum Vollzeit- und Bereitschaftspflege eine unverzichtbare Ressource innerhalb der Jugendpflege sind.

Am Montag, 19. September 2022, um 14 Uhr, findet im Landratsamt München am Mariahilfplatz die offizielle Eröffnung der Wanderausstellung statt.

Die Wanderausstellung kann bis 04. Oktober im Hauptgebäude, 1. OG bewundert werden.

Weitere Informationen zu der Wanderausstellung der Freunde der Kinder e. V. gibt es unter: www.freunde-der-kinder.de

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts München vom 06.09.2022

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Vielfalt in Pflegeverhältnissen in Deutschland – Bundestagung am 13.-14. September 2022 in Bonn

Posted on September 6, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die rechtliche Stellung der Pflegekinder und von Eltern im Kinder- und Jugendhilferecht gestärkt. Es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, damit „Herkunfts“- und Pflegefamilien besser zusammenarbeiten. Auf einer Tagung in Bonn diskutieren über 200 Fachkräfte, wie diese wichtigen Ziele erreicht werden können und nutzen aktuelle Forschungsergebnisse dafür. Auch Pflegekinder, Pflegeeltern und Eltern, deren Leben unmittelbar von diesen Fragen beeinflusst wird, beteiligen sich.

Am 13.-14.9.2022 organisiert die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen mit Kooperationspartnerinnen aus Praxis und Forschung in Bonn-Bad Godesberg die bundesweite Fachtagung „Vielfalt und ihre strukturelle Rahmung“ zum Leben in Pflegefamilien. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie es den Fachkräften und Sozialen Diensten in Deutschland gelingen kann, die Vielfalt des familialen Lebens auch in der Pflegekinderhilfe abzubilden. Was wissen wir z.B. über das Leben in Pflegefamilien mit Migrationserfahrung, mit älteren Kindern, Kindern mit Behinderungen, gleichgeschlechtlichen Paaren, geflüchteten Jugendlichen? Wie können Jugendämter sehr verschiedenartige Pflegefamilien als zivilgesellschaftliche Ressource wertschätzen und finden? Nur so können für die Kinder, für die eine Pflegefamilie genau die richtige Antwort auf ihre Nöte und schwierige Lebenssituation ist, geeignete Pflegefamilien gefunden werden.

Auf der Tagung werden bisher getrennt geführte Fachdiskussionen, Konzepte und Forschungen zusammen betrachtet, um jeweils Anregungen für die anderen Felder fruchtbar zu machen. Das erfolgt in vielfältigen, praxisbezogenen Workshops, in denen interessante Erfahrungen von Beteiligung, gelungener Hilfeplanung, Selbstvertretung, wirksamen Schutzkonzepten und Inklusionserfolgen berichtet werden. Auf diese Weise sollen praktische Zugänge zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Deutschland freigelegt werden.

Bundesministerin Lisa Paus wird eine Videogrußbotschaft an die Tagungsteilnehmerinnen richten und die Journalistin und Autorin Anne Waak eröffnet die Tagung mit einem Plädoyer für die Vielfalt der familialen Lebensformen „Wir nennen es Familie – Mehr als Vater, Mutter, Kind“. Prof. Dr. Klaus Wolf (Universität Siegen) stellt einige Wegweiser im unübersichtlichen Feld der Vielfalt von Pflegeverhältnissen aus Forschungssicht vor.

Den Abschluss der Tagung bildet ein – von Katrin Behrens (Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.) moderiertes – lebendiges Gespräch von Adressatinnen der Pflegekinderhilfe mit Fachvertreterinnen.
Ausrichterinnen: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen, Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V., PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien sowie Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

Nähere Informationen:
https://igfh.de/vielfalt-ihre-strukturelle-rahmung

Ansprechpartnerinnen:
Josef Koch (josef.koch@igfh.de) und Stefan Wedermann (stefan.wedermann@igfh.de) sowie für organisatorische Fragen Sabine Isenmann (sabine.isenmann@igfh.de)

Quelle: Pressemitteilung der IGfH vom 06.09.2022

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Online-Fachtag: Bildungserfolg für alle! Gute Praxis in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen am 05.12.

Posted on September 5, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Der Careleaver e. V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V., die Universität Hildesheim und die Ev. Stiftung Arnsburg veranstalten gemeinsam einen Fachtag zum Thema Bildung in den Hilfen zur Erziehung und ihren Schnittstellen.

Der Online-Fachtag richtet sich an alle Interessierten, die sich mit dem Thema Bildungserfolge für (junge) Menschen, die in Wohngruppen oder Pflegefamilien heranwachsen, beschäftigen wollen. In einem gemeinsamen Austausch möchten wir für das Thema Verbesserung der Bildungschancen in der Kinder- und Jugendhilfe sensibilisieren. Neben einem Fachvortrag wird es Erfahrungsberichte, Workshops und Diskussionsrunden geben.

Anmeldung und Programm

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Broschüre: Durchblick – Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben

Posted on September 1, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Versicherungen | Schlagwörter: , |

Broschürencover

Die Broschüre von Britta Sievers und Severine Thomas wurde vollständig überarbeitet und erweitert um die Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in Wohngruppen, Pflegefamilien oder anderen stationären Hilfeformen leben und bei denen das Hilfeende bzw. der Auszug absehbar sind.

Die Broschüre kann auch gut von Fachkräften genutzt werden, denn sie bietet in 9 Kapiteln einen systematischen Überblick über wichtige Themenfelder, die in der Übergangsbegleitung eine Rolle spielen. Sie kann dazu beitragen, den jungen Menschen Orientierung im Prozess des Übergangs zu geben. Dazu vermittelt die Broschüre in kurzen Texten eine Vielzahl wichtiger Informationen und gibt zudem Hinweise zu weiterführenden Materialien, Formularen, Links und Apps.

Inhalt:

  • Erwachsen werden in der Wohngruppe / Pflegefamilie (Übergangsvorbereitung, betreute Wohnformen, Hilfe für junge Volljährige)
  • Endlich 18! (Rechtliche Änderungen mit der Volljährigkeit)
  • Wohnen (Infos rund um die Wohnungssuche; Mietvertrag, Umzug etc.)
  • Geld (Umgang mit Geld, eigenes Konto, Leistungsansprüche zur Existenzsicherung)
  • Versicherungen (Kranken- und Haftpflichtversicherung)
  • Schule (Schulabschlüsse, alternative Wege zum Abschluss)
  • Ausbildung / Trainings / Studium (Berufsorientierung, Ausbildungsplatzsuche, Bewerbungen, Studium etc.)
  • Weitere Hilfen (Ombudsstellen, Übersicht über diverse Hilfsangebote)
  • Mein Leben. (Gesundheit, Ernährung, Sexualität, Medien, Beziehungen etc.)

Zu bestellen bei der IGfH: https://igfh.de/publikationen/broschueren-expertisen/durchblick

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PFAD Fachzeitschrift 3/2022: „Geschlechtliche Entwicklung“

Posted on August 10, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die August-Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift befasst sich mit der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Geschlechtliche Vielfalt ist auch ein Thema für die Kinder- und Jugendhilfe. Vor allem der Beratungsbedarf zu Transidentität bei Kindern und Jugendlichen nimmt zu.

Die neue PFAD Vorsitzende Ulrike Schulz sagt dazu im Editorial: „Auch aus Pflege- und Adoptivfamilien sind mir schon einige Beispiele bekannt. Was früher nur als vorübergehende Phase betrachtet wurde, wird heute zu Recht ernster genommen. Betroffene und ihre Familien sind darauf angewiesen, gut beraten zu werden. Die Jugendhilfe macht sich auf den Weg, sich zu diesem Thema fortzubilden. Um die Aufklärung über geschlechtliche Vielfalt und die Offenheit gegenüber den Betroffenen zu fördern, möchten wir mit diesem Heft einen Beitrag leisten.“

Die Fachartikel informieren Sie über die Varianten der geschlechtlichen Entwicklung von Kindern. In einem sehr interessanten Interview schildert die Pflegemutter eines bereits erwachsenen trans*Mannes die Herausforderungen in der Begleitung ihres Pflegesohnes und die Schwierigkeiten mit noch uninformierten Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Ergänzt wird das Heftthema durch einen Beitrag zum Kinderrechtsansatz in der Pflegekinderhilfe und Informationen zu einem Präventionsprogramm für Pflege- und Adoptivfamilien. Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, kommentierte Urteile und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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PFAD Online-Seminar „Adoption im Wandel – Mehr Rechte für alle Beteiligten und mehr Offenheit in der Kommunikation“ am 23.09.

Posted on August 6, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Podcast / Online, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Am 23.09.2022 von 18-20 Uhr bietet der PFAD Bundesverband ein Online-Seminar für Adoptiveltern und Fachkräfte der Jugendhilfe mit Marita Oeming-Schill an.

Seit dem 1. April 2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) in Kraft. Die Referentin wird die damit verbundenen Neuerungen für die Praxis der Adoptionsvermittlung vorstellen.

Einen besonderen Fokus wird sie auf das Recht der Adoptierten auf Akteneinsicht ab dem 16. Lebensjahr legen sowie den Umgang mit dem Recht der Eltern auf Informationen zu ihrem Kind über die Adoption hinaus.

Einladung + Mailanmeldung

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Adoptionen in Schleswig-Holstein 2021: Adoptionen überwiegend durch Stiefvater bzw. -mutter

Posted on August 2, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Schleswig-Holstein, Statistik |

Im Jahr 2021 wurden in Schleswig-Holstein 137 Kinder und Jugendliche adoptiert. Das sind acht mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Zwei Drittel aller Minderjährigen (91 junge Menschen) wurden vom Stiefvater oder von der Stiefmutter als Kind angenommen. Von den adoptierten Minderjährigen waren 60 jünger als drei Jahre.

Neben den abgeschlossenen Adoptionen befanden sich am Jahresende 26 Kinder und Jugend­liche in Adoptionspflege. Das sind 19 weniger als im Vorjahr. In der Adoptionspflege gewöhnt sich das Kind in der neuen Familie ein.

Quelle: Statistikamt Nord vom 02.08.2022

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Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut

Posted on Juli 27, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , |

Zusammenfassung:

  • Nach vier Jahren Rückgang erstmals wieder Anstieg der Fallzahlen
  • Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland stiegen mit +49 % besonders stark
  • Gleichzeitig meldeten die Jugendämter auch im zweiten Corona-Jahr weniger Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen (-6 %)

zur ausführlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) Nr. 315 vom 27.07.2022

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Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28 000 Verfahren

Posted on Juli 26, 2022. Filed under: Berlin, Brandenburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2021 bei 28 115 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20 632 Berliner und 7 483 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 2 161 Verfahren bzw. 10 Prozent mehr, in Brandenburg 592 Verfahren bzw. 8 Prozent weniger als 2020.

Geht man von der Schwere der Fälle aus, waren in Berlin 20 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 23 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 57 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 18 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 30 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Kindeswohlgefährdung

5 967 Fälle (57 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2 706 (26 Prozent) psychische und 1 512 (14 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 364 Fällen (3 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

In über der Hälfte (1 861) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 977 (28 Prozent) Fällen und für körperliche Misshandlungen in 567 (16 Prozent) Fällen angegeben. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 148 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre

77 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes fünfte Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren häufiger betroffen (Berlin: 54 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Mädchenanteil in Berlin bei 53 Prozent und in Brandenburg bei 55 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 31 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 19 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 8 Prozent, Brandenburg: 17 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 8 Prozent und in Brandenburg 11 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 12 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Datenangebot

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26.07.2022

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Radio-Tipp: „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“

Posted on Juli 25, 2022. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Das Feature „Zweite Chance Pflegefamilie – Die Herausforderung, nicht bei leiblichen Eltern aufzuwachsen“ des Deutschlandfunks Kultur vom 25.07.2022 erzählt von erwachsen gewordenen Pflegekindern, von gelungenen und weniger gelungenen Beziehungen, von Traumata, die bis heute nachwirken, von Jugendämtern, die ihre Arbeit nicht machen und anderen, die es tun.

Es gibt einen Einblick in die Frage, wie Pflegebeziehungen gelingen können, welche Rolle eine gute Begleitung von Pflegefamilien und die konstruktive Zusammenarbeit von Pflege- und leiblichen Eltern spielen.

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Neues Portal zu Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe

Posted on Juli 18, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. hat eine neue Internetseite mit Infos und Praxisanregungen über Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe veröffentlicht. Präsentiert werden die Ergebnisse aus dem mehrjährigen Projekt „Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe – Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten„, das durch das BMFSFJ gefördert wurde. Der Fokus liegt dabei auf ehrenamtlichen Einzelvormundschaften sowie Ergänzungspflegschaften. Das Portal versteht sich als kontinuierlich anwachsende Materialien- und Hinweisesammlung.

https://www.vormundschaft-in-der-pflegekinderhilfe.de

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19 587 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2021

Posted on Juli 5, 2022. Filed under: Bayern, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 548 Fällen eine akute und in 2 680 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 7 140 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 19 587 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das entspricht einem Minus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 9 942 Jungen und 9 645 Mädchen.

2 548 Gefährdungseinschätzungen (13,0 Prozent) ergaben eine akute, 2 680 (13,7 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 7 219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

In 7 140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (5 487) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/ Nachbarn der Minderjährigen (2 314). 1 917 Fälle wurden anonym gemeldet.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 05.07.2022

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Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Inobhutnahmen durch Jugendämter 2021

Posted on Juni 28, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: |

2021 wurden in Sachsen-Anhalt 1 362 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 39 Fälle (-2,8 %) weniger als 2020. 2021 reisten 229 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 60 mehr als im Vorjahr. Damit erhöhten sich die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Personen aus dem Ausland erstmals wieder seit 5 Jahren.

In 836 Fällen (61,4 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 293 Fällen (21,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 128 Fällen an (9,4 %). Die weiteren Fälle wurden von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten oder Verwandten und Nachbarn gemeldet.

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (654), sonstige Probleme (405) oder Vernachlässigung (303). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 323 Maßnahmen (23,7 %) eingeleitet.

53,9 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 565 Jugendliche gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 257 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten 482 Kinder und Jugendliche zu ihren Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 556 Fällen mussten jedoch stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieherinnen und Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2022

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Immer mehr Stiefväter und Stiefmütter adoptieren Kinder unter 3 Jahren

Posted on Juni 23, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: |

WIESBADEN – Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen: Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden.

Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle

Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.

Quelle: Destatis vom 23.06.2022

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BAG LJÄ überarbeitete „Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“

Posted on Mai 20, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen |

Das Adoptionshilfegesetz, das im April 2021 in Kraft getreten ist, stellt die umfassendste Reform im Bereich Adoption seit dem Jahr 2002 dar und beinhaltet umfangreiche Änderungen insbesondere im Adoptionsvermittlungsgesetz, im Adoptionswirkungsgesetz
sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die AG Adoption der BAG Landesjugendämter hat ihre Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung in der 9. Fassung unter anderem unter den Überschriften „Bessere Beratung und Unterstützung vor, während und nach der Adoption“ sowie „Unterstützung eines offenen Umgangs mit Adoptionen“ überarbeitet.

Eine Änderung im § 9d des Adoptionsvermittlungsgesetzes ermöglicht es nun, dass auch Daten der Adoptionsvermittlungsstellen für die Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR genutzt werden dürfen. Mit dem Ziel die Adoptionsvermittlungsstellen im Bundesgebiet bei der einheitlichen und datenschutzkonformen Umsetzung dieser Gesetzesänderung zu unterstützen, hat die BAG Landesjugendämter eine entsprechende Arbeitshilfe beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 19.05.2022

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PFAD Online-Seminar „Aktuelle Reformen – Was ändert sich für Pflegefamilien?“ am 01.07.

Posted on Mai 18, 2022. Filed under: Erziehungsstellen, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie mit den beschlossenen Veränderungen im Vormundschaftsrecht werden für Pflegefamilien mehr und bessere Handlungsmöglichkeiten geschaffen.

Über diese neuen Chancen und was diese konkret für Pflegefamilien und Pflegekinder bedeuten, informiert Sie Dr. Carmen Thiele.

Im Seminar werden die Regelungen und ihre Auswirkungen vorgestellt und die neuen Wirkungsmöglichkeiten anhand von Beispielen aus der Praxis aufgezeigt.

Flyer

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Kinderarmut in Deutschland

Posted on April 7, 2022. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Publikationen | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/CHE) Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.

Quelle: Heute im Bundestag vom 06.04.2022

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Live-Online-Seminare des DIJuF für Fachkräfte Pflegekinderhilfe

Posted on April 4, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Podcast / Online, Veranstaltungen |

NUR NOCH WENIGE RESTPLÄTZE:
Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in der Pflegekinderhilfe – Was ist zu tun? am 03.05.2022
Das KJSG hat mit seinem Inkrafttreten am 10.6.2021 zahlreiche Gesetzesänderungen gebracht, die auch Pflegekinder und ihre Familien betreffen. Die Abläufe im Jugendamt müssen entsprechend angepasst werden und auch in der Arbeitsorganisation der Begleitung müssen die neuen Regelungen umgesetzt werden – nicht zuletzt in der abgestimmten Wahrnehmung der Aufgaben der Beratung und Unterstützung der Eltern und der Pflegeeltern sowie der Sicherung der Rechte von Pflegekindern. Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe beraten auch zu rechtlichen Fragen, sodass sichergestellt werden muss, dass die Mitarbeiter*innen auf dem aktuellen Stand sind.

weitere Informationen und Anmeldung

NUR NOCH WENIGE RESTPLÄTZE:
Pflegegeld nach § 39 SGB VIII bei Vollzeitpflege am 31.05.2022
In dem Live-Online-Seminar, das sich vorwiegend an Mitarbeiter*innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe richtet, geht es um das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII bei Vollzeitpflege. Es werden sowohl die Gewährung und die Bemessung des Pflegegelds als auch die Anrechnungsregelungen, zB beim Kindergeld, erläutert.

weitere Informationen und Anmeldung

Rechtliche Grundlagen der Pflegekinderhilfe am 14. bis 15.11.2022
Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe, die bei öffentlichen oder freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, müssen die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit kennen, verstehen und dazu beraten können. Die rechtlichen Grundlagen der Pflegekinderhilfe finden sich insbesondere im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), im Familienrecht (BGB) und ergänzend im Familienverfahrensrecht (FamFG). Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind zum 10.06.2021 einige Neuerungen erfolgt, die in der Praxis umgesetzt werden müssen.
In der Fortbildung soll ein Überblick zu den wichtigsten Regelungen und den jeweiligen Vorgaben für die Aufgaben der Fachkräfte gegeben werden.

weitere Informationen und Anmeldung

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IGfH Tagung „Vielfalt und ihre struktuelle Rahmung“

Posted on März 25, 2022. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Mit der Vielfalt in der Pflegekinderhilfe und ihren Rahmenbedingungen wird sich die sehr interessante IGfH Fachtagung am 13.-14.09.2022 in Bonn befassen, bei der PFAD einer der Mitveranstalter sein wird.

Ziel der Tagung ist es, getrennte Fachdiskussionen, Konzepte und Forschungen zusammenzuführen.

Auf der Tagungswebseite finden Sie nähere Informationen zu den Vorträgen und Workshops sowie ein Anmeldeformular: https://igfh.de/vielfalt-ihre-strukturelle-rahmung

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PFAD möchte Nachbesserungsbedarf beim Ausbildungsgeld

Posted on März 22, 2022. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.

Daher hat der PFAD Bundesverband konkrete Vorschläge erarbeitet, damit auch dieser Teil der Pflegekinder zur Motivation etwas von seiner Arbeitstätigkeit hat.

PFAD Pressemitteilung „Nachbesserungsbedarf bei Ausbildungsgeld“ vom 22.03.2022

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PFAD: Hilfsbereitschaft für geflüchtete Kinder aus der Ukraine – aber wirksam

Posted on März 16, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Über 150.000 Flüchtlinge aus der Ukraine sind bis jetzt in Deutschland angekommen. Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen – und auch bleiben. Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung ist groß. Ein Teil der Geflüchteten sind unbegleitete Kinder und Jugendliche.

Als unbegleitet gelten dabei alle Minderjährigen, deren Einreise nicht in Begleitung eines*einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungs-berechtigten erfolgt. Entscheidet man sich für die Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings ist hier zwingend das Jugendamt einzubeziehen. Das Jugendamt ist zur vorläufigen Inobhutnahme von ausländischen Kindern, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, verpflichtet. Begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen und Hilfen aus der öffentlichen Jugendhilfe. Das gilt auch für Verwandte, die sie aufnehmen.

Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bietet sich insbesondere an, wenn nahe Verwandte, Bekannte oder Freund*innen bereit und geeignet sind, die jungen Menschen aufzunehmen. Dabei kann es sich sowohl um Pflegepersonen handeln, die bereits in Deutschland leben und den jungen Menschen aufnehmen können, als auch um Personen, die gemeinsam mit dem jungen Menschen geflüchtet sind.

Viele der Kinder und Jugendlichen haben lebensbedrohliche Erfahrungen gemacht und brauchen neben dem liebevollen Familienanschluss möglicherweise auch psychologische Hilfe. Pflegeeltern haben für diese herausfordernde Aufgabe Anspruch auf die fachliche Begleitung des Jugendamtes oder eines freien Trägers der Jugendhilfe.

Regionale Pflegeelternverbände können bei der Aufnahme und Alltagsgestaltung eines fremden Kindes in die eigene Familie unterstützen. Klären sie vor der Aufnahme wichtige Punkte ab: Ausländerstatus, Sorgerechtsinhaber, Krankenversicherung, finanzieller Rahmen, Kontakte zur leiblichen Familie.

Weitere wichtige Informationen gibt es über folgende Links:

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF):

  • Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland (11.03.2022) Link

Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (b-umf):

  • Bestehende jugendhilferechtliche Strukturen gelten auch für ukrainische Jugendliche! Link
  • Aufnahme und Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine – Berücksichtigung der besonderen Bedarfe junger Menschen Link
  • Kostenlose E-Learning Kurse bei der Augeo Foundation zur traumasensiblen Unterstützung für geflüchtete Kinder und Jugendliche Link

    PFAD Pressemitteilung als pdf



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PFAD Fachzeitschrift 1/2022: „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“

Posted on Februar 15, 2022. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: , , , , |

Das erste Heft dieses Jahrgangs informiert Sie unter dem Titel „Sorgerecht und geteilte Verantwortung“ über wichtige Aspekte rund um Vormundschaft bei Pflegekindern.

Wir gehen den Fragen nach, wie Fachkräfte zur Übernahme einer Vormundschaft durch Pflegeeltern stehen, wie die jungen Menschen besser in Vormundschaften beteiligt werden können und welche Erfahrungen Pflegeeltern mit der Übernahme der ehrenamtlichen Vormundschaft über ihr Pflegekind machen.

Darüber hinaus veröffentlichen wir die Ergebnisse unserer Umfrage: Wie geht es den Schulkindern?

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform erschienen

Posted on Februar 8, 2022. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , |

Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Vormundschaftsreform am 1.1.2023 hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. einen Materialienband zur Vormundschaftsrechtsreform veröffentlicht.

Der Band richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in den Jugendämtern, Vormundschaftsvereine, ehrenamtliche und berufliche Vormund*innen, aber auch an Verbände und Einrichtungen der Erziehungshilfe, Zusammenschlüsse von Pflegeeltern, kurz an alle, die sich mit der Reform vertraut machen und auf Veränderungen vorbereiten wollen.

Die Reform des Vormundschaftsrechts deckt sich in mehreren Punkten mit den Anliegen des neuen SGB VIII. Kinder und Jugendliche werden nun auch in der Vormundschaft in den Mittelpunkt gerückt und erhalten explizite Rechte gegenüber ihren Vormund*innen. Es wird aber auch die Kooperation zwischen Erziehungspersonen und Sorgeberechtigten gestärkt. Und die ehrenamtliche Wahrnehmung der Vormundschaft soll durch die Jugendämter gefördert und gut begleitet werden.

Der Materialienband enthält:

  • eine Übersicht zu den Kernpunkten der Reform
  • einen Aufsatz über die gemeinsame Umsetzung von SGB VIII und Vormundschaftsreform in Magdeburg
  • ausführliche Hinweise zu Schwerpunkten der Reform: Kinderrechte / Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft / Kooperation und Sorgeteilung mit Erziehungspersonen / § 55 Abs. 5 SGB VIII)
  • zwei Auffassungen zur geforderten Aufgabentrennung im Jugendamt (§ 55 SGB VIII n. F.)
  • Aufsätze zu Veränderungen für Jugendämter, Vormundschaftsvereine und in der Kooperation mit Familiengerichten (Nachdruck aus der Zeitschrift DAS JUGENDAMT)
  • eine Synopse des Bundesforums zu den Änderungen des Vormundschaftsrechts im BGB n.F. sowie die Synopse des DIJuF zu den Änderungen SGB VIII n. F.

Herausgeber*innen des Materialbands sind das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF). Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. ist ein interdisziplinäres Netzwerk, das durch Fachveranstaltungen, die Begleitung von Reformen und unterschiedliche Praxismaterialien und Publikationen zur Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft und Pflegschaft beiträgt. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die unterschiedlichen Formen von Vormundschaften und Pflegschaften, sondern auch die Zusammenarbeit, Kooperation mit und Beteiligung von Hilfen zur Erziehung, Sozialen Diensten, (Pflege-)Eltern und jungen Menschen.

Der Materialienband steht zum Download auf der Website kostenlos zur Verfügung und kann als Printversion für 10 Euro pro Exemplar über info@vormundschaft.net bestellt werden.

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